Reichs. und Staats anzeiger Nr. 211 vom 19. Zeytember 1944. S. 3
Anordnung V44
des Produltionsbeauftragten für Glas . des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Beleuchtungsglas Vom 1. September 1944 .
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 RGBl. J S. 686) in Ver⸗ dindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 529 531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗ geordnet:
⸗ 56 8 1
(I) Diese Anordnung gilt für Hersteller von Beleuchtungs⸗ gläsern.
(2) Beleuchtungsgläser im Sinne dieser Anordnung sind die unten die Warenart 10 des für Hohlglas geltenden Artikelverzeichnisses der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie fallenden Artikel.
582
(I) Unbeschadet der Vorschriften der Paragraphen 3 und 5 dürfen nur folgende Beleuchtungsgläser hergestellt werden: a) Artikel des Kriegssortiments für Elektrobeleuchtungsglas, b) Artikel des Kriegssortiments für Petroleum⸗ und Gas⸗ beleuchtungsglas, .
o) Artikel, die in den Sondersortimenten aufgeführt sind.
(2) Beleuchtungsgläser zu Wohnraumleuchten des Kriegs⸗ sortiments für Elektrobekeuchtungsglas gemäß (1) a) dürfen nur in Formen und Ausführungen hergestellt werden, die vom Produktionshauptausschuß Glas genehmigt sind.
(3) Von den gemäß () zugelassenen Beleuchtungsgläsern dürfen die nachgenannten nur wie folgt hergestellt werden, sofern nicht für andere Erzeugungsarten Herstellungs⸗ anweisungen erteilt werden:
a) Sturmlaternengläser 7?“ Klarglas
2 5 nur voll⸗
Handleuchtengläser automatisch
nach DIN E 49993 Form A 80100 Zylindrische Gewindegläser
nach DIN E 499989 A Zylindergläser
Gewindekugeln .
nach DIN E 49990 C Kugelgläser Randkugeln 16 em Petroleum ⸗Stehvasen Sturrnlaternengläser Nr. 1—3 mindestens achtfach Petroleum-⸗Zylinder mindestens vierfach
(Matador⸗Zylinder mindestens dreifach)
§ 3 Abweichend von den Vorschriften des § 2 ist es gestattet, die Beleuchtungsgläser für Zweckleuchten gemäß Absatz A des Kriegssortiments für Elektrobeleuchtungsglas aus bei In⸗ krafttreten dieser Anordnung bereits nachweisbar vorhandenen Formen bis spärtestens 31. Oktober 1944 herzustellen.
§8 4
Beschriftungen oder Zeichen irgendwelcher Art (Artikel⸗ nummern, Firmeninschriften, Firmenzeichen, Fabrik⸗ oder Händlermarken) dürfen an Beleuchtungsgläsern nicht ange⸗ bracht werden, es sei denn, daß es sich um Artikel der Son⸗ dersortimente gemäß §S 2 é) handelt, für die in diesen Son⸗ dersortimenten eine Beschriftung ausdrücklich vorgeschrieben oder zugelassen ist.
nur voll⸗ bzw. halb⸗ automatisch
85 Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für die Herstellung von Beleuchtungsgläsern in Erfüllung von Auf⸗ trägen, für die die Prüfungsstelle Glasindustrie, Berlin, eine Ausfuhrbescheinigung oder eine Kennziffer erteilt und Ab⸗ weichungen ausdrücklich zugelassen hat.
86 Der Produktionshauptausschuß Glas kann in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen.
e 11 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach * 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ traft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß 5 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wahr⸗ genommen. § 8
(1) Diese Anordnung tritt am 20. September 1944 in Kraft.
(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malwedy, Moresnet sowie — mit ĩ— des zuständigen Ehefs der Zivilverwaltung — inngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
(3) Die Sortimentsregelung für Beleuchtungsglas der Glas⸗Treuhand⸗Gesellschaft vom 17. Oktober 1942 (Rund⸗ schreiben GeBel Nr. 2 und folgende) über die Herstellung und die Lieferung von Beleuchtungsglas tritt am 19. Sep⸗ tember 1944 außer Kraft.
Berlin, den 1. September 1944.
Der Produktionsbeauftragte für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Dr. Holler. ̃ Bekanntmachung
Die am 14. September 1944 ausgegebene Nummer 42 des Neichsgesetzblatts, Teih I, enthält:
Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen. Vom 31. August 1944.
weite Anordnung über die Vereinfachung der Lohn⸗ und Ge⸗ haltsabrechnung. Vom 2. September 1944.
Verordnung über die Wiedereinführung der Normalzeit im Winter 1944145. Vom 4. September 1944.
Umfang; ½ÿ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 iet. Postbeförde⸗ rungsgebühren: (0,063 ät für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.
Berlin O2, den 15. September 1944.
Reichs verlagsamt. J. B. Gtenn.
/ /
Inhalt: Kommunalverbände.
. IM oduktions beauftragten für Glas des Reichs . k ö provuttion vom 1. September 1944
Liste des Kriegssortiments für Eletktro⸗Beleuchtungs glas
A. Gläser für Zweckleuchten
2
ministers für Rüstung und Kriegk⸗
Form Größe
Glas ausführung
docht⸗ gewicht (ohne Kappe)
Griffrandkugeln (nur voll- oder halbautomatisch)
16 em
opalmassiv
Lochkugeln
DIN. EK 49993 O Kugelgläser
20 om 268 om 30 em
opalmassiv opalüberfangen opalmassiv opalüberfangen opalmassiv opalüberfangen
Gewindekugeln
DIN E 49990 C Kugelgläser ;
74,5 mm Gew. S84,5 mm Gew. 99 mm Gew. 123,5 mm Gew.
opalmassiv opalmassiv opalmassiv opalmassiv
Zylindrische Gewindeglaser
DIN E 49990 A Zylindergläser
74,5 mm Gew. 84,5 mm Gew. 99 mm Gew. 123,5 mmm Gew.
Klarglas farblos und opalmassis⸗ *
Aufhänger für Lochgläser (gepreßt)
für 80 mm für 100 mm für 150 mm für 200 mm
Halteloch
Klarglas farblos
B. Gläser für Wohnraumleuchten Jede Type nur in 1 Form, Größe und Ausführungsart!
Artikel . —
Größe
Glazaus führung
Höchstgewicht (ohne Kappe)
Ampelschalen bzw. körper, oben eingezogen: a) mit 3 Löchern
b) mit 150 mm Loch
e) mit 100 mm Loch
d) mit 100 mm Rand
40 6 40
30
Klarglas (auch mit
Urnen: a) mit 100 mm Lo b) mit 80 mm Rand
20 18
Emaille und Be⸗ grenzungs⸗ rändern) oder
Ueberfangglas oder
Kunstglas
Stehlampenschirme mit 45 mm Loch einfach gewölbte Form (doppelt eingeblasen)
28
gelb überfangen
Pendelschirme mit 58 mm Rand
26
gelb überfangen
Kronenaußenschalen a) flache Form
b) hohe Form
20 22
bis 18
Klarglas (auch mit Emaille und Be⸗ grenzungs⸗ rändern) oder
Ueberfangglas oder
Kunstglas
Dreiviertelkugeln .
13,5 em
gelb überfangen
7 J beiderseits offen init 86 mm Halteloch
Ampelkörper für Hängeleuchte 0s 120 des Arbeitsringes Wohnraumleuchten
22,5 em
opal überfangen
7Tö0
Anlage 2 zur Anordnung V44 des Pro duttio ns beauf⸗ tragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduttion vom 1. Septem ber 1944 Liste des Kriegssortiments für Petroleum⸗ und Gasbeleuchtungsglas ; Höchstgewicht Sternbrennerzylinder ... 28 g Reformzylinder ... 6“ 170 mm lang 9 8 170 mm lang 8 . 170 mm lang 55 g n,, . 200 mm lang g Deutsche Flachbrenner⸗ zylinder ö 534 170 mm lang Wiener Dickbauchzylinder . 5“ 190 mm lang . 8“ 210 mm lang 11“ 220 mm lang Matadorzylinder, 15“ 564. ; Sämtliche Zylinder 2mal verschmolzen, ohne Marke, ohne Papier. Sturmlaternengläser, ohne Gewinde, ohne Seitenloch, beider⸗ seits rauh, ohne Marke, ohne Papier:
. Höchstgewicht
Klarglas, rubin, grün oder luftschutzfarbig: Nr. 1 ö . Nr. 2 2 2 2 * 1 * 1 1. 2 1 8 1 2 Nr.. ö 7/300 g (nur vollautomatisch).
Stehvasen, hell oder farbig, glatt oder optisch, nach
Wahl der Hütte (nur halbautomatisch):
, t
5/6!“ ö
8!“ 2 1 2 8 1 2 1 1 1 2 0
. .
9. Vestaschirme, opal ohne Lippen. 10. Sämtliche Gläser für Gasbeleuchtung und Glühlicht.
Die Verpackung erfolgt in Stroh, Wellpappe oder Rahmenkartons
(Sturmlaternengläser in Stroh oder Vollkartons).
56
Deuisches Reich Michtamtliches
Nummer 37 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preuhischen Ministeriums des Innern vom 15. September 1944 hat folgenden zidErl. J. 9. 144, Ver-
gnügungsstener; hier: Anerkenng. d. dtn. Wochenschau Nr. 37/44.
— RdErl. 6. 9. 44, Aufwandsentschädigg. nach 5 2 DGO. u.
Standesbeamtenentschädigg. bei Umquartiergn. — Polizei⸗ verwaltung. RdErl. 2. 9. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg.;
hier: Verwaltungsgebühren bei Erlaubniserteilgn. nach 5 1 d.
Gaͤststättenges. — Personenstandsangelegenheitgen. RdErl. 6. J. 44, Aufiwandsentschädigg. nach 5 27 DGO. u. Stan⸗ desbeamtenentschädigg. bei Umquartiergn. — Wehrange⸗ legenherten. Kriegsschäd'en. Familienunter⸗ halt. RdErl. 7. 9. 44, Behördenzuständigkeit f. Kriegsschäden d. zu diplomat. u. konsular. Vertretgn. gehörenden , . d. ausländ. Journalisten u. Wissenschaftler sowie an ausländ. Staatseigentum. — 2. RdErl. 4. 9. 44, Reisebeihilfen f. Ange⸗ hörige schwerverwundeter oder erkrankter Notdienstpflichtiger in d. Heimatschutzorganisationen. — RdErl. 6. 9. 42, Anwensg. d. Personenschäden⸗VO. auf Schutzangehörige, Ostarbeiter u. Polen. — RdErl. 7. 9. 44, Behandlg. d. Schäden, d. Wehrmachtange⸗ hörige an mitgeführtem Privateigentum erleiden. — Ver⸗ , , . und Grenzsachen. RdErl. 5. 9. 44, Dts. Wohnungshilfswerk, Behelfsheimattion; hier: Kataster⸗ u. Ver⸗
2 ; E messungsgebühren. — Volksgesund heit. Nd Erl. 5. . Verein fachg. d. Vetwaltg.; hier: Wegfall d, Gebühren f. amtsärztl. Gutachten über Pol.-Häftlinge. — RdErl. 6. 9. 44, Totaler Kriegseinsatz; hier: Einschränkg. d. Durchführg. d. Ges. z. Wr hüuͤtg, erbkranken Nachwuchses. — RdErl. JT. 9. 44, Hebammen wesen; hier: Desinfektionsmittel „Rhodoerema“, — Nd Erl. 58. 9. 1944, Hhgien. Maßnahmen z. Sicherg. d. Gefolgschafts mitglieder egen Uebertragg. v. Krankheiten im S. Bereitschaftsdienst d. C' lu stf her f llebe u. d. Betriebe d. Erweiterten Selbstschutzes. — Veterinärverwaltung. RdErl. 30. 8. 44, Haltg. v. Kraftwagenführern durch Veterinärbeamte. — RdErl. 6. 9. 44, Berichterstattg. über Maul⸗ u. Klauenseuche. — Verschie⸗ dene s. Reichsindexziffer f. August 1944. — Neuerschei⸗ nungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl. Hey⸗ manns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Halbjährlich 4,30 Lede für Äusgabe A Gweiseitig bedruckt) und 5, 10 ch für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Nummer 25 des Reichsarbeitsblatts vom 19. September 1944 hat folgenden Inhalt: Teil J. Der Reichsarbeitsminister. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Sechzigsftundenwoche. Vom 31. August 1944. — Betr.: Ver⸗
ordnung über die Sechzigstundenwoche. — Städtebau und Bau—
polizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Allgemeine baupolizei⸗ liche Zulassung neuer Baustoffe und Bauarten für das Reichs⸗ ebiet. — Zweiundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände. Vom 4. September 1944. — Druckfehlerberichtigung. — Soziale Fürsorge Und Wohl⸗ fahrtspflege. Gesetze, Verorbnungen, Erlasse: Betr.: Beschäftigung Kriegsbeschädigter als technische oder Verwaltungs-Angestellte bei der Kriegsmarine. — Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Allgemeines und Gemeinsames,. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Neuabgrenzung der Arbeitsämter Aschaffen⸗ burg, Schweinfurt und Würzburg. — Bezirfe der Gauarbeits— ämter. — Neuabgrenzung der Arbeitsämter Eßlingen, Schwäbisch Gmünd und Stuttgart. — Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Meldung von Arbeitskräften in Scheinarbeitsverhältnissen. — Achte Durch⸗ führungsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. Vom 11. August 1944. — Betr.: Achte Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. — Vierte Verordnung über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung. Vom 29. August 1944. — Betr.: Zweite Meldepflichtverordnung vom 109. Zuni 1944; hier: Meldepflicht der Frauen. — Betr;: Sonderunterstützung und betriebsübliche Arbeitszeit für weibliche Gefolgschaftsmitglieder. — Betr. Begrenzung der Dauer des Be⸗ schäftigungsverhältnisses der Ostarbeiter. — Deutsche. Rück⸗
kehrers aus dem Osten. — Lohnüberweisung nach dem General⸗
gouvernement, Distrikt Galizien. — Lohnüberweisung spanischer Arbeiter und Angestellter. — Lohnüberweisung von Arbeitern und Angestellten aus Bulgarien. — g ld, ggg. Arbeits⸗ recht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Er⸗ lasse: Anordnung über die Einführung einer verläufigen Urlaubs- sperre. Vom 11. August 1944. — Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Entlohnung der Gedingearbeit im Sieger⸗ länder Erzbergbau einschließlich des Kreises Altenkirchen vom 16. Dezember 1945. — Anordnung über die e s n der Be⸗ schwerdemöglichkeit im Ordnungsstrafverfahren der Reichstreu⸗ händer der Arbeit. — Betr.: Ersatz von Urlaubskarten, die durch Kriegsschäden vernichtet worden sind. — Betr.: Erlaß über Lohn⸗ ausfallregelung bei Fliegerangriffen vom 25. Januar 1944 hier: Nacharbeit. — Leistungssteigernde Maßnghmen bei der OT. — Betr.. Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betriebe; Be⸗ kanntgabe der Namen ausländischer Gefolgschaftsmitglieder. — Personalnachrichten. ö
1
.
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 211 vom 18. September 1944.
mmm —
Einkommensteuerliche Behandlung der Zinsen von Schatz⸗ anweisungen
Der RdF. regelt durch einen Erlaß — 8 2180 — 180 111 — (RStBl. 1944 S. 545 Nr. 393) die einkommensteuerliche Behand⸗ lung der Zinsen der 3M Schetzanweisungen vom Mai 1944, die nicht laufend ausgezahlt, sondern bei Fälligkeit der Schatzanweisun⸗ gen nach zehn Jahren zusammen mit dem Kapital ausgeschüttet werden. Ter Besitzer einer solchen Schatzanweisung beispielsweise im Nennwert von 100 Iich erhalt bei Fälligkeit 100 RM Kapital und 35 si4M Zinsen, zusammen also 135 M, ausgezahlt.
Die Zinsen der Schatzanweisungen sind nach den nunmehrigen Bestimmungen Einnahmen aus Kapitalvermögen, sie sind bei dem Besitzer insoweit steuerpflichtig, als sie auf die Dauer seines Besitzes entfallen und das Mehr des Auszahlungsbetrags über den Er⸗— werbspreis nicht übersteigen. Gewinne, die bei der Veräußerung der Schatzanweisungen erzielt werden, stellen für den Veraußerer insofern Einkünfte aus dem Kapitalvermögen dar, als Zinsen auf—⸗ gelaufen sind.
Hat der Steuerpflichtige die Schatzanweisungen geerbt oder sie
durch Schenkung erworben, so gilt als Deuer seines Besitzes auch
die Besitzzeit des Erblassers oder des Schenkers. .
Die Einkommensteuer ist nach der Einkommensteuertabelle zu berechnen, wenn der Steuerpflichtige die Schatzanweisungen nicht länger als zwölf Monate, nach Abschnitt 6 der EStER 1943 zu berechnen, wenn er sie länger als zwölf Monate, und nach Ab⸗ schnitt 63 der EStER 19413 zu berechnen, wenn er sie während der ganzen Laufzeit besessen hat.
Devisenbewirtschaftung Geschäftsreiseverkehr nach dem Ausland
Der Reichswirtschaftsminister hat mit Runderlaß 29/44 D. St. zur Vereinfachung der Verwaltung bestimmt, daß die Entscheidung über Devisenanträge für Geschäftsreisen nach dem Ausland mit dem 1. Oktober 1944 grundsätzlich auf di ⸗Gguwirtschaftskammern und Wirtschaftskammern übergeht. Wéster sind Erleichterungen für die Inhaber von Allgemeinen Genehmigungen für Geschäfts⸗ reisen für den Fall, vorgesehen, daß sie zur Deckung der ersten 1 im Ausland nicht über ausreichende Devisenanfälle
erfügen.
Wirtschaft des Auslandes
Intensivierung der norwegischen Forstwirtschaft
Oslo, 18. September. Während vielfach befürchtet wurde, daß der norwegische Waldbestand durch den starken Holzeinschlag der letzten Jahre stark gelitten habe, wird amtlicherseits bekannt⸗— gegeben, daß keinesfalls ine Schädigung des Waldbestandes ein⸗ getreten sei. Es sei eine Tatsache, daß beispielsweise für die Zell— stoffindustrie während des Krieges weit weniger Holz beansprücht worden sei als vor dem Kriege. Wenn auch für den Brennholz⸗ bedarf erhebliche Mengen erforderlich seien, so sei es nur wün— schenswert, daß eine Bereinigung des Waldbestandes auf diese Weise erfolge. Für den großen Holzbedarf, der nach dem Kriege im ere werde der norwegische Wald in jeder Beziehung gerüstet ein. .
Bir ti ch afts teil
Bezüglich der Aufforstung wurde mitgeteilt, daß beispielsweise in den Bezirken Möre und Romsdal 1,6 Millionen Pflanzen aus⸗ esetzt worden seien, in Rogaland und Hordaland je 1,5 Mil⸗ llonen. In der Hauptsache handele es sich um Kleinwald, so daß bei den Anpflanzungen keine besonderen Arbeitskräfte beansprucht wurden. In den Tröndelag-Bezirken seien 2 Millionen Pflanzen ausgesetzt worden, weiter nördlich jedoch nur wenig und in Salten z. B. nr 250 000 gegen 1 Million im Vorjahr.
Das Volumen des schweizerischen Außenhandels „Zürich, 13. September. Im schweizerischen Außenhandel ist die Einfuhr im Monat August 1944 noch weiter zurückgegangen, sie beläuft sich auf 253 440 t im Werte von 9244 Mill. sfrs gegen⸗
über 361 670 t im Werte von 122,3 Mill., sfrs im 6 des
Vorjahres. Die Ausfuhr hingegen erfuhr mengenmäßig mit 23 2190 1t eine Steigerung gegenüber der Ausfuhr von 20270 t im August 1943, während sie wertmäßig mit 46,45, Mill. sfrs be⸗ deutend unter dem Vorjahrsstand mit 110,7 Mill. sfrs liegt. Ver—⸗ glichen mit dem Vormonat Juli ist die Einfuhr mengenmäßig von 260940 t auf 253 440 t im August zurückgegangen, während wertmäßig eine Zunahme von 7 Mill. ffrs von 85,4 auf 92,4 Mill. sfrs zu verzeichnen ist. ĩ ! Juli wertmäßig einen Tiefstand von 54,1 Mill. sfrs aufwies, ist fie im August nochmals um 735 Mill. sfrs auf 46,656 Mill. sfrs ge⸗ sunken. Mengenmäßig-erhöhte sich die Ausfuhr jedoch mit 23 219 t um rund 12 3 gegenüber 20 690 t im Juli.
Nach dem errechneten Außenhandelsindex gelangten im August nunmehr ein Fünftel so viel Waren zur Ausfuhr wie im Monats⸗ durchschnitt des letzten Vorkriegsjahres, während der Auslands⸗ versand im August 1943 noch die Hälfte der Exportmengen des Jahres 1938 ausmachte. Stellt man die Außenhandelsergebnisse der ersten acht Monate des laufenden Jahres der entsprechenden Vergleichszeit des Vorjahres gegenüber, so verzeichnet die Einfuhr einen Rückgang von 2 683460 t auf 2226 050 t oder 17 7, und einen gleichzeitigen Wertrückgang um ein Viertel von 1239, Mill. sfrs auf g36,3 Mill. sfrs. Ebenso verzeichnet der Export in den ersten acht Monaten 1944 — verglichen mit 1943 — einen wert⸗ mäßigen Rückgang von 1068, auf 811,9 Mill. sfrs oder 24 5, wogegen das Ausfuhrvolumen eine 4 Hige Erhöhung von 214980 auf 223 560 t anfweist. Diese entgegengesetzten Bewegungs⸗ tendenzen in Menge und Wert sind namentlich eine Folge wesent-⸗ licher Umschichtungen in der Warenzusammensetzung. Der Fehl⸗ betrag im Warenaustausch der Schweiz mit dem Ausland stellt sich für die Monate Januar bis August 1944 auf 118,4 Mill. sfrs gegen 171,4 Mill. sfrs in den ersten acht Monaten des Vorjahres.
Argentiniens Wirtschaftsposition im Spiel zwischen englischen und USA.⸗Interessen
Während schon die Ausfuhr im Monat
Jahr und falls möglich um 4 Jahre zu verlängern. Die argen⸗ tinische Regierung übernimmt also sämtliche illiqguide gewordenen nordamerikanischen und hritischen Firmen, hält sich aber sonst strikte an die geltenden Spielregeln, die dem fremden Kapital alle Vorzugsrechte in Argentinien sichern. Argentinien geht sogar soweit, öffentlich die Aktionäre vor beschleunigten und katastro⸗ halen Verkäufen zu warnen, da diese und jene ausländische Ge— nf trotz vorübergehender Schwierigkeiten gut fundiert sei. Gleichzeitig veröffentlicht man die zur Ausfuhr freigegebenen Exporksalden für Weizen, Mais und Leinsamen, die beträchtliche Ziffern aufweisen: Weizen über 4,5 Mill. i, Mais nahezu 5 und Leinsamen über 0,19 Mill. t. Von diesen Exportziffern sind die Inlandskäufe der einzelnen Posten bereits abgezogen.
Die argentinische Wirtschaftsposition ist also außerordentlich stark. Hinzu kommt, daß sowohl die USA als auch England an Argentinien verschuldet sind: Die Vereinigten Staaten durch die ö und Dollarguthaben der Argentinier in New York und Großbritannien in weit höherem Maße durch die argentinischen Fleisch⸗ und Weizenlieferungen. Argentinien li⸗ quidiert nun seine Pfundguthaben gegen bhritische Anleihen und egen britische Kapitalanlagen; die USA. stoppen jeglichen wirt⸗ e mn Verkehr mit Argentinien, so daß eine Situation ent⸗ standen ist, wie sie wirtschaftspolitisch nicht merkwürdiger gedacht werden kann. 1
Argentinien seinerseits benutzt die britische Bedrängnis, um sich einen neuen wenn möglich vierjährigen Handelsvertrag mit England zu sichern. Die USA. blockieren die argentinischen Gut⸗ haben und zwingen den Rest der iberoagmerikanischen Länder zur
„Einfrierung“ der diplomatischen Beziehungen zu Argentinien.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 18. September. (D. N. B.) New Yort 4,026 — 4,03 , Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,45 — 4,47, Schweiz 17, 30 — 17,465, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon v9, 80 — 100,20 Rio de Janeiro S2, 84 . — * u.
Zürich, 18. September. (D. N. B.) III. 40 Uhr.] Paris 7,75, London -Clearing 17, v (, New York 4,30, Brüssel 69.25, Mailand 22,715 B., Madrid 39,75, Holland 229, Berlin 172,565, Lissabon 16,97, Stockholm 102,63, Oslo Is, 62 va, Kopenhagen oo,s7 .ÿ, Sofa 5,37, Prag 17,25, Budapest 164,550, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,371, Helsinki 8,0, Preß= burg 15,0, Buenos Aires 97, 75, Japan 101,00, Rio 22,56.
Kopenhagen, 18. September. (D. N. B.) London 19,4, New Jork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10, 8s, Antwerpen 76,80, Zürich 1,25, Rom — —, Amsterdam 254,70, Stockholm 114, 15, Oslo 109,00, Helsinkti 9,63, Sofia — —, Madrid — —, Bukarest — — Alles Briefkurse.
Stockholm, 18. September. (D. . B.)) London 16,8õ G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,509 B., Paris — — G., d, 00 B., Brüssel —— G., 67,50 VB., Schweiz. Plätze 9,00 G., 97, 80 B., Amsterdam — — G., 223,50 J., Kopenhagen S7, 50 G., 87, 90 B., Oslo 95,36 G., g5,656 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki s, 2ß G., Sc B., Rom —— G., 2220 B., Kanada' 3,77 G., 3.82 B., Madrid —— G., Türkei — — B., Lissabon —— G., 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
London, 18. September. (D. N. B.) Silber Barren vrompt 23, 50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.
Tö0 M)
23537
1. Unter suchunga und Gtrassachen,
8. Nuslosung usw. von
4. Dessentliche Zuftellungen, 8. Bertust⸗ und Fundsachen, ö . Sertvavieren,
8. Sommanditgeseilschaften auf?
7. Metiengesenfchaften, 8. Dentsche Roloniatgesetlschaften,
iG. Gesenschaften m. S. —; 18. 11. —— 2 * 12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften, 165.
Deutsche Reichsbank und Bankausweife,
Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
Verschledene Bekanntmachungen.
w. 3. Aufgebote
499] Aufgebot.
2. F. 8144. Die Ehefrau Anna Kutsche aus Bad Pyrmont, Hermann—⸗ straße 4, hat das Aufgebot des von der Kreissparkasse in Schildberg — jetzt in Kempen — auf den Namen- Carl Kutsche ausgestellte Sparbuch Nr. 9275, das verlorengegangen ist, beantragt. Der Inhaber des Sparbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den
20. Oktober 1944, vorm. 10 Uhr, vor
dem unterzeichneten Gericht, Zimmer
Nr. 18, anberaumten Aufgebotstermin
seine Rechte anzumelden und die Ur—
kunde ,, widrigenfalls die
,, ärung der Urkunde erfolgen
wird. * . Kempen / Wartheland, 5. Sept. 1944.
Das Amtsgericht.
Aufgebots edit. 16144. Auf Antrag des Herrn Heinrich Roprecht in Komotau 11. Arndtstr. Z594, 22. August 1944, wird der Verlust fol⸗ . Urkunde verlautbart: Ein Spar⸗ uch der Dresdner Bank Nr. 70.579 (früher APA Nr. V/6255), lautend auf Hermann Roprecht, Komotau, mit einem Stand von 266,06 RMA. Diese
Urkunde hat ihr Inhaber diesem Gericht
oder dem Amtsgericht des Ortes, wo
sich die Urkunde befindet, vorzulegen.
oder Einwendungen gegen den Antrag ö erheben, da sonst das Gericht die Irkunde nach Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird. omotau, den 1. September 1944. Das Amtsgericht.
3 J 4644. Der Hans Ollendorf hat durch seinen Bevollmächigten, Spar⸗ kassendirektor Hoffmann in Naumburg, Saale, das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Spaärkassenbuchs der Stadtsparlasse Naumburg Saale, Rr. 25 I über Sog h Reg, bean⸗ tragt. Der Inhaber des Sparbuchs wird aufgefordert, spätestens im Auf r,. am 10. Janug) 1945, 2 Uhr, Zimmer 48, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.
Naumburg, Saale, 8. Septbr. 1944.
as Amtsgericht.
75027] e , Die Frau Margarete Schna
Schlünz, Seestadi Rostock, hat
eingebracht am
Aufgebot des verlorengegangenen, für sie von der Volksbank Cen fen, und Sparbank, Rostock, . Spar⸗ buches über 148,30 M beantragt. Der, Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 9. April 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum— ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Rostock, den g. September 1944. Amtsgericht.
T7503) Aufgebot eines Einlagebuches. T. 17144. Auf Antrag des Michael Traint in Grimmenstein Nieder⸗ donau) Nr. 13 wird das dem Antrag⸗ steller in Verlust geratene Einlagebuch Nr. 1122 der Raiffeisenkasse für Tho⸗ masberg und Umgebung reg. Genossen⸗ schaft m. b. S., lautend auf den Namen Fritz Traint, mit einem Einlagestand von 2020 fie, aufgeboten. Der In⸗ haber wird aufgefordert, das Einlage⸗ buch binnen 6 Monaten vom Tage dieses Aufgebots bei Gexicht vorzu⸗ weisen. Auch andere Beteiligte haben innerhalb dieser Frist ihre Einwen⸗ dungen zu erheben, sonst würde das Einlagebuch nach Ablauf der Frist für kraftlos erklärt werden. Landgericht Wr. Neustadt, Abt. 3, am 11. September 1914.
7504
In der Grundbuchsache Kneiphof Blatt 493 des Amtsgerichts Königs⸗ . (Pr) ist über die auf das Groß⸗ deutsche Reich übergegangene Hypothek Abteilung III Nr. 20 von 20900 CM an Stelle des bisherigen Briefes gemäß § 9 der 11. Durchführungsverordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. No— vember 1941 ein neuer ypothekenbrief gebildet worden.
Königsberg (Pr), den 18. August 1916.
Amtsgericht. Abteilung 28.
7552 Aufgebot. *
F HI944. Die Frau Emma Geißler geb. Diehl, für sich und ihren Mann, den Steinbrucharbeiter Konrad Geißler in Brauerschwend, Kreis Alsfeld / Ober⸗ hessen, hat das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes vom 29. Jannar 1950 über die auf dem Grundbuchblatt 350 Band VII von Brauerschwend in Abt. III unter Nr. 3 für den Heinrich Listmann in Reichels⸗ heim in Oberhessen ie, hie. zu
8 3 verzinsliche Darlehensforderung
von ursprünglich 5009 R. — fünf⸗
tausend Reichsmark — jetzt noch von 1600 RMA — n tausendfün fhundkrt
rund
Reichs mark — beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 2. April 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich— neten Gericht, Zimmer 4, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Alsfeld, den 8. September 1944. Amtsgericht. Laufer, Landgerichtsrat.
—
16 Beschluß. Aufgebot. 5 I 3744. Der chem. Ar⸗ beiter Wilhelm Thomas in Stadtremda, Entleich Nr. 38, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes für eine im Grundbuch von Stadt⸗ remda Bd. 1X Bl. 301 eingetragene Darlehnshypothel von 100 GM zu— gunsten der Thür. Landeshypotheken⸗ bank in Weimar zum Zwecke der Kraftloserklärung beantragt. Der In— haber des Hypothekenbriefs wird auf— gefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin am Freitag, den 23. März 1915, vorm. 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Rudolstadt, Zimmer Nr. 60, eine Rechte anzumelden und den Hypo⸗ thekenbrief vorzulegen, sonst wird der Hypothekenbrief für kraftlos erklärt.
Rudolstadt, den 14. September 1944.
Das n tige dr Dr. Schmidt.
7506] Aufforderung.
VI 39943. Der am 24. April 1876 in Duttenstedt (Braunschweig) als Sohn der Eheleute Richard und Anna Schuü⸗ mann, geb. Poll, geborene vormalige Schneider Oswald Schumann ist am 29. Juni 1943 ledig in Regensburg ohne eine letztwillige Verfügung unter Hinterlassung eines. Vermögens von 1000, — RM gestorben. Erb⸗ berechtigte Verwandte konnten bisher nicht ermittelt werden. Es ergeht die Aufforderung, Erbrecht binnen einer Frist von 8 — acht — Wochen beim Amtsgericht Regensburg — Nachlaß— gericht — mündlich oder schriftlich an— zumelden.
Regensburg, den 109. Juni 1944.
Amtsgericht Regensburg — Nachlaßgericht —
Jö) . . 5 F 18143. Durch Ausschlußurteil vom 25. August 1944 sind die verloren gegangenen: a) Grundschüldbriefe über nachstehende, auf den unten bezeich= neten Grundstücken in Abt. II für die ehemalige polnische Stadtsparkasse in Bromberg eingetragenen Grun
Prinzentha
unter Nr. 16, 28. von 4509 Goldzloth
den: 1. von 3000 Goldzloty auf Blatt 87 von Hohenholm unter Nr. 1, 2. von 19 000 Goldzloty auf Blatt 1258 von Bromberg unter Nr. 25, 3. von 4000 Goldzloty auf Blatt 119 von Gr. Bar⸗ telsee unter Nr. 2, 4. von 6000 Gold zloty auf Blatt 3079 von Bromberg unter Nr. 3, 5. von 6000 Goldzloty auf Blatt 3114 von Bromberg unter Nr. 1, 6. von 2000 Goldzloty auf Blatt 129 von Neu Beelitz unter Nr. 1, 7. von 1600 Goldzloty auf Blatt 344 von Jägerhof unter Nr. 3, 8. von 3600 Goldzloty auf Blatt 210 von Schröttersdorf unter Nr. 1, 9. von 4000, Goldzloiy auf Blatt 435 von Schwedenhöhe unter Nr. 1, 10. von 10000 Goldzloty auf Blatt 1495 von Bromberg unter Nr. 9, 11. von 4000 Goldzloty auf Blatt 799 von Brom⸗ berg unter Nr. 12, 12. von 3500 Gold⸗ zlotß auf Blatt 520 von Schweden⸗ höhe unter Nr. 2, 13. von 5000 Gold— zloty auf Blatt 704 von Schwedenhöhe unter Nr. 5, 14. von 3000 Goldzloty auf Blatt 207 von Schröttersdorf unter Nr. 2, 15. von 3500 Goldzloty auf Blatt 2 19 von Bromberg unter Nr. 38, 16. von 4000 Goldzloty auf Blatt 1212 von Bromberg unter Nr. 36, 17. von 5500 Goldzloty auf Blatt 1212 von Bromberg unter Nr. 40, 18. von 000 Goldzloty auf Blatt 1735 von Bromberg unter Nr. 6, 19. von 6000 Goldzloty auf Blatt 509 von Bleich⸗ felde unter Nr. 1, 20. von 30090 Gold— 1 auf Blatt 378 von Jägerhof unter Er. 1, 21. von 4500 Goldzloty auf Blatt 2 von Schleusenau unter Nr. 11, 22. von 4000 Goldzloty auf Blatt 897 von Schweden höhe unter Nr. 1, 23. von 3500 Goldzloty auf Blatt 120 von unter Nr. 13, 24. von 34560 Goldzlotß auf Blatt S7 von Schwedenhöhe unter Nr. 2, 25. von 496009. Goldzloty auf Blatt 51s von Bleichfelde unter Nr. 1, 25. von 30900 Goldzloty auf Blatt 168 von Prinzen⸗ thal unter Nr. 1, 27. von 6000 Gold— zlotß auf Blatt 1892 von Bromberg
auf Blatt 832 von Bromberg unter Nr. 14, 29. von 3500 Goldzloty auf Blatt 832 von Bromberg unter Nr. 16, 30. von 6000 Goldzloty auf Blatt 1887 von Bromberg unter Nr. 27, 31. von 250 Goldzloty auf Blatt iss7 von Bromberg unter Nr. 29, 32. von 6000 Goldzloty auf Blatt 1540 von Brom⸗ berg unter Nr. 28, 33. von 5090 Gold⸗ zloty auf Blatt 367 von Prinzenthal unter Nr. 1, 31. von 2309 Goldzloty auf Blatt 362 von Prinzenthal unter
Nr. 3, 35. von 2500 , auf Blatt 283 von Schöndorf unter Nr. 1, 36. von 10 000 Goldzlotg auf Blatt 833
von Bromberg unter Nr. 40, 37. von 6000 Goldzloty auf latt 2978 von Bromberg unter Nr. 4, 38. von 12 000 Goldzloty auf Blatt 49 von Prinzen⸗ thal unter Nr. 58, 39. von 6000 Gold⸗ zloty auf Blatt 223 von Schröttersdorf unter Nr. 1, 40. von 12 000 Goldzloty auf Blatt 2307 von Bromberg unter Nr. 4, 41. von 2000 Goldzloty auf Blatt. 2307 von Bromberg unter Nr. 6, 12. von 10 000 Goldzloty auf Blatt 156 von Schröttersdorf unter Nr. 5, 43. von 3000 Goldzloty auf Blatt 208 von Schröttersdorf untex Nr. 1, 44. von 1500 Goldzlotz auf Blatt 208 von Schröttersdorf unter Nr. 3, 45. von 2060 Goldzloty auf Blatt 184 von Prinzenthal unter Nr. 7, 46. von 8990 Goldzloty auf Blatt 531 von Bleich⸗ felde unter Nr. 1, 47. von 12090 Gold⸗ zlotß auf Blatt 127 von Prinzenthal unter Nr. 1, 18. von 7009 Goldzloty auf Blatt 1235 von Schleusenan unter Nr. 17, 49. von 2509 Goldzloty auf Blatt 353 von Jägerhof unter Nr. 1, 50. von 3000 Goldzloty auf Blatt 379 von Klein Bartelsee unter Nr. 2, 51. von 40090 Goldzloty auf Blatt 510 von Bleichfelde unter Nr. 1, 52. zur Gesamthaft von 8000 Goldzloty auf Blatt 25 bzw. Blatt 374 von Klein Bartelsee unter Nr. 5 bzw. Nr. 1. 53. von 6000 Goldzloty auf Blatt 660 von Bromberg unter Nr. 6, 54. von 2500 Goldzloty auf Blatt 489 von Prinzenthal unter Nr. 1 von 15 000 Goldzloty auf Blatt von Bromberg unter Nr. 30, 56. von 4000 Goldzloty auf Blatt 699 von Schweden⸗ höhe unter Nr. 6, 57. von 6450 Gold⸗ zlotß auf Blatt 1 von Bleichfelde unter Nr. 7, 58. von 140 000 Goldzloty auf Blatt 1601 von Bromberg unter Nr. 18, 59. von 4009. Goldzloty auf Blatt 228 von Schröttersdorf unter Nr. 1, 60. von 2000 Goldzloty auf Blatt 228 von Schröttersdorf unter Nr. 3, 61. von 6000 Joldzloty auf Blatt 891 von Schwedenhöhe unter Nr. 1, B. Hypothekenbriefe über nach⸗ stehende, auf den unten bezeichneten Grundstücken in Abt. III sür die ge⸗ nannte Kasse eingetragenen Darlehns⸗ hypotheken: 1, von 10 000 Goldzloty auf Blatt 2575 von Bromberg unter Nr. 4, 2. von 15000 Goldzloty auf Blatt 1005 von Bromberg unter Nr. 12, 3. von 10900 Goldzloty auf Blatt 375 von Schwedenhöhe unter ür. 9, 4. von 13 009 Goldzloty auf Blatt 1557 von Bromberg unter Nr. 18, 5. von 5000 Goldzloty auf Blatt 25 von Bleichfelde unter Nr. 16 für kraftlos erklärt worden.
Bromberg, den 2. September 1044
Das Amtsgericht.