1944 / 210 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 209 vom 16. September 1944. S. 4

: Union und Rhein Versicherungs⸗Akftien⸗Gesellschaft. II. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1943. . Attiva. Forderungen an die Aktionäre für noch nicht eingezahltes Grundkapital .. 2 . Grundbesitz Hauszinssteuerabgeltung 2 Hypotheken und Grundschuldforderungen Schuldscheinforderungen gegen öffentliche Körperschaften . Wertpapiere 7 J. Beteiligungen an anderen Versicherungsunternehmungen Darlehen auf Prämienrückgewähr ; ? ö Guthaben bei Bankhäusern und Sparkassen Forderungen an andere Versicherungsunternehmungen: a) für zurückbehaltene Reserven und Prämienüberträge aus dem laufenden Rückversiche⸗ rungsverkehr: Haftpflichtversicherung Sonstige Versicherungen

R. M 200 009

220 587 694 950 302 943 535 30] 16 256

1706 672 O72

44 809 106 976

. Rückständige Zinsen

Außenstände bei Generalagenten und Agenten . Außenstände bei Versicherungsnehmern Kassenbestand einschließlich Postscheckguthaben

Inventar und Drucksachen

. Sonstige Aktiva: 1. Glaslager aus Bruchstücken 2. Guthaben bei Verschiedenen

Rechnungsabgrenzungsposten

Grundkapital

. Rücklagen: Gesetzliche Rücklage: a) P)

Wertberichtigungen

Bestand am Schlusse des Vorjahres Zuwachs im Geschäftsjahre

Riücktellungen für ungewisse Schulden:

Prämienüberträge: Versicherungszweige: 1. Feuer

6Glas Einbruchdiebstahl Leitungswasser Transport

Sonstige Allgemeine Unfall Allgemeine Haftpflicht 9. Kraftfahrtunfall Kraftfahrthaftpflicht Kraftfahrtfahrzeug

Prämienreserven: 1. Deckungskapital für: a) Unfallrenten

b) Haftpflichtrenten

2. Sonstige rechnungsmäßige Reserven

Schadenreserven für:

O9 ir . ee o =

9

Feuerversicherung Glasversicherung Einbruchdiebstahlversicherung Leitungswasserschadenversicherung Transportversicherung

Sonstige Schadenversicherurg Allgemeine Unfallversicherung . Allgemeine Haftpflichtversicherung Kraftfahrtun fallversiche rung

Krastfahrthaftpflichtversicherung ö II. Kraftfahrtfahrzeugversicherung . Verbindlichkeiten gegenüber anderen Versicherungsunternehmungen: a) für einbehaltene Reserven aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr

by fonstige VerbindlichkeitenWnd .

Sonstige Verbindlichkeiten: a) Guthaben von Generalagenten bzw. Agenten b) Guthaben von Verschiedenen c) Nicht abgehobene Dividende. d) Gewinnabführung nach 522 KWVDO.

X. Rechnungsabgrenzungsposten XI. Gewinn

Gesamtbetrag

912 201 28 841 141 075 1

95 723 21 711 l5 599 642

5 500 000

dõo ooo J 8860 ooo

37 000

780 000 16 000 00 000 V d 5Iß 400 274 900

1ꝗ 620 o0o0

441 600 169 500 4900

478 800 38 500

T dd 31 S0 go 460 Ii 800

26 6h0 1s 100 5 doo

ois Soo 15 200

36 hoh 5 100

2 911 200

522 200

2 434 700

ö

735 098 1340936

23 E

313 188 90

z0 28571 ö 340 131 16

15 599 642137

141 975

8 88* 353

Die in die Vermögensaufstellung der Union und Rhein Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft für den Schluß des Geschäftsjahres 1943, Position VI der Passipa, unter Bezeichnung „Prämienreserven mit Eos 522 200, eingesetzten Beträge sind gemäß 5 65 Abs. J des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931

berechnet worden. Berlin, den 20. April 1944.

Der Sachverständige: Riedmüller, Mathematiker.

Die in die vorstehende Vermögensaufstellung eingestellten Prämienreserven find votschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt.

Berlin, den 16. Mai 1944.

Der Treuhänder:

Nach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften stand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung,

er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Berlin, im Juli 1944.

*

Alwin Lampe, Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat.

ine em n 2 .

Paul Thie me, Geheimer Oberfinanzrat a. D. der Versicherungsunternehmung sowie der vom Vor⸗ der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit

Heinz Neeb, vereidigter Buchprüfer. Der Vorstand.

Zentralhandelsregijter

treten zu lassen.

4. Oeffentliche Zuftellungen

7435 Oeffentliche .

2 R. 241/44. Die Ehefrau Theolinde Pohle geb. Müller i Erfurt, Horst⸗ Wessel⸗Straße 82, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Scheer in Erfurt, klagt gegen den Alfred Pohle, Breslau, z. Zt. flüchtig und un⸗ bekannten Aufenihalts, Beklagten, auf Ehescheidung auf Grund der 8§5 47, 49 Ehegesetzes aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 27. November 1944, g Uhr, Zimmer 99, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗

Erfurt, den 7. September 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

7437] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Julie Musiolik geb. Kon⸗ sek in Rowin, Haus Nr. 58, Prozeß⸗ bevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Thienel in Ratibor, klagt gegen den Arbeiter Johann Musiolik, frifher in Rowin, auf Ehescheidung aus 8 49 Eheges. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 66 Eheges. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 16. November 1944, mittags 12 Uhr, geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei di sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 4 R 248/44.

Ratibor, den 9. September 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

7461 Oeffentliche Zustellung.

1. R. 270/1944. Marig Euringer geb. Wagner in München, Kaiserstr. 67/1IlI, klagt gegen ihren am 30. 8. 1894 zu Steinsdorf geborenen Ehemann Josef Euringer in Toronts (Ontgrio), U. S. A., Dywegenrod 222, auf Schei⸗ dung ihrer am 18. 5. 1921 vor dem Standesamt München 1V geschlossenen Ehe lem Ss§ 47, 49 des Ehegesetzes aus Verschulden des Mannes. Der Be⸗ klagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts München auf Donnerstag, den 16. No⸗ vember 1944, vormittags 9 Uhr, Zimmer 105‚1 des Justizpalastes am Karlsplatz in München mit der Auf⸗ forderung geladen, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Die öffentliche Zustellung wurde be⸗ willigt, da der Beklagte in Amerika wohnt und eine Zustellung an ihn in Anbetracht des Kriegszustandes un— durchführbar ist. Der Sühneversuch wurde erlassen.

München, den 4. September 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts J.

7436 Ladung.

Die Frau Martha Marianne Wilhel⸗ mine Loos geb. Steinfath, Hamburg 6, Sternstraße 883 IV b. Paustiam, Kläge⸗ rin, klagt gegen ihren Ehemann, den Trimmer und Malergesellen Jacob Gottfried Loos, unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung. Verhand⸗ lungstermin: 2. November 1944, gy Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 15a. ;

Hamburg⸗Altong, 11. Sept. 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

T7459] Oeffentliche Zustellung.

2 R. 88/44. Die Hilfslehrerin Ger⸗ trud Zieber geb. Paju in Stengo, Kreis Jarotschin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Richter in Guhrau, klagt gegen ihren Ehemann, den Gym⸗ nasialsekretär Mikolj Zieber, früher wohnhaft in Luzk, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung der am 4. 5. 1908 geschlossenen Ehe gemäß s8 49 und 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Lissa, Zimmer 112, auf den 17. November 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Lissa (Wartheland), 4. Septbr. 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

7462

1 Suchanos geb. Allert, Zug⸗= schaffnerin bei der Deutschen Reichs⸗ bahn, Stuttgart, klagt gegen . zu⸗ letzt in Dnjepropetrowst wo hnhasten Ehemann Fjotr (Friedrich). Suchanos, Hilfsarbeiter auf Ehescheidung aus 3 55 EG. Verhandlungstermin vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Stutt⸗ gark: Mittwoch, den 25. Oktober 1944, vorm. 10 Uhr.

Stuttgart, den 8. September 1944. 6 des Landgerichts.

5. Berluft⸗ u. Fundfachen

7372 Aufruf. .

Die Polieen Nr. Um V 570 667 mit den beiden Nachträgen hierzu vom 7. Januar 1935 und 19. November 1933 und Nr. VE 2 M3296, lautend auf Herrn Erich Fleige, Berlin, werden uns als abhanden gekommen gemeldet. Der Inhaber der Versiche⸗ rungsscheine und der Nachträge wird hiermit aufgefordert, sich binnen zwei Monaten von heute ab bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt werden.

München, Leopoldstraße 8, den 16. September 1944.

Schweizerische Lebensversicherungs⸗ und Rentenanstalt. ** Hauptbevollmächtigte ür Has Deutsche Reich.

,,

7513 Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. 11 965 über 2060 FA, ausgestellt von der volk Versicherungsanstalt ostdeutscher Handwerkskammern V. a. G. zu Ber⸗ lin auf den Namen Walter Schmidt, Kellner, Frankfurt a. O., Dresdener Straße 25, wird hiermit au g . Er wird kraftlos, falls er bei der VofHk nicht innerhalb zweier Monate vorgelegt ist.

Berlin, den 14. September 1944. voHk Lebensversicherungsanstalt ost⸗ deutscher Handwerkskammern V. a. G.

zu Berlin.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

7Töõl4] Ablösungsanleihe der Stadtgemeinde Lübeck.

Die diesjährige Ziehung der Aus- lofungsrechte der Ablösungsanleihe der Stadtgemeinde Lübeck findet am 6. Ok= tober 1944, vormittags 9 Uhr, in Lübeck, Fleischhauerstr. 18, statt.

Lübeck, den 12. September 1944. Der Oberbürgermeister der Hansestadt

Lübeck. Finanzverwaltung.

aa ο Q

1. Handelsregister, 2. Gũterrechts regifster,

T Vereins reg

* 4. Genossenschafts regifster.

8. Mufterregifter, d. Urheberrechts eintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiedenes.

ö

I. Handelsregister

ür die Angaben in? wird eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Burgstädt. 7381 Handels register Amtsgericht Burgstädt, 6. 9. 1944. Veränderung.

A 16 G. F. Großer, Markersdorf. Die Prokura des Betriebsleiters Ru⸗ dolf Kühling in Markersdorf ist er⸗

loschen.

gelle. 1382]

n . Celle, 9. Septemher 1944.

à g908 Hermann Siekmann in Winsen / Aller. Die Prokura des Erich Knief ist erloschen.

et mold. 7383 mtsgericht Detmold, 5. Sept. 1944. Veränderung.

R. A 735 Vereinigte Werklstätten Schäferhenrich K Co. in Detmold (Möbelfabrik, Elisabethstr. 86).

Die Prokura des Kaufmanns Wil⸗ helm Schäferhenrich ist erloschen.

Glaucham. . 7384 Handelsregister Amtsgericht Glauchau, 6. 9. 1944.

Veränderung. .

A 308 Paul Weber (Einzelhandels⸗

eschäft mit Lebensmitteln, Glauchau,

e Toe . Gn 38). Die Prokura des Georg Paul Weber ist erloschen.

Gleiwitz. 7885 Handelsregister Amtsgericht Gleiwitz, 7. Sept. 1944. Veränderung.

A 1841 Wilhelm Schilling Inh. Erich Lukas, Uniformmützen, Sport⸗ und Wanderartikel, Ausrüstungen, Fahrräder und Nähmaschinen. Die. ,. lautet jetzt: Elisabeth u. Günter ukas, Uniformmützen, Sport⸗ u. Wanderartikel, Ausrüstungen, Fahr⸗ räder und Nähmaschinen, Y

Inhaber: Elisabeth Lutas geb. Schi

ling und Günter Lukas in Gleiwitz.

Lei Ppꝛig. T7390 Amtsgericht Leipzig, den 5. September 1944. Veränderungen:

A 566 J. Arthur Dietzold (Mais⸗ stärkefabrik, W. 35, Franz⸗Flemming⸗ Straße 9). Die Prokura des Louis Mehnert ist erloschen. Als nicht ein⸗ getragen wird noch bekanntgemacht: Die gleiche Eintragung wird im Re⸗ ister des Amtsgerichts Zerbst für die . unter der Firma Mitteldeutsches Maiswerk Zweigfabrit der Firma J. Arthur Dietzold, geipzig, bestehende Zweigniederlassung noch erfolgen.

A 7033 Wilhelm Schimmel (Her⸗ stellung und Vertrieb von Flügeln, Pianos und Musikinstrumenten, C 1,

, , 10). Die Prokura von Wil⸗ helmine Beate r. verehel. Schimmel geb. Brade ist erlo chen.

4. Genossenschafts⸗ register Anugsbiu 423

en men c: Augsburg Register⸗ gericht den 12. September 1944. Genossenschaftsregistereinträge:

Am 4. 9. i944. Sozialgewerk der DAß (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Gaues Schwaben, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Augsburg. Das Statut wurde am 17. Juni 1944 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist: der Zusammenschluß der im Gau Schwaben bestehenden Sozialgewerke für Handwerks-, Handels⸗ und Gewerbebetriebe zur gemeinschaft— lichen Förderung und Durchführung sozialer Einrichtungen und i n, ,. für die den einzelnen Sozialgewerken ,, Betriebe, soweit die Auf⸗ gaben über den Rahmen der einzelnen Sozialgewerke hinausgehen. Die ge⸗ samte Tätigkeit der Genossenschaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeits⸗ front e entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Hand⸗ werk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.

Am 29. 8. 1944 bei Siedlungs⸗ genossenschaft Inningen i. L, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter

aftpflicht, Sitz Inningen: Firma er⸗ oschen, Vertretungsbefugnis der Liqui⸗ datoren beendet.

Flatow, Grenzmarlkt. 7447]

In das Genossenschaftsregister wurde heute bei der Kartoffelverwertungs⸗ genossenschaft, e. G. m. b. H., zu Hütte, eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 138. Mätz 1944 ist die Ge⸗ nossenschaft aufgelöst. Die Liquidation erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder.

Flatow, den 3. September 1944.

Das Amtsgericht.

. 6e en. 9 . Im hiesigen Genossen register ist bei der Le ne feen ef ere und ampfbäckerei eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Kappe, Gn⸗R. 13a, eingetragen wor⸗ den: Die Firma der Gen sseß ch fn ist eändert und lautet jetzt: Raiffeisen

olkerei Kappe eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Kappe.

Flatow, den 10. September 1944.

Das Amtsgericht.

FReppen. 741450 Genossenschaftsregister Amtsgericht Reppen. Abt. 3. Reppen, den 8. September 1944. Veränderung. 3 Gn.⸗R. 2 A. Spar- und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. H. in Kohlow. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. Februar 1944 ist die

Firma wie folgt geändert Raifseisen⸗

kasse Kohlow, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, in Kohlow.

7. Konkurle und Vergleichssachen

Berlin. . Ueber den Nachlaß des am 5. 12. 1913 verstorbenen Drogisten Georg Radszun in Berlin, Nürnberger Str. Nr. 11, wohnhaft gewesen, ist heute, 13 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet worden. 355. N. 8. 44. Verwalter: Kurt Ackermann, Berlin⸗ Niederschöneweide, Britzer Str. 18. i zur Anmeldung der Konkurs⸗ orderungen bis 20. 10. 1944. Erste Gläubigerversammlung 13. 10. 1944, 12 Uhr. Prüfungstermin am 15. 11. 1944, 12 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin⸗-Charlottenburg, Tegeler Weg 1720, If. Stock, Zimmer 279. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. 16. 1944. Berlin, den 13. September 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 3533.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ sichen Teil, ben Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlamge in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudoif Santzsch in Berlin SW es

Druck der Preußischen Verlags und Druckerel GmbH., Berlin

Preis dieser Nummer: 10 M

Deutscher Reichs anzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.36 Mäc zugzliglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich i. go .o. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle S Wös, Wilhelmste. 30 / l. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelbreis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 19 SM“, Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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1944

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über die Bestellung zum Kommissar bei der Pommerschen Landschaft. .

Anweisung X! der Reichsvereinigung Textilveredlung Ein⸗ heitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge). Vom J. September 1944.

Anordnung Nr. 4 (IO V) des Hauptausschusses Feinmechanik und Optik beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion (Herstellungsverbot für Uhren). Vom 13. Sep⸗ tember 1944.

Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge der Reichs⸗ vereinigung Textilveredlung.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II, Nr. 14.

Amtliches Deutsches Reich. Bekanntmachung

Otto Voß in Frankfurt am Main mit Urkunde vom 10. August 1944 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissen⸗ schaft verliehen. '

Bekanntmachung

Generallandschaftsdirektor Fließbach, dessen Amtszeit am 2. August 1944 abgelaufen ist, ist mit Wirkung von diesem Tage ab bis auf Widerruf zum Kommissar bei der Pommerschen Landschaft eingesetzt. Ihm stehen daher alle in den Satzungen der Pommerschen Landschaft spwie in sonstigen Vorschriften vorgesehenen Befugnisse (Pflichten und Rechte) des Generallandschaftsdirektors der Pommerschen Land⸗

schaft zu.

Anweisung XI der Reichsvereinigung Textilveredlung Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge) Vom J. September 1944

Auf Grund von § 4 der Anordnung über die Errichtun der Reichsvereinigung Textilveredlung vom 10. März . (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 73 vom 27. März 1942) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Satzung der Reichsvereinigung Textilveredlung wird mit rn mung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskom⸗ missars für die Preisbildung bestimmt:

§1 , ne ,,, . für Lohnveredlungsaufträge Die Mitglieder der Reichsvereinigung Textilveredlung sind verpflichtet, allen von ihnen angenommenen Lohnveredlungs⸗ aufträgen die dieser Anweisung als Anlage beigefügten „Ein⸗ heitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge“ zugrunde zu legen. Es ist den Mitgliedern verboten, von den Einheits⸗ bedingungen abzuweichen. 82

Ausnahmen

Die Reichsvereinigung Textilveredlung behält sich vor, in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von den Vor⸗ schriften dieser Anweisung zuzulassen.

83 Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach F 17 der Satzung der Reichsvereinigung Textilveredlung bestraft. §84

Inktrafttreten Diese Anweisung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft. Berlin, den 7. September 1944. Reichsvereinigung Textilveredlung. Der Vorsitzer: Dr. Achter.

Reichs vereinigung Textilveredlung Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge I. Abschnitt

§1 Geltungsbereich

(I) Für alle Textillohnveredlungsaufträge, die den Mitglie⸗ dern der Reichsvereinigung Textilveredlung erteilt werden, elten die „Einheitsbedingungen a Lohnveredlungsaufträge“. oweit von der Reichsvereinigung Textilveredlung für ihre Mitglieder verbindliche Veredlungspreise festgesetzt sind, gelten diese Preise. Einer Bestätigung eines jeden einzelnen Auf⸗ trages unter Bezugnahme auf diese Preise und Bedingungen bedarf es nicht. ;

(E) Es ist den Mitgliedern der Reichsvereinigung Textil⸗ veredlung untersagt, ohne deren Zustimmung andere Be⸗ dingungen als die Einheitsbedingungen einzuräumen oder,

nnn.

Der 3 hat dem ordentlichen Professor em. Dr. med.

soweit von der Reichsvereinigung Textilveredlung Ver⸗ edlungspreise festgesetzt sind, andere als diese zu berechnen.

(3) Maßgebend für den einzelnen Veredlungsauftrag sind die bei der Auftragsannahme geltenden Preise und Be⸗ dingungen.

II. Abschnitt Auftrag und Lieferung § 2

Auftragsannahme

abgelehnt wird, erst an dem Tage als angenommen, an dem die Ware bei dem Veredler eingetroffen, vom Auftraggeber endgültig eingeteilt und zur Veredlung freigegeben ist.

83 Auftragsbezeichnung und Begleitzettel

() Bei jeder Auftragserteilung ist die Art der Veredlung eindeutig schriftlich zu bezeichnen.

(2) Bei der Uebersendung der Ware ist dem Veredler ein Begleitzettel mit genauer Angabe über Menge und Art der Ware zuzustellen.

§8 4

Angabe der Spinnstoffzusammensetzung

Dem Veredler ist bei der Auftragserteilung die genaue Zu⸗ sammensetzung der zur Veredlung übergebenen Ware mitzu⸗ teilen. Dabei ist die Art und Beschaffenheit des in der Ware vorhandenen Spinngutes, bei Mischgespinsten und Waren aus Mischgespinsten auch das Mischungsverhältnis nach Hundert⸗ sätzen genau anzugeben.

§85

Erklärung über Eigentumsverhältnis der Rohware (1) Dem Veredler ist bei der Auftragserteilung Mitteilung zu machen, wenn die zur Veredlung übergebene Ware nicht dem Auftraggeber, sondern einem Dritten gehört oder mit Rechten eines Dritten belastet ist, also insbesondere, wenn sie unter Eigentumsvorbehalt geliefert, sicherungsweise über⸗ eignet, weiterveräußert oder verpfändet ist.

bei dem Veredler befindet, so ist dieser Eigentumswechsel dem Veredler unverzüglich anzuzeigen. .

(G8) Die Anzeigepflicht nach Abs. 1 und 2 entfällt, wenn sich der Vorlieferant des Auftraggebers das Eigentum am Spinnstoff oder am Garn mit der Maßgabe vorbehalten hat, daß der Eigentumsvorbehalt sich auch auf die daraus herge⸗ stellte Ware erstreckt. ; t

(4 Unterbliebene oder mangelhafte Erklärung über die Eigentumsverhältnisse haben die entsprechenden Haftungs⸗ ansprüche gegen den Auftraggeber zur Folge.

(G6) Der Veredler ist berechtigt, die Ware an denjenigen, der sein Eigentum an der Ware nachweist, auszuhändigen oder im Zweifelsfall die Ware zu hinterlegen, ohne sich des⸗ i n Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers auszu⸗ etzen. .

§86

Aufschub der Veredlung

nehmen oder weiterzubearbeiten, solange ihm nicht die in den 3— 5 vorgeschriebenen Angaben gemacht worden sind.

87 . Pfand⸗ und Zurückbehaltungsrecht (I) Mit der Uebergabe der zu veredelnden Ware bestellt der

Auftraggeber dem Veredler wegen aller seiner gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsver⸗ bindung ein vertragliches Pfandrecht. Das gesetzliche Pfand⸗ und Zurückbehaltungsrecht des Veredlers bleibt unberührt. C) Das u ,. Pfandrecht entfällt, wenn sich der Vor⸗ lieferant des Auftraggebers das Eigentum am Spinnstoff oder am Garn mit der Maßgabe vorbehalten hat, daß der Eigentumsborbehalt sich auch auf die daraus hergestellte Ware erstreckt.

8§8 8

Entnahme von Mustern Der Veredler ist berechtigt, von der ihm zur Veredlung übergebenen Ware rohe oder fertig ausgerüstete Handproben als vertraulich zu behandelnde Belege zu entnehmen. Aus⸗ genommen hiervon sind fertige Bekleidungsgegenstände (Strümpfe, Handschuhe usw.) und abgepaßte Waren. 59 Lieferzeit

Eine Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen kann nur durch ausdrückliche schriftliche Zusage des Veredlers bei der Annahme des Auftrages übernommen werden. Still⸗ schweigende Hereinnahme von Aufträgen mit vorgeschriebener Lieferzeit begründet keine Zusage einer Lieferfrist.

§10 Nachlieferungsfrist

((I) Ueberschreitet der Veredler eine nach 8 9 zugesagte . oder liefert er nach Ablauf einer angemessenen Lieferfrist trotz Mahnung des Auftraggebers nicht, so muß ihm der Auftraggeber bei zugesagter Lieferfrist eine Nach= lieferungsfrist von 14 Tagen, sonst 25 Tagen, bewilligen. Die

Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Lieferfrist ge⸗

Ein Auftrag gilt, sofern seine Annahme vom Veredler nicht, c .

(2) Wechselt das Eigentum an der Ware, während sie sich

Der Veredler ist nicht verpflichtet, die Ware in Arbeit zu

stellt werden und wird von dem Tage an gerechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers durch Ein⸗ schreibebrief beim Veredler eingeht.

(2) Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind irgendwelche Ansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

(3) Unterläßt der Veredler eine Lieferung auch innerhalb der Nachlieferungsfrist, so hat er dem Auftraggeber den ihm nachweisbar durch seinen Verzug entstandenen Schaden zu vergüten.

§11 Unterbrechung der Lieferung

(1) Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen den davon betroffenen Veredler, die Lieferfrist oder Nach⸗ lieferungsfrist angemessen, mindestens aber um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, so können sowohl der Veredler als auch der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Be⸗ hinderung ist dem Auftraggeber mitzuteilen, falls sie voraus⸗ sichtlich länger als eine Woche dauert.

(2 Sonstige Betriebsstörungen aller Art, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, sind dem Auftraggeber unter Angabe der Ursache mitzuteilen. Ist in derartigen Fällen die Lieferfrist oder Nachlieferungsfrist um mindestens sechs Wochen überschritten, so hat der Auf⸗ traggeber das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Der Auf⸗ traggeber hat dem Veredler mindestens 14 Tage vorher die Ausübung des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief anzukündigen.

(3) Schadenersatzansprüche sind in den Fällen des Abs. 1 und 2 ausgeschlossen.

§ 12 Haftungsausschluß

() Die Haftung des Veredlers ist ausgeschlossen 1

a) für Verluste und Schäden, die durch die vom Reichsauf⸗ sichtsamt für das Versicherungswesen genehmigten „Ein⸗ heitsversicherungen für Textilveredlungsware“ gedeckt werden können,

b) für die unmittelbaren und mittelbaren Folgen jedes sonstigen Ereignisses (z. B. Betriebsstörungen, Unfälle, Krieg, behördliche Maßnahmen, Beschädigung durch Tiere, Stockflecken, sofern der Veredler die zur Ver⸗ meidung der Schäden und Verluste erforderliche Sorg⸗ falt nachweislich angewandt hat, für Schäden und Verluste, die auf die Beschaffenheit der Ware zurückzuführen sind, durch Fremdkörper in der Ware des Auftraggebers an⸗ gerichtet werden, es sei denn, daß ihr Vorhandensein auf ein Verschulden des Vexedlers zurückzuführen ist, auf unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Auf⸗ tragserteilung oder auf den Begleitzetteln oder auf un⸗ geeignete Behandlungsvorschriften des Auftraggebers zurückzuführen sind.

(E) Der Veredler haftet nicht

a) für den einwandfreien Ausfall der Ausrüstung einer Ware, die von anderer Seite ganz oder teilweise vor— er t, vorgebleicht oder sonstwie vorbehandelt wor⸗ en ist,

b) bei Umfärbeaufträgen,

e) für vereinzelte kleine Fehler, Beschädigungen oder Flecke,

d) für geringe Farbabweichungen,

e) für bei der Veredlung entstehende unvermeidliche Ab— fälle sowie Maß⸗ und Gewichtsverluste,

f für Mängel, die mittelbar oder unmittelbar darauf zurückzuführen sind, daß bei der zur Veredlung auf— gegebenen Ware ungeeignete Schlichtemittel verwendet worden sind. .

(3) Die Rohbreiten der zu veredelnden Waren sind so zu bemessen, daß die verlangten Fertigbreiten ohne Gefährdung der Ware erzielt werden können. Bei Anlieferung zu geringer Rohbreiten ist die Haftung des Veredlers für daraus ent⸗ stehende Schäden und Verluste gemäß S 12 (1) e aus⸗ geschlossen.

§13

Versicherung Die dem Veredler zur Bearbeitung überwiesene Ware wird vom Veredler gegen keinerlei Gefahren, insbesondere auch nicht gegen Feuerschäden, versichert. § 14 Mängelrüge (1) Will der Auftraggeber Beanstandungen gelte so ist die Be⸗ oder 1 der ,, 6 oder sofort einzustellen und der Veredler zu benachrichtigen. (2) Beanstandungen müssen vom Auftraggeber nach Ein⸗ en der Ware beim Auftraggeber oder der von ihm be⸗

. Ablieferungsstelle schriftlich erhoben werden, und

zwar

a) wegen offenkundiger Fehler, unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen,

b) wegen verborgener Fehler, ; erer nach Entdeckung, spätestens innerhalb sechs Monaten.

(3) Wegen Ware, die weiter be⸗ oder verarbeitet worden

ist, können Beanstandungen nicht mehr erhoben werden, es