D
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 199 vom 5. September 1944. S. 4
Ssfentlicher Anzeiger
Zwangs versteigerungen,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 8. Aufgebote,
4. Oensentiiche Sufte lungen,
—
65. Verlust⸗ und Sundsachen, — 6. Auslosung usw. von Wertpapiere
7. Atti ᷣ ften, 8. — auf Attien, 9. Deutsche Rolonialgesellschaften,
. geen m. d. S. Geno schafte ö 12. Offene n,. Qommanditgesellschaften,
14. Deutsche Reschsbant und Bankausweise.
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
2. Zwangs⸗ versteigerungen
7033 Zwangsversteigerung.
K 743. Das Grundstück im Grund⸗ buch für Großen Buseck Blatt 584, Ord.⸗Nr. 38, Flur⸗Nr. JL 729, Hofreite (Oberpforte im Ort 16, 325 am, Grabgarten im Ort, 35 qm, zulässiges Höchstgebot 6400 Reg, das zur Zeit der Eintragung des , merks auf den Namen der 1. Maria Henkel, 2. Karl Buchtalek Witwe, Marie geb. Döring, beide in Großen Buseck, zu je . im Grundbuch ein⸗ getragen war, soll Donnerstag, den J. November 1944, vormittags 16 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Zim⸗ mer Nr. 204 (kleiner Saal im oberen Stock),, versteigert werden. Die Ver— steigerung erfolgt im Wege der Zwangs⸗ vollstreckung auf Antrag der beiden Grundstückseigentümerinnen zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft. Der Versteigerungsvermerk ist am 4. No⸗ vember 1943 in das Grundbuch einge⸗ tragen worden. Insoweit Rechte zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind sie späte⸗ stens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteige⸗ vungserlöses dem Anspruch des Glaäͤu⸗ bigers und den übrigen Rechten nach⸗ gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine . Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kün⸗ digung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechts⸗ verfolgung mit Angabe des bean⸗ spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen⸗ standes tritt.
Gießen, den 22. August 1944.
Amtsgericht.
— M — — — 3. Aufgebote 6682] .
2 F 6a. Die Ehefrau Hans onteiner, Anna geb. Simons, Haan, Kölner Straße 19, hat das Aufgebot der Sparbücher der Stadtsparkasse Haan 1. über das Sparkonto Nr. 27 441, lautend auf Frau Hans Fonteiner, Anna geb. Simons, Haan, Kölner Straße 19, über ein Guthaben von 1072,68 F-Hn, 2. über das Sparkonto Ur. 31 310, lautend auf Annegret Fonteiner, Haan, Kölner Straße 19, über 760,5 Fetz, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird. ; Mettmann, den 26. August 1944. Amtsgericht.
ö g
741. Die efrau Eugen Schmidt, Maria geb. . in r, Breidenhoferstraße 30, vertreten durch die Ehefrau Anna Fonteiner in Haan, Kölner Straße 19, hat das Aufgebot des Sparbuchs der Stadtsparkasse Haan über das Sparkonto Nr. 33 066, lau⸗ tend auf Frau Eugen Schmidt, Maria
b. Simons, Haan, Breidenhofer⸗ traße 30, über ein Guthaben von 369, 19 Re, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 7. Dezember 1944 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 13, anberaumten Auf⸗ gebots termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.
Mettmann, den 26. August 1944.
Amtsgericht.
6084 ̃
2 F 944. Die Amtssparkasse Gruiten hat das Aufgebot des Spar⸗ buchs über das Sparkonto Nr. 752, lautend auf Karoline Jülicher, Grui⸗ ten über ein Guthaben von 446,09 R-, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 13, anberaumten Aufgebotstermin seine echte anzumelden und die Ur⸗ kunde e , . widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfol⸗ gen wird.
Mettmann, den 26. August 1944.
Amtsgericht.
6985 Aufgebot. . Frau Else Schütt geb. Burmeister, Seestadt Rostock, hat das Aufgebot der angeblich verlorengegangenen Spar⸗ bücher der Volksband Vorschuß⸗ und Sparbank Rostock Nr. 27053 (Frl. Else Schütt) Nr. 27140 (Robert Schütt Nr. 11718 (Frau Else Schütt geb. Burmeister). Nr. 27141 (Frl. Elisabeth Schütt. Nr. 111215 Ingrid Aul) Nr. 11165 (Heinz Aul) beantragt. Der Inhaber der Bücher wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. März 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten er rm e seine Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird.
Nostock. den 25. August 1944.
Amtsgericht.
6988 Aufgebot. 42 F 25144. Der Kaufmann Ernst
straße 46a, Bevollmächtigter: Rechts- anwalt Justizrat P. Knoth in Dres— den-A. 1, Reitbahnstr. 17, hat als Erbe des am 20. Oktober 1943 in Dresden⸗ A. 5, Weißeritzstr. 14, verstorbenen Oberingenieurs Walther Franke das Aufgebots verfahren . Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß des Ver⸗ storbenen spätestens in dem auf den 27. Oktober 1944, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Loth⸗ ringer Straße 11I1, Zimmer 293, an⸗ beraumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗— halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen
von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ an der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ iger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ . Teil der Verbindlichkeit zaftet. Das Amtsericht Dresden, Abt. I, den 28. August 1944.
7095 Ausschlußurteil.
F. 144. Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 29. August 1944 ist das auf den Namen des Kraft⸗ fahrers August Seibert in Baumholder, jetzt in Reichenbach wohnhaft, lautende Sparbuch Nr. 37479 der Kreissparkasse Birkenfeld (Birkenfelder Landesbank) Hauptzweigstelle Baumholder, für kraft⸗ los erklärt. ö
Amtsgericht Baumholder.
59530
5 F 25143. Durch Ausschlußurteil vom 29. Juli 1944 ist der verloren⸗ gegangene Hypothekenbrief über das für die Posener Bank für Handel und Gewerbe A. G., Posen, Filigle Brom⸗ berg, im Grundbuch Schönhagen Blatt 1 und 2 Abt. III unter Nr. 9 bzw. 35 eingetragene Darlehn von 50h 000, — Mark, laut Vergleichs vom 22. August 1929 auf 61 560, — Gold⸗ zloty nebst 5 vom Hundert Zinsen um⸗ gewandelt, für kraftlos erklärt worden.
Bromberg, den 12. August 1944.
Das Amtsgericht.
6986 Amtsgericht Leonberg.
Durch Ausschlußurteil vom 22. 8. 1944 ist auf , der Barbaxa Kühnle geb. Pflüger, Witwe des Gott⸗ lob Kühnle, Landwirts in Rutesheim, die von dem Grundbuchamt Rutesheim am 24. März 1981 zugunsten der Eigenheim u. Hypotheken⸗Altiengesell⸗ schaft Hamburg eingetragene Hypothek über eine im Grundbuch von Rutes⸗ heim Heft 1182 Abt. III Nr. 14 auf dem gene fn Grundstück der Barbara Kühnle und ihrer Kinder eingetragene Darlehensforderung von S300 G. für kraftlos erklärt worden.
fog , 29
Durch Ausschlußurteil vom 30. August 1944 ist der Grundschuldbrief in Höhe von 4500, — EM, i. W. viertausendfünf⸗ hundert Reichsmark, über die in Abtei⸗ lung III Nr. 48 / XI Bl. 3119 Bd. XXXII
Edenkoben für den Dr. med. Johann Kaspar Bossong, prakt. Arzt in Eden⸗ koben, eingetragene Grundschuld für kraftlos erklärt worden. Edenkoben, den 31. August 1944. Das Amtsgericht.
August Franke in Neuwied, Bahnhof⸗
und Auflagen berücksichtigt zu werden,
des Grundbesitzes der Steuergemeinde
4. Oeffentliche Zustellungen
6938] Deffentliche Zustellung.
Die Anna Salamon geb. Gaida in Pohlom, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Strempel in Ratibor, klagt gegen ihren Ehemann, Landwirt Josef Salamon, früher in Pohlom, auf Ehe⸗ scheidung aus 8 49 Eheges. und Schul⸗ digerklärung des Beklagten gemäß 8 60 a. a. O. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4a Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 7. No⸗ vember 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen. — 4 R. 219/44.
Ratibor, den 28. August 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
6990) Oeffentliche Zustell ung.
4. R. 186/44. Der Angestellte Theo⸗ dor Macziol in Beuthen, O. S., Iser⸗ bachstraße 15, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Macha in Beuthen, O. S., klagt gegen seine Ehefrau Rosa Sara Macziol geb. Brünitzer in Beuthen,
Se, früher in Beuthen, O. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung, da die Be⸗ klagte seit dem 23. Juni 1942 weg⸗ geblieben ist. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Beuthen, O. S., Poststraße Nr. 1, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 47, auf den 17. Oktober 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ . Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen.
Beuthen, O. S., den 24. August 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts Beuthen⸗Kattowitz.
6991) Oeffentliche Zustellung. Neumann, Klara, Hausgehilfin, Kirchheim b. Würzburg, klagt durch Rechtsanwälte Rösser und Dr. Hau⸗ bach in Würzburg gegen ihren . mann Karusin, Alexander, Techniker in Taganrog (u1dSSR.), Haßowaj 65, nun unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe und Kostenüberbürdung auf diesen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Würzburg, 1. Zivilkammer, Sitzungs⸗ zimmer Nr. 126i1II, auf Freitag, 17. November 1944, vormittags 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, einen daselbst zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Würzburg, den 30. August 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts.
7041] Oeffentliche Zustellung.
3 R. 115/44. Die Ehefrau Char⸗ lotte Breede geb. Menn in Neheim⸗ Hüsten, Breddestraße 5, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Hilger in Neheim⸗Hüsten, klagt gegen den Schmied Franz Breede, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Neheim⸗ Hüsten, Breddestraße 5, auf Ehe⸗ scheidung aus S§ 1568 BGB. und Schuldigerklärung des Beklagten, ge⸗ mäß 5 i574 Abs. 1 BGB. Die Kläge⸗ rin ladet den Beklagten 6 münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. i. ammer des Land⸗ gerichts in Arnsberg / Wwestf. auf den 24. November 1944, vormittags gi /a Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.
Arnsberg / Westf.i, 29. August 1944.
Der Urkundsbeamte . der Geschäftsstelle des Landgerichts.
7042 Oeffentliche Zustellungen.
Es klagen: 1. Antonie Rosenau geb. Sägebarth, Berlin, Lebuser Str. 17 b. Förste, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Luckow, Ver lin Pots⸗ damer Str. 77, gegen Versicherungs⸗ inspektor Herbert Rosenau, früher Ber⸗ lin, Lessingstr. 22 — 245. R. 275.414. —, 2. Frau Wilhelmine Fajngold geb. Schulz, Chalons sur Marne, 14 rue Her⸗ billen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Geschke, Berlin, gegen Majlech Fajngold, früher in Sedan, 12 rue du Mesnil — 241. R. 156/44 —, 3. Frau Margarete Saß geb. Eisen⸗ reich, Birkenwerder b. Berlin, Am Mönchsberg 15, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Baum, Oranienburg, Berliner Str. 58, gegen Lothar Sa in Nereto, viale Vittorio Veneto 29 — 241. R. 619/43 —, 4. Frau Gertrud Müller geb. Koburg, Berlin-Spandau, Kolonie Grenzstein, Laube 6, Prozeß⸗ bevollmächtigter? Rechtsanwalt Dr. Münch, Berlin⸗Spandau, gegen Schlosser Georg Müller, früher Berlin⸗Spandau, Kolonie Grenzstein, Laube 6 — 241. R. 47/44 — 5. Frau Clementina Spu⸗ ling geb. Mohr, Berlin⸗Wilhelmsruh, Siedlung Heinze, Birkenweg 21, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bohnstedt, Berlin⸗Reinickendorf, gegen Schlosser Friedrich Spuling, früher in Fischerdorf (Ukraine) — 241. R.
O. M.
Io0M,
45244 — 6. Färber Rene Reutt, Berlin⸗Halensee, Karlsruher Str. 12, . Zt. Posen, Tannenbergstr. 18, Prozeß⸗ evollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Koch, Berlin, gegen Frau Ellg Reutt geb. Preem, früher in Reval (Estland), Vaestelaste 6-13 — 241. R. 7144 —, 7. Elektromonteur Karl Keipp, z. Zt. Bremen, sonst in Berlin S0, Falcken⸗ steinstraße 39, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Christionat, Berlin, gegen die Genia Keipp geb. Englard, St. Georges Crescent, Eamp W. J. Rushen Internment Camp, England — 232. R 573/44 — S. K. G. in Fa. Geyer⸗Werke, Berlin, Harzer Straße 39/46, vertreten durch persön⸗ lich haftenden Gesellschafter Ingenieur Carl Geyer, ebendort, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Hinz, Berlin, gegen Da. Film Vassoli S. A., früher in Rom, Via Pinciana 21 — 401. 0 133/43 — mit den Anträgen zu 1ñ— auf Ehescheidung, zu 8 wegen Forde⸗ rung, an Klägerin 17 422,25 RM nebst 5 v. H. Zinsen seit 1. 1. 1943 zu zahlen. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar: zu 1 auf den 29. November 1944, 10 Uhr, Zimmer * Nr. 107, zu 2 auf den 23. November 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 3 auf den 19. Dezember 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 4 auf den 19. De⸗ zember 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 5 auf den 23. November 1944, i0 Uhr, Zimmer 245, zu 6 auf den 19. Dezember 1944, 10 Uhr, Zimmer Nr. 245, zu 7 auf den 15. Dezember 1944, 15 Uhr, Zimmer 244, zu 8 auf den 19. Dezember 1944, 10 Uhr, Zimmer 221, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen, zu 1— Konsulenten, zu 4 —8 Rechtsanwalt als“ Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Berlin, den 1. September 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
6889 PfIH E 393 - 395/44. Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:
Die englischen Walfangboote „Po⸗ lar 1“, Polar 2“ und „Polar *, . Jersey, Eigentümer: Falkland Whaling Co. Ltd., Jersey, sind in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.
Wegen dieser 3 Schiffe ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden, 6.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffent— lichung beginnenden
Frist von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung. beim Prisenhof Ham⸗ burg. Oberlandesgerichts gebäude, Sie⸗ vekingplatz 2, einzureichen. Solche An⸗ träge müssen begründet sein, die An⸗ gabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Ge⸗ richt zugelassenen Anwalt unterzeich⸗ net sein.
Hamburg, den 30. August 1944.
Der Präsident des Prisenhofs Hamburg.
Schmidt⸗Egk.
5. Berlust⸗ 1. dmdjachen
7116) Der Bezugschein A Nr. 158 133, aus- gestellt am Z. 8. 1944 vom Ernährungs⸗ amt Abt. B des Kreises Harburg in Winsen / Luhe, lautend über 170 kg gn, auf den Namen der Firma Knappe, Evendorf, für die Zu⸗ teilungsperiode vom 24. JL 20. 8 1944 ist in Verlust geraten und wird hiermit für ungültig erklärt. An⸗ e h Dritter, die aus diesem Bezug chein hergeleitet werden können, sind bis zum 10. 10. 1944 beim Ernäh⸗ rungsamt zu stellen. Der Landrat des Kreises Harburg. Ernährungsamt, Abt. B.
7117 Bekanntmachung.
Der Versicherungsschein Nr. F 268 082 auf das Leben von Herrn Exich Stenger, i, n,, geb. am 3. Mai
ist verlorengegangen. Inner- alb von zwei onaten hat der Finder den Versicherungsschein abzu⸗ geben. Allianz Lebens versicherungs⸗AG. Direktion Frankfurt a. M.
7116)
„Vita“ Lebensversicherungs⸗Aktien⸗
gesellschaft Zweigniederlassung für das
Deutsche Reich, Berlin W 8, Taubenstr. 1-6.
Aufruf eines Versicherungsscheins. Der von uns ausgestellte Versiche⸗ rungsschein Nr. 50 324, Alfred Reichel, ist abhanden gekommen.
Der etwaige Besitzer dieses Ver—= sicherungsscheins wird aufgefordert, sich innerhalb zweier Monate bei der vorbezeichneten Gesellschaft zu melden,
andernfalls der Versicherungsschein hiermit für kraftlos erklärt wird. Berlin, den 5. September 1944. Der Hauptbevollmächtigte für das Deutsche Reich.
7119
Magnesit⸗Industrie und Bergbau⸗
Aktiengesellschaft, Wien.
Einladung zu der am Montag, den 25. September 1914, 11 Uhr mittags, in den Räumen der Veitscher Magnesitwerke ⸗ Actien - Gesellschaft, Wien J., Schwarzenbergplatz 18, statt⸗ findenden Hauptversammlung.
Die Tagesordnung wird in der Hauptversammlung bekanntgegeben.
Die Herren Aktionäre, welche an dieser Hauptversammlung teilzunehmen beabsichtigen, werden eingeladen, ihre Aktien im Sinne der SS 17 und 18 der Satzungen bis längstens 20. Septem⸗ ber 1964 bei der Gesellschaftskasse der Veitscher Magnesitwerke⸗Aetien⸗Gesell⸗ schaft, Wien, J., Schwarzenbergplatz 18, zu deponieren. —
Der Vorstand.
0. Geselljchaften m. b. H. 6550 ö Wir, die unterzeichneten Geschäfts⸗ führer der Phylax Feuerlösch⸗Auto⸗ maten⸗Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, machen hiermit bekannt, daß das Stammkapital unserer Gesellschaft zunächst um Eat 10 000, — von R- 0 000, — auf Re 60 00, — herabgesetzt und dann durch Ausgabe neuer Stamm⸗ anteile um REM 30 000, — auf Ra go 000, — erhöht worden ist. Wir for⸗ dern die Gläubiger der Gesellschaft auf,
5
Bekanntmachungen.
7122
Der Jahresabschluß 1943 des Mittel⸗ deutschen Sparklassen⸗ und Girover⸗ bandes, Magdeburg — Körperschaft des öffentlichen Rechts — ist geprüft und mit dem nachstehenden Prüfungs⸗ vermerk versehen worden: ;
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und son⸗ stigen Unterlagen sowie der erteilten
Aufklärungen und Nachweise entsprechen
die Buchführung, der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbexicht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ setzlichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhãlt⸗ nisse wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. . Berlin, den 18. Juli 1944.
Treuhandgesellschaft für Kommunale
Unternehmungen A. 6. Dr. Rittst ieg, Wirtschaftsprüfer. Dr. Hoffmann, Wirtschaftsprüfer.
7124 Bekanntmachung.
Forderungen privater Gläubiger an die Generaldirektion der Monopole in der Ukraine, an die Generaldirektion der Monopole in der Ukraine — Spiri⸗ tusmonopol — an die Generaldirektion der Monopole in der Ukraine — Tabal⸗ monopol — und an die Wirtschaftsstelle der Generaldirektion der Monopole in der Ukraine sind, soweit sie vor dem 15. Juli 1944 entstanden und noch nicht geltend gemacht worden sind, bis zum 35. September 1944 bei der General⸗
direktion der Monopole in der Ukraine,
In⸗ 8
Schönbrunn / Oder (Ostsudeten), dustriestraße, anzumelden.
Nach dem 25. September 1944 ein⸗ ehende Anmeldungen werden während ö. Dauer des Krieges nicht mehr be⸗ arbeitet.
Schönbrunn / Oder, 30. August 1944.
Generaldirektion der Monopole — in der Ukraine.
7125 Bekanntmachung.
Forderungen privater Gläubiger an die Generaldirektion der Monopole Minsk sind, soweit sie vor dem 1. Juli 1944 entstanden und noch nicht geltend gemacht worden sind, bis zum 25. Sep⸗ tember 1944 bei der Generaldirektion der Monopole in Minst, z. Zt. Troppau / Sndetengau, Oberfinanzpräsidium, an⸗ zumelden. ;
Nach dem 25. September 1944 ein⸗ gehende Anmeldungen werden während der Dauer des Krieges nicht mehr be⸗— arbeitet.
Troppau, den 30. August 1914 Generaldirektion der Monopole Minstk.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt- sichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantz ch in Berlin sW es Druck der Preußischen Verlags. und Druckeret Gmb Berlin
Preis dieser Nummer: 10 mm.
vor⸗
Deutscher Reichs anzeiger
Preußischer Staatsanzeiger
, .
kosten 10 yl. Einzelmmmern werden nur gegen
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Poft monatlich 2.30 MaM zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1. gõ Mp. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Wilhelmstr. 30 / . Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ift aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
eis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗
einer dreigespaltenen 92 mm hreiten Petit⸗Zeile 1 85 M. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin 8sW6ö8, Wilhelmste. 30/31, an. Alle Druckaustrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Jettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Nr. 200 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45
Berlin, Mittwoch, den 6. September, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Rr. 1/1915 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkom⸗ men über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr bei⸗ gefügten Liste.
Bekanntmachung über die Einziehung von Gasbrand⸗(Perito⸗ nitis) Serum.
Bekanntmachung über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten. Vom 1. September 1944.
Anordnung Nr. 80 des Leiters des Hauptausschusses „Elektro⸗
technik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegspro⸗ duktion über die Verwendung von Metallen in der Elektro⸗ technik.
Vom 1. September 1944, nebst Anlage.
Bekanntmachung des Reichsbeauftragten für Eisen und
. über Neuregelung der Verwendung von Metallen
in der Elektrotechnik. Vom 1. September 1944.
Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung
zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale, Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen- und Gepäckverkehr Anwen— dung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit so⸗ fortiger Wirkung wie folgt geändert:
Im Abschnitt „Schweden“ wird unter A die folgende Nummer 14 gestrichen: ⸗
14. Kristianstad -Häßleholms und OSstra Skanes Eisen⸗
bahnen sin Kristianstad.
Diese Aenderung ist für die Beteiligung dieser Strecken am Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗ Personen- und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, da die Strecken in den Betrieb der Schwedischen Staatsbahnen übergegangen sind und dadurch jetzt unter die lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schweden“ unter A fallen.
Berlin, den 30. August 1944.
Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr R au.
Einziehung von Gasbrand-⸗(Peritonitis⸗) Serum RdErl. d. RMdJ. v. 14. 8. 1944 — A8 127344. 5543
(1) Das Gasbrand⸗ (Peritonitis) Serum mit der Kontroll⸗ nummer 177 (wörtlich: „einhundertsiebenundsiebzig“ aus dem Sero⸗
therapeutischen Institut GmbH. in Wien
wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗ ziehung bestimmt.
(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.
J. An Dr. Christian sen.
Bekanntmachung
über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten Vom 1. September 1944 — RSch3. 1444 A —
(zu vgl. die Bekanntmachung vom 10. Juli 1943 — RSchs. 15/43 A — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 159 vom 12. Juli 1943 — AN. 1943 S. II 456 Nr. 30 —
J. Auf Grund des 5 17 Abs. 2 der Zulassungsordnung für Zahnärzte und Dentisten habe ich unterm 6. März 1944 für die Zeit bis zum Ende des letzten Kriegsjahres mit Wirkung vom 19. Dezember 1943 erneut bestellt:
als stellv. Vorsitzenden den Senatspräsidenten im Reichs⸗
versicherungsamt Dr. Traenckner, als weitere unparteiische Mitglieder den Senatspräsidenten im Dr. Kunze, den Ministerialrat im Kilian.
II. Zufolge Einigung der in der Arbeitsgemeinschaft der Reichsverbände der Krankenkassen zusammengeschlossenen Verbände sind nach 5 17 Abs. 3 der ZulO 3. für die gesetz⸗ liche Dauer
als ehrenamtlicher Vertreter der Krankenkassen
Direktor Peter Esser, z. Zt. Rothenburg o. T., Taubertal⸗ weg, und
als stellv. ehrenamtliche Vertreter der Krankenkassen
Verwaltungsdirektor Wilhelm Strakeljahn, z. Zt. Wien l, Hohenstaufengasse 10 1II, und Abteilungsdirektor Karl Taprogge, z. Zt. Rothenburg o. T., Taubertalweg, mit Wirkung vom 19. Dezember 1943 und .
Reichs versicherungsamt
Reichsarbeitsministerium Dr.
als stellv. ehrenamtlichen Vertreter der Krankenkassen Verwaltungsdirektor Karl Lauven, z. Zt. Berlin-Wil⸗ mersdorf, Heidelberger Platz 3, mit Wirkung vom 5. Juni 1944 bestellt.
III. Der Leiter, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands hat mitgeteilt, daß er gemäß §17 Abs. 3 Zul D 3. Dr. Walter Ketels in Hamburg, Wandsbeker Str. 27, als stellv, ehrenamtlichen Vertreter abberufen hat, da er aus dem Dienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands ausgeschieden sei.
Berlin, den 1. September 1944. Der Präsident des Reichsversicherungsamts. Schmitt.
Anordnung Nr. 80
des Leiters des Hauptausschusses „Elektrotechnif“ beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Ver⸗ wendüng von Metallen in der Elektrotechnik
Vom 1. September 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) wird im Einvernehmen mit dem Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle und dem Reichsbeauftragten für Edelmetalle mit Zu⸗ stimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnet:
. Allgemeine Vorschriften
(1) Metalle mit Einschluß von Edelmetallen dürfen zur Herstellung elektrotechnischer Erzeugnisse nur soweit verwendet werden, wie sie nach den Vorschriften dieser Anordnung oder den zur Ergänzung dieser Anordnung erlassenen Vorschriften ausdrücklich zugelassen sind.
(2 Soweit die Verwendung von mehreren Metallen (ein⸗ schließlich ihrer Legierungen) wahlweise zugelassen wird, darf das später aufgeführte Metall nur verwendet werden, wenn die Verwendung des vorher aufgeführten Metalls aus zwingenden technischen Gründen nicht möglich ist.
(3) Wenn im Einzelfalle die Vorschriften den zugelassenen und geeigneten Werkstoff nicht genau bezeichnen, sind die vom Arbeitsstab für Metallumstellung der Reichsstelle Eisen und Metalle herausgegebenen „Richtlinien für die Werkstoffwahl“ maßgebend.
(4) Die Retriebsführer und Umstellbeauftragten aller Be⸗ triebe der Elektrotechnik sind verpflichtet, über die erlassenen Vorschriften hinaus jede Möglichkeit zur Umstellung und Ein⸗— sparung von Metallen wahrzunehmen und über solche Mög⸗ lichkeiten an den zuständigen Sonderring oder Sonderaus⸗ schuß zu berichten.
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Stromführende Leiter und stromführende Bauteile
(1) Hüttenzinklegierungen sind zugelassen für Leitungen für feste Verlegung nach Maßgabe der jeweiligen VDE⸗Vor⸗ schriften.
2) Aluminium und E Al-Mg-Si nach DIN 1725 sind zu⸗ gelassen für alle blanken Leiter und stromführenden Bauteile mit Ausnahme von Sende- und Empfangsantennenleitungen sowie Starkstromfreileitungen mit Querschnitten unter 50 mme, soweit nicht Stahl verwendet werden kann.
(3) Aluminium und Aluminiumlegierungen nach DIN 1725, sowie Kupfer und Kupferlegierungen nach DIN 1726, sowie Verbundwerkstoffe aus Kupfer und Aluminium sind zuge— lassen für . .
a) isolierte Leitungen und Kabel,
b) Spulen (ringförmige Leiter zur Erzeugung magnetischen Flusses) mit und ohne Eisenkerne,
c) Spulenverbindungen, ⸗
d) blanke Leitungen zur elektrischen Verbindung zwischen beweglichen Teilen,
e) bewegliche Verbindungen in Maschinen, Apparaten und Anlagen,
f) Drähte und Vorrichtungen Galvanisiergutes. .
(4) Kupfer und Kupferlegierungen nach DIN 1726 sind zu⸗ gelassen für:
A) isolierte Leitungen und Kabel,
b) blanke Drähte unter 0,5 mm Durchmesser,
c) blanke Drähte unter 2 mm Durchmesser für Ver— drahtungen in der Schwachstromtechnik und im Meß⸗ instrumentenbau,
d) die Verbindung zweier Kupferleiter,
e) Anschlußteile in Gu-Al-Verbundausführung, sofern der Cu-Anteil nicht mehr als 20 26 des Gesamtgewichtes beträgt,
f.] Federn,
g) Schrauben, Muttern mit einem Gewindedurchmesser von höchstens 4 mm,
h) Einpreßmuttern mit einem Gewindedurchmesser von
höchstens 4 mm zur Verwendung in Isolierpreßstoff⸗ teilen der Thpen 31, 131, 71 bis 77 und 51 bis 57, deren Verschauhungen betriebsmäßig gelöst werden, so⸗ wie für Einpreßmuttern ohne Einschränkung des Ge⸗
eines
zum Einhängen des
ij k) M m)
windedurchmessers zur Verwendung in Isolierpreß⸗ stoffteilen der übrigen Typen gemäß DIX 7706, Nieten und Hohlnieten mit einem Durchmesser von höchstens 4 mm,
Widerstände,
Thermoelemente,
Durchführungen, wenn sie gas⸗, wasser- oder öldicht verlötet werden müssen.
(5) Nickel und Nickellegierungen nach DIN 1727 sind zuge⸗ lassen für:
a) b)
e)
Widerstandsmaterialien mit — 0,3 mme,
Drähte und Vorrichtungen zum Einhängen der Ware in Vernickelungsbäder,
Thermoelemente und Ausgleichleitungen.
(6) Kupfer, Zinn und Silber sind zugelassen für Schmelz⸗
drähte (7
in Sicherungen. Kupfer, Nickel, Silber, Wolfram, Gold und deren
Legierungen sind zugelassen für:
2)
b)
Widerstände mit großer Oxydationsbeständigkeit und niedrigem ÜUbergangswiderstand, . bewegliche Kontakte. — Sie dürfen als massive Kon⸗ taktstücke nur dann verwendet werden, wenn eine Ver wendung plattierter oder vorgeschuhter Kontaktstücke aus zwingenden technischen Gründen unmöglich ist. Ausgenommen hiervon sind TDoppelkontakte und Silberkontakte mit einem Kontaktkopfdurchmesser von höchstens 4 mm. Für Kontaktnieten in Nachrichten⸗ und Meßgeräten ist DIN E 46240, für Starkstrom⸗ geräte DIN E 43612 maßgebend.
(8) Platin, Platinmetalle und deren Legierungen sind zu⸗ gelassen für:
2)
8)
h)
Abhebekontakte von Relais mit einer Kontaktkraft unter 5g oder mit einer Kontaktkraft unter 20 g und Kontaktströmen oder 80 mA für Geräte, die bei Ver⸗ meidung von Platin oder platinhaltigen Legierungen in den Kontakten so unsicher arbeiten oder eine so geringe Lebensdauer erreicht wurde, daß sie die ihnen zukommende Aufgabe nicht mehr erfüllen, von gepolten Relais bei Kontaktströmen über 0,5 A, von gepolten Relais mit Mittelstellung, Vakuumrelais und mechani— schen Meßgleichrichtern in elektrischen Fernzähleein⸗ richtungen, bei denen die Kontaktkraft den Wert von 5 g unterschreitet, von elektrischen Regelgeräten, bei denen die Kontaktkraft während des Betriebes den Wert von 20 g unterschreitet.
Platin darf nur dann für massive Kontakte verwendet werden, wenn seine Verwendung in Form einer Deck⸗ schicht aus zwingenden technischen Gründen unmöglich ist. Kontaktnieten, bei denen beide Nietkuppen zur Kontaktgabe ausgenutzt werden, sind hiervon ausge— nommen.
Widerstandsdrähte und Stromabnehmer für veränder⸗ bare Widerstände, wenn die Kontaktkraft des Strom⸗ abnehmers unter 1 9 liegt und ein gleichbleibender Ubergangswiderstand oder eine große Verschleißfestig⸗ keit gefordert werden muß, sofern ein höherer spezifischer Widerstand als 0,4 notwendig ist. Wider⸗ standsdrähte für veränderbare Widerstände mit Queck⸗ silberabgriff, sofern ein höherer spezifischer Widerstand als 0,4 notwendig ist.
Widerstandsdrähte für Fernkompasse, Kreisel und Ziel⸗ geräte mit absoluter Oxydationsbeständigkeit, stets gleichbleibendem Übergangswiderstand, hohem elektri⸗ schen Widerstand und großer Verschleißfestigkeit. Meßdrähte und Spannvorrichtungen für Gasprüfer, Kardiographen und Jonometer,
Drähte für Widerstandsthermometer für Temperaturen unter 205 und über 150 2,
Drähte für Thermoelemente mit einem Durchmesser nicht über 0,4 mm für Temperaturen über 190050. Kathodenträger für elektrische Entladungsgefäße, so⸗ weit eine Lebensdauer über 2500 Stunden gewähr— leistet werden muß und eine Umstellung auf Aus⸗ tauschstoffe ohne langwierige Dauerversuche nicht ge⸗ rechtfertigt werden kann.
Vakunmdichte Stromdurchführungen durch Glasgefäße, bei denen die Durchführung durch elektrische Spannung oder Wärme so stark belastet wird, daß bei Vermeidung von Platin oder platin⸗ haltigen Legierungen die Gefahr einer elektrolytischen Zerstörung oder einer Verzunderung besteht, Glasgefäße für Thermokreuze, Ardometer und Elektro— lytzähler.
Elektroden in Elektrolytzählern bei einem Durchmesser von weniger als 0, o5 mm oder bei einer Foliendicke von weniger als 5 ,
Kauterdrähte in Brennern für medizinische Zwecke so⸗ wie Thermonadeln für Augenoperationen,
aber nur dann, wenn auch bisher Platin, Platinbei⸗ metalle oder deren Legierungen verwendet worden sind und wenn eine nochmalige Nachprüfung ergeben hat, daß auf die Verwendung des Platins, der Platinbei⸗ metalle und deren Legierungen aus zwingenden techni⸗ schen Gründen nicht verzichtet werden kann.