1944 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger N

20 vom L. Oktober 1944. S. 2

3. Cohn geb. Zallud, Adele Sara, geb. 28. 12. 75 Wien, zul. wohnh. gew. Berlin W 50, Augsburger Str. 35,

4 Gutmann, Ernst Israel, geb. 26.7. 95 Pankow, zul. wohnh. gew. Bln. Wilmersdorf, Eisenzahnstr. 6 bei Hirschfeld,

5. Twiasschor, Pinkas, geb. 1. 12. 83 Kolomea, Galizien, zul. wohnh. gew. Bln.Eharlottenburg 2, Bleibtreustr. 10.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi⸗

denten Berlin-Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle, Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden.

Berlin, den 25. September 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Senne.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479 deim Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 905/42 5400 MbliB. dom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zu⸗ ständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden. vom 29. Mai 1941 RGBl. 1 8. 303 wird das hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Goldschmidt, Else Sara, geb. 14. 2. 1893 in . zul. wohnh. gew. Berlin NMWw 40, Calvin⸗ raße 10,

2. Kahn, Rudolf Israel, geb. 15. 3. 1904 in Hamburg, zul. wohnh. gew. Verlin⸗Charlottenburg, Tauentienstr. 8

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi⸗

denten Berlin⸗Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle, Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden.

Berlin, den 26. September 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Senne,

Bekanntmachung

Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. Seite 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein— ziehung, volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I Seite 479 dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 J 963 42 = 5400 MBli. vom 22. Juli 1942 Seite 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommu— nistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RéGBl. ] Seite 303 wird die Hypothek von 6000 Res nebst Zinsen,

eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Rüdersdorf von

D

zu nstetn des

Delttlt C S, ven z9. Septemoer 1944. Ge! imme Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Senne.

Bekanntmachung Auf Grund 51 Abs. 2 der Verordnung über die Ein iehung von Termögen vom 4. Oktober 1939 (RGöBl. 1 S. 199 wird das Vermögen folgender Personen 1. OG enasek, Ruena, geb. 19. 2. 1906 in Neuenburg, zuletzt Steinhof Nr. 9ö, Pakgandlova, Marie, geb. 3. 6. 1895 in Prag, zu— letzt Mnischek Nr. 388, Roiß, Martha, geb. Bergmann, geb. 25. 7. 1899 in Prag, zuletzt Prag XIX, Baumgarkenzeile 17, Samuel, Siegmund (Dr.), geb. 18. 5. 1886 in Preß⸗ burg, zuletzt Preßburg, Gaisgasse 26, svejkovsky, Anton, geb. 11. 6. 1908 in Radotin, zuletzt Ssirow Nr. 208, „Schäcz ler, Gertrud, geb. 14. 1. 1892 in Schlan, zu⸗ letzt Prag XIX., Benedikt⸗Rieth⸗Straße 5, „Schmidt, Marie, Personalien unbekannt, Prag II, Hotel Imperial, „Schneider, Jolanta, geb. 7. 12. 1906 in Deutsch⸗ k Radotin Nr. 21, „Stanek, Georg, geb. 5. 4. 19008 in Jeseniee, zuletzt Fadoschowitz Rr. Loh, P Stein, Jaroslaus, geb. 24. 9. 1904, wo unbekannt, zuletzt Wittingau 84,11, Steiner, Eduard, geb. 29. 11. 1855 in Nadejkow, zu⸗ letzt Prag XII, Manesgasse 61, ; „Ste iner, Rudolf, geb. 28. 10. 1891 in Modletitz, zu⸗ letzt Prag II, Fleischergasse 1a, Steinochr, Jaroslav, geb. 30. 5. 1913 in Nettolitz, et. Welleschin Nr. 49, Vinicki, Otto (Dr.), Personalien unbekannt, Prag XII, Manesgasse 47, 15. Wiesner, Wenzel, geb. 20. 8. 1893 in Remnitz, zu⸗ letzt Prag X, Sudetenstraße 19, hierdurch zugunsten des Reiches vertreten durch den Deut— schen Staatsminister in Bhmen und Mähren eingezogen. estgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim utschen Staatsminister, Prag III, Drazitz⸗Platz 7n, zu melden. . Prag, den 27. September 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

zuletzt

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zuletzt

Anordnung 144 des Beauftragten fir die Bewirtschaftung von Festkraststoffen . über die Lenkung des r n e, Vom 28. September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben (Planungsamt) vom 30. August 1944 über die Bestellung eines Beauftragten für die Bewirtschaf— tung von Festkraftstoffen wird mit Zustimmung des General—

bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben (Planungsamt) und des Reichsverkehrsministers angeordnet:

§1 Den Einsatz bon Festkraftstoffen regeln die Nahverkehrs— bevollmächtigten gemeinsam mit den Landeswirtschaftsämtern und die nachgeordneten Dienststellen (Fahrbereitschaftsleiter, Wirtschaftsämter und Straßenverkehrsstellen) nach den Wei⸗ sungen des Beauftragten für die Bewirtschaftung von Fest⸗ kraftstoffen, soweit dieser die Regelung nicht selbst vornimmt. Für die Verteilung der dem Straßenverkehr zugeteilten Festkraftstoffe erhält der Beauftragte für die Bewirtschaftung von Festkraftstoffen seine Anweisungen von dem Reichsver— kehrsminister. § 2

Die Lenkung des Festkraftstoffeinsatzes erfolgt durch all⸗ gemeine oder besondere Weisungen an die Verteilungsstellen und zugelassenen Abgabestellen oder durch Ausgabe von Be⸗ zugsberechtigungen an die Verbraucher. Dabei kann die Zu⸗ teilung von Festkraftstoffen verboten oder auf einzelne Ver⸗ braucher oder Verbrauchergruppen beschränkt werden.

83 Zuwiderhandlungen gegen die Lenkungsmaßnahmen der in 51 genannten Stellen werden nach den 88s 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§5 4

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündigung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal— tung sinngemäß auch im Elsaß und in Lothringen.

Berlin, den 28. September 1944.

Warn holtz.

Anordnung II/ 44 des Beauftragten für die Bewirtschaftung von Festkraft⸗ stoffen über den Einsatz von Holzkohlekraftstossen Vom 28. September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben (Planungsamt) vom 30. August 1944 über die Bestellung eines Beauftragten für die Bewirt⸗ schaftung von Festkraftstoffen und unter Beziehung auf dessen Anordnung 1-44 vom 28. September 1944 über die Lenkung des Festkraftstoffeinsatzes wird mit Zustimmung des General— bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben (Planungsamt) an— geordnet:

§51

Holzkohlekraftstoffe dürfen nur gegen besondere Bezugs⸗ berechtigungen geliefert und bezogen werden. Die Bezugs⸗ berechtigungen können durch Eintragung in die Festkraftstoff⸗ karte erteilt werden.

Der Einsatz von Holzkohlekraftstoffen für die Füllung des Fenerbetts kann vom Fahrbereitschaftsleiter oder der Straßen verkehrsstelle auch durch Anweisuüng an die zugelassenen Ab gabestellen gelenkt werde Der Einsatz von Holzkohlekraftstoffen, die von Verbrauchern selbst erzeugt werden, unterliegt den Beschränkungen dieser Anordnung nicht.

§52

Holzkohlekraftstoffe dürfen nur von der in der Festkraft— stoffkarte des Fahrzeughalters bezeichneten Stammausliefe⸗ rungsstelle geliefert und bezogen werden.

Die Abgabe eines Notbedarfs an Fahrholzkohle durch eine andere Auslieferungsstelle ist mit besonderer Genehmigung des für diese Auslieferungsstelle zuständigen Fahrbereit— schaftsleiters zulässig.

§53

Als Fahrkohle dürfen Holzkohlekraftstoffe nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich als Fahrkohle zugeteilt und geliefert worden sind.

Die Abgabe selbsthergestellter Holzkohlekraftstoffe an andere Verbraucher ist nur mit besonderer Genehmigung des für ö Abgebenden zuständigen Fahrbereitschaftsleiters zu⸗ ässig.

Für Generatoren, die nach Inkrafttreten dieser Anordnung in Betrieb gesetzt sind, dürfen Holzkohlekraftstoffe mit Aus— nahme der selbsterzeugten (gemäß 5 2 Abs. 3) nur als Feuerbettkohle, nicht dagegen als Fahrkohle zugeteilt, ge⸗ liefert, bezogen und eingesetzt werden.

§84

Die Verwendung von Holzkohlekraftstoffen für die Füllung des äußeren Feuerbettes von Generatoren ist verboten.

8 § 5

Holztohlekraftstoffe im Sinne dieser Anordnung sind Holz—

kohle, Torfkoks und ähnliche Erzeugnisse. 66m boh . 8 6

Der Beauftragte für die Bewirtschaftung von Festkraft⸗

stoffen kann Ausnahmen von dieser Anordnung bewilligen. 87

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver— kehr bestraft. .

§8 8

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündigung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedh und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal— tung sinngemäß auch im Elsaß und in Lothringen.

Berlin, den 28. September 1944.

Warnholtz.

Anordnung XX / 44 der n,. Glas, Keramik und Holzverarbeitung über den Verkehr mit Buro ebe Vom 30. September 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBI. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen

zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 D cher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 193 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevoll mächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt. und im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗

nisse angeordnet: §1

Geltungsbereich (1) Büromöbel im Sinne dieser Anordnung sind folgende neue und gebrauchte Möbel: Schreibtische und Arbeitstische aller Art, auch Zeichen tische Echlcehimaschlnenztische, . Aktenschränke aller Art, auch Aktenregale, Aktenböcke und Aktenständer aller Art, Karteischränke und Karteikästen ohne Rücksicht auf den Stoff, aus dem sie hergestellt sind. (2) Möbel, die ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen, gelten nicht als Büromöbel. 82 Abgabe von Büromöbeln

Die Landeswirtschaftsämter können die Abgabe von Büro⸗

möbeln für kriegswichtige Verwendungszwecke vorschreiben. Sie können sich hierfür der Gauwirtschaftskammern oder

Wirtschaftskammern bedienen.

83 Beschlagnahme von Büromöbeln

Die Landeswirtschaftsämter werden ermächtigt, Büromöbel u beschlagnahmen. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, über die Möbel nur nach Weisung oder mit Zustimmung der Landeswirtschaftsämter oder der von ihnen beauftragten Stellen E 2) durch Rechtsgeschäfte oder sonstige Handlungen verfügt werden darf. Entgegenstehende Rechtsgeschäfte oder sonstige Handlungen sind unwirksam.

§8 4 Erstattung des Wertes für gebrauchte Büromöbel

Der Lieferer gebrauchter Büromöbel, deren Abgabe vorge⸗ schrieben wird, kann vom Bezieher die Erstattung des Wertes nach Maßgabe der Verordnung des Reichskommissars für die Preisbildung über Höchstpreise für gebrauchte Waren (Gebrauchtwarenverordnung) vom 21. Februar 1942 (RGBl. 1 S. 43) fordern. Statt dessen kann eine angemessene Benutzungsgebühr vereinbart werden.

85 Ausnahmevorschrift

Die Reichsstelle behält sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser An⸗

ordnung zuzulassen. .

§8 6

Strafvorschrift

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

3883 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗

§7 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft; fie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge— bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch in Luxemburg.

Berlin, den 30. September 1944.

Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holzverarbeitung .

J. V.: Aengeneyndt.

Bekanntmachung

Die am 22. September 1944 ausgegebene Nummer 15 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

Belanntmachung zu dem deutsch⸗schweizerischen Vertrag Kber die Regelung der Fir orge für alleinstehende Frauen. Vom 1. September 1944. ;

Umfang:; Bogen. Verkaufspreis; 15 REM. Postbefbrde⸗ rungsgebühren: (, ß; Rau für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin C2, den 26. September 1944.

Reichsverlagsamt.

FJ. V: Stern.

Bekanntmachung

Die am 25. September 1944 ausgegebene Nummer 45 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Zweiter Erlaß über die weiteren Aufgaben des Beauftragten für den Vierjahresplan. Vom 20. September 1944.

Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über das Kreditwesen. Vom 18. September 1944.

Verordnung zur Beschleunigung des Schiffsumlaufs in der inne e fuhrt Vom 20. September 1944.

Umfang; /n Bogen. Verkaufspreis: (, RM. Postheförde⸗ rungsgebühren: 0, 3 Ran für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 9g6 200.

Berlin C2, Breite Str. 37, den 27. September 1944.

Reichgperlagsamt.

SFS8. V.: Stern.

Nichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 15 des Reichsministerialblatts vom 22. September 1944 ist soeben , . und vom Reichsverlagsamt, Berlin C2 Breite Str. 37, zu beziehen. Inhalt: 1. Konfulatwesen! Erlöschen einer Exequaturerteilung. 2. Krie gs schäden⸗ angelegenheiten: Anordnung über die Vereinfachung des hen, . vor dem Reichskriegsschädenamt. 3. Luftschutz⸗ angelegenheiten: , zum gu . schutz' Ehrenzeichen. 4 Steuer⸗ und Zollwesfen: Ver⸗ ordnung über die Aufhebung des Hauptzollamts Krummau Moldau) im Oberfinanzbezirk Oberdonau.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 220 vom 2. Oktober 1944. S. 3

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Nummer 26/27 des Reichsarbeitsblatts vom 25. September 1944 hat folgenden Inhalt: Teil 1. Der Reichsarbeitsminister. All⸗ gemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: An— ordnung über die weitere Erhöhnng der Mindestarbeitszeit im öffentlichen Dienst während des Krieges. Vom 7. September i944. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Verord— nung über den Ladenschluß; hierz Anpassung der Oeffnungszeiten an den totalen Kriegseinsatz. Soziale Fürsorge und Wr fahren pflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Berufsfürsorge und Arbeitseinsatz Kriegsbeschädigter bei Privatbahnen und Klein— bahnen. Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: 31. Anordnung über das Bauverbot. Dreiundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungs— gegenstände. Vom 165. September 1944. Betr.: Prüfvorschrift für Luftschutzdecken. Betr.: Statische Prüfung stillgelegter Bau⸗ vorhaben. Bett.: Gebrguchsanweifung für das, Holzschutzmittel gegen Pilze und Feuer PRE I. Betr.: Kosten für Splitterschutz= maßnahmen in NMineralblbetrieben Werken des chemischen Erzeu⸗ gungsplanes sowie in Elettrizitäts und Umspannwerken. Betr.: Aenderung der Reichsgaragenordnung. Aenderung der Aus— ührungsbestimmungen zur Verordnung über Fettabscheider vom 26. Januar 1943. Der Generalbevolkmächtigte für ben Arbeits— ö Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlassen Neugbgrenzung der Arbeitsämter im Bezirk des Gau— arbeitsamts Bayreuth. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß zur Ergänzung der Lohn— ausfallregelung bei Fliegerangriffen (Erster Ergänzungserlaß). Vom 14. September 1944. Betr.: Totaler Kriegseinsatz der Kulturschaffenden; hier: all zur Dienstpflichtunterstützung. Vorzeitige Lehrabschlußprüfung für Mädchen. Betr.: Form

Wirt chafisteil

blatt zur Berechnung des Trennungszuschlags B für weibliche Dienstverpflichtete. Betr.: Fliegerschäden; hier: Versorgung; fliegergeschädigter Protektoratsangehöriger sowie der Ausländer und Polen mit gewerblichen Erzeügnissen. Betr.: Fahrten von Angehörigen zum Besuch schwererkrankter ausländischer Arbeits— kräfte oder zur Teilnahme an der Beerdigung Verstorbener; hier: Fahrtkosten. Betr.: Arbeitseinsatz polnischer Arbeitsträfte aus den eingegliederten Ostgebieten; hier: Heimbeförderung nicht ein- satzfähiger Kräfte. Lohnüberweisung von Arbeitern und An⸗ gestellten aus Montenegro. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung zur Sicherung der Ordnung in den Binnenschiffahrtsbetrieben Vom 30. August 1944. Zweite Anordnung über die Verein⸗ fachung der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Vom 2. September 1944. Betr.: Stammarbeiter im Baugewerbe; hier: Aner⸗ kennung von Dienstzeiten in anderen Betrieben bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses infolge Dienstverpflichtung. Betr.: Nacht⸗ arbeitszuschlag im Baugewerbe. Betr.: Fortzahlung des Lohnes (Gehalts) und der Erziehungsbeihilfe bei Arbeitsverhinderung; hier: Röntgenrxeihenuntersuchung von männlichen Jugendlichen. Betr.: Durchführung der Anordnung über die Einführung einer vorläufigen Urlaubssperre vom 11. August 1944. Trennungs⸗ entschädigungen und Räumungsfamilienunterhalt. Erlaß, betr. Anwendung der Verordnung vom 21. März 1940 Freinnachun 8⸗ verordnung. Betr.: Reichstarifordnung über den , . hier: Meldewesen. Anordnung für den Gauarbeitsamtsbezirk Schwaben zur Aenderung der Anordnung über die Einsendung der Listen der im Wirtschaftsgebiet Bayern in Heimarbeit Beschäftigten vom 10. September 1946. Betr.: Bezahlung der Kriegsgefan⸗

genenarbeit.

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Gaststätten und Hotels im verstärkten Kriegseinsatz

Wie sich aus der jüngsten Verlautbarung des Reichsbevoll⸗ mächtigten für den, totalen Kriegseinsatz, Reichsminister Dr. Goebbels, ergibt, wird durch den Reichswirtschaftsminister auf Vorschlag des Staatssekretärs für den Fremdenverkehr auch das Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe den Erfordernissen des totalen Kriegseinsatzes u fg, Worum es dabei geht, wird aus Mitteilungen des Hauptgeschäftsführers der Reichsgruppe Frem⸗ denverkehr, Ministerialrat Dr. irn, klar. Danach haben die Gaststätten die strenge Pflicht, die Speisen entsprechend den ab— gegebenen Lebensmittelmarken zu liefern und durch sorgfältige und schmackhafte Zubereitung dazu beizutragen, daß die Leistungs⸗ kraft der werktätigen Volksgenossen erhalten bleibt. Die Versor— ung mit Speisen ist die wichtigste Aufgabe der Gaftstätten im Kriege. Unter diesem Gesichtspunkt wird eine Durchsicht der Be⸗ triebe erfolgen. Der 1 n ,,,. hat damit die ge⸗ werbliche Organisation des Fremdenverkehrs betraut, die 6. Aufgabe im Benehmen mit den Wirtschaftsberatern der Partei du chzuführen hat. Auch die versorgungswichtigen Betriebe müssen mit dem geringst⸗möglichen Personal auskommen. Selbstbedie⸗ nung kann bei günstigen Voraussetzungen zur Einsparung von Arbeisskräften führen. Doch ö. hier für jeden Betrieb die Möglichkeit geprüft werden. Das Verlangen nach dem Berufs⸗ ausweis im Interesse bevorzugter Bedienung der Rüstung⸗ schaffenden hat sich bei Versuchen bewährt, doch ist die allgemeine Einführung bisher nicht notwendig. Wohl aber müssen sich die Gaststätten insofern auf die r He ta her. Gäste einstellen, als Verpflegung für spätkommende Besucher gesichert werden muß. Deshalb wurde der Küchenschluß abends für warme Küche auf 21 Uhr, für kalte Küche auf 22 Uhr festgesetzt. Der verknappte Be⸗ herbergungsraum verlangt, daß aus den 6 die Dauermieter unbedingt entfernt werden. Der Luftkrieg fordert von allen Frem⸗ denverkehrsbetrieben restlosen Einsatz nach Bombenangriffen für die Fliegergeschädigten Um Qualität und Preis der Gast⸗ stättenverpflegung in Einklang h halten, sind der Reichskom⸗ missar für die Preisbildung und der Staatssekretär für een. verkehr ,, laufende Prüfungen an verschiedenen Wochentagen und ohne vorherige Ankündigung in den Gaststätten u veranlassen. Die besonderen Verhältnisse des Einzelfalls wer⸗ en dabei berücksichtigt. Wie bedeutsam die Gaststättenverpfle⸗ ging sich für die Schaffenden entwickelt hat, zeigt eine auf Veran⸗ assung des Leiters der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe, Richard Mentberger, durchgeführte Untersuchung. Danach stieg die Zahl der täglich in den Gaststätten ausgegebenen Essen allein vom 1. April 1943 bis 1. . 1943 von 7109 242 auf 9308 741, davon der Anteil der tammgerichte von 2 483 717 auf

3 471 950. In'diesen Zahlen sehlen noch zwei große Bezirke, weil da alle Unterlagen durch Feindeinwirkung verlorengingen. Für 1944 ist eine weitere Aufwärtsentwicklung der Gaststättenverpfle⸗ gung festzustellen, die vor allem in den letzten Wochen oft geradezu stürmischen Charakter annahm.

40 Jahre Deutsche Handelskammer in Schweden

Stockholm. 1. Oktober. Die Deutsche Handelskammer in Schweden konnte am Freitag ihre 19. ,, . in Stockholm abhalten und damit auf eine zehnjährige erfolgreiche Arbeit im Interesse der deutsch⸗schwedischen Wirtschaftsbeziehungen zurückblicken. Die

agung stand im ein, eines ungebrochenen Willens zur We , des sich natürlich ergänzenden Güteraustausches , er deutschen und schwedischen Volkswirtschaft. An der

agung nahmen über 260 Personen, darunter neben Dr. Spen 66 Vertreter schwedischer Behörden, wie Generaldirektor

ohlin von der schwedischen Zollverwaltung, Bankdirektor Mark⸗ land vom ner hn Clearingamt, ferner Vertreter der schwe⸗ dischen Großbanken, der Industrie und des Handels sowie der ent⸗ sprechenden Industrie⸗ und Kaufmannsorganisationen teil.

Deutscherseits waren neben dem deutschen Gesandten Dr. Thomsen und dem Landesgruppenleiter Dr. Goßmann u. a. auch Gäste aus dem Reich erschienen, darunter der Leiter der Auslands⸗ abteilung der Reichsgruppe Industrie Dr. Albrecht und Pg. Christians vom Außenhandelsamt der Auslandsabteilung der NSDAP. Unter den deutschen Gästen ist auch der dentsche Ver⸗ treter in der Internationalen Handelskammer, Dr. Riedberg, zu erwähnen.

Im Mittelpunkt der Tagung stand nach dem Jahresbericht ein Vortrag von Dr. Albrecht über die Tätigkeit der deutschen Handelskammer in Schweden über den deutsch⸗schwedischen Waren⸗ austausch und die Nachkriegsvrobleme des internationalen Außen⸗ handels. Dr. Albrecht konnte an Hand des einschlägigen Zahlen⸗ materials die große Bedeutung der deutschen Ausfuhr und Ein⸗ fuhr nach bzw. aus Schweden für die beiden Volkswirtschaften nachweisen. Er dankte der Deutschen Handelskammer in Schwe⸗ den für die sachverständige Beratung der Regierungsstellen und der Vertreter der deutschen und schwedischen Wirtschaft. Bei der Behandlung des Problems Nachkriegswirtschaft hob Dr. . herbor, daß nur eine verständnisvolle Zusammenarbeit gesunder sich möglichst ergänzender Volkswirtschaften auf die Dauer den angestrebten Ausgleich zwischen Arbeitskräften, Rohstoffen, Pro⸗ duktionsmitteln, Kapital und Transportmitteln herbeiführen könne. Bei einem anschließenden Essen dankte Dr. Sven Hedin namens der schwedischen Gäste und gab dabei seinem unerschütter⸗ lichen Glauben an den Sieg und die Kraft Deutschlands Ausdruck.

Wirtschaft des Auslandes

Spanischer Außenhandel 1943 mit 355 Mill. passiv.

Madrid, 30. September. Die Statistik über den spanischen Außenhandel 1943 verglichen mit 1942 weist Einfuhnmengen von 2165 789 t gegen 1999 349 t und Ausfuhrmengen von 2217924 t gegen 2307 320 t aus, die einen Wert von 918,8 gegen 609,5 und 878,3 gegen 630, Mill. Peseten hatten. Da in biesen Zahlen auch die spanischen Besitzungen enthalten sind, ergibt sich ins⸗ gescnt für das letzte Jahr ein Passivsaldo von 355 Mill. Peseten gegen einen ir ẽf i o von 21 Mill. Peseten im Vorjahr. Zieht man die spanischen Besitzungen ab, so ergibt sich ein Einfuhrwert von 79733 und ein Ausfuhrwert von 720,9 Mill. Peseten, so daß ein Passivsaldo von 76,4 Mill. Peseten vorliegt. Beachtlich ist die mengenmäßige e, ,, der Einfuhr aus dem Auslande um rund 200 066 t, während die Ausfuhrmenge um 170 000 t zurück⸗ ging. Deutschland steht mit 21,3 der Gesamteinfuhr und FI, 35 der Gesamtausfuhr weitaus an der Spitze.

Verbesserung der spanischen Ernteerträge

Madrid, 30. Selen g Nach den letzten aus den verschie— denen Landwirtschaftsgebieten Spaniens eingetroffenen Nachrichten aben sich die kürzlichen Regenfälle allgemein günstig ausgewirkt. ie Weintraubenernte wird als gut bezeichnet, obwohl sie men⸗ Cum hig die Vorjahrseynte nicht erreichen wird. Ebenso wird die etreidernte als gut angesehen. Dagegen werden die Erbsen⸗ und Maiserträge hie ausfallen. Ein günstiges Bild bieten die Olivenfelder besonders in Arratan, Katalanien und auf den balearischen Inseln. Ebenso bezeichnet man auch die diesjährige Obsternte als gut, obwohl in Asturien durch die anhaltende Trockenheit ein großer Teil des stes vorzeitg abfiel. Sehr vorteilhaft haben sich die letzten Regenfälle 3. die spanischen Weiden ausgewirkt, so daß die Bedingungen für die Viehzucht eine erhebliche Verbesserung erfuhren.

Schweizerische Hilfe bei der Industrialisierung Portugals

ürich, 29. September. Der portugiesische Dreijahresplan zur Industrialisierung des Landes soll namhafte Lieferungen dus der Schweiz vorsehen. So sollen auch die Maschinen der neu zu errichtenden Papierfabrik zu zwei Dritteln aus der Schweiz be⸗ zogen werden. Dig Papierfabrik wird eine Tageskapazität von . kg Papier besitzen, aber auch die restliche Industrialisierung oll vorzugsweise durch Apparate, Maschinen und Werkzeuge chwezerlscher Herkunft gedeclt werben.

Aufhebung der Papierkontingentierung in der Schweiz Zürich, 3). September Die Sektion für Papier und Zellulose des Eidgenössischen Kriegs, Industrie⸗ und Arbeitsamts hat eine Weisung erlassen, die in ihrer Wirkung eine Aufhebung der

Papierkontingentierung gleichkommt. Danach ist es ab 1. Ok⸗ tober wieder gestattet, Papier, Kartons und Pappe in beliebigen Mengen an beliebige Abnehmer ohne Ausstellung von Liefer⸗ n. abzugeben. Diese Regelung gilt bis auf Widerruf. Die Anordnung wurde in Anbetracht der gegenwärtigen Marktver⸗ hältnisse getroffen.

Mehr als 10 Milliarden Staatsschulden in Schweden

Stockholm, 30. September. Die schwedische Staatsschuld hat, wie aus dem Monatsbericht der Reichsschuldenverwaltüng hervorgeht, im August die 10 Milliarden⸗Grenze überschritten und betrug Ende des Monats genau 19024 Mill. Kr. Ende 1939 hatte sie sich nur auf 2.7 Mill. Kr. belaufen.

In einem Artikel des Direktors der Reichsschuldenverwaltung in , n wird u. a. auf die Rolle der Zinsen bei der Entwicklung der Staatsschuld hingewiesen, für die im Finanz⸗ jahr 1938,39 92 Mill. Kr., im letzten Rechnungsjahr jedoch 266 Mill. Kr. erforderlich waren, während für das laufende Finanz⸗ jahr diese Ausgaben auf 296 Mill. Kr. steigen werden. Anderer⸗ seits wird darauf hingewiesen, daß auch das Nationaleinkommen ö 1939 dauernd fenen ist. Für 1939 wurde es auf 11,5

ird. Kr. berechnet, für das Jahr 1942 jedoch auf 14 Mrd. Kr.

Die wirtschaftliche Intensivierung der japanischen Südgebiete

Schanghai, 28. September. Für die japanischen Südgebiete hat ich die e den digt einer erhöhten Lebensmittelproduktion und

tärkung der Helfe hung mn bustii herausgestellt. Diese Umstellung pielt besonders auf Java eine Rolle. Obwohl Java ein be⸗ onders fruchtbares Land ist, ist es in der Lebensmittelversorgung und im Bekleidungssektor niemals vom Ausland unabhängig ge⸗ wesen, weil seine ganze Wirtschaft auf einer Ueberschußproduktion“ von Stapei⸗ und Exportprodukten beruhte, für die Java Lebens⸗ mittel und Bekleidung importieren konnte. Die Umstellung wurde zum ersten Male im November vorigen Jahres in Angriff ge nommen. Auf einer Sitzung der Leiter der gesamten Wirtschafis—⸗ verwaltung in der japanischen Militärverwaltung wurde be⸗ chlossen, sofort eine erhöhte Reis- und Maisproduktion anzu⸗ treben. Im Rahmen dieser Maßnahmen gründete die japanische Militärverwaltung individuelle Trusts, die an die Stelle der vor dem Kriege üblichen Pflanzergesellschaften traten. Alle feindlichen Plantagen wurden an private Unternehmer gegeben. Die gesamte d , und militärische Verwaltung wurde in drei Gebiete aufgeteilt, so daß eine regionale Kontrolle der Anbaugebiete er— folgen konnte.

n Ergebnisse dieser Politik sind jetzt noch nicht zu e Dr. Okada, der als hervorragender japanischer Landwirtschafts⸗ fachmann gilt und der e ne eine Inspektionsreise durch Java unternahm, erklärte, daß der Stand der Reis⸗ und Maisfelder

infolge ungenügender Regenfälle nicht sehr gut sei. Es gebe aber noch mehrere 160 0090 ha unkultiviertes Land, das man zur Steige⸗ rung der Lebensmittelproduktion von Java ausnutzen könnte. Ueber die Baumwollproduktion von Japg erklärte der Präsident der japanischen Baumwollpflanzergesellschaft, Ishikawa, daß die Aussichten durchaus zufriedenstellend seien. Obwohl die Baum⸗ wollkulturen in Java noch im Anfangsstadium sind, böten die Ergebnisse Anlaß zu großen Hoffnungen. Das zweite Jahr des Baumwollanbaues habe bereits wesentliche Fortschritte gegenüber dem ersten Jahr ergeben, so daß die Pflanzer aus den Er⸗ fahrungen viel gelernt haben und im nächsten Jahr bessere Er⸗ gebnisse als in diesem erzielen werden.

Im Zusammenhang mit den Bestrebungen der japanischen Südgebiete, eine wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erreichen, hat sich besonders Sumatra dafür eingesetzt, seine eigene Lebens⸗ mittelversorgung zu fördern und die Herstellung der wichtigsten industriellen Güter selbst zu übernehmen. In letzter Zeit richteten sich diese Bestrebungen besonders auf die Errichtung von Textil und Papierfabriken. Außerdem bestehen Pläne zur Gründung von Soda⸗ und Karbidwerken. Ferner sollen einige Anlagen zur Hex⸗ stellung von Schmierölen aus Ersatzstoffen, wie z. B. Valmöl, Erdnußöl und anderen pflanzlichen Oelen, in Betrieb genommen werden. Besondere Anstrengungen wurden auch unternommen, um den Anbau von Rizinusbohnen zu orden, weil Rizinusöl für die ,, sehr wichtig ist. Zur Liste der Lebensmittel, deren Produktion erhöht werden muß, gehören schließlich noch Mais, Sago und Gemüse. ;

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 30. September. (D. N. B.) New York 4,02 = 4,03 , Spanien (offiz.) 44, 00, Montreal 4,43 - 4,47, Schweiz 17,50 - 17,46, Stockholm 1I6, 86 - 16,95, Lissabon —, Rio de Janeiro 82, 84 p ( sis.

Zürich, 30. September. (D. N. B.) III.40 Uhr.) Paris 7,75, London Clearing 17,3, New York 4,89, Brüssel 69, 25, Mailand 22,5 B., Madrid 39,75, Holland 2292,/s, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm 102,829, Oslo ISS, 62 4, Kopenhagen do, 37, Sofia 5,8779, Prag 17,25, Budapest 164,650, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2, 37 iz, Helsinki 8,70, Preß— burg 165,00, Buenos Aires 98, 50, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 30. September. (D. N. B.) London 19,34, New Nork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich Il, 2ᷓ5, Rom —, Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15, Oslo 109, 00, Helsinki 9,83, Sofia —, Madrid —, Bukarest Alles Briefkurse.

Stockholm, 30. September. (D. . B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —— G., b„,900 S., Brüssel —— G., 61, so B., Schweiz. Plätze 97, 0 G., 97,80 B., Amsterdam G., 223,50 S., Kopenhagen 87, 0 G., 87, 90 B. Oslo 965,358 G., 96,656 V., Washington 4,15 G., 420 B., Helsinkj 8, 835 G., S, 659 B., m G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3.82 B., Madrid —— G., Türkei —, B., Lissabon —— G., 17, 15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

In Berlin feftgestellte Notierungen für telegraphische Aus zahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung 2. Ott ober Geld Brie

29. September Geld Brie Aegypten ́(allexandrien und

Kairo) Afghanistan (Kabuh ...... .. Albanien (Tirana) * Argentinien (Buenos Ares) .. Australien (Sidney) Belgien ,,. u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) ... Britisch⸗Indien Bombay⸗Cal⸗ cutta) ..... ...... . 5. Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) .... England (London) . 1 engl. Pfund Finnland (Helsinkih .... ..... 1090 Finnmark Frankreich Paris) . 100 Frs. Griechenland (Athen) 100 Drachmen Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

dam) 100 Gulden Iran (Teheran) 100 Rialis Island (Reykjavik) 100 isl. Kr Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire FJavan (Tokio und Kobe)̃ ... 100 YJen

1 kanad. Dollar

100 Kuna L neuseel. Pfd 190 Kronen 100 Escuda 100 Lei

18,9 0. 92 b. ss

8,966

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken 1FPap.⸗Pes.

1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa .. 100 Kronen

18,83 S1, 6s o. 52

b, os

1s, 8s di, 6s 6. Sh

(0, oa

18,79 S6, 5? 6, 55s

80,96

Kanada (Montreal) .... ..... Kroatien (Agram) ö Neuseeland (Wellington) .... Norwegen (Oslo) ...... ö. Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) . (Stockholm u. Gbte⸗ org) .. ,, Ee . (gürich, Basel und Bern . Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Rretoria und Johannisburg) . Türkei Disanbul). X...... J Ungarn (Budapest) ...... 244 Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (New York) .. ...... ..... 1 Dollar

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse.

100 Kronen

100 Frs. 100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1ẽ jüdafr. Pfd. 1 türk. Bfund 100 Pengö

1èGoldpeso 1, 199

Brie England, Aeghpten, Südafrikanische Union .... . ; 5.51 Frankreich ... .... ...... 4, 995 5,005

ulgarlen 2 2 Australien, Neusee land i ' 222822 * Britisch⸗Indien

* Amerika

Ausländische Geldsorten und Banknoten 7. DOttober 289. September Geld Brie! Geld Brie Sovereigns ..... ...... 7 Notiz 20, s8 zo, 46 20,8ss8 20,46 z0⸗-Franes- Stücke ...... ..... für 16, 16 16,22 16,16 16,22 1 Stüc 418585 4.205 4,188 4,205

Gold Dollars Aegyptische ...... ...... 1ẽägyvt. Pfd. 4, 89 441 439 441 Amerilanische: 1000-8 Dollar 1 Dollar

2 und 1 Dollar 1 Dollar Argentinische ... ...... ..... 1ẽBap.- Pe). 0, 44 o,. 4358 O44 0.46 Australische ..... ..... ...... 1 austt. Pfd. 2, 44 z. 46 2, 44 2.45 Belgische 22 3 1090 Belgas 39,92 40, os 39,22 406,08 Brasilianische 1 Cruzeiro 0, 08 0, og 0,08 0, 09 Britisch⸗Indische .... ...... 100 Rupien 22, 95 28 95 283, 05 Bulgariche: 500 Lewa und darunter .... ....... . 100 Lewa 8, 07 Dänische: große 1090 Kronen 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52, 10 Englische: 10 c und darunter., 1 engl. Rso. Finnische 8 100 Tinnmar! ranzösische ...... ...... 109 Frs. 499 dilandische 2 100 Gulden 1829 Italienische: große .... ..... 100 Lire 8. 98 10 Lire 100 Lire 8,98 Kanadische 1 kangd. Dollar C0, as Rroatische .... ...... Tuna 4389 Norwegische: 9 Kr. u. darunter 386,880 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lel 2 22 * ü Let 166 Schwedische: große Fronen Kronen und darunter .. Kronen S9. 40 i Frs. 57.83 100 Irs. 37.8 s 100 serb. Dinar 4.98 Slowalische! 80 Kronen und darunter ...... . ...... l00 ow. Kr. I, 88 Südafrikanische Union. 1 jüdafrit fd 4,89 rkisch iss er ö 1 türk. Bfund 191 ngö u 100 Bengs eo as

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Kronen