1944 / 216 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Stactsanzeiger Nr. 215 vom 23. September 1944. S. 4

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X

Ortenberg, Hessen. 7627

In unser Handelsregister A wurde unter Nr. 175 eingetragen:

Firma Wilhelm Wörißhoffer in Bleichenbach, Oberhessen.

Inhaber: Wilhelm Wörißhoffer in Bleichenbach. Der Wilhelm Wöriß⸗ hoffer Ehefrau, Charlotte geborene Heimburg, in Bleichenbach wurde Pro⸗ kura erteilt.

Ortenberg, den 30. August 1944.

Amtsgericht. Querfurt. 7628 Bekanntmachung.

In unser Handelsregister unter Nr. S. R. A 315 ist am J. September 1944 bei der Firma Omnibus ⸗Verkehr Richard Wittenbecher, Roßleben, ein⸗ getragen worden: Die Prokura des August Wirth in Roßleben ist erloschen.

Amtsgericht Querfurt.

Rietberg, Westf. 7629 Amtsgericht Rietberg (3) in Westf., 12. September 1944. Neueintragung:

S-R. A II 115 G. Dreier, Neuen⸗

kirchen.

Inhaber Ehefrau Kaufmann Gertrud Dreier geb. Steinhoff in Neuenkirchen Nr. 313. Dem Kaufmann Heinrich Dreier in Neuenkirchen Nr. 312 ist Prokura erteilt.

Rotenburg, Fulda. 7630

Zu Handelsregister Nr. 183 Firma Friedrich Mainz in Rotenburg (Fulda) ist heute eingetragen worden:

Offene Handelsgesellschaft. Der Kauf⸗ mann Horst Mainz in Rotenburg (Fulda) ist in das Geschäft als persön⸗ lich haftender Gesellschafter eingetreten. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1944 begonnen. Zu ihrer Vertretung ist nur der Gesellschafter Friedrich Mainz ermächtigt. Die Prokura des Horst Mainz ist erloschen.

Rotenburg a. Fulda, 11. Sept. 1944.

Das Amtsgericht.

Schwiehus. 7699 Oeffentliche Bekanntmachung.

Im Handelsregister A ist bei Nr. 399 Rekord Gummiwerke Her⸗ bert Lindemann in Schwiebus ein⸗ getragen: Die Prokura des Kaufmanns Werner Polack ist erloschen.

Schwiebus, den 15. September 1944. . Das Amtsgericht.

Steyr. 7700 Amtsgericht Steyr, Abt. 4, 18. 9. 1944.

In das Handelsregister Abteilung B ist unter Nr. 16 am 18. September 1944 ‚eingetragen worden:

Bei der Firma Gemeinnützige Woh⸗ nungsgesellschaft Steyr⸗Daimler⸗Puch Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Steyr: .

Die Prokura Dr. Leopold Tavs ist erloschen. ;

Die gleiche Einragung wird auch im Handelsregister der Zweigniederlassung in Graz erfolgen.

Treuburg. . 7632

In unserem Handelsregister Abt. A ist bei der unter Rr. 356 eingetragenen Firma H. C. Schreiber, Kommandit Gesellschaft, vermerkt worden, daß die Prokura des Oskar Lemke erloschen ist.

Treuburg, den 14. September 1944.

Amtsgericht. ; Wei da. ; 1639 Amtsgericht Weida, 14. Septbr. 1944.

Veränderung:

S- R. A Z5ö4 Kratzenfabrik Anker⸗ marke vorm. Adolph Seelemann & Söhne in Neustadt / Orla. Die Prokura des Heinrich Gnüchtel in Neustadt / Orla ist erloschen. Wien. ; ( I7634 Amtsgericht Wien.

Abt. 132. Am 5. August 1344.

AS65665 Ludwig Reiter jun. (Wien, XVII. 1657, Schu manngasse 67, fahrik⸗ mäßige Exzeugung von Schuhen). Vex⸗ tretungsbefugt nunmehr der Gesell⸗ schafter Ludwig Reiter jun. allein; die Gesellschafterin Stefanie Reiter jedoch nur in Gemeinschaft mit dem Gesell⸗ schafter Ludwig Reiter jun. oder mit dem Prokuristen Emil Czerny.

Abteilung 133. ;

B 1029 Danubia Allgemeine Ver⸗ sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft 66 J., Kärntnerring 5). Die Prokura des Ralph Schaffarzik ist erloschen.

B 4117 Cabos Altiengesellschaft (Wien, XIV., Hernstorfer Straße 27). Die Prokura' des Karl Kratochvil ist

erloschen. ; . B 4200 „Austria⸗ Papierindustrie⸗ Aktiengesellschaft (Wien, I., Roten⸗ turmstraße 175. Die Prokura des

Josef Kopatschek ist erloschen. ;

B 4657 Union Versicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft (Wien, J., Kärntnerring Rr. 55. Die Prokura des Ralph Schaffarzik ist erloschen.

Abt. 131. Am 350. August 1944.

A 12259 Mechaniker⸗Werkstätte

Bezdek Adlitzer (Wien, XVI., Kulm⸗

gasse 25. Vertretungsbefugt sind nur die beiden Gesellschafter gemeinsam.

A 9808 Rudolf Lang (Wien, XV., Goldschlagstraße 99, Trauerwarenerzeu⸗ gung und Handel mit diesen und ein⸗ schlägigen Artikeln). Die Prokura der Helene Lang ist erloschen. .

A 11466 Karl Kowarzik (Wien, XXV. Mauer, Langegasse 57, Handel mit Waagen). Die Prokura der Anna Kowarzik ist erloschen.

Abteilung 134.

B 5016 GW⸗Großeinkauf Wien Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung (Wien II. 27, Praterstraße 8. Die Prokura des Wilhelm Lehar ist er⸗ loschen.

B 1274 GwW⸗Produktionsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Wien II. 27, Praterstraße 8). „Die Prokura des Wil⸗ helm Lehar ist erloschen.

4. Genossenichafts⸗ register

Kautzen. 7701

Auf Blatt 32 des Genossenschafts⸗ registers, betr. die Genossenschaft Bäcker⸗ Einkauf Bautzen e. G. m. b. H. in Bautzen ist heute folgendes eingetragen worden:

Gegenstand des Unternehmens ist: der Großhandel mit Roh⸗ und Verbrauchs⸗ stoffen sowie sämtlichen Bedarfsgegen⸗ ständen, die der Be⸗ und Verarbeitung der Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker⸗ und Kondi⸗ torenhandwerk dienen. Die Belieferung

Berlin. 7660

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 457, Schönwalder Spar⸗ und Darlehnskasse e6mbH., einge⸗ tragen worden Die Firma ist ge⸗ ändert in Raiffeisenkasse Schönwalde e GmbJy.

Berlin, den 13. September 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt. 571.

Däbeln. 7702 Gn.⸗R. 12. Auf Blatt 12 des Ge⸗ nossenschaftsregisters betr. die Fa. Bäcker⸗Einkauf Döbeln, e. G. m. b. H. in Döbeln, ist eingetragen worden, daß in der außerordentlichen Generalver⸗ sammlung vom 14. Juni 1944 der 5 1 der Satzung geändert worden ist. Der Gegenstand des Unternehmens ist: der Großhandel mit Roh⸗ und Verbrauchs⸗ stoffen sowie sämtlichen Bedarfsgegen⸗ ständen, die der Be⸗ und Verarbeitung der Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker⸗ und Konditor⸗ handwerk dienen. Die Belieferung von Nichtmitgliedern ist zulässig. Amtsgericht Döbeln, 19. Septbr. 1944.

Leitmeritæz. ; 7705 Genossenschaftsregister Amtsgericht Leitmeritz.

Aenderung. 11. September 1944. 7 Gn. R. J 372. „Spar⸗ und Dar⸗

lehenskassenverein für die Gemeinde Arnsdorf und Umgebung, Bezirk Tetschen, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“, Arnsdorf, Bezirk Tetschen⸗Bodenbach.

Mit Beschluß der ordentlichen Voll— versammlung vom 4. Juni 1944 ist die Satzung in den 85 1Abs. 1, 44 Ab 1, 53 Abs. 2 und 83 Abse 1 geändert. Da⸗ nach lautet die Firma nunmehr: Raiffeisenkasse für Arnsdorf und Um⸗ gebung, Kreis Tetschen⸗Bodenbach, re⸗ gistrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung“.

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen nun durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Arnsdorf oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Die übrigen Satzungsänderungen be⸗ treffen die inneren Verhältnisse der Genossenschaft.

11. September 1944.

7 Gn. R. J1 138. Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassen⸗Verein für Zinnwald re⸗ gistrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung, Hauptniederlassung in Zinnwald.

Gelöscht ist das Vorstandsmitglied Josef Stöhs, eingetragen als Vor⸗

slandsmitglied Rudolf Pietschmann, Fabrikant in Zinnwald Nr. 45, bei den eingetragenen Vorstandsmitgliedern Josef Schlegel die Eigenschaft als Ob⸗ mann und bei Raimund Zechel als Ob⸗ mannstellvertreter.

11. September 1944.

7 Gn -R. II 156 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassen⸗Verein für Triebsch und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Triebsch.

Mit Beschluß der Vollversammlung vom 12. Juni 1944 ist die Satzung in den 85 1 Abs. 1 und 53 Abs. 2 geändert. Danach lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisenkasse in Triebsch, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung.“ Die weiteren Satzungsänderun⸗ gen betreffen die inneren Verhältnisse der Genossenschaft. .

Gelöscht wird das Vorstandsmitglied Franz Melzer. Eingetragen wird das Vorstands mitglied Rudolf Neumann, Müller in Triebsch Nr. 68.

11. September 1944.

7 Gn. -R. II 6 Spar⸗ und Darlehens⸗ kassenverein für die Pfarrgemeinde Böhm. Bockau, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung in Klein Tschochau, Klein Tschochau.

Mit Beschluß der Vollversammlung vom 12. März 1944 ist die Satzung in den S5 1, 44, 55 Abs. 1 und 83 Abs. 1 geändert. Danach lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisenkasse Böhmisch⸗ Bockau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen nicht mehr in der in Prag erschienenen Zeitschrift „Deutsches landwirtschaftliches Ge⸗

Danach lautet die Firma nunmehr:

nossenschaftsblatt“. Der Geschäftsanteil beträgt nun 50 RA. Die äbrigen Satzungsänderungen betreffen die inne⸗ ren Verhältnisse der Genossenschaft.

9. September 1944.

7 Gn. -R. III 131 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenverein für Schüttenitz und Umgebung registrierte Genossenschaft mit n n fran fr Haftung, Schüttenitz.

Mit Beschluß der ordentlichen Voll⸗ versammlung vom 25. Juni 1944 ist die Satzung in den Ss 1 Abs. 1, 44 Abs. 1, 53 Abf. 2 und 83 Abs: . geändert. Raiffeisenkasse in Schüttenitz, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung.“ Die öffentlichen Be— kanntmachungen erfolgen nun durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Schüttenitz oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Die übrigen Satzungsänderungen be⸗ treffen die inneren Verhältnisse der Genossenschaft.

J. September 1944.

7 Gn.-R. HI 17 Spar⸗ und Dar⸗ lehzenskassen⸗Verein für die Schulge⸗ meinde Pokratitz, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Pokratitz.

Mit Beschluß der ordentlichen Voll⸗ versammlung vom 1. Juni 1944 ist die Satzung in den §§ 1, 2, 3, 55, 61 und S3 geändert. Danach lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisenkasse Po⸗ kratitz, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Der Ge— schäftsanteil beträgt nunmehr 50 RA. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen nun durch Ann schlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Pokratitz und Mir⸗ schawitz und durch Veröffentlichung im Verbandsorgan des Raiffeisenzentral⸗ verbandes für das Sudetenland oder im Amtsblatt für den Landkreis Leit- meritz, sofern im Einzelfall gesetzlich! nichts anderes bestimmt ist. Die übri⸗ gen Satzungsänderungen betreffen die inneren Verhältnisse der Genossenschaft.

11. September 1944.

7 Gn. R. IX 25 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenverein für Biela und Um⸗ gebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Biela bei Bodenbach. J

Mit Beschluß der ordentlichen Voll⸗ versammlang vom 29. April 1944 ist die Satzung in den 585 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2 und 88 Abf. 1 geändert. Dangch lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisenkasse in Biela, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Biela oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übrigen Satzungsänderungen betreffen die inneren Verhältnisse der Genossen⸗ schaft. .

Gelöscht wird das Vorstandsmitglied Friedrich Arlt. Eingetragen wird das Vorstandsmitglied Franz Walter, Pen⸗ sionist in Biela Nr. 145.

11. September 1944.

7 Gn. R. IV 97 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenverein für Leukersdorf und Umgebung registrierte Genossenschaft mit u gchrü ler Haftung, Leukers⸗ dorf.

Mit Beschluß der Vollversammlung vom 16. April 1944 ist die Satzung in den S5 1, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2 und 83 Abs. 1 geändert. Dangch lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisenkasse in Leukersdorf registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung.“ Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen der Genossen⸗ schaft erfolgen nun durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ schaft in Leukersdorf oder durch Rund⸗ schreiben an alle Mitglieder.

Die übrigen Satzungsänderungen be⸗ treffen die inneren Verhältnisse der Genossenschaft.

11. September 1944.

7 Gn. R. VI 154 Elbetal Häute⸗ verwertung der Fleischer und Selcher für Aussig und Ümgebung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Aussig a / E., Aussig.

Gelöscht wird das Vorstandsmitglied Max Worth als Geschäftsführer. Ein⸗ getragen wird das Vorstandsmitglied Fosef Kral, Fleischermeister in Johns⸗ dorf, als Geschäftsführer.

8. September 1944.

7 Gn.-R. VII 89 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenverein Zwettnitz Wisterschan und Umgebung, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, Zwettnitz.

Mit Beschluß der ordentlichen Voll⸗ versammlung vom 9. Juli 1914 ist die Satzung in den 55 1, 3b Abs. 2, 7b, 12 c, 15 Abs. 1. 44 Abs. 1, 53 Abs. 2, 55 Abs. 1 und 83 Abs. 1 geändert. Danach lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisentkasse Wisterschan registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung.“ Der Geschäftsanteil beträgt nun 50 Hu. Die öffentlichen Bekannt⸗ machungen der Genossenschaft erfolgen etzt durch Anschlag an der Kund⸗ machungstafel der Genossenschaft in Wisterschan oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Die übrigen Satzungsänderungen be⸗ treffen die inneren Verhältnisse der Genossenschaft. .

11. September 1944.

7 Gn. -R. X 165 Kühlhallen Schön⸗ priesen, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Aussig.

Eingetragen wird als Vorstandsmit⸗

Geschãftsanteil

glied Rudolf Storch, Direktor, Aussig 3.

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Gelöscht werden die Vorstandsmit⸗ glieder Ferdinand. Maresch, Rudolf Storch und Franz Kraffek. .

Durch Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 30. Dezember 19410 wurde die Satzung geändert in den 88 10, 13 und 38. 8 10 wurde gestrichen. Der

beträgt nunmehr 12 R. Au.

Die übrigen Aenderungen betreffen die inneren Verhältnisse der Genossen⸗ schaft.

Os chat x. J7706 Genossenschaftsregister Amtsgericht Oschatz, 18. Septbr. 1944. Veränderung:

Gn.⸗R. 33. Durch die Beschlüsse der Generalversammlungen vom 27. Juni und 25. Juli 1944 ist die Genossenschaft Sozial⸗Gewerk Mügelner Handwerker, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Mügeln ein⸗ getragen auf Blatt 18 des Genossen⸗ schaftsregisters des Amtsgerichts Mü⸗ geln als übertragende Genossenschaft

auf Grund des Verschmelzungsvertrages

vom 24. März 1944 mit der Genossen⸗ schaft Sozial⸗Gewerk Oschatzer Hand⸗ werker jetzt Sozial Gewerk der DAß (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Oschatz eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Oschatz als übernehmende Genossen— schaft verschmolzen worden.

Reichenberg. 7707 Amtsgericht Reichenberg. Neueintragung:

Gn. ⸗R. VI 143, 14. 9. 1944, Einsatz⸗ genossenschaft des Malerhandwerkes, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, Gablonz a. N. Ge⸗ nossenschaftsvertrag vom 18. 7. 1944 Gegenstand des Unternehmens: Im⸗ prägnierung der Dachböden; Geschäfts⸗ anteil: 20 Hen; Haftsumme: 260 H. Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Zur Vertretung der Ge⸗ nossenschaft sind 2 Mitglieder berechtigt. Vorstandsmitglieder: Josef Blobner, Gablonz a. N., Reichenberger Straße 13. Josef Massopust, Gablonz a. N., Adolf⸗ Hitler⸗-Platz 16. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen. Die Be⸗ kanntmachungen der Genossenschaft er⸗ folgen in den Blättern für Genossen—⸗ schaftswesen in Berlin; falls aus irgend einem Grunde die Bekannt⸗ machungen dort nicht möglich sein sollten, so tritt bis zur Bestimmung anderer Blätter an ihre Stelle der „Deutsche Reichsanzeiger“. Die Ein⸗— berufung der Generalversammlung ge⸗ schieht durch unmittelbare Benachrichti⸗

gung aller Genossen. Veränderungen:

Gn. -R. 1 5, 16. 9. 1544, Volksbank, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Weißkirchen a. N. Durch Generalversammlungsbeschluß vom 22. 3. 1944 ist das Statzut der Genossenschaft in den 8§8 38 (Be⸗ rufung und Einladung zur General⸗ versammlung) und 45, 46 (Abstimmung und Beschlüsse der Generalversamm⸗ lung) geändert. Diese Aenderungen betreffen innere Verhältnisse der Ge— nossenschaft.

Gn. R. J 339, 14. 9. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Deutsch⸗ Pankraz registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Deutsch⸗Pan⸗ kraz, Kr. Deutsch⸗Gabel. Durch Voll⸗ verfammlungsbeschluß vom 6. 3. 1944 sind die Statuten in den 88 1 (Firma), 5a (Ausscheiden von Mitgliedern), 7h (Ausschließung von Mitgliedern), 41 Abs. 1 (Einladung zu den Pollver⸗ sammlungen), 55 Abs. 2 (Wirksamkeit des Vereins, 55 Abs. 1 (Geschäfts⸗ anteile) und 83 Abs. 1 SBekannt⸗ machungen) geändert. Die Ge⸗ nossenschaftsfirma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Deutsch⸗Pankraz, re⸗ gistrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung. Fedes Mitglied ist verpflichtet, einen Geschäftsanteil im Betrage von 50 Ert zu erwerben und wenigftens 10 RM bei der Aufnahme so⸗ fort bar einzuzahlen. Die der Genossen⸗ schaft bereits angehörigen Mitglieder müssen ihren Geschäftsanteil, inner⸗ halb eines Jahres auf 10 FM er⸗ gänzen. Die restlichen Teilzahlungen auf den Betrag von 50 Rel haben von allen Mitgliedern innerhalb von vier Jahren zu erfolgen. Die Erwerbung mehrerer Anteile ist statthaft. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungs⸗ tafel der Genossenschaft in Deutsch Pankraz oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übrigen Aende⸗ rungen“ betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft. 3

Gn.-R. JL 166, 12. 9. 1944, Raiff⸗ eisenkasse in Ketten, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Ketten. Durch Vollversamm⸗ lungsbeschluß vom 3. 8. 1914 sind die Satzungen in den 88 6 Ausscheiden von Mitgliedern), 44 (Einberufung der Vollversammlung), 53 (Genossenschafts⸗ verband), 55 (Geschäftsanteile) und 83 (Bekanntmachungen) geändert? Der Betrag eines Geschäftsanteiles wird mit 55 F. festgesetzt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Geschäftsanteil von 50 Res zu erwerben und wenig⸗ stens 10 FeH,6 bei der Aufnahme sofort bar einzuzahlen. eng schaft bereits angehötenden Mitglieder

müssen ihren Geschäftsanteil innerhalb eines Jahres auf den Betrag von 10 Re ergänzen. Die restlichen Teil- zahlungen auf den Betrag von 50 RAA haben von allen Mitgliedern inner⸗ halb von 4 Jahren zu erfolgen. Die Erwerbung mehrerer Anteile ist zu⸗ lässig. Die öffentlichen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ schaft in Ketten oder durch Rund⸗ schreiben an alle Mitglieder Die übrigen Veränderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.

Gn.⸗R. II 74, 13. 9. 1944, Genossen⸗ schaft zur Beschaffung von Trink⸗ und Nutzwasser für den Ortsteil Ober⸗

beschränkter Haftung, Kukan. Durch Vollversammlungsbeschluß vom 9. 3. 1944 sind zu Ausschußmitgliedern be⸗ stellt: Liebhardt Rößler, Kaufmann in Kukan 192, und Rudolf Jantsch, Bank⸗ angestellter in Kukan 447. Der bis⸗ herige Wassermeisterstellvertreter Gustav Finke in Kukan 182 ist Wassermeister, Liebhardt Rößler sein Stellvertreter. Die Ausschußmitglieder Josef Zeh und Rudolf Posselt. Löschungen von Amts wegen:

Gn. ⸗R. Vr 118, 12. 9. 1944, Liefe⸗ rungsgenossenschaft der Schneidermeister in Böhm.⸗Aicha, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung, auch tschechisch, Aicha, Sudeten, gem. s 3 des Löschungsgesetzes vom 9. 10. 10 RGBIl. 1 S. 914.

produkt, Genossenschaft für den Ein⸗ kauf und Verkauf sämtlicher land⸗ wirtschaftlicher Produkte, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Böhm.⸗Aicha in Liguidation, Aicha (Sudeten), gemäß 58 3 des Löschungsgesetzes vom 9g. 10. 1931. RGBl. 1 S. 914.

Sonnenburg, X. M. 7708] Im Genossenschaftsregister Nr. 38 der Pachtgenossenschaft Louisa e. G. m. b. H. in Louisa ist eingetragen worden, daß die Firma jetzt lautet: Raiffeisen⸗Pachtgenossenschaft Louisa eingetragene, Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht.

Sonnenburg (Neum), 15. 9. 1944.

ö Das Amtsgericht. Stargard, Pom. 7709 Gn. R. 146 Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Buchholz e. G. m. b. H.

schluß der Generalversammlung vom 24. Juni 1944 ist die Firma in „Raiff⸗ eisenkasse Buchholz e. G. m. b. H.“ geändert. Stargard i. Pom., 14. Septbr. 1944. Amtsgericht

Varel, Oladenh. TI6 689 Amtsgericht Varel, 18. Sept. 1944. Veränderung.

Gen. ⸗Reg. 21 Spar⸗ u. Darlehnskasse, e. G. m. b. H., Jaderberg: Raiff⸗ eisenkasse, e. G. m. b. H. Jaderberg zu

Jaderberg.

Weida. 7762 Amtsgericht Weida, 18. September 1944. Neueintragung:

Gn Re. 41 Dreschgenossenschaft e. G. m. b. H. in Steinbrücken b. Neustadt (Orla). Gegenstand des Unternehmens ist: das selbstgebaute Getreide der Mit⸗ glieder mit der Dreschmaschine zu dreschen; Anschaffung und Benutzung sonstiger landwirtschaftlicher Maschinen. Die zum Antrieb der Dreschmaschine vorhandene Kraftmaschine kann auch für andere Zwecke gebraucht werden, wor⸗ über die Generalversammlung zu be⸗ stimmen hat. Die Genossenschaft be⸗ schränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. Die Genossen⸗ schaft will in erster Linie durch ihre geschäftlichen Einrichtungen die wirt⸗ schaftlich Schwachen stärken und das geistige und sittliche Wohl der Genossen fördern nach dem Grundsatz „Gemein⸗ nutz geht vor Eigennutz“. Das Statut ist vom 22. Juni 1944.

Wiesloch. T7664] Genossenschaftsregister Amtsgericht Wiesloch, 12. Sept. 1944. Erloschen.

Band 2 O.-3. 18 Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. H. zu Mühl⸗ hausen, Amt Heidelberg. Nach Durch führung der Liquidation ist die Ver⸗ tretungsbefugnis der Liquidatoren be⸗

endigt und die Firma erloschen.

5. Musterregister 7712

PDresldenm.

worden: .

10 687 Zigarettenfabrik DOrienta G. m. b. H. in Dresden: Schutzfrist verlängert bis auf 15 Jahre.

11316 Oberlehrer Alfred Schramm in Klotzsche: Schutzfrist verlängert bis auf 10 Jahre.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt« lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantz ich in Berlin 8SWes

Die der WHenossen⸗

5

Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin

Preis dieser Nummer: 10 Mm

Kukan registrierte Genossenschaft mit

R. Vi 136, 127. 9. 1944, Agro

in Buchholz bei Stargard. Durch Be⸗

den Betrages jährlich tilgbare

In das Musterregister ist eingetragen

Amtgericht Dreden, den 16. Juli 1944.

Deutscher Reichs anzeiger

(

Erscheint an ledem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.36 Res zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich ( Gh Hout. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Wilhelmste 30 / 51. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen östen 10 Ry. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

preupßijcher Staats anzeiger

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Ne. 216 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr. : 12 42 45

Berlin, Montag, den 25. September, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1918 Poftscheckkonto: Berlin 418 21

1944

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deuisches Reich

Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums über die All⸗ gemeine Transferregelung im Jahre 1944. Bekanntmachung der Konversionskasse für deutsche Auslands⸗ schulden über die Verlängerung der Tilgungsvorschriften. Berichtigung zu Erlassen zur Durchführung der Verlagerungs⸗

anordnung, in Nr. 181.

Anweisung VIII der (Krumpfecht⸗Ausrüsten von Geweben). tember 1944, nebst Richtlinien und Anlage.

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts Teil 1 Nr. 43 und 44.

Reichsvereinigung Textilveredlung Vom 1. Sep⸗

Amttiches 24 Deutsches Reich

Bekanntmachung .

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über Zahlungsverbindlich⸗ keiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (RGBl. ! S. 349) bestimmen wir hiermit für Kapitalertxägnisse, die in der Zeit vom 1. Januar 1944 bis 31. Dezember 1914 fällig und gemäß dem genannten Gesetz bis zum 31. Dezember 1944 an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden ein⸗ gezahlt sind, ferner für solche Kapitalerträgnisse, die vor dem 1. Januar 1944 fällig waren und in der Zeit vom 1. Januar 1944 bis 31. Dezember 1944 an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlt sind, das folgende:

1. Ein Bartransfer findet nicht statt.

2. Jeder Gläubiger von Kapitalerträgnissen ist berechtigt, auf Grund der für ihn durch Reichsmarkzahlung des deutschen Schuldners an die Konversionskasse für deutsche Auslands⸗ schulden gegen diese begründeten k mit 3 3 jährlich verzinsliche und mit 3e des jeweils umlaufen⸗ e Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden in Höhe des Nominalbetrages der Ertragsforderungen und in der Währung, auf die diese lauten, am Sitz der Kasse in Berlin zu erhalten. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt bei pünkt⸗ licher Einzahlung mit dem Tage der Fälligkeit der Forderung, bei verspäteter Einzahlung mit dem Tage der Einzahlung bei der Konversionskasse, sofern der Gläubiger seinen Anspruch auf solche Schuldverschreibungen geltend macht a) bis zum 31. Dezember 1944 für spätestens am 30. Juni

1944 fällige und bis zu diesem Zeitpunkt an die Konver⸗ sionskasse gezahlke Erträgnifse,

b) bis zum 31. März 1915 für spätestens am 31. Dezember 1944 fällige und bis zu diesem Zeitpunkt an die Konver⸗ sionskasse gezahlte Erträgnisse.

Bei Anträgen, die bei der Konversionskasse für deutsche Aus⸗ landsschulden nach den genannten Terminen eingehen, beginnt die Verzinsung mit dem ersten Tage desjenigen Kalenderhalb⸗ jahres, in dem der Antrag gestellt wird. Kapital, Zinsen und Tilgungsbeträge der Schuldverschreibungen sind, mit der Reichsgarantie ausgestattet, auf welche die Beschränkungen und Verbote des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1734) und die Vorschriften des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (RGBl. 1 S. 349) keine Anwen⸗ dung finden.

3. Der Zahlungsverkehr gegenüber dem Ausland, der durch

Verrechnungs⸗ oder Zahlungsabkommen oder sonstige Verein⸗

barungen in anderer Weise seine Regelung findet, bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. .

4. Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden werden nicht ausgegeben:

a) an Gläubiger, die Feinde im Sinne der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Fanuar 1910 (RGöBl. 1 S. 191) und deren Ergänzungen sind, so⸗ ö an frühere Staatsangehörige der ehemaligen Republik

olen,

b) an Gläubiger, die ihre Ansprüche von einem unter a) genannten Gläubiger nach den maßgebenden Stichtagen erworben haben.

Berlin, den 25. September 1944. Reichsbankdirektorium

Bekanntmachung

Die Gültigkeitsdauer der am 8. Juli 1935 veröffentlichten Vorschriften über die Verwendung der bei der Konversions⸗ kasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Tilgungs⸗ beträge, letztmalig bekanntgegeben am 28. Mai 1943, wird bis zum 31. Dezember 1944 verlängert.

Berlin, den 25. September 1944. Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

Berichtigung

zu den in Nr. 18111944 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 14. August 1944 veröffent⸗ lichten Erlassen zur Durchführung der Verlagerungsan⸗ ordnung: .

In der Anlage zum 2. Durchführungserlaß muß es in Gruppe III in der 2. Zeile von oben statt „Hilfswerkmeister“ „Werkmeister“ und in Gruppe 1V unter Beispiele 6. Zeile von oben statt „Fachwerkmeister“ „Oberwerkmeister“ heißen.

Anweisung VII der Reichsvereinigung Textilveredlung (Krumpfecht⸗Ausrüsten von Geweben)

Vom 1. September 1944

Auf Grund von § 4 der Anordnung über die Errichtung der Reichsvereinigung Textilveredlung vom 10. März 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 73 vom 27. März 1942) in Verbindung mit §3 der Satzung wird mit Zustimmung des Produktionsbeauftragten für Textilwirtschaft des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion bestimmt:

8§81

Krumpfecht⸗Ausrüsten von Geweben Die Gewebe, die in den. Richtlinien zu dieser Anweisung genannt sind müssen so krumpfecht ausgerüstet werden, daß die in den Richtlinien angegebenen Restkrumpfwerte nicht überschritten werden. 82 Prüfung der Restkrumpswerte Die Restkrumpfwerte sind nach der als Anlage beigefügten Prüfungsvorschrift zu ermitteln. 53 Aenderung der Richtlinien Die Reichsvereinigung Textilveredlung kann die Richtlinien zu dieser Anweisung mit Zustimmung des Produktionsbeauf⸗ tragten für Textilwirtschaft des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger ändern.

§ 4

8

Ausnahmen

(1) Ausgenommen von den Vorschriften dieser Anweisung sind:

a) Wehrmachtsaufträge,

P) Aufträge der Reichsleitung der NSDAP.,

e) andere Aufträge, wenn in der Herstellungsanweisung niedrigere Restkrumpf⸗ werte angegeben sind, als sie in den Richtlinien zu dieser Anweisung festgelegt find. J

((E) Darüber hinaus behält sich die Reichsvereinigung Textil⸗ veredlung vor, in besonders begründeten Einzelfällen Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anweisung zuzulassen. Anträge auf Aufnahmegenehmigungen sind in doppelter Aus⸗ fertigung bei der Reichsvereinigung Textilveredlung einzu⸗ reichen; Anträge von Lohnveredlern müssen den Namen des Auftraggebers enthalten. Die Ausnahmegenehmigungen können mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden. /

8 5 4 9 Meinungsverschiedenheiten Ergeben sich aus dieser Anweisung Meinungsverschieden— heiten zwischen Veredler und Auftraggeber, so ist die Ent— scheidung der Reichsvereinigung Textilveredlung herbeizu⸗ führen. . ; 86

Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach §s 17 der Satzung der Reichsvereinigung Textilveredlung mit einer Geldstrafe in unbegrenzter Höhe bestraft. 87 Inkrafttreten Diese Anweisung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft.

Berlin, den 1 September 1944.

Reichsvereinigung Textilveredlung. Der Vorsitzer: Dr. Achter.

Richtlinien zur Anweisung VIII der Reichsvereinigung Textilveredlung (GGrumpfecht⸗Ausrüsten von Geweben) Vom 1. September 1944

Gewebe, für die die Restkrumpfung folgende Häöchstsätze ni überschreiten darf: pfung folgende Höchstsatze nicht Kette Schuß

() Gewebe für Berufs- und Arbeitskleidung 8 3 3 3 ̃insbesondere für

Arbeitsschutzkleidung,

Arbeiter- und Bergarbeiterkleidung,

Grubenhemden,

Gestreifte Hosen,

Frauenarbeitskleider (auch Flanell und

Rauhköper)

(2) Gewebe für Waschkleider für Frauen und e . (3) Gewebe für Kinderkleider. 6 (ch Gewebe für Leibwäsche . 6 insbesondere für Hemden (auch Flanell und Rauhköper) Hemdeneinlagen Nachthemden und Schlafanzüge (5) Gewebe für Sporthosen.. 83 33 (6) Gewebe für Regenschutzbekleidung 8 X. 393 Die angegebenen Höchstsätze ür die Restkrumpfung gelten nicht für Gewebe, a) die Kreppgarne enthalten, b) die Wolle, Naturseide und Acetat-Kunstseide enthalten, e) die beschichtet werden.

R Co & es .

Anlage zur Anweisung VIII der Reichsvereinigung Textilveredlung (Krumpfecht⸗Ausrüsten von Geweben) Vom 1. September 1944

Zur Feststellung der Maßänderung von Geweben beim Waschen ist nachstehende Prüfungsvorschrift (Dahlemer Ver⸗ fahren) anzuwenden.

Das Prüfverfahren ermittelt die bei der Kochwäsche auftretenden Maßänderungen. Es soll als technisches Prüf⸗ verfahren der Gebrauchswäsche von Textilien bei Koch— temperatur möglichst nahekommen und ist so ausgerichtet, daß reproduzierbare Werte erhalten werden. Das Prüfver⸗ fahren kommt auch zur Anwendung bei Geweben, die im Gebrauch üblicherweife einer Kochwäsche nicht unterworfen werden.

a) Probeentnahme

Von dem zu prüfenden Gewebe ist mindestens 50 em vom Stückende entfernt eine Probe von 60 em Länge zu entnehmen. Aus Gründen der Rohstoffersparnis können für vergleichende Untersuchungen auch Proben non 30 em Länge entnommen werden. Die Probe wird in der Schuß⸗ richtung breit aufgerollt (nicht falten) und in dieser Form der Prüfung zugeleitet.

h) Vorbereitung der Probe

Die Probe wird auf einer glatten Unterlage faltenfrei und ohne Streckung ausgebreitet. Auf der Probe werden mit unverwaschbarer Tinte Markierungen in einem Abstand von genau 50 em (auf 1mm genau) angebracht, und zwar je drei Strecken in der Richtung der Kette und des Schusses. Die Meßpunkte sollen in der Richtung des Schusses mindestens 10 em von der Webkante entfernt liegen. Wenn aus Gründen der Rohstoffersparnis bei vergleichenden Prüfungen Proben von nur 30 em gezogen werden, sind die Markierungen sinn⸗ gemäß in Abständen von 25 em anzubringen. Die markierten Strecken sollen untereinander Abstaäͤnde von etwa 25 em bzw. 12 em aufweisen.

e) Behandlung der Probe

1. Die Probe wird gewogen und in die 30fache Menge weichen Wassers (z. B. destilliertes, permutiertes oder Kondenswasser), das im Liter 2g Soda und 3 g Seife enthält und etwa 402 C mißt, eingebracht. Das Gefäß soll etwa zu *“ gefüllt sein.

Waschflüssigkeit und Probe werden in 20—– 30 Minuten auf Kochtemperatur erhitzt (mindestens g? C). Oertliche Ueberhitzungen sind zu vermeiden.

3. 10 Minuten auf dieser Temperatur lassen und dabei vor⸗

4. 10 Minuten

sichtig umrühren. 21 Waschflüssigkeit abgießen.

abkühlen . Probe im gleichen Gefäß mit weichem Wasser (38050) spülen, dreimaliger Wasserwechsel, Gesamtdauer etwa 10 Minuten.

6. Probe mit der Hand ausdrücken (nicht wringen) bis zu einer Restfeuchtigkeit von etwa 150 * des Trocken⸗ gewichtes. Probe an mindestens vier Stellen mit Klammern oder Fäden an einer Leine in einem trockenen Raum bei Zimmertemperatur aufhängen, Schußrichtung parallel zur Leine.

7. Probe flach auflegen und auf etwa 30 3. Feuchtigkeits⸗ gehalt möglichst gleichmäßig befeuchten (Spritzdüse u. dgl.), dann in Schußrichtung zusammenrollen und mindestens 10 Minuten liegen lassen. Hierbei ist die errechnete Feuchtigkeitsmenge abzumessen und aus einer Sprüh⸗ vorrichtung restlos aufzuspritzen.

8. Die Probe wird auf einer Bügelunterlage (Filz oder Tuch mit darübergelegtem Baumwollnessel) abgerollt und durch Aufsetzen eines heißen Bügeleisens (Gewicht 6— 7 kg, Temperatur 2002402 C, zu prüfen mit Schmelzpunkt des Anthrazens 2172 O und des Ratrium⸗ chlorats (2482 C) oder durch Thermochromstifte) trocken⸗ gebügelt. Das Bügeleisen ist ohne Gleiten, lediglich durch Abheben von der Mitte der Probe aus nach beiden Seiten zu versetzen.

9. Probe etwa 10 Minuten abkühlen lassen.

d) Auswertung

Die behandelte Probe wird auf einer glatten Unterlage faltenfrei und ohne Streckung aufgelegt. Die drei ,

.

lassen, dann

Ot

Strecken in Kette und Schuß werden auf 1mm genau nach⸗