Reichs und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 15. September 1944. S. 4
5. Verluft⸗ u. Ʒundsachen
7464
Folgende Versicherungsscheine sind
abhanden gekommen:
25379 Karl Gerhard,
66 138 Dr. Franz Warnke,
72 306 Dr. Franz Warnke,
146955 Wilhelm Jürgensen,
148 918 Erika Schönrock geb. Vilsky,
157498 Wilhelm Feit,
158 950 Ester Colloseus,
194 160 Rudolf Thie,
335 363 Rudolf Thie,
194901 Helmut Franzke,
221 461 ger. Pinnow,
221 462 Gerhard Pinnow,
Ignatz Mosebach,
Bernhardine Unnebrink
geb Amsbeck,
Willy Schmidt,
Erhard Schulz,
Franz Smets,
Karl Spierig,
Dr. Ludwig Preiß,
Hans Joachim Hege,
Dr. Fritz Meder,
Robert Würth,
Lydia Platte,
Marie Hochhut,
Paul Schupbach,
Otto Specht,
Dr. Fritz Kracht,
Kunigunda Wienkötter,
Peter Brandt u. Ehefrau,
Heinrich Sonne,
Heinrich Sonne,
John Schoof,
Julius Stenzel,
Bernardo Lange,
Heinrich u. Ursula Ehrich,
Walther Schneider,
U 904532 Franz Möller,
U 12063 284 Paul Lawaczek.
Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklart werden.
Berlin, den 15. September 1944.
Allianz Lebensversicherungs⸗ AG.
242 119 336 Sõõ
371 123 397 849 434 800 456 178 460 135 460 173 461 354 474 400 489 020 485 261 1004642 1008541 1020855 1058590 1065009 7102 219 708 175 84 353 S8 726 223 638 1211777 90 976
.
7465 Aufruf.
Der Versicherungsschein Nr. 572 383 der Berlinischen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das Leben des Herrn Artur Klink, Auto⸗ händler in Mainz, vom 21. Juli 1943 ist abhanden gekommen.
Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, sie vunen zwei Monaten dom Erscheinen dieses Aufrufes an der Unterzeichneten vorzulegen; anderen⸗ falls wird die Urkunde für kraftlos erklärt.
Berlin, den 10. September 1944. Berlinische Lebensversicherungs⸗Gesell⸗ schaft Aktiengesellschaft.
⁊. Attien⸗ ge sellschaften
7466 Zuckerfabrik Glauzig.
Herr Generaldirektor Dr. Dr. Cramer, Dessau, ist aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft durch Tod ausgeschieden.
Glauzig, den 12. September 1944.
Zuckerfabrik Glauzig.
19. Gesellichajten m. b. H. 7120 ; Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 22. 12. 1942 ist die Ge⸗ sellschaft aufgelöst und der unterzeich⸗
6941 Bekanntmachung.
Gemäß S 58 GmbH.⸗Gesetz geben wir bekannt, daß das Stammkapital unserer Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluß vom 21. 8. 1944 von 400 000, — RM
15. Verschiedene B
7318].
Landschaft der Provinz Westfalen, Münster (Westf..
Bilanz zum 31. Dezember 1943.
ist. Etwaige Gläubiger werden auf⸗ gefordert, sich zu melden. Kattowitz, den 21. August 1944.
Hotel⸗ und Gaststätten⸗Gesellschaft
Aktiva.
Kassenbestand einschl. von Reichsbank⸗ und Postscheck⸗
guthaben
Wertpapiere, soweit sie nicht unter 3 aufzuführensind:
a) Schatzanweisungen, Anleihen und
forderungen des Reiches und der Länder (Nenn⸗
betrag F.M 2 384 390, — b) sonstige Wertpapiere
(In der Gesamtsumme sind enthalten Reichs⸗
Reichsschuldbuchforde⸗ rungen für Deckung von Pfandbriefen.)
Eigene Pfandbriefe (Nennbetrag RM 2 309 025, —)
mark 731 170, — 4 M G,
Bankguthaben „ Sonstige Forderungen Hypotheken: a) Deckungshypotheken: 4 (8) 9 Gold⸗Pfandbrief⸗ Hypotheken 4 (6) 89 Gold⸗Pfandbrief⸗ Hypotheken... G41 4099 Reichsmark⸗Pfand⸗ brief⸗Hypotheken (früh. Roggen) FR. M 44700 Reichsmark⸗ Pfandbrief⸗Hypotheken Reihe 1 R. A 4 (412) 9 Reichsmark⸗ Pfandbrief⸗Hypotheken Reihe II 4099 Reichsmark⸗Pfand⸗ brief⸗Hypotheken Reihe 1 Zinsrückstandshypothe len R. M
b) Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗Hypotheken aus der
3. und 4. Amerikaanleihe
außerdem RM 1 760 164,54 Betriebs aufbau⸗ darlehen, RM 1782180,58 Entschuldungs darlehen,
) Zujatzfor 27. 9. 1932
d) sonstige
„Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge von Hypo⸗
theken:
a) anteilige
b) rückständige (einschließlich Tilgung): aa) aus Pfandbriesdarlehen bb) auf sonstige Hypotheken
Grundstücke und Gebäude:
a) dem eigenen Geschäftsbereich dienende...
b) erworbene Güter ) sonstige Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung
Zugang EM —— Abgang EAM — —
Posten, die der Rechnungsabgrenzung
„In den Aktiven sind enthalten: Ausweispflichtige Forderungen an Mitglieder der Direktion, an Ge⸗ schäftsführer und andere Personen und Unternehmen gemäß gesetzlichem Formblatt vom 29. September
1937 (einschließlich der in Passiva 16 RM 177 614,21.
*. Passiva. Anleihen im Umlauf: a) Pfandbriefe der Landschaft:
48) 95 Westf. landschaftliche Goldpfandbriefe. 46) 99 Westf. landschaftliche Goldpfandbriefe 499 Westf. landschaftliche Reichs mark⸗Pfand⸗
briefe (früher Roggen) 4 .. 4 (41) 9 Westf. landschaftliche Pfandbriefe — Reihe 1
GM 25 413 630, —
Summe der Aktiva
RM &
Schuldbuch⸗
2281 6,
17 900 - 2299570
1385415 3 524 582 S5 702
3 226 soo, — 1'084 796, —
161 00, — 951 g30,—
ols 100, — oiz 545, — B86 git 8oo
S2ꝛl 868
1 693 368,
360 611 65 41 792 648
526 275
dienen
enthaltenen)
49738 801
24 126 200 2 999 600
J S99 1756
Reichs mark⸗ 156 100
2. Zur Tilgung verwendete Pfandbriefe: R. A 4 (8) 95 Westf. landschaftliche Goldpfandbriefe 1995 300 4 (6) 99 Westf. landschaftliche Goldpfandbriese 250 500 495 Westf. landschaftliche Reichsmark⸗Pfandbriefe (früher Roggen) 4 (41) 95 Westf. landschaftliche Reichs mark⸗Pfand⸗ briefe — Reihe 1 4 (41) 99 Westf. landschaftliche Reichs mark⸗Pfand⸗ briefe — Reihe II 499 Westf. landschaftliche Reichsmark⸗Pfandbriefe — Reihe 1 Aufgenommene Darlehen: Rentenbank⸗Kreditan⸗ staltsdarlehen III. und IV. Amerikaanleihe . ... Außerdem RM 1 760 164,54 Betriebsaufbau⸗ darlehen, RM 1782 1580,58 Entschuldungs⸗ darlehen.
135 620 4900 1100530
Verbindlichkeiten: a) für verloste und gekündigte Pfandbriefe b) sonstige Verbindlichkeiten: aa) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditanstalten bb) Barguthaben im Tilgungsfonds ce) andere Verbindlichkeiten Rücklagen nach § 11 des Gesetzes über das Kredit⸗ wesen: a) satzungsmäßige Rücklage (Hauptrücklage) b) andere (freie) Rücklagen — Betriebsfonds .Rückstellungen: a) Pensionsfonds b) sonstige Rücktellungen Wertberichtigungsposten Zinsen von Pfandbriefen: a) am 2. Januar 1944 fällige b) früher fällig gewordene . Ueberschuß: Vortrag aus 1942 Ueberschuß aus 1943
76 495
734 431
2 800 000 1527 567 1039972
53 926
664 739 105704
337 032
Zuführung zum Betriebsfonds „ Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsver⸗ trägen (§131 Abs. 7 des Aktiengesetzes) RM —— „In den Passiven sind enthalten:
a) Gesamtverpflichtung nach 511 Abs. J des Gesetzes über das Kreditwesen (Passivao 1—4) Reichs⸗ mark 42 876 211,94,
b) gesamtes haftendes Eigenkapital nach 511 Abs. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (Passiva 5) RM 4 327 567,3.
e dn
Summe der Passiva
2 600 —
512 301
75 v3 77
130 97598
3 489 450
S2l 8S68
1323227
1 327 567
1093899 584 837
675 309
180 975
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1343.
49738 801
Aufwendungen. Löhne und Gehälter Soziale Aufwendungen Davon soziale Abgaben E 11 780,18.
Abschreibungen und Wertberichtigungen:
a) auf Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung
b) auf Wertpapiere „Zinsen auf Pfandbriefe und aufgenommene Darlehen:
a) auf Pfandhriefe 1640485, 50
b) auf Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗Darlehen 36 708,25
nahme derjenigen Steuern vom Einkommen, die regelmäßig durch
Steuerabzug erhoben werden . Alle übrigen Aufwendungen
Ueberschuß: Vortrag aus 1942 93 943,20
Ueberschuß aus 1943 337 032,78
D Fp djs
abzüglich Zuführung zum Betriebsfonds . 250 900, —
Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen, mit Aus⸗
R. AM
12186
1677193
226 815 290 973
180 975
Summe der Aufwendungen Ertrã ge. . Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge von Hypotheken: a) von Deckungshypotheken .. 1744 889,87 b) von Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗Hypotheken ... 40 791,59 o) von anderen Hypotheken 85 364,66 Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen ? Darlehensprovisionen und andere einmalige Einnahmen aus dem Darlehnsgeschäst .... Außerordentliche Erträge . Sonstige Erträge... Gewinnvortrag aus 1942
Summe der Erträge Münster (Westf.), den 8. August 1944.
Goedecke.
2 525 208
1871 046 208 763
50 O90 139 402 161 961
93 943
137 063 07
2 525 208
Die Generallandschaftsdirektion der Provinz Westfalen.
Deutscher Reichsanzeiger
Breuhischer Staats anzeiger
Erscheint an sedem Wochentag abends.
Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 MaM zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1, 90 Mei. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Wilhelmste. 30/51. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Mü. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
nm n . für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pettt⸗ Zelle l. 10 A, einer dreigespaltenen 92 imm breiten Petit⸗Zeile 1 85 Mα.tM. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SWwös, Wilhelmste. 30 / 31, an. Alle ru kaustrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig e, ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa
Fetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Besristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
urch
Nr. 209 Zernfprech Sammel Nr. 1242248 Berlin, Sonnabend, den 16. September, abends
Reichsbankgitvkonto Berlin, Konto Ni. 1/1918
1944
Postschectkono: Berlin 418 21
— — —
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin sowie des Regierungspräsidenten in Arnsberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über den Widerruf einer Einziehungsverfügung.
Anordnung Nr. 3 zur Durchführung der Anordnung 144 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatzregelung für kleine Mengen chemischer Waren). Neue Fassung vom 14. Sep⸗ tember 1944.
Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung VI44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatzregelung für stickstoff⸗ haltige Düngemittel). Vom 14. September 1944.
Anweisung 7 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete. Vom 4. September 1944.
Anordnung 1VS44 des Produktionsbeauftragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Ver⸗ wendung von Wannenbausteinen). Vom 10. September 1944.
Anordnung XI44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatz⸗ regelung für Pflanzenschutd⸗ und Schädlingsbekämpfungs⸗ mittel). Vom 14. September 1944.
Amtliches
Deutsches Reich. Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehun kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Jult 1933 — RGBl. 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 9603/42 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1912 S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. ! S. 303 — wird das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: . 1. Kaufmann, Herbert Israel, geb. am 11. 3. 1909, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Neukölln, Lichtenrader Str. 51,
L. Engelmann, Anna Sara, geb. Simonsohn, gesch. n m, geb. am 24. 2. 1882 in Berlin, zul. wohnh. ew.
Goldmann, Gertrud Sara, geb. Laboschin, geb. am 5. 12. 1882 in Guben, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Steglitz, Am Stadtpark 38,
„Weiß, Regina Sara, geb. Zwiebel, geb. am 23. 10. 19065 in Chemnitz, zul. wohnh. gew. Berlin C 2,
Dircksenstr. 45. Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanz⸗
1944) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet:
31 Aufhebung der Beschlagnahme
Für eine Reihe von Waren, die der Beschlagnahme auf Grund der Anordnung L44 unterliegen, werden Freigrenzen festgesezt. Für Waren, die im Rahmen der Freigrenze geliefert, bezogen oder verbraucht werden, wird die Beschlag⸗ nahme hiermit aufgehoben.
§ 2
Befreiung von der Lieferungs-, Bezugs⸗ und Verbrauchsgenehmigung 1. Die Aufhebung der Beschlagnahme hat folgende Wirkung:
a) Wer Waren monatlich an den einzelnen Abnehmer nur bis zur Höhe der festgesetzten Freigrenzen liefert, bedarf keiner Genehmigung.
b) Wer Waren monatlich nur bis zur Höhe der festgesetzten Freigrenzen bezieht oder verbraucht, bedarf keiner Ge⸗ nehmigung. Die für einzelne Waren erlassenen Ver⸗ wendungsverbote bleiben jedoch bestehen.
2. Soweit für einzelne Waren von den Wirtschafts⸗ bzw. Fachgruppen oder von anderen Stellen Bezugsgenehmi⸗ gungen durch Universalschecks, Bezugsmarken und dergleichen ausgegeben werden, finden auf die Mitglieder dieser . sation die vorstehenden Vorschriften über die Freigrenzen keine Anwendung.
83
Befreiung von der Meldepflicht
1. Lieferungen im Rahmen der festgesetzten Freigrenzen sind bei den vorgeschriebenen Meldungen ohne Angabe des Empfängers in einer Summe zu melden.
2. Wer Waren nur bis zur Höhe der festgesetzten Frei⸗ grenzen bezieht und verbraucht, ist von der Abgabe von Meldungen befreit.
§5 4
Freigrenzen für Waren der Anlagen A bis D
Aluminiumchlorid . 200 kg itt he rhtndn ngen 16 Braunstein, natürlicher, mit einem Ge⸗ halt bis höchstens 59 3 Mn0o, ... 50 Cadmiumverbindungen... 5 JJ Fluorverbindungen, und zwar: Alumini⸗ umfluorid, Fluornatrium, Kieselfluor— natrium, Kryolith synth. . Fluorverbindungen, sonstige. ; Gaäsreinigungsmasse, ausgebrauchte k Kolophonium und andere Harze *) (Nr. 97 a des statistischen Warenver⸗ d ) Kupferverbindungen
Anordnung Nr. 1
ur Aenderung der Anordnung Y 44 des Reichsbeauftragten far Chemie (Absatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel)
Vom 14. September 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des General⸗ bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet:
,
In §1 Abs. 3 der Anordnung V44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel) vom 15. Juni 1914 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 138 vom 20. Juni 1944) treten an die Stelle des Wortes „dreiviertel die Worte „die Hälfte“.
.
Verteiler (Händler und Genossenschaften) sämtlicher Stufen (Groß⸗, Zwischen- und Kleinverteiler) haben die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung über die in § 1 Abs. 3 festgesetzte Menge hinaus bereits gelieferte Menge, berechnet auf den Gehalt an Reinstickstoff (M bis zum 1. Ok⸗ tober 1944 ihren Vorlieferanten zu melden, damit eine spätere Anrechnung erfolgen kann.
III. Diese Anordnung tritt am 15. September 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 14. September 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Anweisung 7
der Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete
Vom 4. September 1944
Auf Grund der Anordnung VII 43 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 89 vom 12. April 1943) und auf Grund des Nachtrages 1 vom 21. Dezember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 299 vom 22. Dezember 1943) in Verbindung mit S§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 19 — RGBl. J1 S. 686 —
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und . Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, 35 545 975 — soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen
4 (414) 99 „Westf. landschaftliche Reichsmark⸗ Pfandbtiefe — Reihe I
495 Westf. landschaftliche Reichs mark⸗Pfand⸗ briefe — Reihe 1
Natriumbisulfit wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Kleidung Natriumsulfit. . ö ; und verwandte Gebiete angeordnet: . Natrii fas. ö 8 Phosphate, roh 2
präsidenten Berlin⸗Brandenburg, Vermögensverwertungs⸗5 stelle, Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden.
Berlin, den 12. September 1944.
nete Direktor Erich Osmerg in Essen, Folkwangstraße, zum Abwickler gewahlt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert,
6 851 400 513 500
sich zu melden.
Drahtseilverband G. m. b. H. in Liqu. Osmerg. —
b) Unverzinsliche Schuldverschreibungen nach der Verordnung vom 27. September 1932 und Ver⸗
pflichtungsschein
Münster (Westf.), den 8. August 1944.
1 6965 690 73
ae , n, , , n m,, , ö — —————
Diplomkaufmann Dr. Schmidt, Wirtschaftsprüfer.
1. Handelsregister, 2. Gũterrechtsregifter,
— 8. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregifter,
6. Mufterregifter, 6. Urtzeberrechts ein trags rolle,
haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.
7. Konkurse und Bergleichssachen, 8. Verschiedenes.
1. Handelsregister
Für die Angaben in ? ) wird eine Gewähr ür die Nichtigkeit seitens der Negistergerichte nicht übernommen.
Herlin. 7376 Amtsgericht Berlin. Abt. 563. Berlin, 14. Juli 1944. Veränderung:
B 51 729 Asphaltwerk Franz Wigan⸗ kow Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung.
Die Prokura für Friedrich Wächter ist erloschen.
Bochum. 7377 Bekanntmachung.
In unserem Handelsregister 601 B ist bei der unter Nr. 845 eingetrage⸗ nen Firma Velten, Nölle und Acker⸗ mann Eisenhandelsgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Bochum, vermerkt worden, daß die Prokura des Josef Berger erloschen istt:
Bochum, den 31. August 1944.
Das Amtsgericht.
Bonn. 7378 In das Handelsregister Abt. A ist bei der Firma Ferdinand Hoffstätter
in Bonn unter Nr. 2706 am 8. 9. 1944 eingetragen worden: Die Prokuren von Ingenieur Albert Schneider in Ramers⸗ dalj Korrespondentin Aenne Ketzia in Limperich sind erloschen.
Amtsgericht, Abt. 5 b, Bonn.
KEremen. . 7379
(Nr. 38.) Handelsregister
Amtsgericht Bremen, 8. September 1944. ? Veränderungen:
A 532 Hofmeister Kom. ⸗Ges., Bremen Wasserreinigung, Wasserversorgung, Spitzenkiel 1415, Friesenhaus). Die an Margarethe Johanne Meyer erteilte Prokura ist erloschen.
A 271 Richard Wagner, Bremen (Faßverwertungsbetrieb und Böttcherei, Vulkanstr. 90). Die Prokura für Frau E. Wirthmann geborene Frühling ist KRruchsal.
erloschen. .
Handelsregistereintrag A 4 Nr. 4 6 6 Josef Anzlinger in Mingols⸗ eim: Die Prokura der Alma Kaeser in Mingolsheim ist erloschen.
Cin gel. den 31. August 1944.
Amtsgericht. I.
.
4. Genossenlchasts⸗ register
Eisenberꝶ, Lhiir. Genossenschaftsregister Amtsgericht Eisenberg, Thür., den 31. August 1944.
Gn.⸗R. 19. In das Genossenschafts⸗ register ist heute bei Nr. 19, betr. Hainchener An⸗ und Verkaufsgenossen⸗ schaft — Raiffeisen — eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung mit dem Sitze in Hainchen, eingetragen worden, daß der Name der Genossen⸗ schaft und ihre Rechtsform geändert ist in: Raiffeisen An⸗ und Verkaufs⸗ genossenschaft eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.
Gut tentuaꝶ. 74241
Im hiesigen Genossenschaftsregister ist bei der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. 5., Wildfurt, eingetragen worden, daß die Genossenschaft jetzt die Firma führt: Raiffeisenkasse, eingetra⸗ gene n ne mit unbeschrankter . flicht in Wildfurt, Kreis Loben,
.S. — 1 Gn.⸗R. 11.
Amtsgericht Guttentag,
390)
am 5. September 1944.
Pößneck. ; 7426 Amtsgericht Pößneck, den 7. September 1944.
Gn. -R. 11 Oppurger Spar⸗ und Dar⸗
lehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. in
beschränkter heimhach.
Haftpflicht
eingetragene Genossenschaft mit un⸗ in Nieder⸗
St. Goar, den 2. September 194. Das Amtsgericht.
Oppurg.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 14. November 1943 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt: „Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. in Oppurg.“
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be- zug landwirtschaftliche? Bedarfsartikel und landwirtschaftlicher / Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ 5,90 benutzung.
An HLen.
tember 1944. Nr. 174. lochen G. m. b. H.
zindicht material in den
mm, „Pukolit“,
angemeldet am 2. 8 Uhr 45.
5. Musterregister
7453 Amtsgericht Aalen (Württ.). Musterregistereintragung vom 12. Sep⸗
Firma Papierfabrik Unter⸗ in Unterkochen, 1 Paket mit gas⸗, öl⸗, fett⸗ und ben⸗ imprägniertem
Stärken
Dichtungs⸗ 0,25 mm, 0,50 mm, (0, I5 mm, 1,90 mm, 1,50 mm, 2,00 mm, 3,00 mm, 2,50 mm, 4,90 mm,
Muster
flächenerzeugnisse, Schutzfrist 5 Jahre, . ö September 19944,
In dem hiesigen Genossen cafts⸗ register Nr. 38 ist He te bei dem
heimnbach Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Nieder⸗
heimbach folgendes eingetragen worden:
Die Firmenbezeichnung der Genossen⸗ gm schaft lautet nunmehr: Raiffeisenlasse,
2 Verantwortlich für den Amtlichen und Michtamt. n. lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantz ch in Berlin Swees Druck der Vreußischen n und Druckerei erlin
Preis dieser Nummer: 10 My
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. N. b, en ne.
Bekanntmachung Die Einziehung des Vermögens des Franz Beran, geb. 29. September 1897, Pisek, Uhrmacher, Prot.⸗Angeh., zul. wohnh. gew. Pisek, Prager Straße 345, wird widerrufen. Die Beschlagnahme des Vermögens wurde aufgehoben Prag, den 12. September 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RöBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und
staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1
S. 479) und dem Führererlaß über die Verwertung des ein⸗ gezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. J1 S. 303) wird hiermit das gesamte Vermögen des Hermann Israel Baum, geb. am 123. Juli 1884 in Dort— mund⸗Huckarde, zuletzt wohnhaft in Dortmund, Arndt⸗ straße 66, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Arnsberg (Westf., den 11. September 1944. Der Regierungspräsident. J. A.: Reich, Oberregierungsrat.
Anordnung Nr. 3 zur Durchführung der Anordnung L44 des Reichsbeauf⸗ tragten für Chemie (Absatzregelung für kleine Mengen chemischer Waren). Neue Fassung vom 14. September 1944 Auf Grund der , 44 des Reichsbeauftragten für Chemie vom 30. August 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 195 vom 31. August
Phosphorverbindungen . Quecksilberverbindungen , Schwefelkies Terpentinöl aller Art. Zinkchlorid.
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; Strafvorschriften
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 85 10, 12 —15 der Verordnung über . Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) bestraft.
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Inkrafttreten
1L. Diese Anordnung tritt am 15. September 1944 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 3 zur Durchführung der Anordnung 143 der Reichsstelle „Chemie“ in der Fassung vom 19. Dezember 1942 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) und in der Fassung der An⸗ ordnung Nr. 16 zur Durchführung der Anordnung I43 vom 3. März 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 54155 vom 4.6. März 1944) außer Kraft.
2. Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ ebieten, in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß in Luxemburg.
Berlin, den 14. September 1944.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Claus Ungewitter.
*) Diese Freigrenze gilt nicht für den Einzelhandel.
Eine Auffüllung des Lagers im Sinne des § 40 Absatz 2 der Anordnung 1 zur Aenderung der Anordnung 1 zur Durchführung der Anordnung 144 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete ist nicht notwendig, wenn der vorhandene Lagerbestand in fertiger Ware
1. in der Einzelhandelsstufe ein Viertel,
2. in der Großhandelsstufe ein Fünftel des Verkaufsumsatzes des letzten Kalenderjahres in dem wiederzubeziehenden Artikel beträgt.
= 82
Die Vermittlung der Fachgruppe des Lieferers kann zur Auffüllung des Lagerbestandes nur bis zu der im § 1 ge⸗ nannten Höhe verlangt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§8 4 . Tiese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil⸗ verwaltung — n auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 13. September 1944.
Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichs beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete.
Dr. Heinemann.
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