1944 / 212 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 212 vom 20. September 1944. S. 2

.Wechs berg, Paul, geb. 20. 4. 1921 in Leipnik (Mähr. Weißkirchen), heimatzust. nach Friedland a. d. Ostranitza, Bez. Friedberg, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Am Wall 4,

91. Dr. Wen zel geb. Redlich, Felicitas, geb. 1. 7. 1913 in Austerlitz, Bez. Wischau, heimatzust. nach Weschek, Bez. Kremsier, wohnh. gew. Brünn, Talgasse 62,

Wies ner, Beatriz (Beate), geb. 26. 1. 1918, heimat⸗ zust. nach Damborschitz, Bez. Gaya, wohnh. gew. Brünn,

Augustinergasse 25.

Prag, den 16. September 1944.

Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

J. A.: Dr. Weinmann, SS⸗Standartenführer.

92

Anordnung Nr. 11

des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle zur Durchführung der Anordnung EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschastung)

„Begrenzung der Lagerhaltung an Eisen⸗ und Stahlmaterial und Einführung von Eisenbezugsrechten für Lagereisen“ Vom 18. September 1944

Mit der Anordnung? EI 10 ist eine Begrenzung der Ein⸗ deckung mit Eisen⸗ und Stahl material angeordnet worden, um dem allgemein beobachteten Anwachsen der Lagerbestände zu begegnen. Da bisher die Herabsetzung der Lagerbestände noch nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten ist und es nicht länger verantwortet werden kann, überhöhte Lagerbestände dem Verbrauch zu entziehen, müssen solche Lagerbestände sofort zum Einsatz gebracht werden.

Auf Grund von § 16 der Anordnung El der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 13. Juni 1942 wird daher mit Zu⸗ stimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet:

Teil 1 Begrenzung der Lagerhaltung an Eisen⸗ und Stahlmaterial

81

(1) Alle Betriebe der Eisen verarbeitenden oder Eisen ver⸗ brauchenden Industrie haben ihren Lagerbestand an Eisen⸗ und Stahlmaterial im Sinne der Materialliste (Anlage 2 der Bekanntmachung zur Durchführungsanordnung El 1 mit Ausnahme von Gießereierzeugnissen

bis zum 31. Dezember 1944 auf höchstens 5

bis zum 31. März 1945 auf höchstens 75 * des am 30. Juni 1944 vorhandenen Lagerbestandes zurück— zuführen.

(27) Als Lagerbestand ist anzusehen

a) das Material, das sich im Eigentum des Betriebes be⸗

findet ohne Rücksicht darauf, ob es auf eigenem oder frem⸗ dem Lager, z. B. auf dem Lager eines Spediteurs, ge⸗ halten wird,

b) das im Besitz des Betriebes befindliche Material, das im

Eigentum eines Dritten steht. §2

(1) Die Mitglieder der Fachgruppe Eisen⸗ und Stahlhandel dürfen die bei ihnen nach Inkrafttreten dieser Anordnung für die Lieferung von Eisen⸗ und Stahlmaterial ab Lager ein⸗

ehenden Eisenbezugsrechte und Bestellrechte für Bleche nur in Höhe von 75 * für die Aufgabe von Lagerersatzbestellungen verwenden.

(2) Die verbleibenden 2535 an Eisenbezugsrechten und Be⸗ stellrechten für Bleche, die für Lagerersatzbestellungen nicht ausgenutzt werden dürfen, sind an die Reichsstelle Eisen und Metalle abzuliefern. .

Teil II Einführung von Eisenbezugsrechten für Lagereisen 583

(1) Neben den Eisenbezugsrechten für unlegiertes und legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial werden „Eisenbezugs⸗ rechte für Lagereisen“ eingeführt (Stoffnummer 229, Kurz⸗ zeichen „L⸗Eisen“. .

() Eisenbezugsrechte für Lagereisen berechtigen zum Bezug von Erzeugnissen aus Eisen und Stahl von den Eisen ver⸗ arbeitenden Betrieben. Sie berechtigen nicht zum Bezug von Eisen⸗ und Stahlmaterial gemäß Materialliste von den Wer⸗ ken der Eisen schaffenden Industrie und der Gießerei⸗Industrie sowie dem Eisen⸗ und Stahlhandel.

4 (1) Die Bestimmungen der Anordnung EI und der zu

ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen über die Zutei⸗ lung, Uebertragung und zeitliche Geltung der Eisenbezugs⸗ rechte gelten auch für die Eisenbezugsrechte für Lagereisen. Eisenbezugsrechte für Lagereisen können jedoch nur mit Eisen⸗ schein oder Eisenübertragungsschein übertragen werden und nicht mit Eisenmarken. (E) In der Eisenbuchführung sind Eisenbezugsrechte für Lagereisen getrennt von den übrigen Eisenbezugsrechten zu ver— buchen.

5 5

(1) Die Eisen verarbeitenden Betriebe sind vom Inkraft⸗ treten dieser Anordnung ab verpflichtet, von den für unlegier⸗ tes Eisen erforderlichen Kontingentsmengen zumindest 15 in Eisenbezugsrechten für Lagereisen anzunehmen.

(2) Bei der Erteilung von Unteraufträgen können die Be⸗ triebe die Eisenbezugsrechte für Lagereisen an ihre Unter⸗ auftragnehmer (mit Ausnahme der Eisen schaffenden Indu⸗ strie, der Gießerei-Industrie und des Eisen⸗ und Stahlhandels) weiter übertragen.

§ 6

(I) Die Eisen verarbeitenden Betriebe sind verpflichtet, in Höhe der erhaltenen und nicht weiter übertragenen Eisen⸗ bezugsrechte für Lagereisen ihre am 30. September 1944 vor⸗ handenen Lagerbestände an Eisen⸗ und Stahlmaterial bis zum 31. März 1915 zu vermindern und für die Fertigung zusätz⸗ lich zum Einsatz zu bringen.

(2) Betriebe, die ihren Lagerbestand an Eisen⸗ und Stahl⸗ material bis zum 31. März 1945 nicht entsprechend vermindert haben, sind verpflichtet, der Reichsstelle Eisen und Metalle bis zum 15. April 1945 zu melden, welche Mengen noch nicht zusätzlich zum Einsatz gebracht sind. Die Reichsstelle Eisen und Metalle wird die anderweitige Verwendung dieses Mate⸗

(3) Soweit in 5 1 eine weitergehende Verminderung des Lagerbestandes an Eisen⸗ und Stahlmaterial vorgeschrieben ist, gehen die Bestimmungen des § 1 vor.

Teil III Schlußbestimmungen 51 In besonders begründeten Fällen kann die Reichsstelle Eisen und Metalle Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. . 88 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

den 5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr bestraft. §5 9

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 18. September 1944. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann.

Anordnung Nr. E72 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle

„Streichung von Aufträgen auf Lieferung von Erzeugnissen aus Eisen und Stahl“

Vom 18. September 1944

Infolge der in den westlichen Gebieten eingetretenen Ver⸗ hältnisse wird auf Grund der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (RAnz. Nr. 192 vom 21. August 1939) mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet:

1

Streichung von Aufträgen auf Lieferung von Eisen⸗ und Stahl material

§1

(I) Aufträge auf Lieferung von Eisen⸗ und Stahlmaterial,

a) die vor dem 1. Januar 1944 den Werken und Verkaufs⸗ verbänden der Eisen schaffenden Industrie und den Werken der Gießerei⸗Industrie erteilt worden sind,

P) die zur Lieferung von den Werken in Belgien, Frankreich, Lothringen und Luxemburg vorgesehen waren,

e) die den Werken und Verkaufsverbänden der Eisen schaffenden Industrie und den Werken der Gießerei⸗ Industrie zur Lieferung nach Türkei, Rumänien, Bul⸗ garien, Finnland, Frankreich und Belgien erteilt sind,

werden mit sofortiger Wirkung gestrichen. 82 Die für diese Aufträge übertragenen Eisenbezugs⸗ bzw. Blechbestellrechte werden hiermit beschlagnahmt und ein⸗ gezogen. Sie sind an die Reichsstelle Eisen und Metalle,

Berlin SW 68s, Neue Grünstr. 18, abzuliefern.

53

(I) Die Eisen verarbeitenden und verbrauchenden Betriebe werden durch die Streichung der Unteraufträge auf Lieferung von Eisen⸗ und Stahlmaterial nicht von der Verpflichtung entbunden, die ihnen erteilten Aufträge auszuliefern. Für die Ausführung dieser Aufträge haben sie ihre Lagerbestände weit⸗ gehend einzusetzen.

(2) Sollte im Einzelfalle die Ausführung der Aufträge nicht oder nicht in vollem Umfange möglich sein, so hat der Auf⸗ tragnehmer die noch erforderlichen Eisenbezugs- und / oder Blechbestellrechte nochmals vom Auftraggeber anzufordern.

ö

Streichung von Aufträgen auf Lieferung von Fertig⸗ erzeugnissen aus Eisen und Stahl

§5 4 Aufträge auf Lieferung von Fextigerzeugnissen aus Eisen und Stahl zur Lieferung nach Rumänien, Bulgarien, Türkei und Finnland, Frankreich und Belgien sind mit sofortiger Wirkung zu streichen.

55 Die Betriebe sind verpflichtet, die Eisenbezugs⸗ und / oder Blechbestellrechte, die sie zur Ausführung . Aufträge erhalten haben, bis zum 15. Oktober 1944 a) bei Ausfuhraufträgen an die zuständige Prüfungsstelle, b) bei allen übrigen Aufträgen an die Reichsstelle Eisen und Metalle abzuführen. 686 Die Betriebe find des weiteren verpflichtet, die zur Aus⸗ führung dieser Aufträge erteilten Unteraufträge unverzüglich, spätestens bis zum 15. Oktober 1944, zurückzuziehen. Die gleiche Der sicht ig trifft die Unterauftragnehmer.

.

t e t

III. Schlußbestimmungen

87 (1) Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle kann ergänzende Bestimmungen zu dieser Anordnung erlassen. (2) In besonders begründeten . kann der Reichs⸗ beauftragte Ausnahmen von den ordnung zulassen.

§ 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

den 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 9

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 18. September 1944. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zim mermann.

Anordnung IV / 4

des Hauptrings Steine und Erden beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über ein Herstellungs⸗ verbot für Stallartikel

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der eng vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und Generalbeyollmächtigten für Rüstungs⸗ aufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenverteilung in der Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1943 wird angeordnet:

81 ;

Die industrielle Herstellung der nachstehend genannten Er⸗ zeugnisse auf dem Gebiet der Steinzeugfertigung ist bis auf weiteres verboten: .

Krippenschalen (Endstücke, Trennstücke und lose Giebel) mit und ohne Auslauf,

Pferdetröge,

Pferde⸗Tränknäpfe,

Wasserschalen für Selbsttränkeanlagen,

Schweinetröge,

Ferkeltröge,

Geflügeltröge,

Hundetröge,

Kaninchentröge und ⸗näpfe,

Jauchenabflußrinnen.

52 Die am Tage des Inkrafttretens dieser ,,,, in Sep⸗

Arbeit befindlichen Erzeugnisse dürfen noch bis zum 30 tember 1944 aufgearbeitet werden. §53

(I) In besonders begründeten Einzelfällen können Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. .

E) Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen ist der Sonderring Steinzeug, (8) Krauschwitz, O. L. ͤ

(3) Die Ausnahmegenehmigung kann unter Bedingungen

oder Auflagen erteilt werden. r § 4

(I) Wer Steinzeugerzeugnisse der im § 1 genannten Art herstellt, ohne dazu vom Sonderring Steinzeug eine Aus⸗ nahmegenehmigung erhalten zu haben, oder den mit der Ge⸗ nehmigung verbundenen Bedingungen oder Auflagen (8 9) zuwiderhandelt, wird nach den Vorschriften der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

(2) Daneben ist die Anwendung von polizeilichem Zwang nach Maßgabe der Landesgesetze zur Beachtung dieser Anord⸗ nung zulässig.

§8 5

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekannt⸗ machung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ ebieten sowie in den Gebieten von Eupen, Malmedy und oresnet. Berlin, den 30. August 1944. Hauptring Steine und Erden. Der Leiter: Carl Peters.

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Sändor Hoffmann von en,, . hat Berlin am 12. September d. J. verlassen. ährend seiner Abwesenheit führt Herr Legafionsrat Dr. Tibor von Lorx die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft.

Der Gesandte des Unabhängigen Staates Kroatien in Berlin, Herr Dr. . ak, ist nach Berlin zurück⸗

gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗

nommen.

Wir ti ch afts teil

Der Blumen⸗ und Zierpflanzenbau als Helfer bei der Ernährungssicherung

Auf einer Arbeitsbesprechung des Reichsheirats Gartenbau im Reichsnährstand wurden u. a. die Anweisungen für die Arbeit des Blumen⸗ und ,, ,. im 6. Kriegsjahr gegeben. Auf Grund einer Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbaupirtschaft wurde der Blumen- und Zierpflanzenbau in diesem Jahr bereits stark in die Erzeugung von Gemüsejung⸗ pflanzen sowie in den Feingemüse⸗ und Marktgemüsebau ein⸗ geschaltet. Entsprechend der gesteigerten Bedeutung des Gemüse⸗ baues wird nun im 6. Kriegsjahr eine noch weitere Umstellung des Blumen- und Zierpflanzenbaues auf die Gemüseerzeugung durchgesührt. Dem Blumen und Zierpflanzenbau fällt die Auf⸗ gabe zu, . äußerste Ausnutzung seiner vorhandenen Betriebs⸗— mittel, insbesondere der Flächen unter Glas, also der Gewächs⸗ häuser und der Frühbeete, hochwertige Gemüsejungpflanzen heranzuziehen.

In der kommenden Aussaatperiode wird er noch mehr als bis⸗

rials oder die Ablieferung von Eisenbezugs⸗ und Blechbestell⸗ vechten anordnen.

her hiermit befaßt werden, der Landwirtschaft und dem Selbst⸗ versorgeygavtenbau die von ihnen geforderte Anzahl gesunder und

kräftiger Gemüsejungpflanzen zur Verfügung zu stellen. Außer⸗ dem muß jede weitere dafür geeignete glasüberdachte Fläche für die Erzeugung von Früh⸗ und Feingemüse verwendet werden. Um in jedem Falle die spätere Verwendung der hochwertigen Jungpflanzen zu sichern, ist es zweckmäßig, lich die Absatzmög⸗ lichkeiten durch den Abfch luß von Anbauverträgen mit Klein— gärtnern oder mit ,,,, landwirtschaftlichen Be⸗ trieben usw. von vornherein zu sichern. Die Blumen- und Zier— pflanzenbaubetriebe sind dadurch in der Lage, rechtzeitig über die sonstige Verwendung des Glases zu disponieren, und gegebenen⸗ falls die für die Anzucht von Jungpflanzen nicht benötigte Fläche durch Füllkulturen zu nutzen.

Um jedoch die Blumen und Zierpflanzen nicht ganz aus den Betrieben verschwinden zu lassen und um ein bescheidenes Maß von Blumen für spezielle Bedürfnisse zu haben, werden die Mutterpflanzenbestände, soweit sie zu ihrer Erhaltung des Glases bedürfen, auch fernerhin unter Glas verbleiben. Ebenso soll die aus en nig fachtechnischen Gründen nicht dem , , n,, u erschließende Fläche unter Glas in Gewächshäusern und Früh⸗ beeten zu bestimmten Jahreszeiten für die Anzucht von Blumen

estimmungen dieser An⸗

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 212 vom 20. September 1944.

C. 3

Verwendung finden. Es müssen solche Pflanzen gewählt werden, deren Kulturzeit sich abkürzen läßt und die auf einfache Weise zu erzeugen sind, die ferner nur weniger Pflege und keiner be⸗ sonderen Förderung bedürfen und trotzdem ihren Zweck erfüllen. Hieraus geht auch hervor, daß der Verbraucher sich künftig hin⸗ sichtlich der Menge und der Art der von ihm gewünschten Blumen und Zierpflanzen bescheiden muß. Der Blumen⸗ und Zier⸗

pflanzenbauer erfüllt im 6. Kriegsjahr die Aufgabe, Mithelfer,

an der Sicherung der Ernährung zu sein, und zwar bis zur letzten Ausschöpfung der vorhandenen Möglichkeiten.

Wirtschaft des Auslandes

Ausweis der Bank von Spanien

Madrid, 19. September. Der Ausweis der Banea de Espana, der spanischen Staatsbank, zeigt am Ende August bei einer Bilanzsumme von 23,08 Milliarden Peseten einen Notenumlauf von 16,14 Mrd. Die Hauptposten der Aftivseite sind Goldbestände mit 1413, Silber und Münzen mit 0,65, Wechsel und Schecks mit 287, Wertpapiere mit 5,15 und Einlagen des Staates mit 11,24 Mrd. Peseten.

Der Krieg der Plutokraten Dividenden bis zu 170 9. Stockholm, 19. September. In einem Artikel der „Times“,

der außerordentlich aufschlußreich für die maßlosen Kriegsprofite

der britischen Plutokratie ist, wird die Lage von 13 Grubengesell— schaften behandelt. Es handelt sich um die Tochtergesellschaften der Central Mining Randmines Croup.,ů die alle ungeheure Er—⸗ träge aufweisen und Dividenden bis zu 170 5 austeilen. Der Durchschnitt bewegt sich zwischen 35 und 70 3.

In weiten Volkskreisen, so schreibt „Folkets Dagblad“ in einer Londoner Meldung wen habe diese hohe i rn starke Erbitterung über die Profitmacher der Central Mining hervor⸗ gerufen, die den Krieg dazu benutzen, sich gewaltige Einkünfte j verschaffen. Von dem Mann der Straße könne man hören, jetzt die Kriegsanstifter ihre erwarteten Gewinne einheimsten.

Ueber 10 Milliarden Staatsschulden in Schweden

Stockholm, 19. September. Im Laufe des August hat die schwedische Staatsverschuldung die 106⸗Milliarden⸗Grenze überschritten. Ende

August betrugen die gesamten Schulden 19,92 Mrd. Kr. Die

Zunahme belief sich im August auf HKi6,“ Mill. Kr., von denen S87,) Mill. Kr. auf die schwebenden Schulden entfielen, die damit auf 2637,) Mill. Kr. angestiegen sind. Diese Zunahme erklärt sich aus der Aufnahme neuer Schatzwechsel. Für die fundierten Schulden ergab sich im August eine Zunahme von 7857,0 Mill. Kr. auf 7386,) Mill. Kr.

Verschlechterung der schwedischen Außenhandelsbilanz

Stockholm, 19. September. Im August 1944 sank der schwedi⸗ sche Export auf 67,? Mill. Kr. gegenüber 100,5 Mill. Kr. im Au qust 1943. Der Import stieg dagegen von 1335 Mill. Kr. auf 140,4 Mill. Kr. Es ergibt sich mithin ein Einfuhrüberschuß von 72,? Mill. Kr. im Vergleich zu 35,0 Mill. Kr. im August v. J.

Hohe Erzeugungskapazität der schwedischen Zellstoffindustrie

Stockholm, 19. September. Von maßgebender Seite ist zu er⸗ fahren, daß die monatliche Produktionskapazität der schwedischen Zellstoffindustrie für den Export sich auf mehr als 200 000 t chemische Masse beläuft. Gegenwärtig sind bei den Werken mehr als 500 000 t fertige eln ft gelagert. Die Zellstoffindustrie ist während des Krieges in der Lage gewesen, ihre Anlagen umfassend zu konsolidieren und zu mn , und dadurch auch die

ualität der Produktion zu verbessern.

Die schwierige handelspolitische Lage der Schweiz Feststellungen vor der Zolltarifkommission

Zürich, 19. September. Anläßlich einer Sitzung der Zoll— tarifkommission des schweizerischen Nationalrates und des Stände⸗ rates wurde vom Bundespräsident Stampfli und Direktor Hotz von der Handelsabteilung ein ausführlicher Bericht über die derzeitige handelspolitische Lage der 3 erstattet. Die Kommission hat dabei, wie es heißt, erneut erfahren, mit welchen Schwierigkeiten die Schweiz im internationalen Waren- und Zahlungsverkehr zu kämpfen hat und welcher Anstrengungen es dedarf, um den Güteraustausch in einem für die Schweiz lebens—

beraten. Die Kommission beantragte beim Nationalrat ein⸗ stimmig, er möchte von den getroffenen Maßnahmen in zustim⸗ mendem Sinne Kenntnis nehmen und beschließen, daß sie weiter in Kraft bleiben sollen.

Wirtschaftliches und soziales Chaos im besetzten Italien Hungersnot und Arbeitslosigkeit im ganzen Lande

Mailand, 19. September. Studium der wirtschaftlichen und sozialen Lage weilende anglo⸗ amerikanische Arbeiterabordnung hat, wie aus amerikanischer Quelle berichtet wird, eine Erklärung abgegeben, in der sie ein äußerst düsteres Bild über die wirtschaftliche und soziale Lage des besetzten Italien entwirft. In der Erklärung heißt es u. a., gegenwärtig herrsche in Italien ein unmöglich zu beschreibendes wirtschaftliches und soziales Chaos. Die Wirtschaft liege völlig darnieder. Die Verkehrslage sei vollkommen in Unordnung ge⸗ raten, die Lage der Industrie äußerst schwierig. Im ganzen Lande herrsche Hungersnot. .

Die Bevölkezung. so heißt es dann weiter, sei auf den Schwarz— handel ongewiesen und die Regierung nicht fähig, den Schwarz⸗ handel zu beseitigen. Das Geld habe jeden Wert verloren. Ein großer Teil der Bevölkerung sei arbeitslos. Die amtliche Lebens— mittelzuteilung reiche nicht aus, um insbesondere der Arbeiter⸗ schaft auch nur das Mindestmaß der Ernährung zu sichern. Der Mangel insbesondere an Kohlen sei außerordentlich groß. Die Elektrizitätsversorgung sei äußerst mangelhaft.

Rückzahlung der ersten italienischen Kriegsanleihe

Mailand, 19. September. Wie amtlich bekanntgegeben wird, ge⸗ langen ab J. September 1944 die „Buoni del Tesoro“ der Spezial- ausgabe vom Jahre 1935 zur Rückzahlung. Die Rückzahlung er— folgt zunächst nur im Gebiet der faschistischen Soziglrepublik, wäh⸗ rend die Bonomi-Regierung im feindbesetzten Italien bisher noch keine Anordnungen hierzu getroffen hat. .

Es handelt sich bei dieser Anleihe um die erste Serie der mit einer neunjährigen Laufzeit versehenen „Buoni de Tesoro“, mit denen der italienische Staat im wesentlichen die Kosten der Kriegs- führung finanziert. Die im Spätsommer 1935 ausgegebene An⸗ leihe diente der Vorbereitung des kommenden Krieges gegen Abes⸗ sinien. Ueber die Höhe der ersten Schatzscheinanleihe sind amtliche Ziffern nicht bekanntgegeben worden. Zuverlässige Schätzungen beziffern sie mit etwa 16 bis 12 Mrd, Lire, wovon etwa 70 8 im Bereich der faschistischen Sozialrepublik placiert sein dürften.

*

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 19. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 18,27 B., guürich Mis, go B.. 566, 15 B., Belts S6 Hz. G., ss, zo G., Kopen; hagen 521, 509 G., 522,59 B., London 98,90 G., 99,19 B., Madrid zaß tz ., 236, R, Maliand Ih, 90 C, 10610 B., Fiew Hort 24, 588 G., 26, 02 B., Paris 49,95 (65., 50, 05 B., Stockholm 5d, 60 G., 596, 8o B., Brüssel 395, 69 G., 400,45 B.

Budapest, 19. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,713 v, Berlin 136,20, Bukarest 2,784, Helsinki 6, 90, London —, Mailand —, New Jork Paris 5. 81, Prag 13,62, Preßburg il, 1, Sofia d, i5 „, Zagreb 6,61, Zürich so, z.

London, 19. September. (D. N. B.) New York 4/02 ν. -= 406M, Spanien loffiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17, 30 17,40, Stockholm 16, 85 16,95, Lissabon v9, 8o 100,20. Rio de Janeiro

S2, c 3 = 'i.

Zürich, 19. September. (D. N. B.) [11.40 Uhr.) Paris 7, 75 London⸗Ciearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69, 25, Mailand 22, 6 V., Madrid zo, jß, Holland 220, Berlin 172,80, Ufsabon 16, 973, Stockholin Loæ2, 63, Osio 6,2 Sr, Kopenhagen vo, 37 4, Sofia 5,K,37 7, Prag 17,26, Budapest 0, 6d, Zagreb 8,75, Istanbul 5,560, Bukarest 2,371, Helsinki 8,709, Preß burg 165,00, Buenos Aires 97, 75, Japan 101, 00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 19. September. (D. N. B.) London 19,⁊ New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,89, Zürich ill,'5, Rom —, Amsterdam 254,570, Stockholm 114, 15. Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —, Madrid —, Bukares Alles Briefkurse.

Stockholm, 19. September. (D. „. B.) London 16,88 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris G., 9,00 B., Brüssel G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 0 G., 97,80 B., Amsterdam G., 223,50 J., Kopenhagen 87, 60 G., 87,90 B. Balb vö, zs CG, 96,65 B., Wasphington 4,16 G., 420 B., Helsiniz

22 20 B, K

Eine gegenwärtig in Rom zum

London, 19. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 28, 60, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 / —.

n Bertin festgeftellte Notierungen für telegraphtsche us zahlung, auslänbdische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

, (Alexandrien und 8 airo) 2 Asghanistan (Kabul)... Albanien (Tirgna)) -* Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney) . Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro)) Britisch⸗Indien (Bombay ⸗Cal⸗ cutta) . Bulgarlen (Sofia) ..... Dänemark (Kopenhagen) . England (London) .. Finnland (Helsinti) ...... Frankreich Paris) . Griechenland (Athen) Holland (Amsterd am u. Rotter dam) ö Iran (Teheran) ' en. (Reyklavit)⸗ ...... Italien (Rom und Mailand) .

Japan (Totio und Kobe) . RFanada (Montreal) ..... 66 Kroatien (Agram) ö Neuseeland (Wellington). .... Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon)7 ... Rumänien (Butgresth 2 Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) Schwerz Bern ö Serbien (Belgrad) ꝑ· Slowakei (Preßburg Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) . Türket (Istanbul)9 Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) ( Verein. Staaten von Amerika (New Hork) ... ......

109 Afghani

100 Rupien 100 Lewa .

1 engl. Pfund,

100 Gulden 132,70

100 YJen

100 Kuna 49985 5,006 ,s

100 serb. Dinar 46096

100 Pengö 1 Gold pe so 1, 199

20. September 18. September ͤ Geld Brie! Geld Brie

1ägypt. Pfund . ö 18,79 18,S5 18,79 3 100 Franken 80,92 81,08 80, 92 . fahre es. 6586 6652 06583 6,62 1 austr. Pfund 10h Velgâ n” 390 36 (0, 8998 (O. Cruzeiro =

100 Kronen 52, 15

100 Finnmarr 100 Frs.

100 Drachmen 1,668 1,872 1,5668 1,6577

132,70 132,0 132,70 100 Rialls 14,590 14,61 19.589 14,61 100 isl. Kr 88 42 385,50 38,42 35,50 100 Lire zg, 99 10,01 9,09 190,0 8,591 38,711 568,591 58,711 1ẽ6tanad. Dollar n Foos 1 neuseel. Pfd 100 Kronen 56, 76 56,88 56,76 56, 88

100 Escuda 10.19 10,21 10, i7 10 21 106 Lei ö 33. ö. *

100 Kronen 596,46 69, 58) 59, 46 56, 58

100 Frs. 57,9. 58,01 57,89 68, or 5, 5s 46995 6, gos 5s, 509 8,5681 8,6809 es. 50s 23, 8638 es, sos

1982 1,978

100 slow. Kr. 8, 59g 100 Pesetas Ls, õßõ 1èẽ südafr. Pfd. 1ẽ türk. Pfund 1,978 1,982

tot 1,199 1,201

1 Dollar

gene,.

Für den innerdeutschen Verrechnungzverkehr gelten solgende Kurse—

England, Aegypten, Südafrikanis rankreich ulgarien 223

Australien, Neuseeland ......

Britisch⸗ Indien ...... Kganabda 2 2 22 22222 Bereinigte Staaten von Amerika =. w

che Union ...

2 222 2

922 e w

828222292

Brasilien 2 8221

—— l

AUusländische Geldsorten und Banlnoten 2.

Sovereign 222892252 20 Francs Stücke.... Gold⸗ Dollars Aegyytische Amerilanische: 1000— 5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische ... 6 Australische .. Belgische ö Brasilianische ...... Britisch⸗Indische ...... . Bulgariche: 500 Lewa und darunter . Dänische: große 10 Kr. und darunter Englische: 10 * und darunter. Finnische .... ...... 3 Französische ... ...... Holländische . 2288288 Italie nische: große. 10 Lire ...... 2 2 Kanadische Kroatische ... ...... Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 590 Lei ..... 2.4. Schwedische: große 50 Kronen und darunter.. Schweizer: große 100 Frs. und darunter .... Serbische ... .... J Slowakische: 20 Kronen und darunter. ......... . Südafrikanische Union. .....

100 serb. Dinar 46,99

20. September 138. September Geld Brie! Geld Brie! Notiz eo, 3853 20, a6 20, 88 fi 15,29 16,16 12tück 4,185 4,205 4,185 1 ägypt. Pfd. 4, 4,41 4,89 1èDollar 1Dollar 2 1ᷣap.-es. 0, 46 98.44 1 austr. Pfd. 2, 2, 46 2, 44 100 Belgas 39,9 40,98 39,92

1 Cruzeiro O, 0d 0,99 0, 08 100 Rupien 22, 95 23 05 2295

109 Lewa 8,0 3, 08 3, 97 1090 Kronen 100 Kronen

. 82, 0 80 1 engl. Pfd. w 100 Finnmar! 5, o75 5,055

106 Frs. g 5,01 4,99

100 Gulden 132,70 132,70 183,70 100 Lire 9,98 10,5972 89,98 100 Lire 9,98 10,02 9, 98 1 kanad. Dollar 0,99 1401 0, 99 100 Kuna 90 5,01 499 100 Kronen 57, 11 56, 89

1090 Lei 1,68 1,866 100 Kronen 36

100 Kronen 59,54 59,40

100 Frs. 57,83 58,07 57,88

100 Frs. 57,83 58,097 57,53 5,09 46,99 100 slow. Kr. 8,58 S,? 8,58 1ẽ südafrik. Pfd. 4,39 4,41 4,89 1 türk. Pfund 191 1,95 1,91

S0, 7585 al,. or ] 80.78

4. Oeffentliche Zuftellungen, 5. VBerluft und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von

1. unter suchunga· nud Strafsachen, 2. Zwang versteigernungen, 3. Aufgedote,

ertvapieren,

7. Attiengesellschaften, 11. Geno senschaften,

8. Qommanditgesellschaften auf Attien, 9. Dentsche Kolonlalgesellschaften,

109. Gesellschaften m. v. B.. 12. Offene Handels- und Rommanditgese nMchaften,

14.

18. 16.

Unfall und Invalidenversicherungen, Deutsche Reichsbank und Bankausweife, Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

7596 Durch Ausschlußurteil vom 25. August 1944 ist der verlorengegangene Hypo⸗ thekenbrief über die auf dem Grund⸗ stücküvon Schulitz Blatt Kil in Abt. Ill unter Nr. 4 für die Firma „Indu⸗ stria“ G. m. b. H. in Dirschau einge⸗ tragene mit 10“ 0 verzinstliche Dar⸗ lehnsforderung von 1600 holl. Gulden für kraftlos erklärt worden. n, n den 28. August 1944. as Amtsgericht.

5. Verluft n. Sand jachen 7650 Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Altiengesellschaft. Die Versicherungsscheine A 32 045 San⸗Rat Dr. Paul Jonghaus, A 39966 Hermann Fricke, A 54 399 Minna Peter, A 56918 Anita Vogel, A 711428 Adolf Wagner, A 72719 Karl Hofmann, A 77877 Carl Birler, A 81188 Günther Hölters, A 113 200 Wilhelm Steckenbiegler, A 110 690 Willy Schmidt, A 116919 Ingeborg Michaels, A 119525 Anton Maser, A 130 256 Otto Krebs, A 12 957 Franz Josef Skroblies, A 125 591. Charlotte Lehmann, A 129 482 Erich Dorn, A 159 6062 Horst Lewerenz, R 333 880 Bernhard Faßbender, E 343 632 Anny Kuhlmey, R 405 992 Elke u. Karl Famulle, E. 322 799 u. Mf 811 265 Willy Burkandt und die Hinterlegungs⸗ scheine vom 9. 2. 1938 zur Vers. A 76 782 Josef Lochmaier, vom 21. 1. 1939 zur ers. A 22 415 Edmund Bretzel, vom 14. 2. 1938 zur Vers. A 29 788 Carola Kerl und vom 15. 6. 1938 zur Vers.

ne,, .

A 38 337 Wilhelm Dreßler sind ab⸗ handen gekommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Monats Ein⸗ spruch bei uns erfolgt. Berlin, den 18. September 1944. Der Vorstand.

7651 olgende abhanden gekommen.

42 451 Dr. Hans Karplus,

62 547 Friedrich Uhde,

78 195 riedrich Uhde,

100286 ilhelm Groth,

101 249 Paul Ruhfus,

114880 Walther Bohn,

128 668 Annemarie Benecke,

155 767 Paul Walter

159 1356 Theodor Bäqer,

177435 Otto Mackel,

231 227 Paul Walter,

363 739 Karl Baum,

371 897 Kurt Hintze,

375 619 Friedrich Beimel,

392 945 Margit⸗Helga Müller,

404 052 Albert Schulze⸗Velling⸗

hausen,

437 211 Ernst Leitermann,

437 851 Walter Reinhardt,

446242 Josef Brittinger,

149512 Dr. Hermann Schwab,

452 898 Liselotte Ehrlich,

471843 Karl Baum,

472 450 Helmuth Reinhard, 1015162 Otto Nikschat, 10387370 Gottlieb gen.

97 725 J

Theo Theißen,

Johannes , . L2200S837 Dr. jur. Serbert ilmann, U 887231 Ferdinand Bartmann, U 1203166 Wilhelm u. Carl

w

Saurbier, SR 1651645 Willi Winter.

Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗

scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.

Versicherungsscheine sind

von Wertpapieren 7652 . Die Auslosung der Ablösungsanleihe der Stadt Leipzig Tilgungsjahr 1944 findet Donnerstag, den 19. Oktober 1944, 9 Uhr, im Rathaus zu Leipzig, Zi. Nr. 3135, statt. Die gezogenen Auslosungsscheine werden vom 2. 1. 1915 ab eingelöst. Dabei werden 5 *, Zinsen auf die Zeit vom 1. 1. 1926 bis 31. 12. 1944 ausgezahlt.

Am gleichen Tage erfolgt die 11. Aus⸗ losung der Leipziger Stadtanleihe vom Jahre 1929 (Reihe 1). Von der ge⸗ (, Anleihe in Höhe von 15 000 600 Reichsmark ö en 647 600 Ren zur Auslosung. Die Einlösung der gelosten Stücke nsotgt ab 1. März 1945.

Das Ergebnis beider Auslosungen wird nur noch in der „Allgemeinen

7264 Bekanntmachung. . Infolge Aufforderung des Reichs⸗ aufsichtsamtes für das Versicherungs⸗ wesen und mit Zustimmung des Reichs= kommissars für die Preisbildung wird

ab 1. Januar 1945 an Stelle des Ein⸗ heitstarifes ein Staffeltarif eingeführt. Die notwendige Satzungsänderung des F 6 der Satzung lautet wie folgt: sz 6 Absatz 2 wird gestrichen und ent— sprechend dem neuen Staffeltarif ge⸗ ändert.

Wochen Abersicht der

16560. vom 15. Sey

Die Einführung des neuen Staffel⸗ tarifes ergibt sich aus der Notwendig⸗ keit, das nach versicherungsmathema⸗ tischen Berechnungen benötigte Dek⸗ kungskapital anzusammeln. Bürgerliche Bestattungskasse G. m. b. H.

Bremen, Kurze Wallfahrt 9.

Deutschen Reichsbank

tember 1944.

Attiva. Deckungsbestand an Gold und Devisen Bestand an Wechseln und Schecks so den Reicht...

1

& b

Lombardforderungen ..

Rentenbankscheinen .. sonstigen Wertpapieren sonstigen Aktiven

Passiva.

& 9 9

*

Grunbap taal. Rücklagen und Rücktellungen: a) gesetzliche Rücklagen.

Betra Tägli 5. An eine Kündigungsfrist gebundene V 6. Sonstige Passia ....

Berlin, den 19. September 1944.

Fu

gang e.

deutschen Scheidemünzen. ....

b) sonstige Rücklagen und Ruckftellungen der umlaufenden Noten.... fällige Verbindlichkeiten....

Kretz schmann.

FR. AM 77 422 000

wie an Echatzlo ech eln = 47 922 483 (00

Wertpapieren, die nach z 13 Ziffer 3 angekauft wor⸗ den sind (deckungsfähige Wertpapiere) ....

24 604 009 9 78 172 000 . 18 971 000 . hö29 399 000 2 21

21 238 000 1⸗720 838 000

50 000 000

150 000 000 Sob 539 000

40 170 195 000 S 077 568 000

1,08 32s ooo

9

21 8 * 24 8 1

erbindlichtelten ;

W

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: RM

Reichs bankdirektorium.

nk. Emde.