1944 / 202 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 201 vom 7⁊. September 1944. S. 4

Zentralhandelsregister

. 1. delsregifter, ĩ . . . ——— 1 1 I Hranktu oss] ind: ler⸗ je Firma geändert u l. Handelsregister Frunkrurt, Oer 7058] 4. Genossensthasis⸗ standes sind: Rudolf Raida, Maler-1944 wurde die Firma geändert und

33 die Angaben in 9 ) wird eine Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Ansbach. 7051 Handelsregister Amtsgericht Ansbach, den 31. August 1944.

A 188 Kaufhaus Nürnberg Inh. Reta Scherbel, Ansbach.

Die Prokura für Kurt Konrad Günther ist erloschen.

Apolda. 7052] Handelsregister Amtsgericht Apolda. Veränderung:

S.⸗R. A 1429 J. & A. Schmieder, Apolda 25. 8. 1944 —:

Die Prokuren des Karl Gantz und Walter Rauch in Apolda sind erloschen.

Aschersleben. 7053

15.-R. B 96 Zuckerfabrik Gaters⸗ leben, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gatersleben. Die Einzel⸗ prokura des Fabrikdirektors Heinrich Frost ist erloschen.

Amtsgericht Ascherskeben, den 380. August 1944.

Böhmisch Leipa. 7054 Handels register Amtsgericht Böhmisch Leipa, am 25. August 1944. Verändernng:

H.⸗R. A 90 Warnsdorf: Firma Franz Püsche, Sitz Kreibitz.

In die Firma ist Franz Kasper, Betriebsführer in Kreibitz 139, als öffentlicher Gesellschafter eingetreten. Daher offene Handelsgesellfchaft seit 1. Januar 1944.

Der Firmenwortlaut wurde geändert in „Püsche C Kasper“.

Vertretungs- und zeichnungsberech⸗ tigt ist jeder Gesellschafter selbständig.

Prokura: Die Einzelprokura wurde erteilt an Marie Kasper, Private in Kreibir Nr. 139.

Breslau. n Amtsgericht Breslau, 25. August 1944. Veränderungen:

Abt. 63. A 16013 Erich Chutsch, Breslau (Tauentzienstr. 142). Die Pro⸗

kura des Franz Böber ist erloschen. Breslau, den 28 August 1944.

A 156051 Papierhaus Richard Zimmer, Breslau (Kupferschmiede⸗ straße 14). Die Prokura des Franz Gollmer in Breslau ist erloschen.

Frankfurt, Main. 70561 Handelsregister Amtsgericht Frankfurt a. Main, Abt. 41, den 30. August 1944. Veränderung:

A 1238 Unag Uniform Aktiengesell⸗ schaft, Nachfolger Gebrüder Weis.

Die Prokura Wilhelm Gilles ist er⸗ loschen. Die gleiche Eintragung bei den Gerichten der Zweigniederlassung in Mainz und Kassel wird demnächst er⸗ folgen.

A 656 Ph. Jac. Körber. .

Die Prokura Juliane Körber ist durch Tod erloschen.

A 1543 Gustav Giesecke.

Die Firma ist unter Ausschluß der Uebernahme der Verbindlichkeiten auf den Kaufmann Karl Friedrich Meckel, Kaiserslautern, übergegangen.

A 4259 Walter Heinemann.

Die Prokura Karl Prescher ist er⸗ lboschen.

B 332 Deutsche Fensterglas Ausfuhr Gesellschaft mit veschränkter Haftung gag ,

Die Prokura des Francis Thiry ist erloschen. .

B 537 Franken furt⸗Aktiengefellschaft.

Die Prokura Dr. jur. Paul Grüder ist durch seine Bestellung zum Vorstand erloschen. !

B 695 Großhandels⸗Einkaufsgosell⸗ schaft mit beichränkter Haftung.

Die Prokura Walter Braun ist durch seine Bestellung zum Geschäftsführer erloschen. .

B 831 Leidig C Kalcker Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Prokura Hermann Kalcker der Jüngere ist durch dessen Bestellung zum Geschäftsführer erloschen.

B 915 „Süko Kolonial⸗Handels⸗Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung“.

Die Prokuren Walter Englert und Martin Müller sind erlos 3. ;

B 3847 Lechleuthner Geselischaft mit beschränkter Haftung, Chemisch⸗Pharma⸗ zeutische Fabrik.

Die Prokura Heinrich Hans Blum ist erloschen. Die gleiche Eintragung für die Zweigniederlassung bei dem Gericht der Zweigniederlassung (Inns⸗ bruch wird demnächst erfolgen.

Frank furt, Oder. 057]

In unser Handelsregister btei⸗ lung A ist bei der unter Nr. 1625 eingetragenen Firma Adolph Paul Nachflg. Erich Kayser⸗Sickler in Frank⸗ furt / Oder heute eingetragen worden, daß die Gesamtprokura des Otto Bock und des Georg Neumann erloschen ist.

Frankfurt! Oder, 28. August 1944.

Im hiesigen Handelsregister in Ab⸗ teilung B ist bei Nr. 261, Nieder⸗ lausitzer Bank Aktiengesellschaft Zweig⸗ niederlassung Frankfurt / Oder, heute eingetragen worden, daß die Profura des jetzigen stellvertretenden Vorstands—⸗ mitgliedes Eberhard Brehm in Frant⸗ furt / Oder erloschen ist.

Frankfurt / Oder, 29. August 1944.

Das Amtsgericht.

Olpe. 7061 Handelsregister Amtsgericht Olpe, Zweigstelle Attendorn, 26. 8. 1944. A 183 Firma Tielke C Hommerich, offene Handelsgesellschaft, Attendorn. Dem Diplom⸗Kaufmann Dr. Rein⸗ hard Fuchs und dem Ingenieur Paul Klose, beide in Attendorn, ist Pro⸗ kura derart erteilt worden, daß ein jeder befugt ist, , , mit einem anderen Prokuristen die bezeich⸗

nete Firma zu vertreten.

K endshhurg. 7062

Im. Handelsregister A Nr. 524 ist bei der Firma Elaus Rohwer Eisen⸗ bahn⸗Hoch⸗ und Tiefbau, Rendsburg, heute folgendes eingetragen:

Dem technischen Leiter und Betriebs⸗ führer Karl Wagner und dem kauj⸗ männischen Leiter Heinrich Ströh in Rendsburg ist Prokura erteilt. Jeder ist zur Vertretung der Firma berech⸗ tigt. Rendsburg, den 30. August 1944. Das Amtsgericht.

St. Pöltem. ö 7063 Handelsregister Amtsgericht St. Pölten. Abt. 10. St. Pölten, 31. August 194. k S.-R. A 35 13 Kaufhaus Zu⸗ lechner K Co., St. Pölten. . Der Ehefrau Friederike Posch, St. Pölten, ist Einzelprokura erteilt. Zum Abwesenheitskurator für den Gesellschafter Josef Zulechner wurde Johann Braun, Kaufmann in Scheibbs,

bestellt. Jeder Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt.

Sigmaringen. 7064] e,, Bekanntmachung. Handels register Amtsgericht Sigmaringen. Abt. 3. Veränderung.

S- R. A 57 Kies⸗ & Schotterwerk Müller K Co., Ostrach. .

Die Prokura des Hugo Strobel, Schneidermeister in Ostrach, sowie des Josef Locher, Bankbeamter in Ostrach, ist erloschen Hugo Strobel, Maß⸗ geschäft in Ostrach, ist mit Wirkung vom 31. Dezember 1943 als person⸗ lich haftender Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgetreten und mit Wir⸗ kung vom 1. Januar 1944 als Kom⸗ manditist in die Gesellschaft einge⸗ treten. ;

Die Einlage der Kommanditisten beträgt je 10 5090 RA. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind je einzeln zur Vertretung der Gesellschaft er⸗ mächtigt.

Wei i wasser. ; 7060 Handelsregister Amtsgericht Weißwasser. Zweigstelle Muskau.

29. August 1944. . B 78 Fein⸗ und Zigarettenpapier⸗ fabrik⸗Altiengesellschaft, Köbeln b. Muskau. ; Durch Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 23. Mai 1944 ist das Grundkapital um 1 920 900, Ran er⸗ höht. Es beträgt jetzt 2 5650 900, F. A. Die Satzung ist entsprechend geändert.

Tella-MHehlic. 7149 Handels register Anmtsgericht Zella⸗Mehlis. Zella⸗Mehlis, den 31. August 1944. Veränderung:

S⸗R. A Nx. 324 „Hugo Funck

Söhne“ in Zella⸗Mehlis:

Die dem Direktor August Schwarz in Berlin⸗Charlottenburg 2 erteilte Prokura ist erlaschen. Zußjatz: Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung der gi nn. nämlich der Firma Hugo zan Söhne, in Gräfenroda bei dem Amtsgericht in

Arnstadt erfolgen. zw äönitæ. ĩ 7150 Handels register Amtsgericht Zwönitz, 23. August 1944. eränderung: ;

A 86 Firma Paul Müller, Thalheim. Die Prokura des Ernst Paul Günther in Thalheim i. Erzgeb. ist erloschen.

3. Vereinsregister

Iserlohn. 1Uäion * Bekanntmachung. Der Betriebs⸗Unterstützungs⸗Verein

der Firma Heuer⸗Hammer in Grüne

ist heute unter V.⸗R. 1938 in das Vereinsregister eingetragen worden. Iserlohn, den 14. August 1944.

Das Amtsgericht.

Das Amtsgericht.

9

dern und wird vom Aufsichtsrat hestellt

register Bayreuth. 7017 Genossenschaftsregister Amtsgericht Bayreuth. Bayreuth, den 30. August 1944. Gen.⸗Reg. Bayreuth Ia 10 Spar⸗ und Darlehenskasse Untersteinach. Firma geändert in: Raiffeisenkasse Untersteinach b. Stadtsteinach, ein⸗ getragene Genossenschaft beschränkter Haftpflicht.

Hohenstel n- Ernstthal. siolg) Gen.⸗Reg. 13. Der Spar⸗, Kredit⸗ und Bezugsverein Oberlungwitz, ein⸗ getragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Oberlung⸗ witz, ist auf Grund des Generalver⸗ sammlungsbeschlusses vom 15. Februar 1943 in eine Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt worden und heißt jetzt: Spar⸗ und Darlehnskasse Oberlungwitz eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Oberlungwitz. Die Haft⸗ summe des Genossen ist auf 600 RM festgesetzt. Hohenstein⸗Ernstthal, 25. August 1944. Das Amtsgericht.

Pasewalk,. 7024

Die Spar⸗ und Darlehnskasse Ferdi⸗ nandshof, eingetragene Genossenschaft m. unbeschr. Haftpflicht, ist durch Be⸗ schluß der Gen—⸗Vers. vom 25. Mai 1943 umgewandelt in eine solche mit beschr. Haftpflicht. Das Statut ist umgeändert in das vom 25. Mai 1943, die Haftsumme je Geschäftsanteil be— trägt 200 Ha, die Höchstzahl der zu erwerbenden Anteile 20. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt der Betrieb einer genossenschaftlichen Spar⸗ u. Darlehnskasse zur Pflege des Geld— und Kreditverkehrs durch: ;

a) Förderung des Sparsinns und der Kapitalbildung,

b) Förderung des natürlichen Geld⸗ ausgleichs und des bargeldlosen Zah— lungsverkehrs,

c) Gewährung wirtschaftlich notwen— diger Betriebskredite an den eigenen Geschäfts-⸗ und Wirtschaftsbetrieb der Mitglieder.

Daneben soll in Verbindung mit dem landwirtschaftl. Ein⸗ und Ver⸗ kaufsverein der Bezug landwirtschaft⸗ licher Bedarfsartikel, der Absatz land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse und die Beschaffung von Maschinen und sonsti⸗ gen e , , n, zu leih⸗ und mietweiser Ueberlassung betrieben werden. Amtsgericht Pasewalt.

Peitæ. J. In unser Genossenschaftsregister wurde heute bei Nr. 21 (Liöeb. Vieh⸗ verwertungsgenossenschaft Schwiel och eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht eingetragen: Die Firma lautet jetzt; Raiffeisen⸗ Viehverwertung Schwieloch, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, Sitz: Schwieloch, Kreis Lübben. . Peitz, den 29. August 1944. Das Amtsgericht.

Schneid emiihl. 7026 Bekanntmachung, .

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 66 eingetragen worden, daß die Firma der „Sozial⸗ Gewerk Schneidemühler Handwerker, e. G. m. b. H. in Schneidemühl“ jetzt „Sozial⸗Gewerk der Deutschen Arbeits⸗ front (Handwerk, Handel und Ge⸗ werbe) des Kreises Schneidemühl / Netze nei, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht lautet. Der Sitz ist Schneidemühl. Die Satzung isi am 6. Juli 1944 geändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsoxganisation für die Gebiete der Menschenführung, so⸗ zialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer n,, . und Maßnahmen der beteiligten Be⸗ irie be.

Schneidemühl, den 22. August 1944.

Amtsgericht.

Troppau. ; 7027] Genossenschaftsregister Amtsgericht Troppau. Abt. Z. Neueintragung vom 28. August 1944: Gn.⸗R. XIV 226 Einsatzgenossen⸗ schaft des Malerhandwerks, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Jägerndorf. Die Ge⸗ nossenschaft gründet sich auf dem Ge⸗ nossenschaftsvertrage (Statut) vom 10. August 1944. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist Beschaffung von Roh⸗ material und Arbeitsmitteln sowie Krediten und Besorgung des Inkasso für die Mitglieder. Der Vorstand, dessen Mitglieder Genossen sein müssen besteht aus mindestens zwei Mitglie⸗

mit un⸗

meister in Jägerndorf, Kirchenplatz 4, Josef Ertel, Bankdirektor in Jägern⸗ dorf, Adolf⸗Hitler⸗Platz 12, und Rudolf Palige, Lackierermeister in Jägerndorf, Bäckengasse 5. Vertretungsbefugt: Der Vorstand. Firmazeichnung: Zwei Vor⸗ standsmitglieder gemeinsam werden der Firma der Genossenschaft ihre Unter⸗ schrift hinzufügen. Die Bekannt⸗ machungen erjolgen durch die „Deutsche Post“ in Troppau. Aenderungen: Vom 15. August 1944:

Gn. -R. XIV 41 Spar⸗ und Dar. lehenskasse, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Lobnig, Kreis Römerstadt. Durch Be⸗ schluß der Vollversammlung vom 2. Juli 1944 wurde die Satzung in den §§5 1 (Firma), 3 (Mitgliedschaft), 12 Lit. a (Haftung), 13 Abs. 1 (Ausscheidung von Mitgliedern), 44 Abs. 1 Satz 1 (Einladung zur Generalversammlung), 53 Abs. 2 (Beitritt zum Verband), 55 Abs. 1 (Geschäftsanteih, 58 Abs. 2 ng eg n verfügbarer Kassenbestände), 60 Abs. J (Aufnahme von Darlehen), 62 Abs. 1 Satz 1 (Kreditgewährung), 83 Abs. 1 (Oeffentliche Bekannt⸗ machung), 91 Abs. 2 Satz 1 und 2 (Kapitalisierung des Genossenschafts⸗ vermägens) geändert und die Bestim⸗ mungen der 6 Lit. H und 45 Abs. 1 Satz 1 und 2 gestrichen. Die Genossen⸗ schaft wurde umgewandelt in eine Ge⸗— nossenschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisenkasse in Lobnig, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung.“ Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Lobnig oder durch Veröffentlichung in einer amtlichen Tageszeitung. Die übrigen Aenderun⸗ gen beziehen sich auf innere Verhält⸗ nisse der Genossenschaft. Gelöscht wer⸗ den die Vorstandsmitglieder Johann Breuer und Alois Link infolge Ab⸗ lebens. Eingetragen werden als neu gewählte Vorstandsmitglieder Rudolf Jilg, Bauer in Lobnig, und Karl Oehler, Bauer in Tillendorf, ersterer als Zahlmeister.

Vom 19. August 1944:

Gn. R. II— 4 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Bransdorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz Bransdorf, Kreis Jägern⸗ dorf. Durch Beschluß der Vollver⸗ sammlung vom 30. Jusi 1944 wurde die Satzung in S 1 (Firma) geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiff⸗ eisenkasse in Bransdorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung.“

J Vom 25. August 1944:

Gn. R. II - 195 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Morawitz, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung. Sitz in Morawitz, Kreis Troppau. Durch Beschluß der a. o. Vollversamm⸗ lung vom 6. August 1944 wurde die Satzung in den 88 1 (Firma), 6 Lit. Mitgliedschaft, 7 erster Abs. und Lit. b (Ausschließung), 44 Abs. ] (Einberufung der Vollversammlung), 55 Abf. 2 (Beitritt zum Verhande) und 83 Abs. 1. (Oeffentliche Bekannt⸗ machung) geändert. Die Firma der Genossenschaft lautet nunmehr; „Raiff⸗ eisenkasse in Morawitz, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung.“ Die öffentlichen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ schaft in Morawitz oder durch Rund—⸗ schreiben an alle Mitglieder. Die übri⸗ gen Aenderungen betreffen innere Ver⸗ hältnisse der Gesellschaft.

Vom 26. August 1944:

Gn. R. XIV 100 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse, registrierte Genossenschaft mit unbeschränlter Haftung, Sitz Kreuz, Kreis Römerstadt. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. Oktober 1943 wurde . 3 ö, J Höhe des Geschäftsanteile eändert. (Ech gr I dane 1 nossenschaft in Johnsdorf, registrierte Genosfenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Sitz Johns dorf, Kreis Römer⸗

ralversammlung vom 9. Juli 1944 ist die ö in den 88 25 Abs. 4 Ver⸗ teilung des Reingewinnes) und 28 Oeffentliche ,, geän⸗ dert. Der Absatz 4 des 8 235 Satzung sst gestrichen. Oeffentliche Bekannt⸗ machungen erfolgen durch Anschlag an der Gemeindetafel, in Johnsdorf, und in der „Römerstädter Zeitung“ (amtl. Nachrichtenblatt des Kreises Römer⸗ stadt, sofern nicht gesetzlich für einzelne Bekanntmachungen anderes bestimmt ist.

Westerstede. ö ( 7028] Genossenschaftsregister Westerstede i. Oldbg.

Nr. 114 Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Petersfehn. Du rch eschluß der Generalver⸗

sammlung vom 31. August 19435 wurde

die Genossenschaft in eine a mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt

und angestellt. Mitglieder des Vor⸗

und durch Beschluß vom 17. Juni

stadi. Durch Beschluß der a. o, Gene F

ein neues Statut angenommen. Die Genossenschaft heißt jetzt: Raiffeisen⸗ kasse Petersfehn, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Petersfehn.

Die Haftsumme für jeden erwor⸗

benen Geschäftsanteil beträgt 500 Ren; die höchste Zahl der Geschäftsanteile beträgt 1. ö

Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Mo⸗ naten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Westerstede, den 25. August 1944.

Amtsgericht.

5. Musterregister

Berlin. 7176

In das Musterxregister des unterzeich—⸗ neten Gerichts ist eingetragen worden:

Bei Nr. 42 468, 42 3909, 45 914 Firma Dr. Piper⸗Flemming C Co. Komman⸗ ditgesellschaft, Berlin, Verlängerung der Schutzfrist bis auf 15 Jahre (42 468), 10 Jahre (42 399), 7 Jahre (43 419), an⸗ gemeldet am 12. Juli 1944 (42 468), 17. Juli 1944 (42 399, 43 914), 8 bis 10 Uhr.

Nr. 44175 Firma Rudolph Karstadt Aktiengesellschaft, Berlin, Verlängerung der Schutzfrist bis auf 9 Jahre, ange⸗ meldet am 28. Juli 1944, 8— 10h Uhr.

Nr. 44 849 Siemens⸗Schuckertwerke Aktiengesellschaft, Berlin, Verlängerung der Schutzfrist bis auf 10 Jahre, ange⸗ meldet am 15. August 1944, 9,50 Uhr.

Berlin, den 31. August 1944.

Amtsgericht Berlin. Abteilung 551.

Leipzig. .

In das Musterregister ist eingetragen worden: .

Nr. 17774 Fritz Höllrigl ohne Wohnsitz 1 Bucheinbandzeichnung eines wissenschaftlichen Werkes, offen, Geschäfts nummer 1, Flächenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 10. Juli 1944, 9 Uhr. .

Nr. 17775 Firma Martin Stapf zu Imst in Tirol: 1 Muster einer Ver⸗ bandsbinde, versiegelt, Fabriknummer 2000, Flächenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 1. August 1944, 8 Uhr 45 Min. ;

Nr. 17776 August Ludwig Steege in Leipzig: 1 Paket mit 7 Etiketten, offen, Geschästs nummern 1 =, Flächenerzeug⸗ nisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 15. August 1944, 10 Uhr 30 Min.

Nr. 17777 Direktor Ludwig Overbeck in Leipzig: 1 Paket mit 2 Musterabbil⸗ dungen betr. Dauer-Umsteck-Kalender, offen, Geschäftsnummern 500 und 501, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 18. August 1944, 13 Uhr.

Nr i 773 Ernst Vietze in Görsdorf

bei Grottau (Sudetenland): 1 . barer Sensenhalter, offen, Fabrik- nummer E. V. L, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 109 Jahre, angemeldet am 19. August 1944, 9 Uhr. . ;

Nr. 17779 Hellmuth Schilbach in Leipzig: 1 Entwurf eines National⸗ Ehrenmals mit Erläuterungen Blatt 1 bis 5 und 4 bildlichen Darstellungen, offen, Geschäftsnummer 2, plastische Er⸗ zeugnisse, Schutzfrist 10 Fahre, ange⸗ meldet am 223. August 1944. 13 Uhr

Bei Nr. 17 636 Firma Martin Stapf zu Imst in Tirol hat für die mit den Dess. Rr. 2401/3863 und 24015340 ver⸗= sehenen Muster Schutzfristverlängerung bis auf 10 Jahre angemeldet.

Bei Rr. 17639 Verkaufsstelle des Tschechischen Feuerwehr⸗Landesverbandes in Prag hat für das mit der Fabrik⸗ nummer 4971 versehene Muster Schutz⸗ fristverlängerung bis auf 10 Jahre an⸗ gemeldet. ö ; Amtsgericht Leipzig, 1. September 1944.

7. Konlurse und Vergleichs lachen

HR emscheid. ö 7178 Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen der offenen Handelsgesellschaft W. Emmerich zu Remscheid wird

nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗

termins hierdurch aufgehoben. 9 NI /40) Remscheid, den 235. August 1914.

Amtsgericht.

Eossenm. / 71791 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bauunternehmers May Brumme, Sperenberg, ist, nachdem der im Vergleichstermin vom 17. 7. 1944 an genommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 17.7. 1944 bestätigt ist, aufgehoben worden. 4 NI. 38. ö. Zossen, den 30. August 1944. Das Amtsgericht.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt— sschen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den

übrigen redaktionellen Teil: Rudolf antzsch in Berlin 8w es Druck, der Vreußischen Verlags., und Druckerei GmbH. Berlin

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1944

, , .

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anordnung zur Sicherung der Ordnung in den Binnenschiff⸗ fahrtbetrieben. Vom 30. August 1944.

Anordnung X44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1. September 1944 über die An⸗ fertigung von Herren und Damenwäsche, weiblicher Berufs— und Arbeitskleidung, Kinderkleidung, Rüschen und Weiß⸗ waren, Krawatten und Schals sowie Bettwäsche nach Größen. ;

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anderung und Ergänzung der Preisliste der Wirtschafts—⸗ gruppe Eisen⸗, Stahl- und Blechwarenindustrie für Schneid⸗ waren vom 1. Juli 1943.

Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung M III der Reichsstelle Eisen und Metalle über Zulassung von Metallen. Vom J. September 1944.

9 Wirtschaftsteil ir der Ersten Beilage

Amtliches Deutsches Reich.

Anordnung zur Sicherung der Ordnung in den Binnenschiffahrtbetrieben Vom 30. August 1944

Auf Grund des 2 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Lohngestaltung vom 23. April 1941 (RGBl. 1 S. 222) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RGBl. 1 S. 347) ordne

ich an: §1

Die Anordnung gilt für die Schiffahrtbetriebe im Sinne des 5 2 der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durch⸗ führung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit (Ordnung der Arbeit in der Binnenschiffahrt) vom 30. März 1943 (RGBl. 1 S. 174). ,

. 52

Der Betriebsführer oder seine Beauftragten haben fort— laufend im Betrieb die Arbeitsdisziplin zu überwachen und Verstößen entsprechend den 3 bis 6 entgegenzutreten.

. 53

Der Betriebsführer kann Verstöße der Gefolgschaftsmit⸗ glieder gegen die Ordnung (Arbeitsdisziplin) oder Sicherheit“ des Betriebes mit Verwarnungen oder Geldbußen nach Maß⸗ gabé der folgenden Bestimmungen ahnden:

1. leichte Verstöße, z. B. einmalige Unpünktlichkeit, mit

mündlicher oder schriftlicher Verwarnung;

2. schwerere Verstöße, z. B. unentschuldigtes oder grundloses

Fehlen, wiederholte Unpünktlichkeit oder eigenmächtiges

oder vorzeitiges Verlassen der Arbeitsstelle sowie Wieder⸗ holung leichter Verstöße mit einer Geldbuße bis zum Höchstbetrag eines durchschnittlichen Tagesverdienstes;

3. erhebliche Verstöße, z. B. wiederholte Verstöße nach Ziff. 2 oder bewußte Widerspenstigkeiten gegen Anordnungen des Betriebsführers oder seines Beauftragten mit einer Geld⸗

buße bis zum Höchstbetrage eines durchschnittlichen

Wochenverdienstes. . ö . ö

(1) Die Verwarnungen oder die Geldbußen werden vom Betriebsführer oder dessen Stellvertreter verhängt. Der Betriebsführer kann diese Befugnis bewährten Schiffsführern an Bord übertragen; diese haben den Betriebsführer über alle Fälle zu unterrichten, in denten sie von dieser Befugnis Ge⸗ brauch machen. Einer Anhörung des Vertrauensrats bedarf es nicht; der Betriebsführer hat die Erteilung von Verwar⸗ nungen und die Verhängung von Geldbußen dem Vertrauens⸗ rat bei dessen nächsten Zusammentreten mitzuteilen.

(2) Die Geldbußen sollen am nächsten Lohnzahlungstag einbehalten werden und sind, falls kein Einspruch nach § 7 erfolgt, nach Ablauf der Einspruchsfrist, im übrigen nach Ab⸗ lehnung des Einspruchs an die für den Betrieb zuständige Kasse der NS.⸗Volkswohlfahrt zu überweisen. Die Einbehal⸗ tung sowie die Abführung ist in einer Liste nachzuweisen.

§55

„In den Fällen, in denen sich der Betriebsführer eine wirk⸗ same Unterstützung durch Einschaltüng der Deutschen Arbeits⸗ front verspricht, empfiehlt es sich, diese neben den betrieblichen Maßnahmen anzurufen. .

Hält der Betriebsführer eine betriebliche oder nebenbetrieb⸗ liche Maßnahme nicht für ausreichend oder sind diese erschöpft, so hat er unverzüglich bei Inländern beim Leiter des nach §z 7 zuständigen Arbeitsamts als Beauftragten des Reichs⸗ treuhänders der Arbeit, bei Ausländern (einschließlich Protek⸗

Berlin, Frettag, den 8. September. abends

Reichs) sowie bei Ostarbeitern bei der zuständigen Polizeistelle Anzeige zu erftatten. § 7

(1) Hält ein Gefolgschaftsmitglied eine nach 5 1 verhängte Geldbuße für unbegründet, so kann es hiergegen binnen Monatsfrist Einspruch bei dem für den Betrieb oder dessen Zweigstelle, der das Fahrzeug zugeteilt ist, zuständigen Leiter des Arheitsamts als Beauftragten des Reichstreuhänders der Arbeit einlegen. Die Monatsfxist rechnet vom Tage der Mit⸗ teilung über die Verhängung der Geldbuße an; befindet sich das Schiff bet Zugang der Mittejlung auf Fahrt, so beginnt die 83 erst an dem Tage, an dem das Schiff einen deutschen Hafen anläuft.

(2) Wird die Geldbuße vom Schiffsführer als Stellvertreter des Betriebsführers an Bord verhängt, so ist der Einspruch zu⸗ nächst beim Betriebsführer oder dem Leiter der Zweigstelle ein⸗ zulegen. Dieser hat, wenn er dem Einspruch nicht abhelfen will, den Einspruch binnen Monatsfrist an den Leiter des zu— ständigen Arbeitsamts weiterzuleiten, der endgültig entscheidet.

8 8

Ein Abdruck dieser Anordnung ist auf jedem Schiff an ge⸗

eigneter, der Schiffsbesatzung zugänglicher Stelle auszuhängen. 58 9

Die Betriebsführer und ihre Beauftragten, die dieser An⸗

ordnung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandeln oder sie

umgehen, werden gemäß § 2 der Verordnung über die Lohn⸗ gestaltung vom 25. Juni 1938 RGBl. 1 S. 691) auf Ver⸗ langen des Reichstreuhänders oder des Sondertreuhänders der Arbeit mit Gefängnis und Geldstrafe, letztere in unbe⸗ grenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen oder auf Grund des 51 der Dritten Durchführungsbestimmungen zum Ab— schnitt III (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung vom 2. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2370) in Verbindung mit den Fünften Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung Umwand⸗ lung uneinbringlicher Ordnungsstrafen in Ersatzfreiheits⸗ strafen vom 14. April 1942 (RGBl. 1 S. 180) mit einer Ordnunggsstrafe in Geld, an deren Stelle im Nichtbeitreibungs⸗ falle eine Haft⸗ (Arrest) Strafe bis zu 6 Wochen tritt, bestraft. Strafbar ist auch der Teilnehmer (Anstifter, Mit⸗ täter und Gehilfe).

8 10

Diese Anordnung tritt einen Monat nach ihrer Verkündung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Anordnung über die Verhängung von Bußen in der Binnenschiffahrt vom 30. 9. 1943 (Reichsarbeitsbl. Nr. 29 S. 1 4983) außer Kraft. Berlin, den 30. August 1944. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Sauckel.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1, Seite 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 529 531) wird mit Zustimmung des Herrn Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt alle Be⸗ triebe oder Unternehmungen, die laufend für eigene oder fremde Rechnung Herren⸗ und Damenwäsche, weibliche Be⸗ rufs⸗ und Arbeitskleidung, Kinderbekleidung, Mieder, Rüschen und Weißwaren, Krawatten und Schals sowie Bettwäsche nach Größen herstellen.

§82 Warengruppen Für die Fertigung von Herren- und Damenwäsche, weib⸗ liche Berufs⸗ und Arbeitskleidung, Kinderbekleidung, Mieder, Rüschen und Weißwaren, Krawatten und Schals sowie Bett— wäsche werden folgende Warengruppen gebildet: (¶) Herren⸗ und Damenwäsche Warengruppe I: Herren- und Knaben⸗Oberhemden Warengruppe II: Herren- und Knaben⸗Nachthemden

Warengruppe III: Arbeitshemden ͤ Warengruppe 1IV: Kragen Warengruppe V: Damenhemdblusen

Warengruppe VI: Damen- und Mädchenwäsche 2) Weibliche Berufs⸗ und Arbeitskleidung . Warengruppe VII: Frauen⸗, Berufs⸗ und Werktags⸗ z kleidung

Warengruppe VIII: Arbeitsröcke und Blusen

(38) Kinderbekleidung

Warengruppe 1X: Mädchenbekleidung

Warengruppe X: Kleinkindbekleidung

Warengruppe XI: Säuglingsbekleidung

Warengruppe XII: Kleintind⸗ und Säuglingswäsche

(4) Rüschen und Weißwaren 8

Warengruppe XIII: Arbeitsschutzhauben

Warengruppe XIV: Armblätter Die Produktion der übrigen zu dieser Warengruppe gehörenden Artikel ist vom Leiter des zuständigen Produk⸗ tionsausschusses gesondert zu regeln.

G6) Krawatten und Schals . Warengruppe XV; Krawatten und Schals (6) Mieder Mieder, bestehend aus Büstenhalter, Mieder, Büstenmieder, Strumpfhaltergürtel, Strumpfhalterhemden, Kinderleibchen nd Leibbinden. Warengruppe XVI: 3 Artikel, wie unter (6) aufgeführt, nach eigener Wahl, wobei die Höchst⸗ zahl der insgesamt zugelassenen For⸗

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.

men auf 6 estgesetzt wird.

Warengruppen herstellen.

Anordnung X 44

des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom

l. September 1944 über die Anfertigung von Herren⸗ und Damenwaäsche, weiblicher Berufs⸗ und Arbeitskleidung, Kinder⸗ bekleidung, Mieder, Rüschen und Weißwaren, Krawatten und Schals sowie Bettwäsche nach Größen

Warengruppe XVII: 2 Artikel, wie unter (6) aufgeführt, = nach eigener Wahl, wobei die Höchst—⸗ zahl der insgesamt zugelassenen For— . men auf 4 festgesetzt wird. Warengruppe XVIII: 2 Artikel, wie unter (6) aufgeführt, nach eigener Wahl, wobei die Höchst—⸗ zahl der insgesamt zugelassenen For— men auf 4 festgesetzt wird. (Y) Bettwasche Warengruppe XIX: 23 für Erwachsene und Kinder

83 Eingruppierung

. Hersteller der in S 2 angeführten Artikel werden nach der Zahl der vorhandenen Gefolgschaftsmitglieder wie folgt ein⸗ gruppiert:

(La) Betriebe mit einer Gefolgschaftszahl bis zu 99 Arbeits- kräften dürfen nur Artikel aus einer der in § 2 aufge— führten Warengruppen herstellen.

(1b) Innerhalb einer Warengruppe dürfen Betriebe und Unternehmen bis zu 20 Gefolgschaftsmitgliedern nur zwei Artikel, bis zu 50 Gefolgschaftsmitgliedern nur vier Artikel fertigen.

(ES) Betxiebe mit einer Gefolgschaftszahl bis zu 199 Arbeits⸗ kräften dürfen nur Artikel aus zwei der in 8 2 aufgeführten Warengruppen herstellen. .

G) Betriebe mit einer Gefolgschaftszahl über 200 Arbeits— kräfte dürfen nur Artikel aus drei der in § 2 aufgeführten

(4 Betriebe und Unternehmungen, deren Produktions⸗ programm mehrere Fachgebiete umfaßt, dürfen, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, im Höchstfalle Artikel aus drei von mir zugelassenen Warengruppen herstellen.

6) Artikel, die bisher von dem Unternehmen nicht gefertigt wurden, dürfen auch nicht nen in ihr Produktionsprögramm aufgenommen werden. : .

(6) Als Arbeitskräfte im Sinne des Absatzes 1—3 zählen sämtliche kaufmännischen und gewerblichen Gefolgschaftsmit— glieder einschl. der Lehrlinge. Heimarbeiter und Zwischen— meister sind nach der Stückzahl ihrer Lieferung unter Zu— grundelegung eines vollbeschäftigten Heimarbeiters auf be⸗ triebliche Arbeitskräfte umzurechnen.

(I) Hinsichtlich der Eingruppierung gilt jedes selbständige Unternehmen für sich. Die Gefolgschaft von nicht selbständigen Zweig⸗ und Nebenbetrieben sind dem Hauptunternehmen ʒu⸗ zurechnen.

(8) Der Leiter der Fachgruppe Wäscheindustrie ist berechtigt, mit meiner Zustimmung ÄAlusnahmen von der Eingruppierung zuzulassen.

§ 4

Verarbeitungsvorschriften

(1) Für die Formgestaltung und Verarbeitung der in den 9 uppen I bis XIX aufgeführten Artikel sowie für den zu ihren Herstellung benötigten Werkstoff gelten die besonderen Vorschristen gemäß Anlage 1 bis 14 dieser Anordnung Aulagen 1, 3, 5, 7, 9, 11 u. 13 Typenlisten mit Maß—

tabellen, ö Anlagen 2, 4, 6, 8, 10, 12 u. 14 Tabellen über den

hhöchstzulässigen Durchschnittswerkstoffverbrauch).