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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 200 vom 6. September 19441.
583
Nichtstrom führende Bauteile
(1) Hüttenzink und Hüttenzinklegierungen nach DIN 1724 sind zugelassen für alle Teile, die nicht aus nichtmetallischen Werkstoffen oder Eisenwerkstoffen hergestellt werden können.
Feinzink und Feinzinklegierungen nach DIN 1724 sind zu⸗ gelassen für:
a) Spritzgußteile,
b) Lösungselektroden galvanischer Batterien.
2) Aluminium und Aluminiumlegierungen nach DIN 1725 spwie Magnesium und Magnesiumlegierungen nach DIN 1729 sind zugelassen:
a) als Austauschwerkstoffe für Kupfer und Kupferlegie⸗ rungen, soweit nicht nichtmetallische Werkstoffe, Eisen⸗ werkstoffe oder Zinkwerkstoffe an ihre Stelle treten können, . ö.
b) wenn das geringe spezifische Gewicht der Leichtmetalle von ausschlaggebender Bedeutung ist und nicht auf Stahlleichtbau umgestellt werden kann,
e) für Spritzguß und Kokillenguß, wenn durch die Ver⸗ wendung dieser Halbzeuge wesentliche Arbeitsein⸗ sparungen erreicht werden und Zink nicht verwendet werden kann, ö
d) bei elektrotechnischen Erzeugnissen für den Schiffbau nach Umstellnorm,
e) für Bauteile in magnetischen Wechselfeldern zur Ver⸗ meidung unzulässiger Streuungen oder wenn die Temperatur bei der Verwendung von Eisen unzu— lässig hoch wird.
(3) Kupfer und Kupferlegierungen nach DIN 1726 sind zu⸗
gelassen für:
a) Bauteile, die bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch starken Korrosionsangriffen ausgesetzt sind und für die andere metallische Werkstoffe mit Deckschichten oder chemisch beständige Stähle nicht verwendet werden können,
b) Schrauben und Muttern mit einem Gewindedurch⸗
messer von höchstens 4 mm,
Einpreßmuttern mit einem Gewindedurchmesser von höchstens 4 mm zur Verwendung in Isolierpreß⸗ materialteilen der Typen 31, 131, 71 bis 77 und 51 bis 57, deren Verschraubungen betriebsmäßig gelöst werden, sowie für Einpreßmuttern ohne Einschränkung des Gewindedurchmessers zur Verwendung in Isolier⸗ preßmaterialteilen der übrigen Typen gemäß DIN 7706
d) Nieté und Hohlniete mit einem Durchmesser von höchstens 4 mm,
e) Bauteile in magnetischen Wechselfedern zur Ver— meidung unzulässiger Streuung oder wenn die Temperatur bei Verwendung von Eisen unzulässig hoch wird und Aluminium und Aluminiumlegierungen mechanisch nicht ausreichen.
(4) Blei und Bleilegierungen nach DIN 1728 find zuge⸗ lassen für:
a) Kabelmäntel nach den VDE⸗Vorschriften,
D) Strom sammler,
e) bewegliche Schutzeinrichtungen in Röntgenanlagen.
§5 4 Deckschichten
(1) Deckschichten aus Zink sind zugelassen, soweit sie nicht durch nichtmetallische Deckschichten (z. B. Lackanstriche, Phos—⸗ phatschichten) ersetzt werden können.
(2 Deckschichten aus Aluminium oder Aluminiumlegie⸗ rungen sind zugelassen für Teile, die bei ihrem bestimmungs—⸗ gemäßen Gebrauch starken Korrosionsangriffen ausgesetzt sind.
(3) Deckschichten aus Chrom sind zugelassen für:
a) Teile, die bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch starken Korrosionsangriffen oder starker Verzunderung ausgesetzt sind,
b) Teile, die gleichzeitig wechselnder Temperatur und starker Feuchtigkeit ausgesetzt sind.
(4) Stark⸗ und Haxtchromdeckschichten sind zugelassen für Teile, die hohen Verschleißbeanspruchungen ausgesetzt sind.
(5) Deckschichten aus Kupfer und Kupferlegierungen sind zugelassen für:
a) stromführende Leiter oder stromführende Konstruktions— teile als Austausch gegen Vollkupfer,
b) elektrisch leitende Kontakte, wobei für die Kontakte der Nachrichten und Meßgeräte DIN E 46240, für Kon⸗— takte der Starkstromtechnik DIN; E 43612 maß-
ebend ist,
c) Verbunddrähte aus Stahl und Kupfer mit höchstens 35 vH. Gewichtsanteil Kupfer bei Fernmeldefrei— leitungen mit trägerfrequenter Ausnutzung sowie für die Beschaltung von Apparaten, Geräten, Verteilern und Vermittlungseinrichtungen,
d) Stromschienen von Ofen, Schaltern, Apparaten, ge— kapselten Niederspannungsanlagen und an Bord von Schiffen, wenn die Dicke der Deckschicht nicht mehr als 20 vH. der Gesamtdicke des Werkstoffes beträgt,
e) Kabelschuhe, Lötösen und Leitungsösen, wenn Ver— bindungen von Kupfer zu Kupfer, zu Aluminium oder u Eisen hergestellt werden sollen und die Dicke der
eckschicht nicht mehr als 20 vH. der Gesamtdicke des Werkstoffes beträgt, .
f) Fassungen und Glühlampensockel in Sonderaus⸗ führungen, wenn die Dicke der Deckschicht nicht mehr als 10 v5. der Gesamtdicke des Werkstoffes beträgt,
g) Teile, die bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch starken Korrosionsangriffen ausgesetzt sind.
(6) Deckschichten aus Blei und Bleilegierungen sind zuge— lassen für Anlageteile in Stromsammlern.
(7) Deckschichten aus Zinn und seinen Legierungen sind zugelassen für:
a) Schmelzdrähte von Sicherungen,
b) Ankerbandagendrähte und -schlösser,
e) Drahtverzinnungen mit höchstens 33 vH. Sn-Gehalt.
,,, aus Nickel sind zugelassen für Strom⸗ mler.
(9) Deckschichten aus Nickel, Silber, Wolfram, Gold und deren Legierungen sind zugelassen für:
a) bewegliche Kontakte. Für Kontaktnieten in Nach— richten und Meßgeräten ist HIN RE 46240 maßgebend, für Starkstromkontakte DIN E 43 612,
9
6 ,, verschiedener Metalle gegenein⸗ ander.
(10) Deckschichten aus Platin, Platinmetalle und deren
Legierungen sind zugelassen für:
a) Abhebekontakte von Relais mit einer Kontaktkraft unter 5 g oder mit einer Kontaktkraft unter 20 g und Kontaktströmen über 80 mA für Geräte, die bei Vermeidung von Platin oder platinhaltigen Legie⸗ rungen in den Kontakten so unsicher arbeiten oder eine so geringe Lebensdauer erreichen würden, daß sie die ihnen zukommende Aufgabe nicht mehr er⸗ füllen, von gepolten Relais hei Kontaktströmen über 0,5 A, von gepolten Relais mit Mittelstellung, Vakuum⸗ relais und mechanischen Megßgleichrichtern, in elektrischen Fernzähleinrichtungen, bei denen die Kontaktkraft den Wert von 5g unterschreitet, von elektrischen Regelgeräten, bei denen die Kontakt⸗ kraft während des Betriebes den Wert von 20 g unter⸗ schreitet,
b) vakuumdichte Stromdurchführungen durch Glasgefäße, bei denen die urchführung durch elektrische Spannung oder Wärme so stark belastet wird, daß bei Vermeidung von Platin oder platin⸗ haltigen Legierungen die Gefahr einer elektrolytischen Zersetzung oder einer Verzunderung besteht, Glasgefäße für Thermokreuze, Ardometer und Elektro⸗ lytzähler, .
e) Oberflächenbeläge auf Porzellanteilen zur Her⸗ stellung von Lötverbindungen zwischen Porzellan und Eisen für Stromrichter.
§5 Ergänzende Vorschriften
9 Die Vorschriften dieser Anordnung werden ergänzt durch . a) Anweisung der Leiter der Sonderringe und Sonder— ausschüsse des Hauptausschusses „Elektrotechnik“, ein⸗ schließlich der bereits erlassenen, in der Anlage auf— geführten Anweisungen, b) Werkstoffeinsatzlisten nach der Anordnung E IVM IV der Reichsstelle Eisen und Metalle vom 16. Juni 1943. (2) Bei Abweichungen zwischen den einzelnen Vorschriften haben die Werkstoffeinsatzlisten den Vorrang vor den An⸗ weisungen der Sonderringe und Sonderausschüsse, die An⸗ weisungen der Sonderringe und Sonderausschüsse den Vor⸗ rang vor dieser Anordnung.
§ 6 Vorerzeugnisse und Teile
Soweit eine Verwendung von Metallen für bestimmte Exr⸗ zeugnisse nicht zugelassen ist, dürfen diese Metalle auch nicht zur Herstellung vor Vorerzeugnissen oder Teilen für solche Erzeugnisse verwendet werden.
57 Auftrags⸗ und Lieferverbot
Es ist verboten, Erzeugnisse, , ,,. oder Teile in einer den Vorschriften widersprechenden Ausführung in Auf⸗ trag zu geben, zu beziehen oder zu liefern.
§8 8
Ausnahmen
In begründeten Einzelfällen können auf schriftlichen An⸗ trag Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zu— gelassen werden. Anträge auf solche Ausnahmen sind — unter Angabe des zuständigen Sonderringes oder Sonder⸗ ausschusses — an den Hauptausschuß „Elektrotechnik“, Berlin SW 11, Schöneberger Str. 2 — 4, zu richten.
8§89 Strafvorschriften
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder gegen die nach 5 5 zur Ergänzung dieser Anordnung erlassenen Vor⸗ schriften werden nach den * 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. .
§ 10 Inkrafttreten und räumlicher Geltungsbereich
Diese Anordnung tritt am 15. September 1944 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im ei, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 1. September 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ Lüschen. ,
Anlage zur Anordnung Nr. 80 des Leiters des Hauptaus⸗ schusses „Elektrotechnik“ Über die Verwendung von Metallen in der Elektrotechnik, vom 1. September 1944
Verzeichnis der bereits erlassenen Anweisungen über die Verwendung von Metallen in der Elektrotechnit
Anweisung El Nr. 1 des Leiters des Sonderringes „Elektrische Maschinen“ über die Umstellung von Kupfer auf Alu⸗ minium bei elektrischen Maschinen, vom 19. November 1942, .
Anweisung El Nr,? des Leiters des Sonderringes „Elettrische Maschinen“ über die Umstellung von leis sen für elektrische Maschinen, vom 13. März 1943, nebst 1. Ergänzungsanweisung vom 1. Juli 1945,
Anweisung El Nr. 3 des Leiters des Sonderringes „Elektrische Maschinen“ über die Umstellung bei Gleichstrom⸗ . von Kupfer auf Aluminium, vom 26. Juli 1943,
Anweisung des Leiters des Sonderringes „Transformatoren“
„über die Umstellung von Kupfer auf Aluminium bei Transformatoren, vom 26. November 1942,
Anweisung El Nr. des Leiters des Sonderringes „Schalt⸗ geräte“ über den e, , bei Schützen, Anlaß⸗ und Steuergeräten, vom 15. April 1944,
e arm ed, ee.
S. 2
Anweisung El Nr. 1 des Leiters des Sonderringes „Drähte und Kabel“ über die Verwendung von Blei für die Her⸗ stellung von Starkstrom⸗ und Fernmeldekabeln, vom 17. Dezember 19413,
Anweisung El Nr. 2 des Leiters des Sonderringes „Drähte
und Kabel“ über die Verwendung von Blei für die Her— stellung von Starkstrom⸗ und Fernmeldekabeln, vom 8. Juni 1944,
Anweisung El Nr. 3 des Leiters des Sonderringes „Drähte und Kabel“ über die Verwendung von Blei für die Her— stellung von Starkstrom⸗ und Fernmeldekabeln, vom J. August 1944,
Anweisung El Nr. 5 des Leiters des Sonderringes „Schwach⸗— stromtechnische Bauelemente und Meßinstrumente“ über ein Verwendungsverbot von Kupfer und Kupferlegie— rungen für Erzeugnisse des Arbeitsringes „Meßinstru— mente und Geräte“, vom 1. September 1943,
Anweisung El Nr. 2 des Leiters des Sonderringes „Elektrische Fahrzeuge“ über die Umstellung von Kupfer auf Alun im kim bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, vom 15. April 1943. .
Anweisung El Nr. 3 des Leiters des Sonderringes „Elektrische
ahrzeuge ö die Umstellung von Kupfer auf lluminium bei Fahrleitungen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge, vom 15. April 1943,
Anweisung Ew Nr. 2 des Leiters des Sonderringes „Allge⸗ meine elektrotechnische Bauelemente“ über die Umsteslung von Kupfer auf Aluminium bei Stromrichteranlagen und geräten, vom 12. August 1943.
Bekanntmachung
des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Neu⸗ regelung der Verwendung von Metallen in der Elektrotechnik
Vom 1. September 1944
1. In Anpassung an die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Lenkungsbereiche wird die Verwendung von Metallen in der Elektrotechnik neu geregelt. Die auf Grund dieser Neuregelung erlassenen Vorschriften über Verwendung von Metallen in der Elektrotechnik gelten nicht für Erzeugnisse oder Bauteile des allgemeinen Ma⸗ schinenbaus, wie Lager, Getriebe usw., solche Teile unter⸗ liegen den Vorschriften über Verwendung von Metallen im J, auch wenn sie Zwecken der Elektrotechnik ienen. 2. Die Vorschriften über Verwendung von Metallen in der Elektrotechnik werden erlassen als a) Anordnungen des Leiters des Hauptausschusses „Elek⸗ trotechnik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, b) Anweisungen der Leiter der Sonderringe und Sonder⸗ W. ff dieses Hauptausschusses, o) Werkstoffeinsatzlisten nach der Anordnung E IVM IV der Reichsstelle Eisen und Metalle. 3. Am 15. September 1944 treten folgende Anordnungen der früheren Reichsstelle für Metalle außer Kraft: a) Die Anordnung 32 a — Verwendung von Metallen in
der Elektrotechnik — vom 24. Juni 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preußischer Staatsanz. Nr. 147 vom
29. Juni 1939),
b) der 5 4 in Verbindung mit 5 1 der Anordnung 49
— Verwendung von Aluminium und Magnesium — vom 18, September 1939 (Deutscher Reichsanz. n. Preußischer Staatsanz. Nr. 225 vom 26. September 1939),
c) die Einzelanordnungen über:
Verwendung von Metallen für Gußteile von Beleuch⸗ tungskörpern vom 12. März 1940,
Verwendung von Aluminium, Magnesium und deren Legierungen zur Herstellung von Gehäusen für Fahrraddynamos vom 9g. Dezember 1940,
Herstellung und Vetwendung von Bleisammlern für Kraftfahrzeuge zum Anlassen, Beleuchten und Zün⸗ den vom 17. März 1941,
Verwendung von Messing zur Herstellung von Glüh⸗ lampensockeln vom 22. August 1941,
Autoleitungen vbm 28. November 1941,
Verwendung von Kupfer zur Herstellung von Trans⸗ formatoren vom 23. April 1942,
Verwendung von Kup 5 Herstellung von Kurz⸗ schlußläusern vom 13. Mai 1942
Verwendung von Kupfer zur Herstellung von Fern⸗ meldekabeln und (leitungen vom 2. Juni 19423,
Verwendung von Kupfer und dessen Legierungen zur Herstellung von Fernmeldeleitungen vom 16. Juni 1942,
Verwendung von Aluminium und dessen Legierungen zur Herstellung von Antennen vom 11. August 1942.
Berlin, den 1. September 1944.
Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann.
ↄTichtamtliches
Deutsches Reich
Nummer 35 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preuhi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 1. September 1944 hat folgenden Fnhalt: Reichs⸗ und Staatshaushalt. Kassen⸗ und Rechnungswesen. RdErl. 22. 8. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg.; hier: Auszahlg. u. rechnungsmäßiger Nachweis d. Besoldgn. u. Vergütgn. beim Uebertritt v. Be— amten u. Angestellten von einer Behörde zu einer anderen Be⸗— hörde. — Kommunalverbände. RdErl. 22. 8. 44, Ver= ,, , . Anerkennung d. dtn. Wochenschau Nr. IZ5 44. — Polizei verwaltung. RdErl. 4. 8. 4, Be⸗ darfsliste nu. Kosten , , die nur v. d. Reichsduuckerei
zu beziehen sind. — RdErl. 16. 8. 44, Tragen v. Schußwaffen durch die Führer d. Freiw. Feuerwehr. — RdErl. 16. 3. 44, Reisebeschränkungen. — Staatsangehörigkeit. Paß⸗
und Ausländerpolizei. RdErl. 10. 8. 44, Paßtechn. Be—⸗ handlg. d. rin fe — RdErl. 22.58. 44, Einschränkg. v.
, en; hier: Ueber . d. Stgatsangehörigkeits⸗ verhältnisse v. Amts wegen. — RdErl. 23. 8. 44, Staatsange⸗ hörigkeitsausweise u. Heimatscheine; hier: Ersparg nicht kriegs— wichtiger Verwaltungsgrbeiten. — Wehrangelegen-⸗ heiten. Kriegsschäden. Familienunterhalt. RdErl. 15. 8. 44, Kriegsschädenrecht u. Dt. Wohnungshilfs⸗ werk. — RdErl. 25. 8. 44, Restabgeltungsanordng.; Abgrenzg.
zum Kriegssachschädenrecht; Anwendg. beim Schadensausgleich
nach d. Umsetzgs.Grundsätzen. Volksgesundheit. RdErl. 21. 3. 44, Einziehg. v. Diphtherieserum. — Rdé rl. 22. 8. 14, Lehrbuch f. Säuglings- u. Kinderschwestern. — RdErl. 23. 8. 44, Einziehg. v. Diphtherieserum. — RdErl. 23. 8. 44, Einziehg. v. Gasbrand⸗ (Gasödem⸗) Serum. — RdErl.
23 3. 14, Einziehg. v. Tetanusserum. — Veterinärver⸗ waltung. RdErl. 22. 8. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg;; hier: Einnahmen u. Ausgaben bei d. Schlachttier⸗ u. Fleischbeschau. — RdErl. 22. 8. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg.; hier: Besetzg. v. Fleischbeschauer⸗ u. Trichinenschauerstellen mit Kriegsbeschädigten.
— RdErl. 23. 8. 44, Schlachttierverteilg. (Verwiegestellen). —
Neuerscheinun gen. — Stellenausschreibungen für Gemeindebeamte. — * beziehen durch alle Post= anstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44.
Reichẽ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 2009 vom 5. Seytember 1941.
Halbjährlich 4.30 Hi für Ausgabe A Gzweiseitig bedruckt) und 5,40 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt). fade, ö Postwesen
Offene Briefsendungen ;
Nach dem Wegfall der Drucksachen müssen alle e n uff mit dem vollen Briesporto freigemacht werden. Auch weiterhin werden jedoch Sendungen eingeliefert, die zwar als Briefe frei⸗ gemacht sind, aber noch in der bisher für Drucksachen, Geschafts⸗ papiere, Warenproben oder Mischsendungen üblichen Form hergestellt sind, beispielsweise unter Streifband oder in offenen llnischlägen. Nach einer Entscheidung des Reichspostministeriums sind die Sendungen dieser Form wegen nicht zu beanstanden.
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York 4, 79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 1I1l,'5, Rom — —, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sosia ——, Madrid — —. Bukarest — —. Alles Briefkurse.
Stockholm, 5. September. (D. R. B.) London 16, 8s G., 16,95 B., Berlin 167,560 G., 168,50 B., Paris — — G., d, 00 B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 90 G., 97,890 B., Amsterdam — — G., 223, 560 J., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,36 G., 95, 66 B., Washington 4,15 G., 420 B., Helsink S, 35 G., Sis5é9 B., Rom — — G., 22,20 B., Kanada 3,77 G. 362 B, Madrid —— G. Turkei = ., Lissabon — = G.; 17, 15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
London, 5. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.
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Wir tichatisteil
Vereinfachte Wertpapierabrechnung
Als weiteren . haben sich die Kredit institute im Sinne der Erfordernisse des totalen Krieges neuer⸗ dings auf eine wesentliche Vereinfachung der Wertpapierabrech— nung geeinigt, dies die Zustimmung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen und des Preiskommissars gefunden hat. Wie die „Banlwirtschaft“ im einzelnen darstellt, war die Abrechnung für Wertpapiergeschäfte insofern bisher ein recht kompliziertes Gebilde, als dabei neben dem Kurswertbetrag und (bei Renten— werten, etmaigen Stückzinsen noch fünf verschiedene Gebühren⸗ und Steuerpösien zu berechnen waren. Dabei galten noch für die einzelnen Posten je nach Wertpapiergruppen unterschiedliche Sätze; außerdem waren die Sätze zumeist auf verschiedene Be⸗ messungsgrundlggen bezogen Bei den Bestrebungen, diese ver⸗ schiedenen Belastungen des Wertpapiergeschäfts möglichst zu einem einfach zu berechnenden Einheitssatz zusammenzufassen, stellte sich zunächst heraus, daß die Börsenumsatzsteuer sich bei der gebenen Steuerverfassung nicht in eine Einheitsgebühr ein—
eziehen ließ. Das gleiche gilt für die Abwicklungsgebühr, die von einem Mindestsatz von 1 EM bis zu einem nge rn, von 5 Reiz je nach der Größe der Geschäfte anstieg. Dis Kreditinsti⸗ tute haben daher im Interesse der angestrebten Vereinfachung auf die weitere Erhebung einer Abwicklungsgebühr, überhaupt verzichtet. Ebenso wurde bei den Maklergebühren die bisherige Staffelung der Sätze aufgegeben. Außerdem haben die Kredit⸗ institute, um zu einem rechnerisch einfachen Satz zu gelangen, bei den — z. Z. besonders wichtigen — Kundengeschäften mit Rentenwerten ihre Provision um Wü v. T. ermäßigt.
Danach gelten in Zukunft im Wertpapiergeschäft nur noch vier verschiedene Sätze, und zwar im Geschäft mit der Bankierkund— schaft 7 v. T. für Rentenwerte und 3 v. T. für Aktien sowie im Geschüst mit der Nichtbantierkundschaft 3 v. T, für Rentenwerte und 5 v. T. für Aktien. Ein weiterer Verzicht der Kreditinsti⸗ tute liegt darin, daß diese Sätze auf einen Kurswertbetrag be— zogen werden, der nach unten auf volle 100 Ren abgerundet wird. Außerdem, wurden schließlich die geltenden Mindestsätze auf 2 Ee für die Nichtbankierkundschaft (bisher 2,30 iM) und 1 RMA für die Bankierkundschaft (bisher 1680 En) ermäßigt.
Pfand hrlef. ich o non gg 10, so
Die vorstehende Lösung, bei der die Kreditinstitute im Inter⸗ esse der Rationalisierung nicht geringe Opfer bringen, ergibt wohl eine ganze Reihe von Arbeitserleichterungen. ie vermag jedoch nicht restlos zu befriedigen, weil außer den neuen einheit lichen Gebührensätzen nach wie vor die Börsenumfatzsteuerbeträge getrennt errechnet und verbucht werden müssen. Erst eine rad= kale Vereinsachung der Börsenumsatzsteuer oder noch besser ihre Aüussetzung auf Kriegsdauer würde, wie die „Bankwirtschaft“ meint, den Vexeinfachungsbestrebungen auf diesem Gebiet zu einem vollen Erfolg verhelfen.
Börsenkennziffern für die Woche vom 28. August bis 2. September 1944 Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 28. August bis 2. September 1944 im Vergleich zur Vorwoche wie solgt: Wochendurchschnit: Monats · vom 28. 8. vom 21. 8. ö Attienturse (Kennziffer l 24 bis 2. 9. bis 26. 8. ugust bis 1926 — 100)
Bergbau und Schwerindustrie 161,86 162,20 162, 13 Verarbeitende Industrie .. 167,78 157, 719 157,83 Handel und VerkehttŃt— 1655,27 1665,32 155,47 Gesam .. l58, 05 168,15 l58, 19 Kurzniveau der 49 igen Wertpapiere
Kommunalobligationen ... 102,50 102,50 102, 50 Dtsch. Reichsschatzanweisungen
1940 Folgen 6 und 7... 103,02 103 79 103, 8a Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 107,3 / 107,40 107,40
Anleihen der Länder . ... 103,B77 104,16 104,50 Anleihen der Gemeinden .. 104,B03 102,06 104,06 Gemeindeumschuldungsanleihe 105,83 105,ů 90 106,05 Industrieobligationen. . 108,54 103,60 108, 54
Wirtschaft des Auslandes
Auch Sevillas Hafen wird ausgebaut
Sevilla, 5. September. Wie in Schiffahrtskreisen Spaniens mitgeteilt wird, soll auch der Hafen von Sevilla in Kürze eine wirischaftliche Bedeutung erster Ordnung für das Land erhalten. Nach dem Plan des spanischen Natisnalinstituts der Industrie ö große Schiffswerft für den Bau von Schiffen mittlerer
onnage und ein großes Erd gender errichtet werden. Die neue Werft wird nach ihrer Fertigstellung 3000 Spezialarbeiter be— schäftigen.
Weiterer Ausbau der schweizerischen Wasserkräfte geplant
Zürich, 5. September. Der Schweizerische Wasserwirtschafts— verband hielt in Bern seine Jahresversammlung ab. Dabei wurde die Notzwendigkeit eines planmäßigen weiteren Ausbaues der Wasserkräfte betont, der jedoch harmonisch nur vor sich gehen könne, wenn das Gesamtinteresse des Landes den Vorrang vor den zahl- reichen Sonderinteressen erhalte. Vor allem sei es notwendig, die noch vorhandenen ausbaufähigen Reserven genau zu kennen. Nach vorsichtigen Schätzungen beläuft sich die mögliche durchschnitt⸗ liche Jahresproduktion aller ausbauwürdigen Wasserkräfte auf 21 Mrd. KWh, von denen rund 19 Mrd. Kw bereits gewonnen werden, In Wirklichkeit sei jedoch die noch vorhandene Reserve eher größer als 11 Mrd. Kwö, denn bei der Lenauen Ausarbeitung der einzelnen Projette zeige sich in vielen Fällen, daß die in den Projetten angendmmene Produktionskapazität noch erhöht werden könne. Außerdem sei anzunehmen, . mit dem Fortschritt der Dichtun Stechnik noch weitere. Wasserkräfte für den Ausbau in hg ommen können, die einstweilen unter die nicht ausbau— würdigen eingereiht werden l en
Die Schweiz hat im Laufe der letzten fünf Jahre den stark gestiegenen Energiebedarf decken können. Im Gegenfatz zur
do 7 h, Sofig 5,3753, Prag 1725, Budapest 104,50,
667 15, 00, Buenos Aires 97, 75, Japan 101, 5, Rio 22,56. 0
empfindlich eingeschränkten Güterversorgung aus dem Ausland . die Erzeugungsmöglichkeit für elektrische Energie gestiegen, un
die Preise sind mit, einigen untergeordneten Ausnahmen gleich geblieben. Die Schätzung für den künftigen Bedarfszuwachs, der vom Zehnjahresplan auf 220 Mill. Kwh im Jahre veranschlagt, wird, wovon 60 *, auf den Winter entfallen, wird nicht allgemein anerkannt, Man macht geltend, daß die Bedarfszunghme nur auf die Kxiegskonjunktur zurückzuführen sei und aufhöre, wenn wieder billige Brennstoffe erhältlich seien.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest, 5. September. (D. N. B.) Alles m Pengo. Amsterdam 180,573 6. Berlin 136.20, Bukarest — — Helsinki 6, 90. Vondon — —, Mailand — — New Jork — —, Paris — — Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6, s, Zürich So, 20. ;
Vondon, 5. Septemher. (D. N. BV.) New Nor 4,02 . — 408, Spanien (offiz.) 4400, Montreal 443 - 447, Schweiz 17,50 — 17, 4, ö Lissabon 99, 8d — 160,20 Rio de Janeiro
2, .
Amsterdam, 5. September. (D. N. B.) 112.00 Uhr holl. Zeit. Amtlich. Berlin ——, London — — New York — —, Paris —— . Brüsfel 30, il⸗==36, 17, Schivelz 66, 63 = 4,1, Helsin ! —— Italien (Clearing) — —, Madrid ——, Oslo — — Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 = 44, 90, Prag — —.
Zu rich 5. September. (D. N. B.) 11.40 Uhr. Paris 7, 60 London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69, 235, Mailand zem, B., Madrid zh, 1s, Holland! 220, Bernini IJ, 86, Isffabon 1I374, Stockholm 102,54, Oslo gs, 62 vs, Kopenhagen
Zagreb s, 16, Istanbul 3, so, Bukarest 2,37, Helsinti s, 70, Preß—
re
n Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische us zahlung, ausländische GSeldsorten und Banknoten
Telegraphische Ansza hlung
6. September 4. September Geld Brie Geld Brief a Alexandrien und airo) ö 2 1 aghpt. Pfund — — — — Afghanistan (stabul) ... ..... 100 Afghani 18,79 18.833 18,979 18, 55 Albanien (Tirana) . ...... . 109 Franken 30, 92 SI, 98 80,99 81,08 Argentinien (Buenos Aires) . 1 Pap. -Pes. 0,588 o, 59 O0, 58 o, 5g? Australien (Sidney) ..... . 1 austr. Pfund — — — — Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 36,96 40, 0 38,96 40, Brasilien (Rio de Janeiro) ... 1 Cruzeiro — — — — Britisch⸗Indien Vombay⸗Cal-⸗ eutta) 2 2 100 Rupien * e,. n , Bulgarien (Sofia) ...... 1090 Lewa... 3,047 3,053 3,9647 d, 956 Dänemark (Kopenhagen) ... 100 Kronen 52,45 52,9858 52.15 58, 25 England (London) ..... ... x 1 engl. Pfund — — — — Finnland (Helsinki) ..... .... 100 Finnmark 5, 06 5,907 5, 06 5,07 Frankreich Paris) ...... .. 100 Frs. — — — — Griechenland (Athen) ...... 1090 Drachmen 1,668 1,572 1,668 1,577 Holland (Amsterdam u. Rotter , 100 Gulden 188,ů,0 132,20 132,09 1832,25 Iran (Teheran) .. ...... 100 Rialis 14,56 14,654 14,59 14,5651 Island (Reykjavit) ..... .... 100 isl. Kr 88 42 358,69 38,2 38,50 Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 98.99 19,01 9, 99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) ... 100 Jen 56,5691 58,711 8,591 8,71 Kanada (Montreal) ..... .... 1 kanad. Dollar — — — — Kroatien (Agram) ...... ... 100 Kuna 4.5995 5, 005 4,995 5,905 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pfd. — — — — Norwegen (Oslo) ...... . 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 56, 88 Portugal (Lissabon) ...... .. 100 Escuda 10,19 10,9 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) ...... 100 Lei — — — — Schweden (Stockholm u. Gbte⸗ — Forte ,,, .. . 100 Kronen 598,6 69,88 56,6 89358 Schweiz (gürich, Basel und ern) ... 100 Frs. 57,89 68,91 57,89 58,01 Serbien (Belgrad) ... ...... 100 serb. Dinar 4,9985 5, 008 4,995 5,005
Slowakei (Preßburg) .... ... 100 slow. Kr. 8,5691 5s, 609 8,591 8, 609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 28,5565 283,505 23,555 23,505 Elld afrikanische Union (Pretoria
und Johannisburg) ...... 1ẽ jüdafr. Pfhß. — — — Türtei (Istanbulj. ...... 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,382 Ungarn (Budapest) ..... .... 100 Pengö
Uruguay Montevideo ...... 1 Goldpeso 1,199 1,201 1,198 1.01 Verein. Staaten von Amerita
(New York) .. ..... ...... 1 Dollar — — — — eee rs 22
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse.
JJ Geld Brie England, Aegypten, Südafrikanische Union .... ...... 9, 89 98,91 Frankreich . 2 8822 82222828 4,995 5, 005 Australien, Neusee land ..... ...... 2 2 662 829 7,912 7, 923 Britisch⸗Indien —— — 2 ö 74,18 74, 32 Kanada.. ..... y. ö 2, 095 2, 102 Vereinigte Staaten von Amerska ...... ...... ..... 2, 496 2,502 Brasilien 8 2 228. 0. 130 0. 182 —— —
Ausländische Geldsorten und Baninoten
penhagen, 5. September. (D. N. B.) London 19, New
Snennicher Audeiger
S. September 4. September — Geld Brie Geld Brie! Sovereignẽ ...... 4... 1 Notiz 20, 86 20,46 20, 38 20,465 a0 Francs⸗ Stücke , ,,, für 16, 16 16,27 16,16 16,22 Golb⸗Dollars ..... .... ..... . 1 Stück c,iI85 4,z05 4,188 4,205 Aegyptische ...... .... 1 ägypt. Pfd. 4,39 441 4.39 4, 41 Amerikanische: 1000 –—5 Dollar 1 Dollar . — — J und 1 Dollar 1 Dollar . ö — Argentinische ... ...... .... 1 Pap. Pe. , 44 0, 26 9.44 o, 46 Lustralische ...... 1 austr. Pfd. 2, 4 2,46 2, 44 2,46 Belgische . ...... . 100 Belgas 39,92 40,98 39,92 40,98 Brasilidnische ... ..... ...... 1 Cruzeiro 0,08 0, 09 9,08 0,09 Britisch⸗Indische ...... ..... 100 Rupien 22, 8 23,05 22 95 23, 05 Bulgariche: 300 Lewa und ⸗ darunter.... 190 Lewa 8, 97 8, o 9 8,0 3, 09 Dänische: große ... .... ..... 16 Kronen e — — ö . 10 Kr. und darunter ...... 100 Kronen 52,10 52,0 52,0 58,30 Englische: 10 c und darunter. 1 engl. Pfd. — — — — Finnische . ...... .... .... 100 Finnmar! 5,963 3,075 5, 555 5,075 Franzbsische .. ...... ...... 100 Frs. 4,99 5,01 499 5, 01 Holländische ..... . 100 Gulden 182,9 132,70 1828,29 132,70 Italie nische: große ..... .... 100 Lire 868,98 10, 9,98 10,02 10 Lire ...... 5 . 100 Lire 9,98 106,92 9, 98 10,02 sanadische ..... ... 1 kanad. Dollar O, 99 1,01 0.99 1,01 k 21 Io Runa ö Norwe . Fr. u. darunter 100 Kronen 386,39 57, 11 56, 89 57,11 Rumänssche: 1600 Lei und 12 500 Lei ........... , 1090 Sei 1,66 1568 66 Schwedische: große ..... .... 1909 Fronen = — 4 — 34 ö so Kronen ünd darunter .. 106 gronen 59,40 6859,64 59,40 898,6 Schweizer: große ..... K 57,33 358,97 3735 538,67 109 Irs. ünd darunter.... 100 Frs. o7,p⸗5 68,07 57,35 538,07 a = 100 serb. Dinar „8 5,01 458 3501 Slowallsche: 20 Kronen und . . darunter .. ..... 100 slow. Fr. 8,568 8, 62 8 2 Sidel anf. union :::: id, Cid. , , , . ürkische ...... ... ...... 1 tuͤri. Rfund 121 193 11 153 Üngarische: ioo Pengö und . 50, 78 65102
darunter. ...... ... 100 Pen 60, 75 31. 07
m ᷣ·¶—Q—pᷣ ů x. — ? w 1. Uhterfuchungeg⸗ and Gtraffachen, J 4. Heffenttich« Zuftellungen ⁊. Meri 6. 1 e ,. D r . Lene zen. en, auer, ,,,, . r — . Aualosung nsw. von Wertvav leren, 8. Dentsche Qolonlalgejenschasten, ij. Snen. Sandes: ann Rom and itgefensch aften. ti. — er, ,, , nn — 2 — r 2
8. Aufgebote
706]! Aufgebotseditt. Geschäftsnummer? 2 F 3i44. Auf geldhypothek von 46060
Antrag der Adele Han reich, Leitmeritz, . beantragt. Der Inhaber der chloh Urkunde wird aufgefordert, a . 7099ũ 19. Juli 1944, wird der Verlust fol⸗ in dem auf den 3. Januar 1945
Elbschloßstraße Nr. 38, eingebracht am i
Aufgebot des Briefes über die im Rechte anzumelden und die Urkui or ibrü F ie⸗ Grundbuch von Tusch Blatt 79 Abtei⸗ a , widrigenfalls die . g. gr f . 6 lung 1II Nr. 1 eingetragene Resttauf⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. unter 2 genannten „Bayern“, Nr ark mit 4 Amtsgericht Peine, 28. August 1944. 0. 88 — 67 899 B — Tarif gol tz, v.
35. 5. 1924 lautend auf Konrad Buchert 110! Veffentliche Zustellung,. . zur über eine Versicherung zu C. 000. 4 8 R 141144. Kühling, Friedrich, „9 Uhr, Aktenzeichen: 12 F 31/143 ff. Für] 4. Hans Günther Hebel, mdj., gesetzl. Monteur und Instrukteur in Franken⸗
Ausschlußurteil.
er Versicherungsschein der
4. Oeffentliche vustellungen
ender Urkunden verlautbart: Einlage⸗ vor dem unterzeichnete richt, Zi ĩ — f — z ö se⸗ zeichneten Gericht, Zim⸗ kraftlos werden erklärt auf Antrag von: vertr. durch Frau Guftel Hebel, veriöst. thal, Otto-Planetta-Str. 48, Kläger z. ,,, Rn . , Aufgebotstermine J. Martin Krug Windischbergerdorf bei wet, ee, n. Str 4: Der vertreten durch Rechtsanwalt 571 lautend auf den mch zldele 5 elch ö. echte anzumelden und die Ur⸗ Cham / Lpf, z. Zt. Regensburg, Strau⸗ Versicherungsschein der unter B genann. Baumann in Frankenthal, klagt gegen q) unde , , widrigenfalls die binger Str. sß: Der Versicherungsschein len „Bayern“ Rr. M S5, 3g — 2h 424, seine Ehefrau, Kühling, Anna Ray—
eb. Woditschla, Leitmeritz, Elbschloß⸗ Kraftloserk 66. 38. Diese Urkunde hat ihr In— r.
haber diesem Gerichte oder dem Amts⸗ Graudenz, den 30. August 1944. Das Amtsgericht.
erichte des Ortes, wo sich die Ur⸗ unde befindet, vorzulegen oder Ein⸗—
München, Nr, 141 112, Tarif IV, vom rungsnehmer 22. 11. 1937, lautend auf Martin Krug, enn Lehrer.
wendungen gegen den Wätrag zu er⸗ fesgs eben, da 1. . unde nach Ablauf von sechs Monaten von der Kundmachung im Dent⸗
trag für kraftlos erklären wird. Die
Frist endet nicht vor Ablauf eines
t das Gellcht die Ur Die Sparkasse des Krelses Beine in verwitwet, Fürth (Bay), Marienstr. ] Peine hat das Aufgebot des angeblich diese zugleich als gesetzl. Vertreterin —— schen Reichs anzetgenstanfl wellen Uin⸗ verlotenge gangenen Sypothetenbriefes ihrer, minderjährigen Kinder Hans, 700)
über die im Grundbuch von Vöhrum Marianne, Gerda und 6 Ham,, Der Aufgebotsbeschluß des Amts- die 1. Zivilkammer des Landgerichts
Band XII Blatt 429 in Abteilnng I mer: Der Versicherungsschein der gerichts München vom 21. 12. 1943 Frankenthal — Sitzungssaal — auf
über eine Versicherung zu keM 1000, — 2. Henriette Hammer, geb. Schwab,
lluchen, den 18. Juli 1944. Amtsgericht München, j — Abt. f. Aufgebote — hat die Kosten des Rechtsstreits zu
ärung der Urkunde erfolgen der Bayer. Beamtenversicherungsanstalt Tarif III vom 18. 5. 1934 über eine munda, geb. Andrade, zuletzt in Lima allg. Lebensversicherungsverein auf G., Versicherung zu R.M 5000, —ů Versiche« in Perm, 3. Zt. unbekannten Aufent—
und Versicherter: Hans halts, Beklagte, auf Scheidung der Ehe mit dem Antrage: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden der Beklagten geschieden. 2. Die Beklagte
tragen. Zur mündlichen Verhandlung
BSelanntmachung.
des Rechtsstreits wird die Beklagte vor
Fahre vom Faͤlligkeitstage Rr For unter Nr. 4 zugunsten des Kreises „Bayern“ öfsentliche Anstalt für Vols. 7 F 3 (D. Reichsanzeiger Nr. ? Montag, den 4. Dezember 1944, vorm.
derung aus der Urkunde. Leitmeritz, den 23. August 1944. Das mts gen hi
7098 Aufgebot.
*
ünchen, den 12. Juli 1944. Amtsgericht München Abt. f. Aufgebote —
Peine (Sparkasse) in Peine eingetra⸗ ünd Lebensversicherung, München, Kr. vom 4. 1. gin 8. 3) wurde i t Auffor ‚ Den ig, 1 ; . . — irde in 11 Uhr, geladen mit der Aufforderung, gene Hypothet don 6000. M be⸗ O — dd nh — 183127, Tarif B, vom Ziffer 8 (Antrag Vicario) wegen An- einen bei dem Prozeßgerichte a r . antragt. Der Inhaber der Urkunde 14. 9. 19365, über eine Versicherung zu tragszurücknahmè unterm 15. 2. 1944 nen Rechtsanwalt als Vertreter zu be— wird aufgefordert, spätestens in dem auf M 5000. Versicherungsnehmer: Jo⸗ aufgehoben. w . den 15. März 1945, rü, Uhr, vor dem hann Andreas Hammer, Versicherker: 3. F. II. Die Deutsche Reichsbahn, unterzeichneten Gericht, Zimmer 17, Johaun Friedrich Hammer, geb. 14. JT. Reichsbahndireltion Danzig, hat das anberaumten Aufgebottztermine seine! 1956; 3. Konrad Buchert, Justizverwal⸗·
stellen. Die öffentliche Zustellung wurde bewilligt. Frankenthal, den 2. September 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts.