1944 / 194 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 198 vom 289. August 18944. 8. 4

4. Genossenschasts⸗ register

Brandenburg, Havel. Bekanntmachung.

In das Genossenschaftsregister Nr. 35 ist am 17. August 1944 bei der Rädeler Spar⸗ und Darlehnskasse ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Rädel, Kreis , eingetragen worden. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Rädel eingetragene Genossenschaft mit unbeschrankter Haftpflicht in Rädel, Kreis Zauch⸗Belzig. .

In das Genossenschaftsregister ist am 18. August 1944 unter Nr. 30 bei der Grebser Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter aftpflich in Grebs, Kreis Zauch⸗Belzig, eingetragen wor⸗ den: Die Firma lautet jetzt: Raiff⸗ eisenkasse rebs, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Grebs, Kreis Zauch⸗Belzig, Und ferner: Die Haftung der Genossen für Verbindlichkeiten der Genossenschaft ist auf 500 Rat je Geschäftsanteil be⸗ n, . worden. Es ist ein neues

tatut eingeführt. ö

In das Genossenschaftsregister Nr. 110 ist am 17. August 1944 bei der Bezugs⸗ und Absaßgenossenschaft Schenkenberg⸗Jeserig eingetragene Ge⸗ nossenschafst mit beschränkter Haft⸗ pflicht Schenkenberg. Kreis Zauch⸗ Belzig, eingetragen worden: Raiffeisen Waren genossenschaft Schenken berg⸗ Jeserig eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Schen⸗ kenberg, Kreis Zauch⸗Belzig.

In das Genossenschaftsregister ist am 17. August 1944 unter Nr. 25 bei der Gortzer Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht eingetragen wor⸗ den: Die Firma lautet jetzt: Gortzer Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Gortz, Kreis Westhavelland. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 20. Februar 1913 ist die Genossenschaft mit Zustimmung der Aufsichtsstellen in eine solche mit be⸗ schraänkter Haftpflicht umgewandelt worden. Es ist ein neues Statut be⸗ schlossen. Die Haftung der Genossen⸗ schaft für Verbindlichkeiten der Ge⸗ nossenschaft ist auf 1000 RM für je⸗ den erworbenen Geschäftsanteil be⸗ schränkt.

(Havel).

Amtsgericht Calanm. 6788 Genossenschaftsregister Nr. 1 der Reu⸗ dener Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. S., Reuden, Kreis Calau, NL. Die Firma ist durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 11. Juni 1944 hinsichtlich des 5 1 des Statuts in Raiffeisen⸗Waren⸗Genossenschaft Reu⸗ den e. G. m. b. H. geändert und in das Genossenschaftsregister eingetragen worden.

Calau, den 19. August 1944.

Amtsgericht.

6739

Brandenburg

Crossen, Oder. 6789 Oeffentliche Bekanntmachung. Amtsgericht Crossen a. Oder,

den 21. August 1944.

Nr. 18 Durch Beschluß der General⸗ persammlung ist die Firma der Lei⸗ lersdorfer Spar⸗ und Darlehnsgenossen⸗ schaft e. G. m. b. H. in Leitersdorf in Raiffeisenkasse Leitersdorf eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht geändert worden.

Gnesen. 6742

Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister unter Nr. 18 Eich. ist heute bei der Dar „Spar⸗ und Darlehnskasse

aulsfeld eingetragene Genossenschaft mit unbeschraͤnkter Haftpflicht“ in

Paulsfeld eingetragen worden: Laut

Beschluß der Generalversammlung vom

28. Juni 1944 ist der 5 1 der ,

abgeändert worden. Dementsprechen

lautet die Firma jetzt: „Raiffeisen kasse

Paulsfeld eingetragene Genossenschaft

mit unbeschränkter Haftpflicht“ mit

dem Sitz in Paulsfeld. .

Gnesen, den 14. August 1944.

Das Amtsgericht.

Gotha. 6790

Genossenschaftsregister

Amtsgericht Gotha. Gotha, den 17. Juli 1944.

1. Gn. ⸗R. 80 Apfelstädter Spar⸗ und Darlehnslassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Apfelstädt.

2. Gn. -R. 91 Hainaer Darlehns⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Haina.

3. Gn.⸗R. 154 Großrettbacher Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Großrettbach. ;.

4. Gn. R. 155 Warza⸗Westhäuser Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ chränkter Haftpflicht, Warza.

5. Gn. R. 179 Gamstädter Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genosfenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Gamstädt.

6. Gn. R. 209 Tüttlebener Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene

Genossenschaft mit unbeschränkter haft⸗

pflicht Tirtleben.

Die Genossenschaft zu 3 hat durch Beschluß vom 14. Mai 1944 die Sat⸗ zung geändert die Genossenschaften zu 1, z, 4, 5, 6 haben das Musterstatut E 2a durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung zu 1 vom 19. Dezember 1943, zu 2 vom 12. Dezember 1943, zu

vember 1943 und zu 6 vom 23. No⸗ vember 1943 angenommen.

Zu 1—5 die Firma ist geändert in: „Raiffeisenkasse eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“: zu 1, 2, 4— 6 der Gegenstand des Un⸗ ternehmens ist der Betrieb einer Raiff⸗ eisenkasse, 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse); 3. zur Fördrung der Maschinenbenutzung.

Halkhe. Westf. 6743 Amtsgericht Halle (Westf.), den 24. August 1944.

Gn -R. 53 Volksbank Halle / Westfalen e. G. m. b. 5. zu Halle (Westf.). Durch Anordnung des Reichswirtschafts⸗ ministers vom 13. Juli 1944 1IV 21 70144 mit dem Haller Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. b. H. zu Halle i. Westf. verschmolzen

und daher erloschen.

——

Hannover. 6791] In das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Hannover ist heute zu Nr. 35 bei der Genossenschaft Bau⸗ genossenschaft „Heimfrieden“ eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschrankter Haftpflicht in Misburg eingetragen worden: ist geändert in: Wohnungsgenossenschaft Misburg⸗Anderten eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgerichd Hannover, 15. Aug. 1944. Homburg, Snäaar. 6792 Genossenschaftsregister. Veränderung: Gn.⸗R. Band 1 Nr. 52 Waldmohr: Spar⸗ und Darlehens tassen⸗ Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz: Glan⸗ münchweiler. Durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 15. August 1944 wurde ein neues Statut einge⸗ führt und die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht um⸗ gewandelt. Die Firma wurde geändert in: „Raiffeisenkasse Glanmünchweiler Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht.“ In der gleichen Versammlung wurde beschlossen: Der Höchstbetrag eines Geschäftsanteils ist auf 100. Hi und die Haftsumme auf 109900 Fit pro Geschäftsanteil festgesetzt. Höchstzahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse

sich beteiligen kann, beträgt d.

Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 8 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Homburg⸗Saar, den 18. August 1944.

Amtsgericht. Registergericht. Homburg, Snnmr.

67931 Genossenschaftsregister. Veränderung: Gn. R. I Nr. 69 Wald⸗ mohr: Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Ver⸗ ein eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, Sitz: Miesau. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 25. Fuli 1944 wurde §1 der Statuten geändert. Die Firma lau⸗ tet nunmehr: „Raiffeisenkasse Miesau eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“. Homburg⸗Saar, den 18. August 1944. Amtsgericht Registergericht. —— 8

Kempten. Allgüän. ö. 6794 Amtsgericht Kempten (Allgäu). Kempten, den 25. August 1944.

Aenderung:

Gen. Reg. JI 53 Kaufbeuren: Senne⸗ rei Genossenschaft Dösingen eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz: Dösingen.

1944 hat die Umwandlung der Genossen⸗ schaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht und die entsprechende Aen⸗ derung der Firma, ferner die Herab⸗ setzung des Geschäftsanteils und die Annahme eines neuen Statuts be⸗ schlossen.

Die Firma lautet nunmehr: Senne⸗ rei⸗ Genossenschaft Dösfingen eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Baftpflicht.

Der Gegenstand des Unternehmens ist: J. die Milchverwertung auf gemein⸗ schaftliche Rechnung und Gefahr; 2. die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Be⸗ förderung der Milch erforderlichen Be⸗ darfsgegenständen; 3. die Genosfenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder.

Die Genossenschaft will in erster Linie durch ihre geschäftlichen Sinxich⸗ tungen die ; stärken und das geistige, und sittliche Wohl der Genossen fördern nach dem Grundsatz „einer für alle, alle für einen.

Den Gläubigern den ,,, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Registergericht.

4 vom 11. März 1944, zu 5 vom 14. No⸗

Der Name der Genossenschaft

Die wen , e,, vom 7. Mai⸗ e

wirtschaftlich Schwachen

Saybusch.

Kempten, AII1äu. 6795 Amtsgericht Kempten (Allgäu). Kempten, den 25. August 1944.

Aenderung:

Gen. Reg. 1 60 Lindau: Sozial⸗Ge⸗ werk der Lindauer Handwerker u. Hand⸗ werker des Kreises Lindau eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz: Lindau.

Die Generalversammlung vom 23. Ja⸗ nuar 1944 hat ein neues Statut be⸗ schlossen. Die Firma lautet nunmehr: Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, . und Gewerbe) des Kreises

indau⸗Bodensee eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz:

Lindau. =

Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation fur die Gehiete der Menschen führung, so⸗ zialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben, 2 die gemeinschaftliche Durchführung und För⸗ derung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe. Die gesamte Täfigkeit der Genossen⸗ schaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in el Deu t⸗ schen Arbeitsfront ergebenden Richt⸗ linien zu vollziehen.

Registergericht.

Kirchhain; X. L. 6796 Amtsgericht Kirchhain, 22. August 1944. Genossenschaftsregister.

Betr.: Molkerei Trebbus. eGmbʒę. Die Firma ist geändert in: Raiffeisen⸗ molkerei Trebbus eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Lauenburg, Pom. 6797 Im Genossenschaftsregister Nr. 33 ist laut Eintragung vom 24. August 1944 die ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Kl. Massow eing. G. m. b, S, in Klein⸗ Massow geändert in: Raiffeisenkasse Kl. Massow eing. Gen. m. beschr. Haft⸗ pflicht, Klein⸗Massow. . Amtsgericht Lauenburg i. Pom.

Lichtenstein, Suchsen. I67 98 Genossenschaftsregister.

Auf Blatt 19 des hiesigen Genossen⸗ schaftsregisters, die Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Stangendorf und Umgebung, e. G. m. u. H., in Stangendorf betr. ist heute K worden:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 8. Februar 1943 ist die Ge⸗ noffenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt worden.

Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern der Genossenschaft, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Be⸗ kanntmachung bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu i. ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Lichtenstein, Sa.,, 109. August 1944.

Das Amtsgericht. Lindow, Mark, 67991

Gn.⸗R. 19: Durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 2A. 5. 1944 ist die i, der BDierberger Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. geändert in: Raiffeisenkasse Dierberg e. G. m. u. H. in Dierberg, Kreis Ruppin. Amtsgericht Lindow, Mark, 22. 8. 1944.

Ludwigshafen, Fenein. 6800 Genossenschaftsregister.

1. Spar⸗ und Darlehnskasse Rhein⸗ gönheim eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Rhein⸗ gönheim. Die Firmg ist geändert und lautet jetzt: Raiffeisenkasse Rheingön⸗ heim eingetragene Genossenschaft mit , Haftpflicht in Rheingön⸗ eim. ;

2. Spar⸗ und Darlehenskasse mit Warenverkehr eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschräukter Haftpflicht in Iggelbach. Die Firma ist geändert und lautet jetzt; Raiffeisenkasse Iggelbach eingetragen Genossenschast mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Iggelbach.

3. Spar⸗ und Darlehnsktassenverein Harthausen eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Hart⸗ hausen. Die Firma . geändert und lautet jetzt: Raiffeisen asse Harthausen eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Harthausen.

Ludwigshafen a. Rh., 24. August 1944.

Amtsgericht Registe gericht.

,

Lübben, Schles. ; 16744 Im Genossenschaftsregister ist unter

Nr. 23 bei der Spar⸗ und Darlehns⸗

kasse, e. G. m. u. H. in Groß Kotzenau

heute eingetragen worden; Die , .

lautet jetzt: Raiffeisenkasse e. G. m.

u. S. . R Lüben, 15. August 1944.

Mil owe: 6802 . Bekanntmachung.

a) Die im Genossenschaftsregister unter Nr. Gn.⸗-R. 4 eingetragene Spar⸗ und Wirtschaftsgenossenschaft Sol e. G. m. b. 5. in Sol ist durch Verschmel⸗ zung mit der Wirtschaftsgenossenschaft Rajcza e. G. m. b. H. in Rajcza (Gn. R. 3) gemäß dem Generalver⸗ sammlungsbeschluß vom 14 Juni 1944 und dem Verschmelzungsvertrag vom 14. Juni 1944 aufgelöst.

b) Wirtschaftsgenossenschaft Rajeza, eingetragene ,, mit hbe⸗ schränkter Haftpflicht in Rajeza, Kreis

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kredit⸗ verkehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinnes; 2. zur Pflege des Warenver⸗ kehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be— darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse); 3. zur gemeinschaft⸗ lichen Benutzung von Maschinen; 4 zur Beschaffung von sonstigen Gebrauchs⸗ gütern bei Vorliegen eines Notfalles.

Die Firma ist geändert in; Spar⸗ und Wirtschaftsgenossenschaft Rajeza, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter 8 in Rajcza, Kreis Saybusch,

S. Gn⸗R. 3.

Milowka, O. S., den 13. Juni 1944.

Amtsgericht.

Neutitschein. 6745 Amtsgericht Neutitschein, 23. 8. 1944. Veränderung.

1 Gn.⸗R. 1 198. Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse, r. G. m. u. SH. in Part⸗ schendorf, Kreis Neutitschein. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 23. Juli 1944 sind die 1, 3 b) Abs. 2. 7b), 12 a), 13 Abs. 1, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2 und 83 AÄbs. der Statuten geändert. Die Genossenschaft wurde mit Genehmi⸗ ng des Reichsaufsichtsamtes für das zreditwesen vom 20. Juni 1944 Tgb. Nr. 968644 1III1 auf Grund der Verordnung vom 26. April 1940 RGBl. 1 S. 684 in die Rechts⸗ form einer Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung umgewandelt. Die Firma der gen fen schtf⸗ lautet nun⸗ mehr: Raiffeisenkasse in Partschendorf, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Jedes Mitglied haftet außer mit seinem Geschäfts⸗ anteil auch noch mit einem weiteren Betrage in der fünffachen Höhe des Geschäftsanteiles. Die öffentlichen Be⸗ kanntmachungen erfolgen durch An⸗ schlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Partschendorf oder durch Rundschreiben an alle Mitglie⸗ der. Die übrigen Aenderungen He⸗ treffen innere Verhältnisse der Ge—⸗ nossenschaft. Als nicht eingetragen wird noch bekanntgemacht: Die Gläubiger werden aufgefordert, sich binnen sechs Monaten bei der Genossenschast zu melden, falls sie der Umwandlung widersprechen wollen.

Ottweiler, Bxꝛ. Trier. 6803 Veränderung. ö Gen. Reg. Nr. g. Münchwieser Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. z Die Firmg ist geändert und heißt jetzt: Raiffeisenkasse Münchwies, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, in Münchwies. Ottweiler, den 25. August 1944. Vas Um isgem cht! * Fe igen nw nal de. ; (6746 In das Genossenschaftsregister ist bei Nr. 22 der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Seebuckaw, e. G. m. b. H. zu Seebuckow, am 22. 8. 1944 eingetragen worden: Statutenänderung vom 22. Juli 1944. Die Firma ist ge⸗ ändert in Naiffeisenkasse Seebuckow, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht eebuckow. Amtsgericht Rügenwalde.

H iigemwalde. In das e, .

bei Nr. 29, der Ländlichen Spar⸗ und

Darlehnskasse, e. G. m. b. H. in

Jershöft, am 18. August 1944 einge⸗

tragen worden: Statutenänderung

vom 30. Juli 1944. Die 57 ist gf õft

67 eg ! 1

ändert in: „Raiffeisenkasse Jersh

eingetragene Genossenschaft mit be⸗

schränkter Haftpflicht, Jershöft“. Amtsgericht genwalde.

nge n. . schaft , 0 n da nossen Sregister ist bei Nr. 7 der 6 n Spar⸗ und Darlehnskasse Zizow, e. G. m. u. H. in Zizow, am 22. Juni bzw. 22. August 1944 eingetragen worden: Am 18. . 1941 ist eine neue Satzung errichtet, die am 17. Juni 1944 geändert ist. Die Genossenschaft ist in eine solche mit beschränkter . umgewan⸗2 delt worden. Die irma ist zunächst in: „Ländliche Spar⸗ und Darlehn kasse

Zizow, eingetragene , , . ;

in: „Raiffeisenkasse Zizow, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit 0 beschränkter Haftpflicht, Zizow“ geändert worden. . Amtsgericht Rügenwalde.

Cm.

beschran kter . und sodann

Schi et nin

nr e rf r zistereintrag and 1 fu O.⸗Z. 14. Landw. Ein⸗ und Ver⸗ aufsgenossenschaft Hockenheim. Amt Mannheim, eingetragene Genoffenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. Juli 1944 i, die S5 1, 2 Zif⸗ fer 4 u. 5, 14 Abs. 5, 16 Abs. 2 u. 3 und 24 Abs. 1 Sätz 1 u. 2 des Statuts vom 15. 4. 1934 geändert. Die Firma der Genossenscha lautet nunmehr Landw. Ein⸗ und Verkaufsgenossen⸗ schaft Hockenheim bei Mannheim ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist: Erfassung und Absatz der Spargelder; die gemein chaft⸗ liche Benutzung von genossenschaftlichen Einrichtungen, Maschinen und Geräten.

ae, ,, den 22. August 1944.

mtsgericht. I.

21. August 1944.

meister.

mögen der am 29.

6804]

Sprott un. lbS06] Im Genossenschaftsregister Nr. 13 ist heute bei der Spar- und Darlehns⸗ lasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Karpf⸗ reiß, eingetragen worden, daß die Firma jetzt „Raiffeisenkasse, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht“ lautet. . Amtsgericht Sprottau, 21. 6. 1944.

St oglp, Pom. 6749 Ländliche Spar⸗ und Darlehns kaffe Starkow. Die Firma lautet jetzt: n , Starkow, eingetragene Genossenschaft mit beschränktex Haft⸗ pflicht. Amtsgericht Stolp i. Pom.,

Strieg nn. 6810 Amtsgericht Striegau, 25. August 1944. Veränderung: Gn.⸗R. 13 Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. S., Standorf. Tie Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ kasse, e. G. m. u. 5. in Standorf, Kreis Schweidnitz. Traben-Trarbach. 6750 Gen.-Reg. Nr. 1. In unser Ge—⸗ nossenschaftsregister ist unter Nr. 1 Trarbacher Volksbank e. G. m. b. H. heute ö worden: Durch Generalversammlungsbeschluß vom 29. März 1942 ist die Haftsumme auf 300 Rau herabgesetzt. Amtsgericht Traben⸗Trarbach, . den 5. Oktober 1943.

Trebnitz, Schbes. 6751] Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ist unker Nr. 28 betr. die Spar⸗ und Darlehn skasse e. G. m. u. S. Hünern eingetragen worden: Das Statut . 1èẽ— die Bezeichnung Spar⸗ und Daklehnskasse / ift. in „Raisfelsen kaffe / ,, durch Beschluß vom 25. Juni

Trebnitz / Schl, den 17. Juli 1944.

Amtsgericht.

Trebnitz, Schles. 67 py Beiannimachung.

In unser Genossenschaftsregister ist unker Nr. 22 betr. die Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. 5H. Deutsch⸗ Sammer eingetragen worden: Das Statut 5 1 die Bezeichnung „Spar⸗ und, Darlehnskasfe“ ist in „Raiffeisen kasse⸗ . durch Be⸗ schluß vom 9. 7. 1944. Trebnitz / Schl, den 8. August 1944.

Amtsgericht.

Vechtu. 6812 Amtsgericht Vechta, 14. August 1944. In das giessge e m,, n, n. ist heute zu Nr. 10 ar⸗ und Dar⸗ iehnskasse e. G. m. u. S., Vechta, fol- gendes eingetragen worden: 5

Die Firma lautet jetzt: Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genoffen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Vechta i. O.

Das Statut datiert vom 9g. Mai 1943.

5. Muñterregister

Ess em. 681 4] In unser Musterregister ist unter Nr. 247 bei der Firma: Bildgut⸗Ver⸗ lag und Druckerei Karl Koenen Kom⸗ manditgesellschaft in Essen, Kibbelstr. 9, am 22. August 1944 eingetragen: Eine Broschüre . Dellwig, Lehr⸗ linge und Meister formen und gießen. Eine Bilderfolge aus der Welt der Formerlehrlinge und der Gießerei

Flächenerzeugnis, 8 3 Jahre, angemeldet am 21. August i944, 8 Uhr 15 Minuten.

Amtsgericht Essen.

7. Konturle und Vergleichs achen

, ,. 6815 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ Juni 1942 in Ham⸗ Witwe Pauline leb. Eggers wird

burg verstorbenen Sofle Puhlmann nach erfolgter Abhaltun termins hierdurch aufgehoben. i n den 21. August 1944. as Amtagericht. Abteilung 65. Kiünrzelsam.

'i Amtsgericht Künzelsau (Württ..

Das Kon r, ,. über das Vermögen der Firma A. Stahl, G. m. b. S. in Berli 6 wiyd nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben.

Ma gccebnrg. 6817

Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Walter Tuchen in Magdeburg, Fer⸗ mersleberweg 4g, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hĩier⸗ durch u heren.

Magdeburg, den 1. August 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 32.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den i g, und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den e und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin SW es Druck der Preußischen Verlags und Druckerei

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Preis dieser Nummer: 10 ph

Anordnung III/44 des

des Schluß⸗

( 4

Preunischer

Deutscher Reichs anzeiger

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an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Preis der einzelnen Nummer nag sst aus der Angabe unter dem Pflicht

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inzelnummern werben nur gegen Barzahlung oder ! . am vgl ; ; , hn. 969 i * 3 Jage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Selle 1.1

aufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig hrucreis ein⸗ zusenden, 2

aats anzeiger

eis für den Raum einer fünfgespaltenen S5 mm breiten Petit KRA, einer dreigespaltenen . mm breiten Petit⸗Zeile . 85 Mash. en nimmt die Anzeigenstelle Berlin SswWös, Wilhelmstr. 0 / 81, an.

ondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch

Nr. 194 Serusprech· Sammel Nr.: 12 42 45

Herlin, Mittwoch, den 30. August, abends

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Richtlinien für die Erstattung der Umstellungs und Anlauf⸗ kosten bei Rüstungsaufträgen (Umstellungs ostenrichtlinien). Vom 3. August 1944.

Anordnung Nr. 3 des Hauptringes „Technisches Glas und Keramik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion über ein Herstellungs verbot von Laboratoriums⸗ gegenständen aus keramischen Massen. Vom 17. Juli 1944.

Reichsbeauftragten für industrielle

Fette und Waschmittel zur Aenderung der Anordnung 144

Verbrauchsregelung für Seife, Seifenerzeugnisse aller Art

und Reinigungsmittel). Von 22. August 1944 .

Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten.

i O 0 u ,

mr —ᷣ· t ·ᷣ·¶Qu&᷑eů

Amtliches Deu tsche s Reich. ; Richtlinien für die Erstattung der Umstellungs⸗ und Anlauftosten bei (. Rüstungsaufträgen (Umstellungskosten richtlinien)

Vom 3. August 1944

Auf Grund des § 2 der Ersten Durchführungsverordnung um 16 über die Bestellung des Reichsministers für ewaffnung und Munition vom 20. März 1940 (RGBl. 1 S. 513) sowie auf Grund des Führererlasses über die Konzen⸗ fration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 (RGBl. ] S. 529) erlasse ich für die Erstattung der Umstellungs⸗ und Anlaufkosten bei Rüstungsaufträgen folgende Richtlinien: 1. Geltungsbereich . Die Richtlinien gelten für Rüstungsaufträge Rüst. Preis⸗Erlasses vom 11. August 1943 *). Bauleistungen sind ausgenommen. . 2. Begriff der Umstellungs⸗ und Anlaufkosten (14) Umstellungskosten sind die Kosten aus der Umstellung eines Betriebes auf die Erfordernisse einer neuen Fertigung. Es können dies Kosten sein, die den betrieblichen Nutzungswert der Anlagen erhöhen, z. B. Kosten für a) bauliche Verbesserungen, P) die Beschaffung handelsüblicher Betriebsmittel sowie auch Kosten, die zu keiner Erhöhung des betrieblichen Nutzungswertes führen, z. B. Aa) Veränderungen baulicher Art (3. B. Abbruch und Er⸗ richtung von Zwischenwänden), b) Umlegen von Leitungen für Licht, Kraft, Heizung, Fernsprechanlagen und dergl., e) Ümstellen (Abbau und Wiederaufbau von Maschinen und maschinellen Anlagen,

iff. II 1 des Aufträge auf

d) Aenderungen an Sonderbetriebsmitteln (nicht handels⸗

übliche Betriebsmittel, .

e) Verbesserungen an gemieteten Maschinen.

(2) Anlaufkosten sind die Mehrkosten, die durch den Anlauf einer neuen Fertigung über die bei planmäßig laufender Fertigung entstandenen Kosten hinaus anfallen, z. B.

a) Anlernlöhne, einschl. Lohnnebenkosten,

b) andere Anlernkosten, z. B. zusätzliche Werkstoff⸗ oder

Energiekosten, Kosten für erhöhten Ausschuß,

c) Warte- und Stillstandslöhne, z. B. bei stockender Werk⸗ stoff oder Maschinenbeschaffung, einschl. Lohnneben⸗ kosten,

d) überplanmäßige Fertigungskosten, z. B. Werkstoff⸗

kosten, Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten.

(3) Unter einer neuen Fertigung ist auch eine im ⸗Ver⸗

gleich zur bisherigen wesentlich anders geartete Fertigung zu verstehen.

3. Abgeltung der Umstellungs⸗ und Anlaufkoste

(0 Umstellungskosten, die den betrieblichen Nutzungswert der Anlagen erhöhen, werden im Wege der Verrechnung ver⸗ brauchsbedingter Abschreibungen im Preise erstattet.

) Ziff. II1 des Rüst.Preis⸗-Erlasses: Als Rüstungsaufträge gelten Vergebungen von Lieferungen und Leistungen durch folgende Stellen: a) durch den Reichsminister für Bewaffnun zugleich als Generalbevollmächtigten für im Vierjahresplan, b) durch die Wehrmachtteile, ch durch die Waffen⸗sz, d) durch die Organisation Todt, e) durch den Reichsarbeitsdienst. f) durch die Deutsche Reichsbahn. Den Vergebungen der in Abs. 1 genannten Auftraggeber stehen , nn, von Beschaffungsgesellschaften und sonstigen selb⸗ stänbigen Beschaffungseinrichtungen dieser Auftraggeber gleich. Der Reichsminister für Henn fh ung und Munition kann Ver⸗ 6 weiterer Stellen zu Rüstungsaufträgen erklären. Er ann anordnen, daß auch Unteraufträge von Rüstungsaufträgen für bestimmte Fertigungen oder für bestimmte Unternehmen als Rüstungsgufträge im Sinne dieser Bestimmungen gelten. Bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs erfolgen ie Anordnungen im Einvernehmen mit dem Reichskommissar * die Preisbildung.

und Munition

üstungsaufgaben

(2) Umstellungskosten, die den betrieblichen Nutzungswert der Anlagen nicht erhöhen, sowie Anlaufkosten werden ge⸗ sondert erstattet, soweit ihre Uebernahme dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann. U

(3) Die Gewährung einer Finanzierungshilfe 6. B. öffent⸗ liche Beihilfe, Kriegswagnisklausel, Mob⸗Kredit usw.) ist statt⸗ haft, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

4. Bewertung

() Umstellungs⸗ und Anlaufkosten werden in angemessener Höhe erstattet, soweit sie bei umsichtiger, sorgfältiger Planung und bei sparsamer Wirtschaftsführung nicht zu vermeiden waren.

(2) Die zu erstattenden Kosten sind unter sinngemäßer An⸗ wendung der LSOe. zu bewerten. Danach sind z. B. im Falle der Umstellungskosten eigene Leistungen des Auftragnehmers mit den Herstellkosten zuzüglich anteiliger Verwaltungs⸗ und etwaiger Sonderkosten, Leistungen von Zulieferern mit den tatsachlichen Einstandspreisen anzusetzen. Ein Wagnis⸗ zuschlag entfällt.

5. Gesonderte Erstattung

Die gesonderte Erstattung der Umstellungs⸗ und Anlauf⸗ kosten (Ziff. 3 Abs. ?) erfolgt entweder

a) als einmaliger Gesamtbetrag zu Lasten des Rüstungs⸗

auftrages oder zu Lasten eines besonderen Umstellungs⸗ und Anlaufkostenauftrages oder

b) als Zuschlag zum Preis für eine begrenzte Stückzahl

oder Menge (Anlaufpreis).

6. Erstattungsantrag

(1) Soweit die erstattungsfähigen Umstellungs⸗ und Anlauf⸗ kosten nicht bereits im Zusammenhang mit der Ermittlung des Preises festgestellt worden sind, werden sie auf Antrag erstattet. Der Antrag ist beim Auftraggeber einzureichen.

2) Dem Antrag ist eine prüfungsreife Kostenaufstellung beizufügen, die mindestens die aus Ziffer ? ersichtliche Gliede⸗ rung aufweist. Der Antragsteller hat ausdrücklich zu versichern, daß die Kostenaufstellung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt ist, keine aktivierbaren Beträge enthält und daß die geltend gemachten Kosten in der Kostenabrechnung gesondert von den übrigen Betriebskosten ausgewiesen werden.

7. Prüfung der Umstellungs⸗ und Anlaufkosten

(I) Der Auftraggeber entscheidet über die Erstattungsanträge im Rahmen dieser Richtlinien nach eigenem Ermessen, wenn die Anträge Eels 20 000, nicht -übersteigen.

(2) Anträge über Rel 20 000, sind auf wirtschaftliche Berechtigung und wertmäßige Angemessenheit besonders zu prüfen. Die Prüfung wird durchgeführt vom Reichs minister

für Rüstung und Kriegsproduktion (Ag Preis).

(3) Der Reichsminister für Riptung und Kriegsproduktion (Ag Preis) kann andere Stellen mit der Durchführung der Prüfungen beauftragen.

8. Zahlung des Erstattungsbetrages Der Erstattungsbetrag wird durch den Auftraggeber gezahlt, und zwar, sofern der beantragte Betrag nach Ziff.? Abs. 2 . ist, nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch den Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Ag Preis). ö 9g. Vorschüsse Bei Erstattungsanträgen über Rel 20090, kann der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Ag Preis) den Auftraggeber zur Gewährung von Vorschüssen ermächtigen. 10. Betriebsbereitschaft Der Auftragnehmer hat Betriebsanlagen, deren Kosten nach diesen Richtlinien erstattet werden, bis auf Widerruf betriebs⸗ bereit zu halten. 11. Abgrenzung zu anderen Vorschriften () Die Bestimmungen dieser Richtlinien gelten auch für Umstellungs- und Anlaufkosten bei widerrufenen Rüstungs⸗

aufträgen sowie für Umstellungs⸗ und Anlaufkosten im Zu⸗

sammenhang mit der ,, oder der Umsetzung von Be⸗ trieben. Verfahrensmäßig erfolgt die Erstattung im Falle a) des Auftragswiderrufs nach der Restabgeltungsanord⸗ nung vom 14. Juli 1944 (Deutscher Reichsanz. Nr. 160 vom 19. Juli 1944), b) der Verlegung nach den Verlegungsgrundsätzen vom 26. August 1943. (Deutscher Reichsanz. Nr. 203 vom 1. September 1943), e)h der Umsetzung nach den Umsetzungsgrundsätzen vom 20. April 1944 (Deutscher Reichsanz. Nr. N vom 27. April 1944). .

(2) Die Regelung für Einheits- und Gruppenpreise gemäß der Ersten Duͤrchführungsanordnung vom 27. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. Nr. 303 vom 28. Dezember 1942), wo⸗ nach Umstellungs- und Anlaufkosten auch innerhalb des Ein⸗ heits- oder Gruppenpreises oder durch Umstufung des Auftrag⸗ nehmers in eine höhere Preisgruppe erstattet werden können, bleibt unberührt. Bei der Ümstufung sind die Richtlinien sinngemäß anzuwenden.

12. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. September 1944 in Kraft.

*.

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. J. V.: Prof. Dr. Hettlage.

Reichsbant gtrotonto Derlin, ont gut. 1 1918

Postscheckonto: Berlin 418 21j

1944

2

Anordnung Nr. 3

des Hauptringes Technisches Glas und Keramik“ beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion über ein Her⸗

stellungs verbot von Laboratoriumsgegenständen aus kerami⸗ schen Massen .

Vom 17. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGöBl. I S. 86) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kröegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1945 (RGBl. 1 S. 5291531) wird mit Zustimmung des

Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

§1 Herstellungsverbot. Soweit nicht Herstellungsanweisungen dafür vorliegen, wird

mit sofortiger Wirkung verboten:

die Herstellung von Laboratoriumsgegenständen aus keramischen Massen aller Art.

§ 2 Ausnahmevorschrift.

1. Von dem Verbot des 5 1 sind ausgenommen Labora⸗ toriumsgegenstände aus keramischen Massen, die von der Prüfungsstelle Keramische Industrie mit meiner Zustimmung zum Export zugelassen werden.

2. Tarüber hinaus behalte ich mir vor, in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen und sie mit Auflagen zu ver⸗ sehen.

§8 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach S 16, 12-15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§8 4 Mit der Durchführung dieser Anordnung beauftrage ich den Sonderring „Technische Keramik“, Hermsdorf (Thür.) 85 ; Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 17. Juli 1944. Hauptring „Technisches Glas und Keramik beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Der Leiter: Dr. Scheid.

Anordnung II / 44 des Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Waschmittel zur Aenderung der Anordnung 1144 (Verbrauchsregelung für Seife, Seifenerzeugnisse aller Art und Reinigungsmittel) Vom 22. August 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl.] S. 686) in Verbin⸗ dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur

Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer

Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim—

mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Die Anordnung IIs44 des Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Waschmittel (Verbrauchsregelung für Seife, Seifen⸗ erzeugnisse aller Art und Reinigungsmittel) vom 18. Juli 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 164 vom 24. Juli 1944 wird mit Wirkung vom 1. Sep⸗ tember 1944 wie folgt geändert:

J. Im 8 3 Abs. 4b werden die Worte „oder ein Doppelpaket Waschmittel für Feinwäsche“ gestrichen. II. Hinter 8 3 Abs. 4b wird als neuer Abschnitt e eingefügt: „e) 6 10 Abschnitte „e) monatlich Wasch⸗(Seifen⸗) Pulver ein Doppelpaket Wasch⸗ über je 5 Normalpaket“ mittel für Feinwäsche oder ein Doppelpaket l Wasch⸗ (Seifen) Pulver und 2 Normaleinheiten Zusatzwaschmittel oder Normaleinheiten Wasch⸗ hilfsmittel.“ III. , Der bisherige Abschnitt e im 8 3 Abs. 4 wird als „Ab⸗ schnitt d“ bezeichnet. IV. In der Anordnung II(44 ist das Wort „Ms-Seife“ überall durch das Wort „Ms⸗Seife / Schmierseife“ zu ersetzen.