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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 226 vom 9. Oktober 1944. S. 2
(DIN E A150) Pix E A149 PIN EA 1655 Pix E 4 1652 PIN EA 168
b) Metallpapierkondensatoren bis 700 V NMennspannung.
(PIN E 4182) pin E a iS (DM E 4 184) PIN EA 188 (DIN EA 188) (IN E 4190
Zu 7a und b: Eingeklammerte DIN⸗E⸗-Blätter ent⸗ halten alte Bauformen, die von den Kondensatorenher⸗ stellern möglichst zu vermeiden sind. Bei der Geräte⸗ konstruktion dagegen ist zunächst noch der Platzbedarf
der alten Bauform
) Papierlondensatoren über 700 V Nennspannung.
DIN E 41145 2 kV,
DIN E 41146 Papierkondensatoren Kl. 2 3,2 bis
6,38 kV.
d) Metallpapierkonden DIN E41I1885 Me 2 kV, DIN E 41186 3,2 bis 6,3 kV.
e) Papierrohrkonden
DIN E 41161 Papierrohrkondensatoren Kl. 1 zylindr.
Isolierrohr,
DIN E 41162 Papierrohrkondensatoren Kl. 1 zylindr. Isolierrohre PIX RE 41 164 Papierrohrfondensatoren Kl. 1 zylindt.
Metallgehäuse.
) Durchführungskondensatoren. DIN E 41 172 Durchführungskondensatoren Kl. 1.
Kondensatoren mit
Bereich dieses DIN⸗E⸗Blattes hinausgehen, sind von
dieser Anweisung ausgenommen.
Zu 7a bis f: Ausnahmegenehmigungen für Kon⸗ densatoren nach Ziffer Ta bis k mit Nennkapazitäts⸗ werten, die unter oder über den in dem betreffenden Einheitsblatt festgelegten Bereich liegen, sowie mit
Nennspannungen, Spannungswerte li
(2) Ausnahmegenehmigungen für Kondensatoren mit an⸗
deren als in den Einheitsb und Anschlußteilen werden
Gerätekonstruktionen und nur dann, wenn die in Betracht
kommenden Kondensatoren
Verbraucher anzufertigender Befestigungs⸗ oder Anschlußteile
eingebaut werden können.
(3) Papiereinbauwickel und deren Einbauten in Gehäuse nach DIN 41 102 sind von dieser Anweisung ausgenommen.
Papier⸗ kondensatoren
Papier⸗ kondensatoren Kl. 2 Papier⸗ kondensatoren Kl. 3 1 x 30 30 Kl. 3 30 X 33 x 50
Papier⸗ Kl. 3 1 * 45 50
Kl. 2 1 * 45 X55 1X 45 X50
kondensatoren
Papier⸗
kondensatoren
Metallpapier⸗ kondensatoren Metallpapier⸗ kondensatoren Metallpapier⸗ kondensatoren Metallpapier⸗ kondensatoren Metallpapier⸗ kondensatoren Metallpapier⸗ kondensatoren
gl. 1 1 30 x 2s Kl. 1 1* 30 X 30 al. 1 1x15 x So Kl. 1 1* 45 X60 Kl. 2 1x 30 30 l. 2 1X46 6
en zu berücksichtigen.
Papierkondensatoren Kl. 1 1 bis
satoren über 700 V Nennspannung. tallpapierkondensatoren Kl. 1 1 bis
Metallpapierkondensatoren Kl. 2
satoren.
( „d
elektrischen Werten, die über den
die unterhalb der aufgeführten egen, werden nicht erteilt.
lättern aufgeführten Befestigungs⸗ nur erteilt für bereits bestehende
nicht mit Hilfe zusätzlicher, vom
§ 2
(c) Kombinierte Kondensatoren dürfen nicht her⸗ estellt werden. Diese sind durch Einzelkondensatoren nach J 17a bis f zu ersetzen.
(2) Für bereits angenommene Aufträge dürfen kombinierte Kondensatoren noch bis zum 30. Juni 1945 geliefert werden.
(3) Weitere Ausnahmegenehmigungen für kombinierte Kon⸗ densatoren werden nur erteilt, wenn aus Raumgründen auf die kombinierte Ausführung nicht verzichtet werden kann oder wenn der laufend anfallende Bedarf so groß ist, daß die spätere Aufstellung von Einheitsblättern notwendig erscheint.
583 Kondensatoren der in 8 1 Absatz 1 bezeichneten Art, die dieser Anordnung nicht entsprechen, dürfen ab 1. Januar 1945 nicht mehr geliefert werden, jedoch für Instandsetzungen noch bis 30. Juni 1945. Dies gilt nicht für das unter 5 1 Abfatz 1 Ziffer 6 angeführte DIN⸗Blatt DIN E 41112 (in Vorberei- tung). Für dieses wird der Zeitpunkt der Verbindlichkeit noch bekanntgegeben. 54
(1) Der Leiter des Sonderringes „Schwachstromtechnische Bauelemente und Meßinstrumente“ ist berechtigt, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.
() Anträge können sowohl vom Verbraucher wie vom Her⸗ stelber gestellt werden, Zweitschriften sind dem Hersteller bzw. Verbraucher zu übersenden.
(3) Für bereits laufende Aufträge sind Ausnahmeanträge bis spätestens 1. Dezember 1944 zu stellen.
585
Die Anordnung ist im Einverständnis mit den Wehrmacht⸗ teilen aufgestellt und daher auch für den unmittelbaren und mittelbaren Bedarf der Wehrmacht verbindlich.
§6
Zuwiderhandlungen gn diese Anordnung werden nach den 10, 12 — 165 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. 57
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.
Berlin, den 26. September 1944.
Der Leiter des Sonderringes „Schwachstromtechnische Bauelemente und Meßinstrumente“. Leife r.
wird auf Grund der §s§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGGBl. 19391 S. 911 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers
Anordnung Nr. 1744
des Hauptausschusses Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Rasiermessern
Vom 20. September 1944
Auf Grund der ,,. über den Warenverkehr in der . vom 11. Dezember 1342 (RGBl. 1 S. 686) wird mit ustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs— produktion angeordnet: §51
Die Herstellung von K für den In⸗ und Aus⸗ kifse bebarf ist nur noch in nachstehenden Ausführungen zu⸗ ässig: .
A. Rasiermesserklingen — Rohlinge
1. 5 auf 15 hohl, Rundtopf, gewöhnl. Rücken, mit
Doppelansatz,
2. “j3s auf 1M hohl. .
Vorstehende Klingen ohne Feile, Flacherl ohne Blume; Her— stellername mit Nummer oder Herstellername und Marke mit Nummer oder Herstellername mit Nummer auf der rechten Erlseite eingeschlagen, linke Erlseite ohne jedes Zeichen.
B. Rasiermesser
1. 55 auf 11 bis 1“ hohl,
2. “ls auf 1½ bis 1“ hohl,
im Hohlen blau, nicht poliert, gewöhnlicher Rücken, Erl und Rücken poliert, Erlrücken rund geführt, Erl⸗ waate scharf geführt, Weißätzung Es und K hohl, im Hohlen steif, nicht auf Klang).
Jedes Messer darf nur noch in Papierumhüllung und je— weils / Dutzend in einem Karton oder einer Faltschachtet mit Firmen oder Marke verpackt werden.
82 Die Herstellung von Rasiermessern für chirurgtsche Zwecke sog. Sanitäts⸗Rasiermesser wird durch diese Anordnung nicht berührt. z §5 3
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung vor— handenes Rohmaterial und Halbzeug für die nicht mehr zu⸗ gelassenen Ausführungen (/s auf —— 2M“ hohl und “ Stoß⸗ messer 4) dürfen bis zum 31. Dezember 1944 aufgearbeitet werden.
; 8 4
Ueber Anträge auf Ausnahmegenehmigung entscheidet der Sonderausschuß Blanke Waffen und Schneidwaren, (27 So⸗ lingen, Moeller⸗van⸗den⸗Bruck⸗Str. 17.
§85 Die Anweisung Nr. 45 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über Rasier⸗ messer vom 20. Mai 1943 tritt außer Kraft.
§86 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
bestraft. ; 857 Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in
dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / a4 Nr. 7126/39 — zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. . Karlsbad, den 30. September 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad. Schulz⸗Isen beck.
Bekanntmachung Auf Grund der s§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGBl. 1 S. 9711 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La lögd / 89 / 810 — und
III Wi / jd. 7126,39 — wird das gesamte bewegliche und un⸗ bewegliche Vermögen:
1. des Max Israel Fleischer, geb. 15. 7. 1880 zu Tetschen, früher wohnhaft in Ausfsig a. E.,
2. der Ernestine Sara Steiner, geb. Freund, geb. 12. 10. 1870 zu Unterkralowitz, des Rudolf Israel Steiner, geb. 30. J. 1897 zu Türmitz, des Otto Israel Stei⸗ ner, geb. 26. 9. 1900 zu Aussig⸗Türmitz, der Martha Sara Bermann, geb. Steiner, geb. 36. 3. 1893 zu Aussig⸗Türmitz, der Ilse Sara Bermann, geb. im Jahre 1916 in Aussig⸗Türmitz, sämtlich früher wohnhaft in Aussig⸗Türmitz,
das Nachlaßvermögen nach Julie Sara Hirsch, geb. Buxbaum, geb. 26. 12. 1852 zu Luck, früher ohn?
in Teplitz⸗-Schönau, am 13. 5. 1939 in Teplitz⸗Schönau verstorben hiermit zugunsten des Großdeutschen Reichs eingezogen. Reichenberg, den 3. Oktober 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Denk.
Bekanntmachung
Die Einziehung des Vermögens des Stanislaus Chru⸗— dina, geb. 8. 4. 1898 Schwarzbach, Prot. Angeh., Professor, ledig, zul. wohnh. gew. Pilsen, Schlossergasse 28, wird wider⸗
rufen.
Prag, den 3. Oktober 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung ö.
Die Schweizerische Unfallversicherungs⸗Gesellschaft in Winterthur hat an Stelle des zurückgetretenen Hauptbevoll⸗ mächtigten Herrn Frans de Roon in Berlin den Herrn Dr. Fritz Welzel in Berlin zu ihrem Hauptbevollmäch⸗ tigten für das Deutsche Reich bestellt (vgl. die Bekannt⸗ machung vom 31. Mai 1912 im Reichsanzeiger Nr. 134 vom
6. Juni 1919.
den S5 10, 12 — 14 der Verordnung über den Warenverkehr
J
den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sotßsie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗
tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen Und Luxem⸗
burg sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärnten und Krains.
Berlin, den 20. September 1944.
Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren. Der Leiter: Wolff.
Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein— ziehung volls⸗ und staats feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl 1 S. 479 —,, dem Runderlaß des Reichs— ministers des Innern vom 14. Juli 19042 — 1 9034 — 5409 — MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. 1 S. 303 — wird das inländische Vermögen bzw. der Nachlaß der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: ͤ 1. Georg Israel Neu stadt, 12. 4. 1889 Lissa / Polen geb., zul. wohnh. gew.: Berlin W 15, Joachimstaler Str. 12, Ludwig Israel Simon, 20. 12. 1877 Schönfließ geb. zul. wohnh. gew.: Berlin NW 40, Lehrter Str. 1313, Ursula Sara Jacob sohn geb. Olias, 5. 8. 1906 Berlin geb, zul, wohnh. gew.: Berlin sWöt, Saarlandstr. 57, . Judith Sara Segall, 11.6. 1909 Berlin⸗Charlotten⸗ burg geb., zul. wohnh. gew.: Bln. ⸗Charl., Sybelftr. 35, Leo Israel Müller, 22. 4. 1884 Jarotschin geb. zul. wohnh. gew.: Bln. Wilm., Babelsberger Str. 51. Berlin, den 29. September 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Senne.
Bekanntmachung Das gesamte Vermögen der Juden:
a) Ernst Kraus nähere Personalien nicht bekannt,
b) Helene Kraus, nähere Personalien nicht bekannt,
e) Sophie Gottlieb, nähere Personalien nicht bekannt,
) Sophie Blumenfrucht, nähere Personalien nicht bekannt,
e) Gusti Fa kler, nähere Personalien nicht bekannt,
5 e,. Rosenbaum, nähere Personalien nicht be— annt,
des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594 / 89/3810 — und
ö ö 2
Berlin, den 4. Oktober 1944. Das Reichsaufsichtsamt für das Versicherungswesen. J. A.: Dr. Ro lck e.
Bekanntmachung Nr. 2
zur Anordnung M III der Reichsstelle Eisen und Metalle über
Zulassung von Metallen Vom 6. Oktober 1944
Zu § 1 der Anordnung M III der Reichsstelle Eisen und Metalle über Zulassung von Metallen vom 27. Dezember 1943
(RAnz. Nr. 302 vom 28. Dezember 1943) wird bekannt⸗
gemacht:
1. Folgende weitere Normblätter des Deutschen Normen⸗ ausschusses E. V. sind vom Arbeitsstab für Metallumstellung der Reichsstelle Eisen und Metalle als Zulaßlisten für Metall⸗
werkstoffe Metalle und Metallegierungen) anerkannt worden:
Einheitsblatt DIN 1730
DIN 1732 DIN 1733
Gegenstand Weichlote für Schwermetalle und Eisen⸗ werkstoffe . Legierungen zum Schweißen und Löten der Leichtmetalle Legierungen zum Schweißen und Hartlöten der Schwermetalle und zum Hartlöten der Eisenwerkstoffe Silberlote für Schwermetalle und Eisen⸗ werkstoffe.
2. Nach den Vorschriften der Anordnung M III dürfen die als Gegenstand eines Normblattes bezeichneten Metallwerk⸗ stoffe nur noch in den angegebenen Sorten und innerhalb der angegebenen Analysengrenzen hergestellt und verarbeitet wer⸗ den. Soweit für einzelne Sorten bestimmte Zwecke angegeben ö ö die Herstellung und Verwendung nur für diese Zwecke erlaubt.
3. Neben den Metallwerkstoffen, die in den Zulaßlisten nach Ziffer 1 aufgeführt sind, dürfen auch andere Metalle und Me⸗ tallegierungen, soweit sie als Werkstoffe für bestimmte Er⸗ zeugnisse zugelassen sind, als Schweißstoffe und Lote für diese ker u if verwendet werden. Für den Einsatz sind die Vor⸗ schriften der Werkstoffeinsatzlisten maßgebend.
4. Die in den Anordnungen 26a vom 20. November 1939, 38 a vom 5. September 1939 mit Nachtrag 1 vom 24. Februar 1941 und 39a vom 9. März 1940 enthaltenen Vorschriften 2 von Schweißstoffen und Loten treten außer üraft.
5. Die Normblätter sind beim Beuth⸗Vertrieb G. m. b. S⸗= Berlin SW 68, Dresdener Str. 97, erhältlich.
Berlin, den 6. Oktober 1944.
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.
J. V.: Dr. Heise.
PIN 1734
Bekanntmachung
Die am 30. September 1944 ausgegebene Nummer 4 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Polizeiverordnung über das Betreten von Seeschiffen in deut⸗ schen Häfen. Vom 16. September 1944. ;
Verordnung zur Ergänzung der Reichsnotarordnung. Vom 27. September 1944. .
Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Regelung der , im Wirtschaftsjahr 1944/45. Lon 27. September
w
des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 —
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 226 vom 8. Oktober 1944. 2. 3
Umfang: „ Bogen. Verkaufspreis: ö oörde⸗ n,, o M für 6 Eci Ci , , . unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. .
Berlin C2, den 3. Oktober 1944.
Reichsverlagsamt. J. V. Stern.
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Nichtamtliches
Verkehrs wesen Bedeutender Ueberschuß der Protektorats⸗Bahnen
Prag, J. Oktober. In der ehemaligen tschechoslowakischen Republik waren die Eisenbahnen stets ein Sorgenkind der .
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—
verwaltung, die mit den ständigen, in die hunderte Millionen Kronen gehenden Abgängen eine starke Belastung der Staatskasse darstellten. Demgegenüber weisen die böhmisch⸗mährischen Bahnen unter den neuen Verhältnissen eine von Jahr zu Jahr sich steigernde aktive Gebarung auf. Wie die tschechische Presse berichtet, wird das Geschäftsjahr 1943 des BMB. mit einem Ueber⸗ hu von 1103 Mill. Ke gegenüber 889 Mill. Ke im Jahre 1942 abschließen. Dazu kommen noch 16 Mill. Ke verschiedene Ein— nahmen aus Zinsen und Kursgewinnen. Nach Deckung der Zinsen, des Investitionsaufwandes und der Abzahlungen verbleibe ein Gewinn von 370 Mill. Ke, der an die Protettoratskasse abge— führt werde. An Verkehrssteuern wurden von dem BMB. 3479 Mill. Ke entrichtet. Die Protektoratsbahn habe heute 11,13 Milliarden Kronen Eigenkapital, das sind 547 Mill. Ke mehr als Ende 1942.
wirr char teren
Entwicklung der Berufsausbildung im Reichsnährstand
Die zweite Jahresübersicht über den Stand der praktischen Berufsausbildung seit Verkündung des bäuerlichen Berufs⸗ erziehungswerkes durch Oberbefehlsleiter ,, Backe eigt, daß das Bauerntum trotz steigender kriegswirtschaftlicher i tut die Erziehungsaufgabe an der deutschen Jugend er⸗ kannt 6. So haben. 6 ahr für Jahr die Zahlen der ab⸗ geschlossenen Lehrverträge erhöht. Trotz der Einberufung vieler tüchtiger n ren hat die Land⸗ bzw. Hausarbeitslehre gegen⸗ über dem Jahre 1940 eine Steigevung um 120 vH bzw. 156 vn aufzuweisen.
Während sich die Landarbeitslehre zu 74 v5H und die Haus⸗ arbeitslehre zu 81 v5 im elterlichen Betriebe abspielt, ist die Landwirtschaftslehre zu 9 v5 und die Hauswirtschaftslehve zu 9 vH Fremdlehre und erfüllt damit am besten die Anforderungen an eine gründliche Ausbildung. Trotz der absoluten Steigerung der Anzahl der Lehrverträge um 100 8 in der Landwirtschafts⸗ lehre und um 240 v5 in der Hauswirtschaftslehre seit dem Jahre 1910 liegen die errechneten . evst bei etwa 10 vH der ür das Reich errechneten Sollzahlen. Dies Ergebnis muß als ,, angesehen werden, zumal in ihnen auch noch die künftigen Diplom⸗Lanzwirte und Gutsbeamte enthalten sind. Das ö Berufserziehungswerk hat sein Ziel erst dann exreicht, wenn die breite Masse unseres Bauerntums erfaßt ist und nicht eine kleine und begrenzte Schicht allein von dem Vorzuge einer geordneten Berufsausbildung Gebrauch macht.
Eine auch im letzten Jahre anhaltende rückläufige Entwicklung hat der Melkerberuf genommen. Zur Zeit werden knapp 168 des jährlichen Bedarfs gedeckt. Welche Folgen sich hieraus für unsere hochentwickelte Viehzucht ergeben müssen, ist nicht abzu⸗ sehen. Hier kann nur eine Aenderung eintreten, wenn der Melker es wieder lernt, auf seinen Beruf zu sein und die besten Melkermeister es als ihre Pflicht ansehen, selbst mit für die Ge⸗ winnung und Ausbildung des Bevufsnachwuchses zu sorgen. Wichtig ist aber auch, daß die Betriebsleiter dem Melker die soziale Stellung einräumen und ihm die Achtung nig gen: bringen, die seiner Leistung gebührt, Die übrigen tierpflege⸗ rischen Berufe, iwe Schäfer, Geflügelzüchter, Imker und Pelztier⸗ züchter, haben weiterhin eine positive Entwicklung genommen. Der Beruf des Schäfers deckt seinen hahe h n fast hundert⸗ prozentig.
Die Berufe des Gärtnermeisters, Molkerei⸗ und Käsermeisters sowie des Revierförsters übersteigen fen erweise den auf der Grundlage von 1939 errechneten Bedarf. Ueber die Qualität des Nachwuchses für die Meisterberufe wird jedoch im Gartenbau wie im Molkereifach geklagt. Die hohen Anforderungen, die diese Berufe stellen, scheinen von den Berufsberatern nicht immer genügend berücksichtigt worden zu sein.
Die Aufklärung 3 1 ; Fischers und Schweinewärters muß nachdrücklichst gefördert wer⸗ den. Die zum Teil recht niedrig liegenden Zahlen deuten auf ihre Unbekanntheit in der breiten Oeffentlichkeit hin. Die Fach⸗ arbeiterberufe — Gartenbau⸗, Molkerei⸗, Käserei⸗ und Waldfach⸗ arbeiter — befinden sich in einem langsamen und steten Ausbau, müssen aber in der Werbung noch viel stärker herausgestellt werden, da viele Jugendliche von diesen Berufsmöglichkeiten noch keinen Gebrauch machen. Es darf aber nicht vergessen werden, daß auch über sie der berufliche Aufstieg zum Gärtner⸗, Molkerei⸗ und Käsermeister bzw. Forstwart gegeben ist.
Alle Berufswerbung und ⸗—ufklärung ist aber zum Scheitern verurteilt, wenn es an ausreichenden Lehrstellen fehlt. Wir müssen über einen erheblichen Ueberschuß an Lehrstellen über die vorhandenen Lehrlinge hinaus verfügen, damit die Jugendlichen, ihre Eltern sowie die Arbeitsämter in der Auswahl des ihnen zusagenden Betriebes einen genügenden Spielraum haben und nicht unbedingt . eine einmal zugewiesene Lehrstelle angewiesen sind. Aus den Zahlen der Jahresübersicht geht eindeutig hervor, daß die in der Nachwuchsgewinnung erfolgreichen Berufe, wie die Schäfer, Gärtner, Molkereimeister sowie Revierförster, schon 1940 über eine ausreichende Anzahl von Lehrstellen verfügten, die in den folgenden Jahren noch weit darüber hinaus gesteigert wurden. Besonders in der Land⸗ und Hauswirtschaftslehre ist nach wie vor eine Steigerung der Lehrbetriebe erste Voraussetzung für eine stärkere Ausweitung. ⸗
Daß sich der bäuerliche Berufserziehungsgedanke in den letzten Jahren immer stärker durchgesetzt hat, ist auch an den ständig steigenden . szahlen, insbesondere in der Grundlehre zu erkennen. Die Zahl“ der Prüflinge zum Landwirtschaftsgehilfen . infolge der Einberufungen um ein geringes abgengmmen. Eine
eträchtliche Abnahme ist weiterhin auch bei der Prüfung zum
laufen würden. über die Berufe des Winzers, Brenners,
ra m t -
müssen uns immer vor Augen halten, wie weit wir von dem eigentlichen Ziele der totalen ö unseres Berufsnachwuchses entfernt sind, und daß nach wie vor die Landwirtschaft bei weitem nicht den Nachwuchs erhält, der unbedingt für die Bestanderhaltung des Bauerntums und für die Ernährungssicherung der Nation erforderlich ist. Trotz des Krieges hat Oberbefehlsleiter Reichs⸗ minister Bae alle organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterarbeit geschaffen. In unendlich mühsamer Kleinarbeit gilt es nun, die erreichten Positionen auszubauen und unsere Jugend in Stadt und Land immer von neuem auf die Bedeutung der ländlichen Berufe hinzuweisen und sie dafür zu gewinnen. Dr. E. Siefert.
Wirtschaft des Auslandes
Wieder starke Erhöhung des englischen Notenumlaufs
Zürich, J. Oktober. Der Notenumlauf der Bank von England hat in der letzten Woche wieder einen neuen Höchststand von 1154,65 Mill. * m 150,6 Mill. “ Mitte des Jahres und 1088, Mill. “* Ende des Vorjahres erreicht. Vor einem Jahre stellte sich der Notenumlauf auf 586.5 Mill. . Innerhalb eines Jahres ist also eine Erhöhung um 168 Mill. “ oder 17½ zu verzeichnen.
Kritische Lage der schweizerischen Textilversorgung
rich, 8 Oktober. Wie das Eidgenössische Kriegs⸗, Industrie⸗ und Arbeitsamt mitteilt, hat sich in der Schweiz die Versorgung mit Textilien nicht gebessert. Seit 1942 konnte fast keine Wolle und Baumwolle mehr importiert werden, weshalb auf die Vor— räte zurückgegriffen werden mußte. Die Zuteilung von Textilien für die Zeit vom 1. Dezember 1944 bis Ende 1945 wird daher auf die Hälfte der vorhergehenden Zuteilung herabgesetzt. Mit Nach⸗ druck wird darauf hingewiesen, daß mit keiner weiteren Textil⸗ zuteilung mehr zu rechnen sei, wenn nicht neue Rohstoffe ein— geführt werden können.
Geplante Ausweitung des spanisch⸗chilenischen Warenverlehrs
Madrid, . Oktober. Der chilenische Botschafter in Madrid, Figueroa, erklärte in einem Interview der spanischen Presse, daß ö. Grund der Besprechungen, die er mit dem spanischen Industrie⸗ und Handelsminister und dem Leiter des spanischen Devisen⸗ n en habe, mit einer baldigen und bedeutenden Steige⸗ rung des be i Maße zu dieser Entwicklung trage die Tatsache bei, daß spanische Schiffe demnächst wieder die chilenischen Häfen an⸗
Persische Oellonzessionen für die Sowjetunion?
Lissabon, J. Oktober. Nachdem im vorigen Monat offiziell mit⸗ geteilt worden ist, daß eine sowjetische Abordnung in Persien über i n, Wirtschaftsverhandlungen, so teilweise über Oelkonzessionen, beraten hat, wird jetzt in einer Reuter— meldung aus Teheran mitgeteilt, daß Vertreter von Oelgesell⸗ schaften die Verhandlungen mit der persischen Regierung aufge— nommen haben.
Verschärsung des Streits zwischen der argentinischen Regierung und den britischen Eisenbahnen
Zürich, 8. Oktober. Nach Meldungen aus Buenos Aires nimmt der Streit zwischen den argentinischen Behörden und den britischen Eisenbahngesellschaften in Argentinien schärfere Formen an. Mit Zustimmung der Regierung wurden kürzlich die Löhne und Ge— hälter für die bei den Eisenbahngesellschaften tätigen Arbeiter und Angestellten heraufgesetzt. Die britischen Gesellschaften haben aber die Zahlung dieser Zuschläge von der Genehmigung einer Tariferhöhung abhängig gemacht. Die argentinische Regierung hat auch diesmal den Antrag auf eine Erhöhung der Eisenbahn⸗ tarife unbeantwortet gelassen. Schließlich wurde den britischen Eisenbahngesellschaften die Forderung unterbreitet, daß sie den Betrag von rund 25 Mill. Pesos bei einer öffentlichen Bank hinter⸗ legen sollen. Aus diesen Mitteln gedenkt offenbar die Regierung in Buenos Aires, die nicht ausgezahlten Lohn⸗ und Gehalts⸗ erhöhungen zu bestreiten. Die britischen Eisenbahngesellschaften haben den 18. August, der als Stichtag für die Einzahlung be⸗ stimmt war, verstreichen lassen und sind jetzt durch eine Abord⸗ nung beim Präsidenten ö vorstellig geworden. Sie weisen darauf hin, ch die angespannte Finanzlage ihnen die Bewilli⸗ gung höherer Löhne und Gehälter unmöglich mache, es sei denn, daß ihnen die Regierung eine Tariferhöhung gestatte. In unter⸗ richteten Kreisen ist man der Auffassung, daß die argentinische Regierung wenig Nachgiebigkeit in dieser Angelegenheit zeigen
pa d n n, Warenaustausches zu rechnen sei. In 9
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, J. Oktober. (D. N. B.) New Mort 4,2 vñ.- —=4 03 5, Spanien (offiz. 44,B 00, Montreal 4,43 = 4,47, Schweiz 17,30 - 17,40, Stockholm 16,85 — 16,965, Lissabon —— Rio de Janeiro S2, Sa M. — *sig. ‚
Zürich, 7. Ottober. (D. N. B.) I1II.40 Uhr. Paris 7,75, London Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 99, 26, Mailand 22,5 B., Madrid zo, jß, Holland 2297, Berlin 172,50, Lifsabon 17,090, Stockholm 103,533, Oslo IS, 62 v', Kopenhagen 0,37 ,, Sofia 5,37 *, Prag 17.25, Budapest 104,59, Zagreb 8, 15, Istanbul 350, Bukarest 2.3753, Helsinki s, 10, Preß'= burg 15,0, Buenos Aires 98 75, Japan 101,00, Rio 22,56 B.
Kopenhagen, 7. Oktober. (D. N. B. London 19,4, New Dort 4s, Berlin 191,so,6 Paris 10,856, Antwerpen 76,80, Zürich ill, 6, Rom — — Amsterdam 264, 0, Stockholm 114,18, Oslo 109,00, Helsinki 9,83. Sofia — —, Madrid — — Bukarest — — Alles Briefkurse.
Stockholm, J. Oktober. (D. **. B.) London 16,B65 G., 16,95 B., Berlin 16s,50 nom. G., 168,50 B., Paris —— Ge — — B., Brüssel — G., —— B., Schweiz. Plätze 97,00 nom. G., 97, 80 B., Amsterdam — — G., — — B., Kopenhagen S7, 60 G., 87, 90 B., Oslo 96,36 nom. G., 96,65 B., Washington 4,is G. 426 B., Helsinks 335 G., 8,59 B., Rom —=— 9 —— VB. Kanada 3,77 nom. G., „82 B., Madrid — G. Türke — — B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
—
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Mus zahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung
9. Oktober Geld Brief
6. Oltober Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo)
Afghanistan (Kabul
Albanien (Tirana)
Argentinien (Buenos Aires) ..
Australien CGeidney)
Belgien (Brüssel u. Antwerpen)
Brasilien (Rio de Janeiro) ...
Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta)
Bulgarien (Sofia)
Dänemark (Kopenhagen) .... e
England (London) . 1 engl. Pfund innland (Helsinki) .... ..... 100 Finnmark
Frankreich (Paris) ..... ..... 100 Frs.
Griechenland (Athen) 100 Drachmen
Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) 199 Gulden
Fran (Teheran) ..... .... . 109 Rialis
Jaland (Reytjavih) 100 isl. Kr.
Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire
100 Yen
1 tanad. Dollar
100 Kuna
1 neuseel. Pfd.
100 Kronen
100 Escuda
100 Lei
1 ägypt. Pfund — — 100 Afghani 18,79 18,83 100 Franken 80,92 51,08 1Pap.⸗Pes. 0, 588 0,5 g2z 1èẽ austr. Pfund 2 1009 Belga 406,04 1 Cruzeiro
16, 8ᷣ gi, os 0, 52
0, 0s
18,79 z6, ge 6, 5s
6 os 39, 96
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen
58, zr 4,965
56, 26 16,15
Japan (Tokio und Kobe) ... Kanada (Montreal)
Kroatien (Agram) n Neuseeland (Wellington) .... Norwegen (Oslo)
Portugal (Lissabon) Rumänien (Butagrest) ; Schweden (Stockholm u. Göte⸗ ö 59, 46
57, 8 4, 9836 3, Sg]
26,56
100 Kronen
100 Frs.
100 serb. Dinar 100 slow. Ar. 100 Pesetas
1 südafr. Pfd. —
1ẽ türk. Pfund 1,978 100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar .
. = m m m- Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld 9, 89 4,8695
Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) ... .... Türkei hann K . Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (New York)
a8 565
1,878
1, 199 1,198
England, Aegypten, Südafrikanische Union .... Frankreich ö
Bulgarien. ..... 4444444444 444 Australien, Neuseeland
Britisch⸗Indien — . wa . *. Vereinigte Staaten von Amerika
Brasilien ..... ...... ...... ..... 4
3,0437 7,912 14, 15 2, gs 2, 498 o, 130
KUusländische Geldsorten und Banknoten“
9. Oktober Geld Brief 20,38 20,46 für 16,16 16,22
Geld
20, 8s 16, 16
Brief 20,46
20⸗Francs⸗ Stücke ...... ..... 16,22
So vereigns Notiz
Gold⸗Dollars
—— .
Aegyyptische
Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar
Argentinische
Australische Belgische Brasilianische .... ..... Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große ..... ..... .. 10 Kr. und darunter Englische: 10 und darunter. Finnische ...... ö . Französische Holländische ... ..... ..... 5. Italienische: große ...... 4 10 Lire ... 892. Kanadische .. ...... .. Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei unb 500 Lei ... Schwedische: große 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs. und darunter .... Serbische Slowakische: 20 Kronen und darunter Südafrikanische Union ...... Türkische Ungarische: 100 Pengö und darunter
1 Stück
1 ägypt. Pfd. 1 Dollar
1 Dollar 1Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd. 109 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
1 ongl. Pfd. 100 Finnmark 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
1 kangd. Dollar 100 Kuna 100 Kronen
100 Lei
100 Kronen 1090 Kronen 100 Frs.
100 FIrs.
100 serb. Dinar
100 slow. Kr. 1ẽ südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund
41865 425 4389 4,41 o, 4 0, 16 2, 4 2,16 S9, 3 40, 8 6, 8 650g 28, 8 256, 5
3, 0s 52, 6
5, 07 5, 9 152, 76 10,02 16, h 161 5,0 57, 1
3, 07
52,19
5, 055 4,99 132,70 9, 98 9, 98 0,99 4, 39 56,89
1,68 ob, 6a
58, 07 58,97
1,66
59, a0 57, 88 57, 83
5 4185 1,39
o, 44 2,14 36, 92 o, os 22,95
8, o 52, 10 5 5, 0566
1865 132,70
d, 05 5, 51 188, 76 16, 02 10, O2 1,01 5 01 57,11
168 39, 64
58,07 58,07
wird.
100 Pengö
m e ᷣᷣ—QuiQ i ex e-
4. Oeffentliche Zuftellungen, 6. rr . n, 6. Nuslosung usw. von Wertpapieren,
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen, 2. Zwangs verfteigerungen,. 3. Musgedote,
. Atrllengelen chaten, rn, , , n.
19. Gesellschaften m. 6. H., H. Genossenschaften, 12. Offene Handalg⸗ und Qommanditgesellschaften,
18. Unfall⸗ und Invalidenverflcherungen, 14. Deutsche Reschsdant uud Bantausweise, 16. Berschiedene Bekanntmachungen. .
stattfindenden Aufgebotstermine unter
3. Aufgebote — 834
4 F e iges Das Amtsgericht Bremen hat am 4. Oktober 1941 folgendes Auf⸗ gebot erlassen: „Auf Antrag des Hein⸗ rich Hügelmeyer, Bremen, z. Zt. Eckern⸗ förde, Kakabellenweg 33 b b. Noth, wird der unbekannte hahe des auf den Namen des Antragstellers . und gegenwärtig ein Guthaben von et 832,21 nachweisenden Einlegebuches Nr. 361 034 der Sparlasse in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 26. April 1945 vorm. 9 Uhr, anberaumten, im Ge⸗ richtshause, hierselbst, Zimmer Nr. S4,
nete Einlegebuch vorzulegen, widrigen · falls es für kraftlos ↄrklärt werden wird. Die Aufgebotsfrist wird auf ech Monate festgesetzt. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
7. Atttien⸗ gesellschaften
8357 . ;
Wir geben hiermit bekannt, daß die neuen Gewinnanteilscheinbogen zu unseren Aktien über Re½ 106, — und RM 1000, — erschienen sind und gegen
Anmeldung seiner Rechte das bezeich⸗ d
Einreichung der Erneuerungsscheine bei
ex
Allgemeinen Deutschen Credit⸗Alnstalt in Leipzig oder deren Niederlassung in Dessau und Zerbst
abgefordert werden können.
Zerbst, den 5. Oktober 1944. Franz Braun Aktiengesellschaft.
S358) Pfälzische Hypothelenbank, Ludwigshafen a. Rh. Zinsherabsetzungsangebot an die In⸗ haber unserer 41½ 5s Reichsmark⸗Pfand⸗ briefe Reihe 34 (Wertpapier⸗Nr. 24 503).
Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuld⸗ verschreibungen der Kreditinstitute vom
8. 12. 1941 (RGBl. 1 S. 746) bieten wir hiermit den Inhabern unserer dia 9, Reichsmark⸗Pfandbriefe Reihe 34 mit Wirkung vom 1. Februar 1945 die Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 2 an.
Diejenigen Inhaber, die statt der . die Bareinlösung ihrer Stücke wünschen, werden gemäß 5 4in Verbindung mit 1 der Verordnung aufgefordert, die Stücke nebst den zum 1. Januar 1945 und später fälligen Zinsscheinen und den Erneuerungs⸗ scheinen bis spätestens zum 31. Januar 1945 bei uns mit einem Antrag auf Bareinlösung einzureichen. Die frist⸗— gemäß eingereichten Stücke werden zu dem nach den Anleihebedingungen
nächst zulässigen Kündigungstermin, das ist deß 1. Februar 1945, von uns in bar eingelöst. Zu diesem Termin gelten sie deni § 1 Abs. 5 der Verordnung als zur Rückzahlung gekündigt. — Für die⸗ jenigen Lt inn die infolge dieses Auf⸗ rufes nicht bis zum 31. Januar 1945 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur Herabsetzung des Zins⸗ fußes auf 4 75 mit Wirkung vom 1. Fe⸗ bruar 1945 nach 8 1 der Verordnung ! als angenommen. Die Zinssenkung ist gemäß § 4 der Verordnung jedem späteren Inhaber der Stücke gegenüber wirksam.
Ludwigshafen a. Rh., 5. Oktober 1944.
Der Vorstand.