1944 / 202 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 202 vom S. September 1944. S. 4

6

Sffentlicher Anzeiger

X

m m ,

2. Zwangs verfteigerungen, 3. Aufgedote,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, ;

4. Oeffentliche Zuftellungen, 5. Berlust⸗ und Funbsachen, 6. Auslosung uf w. von Wertpapieren,

, , . KKommanditgese 9. Deutsche r

109. Gesellschasften m. S. D., 18. Unfa 14. QDenossenschafeen, 12. Offene Handelg⸗ und Rommanditgesellschaften,

14. Deutsche Reichsbank und 1B. Verschiedene Bekanntmachungen.

.

II- und

nvalidenversicherungen, antans weffe.

2 3. Aufgebote

7038 Aufgebot.

Der Bürgermeister der Gemeinde Hoinstein, Bez. Breslau, hat das Auf— gebot zur Ausschließung des Eigen⸗ tümers des Grundstücks Nr. 20 Hoin⸗ stein, Haus Nr. 21 Schmiede mit Hof⸗ raum in Größe von 4 a 96 m gemäß 5 927 BGB. beantragt. Die im Grund⸗ buch eingetragenen Eigentümer, die Bauern George Zirpel, Gottlieb Knobloch, Gottlieb Kattge jun., Gott⸗ fried Braeuer, Gottlieb Schroeter, Gottlieb Jansch, Gottlieb Braeuer, Gottlieb Thiel, Gottlieb Kattge sen. Gottlieb Emrich, Christian Jansch, Gottlieb Ullrich und Gottlieb Dittfeld werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. November 1944 um 111 Uhr vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Breslau, Museumstraße Nr. 9, im 1I. Stock, Zimmer Nr. 453, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung erfolgen wird. (54 F 71144.)

Breslau, den 24. August 1944.

Das Amtsgericht.

7040 Aufgebot.

1. F. 244. Der Fleischer Max Schulze, Berlin NO 18, Kolonie Fritz Hellmann, Block 1, Fliederstr. 82, hat beantragt, den verschollenen Hutmacher Karl Schulze, zuletzt wohnhaft in Havelberg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ dert, sich spätestens in dem auf den 14. November 1944, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf— gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen

Havelberg, den 11. August 1944.

Das Amtsgericht.

7045 ;

Es klagt die Ehefrau des Hilfs⸗ arbeiters Bronislaw Mielcarek, El⸗ friede geb. Wachser in Lünen, Engel⸗ straße Nr. 14, gegen ihren Ehemann auf Ehescheidung. Der Beklagte wird vor die Zivilkammer 3b des Land⸗ gerichts in Dortmund auf den 7. De⸗ sember 1944, 9 Uhr, Zimmer 121, im karre erich geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbebollmächtigten vertreten zu lassen.

Landgericht Dortmund.

7043 Oeffentliche Zustellung.

410 3044. Der Justizinspektor Sermann Reimer in Leipe, Wypr. Amtsgericht, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Waechter in Danzig, klagt gegen Frau Else Zink geb. Hecker, früher in Danzig, jetzt un— bekannten Aufenthalts, wegen Löschungs⸗ bewilligung mit dem Antrage: 1. die Beklagte wird verurteilt, die Löschung der Auflassungsvormerkung zu bewilli⸗ gen, die im Grundbuch von Oliva Blatt 1444 in Abt. Il unter Nr. 3 für sie eingetragen ist: 2. die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Land⸗ erichts in Danzig, Neugarten 30,34, J. Stockwerk, Zimmer 201, auf den 265. Oktober 1944, 19 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Danzig, den 23. August 1944.

Die Geschäftsstelle, Abt. 41, des Landgerichts.

S erluft. n Fundsachen

7219 Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Aetien⸗ Gesellschaft. Policenaufgehot!

Die Unfall⸗Versicherungsscheine Nr. 294 533 Gottlieb Mehlitz, Seitwann, Nr. 293 158 Eduard Hüting, Minden, Nr. 378183 Bründ Semmler, Chem⸗ nitz, Nr. 381 1738 August Schäfer, Ber⸗ lin, Nr. 331278 Adolf Poppen, Frei⸗ burg i. B., Nr. 443 165 Markus Schorr, Nürnberg, Nr. 467 586 Rudolf Rehker, 6 Nr. 468 950 Ebert Seemann,

eipzig, Nr. 469 199 Fritz Hoppe, Leip⸗ zig, Nr. 1469 764 Elisabeth Krakamp, Göttingen, und die Hinterlegungs⸗ scheine zu den Unfallversicherungen Nr. 3533 730 Hugo Pohl, Berlin, und Nr. 387 875 Eduard Hüting, Minden, sind abhanden gekommen. Falls binnen zwei Monaten kein Einspruch erfolgt, werden die Scheine außer Kraft gesetzt

Berlin, den 5. September 1944.

Der Vorstand.

Die Beklagte wird zur münd⸗

72171 Aufgebot. .

Folgende von der Deutschnationalen Lebensversicherungs⸗Akt.⸗ Ges. (DM) bzw. der Deutscher Ring Lebensversiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaft (DR), beide in Hamburg, und der Deutschen Lebens⸗ versicherung (Gemeinnützige Aktien⸗ gesellschaft (De) in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, der „Deutsche Welt“ Lebensver⸗ sicherungs⸗Akt. Ges. (DW) in Berlin ausgestellten, auf das Leben der Be⸗ zeichneten lautenden Versicherungs⸗ scheine sind in Verlust geraten und werden kraftlos, falls nicht binnen zwei Monaten Einspruch bei uns erhoben wird.

Wilhelm Krapp V OI 360 (D)), Walter Rehm 101 771 (DR), Otto Schröder A 245 821 (DR), Felix Paul LY 257 139 (DR), Frau Käthe Paul geb. Bendig und Tochter Ingrid 364 3875 (DR), Willi Heute 446 123 DR), Frl. Eva Zuhl L JD27 500 (DR), Frl. The⸗ resia Grosgatsteiger L. 1 052 318 (DR), Franz Teusch 1106 234 (DR), Emil Bruckert 156 564 (De), Ernst Frei 729 041 (De), Hans Reimers 512 331 (DL), Hermann May Adolf Köhler 2721 (DW), Dietrich Preuß 294 108 (DR).

Hamburg 36, am 8. September 1944.

Deutscher Ring Lebensversicherungs⸗

Aktiengesellschaft der D. A. F.

7218 Die Versicherungsscheine Nr. 209 137 und 211932, auf das Leben des Herrn Karl Bank ausgestellt, sind verloren⸗ gegangen und werden hierdurch von uns für kraftlos erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden. Berlin WS, Krausenstr. 9.10. Mannheimer Lebensversicherungs⸗

7. Aktiengesellschasten 1220] .

Schontung Handels⸗A. G6.

Aus dem Aufsichtsrat ist ausgeschie⸗

den Herr Robert Wendt, Berlin⸗ München.

8. om schaften auf Aktien

7221 Berliner Handels⸗Gesellschaft.

Die Kommanditaktionäre laden wir u einer außerordentlichen Hauptver⸗ ö auf Mittwoch, den 4. Ok⸗ tober 1944, 1116 Uhr, nach Berlin in den Weißen Saal unseres Stadtbüros, Charlottenstraße 33, ein.

In der Hauptversammlung zu stim⸗ men oder Anträge zu stellen sind gemäß §z 28 unserer Satzung berechtigt:

a) diejenigen Kommanditaktionäre, welche als solche in den Aktien⸗ büchern verzeichnet sind oder ihre Eintragung in die Aktienbücher, die nur in Berlin bei unserer Emissions-Abteilung erfolgen kann, spätestens am 28. September 1944 beantkagen und die auf ihren Namen eingetragenen Anteilscheine spätestens am 30. September 1944 hinterlegen. die Inhaber von Inhaber⸗Anteil⸗ scheinen, welche ihre Anteilscheine gleichfalls spätestens am Sonn⸗ abend, dem 30. September 1944, hinterlegen.

Die Hinterlegung gemäß a und h kann während der üblichen Geschäfts stunden erfolgen: z

in Berlin: bei ünserer Emissions⸗ Abteilung, Französische Straße 42a;

in Bremen: bei der Norddeutschen Kreditbank Altiengesellschaft, in Breslau: bei Herrn E. Heimann, der Mittelschlesische Bank A.⸗G., in Dresden: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt Abtei⸗ lung Dresden, der Sächsischen Bank, der Sächsischen Staatsbank, in Düsseldorf: bei der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank, in Essen: bei den Herren Burk⸗ hardt K Co., in Frankfurt a. M.: bei den Herren Gebrüder Beth⸗ mann, der Deutschen Effecten⸗ und Wechsel⸗Bank, der Frankfur⸗ ter Bank, in Halle a. d. S.: bei der Hallescher Bankverein Komman⸗ ditgesellschaft auf Aktien, in Ham⸗ burg: bei den Herren Brinckmann, Wirtz C Co., der Deutschen Bank Filiale Hamburg, der Norddeut⸗

Filiale Hamburg, der Vereins⸗ bank in Hamburg, in Karlsruhe: bei der Badischen Bank, in Köln: bei der Deutschen Bank Filiale Köln, den Herren Pferdmenges & Co., Herrn J. H. Stein, in Königsberg i. Pr.: bei der Landes⸗ bank der Provinz Ostpreußen, in Leipzig: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, den Herren Meyer & Co., der Sächsi⸗ schen Bank Filiale Leipzig, in Mannheim: bei der Badischen

sche Kreditbank Aktiengesellschaft

1945 zurückzustellen, da der

gebnisses der

am

Bank, in München: bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank, der Bayerischen Staatsbank München, der Baye⸗ rischen Vereinsbank, den Herren Merck, Finck K Co., den Herren Seiler C Co., in Nürnberg: bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank Nürnberg, der Bayerischen Staatsbank Nürnberg, der Bayerischen Vereinsbank, in Stuttgart: bei der Deutschen Bank Filiale Stuttgart, der Württembergischen Bank, in Wien: bei der Creditanstalt⸗Bankverein, der Hypotheken⸗ und Credit⸗Insti⸗ tut in Wien Aktiengesellschaft, den Herren E. v. Nicolai C Co., in Amsterdam: bei der N. V. Hol⸗ landsche Koopmansbank, in Rot⸗ terdam: bei der Rotterdamsche Bankvereeniging N. V.

Die Hinterlegung kann ferner bei einem deutschen Notar oder bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapier⸗ sammelbank, erfolgen.

Die Anteilscheine sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung bei den Hinterlegungsstellen zu be— lassen. ;

Im Falle der Hinterlegung der An⸗ teilscheine bei einem Notar oder bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapier⸗ sammelbank, ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift späte⸗ stens am 2. Oktober 1944 bei unserer Gesellschaft innerhalb der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Berlin, den 6. September 1944.

Der Verwaltungsrat der Berliner Handels⸗Gesellschaft. Dr. Meidinger.

h. Gejeliichaten m. 6. 9.

6995

Das Stammkapital der Mitteldeut⸗ schen schränkter Haftung in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Koblenzer Straße 3, ist durch Beschluß vom 9. 9. 1942 von 15 0060 li,“ auf 20 000 Li- herab⸗ gesetzt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden bei ihr Fu melden.

Die Geschäftssührer.

Michael Busnick. Friedrich William Hans.

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Zinsherabsetzungsangebot für, die 4 „ige Niedersächsische Landesbankanleihe Ausgabe 1 von 1940 Kenn⸗Nr. 2 110

Den Inhabern der nicht verlosten Schuldverschreibungen unserer 41/2 Mig. Niedersãchsischen Landesbankanleihe Ausgabe 1 von 1910 bieten wir auf Grund der Verordnung über das Ver— fahren beim Umtausch von Schuld— verschreibungen der Kreditinstitute vom 8. Dezember 1911 (RGBl. 1 S. 7 mit Wirkung ab 1. Januar

S. I46) ] Jann IHhtß die Herabsetzung des Zinsfußes

auf 4 v. H. an.

Inhaber dieser Schuldverschreibun— gen, die statt der Zinsherabsetzung die Bareinlösung ihrer Stücke wünschen, werden aufgefordert, die Schuldver⸗ schreibungen mit Zinsscheinen per 2. 1. 19g15 u. ff. nebst Erneuerungsscheinen bis spätestens zum 15. Noveniber 1944 bei uns oder bei unseren Zweig⸗ anstalten in Schwerin und Rostock mit einem entsprechenden Antrag einzu⸗ reichen. .

Die fristgemäß eingereichten Schuld⸗ verschreibungen werden am 2. Januar 1945 dem nach den Anleihebedin⸗ gungen nächstzulässigen Kündigungs— termin zum Nennwert in bar ein— gelöst. Zu diesem Zeitpunkt gelten sie gemäß § 4 in Verbindung mit 1, Abs. 5 der Verordnung als zur Rück⸗ zahlung zum Nennwert gekündigt.

Für diejenigen Schuldverschreibüngen, die nicht bis zum 15. November 1944 zur Bareinlösung eingeliefert werden, gilt nach 5 1 Abs. 1 der Verordnung das Angebot zur Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 v. H. mit Wirkung ab 1. Januar 1915 als angenommen. Die Zinssenkung ist gemäß 8 5 der Verordnung jedem späteren Inhaber der Stücke gegenüber wirksam. Hannover, den 5. September 1944.

Niedersächsische Landesbank Girozentrale —. Brandes. Ley.

7151 Deutsche Rentenbank.

Es wird gebeten, die Einsendung der Erneuerungsscheine zu den 4 * Ab⸗ lösungsschuldverschreibungen der Deut⸗ schen Rentenbant bis zum Frühjahr Neudruck der Bogen mit Zinsscheinen per 1. 6. 19415 ff. erst nach Bekanntgabe des Er⸗ Auslosung zum 1. 12. 1944 erfolgen kann.

Berlin, den 4. September 1944.

Grundstücksgesellschaft mit be⸗

aufgefordert, sich

Berliner Verein Kranken versiche⸗ rung auf Gegenseitigteit, Berlin⸗ Pankow, Am Schloßpart 4. Bilanz zum Schlusse des Geschäfts⸗

7121]. jahres 1943.

XA. Attiva. RM, S Grund besitz 237 010 Schuldscheinforderungen:

a) gegen öffentliche Kör⸗ perschaften 196 000, b) Sonstige . 300 000, Wertpapiere Guthaben (Hauptgeschäfts⸗ stelle) bei Banken... Rückstände und anteilige Bestände bei den Geschäfts⸗

,, Kassenbestand einschl. Post⸗

scheckguthaben 5 Geschäftseinrichtung ... 41 077 Sonstige Aktiva . 3 679 Rechnungsabgrenzung .. 500

S Ss 7X7

196 00 los 170 22

191 306 96 617 692 672 22183

B. Passiva, Rücklage. . 388 zal, 46 Zuführung a.

d. Geschäfts⸗

ergebnis. 35 340,05 Rücklage für Ersatzbeschaffg. Wertberichtigung! .... Rückstellung für Pensions⸗

verpflichtungen. ... Deckungsrückstellung für

Sterbegeldverpflichtun⸗

gen und Krankheitskosten 2 853 531, 58

423 981

7182 28 000

90 grh 80

übernom⸗ men v. and. Unternehm. Zuführung im Geschäftsjahr 361 8o7, Schadenrückstellung ; Rückstellung für Verwal⸗ tungskosten: Abschlußkosten Sonstige Ver⸗ waltungskosten 24 000, Steuern und öffentliche Abgaben.. 121 000, Vorausbezahlte Beiträge Sonderkonto Reichskom⸗ missar für die Preisbildg.

8 773, 37 3 234 111

4700 000

25 000,

170 000 220 608 31

14 13 30 S ss9 z17 5

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts jahr 1943.

A. Einnahmen. FR. M 89

Ueberträge aus dem Vor⸗ jahr (Schadenrückstel⸗ lung)

Beiträge

Nebenleistungen der Ver⸗ sicherungsnehmer ... 9 220

Kapitalerträge: Zinsen 266 440,45

Hausertrag 12 710,83

Gewinn aus Kapitalanlagen

Sonst. Einnahmen

3300 000 13 731 41422

279 151 28 6 081 25 97 346 01 17423 21276 RE. Ausgaben. H Zahlungen für unerledigte Versicherungsfälle a. d. Vorjahr. Zahlungen für Versiche⸗ rungsfälle im Geschäfts⸗ jahr: Geleistet 6 657 007,71 Zurückgest. 4 700 000, Verwaltungskosten: Abschlußk. . 377 777,05 Sonst. Ver⸗ waltungs⸗ kosten .. Steuern und öffentliche Abgaben einschließl. 15 262, 3 Sozialabg. Beiträge an Berufsver⸗ tretungen Abschreibungen Zuführung zur Deckungs⸗ rückstellung⸗.. Zuführung zur Rücklage. Sonst. Ausgaben....

3 276 594 5:

11 357 007

1674 276,5

232 174,21

2291 51281 s8 o 7 o2

361 807 35 340 05 12 87275

V Is Iz 7p

Berliner Verein Krankenversiche⸗ rung auf Gegenseitigteit. Der Vorstand: ! Berthold Hansen. Wilhelm Kaufmann.

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Versich⸗ rungsunternehmung sowie der vom Vor⸗ stand erteilten Aufklärungen und Nach⸗ weise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Berlin, den 12. Juni 1944.

Friedrich Osterwoldt, Wirtschaftsprüfer.

Schlesische Landeskreditanstalt 72253 in Breslau. Durch Erlasse des Herrn Reichswirt⸗

Betrag.

l schaftsministers vom 18. Dezember 1943

und 15. Mai 1944 ist der Schlesischen Landeskreditanstalt in Breslau die Aus⸗ gabe von

RM 15 Millionen 4 igen Kommunal⸗ schuldverschreibungen Reihe 4: Stück 3009 über je Rc 100, Buchst. A Nr. 1— 3000, .

Stück 5000 über je RM 500, Buchst. B Nr. 3001 8000,

Stück 11000 über je Ke 1000, Buchst. C Nr. 8001—19 000,

Stück 240 über je Ha 5000, Buchst. D Nr. 19 001 19 240,

sowie die Ausgabe von.

Rel 20 Millionen 4 igen Hypotheken⸗

pfandbriefen Reihe 4: Stück 5000 über je En 100, Buchst. A Nr. 1— 5000, Stück 7000 über je RA 500, Buchst. 3 Nr. 5001 —12000, Stück 14000 über je Ren 1000, Buchst. C Nr. 12 001 26 000, Stück 100 über je HM Buchst. D Nr. 26 601-26 400, genehmigt worden. ö Die Schuldverschreibungen und Pfand— briefe unterliegen dem Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuld⸗ verschreibungen öffentlich rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (RGBl. I S. 492). Außer den Teckungs⸗ werten, deren Abtretung oder Verpfan⸗ dung nur mit Zustimmung der Auf⸗ sichtsbehörde zulässig ist, haften dem Schuldverschreibungs- bzw. Pfandbrief⸗ inhaber das gesamte Vermögen der Schlesischen Landeskreditanstalt und darüber hinaus das gesamte Vermögen und die Steuerkraft der Provinzialver⸗ bände von Niederschlesien und Ober—

schlesien und das gesamte Vermögen des

Schtesischen Sparkassen⸗ und Girover⸗ bandes. Die Kommunalschuldverschrei⸗

bungen und Pfandbriefe lauten auf den

Inhaber und tragen das Ausstellungs⸗ datum 1. Juli 1944. Sie werden mit 4 * für das Jahr in halbjährlichen, am 1. April und t. Oktober eines jeden Jahres nachträglich fälligen Raten ver⸗ zinst. Die Auszahlung der Zinsen er— folgt jedoch für die Geltungsdauer der Verordnung vom 17. Dezember 1943 nur einmal jährlich, und zwar zum l. Juli. Die Schlesische Landeskredit⸗ anstalt kann die Kündigung zu jedem Zinstermin für alle Kommunalschuld⸗ verschreibungen und Pfandbriefe oder einen Teil derselben mit dreimonatiger Frist gussprechen, bei Teilkündigung nach vorheriger Auslosung der zu kün⸗ digenden Stücke. Sie kann auch Kom⸗ munalschuldverschreibungen oder Pfand⸗ briefe einziehen, die sie freihändig zurückkauft bder zur Darlehnsrückzah⸗ lung erhalten hat. Spätestens am 1. Oktober 2000 müssen sämtliche Kom⸗ munalschuldverschreibungen und Pfand⸗ hriefe dieser Reihen zurückgezahlt sein. Eine Gesamt- oder Teilkündigung er⸗ folgt durch Bekanntmachung in der „Allgemeinen Verlosungstabelle“ der Deutschen Reichsbank, Berlin, bei Teil⸗ kündigung unter gleichzeitiger Angabe der zur Kündigung ausgelosten Stücke nach Reihe, Buchstabe, Nummer und Die gekündigten Kommunal⸗ schuldverschreibungen und Pfandbriefe werden zum Kündigungstermin durch die Kassen der Anstalt und die weiter unten bezeichneten sonstigen Stellen ein⸗ gelöst. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an werden Zinsen auf die ausgelosten bzw. gekündigten Stücke nicht mehr gezahlt. Von seiten des Inhabers sind die Kom⸗ munalschuldverschreibungen bzw. Pfand⸗ hriefe unkündbar.

Gleichzeitig mit der vorgenannten Bekanntmachung werden in der „Allge⸗ meinen Verlosungstabelle“ die ange, ausgelosten oder gekündigten, aber noch nicht eingelösten Stücke veröffentlicht. Ferner werden in demselben Blatt auch alle anderen die Kommunalschuldver⸗ schreibungen Reihe 4 und die Pfand⸗ briefe Reihe 4 betreffenden Bekannt⸗ machungen erlassen.

Die ausgelosten und gekündigten Stücke sowie die fälligen Zinsscheine werden kostenfrei bei der Schlesischen Landeskreditanstalt in Breslau, ihrer Zweiganstalt in Kattowitz sowie sämt⸗ lichen Girozentralen, Sparkassen, Banken und Bankiers eingelöst. Bei diesen Stellen können auch neue Zins⸗ scheinbogen kostenfrei erhoben werden.

Im Falle einer Konvertierung der Kommunalschuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe wird die Schlesische Landes⸗ kreditanstalt in Bertin und Breslau Stellen einrichten und bekanntgeben, kei denen die Konvertierung kostenlos erfolgt.

Tie RM 15 Millionen 4 7, Kommu⸗ nalschuldverschreibungen Reihe 4 sowie die M 20 Millionen 4 *, Hypotheken⸗ pfandbriefe Reihe 4 werden zur amt⸗ lichen Notierung an den Börsen in Berlin und Breslau eingeführt werden. Von der Verpflichtung zur Einreichung eines Prospektes ist durch Anordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 24. August 1944 Befreiung erꝛteilt worden. Mit dieser Anordnung gilt die Zulassung der Kommunalschuldverschrei⸗ bungen und Pfandbriefe zum Börsen⸗ handel an den Börsen in Berlin und Breslau als erfolgt.

Breslau. im August 1944.

Schlesische Landeskreditanstalt.

6

5000,

Größe Arbeits blusen 0 565

42 56 57

Arbeits röcke

Berufs⸗ und Arbeitsklittel

Die vorstehenden Maßtabellen sind für die Verarbeitung verbind- lich. Die darin aufgeführten Maße sind sogen. Grundmaße. Körpermaße sind Maße, die unmittelbar auf dem nackten Körper

gemessen werden.

Grundmaße sind die für die Größenordnnng und Schnittfindung Sie werden bei Frauen und Mädchen über

grundlegenden Maße. leichte Ünterkleidung gemessen.

l. Die Oberweite der Maßtabellen entspricht dem Büstenumfang. Derselbe wird von der Rückenmitte in Höhe des Armansatzes, ausgehend über die Brustspitzen, ringsherum gemessen.

Die Hüftweite der Maßtabellen entspricht dem Hüftumfang über der stärksten Stelle der Hüfte, waagerecht gemessen. Die Längenmaße der Maßtabellen entsprechen der Länge des

fertigen Kleiduügsstückes und werden vom Halswirbel über die

Gürtellinie bis zur Saumkante gemessen.

Fertigm aße dagegen sind die Maße der fertigen Bekleidung. Sie sind aus den Grundmaßen entwickelt und müssen so bemessen sein, daß das fertige Stück die notwendige Weite enthält und ein zweckentsprechen⸗ des Tragen ermöglicht. Der Unterschied zwischen dem Grundmaß und Fertigmaß in dem Brustumfang (bzw. Oberweite), beispielsweise bei Arbeitskitteln, muß mindestens 8 em, bei dem Hüftumfang (bzw. der

Hüftweite) mindestens 10 em betragen. Anlage 4

zur Anordnung X44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung weiblicher Beruf s⸗

und Arbeitskleidung

Höch stzulässiger Durchschnitts verbräuch an Werkstoffen Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗

schnittswerkstoffverbrauch nicht überschritten werden: ;

Stoff⸗

Typenbezeichnung Größe I. Beruf s⸗ und Arbeitstittel 1. Frauen⸗Kittel Kleidartige Schlupfform a) mit kurzem Aermel .. b) mit langem Aermel . Frauen⸗Arbeitskittel

ohne Kragen

a) mit kurzem Aermel .. bj mit langem Aermel .. Frauen⸗Arbeitskittel mit Kragen a) mit kurzem Aermel ..

42 48 2 48

C 48 42 48

p = 48

b)] mit langem Aermel. .. 4248. 3,

4. Wictelschürze a) mit kurzem Aermel .. b) mit langem Aermel ...

12 153 42 —48

Typenbezeichnung Größe S8. Frauen⸗Berufsmantel mit Kragen (Einheitsmantel 40 für öffentl. Auftraggeber 42 lt. besonderer Herstellungs⸗ 44 vorschr.) mit lang. Aermel 46 18 Für die Ausführung in kurzen Aermeln verringert sich der je⸗ weilige Stoffverbrauch um durch⸗ schnittlich 40 om Berufs⸗ und Arbeitsschürzen 1. Frauen⸗Trägerschürzen in Jumperform a) kleine Größen ..... b) normale Größen e) weite Größen rauen⸗Halb⸗ oder Bund⸗ chürzen a) normale Größen .... 44– 46 b) weite Größen .. .. . 48-50 Spezialbekleidung für rauen 1. Schwestern⸗Kleider⸗ schürzen mit Rückenschluß a) mit langem Aermel ... b) mit kurzem Aermel ... Schwesternschürzen Traͤgerform Frauen⸗Arbeits hosen in⸗- Norm 61547 ; mit Brustlatz Beruf s⸗ und Arbeitskleidung l. Jugendl. Arbeitskleider a) mit kurzem Aermel .. . 38— 46 b) mit langem Aermel ... 38— 46 Frauen⸗Arbeitstleider a) mit kurzem Aermel .. . 42 52 b) mit langem weitem Aermel 42-32 Straßen⸗ und Werktags⸗ kleider a) mit kurzem Aermel . .. 40-48 b) mit langem Aermel .. . 4050 c) in Frauengrößen ... . 44-52 Spezi al⸗Arbeits⸗Trachten⸗ kleider . ö a) mit kurzem Aermel ... 40-52 b) mit langem Aermel .. . 4052 Frauen⸗Werttags⸗ oder NArbeita blusen a) mit kurzem Aermel ... 40— 48 b) mit halbem Aermel .. . 40 560 ) mit langem Aermel ... 42-52 Ar beit s röde a) mit enger Schrittweite . 40 48 b) mit normaler Schrittweite 10-48

Länge Oberweite Hüftweite

Stoff⸗ verbr.

92 96 103 109 116 122 128

Stoff⸗ breite in om

verbr. in m

78/80 78/80

I8 / o 1880

880 18 80

Stoff⸗ breite in m in om 7s / 8o 78 / 89 78 / 80 78/80 78 / 80

Is / so 78 / 80 178.80

78 / 0 78 / 80

7s / 8o 78 / So

Is / 0

78 / 78 / 0

90 90 90

O, 86. 138/40

138 46

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 20 vom 8 eytember 1944. 2. 3

4 Besondere Verarbeitungsvorschriften.

() Betriebe, welche bisher nicht alle Grundformen ihrer Waren— gruppen hergestellt haben, dürfen auch weiterhin nur ihre bisherigen Grundformen fertigen. ; .

(2) Die Verwendung von Zierknöpfen ist verboten. Die Anweisung des Leiters der Fachgruppe Wäscheindustrie vom 11. 1. 1943 über den Knopfhöchstverbrauch bleibt bestehen. Darüber hinaus wird für die weibliche Berufs- und Arbeitskleidung folgender Knopfhöchstverbrauch fastgelegt:

a) Berufsmäntel, Knöpfe,

b) Berufsmäntel, 9 Knöpfe, .

e) Wickelschürzen mit kurzem Aermel, insgesamt 2 Knöpfe,

d) Wickeischürzen mit langem Aermel, insgesamt 4 Knöpfe,

e) Trägerschürzen ohne Knöpfe,

f) Arbeitskleidung 8 Knöpfe,

g) Berufskleidung 8 Knöpfe. ;

(3) Die Ausstattung mit Schärpen, Plisseeteilen, gierknöpfen, Zier⸗ steppereien, Fichus und Jabots, Doppelpaspeln und Aermetvolants, ferner das Herstellen von Schultergarnierungen und ganzen Falten⸗ röcken ist verboten.

Arbeitskittel mit kurzem Aermel, insgesamt

Arbeitskittel mit langem Aermel, insgesamt

(4) Die Maßtabellen sind für die gesamte Verarbeitung verbindlich.

(5 Arbeitsmäntel und Arbeitskittel erhalten einen Saum von 2 am geschnitten, 1 em genäht.

(6) Fertig bezogene Paspeln oder Schrägftreifenbänder sind in dem durchschnittlichen Höchststoffverbrauch nicht enthalten.

(7) Für Uebergrößen (über Größe 50) wird der notwendige Mehr- verbrauch an Stoffen bei allen Kleidungsstücken auf 159, bes Durch— schnittsverbrauches begrenzt.

(8 Die Anfertigung von Arbeitsröcken ist an Auflagen des Leiters der Fachabteilung weibl. Berufs- und Arbeitskleidung gebunden. (9 Die Anfertigung von Frauenberufsmänteln lt. besonderer Her⸗ stellungsvorschrift darf nur für Lieferung öffentl. Auftraggeber, wie Wehrmacht, Reichspost und Bahn u. ähnl. oder für Lieferungen, die an besondere Auflagen gebunden sind, erfolgen.

Anlage h Ar Anordnung X44 bes Produktionsbeguftragten i Bekleidung unh Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1. September 1944 für die Anfertigung von Kinder⸗ be kleidung

Typenliste und Maßtabellen I. Mädchen bekleidung l. Mädchen⸗Schürzen je 1 Form, Größe 60— 90 in Hänger⸗ und Trägerform Knabenschürzen 2 Formen, Größe 40— 55. mit angeschnittenem und angesetztem Träger 3. Klein kind⸗Schürzen 2 Formen, Gr. 45 55 Passen⸗ oder Kollerform dchen⸗Kleider 3 Formen, Gr. 60—100 mit kurzen oder langen Aermeln aus Kunstseide, wollenen oder Mischge weben Jungmädchen⸗Kleidung 3 Formen, Gr. 95—105 mit kurzen oder langen Aermeln aus Kunstseide, wollenen oder Mischgewaben 6. Turnhosen 1 Form, Gr. 0 —8 II. Sänglings⸗ und Kleinkinder⸗Oberbekleidung l. Klein tinderanzüge a) Bluse oder Hemd mit kurzem oder langem Aermel b) Anknöpfhose oder Trägerhose 3 Formen, Gr. 45—55 mit eingeschnittenen oder aufgesetzten Taschen 2. Klein tind⸗Kleider . ö 3 Formen, Gr. 45—55 mit kurzen oder langen Aermeln in Passen⸗, Hänger⸗ oder Taillenform 3. Säuglingskleid 1 Form, Gr. 42 in Passenform mit langen Aermeln Blusen für Knaben oder Mädchen 1ẽForm, Gr. 45—55 mit kurzem Aermel Spielhose für Knaben oder Mädchen 2 Formen, Gr. 45— 55 ; f mit glatter oder gezogener Hose Passen⸗ oder Taillenform Sonnenhosen für Knaben und Mädchen 2 Formen, Gr. 45— 55 mit glatter oder eingereihter Hose und Brustschutz Ueber jäckchen für Knaben und Mädchen 2 Formen, Gr. 1—3 - oder 2 reihig Janter 1ẽ Form, Gr. 45— 55 ohne Taschen mit oder ohne Futter mit höchstens 2 Knöpfen mit langem Aermel Träã gerroch 1 Form, Gr. 45 55 mit Bund und Träger Träger hose 2 Formen, Gr. 45—55 mit Latz, Steg und eingesetzten Taschen oder mit Steg und Taschen dchenmantel 1 Form, Gr. 42 45 mit Masse, ganz gefüttert Längensaum 5 em, Aermelsaum 3 em Kleinkindmantel 2 Formen, Gr. 42 45 a) Hamburger Form mit oder ohne Oberkragen Rückengurt ganz gefüttert 2Qreihig, links und rechts zum Knöpfen glatter Aermel Längensaum 5 om Aermelsaum. 3 om mit Revers Rückengurt 2 reihig glatter Aermel Längensaum 5 em Aermelsaum 3 em Sommerkopfbedeckung für Knaben und Mädchen 3 Formen, Gr. 45—54 mit abgefüttertem Kopf und Rand in Südwester⸗, Schuten⸗ oder Flapperform Winter kopf be deckung 3 Formen, Gr. 48 54 a) für Mädchen: Gnomform b) für Knaben: Südwester

*.

III. Säuglingtz⸗ und Kleinkind⸗Wäsche 1. Erstlings hemd 1 Form, nur in 30 gm Länge mit rundem Halszug (Bündchendurchzug) angeschnittenem Aerxmel Kleintind⸗Taghemd für Mädchen 1 Form, Gr. 45 55 mit angesetzter Achsel Schlupfform Kleinktind⸗Taghemd für Knaben 1 Form, Gr. 45 55 mit rundem Halsausschnitt 3 Knöpfen kurzem Aermel Kna beno berhemd 1 Form, Gr. 50 —55 mit Schillerkragen Aermel mit Hanbbund zum Knöpfen Schulterpasse . 2 Brustknöpfen Mädchen⸗Nachthemd 1ẽForm, Gr. 560 und 70 hoch geschlossen mit langem Aermal 2 Knöpfe Schlafanzüge 1ẽ Form, Gr. 60 und 70 2 teilig Jacke langer Aermel 2 Knöpfe Hose mit Durchzug Lätzchen 3 Formen runde, ovale oder spitzs Form Ober⸗ und Unterstoff mit Schrägblenden eingefaßt 1 Knopf j j mit Zwirnöse S. Wagenkissen Knopfverschluß mit 2 Knöpfen Größe 40 40 em Unterlagen aus Flanell einfach umsäumt umkettelt Größe 40 490 em Wickeltücher aus Flanell 1Form einfach umsäumt oder umkettelt Größe 80x 80 em Windeln aus Mull 1 Form gesäumt Größe 80x 80 em 2. Windelhose aus Igelit 1 Form (Schlupfform) in den Größen 1,2 und 3 aus 0, 12 im starken Igelitplatten als Zugband ist Igelitband zu verwenden 3. Betteinlagen (Unterlagen) aus Igelit 2 Größen a) 30 140 em b) 60 X 80 cm aus 9, 15 mm starken Igelitplatten

*

Maßtabellen für Kinderbekleidung Passen⸗ breite vorn

Passen⸗ breite hinten

Artikel Größe Länge Hüft⸗ weite Jungmädchenkleiber. . 95 91 . 100 93

105

110

Mädchenkleider ... 50

65

70

75 75

80 80

85 85

90 90

95 95

100 100

Kleinkindkleider ... 40 40

45 45

8 942 50 56

J

x re 23

6

55 55 25 . Die vorstehenden Maßtabellen sind für die Verarbeitung verbind⸗ lich. Die darin aufgeführten Maße sind sogenannte Grundmaße.

Körpermaße sind Maße, die unmittelbar auf dem nackten Körper gemessen werden.

; Grundm aße

ind die für die Größenordnung und Schnittfindung grundlegenden

Maße. Sie werden bei Frauen und Mädchen über leichte Unter⸗

kleidung gemessen.

1. Die Oberweite der Maßtabellen entspricht dem Büstenumfang. Derselbe, wird von der Rückenmitte in Höhe des Armansatzes, aus— gehend über die Brustspitzen, ringsherum gemessen. ö.

2. Die Hüftweite der Maßtabellen entspricht dem Hüftumfang, über der stärksten Stelle der Hüfte waagerecht gemessen. J

3. Die Längenmaße der Maßtabellen entsprechen der Länge des fertigen Kleidungsstückes und werden vom Halswirbel über die Gürtellinie bis zur Saumkante gemessen.

Fertigm aße

dagegen sind die Maße der fertigen Bekleidung. Sie sind aus den Grundmaßen entwickelt und müssen so bemessen sein, daß das fertige Stück die notwendige Weite enthält und ein zweckentsprechendes Tragen ermöglicht. Der Unterschied zwischen dem Grundmaß und Fertigmaß in dem Brustumfang (bzw. Oberweite) beispielsweise bei Mädchenkleidern muß mindestens 6 em betragen.

Anlage 6 zur Anordnung XM des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegs— produktion vom 1. September 1944 für die Anfertigung von Kinderbekleidung

Höchstzulässiger Durchschnitts verbrauch an Werkstoffen Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗ schnittswerkstoffverbrauch nicht überschritten werden:

Größe Stoff⸗ oder verbr. Länge in m

Stoff⸗ breite . in em 1. Kinderbekleidung l. Mädchenschürzen a) Hängerform . ... b) Trägerform .... 2. Knabenschürzen . 3. Kleinkindschürzen 4. Mädchenkleider a) mit kurzem Aermel —=.

60 75 7090 4055 4555

78 / S0 78 80 1880 8 80

1,20 163 0, 50 0, 70

60 100 2,00 90

Klappe mit Aufschlag und Ohrenteil gefüttert

b) mit langem Aermel 60 -= 100 2,25 90