Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 187 vom 21. August 1944. S. 4
Zeutralhandelsregilter
8
Verei ister, 8. M gister. 7. Qont d Vergleich s lach — . 8 — — ͤ . — — 1 d. , ern. 8. —— 4 ö . 2 ꝛ Dresden. 6414 Straubing. 6421] Kreuzburg, O. S. 6427] eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ I. Handelsregister t .
3 die Angaben in 9 ) wird eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Bad ren zac hi. 6419 Handels register Amtsgericht Bad Kreuznach. Abt. 9. Bad Kreuznach, den 14. August 1944. ,
SR. A 934 Heinrich Weber, Revag, Bad Kreuznach. Die Prokura des Kaufmanns Hans Estenfeld in Bad Kreuznach ist erloschen.
Rad Oeynhausen. 6454
In unser Handelsregister Abteilung A ist bei der unter Nr. d59 eingetragenen Firma Hermann Meyer in Bad Oeyn—⸗ hausen am 8. 8. 1944 eingetragen, daß die Prokura des Wilhelm Tacke er⸗ loschen ist.
Bad Oeynhausen, 14. August 1944.
Das Amtsgericht.
KRerlin. . ; 6407 Amtsgericht Berlin. Abt. 551.
Berlin, 11. August 1944. Veränderungen:
A 88123 Paul Bette Nchf. Buch⸗ und Kunsthandlung. Die Prokura des Richard Iser ist erloschen. Walter Iser ist von der Vertretung der Gesellschaft ausge⸗ schlossen.
A 104976 Kurt Arnemann. Kurt Arnemann geändert in Kurt Arnemann K. G. Der Uebergang der im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlich⸗ keiten auf die Kommanditgesellschaft ist ausgeschlossen.
A 11II929 von Henning, Schwabe K Co. Kommanditgesellschaft. Eine Kom⸗ manditeinlage ist herabgesetzt. ;
FKRerlin. 6408) Abt. 561. Berlin, 10. August 1944. Veränderung:
B 52367 Fundamentum Treuhand⸗
Aktiengesellschaft. Die Prokura für Ernst Wiese ist erloschen.
Berlin. . 6411 Abt. 562. Berlin, 15. August 1944.
Das Erlöschen der vermögenslosen Firma B 53441 Prüfungs⸗Aktiengesell⸗ schaft für kaufmännische und gewerb⸗ liche Betriebe soll in das Handelsregister eingetragen werden. Wer ein berechtig⸗ tes Interesse an der Unterlassung der Löschung hat, kann innerhalb eines Monats Widerspruch erheben.
Berlin. . 6410 Abt. 565. Berlin, 10. August 1944. Veränderung:
B 52435 Eugen Heimbucher Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Willi Wittke ist erloschen.
Berlin. 6109 Abt. 564. Berlin, 11. August 1944. Veränderungen:
B 59174 Zentralfilmgesellschaft Ost mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Dr. Fritz Will ist erloschen.
Ferner ist eingetragen am 10. August 1944:
B 52379 Oelwerke Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Walter Gransee jst erloschen.
B 53555 Prisma Film Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Käthe Balleng geb. Klebe ist er⸗ loschen. FKöblii ngen. ö 6412
Amtsgericht Böblingen. Handelsregistereintragung vom 12. Juni 1944.
B 14 Firma Klemm⸗Technik, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Böb⸗ lingen. Die Prokuren der Prokuristen Sans Munz, Horst Thoma und Eugen Frank sind erloschen. .
tt hus. 6458 I, B 237 Niederlausitzer Bank Ak⸗ tiengesellschaft. Cottbus, Kaiser⸗Fried⸗ rich⸗-Str. 7. Die Prokura des Eberhard Brehm ist erloschen. Tie gleiche Ein⸗ tragung wird beim Amtsgericht in Frankfurt / Oder für die dortige Zweig⸗ niederlassung erfolgen.
Amtsgericht Cottbus, 14. August 1944.
n. ig. ö. 641 3 Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderungen: Am 28. Juli 1944.
A 635090 „Karl Ortman“, Danzig (Hundegasse 56/57). Handelsgeschäft nebst Firma im Erbgang auf die ver⸗ witwete Frau Margarete Ortman geb. Lenser in Zoppot übergegangen. Die Prokura des Heinz Ganssauge“ ist be⸗ stehen geblieben. Die Prokura des Herhard Lafrenz ist erloschen. Dem John Ringe in Schwetz ist Einzel⸗ prokura erteilt. — Als nicht einge⸗ tragen wird noch. veröffentlicht; Die gleiche Eintragung für die Zweig⸗ niederlassung in Gotenhafen wird bei dem dortigen Gericht erfolgen.
Am 2. August 1944. -
A 6815 „Willy Zielke“ Danzig (Bartholomäikirchengasse 15. Die Pro⸗ kura des Herbert Gnatzy ist erloschen.
Da
delsvertretungen,
Amtsgericht Dresden, 12. August 1944.
A S4 Otto Kauffmann Kommandit⸗ gesellschaft, Niedersedlitz. Die Pro⸗ kura des Dr. Manfred Christian Nicolai ist erloschen.
A 655 T. J. Seidel, Dresden (Stei⸗ rische Str. 38). Die Prokuren der Anna Elisabeth Frieda Seidel geb.
Rüger und des Ernst Curt Selten⸗ reich sind erloschen. A 1059 Bruno Rudolph, Fach⸗
geschäft für Büromaschinen, Dresden (Trompeterstr. 18). Die Prokura des Alfred Emil Conrad Lehmann ist erloschen.
Diüsseldort. 6415 Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, 15. 3. 1944. S.⸗R. A 10936 Robert Zapp, Düsseldorf: Die Prokura des Rudolf Beetz ist erloschen. ; ö S.-R. A 12968 Elektro⸗ K Radio⸗ Großhandlung Albert Peetz Komman⸗ dit⸗Gesellschaft fetzt Elektro⸗ K Radio⸗ Großhandlung Wilhelm Resing Kom⸗
manditgesellschaft) Düsseldorf: Die Prokura der Herta Gravenhorst ist erloschen.
S.⸗R. B 5537 Schloemann Aktien⸗ gesellschaft, Düsseldorf: Die Prokura des Helmut Zimmermann ist erloschen.
Eilenburg. 64 16 Handelsregister Amtsgericht Eilenburg, 14. 3. 1944. Veränderung.
A 370 Friedrich Römer Unterneh⸗ mung für Straßen⸗ u. Tiefbau, Eilen⸗ burg. Der Tiefbauunternehmer Karl Römer ist aus der Gesellschaft aus⸗ geschieden.
Falkenberg, O. S. 6417 Handelsregister A Nr. 135. Die
Firma „Anton Weiß Nachf.,, Inh. Josef Bräuer, Falkenberg, O. S.“,
ist geändert in Josef Bräuer, Falken⸗ berg. O. S. ᷣ Amtsgericht Falkenberg, O. S., den 4. August 1944.
6418 Abt. 66.
Hamburg. Handelsregister Amtsgericht Hamburg. 9. August 1944. Veränderungen: A 415 859 Gustav Schott werk, Heimhuderstr. 63). Die an E. Klehe unter Beschränkung auf die Zweigniederlassung in Aschaffen⸗
(Samen⸗
. burg erteilte Prokura ist erloschen.
Als nicht eingetragen wird ver— öffentlicht:
Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung in Aschaffenburg, die den Firmenzusatz „Zweignieder⸗ lassung“ führt, bei dem Gericht in Aschaffenburg erfolgen. -
A 39700 Getreide⸗Pflege H. Paul⸗ sen Kommanditgesellschaft (Reinigung,
Trocknung, Begasung, Umschlag und Lagerung von Getreide usw.,, Meß⸗ berghof).
Die an H⸗W. H. Siepmann erteilte Prokura ist erloschen.
A 19140 H. H. Karl Stammer (Handelsvertretungen, Hamburg⸗Kl. Borstel, Wellingsbütteler Landstraße Nr. 78).
Die an Frau A. Burr, geb. Pim⸗ mel, erteilte Prokura ist erloschen.
A 10565 Hugo E. Busch K Co. (Ingenieurbüro, Dammtorstraße 14). Die an G. W. F. Rosenhagen er⸗
teilte Prokura ist durch Tod erloschen.
A 49311 Hinrich Karp (Groß⸗ u. Außenhandel in Heftklammern, Heft⸗ appaxaten u. anderen Büroartikeln, Hamburg⸗Volksdorf,
Die an J. Rodmann erteilte Pro⸗ kura ist erloschen.
A 49301 Johann H. W. Rodmann (Groß⸗ und Außenhandel in Spiel⸗ u. Drechslerwaren, teilweise auch deren Herstellung, Hamburg⸗Volksdorf, Voß— redder 145. . , .
Die an H. Karp erteilte Prokura ist durch Tod erloschen.
109. August 1944. Veränderungen:
A 42817 Mestwerdt 8 Co. (Han⸗ Spitalerstraße 16). Die an H. H. L. Kalbow erteilte Prokura ist erloschen.
A 19771 Erwin Kretschmar & Co. Nachf. (Lebensmittel u. Hausstands⸗ Artikel, Schmiedestraße 77).
Die an St. Niezgodka erteilte Pro⸗ kura ist erloschen.
Kühönigshberg (Pr). 6459 Handelsregister Amtsgericht Königsberg (Pr).
Veränderungen: .
A S68 am 14. August 1944. Karl Schwarz. Die Prokura der Ilse Liebe und des Kurt Dittmann ist erloschen.
A 890 am 14. August 1944: Arthur M. Krupp. Die Prokura des Gerhard Denzin ist erloschen.
Magd eburꝶ. Handelsregister Amtsgericht Magdeburg, den 15. August 1944. Veränderung: A 6027 Hrm. Liebau, Magdeburg (Buckauer Str. 19). Die Profura des Paul Liebau ist erloschen.
6420
Voßredder 14).
Handelsregister⸗Belanntmachung.
Handelsregister Abt. A Nr. 35 für Neukirchen, Hl. Bl., Firma „Hermann Roßberg“, Sitz Lam.
Einzelprokura ist erteilt an: a) Maria Roßberg, geborene Frisch, Holzwaren— fabrikantens⸗ und Sägewerksbesitzers⸗ gattin in Lam, b) Georg Braun, Ge— schäftsführer in Lam.
Amtsgericht — Registergericht — Straubing, den 12. August 1944. stromberg, Hunsrück. 6422] Amtsgericht Stromberg, Hunsrück, den 4. August 1944. Neueintragung:
H.⸗R. A 57 Firma Bernhard Schott in Windesheim. Inhaber: Bernhard Schott, Kaufmann in Windesheim.
ö 62s
Troppau. Handelsregister.
Neueintragungen: Vom 29. Juli 1944: H.⸗R. A 191 Freud. Ottokar und Hedwig Kastel (Freudenthal, Töpfer⸗ gasse 3, Verkauf von Giften und von zur arzneilichen Verwendung bestimm⸗ ten Stoffen und Präparaten, insofern dies nicht ausschließlich den Apothekern vorbehalten ist, ferner Verschleiß von künstlichen Mineralwassern und Quellen⸗ produkten sowie Verschleiß der im 8 3 det Min. Vdg. vom 17. 6. 1886, RGBl. Nr. 97, angeführten Drogen. Exrzeu⸗ gung diätetischer und . Mittel, einschl. Zahnreinigungsmittel, sofern sich dieselben nicht als Arznei⸗ mischungen qualifizieren und nicht nach den Vorschriften der Pharmokopöe dar⸗ gestellt werden, sowie Erzeugung von
Färberkitten. Wachspasten, Photo⸗ zubehör, Essenzen, ätherischen Oelen
und Franzbranntwein, Gemischt⸗ und Materialwarenhandlung, Handel mit gebrannten, geistigen Getränken und Weinen aller Art im handelsüblich ver⸗ schlossenen Flaschen, mit photographi⸗ schen und optischen Gegenständen und Zubehör, Bijouterie⸗ und Parfümerie⸗ waren). Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. Januar 1944. Gesellschafter sind die Drogisten Ottokar und Hedwig Kastel, beide in Freudenthal Vom 9. August 1944: (
H. R. A 40 Hof. Eduard Ettel (Bärn, Kirchengasse 1, Gemischtwarenhandel). Inhaber: Eduard Ettel, Gemischtwaren⸗ händler in Bärn.
Aenderungen: Vom 29. Juli 1944:
S- R. A 300 Trop. J. Czernohorsty & Co.. Vorm. Eduard Stanowsky, Dampfmühle und Säge in Stettin Stettin, Kreis Troppau). Laut Be⸗ stallungsurkunde des Regierungspräsi—⸗ denten Troppau vom, 25. Juli 1944 wurde auf Grund der Verordnung vom 19. Januar 1939 Verordnungsblatt für die fudetendeutschen Gebiete vom 23 Ja⸗ nuar 1939, Nr. 6. S. 149) Herr Ferdi⸗ nand Wolter, Mühlenbesitzer in Pal⸗ hanetz, Kreis Troppau, zum kommissa⸗ rischen Leiter bestellt.
Vom 5. August 1944.
S. R. A 280 Trop. Carl Weißhuhn & Söhne (Troppau, Papierfabrih). Die Einlagen von 13 Kommanditisten wur— den auf das Doppelte erhöht.
Troppau, den 14. August 1944.
Das Amtsgericht.
lot2c
Wittenberge. Rr. Potsdam. Veränderung: ;
S. R. A Nr. 4595 Ernst Globig, Ber⸗ lin, Zweigniederlassung in Wittenberge B; Potsdam). ; 56 Prokura des Richard Iser ist erloschen. Der Buchhändler Walter Iser ist ,, der Gesell⸗ schaft ausgeschlossen.
,, t Wittenberge (Bz. Potsdam), den 11. August 1944.
Tohten, Rx. Breslau. 6425 Veränderung:
3 H.-R. A 4 „R. Negzwer, Zobten“, Offene Handelsgesellschaft seit 1. Juli 1944. Gesellschafter sind die Kauf⸗ mannsehefrau Philomeng Negwer geb. Müller und Kaufmannsehefräu Magda⸗ leng Weiner geb. Negwer aus Zobten.
Zobten, den 14 August 1944.
Das Amtsgericht.
2. Gene nen was- regiiter
Böhmisch Leipaæ;. t Genossenschaftsregister
6126
Amtsgericht Böhmisch Leipa, am 16. August 1944. Erloschen: !
Gen. IV 121 „Allgemeine gemein⸗ nützige Baugenossenschaft r. G. m. b. H. Böhmisch Leipa“ mit dem Sitze in Böhmisch Leipa. . .
Diese Genossenschaftsfirma ist auf Grund der Verordnung über die Ver⸗ schmelzung von Genossenschaften in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland vom 30. Juni 1939 infolge Verschmelzung mit der Genossenschaft „Gemeinniüßige Bau⸗ und Wohnungsgenossenschaft, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschraänkter
kosmetischer
Dorniat im Haushalte in Altstadt
Im a n, n, n fi, ö heute bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Ober Schmardt, eingetragen worden: Die Firma lautet jetzt: Raiff⸗ eisenkasse,
mit unbeschränkter Haftpflicht, Ober Schmardt. Beschluß der Generalver⸗ sammlung vm 15. Juli 1944. .
Umtgg richt Kreuzburg (Oberschl.), den 22. Juli 1944. — Gn.⸗R. 16 a.
Miünchen. 6428 Amtsgericht München, Dorfen, den 15. August 1944. Münchener Spar⸗ und Creditkasse für Beamte eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpficht, Sitz München. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. Juni 1944 ist die Ge⸗ nossenschaft nach Maßgabe des Ver⸗ schmelzungsvertrages vom 13. Januar 1944 mit der Genossenschaftsbank Nürn⸗ burg eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Rürnberg verschmolzen worden. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Be⸗ kanntmachung der Eintragung der Ver⸗ schmelzung in das Genossenschafts⸗ register bei der übernehmenden Ge— nossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Neisse. — 6429 Im Genossenschaftsregister Nr. 2 des Amtsgerichts Ziegenhals, Firma Spar⸗ und Darlehn ö lf eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Ziegenhals, ist der Name der Firma in „Raiffeisenbank“ eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht geändert worden. Neisse, den 15. August 1944. Amtsgericht.
Veisse. 6430
Im Genossenschaftsregister Nr. 3 des Amtsgerichts Ziegenhals, Firma Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Langendorf, ist der Name der Firmg in „Raiffeisenkasse“ eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht geändert worden.
Neisse, den 16. August 1944.
Amtsgericht. Veuti tsch ei n. 64311
Amtsgericht Neutitschein, den 12. August 1944. Veränderung:
1è6n.-R. X 92 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für! Altstadt, bei Wagstadt, r. G. m. u. 5. in Wagstadt, Kreis Wag⸗ stadt. Durch Beschluß der Vollver⸗ sammlung vom 30. Juli 1944 sind die S8 1 Abf. 1, 53 Abs. 2 und 55 Abs. 1 der Satzungen geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Alt⸗ stadt bei Wagstadt, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung. Ein Geschäftsanteil beträgt nun⸗ mehr RM 50, — Die übrige Aende⸗ rung betrifft innere Verhältnisse der Genossenschaft. Der meister Ernst Scheich ist aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden. Eingetragen das neugewählte Vorstandsmitglied . t. 59.
Pœeitꝝ. 14 6434 Im Genossenschaftsregister wurde heute bei Nr. 12 Turnower Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Turnow, eingetragen: . Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisen⸗ kasse Turnow, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“ Peitz, den 10. August 1944. Das Amtsgericht. PFenig. ; 6432 Genossenschaftsregister Amtsgericht Penig. Veränderung. Eingetragen am 3. August 1944. r nf 12 Gemeinnützige Bau⸗ genossenschaft zu Dittmannsdorf, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränbk⸗ ter Haftpflicht in Penig (2rtsteil Ditt⸗ mannsdorf). Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm⸗— lung vom 25. Juni 1944 aufgelöst.
Ręichenhah., O. L. 16433 In igt Genossenschaftsregister ist bei der Firma Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, e. G. m. b. H. in Reichenbach, O. L., folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 8. Juli 1944 ist 8 1 des Sta⸗ tuts geändert. Die Firma lautet nun mehr: „Raiffeisenkasse. eingetragene Ge⸗ nosfenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Reichenbach, O. L.“ Gn. R. 22. Amtsgericht Görlitz, Zweigstelle Reichen⸗ bach, O. L., den 11. August 1944.
Rothenhbhurnrꝶ, O. L. 63865 In unser Genossenschaftsregister ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 2 betr. Spar⸗ und Dar⸗
ruh, O. L.: Durch Beschluß der Gene— ralversammlung vom 9. Juli 1914 ist das Statut im 5 1 (Firma) geändert.
Haftung in Böhm. Leipa“ erloschen.
Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse
eingetragene Genossenschaft
bisherige Zahl⸗
Cotthus.
lehnskasse e. G. m. u. H., Selingers⸗
schränkter Haftpflicht. Amtsgericht Rothenburg / Lausitz, den 17. Juli 1944. ITrachenberg, Schles. 6435 Amtsgericht Trachenberg, am g. August 1944. Veränderung:
Gen. ⸗R. 7 Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Korsenz. ; naß Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ asse.
LTroppan. 6387 Genossenschaftsregister Amtsgericht Troppau. Abt. 7.
Aenderungen vom 19. August 1944: Gn.⸗R. II — 47 Raiffeisen⸗Zentral⸗ kasse Troppau, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Troppau. Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 26. Mai 1944 wurde die Satzung in dem 5 13 Punkt d (Haftung) geändert. Die Haftsumme für einen Geschäftsanteil beträgt nunmehr HM 1006, —.
Wal tershansem. 6479
In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 36 eingetragen worden:
Der“ Lauchaer Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Laucha hat in der Mitgliederversamm⸗ lung vom 25. November 1943 seinen Namen geändert in „Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht“.
Waltershausen, Th., 15. August 1944.
Das Amtsgericht.
Wurzen. ; 6888 Gn.⸗R. 18. Bäckereinkauf einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, Wurzen. ⸗ Die Satzung vom 28. März 1918 ist
durch Beschluß der Generalversamm⸗
lung vom 26. Juli 1944 in § 1 geän⸗ dert. Gegenstand des Unternehmens ist: der Großhandel mit Roh⸗ und Verbrauchsstoffen, sowie sämtlichen Dedarfsgegenstanben die der Be⸗ und Verarbeitung der Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker⸗ und Konditorenhandwerk dienen. Die Belieferung von Nichtmitgliedern ist zulässig.
Amtsgericht Wurzen, 11. August 1944.
5. Musterregister
Mülheim, Ruhr. 6480
In das Mustertegister wurde am 3. August 1944 unter Nr. 234 für die Firma Carl Abel in Mülheim⸗Ruhr eingetragen: 1 Muster eines neuartigen
Fenster⸗ und Filterleders, Fabrik⸗ nummer 100. Tag der Anmeldung: 31. Juli 1944, nachm. 3 Uhr. Schutz⸗
frist 3 Jahre. 2 Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr, den 15. August 1944.
Trier. . 6451
In das hiesige Musterregister ist heute unter Nr. 250 eingetragen worden;
Firma Roga Kom manditgesellschaft Dr. Loose u. Eo., Ehrang, eine Fabrik⸗ marke, versiegelt, mit der Geschäfts= nummer 10143, Flächenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am I. August 1944, 18,05 Uhr. ö
Trier, den 2. August 1944.
Das Amtsgericht. Abt. 14.
7. Konkursle und Vergleichs sachen
6482 Konkursverfahren.
9. N. 1144. Ueber den Nachlaß des am 26. November 1941 gefallenen Kauf⸗ manns Helmut Drescher, Inhaber der irma „Bürovogel, Büromaschinen, ürobedarf, in Cottbus“, Dresdener Straße 164, wird heute, am 16. August 1944 um 14 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Georg Trauschke in Cottbus, Promenade 7, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 23. September 1544 bei dem Gericht anzumelden. Offener Arrest und An⸗ zeigefrist bis 23. September 1944. Erste Gläubigerversammlung am 14. Sep⸗ tember 1944 1090 Uhr, Zimmer 74. Allgemeiner Prüfungstermin am 12. Ok⸗
tober 1944, 10 Uhr, Zimmer 74.
Amtsgericht Cottbus.
PDuishur. 6483 21 N 239. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Geschw. Lewy, Inhaber Hugo Steinweg, Duis— bura. Moritzstr. 14, wird für beendet erklärt. Duisburg, den 10. August 1944. Amtsgericht.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ sichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Prässdent Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den
. übrigen redaktionellen Teil ; Rudalf Lantzsch in Berlin SW es Druck der Preußischen Verlags« und Druckerei Gmbh Berlin
Preis dieser Nummer: 10 Rn
*
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deutscher Reichs anzeiger
Breuhncer Cigats anzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 Re zuzlglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1, 90 Het. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SsWös, Wilhelmstr. 30/51. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 y. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Nr. 188 Sernsprech⸗ Sammel Nr.: 12 42 45
Anzeigenpreis filt den Raum einer fllnfgespaltenen 55 mm breiten Petit Zelle J. 10 Mu, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1. RM. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin 8wtzdö, Wilhelmstr. 30 / l, an. Alle Dructaustrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein= zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Jettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Hefristete Anzeigen müsssen 3z Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Verlin, Dienstag, den 22. August, abends
Reichsbank girokonto Berlin, Konto Rr. 1/1915 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
1044
e n,
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Herstellungsanweisung Nr. 3 des Sonderringes Kaltrohre im Hauptring Werkstoffverfeinerung beim Reichsminister für
Rüstung und Kriegsproduktion.
Anweisung 144 des Leiters des Produktionsausschusses Textilveredlung im Produktionshauptausschuß Textilwirt⸗ schaft des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduk⸗ tion (Annahme von Lohnveredlungsaufträgen). Vom 14. August 1944. . ;
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens-
mittel für die 67. Zuteilungsperiode vom 18. September bis 15. Oktober 1944 (mit Ergänzungen für die 66. Zutei⸗ lungsperiode) .
Amtliches Deutsches Reich.
Herstellungsanweisung Nr. 3 des Sonderringes Kaltrohre im Hauptring Werkstoffverfeine⸗ rung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion
Auf Grund des Erlasses des Führers über die Konzen— tration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 (Nach⸗ richten des RMfytuK. Nr. 29 vom 15. September 1943) und der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGGBl. 1 S. 686) ordne ich an:
1. Mit sofortiger Wirkung wird die Herstellung von naht— lofen Präzisionsstahlrohren der Abmessung 6 6,5 mm für Gewehrreinigungsketten verboten, da künftig an ihrer Stelle geschweißte Präzisionsstahlrohre verwandt werden.
2. Die Lieferwerke haben ihren Auftraggebern hiervon Kenntnis zu geben und sie wegen Unterbringung des Bedarfs in geschweißter Ausführung an die Auftragslenkungsstelle Kaltrohre zu verweisen. ;
3. Die Lieferwerke haben der Auftragslenkungsstelle Kalt— rohre ihre Lieferverpflichtungen in nahtlosen Rohren dieser Abmessung zwecks Umstellung auf geschweißte Rohre zu melden.
4. Sollte der. Verwendungszweck dieser Rohrabmessung nicht in allen . bekannt sein, so erteilt die Auftrags— lenkungsstelle Kaltrohre hierüber Auskunft.
Solingen⸗Ohligs, den 22. Juni 1944.
Sonderring Kaltrohre. Der Leiter: Dr. Albert.
Anweisung 1144
des deiters des Produktionsausschusses Textilveredlun im Produltionshauptausschuß Textilwirtschaft des Reichs ministers für Rüstung und Kriegsproduktion
(Annahme von Lohnveredlungsaufträgen) Vom 14. August 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
Jenn vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗—
indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Ersten
Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗
tember 1943 (RGBl. 1 S. 539/551) sowie mit der Anord⸗ nung I/44 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Textilindustrie als Produktionsbeauftragten für Textilwirtfschaft des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 21. Juni 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. tagt sang Nr. 157 vom 15. Juli 1944) wird mit Zustimmung des Leiters des Produktionshauptausschusses Textilwirtschaft bestimmt:
§581 Uebergang zur Lohnveredlung Unternehmen, die im Jahre 1943 Spinnstoffe, Gespinste und andere Spinnstoffwaren nicht regelmäßig und rechtmäßig im Lohn veredelt haben, dürfen Lohnveredlungsaufträge nur
mit Genehmigung des Produktionsausschusses Textilveredlung annehmen. . — 52
Obergrenzen für den Lohnveredlungsumsatz (I Unternehmen, deren gesamter Veredlungsumsatz in der in Abs. 2 genannten Stichzeit überwiegend auf Selbstveredlung bexuhte, dürfen mit ihrem Lohnveredlungsumsatz die in Abs. 2 bestimmte Obergrenze nur mit Genehmigung des Produktions- ausschusses Textilveredlung überschreiteit.
(2) Für Lohndruckaufträge ist. Obergrenze der Lohndruck— umsaͤtz im Jahre 1943. Für alle anderen Lohnveredlungs— aufträge ist Obergrenze der Lohnveredlungsumsatz (außer Lohndruch in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939.
583 Berechnungsweise H Die Umsätze gemäß 52 können nach Wahl des Unter⸗ nehmens mengen⸗ oder wertmäßig errechnet werden. Die einmal gewählte Berechnungsweise darf nicht geändert werden.
Bei den Zulagen für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter werden
§84 Genehmigungen Eine Genehmigung gemäß 8s 1 und 2 wird erteilt, wenn der Antrag volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist oder der Be⸗ seitigung einer unbilligen Härte dient. Die Genehmigungen können mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
§85 Ausnahmen
(1) Der Produktionsausschuß Textilveredlung kann für Teile seines fachlichen oder räumlichen Bereichs die Umsatz⸗ Obergrenzen abweichend von § 2 festsetzen. .
(2 Darüber hinaus behält sich der Produktionsausschuß Textilveredlung vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften des sz 3 zuzulassen. Die Ausnahmegenehmigungen können mit Bedingungen oder Auf— lagen versehen werden.
(3) Ausnahmegenehmigungen, die auf Grund der 88 13 und 14 des Spinnstoffgesetzes, der Anordnung 1940 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Textilindustrie vom 9. Juli 1940 oder der Anweisung des Leiters der Fachgruppe Textil⸗ veredlungsindustrie vom 8. Juli 1940 erteilt worden sind, verlieren am 31. Dezember 1944 ihre Gültigkeit.
86 Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den 585 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß 8 15 werden vom Reichsbeauftragten für Textilwirtschaft wahrgenommen.
§7 Inkrafttreten
(1) Die Anweisung tritt am 1. September 1944 in Kraft.
(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 14. August 1944. Der Leiter des Produktionsausschusses Textilveredlung im Produktionshauptausschuß Textilwirtschaft des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.
Dr. Achter.
18. September bis 15. Oktober 1944 (mit Erster Teil Ergänzungen für die 665. Zuteilungsperiode In der 56. Zuteilungsperiode gilt für die Großabschnitte der Reichsfettkarten für Noxmalverbraucher und für Jugend⸗ liche von 14—18 Jahren folgende Abgaberegelung: Es können abgegeben und bezogen werden auf Reichsfettkarte für Normalverbraucher
Abschnitte A1 und A2 je 100 g. Schweinefleisch oder je 80 g Fleischschmalz
Abschnitte B. C und D je 125 Dutler
auf Reichsfettkarte für Jugendliche von 14— 18 Jahren
Abschnitte A1 und A2 je 100 Schweinefleisch oder . je 80g Fleischschmalz
Abschnitte B bis F je 1259 Butter.
Die Abgabe von Schweinefleisch oder Fleischschmalz erfolgt nur durch Fleischer. Diese haben die A 1⸗- und A 2⸗Abschnitte gesondert von den Fleisch⸗ und Fettbedarfsnachweisen nach näherer Bestimmung der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft abzurechnen.
Vegetarier, die regelmäßig beim Ernährungsamt den Fleischaustausch vornehmen, können die Abschnitte A1 und A2 in Reise- und Gaststättenmarken über Butter umtauschen. Hierbei sind die Abschnitte A1 und A2 zusammen mit 1259 zu bewerten. Im übrigen ist der Umtausch dieser Ab⸗ schnitte nur in Reise- und Gaststättenmarken für Fleisch und nur in Ausnahmefällen beim Vorliegen eines wichtigen Grun⸗ des zulässig.
Die Regelung über Abgabe von Schweinefleisch oder Fleischschmalz gilt für Gemeinschaftsverpflegungseinrichtun⸗ 6 entsprechend. Die Bezugscheine B sind, soweit Fleisch⸗ chmalz zu beziehen ist, über Fleischschmalz auszustellen.
Ebenso wie in der 65. Zuteilungsperiode können auch in der 66. Zuteilungsperiode auf die Abschnitte N 21 und N22 der rosa Nährmittelkarten sowie M9 und N 10 der blauen Nähr⸗ mittelkarten nur Kartoffelstärkeerzeugnisse bezogen werden. Die Ration an Kartoffelstärkeerzeugnissen beträgt daher, auch . sie über den Bezugschein B bezogen wird, wiederum
g.
Zweiter Teil Festsetzung der Rationen für die 67. Zuteilungsperiode
Die Lebensmittelrationen der 66. Zuteilungsperiode gelten mit folgenden Ausnahmen auch in der 67. Zuteilungsperiode:
Bei unveränderten Gesamtbrotrationen wird das Ver— brauchsverhältnis von Roggen zu Weizen neu festgesetzt (ꝗgl. Dritter Teil Erster Abschnitt).
Die Gesamtfettrationen bleiben unverändert. Alle Versor⸗ gungsbexechtigten erhalten an Stelle von 1259 Butter oder Margarine 2509 Schweinefleisch oder 1609 Fleischschmalz.
ebenfalls 125 g Schlachtfette durch 200 g Schweinefleisch oder 1608 Fleischschmalz ersetzt (ogl. Dritter Teil Zweiter Ab⸗ schnitt). Die Aufteilung der Gesamtfettrationen ist aus der Anlage 1 ersichtlich. .
Die Nährmittelration bleibt gegenüber der 66. Zuteilungs⸗ periode unverändert. Es werden somit 500 g Getreidenähr⸗ mittel und 1009 Kartoffelstärkeerzeugnisse verteilt. Demge⸗ mäß haben die Abschnitte N 21— N24 der rosa und N9—NI2 der blauen Nährmittelkarten den Aufdruck „St“ erhalten.
Es werden also folgende Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 66. Zuteilungsperiode verteilt: .
(E) Die Obergrenzen müssen innerhalb jedes Kalenderjahres eingehalten werden. ;
Erlaß
Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 67. Zuteilungsperiode vom
Ergänzungen für die 66. Zuteilungsperiode)
Kartoffelstärkeerzeugnisse, Kaffee⸗Ersatz- und Zusatzmittel,
Vollmilch und Kunsthonig. Dritter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt
A Neuregelung der Warenabgabe auf die Reichsbrotkarten
Die für die über 10 Jahre alten Versorgungsberechtigten bisher geltende Zoneneinteilung wird dahin geändert, daß die Zone III fortfällt und der planmäßige Verbrauch für die Zone 1 auf zs Teile Roggen zu 35 Teilen Weizen, für die Zone II auf 75 Teile Roggen zu 25 Teilen Weizen festgesetzt wird. Die neue Zoneneinteilung ist in der Anlage 2 dar⸗ gestellt.
Die sich aus der Neuregelung ergebende Aufteilung der Brotrationen ist aus der Anlage 3, die Umgestaltung der Brotkarten aus den Matern ersichtlich.
Für Versorgungsberechtigte, die in Lagern oder Anstalten zusammengefaßt sind und dort die Lebensmittelrationen der Kartenempfänger erhalten, gelten die vorbezeichneten Bestim— mungen über die Neueinteilung der Brotrationen ent— sprechend. Soweit Gemeinschaftsberpflegte abweichende Ra— tionen beziehen, wird wegen der Aufteilung der Brotrationen in Roggen und Weizen eine Regelung durch besonderen Erlaß erfolgen.
Wie bisher enthalten die Reichsbrotkarten der Kinder bis zu 19 Jahren sowie die Reichsbrotkarte B nicht den Aufdruck der Zonenbezeichnung, da diese Karten im gesamten Reichs— gebiet einheitlich ausgegeben werden.
Auf den Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter ist reichseinheitlich das in Zone I geltende Verhältnis von 75 Teilen Roggen zu 25 Teilen Weizen zugrunde gelegt.
B Reichsbrotkarten für Selbstversorger
In Angleichung an die neue Zoneneinteilung werden unter entsprechender Aenderung des Erlasses betr. Selbstversorgung in Brot bzw. Brotgetreide vom 24. Juni 1913 — 11 B 3 . 501 — in der Fassung des Erlasses vom 12. September 1943 — II B 1 — 55 — die auf die Reichsbrotkarten für Selbstversorger zu beziehenden Roggen- und Weizenerzeugnisse — ohne Aenderung der Gesamtbrotration —, wie aus der Anlage 4 ersichtlich neu festgesetzt.
0 Regelung für besondere Gebiete
Die Bestimmungen, wonach die Bewohner von Bayern Württemberg, Baden, der Westmark und der Reichsgaus Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau Salz⸗ burg, Steiermark und Tirol-Vorarlberg in erweitertem Um— fange an Stelle von Roggenbrot Roggenmehl beziehen können bleiben in dem bisherigen Umfange n . (vgl. Erlaß vom 22. Februar 1913 — Ii B 1 - 48.
Dagegen entfällt in den genannten Gebieten von der 67. Zuteilungsperiode ab die Möglichkeit, auf einen Abschnitt der Reichsfleischkarten an Stelle von Fleisch oder Fleischwaren Mehl zu beziehen. Von diesem Zeitpunkt an sind demgemäß die Fleischkarten für das gesamte Reichsgebiet einheitlich. Die Bestimmungen des Erlaffes vom 18. Mai 1912 — i 61
Brot, Mehl, Käse (etwaige Sonderzuteilungen sind hierbei nicht berücksichtigtt, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren,
1 7 X.
— 2300 — über die Abgabe von Mehl auf die Fleischkarten in
besonderen Gebieten werden aufgehoben.