1944 / 174 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

X Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 172 vom 2. August 1944. S. 4

4. Genossenich Kaliigen. 55951 Amtsgericht Balingen.

Genossenschaftsregister. Aenderung vom 18. Juli 1944: Gen. Reg. 19 Spar⸗ und Darlehens⸗ kasse Meßstetten eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz Meßstetten: Die Haftform ist ge⸗ änsert. Die Firma lautet jetzt: Spar⸗ und Darlehenskasse Meßstetten einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gläubigern der Genossen— schaft ist, wenn sie sich binnen 6 Mo⸗ naten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Beeskow. 15594

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 90 eingetrage⸗ nen Raiffeisenkasse Leichhardt, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Leichhardt eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 11. Juni 1944 ist die Firma der Genossenschaft geändert in „Raiff⸗

ö , Leichhardt, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Leichhardt“. Ferner ist Gegenstand des Unterneh⸗ mens der Betrieb einer Warengenossen⸗ schaft 1. zur Pflege des Warenverkehrs

ig landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher

Erzeugnisse) 2. Zur Förderung der

Maschinenbenutzung.

Amtsgericht Beeskow, den 26. Juli 1944.

KElies kKä‚stel. 55905 Veränderung:

Gen. ⸗Reg. I27J. Der Spar⸗ u Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. mit dem Sitze in Lautzkirchen hat die Bezeichnung seiner Firma geändert in:

Raiffeisenkasse Lautzkirchen, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht mit dem Sitze in Lautz⸗ kirchen.

Blieskastel, den 27. Juli 1944.

Amtsgericht. Abt. 5.

Brieg. Br. Breslau. 55961 Amtsgericht Brieg, Bez. Breslau, den 24. 7. 1944.

7 (1 Lö) Gn.⸗R. 8. Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz: Michelau, Kreis Brieg. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. 6. 44 ist die Firma in „Raiffeisen⸗

kasse“ geändert.

Krieg. Br. Breslau. 5597 Amtsgericht Brieg, Bez. Breslau, den 24 7. 1941.

7 Gn.⸗R. 34. Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz:. Böh⸗ mischdorf Kreis Brieg. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 27. 6. 1944 ist die Firma (6 1 des Statuts)

in „Raiffeisenkasse“ geändert.

Brix. 5590

Amtsgericht Brüxr, Abt. 7,

. am 27. Juli 1944. Aenderung:

7 Gen.-⸗-R. X 30543 „Landwirtschaft⸗ liche Brennereigenossenschaft in Grün⸗ tal, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung mit dem Sitze in Welhotten, Post Hochlibin“, Bezirk Jechnitz. Mit Verfügung des Regie⸗ rungspräsidenten Karlsbad vom 7. Juli 1944 III Wi Id L —, Nr. 621/44, ist Dr. Wilhelm Krejsin, Rechtsanwalt in Podersam, zum kommissarischen Leiter der Genossenschaft bestellt. Wäh⸗ rend der Dauer dieser kommissarischen Leitung ruhen die Befugnisse anderer Organe der Genossenschaft, für diese zu handeln.

Ernst Janetschek., Verwalter der DAG. in Grüntal, wurde abberufen.

Eri x - 5600

Amtsgericht Brüx, Abt. 7,

am 27. Juli 1944. Löschung: .

7 Gen⸗R. IX 277 34 Elekttrizitäts⸗ genossenschaft für den Ort Stecknitz, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz Stecknitz, Kreis Saaz, in Liquidation. Die Liquidation ist beendet. Die Genossenschaft wurde gelõscht.

ERrii x. s

Amtsgericht Brüx, Abt. 7, am 28. Juli 1944. Löschung: . 7 Gen. ⸗R. VIII 165/38 Elektrizitäts⸗ genossenschaft für den Gerichtsbezirk Postelberg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Postelberg in Liquidation. Die Liguidation ist ab⸗ geschlossen. Die Genossenschaft wurde gelõscht⸗

HKriix. ĩ Amtsgericht Brür, Abt. 7, am 25. Juli 1944. Löschung:

7 Gen.⸗R. VIII 267/31 Elettrizitäts⸗ genossenschaft für die Gemeinde Wießen. registrierte S Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz: Wießen, Kreis Podersam. Die Liquidation ist n, ,n. Die Genossenschaft wurde ge nscht.

56ßonn

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Spar⸗

Burxsteintrurt. 5598] Der Borghorster Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, ist durch Anordnung des Reichs⸗ wirtschaftsministers vom 36. Juni 19g44 in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt und sodann ist das ganze Vermögen im Wege der Ge⸗ samtrechtsnachfolge unter Ausschluß der Liquidation der Volksbank Borghorst, eingetragene Genossenschaft mil be⸗ schränkter Haftpflicht, übertragen wor⸗ den. Durch Generalversammlungs— beschluß der Volksbank Borghorst, e. G. m. b. BS., vom 19. Juli 1944 ist der Geschäftsanteil und die Haftsumme auf je 300 Ec und die Höchstzahl der Ge⸗ schäftsanteile auf 10 herabgesetzt. Den Gläubigern, die sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Volks⸗ bank Borghorst zu diesem Zwecke mel⸗ den, ist, falls sie nicht Befriedigung ver— langen können, Sicherheit zu leisten.

Burgsteinfurt, den 25. Juli 1944.

Das Amtsgericht. Chemnitz. 5603 Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 44 Spar⸗ und Darlehnskasse Chemnitz⸗Markersdorf eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Chemnitz⸗Markersdorf. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. Februar 1943 ist das Statut ab⸗ geändert und die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht um— gewandelt worden. Die Firma lautet künftig Spar⸗ und Darlehnskasse Chem⸗ nitz⸗ Markersdorf eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.

Als nicht eingetragen wird hierzu be— kanntgemacht, daß den Gläubigern der Genossenschaft, wenn sie sich binnen 6 Monaten bei der Genossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Amtsgericht Chemnitz, 19. Juli 1944. Demmin. 56604

In das Genossenschaftsregister des Sozial⸗Gewerks Demminer Handwerker und Handwerker des Kreises Demmin ist heute auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom 10. Novem— ber 1943 eine Satzungsänderung ein— getragen. Die Firma lautet nunmehr: „Sozialgewerk der Deutschen Arbeits⸗ front (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Demmin, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Demmin i. Pomm.“

Demmin, den 25. Juli 1944.

; Das Amtsgericht. Dieꝝ. lõboõl

Genossenschaftsregister

Amtsgericht Diez.

Diez, den 2s. Juli 1944. Veränderung:

Gn. ⸗R. 9a Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Langenscheid.

Das Statut ist durch Beschluß vom 14. Juni 1943 nach Umwandlung in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht nen gefaßt.

Franllrenstein, Schles. I5ößb6] Amtsgericht Frankenstein, Schles., 27. Juli 1944. Veränderung:

Gn.⸗R. 64a Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse eingetragene Genossenschaft mir unbeschränkter Haftpflicht, Tarnau, Kreis Frankenstein in Schles, ist durch Generalversammlungsbeschluß vom 22. Juli 1914 in „Raiffeisenkasse ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Tarnau, Kreis Frankenstein, Schles.“ geändert worden.

C cöGc r lit x. 5607

In unser Genossenschaftsregister ist eingetragen:

a) Am 29. 6. 44 bei Nr. 15 betr. Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Hennersdorf: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 2. 4. 1944 ist das Statut im 5 1 (Firma) ge⸗ ändert.

b) Am 29. 6. 44 bei Nr. 127 betr. Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Schützenhain: Durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 14. 6. 44 ist das Statut im 8 6 (Firma) geändert.

e) Am 1. 7. 44 bei Nr. 23 betr. Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Kieslingswalde: Durch Beschluß

der Generalversammlung vom 23. 6. 44

ist das Statut im § 1 (Firma) ge⸗ ändert.

d) Am 18. 7. 46 bei Nr. 16 betr. Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Pfaffendorf: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. 6. 44 ist das Statut im 8 1 (Firma) geändert.

e) Am 18. 7. 44 bei Nr. 57 betr. und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Rothwasser, O. L.. Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 29. s. 44 ist das Statut im §5 1 Hir) geändert.

Die Firma der vorstehend unter a— e genannten Genossenschaften lauten jetzt: Raiffeisenkasse eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗

pflicht. Amtsgericht Görlitz, den 29. Juli 1944.

Hahelsch werd. 65605

Die unter Nr. 13 im Genossenschafts⸗ register eingetragene Genossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m.

u. H. in Altwaltersdorf führt jetzt die

wer Raiffeisenkasse eingetragene

Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht zu Altwaltersdorf, Kreis Habel⸗ schwerdt.

Amtsgericht Habelschwerdt,

den 28. Juli 1944. (4 Gn.⸗R. 13.) IIIOohensalnn. õb09

Bekanntmachung.

Im hiesigen Genossenschaftsregister ist am 25. Juli 191 unter Nr. 8 bei der Firma „Molkereigenossenschaft Am⸗ see, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht! in Amsee unter anderem folgendes eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 15. März 1943 ist 5 2 Abs. 1 der Satzung (Gegenstand des Unter— nehmens) ergänzt. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt auch die Ver— wertung von Geflügel, Wild, Eiern und Honig auf gemeinsame Rechnung und Gefahr.

Das Amtsgericht Hohensalza. Hohensnalzn. (õb lo Bekanntmachung.

Im hiesigen Genossenschaftsregister ist am 26. Juli 1944 unter Nr. 18 bei der Firma „Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Ostburg, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Ostburg folgendes ein— getragen worden: .

Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 28. April 1944 ist 5 1 der Satzung bezüglich der Firmenbezeich⸗ nung geändert; danach lautet die Firma jetzt:

„Raiffeisenkasse Ostburg, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“ in Ostburg.

Das Amtsgericht Hohensalza. Leipzig. 5ßl 1

Auf Blatt 349 des Genossenschafts⸗ registers betr. den Spar‘ und Vorschuß⸗ verein für Lehrer in Sachsen, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Leipzig ist heute einge⸗ tragen worden: Die Genossenschaft ist aufgelöst.

Amtsgericht Leipzig, 24. Juli 1944. Marienwerder, Westpr. Iö5ßl2]

In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 7 (Raiffeisenkasse Sedlinen e. G. m. u. H. in Sedlinen) eingetragen worden: Neues Statut vom 25.5. 1944.

Amtsgericht Marienwerder, Westpr.,

den 25. Juli 1946.

Mayen. 5613 Im Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen, daß der Retterather Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Retterath, seinen Namen geändert hat in: Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, Retterath. Mayen, den 27. Juli 1944. Amtsgericht.

Vaimslau. 5614 3 Gen.⸗R. 39 a. Im Genossenschafts⸗ register der „Edeka“ Großhandel m. b. H. ist eingetragen worden, daß 81 des Statuts dahin geändert worden ist, daß „die Belieferung von Nichtmitglie⸗ dern zulässig ist“.

Amtsgericht Namslau. Xeuntitschein. 5515 Amtsgericht Neutitschein, 26. Juli 1944.

Veränderung:

16Gn.-R. III 215 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse, r. G. m. u. 5H. in Kune⸗ wald. Durch Beschluß der ordentlichen Vollversammlung vom 25. Juni 1944 sind 1 und § 83 Abs. 1 der Statuten geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Kunewald, eingetra⸗ ene Genossenschaft mit unbeschränkter aftung. Die öffentlichen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ schaft in Kunewald oder durch Ver— öffentlichung im Verbandsorgan (der⸗ zeit: „Wochenblatt der Landesbauern— schaft Sudetenland in Reichenberg“).

Ventitschein. 56165 Amtsgericht Neutitschein, 26. Juli 1941. Veränderung:

16n.⸗R. XI 75 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Stiebnig, r. G. m. u. H. in Stiebnig, Kreis Wagstadt. Durch Beschluß der ordentlichen Vollversamm⸗ lung vom 9. Juli 1944 sind 1 und 8353 Abs. 2 der Satzungen geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Stiebnig, eingetragene Genossenschaft

mit unbeschränkter Haftung. Die übrige

Aenderung betrifft innere Verhältnisse der Genossenschaft.

XNCuieil. 5617 Amtsgericht Neuwied, 22. Juli 1944. Ju das Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 68 bei dem Rodenbacher Raiffeisen⸗Spar⸗ & Darlehnskassen⸗ verein eG6mnuß. in Rodenbach ein⸗ getragen: Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisen⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“

Ottweiler, Sanm. Veränderung: Gen. ⸗Reg. Nr. 11 Lautenbacher Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. b. H. Die Firma . geändert und lautet jetzt: Raiffeisenkasse Lautenbach, einge⸗

iragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗

ter Haftpflicht. Ottweiler, den 20. Juli 1944. Das Amtsgericht.

sõblg

Eotsdaim, . lõßl 9 Genossenschaftsregister 31 Caputher Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene

Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗

pflicht, Caputh.

Durch Beschsuß der Generalversamm— lung vom 26. Juni 1944 ist die nn geändert in Raiffeisenkasse Caputh ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht.

Potsdam, den 12. Juli 1944.

Amtsgericht. Abt. 8.

Rat zebhu-x. Lauenb. 55551

In das Genossenschaftsregister ist hei der Genossenschaft „Meiereigenossen⸗ schaft Linau⸗Wentorf⸗Sirksfelde e. G. m. u. H. in Sirksfelde“ heute einge— tragen: .

Die Vertretungsbefugnis der Liqui— dataren ist beendet.

Amtsgericht Ratzeburg, Lbg., 17. 7. 1944. FHRunnmelshurg, om. 5620 Genossenschaftsregister Amtsgericht Rummelsburg, Pom., 28. Juli 1944. Veränderung:

Gn. ⸗R. 6 Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Reinwasser, e. G. m. b. H.

Die Firma der Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 2. Juli 1944 geändert in: Raiffeisenkasse Reinwasser, eingetragene Geuossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Reinwasser.

Seidl enherꝶ. O. L. 5621 In unserem Genossenschaftsregister ist bei Nr. 9 (Spar⸗ und Darlehnskasfe e. G. m. u. H. Nieder⸗Rudelsdorf) ein⸗ getragen, daß die Firmg geändert ist in. „Raiffeisenkasse e. G. m. u. H., Nieder⸗RNudelsdorf!.

Seidenberg, O. L., 21. Juli 1944. Zweigstelle des Amtsgerichts Görlitz. Traunst eim. (5623

Genossenschaftsregister Amtsgericht Traunstein, den 28. Juli 1944. Veränderung:

Firma: „Sozial⸗Gewerk des Hand⸗ werks Berchtesgaden, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht!“ Sitz: Berchtesgaden. Die Firma ist geändert in: „Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Ge⸗ werbe) Kreis Berchtesgaden⸗Laufen, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“.

Troppau. Genossenschaftsregister Amtsgericht Troppau. Abt. 7. Aenderungen: * Vom He ⸗Juli 1944: .

Gn. ⸗R. VII 46 „Vigor“ Einkaufs⸗ und Produktiv⸗Genossenschaft kriegs⸗ beschädigter Handwerker in Troppau, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz Troppau. Durch Beschluß der außerordentl. Voll⸗ versammlung vom 17. Juni 1944 wurde die Genossenschaft aufgelöst und ist in Liquidation getreten. Liquidator: Kurt Kliemann, Revisor in Troppau, Olmützer 98 Nr. 15. Liquida⸗ tionsfirma: „Vigor“ Einkaufs⸗ und Produ ktiv⸗Genossenschaft kriegsbeschä⸗ digter Handwerker in Troppau, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation. Firmazeich⸗ nung: Der Liquidator wird der Liqui— dationsfirma seine Unterschrift bei— fügen. Die Gläubiger der Genossen— schaft werden aufgefordert, sich bei dem Liquidator zu melden.

Vom 13. Juli 1944:

Gn. R. 1 189 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Wallstein, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz Wallstein, Kreis Jägerndorf. Mit Beschluß der ordentl. Vollver⸗ sammlung vom 21. Mai 194 wurde die Satzung in § 1 (Firma) geändert. Die Firma der Genossenschaft lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Wallstein, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung.

Vom 25. Juli 1944:

Gn. R. II 11. Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Weidenau registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz Weidenau. Durch Beschluß der ordentl. Vollversammlung vom 18. Juni 1944 wurde die Satzung in den 1 (Firma) und 53 Abs. 2 (Mit⸗ gliedschaft? geändert. Die Firma sautet nunmehr: Raiffeisenkasse Wei⸗ denau registrierte Genossenschaft mit

562

unbeschränkter Haftung.

5. Musterregister

NRrerlnnu. . 5625 In unser Musterregister ist folgendes eingetragen worden: Nr. 1665. Adolf Weber in Breslau, 3 Muster für Bil⸗ derrahmen, Geschäftsnummer 1114. Die Schutzfrist ist um weitere 10 Jahre verlängert worden. Breslau, den 14. Juli 1944. Amtsgericht. jr l ĩ tn. . ; In unser Musterregister ist heute eingetragen: Max Funk, Penzig, O. L. hat für die unter Nr. 74 eingetra⸗ genen zwei Muster eines Kunstglases mit Marmordekor Ld a und Id b die Verlängerung der Schutzfrist bis auf weitere 17 Jahre angemeldet,. Amtsgericht Görlitz, den 29. Juli 1914.

obs

Lichtenstein, Sachsen. 5627

In das Musterregister des Amts—⸗ gerichts ist eingetragen worden:

Nr. 392. Lichtenstein i. Sa.,, 2 handgewebte Tischdecken Güldenau und Zinn⸗ berg Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 24. Juli 1944, 16 Uhr. Nr. 395. Dieselbe Firma. Dekora⸗ tionsstoff Geismar Dess. 1342, Flächen erzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, an—⸗ gemeldet am 34. Juli 1944, 15 Uhr. Amtsgericht Lichtenstein, 29. Juli 1944.

Rottweil. 57061 Amtsgericht Rottweil a. N.

Ins Musterregister wurde getragen:

Nr. 764. Firma W. C A. Schmid⸗ Schlenker jr., Schwenningen a. N.: Offen: Je eine Abbildung der Sumis⸗ wälder Stiluhren, Fabrikationsnum⸗ mer 1937), 1919 und 1948, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 5 Jahre,“ an⸗ gemeldet am 24. Juli 1944, 15 Uhr 20 Min. ;

ein⸗

löse] Schwarzenberg, Sachsen.

In das Musterregister ist bei Nr. 507 eingetragen worden, daß die Firma Paul Starke in Grünhain am 27. Mai 1944, vorm. 9 Uhr, für das am 30. Ja⸗ nugr 1931, vorm. 9 Uhr, zur An⸗ meldung gebrachte Muster Posamenten in Blumenform zur Ausführung in allen Farben und Stoffen, Fabrik⸗ nummer 19254, Muster für plastische Erzeugnisse, die Verlängerung der Schutzfrist auf weitere 3 Jahre an⸗ gemeldet hat.

Amtsgericht Schwarzenberg (Erz-

gebirge), den 31. Juli 1944.

Waldenburg, Schles. sõ5ᷣb2 9] In unser Musterregister ist unter Nr. 517 bei der Firma Krister Por⸗ zellan Manufaktur, Aktiengesellschaft, Waldenburg ESchles. )., eingetragen: Verlängerung der Schutzfrist für eine Abbildung der Form 1696, geschützt als Muster für plastische Erzeugnisse der Keramik für sämtliche Artikel der Form 1600 in Tafel- und Kaffee⸗ geschirren vom 23. Dezember 1943 von 12,0 Uhr ab auf weiteren 5 Jahre. Amtsgericht Waldenburg (Schles.).

Tichenan. 630] In das Musterregister ist eingetra— gen: Nr. 1. Photokaufmann Herbert R. . in Firma Foto⸗Kino⸗ Spezialgeschäft Herbert R. Langkopf in Schröttersburg, 1 offener Umschlag mit einem Muster mit bildlichen Dar⸗ stellungen, Fabriknummer HBL., Flächenerzeugnis,. Schutzfrist 3 angemeldet am 20. April 1944, 15 Uhr. Zichenau, den 10. Juli 1944. Das Amtsgericht.

7. Konturse und Vergleichs fachen

LEerlin. . 5708

Ueber den Nachlaß des am 15. 4. 1944 verstorbenen Dentisten Rudolf Gräbsch in Charlottenburg, Augs— burger Str. 40, wohnhaft gewesen, ist heute, 14 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 352. N. 6. 44. Verwalter: Kaufmann Ernst Noetzel, Berlin⸗-Halensee, Joachim⸗Friedrich⸗ Straße 5. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 10. 9g. 1944. Erste Gläubigerversammlung 30. 8. 1944 12 Uhr, Prüfungstermin am 18. 16. 19044, 12 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin⸗Charlottenburg, Tegeler Weg Nr. 17/20. Zimmer 280, II. Stock. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 10. 9. 1944.

Berlin, den 29. 7. 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt. 352. Rorslin.

gag Ueber den Nachlaß des am g. 5. 1913 gefallenen kaufmännischen An⸗ gestellten Bruno Grebenstein in Ber⸗ lin, Hirtenstr. 11 a wohnhaft gewesen, ist heute, 14 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. 352 N. 4. 44. Verwalter: Kaufmann Willy Meyer, Berlin-Spandau, Schön⸗ walder Str. 1314. Frist zur An⸗ meldung der Konkursforderungen bis 30. 8. 1944. Erste Gläubigerver⸗ w n . 21. 8. 1944, 12 Uhr. Prü⸗ ungstermin am 27. 9. 1944, 12 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Tegeler Weg 17120, Zim⸗ mer 280, II. Stock. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 30. 8. 1944.

Berlin, den 29. Juli 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

Rerlin. 695707 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Karl Ihlow, Berlin⸗Wilmersdorf, Kurfürstendamm Nr. 130, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 28. 7. 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt— lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, Druck der Preußischen Verlags und Druckerei

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Preis dieser Nummer: 10 4

Firma A. L. Günther in.

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g abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 306 Met zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Unzeigenstelle monatlich J. go Mus. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWwö6s, Wilhelmsts. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 y. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder / 8 vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. 831

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Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sverrdruck lbesonderer Vermerk aim Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen g Zage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

ondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch

Nr. 173 Sernsprech⸗ Sammel · Nr. 19 42 365

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich Erlasse über Hausschlachtungen Selbstversorger mit Fleisch

und Fett (außer Butter). . Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im

Juli 1944.

Amtliches

Erlaß Betrifft: Hausschlachtungen: Selbstversorger mit Fleisch und Fett (außer Butter) Für die Selbstversorgung mit Fleisch und Fett (außer Butter) gilt folgende Regelung *): IJ. Allgemeines

In allen Fällen, in denen die Selbstversorgung im Wege der Hausschlachtung erfolgt, steht dem Selbstversorger und den Angehörigen seines Haushalts über 6 Jahre eine Ration von

82

J7ö0 g Schlachtgewicht und für Kinder bis zu 6 Jahren eine Ration von 3759 Schlachtgewicht je Person und Woche zu.

Werden Fleischberechtigungsscheine ausgegeben, so gilt für Personen über 6 Jahre ein Rationssatz von 550 g, für Kinder bis zu 6 Jahren von 275g je Person und Woche. Durch diese Rationen sind alle Versorgungsansprüche auf Fleisch und Fett (außer Butter) abgegolten.

Il. Was sind Hausschlachtungen? Hausschlachtungen sind alle Schlachtungen von Schweinen, Rindern, Kälbern und Schafen, die nicht erwerblich erfolgen. Sie dienen der Selbstversorgung des Schlachtenden und der Angehörigen seines Haushalts. .

III. Wer erhält eine Hausschlachtungs⸗ genehmigung? Gruppe A (landwirtschaftliche Selbstversorger)

(1) Landwirtschaftliche Selbstversorger sind alle haupt⸗ beruflich in der Landwirtschaft tätigen Personen und ihre Haushaltsangehörigen.

(2) Für die Erteilung einer Hausschlachtungsgenehmigung an Angehörige der Gruppe A ist Voraussetzung, daß der Selbstversorger die zur Schlachtung bestimmten Tiere eine angemessene Zeit, Schweine mindestens 3 Monate, bis zur 3. selbst gehalten und gemästet hat.

(3) Eine eigene Haltung und Mästung durch den Selbst⸗ versorger ist nicht erforderlich,

a) wenn die zur Hausschlachtung bestimmten Tiere als

Deputat oder Altenteil empfangen wurden,

) wenn aus zwingenden, von der Abt. A des Ernährungs⸗

amtes bescheinigten Gründen eine eigene Haltung und Mästung nicht möglich ist (z.B. weil Stallraum fehlt; bei Grunlandbetrieben, weil keine ausreichende Acker⸗ fläche vorhanden ist).

Gruppe B (nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger)

(1) Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger sind alle Per⸗ sonen, die Schlachttiere zur Eigenversorgung mit Fleisch und Fett (außer Butter) selbst halten und mästen, ohne zur Irnppᷣ? A zu gehören, sowie ihre Haushaltsangehörigen.

(2) Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger erhalten Haus⸗

schlachtungsgenehmigungen unter folgenden Bedingungen:

a) Hausschlachtungsgenehmigungen sind im Hausschlach⸗ tungsjahr 1944145 höchstens für die gleiche Zahl von Schlachtungen und die gleiche Tierart zu erteilen wie im Hausschlachtungsjahr 1943.44.

b) Die Genehmigung zur Hausschlachtung von Schweinen oder Schafen darf nur erteilt werden, wenn die Ein⸗ stellung nach den Bestimmungen über den Erwerb und die Abgabe von Ferkeln, Läuern, ScRhasen und Rindern Ssomwie von Schlachtschweinen (Erlaß vom 5. Juli 1944 II A IZ-2I900) erfolgt ist. Das Lebendgewicht von Schweinen darf bei der Einstellung nicht mehr als 50 kg betragen haben. Eine Ausnahme hierbon ist nur dann zulässig, wenn nach dem vorstehend genannten Erlaß die Genehmigung zum Erwerb eines Schweines his zu 75 Rg Lebendgemicht als Ersatz für ein durch unmittel- bare Kriegseinwir kung verlorengegangenes Schwein erteilt worden ist.

c) Die zur Hausschlachtung bestimmten Tiere müssen seit mindestens 3 Monaten bis zur Schlachtung vom Antrag⸗ steller selbst gehalten und gemästet sein; bei der Haus⸗ schlachtung von Kälbern und Schaflämmern kann das Ernährungsamt diese Frist ktirzer bemessen, wenn das

„) Die von den Bestimmungen des Erlasses vom 18. Juni 1943 II A 12-2500 abweichenden Vorschriften sind durch Kursivschrift besonders gekennzeichnet.

Berlin, Donnerstag, den 3. August, abends

zugehörige Muttertier seit mindestens 3 Monaten vom Antragsteller selbst gehalten und gefüttert wird.

d) Die Mästung muß mit Futtermitteln vorgenommen sein, die der Antragsteller selbst erzeugt hat; als solche sind auch diejenigen anzusehen, die als Abfälle ge⸗ sammelt oder als Entgelt für landwirtschaftliche Arbeit im Rahmen der geltenden Bestimmungen erworben wurden. Die geleistete landwirtschaftliche Arbeit muß sich während des Kalenderjahres 1944 über mindestens 50 volle Arbeitstage erstreckt haben. Falls Zweifel be⸗ stehen, ob diese Voraussetzung gegeben ist, hat die Kartenausgabestelle die Abt. A des Ernährungsamtes zu ören.

65 Die Ernährungsämter können nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen zu diesem Erlaß Ausnahmen zulassen.

; 9 Die Zugehörigkeit zur Gruppe A oder B sowie zum Kreis der Haushaltsangehörigen im einzelnen ergibt sich aus den Durchführungsbestimmungen zu diesem Erlaß.

Gruppe CO (Krankenhäuser, Kantinen usw.)

Einrichtungen, die als zugehörig zur Gruppe C anerkannt sind, erhalten Hausschlachtungsgenehmigungen unter der Voraussetzung, daß die zu schlachtenden Tiere eine angemessene Zeit, Schweine mindestens 3 Monate, bis zur Schlachtung selbst gehalten und mit selbst erzeugten Futtermitteln oder Abfällen gemästet und die Bedingungen des Erlasses vom 5. Juli 1944 IIA I2-2100 über den Erwerb und die Ab- gabe von Ferkeln, Läufern, Schafen und Rindern sowie bon Schlachtschweinen erfüllt worden sind. Ferner müssen die Erzeugnisse aus der Hausschlachtung ausschließlich für die Versorgung der Betriebsangehörigen oder der Anstaltsinsassen verbraucht werden. Die Hauptvereinigung der deutschen Vieh⸗ wirtschaft wird ermächtigt, wegen der Anrechnung der Haus⸗ schlachtungserzeugnisse auf den festgestellten Bedarf Durch- führungsbestimmungen zu treffen.

IV. Anrechnungszeit und Einschlaͤchtungsmenge aus Hausschlachtungen

(I) Im Hausschlachtungsjahr 1944145 dürfen sich Selbst⸗ versorger der Gruppen A und B für die Dauer von höchstens 52 Wochen 13 Zuteilungsperioden aus Hausschlachtungen bevorraten (Anrechnungszeit). Die Anrechnungszeit erstreckt sich daher

a) bei landwirtschaftlichen Selbstversorgern (Gruppe A) vom 13. November 1944 bis 11. November 1945,

b) bei nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorgern (Gruppe B) auf längstens 57 Wochen von der auf den Schlachttag der ersten Schlachtung nach dem 15. Oktober 1944 folgen⸗ den Woche an.

(2) Im Hausschlachtungsjahr 1944145 dürfen Selbstver⸗ sorger der Gruppen A und B für jeden zur Selbstversorgung zugelassenen Angehörigen des Selbstversorgerhaushalts als zustehende Menge für 52 Wochen

bei Personen über 6 Jahren

50 kg Lebendgewicht 40 kg Schlachtgewicht bei Personen bis zu 6 Jahren

25 kg Lebendgewicht 20 kg Schlachtgewicht

einschlachten.

(3) Wird die Versorgung nicht für 1 Jahr berechnet (z. B. bei Aenderung der Personenzahh, so ist die zustehende Ge— samtmenge oder die Dauer der Anrechnungszeit nach der bei⸗ gefügten Tabelle II zu berechnen.

V. Wer erteilt die Genehmigung?

(I) Für die Erteilung der Genehmigung ist die Karten⸗ ausgabestelle, in deren Bezirk der lern fe ngr seinen Wohnsitz hat, zuständig. Bei Selbstversorgern der Gruppe C ist ab⸗ weichend hierbon das Ernährungsamt Abteilung A zuständig. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor der Schlachtung nach dem als Anlage 1 beigefügten Muster zu beantragen. Sofern die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung nach dem als Anlage? beigefügten Muster zu erteilen. Soweit beantragt, sind gleichzeitig die vorgesehenen Berechtigungs— scheine für Gewürze und Grütze oder Mehl auszugeben.

(2). Wird eine Hausschlachtungsgenehmigung verweigert, so hat die Kartenausgabestelle hiervon dem Ernährungsamt Abt. A (Zuteilungsstelle) Mitteilung zu machen, um eine ordnungsgemäße Abgabe der Tiere sicherzustellen.

VI. Die Schlachtung

Nach Erhalt des Genehmigungsbescheides darf die Schlach—⸗ tung nur innerhalb der darin angegebenen Frist, die läng- stens mit 19 Tagen festzusetzen ist, erfolgen. Der Genehmi— gungsbescheid ist bei der Schlachtung dem Fleischbeschautier⸗ arzt oder Fleischbeschauer vorzulegen. Dieser bestätigt die Schlachtung und den Schlachttag durch Unterschrift und

Stempel. VII. Anrechnungsgewicht d) Als Anrechnungsgewicht gilt das Schlachtgewicht. Bei Hausschlachtungen von Schweinen durch Selbstversorger der Gruppen A und B sind im Haus⸗ schlachtungsjahr 194445 die festgesetzten einheitlichen An⸗ rechnungsgewichte der Anrechnung zugrunde zu legen. Vom

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1944

13. November 1944 ab gelten in den nachstehend angegebenen

Gebietsteilen folgende Anrechnungsgewichte:

Gebiet I: 175 kg Lebendgewicht 140 kg Schlachtgewicht (d. i. die Jahreseinschlachtung für 3* Personen) in den Landesbauernschaften Hessen⸗Nassau, Kur⸗ hessen, Kurmark, Mecklenburg, Moselland, Nieder⸗ sachsen, Ostpreußen, Pommern, Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niederschlesien, Schles⸗ wig⸗Holstein, Weser⸗Ems und Westfalen;

150 kg Lebendgewicht 120 kg Schlachtgewicht (d. i. die Jahreseinschlachtung für 3 Personen) in den Landesbauernschaften Baden, Bayern, Bayreuth, Oberschlesien, Sudetenland, Thürin⸗ gen, Westmark und Württemberg;

Gebiet III: 125 kg Lebendgewicht 100 kg Schlachtgewicht (d. i. die Jahreseinschlachtung für 2 Personen) in den Landesbauernschaften Kärnten, Ober- und Niederdonau, Salzburg, Steiermark, Tirol⸗Vor⸗ arlberg und Wien. .

Von den als Anrechnungsgewicht geltenden Schlacht⸗ gewichten dürfen keine weiteren Abzüge gemacht werden.

(2) Die in Absatz 1 für die einzelnen Gebiete festgesetzten Lebendgewichte sind zugleich Höchstgewichte. Die Haus⸗ schlachtung von Schweinen mit höherem Lebendgewicht oder von Ebern, Altschneidern und Sauen kann auf Antrag vom Ernährungsamt zugelassen werden, wenn dem Antragsteller andere Schweine nicht zur Verfügung stehen; bei Sauen darf eine Hausschlachtungsgenehmigung nur dann erteilt werden, wenn sie nachweislich nicht mehr zur Zucht verwendet werden können. Das Ernährungsamt hat in diesem Falle die amt— liche Gewichtsfeststellung anzuordnen. Die Hausschlachtung von Schweinen, die das Höchstgewicht überschreiten, oder von Ebern, Altschneidern und Sauen ohne amtliche Gewichts⸗ feststellung ist verboten. Das Ernährungsamt kann in Zweifelsfällen vor Erteilung der Hausschlachtungsgenehmi— gung die Vorlage eines amtlichen Wiegescheines verlangen.

(3) Macht ein Antragsteller geltend, daß das festgesetzte Anrechnungsgewicht nicht erreicht wird, so ist an Stelle des für das betreffende Gebiet festgesetzten Anrechnungsgewichtes das durch amtlichen Wiegeschein nachzuweisende Lebendgewicht oder Schlachtgewicht der Anrechnung zugrunde zu legen. Die amtliche Gewichtsfeststellung darf jedoch nur in Ausnahme⸗ fällen zugelassen werden. Sie wird dann im allgemeinen bei den in Städten wohnenden Angehörigen der Gruppe B zu genehmigen sein. Die Landesernährungsämter werden je- doch ermächtigt, hei der amtlichen Gewichtsfeststellung die Erteilung der Hausschlachtungsgenehmigung von der Erreichung eines bestimmten Mindestgewichtes abhängig zu machen. Wenn die Landesernährungsämter hiervon Gebrauch machen, so ist das Mindestgemicht nicht unter 75 kg Lebendgewicht festzusetzen.

(4) In jedem Falle der amtlichen Gewichtsfeststellung, in dem die beantragte Hausschlachtungsgenenmigung erteilt wird, ist das hierbei festzustellende Gewicht der Anrechnung zugrunde zu legen. Bei amtlicher Gewichtsfeststellung ist die Anwendung der einheitlichen Anrechnungsgewichte nicht mehr zulässig.

(5) Das Ernährungsamt (Kartenausgabestelle) hat für die ordnungsmäßige Anrechnung aller Hausschlachtungen Sorge zu tragen. Es hat daher insbesondere bei solchen Hausschlach— tungen, für die eine amtliche Gewichtsfeststellung weder ange⸗ ordnet noch beantragt wird, zu Kontrollzwecken stichproben— weise die tatsächlichen Gewichte festzustellen. Diese Gewichts— feststellungen sind durch amtliche Wäger oder sonstige mit der Gewichtsfeststellung beauftragte beamtete Personen unter Aufsicht des Ortsbauernführers oder einer anderen vom Ernährungsamt beauftragten Person durchzuführen.

VIII. Anrechnungsverfahren

(I) Nach erfolgter Schlachtung muß der Antragsteller den Genehmigungsbescheid sofort spätestens jedoch nach 10 Tagen seiner Kartenausgabestelle zurückgeben. Die Kartenausgabestelle nimmt dann nach der in dem Antrag für die Selbstversorgung angegebenen Personenzahl die An⸗ rechnung der Hausschlachtung auf den Versorgungsanspruch des Selbstversorgerhaushaltes in der Schlachtkarte (Gruppe A) oder durch einen Anrechnungsbescheid (Gruppe B) vor.

(2) Bei Selbstversorgern der Gruppe C ist das Anrech⸗

Gebiet II:

nungsgewicht auf den Bedarf zu verrechnen; das Ernährungs⸗

amt hat diesen Bedarf nach den geltenden Vorschriften fest⸗ zustellen. Im ö zu den Selbstversorgern der Gruppe A und nat die Anrechnung der ermittelten Lehendgenichte hei Schweinehausschlachtungen durch Selbstuersorger der Gruppe C nach Tabelle 6 der Umreoh- nungstabellen für die Zuteilung von Vieh und Fleisch der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft (Anrech- nung hei Lebendzuteilung von Schweinen zu erfolgen.

(G3) Die Anrechnung aus Hausschlachtungen des Haus— schlachtungssahres 194445 soll bei Selbstversorgern der Gruppe A nicht über den 11. November 1945 hinaus erfolgen (Anrechnungszeit). Soweit Antragsteller der Gruppe A aus Hausschlachtungen bis zum 12. November 1944 versorgt sind, dürfen ihnen weitere Hausschlachtungsgenehmigungen nicht