1944 / 223 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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über. die Festsetzung der Preise für Saar⸗Generator⸗Schwelkoks

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 223 vom 5. Oktober 1914. S. 2

§6

Diese Anordnung tritt am 5. Oktober 1944 in Kraft. Berlin, den 2. Oktober 1944. Lucas,

Leiter des Hauptringes „Kunst- und Preßstoffe“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

Anordnung 1/44 des Leiters der Wirtschastsgruppe Chemische Industrie als Produktionsbeauftragten des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsanweisungen für chemische Erzeugnisse) Vom 19. September 1944.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Durch⸗ führungsverordnung vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 529531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

§51

Chemische Erzeugnisse, die zum Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsgruppe Ehemische Industrie gehören, dürfen nur auf. Grund einer Herstellungsanweisung der zuständigen Stellen hergestellt werden. Als Herstellungsanweisung gelten bis 96 weiteres auch die früheren Produktionsaufgaben und Produktionsaufträge (Mob⸗Aufgaben).

82 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach S5 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗— straft. Das Antragsrecht gem. S 14 sowie das Ordnungsstraf⸗ recht gem. 5 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauf⸗ tragten für Chemie wahrgenommen. .

. §83 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1945 in Kraft. Gleichzeitig werden im Einvernehmen mit dem Reichsbeauf—

tragten für Chemie folgende Anordnungen außer Kraft gesetzt:

Anordnung Nr. 33 des Reichsbeauftragten für Chemie vom 25. März 1942 (RAnz. Nr. 72 vom 26. März 1949),

Anordnung Nr. 35 des Reichsbeauftragten für Chemie vom 1. April 1942 (RAnz. Nr. 77 vom 1. April 1942),

Anordnung Vld3 des Reichsbeauftragten für Chemie vom

565. März 1943 (RAnz. Nr. 54 vom 6. März 1943),

Anordnung X44 des Reichsbeauftragten für Chemie vom 22. Mai 1943 (RAnz. Nr. 117 vom 23. Mai 1943),

Anordnung XVIII /43 des Reichsbeauftragten für Chemie vom 13. Dezember 1943 (RAnz. Nr. 393 vom 15. De⸗ zember 1943).

(3) Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ ebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet ene mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch in Luxemburg. rn er .

Berlin, den 3. Oktober 1944. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie als

Produktionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.

H. Schlosser.

Anordnung

des Reichsbeguftragten für Eisen und Metalle über Aufhebung der Anordnung 60 der Reichsstelle Eisen und Metalle

Vom 4. Oktober 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (RAnz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungs⸗ aufgaben Planungsamt angeordnet:

Die Anordnung 60 der Reichsstelle Eisen und Metalle (Um— stellung der Lieferung von Siemens-Martin- und Elektro⸗ Stahl, auf Thomasstahl) vom 6. November 19412 (RAnz. Nr. 261 vom 6. November 1942) in der Fassung der Berichti⸗ un vom 3. Dezember 1942 (RAnz. Nr. 285 vom 4. De⸗ zember 1942) tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.

Berlin, den 4. Oktober 1944. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. J. V.: Dr. He ise.

Anordnung

Vom 28. September 1944

Auf Grund des 52 des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet:

51

Als „Saar⸗Generator⸗Schwelkoks“ darf Schwelkoks von nachstehender Beschaffenheit. an die Generatorkraft⸗-AUktien⸗ esellschaft und von dieser über ihren nachgeordneten Handel ger e fo rens dfn, Tankstellen an die Verbraucher zur Verwendung in Generatoren verkauft werden: Körnung 6—–—18 mm, Unter- und Ueberkorn zusammen nicht mehr als 15 v. HS; Unterkorn in keinem Falle mehr als 5 v. H. esamtwassergehalt höchstens 5 v. H. schegehalt höchstens 8 v. H. erbrennlicher Schwefel höchstens 0,3 v. 5. Flüchtige Bestandteile mindestens 10 v. H. stteergehalt höchstens 0,2 v. H. terer Heizwert mindestens 7300 kcal / kg.

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Reichsbank als zentrale Aufsichtsbehörde der Banken zwangsläufig

. . 82

Die Preise betragen bei ö

Aa) Waggonlieferungen frei jeder Emp⸗ fangsstation und bei Abholung ab , Werk Landabsatz . .. . 38, E..

b) Abgabe ab Lager des Festkraftstoff⸗ Großhändlers . ssteff in Behältnissen des Abnehmers . . 48, R-lst. in Säcken des Liefexers. 56, RAst.

) Abgabe ab Tankstelle gesackt in 25⸗Kg⸗Papiersäcken J. . 1,75 Reb25 kg.

§53

rator-Schweltoks lose oder in Säcken nur nach sorgfältiger Absiebung abgegeben werden. §514 „Ab Tankstelle darf Saar⸗Generator⸗Schwelkoks nur in den für den Kleinverkauf bestimmten 2549⸗Säcken abgegeben werden. Die Säcke müssen verschlossen sein und das Firmen⸗ zeichen der Generatorkraft⸗Aktiengesellschaft nebst folgender Aufschrift tragen: ; 25 kg Saar⸗Generator⸗Schwelkoks Verkaufspreis 1,75 Rel.

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Zum neuen Kreditgesetz Ausführungen von Präsident Lange

Ueber das vom Ministexrat für die Reichsverteidigung mit Wirkung vom 1. Oktober 1914 erlassene Gesetz über das Kredit⸗ wesen machte der Vizepräsident der Reichsbank, Lang e, vor der Presse noch einzelne Ausführungen. Er gab zunächst einen Ueber— blick über die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, daß die Forderung nach einer Bankenaufsicht bis auf die Jahrhundertwende zu rück⸗ gehe, als seinerzeit verschiedene Bankinsolvenzen das deutsche Wirtz schaftsleben stark bnunrühigt hätten. Auch mit der Bankenenquete 1909 seien Fordernngen nach einer strafferen Beaufsichtigung hervorgetreten) jedoch habe bis 1931 eine direkte staatliche Aufsicht lediglich für die öffentlichen Geldinstitute und hier vornehmlich für die Realkreditbanken bestanden. Die staatliche Bankenaufsicht habe im allgemeinen bei den Ländern gelegen, das Reich habe nur Teilaufsichtsfunktionen ausgeübt. Einen endgültigen Wechsel habe die schwere Krisenzeit um 1931 gebracht, zümnl als sich heraus— 6. hatte, daß die Banken hier allzu leichtfertig gearbeitet

atten und nur mit Hilfe des Reichs wieder saniert werden onnten. Das daraufhin erlassene Gesetz sah die Einführung einer allgemeinen Bankenaufsicht vor, die von einem Kuratorium aus⸗ geübt wurde, der namentlich der Präsident der Reichsbank und der Reichskommissar für das Bankgewerbe angehörten. Die aus— übende Funktion mußte bei der Reichsbank liegen, da diese die letzte Liguiditätsreserve für die Wirtschaft darstellt. Das Kura— torium selbst war berechtigt, dem Reichstommissar bestimmte Wei⸗ sungen über seine Funktion zu erteilen. So blieb es etwa bis 1933. Dadurch, daß der Reichswirtschaftsminister auch gleichzeitig Präsident der Reichsbank wurde, gingen die Funktkonen der

auf den Reichswirtschaftsminister bzw. sein Ministerium über.

Es habe, so führte Präsident Lange weiter aus, schließlich im Zuge einer natürlichen Entwicklung gelegen, wenn mit einer ver— stärkten Kriegsfinanzierung auch die Reichsbank wieder mehr als Aufsichtsbehörde auf dem Kreditsektor eingeschaltet wurde, Man habe dies etwa vom April 1942 ab dadurch getan, daß auch die Reichsbankanstalten miteingebaut wurden, und zwar dergestalt, daß die Kreditinstitute ihre Bilanzen und sonstigen Unterlagen, aus denen der Status der betreffenden Anstalt erkennbar war, den Reichsbankfiliglen in doppelter Ausfertigung einreichen mußten, die ihrerseits wieder diese Unterlagen an die Zentrale weiterleiteten, von der sie dem Reichswirischaftsminister bzw. dem Reichsaufsichtsamt zugingen. .

Mit der Einführung der Maßnahmen zur totalen Kriegsfinan⸗ zierung habe sich diese ganze Apparatur aber als zu schwerfällig erwiesen; es seien insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Zu—⸗ ständigkeit Zweifel aufgetreten, da drei maßgebende Stellen auf dem Kreditsektor eingeschaltet waren, nämlich das Reichswirt⸗ schaftsministerium, die Reichsbank und das Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen. Man wollte in jedem Falle nunmehr zu einer klaren Abgrenzung der Aufgaben kommen. Diese Klarheit habe

Ab Lager des Festkraftstoff Großhändlers darf Saar⸗Gene⸗

Der Reichskommissar für die Preisbildung kann Aus⸗

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nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen. §6

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforder— lichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

() Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach der Verkündung in Kraft. .

(2) Soweit vorher Lieferungen von Saar-Generator— Schwelkoks durchgeführt und noch nicht abgerechnet worden sind, kann zu den in dieser Anordnung festgesetzten Preisen abgerechnet werden.

Berlin, den 28. September 1944. . Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Heß.

Nichtamtliches Deutsches Reich

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

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man durch das neue Gesetz über das Kreditwesen geschaffen, das vom Ministerrat für die Reichsverteidigung mit Wirkung vom 1. Oktober erlassen wurde und zunächst die Äuflösung des Reichs— aufsichtsamts vorsieht. Dem Reichswirtschaftsministerium sei der Charakter eines funktionellen Hoheitsträgers gegeben, während die geschäftsmäßigen und banktechnischen Funktionen der Reichs— bank zugewiesen seien. Für die Kreditinstitute bedeute dies eine große Vereinfachung, weil die Zuständigkeit klar erkennbar ist.

ihnen von den Kreditbanken zugehen, in einfacher Ausfertigung direkt an die Reichsbank in Berlin. Hierdurch sei, wie Prässdent Lange weiter hervorhob, der Schriftwechsel vwesentlich vereinfacht worden, die Reisen nach Berlin seien überflüssig, kurz die gesamte Verwaltung sei wesentlich vereinfacht worden, zumal auch der ge⸗ samte Schriftverkehr der Reichsbank mit dem Reichsaufsichtsamt fortfalle. Der Unterbau der Reichsbank sei, wie noch besonders hervorgehoben wurde, ausgezeichnet, in der Leitung der Filialen säßen Männer, die das Kreditwesen von Grund auf kennen und das nötige Verständnis für die Belange des privaten Banksektors aufhrächten. Der Zweck, daß Personal eingespart würde, sei er— reicht wotden. Die Bankenaufsicht sei auf eine völlig neue Grund— lage gestellt und bedeute eine absolute Verbesserung. Präsident Lange hob noch hervor, daß das betriebliche Vorschlagswesen, auf das es gerade auf dem Kreditsektor stark ankomme, in der Reichs— bank sehr gut funktioniere, es sei bei den Banken gewissermaßen obligatorisch. Daß die Aufsicht auch für die Sparkassen und Ge⸗ nossenschaften gelte, sei selbstverständlich. In der Praxis sei es nun

gerichtet sei, deren Leitung Reichsbankdirettor Dr. Müller habe.

Vom Reichswirtschaftsministerium machte Ministerialditektor Dr. Rigehle einige Ausführungen, wobei er besonders das We⸗ sen der Bankaufsicht darin erblickte, daß innerhalb der beteiligten Stellen ein harmonisches Verhältnis bestünde. Wesentlich sei, daß alle Stellen personell so gering wie nur möglich gehalten würden, wie es auch nach außen hin durch die Zweiteilung zum Ausdruck kommen solle. Der Sinn des Gesetzes gehe dahin, daß alle Fragen des Hoheitscharakters, also die reinen Lenkungsmaßnahmen vom RWM ausgingen, während alles andere bei der Reichsbank liege. Das Zustandekommen des neuen Gesetzes set nicht leicht gewesen, weil sich die Aufsichtsbehörden bisher aus den einzelnen Landes— äufsichtsstellen zwangsläufig entwickelt hätten, insbesondere sei dies bei den Sparkassen der Fall gewesen; es habe eben ein ein⸗ heitliches Reichsgesetz hier gefehlt. Für einzelne Geldinstitute auf dem ländlichen Kreditsektor sei in gewissen Fällen das Reichs— ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zuständig, während das Finanzministerium auf einigen Gebieten des Kapitalmarktes und der Zinspolitik gewisse Funktion ausübe. Ueber eine even— tuelle Kontrolle der Reichsbank über den unbaren Zahlungsver— kehr wurde noch mitgeteilt, daß solche Maßnahmen zur Zeit . gestellt seien, doch werde die Reichsbank später eine Kontrolle auch über das Giralgeld übernehmen. ;

Wirtschaft des Auslandes 94.

Behinderte Roheisenerzeugung in Spanien Madrid, 4. Oktober. Nach halbamtlichen Mitteilungen ist die Noheisenerzeugung in Spanien noch immer behindert. In der Viscaya belief sich die Roheisenerzeugung im Juni auf 28 097 t, im Juli auf 29209 t und im Uugust auf 25615 t. Entsprechend ging auch die Rohstahlerzeugung von 33 143 t im Juni und 33 421 t im Juli auf 23 311 t im August zurück.

1

Abnehmender Arbeitseinsatz in der schweizerischen Landwirtschaft Zürich, 4. Oktober. Der Arbeitseinsatz in der schweizerischen Landwirtschaft betrug im Juli 1944 insgesamt fast 27 600 und im August noch über 23 009 Arbeitskräfte. Die Abnahme gegen⸗ über dem Vormonat entfällt beinahe, ausschließlich auf die Kategorie der Schüler und Studenten, von denen im Juli gegen 6000, im August aber nur noch etwa 2000 Landdienst leisteten.

Liquiditätszunahmen bei den japanischen Provinzbanken Tokio, 4. Oktober, „Oriental Economist“ bespricht in einem Artikel die schnelle Zunahme der Depositen bei den japanischen Provinzbanken gegenüber der Verlangsamung dieser Bewegung bei den Großbanken. Das Blatt sagt, daß die Zunahme der Depositen bei den Großbanken geringer werde, während die Depo⸗ siten bei den Provinzbanken von Monat zu Monat ein Mehr⸗ faches der gleichen Zeit des Vorjahres betrügen, wenn sic auch die, Vergleichsbasis durch die Zusammenlegungen im Ban gewerbe geändert hätten. Es werden 80 Provinzbanken in diesem Jahr mit 84 Banken in der gleichen Feit des Vorjahres verglichen; dabei wird festgestellt, daß die Provinzbank⸗Depositen im April um 529. Mill. Men zunahmen gegen 218 Mill. Yen im April 194, im Mai um 969 Mill. Hen stiegen gegen 437 Mill. Yen im Mai 1243, im Juni dann um 779 Mill. Jen zunahmen gegen 447 Mill. en im Juni 1943 und im Juli sogar eine Zunahme um Ih0 Mill. Jen aufweisen gegen nur 16 Mill. Jen im Juli 1943. Als Gründe für diese Entwicklung werden angegeben:

1. Mit der Erhöhung der Lebensmittelerzeugung wachse die Geldeinnahme der Bauern.

2. Die Zunahme der industriellen Aktivität in den Provinz⸗ städten und auf dem flachen Lande.

3. Die Abwanderung der Depositen von den Großstädten in

e n chüttgewicht mindestens 376 kg / mz.

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Kontrollkörperschaften.

S, 35 G., 3,87 B., Madrid = Gr Türkei —— B., Lissabon G.

4. Durch die erfolgte Aenderung des Bankgesetzes vom August 19153, die den Handelsbanken erlaubt, Sparkonten anzu⸗ nehmen, hätten die Zusammenlegungen von Sparbanken und Handelsbanken zugenommen: besonders in der Provinz habe die Zahl der Filialen der Provinzbanken zugendmmen— Daraus erkläre sich auch, daß die Zusammensetzung der Depo— siten der Provinzbanken sich wesentlich verändert hat.

Während früher die kurzfristigen Depositen eine Hauptrolle

spielten, wachse jetzt der Prozentsatz der mittelfristigen. Die Aus⸗ leihungen, der Provinzbanken gingen jetzt vorwiegend an die 50 75 der Depositenzunahme werde in ,,, angelegt und der Rest in Obligationen der Industriebank, der Kriegszeitfinanzierungskasse und in Gesell⸗ schaftsobligationen.

Berichte von auswärtigen Devisenmärtten

London, 4. Oktober. (D. N. B.) New Hort 4,02 , 4 03 M, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4, 43 = 4,47, Schweiz 17, 50 - 17, 465, Stockholm 16,86 16,95. Lissabon Rio de Janeiro

S2. 84 3 h sis. ;

Zürich, 14. Oktober. (D. N. B.) 11.49 Uhr. Paris 7,75 London Clearing 17,30, New York 4, 30, Grüssel 60,25, Mailand 2776 B., Madrid zo, 76, Holland 22919, Berlin 172,50, Lissabon 17,91, Stockholm 1025625, Oslo bös, 62 5, Kopenhagen dos] , , Solig 537. Prag 1730, BVudaäpest 164,60, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2, 8uö‚ 7, Helsinti 8,70, Preß⸗ burg 15,900, Buenos Aires 98, 50, Japan 101,60, Rio 22, 60 B. Kopenhagen, 4. Oktober. (D. N. B.) London 19,ñ a, New Vorl 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Untwerpen I6,80, Zürich 111,25, Rom Amsterdam 264 50, Stockholm 114, 135, Dolo 0b, 90. Helsinki 9. 83 Sofia —— Mabrid —— Vukares' ——

Alles Briefkurse.

Stockholm, 4. Oktober. (D. .. B.) London 16,885 G., 16,05 B., Berlin 161,60 G., 166,50 B., Paris G., d, 00 B., Hrn le = G. 6d Hä, Schweiß, Rläbe 7, ho G. Cr 60 8;

Amsterdani —— G., 223,56 B., Kopenhagen 87, 60 G., 87,90 B

Oölo gö, 36 C., ob, z B., Wajhington (, G., a, o' z, delsinif Sä6 B., Roni, = G, agg Be, hianatbä . 17,15 B., Buenos Aires 1023,00 G., 101,00 B.

London, 4. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 28, 50,

die Provinzstädte infolge der Evakuierungsbewegüng.

*

Silber auf Lieferung Barren zz, 60, Gold ls / =.

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Die Reichsbankfiliglen übersenden nunmehr die Unterlagen, die

IsoW, daß bei der Reichsbank eine Abteilung „Bankenaufsicht“ ein⸗

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 223 vom 5. Oktober 1944. 2. 3

öffentlicher Anzeiger

Un er suchungs⸗ und Straffachen, 2. e,, nr, . 5. Nufgedote. .

4. Oeffentliche Zustellungen,

6. Verlufst⸗ und Fundsa . 6. Auslosung 233 2 e, mee, K

7. Attiengesellschaften, g. Deutsche Kolonialgefenschaften,

* en ,,. m. b. S., CQenoffen J 12. Offene . KRommanbitgesellschaften,

14. Deutsche Re

18. Unfall⸗ und ZInvalidenversicherungen, 4 i n! und Bankausmeise,

3. Nufgebote

8126 Aufgebot.

Das Bergamt in Schmallalden hat gemäß 8 5 des thür. Gesetzes über Derghberksabgaben vom 22. 12. 1923 g. J. 1924 (Gesetzammlung für Thü⸗ ringen 1924, S. 329) das Aufgebots— verfahren zur Entziehung des Berg⸗ werkseigentums der Gewerkschaft „Hor⸗ tensia“, Sitz Gotha, an den im Amtsgerichtsbezirk Ohrdruf gelegenen Grubenfeldern „Mutterglück 19 und 20“ beantragt, weil ein Vertreter oder Repräsentant der Gewerkschaft nicht vorhanden sei. Das Bergamt hat die 1931 ausgesprochene Bestellung des Eugen e in Neustadt a. d. H. zum vorläufigen Repräsentanten am 10. 8. 1944 widerrufen. Aufgebots⸗ termin hierzu, wird vor dem Amts⸗ gericht in Weimar auf Freitag, den 21. Dezember 1944, vorm. 11 Uhr, Zimmer 114, anberaumt. Wer an den genannten Grubenfeldern Rechte gel⸗ tend machen will, hat diese spätestens in dem Aufgebotstermin anzumelden, sonst wird der Gewerkschaft an den Grubenfeldern das Bergwerkseigentum entzogen.

Weimar, den 27. September 1944.

Das Amtsgericht. Abt. III.

8128 Aufgebot.

Am 6. Januar 1943 ist in Hamburg der früher in Wien wohnende Haupt⸗ mann a. D. Alfons August Jacob Holz⸗ mann, geb. am 4. Februar 1888 zu Wien, verstorben. Alle Gläubiger des Vorge⸗ nannten werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen binnen 6 Monaten beim Amtsgericht Nachlaßgericht = Hamburg zu den Aktenzeichen 74 V! 5126/43 anzumelden. . Rechtsanwalt Tr., Herbert Bichmann,

Hamburg 1, Schauenburger Str. 37.

8127 Oeffentliche Aufforderung. da VI. 93. 44. Der Maschinist Hermann Knüppelholz ist am 15. Ja⸗ nuar 1944 in Berlin-Köpenick, Mahls⸗ dorfer Straße 99 seinem letzten Wohn⸗ sitz, gestorben. Da ein Erbe nicht er⸗ mittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß . stehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 1. Januar 1945 bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden, andernfalls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist. Berlin⸗Köpenick, 25. Sept. 1944. Amtsgericht Köpenick. Abt. 4a.

8129 Beschluß.

Am 5. Mai 1944 ist in Köln⸗Ehren⸗ feld der zuletzt in Hersfeld wohnhaft gewesene Rentner Heinrich Josef Seelig, deutscher Staatsangehöriger, verstorben. Die Ehegattin Sophie geb. Lotz ist bereits am 20. 12. 1927 ver⸗ storben. Das einzige Kind und sämt⸗ liche Verwandten haben die Erbschaft ausgeschlagen. Diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. Dezember 1944 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhan⸗ den ist. Ein reiner Nachlaß ist vor⸗ aussichtlich nicht vorhanden.

Amtsgericht Hersfeld, 28. 9. 1914.

IV 814d.

3130 h Durch Ausschlußurteil des Amts- gerichts Langen vom 20. Sept. 1944 wurde in der Aufgebotssache der Frau Johanna Kupezyk geb. Caille in Offen⸗ bach a. M., inn 16, jetzt Hinden⸗ burgring 55, als Generalbevollmäch⸗ tigte des Josef Israel Kupezyk, der Hypothekenbrief über die in Abt. III unter Nr. 3 auf Dietzenbach, Blatt 1806, Eigentümer: a) Schloffer Georg Amon Il. in Dietzenbach zu ue, b) dessen Ehefrau Katharina geb. Weilmünster zu für den Fabrikanten Josef Kupezyk in nn a. M. eingetra⸗ gene, mit jährlich zu 1 vom Hundert über den Reichshankdiskontsatz ab 15. Mai 1937 verzinsliche Darlehns⸗ forderung von 1066 eintausend Goldmark, eine Goldmark gleich dem Preise von 1a e Feingold, für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf⸗— ebotsverfahrens werden der Antrag⸗ tellerin auferlegt. Langen, den 20. September 1944. Das Amtsgericht. e -

—— 8221 ö Durch Beschluß des Amtsgerichts

Berlin vom 28. September 1944 ist der Andreas Waldemar Block, geboren am 15. Dezember 1897 zu Taschominska⸗ Kempa, ohne letzten Ke ü im In⸗ lande, Angehöriger des ehemaligen ol⸗ nischen Staates, kriegsvermißt als Sol⸗ dat des ehemaligen polnischen Heeres, für tot erklärt und als Ze . des Todes der 10. Okiober 1939 fesigestellt worden. 455 11 225. 43. Berlin, den 28. September 1944.

4. Oeffentliche ustellungen

8186] Oeffentliche Zustellungen.

Es klagen: 1. Umsiedler Georg v. Tiesenhausen, Paris 1, 141 rue Saint Honors, Proͤzeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt Dr. K. Geschke, Berlin, Kurfürstendamm 219, gegen Irene von Tiesenhausen geb. Berens, früher in Nizza, 12 rue, d' Iglia 211. R. 155. 44 2. Adrienne Maria Bouchaut geb. Polspoel, Berlin, Hoch— bahn Schlesisches Tor, Lager Torkrug, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rumpel, Berlin ⸗Niederschöneweide, Brückenstr. J, gegen Schiffer Jan Franziskus Bouchaut, früher Holland 241. R. 63. 44 3. Schlosser Vin⸗ zent Saelen in Schulzendorf, Kr. Teltow, Adolf⸗Hitler-Allee 70, Prozeß⸗ bevollniächtigter: Rechtsanwalt Stads— holt, Berlin, Lothringer Str. 6, gegen Godelieve Saelen geb. Degryse, früher in Berlin 241. R. 441. 44 —, 4. Me⸗ chaniker Martin Behrens, Berlin— Schöneberg, Gutzkowstr. 7, z. Zt. Bad Liebenstein, Theaterstr. 3, Fa. Tele⸗ funken, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Kauth, Berlin, Potsdamer Str. Nr. l, gegen Edith Behrens geb. Eth— well, Talbot, Glamorganshire, England 211. R. 471. 44 5. Gerda Koch geb. Dietrich, Berlin, ö 138, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Thiele, Berlin, Großbeerenstr. 4, gegen Willi⸗Heinz Koch, Berlin⸗ Spandau 222. R. 514. 44 mit den Anträgen auf Ehescheidung. Die Klä—⸗ ger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar: zu 1 auf den 5. Dezember 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 2 auf den 21. Dezember 1944, 109 Uhr, Zimmer Nr. 245, zu 3 auf den 19. Dezember 1944, 19 Uhr, Zimmer 245, zu 4 auf den 6. Dezember 1941, 10 Uhr, Zimmer Nr. 253, zu 5 auf den 18. Dezember 1944, 12 Uhr, Zimmer 244, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 30. September 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

S224 Oeffentliche Zustellung. 2. R. 6144. Der Arbeiter Ladislaus Zon in Weichsel Nr. 200, Prozeßbevoll, mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jirasek in Teschen, klagt gegen seine Ehefrau Viktorie Zon, geb. Urbas, früher in Wieprz, Kreis Saybusch, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalt, mit dem Autrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Landgerichts in

8141.

vember 1944, 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen des Klägers vorzubringenden Einwendun⸗ gen und Beweismittel ,,, durch den zu bestellenden Anwalt dem Gericht in einem Schriftsatz mitzu⸗ teilen. Teschen, den 28. September 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

7. Attien⸗ gesellschaften

8225

Der Vorstand der Böhmischen Union⸗ Bank, Prag, hat am 27. September 1944 einstimmig beschlossen, an die Ak⸗ tionäre von dem Gewinn des Ge⸗ schäftsjahres 1943 eine 6 BPige Gesamt⸗ dividende von K 24, brutto für je eine Aktie zu nom. K 400, vorschuß⸗ weise zur Auszahlung zu bringen.

Diese Dividende wird nach Abzug der 15 „igen Kapitalertragsteuer, vom 29. September 1944 angefangen, gegen Vorlage des Dividendenscheines Nr. 3 für das Geschäftsjahr 1943 an den Schaltern der .

Böhmischen Union⸗Bank in Prag so⸗

wie aller Filialen und Exvosituren, Deutschen Bank in Berlin und Reichenberg, .

Creditanstalt⸗Bankverein in Wien ausgezahlt.

Prag, den 27. September 1944.

Der Vorstand.

I0. Gesellschaften m. b. H. S226] Bestätigungsvermerk. ; Es wird festgestellt, daß nach pflicht⸗ gemäßer Prüfung durch die von dem staatlichen Gemeindeprüfungsamt bei dem Regierungs präsiden ten in Merse⸗ burg beauftragte Wirtschaftsberatung A. G., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin, nach dem abschließenden Er— gebnis auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise die Buchführung und der Jahresabschluß der - Bau⸗ und Kleinsiedlungsgesellschaft „Sachsen“ Gmb5ö. in Merseburg für das Geschäftsjahr 1943 den gesetz⸗ lichen Vorschriften entsprechen, und daß im übrigen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes wesentliche Beanstandungen nicht ergeben haben. Merseburg, den 14. September 1914. Der Leiter des staatlichen Gemeinde⸗ prüfungsamtes bei dem Regierungs⸗

präsidenten in Merseburg. Freiherr von Mirbach, Landrat z. D.

Staatliche Kreditanstalt Oldenburg⸗Bremen.

Bilanz zum 31. Dezember 1943.

Attiva.

hꝛz si, = Ic .

3. Eigene dtzpo he eb fand heide

bungen und sonstige Schul

.

Bankguthaben...

Sonstige Forderungen Hypotheken, davon:

D 1 *

7. Kommunaldarlehen:

munaldarlehen ... b) Rentenbankkreditanstalts darlehen o) sonstige Kommunaldarlehen ..

8. Sonstige langfristige Ausleihungen;

h) sonstige Darlehen ..

1. Kassenbestand, einschl. von Reichsbank und Postscheckguthaben 2. Wertpapiere, soweit sie nicht unter 3 und 1l aufzuführen sind: a) Schatzanweisungen, Anleihen und Schuldbuchforderungen des Reiches und der Länder.

b) sonstige Wertpapieres... 19 In der Gesamtsumme 2 enthalten: Wertpapiere zur Deckung

der Hypothekenpfandbriefe und Schuldverschreibungen

Kommunalschuldverschrei⸗ verschreibungen * 1 * 1 14 2 9

a) Deckungshypotheken.. . 84 594 249,905 9 e m n bn hg thin o) Zusatzforderungen nach der Verordnung vom 27. September 1932, davon sind zur Deckung bestimmt.. .. 4) sonstige Hypotheken

i 'ckungsregister eingetragene Kom⸗ J ö .. 29 54 3 13,0

a) Darlehen gegen Schiffspfandrechte

9. Zinsen von Hypotheken, Kommunaldarlehen und sonssiien lan-

F. s⸗ 199 549

D209

7900 214,58

2 248 797, 33 10 149 01191

(Nennbetrag

56 27416 51 826 02 157 39508

.

1938 405,613

S6 9s, hs

171623 516,82 105 021 16718

714 215,9

26333 n , wa ei son as

... 3 86 666,

1819 431,30 5 674 097 96

von sin

Amtsgericht Berlin.

Zugang —= R.

Außerdem Entschuldungsdarlehen 6 C43 9ö!,‚30 Rus,

II. ahn ungen (S131 Abs. 1 A1IINr. 6 des Allen ge ches) da⸗ Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten 1 150 387,85 Reichs mar

fristigen Ausleihungen: im Dezember fat en —. . anteilige fällige rückst. a) Hypotheken... .. . . G26 357, a6 30 357,0! n, h) n , , . 123 034, 64 e) Rentenbankkreditanstalts⸗ Hypotheken und Darlehen. 21 872,71 30,45 1, d) sonstige langfristige Aus⸗ . leihungen .... . 3 318.75 16 99 nnn, 4 324 olg ol 10. Durchlaufende Kredite (nur Tren anbei 1683 79610

1 495617785

165. Verschiedene Bekanntmachungen.

12. Grundstücke und Gebäude: . FRM 83 a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende .. 1125 550, Abschreibung 120 450, R. A h) n,, 6 J ; , 23 240, 1148 790 = Abschreibung 360, RM 13. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung⸗⸗— . Zugang 275,ů 0 R. M, Abschreibung 275,70 R. 6 14. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.... 26 825 92 165. In den Aktiven sind enthalten: . . a) Forderungen an Konzernunternehmen 1 678 468,79 RM, P) Ausweispflichtige Forderungen an Mitglieder d. Vorstandes, an Geschäftsführer und andere Personen und Unternehmen gemäß gesetzlichem Formblatt vom 29. 9. 1937 (einschl. der unter Passiva 11 und 12 enthaltenen) 2056 714,44 RM. w Summe der Aktiva 170 184 123 34 Passiva. 1. Anleihen ,, ö a) 4M 9M ige Hypothekenpfand⸗ r, e , n . 5 6a ooo, Yo ige Hypothekenpfand⸗ J b) 41 gôige Kommunalschuld⸗ verschreibungen. ... 499 ige Kommunalschuld⸗ verschreibungen .... 26 810 000, 26 810 000, o) 495 ige Reichs markschuldverschreibungen J d) unverzinsliche Schuldverschreibungen nach der Verordnung vom 27. 9. 19392 .... 664 530,81 108 926 330 58ö 2. Aufgenommene Darlehen: * a) Rentenbankkreditanstaltsdarlehen.. .. 5570 855,92 b) sonstige Darlehen... . 37 245 873,39 43 g16 729 31 3. Verbindlichleiten: . a) verloste und gekündigte Hypothekenpfandbriefe, Kommunal⸗ und sonstige Schuldverschreibungen. .. 156 308,24 b) sonstige Verbindlichkeiten: aa)] Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.. ... 51 649, 87 bb) andere Verbindlichkeiten . 3 319 869, 24 3 371 519, 11 3 527 827 35 4. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte-=—= . 168379610 Außerdem Entschuldungsdarlehen 6 043 951,39 Rc. nit,, 6 000 000 6. Rücklagen nach 51I KWG. : ö a) gesetzliche Rücklage Sicherheitsrücklage . 4 100 000, b) sonstige Rücklagen nach z 11 KWG. .... 4 100 000 J. Mehrerlös aus der Ausgabe von Hypothekenpfandbriesen und Kommunalschuldverschreibungen über den Rückzahlungsbetrag 8. Rückstellungen: . . a) Pensionsrückstellungen... . 527 702,94 b) sonstige Rückstellungen. ...,, 90 717408 618 419 93 9. Zinsen von Anleihen im Umlauf und aufgenommene Darlehen: anteilige fällige a) Hypothekenpfandbriefe. .... 1276 498, 32 20,69 b) Kommunalschuldverschreibungen. 268 100, 17 711,50 o) Liquidationsschuldverschreibungen 2 407,85 d) Reichs markschuldverschreibungen . 23, 70 e) Rentenbankkreditanstaltsdarlehen 31 715, f) sonstige Anleihen... 3711,80 ; 1580 024,809 72 1560,64 1652 17644 10. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. ...... 9 445 kJ zs 00ο .

12. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel und ScheckQürg⸗ schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (5 131 Abs. 7 des Aktiengesetzes) 36 600, RM

13. Eigene Indossamentsverbindlichkeiten RM

14. In den Passiven sind enthalten:

a) Gesamtverpflichtungen nach 511 Abs. 1 KWG. (Passiva 1 bis 3) 157 370 887,47, ; ; b) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 511 Abs. 2 KWG. (Passiva 5 und 6) 10 1060 000, RA. . Summe der Passiva

T 7s. s s

Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1943.

——

Aufwendungen.

1. Zinsen von: a) Hypothekenpfandbriefen .... b) Kommunalschuldverschreibungen . R) sonstigen Schuldverschreibungen .

3309 235,31 1081 775,

9 228

.

2 2 8 8

9 0 9 0

9

RX 9

d) Rentenbankkreditanstaltsbarlehen . 246 552,98 . e) sonstigen Anleihen... 1860 322,59 6498 085 89 J 434 489 51 3. Soziale Abgaben 2 9 * * 1 1 . * 21 8 14 42 31 528 19 4. Steuern und Abgaben: . a) vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen 369 303,33 MJ . 66 5. Abschreibungen und Wertbexichtigungen: a) auf Bankgebäude . 120 450, b) auf sonstige Grundstücke .... J 360, o) auf Betriebs und Geschäftsausstattung ..... 275,B70 d) auf Kapital- und Zinsforderungen.... . . 100 454,42 221 540 12 6. Zuweisung an die Sicherheitsrücklage! .... K , ne , 132 487 67 8. Gewinn des Geschäftsjahres... . 380 000 Summe der Aufwendungen Cs 47M es Erträge. . 1. Zinsen (einschl. besonders vereinbarter Verwaltungskostenbeiträge) von: a) Hypotheken... 83 927 849,18 b gömmunalharleheen . 1 666 301, 33 e) Rentenbankktreditanstaltshypotheken und Darlehen 276 335,93 d) sonstigen langfristigen Ausleihungen... ... 218 2588 12 7e2ss 94 2. Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen überste d x 308 392 42 3. Darlehnsprovistonen und andere einmalige Einnahmen aus dem Darlehnsgeschüstt,, , , , 169 25312 ü nsigungen⸗ 2 2 e 80a so 3. Mußerbrdentliche Erträge.. 18s 882 23 d A e X Summe der Erträge 1 sos 4s Bremen, den 11. April 1944. ; Der Vorstand der Staatlichen Kreditanstalt Cidenburg⸗wremen.

(, Spark. Nach dem abschließenden Ergebnis un rüfu der Schriften, Bücher und el n Unterlagen des Betriebes sowi

erer pflichtmaßigen Prüfung auf Grand

e der erte nten

Ausklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jadretad ich hat end der

ahresbericht, soweit er den Jahregabschluß erleutert, den gesezliche

è Ver dera.

m Übrigen haben auch die wirtschaftlichen Berdaltnisse des Betriedez wesemem de

Veanstan bungen nicht ergeben. Hamburg, den 31. Juli 1944. Treuhand⸗Bereini

Nttiengeselijch aft. Steinrücke, Wirtschasiprüfer.

ppa. Dr. Detzel.