Reichs und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 15. September 1944.
S. 2
Frankl, Fran; Israel, geb. 6. 1. 1899 in Laun, heimat—⸗ zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Felsengrund 46,
„ Friedländer, Wilhelm Israel, geb. 5. 1. 1905 in Aussig, heimatzust. nach Neu-Benatek, wohnh. gew. Neu⸗ Benatek, Havlicekgasse 44,
3. Fröhlich, Karl Paul Israel, geb. 28. 6. 1909 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XVI, Kamm⸗ straße 388,
„Fuchs geb. Schick, Maria Sara, geb. 31. 10. 1901 in Holitz, heimatzust. nach Holitz, wohnh. gew. Pardubitz, Mozartstr. 282,
Gärtner, Gustav Israel, geb. 15. 12. 1888 in Bort⸗ schitz, heimatzust. nach Swijan, Bez. Jitschin, wohnh. gew. Prag Al, Lutherstr. 63,
Geduldiger, Emilie Sara, geb. 1. 8. 1890 in Trau⸗ tenau, heimatzust. nach Biela, Kreis Pardubitz, wohnh. gew. Prag l, Königshofgasse 4,
Getreuer, Paul Israel, geb. 2. 11. 1908 in Budapest,
heimatzust. nach Libochowitz, Bez. Raudnitz, wohnh. gew.
in Neuhaus,
. Gintz, Helene Sara, geb. 1. 10. 1928 in Prag, heimat⸗ zust. nach Planian, Bez. Kolin, wohnh. gew. Böhm. Trübau Nr. 23,
Glaser, Paul Israel, geb. 27. 9. 1896 in Ober⸗ Rochlitz, heimatzust. nach Politz a. d. Mettau, wohnh. gew. Ober⸗Rochlitz Nr. 505,
Goldschmidt, Kurt Israel, geb. 29. 7. 1914 in Wien, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Deutsch⸗ herrenstr. 1051,
. Gubath, Martha Sara, geb. 20. 11. 1928 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Bu— bentsch 103,
Gutten ste in, Hanna Sara, geb. 15. 2. 1938 in Prag, heimatzust. nach Neu Zedlisch, Kreis Tachau, wohnh. gew. Prag II, Klemensgasse 50,
. Dr. jur. Guttenstein, Heinz Israel, geb. 1. 6. 1907 in Pilsen, heimatzust. nach Neu Zedlisch, Kreis Tachau, wohnh. gew. Prag II, Klemensgasse 50,
. Guttenstein geb. Slonitz, Margit Sara, geb. 3. 10. 1909 in Prag, heimatzust. nach Neu Zedlisch, Kreis Tachau, wohnh. gew. Prag II, Klemensgasse 50,
Heller, Adolf Israel, geb. 6. 1. 1901 in Prag, heimat⸗ zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Wenzelsplatz 12,
„Heller, Karl Israel, geb. 15. 11. 1879 in Aussig, heimatzust. nach Aufsig, wohnh. gew. Prag II, Gold⸗ schmiedgasse 4.
Hennig-Klinger, Hans Leopold Israel, geb. 22. 4.
1893 in Fundul (Rumänien), heimatzust. nach Krumau,
wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 88,
„Hen nig gesch. Humburger geb. Meisner, Helene Sara, geb. 18. 4. 1896 in Wien, heimatzust. nach Krumau, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 88, ;
Herrmann, Hans Israel, geb. 7. 1. 1922 in Wien, heimatzust. nach Sniet, Bez. Ledetsch, wohnh. gew. Prag l, Lange Gasse 23,
. Dr. jur. Herrmann, Theodor Israel, geb. 15. 7. 1904 in Purkersdorf, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag II, Korngasse 36,
Dr. jur. Hojt as, Rudolf Israel, geb. 22. 12. 1998 in
Petrowitz, heimatzust. nach Petrowitz bei Kuttenberg,
wohnh. gew. Prag XVI, Math. ⸗Braun⸗Straße 48,
Horetzky, Liselotte Sara, geb. 30. 12. 1916 in Trau⸗ tenau, heimatzust. nach Trautenau, wohnh. gew. Prag l, Zeltnergasse 12,
. Dr. med. John geb. Halphen, Hedwig Sara, geb. 16. 2. 1899 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIV, Straße der Prager Nr. 14,
. Jungmann, Robert Israel, geb. 2. 1. 1902 in Pisek, heimatzust. nach Aussig, wohnh. gew. Prag VII, Messe— straße 3,
Dr. jur. Kauders, Erwin Israel, geb. 7T. 4. 1907 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Scharkahöhe 70,
Klein, Otto Israel, geb. 16. 11. 1895 in Budweis, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Krakauer Gasse 19,
Kohn, Otto Israel, geb. 1. 11. 1925 in Gablonz, heimatzust. nach Gablonz, wohnh. gew. Prag XI, Prokop⸗
straße 16, Kohn, Walter
heimatzust. nach Wiener Straße 7,
Kornell, Karl Israel, geb. 15. 11. 1920 in Jung⸗ bunzlau, heimatzust. nach Jungbunzlau, wohnh. gew. Pilsen, Tylgasse 45, .
„Kraus, Ludwig Israel, geb. 4. 7. 1880 in Leskau, heimatzust. nach Plan bei Marienbad, wohnh. gew. Pilsen, Kopernikusgasse 50,
Melzer gesch. Frisch geb. Pick, Milada Sara, geb. 8. 7. 1899 in Leitomischl, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag⸗Streschowitz, Clam⸗Martinitz⸗-Str. NG 706,
.Nalos geb. Ehrlich, Marie Sara, geb. 26. 1. 1906 in Tabor, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag V, Josefstädtergasse 5,
Na sch auer, Friedrich Israel, geb. 5. 9. 1893 in Mies, heimatzust. nach Mies, wohnh. gew. Pilsen, Safarik⸗ Promenade 6 1I,
Naschauer, Hugo Israel, geb. 26. 5. 1894 in Mies, heimatzust. nach Pilsen, wohnh. gew. Pilsen, Kramar⸗ Promenade Nr. 41,
Nettel, Edith Sara, geb. 7. 5. 1924 in Dresden, heimatzust. nach Groß Bukovin, Bez. Brünn, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 113,
Nettl, Helga Sara, geb. 21. 2. 1927 in Prag, heimat⸗ zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 1, Karpfengasse 13, Nettl, Susanne Sara, geb. 27. 1. 19235 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 1, Karpfen⸗ . 13,
Neu sch ul, Herbert Israel, geb. 3. 7. 1912 in Aussig, heimatzust. nach Aussig, wohnh. gew. Prag VII, Som⸗ merbergstr. 66,
. Oplatek, Walter Israel, geb. 5. 4. 1904 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 1, Benedikt⸗ asse 16,
; Creta, Emil Israel, geb. 17. 2. 1885 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Enge Gasse 3.
I. Osers, Ewald Heinz Israel, geb. 13. 5. 1917 in Prag,
, nach Prag, wohnh. gew. Prag Xll, Havlieek⸗
1
srael, geb. 8. 5. 1907 in Falkenau, alkenau, wohnh. gew. Prag XIV,
9 8 F
2
52. Polak, Hans Israel, geb. 21. 10. 192 in Prag,
ee nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Gersten⸗
gasse 20,
53. Pollak geb. Ohrenstein, Emma Sara, geb. 18. 1. 1885 in Neuhof, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Rahmhofgasse 161/504,
Pollanz geb. Mathesius, Stephanie Sara, geb. 15. 8. 1898 in Pilsen, heimatzust. nach Pilsen, wohnh. gew. Pilsen, Resslgasse 7,
Popper, Hans Israel, geb. 3. 10. 1895 in Neubistritz, heimatzust. nach Neubistritz, wohnh. gew. in Neuhaus,
3. Reiß, Hans Israel, geh. 26. 8. 1909 in Saaz, heimat⸗ zust. nach Saaz, wohnh. gew. Prag II, Fleischergasse 15, Dr. med. Rosenfeld, Robert Israel, geb. 21. 1. 1907 in Butschowitz, heimatzust. nach Lundenburg, wohnh. gew. Prag XII, Münchener Straße 82,
„Sachs, Otto Israel, geb. 27. 6. 1880 in Pisek, heimat⸗ zust. nach Pisek, wohnh. gew. Prag II, Deutschherren⸗ straße 15,
Spiegel, Ernst Israel, geb. 23. 3. 1898 in Ilabings, heimatzust. nach Ilabings, wohnh. gew. Prag All, Schwerin⸗Str. 137,
Schimmerling, Johann Israel, geb. 5. 9. 1900 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag XII, Schwerinstr. 18,
Stapler, Margit Sara, geb. 26. 7. 1919 in Cernauti / Rumänien, heimatzust. nach Olmütz, wohnh. gew. Prag II, Klemensgasse 11,
Dr. jur. Stast ny, Ladislav Israel, geb. 25. 7. 1908 in Neweklau, heimatzust. nach Neweklau, wohnh. gew. Prag XI, Am Bergl,
Tanzer geb. Federer, Friedericke Sara, geb. 5. 7. 1896 in Prag, heimatzust. nach Slonitz, Bez. Schlan, wohnh. gew. Slonitz Nr. 98,
Tau ssig geb. Fischl, Anna Sara, geb. 16. 1. 1911 in Horschowitz, heimatzust. nach Tlustitz, Bez. Horschowitz, wohnh. gew. Prag XIX, Grüne Gasse 4,
Dr⸗-Ing. Vojacek, Johann Israel, geb. 11. 7. 1885 in Prag, heimatzust. nach Tetin, Bez. Horschowitz, wohnh. gew. Prag XIX, Seydlitzstr. 2,
Wagner geb. Kohn, Lilly Sarg, geb. 15. 3. 1902 in Turn, heimatzust. nach Teplitz-Schönau, wohnh. gew. Prag XIII, Bulgaxische Straße 26,
Dr. Weiß ko . Franz Israel, geb. 3. 4. 1900 in Prag, heimatzust. nach Staschow, Bez. Horschowitz, wohnh. gew. Prag XII, Römische Straße 42,
. Dr. Winterstein, Felix Israel, geb. 30. 5. 1886 in Ung. Brod, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag XII, Tylplatz 9g,
Win terste in geb. März, Marta Sara, geb. 10. 4. 1895 in Ung. Hradisch, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag XII, Tylplatz g,
Won dra k, Heinrich Israel, geb. 16. 5. 1884 in Maf⸗ fersdorf, heimatzust. nach Reichenberg, wohnh. gew. Prag II, Krakauer Straße 19,
71. Wurm geb. Lagus, Anna Sara, geb. 17. 8. 1898 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag X, Veitsberggasse 4
Prag, den 13. September 1944.
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.
J. A.: Dr. Weinmann, SsS⸗Standartenführer.
Bekanntmachung
Auf Grund des 51 des Gesetzes über die Einziehung kom— munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 19335 — RGBl. 1 S. 479 — dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 194 — 1 903142 — 5400 — MBliV. v. 22. Juli 1942 S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. 1 S. 303 — wird das inländische Vermögen des Juden Abraham Kal⸗ manok, geb. am 12. Juli 1863 in Moskau, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.
J. V.: Senne.
Berichtigung
In der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 84s44 veröffent⸗ lichten Bekanntmachung voin 4. April 1944 über das Vor⸗ siegen der Voraussetzungen für den Vermögensverfall nach § 3 der Verordnung über den Verlust der Protektoratsange⸗ He et vom 2. November 1912 heißt der unter Ordnungs⸗ zahl 4 genannte Artur Berger richtig Borger.
Prag, den 12. September 1944.
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.
J. Ar Dr. Maurer.
Die Indexziffer der Großhandelspreise
im Monatsdurchschnitt August 1944 Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich im Monatsdurchschnitt August auf 118,2 (1913 — 100); sie ist — aus jahreszeitlichen Gründen — gegenüber dem Vormonat (118,7) um 0,4 v. H. zurückgegangen. Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 123,6 (— 1,2? v. H.), indu⸗ strielle Rohstoffe und Halbwaren 102, (unverändert) und industrielle Fertigwaren 136, (4 0,1 v. H.).
, . ⸗ oi = 100 ö * z Ver⸗
9 ⸗ Monatedurchschnitt an ng
Juli August in vo 1944 1944
Indexgruppen
ne,, II. Industrielle Rohstoffe und G 1022, 102, 3 0, 0 III. Industrielle Fertigwaren.. . 136,9 136,2 0, davon Produktionsmittel . 113,4 113,4 6,0 Konsumgüter .... 153,0 153,4 0,3
Gesamtinder ..... 118,7 18,2 0/4
15 en , —
Der Rückgang der Indexziffer für Agrarstoffe ist hauptsäch⸗ lich, durch die jahreszeitliche Ermäßigung der Preise für Speisekartoffeln bedingt; die Preise für Futterhafer liegen in⸗ folge des Uebergangs zu den Anfangspreisen des neuen Ernte⸗ jahrs gleichfalls niedriger als im Vormonat. Die Preise für
Weizen, Futtergerste, ausländischen Mais, Futterhülsenfrüchte
und Trockenschnitzel haben sich der monatlichen Staffelung entsprechend erhöht. *
In der Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halb⸗ waren wurden Preisabschwächungen für einige Einfuhrwaren und für Zellwollgarn durch die um diese Jahreszeit übliche Erhöhung der Preise für Stickstoff⸗ und Kalidüngemittel aus⸗ geglichen.
Unter den industriellen Fertigwaren liegen die Preise für Textilerzeugnisse zum Teil etwas höher als im Vormonat.
Berlin, den 11. September 1944.
Statistisches Reichsamt.
Anordnung Nr. 199 des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion zur Vereinheit⸗
lichung der Herstellung und Lieferung von gasbeheizten Luft⸗
erhitzern für Raumheizung und Lüftung Vom 5. Juni 1944
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗ geordnet:
§1
Gasbeheizte Lufterhitzer (Gaslufterhitzer) dürfen nur noch von solchen Firmen, die dazu eine besondere Genehmigung er⸗ halten haben und nur in den für sie zugelassenen Ausfüh⸗ rungen und Größen hergestellt werden.
§ 2 ̃
Gasbeheizte Lufterhitzer dürfen nur noch für folgende Lei⸗ stungen hergestellt werden:
25 000 keal / Sid, 50 000 keal / Std, 5 000 keal / Sid, 100 000 keal / Std. 583 ö.
Aufträge auf nicht mehr zugelassene gasbeheizte Lufterhitzer sind dem Auftraggeber zurückzugeben. Hiervon ausgenom— men sind Aufträge, die sich bereits in Werkstattfertigung be— finden oder für die bereits Vormaterial vorhanden ist, das für andere kriegswichtige Zwecke nicht verwendet werden kann. Solche Aufträge dürfen spätestens bis zum 30. September 1944 noch ausgeliefert werden.
54 Die Herstellung und Lieferung von Ersatzteilen zu gas⸗ beheizten Lufterhitzern früherer Lieferungen werden durch diese Anordnung nicht berührt. 85 Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Druckluft- und Pumpen-⸗Industrie der Wirtschafts⸗ gruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforder⸗ liche Prüfungen zu gestatten. §8 6 In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen zuge⸗ lassen werden. Anträge sind an den Sonderausschuß Kom⸗ pressoren und Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Linden⸗ allee 15, einzureichen.
§87 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr be—
straft. 83
Diese Anordnung tritt am 15. Juni 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im PMeirk Bialystok.
Berlin, den 5. Juni 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und A
beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsprod Karl Lange.
Berichtigung der Anordnung L44 des Reichsbeauftragten für Chemie in Nr. 195
In der Anlage C Ciefergenehmigung) ist zu streichen:
„Elektrokorund s. Aluminiumoxyd.“
Der Reichsbeauftragte: Ungewitter.
F
Deutsches Reich NMichtamtli 28
Nr. 14 des Reichsministerialblatts vom 8. September 1944 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin G2, Breite Str. 37, zu beziehen. Inhalt: 1. Allge meine Ver waltungssachen: Vierte Anordnung über die Neugestaltung der Stadt der Volkserhebung Graz. — 2. Konsulatwesen? Exeguaturerteilungen und Erlöschen einer Exequaturerteilung. — X Kriegsschädenangelegenheit: Anordnung über die Behördenzuständigkeit bei Kriegsschäden der zu diplomatischen und konsularischen Vertretungen gehörenden Personen, der ausländischen Journalisten und Wissenschaftler sowie an ausländischem Staats⸗ eigentum. — 4. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die Schließung des Hauptzollamts Leipzig⸗-Land (Oberfinanz- bezirk Dresden. — Verordnung über die Aufhebung des Haupt⸗ zollamts Karlsbad (Oberfinanzbezirk Nürnberg).
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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 15. September 1944. G. 3
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Vereinfachung des Steuerwesens
Neue Maßnahmen für den totalen Kriegseinsatz
Der Reichsbevollmächtigte für den totalen Kriegseinsatz, Reichs⸗ minister Fr. Goebbels, teilt mit:
1. Ter Reichsminister der Finanzen hat eine Verordnung zur Vereinfachung des Steuerwesens erlassen, die nicht nur zahlreiche Arb utskrafte der Reichsfinanzverwaltung freistellt, sondern dar⸗ über hinaus Millionen von Steuerzahlern erhebliche Arbeits erleichterung verschafft, ungezählte Arbeitsgänge in Wirtschaft und Verwaltung und viele Millionen Formulare und Brief— sendungen überflüssig macht.
Die Verordnung besagt unter anderem:
Die Einkommensteuer wird bei der Masse der veran⸗
lagten Steuerzahler für 1944 45 in gleicher Höhe wie für das“
Steuerjahr 1943 erhoben. Nux bei Einkommen über 12000 Ii jährlich, bei erheblichen Veränderungen des Einkommens oder bei Aenderung des Familienstandes wird noch neu veranlagt, aber auch in einfachster Form. Für 87 5 aller Steuerpflichtigen fällt damit der Zeit und Arbeit beanspruchende Vorgang der Steuererklärung und Veranlagung fort.
Die gleiche Vereinfachung tritt bei der Körperschafts⸗ und Gewerbesteuer ein. ö
M0 9, aller Gewerbetreibenden werden durch diese Maßnahmen eutlastet, indem lch ihre kaufmännische Buchführung durch den Fortfall der zu Steuerzwecken notwendigen Mehrarbeit erheblich vereinfacht. Die Umsatzsteuer, für die es heute vier ver⸗ schiedene Sätze gibt, wird in Zukunft nach einem für den ein— zelnen Betrieb sich ergebenden Durchschnittssatz erhoben.
Die Hauptveranlagung zur Vermögenssteuer und zur Auf— bringungsumlage sowie die Hauptfeststellung der Einheitswerte für die gewerblichen Betriebe unterbleiben. Es brauchen daher im Januar 1945 von 2,5 Millionen Personen und Betrieben keine neuen Vermögensteuererklärungen usw., abgegeben zu werden.
Die bisherige Doppelarbeit bei der Besteuerung gewisser Löhne und Gehälter durch Lohn- und veranlagte Einkommen⸗ steuer fällt durch eine entsprechende Ausgestaltung der Lohn— steuertabelle fort. Die komplizierte Berechnung der Kinder— ermäßigung wird auf Kriegsdauer durch eine einheitliche Fest— setzung der Altersgrenze auf 18 Jahre vereinfacht. Kinder⸗ ermäßigung wird in Zukunft automatisch für jedes Kind bis zu diesem Alter ohne Rücksicht auf Haushaltszugehörigkeit usw. gewährt. Auf Antrag kann sie auf in Berufsausbildung stehende Kinder bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt werden.
Die Kapital-Verkehrssteuern, die Wechselsteuer, die Wert⸗ zuwachssteuer und verschiedene andere kleine Steuerarten fallen fort. Die Zahl der Fälligkeitstage einiger Steuern wird ver— mindert.
2. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird durch eine neue
Anordnung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz weiter vereinfacht. Ab Oktober 1914 wird für die Mehrarbeits⸗ und Urlaubsvergütung eine Durchschnittsberechnung zugrunde elegt. ; 0 ei den kommunalen Behörden wird das Mitteilungsver— fahren der Standesämter eingestellt werden, wodurch sich die Standesämter der perschiedenen Gemeinden bisher gegenseitig von standesamtlichen Vorgängen in ihrem Arbeitsbereich unter— richteten. Eine Stadt von 100 000 Einwohnern beispielsweise spart dadurch jährlich rund 70 000 Postsendungen und ent— sprechende Arbeitsvorgänge.
4. Der deutsche Handel hat zugunsten von Wehrmacht und Rüstung bereits rund 45 ½ é ä der vor Kriegsbeginn Beschäftigten abgegeben. Zur weiteren Angleichung des Handels an die Er⸗— fordernisse des totalen Kriegseinsatzes hat der Reichswirtschafts—⸗ minister folgende Maßnahmen angeordnet, die entweder schon eingeleitet sind oder demnächst durchgeführt werden.
Alle Handelsbetriebe werden listenmäßig in zwei Kategorien eingeteilt, in solche, die kriegsnotwendig sind und daher, wenn auch personell weitgehend eingeschränkt, geschützt werden, und solche, die im Sinne des totalen Kriegseinsatzes zur restlosen Aus⸗ kämmung freigegeben werden. In der letzten Kategorie sind mehrere hunderttausend Volksgenossen beschäftigt, die jedoch wegen ihres Alters nur zum Teil für Front und Rüstung Verwendung finden können. Gewisse Fachzweige dieser nichtgeschützten Betriebe werden nur so lange weiter bestehen, als die dort beschäftigten Arbeitskräfte von der Arbeitseinsatzbehörde nicht benötigt werden, u. 4. Galanteriewaren, Spielwaren, Kunstgewerbe, Blumen, zoologische Artikel, Parfümerien, Juwelen, Gold⸗ und Silber⸗ waren, Briefmarken, Teppiche, Sportartikel, Pelzwaren und Musik— instrumente.
Die Liste der kriegswichtigen Betriebe wird nach einem besonders strengen Maßstab überprüft, so daß erneut Zehntausende von Be⸗— trieben einer totalen Anskämmung unterzogen werden können.
Auch die kriegswichtigen Listenbetriebe sollen bei Gewährleistung ihres Weiterbestandes in großem Umfange ihre wehrdienstfähigen oder in der Rüͤstung einsetzbaren Gefolgschaftsmitglieder abgeben. Die Fxeistellung muß durch Austausch mit solchen Arbeitskräften ermöglicht werden, die bei der Auskämmung nichtkriegswichtiger Betriebe anfallen und weder für die Wehrmacht noch für die Rüstung verwendbar sind.
In verstärktem Maße sollen Kriegsgemeinschaften zwischen Handelsbetrieben gebildet werden, wenn dadurch eine bessere Ver—
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sorgung der Verbraucherschaft oder der rationellere Einsatz ver— bleibender Arbeitskräfte zu erzielen ist.
Tie in Handelsbetieben verbleibenden anderweitig nicht einsetz⸗ baren Arbeitsträfte werden, sofern sie in ihrer derzeitigen Be⸗ schäftigung nicht voll ausgelastet sind, zu Kriegsheimarbeit heran- gezogen. Eine weitere Bereinigung der Lieferbeziehungen im Handel wird wesentliche Kraftstoff- und Arbeitseinsparungen er⸗ geben. . ; ; 5. Im Geschäftsbereich des Reichskommissars für die Preis— bildung sind weitgehende Einschräntungen vorgenommen worden, die, von der Verringerung des Personalbestandes der Behörden selbst abgesehen, sehr spürbare Erleichterungen für die gesamte Wirtschaft mit sich bringen. Die Preisbildungsarbeit wird grund⸗ sätzlich eingestellt. Ausnahmen sind nur noch in besonders kriegs— wichtigen Einzelfällen gestattet. Unter den gleichen Voraussetzun— gen werden Anträge auf Bewilligung höherer Preise ohne Prüfung abgelehnt, da grundsätzlich von der Wirtschaft verlangt werden müß, Preiserhöhungswünsche für die Dauer des Krieges zurück zustellen. Zur Vereinfachung des Preisrechts werden eine ganze Reihe von Erlassen an die Preisbehörden außer Kraft gesetzt. Die Preisüberwachung bleibt bestehen, um die Stabilität unserer Wäh— rung auch weiterhin zu gewährleisten, wird aber ebenfalls erheb⸗ lich vereinfacht. J
6. Auf Anordnung des Reichsärzteführers werden die Aerzte, entsprechend der längeren Offenhaltung der Behörden für den Publikumsverkehr, ihre Sprechstunden so abhalten, daß der arbei⸗ tenden Bevölkerung Gelegenheit gegeben ist, den Arzt auch in den Abendstunden aufzusuchen.
Gründung eines Arbeitsringes „Verkehr und Landwirtschaft“
Durch den Läiter der Wissenschaftlichen Vereinigung für Ver⸗ kehrswesen, Staatssekretär a. D. Dr. Kleinmann, wurde der Arbeitsring „Verkehr und Landwirtschaft“ mit dem Auftrage ein⸗ gesetzt, der vielfältigen, gemeinsamen Probleme der Land⸗ und Verkehrswirtschaft einer eingehenden wissenschaftlichen Unter⸗ suchung zu unterziehen. Den an diesem Forschungsring beteiligten Männern der Wissenschaft und Praxis ist während des Krieges die Aufgabe gestellt, an der weiteren Rationalisierung der land— wirtschaftlichen Transportwirtschaft maßgeblich mitzuwirken und weitere Möglichkeiten der verkehrsmäßigen Erschließung landwirt⸗ schaftlicher Produktionsgebiete zu erforschen.
Wirtschaft des Auslandes
Erhöhung des japanischen Sparsolls
Tokio, 14. September. Im Budget⸗Ausschuß des Reichstages erläuterte der Finanzminister Ishitawa in einer öffentlichen Sitzung die gemeldeten Regierungsanträge, die in Form von vier Gesetzen vorgelegt wurden. Der Finanzminister nimmt an, daß für das laufende Rechnungsjahr eine Erhöhung des Sparsolls notwendig wird. Das Sparförderungs⸗-Komitee hat über die Er⸗ höhung des Sparziels von bisher 36 Mrd. Yen auf 41 Mrd. Yen beraten. Dabei geht man davon aus, daß im laufenden Rechnungs— jahr bereits g, Mrd. JYen Staatsbonds ausgegeben und davon 90 o untergebracht worden sind und im ersten Viertel des Rech— nungsjahres bereits 10,53 Mrd. Yen gespart wurden, daß also bereits 29 7, des bisherigen Spar⸗Solls erreicht sind. Daraus folgert man, daß die Erhöhung des Spar-Solls ohne weiteres möglich sein werde. Aber auch die Steuereingänge sind sehr befriedigend. Im laufenden Rechnungsjahr sind bis Ende Juli 2,67 Mrd. Nen aufgekommen, d. s. 0, zs Mrd. Yen mehr als in der gleichen Zeit des Vorjahres.
—
Aus dem schweizerischen Versicherungswesen
Zürich, 14. September. Die Zahl der schweizerischen Versiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaften hat sich im ersten Vierteljahr 1944 von 38 auf 39 und ihr Nominalkapital von 322,42 auf 322,52 Mill. sfrs. erhöht. Die Zunahme ist statistisci·yh auf die am 28. Januar 1944 gegründete Auto-Versicherungs-Agentur (Aktiengesellschaft mit einem voll eingezahlten Kapital von 100 0090 sfrs.) zurückzuführen. Eine Vergrößerung der eigentlichen Versicherungs-Aktiengesell— schaften äst nicht eingetreten.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Bu dape st, 14. September. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 4, Berlin 136,20, Bukarest — —, Helsinki 6,900, London — —, Mailand — —, New Jork — —, Paris ——, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 M, Zagreb 6,81, Zürich 80, 20.
London, 14. September. (D. N. B.) New York 4,02 ½. = 4,08 v, Spanien (offiz.) 44,90, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,50 — 17,46, Stockholm 16,86 — 16,965, Lissabon 99,89 — 100,20 Rio de Janeiro S2, Si s - *sis.
Zürich, 14. September. (D. N. B.) III. 40 Uhr. Paris 7,70 London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69, 25, Mailand 22,15 B., Madrid 39,75, Holland 22938, Berlin 172,655, Lissabon 17,90, Stockholm 102,61, Oslo 98,62 v, Kopenhagen go, 37, Sosia 5,371, Prag 25, Budapest 164,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,7 „, Helsinki 8,70, Preß— burg 15,00, Buenos Aires 97, 75, Japan 101,00, Rio 22,50.
Sffentlicher Anzeiger
Iran (Teheran)
Kopenhagen, 14. September. (D. N. B.) London 18834, Nerp York 479, Berlin 191,8o, Paris 16,88, Antwerpen 76,89, Zürich 1Il,5, Rom — — 1 254, 10, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinti 8,8, Sosia ——, Madrid — —, Bukarest —— Alles Grieffurse.
Stockholm, 14. September. (D. X. B.) London 16,865 G., 16,55 B., Berlin 167,50 G., 16s, 8 B., Paris — — G., d, oo B., Brüssel —— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 90 G., 7,890 B., Amsterdam — — G., 223,56 B., Kopenhagen S7, 60 G., 87,90 B. Dalt Kö, , os, 63 B., Wasthington 415 G., T0 B., Helsinii 8, 3. G., 8,59 B., Rom — — G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid en, m, G., Türkei . B., Lissabon m, . G., 17,15 B., Buenos Aires 102, )00 G., 104,00 B.
London, 14. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.
n Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische us zahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung
15. September 15. September Geld Brie Geld Brie Aegypten (Alexandrien und -
Kairo) . 1 äghpt. Pfund — — — 3 Afghanistan (Kabul) .. ...... 100 Afghani 8,7 18,ᷣ3 18,79 18,33 Albanien (Tirana) .... ...... 100 Franken 80,9? di, 8 so, 92 81, 98 Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap. -Pes. 8d o, 592 0,58 0,592 Australien (Sidney) 1ęaustr. Pfund — — — Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 89,96 40,04 39,86 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro)) .. 1 Cruzeiro . — — Britisch⸗Indien Bombay⸗Cal⸗
cutta) . 1808 Nupign y Bulgarien (Sofia) 109 Lewa. ; ö . 2,053 Dänemark (Kopenhagen) .... 100 Kronen 52,15 52, 25 ? 52, 25 England (London) . ...... . 1 engl. Pfund — Finnland (Helsinki) .... .... 190 Finnmark ö — Frankreich Paris) ...... 100 EIrs. ö H Griechenland (Athen) 100 Drachmen 668 367: 1,677 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
dam) * 100 Gulden 3 32,70 13 132, 70 100 Rialis l, 5d 4,61 59 14,61 Island (Reykjavih 100 isl. Kr 38 4 38,50 38,42 35,50 Italien (Rom und Mailand) . 1090 Lire 9,9 10, 9,9 10,01 Japan (Tokio und Kobe) .. 1060 Yen 68,5 38,711 58,6 58, 711 Kanada (Montreah 1 kanad. Dollar J . . Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5,0058 5, 005 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pfd K . Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 56 56, 88 Portugal (Lissabon) ..... ... 100 Escuda 10,1 10,31 l 10,B21 Rumänien (Bukarest) .... ... 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg) 100 Kronen 51 Schweiz (Zürich, Basel und
Bern) 100 Frs. *
Serbien (Belgrad) ..... ... 100 serb. Dinar Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretori
und Johannisburg) Türkei (Istanbul). ... ...... 5 Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevideo) 1èẽ Goldpeso Verein. Staaten von Amerika
(New JYJort) ..... .. ...... 1 Dollar
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse. England, Aegypten, Südafrikanische Union ..... 2545 Frankreich ... .... , Bulgarien Australien, Neuseeland .. ...... Britisch⸗ Indien Kanada .... ...... .. 5 Vereinigte Staaten vo Brasilien .....
2 2 2222
15. September 18. September Geld Brie! Geld Brie! 20,38 20,46 20, 38 20,46 20⸗Francs- Stücke ..... für 16,16 22 16,16 16.22 Gold⸗Dollars ...... 2. 1 Stück 4185 255 4183 1255 Aegyptische igypt. Pf 1 ; 439 Amerikanische: 1000—5 Dollar ** 2 und 1 Dollar . Argentinische . r ze 69 0, 45 oOo, 44 Australische . 1 g9ustr. Rfd. D 2, 46 2,44 Belgische .. ...... Belgas 39,9 0 39,92 Brasilianische ... 1 Cruzeiro , 0s „905 0, 0s Britisch⸗Indische 100 Rupien 22,95 23 05 22 95 Bulgariche: 500 z darunter 100 Lewa Dänische: große 100 Kronen 10 Kr. und darunter 100 Kronen Englische: 10 F und darunter. 1 engl. Pfd. Finnische ..... .... . 100 Finnmar! Französische 100 Frs. Holländische 100 Gulden Italie nische: große ...... 1090 Lire re 54 196 Titre 0, 02 10,02 Kanadische . ...... . 1 kanad. Dollar 0, 99 . 0,99 101 Kroatische ...... 5.46 . 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 57 56,89 57,11 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei . 100 Lei 1,66 ö 1,66 1,68 Schwedische: große 100 Kronen — ö 50 Kronen und darunter. 100 Tronen 5940 59,34 59,40 Schweizer: große .... ...... 100 Frs. 57,83 58,7 57,83 100 Frs. und darunter .... 190 Frs. 57,85 58, o7 57,83 Serbische 100 serb. Dinar ; ö 42869 Slowakische: 20 Kronen und darunter .. . 100 slow. Kr. 3, 58 „962 8,58 Südafrikanische Union.. 1 südafrik. Pf. 4,31 ⸗ 45,39 Türkische 1 türk. Pfund . 93 191 Ungarische: — darunter kö 100 Bens go, s zu oz go,
11 n 10 Lire
4. Oeffentliche Zuftellungen,
1. Unterfuchunga⸗ und Strafsachen, ngen, 58. Berlust⸗ und Fundsachen,
2. 3w versteigeru 3. *r ote,
6. Auslosung usw. von Wertpax ieren,
8. Qommanbitgese lschasften auf
1H1. Genoffens 9. Dentsche Koloniaigefellschasten,
7. AMttiengesesischasten, 109. Gesellschaften m. b. H.,
schaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
18. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote 7252 ffentliche Aufforderung
7250 Kamulla, der zuletzt Am 21. Mai 1944 ist infolge eines Ssthabeland uhr
in Falkenkorso
Erbrechte an seinem
17, ge⸗ unterzeichneten Gericht anzumelden, spätestens
werden konnten. Alle , welchen Todeserklärung erfolgen wird. An ö achlasse zu⸗ alle, welche Auskunft über Leben oder 4 VI 432. 44. Der Techniker Franz stehen, werden aufgefordert, ihre Rechte Tod der Verschollenen zu erteilen ver— Falkensee, bis zum 1. November 1944 bei dem mögen, ergeht die
4. Oeffentliche Aufforderung, uftellungen
Aufgebotstermine dem [iä0tz. Oeffentliche Zustellung.
Terrorangriffs der am 10. März wohnt hat, ist an 18. Mai iht in widrigenfalls gemäß z 19864 BGB. fest! Gericht Anzeige zu inachen. Die Ehefrau Auguste Iwanow geb.
18956 in Hamburg geborene kaufm. An- Falkensee gestorben. Da
gestellte Friedrich
Prov. Schleswig⸗Holstein,
ist. Zwecks Geltendmachung ihrer An⸗ den ist, sprüche werden die etwaigen Erben hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte
. n Das Amtsgericht. spätestens bis Mittwoch, den 1. No⸗ .
Wilhelm Dtto nicht ermittelt worden ist, werden die⸗ Erbe gls der Fiskus nicht vorhanden Schwarck, zuletzt wohnhaft in Rein- jenigen, denen Erbrechte an dem Nach⸗ ist. Der reine Nachlaßwert beträgt seld in Holstein, Kreis Stormarn, iaß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre 1621,15 Jö. Berlin gefallen. Erbrechte bis zum 15. November 1944 Da die Ermittlungen nach, seinen bei dem unterzeichneten Nachlaßgericht Erben ergebnislos gewesen sind, soll anzumelden. Andernfalls 3 festgestellt werden, daß der Fistus gestellt werden, daß ein anderer Erbe 7366) des Landes Preußen Erbe geworden als das Land Preußen nicht vorhan— 4
I e 2 Maria geb. Pitsch, zuletzt wohnhaft in U
ein Erbe gestellt werden wird, daß ein anderer
Wipperfürth, J. September 1944. Grosse in Dierberg, Kreis Ruppin, Amtsgericht.
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
Hamburg, den 30. August 1944. Das Amtsgericht. Abteilung 74.
j 3 ed 9 t⸗ vird fes Aufgebot.
Hölter aus Wipperfürth hat beantragt,
Durch Beschluß des Amtsgerichts vom der Hermann Johannes Reinholdt, geb. am 11. Mai 191 zu Hamburg, für . 6. ,. ö des Todes F 1144 Dan Vorarbeiter Willi der 15. Dezember 1940 festgestellt wor⸗ F. 144. Der Vorarbeiter Willi ber, , , n mug, . Berlin, den 6. September 1944.
Amtsgericht Berlin.
Dr. Pohrt in Rheinsberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Erdarbeiter Pro⸗ kosy Iwanow, zuletzt wohnhaft in Alt Lüdersdorf, Kreis Ruppin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Neuruppin
6. September 1914 ist
Wipperfürth, für tot zu erklären. Die
vember 1944, beim Amtsgericht Bad 1362] Oldesloe anzumelden. Nachlaßpfleger
; t . ö In der Nachlaßsache des am 12. Zep- auf den 24. November 1914, 9 Uhr, bezeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ tember 1929 verstorbenen Gustav Emil Zimmer 80, mit der Aufforderung, sich Der am 8. August 1943 verstorbene dert, sich spätestens in dem auf den Jansen ist der Erbschein vom 27. Ok- durch einen bei diesem Gericht zu⸗
ist die Wwe. Martha App in Reinfeld Untermeister Erich Kerntopp, geb. am 16. November 1916, vormittags 10 Uhr, tober 1942 (Teilerbschein) für kraftlos gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗
i. Holst. 25. August 1906 in
Bad Oldesloe, den 31. August 1944. wohnhaft in Hamburg, Boonsweg 15, mer 2, anberaumten. Aufgebotster⸗ ist gestorben, ohne daß Erben ermittelt! mine zu melden, widrigenfalls die! 456]
Das Amtsgericht.
e lr n nn nn n,
Kosten, zuletzt vor dem unterzeichneten Gericht, Zim- erklärt worden. Hamburg, den 5. September 1914. Das Amtsgericht.
bevollmächtigten vertreten zu lassen. Neuruppin, den 7. September 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.