.
(2) Andere als in den Anlagen 1—14 aufgeführte Artikel
dürfen bis auf weiteres aus dem zugewiesenen Werkstoff nicht mehr hergestellt werden.
(G3) Die Vorschriften dieser Anordnung gelten auch für sämt⸗ liche noch nicht zugeschnittenen Stoffe, ohne Rücksicht auf die bei der Hereinnahme der Aufträge etwa bezüglich der Ver⸗ arbeitung getroffenen Vereinbarungen.
(4 Diese Anordnung findet gleichfalls Anwendung auf alle für Fl. Lager anzufertigenden Bekleidungsstücke. :
(G6) Sämtliche Verbrauchsmaße verstehen sich einschl. Ver⸗ schnitt mit einem normalen Einlauf (Krumpfung) der Gewebe.
Dieser Einlauf darf bei Hemdenstoff .. . . in der Kette 6 *, im Schuß 3 4 . .
Mang ll wh anteil 8 * Radchen und Kinder⸗
kleiderstoffe sowie
Frauen wascht leider S8 R,. . w . rn, ieee, 3 ö Westbezüge und Sakeen .
betragen.
Bei stark auftretendem Einlauf lüber den normalen Pro⸗ zentsatz hinaus) können die vorgeschriebenen Stoffhöchstver⸗ brauchsmengen entsprechend überschritten werden. Ueber den Mehrverbrauch sind folgende Beweismittel festzuhalten und der zuständigen Fachabteilung in der Fachgruppe Wäscheindu⸗ strie zu melden:
a) Name und Anschrift des Lieferanten b) Belege über Kaufabschluß und Lieferung e Art und Breite des Gewebes
d) festgestellter Längen- und Breiteneinlauf oder sonstige
Mängel . e) beweiskräftige Gewebeproben.
(6) Das Einnähen von Firmen⸗, Qualitäts⸗ oder sonstigen Reklamezwecken dienenden Etiketten ist verboten.
7) In begründeten Einzelfällen (z. B. Export) können Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung durch den Leiter des fachlichen Produktionsausschusses in meiner Voll⸗ macht zugelassen werden. Die Herstellung von Uniformen (für Wehrmacht, Behörden, Partei) wird durch diese Anord⸗ nung nicht betroffen. 4
§5 Strafvorschrift
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
ss 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗
strafrecht gemäß z 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete wahr— genommen.
86
Außerkraftsetzung von Vorschriften
Die Verarbeitungsvorschriften der Anweisung Nr. 3 der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie als Bewirtschaf⸗ tungsstelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und ver— wandte Gebiete über die Anfertigung von „R“-⸗Arbeitskleidung vom 11. November 1943 werden hiermit außer Kraft gesetzt.
§87 Schluß vorschrift . Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im
Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den
besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 1. September 1944. Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Tengelmann.
Anlage 1
zur Anordnung X44 des Produktionsbeguftragten für Bekleidung
und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegaproduk⸗
tion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Herren⸗ und Dame nw asche .
Typenliste I. Herrenwäsche a) Einstoffkra gen 1F0orm Kragenspitzen höchstens 6 em lang b) Ober hemd (mit 2 losen Kragen, ohne Stäbchentaschen) 1 Form ;
Die Oberhemden dürfen nur mit einem glatten Handbund (Sportmanschette), 7 em breit, mit einem Knopf und Knopf⸗ loch gearbeitet werden. Umschlagmanschetten fallen fort. Handbund und Kragen nur einmal gesteppt
Unterkragen beim losen Kragen nur einmal gesteppt
Kragenspitze höchstens 8 em lang
Brustschlitz nur noch mit 3 Knöpfen (ohne Kragenknopf) ge⸗ arbeitet .
Aermelschlitz ohne Knopf und Knopfloch, nur mit einfachem Besatz ]
Vorder und Hinterrumpf S5 em geschnitten, gemessen von der
oberen. Kante der Rückenpasse (Achselspitze) bis zur unteren Rumpfkante . *
a Cber hemd (mit festem Kragen und Stäbchentaschen) 1 Form ö . Brustschlitz mit 4 Knöpfen (einschl. KRragenknopf) Verarbeitung sonst wie Oberhemd mit losem Kragen
d) Arbeits hemd — 1Form . Halsweiten 38, 40, 42, 44 mit Hals⸗ und Handqueber. Rümpfe 199 em und Aermel 52 em lang geschnitten
Vorder⸗ und Rückenteil aus einem Stück
Vorderteil einschl. Verschlußknopf 3 Knöpfe e Auf das Vorder bzw. Rückenteil ist ein 8 om breit geschnittenes
Schulterstück aufgesetzt =
Rückenteil in der Mitte eine Quetschfalte Aermel mit Keilzwickel gearbeitet
e) Herrennachthem d 1 Form . Umlegekragen ohne Brusttaschen und ohne Besas ober Paspel Brustschlitz mit 3 Knöpfen . ; Glattes Handbund, 7 em breit, mit 1 Knopf und Knopfloch Vorder unb hinterrumpf 110 om lang geschnitten
II. KÆ& nabenwäsche
III.
IV.
*
a) Knabenoberhend 1Form
mit festem Kragen, ohne Stäbchentaschen
Verarbeitung sonst wie Herrenoberhemd unter 16
Anfertigung nur in den Größen 60, 70, 89 und 90/85
Statt der Größe 90 wird die Länge 865 (in Anlehnung an das Herrenhemd, das auch nur 865 em lang sein darf, mit den
Weiten der Größen 90) gearbeitet
b) Knabennachthend 1 Form
*
Anfertigung nur in den Größen 70, 8
Zwischengrößen fallen Ohne Kragen
Ausschnitt mit Schrägblende, mit Steppfalte „u Schlupfarm mit 214 em breitem Bündchen Bruftschlitz bei Größe 70 und 80 — 2 Knöpfe Brustschlitz bei Größe 90 und 1060 — 3 Knöpfe Beim Legen von Herrenwäsch
Stecknadeln verwende
fort
t werden
Damenwäãsche (gewebt)
a) Taghemd mit angesetzter Vollachsel
b) Nachthemd mit langen Aexmeln e) Nachthemd mit halben Aermeln
qc) Unterkleid mit Trägern
e dürfen nicht mehr als zwei
e) Schlüpfer, offene Form .....
Damenwäsche (gewirkt
a) Taghemd mit Trägern b) Schlüpfer, offene Form
)
.
e) Schlüpfer, geschlossene Form.
d) Unterkleid mit Trägern
e) Unterkleid mit Vollachseln . . . Mädchenwäsche (gewebt) a) Nachthemd mit kurzen Aermeln.
b) Nachthemd mit langer
a) Mädchen⸗Taghemd b) Mädchen⸗Unterkleid e) Mädchen⸗Schlüpfer .
é Aermeln
Mädchenwäsche (gewirkt)
ö
Anlage 2
überschritten werden.
Typen⸗Bezeichnung Größe en, verbr. breite ⸗ in m in em l. Herrenwäsche .
a) Einstoffkragen. 35 — 44 (Stoff verbrauch je Dtzd.)
Oberkragen.. O0, 7 90
Unterkragen 2fach .. — 0, 54 90 b) Oberhemd m. 2 losen
KRra gen 36-44 85 2,865 80
e) Oberhemd m. festem Kragen.... . 36 — 44 85 2,67 80
d) Arbeits hemd. ... 38— 44 100 2, 62 80
) Herrennachthemd 35— 44 110 3,18 80
Einlagestoff verbrauch
Dberhemd m. 2 losen k 35 = 44 — 0, 20 990
Oberhemd m. festem Kra⸗
3 . — 0,183 90
II. K nabenwäsch
a) Oberhemd m. festem Kragen Kö 60 — 1,32 80 Oberhemd m. festem Kragen J 70 — 1,52 80 Oberhemd m. festem ;
Kragen . 80 — 2,00 80
Oberhemd m. festem
,,, 85 — 2, 20 80
(Die Größe Sö ist in den .
Weiten von Größe 90
zu arbeiten)
b) Nachthemd. .... 70 — 1,40 80 Nachthemd ..... 80 — 1,650 80 Nachthemd. 90 — 1,92 80 Nachthemd? 100 — 2,20 80 Soweit die Stoffbreiten das Querschneiden des Rumpfes zu—
lassen, sind die Größen 70 und 80 des Knabennachthem des
quer zu schneiden. Der Stoffverbrauch verringert sich hierbei bei Größe 70 auf 1,28 in bei 89 om Stoffhreite,
bei Größe 80 auf 1,52 m bei 80 em Stoffbreite.
Bei Größe 90 und 100 ist der Aermel mit 2 Keilen zu schneiden.
III. Damenwäsche (gewebt) ö Länge Oberstoff⸗ Stoff⸗ Größe verbr. breite in am . . . in m in em
a) Taghemd mit ange⸗ setzter Vollachsel. . . 42 — 48 95 1,75 I8 / 80
b) Nachthemd mit langen — . Aermeln. .... 4 —48 120 3,25 78 / 80
) Nachthemd m. kurzen —
Aermeln .... 4 —48 120 2,90 IS / o d) Unterkleid m. Trägern 42-48 — 2,00 78 / 80 e) Schlüpfer, offene Form 42— 48 50 1,20 76 / 8j
IV. Damenwäsche (gewirkt)
a) Taghemd m. Trägern 42— 48 85 0,5 128 / 130
b) Schlüpfer, offene Form 142 — 48 45 0,53 128 / 130
c) Schlüpfer, geschlossene =.
, 42 — 483 68 0,65 128/130 d) Unterkleid mit Trägern 42 - 48 — l, 90 128/130 e) Unterkleid m. Voll ⸗-
achsel . . . 424 48 — 1l,8 128/130
V. Mädchenwäsche gewebt)
a) Nachthemd m. kurzen Aermeln 60 1,30 80 Nachthemd m. kurzen Aermeln 70 1,̊59 80 Nachthemd m. kurzen Aermeln 80 4 80
Nachthemd m. kurzen Aermeln 90 1,90 80 Nachthemd m. kurzen Aermeln 100 2, 10 80 Nachthemd m. kurzen Aermeln 110 2, 28 80 Nachthemd m. kurzen Aermeln - 120 2,657 80
b) Nachthemd m. langen Aermeln 60 1,30 80 Nachthemd m. langen Aermeln 70 1,50 80 Nachthemd m. langen Aermeln 80 1,70. 80 Nachthemd m. langen Aermeln 90 1,90 80 Nachthemd m. langen Aermeln 100 2,50 80 Nachthemd m. langen Aermeln 110 2, Cs5 80 Nachthemd m. langen Aermeln 120 3,06 80
1 14 8. 4 2 4 1 .
— —
1 1 Form 1
zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung
und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegs—
produktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Herren⸗ und Damenwäsche
Höchstzulässiger DurchschnittsCverbrauch an Werkstoffen Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗ schnittswerkstoffverbrauch an Oberstoffen sowie Einlagestoffen nicht
Länge
Neichs⸗ und Etaatõ anzeiger Nr. 202 vom S8 zevtember 1944. S. 2
o, go und 100 zulässig
Form Form Form Form Form
ö 0 2 228 2 8 2 82 o 9 98 9 2 — — Q — — —
Form Form Form Form Form
o 9 0 0 1 42 0 21 8 2 8 2 2 — — — — —
Form Form
Form
Form
Oberstoff⸗ Stoff-
duktion vom 1
a) Mädchen⸗Taghemd Mädchen⸗Taghemd Mädchen⸗Taghemd Mädchen⸗Taghemd Mädchen⸗Taghemd Mädchen⸗Taghemd Mädchen⸗Taghemd
b) Mädchen⸗Unterkleid Mädchen⸗Unterkleid Mädchen⸗Unterkleid Mädchen⸗Unterkleid Mädchen⸗ Unterkleid Mädchen⸗Unterkleid Mädchen⸗ Unterkleid
oO) Mädchen⸗Schlüpfer Mädchen⸗Schlüpfer Mädchen⸗Schlüpfer Mädchen⸗Schlüpfer Mädchen⸗Schlüpfer Mädchen⸗Schlüpfer Mädchen⸗Schlüpfer
, , , , 6 8
VI. Mädchenwäsche (gewirkt)
d 9 9 9 0 2
8 2 412 2 2 2
Länge in ern
. 40 . 50 ö 60 2 70 . 90 190
Stoff⸗ verbr. in m
0,32 0, 41 0, 51 0, 56 0, 64 0,71 0, 71 6, 37 0, 46 0, 56 0, 66 0, 74 0,81 0,90 0, 37 0, 39 0,41 0,43 6,45
0,485
0, 50
Besondere Verarbeitungs vorschriften
1. Jede Ausstattung und Garnierung von Frauen und Mäbchen⸗ wäsche sowie das Anbringen von Stickereien jeder Art sind verboten. 2. Das Bügeln der Herren⸗ und Damenwäsche ist auf die dringend notwendigen Bedürfnisse zu beschränken. 3. Beim Legen mehrerer Wäschestücke ist die Verwendung von Vorhandene Bestände sind innerhalb von 2 Monaten, gerechnet vom Tage des Inkrafttretens dieser An⸗ ordnung, aufzuarbeiten.
textilen Bändern untersagt.
Anlage z
Typenliste und Maßtabellen
JI. Beruf s⸗ und Arbeitskittel
1. Frauen⸗Kittel, kleidartige Schlupfform 1 Form, Größe 42 — 48 ; aus farbigen, bedruckten oder bunt gewebten Stoffen mit kurzen oder langen Aermeln
0
1Form, Größe 42 — 48 Vorder⸗ oder Rückenschluß mit höchstens 5 Knöpfen aus bedruckten oder bunt gewebten Stoffen mit kurzen oder langen Asrmeln
3. Frauen⸗Arbeitskittel, mit Kragen 1 Form, Größe 42—48 Vorder⸗ oder Rückenschluß
mit höchstens 6 Knöpfen
Frauen⸗Arbeitskittel, ohne Kragen
aus bedruckten oder bunt gewebten Stoffen mit kurzen oder langen Aermeln
4. Wickelsch ürze
1 Form, Größe 42. 48
aus gefärbten, bedrickten oder hunt gewebten Stoffen
mit kurzen oder langen Aermeln
5. Frauen⸗Berufsmantel, mi
vorschrift)
1 Form, Größe 48— 48
Vorderschluß
aus einfarbigen Stoffen: schwarz, marine, blau, braun ob. grau
mit kurzen oder langen Aermeln
Einheitsmantel für bffentl. Auftraggeber und entsprechenden
Auflage⸗Programmen)
1 Form, Größe 40— 42
in Jumperform
oder mit geradem Saum und angesetztem Blusenteil
2. Frauen⸗Halb⸗ oder ⸗Bundschürzen
1Form
in normalen Größen und weiten Größen III. Spezi albekleidung für Frauen
II. Berufs⸗ und Arbeits schürzen l. Frauen⸗Trägerschürzen
1. Schwestern⸗Kleiderschürzen 1 Form, Größe 42 — 48
mit Rückenschluß
gerader Sattel (nur einfach verarbeitet)
lange Aermel
2. Schwesternschürzen 1⸗Form, Größe 40-48
Trägerform
.
3. Frauen⸗Arbeitshosen, Din⸗-Norm 61547 1 Form, Größe 42 — 48
mit Brustlatz
1V. Beruf s⸗ und Arbeits leider
1. Jugendliche Arbeitskleider 2 Formen, Größe 38—46
mit Vorderschluß bis zur Tai
fle
mit kurzen oder langen Aermeln 2. Frauen⸗NArbeitstleider 2 Formen, Größe 42— 52 für Schwerarbeit und Landwirtschaft mit kurzen oder langen Aermeln 3. Straßen⸗ und Werttagstleider z Formen, Größe 40— 62 aus Kunstseide, Wolle oder Mischgeweben mit kurzen oder langen Aermeln 4. Spezial⸗Arbeits⸗Trachten kleider 2 Formen, Größe 40— 52 mit geteiltem Rücken und Mieder mit kurzen oder langen Aermeln 5. Frauen⸗Werttags⸗ oder ⸗A Arbeits blusen 2 Formen, Größe 40—52
mit kurzen, langen oder halben Aermeln
6. Arbeitsröcke
2 Formen, Größe 40-48 mit enger Schrittweite
und normaler Schrittweite
Maßtabellen für weibliche Berufs⸗ und Arbeitstleidung
1. Arbeits⸗, Straßen⸗ u.
Werktagskleidung (iugendl. Form)
*
Arbeits-, Straßen⸗ u.
Werktagskleidung (Frauen form)
Größe
38 410 42
Stoff⸗ breite in em
130 130 130 130 130 130 130
130 130 130 130 130 130
130
130 130 130 1390 130 130 130
zur Anordnung X44 des Produktionsbeauftragten für Bekleibung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegspro— September 1944 über die Anferti
ͤ gung weiblicher Beruf s⸗ und Arbeits bekleidung
t Kragen (nach Herstellunga⸗
Länge Oberweite Hüftweite 90 (
106 95 106 92 98 108 96 103 110 103 109 112 109 115 116. 116 123 112 103 109 116 109 115 118 116 123 120 122 133 128 139
122
2
3
—
e
—
Nr. 207
zum Deutjchen Reichs
Seste veilage
—
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
(G36) Hoylsaumarbeit (Hand⸗ und Maschinenarbeit) darf weder an Bertwäsche noch an Bettwäschestoffen ausgeführt werden.
(4 Verboten ist, in Verkehr zwischen Wäscheherstellern und Handel (Groß⸗ und Kleinhandel) bzw. Letztverbrauchern Bettlaken, Hand⸗
; tücher, Küchenwäsche zu bügeln (zu plättemn). .
(5) Für das Fertigmaß ist die Breite des Artikels, für das Schnittmaß die Breite des zur Verwendung kommenden Gewebes an erster Stelle genannt.
(6) Die errechneten Zuschnittlängen enthalten neben der Zugabe für das Säumen der Artikel eine weitere Zugabe für den normalen Einlauf (Krumpfung der Gewebe). Diese beträgt 499 für Leinen und 829 für Halbkunstseide.
Anlage 13 zur Anordnung X44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung
und Rauchwaren des Reichsminssters für Rüstung und Kriegspro=
duktion vom 1. September 1944 Eber die Anfertigung von Miedern
Typenliste .
a) Büstenhalter, niedere Form, ohne Ansatz, mit Rücken⸗ schluß, über Brustspitze gemessen mindestens 18 em, über Brustmitte gemessen mindestens 9 em, bei Größe 4 ganz aus Miederstoff Größen 3 —6
b) Büstenhalter, wie vorstehend beschrieben, jedoch Brust⸗ einsatz aus Wirkstoff oder Spitze und Brustunterteil ge⸗ füttert Größen 3 —6
Form 1
Form 2 a) ansatz, mit Rückenschluß, über Brustspitze gemessen min—⸗ destens 24 em, über Brustmitte gemessen mindestens 11 em, Rückenhöhe 3 em, aus Miederstoff ungefüttert Größen 4—8 b) Büstenhalter, wie vorstehend beschrieben, jedöch Brusteinsatz aus Wirkstoff oder Spitze, Brustunterteil gefüttert Größen 4—8 Büstenhalter, hohe Form, mit langem Ansatz, mit angeschnittenen Trägern, im Rücken mit Gummi, zum Knöpfen oder zum Haken, für starke Frauen, über Brust⸗ spitze gemessen mindestens 33 em, Rückenhöhe am Ver— schluß gemessen mindestens 18 em, ganz aus Mie derstoff Größen 6—12 b) Büstenhalter, wie vorstehend beschrieben, jedoch Brust⸗ einsatz aus Wirkstoff oder Spitze, Brustunterteil gefüttert Größen 6—12 8 Stillbüstenhalter, vorne zum Knöpfen, im Rücken mit Schnürung, Höhe über Brustspitze gemessen min— destens 24 em, Höhe zwischen den Brüsten mindestens 18 em, Rückenhöhe mindestens 12 em Größen 4—10
Strumpfhaltergürtel, schmale Form, im Rücken mit Knopfverschluß, vorne mindestens 12 em hoch Weiten 74 — 76 ]
Sportgürtzel, schmal, seitlich- geknöpft oder gehakt,
Rücken mindestens 20 em hoch, vordere Höhe (Mitte)
mindestens 18 em hoch, ohne Gummieinsatz
Weiten 66 —82 — . —
b) Sportgürtel, wie vorstehend beschrieben, jedoch mit Gummieinsatz . Weiten 66— 82
Sportgürtel, mittelbreit, seitlich geknöpft oder gehakt,
seitlich Gummieinsatz 5 em breit, im Rücken mindestens
24 em hoch, in den Seiten 25 em hoch
Weiten 68 — 84
a) H üfthalter aus Miederstoff, 8 eilig, seitlich gehakt oder geknöpft, auf der linken Seite ein schmales Gummiteil eingesetzt, im Schritt ein Gummizwickel, im Vorderteil und im Rücken je zwei Federn, Vorderteil Mitte min— destens 29 em hoch, Rückenhöhe mindestens 31 em, Gummihöhe mindestens 25 em Weiten 68 — 84 ö
b) Hüfthalter aus Miederstoff, wie vorstehend beschrieben,
jedoch Vorderteil Mitte mindestens 31 em hoch, Rücken⸗
höhe mindestens 35 em, Gummihöhe mindestens 30 em
Weiten 72—90
Hüfthalter, breit, seitlich gehakt, mit Gummieinsätzen
in den Seiten und Schrittzwickel, mit Leib⸗ oder
Magenverstärkung, Vorderteil Mitte mindestens 34 em
hoch, Rückenhöhe mindestens 40 em
Weiten 74-90
b) Hüfthalter, breit, wir vorstehend beschrieben, jedoch mit Rückenschnürung und seitlichem Hakenverschluß, ader vorn mit Schließe und Rückenverschnürung
. Weiten 74-100
Form 1 Hüftformer mit Magenverstärkung, Innenbinde oder
verstellbarer Magenplatte, mit seitlichem Hakenverschluß
oder Vorderschluß Weiten 8o— 110 Form 11 a) Büstenmieder mit Gummieinsätzen und Magenver⸗ ⸗ stärkung, im Rücken mindestens 45 em eng Weiten 70— 90
b) Büstenmieder mit Rückenschnürung und mit Magen—
verstärkung ; . Weiten 72-100
Form 12 Strumpfhalterhemd für Kinder
Größen 5 —12
Form 13 Strumpfhalterhemd für Frauen
Größen 4—8
Form 14 ö inderleibchen, Mindesthöhe am Verschluß 20 em bei
Größe 5
Größen 1—3
Form 16 Einheitsleibbinde für die Miederindustrie
ö mindestens 30 em hoch, Rückenhöhe mindestens
32 em
Weiten 75— 120 (Leibweite)
Form 16 Hohe Leibbinde mit Rückenschnürung oder mit geschlossenem
Rücken und Hakenverschluß, mit Zweqverstärtung, Vorder= teil mindestens 0 em hoch, Rückenhöhe mindestens 38 em
Weiten 89 – 125 (Leibweite)
Form 3 a)
Form 4
Form 5
Form 6 a)
Form J
Form 8
Form 9 9)
Form 17 Leibbinde für Hängeleib mit stark gewölbtem Leibteil, Vor⸗
derteil mindestens 32 em hoch, Rückenhöhe mindestens 35 em Weiten 809— 130 (Leibweite)
Form 18 Miedere Leibbinde nach Operationen usw.) mit seitlichen Gummieinsätzen, Vorderteil mindestens 268 em, Rücken⸗ höhe mindestens 28 em = Weiten 80—– 115 (Leibweite)
Form 19 Schwere Leibbinde für Bauchbruch, Hängeleib usw. mit seitlichen Gummiteilen, Vorderteil mindestens 29 em hoch, Rückenhöhe mindestens 32 em Weiten ss — 130 (Leibweite). —
Die Leibbinden Form 16—19 dürfen nur von ausgesprochenen Leib⸗
Büstenhalter, mittlere Form, mit kleinem Mieder⸗
Berlin, Freitag, den 8. Septe
Spezialisierungs vorschriften 1. Die in der vorstehenden Typenliste aufgeführten und Leibbinden dürfen nur dann angefertigt werden, dem 1. 9. 1939 laufend hergestellt wurden.
Auftrag Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese überschreiten.
dürfen in Leibbinden nur 1 Form herstellen.
Di 8
Leibbinden⸗Formen die Zahl 1 überschreitet.
auf 3 beschränkt. Anlage 14
überschritten werden: Größe bzw.
sortiment Sor nm , ten nnn, 6 l . Fm, ,, 4 b) Büstenhalter 48 Form 3 a) Büstenhalter 612 b) Büstenhalter 5 —12 Form 4 Stillbüstenhalter . 4 —10 Form 5 Strumpfhaltergürtel .. 4 — 76 Form 6 a) Sportgürtel ... 66 - 82 b) Sportgürtel .. 66 — 82 Form 7 Sportgürkell .... 68 - 84 Form 8 a) Hüfthalter mit Hakenverschluß .. 68 — 84 mit Knopfverschluß .. 68 - 84 b) Hüfthalter mit Hakenverschluß. 72 — 90 mit Knopfverschluß 72-90 Form 9 a) Hüfthalter ; 4 100 h) i halte; 74 -= 100 Form 19 Hüfthalter ...... S0 -= 110 Form 11 a) Büstenmieder ... 71090 b) Büstenmieder J Form 12 Strumpfhalterhemd für Kinder. —12 Ferm 13 Strumpfhalterhemd für Frauen. 4—8 Förm 14 Kinderleibchen einschließlich Besatz 1—8 Form 15 Einheitsleibbinde 1415120 Form 10 Veibbindeen⸗ S0 = 125 Form 17 Leibbinde für Hängeleib . .. S0 = 130 Form 18 Leibbinde nach Operationen, S0 - 115 Form 19 Schwere Leibbinde 85 – 130
Besondere Verarbeitungsvorschriften
dürfen nicht hergestellt werden.
Gummibreitgeweben. . 3. Die Ausstattung mit Motiven, Rüschen und ähnlichem
Zierpatten ist verboten. Nicht unter dieses Verbot Nähte und Absteppnähte, die zur Erhöhung der Haltba
Stoff ein anderer ist als der Grundstoff. 4. Die Stoffhöchstverxbrauchsmaße verstehen sich einschl. BVerschnitt, jedoch ohne Besatzstreifen.
Sr
träger und 3000 für sonstigen medizinischen Bedarf zu
folgende Arbeitszeiten
100 Min. 70 Min. 120. Min.
Form 17 Leibbinde für Hängeleibe. Form 18 Leibbinde nach Operationen .. Form 19 Schwere Leibbinde
von unnötigen Arbeitsaufwendungen.
bindenfähriken hergestellt werden.
. .
1
1
2. Wird Einzelanfertigung dadurch notwendig, daß der Bedarf aus der Serienfertigung nicht gedeckt werden kann, darf diese Fertigung 34 der Gesamtfertigung je Produktionsabschnitt nicht übersteigen.
3. Betriebe, die seit Jahren vorwiegend Maß und Einzelfertigungen herstellen, können hierzu vom Leiter der Fachabteilung in meinem
genehmigungen dürfen 255 der Gesamtproduktion in Miedern nicht 4. Betriebe, deren Produktion überwiegend aus Miederartikeln besteht,
Leibbindenfabriken, die vor dem 1. 5. i939 auch Miederartikel her— gestellt haben und diese Miederartikel weiter herstellen wollen, müssen aus ihrem Fabrikationsprogramm so viele Formen in Miederartikeln streichen, als die von ihnen hergestellte Anzahl der
6. Für Betriebe und Unternehmungen bis zu 10 Gefolgschaftsmit⸗ gliedern wird die Höchstzahl der insgesamt herzustellenden Formen
zur Anordnung X44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und
Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Miedern.
4 Höchstzulässiger Verbrauch an Werkstoffen Nachfolgender höchstzulässiger Verbrauch an Werkstoffen darf nicht
Stoff⸗ Stoff⸗ Welten; verbr.
6,235: 84 o, 3 84 0,345 84 60, 1 84 0, 85 84 045 84 0,22 84 0.34 84 0,32 84 0.45 84 o, s 84 0, 5z 384 o, 5s 84 6,51 84 0,886 84 0, Ss 84 1,17 84 11 684 1,14 34
. Gummischlüpfer, Hüfthalter und Büstenmieder unte licher Verwendung von Gummibreitgeweben an Stelle von Oberstoff
2. Es ist untersagt, Miederartikel (Mieder, Hüftgürtel, Büstenmieder) herzustellen, bei denen der Verbrauch an Gummibreitgeweben höher ist als 507 des Gesamtverbrauchs an Oberstoff einschl.
Stickereien, ferner das Herstellen von Ziernähten, das Aufsetzen von
Zweckverstärkung dienen sowie Patten, die nicht auf den Grundstoff aufgesetzt werden, auch dann, wenn der für die Patten verwendete
Aus den von der Reichsstelle für Textilwirtschaft zur Verfügung gestellten Spinnstoffen für die Anfertigung von Leibbinden sind 020 zur Bedarfsdeckung für Angehörige der Sozialversicherungs⸗
6. Für die Anfertigung von Miedererzeugnissen und Leibbinden dürfen je Fertigungsstück nicht überschritten
werden: Höchstarbeitszeit bei Heim⸗ arbeit bei reiner einschl. Betriebs⸗ Verlage⸗ arbeit rungskopf Betriebs⸗ ; arbeit Form 1 a) Bustenhalter. ...... 13 Min. 16 Min. h nnn nnn, 14min. 18 Min. Form 2 a) Büstenhalterů. ...... 1g Nin. 24 Min. b Bistenhalter 22 Min. 28 Min. Form 3 a) Büstenhalter ...... . 45 Min. 51 Min. b) Büstenhalter ... .. . 48 Nin. 55 Min. Form 4 Stillbüstenhalter .. . . ... 28 Nin. 34 Min. Form 5 Strumpfhaltergürtel. .. ... 22 Min. 36 Min. Form 6 a) Sportgürtel . . . . .... 21 Min. 24 Min. D Short girter , in. Hm Gorge 34 Min. Form 8 a) Hüsthalter . . ... w b Hifthalterr· 49 Min. 60 Min. Form 9 a) Hüfthalter ..... . 54 Min. ]74 Min. b) Hüstgalter 48 Min, 70 Min. Forno ieee, 69 Min. 92 Min. Form 11 a) Büstenmieder .. ... . Iñ765 Min. g92 Min. . b) Büstenmieder .... .. 72 Min. 90 Min. Form 12 Strumpfhalterhemd für Kinder . 22 Min. — Form 13 Strumpfhalterhemd für Frauen. 36 Min. — Form 14 Kinderleibchen ...... .. 19 Min. 24 Min. Form 15 Einheitsleibbinde .. . ... Is8 Min. g8 Min. Form 16 Leibbinden. ..... .... 90 Min. —
Diese Arbeitszeiten dürfen weder für die Lohngestaltung noch für eine Preiskalkulation sein. Sie dienen ausschließlich der Beschränkung
Ausnahme⸗
U
breite in m i cm
6,20 84
0,51 100
0,52 84 o, S 84 1,10 84 0,95 84 0, 5 84 0, Cs 84
r ausschließ⸗
Zierat sowie
fallen solche rkeit und als
Futter und
verwenden.
anzeiger und Preutzischen Staatsanzeiger
nrer 1944 — / e., . . u —
ö. . Bekanntmachung 1 Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom— munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGI. 1
—
S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. 1 S. 479 — dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 90542 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 — über die Aenderung der Zu⸗ ständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die HFerwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 — RGGBl. 1 S. 303 — wird das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der nachstehenden
Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Gotthelf, Hildegard Sara, 10. 11. 19221 in Zittau
geb, zuletzt wohnh. gewesen, Bln-⸗Halensee, Jonchim⸗
Friedrich⸗Str. 48,
. Caminer, Erna Sara, geb. Schrubski, 21. 5. 1895 geb., zuletzt wohnh. gewesen: Bln.-Charlottenburg, Fritschestr. 61,
3. Kuttner, Elsbeth Saro, geb. Lebin, 12. 8. 1873 in Oranienburg geb., zuletzt wohnh. gewesen: Bln.⸗Lichter—⸗ felde⸗West, Drakestr. 62 a,
4. Bajan, Alexander Israel, 1. 4. 1885 in Hajnik / Ungarn geb., zuletzt wohnh. gewesen: Bln.⸗Tempelhof, Kleine⸗ weg 57,
. Bajan, Eugenie Sara, geh. Kemeny, 30. 3. 18389 in Völocz / Ungarn geb zuletzt wohnh. gewesen: Bln.⸗ Tempelhof, Kleineweg 57,
6. Ott, Cäecilie Sara, geb. Haß, 10. 8. 1898 geb. zuletzt wohnh. gewesen: Bln. Nös, Gleimstr. 57,
. Loew, Elfriede Sara, geb. Perl, 18. 1. 1881 in Za⸗ wodzie geb., zuletzt wohnh. gewesen: Bln. Charlotten⸗ burg, Reichsstr. 104,
8. Böh m, Alfred Israel, 2. 12. 1892 in Zempelburg geb. zuletzt wohnh. gewesen: Bln.Wilmersdorf, Tantener Straße 2,
9. Polley, Else Sara, 28. 10. 1887 in Gumbinnen geb. zuletzt wohnh. gewesen: Bln.-⸗Charlottenburg, Neue Kant— straße 3, .
19. Neufeld, Emma Sara, geb. Kajari, 19. 4. Tata⸗Tovarosch Ungarn geb., zuletzt wohnh. Bln. Wilmersdorf, Helmstedter Str. 23,
11. Ginzberg, Jenny Sara, geb. Abraham, verw. Fuchs,
18. 7. 1880 in Lublinitz geb., zuletzt wohnh. gewesen:
Bln⸗Charlottenburg, Bleibtreustr. 10—11.
Ni
8m
—
1892 in gewesen:
Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi— denten Berlin⸗Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle,
Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden. Berlin, den 30. August 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin S B Senne.
Aenderung und Ergänzung der Preisliste der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗ Stahl- und Blech— warenindustrie für Schneidwaren vom 1. Juli 1943 (Reichs—⸗ anzeiger Nr. 15 vom 8. Juli 1943).
Die als Anlage zu meiner Anordnung über Höchstpreise für Schneidwaren vom 1. Juli 1943 bekanntgegebene Preis liste vom 1. Juli 1943 ist vJm Leiter der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl- und Blechwarenindustrie mit Wirkung vom 1. Oktober 1944 gemäß der nachstehenden Anlage geändert und ergänzt worden.
Berlin, den 30. August 1944.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Esch ke. . Anlage. Preisliste
der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl- und für Schneidwaren
Buchstaben 8, C und E erhalten fölgende Fassung: B. Verbraucherhächstpreise für Dosenöffner und Korkzieher
2 59
1 je Stück
Einfacher Dosenöffner ohne Mechanik, mit Führungs⸗ klinge, ganz aus Stahl geschlagen, Griff lackiert oder . 2 , —*65 Einfacher Dosenöffner ohne Mechanik, mit Führungs klinge und Holzbeschalung, Länge 15 em.... 3. Dosenöffner mit Zahnradwiderlager, Griff lackiert oder gefärbt mit Holzzwischenstück, Länge 15 em . — 75 4. Dosenöffner mit Zahnradwiderlager mit geprägtem
Hohlgriff, lackiert oder gefärbt, Länge 15 eme. 5. Stangenkorfzieher mit Holzgriff, scharfes oder rundes Geminde, Ginge 15 dn 6. Hebellorkzieher, Kastenform mit Kapselheber, Kasten lackiert oder gefärbt, scharfes oder rundes Gewinde,
Blechwarenindustrie
—
NX
Länge 11 em , 63 7. Taschendosenöffner, ganz aus Blech gestanzt, einfache
Ausführung, etwa 50 mm lang 1 8. Taschendosenöffner, ganz aus Blech gestanzt, mit
Kapselheber, etwa 79 mm lange. k
C. Verbraucherhöchstpreise für Bestecke aus Eisen und Stahl
L. Eisenvernickelte Eßlöffel, Eßgabeln, daffeelöffc Stahlheft⸗ messer und Hohlheftmesser:
FR. M je Dtz. 1 y. eisenvernickelt 4,80 2 89 e eisenvernickelt 4,80. 3. Kaffeelöffel, eisenvernickelt w 2,70 ta. Eßmesser aus SM-Stahl, aus einem Stück ge. schmiedet mit vernickeltem Heft.. kJ b. Eßmesser aus SM⸗Stahl, aus einem Stück ge⸗ schmiedet, Heft unvernickelt ; 8.40 5a. Hohlheftmesser, eisenvernickelt, mit Gußstahlklinge 22, 20 b. Eßmesser aus SM⸗Stahl, aus einem Stück ge— II. Eisengerommelte Eßlöffel, Eßgabeln und Kaffeelöffel. ; 1. 6 eisengerommelt 3, 60 2 Eßgabeln, eisengerommelt 3,50 3. Kaffeelöffel, eisengerommelt 2, 40
* — .
2