1944 / 219 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

4. Oeffentliche Zuftellungen

7985 Oeffentliche Zustellung. Frau Christa-Maria Welinow ge⸗ borene von Zerboni di Sposetti in Breslau, Korso-Allee 54, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Joachim Lattke in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, Diplom⸗Ingenieur Borislaw Welinow, früher in Breslau, jetzt un—⸗ bekannten Aufenthalts im Ausland, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte durch ehéwidriges Verhalten die Ehe unheilbar zerruttet habe, auf Grund des § 49 Ehegesetzes auf Scheidung der Ehe aus Alleinverschulden des Beklag⸗ ten. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 15. Dezember 1914, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2. R. 229/44.

Breslau, den 23. September 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

7986 Deffentliche Zustellung. Die, Frau Salomea Czajkowski ge⸗ borene Uminski in Graudenz, Fischerstr. Nr. 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Fiedler in Graudenz, klagt gegen ihren Ehemann Viktor Czaj⸗ komski in Graudenz, Fischerstr. 29, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung aus 5 49 Ehe⸗-G. und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß 8 60 Ehe⸗G. Die Klägerin ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Graudenz auf den 16. Dezember 1944.9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als PVrozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. ; Graudenz. den 25. September 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

8032 Ladung.

Die. Ehefrau Lvbuise Balestin geb. Durieux, Eppendorfer Baum 34, ihren Ehemann, den Werkmann Adolphe Balestin. früher St. Gilles, Rue Josephe Clais (Belgien), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung. Verhandlungstermin: 23. No⸗ vember 1944, gi Uhr, vor dem Land⸗ gericht Hamburg. Zivilkammer 15a. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Victorine Hamburg 20, klagt gegen

5. Verluft⸗ n. Ʒundsachen 7987

Nachstehende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen:

A 47606 Wilhelm Dell,

A IJI6 786 Erich Ruhnau,

A 152189 Erich Ruhnau.

A 218 488 Dr. Herbert Kopsch,

A 245 218 Dr. Herbert Koypsch,

vorzulegen.

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 30. September 1944. S. 2

244 851 Geor ald, 344046 Kurt Engelhard, 367 155 Robert Zanders, 369 422 Erich Geilke, 373028 Erwin Kumleben, 292 Robert Hülsmann, 312 Josef Haas, 3162 Rudolf Vortmann. 68 689 Carl Joseph Gierlichs,

U 315277 Wilhelm Brunkhorst.

Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.

Berlin, den 30. September 1944.

Allianz Lebensversicherungs⸗AG.

8056 Der von der Bayerischen Versiche⸗ rungsbank Aktiengesellschaft München und Allianz und Stuttgarter Berein Versicherungs⸗Aktiengesellschaft Zweig⸗ niederlassung München auf den Namen des Herrn Walther Stark, Jungholz, fr. Nürnberg, ausgefertigte Versiche⸗ rungsschein auf Unfallversicherung mit Vrämienrückgewähr Nr. U 43 265 ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten Einspruch erfolgt. München, den 25. 9. 1944. Bayerische Versicherungsbank A. G. Allianz Versicherungs⸗A ktiengesellschaft Zweigniederlassung München.

8037

240 g22 . Haas, g Ew

Gerling⸗Konzern ,,, ⸗Aktiengesellschaft, öln.

Der Hinterlegungsschein vom 9. 5. 19335 zum Versicherungsschein Nr. L 240 189 Josef Kilian, Duisburg, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft wenn nicht innerhalb

zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 25. September 1914.

gesellschaften

7683 Aufruf.

Die Aktionäre der Schokoladenfabrik DELI AG. in Abw., Prag 1, werden hiermit aufgefordert, die Äktienurkun— den zur Entgegennahme des Ab⸗ wicklungserlöses bis spätestens 31. 12. 1944 bei einer der nachfolgenden Banken:

. Deutsche Credit⸗Anstalt,

ussi

vnn che Escomptebank und Credit⸗

anstalt, Prag,

24 Die nicht fristgerecht eingereichten Aktien werden nach Maßgabe der ge⸗ setzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Die Bekanntmachung malig. Der Abwicklungstreuhänder: Wirtschaftsprüfer Franz Haas, Aussig, Platz der SA. 25.

erfolgt ein⸗

7989 Den és & . Altiengesellschaft, ien. . Aufforderung zum Umtausch unserer Aktien.

Die ordentliche Hauptver ammlung unserer Aktionäre vom 5. September 1944 hat im Sinne der Vorschriften der Umstellungsverordnung vom 2. August 1938 das Grundkapital unserer Gesell— schaft mit Fa 100 000, neu sest⸗ gesetzt.

Nachdem der vorerwähnte Beschluß ins Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir hiermit unsere Aktio⸗ näre auf, ihre Aktien mit Coupons Nr. 9 für 19441 uff. bis spätestens 31. Dezember 1944 einschließlich

bei der Gesellschaftskasse, Wien,

XVIII.. Mitterberggasse 11, oder bei der Länderbank Wien Aktien⸗ gesellschaft, Wien, J., Am Hof 2, während der üblichen Geschäftsstunden zwecks Abstempelung der Stücke einzu⸗

reichen.

Die Abstempelung erfolgt in der Weise, daß von je 4 Schilling⸗Aktien zu S 100, 1 Aktie (Mantel) in RM 100, abgestempelt wird, während die übrigen 3 Stück eingezogen und vernichtet werden.

Die Aktionäre erhalten zunächst nicht übertragbare Empfangsbescheinigungen, gegen deren Rückgabe die auf Reichs⸗ mark abgestempelten Aktien ausgefolgt werden.

Die Einreichstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheini⸗ gung zu prüfen.

Die Abstempelung erfolgt kostenfrei, sofern die Aktien nach der Nummern⸗ folge geordnet mit entsprechendem

doppeltem Nummernverzeichnis bei einer

der vorgenannten Stellen am zuständi⸗ gen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel mit der Durchführung. der Abstempelung nicht verbunden ist.

Die Stellen sind bereit, nach Möglich⸗ keit den An⸗ oder Verkauf etwaiger sich ergebender Spitzenbeträge zu vermitteln. Die hierbei entstehenden Steuern und Gebühren gehen zu Lasten der Aktionäre.

Diejenigen Aktien, die nicht bis ein⸗ schließlich 31. Dezember 1944 zur Ab⸗ stempelung eingereicht worden sind, so⸗ wie diejenigen Aktien, welche die zum Ersatz durch abgestempelte Stücke erfor⸗ derliche Anzahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfü⸗ gung gestellt worden sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Schilling⸗Aktien auszugebenden, auf Reichsmark abgestempelten Stücke wer⸗ den für Rechnung der Beteiligten ge⸗ mäß den gesetzlichen Vorschriften ver⸗ wertet werden. Der Erlös der ver⸗ werteten Aktien wird für Rechnung der Beteiligten bei Gericht hinterlegt und bis dahin den Berechtigten bei der Länderbank Wien Altiengesellschaft, Wien, ausgezahlt werden.

Wien, im September 1944. Dénes K Friedmann Aktiengesellschaft.

8038 MIA6G Mühlenbau und Industrie Aktien⸗ gesellschaft.

Ausgabe neuer Gewinnanteilscheinbogen. Die neuen Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend die Dividendenscheine Nr. 11—0 nebst Erneuerungsschein,

zu unseren Aktien Nr. 1 bis 6000 und Nr. 30 001 bis 50 000 über je FA 100, und Nr. 50 001 bis 53 000 über je Reichs⸗ mark 1000, gelangen gegen Einreichung der alten Erneuerungsscheine sowie eines der Nummernfolge nach geordneten doypel⸗ ten Verzeichnisses außer bei unserer Gefsellschaftskasse hei der Dresdner Bank, Berlin. Braun⸗ schweig, Dresden, Frankfurt a. M. und Hannover. der Deuntschen Bank. Berlin. Braun⸗ schweig. Dresden, Frankfurt a. M. und Hannover, der Commerzhank Aktiengesellschaft, Berlin. Braunschweig. Dresden, Frankfurt a. M. und Hannover, der Braunschweigischen Staatsbank, Braunschweig und dem Bankbans Hardy C Co. G. m. b. H., Berlin, zur Ausgabe. Im September 1944. MAG Mühlenbau und Andustrie Aktien⸗ gesellschaft. Der Varstand.

7988 Amag⸗Hilpert⸗Pegnitzhütte A. G. Herr Georg Gasper, Köln, ist aus

dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

2

1838

Am 30. September 1944 wird eine

3. Abwicklungsrate auf das berichtigte Aktienkapital von RM 731 600, in Höhe von 35 v. H. ausgezahlt. Der Be⸗ trag steht den Aktionären bei der Deutschen Bank in Essen zur Verfügung gegen Vorlage der Aktie. Die Aus⸗ zahlung wird auf der Aktie vermerkt. Essen, den 20. September 1944. Westdeutsche Terrain⸗Aktiengesellschaft in Abwicklung. Wirtschaftsprüfer Hogrefe, Abwickler.

I0. Gefellichaften m. b. H

7990 Gläubigeraufruf.

Die „Peho“ Gesellschaft m. b. H. für den Bedarf der physilalisch⸗pharma⸗ zeutischen Medizin in Wien, J., Hoher Markt 12, hat ihr Stammkapital von ell 300 000, auf EM 180 000, herabgesetzt. Hiervon werden die Gläu⸗ biger, deren Forderungen am Tage der letzten Veröffentlichung dieser Mittei⸗ lung bestehen, mit dem Beifügen ver⸗ ständigt, daß die Gesellschaft auf Ver⸗ langen bereit ist. Befriedigung oder Sicherstellung zu leisten. Gläubiger, die sich nicht binnen drei Monaten von diesem Tage an melden, werden als der beabsichtigten Herabsetzung des Stamm⸗ kayitales zustimmend erachtet.

Bemerkt wird, daß das Stammkapital durch Aufnahme der „Gekusa“ Gesell⸗ schaft für Kunststoffe und Kunststoff⸗ einsatz m. b. H. im Wege der Fusion auf 232 000 FM und durch Bareinzah⸗ lung weiter auf 250 000 RAM erhöht wird. Der Geschäftsführer.

Wochen ⸗bersicht der

79711. vom 23. Sep

; 14. Dentsche Reich sbant und BPantauswese

Deutschen Reichsbank

tember 1944.

Attiva.

J. Deckungsbestand an Gold und Devisen 2. Bestand an Wechseln und Schecks so des Reichs

Wertpapieren, die nach 13

den sind (deckungsfähige Wertpapiere) öJ ..

Lombardforderungen deutschen Scheidemünzen. Rentenbankscheinen ... sonstigen Wertpapieren sonstigen Aktiven

Grundkapital Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen...

b) sonstige Rücklagen und Rüchtellungen . w

Betrag der umlaufenden Noten Täglich fällige Verbindlichkeiten

Ann eine Kündigungsfrist gebundene Verbindichkeiten

Sonstige Passiva

F. M . 77 422 000 wie an Schatzwechseln 49 043 180 000 Ziffer 3 angekauft wor⸗ ö 53 401 000 ö 67 069 000 . 18 345 000 . 600 576 000

1 9 14

. 26 Sid O0 24 2 009 284 00 180 ooo ooo 150 o0o0 000 S0 og 660 ao 739 Saz 66 9g 00 gög O0

1 oa 8as 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: R.

Berlin, den 27. September 1944.

Reichs banktdirettorium.

Fu K

nk. retzschmann.

1. Hanbelsregister, 2. Sũterrechts regtfter,

m

register.

65. Musterregifster, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen. 5§. Verschiedenes.

1

I.. Handelsregister

ür die Angaben in? Y wird eine Gewähr 2 die Richtigkeit seitens der er fer . nicht übernommen.

Ead Miünder. 7926

In das Handelsregister A ist heute bei der Nr. 150 Mündersche Stuhl fabrik Wispler K Brockhoff, Inhaber: R. Sah⸗ ling & H. Konerding, in Münder ein⸗ getragen: Die Prokura des Heinrich Dierßen in Münder ist erloschen.

Bad Münder (D.), den 22. tember 1944.

Das Amtsgericht.

Sep⸗

Berlin. 7927 Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, den 19. September 1944.

Veränderung: A 112653 Friedrich Geyer, Labora⸗ toriumsapparate Kommanditgesellschaft. Die Gesamtprokura des Werner Geyer ist erloschen.

Schneeherg. 7903

Amtsgericht Schneeberg,

am 20. September 1944. S.⸗R. A 96 F. Winter jr., Langen⸗ bach. Die Prokura des Paul Max

Brückner in Plauen ist erloschen.

Siegen. 412041

In unserem Handelsregister B Nr. 638 ist bei der Firma C. Kling⸗ spor, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, in Siegen, folgendes einge⸗ tragen worden:

Die Prokura der Frau Carl Kling⸗ spor, Martha geb. Flender, in Siegen ist erloschen. .

Siegen, den 18. September 1944.

Das Amtsgericht.

siegen. . 79005]

In unser Handelsregister B 647 ist bei der Firma Siegerländer Kupfer⸗ werke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Weidenau, folgendes ein⸗ getragen worden:

Die Prokura des ] Keil

Rudolf Six und des Willibald Papen⸗ kort, beide in Weidenau, ist erloschen. Siegen, den 19. September 1944. Das Amtsgericht. striegnu. 7906 Amtsgericht Striegau, den 23. September 1944. Veränderung: A 423 Firma C. F. Lehmann, Striegau. Die Gesamtprokura des Kaufmanns Karl Müller in Striegau ist erloschen.

Weida. 7907 Amtsgericht Weida, 22. September 1944. Neueintragung:

H.⸗R. A 472 Schuhbedarf Helmut Hofmann Co. in Weida. Dffene Handelsgesellschaft seit 1. Juli 1944. Gesellschafter: Fabrikant Hans Hof— mann und Helmut Hofmann in Erfurt, Espachstraße 3. Zur Vertretung der Ge⸗ sellschaft ist nur der Fabrikant Hans Hofmann in Erfurt berechtigt. Wies haden. . 7908

Amtsgericht Wiesbaden.

2 H.⸗R. A 3306 L. Schellenberg'sche Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Wies⸗ baden. Die Prokura des Iysef TDornauf ist erloschen.

A 3388 Henkell K Co., Wiesbaden⸗ Biebrich. . Alice Henkell geb. Freiin von Riedel in Wiesbaden ist als per⸗ sönlich haftende Gesellschafterin zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt.

Wilhelmshaven. 7909 Sandelsregister Amtsgericht Wilhelmshaven.

Veränderungen zur Firma H⸗R. A Nr. 1098 Drogerie Gebrüder Keil In⸗ haber Rudolf Reil:

Die Gesell⸗

Die Firma ist geändert. schaft ist aufgelöst.

Der Bürogehilfe Erich Keil ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Alleininhaber ist der Drogist Rudolf eil.

4. Genossenicharts⸗ register

Andernach. 7913 Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Andernach.

Der im Genossenschaftsregister unter Nr. 20 eingetragene Landwirtschaftliche Spar⸗ und Darlehnskassenverein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, Miesenheim, ist durch Anordnung des Reichswirt⸗ schaftsministers vom 4. September 1944 aufgelöst.

Andernach, den 18. September 1944.

Amtsgericht. Gn.⸗R. 20.

Anklam. . 7914 Die im Genossenschaftsregister unter Nr. 3 eingetragene Butterei Genossen⸗ schaft Dennin, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Dennin, heißt jetzt: Raiffeisen⸗Molkerei Dennin, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dennin. Anklam, den 36. August 1944. Amtsgericht. GStrualsundl. 7976] Gn.⸗R. 70. Eier⸗ und Geflügelver⸗ wertungsgenossenschaft Franzburg⸗ Barth, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗Eierverwer⸗ tung Stralsund, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Stralsund, 21. Sept. 1944.

5. Musterregister

Rie litꝝ. 8019

In das Musterregister ist am 22. Sep⸗ tember 1944 bei Lisl Grün, Kunst⸗ gewerblerin in Bielitz, Anmeldung vom 13. 10. 1941, betreffend 18 Muster für Trachtenarbeiten (plastische Erzeugnisse) eingetragen worden: Ir e f fr bis auf 15- Jahre verlängert.

Amtsgericht Bielitz 12 M.⸗R. 1.

Iserlohn. 7940

In unser Musterregister ist heute ö eingetragen worden:

M.⸗R. 4247. Göcke u. Sohn vorm. Moritz Ribbert Aktien⸗Gesellschaft in Hohenlimburg, ein versiegelter Um⸗ schlag, angeblich enthaltend: 10 Muster Zellwoll⸗Mousseline „Ragusa“, Nr. 3595 bis 36901, 1 Muster Bemberg Wäsche— stoff „Capri“, Nr. 3605, 16 Muster Bemberg Lavanda „Lugano“, Nr. 3606 bis 3621, Flächenerzeugnisse, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 9g. Sep⸗ tember 1944, 8 ih

Iserlohn, den 12. September 1944.

Das Amtsgericht. München. 7977 Amtsgericht München.

Dorfen, den 25. September 1944.

In das Musterregister ist eingetragen:

J. unter Nr. 4340 Fritz Schneider genannt Schneid, Ingenieur⸗Kauf⸗ mann in München, ein Muster eines Heldengedenkmales, Ausführung in allen Formen, Ausmaßen und Far⸗ ben negativ und positiv, Gesch.-Nr. 2/1544, offen. Muster für Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 17. Mai 1944, 10 Uhr 30 Min.

2. unter Nr. 4241, Engelbert Plötz, Lagermeister, und Albert Wittkopp, Kaufmann, beide in München, ein Muster, betreffend die Ausbildung einer Trauerschleife bzw. einer Arm⸗ binde für Leidtragende, Gesch.⸗Nr. P 215 / 3, versiegelt, Muster für plast. Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre. angemeldet am 19. September 1944, 10 Uhr 30 Min. 3

3. unter Nr. 4242, Engelbert Plötz, Lagermeister, und Albert Wittkopp, Kaufmann, beide in München, ein Muster, betreffend die Ausbildung einer Trauerschleife bzw. einer Arm— binde für Leidtragende, Gesch⸗ Nr. P 215/2, versiegelt, Muster für plast. Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 19. September 1944,

Lagermeister, und Albert Wittkopp, Kaufmann, beide in München, ein Muster, betreffend die Ausbildung einer Trauerschleife bzw. einer Arm⸗ binde für Leidtragende, Gesch.⸗Nx. P 215 / l, versiegelt, Muster für. plast. Erzeugnisse, . drei Jahre, angemeldef am 19. September 1944, 10 Uhr 30 Min.

⁊. Konturse und Vergleichs lachen

München. 4 8020 19 N 12144. Das Amtsgericht Mün⸗ chen hat über den Nachlaß der am

witwe Maria Strobl aus München, Wilhelm⸗Herz⸗Straße 12 b, zuletzt wohn⸗ haft in Rösenheim, Samerstraße 31, am 8. September 1944, nachmittags 16 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Valen⸗ tin Stolz, München, ir m gsisfe B. Offener Arrest mit Anzeige

30. September 1944 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderung bis 30. September 1944 im Zimmer Nr. 733 / III, Prinz⸗Ludwig⸗Str. Jg. Ter⸗ min zur Wahl eines anderen Verwal⸗ ters, eines Gläubigerausschusses und wegen der in 132, 134, 137 KO. bezeichneten Angelegenheiten sowie all⸗ gemeiner Prüfungstermin: Samstag, den J. Oktober 1944, je vormittags 10 Uhr, Zimmer 722 / II, Prinz⸗Ludwig⸗ Straße 9.

Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

PIauen, Vogtl. 8021

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Martha Gertrud verw. Biertel geb. Preßler in lauen, Blücherstr. 20, wird nach Abhaltung J mm aufgehoben. 16 N

10 Uhr 30 Min.

Amtsgericht Plauen, 22. September 1944.

4. unter Nr. 4243, Engelbert Blötz,

21. 5. 1944 verstorbenen Malermeisters⸗

rist' bis

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 30. Seytember 1944.

. 3

Anweisung 1144 des Leiters des Produltionsausschusses Rauchwaren und Pelze (Rauchwarenmanipulation Pelzveredelung)

Vom 20. September 1944

Auf Grund der S5 11 und 13 der Anordnung Xl 44 vom 20. September 1944 des Produktionsbeauftragten für Be⸗ kleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Produktionslenkung auf dem Rauch— warengebiet) in Verbindung mit der Verordnung über den Warenverkehr in der u! vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) und dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 sowie der ersten Verordnung zur ö. dieses Er⸗ lasses vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 520/531) wird mit Zustimmung des Produktionsbeauftragten folgendes angeordnet:

1

Das Gemeinschaftswerk des deutschen Pelzveredelungsgewerbes als Lenkungsstelle der Pelzveredelung

851

(I) Das Gemeinschaftswerk des deutschen Pelzveredelungs— gewerbes wird als Bewirtschaftungsstelle des Produktions⸗ ausschusses Rauchwaren und Pelze ermächtigt:

1. Belegungspläne für das Pelzveredelungsgewerbe aufzu— stellen und sie nach Genehmigung durch die über⸗ geordneten Stellen durchzuführen;

den Pelzveredelungsunternehmen Herstellungsanweisun⸗ gen und Produktionsaufgaben zu erteilen;

Anweisungen darüber zu erlassen, in welcher Weise die von Manipulanten vergebenen Pelzveredelungsaufträge durchzuführen sind;

den Pelzveredelungsunternehmen die Annahme und Aus— führung von Veredelungsaufträgen bestimmter Auftrag⸗ i die ihnen das Gemeinschaftswerk zuweist, ver⸗

indlich vorzuschreiben;

den Pelzveredelungsunternehmen die Roh⸗ und Hilfs⸗ stoffe, die für die Veredelung von Pelzfellen benötigt werden, zuzuteilen;

nähere Bestimmungen über die Verwendung von Roh⸗ und Hilfsstoffen zu treffen;

Prüfungen, insbesondere Betriebsprüfungen bei den Pelzveredelungsunternehmen durchzuführen und darüber zu wachen, daß die Zurichtung von Pelzfellen für den Wehrmachtbedarf und den ihm gleichgestellten sonstigen öffentlichen Bedarf ordnungsmäßig ausgeführt wird. Der Produktionsausschuß kann bestimmen, in welcher Weise die in Ziffer 7 bezeichneten Ueberwachungsmaß⸗ nahmen auszuführen sind.

(2) Die dem Gemeinschaftswerk erteilten Ermächtigungen gelten auch gegenüber denjenigen pelzgewerblichen Unter⸗ nehmen, die nicht Mitglieder des Gemeinschaftswerks sind.

(3) Das Gemeinschaftswerk kann die von ihm erlassenen Anweisungen auch auf einzelne pelzgewerbliche Unternehmen beschränken.

Il Durchführung der Pelzveredelung lallgemeinꝝ . g .

(h Manipalantzn dürfen Pelzfelle, die angemein oder im

Einzelfall einem bestimmten Verwendungszweck vorbehalten sind, nur diesem Verwendungszweck , veredeln und veredeln lassen. (23 Manipulanten haben folgende Pelzfelle ausschließlich

den nachgenannten Zwecken vorzubehalten:

Schaffelle

Lammfelle

Schmaschen

Forschen

Hamsterfelle

Hundefelle, ausländische

Rotfuchsfelle, inländische dem Wehrmachtbedarf und dem Bedarf sonstiger öffentlicher Stellen, die hinsichtlich der Deckung dieses Bedarfs der Wehr⸗

macht gleichgestellt sind oder werden,

Katzenfelle dem vorgenannten Bedarf sowie dem Heilbedarf und dem Reparaturbedarf. Für die beiden letztgenannten Bedarfszwecke dürfen Katzenfelle jedoch nur mit Genehmigung der Ver— teilungsstelle für zugerichtete Felle in der Fachgruppe Rauch⸗— waren und Pelze der Veredelung zugeführt werden.

III

Sicherung des Wehrmachtbedarfs und des * gleichgestellten sonstigen öffentlichen Bedarss

8 3

Beschleunigte Durchführung der Manipulation und Veredelung . Manipulanten haben die für Wehrmachtzwecke oder die für gleichgestellte öffentliche Zwecke bestimmten Felle un ver⸗ züglich manipulieren und zurichten oder in sonstiger Weise veredeln zu lassen.

Die gleiche Verpflichtung trifft die Hamsterkürschner, soweit sie Hamsterfelle selbst manipulieren und zurichten. Die Zu⸗ richtung oder sonstige Veredelung hat nach den Anweisungen des Gemeinschaftswerks des deutschen Pelzveredelungsgewerbes zu erfolgen.

(2) Manipulanten und Hamsterkürschner haben ugerichtete Hamsterfelle (soweit sie nicht im Einzelfall für Reparatur—⸗ oder Ausfuhrzwecke freigegeben werden) zu Futtern nach näheren Anweisungen des e deer eu fr f zu ver⸗ arbeiten oder verarbeiten zu lassen.

IV Lenkung der Pelzveredelungsaufträge

§ 4

(I) Die Vergebung von Veredelungsaufträgen für PVelafelle und Pelzwaren jeder Art sowie . ,, . . führung solcher Aufträge bedarf grundsä lich einer Genehmi⸗ gung des Gemeinschaftswerks des deutschen Pelzveredelungs⸗ gewerbes.

(2) Das Gemeinschaftswerk ist ermächtigt, mit Zustimmung des Produktionsausschusses Ausnahmebestimmungen zu treffen, insbesondere die Verpflichtung zur Einholung der Genehmigung auf Felle und Pelzwaren bestimmter Art oder auf besondere Verwendungszwecke zu beschränken.

G) In den Genehmigungsanträgen ist anzugeben, wieviel und welche Arten von Pelzfellen oder Pelzwaren zur Ver⸗ edelung vergeben werden sollen, wo die Pelzfelle oder Pelz⸗ waren lagern und welchen Veredelungsunternehmen der Ver⸗ edelungsauftrag erteilt werden soll.

(4 Das Gemeinschaftswerk kann vorschreiben, an welche Unternehmen ein Veredelungsauftrag zu vergeben ist.

V

Pflichten der Manipulanten bei Beendigung der Zurichtung . und der Manipulation

§8 5

(I) Pelzfelle, die zur Deckung des Wehrmachtbedarfs und des ihm gleichgestellten Bedarfs sonstiger öffentlicher Stellen veredelt werden, sowie Pelzfelle, die zu Heilzwecken oder zu technischen Zwecken veredelt werden, sind von den Manipu— lanten der Verteilungsstelle für zugerichtete Felle in der Fachgruppe Rauchwaren und Pelze, Leipzig C], Bruhl 3739, zu melden. Die Meldung hat kurze Zeit vor oder spätestens unmittelbar nach Beendigung der Veredelung unter Angabe der Art und Stückzahl der zugerichteten Felle, der Art der Veredelung und des Namens und Sitzes des Veredelungs⸗ unternehmens zu erfolgen.

(2) Ebenso haben Rauchwarenmanipulanten und Hamster⸗ kürschner die Futter und Streifen nach Zahl und Ausmaßen zu melden, die für ihre Rechnung zur Deckung des Wehr⸗ machtbedarfs oder des ihm gleichgestellten Bedarfs sonstiger öffentlicher Stellen hergestellt wurden.

(3) Felle, Futter und Streifen, die gemäß Abs. 1 und 2 der Verteilungsstelle gemeldet werden müssen, sind ausschließlich nach den Weisungen der Verteilungsstelle zu veräußern.

(4 Felle, Futter und Streifen, die auf Grund der Ver⸗ äußerungsweisung im Sinn des Abs. 3 erworben werden, dürfen nur für solche Zwecke verwendet werden, für die die Veräußerungsweisung erteilt ist.

Meldepflichten der Pelzveredelungsunternehmen 86

Pelzveredelungsunternehmen haben dem Gemeinschaftswerk des deutschen Pelzveredelungsgewerbes bis zum Vierten eines jeden Monats, getrennt nach Wehrmachtfertigung und sonstiger Fertigung zu melden:

a) wieviel Felle, Futter, Streifen, Tafeln usw. sie im vor— ausgegangenen Monat veredelt haben. In der Meldung ist die Art der Veredelung (z. B. Wehrmachtzurichtung, Neutralzurichtung, Sealfarbe usw.) anzugeben,

b) den Auftragsbestand am Ende des vorausgegangenen Monats nach Stückzahl, Fellart, Art des Veredelungs⸗ auftrags und der vereinbarten Liefeyfristen.

ö Strafvorschriften 587 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ weisung werden nach den S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Ver⸗ ordnung werden vom Reichsbeauftragten für Rauchwaren wahrgenommen. . VII Schluß vorschtift §8 8 Diese Anweisung tritt am siebenten Tage nach Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗ gn auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 20. September 1944. Der Leiter des Produktionsausschusses Rauchwaren und Pelze Bisegger.

Anweisung 2/44 . des Leiters bes Produktionsausschusses Rauchwaren und Pelze (Pelzverarbeitung) Vom 20. September 1944

Auf Grund en Ss 11 und 13 der Anordnung XI/44 vom 20. September 1944 des Produktionsbeauftragten für Be⸗

kleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstungœ

und Kriegsproduktion (Produktionslenkung auf dem Rauch⸗ warengebiet) in Verbindung mit der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 ,,. IL S. 686) und dem Erlaß des Führers über die

onzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 sowie der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGGBl. 1 S. 5295531) wird mit Zu⸗ stimmung des Produktionsbeauftragten folgendes angeordnet:

81 Verbot der Neuanfertigung von Pelzsertigerzeugnissen () Die Herstellung (Neuanfertigung) von Pelzfertig⸗ erzeugnissen (Pelzwaren im Sinn der Nrn. 564 und 565 des Statistischen Warenverzeichnisses) ist verboten; ausgenommen sind nur die nachstehenden pelzgewerblichen Herstellungs⸗— arbeiten, nämlich die Verarbeitung von Pelzfellen zu

J. Colliers, Krawatten und Würgern, und zwar aus Fuchs⸗ fellen unter Verwendung von nicht mehr als einem Fell, aus Marderfellen, Iltisfellen oder gleichgroßen anderen Fellen unter Verwendung von höchstens zwei Fellen, aus kleineren Fellen in einer Größe, die nicht die Größe einer zweifelligen Iltiskrawatte übersteigt,

Frauenpelzkragen bis zu einer Breite von 25 em,

; Helzmitzen für Männer und Frauen, unter Beschränkung auf die Herstellung in den Gauen Ostpreußen, Danzig Westpreußen, Wartheland, Oberschlesien und Nieder— schlesien sowie im Bezirk Bialystot für den örtlichen Bedarf,

solchen Pelzwaren, für deren Herstellung Felle freige—⸗ geben oder zugeteilt worden sind,

a) einem Pelzverarbeitungsunternehmen für Ausfuhr— zwecke,

b) einer öffentlichen Stelle zur Ausführung eines pelz⸗

wirtschaftlichen Beschaffungsvorhabens.

Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2.

(2) Die in Abs. 1 Ziffer 1—3 aufgeführten Pelzwaren dürfen nur hergestellt werden, sofern das Fell material, aus dem die Herstellung erfolgen soll, nicht der Ablieferungspflicht unterliegt und nicht der Deckung des öffentlichen Bedarfs, des Reparaturbedarfs, der Ausfuhr oder sonstigen Zwecken vorbehalten ist.

52 Beschränkungen und Erweiterungen des Herstellungsverbotes, Einzelausnahmen

Der Produktionsausschuß behält sich vor, den Kreis der in § 1 Abs. 1 Ziff. 1—3 aufgeführten Pelzfertigerzeug⸗ nisse durch besondere Anweisungen zu erweitern oder einzu⸗ schränken. Er kann auch in Einzelfällen weitere Ausnahmen von dem Herstellungsverbot des 5 1 Abs. J bewilligen.

83 8 Durchführung der Pelzverarbeitung lallgemein)

(1) Pelzverarbeitungsunternehmen dürfen Felle, Futter und Streifen, die ihnen für einen bestimmten Zweck zugeteilt worden sind, nur zur Ausführung solcher Aufträge verwenden, für die die Zuteilung erfolgt ist.

(2) Pelzverarbeitende Unternehmen haben bis zum Vierten jeden Monats der Verteilungsstelle für zugerichtete Felle bei der Fachgruppe Rauchwaren und Pelze, Leipzig C1, Brühl 3739, f melden, wieviel Futter und Streifen, ins⸗ besondere Hamsterfutter, für Wehrmachtzwecke und Zwecke des diesen gleichgestellten sonstigen Bedarfs in dem voraus⸗ gegangenen Monat in ihren oder für ihre Unternehmen her⸗ gestellt worden sind.

§5 4 Lenkung der Pelzverarbeitungsaufträge

() Die ,, von Aufträgen auf Verarbeitung von Pelzfellen zur Herstellung von Pelzwaren sowie die Annahme und Ausführung solcher Aufträge bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung. Die Genehmigung wird erteilt:

a) bei Aufträgen öffentlicher Stellen und bei Aufträgen auf

Herstellung einer Mehrheit von Pelzwaren vom Produktionsausschuß Rauchwaren und Pelze, b) bei Aufträgen auf Herstellung von nicht mehr als einer Pelzware vom Reichsinnungsverband des Kürschner-, Hut⸗ und Handschuhmacherhandwerks.

) Der Produktionsausschuß kann Ausnahmebestimmungen treffen, insbesondere die Verpflichtung zur Einholung der Genehmigung auf Pelzwaren bestimmter Art oder auf besondere Verwendungszwecke beschränken.

(6) In den Genehmigungsanträgen ist anzugeben

a) wiepiel und welche Arten von Pelzwaren in Auftrag

gegeben werden sollen,

b) wieviel und welche Arten von Pelzfellen zur Ausführung

des Auftrages verwendet werden sollen,

c) auf welche Weise der Auftraggeber die zu verwendenden

Felle oder das Verfügungsrecht über sle erworben hat,

q) welchen Verarbeitungsunternehmen der Auftrag erteilt

werden soll.

( Der Produktionsgusschuß Rauchwaren und Pelze kann Auftraggebern vorschreiben, an welche Unternehmen ein Pelz⸗ verarbeitungsauftrag zu vergeben ist. Das gleiche gilt für den Reichs in nungsberhband des Kürschner⸗ Hut⸗ und Hand⸗ schuhmacherhandwerks hinsichtlich der Aufträge gemäß Absatz 1b.

§8 5 Meldepflicht bei Beendigung der Herstellung

Pelzverarbeitungsunternehmen, die für einen öffentlichen Bedarfsträger einen Auftrag auf Herstellung von Pelzwaren erhalten haben, haben dem Produktionsausschuß Rauchwaren und Pelze bis zum Fünften jeden Monats für den vorher— gehenden Monat zu melden

Auftraggeber, Auftrag und Auftrag-Nr. oder Ich.

Art und Zahl der fertiggestellten Pelzwaren,

(nach Pelzwarenarten getrennt) Art und Zahl der ver

wendeten Felle,

Art und Zahl der abgelieferten Pelzwaren.

§8 6 Strafvorschriften

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ weisung werden nach den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß S 14 sowie das Ordnungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Ver— ordnung werden vom Reichsbeauftragten für Rauchwaren wahrgenommen.

87 Schluß vorschrift Diese Anweisung tritt am siebenten Tage nach Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersieiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 20. September 1944.

Der Leiter des Produktionsausschusses Rauchwaren und Pelze. Bisegger.

Anweisung 3/44 des Leiters bes Produltionsausschusses Rauchwaren und Pelze (Durchführung von pelzgewerblichen Reparaturen)

Vom 20. September 1944

Auf Grund der sz 1 und 13 der Anordnung XI/44 vom 20. September 19414 des Produktionsbeauftragten für Be⸗ kleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion Produktionslenkung auf dem Rauch⸗= warengebiet) in Verbindung mit der Verordnung über den Warenverkehr in der Fasffung vom 11. Dezember 1942 RGBl. 1 S. 686) und dem Erlaß des Führers über die ton September 1943 sowie der ersten Verordnung zur gen g fine, bie. Er⸗ lasses vom 6. September 1945 (GBI. 15. ö wird mit