Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 195 vom 31. August 1944. S. 2
83 Bezug, Verbrauch und Lieferung von Waren der Anlage A
(1) Waren der Anlage A dürfen nur mt Genehmigung der Reichsstelle bezogen und verbraucht werden. ̃
(2) Waren der Anlage A dürfen nur bei Vorliegen einer Bezugsgenehmigung geliefert werden.
58 4 Bezug und Lieferung von Waren der Anlage B () Waren der Anlage B dürfen nur mit Genehmigung der Reichsstelle bezogen werden. . (2) Waren der Anlage B dürfen nur bei Vorliegen einer Bezugsgenehmigung geliefert werden.
85 Lieferung von Waren der Anlage C
Waren der Anlage CO dürfen nur mit Genehmigung der Reichsstelle geliefert werden.
§86 Lieferung und Bezug von Waren der Anlage D
(1) Waren der Anlage D dürfen monatlich nur in dem Umfang geliefert und bezogen werden, der der monatsdurch⸗ schnittlichen Lieferung bzw. dem monatsdurchschnittlichen Be⸗ zug im Kalenderjahr 1942 entspricht, soweit die Lieferung und der Bezug nach den im Jahre 1942 geltenden Vorschrif⸗ ten zulässig waren.
(2) Für die Lieferung und den Bezug von Waren der Anlage D über den in Abs. 1 genannten Umfang hinaus ist eine Genehmigung der Reichsstelle erforderlich. Die Geneh⸗ migung wird entweder dem Lieferer oder dem Bezieher er⸗ teilt, wobei die Genehmigung zur Lieferung zugleich die Ge⸗ nehmigung zum Bezuge enthält und umgekehrt.
(3) Lieferung und Bezug von Waren der Anlage D für Verwendungszwecke, für die Kontingentsträger eingesetzt sind, bedürfen der Genehmigung des Kontingentsträgersz die Ge— nehmigung wird durch Üniversalscheck erteilt. Der nach Abs. J zulässige Bezug vermindert sich um die Menge, die im
1.
Kalenderjahr 1942 für solche Verwendungszwecke bezogen
würde, für die Kontingentsträger eingesetzt worden sind. Die
Bezieher (Verbraucher und Händler) sollen Waren der An-
lage D auch auf Universalscheck nur von den Lieferern be⸗ ziehen, von denen sie diese Waren im Kalenderjahr 1942 be⸗ zogen haben. Sie haben bei der Bestellung ihrem Lieferer anzugeben, wie weit sich der nach Abs. 1 zulässige Bezug da— durch vermindert, daß für bestimmte Verwendungzziwecke Kontingentsträger eingesetzt sind.
Gemeinsame Vorschriften für Waren der Anlagen A bis D
8 Einschränkende Vorschriften
Die Vorschriften der 85 2— 6 gelten nur insoweit, als dem
nicht entgegenstehen:
T. besondere Vorschriften der Reichsstelle, die durch Anord⸗ nungen, Bekanntmachungen, Einzelanordnungen oder Rundschreiben erlassen sind,
3. Auflagen der Reichsstelle, die den Betrieben unmittelbar oder mittelbar über den Lieferer bekanntgegeben sind,
3. mündliche Anweisungen der Reichsstelle, die schriftlich be⸗
stätigt sind, z. B. Sitzungsprotokolle usw.
§8 8 Selbstverbrauch Der Verbrauch von Waren, die im eigenen Betrieb her⸗ estellt sind (Selbstverbrauch), steht der Lieferung und dem 6 gleich. Demgemäß sind auf den Selbstverbrauch die vorstehenden Vorschriften, soweit sie die Lieferung und den Bezug betreffen, anzuwenden.
89 Gebundene Verwendungszwecle
Soweit Waren der Anlagen A bis D für einen bestimmten Verwendungszweck bestellt, zugeteilt, geliefert oder bezogen sind, dürfen sie auch nur für diesen Verwendungszweck ver⸗ braucht werden. .
§ 10 Meldepflicht
(1) Verbraucher, Händler und Erzeuger von Waren der Anlagen A bis Dshaben die bei Inkrafttreten dieser Anord⸗ nung von der Reichsstelle vorgeschriebenen Meldungen auch weiterhin zu erstatten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
(2) Störungen im Betriebe, soweit sien die Höhe der Er⸗ zeugung wesentlich beeinflussen, sind hinsichtlich ihres Aus⸗ 36 und ihrer voraussichtlichen Dauer jeweils sofort (fern⸗ mündlich oder telegraphisch mit schriftlicher Bestätigung) der Reichsstelle zu melden.
§5 11 — Strafvorschriften
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 85 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. §5 12 Inkrafttreten
(1) Diese Anordnung tritt am 10. September 1944 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit ß des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — inngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystot. . .
(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung L43 in der Fassung
1942) außer Kraft. (3) Soweit im Einzelfall auf die Anordnung 43 Bezug genommen worden ist, treten die Vorschriften dieser Anord⸗
nung an deren Stelle. Die auf Grund der Anordnung Nr. 13 und der Nachträge 1— IV sowie der Anordnung 145
ben daher als Genehmigungen und Bestimmungen der An⸗ ordnung 44 in Kraft. Berlin, den 30. August 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemte' Dr. Claus Ungewitter.
rn . Kupferverbindungen erteilten Genehmigungen und erlassenen Bestimmungen blei⸗ !
8 Anlage
— (Bezugs⸗ und Verbrauchsgenehmigung) Adeps lanae, wasserfrei und wasserhaltig Agar⸗Agar⸗
fudich eltige Rohstoffe, und zwar nur: Arecanüsse ; Brechnüsse Brechwurzeln Coͤlanüsse . Strophantussamen Yohimberinde . . Bormineralien (Boraxkalk, Kernit, Rasorit, Pandermit usw.
auch borhaltige Rückstände) . Braunstein, natürl. und künstl. Chinarinde
Codein
Coffein
Drogen, und zwar nur: Aloe Bärlappsamen Baldrianwurzeln Boldoblätter Cascararinde Condurangorinde Enzianwurzeln Faulbaumrinde Fingerhutblätter Jalapenknollen ; Pyrethrumblüten und ⸗pulver Quillayarinde Ratanhiawurzeln Rhabarberwurzeln Sennesblãätter
Sennesschoten
Galläpfel ö
Gasreinigungsmasse, ausgebrauchte
Jod (roh)
Jod resubl.
Kasein
Lackmus
Lanolin
Leimleder
Mesothor . Mesothorverbindungen Monazitsand
Phosphate, roh
Radiothor
Radiothorverbindungen
Radium
Radiumverbindungen
Rohopium
Salben- und Cremegrundlagen
Schwefelkies .
Suppositorienmassen, wie Postonal, Suppositol, Butyrum Tego usw.
Theobromin
Walrat (Spermaceti), auch synth. .
Weihrauch und andere Weichharze (natürliche Balsame auch Styrax, flüssig oder fest) und Gummiharze Schleimharze) roh oder gereinigt, außer Gummi Euphorbium, Gummi albanum, Jalapen⸗ und Seammoniumharz
Wismut .
Wismuterze
Wismuthaltiger Flugstaub ö
Zirkon mineralien.
Anlage B
(GBezugsgenehmigung) Aetznatron (Natriumhydroxyd), flüssig und fest
Ammoniumphosphat
Antimonverbindungen
Arsen
Arsenverbindungen
Atropin
Atropinsalze
Bienenwachs
Bora
Borsãäure
Cadmiumverbindungen
Calciumphosphat
Chinaextrakt
Chinatinktur, simpl.
Chinin, auch Prochinin
Chininsalze .
Chininnebensalze, und zwar: Chinidin . Cinchonin Cinchonidin
Chromverbindungen .
Coffeinsalze sowie Phenyldimethylpyrazolon . coff. eitrie. (Analgesin e. coff. citric.,, Migränin)
Elektrokorund
Fluorverbindungen, und zwar nur:
Aluminiumfluorid luornatrium * ieselfluornatrium
Kryolith, synth.
Gallussäure
Gelatine
Goldverbindungen, soweit nicht für Vergoldungszwecke be⸗ timmt , .
'. und Gummen (Pos. 97a —g des Stat. Warenverzeich⸗ nisses), jedoch aus der Pos. 97 nur Dammar⸗, Akaroid⸗ und andere Hartharze, Jalapen⸗ und Scammoniumharz
Holzkohle
Iridiumverbindungen
Japanwachs
Jodtinktur
Jodverbindungen
vom 19. Dezember 1942 (RAnz. Nr. 298 vom 19. Dezember . Kaliumpermanganat
Kampfer, natürl. und künstl.
Kandelillawachs Karnaubawachs Kobaltverbindungen
Leime, tier. und synth., und Mischleime hieraus Natriumbicarbonat
Natriumearbonat, ale.
Natriumperborat
, . Nickelverbindüngen Osmiumverbindungen
Palladiumverbindungen Pepsin Physostigmin Pilocarpin Pilocarpinsalze Platinverbindungen Quecksilberverbindungen RheniLumverbindunge Rhodiumverbindungen Rutheniumverbindungen Schwefel Selen Selenverbindungen Silbernitrat Silieiumearbid (Carborund) Skopolamin Skopolaminhydrobromid Soda, eale. Strophantine Sulfatpech Tallöl Tannin (Gallusgerbsäure) Terpentinöl aller Art, auch Kienöl u. dergl. Theobrominsalze Theophyllin . Wasserglas (Kali⸗ und Natronwasserglas, auch Kalium⸗ und
Natriummetasilikat) Wismutverbindungen
inksulfat
innverbindungen
irkonmetall
irkonverbindungen.
—
Anlage C (Liefergenehmigung Acetaldehyd Aceton Acetylcellulose Adipin säure Aetherische Oele, und zwar nur: Anisöl (Sternanisöh Eucalyptusöl Tenchelöl Fichtennadelöl Latschenkiefernöl Menthol Nelkenöl Orangenöl Pfefferminzöl Sandelholzöl Aethylen Aethylenoxyd Aluminiumoxyd (ealc. Tonerde), außer Elektrokorund Aminopyridin Amylalkohol (alle Isomeren) Anthracenrückstände ; Ascorbinsäure Bleiverbindungen Buthylphenol Carbazol Cerverbindungen ; Cumaronharz und eumaronharzhaltige Rückstände Dekalin Diglykol (Diäthylenglykoh J Elektrokorund, s. Aluminiumoxyyd arbhölzer 9 Farbholzextrakte Filme, unbelichtet, und zwar nur: Kinonormal- und Schmalfilme . uselöl lytol (alethylenglytoh Guajakolsulfosaures Kalium Hegamethylentetramin, technisch ohannisbrotkerne Johenn izbrotkernmehr Kresole und ihre Gemische Kunstharze Kunsthorn . Kunststoffe, auch Preßmassen und Spritzgußmassen Leime und Klebstoffe aller Art (mit Ausnahme von tierischen und synth. Leimen und Mischleimen hieraus), 3. B. Blut⸗ albumin, Kaltleim, Papierleim aller Art, stärke⸗ und zellulosehaltige Klebstoffe u. dgl. Lithiummineralien Lithiumverbindungen Methanol (Methylalkohol) Molybdänverbindungen Monochloressigsäure Natriumbisulfat Naturharze, veredelte, wie: Harzester, Kopalester, Albertole, Bekäzite, KM. ⸗Harz usw. Ossein Paraformaldehyd erchloräthylen , . henol (Karbolsäure und ihre Gemische) zhthalatharze hridin, rein i chwefelkohlenstoff Strontiummineralien Strontiumverbindungen . Tallöl⸗Veredelungsprodukte (wie Abietinsäure), mit Ausnahme von Sulfatpech Tallseife, wasserhaltige (Natronzellstoffablauge) Terpentinöl⸗Derivate, z. B. Depanol, Dipenten, Tersolan usw. Tetrachlorkohlenstoff Tetralin Thorium Thoriumhaltige Rückstände Thoriumverbindungen Titanoxyd Titanweiß Trichloräthylen Triglykol (Triäthylenglykoh Uranoxyd Vanadinverbindungen Vulkanfiber Wachskompositionen Wolframverbindungen LEylenole und ihre Gemische—, .
4
Anlage D (Lieferung und Bezug MD 1942)
Acetaldehydabhängige Lösungsmittel und daraus hergestellte
Gemische Aethyläther (Schwefeläther) Aetzkali (Kaliumhydroxyd) Aktivkohle Alaune aller Art Aluminiumchloxid (salzsaure Tonerde) Aluminiumoxydhydrat n , Alunminiumsulfat (schwefelsaure Tonerde) Ameisensäure Ameisensäuresalze Ammoniak, wasserfrei Ammoniakwasser (Ammoniumhydrozyd, Salmiakgeisth Ammoniumcarbonat Girschhornsalz) Ammoniumchlorid Ammoniumnitrat Ammoniumsulfat (schwefelsaures Ammoniah Amylphenol Anilin Anilinöl Anthracen, roh Buthylalkohol (alle Isomeren) Caleiumcarbid Calciumcarbonat, gefällt (kohlensaurer Kalk, gefällt) Calciumnitrat (Kalksalpeter)
Celluloid
Celluloseäther (Alkyleellulose, Benzyleellulose, Cellulosegly⸗ kolsäureäther usw.) ;.
Chlor
Chloramin
Chlorate und Perchlorate, und zwar nur: Kalium- und
Natriumchlorat ? und Perchlorat Chlorbenzol Chlorkalk Chloroform Cyelohexanol (Hexalin) Cyclohexanon ; . 2 Essigsaure Tonerde (Aluminiumacetat) Essigsäure, mit Ausnahme der Gärungsessigsäure Essigsäureanhydrid luorverbindungen, soweit nicht in Anlage B enthalten lußsäure . Harnstoff Hartgewebe Hexachloräthan Hexamethylentetramin, chemisch rein Hexantriol Hydrochinon Kaliumhypochlorit (Kalibleichlauge) Kaliumnitrat Kalkstickstoff Kristallsoda dackmuspräparate Magnesiumcarbonat Magnesiumoyyd (Magnesia usta) Manganverbindungen, außer Kaliumpermanganat Methyläthylketon . Methyleyelohexanol (Methylhexalin) Methyleyeloheanon Milchsäure Naphthalin Natriumearbonat, kristallisiert Natriumbisulfit Natriumhypochlorit (Natronbleichlauge) Natriumnitrat (Natronsalpeter) Natriumnitrit . ö ealciniert und kristallisiert (Glaubersalz) Natriumsulfid ; Natriumthiosulfat Oxalsäure e n n ne. entaerythrit Phosphor ö
Phosphorverbindungen, mit Ausnahme von: Ammonium—
und Caleiumphosphat ̃
Photofilme, unbelichtet, mit Ausnahme von Kinonormal— und Schmalfilmen
ö. unbelichtet
Photoplatten, unbelichtet
Phthalsäure
Phthalsäureanhydrid
Pottasche (Kaliumcarbonat)
Propylalkohol (normal und Isopropylalkohol)
Reinweinstein (Cremor tartari)
Resorein
Salpetersäure
Salzsäure
Schwefeldioxyd
Schwefel natrium, s. Natriumsulfid
Schwefelsäure, auch rauchende (Oleum)
Sulfitablauge
Tonerdegel („Teg“)
Trimethyloläthan
Trimethylolpropan
Wassẽrstoff superoxyd
Weichmacher, synth, aller Art
Weinsäure inkchlorid itronensäure.
Dritte Anordnung zur Verordnung über die Durchführung der Holzausbringung Vom 29. August 1944 Auf Grund des F 10 der Verordnung über die Durchführun der Geffen gung vom 26. Juli 1943 (RGBl. 1 S. 3
81 (I) .„Zur Sicherung der Holzaufbringung können die Holz⸗ einschlagsfestsetzungen (Umlagen) und Holzeinschlagsgenehmi⸗ gungen außer der Höhe des Holzeinschlags, der Holzarten und
wrd folgendes angeordnet:
Holzsorten auch Weisungen enthalten über
A) den Hiebsort,
b) die Hiebsart,
) die Durchführung des Einschlags durch betriebsfremde Arbeitskräfte oder durch zugewiesene Unternehmer oder . des Holzes u
.
wurden
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 195 vom 31. Mugust 1944. 8. 3
forderliche betriebstechnische Maßnahmen.
einschlagsgenehmigung getro
Weisungen zu erteilen, bleibt unberührt.
§2
mit der Maßgabe,
erstattet werden. .
einschlägen werden durch die Bestimmungen im nicht berührt. ; 83
und anderen Waldes.
§5 4 gebieten; sie tritt am J. September 1944 in Kraft. Berlin, den 29. August 1944.
Der Reichsforstmeister. . In Vertretung des Staatssekretärs: Mahler.
ͤ Bekanntmachung Auf Grund der § 1, 3 und 4 der VO.
sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGBl. ] S. 11 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La iöh4 / 89 3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wis d. 7126 /g — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen
1. der Botena Sara Margolius geb. Prazak, geb. 3. 3. 1896 zu Bezbekau, 1 ien, nge. des Josef Israel Margolius, geb. 11. 9. 1914 zu Leitmeritz, des Karl Israel Margolius, geb. 22. 7. 1917 zu Leitmeritz, des Otto Fsrael Margolius, geb. 26. 6. 1920 zu Leitmeritz, sämtlich früher wohnhaft in Leitmeritz,
2. des Edgar Israel Purkhar ditt, geb. 15. 6. 1897 zu Teplitz-Schönau, früher wohnhaft in Teplitz-Schönau,
3. das Vermögen der Firma Ferdinand Strenitz Nachfolger, Reichenberg, in Abwicklung, vorm. Inhaber Samuel Steindler, Reichenberg, .
4. das Nachlaßpermögen nach Hugo Israel Oester— Leicher, geb. 11. 11. 1883 zu Haid, am 2. 5. 1942 in Teplitz Schönau verstorben, früher wohnhaft in Turn,
d) über sonstige für die Sicherung der Holzaufbringung er⸗
(E) Die Weisungen nach Abs. 1 können auch nachträglich nach bereits erfolgter Holzeinschlagsfestsetzung oder Holz⸗ mi ssen werden; sie bedürfen eben⸗
6M der schriftlichen Form. Das Recht der beauftragten Forstdienststelle ( 8 der- Zweiten Anordnung zur Verordnung über die Durchführung der Holzaufbringung vom 9. November 1243) an Ort und Stelle des Einschlags mündlich erläuteynde
() Auch bei Durchführung des Holzeinschlags durch be— triebsfremde Arbeitskräfte, durch zugewiesene Unternehmer oder Käufer des Holzes gehen die Holzwerbungskosten zu Lasten des Waldeigentümers oder des Nutzungsberechtigten ꝛ·ꝛe, daß Mehrkosten gegenüber den Holz- werbungskosten, die dem Waldeigentümer. oder dem Nutzungs⸗ berechtigten bei Eigendurchführung erwachsen wären, zurück-
(29 Die Vorschriften des 5 3 der Verordnung zur ver= stärkten Deckung des Rohstoffbedarss an Holz' vom 7. Dezem—= ber 1936 (RGBl. 1 S. 1011) über Durchführung von ,.
bsatz 1
Die, Bestimmungen dieser Anordnung gelten sinngemäß auch für die Durchführung des Holzeinschlags auf mit Pappeln Holzarten bestockten Flächen außerhalb des
Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Oft—
über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den
ß. des Friedrich Israel Herrmann , geb. 26. Trautenau, früher wohnhaft in Trautenau,
hiermit zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen. Reichenberg, den 265. August 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Denk.
1. 1898 zu
Berichtigung n,, VI 44 des Reichsbeauftragten für Chemie Absatzregelung und Verwendungsbeschränkung für Industrie⸗ rein igungs mittel) Vom 21. Juli 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Nr. 164 vom 24. Juli 1944) In 5 1 Absatz 2a, muß es heißen: „Reinigungsmittel, für die eine Herstellungsanweisung des Leiters der Fachgruppe Seifen, Wasch⸗ und Reini , der Wirtschaftsgruppe Chemische ndustrie als Produktionsbeauftraglen des Reichz= ministers für Rüstung und Kriegsproduktion erteilt ist.“ an Stelle von: . „Reinigungsmittel, für die eine Herstellun Sanweisung
ber rr. industrielle Fette und Waschmittel er ilt ist“.
Staats anzeiger
a
Nichtamtliches Deutsches Reich
Aummer 34 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 25. August 1944 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 15. 3. Anxechng. v. Dienstzeiten in d. NSDAP. u. ihren Gliedergn. ent d. Besoldgs: Dienstalter. — Kom munalsverbände. RdErl. 12. 8. 44, e, , , ,. hier: Anerkenng. d. dtn. Wochenschau Ur. 34/44. — RdErl. I5. 8. 44, Förderg. d. Juhendmittagstische n. Jugendfreizeitheime d. Hitler-Jugend durch d. Gemeinden. — — Pol izeiverwaltun g. RdErl. 12. 8. 44, Aufsuchen d. LS.⸗Räunme in Krankenanstalten bet öffentl. Luftwarng. u. bei Fliegeralarm. — Staatsangehörigkeit. Raß⸗ und Ausländerpolizei. RdErl. 7. 8. 14, Fremdenpäßmuster. — RdErl. 16. 8. 44, Paßtechn. u. ausländerpolizeil. Behandlg. d. ehem. italienischen Militärinternierten (IJMS.). — W 3 angelegenheiten. Kriegsschäden. Familien⸗ unterhalt. RdErl. 18. 8. 4, Besehlagnahme u. Ablieferg. v. Srgelpfeifen u. Windleitgn,; Anmeldg. v. niehtkirehl. Orgeln, hier: Listen d. Gebietssachverständigen. — Volksgefundheit. RdErl. 14. 8. 44, VO. über d. von d. Krankenkassen der Hebammen f. Hebammenhilfe zu zahlenden Gebühren. — RdErl. 14. 8. 44, Einziehg. v. Gasbrand- Peritsnitis⸗) Serum. — RdErl. 19. 8. 44, Totaler Kriegseinsatz; hier: Einsatz freiwerdender Aerzte (auch beamteter u. angestellter, Krankenschwestern, Gesundheitspflege⸗ rinnen, Diätnssistentinnen, Kran kengymnastinnen, med. techn. Ge— hilfinnen und Assistentinnen. — Veterinärverwaltung. RdErl. 15. 8. 44, Lebensmittelüberwachg.: hier: Fleischschmalz— RdErl. 18. 8. 44, Dienstreisebach d. Veterinärbeamten. — RdErl. 18. 3. 44, Bekämpfg. d. ansteckenden Schweinelähme. — RdErl. 18. 8. 44, Bekämpfg. d. Hühnerpest. — RdErl. X. 8. 44, Ange⸗ stellten u. Ueberbersicherg. d. Beschauer. — Verschiedenes. Vandschrüftl. Berichtigung. — Neuerscheinungen. — Stellenausschreibungen für Gemeindebeamte. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Halbjährlich 430 RM für Aus- gabe A Gweiseitig bedruckth und 5.40 EcH für Ausgabe B (einseitig
Wir if chafisteil
Kein „totes“ Zubehör — Nutzbarmachung von überflüssigem Maschinenzubehõr
Es ist eine bekannte Erscheinung, daß infolge der Konzentration der Fertigung in den Betrieben viesẽrlei Maschinenzubehör heute nicht mehr benötigt wird. Es liegt ungenutzt, nimmt Raum in Anspruch, verlangt außerdem Wartung. Dieses Zubehör wird n. von anderen Firmen zum Teil dringend benötigt und muß deshalb von den Maschinenbaufirmen immer wieder neu mit— , . werden. Es handelt sich hierbei in der Hauptsache um Werkzeugmaschinenzubehör.
Der Reichsminister für Rüstzung und Kriegsproduktion, Albert Speer, hat die Rüstungsbetriebe angewiesen, ihre Werkstätten anf nicht mehr benötigtes Zubehör zu überprüfen und dieses an den Hersteller zu senden, der es wieder verwertet. Falls der Hersteller nicht festgestellt werden kann, sind die Zubehörteile dem Alt— maschinenhandel zuzuführen.
—
Rationalisierung der Büroarbeit durch Einheits rechnung
Die vom Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Speer, durch Anordnung vom 22. September 1942 vorgeschvriebene Einführung der Einheitsrechnung bringt für Rechnungsaussteller wie für Rechnungsempfänger durch die hiermit verbundene weit—
. Vexeinfachung und Vereinheitlichung der innerbetrieb⸗
lichen Arbeitsabläufe eine Einsparung an Zeit und Arbeit, die infolge des tagtäglichen sehr großen Kerbrauches an Rechnungs— vordrucken bei Behörden, der Wehrmacht und in der privaten Wirtschaft sehr beachtlich ist. Neben der einheitlichen Gestaltung des Rechnungslopfes und der Festlegung bestimmter Angaben in der Einheitsrechnüng nach HIN. K 4991 ist das Wesentliche in der erwähnten Anordnung die Bestimmung, daß der Besteller oder Rechnungsempfänger nicht berechtigt ff, von ihm entworfene Rechnungen seinen Lieseranten vorzuschreiben, sondern jede Rech= nung seiner Lieferanten anzunehmen hat, . fie nach dem Einheitsblgtt IN E 4991 ausgerichtet ist. Auch darf der Rech= nungsempfänger in Rechnungen nicht mehr Angaben verlangen, als in diesem Einheitsblatt vorgesehen sind.
Diese Vorschriften gelten auch für alle Behörden, die Wehr— macht und sonstige Stellen des öffentlichen Rechts. Für die bei Erlaß der Anordnung vorhandenen Rechnungsformulare war eine Aufbrauchsfrist vorgesehen. In der Uebergangszeit kam es noch zu manchen Werstößen gegen diese Anordnung, jedo
ĩ diese Fälle. immer . ausgemerzt. Sollten 1a fernerhin noch Behörden, Firmen usw. ihren Lieferanten Rech— nungsvordruche vorschreiben, so empfiehlt es sich, hiervon der Dienststelle Maschinelles Berichtswesen des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion Mitteilung zu machen; es wird dann von dieser Seite Abhilfe geschaffen werden. Mit der er— wähnten Anordnung ist aber die Entwicklung auf diesem Gebiet noch nicht m , Es werden vielmehr noch weitere Ver— einfgchungen und Vereinheitlichungen angestrebt, um dadurch in Zukunft Rechnungsgusstellern und Rechnungsempfängern eine noch weitergehende Einsparung an Arbeit und Zeit zu ermöglichen.
bedruckt).
Wirtschaft des Auslandes
. Das englische Ausfuhrproblem
Genf, 30. August. Der Industriekorrespondent der „Daily Mail“ bringt erneut seine Befürchtungen über die Zukunft des britischen Außenhandels zum Ausdruck ünd schreibt, solche Dienste, wie die Leih⸗ und Pachtlieferungen den Amerikanen leisteten, hätten sie den Engländern nicht beschert. Ganz im Gegenteil, die britischen Exporte seien, wie Roosevelt kürzlich in einem Bericht sagte, wertmäßig um mehr als 50 , und mengenmäßig um mehr als 70 R gesthrumpft. Damit habe der Präsident das Problem klar umrissen, das im britischen Kriegskabinett und unter den englischen Industrien lebhafte Besorgnis auslöste. Nur 80 3. von dem, was Großbritannien vor Kriegsausbruch exportierte, verlasse also heute noch außer Munition und Kriegsmaterial— lieferungen das Land.
—
Aufbau einer spanischen Gerbstoffindustrie
Madrid, 30. August. Die spanische Presse berichtet, daß die neue Gerbstoff⸗Fäbrik in Asturien das erste Projekt ist, das auf Grund des Industrie⸗Schutzgesetzes im Oktober 1959 in den Genuß der vorgesehenen Vergünstigungen für die Industrialisierung ge—⸗ kommen ist und als nationalwichtig erklärt wurde. Die Fabrik befaßt sich zunächst mit der Herstellung synthetischer Gerbstoffe und hat eine Kapazität von 3009 t, diese Gerbftoffe werden für die Gerbung von 8 Mill. kg Naßleder für Treibriemen usw. aus— reichen. Die Bauten für die Nebenerzeugnisse sind jedoch noch nicht fertiggestellt. Das neue Projekt wird in der spanischen Wirtschaft insofern als e nn,, wichtig angesehen, als Spanien früher alle Gerbstoffe ausschließlich aus dem Auslande bezog.
Das Problem der schweijerischen Selbstversorgung
Gute Ernteaussichten
ürich, 30. uh Die Frage einer möglichst weitgehenden Selbsternährung ist für die Schweiz in den letzten Wochen immer aktueller geworden. Die Bedeutung der landwirtschaftlichen Pro—⸗ duktion für die Versorgung des Landes in Kriegszeiten ist schon n, , . worden, wie in dem bekannten Gesetz zur Er— höZhn ng des Ackerbaues Blan Wahlen) zum Ausdruck 2 ist. Die Ausdehnung der Ackerfläche, die 1934 nur 183 478 ha um- aßte, ist stufenweise erfolgt. Im vergangenen Jahr erreichte die . Pflichtanbaufläche bereits 368 00 ha, die bevorstehende iebente Mehranbauetappe soll eine weitere Erhöhung der Acker⸗ läche um 20 000 ha bringen. Ob tatsächlich eine weitere flächen= mäßige Ausdehnung des Ackerbodens um 20 0090 ha durchgeführt wird, ist indessen nicht sicher, da der wirkliche Anbau weitgehend von den vorhandenen Arbeitskräften abhängt. Die Zahl der zu⸗— sätzlich in der Landwirtschaft eingesetzten Arbeitskräfte hat ö
namentlich durch die Landdienstpflicht sehr stark erhöht. Im Juni 1944 waren es 21 000, im entsprechenden Monat des Vor—
—
sahres ke 500, im Juni 1945 11 200 und im Juni 1941 nur 6900. usgesamt wurden im Jahre 1943 sechsmal soviel nichtlandwirt⸗