J J
Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 194 vom 30 Auguß 1944. 83.
.
Diese Anordnung tritt am 1. September 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten don Eupen⸗-Malmedh und Moresnet sowie — mit Zustim⸗— mung des zuständigen Chefs der Zipilverwaltung — sinns gemäß auch in Luxemburg.
Berlin, den 22. August 1944. .
Der Reichsbeauftragte für industrielle Fette und Waschmittel. J. V: Wihle. ;
Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten
Folgende Zulassungskarten sind ungültig:
Prüf⸗Nr. 55 485 vom 20. 6. 1941 „Friedemann Bach“. Verfalltag: 14. J. 1944. Gültig nur Nr. 60 304 vom 17. 6. 1944.
Prüf-Nr. 55 530 vom 26. 6. 1841 „Stukas“. Berfalltag: 14. J. 1944. Gültig nur Nr. 60 305 vom 17. 6. 1944.
Prüf ⸗Nr. 58 222 vom 22. 12. 1942 „Aetna“. Verfalltag: 21. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 247 vom 6. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 58 492 vom 1. 2. 1943 „Fünf Minuten Skikurs“. Verfalltag: 23. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 291 vom 7. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 58 193 vom 23. 12. 1942 „Rund um den Reif⸗ träger“. Verfalltag: 23. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 294 vom 7. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 790 vom 1. 12. 1942 „Angorakaninchen“. Ver⸗ falltag: 23. 6. 1944. Gültig nur Nr. 69 295 vom J. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 072 vom 6. 5. 1942 „Volkskunst an der Ostsee“. Verfalltag: 26. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 285 vom 9. 6. 1944. —
Prüf⸗Nr. 57 053 vom 13. 5. 1942 „Ostseefischer“. Verfall⸗ tag: 26. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 287 vom 9. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 58 114 vom 19. 12. 1942 „Bei den Holzschnitzern im bayerischen Wald“. Verfalltag: 26. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 301 vom 9. 6. 1944. ö
Prüf⸗Nr. 56 933 vom 10. 4. 1942 „Der deutsche Schäfer⸗ hund“. Verfalltag: 26. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 303 vom 9. 6. 1944. .
Prüf⸗Nr. 58 179 vom 6. 1. 1943 „Vom erzgebirgischen Klöp⸗ peln“. Verfalltag: 29. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 313 vom 13. 6. 1944. .
Prüf⸗Nr. 59 113 vom 1. 7. 1943 „Silberfuchs und Marder⸗ hund“. Verfalltag: 29. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 317 vom 13. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 59 221 vom 22. 7. 1943 „Vom Schäfchen zum Schaf (Bäh⸗Lamms Lebenslauf). Verfalltag: 29. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 319 vom 13. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 58 831 vom 27. 4. 1943 „Edelkatzen“. Verfalltag:
17. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 320 vom 17. 6. 1944. Prüf⸗Nr. 55 546 vom 11. 6. 1941 „Dorfheimat“. Verfalltag: 12. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 331 vom 17. 6. 1944. Prüf⸗-Nr. 56 8itz vom 3. 3. 1942 „Kleiner Bummel durch Berlin“. Verfalltag: 13. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 256 vom 26. 5. 1944.
2
17. 7. 1544.
zGSir is ch afts ir ei
. 60 021 vom 9. 3. 1944 „Eine Frau für drei Tage/. Verfalltag: 23. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 21 vom 9. 3. 1944 mit Vermerk vom 6. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 59 457 vom 11. 10. 1943, Reise in die Vergangen⸗ heit“. Verfalltag: 30. 6. 1944. Gültig uur Nr. 59 457 vom 11. 10. 1943 mit Vermerk vom 15. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 054 vom 15. 5. 1942 „Vom Moor zur Ernte“. Verfalltag: 11. 7. 1944. Gültig nur Rr. 60 286 vom 19. 6. 1944. z
Prüf⸗Nr. 57 779 vom 1. 12. 1942 „Bommerli“. Verfalltag: Gültig nur Nr. 60 332 vom 19. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 984 vom 5. 12. 1942 „Mysterium des Lebens“. Verfalltag: 13. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 334 vom 19. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 84 vom 5. 12. 1942 „Mysterium des Lebens“ (Schmaltonfilm). Verfalltag: 13. J. 1944. Gültig nur Nr. 6) 335 vom 19. 6. i944. .
Prüf⸗Nr. 58 096 vom 19. 12. 1942 In einer chinesischen Stadt“ (Unterlegte deutsche Sprache). Verfalltag: 17. J. 1944. Gültig nur Nr. 60 336 vom 19. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 55 645 vom 15. 7. 1941 „Vom Alter der Erde“. Verfalltag: 15. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 337 vom 19. 6. 1944. ö
Prüf⸗Nr. 55 580 vom 25. 6. 1941 „Das Bergbauernjahr“. Verfalltag: 15. J. 1944. Gültig nur Nr. 60 4360 vom 19. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 951 vom 30. 11. 1942 „Großer Tag in Nuh⸗ leben“. Verfalltag: 15. J. 1944. Gültig nur Nr. 60 341 vom 19. 6. 1944. — *
Prüf⸗Nr. 57 952 pom 30. 11. 1942 „Ein Tag in Schön⸗ brunn“. Verfalltag? 11. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 344 vom 19. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 55 623 vom 3. 7. 1941 „Soldaten von morgen“. Verfalltag: 11. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 345 vom 19. 6. 1944.
Prüf-Nr. 58 113 vom 18. 12. 1942 „Es wird Frühling im bayerischen Wald“. Verfalltag: 17. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 302 vom 27. 6. 1944.
Prüf⸗-Nr. 58 169 vom 19. 12. 1942 „Tiere, Tempo, Tricks“ (Vor und hinter der Manege). Verfalltag: 15. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 312 vom 27. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 815 vom 11. 12. 1942 „Andalusien“. Verfall⸗ tag: 15. J. 1944. Gültig nur Nr. 69 311 vom 29. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 56 832 vom 15. 5. 1942 „Von Bibern und Karpfen“. Verfalltag: 15. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 318 vom 29. 6. 1944. .
Prüf⸗Nr. 55 500 vom 18. 6. 1941 „Wagen Nr. 1 kämpft sich seinen Weg“. Verfalltag: 15. J. 1944. Gültig nur Nr. 60 346 vom 29. 6. 1944. ;
Prüf⸗Nr. 55 641 vom 10. 7. 1941 „Bergbauern im Stubai“. Verfalltag: 15. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 347 vom 29. 6. 1944.
Berlin, den 26. August 1944.
Der Leiter der Filmprüfstelle. J. V.: v. Allwörden.
Die Behandlung von Kriegsschädensachen Grundsätzliche Richtlinien des Reichsministers des Innern
Durch eine Anordnung des Reichsführers⸗s, und einen Voll⸗ zugserlaß des Reichsministers des Innern vom 18. Juli 1944 sind den Feststellungsbehörden für die Behandlung der Kriegs⸗ schädensachen wichtige Weisungen erteilt worden.
Hierzu wird folgendes amtlich bekanntgegeben:
Aufrechterhaltung voller Ersatzleistung durch das Reich
Das Reich leistet für die durch Feindeinwirkung verursachten Sachschäden vollen Ersatz. Dies bedeutet, daß der durch den feindlichen Bombenterror betroffene Volksgenosse für seinen Schaden auf keinen Fall aufzukommen hat; die im Reich ver⸗ körperte Volksgemeinschaft steht für ihn ein. Dieser Grundsatz gilt unoerrückbar, gleichgültig, welches Ausmaß die durch das haßerfüllte Wüten der Feindseite verursachten Schäden ein⸗ nehmen. Auch die Anordnung schneller und großzügiger Be⸗ arbeitung aller Schadensfälle bleibt nach dem Willen des Führers unverändert aufrechterhalten.
Der Geschädigte erhält die vollen Wiederbeschaffungskosten er⸗ setzt. Hat ex neu- oder vollwertige Sachen verloren, erhält er
die Mittel für die Beschaffung gleichwertiger Gegenstände. Hat.
er Sachen verloren, die für ihn selbst schon einen erheblich ge⸗ ringeren Wert hatten, so muß er sich Abzüge gefallen lassen. Daß das Reich Schwarzhandelspreise, deren Forderung und Ent⸗ richtung es nach den Preisvorschriften besiraft, nicht ersetzen kann, ist klar. Diese beiden Gesichtspunkte dürfen von den Ge⸗ schädigten nicht übersehen werden, wenn sie sich und den Fest— stellungsbehörden unnötige Reibungen ersparen wollen.
Zwischenbescheid unter Zugrundelegung der Vorkriegspreise .
Die Bearbeitung der Kriegsschäden wäre einfach, wenn wir bei der Wiedexbeschaffung aus dem Vollen schöpfen könnten. Nun sind aber heute, wie jeder weiß, Wiederbeschaffungen nur in den wenigsten Fällen möglich, da die Rüstungsproduktion den Vor⸗ rang vor jeder anderen Erzeugung haben muß, Für viele Fälle lassen sich nicht einmal vernünftige Wiederbeschaffungspreise er⸗ mitteln. :
Der Runderlaß bringt daher eine Neuerung von weit⸗ tragender Bedeutung. Er ordnet an, daß der Schaden zunächst nach Vorkriegspreisen zu berechnen sei und dem Geschädigten in einem Vorbescheid eine Entschädigung bis zu dieser Höhe in Aus⸗ 6 gestellt wird. Im Rahmen dieses ? , d. kann der Ge⸗ chädigte von der Feststellungsbehörde gegen Vorlage des Vor⸗ bescheides jederzeit Vorauszahlungen erhalten, wenn er nach— weist, daß er Wiederbeschaffungen vornehmen oder Instand⸗ setzungen durchführen kann. Die Vorauszahlungen werden auf dem Vorbescheid vermerkt, damit der Geschädigte weiß, welche Beträge ihm noch zur Verfügung stehen. Auf diese Weise kann nunmehr vor allem die Masse der Hausratschäden, die unsere Bombenbeschädigten am meisten bekümmern, beschleunigt durch einen Vorbescheid abgeschlossen werden. 4 Barauszahlungen auch künftig nur für volks⸗—
wirtschaftlich vertretbare 3weche .
Bei einem Teil der Geschädigten zeigt sich immer wieder das Bestreben, sosort möglichst höhe Barbeträge ausbezahlt zu erhalten. Auch für die Feststellungsbehörden wäre dies zweifellos einfacher, als in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen zu müssen, ob die ge⸗ sorderten Barbeträge für volkswirtschaftlich vertretbare Zwecke verwendet werden sollen. Zu großzügige Zahlungen würden jedoch die Reichswährung und die streng überwachte Preisgestal⸗
— tung gefährden. Sie lägen auch nicht im wohlverstandenen Inter⸗ esse der Geschädigten, die das Geld jetzt für. irgendwelche, zum Teil völlig überflüssige Dinge verausgaben würden, und dann zu dem Zeitpunkt, in dem die verlorenen Gegenstände tatsächlich wiederbeschafft werden können, mit leeren Händen dastünden.
Kann der bombengeschädigte Volksgenosse aber tatsächlich Dinge, die er für seine Lebenshaltung braucht, zu vernünftigen Preisen jetzt wiederbeschaffen, dann muß er den benötigten Betrag un⸗ berzüglich erhalten. Man muß ihm auch bei der Auswahl der Dinge, die er wiederbeschaffen will, eine gewisse Freiheit lassen.
Es sst durchaus nicht notwendig, daß er im einzelnen gengu das
gleiche wiederbeschafft, was er verloren hat. Wenn ex 3. B. statt zweier verbrannter Zimmereinrichtungen zu je 2000 li. jetzt eine bessere für 4000 Lu kaufen will und der Preis angemessen ist, so ist nicht einzusehen, warum man ihm dabei entgegentreten soll— Er muß eben dann auf die Wiederbeschaffung eines zweiten Zimmers verzichten, oder muß dieses jetzt oder später aus eigenen Mitteln dazukaufen. Diese Freizügigkeit darf allerdings nicht dazu führen, 0 beispielsweise ein ÄÜusgebombter, der eine Zwei⸗ zimmerwohnung verloren hat, sich nünmehr für die ganze Ent⸗ schädigung ein hochwertiges Wohnzimmer kauft und daun von. der Feststellungsbehörde einen weiteren Betrag für die Beschaffung eines Schlafzimmers fordert. Oder allgemein ausgedrückt; die gewährte Entschädigung muß in erster Linie zur Wiederbeschaffung des lebensnotwendigen Bedarfes verwendet werden.
Vorauszahlungen zur Deckung des ersten Bedarfs
Kleinere Vorauszahlungen, die der Ausgebombte zur Deckung des ersten Bedarfs braucht, können ihm ohne Prüfung des Ver— wendungszwecks gegeben werden. Hauptsache ist, daß hier — nöti⸗ genfalls in den ÄUuffangstellen — schnell und ausxeichend ge⸗ holfen wird. Höchstsatz wird ein Betrag von 599 LM für, die erste, 200 Het für die zweite und je 160 M für jede weitere Person des Haushakts sein. Auch hier muß mit Vernunft auf beiden Seiten vorgegangen werden. Wer wegen Wasserschadens in seiner bald wieder bewohnbaren Wohnung sich vorübergehend für einige Tage in der Auffangstelle aufhält, kann nicht bean⸗ spruchen, daß er wie ein Ausgebombter behandelt wird. Aber auch der Totalgeschädigte muß nachweisen, daß er die erste Vor⸗ auszahlung vernünftig verwendet hat, wenn ex neue Beträge an⸗ fordert. Auch er muß dartun, daß er tatsächlich sofort größere Wiederbeschaffungen durchführen kann, wenn er einen Betrag erhalten will. Soweit er Bezugscheine vorlegen kann, genügt dies ohne weiteres als Nachweis. Wenn er — etwa aus privater Hand — sofort notwendige Hausratsstücke erhalten kann und hierfür einen höheren Betrag benötigt, muß er dies der Fest⸗ stellungsbehörde nachweisen.
Gegenseitiges Verständnis der, Feststellungs⸗ behörden und der bombengeschädigten Volts— genossen.
unsere bombengeschädigten Voltsgenossen tragen ein hartes
Los. Die Feststellungsbehörden müssen sich stets vor Augen halten,
daß namentlich der Totalgeschädigte, der bei ihnen vorspricht, unter einem seelischen Druck lebt, der ihm von vornherein zugute ehalten werden muß. Andererseits gehört ein hohes Hiah von Fleiß und fachlichem Wissen, von , , . Einfühlungs⸗ vermögen und Verantwortungsfreudigkeit dazu, die Aufgaben zu erfüllen, die Tag für Tag an die Beamten und Angestellten der Feststellungsbehörden herantreten. Beide Teile müssen also Ver⸗ ständnis füreinander aufbringen. Nur daun bleibt eine den Be— langen der geschädigten Volksgenossen und des Voltsganzen in leicher Weise gerecht werdende Erledigung der Kriegsschäden⸗ 3 gewährleistet. J
A
öheren⸗
Ungarische: 100 Vengö und
Die Gruppenpreise marschieren
Köosten und Preise beanspruchen auch in der Nüstungsprodut⸗ tion das erhöhte Interesse. Nach der heutigen Auffassung spiegeln sich in ihnen Gang und Ergebnis der Erzeugung wider. Während die Kosten den Auswand zeigen, mit dem produziert wird, stellen die Preise das Maß für den Tausch der Produkte und Leistungen dar Kosten und Preise müssen daher ö gebildet werden, dan auch durch sie die Produktion gefördert wird. Der Gewinn ist das Entgelt für Wagnis und Leistung , der wiederum zur Produr⸗ tionsförderung verwandt wird.
Unter dieser Ausrichtung fand Ende Juli eine der regel⸗ mäßigen Tagungen des Arbeitskreises „Preisbildung für Rüstungs⸗ güter“ der Reichsgruppe Industrie statt, an der auch Vertreter des Arbeitsstabes Gruppenpreife des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung teilnahmen. Im gegenseitigen Erfahrungsaustausch wur⸗ den alle Fragen und Schwierigkeiten, die immer wieder aus zeit⸗
bedingten Gründen auftreten, geprüft und Lösungen sowie Aus⸗
wege gefunden. ; Ruf Grund einer Umfrage wurde festgestellt, daß die Gruppen⸗ preise im Lieferprogramm der Industrie zunehmen, was auch im Interesse der Leistungssteigerung sehr zu begrüßen ist. Es ist daher in Kürze mit der Herausgabe eines Merkblattes über eine Zusammenfassung und Erläuterung des Gruppenpreisrechtes zu rechnen. ö ö . Außer den Gruppenpreisen wurden auch andere Preisfragen erörtert, wie z. B. die preislichen Auswirkungen von Flieger⸗ schäden, Preisbildung für Auftragsverlagerungen, eine Neurege⸗ lung der Bezahlung von Wehrmachtsrechnungen und insbe⸗ besondere kriegsbedingte Vereinfachungen.
N
m .
. Börsenkennziffern ö für die Woche vom 21. bis 26. August 1944 Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 21. bis 26. August 1944 im Vergleich
zur Vorwoche wie solgt: .
Wochendurchschnitt Monats⸗
vom 21. 8. vom 14. 8. durchschnitt bis 26. 8. bis 19. 8. Juli
162, 6a 158, 36 155, 60 TD ß
Aktienkurse (dennziffer 1924 bis 1926 — 100)
Bergbau und Schwerindustrie
Verarbeitende Industrie ..
Handel und Verkehr
Gesamt ..
Kursniveau der 491igen Wertpapiere
Ran hre, Kommunalobligationen ... Dtsch. Reichsschatzanweisungen
1940 Folgen 6 und 7... Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder.... Anleihen der Gemeinden .. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen. ...
162,20 15775 155. 30
i
162, 16 1577 156, 48 TDS. ĩᷓs
22
102,50 102, 50
104, 71
107, 39 104,965 104,04 106, 40 109,36
nie e, hische anknoten
102,50 102, S0
102,50 102.50.
103,95 107,40 107,40 104,16 104,68 10, 06 104,06 105,90 106,12 108,60 108,57
103,79
In Berlin festgeftellte Notierungen für tele
Aus zahlung, ausländische Geldsorten und Telegraphische Auszahlung
80. August
Geld Brie Geld
28. August Brief
Aegypten (Alexandrien und
Kairo) ..... ..... ... n (Kabul) ... ..... Albanien (Tirana) .... Argentinien (Buenos Aires) .. Australien (Sidney) . Belgien (Brüssel u. Antwerpen Brasilien (Rio de Janeiro) ... Britisch⸗Indien (BombayCal⸗
int, . 6 Bulgarien (Sofia) 1090 Lewa .. Dänemark (Kopenhagen) .... 100 Kronen England (London) .... ...... 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki) ..... .... 100 Finnmark Frankreich (Paris) ...... .... 190 ESrs. ö. Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,8668 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
dam) 100 Gulden 32,70 Iran (Teheran) ... . 100 Rialis 14,59 14,81 14,59 1 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr 384825 68,50 38,47 385,590 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9, 9h 19,91 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) ... 100 Yen ö8, 591 568,711 58,591 58,741 Kanada (Montreah .... ..... 1 kanad. Dollar wa, . Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pfd. — K Norwegen (Oslo) ..... 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 56, 5 Portugal (Lissabom 100 Eseuda 10,19 10,21 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — — Schweden (Stockholm u. Göte⸗
69, 46 69,58 59,46
Basel und ; Bern) *. ,, wo. 57, 8h 568,91. 57,88. Serbien (Belgrad) ..... .... 100 serb. Dinar 4, 995 5, 005 4, 995 100 flow. Kr. s, Ss. 8,569 85,591
Slowakei (Preßburg) ...... Spanien e, , u. Barcelona) 100 Pesetas 28, 565 23, 508 28,565 1ẽ jüdafr. Pfd.
Südafrikanische Union (Pretoria
und Johannisburg) ...... — Türkei (Istanbul) . . ...... ... 1 türk. Pfund 1,975 Ungarn (Budapest) .. ...... 100 Pengö — Uruguay (Montevideo) 1 Gold pe so 1, 99 Verein. Staaten von Amerika
(New York) .... ... ...... 1 Dollar — — —
— Für den innerdeutschen Berrechnungsverkehr gelten solgende Kurse. ; ö. Gelb England, Aegypten, Südafrikanische Union ...... 9, 89 Frankreich ——— 2 4,995 Australlen, Neuseeland —— 22222 7,912 Britisch⸗Indien ö 74,18 Kanada ...... Vereinigte Staaten von Amerika 222288989. Brasilien 22 J — — Rusländische Geldsorten und Bantnoten
30. August 28. August Geld Brie! Geld Brief 20,385 20,46 20,38 20,46
1gypt. Pfund —
1090 Afghani 8,79 100 Franken 8d, 92 1Pap.⸗Pes. O, 688 1 austr. Pfund —
109 Belga 39, 96 1è Cruzeiro .
16,8 18,79 18.33 Si, O6 S0, 92
o, 5ga 6,58 10, 0 s9, 96
0, 59g 40,04 100 Rupien e.
5, 9055
52, 85
5,07 1‚672 182,70
3, 47
8, a7 , 053 52, 15
se, 15 S2, ö, 96 5,7 8,06 14672 1,666
132,10 132,70
4995 6, oos
222 *
— 22
100 Kronen 59, 58
o8, oz 5, 905 8, 669
a8. 565
1,9582 1,201
1,982 1,978
1,201 1,199
——22 2,095
2, 495 0, 180
Sovereigns — 8 Notiz 20⸗Franes⸗Stücke ...... für 16,16 16,2 16,16 16,22 Gol Dollars — 1 Stick 4, 185 4,205 4,185 4,205 Ae gyptische ...... ...... 1 ägyyt. Pfd. 4, 9 4,41 4.3839 4,41 Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar — — — —
ö 2 und 1 Dollar 1 Dollar — — — — Argentinische .. ...... .... 1 Pap. PejJ. 0, 44 0, 45 0, 44 0, 46 Australische ...... 1 austr. Pfd. 2, 44 2, 46 2, 44 2, 46 Belgische =...... 100 Belgas 389,92 40,08 39,92 40,95 Brasilianische ... ..... ..... 1 Cruzeiro w 0,08 9, 09 0, 08 0,09 Britisch⸗Indische. ...... ..... 100 Rupien 22,95 es 05 229895 23, 05
Bulgariche: 500 Lewa und . darunter ... 100 Lewa 8,07 6, o9 3,07 3,09 Dänische: große 100 Kronen — — — — 10 Kr. und darunter 100 Kronen 5e, io 52,30 52,0. 52, 3h Englische: 10 8 und darusiter. 1 engl. Pfd. — — — — Finnische ..... .... .. ...... 100 Finnmarl!l 5,055 5,075 5,055 5,075 Französische ...... ...... 190 Irs. 4,99 5, 01 4,99 5,01 Holländische ...... 100 Gulden 1382,70 132,70 si82,70 1832,70 Italie nische: große ..... .... 100 Lire 9, 98 10,92 9,98 10,02 0 Lire .. ..... . , 00 tre 9, 98 10,02 9, 98 10,02 Kanadische ...... ...... 1 kanad. Dollar C0, 99 1,01 0,99 1,01 Kroatische ...... ...... 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56, 89 57,11 656,89 5711 Numänische: 10600 Lei und 500 Lei ...... Schwedische: große .. ...... 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große ... ...... 100 Frs. und darunter.... Serbische ..... , 6. Slowakische: 20 Kronen und darunter ...... Südafrikanische Union ...... Türfische ... ...... .
2
100 Kronen
100 Kronen 59,40 69,634 69,56 100 Frs. 57, 5ßß 88,07 57,863 68,07 106 5ts. 57 35 6856, 7 57,853 586,07
100 serb. Dinar 4, 99 5,01 4,99 5,01 1009 slom. Kr. 8, 58 58, 89 8,58 5, 62 1 südafrik. Bf. 4,39 4,41 45350 4541 1 türk. Pfund 191 1, 95 1,91 1,93
100 Penb 6o, 85 61,0 60,78 6i, os
59,10
darunter 226.
Sios8
14,861
Vnhaber
109 Lei 1,656 1,68 1,66 1,68
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 194 vom 30. August 1944. S. 3
Aulernvertrags muster für das deutsche Handwert
Durch Runderlaß vom 31. Juli 1914 — 11113 (B) 2418/44 hat der Reichswirtschaftsminister das Muster eines Anlernver⸗
trags für handwerkliche Anlernlinge festgelegt und bekanntgegeben
(Ministerialblatt des RW Nr. 14 vom 26. 8. 1941). Bei allen zukünftigen Abschlüssen von Anlernverträgen im Handwerk wird den Vertragschließenden dieses Muster empfohlen. ꝛ
In dem Vertragsmuster wird, die Einigkeit der Vertragschließen⸗ den darüber betont, daß der Anlernvertrag ein Berufserziehungs⸗ verhältnis auf Grundlage gegenseitiger Treue begründet und daß das Anlernverhältnis seinen besonderen Sinn durch die Ausrich⸗ tung auf die Betriebs- und Volksgemeinschaft erhält; es soll dem Anlernling das zu Berufsarbeit im nationalsoziglistischen Geiste notwendige Wissen und Können vermitteln. Das Anlernverhaltuis endigt mit Ablauf des Monats, in dem der Jugendliche die Ab⸗ schlußprüfung besteht. Der Zeitpunkt der Abschlußprüfung richtet sich nach der vom Reichswirischaftsminister oder der von ihm be⸗ auftragten Stelle jeweils festgelegten Ausbildungszeit. Bei vor⸗ zeitiger Zulassung zur Abschlußprüfung insolge Einberufung zur gehrmacht endigt bei Bestehen der Prüfung das Aulernverhaltnis erst mit dem Tage der Einberufung. Der erste Monat gilt als
—— 4
2
Probezeit. Das Vertragsmuster legt ferner die Pflichten des Lehr⸗
herrn, des Jugendlichen und seines gesetzlichen Vertreters fest und
regelt auch die Erziehungsbeihilse, den Urlaub sowie die Aende⸗ rung und Auflösung des Anlernvertrages. Der Anlernvertrag wird aufgelöst, wenn die Gauwirtschaftstammer / Wirtschafts⸗ kammer — Abteilung Handwerk —, bei der der Anlernvertrag in die Anlernrolle eingetragen ist, der Fortsetzung des Anlernver—⸗ hältnisses widerspricht und das Arbeitsamt zugestimm hat. Für diesen Fall verpflichtet sich der Jugendliche zur Fortsetzung seiner Ausbildung in einem anderen zugelassenen Ausbildungsbetrieb. Wird das Anlernverhältnis durch Verschulden des Jugendlichen oder des Ausbildungsbetriebes vorzeitig aufgelöst, so ist jeweils der andere Teil berechtigt, von dem schuldigen Teil eine Entschädi⸗ gung zu verlangen, die im ersten Ausbildungsjahr 50 M und im zweiten Ausbildungsjahr 100 Ita beträgt. Ist nach Abschluß der Ausbildungszeit eine Weiterbeschäftigung des Jugendlichen nicht beabsichtigt, fo muß dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Ausbildungszeit schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls ist der Jugendliche für die Zeit nach der Lehre mit den für das Arbeits⸗ verhältnis geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen eingestellt. Bei Beendigung des Anlernverhältnisses hat der Lehrherr dem Jugend⸗ lichen ein Zeugnis und bei der Entlassung eine Arbeitsbescheini⸗ gung auszustellen. .
Wirtschaft des Auslandes
England hat seinen Platz als erste Schiffahrtsnation verloren
Stockholm, 2). August. Immer deutlicher zeichnet sich der her⸗ annahende riesige Konkurrenzkampf zwischen' der englischen und amerikanischen Handelsflotte in der Nachkriegszeit ab. Die Ver⸗ schiedenen Erklärungen maßgebender USXA.-Stellen lassen keinen Zweifel, daß die Vereinigten Staaten entschlossen sind, ihre während des Krieges eroberte Stellung als größte— Schiffahrts⸗ macht der Erde unter allen Umständen beizubehalten. Die USXA.⸗ Handelskammer, die Spitzenorganisation der Großwirtschaft, hat sich dafür ausgesprochen, daß die künftige amerikanische Handels⸗
flotte mindestens 50 , der amerikanischen Ein⸗ und Ausfuhr“
transportieren müsse, während bis zum Kriege höchstens 10 bis 2 H, der USA—⸗Ein⸗ und Ausfuhr von amerikanischen Schiffen befördert wurde.
Der Präsident des American Merchant Maxine Instituts, 66. Tayor, erklärte kürzlich: „Panzer, Bomber, Lastwagen, Kanonen können verschrottet werden, wenn der Krieg zu Ende ist, unsere Handelsschiffe aber sind nicht nur Kriegswerkzeuge, sondern auch Instrumente des Friedens. Wir rechnen zuversicht⸗
lich damit, daß das amerikanische Volt nach dem Kriege dafür
eintreten wird, daß die amexikanische Handelsflotte jene Große beihehält, die einer großen Seefghrernation zusteht.“ Die stillen
Hoffnungen mancher englischer Schiffahrtskreise, die Amerikaner
würden wie nach dem ersten Weltkrieg, auch diesmal wieder „dem Meer den Rücken wenden“ und ihre Flotte zum alten Eisen werfen, dürfte sich diesmal unter keinen Umständen erfüllen.
Damit sind aber alle Aussichten Englands, jemals wieder seinen
Platz als erste Schiffahrtsnation der Erde zurückzugewinnen, für alle Zeiten dahin.
Gute Ernteergebnisse in Serbien und im Banat
Belgrad, 29. August. Banat ist nunmehr abgeschlossen. Damit hat die Getreideerfassung und —nblieferung, die ausschließlich für die serbische Bevölkerung bestimmt ist, begonnen. Die Ernte darf für Weizen und Winter⸗ 96 als gut, für Sommergetreide als mittelgut bezeichnet werden.
er Mais, der erst im Herbst eingebracht wird, entwickelt sich ebenfalls gut. Auch die Ablieferung von Hülsenfrüchten hat seit einiger Zeit begonnen und entspricht den Erwartungen. Die gute Getreideernte wird sich zweifellos auf den Getreide Schwarz⸗ markt auswirken, dessen Preise bereits jetzt eine abbröckelnde Tendenz aufweisen. währleistet nicht nur eine gute Versorgung der Städte, sondern es werden auch reichliche Mengen Gemüse, vor allem Tomaten und Obst, zur Konservierung bereit gestellt. Neben den Erzeugerhöchst— preisen für Getreide, Oelfrüchte und Hülsenfrüchte sind auch für Aepfel, Kirschen, Himbeeren, Brombeeren und Aprikosen, die in großem . pulpiert werden sollen, Höchstpreise festgesetzt worden. Die Entwicklung der Reben kann in Serbien und im Bangt als sehr günstig angesprochen werden. Mengenmäßig wird allerdings die Weinernte nicht so gut wie im Vorjahr ausfallen.
Neues Beweisdokument für den wirtschaftlichen USA⸗Imperialismus
Die Hintergründe zu einem Bericht Roosevelts über die Pacht⸗ und Leihlieferungen
Genf, 25. August. Roosevelt hat dem Kongreß einen Bericht über die Pacht- und Leihlieferungen vorgelegt, um sich vor dem amerifgnischen Volk zu rechtfertigen.
USA⸗Präsident gewaltige
Die Getreideernte in Serbien und im«
Der reichliche diesjährige Gemüseanfall ge⸗
seinen Auftraggebern daran zu beweisen, was für ein gutes Ge⸗ schäft das Pacht- und Leihgesetz für den USA⸗-Kapitalismus ist.
Im Gegensatz zu früheren Berichten gibt Roosevelt diesmal eine außerordentlich interessante Erklärung über die Zu kunftsbedeu⸗ tung der Pacht und Leihlieferungen für die amerikanische Wirt—⸗ schaft ab, Er stellt nämlich fest, daß, obgleich das Landlease⸗ Programm ein Kriegsproblem sei, es sich auf den Nachkriegs⸗ handel der USA mit dem Ausland anregend auswirken werde. Durch den Krieg seien in anderen Ländern die amerikanischen Produkte in einer vorher nie erreichten Mannigfaltigkeit und Menge bekannt geworden. Nach dem Kriege werden, so hoffe
Roosevelt, diese Länder weiterhin den Wunsch haben, viele dieser
Prodnkte zu, kaufen. Die amerikanische Industrie werde dann einen wesentlich erweiterten Auslandsmarkt bekommen, voraus⸗ gesetzt, daß die Wirtschaftspolitik der USA diesen Ländern eine Bezahlung ihrer Käufe ermögliche.
Roosevelt war zu dieser Erklärung an den Kongreß vor allem
in breiteren amerikanischen Wirtschaftskreisen seit einiger Zeit lebhafte Unruhe über die immer stärkere Ausdehnung der Pacht⸗ und Leihlieferungen und über verschiedene Gerüchte ihrer Fort⸗ führung nach dent Kriege zeigten. Zur Beruhigung dieser für die Präsidentenwahlen sehr gewichtigen Kreise läßt Roosevelt das Bild eines erweiterten gewinnbringenden Außenhandels der USA nach dem Kriege als Ergebnis der heutigen Pacht- und Leih⸗ lieferungen erstehen.
Darüber hinaus entspricht es aber zweifellos den wahren Ab⸗
von der Kriegs- zur Friedenswirtschaft zu lösen. für eine derartige Ausnutzung der heutigen Pachtleihlieferungen
dem am 11. 3. 1941 durch den amerikanischen Kongreß verab⸗ schiedeten Pacht⸗ und Leihgesetz und den danach auf dieser Grund⸗ lage mit allen Nutznießerstaaten abgeschlossenen Pacht-Leihver⸗ trägen gelegt worden. Der erste Pacht- und Leihvertrag wurde am 23. 2. i942 mit Großbritannien einzelnen festgelegt wurde, daß Großbritannien als Empfänger amerikanischer Pacht- und Leihlieferungen
an die Vereinigten Staaten zurückzuliefern, für verbrauchtes und
oder in andexer dem Präsidenten der Vexeinigten Staaten ent⸗ sprechend erscheinender Form zu leisten. Im Art. 7 dieses Ver⸗ trages hieß es dann, daß die Rückzahlungsbedingungen so be⸗ schaffen sein sollen, „daß sie den Handelsverkehr zwischen den beiden Staaten nicht behindern, sondern die gegenseitigen wirt— schaftlichen Beziehungen fördern und die Welthandelsbeziehungen bessern. Sie müssen darauf gerichtet sein, um entsprechend den internationalen und innerstaatlichen Verhältnissen die Lage der beteiligten Staaten hinsichtlich der Produktion, des Verbrauchs, der Arbeitskräfte usw. zu fördern. Ferner. sollen sie zur Beseiti⸗ gung sämtlicher Zölle und Behebung jeglicher Handelsschranken beitragen sowie den Grundsätzen nützlich sein, die der Präsident der Vereinigten Staaten in seiner Erklärung vom 14. 8. 1941 (Atlantie Charter) niedergelegt hat“.
„Großbritannien und die anderen über 40 Nationen, die von den Vereinigten Staaten mit Pacht- und Leihlieferungen bedacht wurden, und mit denen die gleichen Verträge wie mit Groß⸗
bssentlicher Unzeiger ö
eL. . n erh damit die gebensverbältniffe des chinesis N deshalb gezwungen, weil sich unter den Abgeordneten ebenso wie werden und damit die Lebensverhältnisse des chinesischen Volkes
unterzeichnet. wobei im * BVrüssell 9,1113017,
verpflichtet ist,
9 y das Kriease 1 . 9 y f 5 2 ⸗ = Material, das nach Kriegsende noch vorhanden und erhalten ist, London-Clearing 1730, New Jork „30, Breüssel 6h. z5 W., Mailand
( . ö s . 1 5 Vp abgenutztes Material dagegen Zahlung in bar oder in Gütern 2, 6 ,
*
Bezahlung in bar, in Gütern oder in anderen ihm zweckmäßi erscheinenden Formen zu verlangen. Das bedeutet praktisch, J. alle diese Staaten in der Nachkriegszeit wirtschaftlich dem Willen und den Weisungen Washingtons ausgeliefert sind. Die USA. Regierung wird nach Kriegsende auf der Grundlage der Pacht— und Leihverträge die Empfängernationen zwingen, sämtliche Ein⸗
fuhrbeschränkungen, Zölle, Devisenbestimmungen usw. hinsichtlich
der Einfuhr amerikanischer Waren aufzuheben, wobei es der ameri— kanischen Industrie dann nicht mehr allzu schwer wäre, diese Märkte mit ihren in Massenproduktion verbilligt hergestellten Erzeugnissen zu überschütten.
Die Erklärung Roosevelts über die durch die Pacht und Leih⸗ lieferungen geschaffenen günstigen Nachkriegsmöglichkeiten für den amerikanischen Warenexport ist nur ein weiterer Beweis für das Washingtoner Streben nach einer wirtschaftlichen Beherrschung der Welt und der imperialistischen Bemühungen um die Erobe⸗ rung der Märkte.
Der neue Fapan⸗Kredit ein großer Beitrag zu Chinas wirtschaft⸗
lichem Wiederaufbau .
Schanghai, 29. August. Der Abschluß des Anleiheabkommens zwischen der Bank von Japan und der Central Reserve Bank von Thina zu einer Zeit, in der sich der Krieg einer kritischen Phase nähert, hat nach Ansicht des Nankinger Regierungsorgans der „Central China Daily News“, besondere Bedeutung. Das Blatt betont, daß die Gewährung von 400 Mill. Jen an die Nanking⸗ Regierung einen erheblichen Beitrag für Chinas wirtschaftlichen Wiederaufbau darstelle. Die neue Anleihe werde auch den Wert der Nanking⸗Währung stärken und allmählich die Frage der Warenpreise lösen. In diesem Zusammenhang fordert das chinesische Blatt, daß China seine gesamten wirtschaftlichen Hilfs⸗ quellen poolen sollte, um Japan beizustehen. Mit Hilfe der neuen Anleihe werde der Lebensunterhalt des chinesischen Volkes weiter stabilisiert. Das chinesische Volk könne dadurch seine ganze Arbeitskraft zur Steigerung des Produktionsprogramms einsetzen und damit Japan helfen, den Krieg in Großostasien zu gewinnen. Das Blatt hält es für ein allgemeines Mißverständnis, daß die Preiserhöhungen durch eine Inflation entstasiden sind. Es glaubt vielmehr, daß die Ausgabe von Nanking⸗Huan bei weitem noch nicht den vollen Sättigungspunkt erreicht hat. Die Preise seien so stark in die Höhe geschnellt, weil es an der nötigen Produktion gefehlt habe. Bei Durchführung eines umfassenden Produktions⸗ programms werde auch der Wert des Nanking⸗Yugn stabilisiert F232
auf eine gesunde und sichere Basis gestellt.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Prag, 29. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.,
Zürich 578,90 G., 380,10 B., Oslo 567,60 G;, 5ös,so B., Kovpen—= Jagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99, 10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99, 90 G., 9 — 5 no Vari AX 8 2 0 5 28 3
sichten der früheren Washingtoner Regierungskreise, durch das 24,98 G., 25,2 B., Paris 49,95 G., 50, 05 B., Stockholm 594,60 G., Pachtleihverfahren der amerikanischen Industrie und Landwirt⸗ schaft nach dem Kriege in aller Welt Märkte zu sichern und durch eine auf diesenr Wege erreichte Exportsteigerung das so lebhaft diskutierte Problem der Vollbeschäftigung und des Uebergangs Die Grundlage
I00, 109 B., Rew York
S595, So B., Brüssel 399, 69 G., 400,46 B.
Budapest, 29. August. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukare st 2,78 , Helsinki 6, 90, London — —, Mailand — —, New Jork — —, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 7, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 29. Auguͤst. (D. N. B.) New York 4,02 — 4,03 ,
än die anette än n göhhtrtschnsfolttt? nd bgreltz in gönnen (ii , dnnn, ä , gw, md, ,,
Stockholm 16,S5 — 16,95, Lissabon —, — bis — —. Rio de Janeiro
S3, 6476, G.
Amsterdam, 29. August. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.! Amtlich. Berlin — —, London — — New York — —, Paris Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki — —, Italien (Clearing) Madrid — —, Oslo — — Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag — —.
Zürich, 29. August. (D. N. B.) [11.40 Uhr. Paris
7, 50,
ö Madrid 50,75, Holland 2295/9, Berlin 172,55, Lissabon 16,90, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 2 B., Kopenhagen
90,3712 B., Sofia 5,37 B., Prag 17,25, Budapest 104,50 B., Zagreb
s, 185 P., Istanbul 3,56 B., Bukarest 2,87 *, Helsinki s, 5 B., Preß⸗ burg 15,090 B., Buenos Aires 97, 50, Japan 101,00, Rio 22,50.
Kopenhagen, 29. August. (D. N. B.) London 19,34, New
York 4,579, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich
11,25, Rom — —, Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,0, Helsinki 9,83. Sofia — —, Madrid — —, Bukarest — —. Alles Briefkurse. ;
Stockholm, 29. August. (D. RX. B.) London 16,Lõð G., 16,95 B., Berlin 167,66 G., 168,»5o B., Paris —— G., H, oo B., Brüsset — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97, so B., Amsterdam — — G., 223,50 V., Kopenhagen 87, 60 G., 87, )0 B., Oslo 9ö6, 356 G., gö, 66 B., Washington 4,15 G., 4.20 B., Helsinki 8,85 G., 858 B., Rom — — G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3.82 B., Madrid —— G., Türkei — — B., Lissabon — — G., 17, 15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
4. Oeffentliche Zuftellungen,
1. Untersuchunge⸗ und Strafsachen, B. Verlust⸗ und Fundsachen,
2. Zwangs v ü. 3. er, r g e ,
6. Nuslosung usw. von Wertpapieren,
7. Attiengesellschaften, 8. Qommanditgese nschaften auf Attien,
1. G. Dentsche Roion large seischasten. K
19. Gese chaften m. b. H., 12. Offene Handels und Rommanditgefellschaften,
18. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, . 14. Deutsche Reichsbank und Bankansweise, 15. Berschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
6I13 Aufgebot.
itz F. 20144. Der Direktor Ludwig Klein in Berlin⸗Zehlendorf, Quer⸗ straße 7, hat das Aufgebot der auf den lautenden Aktien der Deut⸗ schen Gartenbau⸗Kredit⸗Aktiengesell⸗ schaft in Berlin Nr. 4194 bis 4503 über je 1000 Re nebst zugehörigen
Aufgebotstermine seine
widrigenfalls seine
erfolgen wird.
stens in dem auf den 20. Dezember sind bisher nicht ermittelt. . ö 1 ug ar 6 . denen Erbrechte zustehen, werden auf— e Fericht, Museumstraße 9, Zim- gefordert, ihre Rechte bi 5. De⸗ mer Nr. 453 im II. Stock anberaumten . / , . Rechte melden und das Sparbuch vorzulegen, wird das Erbrecht ne Kxaftloserklärung Reiches festgestellt werden.
(54 F 72/44.) Breslau, den 19. August 1944. Das Amtsgericht.“ ö
Personen,
R anzumelden, zember 1944 bei Rm unterzeichneten anzu⸗ Gericht anzumelden. Andernfalls des Grohdeutschen Der reine Nachlaß beträgt etwa 500, — R. A.
den ist.
ihre Erbrechte bis zum 15. November 1944 bei dem unterzeichneten Gericht anderenfalls gestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Deutsche Reich nicht vorhan⸗
Hohensalza, den 19. August 1944. Das Amtsgericht.
Spareinlage ist durch Ausschlußurteil vom 16. 8. 1944 für kraftlos erklärt worden. — 79 F. 108/42. — Berlin⸗Charlottenburg, 25. 8. 1944. Amtsgericht.
wird fest⸗
4. Oeffentliche
1 F
Gewinnanteil⸗ und Erneuerungs⸗ k beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. März 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Amts- Nr. 7 gerichtsplatz, immer 112, anberaum-⸗ fanten ten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ ; zumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls, die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird. Berlin⸗Charlottenburg, 15. 8. Amtsgericht.
vf
Hronow (Protektorat
1944. des bisherigen f rie ebildet. b 5d] Aufgebot. 11. VO. zum Dic Hotelbesitzerin Fräulein Char⸗ lotte Fischer in Breslgu V, Tauentzlen⸗ platz 12/153, hat das Aufgebot des ver⸗
kraftlos
89
Hum melstadt, den 22.
Amtsgericht.
Ueber die in dem Grundbuche von Grenzeck Blatt Nr. 357 dowa Bl. Nr. 195 u. 197) in Abt. III ermittelten Erben die Erbschaft aus— 9 1 bzw. 1 für die Fabri⸗ 1 Israel Heinrich Löwenbach u. Israel Egon Hirsch, beide zuletzt in re Böhmen und Mähren) eingetragene Gesamthypothek von 140 000 Feingoldmark ist an Stelle
ein neuer Gesamthypotheken⸗ Abs. 3 der Reichsbürgerges. v. 25. 11. 1941 — RGBl. 1 S. August 1944.
6640 Beschluß.
6 VI 219/43. Am 18. April 1943 ist in Birkesdorf die unverehelichte Agnes Becker gestorben. Nachdem die bisher
1944 und Ku⸗
geschlagen haben, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 18. November 1944 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, widri— genfalls die Feststellung erfolgen wird,
ewordenen daß ein anderer Erbe als das Deutsche
32/48. des Amtsgerichts Neuß vom 18. August wird Nr. 022 509 über die im Grundbuch von Neuß Band 59 Blatt 2921 in Ab⸗ teilung II1 Nr. 12 eingetragene Dar⸗ lehnshypothek, lautend auf den Namen des Warenmaklers Hamburg 21, mit einem Betrage von
000, — eM, für kraftlos erklärt. Neuß, den 18. August 1944. 934 zu Das Amtsgericht. ; s
ustellungen
6832 Amtsgericht Horb.
In der Rechtssache der Elsa Huber, geb. 14. 4. 1930 in Wallhausen, gegen Dionys Faßnacht, Zimmermann in Rohrdorf, z. Zt. mit unbek. Aufenthalt abwesend, hat die Klägerin beantragt, den Beklagten als außerehel. Erzeuger zur Zahlung von 19665 RM Unterhalt für die Zeit v. 14. 4. 1939 bis 14. 10. verurteilen. Termin zur Güteverhandlung ist bestimmt auf
Durch Ausschlußurteil der Hypothekenbrief
Walther Fischer,
Reich nicht vorhanden ist. Düren, den 5. Juli 1944. 6 ; Das Amtsgericht. Abt. 6.
6717] Oeffentliche Aufforderung. 3. VI. 9s44. Am 14. Januar 1944
6871 Das von
lorengegangenen, auf ihren Namen ausgestellten Sparbuches Nr. 16194 der Volksbank, Breslauer Bankverein e. G. m. b. H. in Breslau, Blumen⸗ straße 8, beantragt. Der Inhaber des aus Sparbuches wird aufgefordert, späte⸗
67165 Beschluß.
Deutschtal,
Die am 1. 8. 1869 zu Wunderleben (Thüringen) geborene Bianka Kr. Gnesen, ist am 9. November 1943 verstorben.
ist der Beamtenanwärter Josef Bode früher Swoboda), zuletzt in Hohen- in salza wohnhaft, verstorben. Da ein Nr. 28, Sturm Erbe nicht ermittelt worden ist, wer⸗ Nr. 40314 ; den diejenigen, denen Erbrechte an dem Erben 1 Nachlaß zustehen, hiermit aufgefordert,
Bekanntmachung.
der Sparabteilung der Deutschen Beamten Versicherung — Oeffentlichrechtliche Lebens⸗ und Ren⸗ tenversicherungsanstalt in Berlin M i5 6756] Oeffentliche Zustellung. auf den Namen des Gerhard Audörsch Berlin-Tempelhof,
410 über der Zinsen bis 1941 lautenden
Montag, den 2. 10. 1944, nachm. 15 Uhr, vor dem Amtsgericht Horb. Zu diesem Termin wird der Beklagte geladen.
Der Lermann Breitenfeld in Glie⸗ niste, Post Märk⸗Rietz, Prozeßbevoll⸗ t Sparbuch mächtigter: Rechtsbeistand Tetzlaff in einen wee, m, Beeskow, klagt gegen den kaufm. An⸗ 3 Schluß des Jahres gestellten Siegfried Brates und Ehe— Betrag von 6004,10 Rich frau Ella Brates geb. Bielke, früher in
f, Wittekindstraße ausgestellte Sparbuch