Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 28. September 1944. S. 4
Uhlandstr. 7/8, stattfindenden Haupt⸗ versammlung hierdurch eingeladen.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Satz 17 der Satzung nur Aktio⸗ näre berechtigt, die ihre Aktien späte⸗ stens am 13. Oktober 1944 entweder bei der Gesellschaft in Berlin⸗Char⸗ loltenburg, Wilmersdorfer Str. 39, oder bei der Deutschen Bank in Berlin Ww 8 oder bei der Commerzbank AG. in Berlin We 8 während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.
Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer als Wertpapiersammelbank tätigen Reichs⸗ bankanstalt hinterlegt werden; in die⸗ sem Falle sind die Bescheinigungen über die erfolgte Hinterlegung spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Den 28. September 1944.
Heliowatt Werke Elektrizitäts⸗2A. G.
Seidel. Meine.
7888 Alsterthal⸗Terrain⸗Aktien⸗8Gesellschaft in Liquidation in Wellingsbüttel. Die Auszahlung, der 5. Liqui⸗
dationsrate in Höhe von 15 , —
RM 45 — pro Akttie erfolgt ab
3. Okt. 1944. Zu diesem Zweck ist
die bogenlose Ättie mit.; doppeltem
arithmetisch geordneten Nummernver⸗ zeichnis und einer Quittung über den zu empfangenden Betrag bei der Vereinsbank in Hamburg, Hamburg, Alterwall 20 — 30, einzureichen. Die bogenlose Aktie wird dem Einreicher mit entsprechen⸗ dem Stempelaufdruck zurückgegeben. Hamburg, den 21. September 1944. Der Abwickler: Otto Henneberg.
7959 Sauerländischer Bankverein Akt.⸗Ges. in Meschede i. W. .
Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zu einer am 18. Ottober 1944 um i2 Uhr im Hotel Egen zu Neheim (Neheim⸗Hüsten I), Hauptstraße 15, statt⸗ findenden Hauptversammlung ein.
Die Tagesordnung wird zu Beginn der Hauptvdersammlung bekanntgegeben werden.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 4 Tage vor der Hauptversammlung hei unserer Kasse in Meschede oder bei einem Notar oder bei einer als Wert⸗ papiersammelbank tätigen Reichsbank⸗ anstalt bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung hinterlegen.
Meschende, den 23. September 1944.
Erzgießerei Bronze und Metallwaren Fabriks Aktien⸗Gesellschaft in Wien.
Die für den 20. September 1944 einberufene Hauptversammlung war beschlußunfähig. 7886
Die Hauptversammlung wird hier⸗ mit für den 16. Oktober 1944, 18 Uhr, in die Kanzlei des Rechtsanwalts Dr. Josef Ezdorf, Wien, IX., Währinger Straße 6, einberufen. Die Aktionäre haben spatestens 3 Tage vor der an⸗ beraumten Versammlung die das Stimmrecht begründenden Aktien bei Dr. Ezdorf zu erlegen. ;
Diese zweite Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Höhe des ver⸗ tretenen Kapitals beschlußfähig.
Seestadt
7060].
15. Berschtedeme Bekammtmachnmgen Landwirtschaftliche Kreditanstalt Mecklenburg
10. Gesellschaften m. b. H.
In der außerordentlichen Gesell⸗ schafterversammlung vom 18. 9. 1944 ist die Auflösung der Gesellschaft für Verkehrs⸗ und Industrieunternehmun⸗ gen m. b. H., Berlin, beschlossen wor⸗ den. Zum Liquidator wurde Herr Direktor Georg Haegert, Berlin-Char⸗ lottenburg, Hardenbergstr. 12, bestellt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, lich bei dem unterzeich— neten Liquidator zu melden. .
Gesellschaft für Verkehrs⸗ und Industrieunternehmungen mbH. Der Liquidator: 7684 Georg Haegert.
Rostock.
Bilanz vom 31. Dezember 1943.
Besitzwerte. Barreserve (Postscheckguthaben) . .. Wechsel, eigene Ziehungen .... Eigene Wertpapiere (samtlich bei⸗der
K
mee b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere
5. Schuldner: a) aus Pächterkrediten... ... b) aus Schuldenregelungsdarlehen.
im letzten Monat fällig...
ä
e) Sonstige Schuldner...
Von diesen Summen sind gedeckt RM 1723 574,94,
a) Osthilfe⸗Entschuldungsdarlehen
gesetz c) Darlehen für Landeskulturzwecke
im letzten Monat fällig.. rückstãndig.
Saftsumme 300, — RMA) 8. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung. Abschreibung ....
Der Vorstand.
9
a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des
ej aus Darlehen für Landeskulturzwecke ... d) Zinsen (zuzüglich Tilgung und Verw. ⸗Kosten)
6. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte): b) Entschuldungsdarlehen gemäß Schuldenregelungs⸗ Zinsen (zuzügl. Tilgung u. Verwaltungskosten): J. Beteiligungen bei anderen Krebitinstituten (Genossenschaftsanteil
9g. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . 10. In den Aktiven und Passiven sind enthalten: a) Forderungen geg. Mitglieder des Verwaltungsrates RAM — —, b) Anlagen nach 517 KWG. RAM 100, —.
—— — d 28
Reichsbank beleihbar):
, S1 646,76 ö 4 zz, 50] 146 178 2
311 03699
I 380 360, - 16 130, 64 s 714 S650
7447, 30
lsz, S6 610,86 1688, 38
durch sonstige Sicherheiten
S 120 412 47
3 2503 271,62
w ,,,
Fps Jpv p̃ß̃
20 792,45 11 481, ia
N Fs sd
9 9 1 8 2
,,
w 1 88501
T 3a 7
Zentralhandelsrea lter
Schulden. w 1. Gläubiger: a) Einlagen deutscher Kreditinstitute ... 134 161,64 b) sonstige Gläubiger 994 158, 4 1128 320 08 Von diesen Summen entfallen: aa) auf jederzeit fällige Gelder RM 342 649,57, bb) auf feste Gelder und Gelder auf Kündigung Reichs⸗ mark 85 670,51. Von bb werden oder sind fällig: RM —, — innerhalb 7 Tagen, FM 623 157,21 darüber hinaus bis zu 3 Monaten, RM 162 513,30 darüber hinaus bis zu 12 Monaten. 2. Anleihen: a) Deutsche Pachtbank e GmbH., Berlin... 760 500, — b Deutfche Rentenbank⸗Kreditanstalt, Berlin .. 6 A4 8560 7475 285 60 3. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte): a) Osthilfe⸗Entschuldungsdarlehen— 2 503 271,62 b) Entschuldungsdarlehen gemäß Schuldenregelungs⸗ 1 157 734,55 e) Darlehen für Landeskulturzwecke ... 3 847 483,88 = ö s TJ pᷓᷣ q) Zinsen (zuzügl. Tilgung u. Verwaltungskosten): im letzten Monat fällig.... 20 792,46 rickstandig . . II 481,14 5 4. Grund⸗ oder Stammkapital (Betriebsfondsꝛ l00 000 — 5. Rücklagen nach 5 11 KWG. (satzungsmäßige Rücklagen) .... 264 599 92 6. Sonstige Rücklagen kö 45 000 — J. Rücklage für Ersatzbeschaffungg ... 2 093 45 J 8 884 79 9. Wertberichtigungspostenß ... 169 000 — 10. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.. 578871 , 20 341 70 12. Eigene Ziehungen im Umlauf R. 339 000, — 13. In den Passiven sind enthalten: Gesamtverpflichtungen nach z 11 Äbs. 1 und 516 KWG. RM S 942 605,68 14. Gesamtes haftendes Ei enkapital R. 384 941, 62 P 1 9219 314125 Gewinn⸗ und Berlustrechnung vom 31. Dezember 1943. Aufwendungen. FR. AM 9 Ertrã ge. RM & Persönliche Ausgaben .. 7 325 74 Zinsenüberschuß . 49 723 16 Soziale Abgaben .... 1593 69 Verwaltungskostenbeiträge Sachliche Ausgaben ... 15 33679 und Betriebsüber⸗ Steuern.... 27 570 55 wachungsgebühr ... 56 955 82 Provisionen .... 125 80 Sonstige Einnahmen.. 582 55 Abschreibung auf Geschäfts⸗ Außerordentliche Ein⸗ ausstattung ... 15 — nahmen.... 6 047 80 Reingewinn... 20 341 710 J. 1I2 309 27 112 309 27
Seestadt Rostoc, den 30. April 1944.
Landwirtschaftliche Kreditanstalt Mecklenburg. ⸗ Der Vorstand. Schwarz. Jaekel. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß
sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Vorschriften. Im übrigen haben auch die
Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes
wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. Schwerin i. Meckl., den 15. Juli 1944. Mecklen burgische Treuh and⸗Gesellschaft mit beschräntter Haftung. Wirtschafts prüfungsgesellsch aft. Dr. Deutler, Wirtschaftsprüfer.
, nm ,. ⸗ . x r . — . — 6. e me, 8. ö 33 z Duisburg. 7893 1 Nürnberg. 7898] stolp, Pom. nos] I. Handelsregmfter fz gericht Duisburg, Handels register 4. Genossenschasts⸗ ,, Dar en, a, n. „R. 81 A. Ländli ar⸗ un
r dite Angaben in 9 ) wird eine Gewä 2 die Richtigkeit seitens der k nicht übernommen.
Ansbach. . IJ S90] Handelsregister.
A 8 Wilhelm Eckert vormals Dr. Robert Müller C Co. Parfümerie⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ansbach.
Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und Verhindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch den nunmehrigen Ge⸗ schäftsinhaber Johannes Karl Dier⸗ meier von Berlin ausgeschlossen.
Ansbach, den 22. September 1944.
Amtsgericht. Augsburg. 7891 Amtsgericht Augsburg — Register⸗ gericht. Veränderungen:
SH.⸗R. B Au. 18 am 7. 8. 1944 bei „Gg. Hörber“, Sitz Augsburg (Schißler⸗ traße 6/4, Spedition): Prokura Weiß, ZJosef, ist erloschen. Hörber, Rosina, als Inhaberin ausgeschieden. un offene Handelsgesellschaft, begonnen am 29. September 1941. Persönlich haf⸗ tende Gesellschafter: Wimmer, Rosina, Spediteursehefrau, Vogt, Babette, Kraft⸗ 9 rersehefrau, Ie n ght Sofie,
echanikersehefrau, sämtliche in Augs⸗ burg. Jeder persönlich haftende Gesell⸗ 3 er ist allein vertretungsberechtigt.
S.⸗R. A Au. 112 am 16. 8. 1944 bei „Michael Lindermayr, Seifen⸗ und Waschmittelvertrieb , Sitz Augsburg (Woldishofer Str. 28): Lindermayr, Michael, als Inhaber ausgeschieden. Nunmehr ist Inhaberin: Irma Linder⸗ mayr, Kaufmannstochter in Augsburg. Die Prokuren Irma Lindermayr und Anna Silberhorn, geb. Dieter, sind er⸗ loschen.
S. R. B Au. 14 am 11. 8. 1944 bei Altienbrauerei zum Hasen Augsburg! itz Augsburg: Prokura Leiner, Theo⸗ dor, ist erloschen. Braunsc hw eiꝶ. 7832
Handelsregister Amtsgericht Braunschweig, den 21. September 1944.
Veränderung: ;
A 2655 Albert Limbach, Braunschweig , ,. und e,, , . hutfiltern 8). Die Prokura für Hein⸗ rich Weinz ist erloschen.
den 18. September 1944. Veränderungen: .
A 7058 Kraftfahrzeugvertrieb Duis⸗ burg Ernst H. Reinert in Duisburg. Kaufmann Ernst H. Reinert in Duisburg ist in das Geschäft als per—⸗ sönlich haftender Gesellschafter auf⸗ genommen. Die nunmehrige offene Handelsgesellschaft hat am 1. Juli 1944 begonnen. Zur Vertretung sind nur beide Gesellschafter gemeinsam oder jeder Gesellschafter zusammen mit einem Prokuristen ermächtigt.
A 7617 Friedrich Rabitz in Duisburg (Bauunternehmung, Hindenburgstr. 18.
Die Prokura Martha Rabitz ist durch Tod erloschen.
Gera. ¶ S9 il
Amtsgericht Gera, 13. September 1944. ; Veränderung:
S⸗R. A Nr. B01 Schulenburg
u. Beßler, Gera. Die Prokura des Franz Vißing ist erloschen.
Ilkenau. NIS95 Veränderung:
5 H.⸗R. B 2 Ilkenauer Sandelsgelsell⸗ schaff m. b. 5. in Ilkenau, O. S. Der Geschäftsführer Walter Nowak aus Ilkenau ist abberufen.
Amtsgericht Ilkenau, O. S. den 4. September 1944.
Lörrach. ¶7 S9] S.-R. A Tii52 Oberbadische Angora⸗ farm Karl Scheurer in Hauingen. Die Prokura des Direktors Karl Beck ist erloschen. . Lörrach, den 20. September 1944. Amtsgericht. I.
Veutitschein. IS9oĩ] Amtsgericht Neutitschein, den 23. September 1944. Neueintragung:
1
Sitz: Nesselsdorf Nr. 73 (Gemischt⸗ Kolonial⸗ und Milchwarenhandeh. Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. Januar 1944. der Milchverteiler Klement die Gemischtwarenhändlerin Henriette Popelat, beide in Nesselsdorf. Vertretung .. Gesellschafter selbständig ermächtigt.
. 3 . ö ; . 1
H.-R. Freib. A 54 K. X H. Popelat, Josej
e . sind Gesundheitstechnische Anlagen und In⸗ opelat und stallationen E. Rühl & Sohn, Zweig⸗
Zur kura des Ing. Werner Kraus ist der Gesellschaft ist jeder erloschen.
Amtsgericht Nürnberg, den 22. September 1944. Veränderungen: A 2197 — 20. 9. 44 — Verlag „Der Stürmer“ Julius Streicher in Nürn⸗ berg. Die Prokura des Lorenz Popp ist erloschen.
Osnabrück. ö 7899] Handelsregister Amtsgericht Osnabrück. Veränderung:
16. 9. 1944. Karl Bödeker, Mecha⸗ nische Kleiderfabrik., Osnabrück. Die Prokura des kaufmännischen An⸗ gestellten Clemens Trauden in Osna⸗
brück ist erloschen. Amtsgericht Osnabrück.
Ratibor. 790d
Handelsregister
des Amtsgerichts Ratibor. 14. September 1944.
H.⸗R. A 339 Richard Krause Nachflg. Richard Widensli (Eisenwaren, Straße der SA). Die Prokura des Helmut Widenski ist erloschen.
7901 Reichelsheim, Odenwald. H.⸗F. A 101. In unser Handels⸗ register wurde heute bei der Firma G. W. Heil in Fränkisch⸗Erumbach ein⸗ getragen, daß der Kaufmann Georg Philipp Wilhelm Heil in Fränkisch⸗ Crumbach als persönlich haftender Ge⸗ sellschafter in das Geschäft aufgenom⸗ men ist und daß die Gesellschaft am 1. September 1943 begonnen hat. Reichelsheim i. Odw., den 18. Sep⸗
tember 1944.
Amtsgericht. Reichenberg. 7902 Amtsgericht Reichenberg. eränderungen:
A 304 Rei., 21. September 1944. s Kratzig Kommanditgesellschaft, Neichenberg⸗ Harzdorß. Die Prokura des Gustav Kratzig ist erloschen.
A 634 Rei,, 31. September 1944.
niederlassung Reichenberg. Die Pro⸗
register
KREernhu b. Berlin. 7915 4 Gn.⸗R. 31. In das Genossenschafts⸗ register ist bei der Genossenschaft Ge⸗ meinnützige Kleinwohnhausbaugenossen⸗ schaft Zepernick e. G. m. b. H., Ge⸗ schaftsstelle Röntgentai, Kreis Rieder⸗ barnim, Nr. 31 des Registers, am 16. September 1944 folgendes eingetra⸗ gen worden:
Durch Generalversammlungsbeschluß vom 1. Juli 1944 ist die an diesem Tage angenommene Mustersgtzung — Muster 21941 — an die Stelle der früheren getreten. z
Bernau b. Berlin, 16. September 1944.
Das Amtsgericht. Abt. 4.
Köln. Kois] In das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen:
Nr. 106 bei der Genossenschaft Bäcker Einkauf Köln eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Köln fortan: Großhandel in Bäckerei⸗ und Konditoreiartikeln. Die Warenabgabe
erfolgt an Mitglieder und Nichtmit⸗
glieder. . Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 16. August 1944 ist das Statut geändert zu 5 1 Abs. 3, Gegen⸗ stand des Unternehmens betreffend. Köln, den 25. August 1944. Amtsgericht. Abteilung 24. Veu warn p. ; 7917 Genossenschaftsregister Amtsgericht Pasewalk, 8. August 1944. Veränderung: Gen.⸗R. 3 Amtsgericht Neuwarp: Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Ziegenort e. G. m. b. H., Ziegenort. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 3. Juni 19448 ist die Firma geändert in Raiffeisenkasse Ziegenort eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht.
stolp. Pom. 793) Amtsgericht Stolp, 11. Sept. 1944.
Gn.⸗R. 58 A. Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Labuhn, eingetragene
Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. Die Firma lautet jetzt: Raiff⸗ eisenkasse Labuhn, eingetragene Ge⸗
Darlehnsklasse Schwolow, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. Die Firma lautet jetzt: Raiff⸗ eisenkasse Schwolow, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
7. Konlurse und Vergleichs lachen
Calbe, Saule. 7919 Beschluß. ;
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 20. Dezember 1942 ver⸗ storbenen, zuletzt in Walternienburg wohnhaft gewesenen Kaufmanns Bruno Anton wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
Calbe (Saale), den B. August 1944.
Das Amtsgericht.
Ing elsingen. ö T7920
Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Karl Rüdenauer, fr. Schloß⸗ pächters in Berlichingen a. J. kommen im Weg der Nachtragsverteilung unter die unbevorrechtigten Konkursgläubiger noch zur Verteilung: Massemittel von 1885,30 RM abzüglich weiterer Kosten.
Die der achtragsverteilung zu⸗ grundeliegende Rechnung des Konkurs⸗ verwalters und das Schlußverzeichnis sind seit 23. August 1944 auf der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts Künzelsau niedergelegt. ;
Ingelfingen, den 21. September 1944.
Konkursverwalter. Bezirksnotar Plocher.
Wetter. Ruhr. 194i Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Schloßfabril
marstein (Ruhr) wird nach rechtskräf⸗ 33 Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs aufgehoben. Wetter (Ruhr), 21. September 1944. Amtsgericht.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt. lichen Teil, den , und für den Verlag: Prösiden Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf antzsch in Berlin 8w es
Druck der Preußischen Verlags und Druckerei Gmb Berlin .
nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht.
Preis dieser Nau mmer: 10 Mh
Berg CK Adolph G. m. b. H. in Vol⸗
Deutscher Reichs anzeiger
Preuß ischer Staats anzeiger
Erscheint an sedem Wochentag abends.
— zen Bezugspreis durch die Po
monatlich 2, 30 „ec zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei ö. Anzeigenstelle monatlich J. 90 66. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an. in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Ssw6ös, Wilhelmste. 80/51. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis seder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Hy. Einzelnummern werden mm gegen Barzahlung oder . dorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Nr. 219 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45
, n
reis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ MAM, einer dreigespaltenen 92 imm breiten Petit⸗Zeile 1.8 R.-M. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin S868, Wilhelmstr. 30 / 31, an. 7 Alle Dru austrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bructreij ein⸗ zusenden, insbe ondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Hefristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Bei rlin, Sonnabend, den 30. September, abends
Neichsbankgirolonto Berlin, Konto Nr. 1/1915 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
ö
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
2. Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs— produktion (Chef des Rüstungslieferungsamtes) über 9. Mobilisierung von Wälzlagerreserven. Vom 9. August 1944.
Anordnung Nr. 1145 des Reichsbeauftragten für zorst und a . 3 Absatzes, der 5. . Aus⸗ uhr forst⸗, und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse.
27. September 1944. ĩ . ö. ö
Anordnung XI 44 des Produktionsbeauftragten für Beklei— dung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Produktionslenkung auf dem Rauch warengebiet). Vom 20. September 1944.
Anweisung 144 des Leiters des- Produktionsausschusses
auchwaren und Pelze vom 20. September 1944 (Rauch⸗ warenmanipulation — Pelzveredelung). ö
Anweisung 2/44 des Leiters des Produktionsausschusses Rauchwaren und Pelze vom 20. September 1944 (Pelz⸗ verarbeitung).
Anweisung 3144 des Leiters des Produktionsausschusses Rauchwaren und Pelze vom 20. September 1944 . führung von pelzgewerblichen Reparaturen). :
Anweisung Nr. 9 der Gemeinschaft Schuhe über Herstellun 3⸗ verbot für Maßschuhe für den zivilen Bedarf. . 26. September 1944.
Bekanntmachung über die Ausgabe Herzinslicher Schuldver— , en der Konversionskasse für deutsche Auslands⸗
ulden.
Amtliches Deutsches Reich 2. Anordnung . des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion
(EEhef des Rüstungslieferungsamtes) über die Mobilisierung von Wälzlagerreserven
Vom 9. August 1944
Die auf Grund der ersten Durchführungsverordnung zum Erlaß des Führers über die Bestellung eines Reichsministers für Bewaffnung und Munition vom 20. März 1910 (RGGBl. 1949, , S. 514) und der Warenverkehrsverordnung in der Fassung vom 1. Dezember 1942 (RGBl. 1942, 1, S. . und des Führererlasses über die Konzentration der Kriegswirt⸗ schaft vom 2. September 1943 (RGBl. 1943, 1, S. 539) er⸗ lassene Anordnung über die Mobilisierung von Wälzlager⸗ reserven vom 26. Oktober 1943 (Wr) wird wie folgt ergänzt:
J.
Die Bestandsmeldungen dex Händler und Verbraucher von Wälzlagern sind in bestimmten Zeitabschnitten zu wieder— holen. Die Meldetermine werden vom Sonderring Wälzlager Arbeitsring Bedarfslenkung bekanntgegeben.
f.
Zur Abgabe der Meldung sind alle Unternehmungen ver⸗ pflichtet, die hierzu von ihrer örtlich zuständigen Gauwirt⸗ schaftskammer (Industrieabteilung) aufgefordert werden. Die Abgabe von ähnlichen Meldungen an die Ausschüsse und Ringe befreit nicht von der Meldepflicht gegenüber den Gau— wirtschaftskammern.
III.
Bei den Industrieabteilungen der Gauwirtschaftskammern werden Lenkungsstellen für Wälzlager gebildet. Die Leitung dieser Stellen wird von den bereits auf Grund der ersten Anordnung über die Mobilisierung von Wälzlagerreserven vom 26. Oktober 1943 ernannten Sachbearbeitern für Wälz⸗ lager bei den Gauwirtschaftskammern übernommen. Der Sonderring Wälzlager Arbeitsring Bedarfslenkung benennt den Gauwirtschaftskammern die übrigen Mitglieder der Lenkungsstellen. ; ;
. .
Soweit die gemäß Absatz 1 der Anordnung über die Mobilisierung von Wälzlagerreserven vom 26. Oktober 1943 gemeldeten Bestände nicht vom Sonderring Wälzlager Ar⸗ eitsring Bedarfslenkung zur Deckung des krlegswichtigen Be⸗ darfs herangezogen werden, können die Lenkungsstellen über die gemeldeten restlichen freien Bestände verfügen und den Verkauf anordnen, wenn hierdurch die Wälzlager für Repa⸗ raturzwecke rüstungswichtiger Betriebsanlagen oder Betriebs⸗ mittel sofort zum Einsatz gelangen. Der Verkauf hat zu den jeweils geltenden Preisen zu erfolgen. ;
Zur ziwangsweisen Durchsetzung sind die erfaßten Bestände erforderlichenfalls durch die zuständige Rüstungsinspektion auf Grund des Reichsleistungsgesetzes zu beschlagnahmen.
Berlin W 35, den g. August 1944.
Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.
Der Chef des Rüstungslieferungsamtes.
Betr.: 4 des Absatzes, der Einfuhr und der Ausfuhr
Gebiete der Forst und Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935, (RGBl. 1 S. 1239) und der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (Rl.Bl. ] S. 585), in Verbindung mit der Verordnung über die Erx⸗ richtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. 1 S. 1677, der Verordnung über den Zusammen— schluß der Forst⸗- und Holzwirtschaft in der Reichsstelle für Holz und zur Durchführung der Verordnung über die Er⸗ richtung einer Reichsstelle für Holz vom 25. September 1939 (RGBl. 1 S. 1947) und der Anordnung des Reichsforst— meisters zur Regelung der Verteilung und des Absatzes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 16. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937) wird mit meisters folgendes angeordnet: .
Die Anordnung Nr. 1144 des Reichsbeauftragten für For und Holz betr. . ! A Ausfuhr 30. September 1943 und die Nähere Anweisung hierzu vom leichen Tage (beide Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 228 vom 1. 10. 1943) behalten auch im Forstwirtschaftsjahr 1945 ihre Gültigkeit, jedoch mit nach⸗ stehenden Aenderungen:
.
2. Der 51 erhält fölgende Absätze (G5) und (6):
3. Der 5 6 erhält folgende Absätze (4 - und (5):
4. Im 89 entfällt Abs. (6), die folgenden Absätze (2) bis (9
5. Der z 12 erhält folgenden neuen Absatz:
6. Das Inhaltsverzeichnis der Näheren Anweisung zur
7. Im Abschnitt 1 unter A entfallen:
Die zweite Ausfertigung .. .“ An diese Stelle ist zu
S8. Im Abschnitt 1 unter B wird in Ziff. 3 ersetzt „Um⸗
9. Im Abschnitt JI unter D werden in Ziff. 2 nach „zum
Walther Schieber.
Anordnung Nr. 1/45 ; des Reichsbeauftragten für Forst und Holz
orst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 27. September 1944 Auf Grund des Gesetzes über die Marktordnung auf dem
Zustimmung des Reichsforst—
ö
des Absatzes, der Einfuhr und der
forst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse vom
Abs. 1, der Anordnung Nr. 1144 ist den Borten „Laub- und Nadelgrubenholz“ anzufügen: „in den im Absatz (6) aufgeführten Fällen“, ferner sind die Worte „Laub- und Nadelfaserholz“ zu streichen und hin⸗ zuzufügen die Worte: „Telegraphenstangen und Masten.“
„(ö) Bei Rechtsgeschäften nach Abs. 1 über Laub- und Nadelgrubenholz, ausgenommen in den im folgenden Absatz aufgeführten Fällen, sowie über Laub- und Nadel⸗ faserholz haben die eingewiesenen Erwerber dem Ver— tragspartner nach erfolgter Uebernahme eine der über— nommenen Menge entsprechende Uebernahmebescheini-— gung auszuhändigen.
(6) Beim Einkauf von Grubenholz zur Verwendung als Telegraphenstangen und Masten sowie Rüststangen, Betonsteifen usw. sind Grubenholz-Einkaufsscheine mit entsprechendem Ueberdruck zu übergeben. Kaufabschlüsse über Grubenholz zwischen Bergbaubetrieben und Zechen⸗ lieferanten dürfen nur gegen Uebergabe zweiteiliger Händlereinkaufsscheine in entsprechender Höhe erfolgen.“
M4) Rammpfähle dürfen vom Waldbesitz nur gegen Stammholz-⸗Einkaufsscheine mit entsprechender Kenn— zeichnung „Rammpfahlholz“ verkauft werden.
(56) Lärchenstammholz darf vom Waldbesitz nur gegen Stammholz-Einkaufsscheine mit entsprechender Kenn— zeichnung verkauft werden.“
erhalten die Bezeichnung (1) bis (3).
„Von der Beibringung eines Ausfuhrscheines für forst⸗ und holzwirtschaftliche Erzeugnisse ist abzusehen, soweit es sich um Dienstgüter einer Reichsbehörde han— delt, die mit Zustimmung der Obersten Reichsbehörde ins Ausland verbracht werden.“
Anordnung Nr. 1144 ist entsprechend den im nachfolgen— den vorgenommenen Aenderungen im Text richtigzu— stellen und nach „D. Laub- und Nadelfaserholz und Schichtnutzderbholz“ einzufügen „E. Telegraphenstangen und Masten“. Die bisherigen Punkte E bis G erhalten die neue Bezeichnung F bis IH.
In Ziff. 1, im zweiten Abs. der Schlußsatz: „Abweichend don dĩeser Regelung.. .“, in Ziff. 3 (1. Zeile) das Wort „je“ vor „100 fm“, ferner die letzten 3 Sätze: ab
setzen. „Die zweite Ausfertigung der Sammelliste mit dem Abschnitt III des Einkaufsscheines verbleibt bei der Prüfungsstelle. Auf den Abschnitten 1 und II hat die Prüfungsstelle (Forstamt), die die Richtigkeit der Sam⸗ melliste bescheinigt hat, als Verkäufer mit dem Zusatz: „It. Sammelliste“ zu unterschreiben.“ ⸗
tauschscheine mit aufgedruckten Mengen“ durch „Ein⸗ kaufsscheine mit aufgedruckten Mengen zum Einkauf beim Waldbesitz.“ —
ezuge von“ die Worte „Faserholz und“ und die Ziff. 3
gestrichen.
10. Anschließend wird folgender neuer Unterabschnitt ein⸗
ö
In Abschnitt 1 UM
gefügt: „E. Telegraphenstangen und Masten.
1. Für den Einkauf von zu Leitungsmasten (Tele—⸗ graphenstangen und Starkstrommasten) geeignetem Stammholz werden Nadeistammholz-Einkaufsscheine mit entsprechendem Ueberdruck ausgegeben.
Erfolgt der Verkauf von Telegraphenstangen und Masten unter Anrechnung auf die forstliche Grubenholz⸗ umlage, so ist ein Grubenholz⸗Einkaufsschein mit ent⸗ sprechendem Ueberdruck auszuhändigen (6 1 Abs. (6) der Anordnung Nr. 1145).
2. Einkäufe von fertigbearbeiteten, weiß geschnitzten Leitungsmasten lroh oder imprägniert) dürfen nur gegen Uebergabe eines einteiligen Einkaufsscheines für Lei⸗
tungsmasten in entsprechender Höhe erfolgen. Dieser Einkaufsschein ist in jedem Fall vom Verbraucher
(öffentliche Bedarfsträger, Elektrizitätswerke usw.) mit genauer Firmen- und Adressenangabe auszufüllen.
Erfolgt der Einkauf über den Handel, so ist der vom Verbraucher ausgefüllte Einkaufsschein dem Handel zum Einkauf beim Herstellerbetrieb zu übergeben.“
Die Unterabschnitte E bis G erhalten die entsprechende neue Bezeichnung F bis H.
b — — neu — (Laub- und Nadelschnitt— holz usw.) erfolgen nachstehende Aenderungen:
Ziff. 1 erhält die Fassung:
„J. Als Laub- und Nadelschnittholz im Sinne der Verteilungsmaßnahmen gelten u. a. auch Schwellen jeder Art, Hobeldielen, Stab- und Fasebretter, Latten, Kan⸗ teln, rauhe und gehobelte Leisten, Scheuerleisten, Rund⸗ schwarten — soweit diese für Nutzzwecke (ö B. als Gru— benschwarten) geeignet sind —, Parkettrohfriesen, Tür⸗ futter und bekleidungen, Kistenteile und Kistenzuschnitte, nicht jedoch: Kistengarnituren, Faßgarnituren, gekehlte Leisten (Zierleisten usw. , Rundstäbe. Halbrundstähe, Viertelstäbe, Holzpflasterklötze, fertige Mittellagen und alle sonstigen Holzhalb⸗ und fertigwaren.“
In Ziff. 4 sind im ersten Absatz die letzten Worte und als Unterdruck usw.“ sowie der zweite und dritte Absatz zu streichen.
Ziff. 5 ist zu streichen.
Die Ziffern 6— 10 erhalten die Bezeichnung 5—9.
In Ziff. 5 sind die Worte „des gleichen Forstwirt— schaftsjahres“ zu streichen.
Ziff. 8 erhält folgenden zweiten Absatz:
„Hölzerne Gleisschwellen in Reichsbahnabmessungen der Formen 1 und 2a und hölzerne Weichenschwellen der Form 1 dürfen nur an die Deutsche Reichsbahn zur Verwendung durch diese abgesetzt werden. Der Absatz an andere Stellen zur Verwendung durch diese ist nur migung des Reichsbahn-Zentralamts Berlin vorlegt.“
In Ziff.) ist als neue Position anzufügen: „V. Ver⸗ packungsmittelbedarf an Laub⸗ und Nadelschnittholz.“
Unter Positien Üsind in Ziff. 2 im ersten und zweiten Absatz je die Worte „Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft“ durch Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Amt Bau OT. Zentrale“ zu ersetzen und der dritte Absatz zu streichen.
Unter b), Ziff. 2, hat der letzte Satz im 5. Absatz zu lauten:
„Die für den Verschleiß geltenden Richtsätze sind dem Merkblatt Nr. 5, Zweiter Neudruck, des Generalbevoll⸗ mächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in der Fassung vom 7. September 1943 zu entnehmen.“
Anzufügen ist:
c) Die Deckung des Bedarfs an Nadelschnittholz für Behelfsheime
1. Die Deckung des Schnittholzbedarfs für Behelfs⸗ heime, die im Rahmen der durch den Reichswohnungs— kommissar gauweise festgesetzten Zuteilungsmenge sowie aus dem zugelassenen Mehreinschlag durch öffentliche Bedarfzträger oder Bauwillige errichtet werden, erfolgt durch Ausgabe von Einkaufsscheinen für Nadelschnittholz mit dem Aufdruck „Nur für Behelfsheime im Gau .. “*
2. Die Forst- und Holzwirtschaftsämter händigen dem Gauwohnungskommissar ihres Bezirks Nadelschnittholz⸗ Einkaufsscheine in dem Umfange aus, wie Schnittholz aus zusätzlichen Mehreinschlägen von Nadelstammholz entfällt und für Behelfsheime Verwendung finden soll. 3. Die Ausgabe der Nadelschnittholz⸗Einkaufsscheine an die Bauwilligen wird durch die Gauwohnungskom— missare im Einvernehmen mit den Forst- und Holz— wirtschaftsämtern geregelt. .
4. Die Abgabe von Nadelschnittholz zum Bau von Behelfsheimen darf nur gegen Uebergabe von Nadel⸗ schnittholz⸗Einkaufsscheinen nach Absatz 1 erfolgen. Die Abschnitte der Baukarte allein berechtigen nicht zum
Bezuge von Nadelschnittholz.
Die einkaufsscheinfreie Abgabe von Nadelschnitthol und Rundholz sowie der Austansch von . ,.