Reichs und Staatsanzeiger Nr. 197 vom 2. Zeptember 1944. S. 2
§51 Die Wirtschaftsgruppe Maschinenbau erhält ein Fertigungs⸗ Vollkontingent (mit fachlichem Geltungsbereich nur für Me⸗ takle) für alle Maschinenbau⸗-Erzeugnisse, die nach den Anord⸗ nungen des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau zulassungsscheinpflichtig sind. § 2
—
Fertigungsteilkontingente (6 1 Absatz 2b der Durchführungs⸗ anordnung E 15 / M I 5) werden in der aus den Anlagen ersichtlichen Fassung neu bekanntgegeben.
(2) Die Anlage zur Durchführungsanordnung EI5 / MI5 und die Nachträge 1 bis 4 zur Durchführungsanordnung EI5 / MI5 (RAnz. Nr. 214 vom 12. September 1942, Nr. 44 vom 23. Februar, Nr. 62 vom 16. März, Nr. 134 vom
( Die bestehenden Fertigungs⸗Vollkontingente G6 1 Ab⸗ 11. Juni, Nr. 225 vom 27. September und Nr. 302 vom ss 2AM der Durchführungsanordnung E 15 / M 15) und die 1 28. Dezember 1943) treten außer Kraft.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ bieten von Eupen, Malmedy und Moxesnet sowie — mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch
in Luxemburg.
Berlin, den 31. August 1944. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. . F. V.: Dr. Heise.
Anlage 1 Fertigungs- Vollkontingente Sachlicher Geltungsbereich
sowohl für Eisen und' Stahl nur für Eisen ; als auch Metalle und Stahl gan für Metalle
— ——
Träger des Fertigungs⸗
Träger des Teilkontingentes
Fertigungs⸗Vollkontingents
herzustellen sind:
für legiertes und unlegiertes Eisen und Stahlmaterial
zu beliefern sind alle nichtkon⸗ 4 edarfs⸗ träger **) und außerdem
mit Geltungsbereich für Metallerzeugnisse
zu beliefern sind alle
nichtkontin⸗ gentierten Bedarfg⸗
=. träger und
außerdem:
herzustellen sind:
für elektrotechnische Erzeugnisse, die unter fol⸗
Ia Generalbevollmãchtigter niss gende Fachabteilungen der Wirtschaftsgruppe Elel= 2
für technische Nachrich⸗
b 6 J d 989
troindustrie fallen:
4 Rundfunk
5 Installations material
9 Telephonie u. Telegraphie
10 Meßwesen
11 Elektromedizin Glühlampen
tenmittel und D Wirtschaftsgruppe Elek⸗
e, . 2) Sauptausschuß
3 Apparate Schiffbau
14 Akkumulatoren und Batterien 26 Elektrochemie ö Wirtschafts gruppe Fahrzeugindustrie
.
5 Kondensatoren
Kohlen und Bürsten Elektrowärme und Haushalta⸗ geräte Elektrische Kühlschränke
z 1 Elektrische Gruͤbenlampen IH Elektrofahrzeuge III Elektroschweißen IV Leuchtröhren
4 Wirtschafts gruppe Maschinenbau
Sondergebiete mit Ausnahme von Elektrofilteranlagen
für alle Erzeugnisse der fein⸗ mechanischen und optischen In⸗ dustrie
Erzeugnisse der Augenoptik
Optische Instrumente
Erzeugnisse der Photo⸗, Kino⸗ u. Projektionsoptik
Erzeugnisse der Feinmechanik
Erzeugnisse der Medizinmechanik
HI Wirtschaftsgruppe — Gießerei Fndustrie
H y ftsgruppe Fein- mecha
nik und Optik 5) Wirtschaftsgruppe
Elektroindustrie (Treuhander⸗Tafacht)
6) Wirtschafts gruppe
Werkstoffverfeinerung
7) Wirtschaftsgruppe Metallwaren
8) Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie
9) Wirtschaftsgruppe Gießerei⸗Industrie
Ersatzteile für guß⸗ eiserne Glieder⸗ heizkessel
für Büro⸗ und Organisations⸗ mittel maschinen:
Schreibmaschinen Rechenmaschinen Buchungsmaschinen Lochkartenmaschinen Vervielfältigungsmaschinen und ⸗apparate 66 Adressiermaschinen Frankiermaschinen
V Fachgruppe Getriebe u. — älzlager der Wir. Maschinenbau
VI 6 Elektrotechnik rbeitsring Nickel⸗(Stahl) Sammler .
VI Wirtschaftsgruppe Ma⸗ schinenbau
IV Fachgruppe Büromaschi⸗ nen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau
zeug⸗Industrie 11) Fachgruppe Metall⸗ gießereien 12) Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie (Fachabteilung Schieß⸗ pulver und Munition)
Walzlagerläfigẽ
Stahl⸗Akkumu⸗ latoren
Holzbearbei⸗ . tungs- und iz) Wirtschafts , , ? sgruppe erlz eug⸗ Glas industrie maschinen ö . ö Wirtschaftsgruppe n,, vel e gern eie 6 . Yar bzm. Fachgruppe — ann, Knöpfe 15) Wirtschaftsgruppe Holzverarbeitende Industrie 16 Wirtschaftsgruppe Keramische Industrie 17) Sämtliche übrigen Wirt ⸗ schafts gruppen der Eisen verbrauchen⸗
Vr̃I Wirtschaftsgruppe Ma⸗ schinenbau
Anlage 2 Fertigungs- Teilkontingente *)
für legiertes und unlegiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial
mit Geltungsbereich für Metallerzeugnisse zu beliefern sind alle nichtkontin⸗ gentierten
zu beliefern sind alle nichtkon⸗
herzustellen tingentierten
Bedarfa⸗ sind: , den Industrie
ö, . und außerdem: . dand⸗ ; er
a . ꝛ b c d 6 .
Träger des Fertigunga⸗
Teilkontingentes herzustellen sind:
nissen herzustellen.
. Erzeugnisse zur ** Den nichtkontsngentierten
Instandsetzung von Sammel⸗ heizungen
H Wirtschafts gruppe sämtliche Erzeugnisse
Stahl⸗ und Eisenbau
Anordnung E 71
des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle „Meldung über ,, und Verbrauch von Röhren usid zeitweiliges rbot der Erteilung und Annahme von Aufträgen . . Röhren
Anordnung .
des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Aufhebung der Anordnung EI g der Reichsstelle Eisen und Metalle
Vom 31. August 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die . zur Feng vom 11. Dezember 1942 (RGBI. 11S. 686) in Ver⸗ ,, und Regelung des Warenverkehrs vom Bindung mit der k über die / Reichsstellen zur 18. August 1939 (RAnz. Nr. 1929 vom 21. August 1939) wird Ueberwachung und Regelung des Waßsenverkehrs vom mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungs 118. Auguft gz (RAnz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird aufgaben — Planungsamt — angeordnet: ö
Die Anordnung Eg der Reichsstelle Eisen und Metalle zur, Durchführung der Anordnung E! der Reichsstelle für Eifen . und . euordnung der , „Einfüh⸗ . rung besonderer Kontingente für Maschinenbeschaffung“ vom ür Rö 24. Dezember 1943 (RAnz. Nr. 307 vom 28. Dezember 1943) 5 . tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. einge, . 51 6 fge ö ; 1) Verbraucher, die die in der Anlage aufgeführten Röhren Berlin, den 31. August 1944. nen oder verarbeiten, haben zu melden: J
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. a) die am 31. Juli 1944 vorhandenen Bestände, J. V.: Dr. Hei se. b) die in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli 1944 im ; eigenen oder in fremden Betrieben verarbeiteten n Mengen, ö o) den am 31. Juli 1944 vorhandenen Bestellausstand.
ö Vom 31. August 1944
ausschusses angeordnet:
1.
sämtliche Erzeugnisse
Fahrräder, Motorfahr⸗ räder und Zubehör
Kinderwagen
alle Maschinenbauerzeug⸗ nisse mit Ausnahme der — im Fertigungs⸗Vollkon⸗ tingent liegenden Büro⸗ und Organisationsmittel⸗ maschinen, der Werkzeug⸗ V Elektrisches Zubehör für und maschinen sowie der zu⸗ lassungsscheinpflichtigen Maschinen ö
alle Erzeugnisse der Elel⸗ troindustrie mit Aus⸗ nahme der im Ferti⸗ gungs⸗Vollkontingent lie⸗ genden Erzeugnisse “ sämtliche Erzeugnisse sämtliche Erzeugnisse
sämtliche Erzeugnisse
lein Fertigungs⸗Teilkontingent
10 Fachgruppe Metallhalb⸗ sämtliche Erzeugnisse sämtliche Erzeugnisse
Syrengkapseln und elek⸗— trische Zünder Zündhütchen, / hauspatronen und Rand⸗ feuerpatronen für An⸗ schußzwecke sämtliche Erzeugnisse
sämtliche Erzeugnisse
sämtliche Erzeugnisse
lein Fertigungs⸗ Teilontingent
kein Fertigungs⸗Teilkontingent
sämtliche Erzeugnisse
Auf Grund der Verordnung über den Wasenverkeht in der
mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungs⸗ aufgahen — Planungsamt — und des Stgtistischen Zentral⸗
gewerbliche . See⸗ und Bin⸗ nenschiffahrt
gewerbliche Wirtschaft
sämtliche Er⸗ zeugnisse
Fahrräber, Motorfahr⸗ räder, Fahr⸗ radanhänger und Zubehör
Kinderwagen —
lein Fertigungs⸗Teilkontin gent
Holzbearbeitungs⸗
kein Fertigungs⸗Teilkontingent
im Erzeugungs⸗ k. plan der Reichsstelle für technische Er⸗ zeugnisse ent⸗ haltene Er⸗ zeugnisse
Raumheizöfen für feste Brenn⸗ stoffe ! aus Stahlblech und soder Guß
lein Fertigungs⸗Teilkontingent
lein Fertigungs⸗Teilkontingent
Bergbau⸗ betriebe
Schlacht⸗ — gewerbliche
sämtliche Er⸗ Wirtschafst
ʒeugnisse
gewerbliche
sämtliche Er⸗ Wirtschaft
zeugnisse sämtliche Er- zeugnisse
sämtliche Gr⸗ zeugnisse ***)
transportable Kachelöfen
sämtliche Er⸗ zeugnisse
gewerbliche Wirtsjchaft
*
sämtliche Er- zeugnisse
) Aus den Fertigungs⸗Teilkontingenten sind auch Ersatzteile zu den in Spalte b ausge fühlten Erzeug⸗
Vedarfsträgern gleichgestellt ist der Bedarf der Land⸗ und Forstwirts aft. *** Mit Ausnahme ber in den Zuständigkeitsbereich der Fachabteilung „Draht- und technische Bürsten⸗ industrie“ fallenden Draht⸗ und technischen Bürsten. 1 ;
(2) Verbraucher, deren Lagerbestand im allgemeinen im Jahre 1944 nicht mehr als 5 t betragen hat, unterliegen nicht der Meldepflicht. .
(3) Die Meldungen sind in der Unterteilung nach dem von dem h herausgegebenen, nachstehend ab⸗ gedruckten Muster zu erstatten. Vordrucke für die Meldungen werden durch die Wirtschaftsgruppen den Firmen zugestellt. Wenn eine Firma versehentlich einen Vordruck nicht erhält, muß sie ihn bei der für sie zuständigen Organisation der ge⸗ Werblichen Wirtschaft anfordern.
Die Meldungen e e §z 1 sind bis zum 20. Septeniber 1944 an den Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduk⸗ tion, Rüstungslieferungsamt, Amtsgruppe Eisen und Stahl, Berlin SW 6s, Friedrichstr. 34— 37, abzugeben.
. H .
Verbraucher, die ihrer Meldepflicht nicht fristgemäß bis zum 29. September 1944 nachkommen, werden von der wei⸗ teren Belieferung mit Röhren ausgeschlossen.
Teil II 9. Verbot der Erteilung und Annahme von Aufträgen auf Röhren ö. § 4 Vom Intrafttreten dieser Anordnung bis zum 15. No⸗
vertreten dürch
Reichs, und Staatsanzeiger Rr. 197 vom 23. September 1844. 2. 3
vember 1944 mird die Erteilung und Annahme von . trägen auf die in der Anlage genannten Röhrensorten und a messungen mit Ausnahme der feuergeschweißten Gas⸗ und Dampfrohre und der schmelzgeschweißten Gas⸗ und Siede⸗ rohre verboten.
§8 5 ;
Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Rüstungslieferungsamt, Amtsgruppe Eisen und Stahl, kann auf begründeten Antrag Ausnahmen von den Vorschriften des §z 4 bewilligen.
Teil III Schluß bestimmungen 5§ 6
Anfragen zu dieser Anordnung sind an den Reichsminister
für Rüstung und Kriegsproduktion, Rüstungslieferungsamt,
Amtsgruppe Eisen und Stahl, zu richten. 57
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
den S§ 10, 13 bis I5 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. 88 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit n des Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ gemäß auch in Luxemburg. Berlin, den 31. August 1944. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. ö J. V.: Dr. He i se.
Genehmigt gemäß Verordnung
v. 13. Februar 1939 Stat. Zentralausschuß
(Verfüg. v. 15. 2. 43,15. 8. 44)
. Meldung . über Lagerbestand, Bestellausstand und Verbrauch von Röhren (Mengenangaben in Tonnen, nicht in Kilo oder Metern)
Flanschenrohr, Gestängerohr, Bohrrohr ist unter Siederohr zKu melden, Bohrrohr nur insoweit, als es nicht als Arbeitsrohr verwandt wird. Stahl muffenrohre sind nicht zu melden. Rohrschlangen, Rippen, Fassonrohre, Stahlmasten, Stahlflaschen sind nicht zu melden, wohl aber Ueberhitzerelemente für Loks. .
Welche Men⸗
. ,. Welche Men- betrugen die beiter od gen sind in der and 3.7. lau- nicht ein ge. Zeit vom fenden, aber Zai⸗ baut) am 3J. 1. Mai bis noch nicht aus⸗
. nan , i, 21. Juli im gelieferten nen u. srent. eigenen oder Bestellungen
den Lägern, fremden Be auf Rohr BVaust ellen / trieb verar- (auch Rest⸗ Montage⸗ beitet worden mengen sind
plätzen u. dgl. anzugeben)
Rohrsorten
Gas und Dampf⸗ rohr, feuer⸗ geschweißt ..
Gas⸗ und Dampf⸗ rohr, nahtlos: . 2H, bis 4* ..
Siederohr, nahtl., normal u. stark⸗ wand.: bis 54 mm ä. 8 über 54 bis 152 mm ä. 8. über 152 bis 318 mm ä. 8.
Stahlrohre über 318 mm ä. 8, nahtlos u. über⸗
lappt geschweißt
Präzisions⸗Stahl⸗ rohx: naht geschweißt, kalt
nachgezogen
Gasrohr, schmelz-⸗ geschweißt .. 10 Siederohr, schmelz⸗ geschweißt .. 11
Wieviel tons
Summe ] 12
9e eeee e r ö eee Straße
ö .
Haugzapparat
—
Nichtamtliches
J Deutsches Reich Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl
der Gesandtschaft wieder übernommen.
t
Aus der Verwaltung
Ausweichstellen als Betriebsstätten
Eine Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient, kann nach einem im Reichssteuerblatt Nr. 37 vom 14. August 1944 erschienenen Erlaß vom 22. Juli 1944 (S 1289 — 131 11 R — als Betriebsstätte nur angefehen wer⸗ den, wenn sie auf eine gewisse Dauer bestimmt ist. Für Bau— ausführungen ist durch 8 1tz Abs. 2 Ziffer 3 des Steneranpassungs⸗ gesetzes eine Zeitgrenze von einem Jahr bestimmt. Bauausfüh⸗ rungen, deren Dauer zwölf Mongte überstiegen haben oder voraus— sichtlich übersteigen werden, sind als Betriebsstätten anzusehen. Diese Vorschrift kann auch in denjenigen Fällen als Anhalt dienen, in
Wirt s chafisteil
Rur Behelfsheime oder entsprechende Ausbauten Der Reichswohnungskommissar hat die Gauwohnungs—
kommissare angewiesen, die wohnungspolitische Zustimmung zum
Neubau von Kriegswohnungen jeder Art und erst recht zu eiwa geplanten größeren oder besser ausgestatteten Wohnungen nicht mehr zu erteilen. Neu in Angriff genommen werden dürfen nur Behelfsheime des Deutschen Wohnungshilfswerks und Um— und Ausbauwohnungen. Für letztere gilt aber als grundsätzliche Regel, daß dies nur dann am Platze ist, wenn für den Ausbau nicht mehr Baustoffe oder Arbeitskräfte erforderlich sind als für ein Behelfsheim. In der Praxis kommen nicht selten Fälle vor, in denen es auf den ersten Blick als besondere Härte erscheinen muß, die Zustimmung zum Neubau eines bescheidenen Eigen⸗ heims oder dergleichen zu versagen. Die Ablehnung derartiger Anträge, so schreibt der „Wohnungsbau in Deutschland“, fallt offenbar dann besonders schwer⸗ wenn die Baustoffe vielleicht schon teilweise bereitstehen und der Bauherr vielleicht auch in Selbst⸗ und Bekanntenhilfe einen Teil der Arbeiten ausführen will. Demgegenüber aber zwingt die Notwendigkeit, eine ein— heitliche Linie zu halten, . Neubau von Wohnstätten zur völligen Beschränkung auf Behelfsheime und Ausbauwohnungen. Der Gesamlbestand an Baustoffen, der, überhaupt für wohnliche Unterbringung gegenwärtig bereitgestellt werden kann, ist so
beschränkt und der Bedarf so groß, daß so viele Heime wie mög—
lich damit geschaffen werden müssen. Das bedingt aber, daß alle
Wohnbauten, die mehr Baustoffe benötigen, als ein Behelfsheinn
oder höhere Ansprüche an den Arbeitseinsatz stellen, nicht mehr gebaut werden können. Baustoöffe, die vielleicht schon vorhanden sind, müssen dem Bau von Behelfsheimen dienstbar gemacht werden, gegebenenfalls im Wege der Beschlagnahme. Aber auch vom Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit ist es unvereinbar, einigen Wenigen noch den Bau einer größeren oder besseren Wohnung zu gestatten, während die Maßsse der Luftkriegs betroffenen sich mit einem Behelfsheim e een muß. Alle Kräfte müssen jetzt auf den Bau von Behelfsheimen, auf den Ausbau von Wohnlauben zu Behelfsheimen und die Schaffung von Aushauwohnungen konzentriert werden.
— —
Arbeitsbesprechung des Fachausschusses Holzgewinnung der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung in Wien
In diesen Tagen fand im Hause der Technik in Wien eine Arbeitsbesprechung des Fachausschusses 1 (Holzgewinnung) der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung unter Vorsitz von Prof. Dr. Mayer⸗Wegelin e statt, bei der namhafte Forscher auf dem Gebiete der Holz⸗ und Forstwissenschaft und Praxis zu Worte kamen. Es wurden vor allem Fragen behandelt, die für die nächste Zukunft von Bedeutung sind und aus deren Beantwortung unmittelbarer volkswirtschaftlicher Nutzen gezogen werden wird. In diesem Zufammenhang ist an erster Stelle die Holzbringung erörtert worden. Dabei wurde insbesondere auch darauf hin⸗ gewiesen, daß durch verschiedene, teilweise nene Verfahren noch eine wesentliche Arbeitsersparnis erzielt werden kann; außerdem müsse durch eine Verkürzung der Bringungszeiten vermieden wer—
den, daß unerwünschte Schäden am geschlägerten Holz .
bevor es dem vorgesehenen Verwendungszweck zugeführt ist. Be dieser Gelegenheit wurden auch die geeigneten Geräte für die Bringung in der Ebene und im Gebirge eingehend behandelt.
Einen weiteren wichtigen Gegenstand der Arbeitsbesprechung bildeten die Fragen der Pflege des geschlägerten Holzes, dessen Gesunderhaltung eng mit der Bringungszeiten durch den Krieg in manchen Fällen eine unlieb⸗— same Verlängerung erführen, müsse bei der Lagerung und Weiter⸗ behandlüng des geschlägerten Holzes in erhöhtem Maße darauf Rücksicht genommen werden, um es gesund zur Verarbeitungsstelle liefern zu können.
Eingehend wurde auch die Versorgung der Wirtschaft Deutsch⸗ lands, mit Gerbstoff besprochen, wobei festgestellt wurde, daß die Versorgung mit einheimischen pflanzlichen Gerbstoffen auch für die Zu . gesichert werden könne. Schließlich wurde ein Aus— blick auf die Aufgaben der Sortierung und Aushaltung sowie der, Strutturforschung des Holzes gegeben, der einen wesentlichen Beitrag für die richtige wirtschaftliche Ausnittzung des Laub- und Nadelholzes für verschiedene Sonderzwecke ergab. .
Snjentlicher gunzeiger
ringung zusammenhänge. Da die
„denen Zweifel darüber bestehen, ob eine Ausweichstelle, bei der sich die Geschäftsleitung nicht befindet, als Betriebsstelle anzu⸗ ehen ist. In zweifelhaften Fällen wird eine Ausweichstelle, bei der sich die Geschäftsleitung nicht befindet, als Betriebsstätte anzu⸗
sehen , ihre Dauer zwölf Monate überstiegen hat ode 1 ; . voraussichtlich übersteigen wird. Mohr, ist nach Berlin zurückgetehrt und hat die Leitung .
Steuerstrafverfahren gegen Wehrmachtsangehörige
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht erklärt fich (Reichsstenerblatt Nr. 7 vom 14. Augnst 1944) unter- Abände—⸗ rung der bisherigen Bestimmungen, insbesondere auch des ein— schlägigen Erlasses vom 31. März 1942, zur Vereinfachung der Verwaltung gemäß § 118 der Kriegsstrafverfahrensordnung mit folgender Regelung einverstanden:
Hat jemand, der der Kriegsgerichtsbarkeit unterliegt, vor oder nach dem Zeitpunkt, der die Kriegsgerichtsbarkeit begründet, ein Steuervergehen oder ein Monopolvergehen begangen, so kann das Finanzamt ohne Beteiligung des Gerichtsherrn von Strafe ab—
sehen oder ohne Beteiligung des Gerichtsherrn auf Strafe er—
kennen, wenn es die Schuld des Täters für gering und die Folgen der Tat für unbedeutend hält. Im übr gen bleibt die Zuständig⸗ keit der Wehrmachtsgerichte unberührt.
Wirtschaft des Auslandes
Die Entwicklung des Hafens Barcelona
Madrid, 1. September. — Die Entwicklung des Hafenverkehrs in Barcelona, dem größten Hafen Spaniens, ist durch das kriegs⸗ bedingte Fehlen der internationalen Schiffahrt gekennzeichnet. Diese spielt praktisch für Barcelona sein 1939 kaum noch eine Rolle, so daß die Zahlen dieser Jahre sast vollständig auf die spanische Flotte des Uebersee⸗ und Küstenverkehrs entfallen. Nach dem leichten Absinken im Jahre 1942 war jedoch 1943 wieder eine aufsteigende Liniererkennbar, da die Statistik einen Schiffsverkehr von 2806 Schiffen aufweist gegenüber einem Rekordverkehr von 5501! im Jahre 1929. Der Warenverkehr Barcelonas umfaßte im Jahre 1943 insgesamt 2,11 Mill. t gegen 1,87 Mill. t im Jahre 1912, aber 3,10 Mill. t im Jahre 1935. Die Steigerung des Jahres 1943 erklärt sich aus dem regionalen Aufschwung der katalanischen Wirtschaft. Für die Reparatur der Bürgerkriegs⸗ schäden und die laufende Unterhaltung des Hafens sind rd. 49 Mill. Peseten aufgewendet worden. Ueber den Hafen ven Barcelona, dem in Zukunft ein bedeutender Freihafen angegliedert werden soll, wickelt sich ein großer Teik der spanischen Einfuhr an Kohlen, Rohbaumwolle, Holz und Getreide ab, während bei den Exportwaren mengenmäßig die Kalisalze an erster Stelle stehen. England soll nicht wieder konkurrenzfähig werden. — Eine Stimme
aus den USA.
Genf, 1. September. — Gegen die Auffassung, daß England nach dem Kriege mit Deutschland weiterhin Lieferungen aus dem Pacht- und Leihgesetz erhalten soll, wendet sich die republikanische Wirtschaftszeitüung „Wallstreet Journal“. Das Pacht⸗ und Leih⸗ gesetz, betont die Zeitung, sei in seiner Einleitung als ein Gesetz zur Förderung der Verteidigung der USA. offiziell festgelegt worden. Wenn man den Engländern aber nach Beendigung des europäischen Krieges weiter helfen würde, so ermögliche man es den englischen Firmen, wieder auf eine konkurrenzfähige Basis zu gelangen, und gleichzeitig verzögere man dadurch die Umstellung der USA.⸗Betriebe auf die Friedensproduktion.
Die belgische Fischerei im Jahre 1943
Brüssel, 1. September. Die belgische Fischerei erbrachte nach dem Bericht der Marineverwaltung des Verkehrsministeriums im Jahre 1913 insgesamt 63,49 Mill. Kg im Werte von 418 Mill. ffrs. Im einzelnen entfielen auf die Küstenfischerei 60,57 Mill. Kg im Werte von 403,73 Mill. ffrs, auf die Wattenfischerei 1,336 Mill. kg im Werte von 8,56 Mill. ffrs und auf die Scheldefischerei 1,59 Mill. kg im Werte von 3,73 Mill. ffrs. Besondere Rekord⸗ ergebnisse haben sich beim Heringsfang ergeben, denn die Herings— fischer haben 1943 (ohne Wattenfischerei) 57, 8s Mill. kg auf den Markt geliefert, das sind gewichtsmäßig 95 „3 der Gesamterträge.
Eine neue dänische Staatsanleihe
Kopenhagen, 1. September. In Ansehung der Verhältnisse auf dem Anleihemarkt einerseits und dem zu erwartenden Kapital bedarf des Staates auf der anderen Seite hat das dänische Finanz⸗ ministerium die Aufnahme einer Staatsanleihe in Höhe von 60 Mill. Kr. beschlossen. Die Anleihe wird mit 423 verzinst. Fhre Laufzeit beträgt 40 Jahre. Der Zeichnungskurs ist 99, was einer effektipen Verzinsung von 4,08 *, entspricht. Für die öffentliche Zeichnung sind drei Tage vorgesehen. Die neue Anleihe ist die dritte in diesem Kalenderjahr. Sie beträgt wie die vom Januar und Mai 60 Mill. Kr., aber gegenüber der vom Mai ist die Ver— zinsung wieder von 3.5 auf 44 heraufgesetzt worden, ;
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 1. September. (D. N. B.) New JYort 4,023 — 03 , Spanien (offiz. 44,09, Montreal 4,43 — 4 47, Schweiz 17,50 — 7, 46, Stockholm 16,ů6s — 16,96, Lissabon — — bis —— Rio de Janeiro S3, 47 /. G.
2 6 Paris Helsinki
6 )
—
6
2. n, en , B. Berlust⸗ und Fund
8. Aufge
k m 1. untersuchunga nd Strafsachen, . enentiic- oz: sachen,
g. Dommanditgesenlhsch
J. Atiiengesenjc aften, 89. Deuntsche Koloniatg .
12. Offene Danbeta- uud Aomanditgeselssschaften,
14. Deutsche Reichsbank und Bankangwesse,
18. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 18. Veeschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
6627 F. 62 / 1944. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 23. August 1944 folgendes
erklärt wird.
Aufgebot . Auf Antrag des nuf H. Miongie festgese z Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
t Harjes in Bremen,
Heinrich, Augu seinen Abwesenheits⸗
G. Auslofung usmw. von Wertpapieren,
J. März 1945, vorm. gis Uhr, anbe⸗ Franz raumten, im Gerichtshause, hierselbst, Rr. 16, mit Zimmer Nr. 84, stattfindenden Auf⸗— , en l. unter Anmeldung seiner Inhaber Rechte das bezeichnete Einlegebüch vor- Amtsgerichte des zulegen, ,, .
Die Aufgebotsfrist wird Einwendungen gegen den Äntrag zu einstr. erheben, da sonst das Gericht die Ur- 537,0 eM für kraftlos erklärt. Neuß, den 25. August 1914. Das Amtsgericht.
Pohorschan
Rosenkranz in einem
für kraftlos Urkunde befindet,
kunde . Ablauf von 6 Monaten
pfleger Archivar Heinrich Albers, Bremen-Huchting, Sen. Nr. 10
69533 wird der unbekannte Inhaber des auf
2 F 444.
ten und gegenwärtig ein Guthaben von eingebracht am 8. August 1944, wird nnn nh 2316z, ß Iüéν nachweisenden Einlege⸗ der Verlust folgender Urkunden ver- der Urkunde. buches Nr. 143747 ö. in lautbart: Sparbuch der Landwirtschaft—
Bremen hiermit aufgefordert, späte⸗ lichen Spar
stens in dem auf
Aufgebotsedilt. l iger a Auf Antrag des Edwm für kraftlos erkläßzn wird.
den Namen Heinrich Harjes ausgestell. Rosenkranz aus Schütteliitz Nr. 238, endet nicht, vor Ablauf eines Ja re 7. 8. 1914 ist der othekeubrief über preußen , ; pom, Fflligteitstage der Forderung auz das für' bie er gere . im grües, mnahien,
buch von Mudersbach Blatt 1585 ein, 7 000, — Zloty für kraftlos erklärt Aufwertungsdarlehen von worden.
ü. Vorschußkasse in Leit- ᷓ
ittwoch, den ! meritz Nr. 5431 Fol. 5h70, lautend auf
von der Kundmachung im Deutschen 6987]
1*F 1144.
Stande von des Amtsgerichts Neuß vom 25. August 5 F S844.
1001,80 He. Diese Urkunde hat ihr 1914 wird das ⸗
diesem Gerichte oder dem e 169 der Städtischen Sparkasse in gegangene Grundschulbbrief über die
Ortes, wo sich die Neuß, lautend auf den Namen des In- auf den Grundstücken von Schweden⸗ vorzulegen oder vatzden Wilhelm Klaff in Neuß, Ver höhe Band Y Blatt Rr. 193, Band wm
15, mit einem Bestand von Blatt Nr. 546, 547 und 518 unter
Durch Ausschlußurteil 6929) . J Durch Ausschlußurteil Sparkassenbuch Nr. vom 29. Juli 1914 ist der verloren
Nr. 19 bzw. 19,9 und 9 für die Broni⸗ lawa Kucharsti geb. Ignarowicz ein- getragene, mit 19 vom Hundert ver⸗
Reichsanzeiger auf weiteren Antrag DT Die Frist 2
3 Leitmeritz den 22. August 1944.
etragene Das Amtsgericht. .
144.
M für kraftlos erklärt. Amtsgericht Kirchen⸗Wehbach (Sieg).
̃ zinsliche, nunmehr zugunsten des Urteil vom Reichsstatthalters in Danzig⸗West⸗ (Leiter der Treuhandstelle) Grundschuld von
Durch
Bromberg, den 12. August 1944. as Amtsgericht.