1944 / 231 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 231 vom 14. Oktober 1944. S. 4

wr. n ,

neue hochhelle oder einfarbig gehaltene Kattun⸗,

Köper, Barchent⸗, Mull⸗, Frottier⸗, Segel⸗, Korsett⸗, Mischdrelié, Mischleinen und Halb⸗ leinendrellabschnitte (nicht imprägniert) ohne valle, ö

RM

je 190 kg

neue nittelhelle und bunte Kattun- (Schürzen

bunt), Barchent⸗, Segel⸗ und Knopfstanzab⸗ schnitte sowee Mischdrell⸗. Mischleinen⸗ und Halbleimendeellabschnitte (nicht imprägniert) ohr nn nnnntrt't'-ee/e/e/e,, i. neue weiße und rohweiße Kattun⸗, Köper⸗ Segel- und Tarnstoffabschnitte (geklebt, gestärkt oder imprägniert, sowie gestärkte Gaze⸗ und Schirtingabschnitte JJ neue einfarbig gehaltene Kattun⸗, Köper⸗ Segel⸗ und Tarnstoffabschnitte (geklebt, gestärkt oder iniprägniert) sowie gestärkte Gaze⸗ und n n nne, neue bunte und mittelhelle Kattun⸗, Köper⸗, Segel⸗, Tarnstoffabschnitte sowie Gaze (geklebt, gestärkt oder imprägniert neue weißgraue und rohgraue Mischdrell⸗, Misch⸗ leinen⸗ und Halbleinendrellabschnitte ohne Jute neue bunte Möbelstoffabschnitte, Samt, Schwer⸗ kattun (engl. Leder), Schuhstoff⸗ und Scheuer⸗ chnet, neue weiße Gardinen⸗Tüllabschnitte, ungestärkt neue einfarbig gehaltene Gardinen⸗Tüllab⸗ schnitte, ungestärkt J ; neue Eisengarnabschnitte.. ..

neu bunt Schrenz und Kleiderschrenz .

b) Baumwoll⸗ und Zellwolltrikotabschnitte .

neue weiße, rohweiße oder normalweiße Baum⸗ wolltrikot⸗ und Lammfellabschnitte, auch mit Kunstseide, Zellwolle oder Flockenbast. . neue einfarbig gehaltene oder pastellfarbige Baumwolltrikot⸗ und Lammfellabschnitte, auch mit Kunstseide, Zellwolle oder Flockenbast . neue helle und bunte Baumwolltrikot⸗ und Lammfellabschnitte, auch mit Kunstseide, Zell⸗ wolle oder Flockenbast⸗⸗ .. neue rohwr ße Netz und Knüpftrikotabschnitte, Schnitt und Dverlock gemischt (auch mit Kunst⸗ seide, Zellwolle oder Flockenbasth k neue weiße, rohweiße oder normalweiße Baum⸗ wolltrikot⸗Overlocks ohne Gummi (auch mit Kunstseide, Zellwolle oder Flockenbast) . neue helle und bunte Baumwoll trikot⸗Over⸗ locks, auch einfarbig, mit Kunstseide, Zellwolle und Flockenbast, ohne Gummi.. .

neue weiße Handschuh⸗ und Atlasabschnitte . neue bunte Handschuh⸗ und Atlasabschnitte. neu Strickerei⸗Kehricht—

g. Neue wollene und halbwollene gewebte Abschnitte

neue woll. stahlgraue niformtuchabschnitte, neue woll. feldgraue Offizierstuchabschnitte neue wollene blaue Marinemoltonabschnitte, neue wollene blaue Marinesergeabschnitte

neue wollene Uniformtuchabschnitte, feldgrau oder grau, schwarz (Panzer, SJ und NSKKK.), fliegerblau, forstgrün, polizeigrün, hellbraun, marineblau, olivbraun (SA.⸗Mäntel, PO., O T.⸗ und Arbeitsdiensttuchabschnitte (auch für weibl. ie , n,, neue gemischte Uniformtuchabschnitte und ⸗kan⸗ ten oder Uniform⸗Mischwolltuchabschnitte, nach F ,,,, neue wollene Lamafutterabsthnitte l, grau oder JI i;; neue feldgraue oder fliegerblaue Doppeltuch⸗ abschnitte, rehbraune Uniformtuchabschnitte, dunkelblaue HJ. oder Schituchabschnitte, Ma⸗ rengo⸗ oder graue Lamafutterabschnitte II (ohne . ///) neue hochhelle oder einfarbig gehaltene Ga⸗ bardine⸗ und Kammgarnabschnitte.. ... neue bunte Gabardine⸗ und Kammgarnab⸗ J / neue weiße Wollflanell, Velour⸗ und Woll⸗ ne,, neue hochhelle oder einfarbig gehaltene Woll⸗ flanell', Velour⸗ oder Wolldeckenabschnitten. neue bunte Wollflanell,, Velour⸗ oder Woll⸗ beg nnn nl,, neue weiße Mischwolltibet⸗,, Alpaka⸗ oder iche e, ne-, neue hochhelle oder einfarbig gehaltene Misch⸗ wolltibet=, Alpaka⸗ oder leichte Kleider⸗ abschnitte J neue, bunte Mischwolltibet-, Alpaka⸗ oder leichte Kleiderabschnitte. orig. Neutuch⸗Abschnitte, ohn n nn,, bunte Neutuchabschnitte (Kleiderfabrikware) . neue einfarbig gehaltene Cheviotabschnitte (Sportstoffe und Bouelsabschnitte. ..

Maßschneiderware

106,

neue bunte Halbtuch⸗, Cord⸗ Halbibolloden⸗ =

Mützentuch⸗, Sealstine, Säureloden⸗ und halbwollene Deckenabschnitte sowie Mischwoll⸗ futterabschnitte mit Zwirnkette« neue weiße Halbwollabschnitte (Eisbär, Fries, Lammfell und Tapisserie) . neue einfarbig gehaltene (Eisbär, Fries, Lammfell und Tapisserie). .. neue helle und bunte Halbwollabschnitte (Eisbär, Fries, Lammfell und Tapisserie) sowie woll⸗ haltige Pantoffelabschnitte, VN

Neue Uniformtuchabschnitte und neue ein⸗ farbig gehaltene Abschnitte dieser Position müssen fadenrein geliefert werden, sonst findet ein Preisabschlag von EM 13, je 100 kg An⸗ wendung.

Halbwollabschnitte

ü

EA 1 je 100 kg

R. Naturseidene und kunstseidene Abschnitte

a) gewebte Naturseide

neue weiße und elfenbeinfarbige Naturseiden⸗ . )-) )) neue einfarbig gehaltene oder hochhelle Natur⸗ ede nah schnitte neue helle und bunte Naturseidenabschnitte neue rohweiße, grauwejße, graue Bourette⸗Ab⸗ schnitte, auch mit Stempeln... alte bunte seidene Kleiderhadern ....

b) Rundstuhlabschnitte ; neue gebleichte und elfenbeinfarbige Rundstuhl⸗ hunst se de nah ch ii u neue einfarbig gehaltene oder hochhelle Rund⸗ stuhllunstseidena bsthnitttkte! neue helle und bunte Rundstuhlkunstseidenab⸗ htte neue bunte Rundstuhlkunstseidenoverlocks ohne Gummi.. k

c) Kettstuhlabschnitte neue gebleichte weiße Kettstuhlkunstseidenab⸗ schnitte (schwer löslich Ware)) neue einfarbig gehaltene oder hochhelle Kett⸗ stuhlkunstseidenabschnitte (schwer lösliche Ware) neue bunte Kettstuhlkunstseidenabschnitte (schwer hl nn,, i neue orig. bunte Kettstuhlkunstseidenoverlocks lschwer lößltche Ware

d) gewebte Kunstseidenabschnitte (ohne Zell wolle) neue weiße gebleichte oder elfenbeinfarbig ge⸗ webte Kunstseidenabschnitte (auch Kartuschkunst⸗ ferne, i;, neue einfarbig gehaltene oder hochhelle gewebte Kunstseidenabschnitte (auch Kartuschkunstseide) neue helle und bunte gewebte Kunstseidenab⸗ schnitte (auch Kartuschkunstseide) . J neue weiße Kunstseidenfangleinen und ⸗gurtab⸗ chuitt. neue einfarbig gehaltene Kunstseidenfangleinen und ⸗gurtabschnitte neue gemischte Kunstseidenfangleinen und ⸗gurt⸗ ahschntGtet

e) Zell wollstrickabschnitte reine Zellwolle ungemischt)

neue weiße und rohweiße Kleiderstrickabschnitte hn, n,, neue einfarbig gehaltene oder hochhelle Kleider⸗ stricknbschnitte (Apoldaer Art).. neue bunte Kleiderstrickabschnitte (Apoldaer Art) neue bunte Kleiderstrickoverlocks (Apoldaer Art)

) alte gestrickte kunstseidene Hadern alte weiße kunstseidene gestrickte Hadern... alte kunstseidene gestrickte Hadern, hochhell,

schwarz, blau oder modefarbigg—. . alte bunte kunstseidene gestrickte Hadern...

8. Gewalkte Filzabschnitte und Filzhadern

neue einfarbig gehaltene wollgemischte Filz⸗ und Gamaschenfilzabschnittee«⸗⸗ . . neue bunte wollgemischte Filz und Gamaschen⸗ filzabschnitte w neue einfarbig gehaltene weiche Haarfilzab⸗ schnittte neue einfarbig gehaltene geleimte Haarfilzab⸗ schnitte (Sohlenfilz) oder einfarbig gehaltene weiche Haarfilzabschnitte mit Jutebeimischung . 5. . bunte geleimte Haarfilzabschnitte (Sohlen⸗ tz) neue Jutesohlenfilzabschnitte.s. .. neue bunte weiche Hutfilzränder .... alte einfarbig gehaltene Wollfilzhadern .. alte bunte Mol ern alte weiche braune Haarfilzhadern. ; alte welche

2. alte weiche ul ilßht deen

alte orig. Feldflaschenfilzhadern.. . 12,

Für alle hier nicht vermerkten Filzabschnitte und Filzhadern sind die Höchstpreise bei der Reichsstelle unter gleichzeitiger Bemusterung einzufordern.

. „(I) Sind in den in Absatz 1 Höchstpreise für Hadern Lumpen) genannten Positionen mehrere Sorten und Farben zusammen unter einem Preis aufgeführt, so muß jede Sorte und Farbe getrennt gepackt zur Ablieferung kommen.

(2) Für Hadernsorten, die in dieser Bekanntmachung nicht enthalten sind, oder bei denen die Preisbildung den Betei⸗ ligten zweifelhaft ist, sowie für ausländische Hadern bestimmt die Reichsstelle den zulässigen Preis. Mit dem Antrage auf Preisfestsetzung sind Muster einzusenden.

3) Die festgesetzten Höchstpreise gelten nur für gut sortierte und verpackte Hadern, bei Güterwagen oder Verladen ab Ver⸗ sandbahnhof gegen Barzahlung (netto Kasse), Vertreter⸗ provision einbegriffen. Bei Inanspruchnahme von Zielen

*

darf ?!/ v. H. monatlich berechnet werden.

(4 Bei nicht einwandfreier Sortierung gilt als Höchstpreis der Preis für die in der Lieferung enthaltene geringste Sorte.

(5) Bei dem Verkauf von Hadern mit einem Häöchstpreis von 25, Rel je 100 kg ist die Ware brutto für netto zu be⸗ rechnen; die Tara darf in diesem Fall 3 v. H. nicht übersteigen. Für Hadern mit einem Höchstpreis über 25, RM je 100 kg muß Nettogewicht, die Tara mit 12, RAM je 100 kg be⸗ rechnet werden. z

III.

1. Verkaufspreise für den Sammler an den Mittelhändler

R. A je 100 kg a) orig. bunte Hadern, jedoch frei von Jutehadern 10,40 b) orig. bunte wollgestrickte Hadern. . 73,50

, 7777 7 .

Reg 2. bringen. .

FE. M je 100 kg

e) alte orig. weiße Hadern... . 16380

d) Neutuchhadern (Maßschneiderware) . 35.

e) brig. Juteha dern . 4,20 ab Versandbahnhof bzw. bei Ortslieferung frei Hof des Käufers.

2. Verkaufspreis für den Mittelhändler an den zugelassenen Sortierbetrieb RM je 100 kg

a) orig. bunte Hadern, jedoch frei von Jutehadern 13,

b) orig. bunte wollgestrickte Hadern... 42460

c) alte orig. weiße Hadern... . 22,40

d) Neutuchhadern (Maßschneiderware)] ... 45,

R , 5,50

ab Versandbahnhof bzw. bei Ortslieferung frei Hof des Käufers. . IV.

(I) Bei der Veräußerung von Hadern durch Mittelhandels⸗ betriebe mit Sortierausweis an zugelassene Sortierbetriebe beträgt der Abschlag 10 v. H. vom jeweiligen Höchstpreis.

(2) Bei der Veräußerung von Hadern, die von Sammlern von gewerblichen Anfallstellen bereits sortiert erworben und unverändert an den Mittelhändler weiter zu veräußern sind, beträgt der Abschlag 20 v. S. vom jeweiligen Höchstpreis.

(3) Bei der Veräußerung, von Hadern, die vom Mittel- händler von gewerblichen Anfallstellen und von Sammlern

bereits sortiert erworben und unverändert an den zugelassenen

Betrieb weiter zu veräußern sind, beträgt der Abschlag 10 v. H. vom jeweiligen Höchstpreis. ;

(4) Sog. Durchgangsgeschäfte sind nur in Mengen von min⸗ destens 5600. Rg und nur bei Lieferungen an einen Abnehmer zulässig. Hierbei beträgt der Pyeisabschlag 10 v. H. vom je⸗ weiligen Höchstpreis.

V

Erwerb von Hadern bei gewerblichen Anfallstellen

(1) Für den Erwerb von Hadern, die in gewerblichen Be⸗ trieben angefallen sind, gelten zur Errechnung der Verkaufs—⸗ preise folgende Preisabschläge: .

a) bei Mengen von 500 kg und mehr 20 v. H. vom jeweili⸗

gen Höchstpreis, 1 .

b) bei Mengen unter 500 kg 35 v. H. vom jeweiligen Höchst⸗

preis,

e) bei Mengen unter 100 kg 40 v. H. vom jeweiligen Häöchst⸗

preis. .

Die Mindestmengenfestsetzung gilt für jede einzelne Sorte.

(2) Für den Erwerb neuer Wollgolferabschnitte sind unter a und b an Stelle von 500 kg nur 200 kg und unter e an Stelle von 100 kg nur 25 kg zu setzen.

(3) Sofern Hadern bei einer Anfallstelle ab Lager über⸗ nommen werden, ist ein Abschlag von RAM 1, je 100 kg, bei Lieferung lose (unverpackt) ab Lager ein Abschlag von je 100 kg vom Uebernahmepreis in Abzug zu

Preisabschläge für den

VI. Höchstpreise für Putzlappen

(1) Für den Verkauf von gewaschenen, desinfizierten und von Haken, Knöpfen und Oesen freigemachten Putzlappen gel⸗

ten für den Putzlappenhersteller folgende Höchstpreise:

weiße Trikot⸗Putzlappen . RM 90, je 100 kg weiße Leinen⸗Putzlappen. RM 90, je weiße Putzlappen. RM 83, je weiße Gardinen⸗Putzlappen RM 66, je 100 kg bunte Putzlappen... RA 53, je 100 kg bunte Trikot⸗Putzlappen ... RM 58, je 100 kg hochhelle Putzlappen... RM 62, je 100 kg einschließlich Vertreterprovision und Kosten für das Legen und Bündeln. , (2) Die vorstehend genannten Höchstpreise verstehen sich ab Versandbahnhof, brutto für netto, Tara nicht über 5 v. H., netto Kasse nach Empfang. Der Höchstpreis für gebrauchte (ölige) Putzlappen beträgt: a) beim Verkauf durch Anfallstellen an Rohproduktenhändler, Putzlappenhersteller und Reinigungsanstalten RM 3, für 100 kg,

b) beim Verkauf durch Rohproduktenhändler und Putzlappen⸗

hersteller an Reinigungsanstalten RM 7, für 100 kg. Die vorstehend genannten Häöchstpreise verstehen sich ab Versandbahnhof, netto Kasse nach Empfang. Der Höchstpreis für gereinigte Putzlappen beträgt RM 50, für 100 kg ab Versandbahnhof.

vm.

(I) Die Bekanntmachun tritt am Tage nach der Verkün⸗ dung in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß.

(2) Gleichzeitig treten die

Anordnung, betreffend Preisvorschriften für gewaschene

3 Putzlappen vom 4. Juni 1943 (nicht veröffentlicht,

II. Industrielle

Erste veilage

zum Denutschen Neichs anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

nr. 231

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Amtliches Deutsches Reich (Fortsetzung).

Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monats durchschnitt September 1944

Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich im Mo⸗

nalsdurchschnitt September auf 11755 (1913 100; sie ist

nus jahreszeitlichen Gründen gegenüber dem Vormonat 183) um (0,5 vch zurückgegangen. Die Inderziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 121,6 ( 1,5 v6), indu⸗ trielle Rohstoffe und Halbwaren 102,4 (4 0,1 v5) und indu⸗ trielle Fertignaren 136, ( O2 v5).

6

Ver⸗

änderung

in vo

1913 100

Monats durchschnitt August Sept. 1944 1944

Indergruppen

123,

102,3 1362 Ils, 153

lis,

121,5

102, 136,5 115. lõz g

117,6

L. Agrarstoffe ö

Rohstoffe und dalbwarten ?. Industrielle Fertigwaren . davon Produktionsmittel. Ronsumgůter ...

Gesamtinder

Der Rückgang der Indexziffer für Agrarstoffe st haupt⸗ achlich 59. den Uebergang zu den Preisen für 1 zurückzuführen; daneben wirkt sich der Uebergang zu den

——

Preisen für Futterhafer und Fabrikkartoffeln neuer Ernte

Wir ts chaftstein

Neufassung der Bauverbots⸗Anordnung

Aus e, . Gründen bestand bisher schon ein weitgehendes Bauverbot. Nun it die 31. Anordnung des Gene⸗ albevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über das auverbot den Notivendigkeiten des totalen Krieges weiter an⸗ hepaßt und vom Reichsleiter für Rüstung und Kriegsproduktion n neuer Form bekanntgegeben worden; sie ist bereits in Kraft

etreten.

Nach dieser neuen Anordnung sind vom allgemeinen Bau⸗ erbot ausgenommen: 1. Lebensnotwendige Unterhaltungs- und he ,,, wenn die Gesamtbausumme den Betrag= on 5009 RM nicht übersteigt und die ,, Arbeitskräfte pwie die bewirtschafteten Baustoffe zur Verfügung stehen. Kriegswichtige Kleinbaurorhaben mit einer Gesamtbausumme is 500 Ra mit Genehmigung der Baupolizeibehörden, die aber ur erteilt wird, wenn die , e nf ohne Inan⸗ pruchnahme eines Baustoffkontingents zur Verfügung stehen und rbeitseinsatzmäßige Bedenken nicht bestehen. 3. Sogenannte usnahmebauten für wichtige Bedarfsträger, die vom OT⸗— insatzgzruppenleiter in zwingenden Fällen gene nig, werden önnen, sofern die ihm vom Amt Bau⸗OT. des mf ür Rüstung und Kriegsproduktion . Kontingente nd die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte die Durchführung eben den Programnibauten seines Bereichs gestatten. 4. Die genannten Programmbauten, d. h. die vordringlichen Kriegs⸗ auvorhaben. Diese werden durch Aufnahme in die Liste der 'brogrammbauten, die das Amt Bau⸗OT. für jedes Kalenderviertel⸗ ahr aufstellt, zur f ., freigegeben. Aus dieser Liste berden die wichtigsten Bauvorhaben in einem Mindestbau⸗ rogramm zusammengestellt. 5. Sofortmaßnahmen zur Be— e un von Bomben⸗ und Brandschäden und von Schäden aus aturkatastrophen nach den hierür geltenden Bestimmungen. Luftschu n ,,. im 3 der Selbsthilfe, wenn zu—⸗ ätzliche Fachkräfte lediglich außerhalb ihrer betrieblichen Arbeils- eit herangezogen werden. 7. Behelfsheime nach dem Erlatz des . vom 9. 9. 1943 über die r,. des Deutschen Bohnungshilfswerks, sofern der Bauherr im Besitz der hierfür orgesehenen Baukarte is:

laufmännische Kameradschaftshilfe bei Warenauslagerungen aus den frontnahen Gebieten

Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel gibt bekannt: Die Kriegs⸗ . macht es häufig . daß Warenläger aus den kriegs ahen Zonen in Gebiete ausgelagert werden, die weiter zurück

Innern des Reiches liegen. Hier setzt eine Ehrenpflicht der Eutschen Kaufleute gegenüber ihren durch die Ereignisse in den 'Frontzonen besonders stark betroffenen Berufskameraden ein,

1. unter juchun traffach en. enn 3. , , . ; x BVerln 3: er, . 28 X. Ausgedote,

ertvapieren,

Berlin, Sonnabend, den 14. Oktober

aus. Die Preise für Hopfen, Futtergerste, ausländischen ö. Futterhülsenfrüchte und Trockenschnitzel haben sich er⸗

In der Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halb⸗— waren kommt vor allem die um diese Jahreszeit übliche Er— höhung der Preise für Stickstoff⸗ und Kalidüngemittel sowie für Thomasphosphat zum Ausdruck. J

Unter den industriellen Fertigwaren liegen die Preise für Textilerzeugnisse zum Teil etwas höher als im Vormonat.

Berlin, den 11. Oktober 1944.

Statistisches Reichsamt.

Nichtamtliches

Aus der Verwaltung

Die Zuweisungen an betriebliche Pensions⸗ und Unterstützungskassen ;

Durch Anfang Januar dieses Jahres erlassene Vorschriften des ache r neff?! die ursprünglich e , für das Ver⸗ anlagungsjahr 1963 gelten sollten, wären ungebührkich hohe Zu⸗ wendungen an Pensions- und Unterstützungskassen steuerlich fl erfaßt worden, da sie vielfach nur einen Versuch dar⸗ tellten, die Steuerpflicht für hohe Betriebsüberschüsse zu um⸗ gehen. Durch einen neuen Erlaß hat der Reichsfinanzminister nun aus Billigkeitsgründen bestimmt, daß diese ö noch nicht für solchs Zuwendungen gelten, die bis zum 29. Februar 1944 den Kassen zugeflossen oder der ö. versprochen worden sind. Der neue Erlaß ändert also sachlich nichts an den alten Bestimmungen, sondern schiebt nur den Zeitraum ihres Inkrafttretens unter bestimmten Voraussetzungen etwas hinaus.

Räume für notwendige Auslagerung zur ern n, zu stellen. Niemand soll hier zurückstehen und etwa mit der Begründung, er könne keinen Raum bereitstellen, gegen das Grundgesetz der Hilfsbereitschaft in Notzeiten verstoßen. Die Kaufleute in den weiter zurückliegenden Dörfern und Gauen mögen bedenken, daß . immer noch wesentlich günstiger dastehen, als jene, die nach

ahren der meisten und schwersten Luftangriffe jetzt auch ihr Hab und Gut in der Heimat gefährdet sehen.

Hier müssen die bezirklichen Gliederungen des Handels von sich aus eingreifen und Lagerräume freimachen, die sie den Kollegen

aus den Frontgebieten über deren Bezirks⸗ und Kreisstellen zur. stellen. Das gilt besonders für die Westprovinzen und

Verfügun für die Ostgaue. Ihnen muß schnell geholfen werden, und es darf auch nicht der kleinste Warenbestand deshalb, gefährdet werden, weil sich im weiten Reichsgebiet keine Lagermöglichkeit fand. Die deutschen Kaufleute haben im Verlaufe dieses Krieges schon soviel Kameradschaft und Hilfsbereitschaft gezeigt, daß sie sich nicht einem Appell der Berufsführung i , werden, der in einem schicksalhaften Augenblick ihre größte Bewährung fordert. Grundsatz muß dabei sein: Minute darum gebeten wird und schnell zu helfen, um damit doppelt 6 helfen. .

Die Bezirksgruppen, Orts⸗ und ,,,. der organisation haben hier eine Aufgabe als Ehrenpflicht zu erfüllen, die ihre Fähigkeit, schnell zu handeln und erfolgreich zu improvi⸗

sieren, erneut unter Beweis stellen soll.

Wirtschaft des Auslandes

September⸗Ausweis der BJI3

Zürich, 12. Oktober. Nach dem Monatsausweis der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 30. September hat die Bilanzsumme 5 Ende 5 eine Verminderung von 4665, 9 auf 466 Mill. sfrs erfahren. Weitere Rückgänge verzeichneten die Konten „Rediskontierbare Wechsel und Akzepte“ von 191, auf 72,6, „Gelder auf Zeit“ von 21 auf 14,9 sowie „Andere Wechsel und Anlagen“ von 2060 auf 197,5 Mill. sfrs. Zugenommen haben der Kassenbestand von 1855 auf 48,8 Mill. sfrs, die Gelder auf Sicht von 6,5 auf 12,8 Mill. sfrs, während Gold in Barren mit

119 Mill. sfrs fast unverändert ausgewiesen wird. Auf der Passiv⸗

seite sind die langfristigen Einlagen wie im Vormonat mit 229 Mill. sfrs ausgeführt. Kurzfristige und Sichtanlagen der Zentralbanken für eigene Rechnung haben von 8 auf 753 Mill. sfrs, diejenigen der Zentralhanken für Rechnung Dritter von 142 auf

4,1 Mill. sfrs und diejenigen anderer Einleger von 949 7351 auf

947816 sfrs abgenommen.

Sffentlicher Anzeiger

agerräume zur Verfügung stellen, ehe in letzter

Handels⸗

1944

Die Versorgungsprobleme der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft

Zürich, 13. Oktober. Der Verwaltungspräsident von Schulthe der Motor Columbus A. G. sprach auf der GV. der Gesellschaft über die Versorgungsprobleme der schweizerischen Elektrizitäts⸗ wirtschaft. Er wies darauf hin, daß der drohende Mangel an . Kraft in der Schweiz in vollem Umfange weiter bestünbe, denn die schweizerischen Elettrizitätswerke ständen nach wie vor an der Grenze ihrer Produktionsmöglichkeiten. Beim Fehlen , ,. i der shinge oder bei länger anhaltenden Störungen ihrer Anlagen müßten die unangenehmsten Folgen eintreten. Der Präsident wandte sich dann wiederum gegen die Ablehnung des Baues des Rheinwaldkraftwerkes. Das Rhein⸗ waldkraftwerk hätte schon im Jahre 1947 Elektrizität erzeugen können. Die Ablehnung der Konzession habe aber auch schwer⸗ wiegende Folgen für die Durchführung des Zehnjahrespro⸗ 1 der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft, denn es abe einen Sinn, sogenannte Laufwerke, die vorwiegend im Sommer Energie liefern, zu bauen, wenn nicht durch große Stauwerke die entsprechende Winterkraft gesichert werde, oder , Verwendung der vermehrten Sommexenergie vorhanden sei. Aus diesem Grunde verlangen auch heute noch die Fachkreise, daß das Hinterrheinkraftwerk trotz der damaligen Ablehnung so chnell wie möglich gebaut werde. Das Hinterrhein⸗Projekt sei technisch⸗ wirtschaftlich allen anderen Bauplänen im Kanton Graubünden weit überlegen. Ein ähnliches Kraftwerk könnte in anderen Kantonen nuͤr bei Ausnutzung der Blenio-Wasserkräfte im Kanton Tessin gebaut werden. Die Vorarbeiten für ein solches Kraftwerk seien weit gediehen, allerdings werde bei diesem Projekt längere Zeit vergehen, bis der Bau in Angriff genommen werden könnte. Zum Bau eines Kraftwerkes am Gotthard (Ursern⸗Projekt) bemerkte der Redner, daß die Exxichtung eines solchen Kraft⸗ werkes mit großen Erweiterungsmöglichkeiten auf Jahre hinaus alle weiteren Bauten unnötig machen könnte. Die Baupläne seien auch hier schon weit fortgeschritten. Im übrigen müßte bei ben Bauplänen darauf gehalten werden, daß die Selbstkosten so niedrig wie möglich bleiben, denn eine Verteuerung des Stromes übe auf die gesamte Volkswirtschaft einen großen Einfluß aus. Nur durch die Beschaffung billiger Energie könne die Schweizer Industrie in der Nachkriegszeik wettbewerbsfähig bleiben und e h eine der. Hauptursachen der Arbeitslosigkeit vermieden werden.

——

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 13. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578, 90) G., 5Ss6, 106 P., Oslo 567, 60 G., 56s, 80 B., Kopen hagen 521,50 G., 522,50 B., London g8,90 G., 99, 19g B., Madrid 236,65 G., 236, 68 B., Mailand 99, 9 G., 109,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50, 95 B., Stockholm 594,60 G., 5Soß, 80 V., Brüssel 359, 869 G., 400, 40 B.

Budapest, 13. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,783, Helsinki —, London —, Mailand —, New Jork —, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,1, Sofia Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 13. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 M, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4, 43-4, 47, Schweiz 17, 30— 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon —, Rio de Janeiro Se t . n n

Zürich, 13. Oktober. (D. R. B.) III.40 Uhr.) Paris 7,75, London⸗Clearing 17,3, New York 4,30, Brüssel 69, 25, Mailand 22,5 B., Madrid 39,75, Holland 229598, Berlin 172,50, Lissabon i7,)14, Stockholm 102,633, Oslo 98,62 4, Kopenhagen go, 37 , Sofia 5,37, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8, 75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,X, M, Helsinki 8,70, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 13. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,A,79, Berlin 191,809, Paris 109,85, Antwerpen 76,80, Zürich III,z5, Rom —, Amsterdam 2564,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,63, Sofia —, Madrid —, Bukarest —. Alles Briefkurse. ;

Stockholm, 13. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,55 B., Berlin 167,0 nom. G., 168,50 B., Paris G., B., Brüssel —— G., B., Schweiz. Plätze 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam G., B., Kopenhagen 87,50 G., 87,900 B., Oslo g5,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4, ih G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., s, 55 VB., Rom G., B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —, G., Türkei . Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,

London, 13. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

8. Qommanbditgesenlschasten aus 9. Dentsche KRolonialgesellschaften,

11. Genossenschasten,

⁊ẽ. attiengesemchaften,

10. Gesellschaften m. dv. S., 12. Offene Handels⸗ und Qommanditgesellschaften,

14. Deutsche Reichsbant und Bankangweise,

18. Unfall- und Invalidenversicherungen, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

beantragt. Der J

3. Aufgebote

11 Aufgebot. Die Frau Anna e eb Gebauer n Thorn, Mellienstraße 6, hat das ufgebot zum Zwecke der Kraftlos⸗

dem unterzeichneten Geri

ne g der Urkunde wird y. pätestens in dem auf den 22. Februar 1945, 10 Uhr, vor

cht anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen,

über die im Grundbuche von Braun⸗ ö , d. 1 Blatt 66 in Abt. IIl unter den Nummern 2, 8, 9 u. 11 eingetragenen Hypotheken zu 1250 GM, 5000 Ga, 1060 Ge und 7000 GM, b) des Grundschuldbriefes

Reichsmark, 3. a) der r ,,

Friedrichstr. 4, J. Stock, Zimmer 118, zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen kann. welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem

8553 Beschluß vom 3. Oktober 1914.

VI 258/47. Am 22. Mai 1942 ist im, Gustavheim in Niederpoyxitz die Witwe Minna Mantel geb. Gränitz, deutsche Staatsangehörige, verstorben. Da ein Erbe des zen e . bisher nicht

An alle,

Bekanntmachung 4 zu den Durchführungsanordnungen Nr. 5 und 6 zur Anordnung (43 vom 15. April 1943 (RWAnz. Nr. 102 vom 5. Mai 1943) .

außer Kraft. . Berlin, den. 10. Oktober 1944. Der Reichsbeauftragte für Textilwirtschaft. . Linder. cm ᷣ·ᷣ·· ᷣᷣ—Quie——i—ͥ ů¶ ä ““ D / ⏑—ä—ů—ecc 2 22 2 Q O 2— b b (Fortsetzung des Amtlichen Teils in der Ersten Beilage)

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil den Anzeigenteil und . für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in unn

verantwortlich für den Wirtzchaftsteil und den übrigen redaktionellen Tei: Rudolf gantz sch in Herlin 8w 6s Druck der Preußischen Verlags., und Druckerei Gmb.. Berlin.

/ (Eine Beilage) 4 Preis dieser Nummer: 20 Mh

stlärung des Sparlassenbuchs N. sos der Kreissparkasse Thorn über 0.31 Ee, ausgestellt auf Frau Anna figur, Thorn, ,, S6, bean⸗ fagt. Der Inhaber der Urkunde wird ufgefordert, tg ens in dem auf „April 1935, 109 Uhr, vor dem unter= ichneten Gericht anberaumten Äuf= ebotstermine feine Rechte anzumelden ud die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ alls die Kraftloserklarung der Urkunde folgen wird. Thorn, den 23. September 1944.

Das Amtsgericht.

52g] Aufgebot. Der Schreinermeister' Rudolf i 3. in Geseke, Hellweg, hat das Au ot des derlorengegs ngenen Hypo⸗ ekenbriefes über die im Grundbuche . Geseke Band 9 Blatt 53 in Abt. fi er Nr. 6 für die Sparkasse der Stadt . und des Amtes Störmede ein⸗ ragene Hypothek von 3000, R

Sypothekenbrieses vom 5. August

widrigenfalls die Kraftlozerklärung der Urkunde erfolgen wird.

Lippstadt, den J. Oktober 1944. Das Amtsgericht.

s5ß ?! ö . 13 F 19, 12, 18144. 1. Die Witwe Narie 2366. geb. irn in Braun⸗ eig, Hoswedestr. 5, der frühere Fleischermeister Gustav Borchers in Braunschweig, Geysostr. 3 a, vertreten durch Rechtsanwalt Nessig in Braun⸗ schweig, 8. der Rechtsanwalt Heinz

Bäckers Rudolf Westpfahl in Braun⸗ schweig⸗Ridda , . ermann⸗Gö⸗ ring⸗Allee 58, haben das Aufgebot . über die im Grundbuche von Braun— schweig Bd. 24 A, Blatt 54 in Akt. III Nr. 3 eingetragene n,, zu 50 &G t, 2. des pothekenbri l

Grundbuche von Braunschweig Bd. 26 6,

Müller in Brauns . als Pfleger des

efes über die im

über die ebenda unter Nummer 10 ein⸗ getragene Grundschuld zu 1000 GM be⸗ antragt. Die . der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 14. Mai 1945, 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird. Braunschweig, den 5. Oktober 1944. Amtsgericht.

S554] .

Es ist beantragt, den verschollenen Arbeiter Erwin Michael Woldemar Norrmann, geboren am 13. November 1597 in Perngu/Estland, ohne letzten Wohnsitz im Inlande, nicht deutscher Reichsangehörigkeit, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens bis zum 20. De⸗ zember 1944, 11 Uhr, bei dem unter⸗

Blatt 57 in Abt. III Nr. 10 zu 50 000

zeichneten Gericht in Berlin C2, Neue

Gericht Anzeige zu machen. 456. II.

203. 44 —.

Berlin, den 11. Oktober 1944. Amtsgericht Berlin.

dõhßõ] Aufgebot.

J. Die Ehefrau des Herbert Basse, 86 geb. Krausmann, wohnhaft in en,, Göttinger Str. 30, hat die Todeser lärung ihres Ehemannes, des Herbert Basse, geboren am 21. Sep⸗ tember 1913 in Salzgitter, zuletzt wohnhaft gewesen in Gütersloh i. W. und seit dem 11. August 1940 vermißt, beantragt. Der Le n len; wird da⸗ her aufgefordert, spätestens bis zum 23. Mai 1945 dem Amtsgericht, in Hütersloh i. W. Nachricht über in Verbleib zu geben, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. II. Die Auf⸗

gebotsfrist wird auf sechs Monate fest⸗

gesetzt. 4 II 11944.

. den 14. September 1944. as Amtsgericht.

ermittelt worden ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß . stehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 3. Januar 1945 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als das Deutsche Reich nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt 1700 RM. Amtsgericht Radeberg. Dr. Engler.

8558 . 9 !

Durch Ausschlußurteil vom 28. Sep⸗ tember 1944 sind die Sparkassenbücher Nr. 29923 der Städtischen Sparkasse Viersen und Nr. 1176 der Spar und Darlehnskasse Viersen, die auf den Namen der Ehefrau Heinrich Trebbels, Else geb. Hennes, in Viersen, Hardter Straße 72, lauten, für kraftlos erklärt worden. 3 F 1/44.

Viersen, den 28. September 1914

Amtsgericht.