1944 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staataanzeiger Nr. 188 vom 22. Auguft 1944. S. 2

Zweiter Abschnitt Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettlarten

Sämtliche Reichsfettkarken haben zwei Abschnitte A 1 und A 2, die gemäß ihrem Aufdruck zum Bezuge von je 106908 Schweinefleisch oder 80g Fleischschmalz berechtigen. Die Zusatzkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter enthalten in der 1. und 3. Woche je einen Abschnitt über 100 g Schweine⸗ fleisch oder 80 g. Fleischschmalz. Bei den Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter sind diese Abschnitte auf der Karte für die erste Woche untergebracht. Die für die Abgabe in der 66. Zuteilungsperiodererlassenen Vorschriften (vgl. den Ersten Teil dieses Erlasses) gelten entsprechend auch für die 67. Zu—⸗ teilungsperiode. k .

Es läßt sich bereits jetzt übersehen, daß in der 67. Zu⸗ teilungsperiode an Normalverbraucher mindestens . und an Jugendliche von 14—18 Jahren mindestens 500 g Butter ausgegeben werden können. Zur Erleichterung der Abrechnung haben deshalb die Abschnitte C und D der Reichsfettkarte für Normalverbraucher und die Abschnitte D, E und F der Reichsfettkarte für Jugendliche von 14—18 Jahren den Auf⸗ druck „Butter“ erhalten. Welche Fettarten auf die wie bisher ohne Warenaufdrück gebliebenen Abschnitte B der Reichsfett- karte für Normalverbraucher sowie die Abschnitte B und C der Reichsfeitkarte für Jugendliche abgegeben und bezogen werden dürfen, wird später bekanntgegeben.

Normalverbraucher, Jugendliche von 14—18 Jahren sowie die entsprechenden Altersstufen der Selbstversorger mit Butter (Inhaber der Reichsfettkarten SV 1 und Sy 5) haben wie in der 65. Zuteilungsperiode wieder die Möglichkeit zum Bezuge von 100 g Speiseöl an Stelle von 1259 Margarine.

Dritter Abschnitt Abgabe von Zucker und Marmelade

Van der 67. Zuteilungsperiode ab fallen auch die Bestell⸗ scheine für Marmelade (wahlweise Zucker) fort. Die Reichs⸗ karte für Marmelade (wahlweise Zucker) wird mit der Reichs⸗ zuckerkarte zur „Reichskarte für Zucker und Marmelade“ ver⸗ einigt. Sie wird für die Zeit vom 18. September 1944 bis 7, Fanuar 1945 ausgegeben, lautet also wieder über 4 Zu⸗ teilungsperioden (67— 70). Während bisher die Reichszucker— karte zum Bezuge von 00g Zucker und die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) zum Bezuge von 700g Marmelade oder 350 g Zucker je Zuteilungsperiode berech- tigte, ist auf der neuen Reichskarte für Zucker und Marmelade das Abgabeverhältnis zur Erzielung handelsüblicher Gewichte auf 87598 Zucker und 750g Marmelade oder 3759 Zucker festgesetzt. Sie Gesamtration von 1250 g Zucker ist also unver⸗ ändert geblieben, so daß jeder Versorgungsberechtigte durch entsprechende Ausnutzung der ihm eingeräumten Wahlmög— lichkeit Zucker in dem bisherigen Umfange beziehen, kann. Demgemäß enthält die Reichskarte für Zucker und Marmelade je Zuteilungsperiode 3 Abschnitte über je 250g und einen Abschnitt über 125 Zucker, ferner einen Abschnitt über 2590 g Zucker oder 50 g Marmelade sowie einen Abschnitt über 12598 Zucker oder 250g Marmelade. Die Abschnitte mit dem halben Mengenwert sind zur Erleichterung der Abrechnung in halber Größe der übrigen Abschnitte gestaltet.

Zuckerkranke, die Lebensmittelzulagen beziehen, erhalten die Reichskarte für Zucker und Marmelade; es sind jedoch die nur über „Zucker“ lautenden Abschnitte abzutrennen oder ungültig zu machen. : .

Zur Frage des vorschußweisen Bezugs von Zucker auf die Reichskarte für Zucker und Marmelade verweise ich auf meinen Erlaß betr. Zuckerversorgung vom 24. Juli 1944 II BI - 3166 —.

Die Reichskarte für Zucker und Marmelade ist auf dem bisher für die Reichszuckerkarte vorgeschriebenen Wasser⸗ zeichenpapier in karmesinroter Farbe (Farbton Nr. 132) im Format DIN A 6 (32 Nutzen) zu drucken.

Infolge der Zusammenlegung der Zucker- und Marme— ladenkarke ist es möglich, auch die bezugscheinmäßige Ab⸗ rechnung zu vereinfachen. .

Von der 67. Zuteilungsperiode ab sind die Bezugscheine nur noch über „Zucker“, nicht über „Brotaufstrichmittel“ und. „Kunsthonig“ auszustellen. Die in meinen Erlassen getroffene Zuckervorschußregelung umfaßt auch Marmelade und Kunst⸗ honig, umgerechnet auf Zucker (ogl. meinen Erlaß vom 24. Juli 1916 II B 1 3168 —. Aus diesem Grunde sind auch alle Marmelade⸗ und Kunsthonigbedarfsnachweise bei der Ausstellung der Empfangsbescheinigungen über Zucker mitzuberücksichtigen. Alle Abschnitte der Reichskarte für Zucker und Marmelade können zusammen abgerechnet werden. Das Zuckerkonto umfaßt demgemäß von der 67. Zuteilungsperiode ab auch die Marmelade.

Vierter Abschnitt Kartenwesen

Die NSV.-Dienststellen besitzen aus ihren Sammlungen und den ihnen von mir zur Verfügung gestellten Kontin⸗ genten alte Reise⸗ und Gaststättenmarken für Brot, deren Gültigkeit am 17. September 1944 abläuft. Soweit diese Reise⸗ und Gaststättenmarken von den NSV.⸗Dienststellen nicht mehr vor dem 17. September 1944 an die von ihnen Betreuten ausgegeben werden, bestimme ich, daß ausnahms⸗ weise diese bei der NSV. noch lagernden Bestände an alten Reise⸗ und Gaststättenmarken für Brot in neue Reise- und Gaststättenmarken für Brot umgetauscht werden dürfen. Der Umtausch darf nur bis zum 30. September 1944 vorge⸗ nommen werden. n .

Gemäß Anordnung 143 der Reichsstelle für Papier vom 31. Dezember 1943 ist das Bedrucken von Papier mit mehr als einer Farbe seit dem 1. Januar 1944 nicht mehr zulässig. . meinen Antrag hat der Leiter des Produktionsausschusses Druck als Produktionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion die generelle Ausnahme⸗ genehmigung vom Mehrfarbendruckverbot für folgende reichs⸗ einheitliche Bezugsausweise erteilt:

a) Zusatzkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter (Ueber⸗

druck der Wochenzahl in grün bzw. rot), ĩ

b) Lebensmittelkarten für Schiffer (farbiger Ueberdruch,

o) Zusatzbezugsausweis für Speisekartoffeln für Untertag⸗ arbeiter des Bergbaues (Ueberdruck „Bergarbeiter“ in roter Farbe),

d) Bezugsberechtigung W, (Zweitschrift mit rotem Quer⸗ strich⸗Ueberdruch,

e) Lebensmittelkarten für Juden (Ueberdruck „Jude“ in einer Farbe, die sich deutlich von der Untergrundfarbe abhebt). ͤ

Es ist daher nicht erforderlich, daß die mit der Drucklegung der vorbezeichneten Bezugsausweise beauftragten Druckereien besondere Ausnahmegenehmigungsanträge stellen.

Von der 69. Zuteilungsperiode ab (Beginn 13. November 1944) darf nur noch Papier mit dem neuen Wasserzeichen für die Herstellung der Lebensmittelkarten verwendet werden (vgl. Erlaß vom 2. Juni 1944 II B 1 65). Die dann etwa noch vorhandenen Restbestände an altem Lehensmittelkarten⸗ papier sind nicht zu vernichten, sondern für die Anfertigung anderer amtlicher Drucksachen aufzubrauchen (. B. örtliche Bezugsausweise, Bezugscheine, amtliche Vordrucke).

Die Reichseierkarte und der Haushaltsausweis für ent⸗ rahmte Frischmilch verlieren mit Ablauf des 17. September 1934 ihre Gültigkeit. Von' der Ausgabe einer neuen Reichseier⸗ karte wird vorläufig abgesehen. Der Haushaltsausweis für

entrahmte Frischmilch wird für die 67— 70. Zuteilungs⸗

periode (18. Septeniber 1944 bis 7. Januar 1945) neu aus—⸗

gegeben und berechtigt in der bisherigen Weise zum Waren⸗

bezuge. Wie bisher ist dieser Ausweis aus grauem Papier (Farbton Nr. 193) herzustellen. Letztmalig kann hierfür Papier mit dem' alten Wasserzeichen verwandt werden, soweit solches noch vorhanden ist. Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen

Die Verbraucher haben die Bestellscheine 7 in der Woche

vom 11. bis 16. September 1944 bei den Verteilern abzu⸗

. sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf

estinimte Tage dieser Woche beschränken.

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentral⸗ druckerei übersandt. k

Die Ernährungsämter haben die Druckmatern, die nicht für das gesamte Reichsgebiet einheitlich hergestellt werden, sofort . ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 18. September bis 15. Oktober 1944 treten

am 18. September 1944, die übrigen Anordnungen, soweit

nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft. Berlin, den 31. Juli 1944. I Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Riecke.

Anlage 1

Zusammensetzung der Fettrationen

Rormalverbraucher über 18 Jahre = Abschnitte A 1, A2 2600 g Schweinefleisch

oder 160 g Fleischschmalz

Fettwert

Abschnitt B G . Abschnitte C —D (Butter) . Butter JJ Margarine J Margarine oder 100g Speiseöl .

auf Lleinabschnitte auf Kleinabschnitte

2 21 5 . 8 * * 259 auf Kleinabschnitte 9 2 2 7

1 1 2 . * 1 1 1 8

Jugendliche von 14 bis Jahren

Abschnitte A1, A2 2008 Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz . Fettwert 125g Abschnitte B 0

JJ nit ert, . J e w e n n Margarine

JJ ; 125 8 auf Kleinabschnitte Margarine oder 100g Speiseöl. . 1358 auf Kleinabschnitte

Kinder von 6 bis 14 Jahren

Abschnitte A 1, A2 2008 Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz Fettwert 1

* *. *. * * 7

2

2 Butter ; 5 Marre, . 5

*

Kinder von 3 bis 6 Jahren Abschnitte A 1, A2 200g Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz . Fettwert ö. ö ö Butter —ĩ ; . 675g, davon 50 g ( auf Kleinabschnitte 800 g

Kinder bis zu 3 Jahren

Abschnitte A 1, A2 2008 Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz Fettwert 1259 A425 8, davon 50 g . auf Kleinabschnitte

Butter 1 1 1 ö .

550 g

Selbstversorger mit Butter SV 1 über 18 Jahre Abschnitte A1, A2 200g Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz Fettwert 125g = Margarine... . 225 8, davon 100g auf Kleinabschnitte 125 g auf Kleinabschnitte 1759 SV 3 65 bis 14 Jahre

Abschnitte A1, A2 2008 Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz

—Fettwert 1259

1 1 1 1 2 1 1 1 23608

3759

SsV5 14 bis 18 Jahre Abschnitte A 1, A2 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz Fettwert 1259 Margarine . 875 8, davon 125 . auf Kleinabschnitte 125g auf Kleinabschnitte

6259 . Selbstversorger mit Schlachtfetten SV 2 über 18 Jahre Abschnitte A1, A2 200g Schweinefleisch . oder 160 g Fleischschmalz ; Fettwert 1259 ,, . 2759, davon 259 ö. auf Kleinabschnitte 4009 .

Margarine oder 100g Speiseöl .

1

Margarine

Margarine oder 100g Speiseöl n.

SV 4d 6 bis 14 Jahre

Butter

SV 6 14 bis 18 Jahre

Abschnitte A 1, A2 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz t = Fettwert

Butter . kJ

1259 3759

506g Ausländische Zivilarbeiter

Abschnitte A1, A2 20h g Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz

r —Fettwert k ,,

4

2 37 ĩ

8 9 8,

davon 1259

auf Kleinabschnitte

S 75 g

Zulagen in Fett für Schwerarbeiter

Abschnitte A 1, A2 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz

; Fettwert 1 Margarine. d Schlachtfette 1 2. . 3. *

259 150 g 126 9

4009 Schwerstarbeiter

Abschnitte A 1, A2 200 g Schweinefleisch

oder 160 g Fleischschmalz

—Fettwert 1259 Margarine 6998

Schlachtfette .

Lang⸗ und Nachtarbeiter

Margarine

80 g

Zoneneinteilung

Die Zone 1 (65 Roggen zu 385 Weizen) umfaßt die Gebiete

der Landesernährungsämter

Berlin

Hamburg

Kurhessen

Thüringen

Rheinland

Moselland Rhein⸗Main

Bayern

Württemberg

der Landesernährungsämter

Ostpreußen Danzig⸗Westpreußen Wartheland

VNommern ĩ Mark Brandenburg Niederschlesien Oberschlesien Mecklenburg

Baden

Westmark

Wien Kärnten Niederdo nau Oberdonau Salzburg Steiermark

Anlage 2

Tirol⸗Vorarlberg Die Zone II (15 Roggen zu 25 Weizen) umfaßt die Gebiete

Hannover

Schleswig⸗Holstein

Weser⸗Ems

Sachsen⸗Anhalt

Sachsen Westfalen Sudetenland

Aulage 3

Brotration der Bersorgungsberechtigten

1

Normalverbraucher ... 6200

Kinder und Jugendliche von 10— 0 Jahren (794) ..

Kinder von s 10 Jahren (EK)

Kinder von 3 6 Jahren (Kl)

Kinder bis zu 3 Jahr. (Klst) . ulagen für

7600 4000 2000

Roggen Weizen

Zone

3500

3500 4000 3500 5100

Roggen 7200

2800 5600 9600

iang⸗(Nacht⸗) Arbeiter.. Schwerarbeiter Schwerstarbeiter ö

II Weizen 2500

2500

nlage 4

——

Aufteilung der Selbstversorgerbrottkarten auf die einzelnen

Landesernährungtsämter

Reichsbrotkarte für Selbstversorger mit einem Zuteilungssatz von

Weizengebãck

Roggęngebäck in kg

Landesernährungsamt i

Backwaren in kg

Ostpreußen Danzig⸗Westpreußen Wartheland Pommern . Mark Brandenburg Niederschlesien Oberschlesien Mecklenburg Hannover Schleswig ⸗Holstein Weser⸗Ems Sachsen⸗Anhalt Sachsen

Westfalen

Berlin Hamburg Kurhessen Thüringen Rheinland Moselland Rhein⸗Main

Sudetenland

Bayern Württemberg Baden

West mark Wien * Kärnten Niederdonau Oberdonau Salzburg Steiermark Tirol⸗Vorarlberg

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 1838 vom 22 August Hoas. S. 3

1 Birch art se? .

m——···

Vor einer erweiterten Schleifaktion für gebrauchte Rasierklingen. Weitere Produktionsvereinfachung in der Rasierklingenindustrie

In Ler Mitteilung des Reichskommissars für die Preisbildung über die neue Preissenkung für Rasierklingen wird besonders dar⸗ auf hingewiesen, daß auf Grund der für die Rasierklingenherstel⸗ lung zugeteilten Kontingente an Bandstahl eine ausreichende Be— lieferung auch der Zivilbevölkerung sichergestellt ist. Sollten trotz⸗ dem hier und da; Bedarfslücken entstehen, so werden in absehbarer Zeit verstärkte Möglichkeiten zu ihrer Schließung dadurch geschaf— fen werden, daß die Aufarbeitung gebrauchter Rasierklingen, die bisher nur vom Messerschmiedehandwerk durchgeführt wurde, in Zukunft auch von der Rasierklingenisidustrie übernommen werden soll. Zur Uebexnahme von Aufarbeitungsaufträgen kommen je— doch Betriebe, die noch neue Rasierklingen herstellen, nicht in Be— tracht; dafür sind vielmehr lediglich bestimmtenstillgelegte Betriebe vorgesehen, die bei der Durchführung der Schleifarbeiten aber keine zusätzlichen Arbeitskräfte benötigen. Während bisher ge— brauchte Rasierklingen nur vom Messerschmied zur Aufarbeitung angenommen wurden, ist im Rahmen der erweiterten Reparatur— aktion die Einrichtung von Annahmestellen beim einschlägigen Handel (Eisenwarengeschäfte, Drogerien usw.,) vorgesehen. Wahr⸗

scheinlich wird zur leichteren Abwicklung der Aufträge zwischen Annahmestellen und Reparaturbetrieb auch noch eine Sammel⸗ stelle eingeschaltet werden. Bei der Uebernahme von Aufarbei— tungsarbeiten durch die Industrie werden die Verbraucher aller⸗ dings nicht mehr dieselben Rasierklingen in aufgearbeitetem Zu— stande erhalten, die sie abgegeben haben wie dies bei der Auf⸗— arbeitung gebrauchter Klingen beim Messerschmied möglich ist.

Im übrigen wexden von der Rasierklingenindusttie, deren Produktion weiterhin wesentlich über dem Vorkriegsstand liegt, weitere Rationalisierungsmaßnahmen vorbereitet. Es ist beab⸗ sichtigt, nur noch Rasierklingen in einer Stärke von 9, 10 mm an den Markt zu bringen; die 9 13-mm-Rasierklinge soll verschwin⸗ den. Lediglich Maschinenmesser für bestimmte technische Zwecke (Textil⸗ und Papierbranche) sollen noch in einer Stärke von 0, 13 mm hergestellt werden. Bisher entfielen schon etwa 90 * der gesamten Rasierklingenproduktion auf die G, (q-⸗mm-⸗Klinge. Der völlige Verzicht auf die dickere Klinge von 0,13 mm bewirkt eine nicht unerwünschte Bandstahleinsparung, da aus 1kRg Bandstahl von 0, 13 mm nur 970 Rasierklingen, aus 1 kg Bandstahl von 0,190 mm dagegen 1150 Klingen hergestellt werden können. Die Materialersparnis beläuft sich also bei der 0, 0⸗mm-Klinge gegen⸗ über der stärkeren Klinge auf 18 2.

Wirtschaft des Auslandes

Neuausrichtung der norwegischen Fischwirtschaft. Ausführungen von Wirtschaftsminister Whist

Oslo, 2 August. Gelegentlich der Besichtigung einer Kühl— anlage in der Provinz Oestfold äußerte sich Wirtschaftsminister Whist über die Zukunft der norwegischen Fischwirtschaft. Der Minister ging davon aus, daß Norwegen erst am Beginn einer Entwicklung stehe, die einen entscheidenden Einfluß auf seine Fischwirtschaft und auch quf seine Landwirtschaft nehmen wird. Es lasse sich schon jetzt übersehen, daß die neuen Schnellgefrier— methoden und die Kühlanlagen sowie die Entwicklung der erfor— derlichen Transportmittel die Voraussetzung für eine neue Ent— wicklungsepoche der norwegischen Fischwirtschaft Mögen die Fischer auch jetzt Umsatzprobleme nicht kennen, so werden sie doch im Frieden vor schwerwiegenden Problemen 6. die nur durch eine grundsätzliche Neuausrichtung der ge— amten Fischwirtschaft gelöst werden könnten. Die Fischfabriken, Gefrier⸗ und Kühlanlagen entlang der Küste müßten zum Rück— ꝗarꝗt der norwegischen Fischerei werden. Schon während dieses Krieges sei der Weg zu der Anlage einer „Kühlkette“ geebnet

worden. Das Ziel müsse sein, an Stelle von Klipp- und Trocken—

fisch hochwertige und gut bezahlte Ware, nämlich Frischfisch, gefrorenen Fisch und Fischfilet, auszuführen. Zur Durchfüh— rung dieser großzügigen Pläne sei die Unterstützung des Staates notwendig. Die vorbereitenden Arbeiten sollen in möglichst großem Umfange von den unmittelbar interessierten Wirtschafts— organisgtionen durchgeführt werden. Im einzelnen würden die verschiedenen Fragen von dem Norwegischen Wirtschaftsverband behandelt werden, womit eine gegenseitige Abstimmung der vex— schiedenen Planungen. und Rationalisierungsmaßnahmen gewähr— leistet sei.

——

Der schweizerische Außenhandel im Juli Weitere Umsatzverringerung

Zürich, 21. August. Der schweizerische Außenhandel im Juli 1944 zeigt einen weiteren Rückgang der Umsätze. Es wurden nür 260 950 t im Werte von 85,4 Mill. sfrs. eingeführt gegenüber ö] 440 t im Werte von 134,2 Mill. sfrs. im Juli des Vorjahres. Die Einfuhr hat sich damit um rund g 500 t bzw. 48,8 Mill. ffrs. vermindert. Die Ausfuhr im Juli 1944 beliéf sich auf 20 690 t em Werte von 54,1 Mill. sfrs., d. i. der tiefste Stand seit Kriegs—⸗ Ausbruch. Ini Juli, des Vorjahres wurden noch 29 600 t im Werte von 167,6 Mill. ssrs. ausgeführt. Im Vormonat Juni betrug die Einfuhr 306z 100 t im Werte von 112,9 Mill. sfrs, während sich die Ausfüchr auf 19 8380 t im Werte von 132, Mill,

sfrs. belief. ; Zusammengefaßt beträgt die Einfuhr in den ersten sieben Mongten Januar bis Juli 1944: 1 M2700 t im Werte von 838 Mill. ffrs. und die Ausfuhr 200 350 t im Werte von 765,5?

E

darstellen.

Mill. sfrs. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres stellte sich die Einfuhr vergleichsweise auf 2321790 t im Werte von 1117, Mill. sfrs. und die Ausfuhr auf 194710 t im Werte von 957,8 Mill. sfrs.

Der schweizerische Außenhandel wird durch die bereits im Juni verstärkt eingetretene Lähmung des Eisenbahnverkehrs nach den Verschiffungs- und zu den Löschungshäfen, die sich seither weiter verschärft hat, ernstlich in Mitleidenschaft gezogen. Bei der Aus— fuhr ist namentlich gegen den Vormonat eine nennenswerte Verschiebung zugunsten des Versandes schwergewichtiger Massen— güter zu verzeichnen, die diesmal mit einem ungewöhnlich hohen Prozentsatz am schweizerischen Auslandsabsatz teilnehmen.

Türkei vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Sofia, 21. August. Der türkische Handelsminister hob anläß— lich der Eröffnung er Ausstellung in Izmir in einer Rede die Kohlreichen, wirt chaftlichen Schwierigkeiten hervor, denen die Türkei nach dem Abbruch der Beziehungen zu Deutschland nun— mehr entgegengehe. Die Türkei müsse, so erklärte er, „dagegen angehen und sich auf sie vorbereiten“.

Keine einseitigen Enteignungsmaßnahmen in Argentinien

Bern, 21. August. Nach einer Mitteilung der argentinischen Gesandtschaft in Bern hat der argentinische Ministerrat folgende Erklärung abgegeben: Die in Argentinien investierten argen— tinischen oder ausländischen Kapitalien werden unter keinen Umständen durch einseitigen Akt der Enteignung verstaatlicht werden. Allmähliche Verstaatlichungen könnten nur auf dem Verhandlungswege oder im Rahmen, der Gesetze in Frage kommen. ÄUlle anderslautenden Berichte über angeblich ein seitiges Vorgehen der Behörden entbehren jeder Gründlage.

Ratastrophale Zuspitzung der australischen gohlentkrise

Stockholm, 21. August. Die Kohlenkrise in Australien hat nach den letzten Berichten aus Sydney und Melbourne katastro⸗ phale Formen angenommen. Die Versuche des Ministerpräsi— denten Eurtin, eine Befriedung zwischen den Arbeitern und den Grubenbesitzern, vor allem in Neu-Südwales, herbeizuführen, sind vollkommen gescheitert. Das sogenanute „Ultimatum“ Curtins vom. 28. Juli hat weder auf Arbeitgeber noch auf Arbeitnehmer irgendwelchen Eindruck gemacht, sondern die Autorität der Regie— rung lediglich abgeschwächt.

Die australischen Zeitungen erklären, die Zustände in den Kohlenbezirken könnten nur als Anarchie bezeichnet werden. Auch

öffentlicher Anzeiger

die letzten Anzeichen einer Arbeitsdisziplin seien im Verschwinden. Das unentschuldigte Fehlen am Arbeitsplatz nehme geradezu groteske Formen an. Infolgedessen habe sich das unaufhaltsame Absinken der Förderung, das schon seit Monaten zu beobachten war, in den letzten acht Wochen sehr beschleunigt. Das Hauptquartier MeQrthurs habe die Regierung darauf aufmerksam gemacht, daß die Fortsetzung der Offensive gegen Japan von der Aufrecht⸗ erhaltung einer geregelten Kohlenförderüng Australiens abhänge. Die anglo⸗amerikanische Wehrmacht werde in den kommenden Monaten noch bedeutend mehr Kohle benötigen als bisher. Diese Kohle müsse unter allen Umständen geliefert werden, was selbstverständlich nur auf Kosten des Hausbrandes und aller nicht unbedingt kriegswichtigen Industriezweige möglich ist.

Aber selbst die Werke der Rüstungsproduktion werden heute vom Kohlenmangel bedroht und leben buchstäblich, wie man in Sydney erklärt, von der Hand in den Mund. Die Regierung erwägt weitgehende Zwangsmaßnahmen.

Wie Reuter aus Sydney meldet, gab die Eisenbahngesellschaft von Nensüdwales am Sonntag Einschränkungen in zahlreichen Fahrdienstplänen für Personen- und Güterzüge wegen ernsthafter Kohlenverknappung bekannt.

——

Washington erstrebt monopolistische Beherrschung der chinesischen Wirtschaft

Schanghai, 21. August. Die „Schanghai Times“ beschäftigt sich mit verschiedenen Aufsätzen und Erklärungen, die der USA. ⸗Vize⸗ präsident Wallace nach seiner Rückkehr aus Tschungking. veröffent⸗ lichte. Aus den Aeußerüngen von Wallace, so schreibt das Blatt, gingen die überaus weitgehenden Pläne der nordamerikanischen Wirtschaft in bezug auf China mit aller Deutlichkeit hervor. Washington erstrebe eine monopolistische Beherrschung Chinas durch amerikanisches Kapital und amerikanische Ingenieure. Die Vereinigten Staaten wollten China für das nächste Jahrhundert als Lieferant von Rohstoffen und Markt für amerikanische Fertig⸗ waren erobern. Diesem Zwecke diene die gegenwärtig bereits beginnende Durchdringung der nicht von den Japanern besetzten Gebiete Chinas mit USA.-Kapital und Technikern.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 21. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578, 90 G., 550, i0 VB., Oslo 567, 80 G., 56s, 8h B., Kopen— hagen 521,50 G., 522,50 B., London 95,90 G., 99, 10 B., Madrid 235,65. G., 236,)5 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., Rew York 24,98 G., 265,02 B., Paris 49,95 G., 50, 05 B., Stockholm 594,50 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 21. August. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2, 78 YM, Helsinki 6,90, London —, Mailand 17,77, New Jork. —, Paris 6,s1, Prag 13,62, Preßburg 1I,71, Sofia 4,15 4, Zagreb 6,81, Zürich 806, 20.

London, 21. August. (D. N. B.) New Yort 4,02 7 —=— 4,03 , Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 —– 4,47, Schweiz 17,50 —– 17,46, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon bo, 80 100,20. Rio de Janeiro S3. 5 /i. G.

Amsterdam, 21. August. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.! Amtlich. Berlin —, London —, New Jork Paris Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 = 43,71, Helsinki Italien (Clearing) —, Madrid —, Oslo Kopenhagen —, —, Stockholm 44,81 44,90, Prag —.

Zürich, 21. August. (D. N. B.) 140 Uhr.) Paris 7,50, London-Clearing 17,303, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22, 657 * Madrid 39,75, Holland 229*/ ß,, Berlin 172,55, Lissabon —— Stockholm 102,66, Oslo 98,62, Kopenhagen 90.37, Sofia 5,3712, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8, 75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,372, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,90, Buenos Aires 97, 75, Japan 101,00, Rio 20,50 B.

Stockholm, 21. August. (D. c. B.,, Xondon 16,65 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris G., J, 0 B., Brüssel! —— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 90 G., 97, 80 B., Amsterdam —— G. 223,59 J., Kopenhagen 87,60 G., 87,99 B., Oslo 95,85 G., 96,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 Ge, S568 B., Rom —— G., 22,20 B., Kanada 3,577 G., 3,82 B., Madrid G., Türkei B., Lissabon G. 16,60 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B. z

——

* 9

London, 21. August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 2s, zo, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,

4. li n , . Oeffentliche Zuftellungen,

S8. Berlust⸗ und Fundsachen,

. Artiengese llschaften,

8. TZommanbitgeseilschaften auf Attien, 11. Genossenschaften,

19. Sesenschaften m. S. H.,

Unfall⸗ und DVeutsche Nelchsband und Bankausweise,

mögen, ergeht die Au

S. Aufgedote,

6. Nuslosung usw. von Wertpapieren,

9. Dentsche Kolonialgesellschaften,

12. Offene Handeln und Rommanditgesellschaften,

nvalidenversicherungen, Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

6445 Aufgebot.

4II 5/44. Die Ehefrau Peter Rößler, geschiedene Ehefrau Wilhelm Reitz. und die Ehefrau Heinrich Fischer, Irma geb. Reitz, beide in Mahen, haben be— autragt, den verschollenen Schuhmacher Wilhelm Reitz, zuletzt wohnhaft in Mayen, Brückenstraße, für tot zu er— klären. Der Verschollene wird auf— gefordert, sich spätestens im Aufgebats—⸗ termin am 17. Oktober 1944, 10 Uhr, vor, dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Ur. 21, zu melden, widrigenfaälls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Mayen, den 11. August 1944.

. Das Amtsgericht.

6486 Aufgebot. Es ist beantragt, den verschollenen Schiffbauer Albert Wilhelm Franz Möser, geboren am 19. März 1873 zu Nüdersdorf-Grund, zuletzt wohnhaft in Berlin O 112, Kreutzigerstr. 6, für tot zu klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 8. Rovember 1944, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, J. Stock, Zim⸗ mer 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver— . bis zum oben bestimmten , Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. 4568. II. 299. 43. Berlin, den 17. August 1944.

Amtsgericht Berlin.

6487] Oeffentliche Aufforderung.

VI 64143. Am 2. 6. 1945 ist im Krankenhaus in Haan der am 31. 8. 1874 in Bochum-Dahlhausen geborene, zuletzt in Haan, Elberfelder Straße 280, wohnhaft gewesene Bauarbeiter Heinz; rich Bruckmann gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden alle die, denen Erbrechte an dem Nach⸗ laß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis zum 31. Oktober 1944 ber dem unterzeichneten Nachlaßgericht an⸗ zumelden, andernfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist.

Mettmann, den 14. August 1944.

Das Amtsgericht.

6540 ͤ Beschluß.

Am g. Mai 1915 ist in Kroischwitz, Kreis Bunzlau, die Witwe Johanne Christiane Altmann, geborene Schäfer, verstorben. Sie ist am 30. September 1835 als Tochter des Häuslers Johann Gottfried Schäfer und der Anna Rosina Schäfer, geborenen Pfeiffer, in Kroisch⸗ witz geboren worden. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlasse zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 30. September 1944 bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigen⸗ falls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vprhanden ist. Der reine Nachlaß beträßt etwa 1200 Fe.

.

Amtsgericht Bunzlau, 10. August 1944.

6512 1 F. 2. 44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Neubrandenburg vom II. 8. 1944 ist das Sparbuch der Meckl. Depositen⸗ und Wechselbauk Nr. 453 886 über 2848,91 Hi“ für kraftlos erklärt. Neubrandenburg, 11. August 1944. Amtsgericht.

6537

Durch Ausschlußurteil des unter— zeichneten Gerichts vom 10. August 1944 ist auf Antrag der Volksschul— lehrerin 4. D. Frau Elfriede Kurtzer aus Breslau, Glogauer Straße 4, das auf deren Namen ausgestellte abhanden gekommene Sparbuch der Städtischen

Sparkasse in Breslau Nr. 6: 656 für

kraftlos erklärt worden. (54 F 2644.) Breslau, den 10. August 1944. Amtsgericht.

6541

Durch Ausschlußurteil vom 15. August 1944 ist für kraftlos ertlärt: Grund⸗ schuldbrief vom 26. Oktober 1925 über die im Grundbuch, von Badenweiler Band 2 Heft 1 1II. Abt. Ifd. Nr. J auf dem Grundstück Lgb. Nr. 10a der Ge⸗ markung Badenweiler zugunsten des Grundstückeigentümers Alfred Saupe, Hotelbesitzer in Badenweiler, einge⸗ tragene Grundschuld über 20 000 Rat.

Müllheim / Baden, 15. August 1944.

Amtsgericht.

6545

UR. II. 944. Das Amtsgericht Würzburg hat am 17. 8. 1944 in Sachen betreffend das Aufgebotsver— fahren zum Zwecke der Todeserklärung des Kellners Georg Mark von Würz— burg folgenden Beschluß erlassen: I. Geovg Mark von Würzburg, geboren . am 24. 3. 1893, wird auf An⸗ trag seiner Schwester Lina Eberle in Würzburg als verschollen im Aufge— botsverfahren für tot erklärt. II. Als Zeitpunkt seines Todes wird der 31. 12. 1927 festgestellt. III. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der not—

wendigen e , , Kosten der

Antragstellerin fallen dem Nachlaß des

Verschollenen zur Last.

Würzburg, den 18. August 1944. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

(Luxemburg),

4. Oeffentliche uftellungen

6546 Oeffentliche Zustellung.

2. R. 1097/44. Die Ehefrau Ludwig Jakoby, Barbara Elise geb. Krach in Luxemburg, Franz⸗Boch-Straße Nr. 26, Prozeßbevoll mächti gter Rechts anwaßt Dr. Schummer in Luxemburg, klagt gegen den Ludwig Jakoby aus Hamm ohne bekannten Auf⸗ enthalt, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für schuldig zu er⸗ klären und diesem die Kosten des Rechtsstreits. aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Luxembürg auf den 24. Oktober 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ vollmächtigten vertreten zu lassen.

Luxemburg, den 14. August 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

7. Aktien⸗ gesellschaften 6548 Einladung.

Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zur Teilnahme an unserer diesjährigen 15. ordentlichen Hauptversammlung für Mittwoch, den 13. September 1944, mittags 12 Uhr, im Sitzungssgal der Anhalt-Dessauischen Landesbank, Abt.

der Allgemeinen Deutschen Credit-An⸗ stalt, Defsau, Kqvalierstr. 9, ein.

Die Hinterlegüng der Aktien hat bis

n 9. September 1944 bei der An⸗ alt⸗Dessauischen Landesbank, Abtei⸗ lung der Allgemeinen Deutschen Cre⸗

zuge⸗

dit⸗Anstalt, Dessau, oder bei der All⸗ gemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig, im übrigen gemäß 5 15 der Satzung zu erfolgen. Dessau, den 17. August 1944. Speditions-Verein Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Aufgebot der Gemeinnützigen Bauvereins A.⸗G., Dresden.

Der Inhalt unserer unten bezeich- neten Aktienurkunden ist infolge der Umstellung unseres Grundkapitals nach dem Beschlusse der Hauptversammlung vom 15. 9. 1924 und infolge der Her⸗ absetzung des Grundkapitals nach dem Beschlusse der Hauptversammlung vom 24. 8. 1935 unrichtig geworden. Die beteiligten Aktionäre werden daher ge⸗ mäß 8 67 des Aktiengesetzes aufgefor⸗ dert, die Urkunden zur -Berichtigung bzw. Umtausch bei unserer Gesellschaft Geschäftsstelle Dresden⸗A. 5, Frled⸗ richstraße 631 bis spätestens 15. 11. 1944, vormittags 11è Uhr, einzureichen. Soweit dieser Aufforderung nicht bis zu dem bezeichneten Zeitpunkte genügt wird, werden die Urkunden nach der angeführten Gesetzesvorschrift für kraft⸗ los erklärt. Die Genehmigung hierzu hat das Amtsgericht Dresden mit Be⸗ an H.-R. B 55 vom 6. T. 1944 er⸗ teilt.

Aktien Nr. 28, 30, 5ßz3, 623, 624, 689, 69, 768, S66, ios4, 1455, 1495, 1499, 1566, 1567, 2108, 22090, 2234, 29841, 2346, 2390, 2433, 25438, 2678, 2679, 2733, 252, 2753, 2847, 2904, aT, 2962.

Dresden, am 18. August 1944. Gemeinnütziger Bauverein Aktien gesell⸗ schaft. Dresden.

Der Vorstand.

Müller. Schaffrath.

6549)