—
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 222 vom 4. Oktober 1944. S. 4
ziehung hier den 6 So betrage beispielsweise der Anteil des Nadelholzes in der Bauwirtschaft kaum weniger als 75 co. In der Zellstoff⸗ und Holzschliffindustrie sei der Anteil noch höher. Beim Grubenholzverbrauch betrage der Nadelholzanteil etwa 85 23, während die Kistenherstellung fast restlos auf den Nadelholzverbrauch angewiesen ist. Der Verbrauch der Sperr⸗ holz und Furnierindüstrie stütze sich zum größeren Teil auf
Laubholz. ie wichtigsten Nadelholzarten seien die Kiefer und die Fichte. Unter ihnen spiele die Kiefer die bei weitem größere Rolle. Betrachtet man für die Zeit von 19604 bis 1938 die Ent⸗
wicklung der Produktion von Nadelschnittholz, so habe sich gezeigt, daß der Anteil der Gelbkiefer im Jahre fz etwa 30h , danach aber bis zum Jahre 1938 auf 39 3. zurückging. Noch stärker ö der Rückgang des Anteils der Weißkiefer gewesen. Da⸗ hegen abe sich eine wachsende Bedeutung der Douglas⸗Tanne emerkbar gemacht. Stelle man den Anteil aller Nadelholzarten dem Anteil aller Laubholzarten an der Schnittholzerzeugung gegen⸗ über, so zeige sich für den Zeitabschnitt von 1904 bis 1938 ein abnehmender Anteil des Laubholzes. Während das Laubholz an der Schnittholzproduktion im Jahre 1599 noch mit 24 9. beteiligt war, ng der Anteil bis 1938 auf 15 9½ zurück. ö
Die sehr große Bedeutung des Nadelholzes im Nutzholzverbrauch der Welt scheine sich während der letzten vier bis fünf Jahrzehnte
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 3. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580, 10 B., Oslo 567, 60 G., 568, 80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99, 10 B., Madrid 335,65 G., 236, 065 B., Mailand 99, 9o G., 160,10 B., Rew Jork 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., So, o5 B., Stockholm 5oc, 60 G. 595, 8o B., Brüssel 399, 60 G., 400, 6 B.
Budapest, 3. Oktober. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,783, Helsinki ——, London — —, Mailand — —, New York — — Paris 6, 8l, Prag 13,62. Preßburg 11,71, Sofia —, —, Zagreb 6,81, Zürich 80, 20.
London, 3. Oktober. (D. N. B.) New JYort 4,02 , — 4.03 M, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 = 447, Schweiz 17,30 - 17, 40,
London-⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69, 26, Mailand 22,15 B., Madrid 39,5, Holland 2291/ß, Berlin 172,50, Lissabon 17, lz, Stockholm 102,623, Oslo 98,62 vñ, Kopenhagen
2
go, 37 ,, Sofia 5,37“, Prag 17,28, Budapest 100,50, Zagreb 8,15, Istanbul 3,50, Bukarest 2.367 4, Helsinti s, 10, Preß— burg 15, 00, Buenos Aires 98, 50, Janan l01, 00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 3. Oktober. (D. N. B.) London 19,sa, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, s0, Zürich ill, 5, Rom — — Amsterdam 264,0, Stockholm 114,15. Oslo 109, 00, Helsinki 9 83 Sofia ——. Mabrid. ——. Bukaress — — Alles Briefkurse.
Stockholm, 3. Oktober. (D. . B. London 1685 C., 1s 565 . Benin is bo G., 168 50 B., Baris — 8. bio 8, Brüssel —— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97,80 B., Amsterdam —— G., 223,56 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 96,35 G., 96,65 B., Washington 4, 15 G., 4. 20 B., Helsinki 8, 3 G., S859 B.,, Rom — — G., 22, 20 B., Kanada 3,77 G.,
w 16,85 — 16,95, Lissabon ——. Rio de Janeiro zz B, Madrid — G., Turkei —— VB., Lissabon —— G. Zarkch, 3. Ottober. (B. R. B) (11.40 Uhr. Paris 7768 116 B. Vuenos Ares 0d, co G., 104,00 8...
London, 3. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23, 50, Silber auf Lieferung Barren 23, 50, Gold 168 / —. ö
Für den innerdeutschen Verrechnungsvomerkehr gelten n, i Ge
nicht wee n verändert zu haben; es wäre aber voreilig, des⸗ In Berlin festgeste lte Notierungen für teiegraphische Brief wegen ähnliche Verhältnisse auch für eine weitere Zukunft an⸗ . ; England, Aegypten, Südafrikanische Union.... .. 9,85 g, 91 . . . enim. 6. 3. , e. Steigerung dez Auszahlung, aus ländische Geldsorten und Banknoten e ., , 6: 6 . utzholzverbrauches in Zukunft werde hauptsächlich damit be⸗ e,, reren, ,, ,,,, , ,,,, nn ges gründet, daß sich dem Holz immer wieder neue wichtige Ver⸗ ee n e eie ge d. . H 4s a, wendungsge iete erschließen. Neben den Möglichkeiten zur spar⸗ 4. Oktober 2. Oktober Kanada — ü . 163 sameren. Verwendung des Radelholges und zur Verbesserung der , e,, gar Produktionsbedingungen in den Nadelwäldern sei noch zu berück- Aegypten (allexandrien und z a er chigen; daß das fehlende Nadelholz nicht unbedingt durch Laub⸗ air). . 1499pt. Pfund 3 — 2 merle ehren m anne dr jolz erfetzt werden miiffe, sondern daß wenigstens zum Teil auch Ashehsche än. :: 33 ieh, i, , h, nn, . Otteter . Ottober ganz andere Materialien an seine Stelle treten können. ie, m , e dire 5: : 0 r e oss. Iö5s2 6638 G0, . . Geld Brie . ö. ustralien (Sidney) .. ...... 1 austr. Pfund — — — 3 vereigns ...... .. ot 20,38 20,46 20,3 , / Belgien ( Brüssel u. . 109 er 89,935 40,0 39,9065 40, 0 ee m er. k für ö 16,16 16, 22 16, 16 16,22 Börsenkennziffern ö . e de gen , ' kruneits ö — Holb Dollars ...... . . . . ritisch⸗Indien Bombay⸗Ca ; A. tische ... ...... ... 1 ägypt. 4,39 4, 41 4,8 für die Woche vom 25. September bis 30. September 1944 eutta) .... 100 Rupien — — — — ern de; 1000— 5 Dollar 1 . — — — — Di . ! ö ö Bulgarien (Sofia) .... ...... 100 Lewa. — — — — 2 und 1 Dollar 1 Dollar — — — * - ie vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern Danemark (Kopenhagen) .... 160 Fronen oz, 165 52,265 52, is 52,26 Argentinische ..... ..... ... 1è Pap. Pe]. 0,14 o, as o, 4a o, 46 stellen sich in der letzten Woche (25. September bis 30. September JJ J . k 3 ö. F elsinti) .... innmar . n . 33 . elgi he elga 9* 0, * 1044) im Vergleich zur Vorwoche wie folgt: Frankreich Pari). ...: .. 100 rs. — — — — . Hh, bs. Go 66d. P,pg Wochendurchschnitt Monats- Griechenland (Athen) ...... 100 Drachmen 1,668 1,6729 1,668 167? Britisch⸗Indische ...... ..... 100 Rupien 22, 96 23, os 2295 28, 065 vom 25. 9. vom 13. 9. durchschnitt 343 3. e ,,,, . 100 Guld 1s, 0 is8, 70 inn ho 189,70 ö . 100 8 s, o7 68, o9 83,07. S, 08 . s . . J 6. am) 6 2 ulden „70 182,0 182,70 darunter ..... .... ...... w . , 58. Aktienkurse (Kennziffer lz bis 30. 9. bis 23. 9. September Iran (Teheran) ?...... 160 Riallẽ 1455 14531 1355 14,6 dar r 3 J 13 enen 23 6. 94 . bis 1926 — 100) . n,, , ae, 39 . Kr ** 853 6 3 4 3 33 . 6 100 , . 52, i000 52,80 52, to 52,30 5 . ; ; alien (Rom un ailand) . ire . nglische: 1 1 arunter. 1 engl. Pfd. — — — 2 BVergbau und Schwerindustrie 161,83 161,94 161, S. n ,, oö, metal ser, den, gen, m , und,. den zoh nin ftir sss. Doms Ss Don Verarbeitende Industrie .. 1657, 84 157, 78 157,75 Kanada (Montreah ... ...... 1 kanad. Dollar — — — — ranzöfische ..... ...... 106 Irs. 499 5,01 4,99 5/01 Handel und Verkehr.... 165,32 1565,31 155,31 . . 9 nn gz dogs 5,08 6096 5, 00s . , , eg 16 Wen 13. 0 ue g. ig ig . euseela Wellington) .... neuseel. — — — 263 alienische: große ... ...... ire 9, 98 10,02 9,9 902 Gesamt . 158,08 168, 08 168, 04 Norwegen (Sslo) ... ...... 100 Kronen 56,65 56,88 56,68 56,68 10 Lire ̃. 4 . . 100 Lire 9,98 19,52 9,98 19,02 Kursniveau der 4 Yigen J ( . , .. 8.6 10,19 10,1 10, 19 10,21 ee 226 ' n Dollar 0, g9g 1,01 0, 99 36 9 umänien (Bukarest) . ...... e — — — — roatische ...... ...... una 4,99 5,01 4,99 . Wertpapiere Schweden (Stockholm u. Göte⸗ Norwegische: ho Kr. u. darunter 100 Kronen o6 363 56711 66,55 8711 s ; . 100 Kronen oo, 6 68.58 6945 59,58 Rumänische: 106066 Lei und k . 102,50 102,50 102,50 . (Zürich, Basel und . k . . . . . . I,s66 M, ss 1,6 1,68 0 ern) ... . —— . 5 — w : große ......... R 2 — — * D e , 3 en 102,60 102,50 102,50 Serbien (Belgrad) .. 100 serb. Dinar 4998 b bs 4998 6 os 2 en, . . 100 . 59, 40 59, 64 59,40 59, 64 ] gi 50 ß und 9 Slowakei (Preßburg) ...... 100 slow. Kr. 8,591 8.609 8,591 8, 609 Schweizer: große .. ..... .. 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 58,07 olgen 6 u . 101,33 101,43 lol, 68 Spanien (Madrid u. Bgreelong) 100 Pesetas 25, 868 es, sos a3, 565 es, os 100 Frs. ünd darunter... 100 Frz. 57,83 688,097 57333 538, oꝛ Dtsch. Reichsbahnan leihe 1940 103,75 103,50 104,76 Südafrikanische Union (Pretoria Serbische ...... . 100 serb. Dinar E989 5.01 4585 S001 Anleihen der Länder 10797 103602 1033 und , , . 1 jüdafr, Pfd. — — — — Slowakische: 20 Kronen und * . r. . . . Türkei Ystanbuh), — . 1 türk. Pfund 1,976 1,989 1,978 1,982 darunter ..... ...... ..... 100 low. Kr. 8, 58 8, 62 8,58 8, 62 Inleihen der Gemeinden 103,24 103,45 103, 64 Ungarn (Budapest) ...... 100 Peng — — — — Südafrikanische Union. ...... 1è sübafrik. fd (39 4,41 439 4411 Gemeindeumschuldungsanleihe 102, /70 102, 43 103, 32 Henan , , 1è Goldpeso tog i, zol 1.199 1, 20 r ö türk. Pfund 191 1.95 1,91 1,95 O ; n , j 46 ngarische: engö u ,,, . — . l07, 06 107, 00 107,58 (Nem Jor⸗h0h0 1 Dollar — — — — 1 . loo Peng 60.75 3 0 ao, 78 61.02 Sffentlicher Anzeiger 1. Unter suchungs⸗ Strafsach enn 4. Qeffentliche Zuftellungen, 7. Attiengesellschafte 19. & . B. . 2. Zwangs verslei ; 5. Verluft⸗ und Sundsachen, 8. , auf Attisn, 11. r 80 * , ö 8 — , 8. Aufgebote, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 9. Dentsche Kolonialgesellschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 15. Verschiebene Bekanntmachungen. 8123 Aufgebot. auf Ehescheidung aus 8s§8 R, 49 und 60 Lechten, A 114 454 Eduard Stallmann, zum 26. Oktober d. J. bei den Banken: 3 8. Aufgebote 1. Der Grubenarbeiter Paul des Ehegesetzes Verhandlungstermin: A 122082 Herbert Thömen, E 60 015 Länderbank Wien A. G., Wien, J., An Knoppik, 2. seine Ehefrau Franziska 1. Dezember 1944, 1 Uhr, vor dem Wilhelm Sievers, Ez 340 243 Wilhelm Hof 2, oder bei der Commerzbank, 6122 Aufgebot! Knoppik, geb. Podkowik, beide in Landgericht Hamburg, Zivilkammer 14, u. Anna Sievers und die Hinter⸗ Wien J., Kärntnerstraße 12, oder bei
Der Kutscher Richard Wenzel in
Böhmswalde, Kr. Gleiwitz, wohnhaft,
Hamburg⸗Altong.
legungsscheine vom 13. 1. 1944 zur Veis. A 893 Wilhelm Henze, vom 19. 8. 1937
der Gesellschaftskasse hinterlegt und die von der Hinterlegungsstelle ausgestellte
in Niesky, O. L., Muskauer Straße 58, als Abwesenheitspfleger für den Hel⸗ mut Wenzel hat das Aufgebot des Sparbuches Nr. 6043 der Bank der Deutschen Arbeit A. G., Niederlassung Breslau, Tauentzienstr. Nr. 16, lautend auf Hellmut Wenzel, Niesky, O. L., beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Januar 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Breslau, Museumstraße Nr. 9 im 2. Stockwerk, Zimmer 453, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkärung der Urkunde erfolgen wird (54 F 68 / 443.
Breslau, den 22. September 1944. Amstgericht.
8124 Beschluß. Sammelaufgebot.
5 F 544. Die Kreis⸗ und Stadt⸗ sparkasse Rudolstadt hat das Aufgebot folgender Sparlassenbücher beantragt: 1. Sparkassenbuch Nr. 32 850 der Spar⸗ kasse der Stadt Rudolstadt, auf Willy Jakobi in Rudolstadt, 2. Sparkassen⸗ buch Nr. 10 468 der Stadtsparkasse Bad Blankenburg, auf Klara Breternitz geb. Stumpf in Bad Blankenburg, 3. Sparkassenbuch Nr. 470 der Kreis⸗ sparkasse Rudolstadt, Hauptzweigstelle Mellenbach, auf Ingeborg Helbig geb. Neubeck in Querfurt, 4. Sparlassenbuch Nr. 17905 der Kreissparkasse Rudol⸗ stadt, Hauptzweigstelle Mellenbach, auf die Gemeinde Meura / Thür. W., 5. Sparkassenbuch Nr. 1170 der Stadt⸗ sparkasse Oberweißbach / xh. W., auf Gertrud Pichulek (jetzt Frau Rau) in Oberweißbach / Thür. W., 6. Spar⸗ kassenbuch Nr. 17 594 der Sparkasse der Stadt Rudolstadt, auf Erika Schiller, Rudolstadt, Vorwerksgasse 13, 7. Spar⸗ kassenbuch Nr. 8176 der Sparkasse der Stadt Rudolstadt, auf Auguste Esch⸗ rich, Rudolstadt. Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am Freitag, den 13. April 1945, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Rudolstadt, Zimmer Nr. 60, ihre Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, sonst werden die Spar⸗ kassenbücher für kraftlos erklärt.
Rudolstadt, den 29. September 1944.
Das Amtsgericht. Dr. Schmidt.
vertreten durch die Rechtsanwälte Heide und Woschek in Gleiwitz, haben das Aufgebot des Teilhnpothekenbriefes über die auf dem Grundstück Blatt Nr. 46 Böhmswalde in Abteilung III unter Nr. 127 für das n, . Reich eingetragene Hypothek von 180,900 Get beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. März 1945, vormittags W Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 230, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Amtsgericht. Gleiwitz, den 23. September 1944. — 2. F. 4144.
8125 Aufgebot.
Auf Antrag des Landwirts Karl Stukenberg in Warbsen werden die Eigentimer des im Grundbuch von
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
8134
Franz Landrain in Ravensburg klagt gegen Adronie Landrain geb. Devrient, zuletzt Nr. 1 Kapellenberg bei Ramon Vanhellenputte in Maarken Kerken, Belgien P, O VI, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin am Mittwoch, den 29. November 1944, vorm. 9 Uhr, vor der Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg. Hierzu wird die Beklagte geladen.
Ravensburg, den 28. September 1944.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
S135) Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Schmitt in Weimar als Vertreter des Glasmachers Anton Blaschko in Jena, Umsiedlungs⸗ lager am Knollen, erhebt Klage gegen Frau Marie Blaschko geb. Solari in
zur Vers. A 44 602 Anton Feifel und vom 19. 11. 1940 zur. Vers. A 5481 Dr. Wilhelm Ziegler sind abhanden ge⸗ kommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Monats Einspruch bei uns erfolgt. Berlin, den 2. Oktober 1944. Der Vorstand.
7. Atktien⸗ gesellschaften
8189
Rheinische Hypothekenbank Mannheim. Kündigung mit Umtauschangebot. Wir kündigen hiermit sämtliche noch
umlaufenden Stücke unserer 4 95
Pfandbriefe Reihen 3 und 4 zur
Rückzahlung zum Nennwert am 2. Ja⸗
nuar 1945. Die Verzinsung der. gJe⸗
Bescheinigung spätestens am 28. Ol⸗ tober l. J. bei der Gesellschaft einge⸗ reicht werden. ien, 2. Oktober 1944. Der Vorstand. Direktor Karl Berghold.
10. Gejellschaften n. b. S.
7731 Gläubigeraufruf.
Mit Beschluß der Hauptversammlung vom 26. Juli 1944 ist unseve Gesell⸗ schaft aufgelöst. Die Gläubiger werden e , sich bei der Gesellschaft zu melden.
Wien, am 18. September 1944. „AlHHVXD9R“ gohlen⸗Veredelungs⸗ Gesellschaft m. b. H.,
Wien, J., Herrengasse 1E.
Warbsen Bd. III Bl. 65 auf den Azuga, Bezirk Prackowa, in Rumänien anni erh, ; . 2 — —— Namen des Kleinköterz AMugust wegen Ehescheidung mit dem Antrage, kündigten. Stücke, endigt mit dem . n V Ackers n . . 4 n, sh , . e , n, a,. 15. Verschiedene arbser Felde“ Pl. Nr. 460276 und erklagte für den allein schuldigen Tei ⸗ Sins⸗ ͤ
der im ern, von Stadtolden⸗ zu erklären und ihr die Kosten des . per 2. Januar 1945 sowie Bekanntmachungen. dorf Bd. IX Bl. 55 auf den Namen Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet ,, ,. 66. 1 unserer 8192 Belanntmachun der Ehefrau August Stukenberg, die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ Rr In 5 n erg ei unserer Yi Bücher und ,,. der Kreis⸗ Karoline geb. Grupe, eingetragenen lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ ö eren, nn, , Haniser ñ lasẽ Sololla sind durch Terror- Viese „Auf dem Rhodetam pen Pl. kammer des Landgerichte zu Weimar Platz leich erfelgen. parlase Sono . .
, Zugleich machen wir den Inhabern angriff im Hause des Ostpreußischen
Nr. 13741417 aufgefordert, ihre Rechte
spätestens im Aufgebotstermin am
17. November 1944, vormittags 160 Uhr,
door dem Amtsgericht Holzminden an⸗
zumelden, widrigenfalls sie mit ihren
Rechten ausgeschlossen werden. Holzminden, 30. September 1944.
Das Amtsgericht.
8131 2 F 4I44. Durch Ausschlußurteil vom 27. September 1944 wird das Spar⸗ lassenbuch der Städtischen Sparkasse in Leverkusen, Hauptzweigstelle Küpper⸗ steg, lautend auf den Namen des Karl Schellenbach in Leverkusen⸗Küppersteg, Bismarckstr. 32, mit einem Bestande von 205, — RM für kraftlos erklärt. Amtsgericht Opladen.
C xesenllge ziel man
8133 Ladung.
Die Ehefrau Klara Abels, geb. Henning, Haniburg⸗Eidelstedt, Kleiber⸗ weg 22, klagt gegen ihren Ehemann, den Maler, zuletzt Kraftfahrer Johann Abels, z. Zt. unbekannten Aufenthalts,
n,
zu dem auf Mittwoch, den 20. De⸗ zember 1944, vormittags 9 Uhr, an⸗ beraumten Verhandlungstermin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. beträgt zwei Wochen.
Weimar, den 28. September 1944.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. Unterschrift), Justizamtmann.
5. Verluft⸗ u. Sundsachen 8188 Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. Die Versicherungsscheine A 1723 u A 109 551 Hans Wanderscheck. A 44 920 Narziß Singer, A 67 671 Oito Bock, A 75577 Hans Heuer, A 77 248 u.
Die Einlaffungsfrist
der gekündigten Stücke bis einschließ⸗ lich J. Dezember 1944 ein Umtausch⸗ angebot in unsere 4 3 Pfandbriefe der Reihen 51 und 52 mit April / Ok⸗ tober⸗Zinsscheinen, erster Zinsschein er J. April 1945, zum Kurs von 100 * frei aller S 3 Stückelung nach Maßgabe der Vorräte, Mannheim, September 1944.
Der Vorstand.
3196) „Hermes“ Druck⸗ und Verlagsanstalt Altiengesellschaft, Wien. Wir laden unsere Aktionäre zu der
auf den 39. Oltober 1944, n 18 uhr,
in den Kanzleiräumen der „Hermes“ Druck- und Verlagsanstalt A. G. Wien, 9, Pramergasse 6, anberaum⸗ ten außerordentlichen Hauptversamm⸗ lung ein.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
Sparkassen. und Giroverbandes in Königsberg (Pr) vernichtet worden. Wir ere mn unsere Kunden daher auf, ihre als Spareinlagen unterhaltenen Gnthaben unter Vorlage des Spar⸗ kassenbuches, ihre Forderungen in laufender Rech⸗ nung unter Vorlage des letzten Kontoauszuges oder eines anderen glaubwürdigen Nachweises ihre Verbindlichkeiten in laufender Rechnung unter Vorlage des letzten Kontoauszuges bis zum 31. Oktober 1944 bei uns an—⸗ umelden. Kreissparkasse Sololka (Südostpr.), Ausweichstelle Königsberg (Pr), . im Hause Ostpr. Sparkassen und Giroverband, Königsberg (Pr) 5 — Postfach 109ꝛ.
Ez 319 675 Helmuth Stopp, A 82 604 sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. FRerantwartlih sür den Amtlichen ind Nichtgm: Philipp Fink, A S5 gf4 u. M söß ziß Das Stimmrecht wird nach den liche gstdewe'nz gen nid iht drlaa:
Thea Wind gen. Schramm, A 97886 u. A 115 716 Horst Schmalfuß, A 92515, A 116385 u. A 133669 Emil Weiß, A100 55358 Johannes Apezinsti, A 1090 963 Elisabeth Kohrl, A 103 975 Wilhelm
Aktiennennbeträgen ausgeübt, wobei je RM z,? eine Stimme gewähren. Zur Ausübung des Stimmrechts in
der , ,. oder zur An⸗ tragstellung müssen die Aktien bis
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf , in Berlin 8W ß Druck der Breußischen Verlags, und Druckerei Gmbh. Berlin
Preis dieser Nummer: 10 Mf)
Deutscher Neiths anzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends.
: Bezugspreis durch die Post — monatlich 2,30 MM zuzliiglich Zustellgebühr, für Selbstabholet bei der 8 Anzeigenstelle monatlich 1, 90 Mes. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Wilhelmstr. 30/51. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Hy. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
BPreunhischer Staatsanzeiger
senpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗
Zelle I. 10 MQα M einer dreigespaltenen 2 mm breiten Petit⸗Zeile 1, 5 Q.Mtp. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin S wös, Wilhelmstr. 30 / 31, an. Alle Druckauftrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreij ein⸗ zusenden, insbesondere sst darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — PVefristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Nr. 223 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr. : 12 42 45
Reichsbank girokonto Verlin, Konto Nr. 11913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
1944
Berlin, donnerstag, den ö. Ottober, abends
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich .
Anordnung 144 des Produktionsbeauftragten für Tabak des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über den Produktionshauptausschuß Tabak. Vom 31. Juli 1944.
Anordnung II(446 des Produktionsbeauftragten für Tabak des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Aufgaben und Befugnisse des Produktionshauptaus⸗ schusses Tabak und seiner Produktionsausschüsse. Vom 31. Juli 1944.
Anordnung Nr. 15 des Leiters des Hauptringes „Kunst⸗ und Preßstoffe“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion über die Herstellung von ebnen denn usw. aus Preßmassen und Spritzgußmassen.
Anordnung 144 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie als . des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsanweisun⸗ gen für chemische Erzeugnisse). Vom 19. September 1944.
Anordnung des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Aufhebung der Anordnung 60 der Reichsstelle Eisen und Metalle. Vom 4. Oktober 1944.
Anordnung über die Festsetzung der Preise für Saar⸗Gene⸗ rator⸗Schwelkoks. Vom 28. September 1944. .
——
Amtliches Deutsches Reich
Anordnung I/ 44
des Produktionsbeauftragten für Tabak des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über den Produltions⸗
hauptausschuß Tabal Vom 31. Juli 1944
Auf Grund des Erlasses des e Te, über die Konzen⸗ tration der Kriegswirtschaft vom 7. September 1943 und der 1. Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGGBl. I1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗ ordnet: . 8
Produktionshauptausschuß, Produktionsausschüsse
(1) Es wird ein Produktionshauptausschuß Tabak beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion gebildet. (3) Der Produktionshauptausschuß Tabak umfaßt saäͤmtliche
Fertigungen der Tabakverarbeitung.
(3) Im Bereich des Produktionshauptausschusses Tabak
werden folgende Produktionsausschüsse gebildet:
a) Produktionsausschuß Zigarren im Produktionshaupt⸗ ausschuß Tabak des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion,
b) Produktionsausschuß Zigaretten im Produktionshaupt⸗ ausschuß Tabak des Reichsministers für Rüstung, und Kriegsproduktion, s
e) Produktionsausschuß Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak im Produktionshauptausschuß Tabak des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.
§8 3 Leiter der Ausschüsse und Stellvertreter
Leiter des Produktionshauptausschusses ist der Leiter der Fachgruppe Tabakindustrie der Wirtschaftsgruppe Lebens⸗ mittelindustrie. Sein Stellvertreter in der Fachgruppe ist zugleich sein Stellbertreter als Leiter des Produktionshaupt⸗ ausschusses. Die Leiter der Produktionsausschüsse werden vom Leiter des Produktionshauptausschusses berufen und abberufen. .
Die Leiter der Produktionsausschüsse bestellen mit Zu⸗ stimmung des Leiters des Produktionshauptausschusses je einen Stellvertreter.
1. . 8 4 l Mitglieder
Die Mitglieder des Produktionshauptausschusses werden von seinem Leiter berufen und abberufen.
Die Mitglieder der Produktionsausschüsse werden von deren Leitern berufen und abberufen.
§ 5 Weisungsrecht
(1) Der Leiter des Produktionshauptausschusses ist weisungsberechtigt an alle für seinen Produktionsbereich zu⸗ ständigen Gliederungen und Betriebe, ganz gleich, ob sie als Privakbetrieb oder als Staatsbetrieb geführt werden. Das gleiche gilt für die Leiter der Produktionsausschüsse in ihrem Produktionsbereich. = h
(2) Die Leiter der Produktionsausschüsse sind dem Leiter des Produktionshauptausschusses verantwortlich.
56 Geschãftsstelle
Der Leiter des Produktionshauptausschusses bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben der Geschäftsstellen oder
.
sonstigen Organe der für seinen Produktionsbereich zu⸗ ständigen Gruppen. Das gleiche gilt für die Leiter der Produktionsausschüsse. Ausnahmen bedürfen der Genehmi⸗ gung des Leiters des Produktionshauptausschusses.
587 Inkrafttreten und Geltungsbereich
(1) Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. ;
Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit
ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 31. Juli 1944.
Der Produktionsbeauftragte für Tabak des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Hermann Ritter.
*
Anordnung II/ 44 des Produktionsbeauftragten für Tabak des Reichsministers 6. Rüstung und Kriegsproduktion über die Aufgaben und Befugnisse des Produktionshauptausschusses Tabak und seiner Produktionsausschüsse
Vom 31. Juli 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1947 (RGBl. JS. S86) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzen⸗ tration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der 1. Verordnung zur , dieses Erlasses vom 8. September 1443 (GBl. 1 S Fogsßsi) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnet:
* 9 1
Aufgaben
Der Produktionshauptausschuß sowie die Produktionsaus⸗ schüsse haben die sich aus dem Erlaß über die Aufgabenver⸗ teilung in der Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1943 Abschnitt II ergebenden Aufgaben wahrzunehmen, und zwar der Produktionshauptausschuß für sämtliche die gesamte Tabakindustrie gemeinsam berührenden Fragen.
52 Ermächtigung
Die Produktionsausschüsse werden für ihren Bereich ermächtigt: .
1. Herstellungspläne, die der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion festlegt, durchzuführen,
2. den Betrieben ihres Bereiches Herstellungsanweisungen und Produktionsaufgaben zu erteilen,
3. die Herstellung von Waren ihres Produktionsbereiches — namentlich in der Richtung ö Beschränkung der Typen und Sorten und eine packung — zu regeln, dabei auch Herstellungs⸗ und Er⸗ richtungsverbote auszusprechen,
4. den Betrieben die von ihnen gebrauchten Rohstoffe zuzu⸗ teilen,
5. Prüfungen — insbesondere Betriebsprüfungen — inner⸗ halb ihres Produktionsbereiches durchzuführen.
2 8 8 3 Geltungsbereich () Die den Produktionsausschüssen erteilten Ermächti⸗ gungen gelten gegenüber allen Betrieben, ganz gleich ob sie als Privatbetrieb oder als Staatsbetrieb geführt werden.
(2 Die Produktionsausschüsse sind berechtigt, den Kreis
der Betroffenen jeweils ausdrücklich einzuschränken.
§ 1 Befugnisse
() Den Produltionsausschüssen werden zur Durchführung ihrer Aufgaben die Befugnisse aus den 85 1 und 2 der Ver⸗
ordnung über den Warenverkehr übertragen, soweit sie sich auf die Erzeugungslenkung beziehen.
(2) Die Produktionsausschüsse unterliegen den Weisungen und der Aufsicht des Leiters des Produktionshauptausschusses.
§8 5 Anordnungen und Anweisungen
(I) Die von den Produktionsausschüssen zu erlassenden An⸗ ordnungen und Anweisungen bedürfen der Zustimmung des Leiters des Produktionshauptausschusses, es sei denn, daß es sich um Einzelanweisungen handelt.
(E) Für die Verkündung der Anordnungen und An⸗ weisungen gelten die 88 1 und 2 der Ersten Verordnung zur , , der Verordnung über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1937 (RGBl. 1 S. 1133). .
ereinfachung der Ver⸗
⸗ ,, chuß
*
(3) Soweit die Produktionsausschüsse auf Grund ihrer Er⸗ mächtigung nach 5 2 dieser Anordnung . werden, gelten die 85 10—15 und 17 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr für die von ihnen geforderten Auskünfte und erlassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Produktionsausschüsse und die sonstigen von ihnen in ihrem Aufgabenbereich erlassenen Vor⸗ schriften werden nach 85 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
(4 Das Antragsrecht gemäß 5 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß 8 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Tabak und Kaffee wahrgenommen.
§86 Kostendeckung
Die für den Geschäftsbetrieb des Produktionshauptaus⸗ schusses und der Produktionsausschüsse erforderlichen Mittel sind nach Weisung des Leiters des Produktionshauptaus⸗ schusses von den mfachlich zuständigen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft aufzubringen oder durch Umlage auf die beteiligten Firmen zu decken.
§8 7 Verpflichtung
(1) Die Leiter der Produktionsausschüsse und die im tätigen Personen werden vom eiter des Produktionshauptausschusses auf die gewissenhafte Durchführung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Die in den Produktionsausschüssen tätigen Personen werden vom Leiter des zuständigen Produktionsausschusses verpflichtet.
(2 Die Vorschriften des § 11 Absatz 2 und 3 der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr finden auf die nach Absatz 1 verpflichteten Personen sinngemäß Anwendung. .
8588 . Inkrafirreien und Geiiunge bereich (I) Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung
in Kraft.
(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter⸗ steiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 31. Juli 1944.
Der Produktionsbeauftragte für Tabak des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.
Hermann Ritter.
— Anordnung Nr. 15 des Leiters des Hauptringes „Kunst⸗ und Preßstoffe“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Gebrauchsartikeln usw. aus Preßmassen und Spritzgußmassen
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗
bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗
tember 1945 (RGBl. 1 S. 529 531) sowie in Verbindung mit
dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion über die Aufgabenverteilung in der Kriegswirt⸗ schaft vom 29. Oktober 1943 wird angeordnet:
§51
Gebrauchsartikel usw. (. B. Becher, Kämme, Eßnäpfe, Ra⸗ sierapparate), Verpackungen (z. B. Dosen) und Zubehörteile aller Art (z. B. Knöpfe für Bekleidungszwecke, Schraub⸗ und Tubenverschlüsse, Tubenschulterstücke, Füllhalterteile, Pfeifen⸗ mundstücke) aus Preß⸗ und Spritzgußmassen dürfen nur von denjenigen Firmen gefertigt werden, die eine Herstellungs⸗ anweisung vom Sonderring „Kunststoffgeräte“ erhalten haben. Einer Herstellungsanweisung gleichzusetzen ist die Zuteilung von Rohmaterial mit vorgeschriebenem Verwendungszweck.
8§8 2 Die Verwendung der gemäß § 1 zugeteilten Preß⸗ und Spritzgußmassen zu anderen Artikeln als den vorgeschriebenen ist verboten. — ⸗ 83 Die Bestimmungen der S8§ 1 und TW gelten auch für Ver= arbeitung von Lagerbeständen in Preß⸗ und Spritzgußmassen und aus deren Abfällen sowie für Artikel, die im Auftrag der Wehrmacht und für Exportzwecke gefertigt werden. 84 Ausnahmegenehmigungen kann in begründeten Fällen der Leiter des Sonderringes „Kunststoffgeräte“ Berlin ⸗Cdar= lottenburg 4, Wilmersdorfer Str. 5, erteilen. 85
8
Zuwiderhandlungen werden nach 88 19, 12 dis 15 der Ber
ordnung über den Warenverkehr destraft.