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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 209 vom 16. September 1944. S. 2
Anordnung 1½44
des Prodnktionsbeguftragten für Glas des Reim für Rüstung und Kriegsproduktion (erwendung von Wannenbausteinen)
Vom 10. September 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Kon⸗ zentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1913 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBl. J S. 539 531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnet:
1. Feuerfeste Wannenbausteine (im folgenden Wannen⸗ steine genannt) dürfen von Betrieben, die der Wirtschafts⸗ gruppe Glasindustrie angehören, nur in folgenden Ab⸗ messungen bei den Herstellern feuerfester Erzeugnisse bestellt und für den Bau und die Reparatur von Glasschmelz⸗ Wannenöfen verwendet werden:
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1. 500 400X200 mm 2. 500 300 0300 mm 3. 500 400300 mm 4. 600 300 300 mm 5. 600 R 400 300 mm 3. S800 4000300 mm 7. 1000 4600 300 mm ö. 8. 1000 05002300 mm
2. Abweichend von der Bestimmung unter 1. dürfen auch Wannensteine mit anderen als unter 1. angegebenen Ab⸗ messungen bestellt und verwendet werden,» sofern
a) die Gesamtmenge eines Auftrages nicht mehr als 10 Ge⸗
wichtsprozent solcher von den vorgeschriebenen Ab⸗ messungen abweichender Wannensteine enthält, b) in keiner Dimension die Maßgröße 1000 mm über—
schritten wird (lediglich bei Palisaden und Ausfluß— steinen dürfen Maßgrößen bis 1200 mm vorkommen),
o) das Gewicht jedes Wannensteines in keinem Falle 500 kg übersteigt, möglichst aber nicht mehr als 300 kg und nicht weniger als 80 kg beträgt,
ch die Steinstärken nicht über 300 mm und nicht unter 250 mm liegen,
e) die Wannensteine möglichst nur Aussparungen bestellt werden;
und ohne Aussparungen
rechteckig wenn
jedoch nicht zu umgehen sind, müssen sie ausgerundet
werden, besonders wenn die Winkel der Aussparungen
90 oder annähernd 900 betragen, h Winkelsteine besonders für Einlegevorbauten möglichst kurze und gleichlange Schenkel haben.
3. Der Produktionshauptausschuß Glas ist ermächtigt, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung auf Antrag zuzulassen. Die Anträge sind ausführlich zu be⸗ gründen und durch Skizzen zu erläutern.
4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 85 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr bestraft. Das, Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht gemäß 5 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzver⸗ arbeitung wahrgenommen.
5. Diese Anordnung tritt am 15. Oktober 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen⸗Malmedy, Moresnet sowie — mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗
MWivis chaftsteil
gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg (und im Bezirk Bialystok) sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 10. September 1944. Der Produktionsbeauftragte für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Dr. Holler.
Anordnung XI / 44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatzregelung für Pflanzenschutz⸗ und Schädlings⸗ bekämpfungs mittel)
Vom 14. September 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekann machung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des General⸗ bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet:
§81
(1, Die in der Anlage genannten Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen von Herstellern und Verteilern nur gegen Abgabe von Bezugsmarken oder Be⸗ zugscheinen an landwirtschaftliche Verbraucher geliefert und von diesen nur gegen Bezugsmarken oder Bezugscheine be⸗ zogen werden.
(2 Im Rahmen der von der Reichsstelle „Chemie“ zur Verfügung are Kontingente werden diese Bezugs— marken und Bezugscheine vom Reichsbauernführer oder den von ihm beauftragten Pflanzenschutzämtern ausgegeben. Dabei sind die vom Reichsbauernführer erteilten Richtlinien zu beachten.
§52
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und gegen die nach z 1 erlassenen Richtlinien werden nach den S§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
5 3 Diese Anordnung tritt am 15. September 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch in Luxemburg.
Berlin, den 14. September 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemis. Dr. Claus Ungewitter.
Anlage.
1. Fuklasin
2. PVomasol
Spritzmittel Bayer W 2317
Spritzmittel Bayer W 4018 ; Kupferhaltige Mittel (ausgenommen Kupferschlackenmehh) Borhaltige Mittel und Borschlämme Bladan
Gesapon
Gesarol
Nikotinhaltige Mittel
Derris⸗ und pyrethrumhaltige Mittel Schwefelmittel einschl. Ventilatorschwefel.
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Die Durchführung der Steuervereinfachung Erläuterungen des Staatssekretärs Reinhardt
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Zu der Steuervereinfachungsverordnung, die in einigen Tagen im . veröffentlicht werden wird, gab Staatssekretär Reinhardt vor der Presse Erläuterungen. Er verwies darauf, daß im letzten Jahr 3,8 Mill. Personen eine Einkommenssteuer⸗ erklärung abzugeben hatten und veranlagt werden müssen, davon 8, 38 Mill. mit Einkommen bis zu 12 000 LMM, deren Einkommens⸗ verhältnisse sich meist nur unwesentlich ändern. Die neue Ver⸗ ordnung bestimmt, daß diese 3,3 Mill. Steuerpflichtigen für 1944 und 1945 keine Einkommensteuererklärungen abzugeben brauchen und nicht veranlagt werden, sondern für 1914 und 1945 grund⸗ sätzlich dieselbe Einkommensteuer zahlen wie für 1943. Nur wenn ihr Einkommen um mehr als 15 v. H. größer oder um mehr als 190 v. H. kleiner ist als im Jahre 1913, oder wenn sich für sie eine ünstigere Steuergruppe als 1943 ergibt, wird in vereinfachtem Verfahren die Einkommensteuer den veränderten Verhältnissen angepaßt. Handelt es sich um Gewerbetreibende — und das sind rd. 1, Mill. Personen —, so fällt auch die Gewinn- und Gewerbe⸗ steuererklärung fort, falls sich der Gewinn nicht um mehr als 15 v. H. nach oben oder 10 v. H. nach unten verändert hat. In komplizierteren Fällen kann die Anpassung der Einkommensteuer im Pauschwege vorgenommen werden, wobei die Finanzämter sich grundsätzlich an die untere Grenze des Wahrscheinlichen halten. Für die Steuerpflichtigen mit mehr als 12 000 Ju Einkommen — und das sind 500 0690 Personen — sind auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung künftig mit dem gleichen Betrag anzu— setzen wie bei der Veranlagung für 1943, falls nicht eine Bestands⸗ veränderung durch Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken eingetreten ist; jede Einsparung von Hausunkosten kommt also dem Hauseigentümer zugute.
Lohn⸗ und Gehaltsempfänger wurden bisher veranlagt, wenn ihr Einkommen 8000 M überstieg. Die Steuervereinfachungs⸗ verordnung gestaltet die Lohnsteuertabelle aus, so daß vom 1. Januar 1945 an bei Einkommen bis zu 40 000 feen die Ein⸗ kommensteuerschuld durch den Steuerabzug vom Arbeitslohn voll abgegolten ist. Veranlagt wurde bisher guch dann, wenn ein Lohn⸗ und Gehaltsempfänger mehr als 300 M Nebeneinkünfte hatte. Diese Grenze ist auf 600 M erhöht worden.
Für Gewerbetreibende, Land⸗ und Forstwirte wird durch Ver⸗ waltungsanordnung eine erhebliche Vereinfachung zugelassen. Sie können nämlich beantragen, daß ihre Einkünfte 1944 und 1945 nach einem Reingewinn-Hundertsatz bemessen werden, der 'sich bei der Veranlagung für 1943 aus dem Verhältnis des Reingewinns um Umsatz ergeben hat: das Finanzamt behält sich aber eine eher Berichtigung des Reingewinns vor.
Die Berechnung der Umsatzstener nach einem Durchschnittssatz war schon durch einen Erlaß von 23. Januar 1912 zugelassen. Vom Kalenderjahr 1915 an können nun auf Grund der Steuer⸗ vereinfachungsberordnung alle Unternehmer, für deren Umsätze mehrere Steuersätze in Betracht kommen oder bei denen neben
K ;
Steuerpflichtigen auch steuerfreie Umsätze vorkommen, den Durch⸗ schnittssatz anwenden, der sich bei der Veranlagung für 1943 ergibt.
Die Hauptfeststellung der Einheitswerte der gewerblichen Be⸗ triebe und die Hauptpveranlagung zur Vermögenssteuer, die beide am 1. Januar 1945 fällig gewesen wären, werden unterbleiben. Das Reich verzichtet also auf eine Angleichung der Einheitswerte und der Vermögenssteuer an die gestiegenen Vermögen. Nicht weniger als 2,5 Mill. Personen und Betriebe werden von der Ab⸗ gabe einer Vermögenssteuererklärung im Januar oder Februar 1945 besreit. Auch die Zahlung der Vermögenssteuer wird ver⸗ einfacht; Jahressteuern bis zu 8 EMM sind in einem Betrag am 10. November, höhere Beträge je zur Hälfte am 10. Mai und am 10. November statt bisher in Vierteljahresbeträgen zu entrichten.
Um Mahnbriefe zu ersparen, ist der Säumniszuschlag von bisher Tauf künftig 5 v. H. erhöht worden.
Alle diese Steuervereinfachungen führen insgesamt nach Schätzung des Staatssekretärs Reinhardt zu einer Einsparung von 37,5 Mill. Vordrucken, 420 000 kg Papier, 18,5 Mill. Briefsendungen und vielen Millionen von Geldüberweisungen im Jahre.
Der Reichsfinanz⸗ und der Reichsarbeitsminister haben am 10. September 1944 durch Verwaltungsanordnung eine weitere Vereinfachung des Lohnabzugs vorgenommen. Danach sind vom J. Oktober 1944 an lohnsteuerfrei und in der Sozialversicherung beitragsfrei: die Gewährung von freien oder verbilligten Mahl⸗ zeiten im Betrieb an Gefolgschaftsmitglieder, innerhalb bestimmter Grenzen die Gewährung von Zuschüssen für die Einnahme von Mahlzeiten außerhalb des Betriebs, ferner Krankengeldzuschüsse und innerhalb bestimmter Grenzen auch Weihnachtszuwendungen und Neujahrszuwendungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Belohnungen für besondere Leistungen in der Rüstungswirtschaft und Vergütungen für Gefolgschaftserfindungen. Auch diese Maß⸗ nahmen stellen eine erhebliche Verminderung von Arbeit dar.
Einschneidende Veränderungen im Fremdenverkehr
Der Reichsfremdenverkehrsverband hat die Landesfremdenver— kehrsverbände mit Weisungen versehen, wie die Bestimmungen der Fremdenverkehrslenkung unter der Urlaubssperre anzuwenden sind. Reisebeschränkungen und Urlaubssperre haben zur Folge, daß die Reise⸗ und Fremdenverkehrslenkung heute schon am Arbeitsplatz und an der Bahnsteigsperre beginnt. Erwägt man die einschneidenden Veränderungen, die sich im Beherbergungs⸗ raum der Heilbäder und Erholungsorte jetzt vollziehen müssen, so ergibt sich die Forderung nach strengster Durchführung der Lenkungsbestimmungen. Daher muß in Heilbädern die Be⸗ scheinigung über die kriegswichtige Tätigkeit des Kurbedürftigen bei der Antragstellung ohne Ausnahme gefordert und vom Kur⸗ arzt sorgfältig geprüft werden; damit nur in wirklich dringlichen Fällen die Zulassung zur Heilkur erteilt wird. Die ärztlichen Zeugnisse werden im Original gefordert. r die Erholungs⸗ aufenthalte von Echaffenden, deren Arbeitskraft für Krieg und
)
erreichen.
Rüstung dringend erforderlich ist, in Luftkurorten von bestimmter Höhenlage wird eine ähnliche Regelung wie für Heilbäder ge⸗ troffen. Die Landesfremdenverkehrsverbände prüfen auf Ser Grundlage ärztlichen Zeugnisses und der Beschäftigungs⸗ bescheinigung jeden Einzelfall sorgfältig. Als Prüfungsunterlage genügt auch eine Bescheinigung der gesetzlichen Sozialversiche⸗
des
rungsträger. Um in weitestem Umfang den Erholungsraum für
schwer Schaffende der Rüstungsindustrie zu sichern, werden
weitere Anweisungen ergehen.
Wirtschaft des Auslandes
Die spanische Emissionstätigkeit der letzten Monate
Madrid, 15. September. Wie die spanische Fachpresse meldet, beliefen sich die Neuemissionen im Juli auf 216 und im August auf 466 Mill. Peseten, womit die Zahl der drei Vormonate trotz der Ferienzeit wesentlich übertroffen wurde. Bei diesen Emissionen überwiegen die Staatsanleihen auf Grund der Offene⸗Markt— Politik der Regierung, um die große Geldflüssigkeit abzuschöpfen, während die Emissionen der Privatindustrie nur gering waren. So sind von den Gesamtemissionen der ersten acht Monate von 3, 8s Mrd. Peseten mehr als 3 Mrd. Peseten kurz- und langfristige Staatspapiere. Nach Ablauf der Ferienzeit wird namentlich im Monat Oktober eine weitere Belebung des Kapitalmarktes er⸗ wartet, u. a. die Begebung von 400 Mill. Peseten der staatlichen Kommunalbank Credito Local und weiterer Obligationen, die be⸗ vorzugt genehmigt werden.
Schweizerische Arbeitsmarktlage weiter günstig
Zürich, 15. September Die Lage des schweizerischen Arbeits- marktes kann, insgesamt betrachtet, weiterhin als günstig be⸗ zeichnet werden. Bei den Arbeitsämtern waren Ende , insgesamt 2912 gänzlich arbeitslose Stellensuchende angemeldet gegenüber 2424 vor einem Monat und 3094 vor Jahresfrist. In der Mehrzahl der Berufsgruppen ist die Nachfrage nach Arbeitskräften immer noch sehr bedeutend.
Neue schwedische Staatsanleihe
Stockholm, 15. September. Wie die schwedische Reichsschulden⸗ verwaltung mitteilte, wird vom 21. September an eine neue 3 9vYhige Staatsanleihe mit 50 jähriger Laufzeit zur Zeichnung aufgelegt werden. Ein bestimmter Betrag wurde nicht festgesetzt. Die Anleihe ist vom gleichen Typ wie die bereits vor einiger Zeit emittierte und unterscheidet sich von ihr nur durch die um zwei Jahre längere Laufzeit.
Die Aussichten der schwedischen Eisenindustrie
Stockholm, 15. September. Ueber die Aussichten der schwedi⸗ schen Eisenindustrie nach dem Kriege äußert sich in „Svenska Dagbladet“ Generaldirektor Danielsen vom Uddeholms⸗Konzern, der eine Reihe von Unternehmungen besitzt und bei einem Aktienkapital von 62 Mill. Kr. etwa 6200 Arbeiter beschäftigt.
Die schwedische Eisenindustrie war während des Krieges, so führt er aus, in hohem Maße auf den schwedischen Markt an— gewiesen. Viele alte Absatzgebiete für schwedische Qualitätswaren in Eisen und Stahl sind verlorengegangen. Die Produktion von Handelseisen könne voll in Gang gehalten werden unter der Voraussetzung, daß Schweden sich den erforderlichen Brenn— stoff verschaffen kann. Die Herstellung von Qualitätsstahl hänge ebenfalls von der Möglichkeit der Steinkohlebeschaffung ab, jedoch kann hierzu z. T. auch Holzkohle verwendet werden. Einer der unbekannten Faktoren für die Weiterentwicklung der schwedischen Eisenproduktion sei also, ob die Kohlenländer zu annehmbaren Preisen gasreiche Steinkohlen liefern werden. Die Ausfuhr von Qualitätsstahl sei während des Krieges stark zurückgegangen, dafür sei aber durch die Aüfrüstung und andere Umstäfide ein bedeutender inländischer Bedarf entstanden. Nach Kriegsende werde Schweden feststellen müssen, daß seine Eisenindustrie viele alte Märkte verloren hat und von neuem anfangen muß. Dazu müsse sie vor allem eine hohe Qualität liefern und so gut wie zum reinen Selbstkostenpreis verkaufen. Die Preise sowie die Kreditgéwährung werden eine große Rolle spielen, und es könne sich hexausstellen, daß das schwedische Preisniveau im Verhältnis zu dem anderer Länder zu hoch ist. Eine andere für die schwedi⸗ schen Exportaussichten bedeutsame Frage sei, wie die! schwedische Valuta bei freier Konkurrenz bewertet wird. Die schwedische Regierung müsse alles tun, um eine zweckmäßige Kursfestsetzung der schwedischen Krone im Verhältnis zu anderen Valuten zu
Die schwedische Eisenindustrie ist, wie Danielsen abschließend feststellt, während des Krieges weiter ausgebaut worden. Eine zielbewußte Rationalisierung wurde betrieben mit dem Zweck einer billigeren Produktion sowie einer stärkeren Herstellung von Eisen und Stahl unter Verwendung geringerer Arbeits⸗ kraft. Allein Uddeholms habe in allen Werken die Anlagen weiter ausgedehnt, neue Hochöfen errichtet und die Walzwerke erweitert. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach dem Kriege wurden Rückstellungen in Höhe von 35 Mill. Kr. gemacht.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 15. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., gürich 57s, 90 G., os0, 10 V., Oslo 567,60 G., 56s, 80 B., Kopen hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99, 19 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 190,0 B., New York 24, 85 G. 25,02 B., Paris 49,95 G., 50o, 5 B., Stockholm 594, 60 G., 595,80 B., Brüssel 399, 60 G., 400,40 B.
Budapest, 15. September. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 4, Berlin 136,20, Bukarest —, — Helsinki 6, 90, London — —, Mailand — —, New Jork — —, Paris 6, 8,9 Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 4, Zagreb 6,81, Zürich 80, 20.
London, 15. September. (D. N. B.) New York 4,02 ) — 4,08 , Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,‚47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,965, Lissabon bg, 8o — 100,20 Rio de Janeiro d2, & 6 * /is.
Zürich, 16. September. (D. N. B.) London⸗-Clearing 17,0, New York 4,30,
11.40 Uhr. Paris 7,70 Brüssel 69,25, Mailand
22,75 B.. Madrid z9, 715, Holland 226,,, Berlin 172,656, Lissabon 17,90, Stockholm 102,523, Oslo 8,62 , Kopenhagen go, 37 x, Sofia 5,87, Prag 17,26, Budapest 104,50,
Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,87 , Helsinki s, 70, Preß— burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,650.
Kopenhagen, 15. September. (D. N. B.) London 19,34 New Yort 4,79, Berlin 191,80, Paris 10, 8s, Antwerpen 16,809, Zürich 1I1,ꝛ5, Rom — —, Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,)0, Helsinki 9,83, Sofia — — Madrid — — VBukares . — — Alles Briefkurse.
Stockholm, 15. September. (D. „. B. London 16,85 G. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris — — G., D, 00 B.,
Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97, 8090 B.,
Amsterdam —, — G., 223,50 J., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 9Hö,z5 G., 9s, 6tz B., Washington 4, i G., 4,20 B., Helsink⸗ 8,85 G., 8,59 B., Rom — — Gr, 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3, 82 B., Madrid — — G., Türkei — — B., Lissabon — — G., 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
London, 16. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 26, 60, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/ —.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 209 vom 16. September 1944. R. 3
5Sffentlicher Anzeiger
2. Zwan gsversteigerungen,
1. Untersuchungs⸗ und Stransachen, 3. Nufgebote,
4. Oeffentliche Zuftellungen, 5. Berlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Mttiengesellschaften, 8. Qommanditgesellschaften auf Mttien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesenschaften m. v. D. HI. Genossenschaften, 12. Offene Danbelg⸗ und Qonemanditgesefschaften,
14. Deutsche Reichsbank und Bankanswaife,
18. Unfall⸗ und Znvalidenversicherungen, 15. Verschiedene BSetanntmachungen.
3. Aufgebote
7432 Beschluß.
F I4L. In der Aufgebotssache der Witwe Emma Vutz geb. Hartmann in Dehringhausen wird die durch Beschluß vom 11. Juli 1942 angeordnete Zah⸗ lungssperre nach 8 1022 3PO. auf⸗— gehoben, da die in Verlust gekommenen Aktien Nr. 225 und 225 der Bad⸗ Wildunger Heilquellen Aktiengesellschaft Königsquelle in Bad Wildungen wieder aufgefunden sind und der Aufgebots— antrag zurückgenommen ist.
Amtsgericht Bad Wildungen, den 5. September 1944.
7428
2 F 644. Der Landw. Assessor Dr. Hermann Schmitt in Frankfurt am Main, Hedwig⸗Dransfeld⸗Straße 18,
vertreten durch den Leiter der Spar⸗ kasse der Stadt Leverkusen in Lever⸗ kusen⸗Wiesdorf, hat das Aufgebot des Sparbuches Nr. 390 des Eisernen Sparkontos der Hauptzweigstelle J. G. Werk der genannten Sparkasse über einen Betrag von 1876,97 It, lau—⸗ tend auf den Namen des Antragstellers, beantragt. wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Fanuar 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, Zimmer 30, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.“ Opladen, den 5. September 1944.
Amtsgericht. 7429 Aufgebot. F 244. Die Landwirtsehefrau
Amalie Galetzli in Wroblina, Amts⸗ bezirk Tulischau, hat das Aufgebok— des deutschen Sparkassenbuchs Nr. 36 165 der Kreissparkasse Turek (Wartheland), lautend auf ihren Namen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mon⸗ tag, den 13. November 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe— raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung der Urkunde erfolgen wird. Turek, den 8. September 1944. . Das Amtsgericht.
7454 . F244. — Frau Olga verw. Dittelbach in Naunhof (Kreis Grimma), Klingaer Straße 3, hat das Aufgebot des auf ihren Namen ausgestellten, ihr angeb⸗ lich verlorengegangenen Einlagebuchs E 2067 der Volksbank Naunhof, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Naunhof, über einen Be— trag von RM 987,29 (i. B. Neunhun⸗ dertsiebenundachtzig und 20/100 RM) be— antragt. Der Inhaber des Buchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 15. Novemb 1914, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzẽichneten Gericht (Hauptgebäude, Zimmer 11) anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Einlage— buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Grimma, den 11. September 1944. Das Amtsgericht.
74155 Aufgebot.
4 F 2. 43. — Die Witwe Margarethe Ochmann, geb. Hollinger aus Martinau, Kreis Hohensalza, hat sowohl im eigenen Namen als auch als gesetzliche Vertreterin ihrer minderjährigen Kin— der Elisabeth und Therese und in Voll— macht ihrer volljährigen Söhne Ferdi⸗ nand, Mathias, Siegismund und Ernst Ochmann das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Syarkassenbuchs Nr. 1476 der Kreissparkasse des Land⸗ kreises Hohensalza über 341,66 ck, ausgestellt für ihren verstorbenen Ehe— mann Landwirt Mathias Ochmann aus Martinau, beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 2. April i945, 15 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 26, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzu— legen, widrigenfalls dessen » Kraflos— erklärung erfolgen wird. Der Kreis⸗ sparkasse des Landkreises Hohensalza wird verboten, an den Inhaber des Sparkassenbuches eine Leistung zu be— wirken.
Hohensalza, den 9. September 1944.
Das Amtsgericht.
Aufgebot.
3 F 5I44. Die Ehefrau Margarete Klauser geb. Fink in Sao Paulo; Brasilien, vertreten durch den Mu⸗— seumsdirektor Dr. phil. August Fink in Wolfenbüttel, hat das Aufgebot des' verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Schöppen⸗ stedt Band VII Blatt 111 in Abt. III
fag ff
unter Nr. 1 eingetragene Aufwer⸗ tungshypothek über 3074,50 Gen bean— tragt. Der Inhaber der Urkunde
wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Februar 1945, vormittags 16 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge—⸗ richt anberaumten ere nf m he
Der Inhaber der Urkunde“
kunde vorzulegen, widrigenfalls die
Kraftloserklärung der Urkunde erfol— gen wird.
Wolfenbüttel, den 25. August 1944 Amtsgericht.
7434 Beschluß.
311 — 244. In dem Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Todeserklärung der verschollenen Ehefrau Marianne Siudajewski geb. Duszynski aus Hein— richsfelde, geb. am 3. 12. 1901 in Konin: Die Verschollene wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1935 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß zur Last.
Wirsitz, den 29. August 1944.
Das Amtsgericht.
7366
Dürch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 6. September 1944 ist der Johann Gerhard Wirringa, geboren
am 2. April 1918 zu Hage, Kreis Nor⸗ den, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 19. Dezember 1942 fest⸗ gestellt worden. — 456. II. 171. 44. Berlin, den 6. September 1944. Amtsgericht Berlin.
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 6. September 1944 ist der Tod der verwitweten Frau Louise Paul geb. Eschert, geboren am 12. Ok⸗ tober 1860 zu Tempelhof, festgestellt und als Zeitpunkt des Todes der 22. November 1943. — 456 II 173. 44.
Berlin, den 6. September 1944. 7365) Amtsgericht Berlin.
. 2Attien- gesellschaften
7515 Aufforderung.
Die meiner Verwaltung unter⸗ stellten Banken, und zwar:
der Allgemeine Bank⸗Verein in
Polen A. G., Filialen in Bielitz, Gotenhafen und Teschen,
die Allgemeine Kreditbank A. G., Filiale in Bielitz,
die Fran zösisch⸗Polnische Bank A. G. (Banque Franco⸗Polonaise S. A.), Filialen in Danzig, Gotenhafen und Kattowitz, und
die Lodscher Depositenbank A. G. in Litzmannstadt zahlen bis jetzt an ihre reichs⸗ und
volksdeutschen Gläubiger im Sinne der Bekanntmachung vom 239. 2. 1944 (Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 53 vom 3. 3. 1914 S. 4) 50 75 der Vor⸗ kriegsguthaben aus.
Ein Teil dieser Gläubiger dürfte sich jedoch bis heute zwecks Entgegennahme dieser Rückzahlungsquote nicht gemeldet
haben. Dadurch können die Banken auch nicht feststellen, welche Forde—
rungen gegen sie als deutsche Forde— rungen anzusehen sind. Die Feststellung dieser Tatsache ist aber für die Banken deshalb von Bedeutung, weil Forde⸗ rungen ihrer Gläubiger, die gemäß der Polenvermögensverordnung vom 17. 9. 1910 (RGBl. I S. 1270) der Be⸗ schlagnahme unterliegen, seitens der Banken mit der HTD. verrechnet werden.
Ich fordere deshalb diejenigen reichs⸗ und volksdeutschen Gläubiger der vor⸗ erwähnten Banken, welche, bis jetzt über die bisherige 50 „,5⸗Rückzahlungs⸗
quote ihrer Guthaben nicht, verfügt haben, auf, über dieselbe innerhalb 30 Tagen, vom Tage der Veröffent⸗
lichung an gerechnet, bei ihnen zu ver⸗ fügen.
Ich mache gleichzeitig darauf auf— merksam, daß nach Ablauf dieser Frist
solche Forderungen, als unter die Polenvermögensverordnung fallend,
mit der HTO. verrechnet werden, so daß der Gläubiger seinen unmittel⸗ baren Anspruch gegen diese Banken verliert.
Erich Bernhard Puhlmann, Verwalter sämtlicher Niederlassungen in den eingegliederten Ostgebieten des Allgemeinen Bank⸗Vereins in Polen A. G., der Allgemeinen Kreditbank A. G., der Französisch⸗Polnischen Bank A. G. und der Lodscher Depositenbank
* *
7516 Carl Gasch, Maschinenfabriks⸗A.⸗G., Chodau.
Einladung zu der am Montag, den 2. Oktober 1944, in den Räumen der Carl Gasch, Aktiengesellschaft in Cho⸗ dau, i nn 252, stattfindenden
13. Hauptversammlung.
Die Tagesordnung wird in der Haupßtversammlung bekanntgegeben. Die Herren Aktionäre, welche an
dieser Hauptversammlung teilzunehmen beabsichtigen, werden eingeladen, ihre Aktien im Sinne der S5 18 ind 19 der Satzungen bis längstens 29. Septem⸗ ber 1944 bei der Gesellschaftskasse der Carl Gasch, Aktiengesellschaft, Chodau, Bahnhofstraße 252, bei einem deutschen
Notar oder hei der Reichsbank in ihrer Eigenschaft als Wertpapier⸗ sammelbank zu hinterlegen.
seine Rechte anzumelden und die Ur⸗
er Vorstand.
Union und
59861.
Rhein Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Ausgaben.
selbstabgeschlossenen Versicherungen:
1. gelelster̃r
3. laufende Renten
1. geleistet , 3. abgehobene Prämienrückgewähr
3
III.
len, 2. zurückgestellt .. 3. Sonstige Leistungen ..... Rückversicherungsprämien ..... V. Verwaltungskosten:
ge nnn, ,,,,
2. Sonstige Verwaltungskosten ..
3. Beiträge an Berufsvertretungen VI. Deckungskapital sür laufende Renten VII. Prämienreserve für:
1. Prämienrückgewähr ö
.
VIII. Prämienüberträge... IX. Gewinn
Neu erversicherung JJ , 3. Einbruchdiebstahlversicherung? .. 4. Leitungswasserschadenversicherung 5. Transportversicherung. . . ... Sonstige Schadenversicherung .. Allgemeine Unfallversicherung .. Allgemeine Haftpflichtversicherung Kraftfahrtunfallversicherung ... Kraftfahrthaftpflichtversicherung .
9
J. Soziale und öffentliche Ausgaben:
3. Ruhegehälter und Unterstützungen:
2. Gewinn im Geschäftsjahre
II. Zahlungen für Versicherungsfälle im Geschafts jahre aus selbstabgeschlossenen Versicherungen:
Vergütungen für Versicherungsfälle für in deckung übernommene Versicherungen:
2. Sonstige rechnungsmäßige Reserven ..
J. Zahlungen für Versicherungsfälle der Vorjahre aus
7. zurückgestellt e ö , ,
.
Rück
— — — 6 — s —— — — — ; 2 Sonstige Einbruch⸗ Leitungs⸗ ö. . euer Glas ; ; 4 Transport Schaden⸗ d diebstahl wasser versicherung Einnahmen. FR. M 59 R. M 9 R. A 8 b, , e, g RMA S J. Prämienüberträge aus dem Vorjahre. 1231 C00 — 64 600 — 250 500 — S3 00 — 195 6090 — 30 800 — II. Schadenreserve aus dem Vorjahre .. 425 000 — 20 800 — 46 200 — 13 200 — 283 500 — 18 400 = III. Prämieneinnahme ... . 65775 55108 144 540 68 S802 S864 76 285 999 99 911 353183 18751 IV. Nebenleistungen d. Versicherungsnehmer 40 211 95 1159 10 4 5902 10 106391 S138 72 — Q —L V. Anteilige Zinsen und Mieterträge .. S4 125 — 4 338 — 16 93 4 923 — 24 338 — 266560 Wos is os 235 135 17 1110 220 36 38831 11s 10 60. 22 837531 Ausgaben. J. Schäden aus den Vorjahren“): J, 193 506 06 3 860 27 10 237110 5 4706 45 94 587 80 n 2. zurückgestelltt. ... 166 00 — is 335 85 z30 186 — 557 — 76 669 — 10 400 . II. Schl den m Geschäfts jahren); * 1. geleistet d 643 079 15 31 61226 57 202 52 23 097 10 163 g87 64 — — GF JͤJ ,, 272 000 — 1616316 36 215 — 6 24 — 222 931 — — — III. Rückversicherungsprämien ...... 2770 160 41 — —— 99 484 83 41 04547 358 898 95 — — IV. Verwaltungskosten*): . l. Provisionen u. sonstige Bezüge der . nn,, . 967 245 53 39 522 62 223 31539 81 774 50 72 04817 34 27 2. Sonstige Verwaltungskosten ... 401 989 590 6 31111 51 520 43 10 629 58 30 555 01 58 — 3. Beiträge an Berufsvertretungen 8 41451 — — 11657 108 52 152555 — — H 117 8901 57 — — — — — — — — — — VI. Prämienüberträger). ... 1237 000 — 6 400. — 274 800 — 95 200 — 265 309 — 30 800 — , . 748 751 30 66 231 ul 336 053 02, 119 694 38 128 901 78 2633 * 7555 948 03 235 438 171 1 119 22986 388 37 J 1415 40490 52 937651 „) abzüglich des Anteils der Rückersicherer . B. Unfall⸗ Haftpflicht⸗ und Kraftfahrtversicherung. Kraftfahrt⸗ Unfall Haftpflicht Unfall Haftpflicht Fahrzeug Einnahmen. FR Ap 9 w RM 9 . 2 z J. Ueberträge aus dem Vorjahre: 1. Fr then t ee, II0 500 — 194 000 — 53 100 481 400 — 179 200 — , 90 200 õb7 200 - 22 000 — * 866 700 — 52 500 — 3. Prämien- und Rentenreserven. .... 41 800 — 79 800 - — — 398 20 — — — II. Prämieneinnahme: 1. für selbst abgeschlossene Versicherungen ... 249 613 67 796 81080 48 982 37 916 86923 327768 90 2. für in Rückdeckung übernommene Versicherungen 3 448 650 33 845 61 154439 36 028 85 17 208 41 III. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer. ... 78 69 5 988 71 1912 2279 — 517 - IV. Vergütungen der Rückversicherer für: 1. eingetretene Versicherungsfälle ...... 14 470 40 107 98614 9l 68 180 95224 22 909 81 ,, 16 374 91 170 672 62 4171 855 171 08974 44 456216 V. Anteilige Zinsen und Mieterträge ...... 12 485 — 43 040 — 3815 90 293 — 1170 — 4 133 824 41 3175 803 06 656 326 28
Ss 37 7
29 es e
48 859 — 41616
34 413 49 50 151 — 144760
107 000 — bo 785 37
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17 69408 z56 oz0 9 S O89 02
. 90 198 32 125 555 40
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6 315 80 z36 313 70 17723 62
79 794 45 205 gos 68 22 232 47
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6 800 — 1890 100 — 263 743 O6
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631 73 1245
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18655
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694 98 15 645 04
12 281 40 3 705 46 147 55
1 600 —
43 400 — 37921 31
189 487 92 628 524 23 37 216 49
106 202 36 144 363 50
10 97204 63 11227 1606649 572 946 79
234 328 32
z 343 os 24 55 =
— —
48 248 96
43 800195 1951 — 402 000 —
441 600 —
283 230 70
—
S2 792 32
Einnahmen.
J. Vortrag aus dem Ueberschuß des Vorjahres. II. Gewinn aus nachstehenden Versicherungszweigen:
Kraftfahrtfahrzeugversicherung ...... III. Kapitalerträge: 1. Zinsen: a) aus Beteiligungen. . w b) aus Wertpapieren und dergleichen ö
2. Mieterträge nach Abzug von Unkosten und Steuern .. 7...
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9
up gaben.
2
Hiervon sind bei den einzelnen Geschäftszweigen verrechnet ..
IV. Kursgewinn auf Fremdwährungen... ... V. Sonstige Einnahmen: 1. Gewinn auf realisierte Wertpapiere 2. Eingang auf abgeschriebene Forderungen
. wont ,, .
37 7 7
, 5 —
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I. Steuern und öffentliche — bgaben 2 8 2. gin ersichernm gzbeik nge. ,
Ta 3 ss C. Gesamter gebnis.
a) an Hinterbliebene verstorb. Vorstand mitglieder ......
b) an ehemalige Gefolgschaftsmitglieder oder deren Hinterbliebene
4. Besonbere Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken. . ..... II. Abschreibungen und Rückstellungen: 1. auf Grundbesitzz? ..... 2. für Hauszinssteuerabgeltung
3. für Steuern .
4. für Pensionsverpflichtungen
III. Gewinn: 1. Vortrag aus dem Vorjahre ...... . .....
1 29 J — — 898 K
342 961, 9s
31 591,80 — —
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748 751 30 66 231 91 336 053 02 11969438 128 901 78 2 633 24 69 785 37 263 743 06 37 921 31 283 230 70 82 792 32
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206 30 7 16580 52 26516 47 S 069 40
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