1944 / 217 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

r

, , e. . / / / / der/ /

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 217 vom 26. September 1944.

S. 2

teilungen nach Anforderung alle zur Durchführung der Ausgaben notwendigen Angaben zu machen, wie z. B.: a) Auftrags⸗-Eingang und Bestand b) Versand c) Bestand an Fertigerzeugnissen d) Bestand an Fertigungsmaterial. §5 4 Die Lenkungsstelle Schrauben bzw ihre Abteilungen sind berechtigt, die Einhaltung der von ihnen getroffenen An⸗ weisungen nachzuprüfen. 85 Durch die Aufträgssteuerung werden die aus den unmittel⸗ baren Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftrag⸗ nehmer sich ergebenden Rechte und Pflichten nicht berührt.

586 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den geltenden Strafbestimmungen bestraft.

51 5; Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen⸗ Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung der zustän⸗ digen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Der Leiter des Sonderringes Schrauben im Hauptring Maschinenelemente beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. W. Bergner.

Mirtschaftsteil

Ueberprüfung der Holzvorräte

se festzustellenden Streben nach einer Ueber⸗ höhung der Vorräte an Roh- und Schnittholz entgegenzuwirken, ist lt. „Deutscher Holz⸗Anzeiger“ ein Forst- und Holzwirtschafts⸗ amt dazu übergegangen, die Vorräte an Roh⸗ und Schnittholz im Walde bzw. bei den Be- und Verarbeiterbetrieben und dem Handel zu überprüfen und einen Abbau älterer bzw. zu großer Vorräte in die Wege zu leiten. Diese zunächst als Versuch gedachte Aktion, die mit einer Beschlagnahme zu alter bzw. großer Vor⸗ räte verbunden sein kann, soll im Bewährungsfall auf das ganze Reich ausgedehnt werden.

Beim Rohholz sollen sich die Beauftragten für die Forst- und Holzwirtschaft, denen die Ueberprüfung der Vorräte übertragen worden ist, in den Landkreisen der Forstämter und der Forst— beamten bedienen, um festzustellen, welche Holzmengen im ein— zelnen im Walde, an Lagerplätzen, Straßen usw. sich befinden. Alles Nutzholz, bei dem die begründete Vermutung besteht, daß der Eigentümer die Weiterverwertung vorsätzlich oder fahrlässig verzögert, verfällt der Beschlagnahme. Hierunter fällt alles Nadel⸗ nutzholz, das aus dem Einschlag 1943 und früher stammt. Welche Mengen aus dem Einschlag 19144 dazu zu rechnen sind, muß je⸗ weils im Einzelfalle entschieden werden. Das gleiche gilt für die Vorräte an Laubnutzholz. Sofern die beschlagnahmten Mengen im Einzelfall 10 fm nicht übersteigen, soll der Beauftragte selbst Größere Mengen sind sofort dem

Holzwirtschaftsamt zu melden, durch welches dann die Zuweisung des beschlagnahmten Holzes an Sägewerke, Papier⸗ fabriken und andere hol tschaftliche Verarbeiterbetriebe erfolgt.

Soweit bei den Betrieben überhöhte Schnittholzvorräte vor⸗ handen sind, sollen diese unter Angabe der Sortimente beschlag⸗ nahmt und dem Forst- und Holzwirtschaftsamt zur weiteren Ver fügung bekanntgegeben werden. Die Feststellung der zu beschlag⸗ nahmenden Uebervorräte sollen die Beauftragten im Benehmen mit dem Kreisvertrauensmann des Hauptringes Holz bzw. dem Kreisgruppenleiter der Wirtschaftsgruppe. Sägeindustrie vor⸗ nehmen. Soweit bei Sägewerken oder Holzhandlungen einwand⸗ frei Vorräte aus dem Einschnitt 1943 und früher festgestellt wer⸗ den, sind diese in jedem Falle in vollem Umfange zu beschlag⸗ nahmen. Holzverarbeitende und holzverbrauchende Betriebe, die über unvertretbar hohe Vorräte verfügen, sind unter Angabe der vorhandenen Vorratsmengen zu melden. Von einer Beschlag— nahme soll jedoch zunächst abgesehen werden, da in jedem Einzel⸗ fall hier die Porrgtsmenge gegenüber dem Verbrauch geprüft werden muß. Diese Bestimmungen gelten in erster Linie für das Nadelschnittholz. Auf Laubschnittware finden sie nur Anwendung, wenn es sich um Einschnitt aus dem Jahre 1941 und früher han⸗ delt. Ueber die Verfügungen, welche die Beauftragten selbst im Rahmen der 10 fm-Grenze getroffen haben, sollen sie den Leiter des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes bis zum 5. Oktober 1944 unterrichten.

Um dem teilweise

9 0

Transportumstellungen in der Milch⸗ und Fettwirtschaft

Das Transportwesen war schon im Zuge der Marktordnung als wichtiger Faktor der Kosten, die auf der Milchverarbeitung ruhen und daher den Milchpreis des Bauern beeinträchten, früh—⸗ zeitig Gegenstand von Rationalisierungsmaßnahmen. Unter An⸗ passung der heranzuführenden Milchmengen an den tatsächlichen Trinkmilchverbrauch wurden im ganzen Reich Milcheinzugs⸗ gebiete festgelegt. Hierdurch konnten vor allem in den Haupt⸗ verbrauchsgebieten der Großstädte die bisher vielfach durchein⸗ ander laufenden Milchzufuhren mehrerer Molkereien, auf he⸗— stimmte Molkereieinzugsgebiete eingeschränkt werden. Dabei wurden vor allem die durch zu weite Entfernungen verteuerten Milchanfuhren beschränkt und auf nähergelegene Molkereien um⸗ geleitet. Diese durchgreifende Neuordnung in der Milchwirt⸗ haft war bekanntlich die Pionierarbeit für die reichsnähr⸗— ständische Marktordnung überhaupt, der sich später entsprechende Laßnahmen auf anderen Marktgebieten anfügten. So verlief der Butterabsatz der Molkereien und Großhändler vor Beginn der Marktordnung nur nach privatwirtschaftlichen und Kon⸗— kurrenzgesichtspunkten ohne einheitliche Lenkung. Der Kunden⸗ kreis wurde ohne Rücksicht auf die Entfernung gesucht, so daß sogar aus hbutterzuschußbedürftigen Gebieten Butter in Butter⸗ überschußgebiete geliefert wurde. Deshalb wurden im Zuge der Marktordnung im Januar 1939 nach der Einführung von Fest⸗ preisen für den Großhandel vier Butterversorgungsgebiete im Reich gebildet. Die Ausfuhr von Butter aus einem Butter⸗ versorgungsgebiet in ein anderes wurde untersagt, so daß also nur noch Lieferungen innerhalb eines Versorgungsgebietes ge⸗ stattet waren. Bei der Aufteilung der Butterversorgungsgebiete wurde jeweils ein größeres Verbrauchsgebiet mit einem hierzu ünstig gelegenen Erzeugungsgebiet gekoppelt. Außerdem wurden . während der Spitzenerzeugung seitdem möglichst leich in den Kühlhänsern der Zuschußgebiete vorgenommen. Mit . Festlegung der Lieferbeziehungen, der Einschränkung der Großverteiler auf ein Drittel ihres früheren Bestandes und der Schaffung einer Frachtausgleichstelle für Butter wurde gleich⸗ zeitig die Festsetzung einer einheitlichen Großhandelsspanne er⸗ reicht. Im Zuge dieser Maßnahmen konnten gewaltige Ein⸗ sparungen und Vereinfachungen im Buttertransportwesen er⸗= zielt werden. Auch im Bereich des Margarine und Speiseöl⸗

marktes wurden Vereinfachungen im Lieferverkehr durchgeführt.

Die kriegsbedingte Einschränkung der Margarineherstellung er⸗ fordert eine vorübergehende Stillegung mehrerer Betriebe.

Hierdurch wurden zwangsläufig neue Lieferbeziehungen in der

Verteilung notwendig. Während ähnlich wie auf dem Butter⸗ markt noch Herstellerbetriebe im Norden nach dem Süden des Reiches oder umgekehrt geliefert hatten, wurden im Jahre 1940 im ganzen Reich Lieferbezirke festgelegt und Auslieferungslager bestimmt, die meist in der Hand von Fabrikvertretern sind. Diesen

oblieg die Aufgabe, den Groß- und Kleinhandel innerhalb ihres

Bezirkes zu beliefern und etwaige Verbrauchsschwankungen aus⸗ zugleichen. Auch auf dem Käsemarkt wurden im letzten halben . einschneidende Transportumstellungen vorgenommen. Hierbei war zu berücksichtigen, daß der mitteldeutsche Raum vorwiegend nur fettlosen Sauermilchkäse hergestellt, während die Haupterzeugungsgebiete Allgäu und Ostpreußen mit über 60 vH. der deutschen Gesamtkäseerzeugung ast ausschließlich Käse mit Fettgehalt herstellen. m Hinblick auf die verschiedenen Fett- und Nährwerte soll

alb eine gewisse Streuung dieser Käsesorten im Reich auf⸗

rechtérhalten werden. Trotzdem sind auch hier Wege gefunden worden, um Transporteinsparungen zu erzielen. Dies wurde einmal durch die Besejtigung des Stückgut- und Kolliversandes von Käse erreicht. Nachden; außerdem in einigen Gauen die Lieferbeziehungen für Käse zwischen Einzelhandel und Vorliefe⸗ ranten schon zu Beginn des Krieges eingeschränkt wurden, ist jetzt diese Maßnahme nach ihrer Bewährungsprobe einheitlich im ganzen Reichsgebiet durchgeführt worden. Ein Einzelhändler kann heute nicht mehr wie früher von 5—10 Lieferanten Käse beziehen, sondern nur noch von 1— Lieferbetrieben. Gleich⸗ zeitig wurde der Käsebezug der Einzelhändler bis auf eine Ent⸗ sernung von höchstens 5h km beschränkt, wobei nur in dringen⸗ den Fällen Ausnahmen gestattet werden. Aehnlich wurden die Käsebezüge der Großhändler, Großverbraucher, Fertiglagexer und Handelsvertreter von den Herstellerbetrieben neu geregelt, un⸗ wirtschaftliche Lieferbeziehnngen beseitigt und nur noch solche Käselieferungen zugelassen, die durch die Bedarfsdeckung der Ver— braucher dringend erforderlich sind. Boꝛ allem wurdest Käse⸗ lieferungen aus einem Ueberschußgebiet in ein anderes Ueber⸗ schußgebiet unterbunden. Um jede Möglichkeit von Verkehrs⸗ einsparungen auszunutzen, wurden die Transporte von Dosen⸗ mihch bis zu 80 v. H. der Erzeugung auf Wasserwegen ver⸗ frachtet, weil dieses Erzeugnis keine schnellere Beförderung be— nötigt. Nur in Süddeutschland, das nicht überall, genug Wasser⸗ wege besitzt, müssen andere Transportmittel hierfür in . genommen werden. Bei den Trockenmilcherzeugnissen ist man schon wegen des begrenzten Frachtkostensatzes dazu ge— mötigt, umwirtschaftliche Transporte zu vermeiden. In der Belieferung der Einzelhändler und der Milchverteiler wurden in den Großstädten in letzter Zeit zahlreiche Transporte vom Last⸗ kraftwagen auf die elektrischen Straßenbahnen umgestellt. Außer⸗ dem wurde in der Reichshauptstadt die Verteilung von entrahm— ter Frischmilch auf jeden zweiten Tag beschränkt. Da die ver⸗ fügbaren Treibstoff- und Lastkraftwagen gegenwärtig in erster Linie der militärischen Kriegsführung zu dienen haben, ergiht sich auch in der Milchanfuhr fortschreitend die Notwendigkeit, die Milchtransporte mit anderen Transportmitteln du rchzu führen. Hierfür kommen in erster Linie die Reichsbahn oder Pferdefuhr⸗ werke in Betracht, sofern die verfügbaren Genergtorfahrzeuge und Schlepper nicht ausreichen. Bei zu großen Entfernungen für Pferdegespanne müssen neue Milchsammelstellen und Rahm⸗ stationen eingerichtet werden. An die Umsicht und Tatkraft der verantwortlichen Betriebsleiter und zuständigen Verkehrsreferen—⸗ ten werden zur Sicherstellung der Milchanfuhr heute vielfach größte Anforderungen gestellt, um die erforderlichen Transport⸗ mittel zu organisieren. Da den Betrieben der Milch- und Fett— wirtschaft die Aufgabe gestellt ist, Deutschlands Nahrungsfettver⸗ sorgung unbedingt sicherzustellen, fordert es das gesamte Inter⸗ esse, elle Mittel zur Behebung der vorkommenden Transport⸗ schwierigkeiten einzusetzen, damit keinerlei Fettverluste entstehen.

Nutzungsschaden beim Hausverkauf

Zu der Frage der Möglichkeit der Abtretung; des Anspruchs auf Nutzungsschadenregelung bei Verkäufen geschädigter oder zerstörter Grundstücke nimmt der Präsident des Reichskriegsschädenamtes in einem Bescheid (RRkA/pr g55 44) Stellung. Er hält eine Ab⸗ tretung des Anspruchs aus Nutzungsentschädigung so lange für rechtlich möglich und zulässig, als das Eigentum an der beschädig⸗ ten Sache und der Sachentschädigungsanspruch noch dem ursprüng⸗ lich Geschädigten zustehen und dieser den ihm erwachsenen An⸗ spruch nur zahlungs⸗ oder sicherungshalber abtreten wollte. Anders lägen jedoch die Verhältnisse m Falle eines Verkaufes des Grund⸗ stücks. Eine Abtretung des Anspruchs sei hier nur möglich, wenn dieser dem Verkäufer auch noch nach dem Verkauf zustehen würde. Dies sei aber nicht der Fall. Gemäß 5 3 KSSch VS. stehe der Anspruch auf Nutzungsentschädigung nur dem Geschädigten zu. Vom Augenblick des Verkaufs ab sei aber der Verkäufer nicht

mehr als Geschädigter im Sinne dieser Bestimmung anzusehen.

Festsetzung von Entschädigungsansprüchen auf Grund der Kriegs⸗ sachschäden⸗Verordnung und Auszahlung von Entschädigungs⸗ oder Vorauszahlungsbeträgen zugunsten von Devisenausländern.

Im Runderlaß Nr. 31144 DSi hRSt vom. 19. September 1914 werden devisenrechtliche Vorschriften, die bei der Festsetzung von Entschädigungsansprüchen auf Grund der Krxiegssachschäden⸗-Ver⸗ ordnung und der dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen sowie bei der Zahlung von Entschädigungs- oder Vyorquszahlungs⸗ beträgen zugunsten von Ausländern zu beachten sind, noch ein— mal zusammengefaßt, um Zweifel zu beheben.

ᷣ—ᷣ¶¶ᷣQiuK—uäii , ,, , , ee eᷣᷣ e m xx ᷣᷣ . m e c e D mam,

Wer hätts geclacht?

Was man aus Knochen alles

maeht Dfum zammeli]l

gTelehnung! Ktafi.

Unfallschutz das Gebot der Stunde

In diesen Tagen nehmen viele Volksgenossen eine neue, in zahlreichen Fällen berufsungewohnte Arbeit auf. Geschieht das in gewerblichen Betrieben, so ist für den Neuling wichtig, zu wissen, daß er bei etwaigem Eintritt eines Arbeitsunfalles durch die Reichsunfallversicherung (Berufsgenossenschaft) betreut wird (Beiträge trägt im Gegensatz zur Kranken⸗ und Rentenversiche⸗ tung allein der Unternehmer). Noch wichtiger ist für den neuen Arbeitskameraden aber die Kenntnis der Tatsache, daß es durch richtige Unfallverhütung möglich ist, Unfälle bei der Arbeit weit⸗ gehend zu vermeiden. Sache der Unternehmer ist es hierbei, die notwendigen Einrichtungen im Betriebe (z. B. Schutzvorrich⸗ tungen an Maschinen) zu treffen und den Betrieb so zu regeln, daß Unfälle verhütet werden. Die Aufgabe des Gefolgschaftsmit⸗ gliedes besteht darin, durch zweckmäßiges eigenes Verhalten unter Beachtung aller Schutzvorschriften unfallsicher zu arbeiten.

Jedem wird einleuchten, daß die Berufsgefahren in der Wirt— schaft ganz verschieden sind (Bergbau, Schiffahrt, Eisenindustrie, chemischen Industrie, Feinmechanik und Elektrotechnik usw.). All— gemein gültige Vorschriften für unfallsicheres Verhalten lassen sich daher auch nicht geben. Mit den Berufsgefahren des einzelnen Ge⸗ werbezweiges muß der Neuling sich an Ort und Stelle bekannt— machen. Der Sicherheitsingenieur des Werkes, der Arbeitsschutz⸗ walter der Deutschen Arbeitsfront (Unfallvertrauensmann der Berufsgenossenschaft), der Meister oder erfahrene Arbeitskameraden geben Auskunft. In jedem Betrieb hängen oder liegen Unfallver⸗ hütungsvorschriften aus, die näheres aufzeigen.

Unfälle an Maschinen sind keineswegs die häufigsten. Unter den tödlichen Unglücksfällen betrafen 1936 bei den gewerblichen Be— rufsgenossenschaften nur rund 3.58 vom Hundert solche an Ar— beitsmaschinen. Dagegen traten 32 vom Hundert aller dieser Er⸗ eignisse beim Transport, 15 vom Hundert auf dem Wege von und zur Arbeit, 11 vom Hundert durch Fall von Personen von Leitern, Treppen, aus Luken, in Vertiefungen usw. ein. Diesen Gefahren gegenüber ist also besondere Aufmerksamkeit notwendig.

Devisenbewirtschaftung

Abgabe von Zloty⸗Noten aus dem Generalgouvernement

Sämtliche aus dem Generalgouvernement in das Reich ein⸗ reisende Personen sowie Firmen, Behörden, Parteistellen, An⸗ stalten halböffentlichen Charakters und dgl. haben die von ihnen eingebrachten Iloty⸗Noten, soweit sie den zum Umtausch in Reichsmark freigegebenen Betrag von 600 Zloty ühersteigen, un⸗ verzüglich bei einer Devisenbank abzuliefern, die den. Zloty⸗ Betrag dem Einlieferer auf ein unverzinsliches Zloty⸗Sperrkonto gutschreibt. Ueber dieses IJloty⸗Sperrtonto darf nur mit Ge— nehmigung der zuständigen reichsdeutschen Devisenstelle verfügt werden.

Kriegssachschäden ausländischer Arbeitskräfte

Durch Runderlaß 30/44 D.St—— R. St. des Reichswirtschafts ministers vom 16. September 1944 ist die Behandlung von Ent⸗ schädigungen, die im Inlande beschäftigten ausländischen Arbeits⸗ kräften auf Grund der Kriegssachschädenverordnung gewährt werden, neu geregelt worden. Die Enaschädigungsbeträge wer— den den Arbeitskräften oder ihren Einsatzbetrieben in Reichs⸗ mark ausgezahlt. Die Weiterleitung der nicht für Exsatzbeschaf⸗ fungen im „Inland bestimmten Teilbeträge in die Heimat der Arbeitskräfte erfolgt im Rahmen bestimmter, für jedes Land besonders festgesetzter Höchstgrenzen grundsätzlich auf dem gleichen Wege, auf dem die Arbeitskräfte ihre Lohn- oder Gehaltserspar⸗ nisse in die Heimat überweisen können.

Wirtschaft des atuslandes

Verringertes Ergebnis der schwedischen Privatbahnen im ersten Halbjahr 1941

Stockholm, 19. September. Die schwedischen Privatbahnen haben die erste Hälfte dieses Jahres mit einem Reingewinn von 6, Mill. Kr. abgeschlossen gegenüber 9g, Mill. Kr. im gleichen Zeitraum des vorigen Ighres. Die Einnahmen stiegen auf 8, Mill. Kr. gegen 77,9 Mill. Kr., die Ausgaben dagegen auf FS9,8 Mill. Kr. gegen 57,1 Mill. Kr., so daß sich ein Betriebsüher— schuß von 18,3 Mill. Kr. ergibt gegen 20,5 Mill. Kr. in den ersten sechs Monaten des vorigen Jahres.

Schweizerischer Außenhandels⸗Konvent in Zürich

Zürich, 19. September. Die schweizerischen Wirtschaftskreise werden zusammen mit Vertretern der Wissenschaft und der Presse am 22. Oktober d. J. in Zürich den ersten Schweizer Außen⸗ handels-Konvent abhalten. In einführenden Referaten und in einer allgemeinen Aussprache sollen die aktuellsten Außenhandels⸗ probleme behandelt und einer gewissen Klärung entgegengeführt werden.

Notleidendes Autotransportgewerbe in der Schweiz

Zürich, 25. September. Ic Jahresbericht des schweizerischen Treuhandverbandes des Autotransportgewerbes wird darauf hin— gewiesen, daß das schweizerische Autogewerbe gegenwärtig vor allem unter den kriegswirtschaftlichen Vorschriften und Maß⸗ nahmen zur Rationierung der Reifen und Schläuche, unter den Stillegungsvorschriften und unter dem Mangel an lieferbaren Reifen größerer Dimensionen leidet. Eine starke Einschränkung der Leiflungsmöglichkeit gewisser Fahrzeugkategorien ergebe sich weiterhin aus den geringen Zuteilungsmengen flüssiger Kroft— stoffe. Die Ertrags- und Vermögenslage des Autotransport gewerbes habe sich infolgedessen allgemein verschlechtert, zumal die Eidgenössische Preiskontrollstelle einen seit dem 2 neuer Einschränkungsmaßnahmen fälligen weiteren Preisaufschlag von 10 2 noch nicht bewilligt habe.

—— mmm

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 25. September. (D. N. B.) New York 4,02 M 4 03 M, Spanien (offiz.) 44,09, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 168,95, Lissabon 9, 8o 160,20. Rio de Janeiro S2, 4 M. ' sis.

Zürich, 25. September. (D. N. B.) London⸗Ciearing 17,3, New York 4,30, Brüssel 69, 25, Mailand 22,75 V., Madrid Ih, 735, Holland 229, Berlin 172,50, Uissabon 17, o J. Stochhoim! 105, 62, Osto fs, Và, Kopenhagen ho, z7 z, Sofig 5,3714, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8, 15, Istanbüul z, 50, Bukarest 2, 37 , Helsinki s, 79. Preß— urg 165,00, Buenos Aires 97, 75, Japan 101,00, Rio 22, 50 B.

Kopenhagen, 5. September. (D. N. B.) London 19,34 New Hort 4,9. Berlin 191.30, Paris 10,85, Antwerpen 76,8, Zürich 1Il,25, Rom —, Amsterdam 264, 0, Stockholm 114,15, Oslo 109,900, Helsinki 9,83 Sofia —, Madrid —, Bukarest Alles Briefkurse.

Stockholm, 25. September. (D. „. B.) London 16,85 G., 16, 5 V., Berlin 167,50 G., 168,50 V., Paris G., F,o0 B., Brüssel G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 9, 90 G., 97,8090 B., Amsterdam G., 223,50 J., Kopenhagen 87, 60 G., 87,900 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., Hao B., Helsinki 8, 35 G., 8,5 P., Rom G., 22,20 B.. Kanada 3,77 G., 82 B., Madrid G. Türkei —, B., Lissabon G., 17,135 B. Buenos Asres 102,090 G., 104,00 B.

11.40 Uhr. Paris 7,75,

London 25. Sertember. (D. N. B Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/ —.

177665

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 217 vom 26. September 1944. 8. 3

Snfentlicher Anzeiger

2. Zwangsversteigerungen, Aufgebote,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, , 6. Auslosung usto. von Wertpapieren,

7. Attiengesellschaften, 8. KHommanditgesellschaften auf Attien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

19. Gesellschaften m. S. 5. 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Rommanditgesellschaften,

13. H. 15. Berschiedene Bekanntmachungen.

all⸗ und Snvalsdenversicherungen, eutfche Relchstzant und Bankausweise,

3. Aufgebote

7763 Aufgebot.

IL 7244 4. Auf Antrag der Frau Dr. Herta Neunteufel, Graz, Katzianer⸗ gasse Nr. 2, werden die angeblich in Verlust geratenen Sparkassenbücher der Steiermärkischen Sparkasse in Graz, EB 211 844 über M 523,46, lautend auf Ing. Walter Neunteufel, und EB 232 577 über LM 1301,60, lautend auf Neunteufel Straßer, Hertg, aufgeboten. Die Inhaber dieser Sparkassenbücher werden aufgefordert, sie binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebots bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Ein⸗ wendungen gegen den Antrag zu er⸗ heben. Sonst würden diese Sparkassen⸗ bücher nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Landgericht Graz, Nelkengasse 2, Abt. 4,

am 18. September 1944.

764

776

Aufgebot. Der Bauer Ernst Lüddecke in Niedersickte Nr. 6 hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuld⸗ briefes vom 12. Januar 1928 über die im Grundbuch von Cramme Band 1 Blatt 13 Abt. IIl unter Nr. 2 für den Landwirt Gustav Lüddecke in Cramme eingetragene Grundschuld über 10 000 Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 23. April 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Salder, den 16. September 1944. Das Amtsgericht.

Aufgehot.

3. F. 5/44. Frau Klara Raebel geb. Laehme in Schernow, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Klatt in Sonnenburg (Neum.), hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefs vom 15. 11. 1884 über die auf dem Grund⸗ buchblatt Schernow Band 1 Blatt Nx. 4 Abteilung 11 Nr. 6/7 für die Märkische Landschaft in Berlin als Rechtsnach⸗ folgerin des aufgleösten Neuen Bran⸗ denburgischen Kreditinstituts eingetrage⸗ nen Aufwertungshypotheken von 2887,50 Goldmark nebst 63,75 GM unverzinsliche Zusatzforderung beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. November 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die, Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die k der Urkunde erfolgen wird.

Sonnenburg (Neum.), 19. Sept. 1944. Das Amtsgericht.

7877 Durch Ausschlußurteil vom 8. Sep⸗ tember 1944 wurden folgende Urkunden . kraftlos erklärt: Spareinlagebücher Nr. 2239 und 2217 hei der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, Depositen⸗ kasse am Marktplatz, lautend auf den Namen Frl. Gertrud Hubert, Mann⸗— heim, 3. 2. 15 a.

Mannheim, den 8. September 1944. Amtsgericht. B.⸗G. 8.

7830 Ausschlußurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes!

In der Aufgebotssache der Reichs⸗ bahn Spar⸗ und Darlehnskasse Saar⸗ brücken, e. G. m. b. H., in Saarbrücken, hat das Amtsgericht in Saarbrücken durch den Gerichtsassessor Buchholz für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Dudweiler Blatt 4380 Abt. III Nr. 2 eingetragene Post von 4112,50 Hi zugunsten der Eheleute Ludwig Kleber, Eisenbahn⸗ schaffner, und Paula geborene Holder⸗ baum, in Dudweiler wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 22 F 19/44.

Das Amtsgericht. Abt. 2. Buchholz, Gexichtsassessor. Verkündet am 15. September 1944. Albrecht, Justizinspektor, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

7766

7F 18143. Durch Ausschlußurteil vom 27. Juli 1944 ist auf Antrag des Gene⸗ ralabwicklers für die von der Haupt⸗ treuhandstelle Ost beschlagnahmten Kre⸗ ditinstitute im Gau Oberschlesien in Kattowitz, Sedanstr. 10, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Englisch und Schwittlinsty in Kattowitz, der von der Fa. Wolbrom A. G. Gummißfabrik in Wolbrom, ausgestellte und durch die Fa. Olkusch Emaillegeschirrfabrik A. G. in Olkusch, girierte Blankokautionswechsel (Evidenznummer D 483) für kraftlos erklärt worden.

Das Amtsgericht Kattowitz.

7676

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 14. September 1944 ist der Johann Brandl, geboren am 21. September 1921 zu Burglengenfeld, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 19. Juli 1943 festgestellt worden. 455 II 153. 44.

Berlin, den 14. September 1944.

Amtsgericht Berlin.

776) Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. September 1944 ist der Otto Ernst Wuchold, geboren am 17. Dezember 1915 in Kornhochheim, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 27. September 1941 festge⸗ stellt worden. 456 II 180. 44. Berlin, den 18. September 1944. Amtsgericht Berlin.

7769

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. September 1944 ist der Willi Karl Ernst Korn, geboren am 16. August 1918 zu Frankfurt / Oder, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 9. Dezember 1942 festgestellt worden. 455 11 176. 44.

Berlin, den 18. September 1944.

Amtsgericht Berlin.

7770 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 19. September 1944 ist der Erwin Alfred Haas, geboren am 1. Februar 1968 zu Freudenstadt, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 15. November 1942 fest⸗ gestellt worden. 455 II 163. 44. Berlin, den 19. September 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 455.

7829 Beschluß. 463. VI. 720/1914. Der Erbschein, der über die Erbsache nach dem am 21. Juni 1913 verstorbenen, zu Berlin, Wrangelstr. 128, wohnhaft gewesenen Rektor Karl Ernst Richard Schuppan am 25. September 1913 in den Akten des Amtsgerichts Berlin 1095. VIII. S. 5956 ausgestellt ist, wird für kraftlos erklärt. Berlin O2, den 19. September 1944. Amtsgericht Berlin, Abteilung 463.

7768

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. September 1944 ist der Tod des Julius Fedor Meyer, ge⸗ boren am 31. Januar 1886 zu Riga, zuletzt wohnhaft in Berlin XA, Oranienburger Str. 45 bei Schlösser, festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 29. Januar 1944. 45ß II 114. 44.

Berlin, den 18. September 1944.

Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen 1879) Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterin Maria Frank geb. Horst in Arys⸗Nord, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt von Lojewski in Johannisburg, klagt gegen den Straf— gefangenen Richard Frank im Zucht⸗ haus Esterwegen wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Lyck, Luisenplatz Nr. 15, J. Stock, Zimmer Nr. 204, auf Montag, den 13. No⸗ vember 1944, 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Etwaige gegen die Behauptun⸗ gen der Klägerin vorzubringende Ein— wendungen und Beweismittel sind un⸗ verzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Ge⸗ richt mitzuteilen.

Lyck, den 20. September 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 1880) Oeffentliche Zustellung.

1 308/44. Die Ehefrau Johanne Szymanskti geb. Pötzl, Delmenhorst ji. D., Wißmannstraße 11, klagt gegen ihren Ehemann Johann Szymanski, z. 3. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die am 20. 8. 1938 vor dem Standesamt Delmenhorst geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, ihm auch die Kosten des sRechtsstreits aufzuerlegen. Die Klä⸗ gerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung vor die J. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Oldenburg i. O. auf Freitag, den 3. November 1914, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforde— rung, einen bei dem gleichen Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gegeben.

Oldenburg, den 8. September 1914.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Zentralhandels register

7832 Oeffentliche Zustellung.

3. R. 308 44. Pollinger, Anton, Kaufmann in München, Kläger, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt J.⸗R. Dr. Kollmann in München, klagt gegen Pollinger, Therese, früher in München, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagte, nicht vertreten, wegen Ehe— scheidung, mit dem Antrag zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird ge⸗ schieden. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bzw. zu er⸗ statten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts München 1 auf Montag, den 4. Dezember 1944, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 871, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gerichte zu gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

München, den 19. Septemher 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts München J.

. Berlust n. Fund fachen

1881 Die Versicherungsurkunde Nr. 51 129 Carl Fritz Fitting der. Allge⸗

meinen Assekuranz (Assieurazioni Gene— rali)h ist verlorengegangen. Wir werden sie für kraftlos erklären lassen und eine Ersatzurkunde ausstellen. Etwaige An sprüche gemäß 8 10098 der 348 sind innerhalb zweier Monate geltend zu machen.

Leipzig, am 22. September 1944. Allgemeine Assekuranz Verwaltung für Mitteldeutschland, Leipzig 6 1, Mackensenstr. 1.

7. Aktien⸗ gesellschaften

Koch te Kock AG.

Oelsnitz im Vogtland.

Die Aktionäre der Aktiengesellschaft

in Firma Koch te Kock AG. in Oels⸗ nitz i. V. werden zu der ordentlichen Hauptversammlung auf Freitag, den J. Oktober 1944, nachmittags 15 Uhr, nach dem Hauptkontor der Firma in Oelsnitz im Vogtland, C.-⸗-W.⸗Koch Straße 611, eingeladen. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestens am vierten Tage vor der Hauptver⸗ sammlung bei der Gesellschaftskasse, bei einem Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank hinterlegt haben.

Oelsnitz i. V., 20. September 1944

Der Vorstand der Aktiengesellschaft

Koch te Kock in Oelsnitz j. V.

7887

Hans Koch. Robert Koch. 7883 Adriatische Versicherungs⸗Gesellschaft

in Triest.

105. Geschäftsjahr haben die Ereignisse des Jahres 1943 eine weitere Ver⸗ schärfung der Geschäftsschwierigkeiten mit sich gebracht, die aber durch geeig nete Maßnahmen technischer und orga⸗

die Firma geändert, der

Nach dem Geschäftsbericht über das

nisatorischer Art soweit überwunden wurden, daß die mitgeteilten günstigen Ergebnisse erzielt werden konnten. Die Gesellschaft hat durch entsprechende De⸗ zentralisationsmaßnahmen dafür gesorgt, daß die prompte und störungslose Er⸗ füllung ihrer Verpflichtungen und die Aufrechterhaltung ihres Betriebes auch in Gebieten, zu denen die Verbindungen interbrochen sind, sichergestellt ist. Er⸗ gebnis in Lire: Lebensversicherung: neu ausgestellte Policen 1134 107629 (i. V. 1 504 959 266), Versicherungsbe⸗ stand 8 033 408 630 (i. V. 6 939 994 950), Gesamteinnahme an Prämien und Ge⸗ bühren in allen Versicherungszweigent Lebens-, Feuer⸗ , Transport⸗, Hagel, Einbruchdiebstahlversicherung und an⸗ dere Nebenzweige: 1 151 574 249 (i. V. 932 65 399). Die Bilanz schließt mit einem Ueberschuß von Lire 762 541,91, aus velchem ein idende von Lire 100. pro Aktie ausbezahlt und Lire 1560 458,91 auf neue Rechnung vor⸗ getragen werden. Die Garantiemittel der Gesellschaft (Aktienkapital, Ver⸗ mögensreserven und technische Reserven für eigene Rechnung) sind auf Lire 2703 013 625,73 gestiegen mit einem Zuwachs von Lire 54s 67 Ao, s2 gegen⸗ über 1942

dr, , dm,.

o. Gesellschaften m. b. 5.

8282

Textilwerk Marxgrün G. m. b. S., Marxgrün, Bay.

Das Gesellschaftskapital wurde laut

Beschluß der Generalversammlung vom

14. September 1944 von FM 60 00,

auf Ro 120 000, berichtigt.

(

7885

Die Nord⸗Berlin Grundstücks⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Berlin Ww 35, Woyrschstr. 10, ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden

Berlin, den 23. September 1944. Nord⸗Berlin Grundstücks⸗Gesellschaft

m. b. H. Der Abwickler: A. W. Nagel.

II. Genosfenschaften

(dd c

Spar- und Darlehenskassenverein für Landek und Umgebung registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung,

Sitz: Landek.

z der Vollversammlung il 1944 wurde die Ge⸗ eine Genossenschaft mit

nossenschaft in

beschränkter Haftung umgewandelt und

dert, der Geschäftsanteil auf ind die Haftung neu festgesetzt. Die Satzungen sind ent⸗ sprechend geandert.

irma lautet nunmehr: Raiff⸗

eisenkasse Landek (Kreis Tepl) regi⸗ strierte Genossenschast mit beschränkter Haftung. z

Gläubiger, welche dagegen Einspruch erheben wollen, haben das in den Amtstagen im Kassenlokal Landek bis l. 1. 1945 anzumelden.

Landek, den 21. September 1944. Der Ohmann:

Engelbert Hanika.

1. Hanbelsregister 3. Vereinsregister 5. Musterre *, ö eich s e 2. . 4. Gene err g:. gmmeer. 6. min, n, mmm. 1 n n rg, ich z fachen. ĩ Herlin. 7790] Leihn (A 2861), Kom.⸗Ges. Resorm⸗ sollen gemäß 8 31 Abs. 2 HGB. und! Die Prokurg des Friedri 18 4 , . n e ,, mo m, wen, el c . Abs. 2 HGB. d Die P des Friedrich Louis 1. Handelsregifter Berlin, Abt. bd 19. September 1944. . „Aufwärts“ der Vereinigung 3 141 FGG. von Amts wegen gelöscht Ernst Fritze ist erloschen. ir die nggöen in Y wird ein Hewähr ö Vercjn gerung. ür Biochemie e. B. (A 3009), Heinrich werden. Es werden deshalb die In— B 678 Druckma Schnellpressenfabrik, r die vichligtelt setens der Hiegistergericht« B 5 168 HTz-Verlag, Gesellschaft Karle (A 1657). haber der Firmen oder ihre Rechts- Gesellschaft mit beschränkter Haftung

nicht übernommen.

——

Had 1IDobenrnun. 7841 Bad Doberan, den 21. September 1944. A 2 Fa. Georg Müller, Kröpelin. Frau Irma Franke geb. Schlutow in Kröpelin ist Einzelprokurist. Amtsgericht. E esldeo n. 7787 Im hiesigen Handelsregister A ist bei der unter Nr. tz verzeichneten Firma Franz Möhring eingetragen worden, daß jetzt Inhaber die verwitwete Kauf⸗ manns Edith Möhring geb. Rudeck in Beeskow ist. Beeskow, den 19. September 1944. Das Amtsgericht.

Herlin. . 7788] Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, den 18. September 1944. Veränderung. A 92751 Ludwig Baugatz Konden⸗ satoren fabrik: Die Gesamtprokura des Albert Peters ist erloschen.

onlin, 77391 Berlin, Abt. 552, 18. September 1944. Veränderung.

A 100127 Metallwarenfabrit Arthur Meyer: Tie Einzelprokura des Paul Gerst

ist erloschen.

mit beschräntter Haftung. Die Prokura für Paul Jacottet ist erloschen.

ClIremmnit. 7791 Aufgebot von Firmen, die von Amts wegen gelöscht werden sollen. Die nachstehenden, im Handelsregister eingetragenen Firmen sollen gemäß z 31 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs und 5 141 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Ge⸗ richtsbarkeit von Amts wegen gelöscht werden, da die unter diesen Firmen betriebenen Geschäfte aufgegeben wor⸗ den sind, die ordnungsgemäße Anmel⸗ dung des Erlöschens der Firmen aber von den hierzu Verpflichteken bisher nicht herbeigeführt werden konnte. Die Inhaber der Firmen oder sonstige Be⸗

rechligte oder deren Rechtsnachfolger werden hiermit aufgefordert, einen

etwaigen Widerspruch gegen die beab— sichtigte Löschung bis zum 28. Dezem⸗ her 1944 bei dem unterzeichneten Amtsgericht geltend zu machen.

Elisobeth⸗Droͤgerie Albert Behrens (A 349), 2. Neumeyer vorm. Beckert & Sohn Nachf. (A 568), Emil Lehmann (A M2), Max Weiske A 9M, Dampf⸗ wäscherei und Plätt⸗Anstalt „Frauen⸗ lob“, Emil Stöhr (A 1008), Hermann Tant 1404), Altenhoff C Clauß, Maschinenfahrik (A 1516), Maßser Brze⸗ insti (3 15615, S. Wintler (X 255),

Die in Klammer gesetzten Zahlen sind die Blattnummern des Handelsregisters. Sämtliche Firmen haben ihren Sitz in Chemnitz.

Amtsgericht Chemnitz, Abt. 71, den 20. September 1944.

Garlitꝝ. 77e] Bekanntmachung.

Folgende, im hiesigen Handelsregister Abt. A eingetragenen Firmen:

Nr, 93 Görlitzer Ziegeleimaschinen⸗ fabrik Scholze . EC . Görlitz, Inhaber: Ingenieur irnst Felsx Geißler, Görlitz);

Nr. 2725 Idg Bruck Möbel⸗ und Ausstattungsgeschäft, Görlitz (Inhaber: verw. ner Sara Bruck geb. ee , n, Görlitz);

Nr. 249 Gustav Fehler Baugeschäft. JIuh. Kurt. Geisler vorm. Reinhold Rudolph, Görlitz (Inhaber: Zimmer— meister Kurt Geisler, Görlitz);

Nr. 3011 Offene Handelsgesellschaft „Salomon Freundlich“ Görlitz (Gesell⸗ schafter: Installateur Salomon Freund— lich und Kaufmann Georg Freundlich, beide in Görlitz);

Nr. 3136 Ludwig Maschke, Görlitz (Inhaber: Kaufmann Ludwig Maschke, Görlitz);

Nr. 3233 Magnus Schwalbe, Görlitz (Inhaber; Magnus Schwalbe, Kauf⸗

nachfolger hierdurch aufgefordert, einen etwaigen Wiverspruch gegen die Löschung binnen drei Monaten bei dem unter zeichneten Gerichte geltend zu machen, widrigenfalls die Löschung erfolgen wird. Görlitz, den 18. September 1944. Das Amtsgericht.

¶iitersloh. SBandelsregister Ante sg n ll, 6. Sept. 1944. A 6tzzl „Hameg“ Metgllwgrensahrik Heinrich Westerbarkey, Gütersloh. Erloschen: Die Einzelprokura Hein— rich Vogt. Gütersloh.

7842

Hameln. 7843 In das hiesige Handelsregister A Nr. 1051 ist am 16. September 1944 u der Firma Luise Poock, vormals zerkaufsgesellschafst für Papier und Papierwaren in Hameln, eingetragen, daß die Prokura des Wilhelm Lücke in Hameln erloschen ist. Amtsgericht Hameln, 16. Sept. 1944.

(N25, Mockguer Straße 43). Die Prokura des Marcel Köllner ist erloschen.

Ohrdruß. 78001 Amtsgericht Ohrdruf (Thür.), den 13. September 1944.

Handelsxegister A Nr. 219 A. Knippen⸗ berg, Ohrdruf. Die Gesellschafter Her⸗ mine Knippenberg geb. Lichtenberger in Arnstadt i. Thür. und Dipl.⸗Kaufmann Horst Knippenberg in Berlin sind von der Vertretung der Gesellschaft aus⸗ geschlossen.

lilenburg. 7801 Handelsregister Amtsgericht Oldenburg (Oldb.. Nr. 1847 Firma Justin Hüppe in Oldenburg (Oldb.).

Dem Fräulein Lieselotte Mohr in Oldenburg ist Prokura erteilt.

Die Prokura von Dr. Wolf ist er⸗ loschen. 14. 9. 1944.

Nr. 2130 Firma Carl Wöltje in Oldenburg (Oldb.).

Offene Handelsgesellschaft.

Die Ehefrau des Kaufmanns und Photographenmeisters Carl Wöltje Helene

n . 7844 Amtsgericht Leipzig, 19. Sept. 1944. Veränderungen:

2886 Excelsior⸗Werl Rudolf Kiese⸗ mente und Apparate, G1, Gutenberg—⸗

urt Bierbaum (A 2657), Kempe &

mann, Görlitz),

wetter (Fabrik wr, . straße J.

geb. Kaß in Oldenburg ist als persönlich haftende Gesellschafterin in die Firma eingetreten. Die Gesellschaft hakt am 12. 9. 1944.

1. Januar 1915 begonnen.

22 .