1944 / 204 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

5. Zungmädchentleider a) mit kurzem Aermel b) mit langem Aermel 6. Turnhosen II. Säuglings⸗ und Klein kind⸗ Oberbekleidung 1. Klein kindanzüge a) mit kurzem Aermel b) mit langem Aermel 2. Klein kindtlei der a) mit kurzem Aermel b) mit langem Aermel Säuglingskleid langer Aermel Blusen für Knaben u. Mädchen mit kurzem Aermel Spielhose f. Knaben u. Mäd⸗ J Sonnenhose f. Knaben u. Mädchen ö. Neberzieh jäckchen f. Knaben u. Mädchen h,, b) Futtertofrff Jan ter a) Oberstoff b) Futterstoff Träͤgerrock Träger hose a) mit Latz und Steg b) mit Steg und Taschen .. Mädchenmäntel a) Oberstoff b) Futterstoff Klein kindmantel a) Hamburger Form (a I) Oberstoff (b) Futterstoff b) mit Revers (3 1) Oberstoff (b1I) Futterstoff 13. Sommertkopf bedeckung a) Oberstoff b) Futterstoff 14. Winter kopf bedeckung a) Oberstoff b) Futterstoff III. Säuglings⸗ und Kleinkind⸗ Wäsche Erstlingshemden nur in 30 em Längen. Klein tind⸗TZTaghemd f. Mädchen Kleinkind⸗Taghemd f. Knaben Knebenoberhemd Mädchennachthemd

Schlaf anzug teilig Lätzchen, einschl. Futterstoff. Wagen kissen Unterlagen Wickeltücher Windeln . Windelhose aus Igelit Igelitstärke 0, mm.... Betteinlage (Unterlage) Igelitstärke 0,5 mm....

2 0 0 Sir Si

2

121 Oi Gi. O

2

O 23 D O XB O

80 x 80 1—3

30 * 40 60 x 80

Besondere Verarbeitungsvorschriften

(1) Das Anbringen von überstehenden Säumen oder Rüschen (Volants), Unterlagen oder Applikationen, Maschinen⸗ und Hand⸗

hohlsaumarbeiten ist verboten.

88

Stoff⸗ breite in em

90 980 78/80

18/80

78/80

Js / so 7880

Is / go I8 / so I8 / zo

2 /

78 / 0 78/80

78/80 78/80 78/80

Is / so

78/80 120 78 / 8o 120 78 / 8

120 78 / so

78 / so 8/80

120 IS / 80

75 / so 78 / 8 78 / go 78/80 78/80 78 / o 78 / So 78 / go 78/80 78 / o

109

100

100

(2) Das Anbringen von Stickereien jeder Art ist verboten.

(3) Die Ausstattung mit Zierfalten und Ziervolants, Biesen⸗ Schärpen, Fichus und Jabots sowie das Herstellen von

gruppen, ganzen Faltenröcken ist verboten.

( Bei der Verarbeitung der Schürzen sind Doppelvaspeln sowie Aermelvolants und die Ausstattung mit Plisseeteilen, Zierknöpfen,

Ziersticke reien untersagt. . (56) Die Anweisung des Leiters der

höchst verbrauch festgelegt: A) Kinderschürzen b) Mädchenkleidung e) Kleinkindkleidung d) Einknöpfanzüge 6) Als Saumzugaben werden vorgeschrieben: a) für Kinderschürzen:

Fachgruppe Wãäscheindustrie vom 11. Januar 1943 über den Knopfhöchstverbrauch bleibt bestehen. Darüber hinaus wird für die Kinderbekleidung folgender Knopf⸗

2 em geschnitten, etwa 1 em genäht,

b) für Mädchenkleider: 8 em geschnitten, etwa 6 em genäht, e) für Kleinkindkleidung 6 em geschnitten, etwa 5 em genäht.

() Fertig bezogene Paspel⸗ oder Schrägstreifenbänder sind in dem durchschnittlichen Stoffhöchstverbrauch nicht enthalten. ;

3 Anlage 7

zur Anordnung X44 des Produltions beauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1. Septembe 1944 über die Anfertigung von Rüschen und

Wei ßwaren

; Typenliste I. Arbeitsschutzhauben für Frauen 1. Arbeit sschutzhaube 1 Form für Frauen aus Stoff lstaubdicht) Arbeit? schutzhaube 1 Form für Frauen aus Tüll, luftdurchlässig Arbeit sschutzhaube 1 Form für Frauen aus Stoff mit Tüll staubdicht und luftdurchlässig. II. Arbeitseschutzhauben für Männer Ar beitsschutzhauben 1 Form für Männer aus Tüll.

Die Produktion von Dperations⸗ und sonstigen Beruf shauben wird im Wege von Auflageprogrammen durch den Leiter der

Fachabteilung geregelt. Arm blätter a) kleine normale Form (Form 1 N) b) kleine einseitig spitze Form (Form A) aj größere einseitig spiz? Form (Form F).

vom 1. September 1944 über die Anfertigung von R

Reichs und Staatsanzeiger Nr 208 gom 8S September 1944

Sonstige zveißwaren. Die Produktion der noch zugelassenen Weißwaren wird vom Leiter der Fachabteilung im Wege von Auf⸗

lageprogrammen geregelt.

Anlage 8

zur Anordnung X44 des Produktions beauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und , ,

schen und Weißwaren

Höch stzulässiger Durchschnittsstoff verbrauch Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗ schnittswerkstoffverbrauch nicht überschritten werden: Stoffverbrauch in m per Stück J. Arbeitsschutzhauben für Frauen 1. Arbeitsschutzhauben aus Stoff . 2. Arbeitsschutzhauben aus Tüll Band 40 em lang, 15—18 mm breit. 3. aus Stoff m. ll

oO, 65 ox

Band 42 em lang, 10 mm breit. 0, 28 für die Zugvorrichtung oder 18 em Gummiband. Arbeit?aschutzhauben für Männer 1. Schutzhaube aus Tüll ; Band 70 em lang, 16 mm breit für den Abschluß der Zugvorrichtung. Arm blätter per Gros Stoff Folie Stoff Folie Stoff Folie

a) Form 1 N...

24 60 12060

Besondere Verarbeitungsvorschriften Die Verarbeitung der Schutzhauben ist so vorzunehmen, daß das gesamte Haar geschützt ist, die Haube sich auch bei plötzlicher Bewegung (Bücken, Laufen, Zugreifen usw.) nicht löst, jedoch im Fall der Gefahr mühelos abzustreifen ist. Diesem Zweck dient die vorgeschriebene Zugvorrichtung. ö J Die Tüllhaube ist mit einem Abschlußband zu versehen, an das sich die Zugvorrichtung anschließt. ; Die Nähte der Tüllhauben sind entweder vernäht oder mittels Band (unter entsprechendem Mehrverbrauch) zusammenzufassen. Die Schutzhauben sind ohne Garnierung und ohne jede Verzierung zu verarbeiten. Für etwa vorhandene Bestände an Zierbändern, Paspeln, Garnierungen und dgl. wird eine Aufbrauchsfrist von zwei Monaten, gerechnet vom Tage des Inkrafttretens dieser An⸗ ordnung, gewährt. Andere als in der Anlage 8 aufgeführte Artikel dürfen bis auf weiteres aus dem zugewiesenen Werkstoff nicht mehr hergestellt werden. = Die Kopfhauben dürfen nur in einer Größe als Einheitsgröße gefertigt werden. Für Armblätter zweifach oder zweifacher Stoff und Gummi⸗ Ersatzeinlage werden die Teile entweder zusammengeklebt oder einfach rund genäht oder mittels Kettelstich bzw. mittels Band eingefaßt. . Anlage 9 zur Anordnung X44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegspro⸗ duktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Krawatten und Schals

Ty penliste * 6. Vierecktücher für Herren

Größe 90 c 90 em

aus Kunstseide

Damensch als

Langbinder 1 Form

Sch leifenbinder 1 Form 7.

Feste Krawattrn mit Schild Größe 30 *130 em 1 Form aus Kunstseide

Feste Schleifen mit Schild 1 Form 1 Form S. Dreiecktücher

5. Herrensch als 1 Form . Größe 30 * 130 em Ernte⸗Kopftücher aus Wolle oder Kunstseide Größe 75 * 75 em fertig gewebt fertig gewebt

Anlage 10 zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Krawatten und Sch als

Höchstzulässiger Durchsch nitts stoff verbrauch Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗ schnittswerkstoffverbrauch nicht überschritten werden:

1. Lang binder lang geschnitten mindestens 14,17 m Einlagestoffe 2. Schleifen binder 5,5 em breit verstellbar von 34—44 em .. Einlagestoff entfällt Ripsband 3 m, 15 mm breit 3. Feste Krawatte mit Schild fertige Mindestlänge 36 em gemessen vom Schild bis zur Spitze... Einlagestoff 4. Feste Schleife mit Schild oder Band 5,5 em breit a) verarbeitet mit Schild b) verarbeitet mit Band.. Einlagestoff entfällt. Die für die Herstellung von Krawatten er⸗ lassene Normvorschrift vom 8. 5. 1939 findet keine Anwendung. ; . 5. Herrenschals Größe 30 130 em fertig gewebt . 6. Vierecktücher für Herren Größe 90 * 90 em... I. Dame nschals Größe 30 * 130 em einschl. angewebter Franse .. Dreiecktücher a) Größe 80x 80 em diagonal geteilt b) Größe 90 * 90 em= geteilt Ernte kopftücher Größe 75 * 75 em

Stoffverbrauch in qm

ö Anlage 11

zur Anordnung X44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegspro⸗ duktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Bettwäsche

. Typenliste I. Bettwäsche für Erw achsene

l. topf kissenbezug

1 Form

Größe 60/50 em

mit Knopflochsaum 3 em hreit

3 Knöpfe und 3 Knopflöcher oder

2X3 Knopflöcher (für Verwendung von Knopfstreifen) 2. Bettuch

1 Form

Größe 140/225

oben und unten 1 em breit gesäumt NMebertnöpfer

1 Form

Größe 140/220 em .

oben und unten 4 om breit gesäumt Kopf kissen⸗Inlett ö.

1 Form

Größe 80/50 em

4 seitig zugenäht mit 20 em Füllöffnung

II. Kinderbettwãäsche ;

1. Wagen tissen bezug 1 Form Größe 40/35 em mit Knopflochsaum 2,5 em breit 3 Knöpfe und 3 Knopflöcher oder 2X3 Knopflöcher (für Verwendung von Knopfstreifen) Kinder kissenbezug . 1 Form Größe 80 / 50 em ö mit Knopflochsaum 3 em breit 3 Knöpfe und 3 Knopflöcher oder . 2X3 Knopflöcher (für Verwendung von Knopfstreifen) Wagen deckenbezug 1 Form Größe 80 / so em mit Knopflochsaum 3 em breit 3 Knöpfe und 3 Knopflöcher oder t 2*3 Knopflöcher (für Verwendung von Knopfstreifen) Kinder deckbett bezug 1 Form Größe 100/150 em mit Knopflochsaum 3 em breit 4 Knöpfe und 4 Knopflöcher oder 24 Knopflöcher (für Verwendung von Knopfstreifen) Kinderwagenbettuch 1 Form Größe 80 / 190 em T seitig 1 em breit gesäumt Kinder bettuch 1 Form Größe 100/160 em 2seitig 1 em breit gesäumt Wagen kissen⸗Inlett 1 Form Größe 40/35 em seitig zugenäht mit 20 om Füllöffnung Kinder kissen⸗Inlett 1ẽForm ̃ Größe So / 0 em A seitig zugenäht mit 20 om Füllöffnung Wagen de g bett⸗Inlett 1 Form Größe 80 / 8 em 4 seitig zugenäht mit 20 em Füllöffnung gKinderdeckbett⸗Inlett 1Form Größe 100/150 9m . 4 seitig zugenäht mit 20 em Füllöffnung 8 Bei der Schreibweise der Masse ist die Breite für das Fertigmaß an erster Stelle genannt.

Anlage 12 zur Anordnung X44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegspro⸗ duktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Bettw äsche Höch stzulässiger Durchschnitts verbrauch an Werkstoffen. Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗

.

schnittswerkstoffverbrauch an Bettbezugsstoffen und Inlett nicht über⸗

schritten werden. Schnittmaße Halb kunst⸗ seide in cm

Leinen, Halb⸗ leinen in em

Stoff⸗ breite in em

Fertig⸗ maß

Typ enbezeichnung ; in em

Inlett in cem I. Bettwäsche für Erwachsene 1. Kopfkissenbezug h / 0 2. Bettuch .. . ra0 / 225 3. Ueberknöpfer 140/227 4. Kopfkissen⸗ S0 / go

80 140 140

S0 /115 140/238 140/226

So /lꝛ90 140 247 140 6855

Inlet sSo / ln 80

II. gtinder bett⸗ wãsche 1. Wagenkissen⸗ bezug... 2. Kinderkissen⸗ bezug... 3. Wagendeck⸗ bettbezug 4. Kinderbett⸗ bezug. ... 100 / 150 5. Kinderbettuch S0 / 100 ö S0 /190 n 100 / 160 6. Wagenlissen⸗ 3 . J. Kinderkissen⸗ Inlett. *. 8. Wagendeckbett⸗ Inlett

S0 / 162 g. Kinderdeck⸗ ; bett⸗Inlett . 100159 3 100/ zoꝛ

Besondere Verarbeitungsvorschriften

(I) Die Bettwäsche muß fadengerade geschnitten bzw. gerissen werden. (2) Das Besticken und Garnieren (mit Einsätzen, Verzierungen oder dergl.) von Bettwäsche ist verboten. ö ö 5

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

S0 /Aazʒ so / nis

0 / as So / lꝛo

ao / S0 / bo

80 / 9. so / 118 S0 / 184 10d / zg5 S0 silz 100 90

100 / i /

100/623 S0 / los

100/87

100/1760

40 / zz , ö. 40/72

ii; So / loꝛ

S0 / zo e.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag. Präsident Dr. Schlange in Potsdam: verantwortlich für den Wirtjchaftsteil und den y,. redaftionellen Teil: . Rudolf Lantz sch in Berlin swWwö6s

Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH.,. Berlin.

. Eine Beilage

fertig gewebt...

Preis dieser Nummer: 20 y

Da. .

Deuntscher Reichsanzeiger

Nr. 204

monatlich 2. 30 MM zußigic Anzeigenstelle monatlich 1, 90

Erscheint an ledem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der 416. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWwös, Wilhelmstr. 30 351. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder N⸗ummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Hy. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder

vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Preuß ijcher Staats anzeiger

GAM, einer dreigespaltenen 97 imm breiten Petit⸗Zeile 1.85 -M. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin 8s Wös, Wilhelmstr. 30 / 31, an. Alle Druckauftrã t zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Jetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. BVejristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Zelle 1,1

eitr für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗

sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreis ein⸗

Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45

Berlin, Montag den 11. September, abends

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahnriten Vermögen. K

Verordnung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze aufReichs— mark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zah⸗ lungsmittel für die Umsätze im August 1944.

Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion über die Streichung von langfristigen Werkzeug⸗ und Lehrenaufträgen. Vom 28. August 1944.

Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung II/44 (0 3) des Reichsbeauftragten für Feinmechanik und Optik über

Absatzlenkung im Bereich der Orthopädie⸗Mechanik.

Vom

17. August 1944.

Gemäß § 6 der Berordnun toratsangehörigkeit

atmtliches Deutsches Reich.

Bekanntmachung

über den Verlust der Protek⸗

vom 2. November 1942 RGBl. J,

S. 637 stelle ich fest, daß die Voraussetzungen für den Ver⸗ mögensverfall nach S 5 dieser Verordnung bei nachstehend aufgeführten Juden vorliegt:

1.

2. *

3.

4.

Apte, geb. Münz, Olga Sara, geb. 23. 12. 1887 in Wadovice / Polen, heimatzust. nach Lundenburg, wohnh. gew. in Lundenburg,

Ascher, Paul FIfrael, geb. 29 6. 1899 in Wien, heimatzust. nach Prag, wohnh. Jew. Teplitz⸗Schönau, Wolframstr. 4 . z Beck, Wilhelm, geb. 27. 12. 1904 in Alt Lichtenwart, Bez. Mistelbach, heimatzust. nach Mähr. Ostrau⸗Witko⸗ witz, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Kirchengasse 21, ; Bechert, Franz, geb. 28. 9. 1890 in Saagz, heimatzust nach Saaz, wohnh. gew. Prag 1, Konviktgasse 5,

5. Broch, Leo Israel, geb. 29. 12. 1894 in Petschkowitz

7

8.

8.

10.

11.

b. Brünn, heimatzust. nach Boskowitz, wohnh. gew. Köln⸗

Kalk, Markt Nr. 7,

. geb. . Sara, geb. 28. 6. 1892 in öln, heimatzust. na oskowitz, wohnh. gew. Köln⸗

Kalk, Markt Nr. 7, .

Ehrlich, Moritz, geb. 31. 10. 1898 in Rudnik, heimat—

zuständig nach Rosenthal l, wohnh. gew. Reichenberg,

Laurenziberg Nr. 5,

De geb. Kohn, Theresie, geb. 10. . 7. 1887 in teinau, Kr. Teschen, heimatzust. nach Karwin, Kr.

Teschen, wohnh. gew. Teschen, Schloßstr. 24,

Fink, geb. Unger, Karoline Sara, heimatzust. nach

Auspitz bei Brünn, wohnh. gew. Freistadt, Kr. Teschen,

Adolf⸗Hitler⸗Platz 94,

Fischer, Robert, geb. 15. 4. 1905 in Lundenburg,

n rf. nach Göding, wohnh. gew. Prag Il, Salm⸗

gasse 9, .

Grün, Bernhard, geb. 11. 2. 1901 in Startsch, Bez.

Trebitsch, heimatzust. nach Troppau, wohnh. gew. Prag J,

Plattnergasse 19 111,

12. 13.

14. 6. 16. 17.

18.

19. 20.

lingerstr. 1,

Gut freund Fritz, geb. 30. 11. 1908 in Saaz, heimat⸗ zuständig nach Saaz, wohnh. gew. Prag 1, Benediktstr. 8, Haas, Friedrich Israel, geb. 5. 6. 1863 in Lundenburg, heimatzust. nach Lundenburg, wohnh. gew. Kirschfeld⸗ Ost (Hödnitz),

Haas, Karl, geb. 14. 3. 1908 in Tscheitsch, Bez. Göding, heimatzust, nach Göding, wohnh. gew. Wien J, Wipp⸗

Heller, Franz Israel, geb. 26. 1. 19603 in Würfchen, Kr. Brüx, heimatzust, nach Würschen, wohnh. gew. Prag XIX, Schnellgasse 19,

Dr. Herdan, Gustav Israel, geb. 21. 1. 1897 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Lehmstätte Nr. 196, . Herrmann, Mathilde, geb. 2. 3. 1927 in Wien, heimatzust. nach Sniet, Bez. Ledetsch a. d. Sasau, wohnh' gew. Wien 1X, Glasergasse 19,

Hübsch, Karl Ifrael, geb. 2. 9. 1897 in Weitentrebe— titsch, Kr. Podersam, heimatzust. nach Saaz, wohnh. gew. Prag Vll, Myslbek⸗Platz 16, Katz, Eduard, geb. 3. 5. 1879 in Zalesi bei Selecan, heimatzust. nach Neusattl, wohnh. gew, in Neusattl,

Dr. Kaufmann, Oskar, geb. 16. 3. 1870 in Krakau, heimatzust. nach Karlsbad, wohnh. gew. Karlsbad, Sprudelstr. 136, Haus Pascha,

21. Kemp, Paul, geb. 22. 11. 1897 in Jägerndorf, heimat⸗

22.

zuständig nach Jägerndorf, wohnh. gew. Wien XII, Hof⸗ fingergasse 22, . Koblitz, Hans Israel, geb. 31. 12. 1888 in Braunau / Sudetengau, hei gatzust. nach Braunau, wohnh. gew. Bober Nr. 107, * Trautenau, .

23. Dr. med. König, Robert Israel, geb. 28. 7. 1893 in

*

Blatna, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag II,

Deutschherrenstr. 12,

24. Kohn, Arthur, geb. 17. 8. 1884 in Röscha, Kr. Poder⸗

Herderstr. 2,

sam, heimatzust. nach Röscha, wohnh. gew. Karlsbad,

J.

25.

26. 27.

28.

Tobias, Friedrich Israel, geb.

Vilhelm, gesch. Kornfeld, geb, Mandl

Kohn, geb. Pollak, Marta Sara, geb. 21. 6. 1904 in Hartmanitz, heimatzust. nach Teschen, wohnh. gew. Prag II, Tuchmachergasse 29,

Kohn, Robert Ifrael, geb. 15. J. 1990 in Teschen,

heimatzust. nach Teschen, wohnh. gew. Prag II, Tuch⸗ machergasse 29, .

Kraus, geb. Grünhut, Helene, geb. 19. 8. 1893 in Tachau, heimatzust. nach Tachan, wohnh. gew. Prag l, Barmherzigengasse 12,

Künzel, Exich, geb. 12. 12. 1897 in Aussig, heimat⸗ zuständig nach Aussig, wohnh. gew. Karlsbad, Strobel⸗ berger⸗Str. 5,

Lord, Leo Israel, geb. 30. 4. 1884 in Mähr. Neustadt,

heimatzust, nach Mähr. Neustadt, wohnh. gew. Wien VII, Schottenfeldgasse 24,

March fe kd, Hugo, geb. 3. 10. 1889 in Lundenburg, heimatzust. nach Lundenburg, wohnh. gew. in Lunden—

burg,

Mech ner, geb. Schwarz, Sidonie Sara, geb. 8. 6. 1891

in Velky⸗Saris-Prerov, heimatzust. nach Dombrau, Kr. Teschen, wohnh. gew. Trzynietz, Kr. Teschen, Hermann⸗ Göring⸗Str. 469,

Menzel, geb. Ventura, Becci (Rebecca), geb. 5. 6.

1878 in Mikolav, heimatzust., nach Nikolsburg, wohnh. gew. Wien XV, Wiedner Hauptstr. 23,

Menzel, Rudolf, geb. 29. 6. 1871 in Mistelbach / N D.,

heimatzust. nach Nikolsburg, wohnh. gew. Wien XV, Wiedner Hauptstr. 23,

Neubauer, August Israel, geb. 5. 8. 1872 in Karls⸗

bad, heimatzust. nach Karlsbad, wohnh. gew. in Karlsbad,

„Pisk, Marianne Sara, geb. 8. 1. 1964 in Nikolsburg,

heimatzust. nach Nikolsburg, wohnh. gew. Nikolsburg, Masarykplatz 2, ;

Pollak, Ernst, geb. 3. 12. 1893 in Jägerndorf, heimat⸗

zuständig nach Jägerndorf, wohnh. gew. Wien JV, Schmöllergasse 5,

Pollak, Rolf, geb. 23. 12. 1908, heimatzust. nach

Olmütz, wohnh. gew. Wien I, Am Modenapark 3,

Reinkraut, Paula, geb. 2. 2. 1899 in Posen,

heimatzust. nach Kanitz, wohnh. gew. Wien 1X, Dietrich—

steingasse 3,

Reinkraut, Sara, geb. 8. 4. 1901 in Posen, heimat—

zuständig nach Kanitz, woͤhnh. gew. Wien 1X, Dietrich steingasse 3,

Rosenzweig, geb. Gottlieber, Gisela, geb. 27. 5.

1877 in Lomkau, Kr. Jablunkau, wohnh. gew. Straße 44,

Teschen, heimatzust. nach Jablunkau, Hermann⸗Göring⸗

Siegel , Ernst, geb. 21. 8. 1888 in Brünn, heimatzust.

nach Hohenstadt / March, Reg. Bez. Troppau, wohnh. gew. Wien 1X, Berggasse 27, ;

. Schleuderer, Isidor, geb. 6. 1. 1905 in Teschen,

heimatzust. nach Teschen, wohnh. gew. Teschen, Viadukt— straße 8,

. Schmitz, Hugo, geb. 16. 3. 1902 in Lundenburg,

heimatzust. nach Lundenburg, wohnh. gew. Konrad⸗Henlein⸗Str. 25,

Lundenburg,

„Stein, Ernst Israel, geb. 14. 5. 1886 in Steben bei

heimatzust. Steben, wohnh. gew. Steben

nach

Saaz, Nr. 23,

Steiner, Hugo Israel, geb. 29. 1. 1878 in Gablonz

a. d. Neiße, heimatzust. nach Gablonz a. d. Neiße, wohnh. gew. Gablonz a. d. Neiße, Parkstr. 5,

Stern, Max, geb. 1. 4. 1886 in Gelsenkirchen, heimat⸗

zuständig nach Libusch, Bez. gew. Essen, Kronprinzenstr. 13,

D C2: ö

Prag⸗Land⸗Süd, wohnh.

Taußig, Siegfried Israel, geb. 15. 6. 1883 in Swo⸗

jetin, Kr. Saaz, heimatzust. nach Modrejovice (Blauen— dorf), Kr. Rakonitz, wohnh. gew. Prag XIX, Banater Straße 2, bei Ludwig Wurm, in Deutsch⸗Leuthen, Kr. Teschen, heimatzust. nach Deutsch-Leuthen, wohnh. gew. Deutsch⸗Leuthen Nr. 185,

Weinmann, geb. Kohn, Laura Sara, geb. 29. 8. 1877

in Komotau, heimatzust. Prag XVI, Pekar⸗Ufer 11,

nach Prag, wohnh. gew. he lm. 1 Paula, geb. 6. 4. 1887 in Wien, heimatzust. nach Boskowitz, wohnh. gew. Wien 19, Argentinier Str. 29 / s Vsßg, ;

2. Winter, Emmerich, geb. 18. 7. 1895 in Budapest,

heimatzust. nach Ung. Hradisch, wohnh. gew. Prag VII, Bubner Str. 7, 8

Ziffer, Otto Israel, geb. 5. 10. 1906 in Dombrau, Kr. Teschen, heimatzust. nach Dombrau, wohnh. gew. in Orlau, Adolf⸗Hitler⸗Str. 402, ;

„Zweig, Alfred Israel, geb. 13. 10. 1879 in Wien,

heimatzust. nach Ober⸗Rosenthal, wohnh. gew. Wien IX, Frankgasse 2/7. .

Prag, den 7. September 184, Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

J. A.: Dr. We i nm ann, ⸗Standartenführer.

—— ————

RNeichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 111913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1944

Verordnung

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Anschluß an die Verordnung vom 4. September 1944 für die Umsätze im August 1944 wie folgt festgesetzt:

zsd. er. Staat Einheit Ra

Pe sos Nanking⸗Dollar Pesos Pesos Soles

100 100 100 100

1 190 2 3 Kolumbien 4 Mexiko 5 Peru Berlin, 7. September 1944.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hed ding.

Anordnung

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Streichung von langfristigen Werkzeug⸗ und Lehren⸗ auftragen

Vom 28. August 1944

Zur Entlastung der Werkzeug- und Lehrenindustrie ordne ich an:

1. Alle Aufträge auf handelsübliche Handwerkzeuge, Ma—⸗ schinenwerkzeuge und Meßzeuge, die vor dem 1. Juli 1943 erteilt wurden, sind vom Auftragnehmer ohne Benachrichti— gung des Bestellers mit sofortiger Wirkung zu streichen. Aus— genommen sind ältere Aufträge, sofern ;

bis zum 15. September 1944 eine Dringlichkeitseinstufung

meiner Lehren⸗ und Werkzeugstelle oder

Auslieferungskennzeichnung durch eine Auftragsleitstelle gegeben wurde.

2. Unter handelsüblichen Werkzeugen und Lehren im Sinne dieser Anordnung werden alle in DIN-Normen enthaltenen sowie alle katalogmäßig geführten Gegenstände folgender Gruppen verstanden:

a) Präzisionswerkzeuge

b) Diamantwerkzeuge

e) Drehmeißel

d) Spannzeuge

e) Lehren

) Meßzeuge einschl. Meßuhren, Feintaster u. dgl. g) Handwerkzeuge.

3. Aufträge auf Sonderwerkzeuge und Sonderlehren nach Zeichnungen, die vor dem 31. Dezember 1943 erteilt wurden, sind ohne Benachrichtigung des Bestellers zu streichen, sofern nicht

eine Dringlichkeitseinstufung durch meine Lehren⸗ und

Werkzeugstelle oder ö

Auslieferungskennzeichnung durch eine Auftragsleitstelle vorliegt.

Wenn der Besteller die Sonderwerkzeuge für sein derzeitiges Fertigungs programm noch benötigt, so steht ihm der Weg der Kennzeichnung über den Werkzeugbewirtschafter offen. Nach dem 1. Januar 1945 werden derartige rückwirkende Kennzeichnungen für Aufträge, die vor dem 31. Dezember 1943 erteilt worden sind, nicht mehr ausgegeben.

4. Die für die Durchführung der gestrichenen Aufträge von den Auftraggebern gegebenen Bezugsrechte verfallen.

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. J. V: Walther Schieber.

Anordnung Nr. 1

zur Aenderung der Anordnung II 44 (0 3) des Reichsbeauftragten für Feinmechanik und Optik über Absatzlenkung im Bereich der Orthopãdie⸗Mechanik Vom 17. August 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver— indung mit der Zweiten Verordnung über die Bewirtschaf—

tung feinmechanischer und optischer Erzeugnisse vom 25. März

1944 (RMAnz. Nr. 78 vom 1. April 1944) wird angeordnet: Artikel 1

„1 Abs. (2) 1b der Anordnung II/44 (O 3) erhält folgende

„Sanitätsgeschäfte, soweit sie der Fachabteilung Chirurgie⸗

instrumente und Sanitätsbedarf der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel als Mitglieder angehören“. Artikels?

Diese Anordnung tritt am Tage n ihre ü . g ge nach ihrer Verkündung Jena, den 17. August 1944.

Der Reichsbeauftragte für Feinmechanik und Optit. Paul Henrichs.

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