Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 232 vom 16. Oktober 1944. S. 2
55 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den s§5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. 586 Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft, sie gilt auch in den eingegliederten? Bstgebieten. Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren. Der Leiter: Wolff.
—
Anordnung Nr. 1
zur Aenderung der Anordnungen XV43, XV 43 /1 und XV /s der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse
Vom 11. Oktober 1944 .
Zur Vereinfachung des RTE-Verfahrens soll die Vorschrift über die Buchführungspflicht der Scheckberechtigten geändert und auf die Angabe des Lieferquartals und der Zuteilungs— nummer auf den RTE-Schecks verzichtet werden.
Daher wird auf Grund von 5 8 Abs. 1 der Anord⸗ nung XV43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die nn von RTE-⸗Schecks und RTE⸗Marken für Er⸗ zeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 194. (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1943 mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsauf— gaben — Planungsamt — angeordnet:
§51 §z 5 Abs. 4 der Anordnung XV/43 erhält folgende Fassung: „Scheckberechtigte müssen jederzeit in der Lage sein, die orö⸗ nungsmäßige Verwendung eingenommener Schecks und Marken nachzuweisen.“ §2
Abschnitt J der Anordnung XVl43,1 vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212) wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung: „RTC-Schecks sind gültig, wenn sie enthalten: a) Menge, b) Einheit,
laut Anlage
e Warennummer, zur Auvrdnu ng y, 43
d) Erzeugnisbezeichnung, e) Datum der Ausstellung, f) rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers.“
b) Abs. 2 tritt außer Kraft.
§ 8
Abschnitt IV Abs. 1, 2 und 3 der Anordnung XV 43/1 er⸗ halten folgende Fassung: ;
„(I) Beim Stilckeln von Schecks sowie beim Zusammen⸗ fassen von Schecks und von Marken sind aus den eingenom— menen Schecks und Marken genau zu übernehmen:
a) Erzeugnisbezeichnung,
b) . ö
e) Einheit,
d) Dringlichkeitsstufe.
EN „ Scheckberechtigte müssen jederzeit nachweisen können, daß die auf gestückelten oder zusammengefaßten Schecks an⸗ ö Warenmengen durch eingenommene Schecks oder Marken gleicher Warennummer und Dringlichkeitsstufe ge⸗ deckt sind. 3
3) Für den Nachweis sind auf der Rückseite der ganz oder teilweise auf neue übertragenen Schecks die übertragenen Mengen und die Nummern der neu ausgestellten Schecks zu vermerken. Werden Schecks als Einnahme in eine Buchfüh⸗ rung übernommen, so ist auf der Scheckrückseite zu vermerken „In Buchführung übernommen“ und das Datum der Ueber nahme anzugeben. Außerdem sind auf den Durchschriften der neu ausgestellten Schecks oder in der Buchführung die Nummern der eingenommenen Schecks anzugeben, deren Warenmengen übernommen wurden.“
84 Abschnitt ! Abs. 1 der Anordnung XV)43/8 vom 5. April 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 82) erhält folgenden zweiten Satz: Dasselbe gilt von Schecks ohne Zuteilungs nummer, auf enen in der Rubrik „Bemerkungen oder vorgeschriebene Lieferfirma“ der Vermerk „Dringlichkeitsstufe g3“ an⸗ gebracht ist.“ ; §5
„‚Diese Anordnung tritt am 15. Oktober 1944 in Kraft; sie dilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. ; Berlin, den 11. Oktober 1944. ; Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna.
Anordnung Nr. 14
zur Durchführung der Anordnung XV/43 der Reichsstelle sttr Technische Erzeugnisse (Minderbelieferung von RTC— Schecks und RTE⸗Marken)
Vom 11. Oktober 1944 ö
Die in den westlichen Gebieten eingetretenen Verhältnisse bedingen eine vorübergehende Einschränkung der Lieferung RTE'scheckpflichtiger Erzeugnisse auf Grund erteilter, mit RTC -Schecks belegter Aufträge durch die Hersteller.—
Daher wird auf Grund von § 8 Abs. 1 der Anord— nung XM3 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTEC-Schecks und RTE-Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 19313 Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1943 mit Zustimmung des Reichswirt chafts⸗ ministers und des Generalbevollmächtigten für i e aufgaben — Planungsamt — angeordnet:
J. ; Zu §1 — Lieferungs⸗ und Bezugsregelung
Hersteller dürfen RTE-Schecks und Marken nicht voll
beliefern. Die Reichsstelle bestimmt durch besondere Weisung:
a) welche Herstellergruppen unter diese Anordnung fallen, b) in welcher Höhe die Minderlieferungen der betroffenen
; .
(
ieferung beginnt und endet,
d) in welcher Form die Hersteller der Reichsstelle die erfolgten Minderlieferungen zu melden haben. II.
Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach ihrer Ver⸗ kündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten
Ostgebieten.
Berlin, den 11. Oktober 1944.
Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna.
c) i welchem
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Zwölfte Bekanntmachung zur Anordnung XVsd3 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse Vom 11. Oktober 1944
Auf Grund von z 1 und 3 der Anordnung XVo43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE⸗Schecks und RTE⸗Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1913 (Deutscher , , und Preuß. Staatsang. Nr. 212 vom 11. Sep⸗ tember 1943) wird bestimmt:
Die Liste der Umtauschstellen im Abschnitt 1 der Ersten Bekanntmachung zur Anordnung XV/43 vom 30. September 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 229 vom 1. Oktober 1943) wird wie folgt geändert: ;
J.
In den Spalten 3 und 4 werden beim Kennzeichen (Firma inf die Namen „Koblenz“ beim Kennzeichen H irn Wulff & Co.,) die Namen „Köln“ gestrichen.
2.
Die nachstehende Firma wird neu aufgenommen:
Für die Bezirke der Landeswirt⸗ auwirtschafts⸗ zeichen Firma schaftsämter kammern
M Köllen⸗Verlag, Köln, Koblenz Köln⸗Aachen,
Bonn, Rosental 7 Koblenz Il.
Das Warenverzeichnis (Anlage zur Anordnung XV/43) wird wie folgt geändert:
Kenn⸗ Verlags⸗
1.
Bei der Waren⸗Nr. 428/060 (Sense) erhält die Spalte „Bemerkungen“ folgende weiteren Absätze:
Geliefert werden auch Wall⸗, Wiesen oder Haumesser und Strohmesser.
RTE⸗Marken mit Ueberdruck „1945“ berechtigen nur zum Bezug in der Verbrauchszeit 1945. Bei ihrer Zusammen⸗ kf in RTE-Schecks ist die Jahreszahl 1945 in die Schecks
zu übernehmen. Ueberdruck berechtigen nicht
RTE⸗Marken ohne Wiederbezug. .
RTE⸗Marken ohne Ueberdruck dürfen nicht gemeinsam mit RTE⸗Marken mit Ueberdruck „1945“ oder mit RTE-Schecks mit der Jahreszahl 1945 in Schecks zusammengefaßt werden.
.
Die Waren⸗-Nummer 430/423 (Wannen 40 bis 60 em emailliert) wird gestrichen: Dafür werden folgende Waren⸗ Nummern neu eingesetzt:
a) bei der Sammel Warennummer 430/020
Waren⸗Nr. Einheit Erzeugnisbezeichnung 430/024 Stück Wanne emailliert 60 em b) bei der Sammel-Warennummer 430 080 Waren⸗Nr. Einheit Erzeugnisbezeichnung 430/089 Stück Schüssel emailliert 40 em (Abwaschwanne). 3.
Bei den nachstehend aufgeführten Warennummern (Gierte Bekanntmachung zur Anordnung XVI43 vom 14. Februar 1944, Reichsanz. Nr. 39) werden die Erzeugnisbezeichnungen folgendermaßen geändert:
zum
mt -
Zeitpunkt die Verpflichtung zur Minder⸗
Wir ti ch afistei
Waren Nr. 430/130 430/180 430/140
430/190
Erzeugnisbezeichnung
Kesselofenmantel für Kessel bis 1251 Einsatzkessel bis 1251
Kesselofenmantel für Kessel
über 125 bis unter 2001
Einsatzkessel über 125 bis unter 2001.
. III. uwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden a . S§ 10, 13 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) bestraft. IV. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1944, Ab⸗ schnitt Il Nr. 3 am 1. November 1944 in Kraft. Berlin, den 11. Oktober 1944. . Der komm. Reichsbeauftragte für. Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna.. .
Druckfehler⸗Berichtigung zur Anordnung Nr. 2 zur Aenderung der Gemeinsamen Anordnung über Schrottbewirtschaftung
Die Tabelle (Anlage 27) unter II der Anordnung Nr. 2 zur Aenderung der Gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über Schrottbewirtschaftung vom 19. Oktober 1941 (RAnz. Nr. 227 vom 10. Qktober 19144) enthält bei „Silizium“ einen sinn⸗ störenden Druckfehler durch Verschiebung der Zeilen. Die Zeilenanordnung muß lauten:
Silizium in Stahl (auch Stahlgußß) ... 2, 0l 0, 30 — in sonstigem Guß .. 7, 0l 0, 30 —
Berlin, den 14. Oktober 1944.
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle
J. V. Wieprecht.
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YTichtamtliches
Deutsches Reich
Nummer 28 des Reichsarbeitsblatts vom 10. Oktober 1944 hat folgenden Inhalt: Der Reichsarbeitsminister. Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verordnung, Erlasse: Betr.; Bau von LS-⸗Stollen. — Betr.: Bau⸗ und Prüfgrundsätze für Brennstoff⸗ sparer. — Betr.: Bedienungsanweisungen für häusliche Einzel= feuerstätten für feste Brennstoffe. — Soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege: Gesetze, Verordnungen, Erlasse;: Betr; Berufs⸗ fürsorge für kriegsbeschädigte Rechtswahrer, Vermittlung des NS.-⸗Rechtswahrerbundes. — Der Genexralbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Neuabgrenzung der Arbeitsämter Alfeld, Goslar und Hameln. — Neuabgrenzung von Arbeitsämtern im Bezirk des Gauarbeitsamts Mark Brandenburg. — Arbeitsein⸗ satz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Dienstpflichtunterstützung und lohnordnende Maßnahmen; Vereinfachung der Berechnung des Arbeitseinkommens im Auf— nahmebetrieb. — Betre: Zulassung der Sonderunterstützung hei innerbetrieblicher Umsetzung. — Führung der Arbeitsbücher bei Betriebsverlagerungen, — Üeberführungs⸗ und Beerdigungskosten bei Todesfällen ausländischer Arbeitskräfte infolge Personen⸗ schadens. — Betr.:: Krankenhauskosten ausländischer Arbeits⸗ kräfte; hier: Dauer der Leistungspflicht der Krankenkasse bei Ost⸗ arbeitern. — Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirt⸗ schaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zweite Anord⸗ nung zur Sicherung der Ordnung in den Betrieben. Vom 23. September 1944. — Betr.: Durchführung und Ueberwachung der Arbeitsbedingungen bei den Bauvorhaben der OT. im Reichsgebiét, insbesondere Ueberwachung des Leistungslohns. — Berichtigung zu den in Nr. 23'234 des Reichsarbeitsblatts vom 25. August 1944 veröffentlichten Erlassen zur Durchführung der Terlagerungsanordnung. — Betr.: Entgelte der in Heimarbeit Beschäftigten in der Eisen, Metall⸗ und Elektroindustrie; hier: erh einer reichseinheitlichen Anordnung. — Anordnung über die Entgelte der in Heimarbeit Beschäftigten in der Eisen⸗, Me⸗ tall⸗ und Elektroindustrie. Vom 30. September 1944. — An⸗ ordnung über die Behandlung von Erfindungen von polnischen Beschäftigten und Ostarbeitern. Vom 19. September 1914 — Betr.: Neichstgrifordnung für das Baugewerbe; hier: Aufstieg ausländsscher Arbeitskräfte innerhalb der Berufsbilder für die Berufe der deutschen Bauwirtschaft. — Betr.: Bezahlung der Kriegsgefangenenarbeit in der Bauwirtschaft. Ergänzung des Erlasses vom 24. März 1943. — Personalnachrichten.
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Vereinfachung im Zahlungsverkehr durch Abbuchungsverfahren und Sammelüberweisungen
Der Zwang zur größtmöglichen Kräfteersparnis legt es gerade im bargeldlosen Zahlungsverkehr nahe, immer wieder nach neuen Vereinfachungsmöglichkeiten zu suchen. So verdient, wie in der letzten Nummer der „Bankwirtschaft“ (19/20) ausgeführt wird, neben der Zusammenziehung regelmäßig wiederkehrender Zahlun⸗ gen auf Viertel⸗ oder Halbjahres termine vor allem das Abbuchungs⸗ verfahren einen verstärkten Ausbau. Die Vorteile des Ab⸗ buchungsverfahrens liegen auf der Hand. Für den Kunden ent⸗ fällt die Notwendigkeit, auf Grund der ihm zugegangenen Rech⸗ nung einen besonderen Ueberweisungsauftrag auszuschreiben. Er kann die Zahlung nicht mehr vergessen, spart läftige Mah⸗ nungen und andere Fe inn n Nicht minder bedeutend sind die Vorteile für⸗den Zahlungsempfänger. Leitet er die Rechnung im Original der Bank zu, die sie als Auftragsträger bewertet und dem Kunden zugleich als Buchungsbeleg weiterleitet, so tritt für ihn an die Stelle zahlreicher einzeln zu versendenden Rechnungen Leine beschränkte Anzahl von Sammelmeldungen an die in Frage kommenden Kreditinstitute, die nur mit einem Sammelstreifen zu Kontrollzwecken zu versehen sind. Kann der Zahlungsempfänger die Rechnung ihres Umfangs oder ihrer Ausstattung wegen nicht im Original der Bank zustellen (wie z. B. Fernsprechrechnungen), so muß er allerdings neben den Rech⸗ nungen an den Kunden besondere Abbuchungsaufträge an die eingeschalteten Banken anfertigen. ) In manchen Fällen sind die Zahlungsempfänger, insbesondere und Ortskrankenkassen, dazu übergegangen, bei den Abbuchungsverfahren nicht mit sämtlichen in Frage lommenden Kreditinstituten zu arbeiten, sondern einige wenige größere Kreditinstitute zu Vermittlungsinstituten zu erklären, denen sie die Unterlagen jeweils für einen Kreis kleinerer Kreditinstitute (z. B. für nt fh Sparkassen oder Genossenschaften eines be— stimmten Bezirks) geordnet zustellen und die dann ihrerseits
Herstellergruppen zu erfolgen haben,
buchen und geschlossen dem Auftraggeber gutschreiben. Das Ver⸗
r,, ,, ,, r m, , mm, e ö 2 2 e 7 . M 6 . 3 r
1
Rechnung des Auftraggebers gewi
die einzelnen Gesamtbeträge von dem Konto dieser Institute ab=
sermaßen die Qualität eines Schecks mit allen seinen Vorteilen bekommt. Für die Kredit⸗ institute selbst ergibt sich aus diesem Verfahren insofern eine Erleichterung ihres Geschäftsbetriebes, als bei ihnen an Stelle der Gutschrift zahlreicher einzelner Ueberweisungsaufträge nur die einmalige Gutschrift des gesamten Abbuchungsauftrages tritt, * der noch etwaige Korrekturen und Rückbuchungen hinzu⸗ ommen.
In derselben Richtung liegt eine . die unlängfst wischen der Reichspost und dem Sparkassenverband über die Rentenüberweisungen getroffen worden ist. Das Abkommen be⸗ zieht sich auf, die Fälle, in denen Rentenempfänger sich ihre Renten vom Postamt nicht bar auszahlen, sondern auf ihr Konto bei einer Sparkasse überweisen lassen. Hier tritt in Zukunft an die Stelle der Einzelijberweisung jedes Rentenbetrages die Sam—
fahren läuft also in seinen 6 darauf hinaus, daß die
melüberweisung, sobald bei einem Postamt mehr als vier Anträge
auf unbare Rentenzahlung für eine Sparkasse vorliegen. *
Auskünfte der Gauwirtschaftskammern — Zuperlässig auch ohne Bekanntgabe ihrer Unterlagen 9.
In einem Warenzeichenrechtsstreit hatte eine Gauwirtschafts— kammer (frühere Industrie⸗ und Handelskammer) dem entschei⸗ denden Gericht eine Auskunft über, die Verkehrsgeltung des streitigen Zeichens in ihrem Bezirk. erteilt. In der Verwertung dieser ohne Bekanntgabe von Unterlagen erteilten Auskunft er— blickte die benachteiligte Prozeßpartei einen Mangel des Ver⸗ fahrens. Mit dieser Auffassung drang sie vor dem Reichsgericht aber nicht durch. Die Stellungnahme der Gauwirtschaftskammer beruhte auf umfangreichen Rundfragen bei den beteiligten Ver—⸗ kehrskreisen (Erzeugern, Groß⸗ und Einzelhändlern. Eine weitere Offenlegung der Unterlagen war nicht möglich, weil die von der ? e, ,, befragten Stellen sich aus geschäft⸗
1 und wettbewerblichen Gründen darauf verlassen müffen, 9
ihre Auskünfte streng vertraulich behandelt werden. Eine Du rchbrechung dieses Grundsatzes würde die unbeeinflußte und
5
Reichs ˖ und Staatsanzeiger Nr. 232 vom 15. Oktober 1944. S. 3
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streng sachliche e,, d. solcher Auskünfte und damit die Er— lüllung wichtiger Aufgaben der Gauwirtschaftskammern gefähr⸗ ben. Wenn eine Behörde wie eine Gauwirtschaftskammer erklärt, daß ihre Auskunft auf umfangreichen Rundfragen bei den be— teiligten Verkehrskreisen, und zwar bei i, , und Einzelhändlern, beruhe, so müssen die Gerichte sich auf die orönungs- und sachgemäße Beschaffung der Unterlagen verlassen und die Auskunft 'für die Beurteilung von Streitsachen verwerten önnen, auch ohne daß ihnen diese Ünterlagen im einzelnen be—
kanntgegeben werden.
Wirtschaft des Auslandes
Weitere 340⸗Mill.⸗Peseten⸗Anleihe in Spanien
Madrid, 14. Oktober, Der spanische Finanzminister erteilte dieser Tage die Ermächtigung zur Emission von weiteren 340 Mill. Pesefen Nominalwert in Form einer Staatsanleihe zu 4 3 auf Grund des Gesetzes vom 24. Juni 1941, um die Kredite des außer⸗ ordentlichen Haushaltsplanes, der Ende Dezember 191 genehmigt war, zu decken. Die neue Staatsanleihe zeigt im übrigen die gleichen Merkmale wie die früheren Anleihen; ihre Verzinsung
beginnt ab 1. Oktober 1914. Damit belaufen sich die staatlichen
Emissionen in diesem Jahre auf 2,94 Milliarden Peseten, und zwar 10900 Mill. Peseten zu 325, weitere 1900 Mill. Peseten zu 6, 200 Mill. Peseten zu 4 ,. 400 Mill. Peseten zu Jr g und 3410 Mill. Peseten zu 45½. Die gesamte Staatsschuld Spaniens beläuft« sich auf. 36,45 Mrd. Peseten, davon innere Schuld 718 Mrd. Peseten oder 19,9 33.
Englands. Ausfuhr im Interesse der USA. „aufgeopfert“
Genf, 15. Oktober. Großes Aufsehen erregen in der breiten englischen Oeffentlichkeit die Ziffern, die kürzlich Schatzkanzler Sir John Anderson üher den katastrophalen Rückgang des für Englands Existenz entscheidenden britischen Außenhandels mit⸗ teilte. Anderson erklärte, die britische Ausfuhr sei „im Interesse der Kriegführung der Alliierten — d. h. praktisch im Interesse der Amerikaner — aufgeopfert worden. Heute sei sie mengenmäßig auf 30 5 gesunken. England stehe bei Kriegsende vor ejner bei⸗ nahe menschliche Kraft übersteigenden Aufgabe. Wenn der jetzige Lebensstandard erhalten werden solle, so sei eine Steigerung der Ausfuhr auf 150 * des Vorkriegsumfanges unbedingt erforderlich.
In Citykreisen weiß man, daß eine derartige Steigerung un— möglich ist, da England von den USA. aus zahlreichen wichtigen Positionen seines Außenhandels systematisch verdrängt worden ist und weil England keine Aussicht hat, mit Erfolg gegen diese über⸗
mächtige amerikanische Konkurrenz anzukämpfen.
Völliger Währungswirrwarr in Belgien — Streik der Bergarbeiter
Stockholm, 15. Oktober. Wie 1X8 gus Brüssel meldet, hätten sich dort im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Banknoten durch die Regierung höchst drastische Szenen abgespielt, zumal gleichzeitig alle alten Geldscheine als wertlos erklärt wurden. Man versucht nun das alte Geld loszuwerden, indem man phan⸗ tastische Preise für Waren anbietet. Für ein Fahrrad z. B. seien 2000 bis 3000 Franken geboten worden, und für die neue Valuta würden Beträge bezahlt, die zwölfmal so hoch seien wie die alte Valuta. Alle Restaurationen in Brüssel seien geschlossen, die Berg= arbeiter streikten, da sie überhaupt nichts für ihre nunmehr ge⸗ ringen Löhne kaufen könnten.
Staatliche Kommissare für italienische Aktiengesellschaften Mailand, 14. Oktober. Der r n w der faschistischen Eoziglrepublik hat in seiner Eigenschaft als Präsident des Minister⸗Komitees zur Verteidigung des Spar- und Kredit—⸗ wesens Professor Vincenzo Consiglio zum außerordentlichen Stagtskommissar für die Filialen des „Banco di Sicilia“ ernannt,
die sich im Bereich der Republik befinden. Die Bank, die frühere“
Staatsbank des Königreichs Sizilien, besitzt in allen Teilen des italienischen Festlandes, wie das „Banch di Napoli“, zahlreiche i. die durch die Kriegsereignisse mit ihrer im feindbesetzten . gelegenen Zentrale nicht mehr in Verbindung treten önnen. 2 /
Uruguay (Montevideo).
Durch ein weiteres Dekret des Finanzministers ist Dr⸗Ing. Ugo Bellonetti zum außerordentlichen Staatskommissar sür die Societü Anonima Nazionale Cogne“ ernannt worden, und Dr. Ing. Aldo Pavan zum stellvertretenden Staatskommissar. Die „Soeieté Anonima Nazionale Cogne“ betreibt in den pie— montesischen Alpen die einzigen Anthrazitgruben Italiens.
Verstärkte industrielle Entwicklung Javas und Borneos
Schanghai, 15. Oktober. Während von der holländischen Kolonialverwaltung die industrielle Expansion nicht sehr stark ge⸗ fördert wurde, hat die japanische Militärverwaltung ihre Leistung darauf ausgerichtet, Javas industrielle Möglichkeiten auszu— schöpfen. Auf Grund eines Sonderichtes aus Djakarta hat die Wiederinbetriebnahme der vom Feinde zerstörten Anlagen wesent⸗ liche Fortschritte gemacht. Die japanische Militärverwaltung legt nachhaltigen Wert auf die Erzeugung von kriegswichtigem Material. Außerdem wurde eine Reihe von Heimindustrien ent⸗ wickelt, damit Java zur industriellen Unabhängigkeit gelangen kann. Besonders große Fortschritte hat die Leichtindustrie erzielt, was sich besonders in der Herstellung der täglichen Konsumwaren bemerkbar macht. Kürzlich wurde auch eine besondere Forschungs⸗ organisation zur Steigerung, der Produktion gegründet, deren Auf⸗ gabe darin besteht, die besten Methoden zur Erreichung der Wirt— schaftsautarkie und zur besseren Verwendung der Ueberschuß⸗
produkte wie Kautschuk und Kapok herauszufinden.
Ueber die Fortschritte der japanischen Wirtschaftsmaßnahmen auf Borneo heißt es in dem gleichen Bericht, daß in den letzten zwei Jahren ein ganzer Teil des dichten Dschungelgebietes ge⸗ rodet wurde und daß dadurch die ersten Schritte für eine starke industrielle Entwicklung getan wurde. Borneos größte Bedeutung liegt in seinen enormen noch unausgeschöpften Bodenschätzen. Durch die ganze Insel hindurch gibt es reiche Oelfelder, die vor dem Rückzug des Feindes alle zerstört wurden. Durch verstärkten Einsatz von Wiederaufbaukorps beginnen aber auch diese Oelfelder
ð wieder die Bedeutung zu spielen, die sie bisher als Aua e . basis für Borneos industrielle Entwicklung innehatten. Kohle und Eisenerze werden wieder in Borneo gefördert. Die Schwierig- keiten bestehen noch in der Bereitstellung von Arbeitskräften und Maschinen, aber die japanische Militärverwaltung tut alles, um die industrielle Entwicklung von Borneo zu fördern.
eme m re ern,
22
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 14. Oktober. (D. N. B.) New Nork 4,02 = 4903 Spanien (offiz. 414,00, Montreal 4,43 -= 4,47, Schweiz 17,30 —=17,* Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon — —, Rio de Janeiro 82, Sa 1 — * / 1. ⸗
Zurkch, 4. Ottober. (d. R. B) i140 Uhr.] Parig IMs, London⸗Clearing 17,30. New York 430, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 30,75, Holland 2209, Berlin 172,50, Lifsabon 17,014, Stockholm 102,634, Oslo 9862 M, Kopenhagen 90, 37 ½, Sofia 5,3772, Prag 17,25, Budapest 194, 50, Zagreb 8, 5, Istanbul' 3,560, Bukarest 2,7 v4, Helsinki 8,70, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 22,59 B.
Kopenhagen, 14. Oktober. (D. N. B.) London 19,534, New York 4,79, Berlin 191 80, Paris 10,85, Antwerpen 76, Sß, Zürich ill,5, Rom — — Amsterdam 2564,70, Stockholm 114,15, Oslo 109, 00, Helsinki H, 83, Sofia — —, Madrid — —, Bukarest — — Alles Briefkurse.
Stockholm, 14. Oktober. (D. N. B.) London 16,88 G., 16,95 B., Berlin 167,0 nom. G., 168,50 B., Paris — Gr — — B., Brüssel —— G., — — B., Schweiz. Plätze 97, 00 nom. G., 97, 8o B., Amsterdam — — G., —— B., Kopenhagen S760 G., 87,90 V., Oslo gö5,35 nom. G., 9s, 5s P., Washington 4, is G.“, 4,20 B., Helsinki 8,3. G. 8,69 V., Rom — — G. — — B., Kanada 377 nom. G., 3,82 B., Madrid — G., Türkei — — B., Lissabon 16,29. G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Aus zahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
16. Oktober Geld Brief Geld
18. Oktober Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo) ⸗
Afghanistan (Kabul) ... .....
Albanien (Tirana)
Argentinien (Buenos Aires) ..
Australien (Sidney)
Belgien (Brüssel u. Antwerpen)
Brasilien (Rio de Janeiro) ...
Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ eutta)
Bulgarien (Sofia) ..... 66
Dänemark (Kopenhagen) ....
England (London) ...... ....
Finnland (Helsinkih .. . .. ..... 100 Finnmark
Frankreich (Paris) — 100 1 rs.
Griechenland (Athen) 100 Drachmen
Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) . 100 Gulden
100 Rialis
100 isl. Kr.
100 Lire
100 Jen ⸗
1 kangd. Dollar
100 Kuna
1 neuseel. Pfd.
100 Kronen
100 Escuda
100 Lei
1 ägypt. Pfund — 100 Afghani 18,79 100 Franken 80, 92 1Pap.⸗Pes. 0, 568 1 austr. Pfund — 39,66
18, 8s zl os o, S2
a0, 0s
18, 79 36, 92 6, 558
18,89 81,08 O, 592 100 Belga 40, o 8389,96 1 Cruzeiro — —
1090 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfund
14,5 38, 30 10, 1 os, 11
. ooð
o, ss 101
Iran (Teheran) ...... ......
Island (Neykiavih)
Italien (Rom und Mailand) .
Japan (Tokio und Kobe) ...
Kanada (Montreal) .... ... 54
Kroatien (Agram)
Neuseeland (Wellington) ....
Norwegen (Oslo)
Portugal (Lissabon) ....
Rumänien (Bukarest)
Schweden (Stockholm u. Göte⸗ b 89, ß
os, o 5, GMs 38, 656
28 505
100 Kronen
Serbien (Belgrad) ...... ..
Slowakei (Preßburg)
Spanien (Madrid u. Barcelona)
Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)
Türkei (Istanbul) ..... ......
Ungarn (Budavest)
100 Frs.
100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Peswv
1è Dollar
1,982
Berein. Staaten von Amerika (New York)
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld Brief
England, Aegypten, Südafrikanische Union ...... 9,59 9, 91
Finnland.... ... ö 5, 06 5/07
. 2 ' 44. 46 y — 4,995 5, 005 ulgarien. e eesee sees eee ee eee ee, e e ee e e e 35,047 3, 053
Australien, Neuseeland 7,912 7, 928
Britisch⸗Indien ...... ...... R 74,18 74,6 Fan 6 ö zog 2162
Ve 2, 498 0.180
2,562 6, 132
Ausländische Geldsorten und Banknoten
16. Oktober Geld Brief 20,8 20,46 16,6 16,22 4,185 4,205 ägypt. Pfd. 4,39 4am A6 Dollar — a, ** Dollar — — — Pap. Pes. 0, 44 o, 16 9,44 austr. Pfd. 2, 44 2,46 2,44 100 Belgas 39,92 40,98 39,92 Brasilianische ...... .... .... 1 Eruzeiro 0, 98 G, og (0, os Britisch⸗Indische 100 Rupien 22, gõ 28,05 22,95 Bulgarische: 500 Lewa und darunter 160 Lewa 35,07 3, o9 Dänische: große 190 Kronen — 10 Kr. und darunter 100 Kronen Englische: 10 S und darunter. 1 engl. Pfd. J Finnische ... ...... 100 Finnmarl 5,055 5,075 5,055 Französische 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 dolländische ——2— 82 109 Gulden 132,70 132,0 132,70 talienische: große ..... .... 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10 Lire 100 Lire 9,95 10,6 Lanadische ..... ...... ... . 1 kanad. Dollar C0, 99 16091 on, 100 Kuna 414,99 5.01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56, 89 57, 11 5 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei 100 Lei 1,66 Schwedische: große 100 Kronen — 50 Kronen und darunter .. 190 Lronen 39,40 Schweizer: große 169 Frs. 57,83 100 Frs. und darunter .... 100 Frs. 57,83 Gre, 100 serb, Dinar 4,99 Slowakische: 20 Kronen und darunter 1090 slow. Kr. Südafrikanische Union 1 südafrik. Pfd. Türkische 1 türk. Pfund Ungarische: 100 Pengß und
18. Ottober Geld Brief 20,368 20,46 16, 16 4,185
Sovereigns ..... .
20⸗Franes⸗Stücke ......
Gold ⸗Dollars
Aegyytische
Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar
Argentinische
Australische ..
Bel ische ——
— 6 ——— —
8,07
52, i0 352,60 52,10
darunter 100 Pengö
1. Unter suchu wangs 8. Aufgeßote,
und Strasfaches,
steslnugen, igerungen, Sunbsa
— * nw. won —
ta. and itgaseiss ch aft At aon, . Genossenfcha * Deut sche 3 — H. 9 83
Gesenschasten m. v. O.. msñsen l ande ls. und Rommanditgesessschaften,
18. Unfall⸗- und n 14. Deutsche Reschsdank und Bankansweise, 18. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
8528 Aufgebot von Wertpapieren.
Auf Antrag werden nachstehende, den Antragstellern angeblich in Ver⸗ lust geratene, Wertpapiere aufgeboten; deren Inhaber werden aufgefordert, sie binnen einem Jahr vom Tage der ersten Kundmachung des Auf— gebotes hei Gericht vorzuweisen. Auch, andere Beteiligte haben ihre Einwen⸗ dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wertpapiere nach Ab⸗ lauf dieser Frist über neuerlichen An⸗ trag der Antragsteller für erf er⸗ klärt werden.
Bezeichnung der Wertpapiere:
1. Vers⸗Urk. Nr. 300 684 d. Allge⸗ meinen Afsekuranz, Wien, J., Aus⸗ stellungstag: 1. 2. 19g39, Vers.⸗Summe: ir gr7, —, Beginn: 1. 1. 1939, deren Ablauf im Todesfalle oder am I. 1. 1975, Vers-Nehmer u. Versicherter:
Summe: HM 200, —,
geb. am 4. 11. 1863, Be im Erlebensfalle: d. Ver
(47 FP S38 / 4 - . Ausstellungstag: 1.
,. 167 6. Ueberna
tha Czermat, Wien, 1. erlös: n gö6, 50) lebensfalle Berthold Thim, im
lebensfalle d. Ueberbringer, auf Antrag des Berthold Thim, Pyhra 70, N. D. 47 6 795 srt=iiz. 2. Ber. Urt. Nr. 10 9hs d. Wr. Städt. Wechsels., Wien, Vers Summe: M 200, - Vers.-⸗Be⸗ ginn; 1. 4. 1934, Ablauf; 1. 4. 1961, Versicherungsnehmer u. Vers.: Ignaz Maier, geb. 28. 7. 1870, Bezugsberech⸗ tigter im Erlebensfalle: d. Vers., im Ablebensfalle: d. Ueberbringer, auf An⸗ trag d. Therese Maier, Graz, Pran⸗ terg. 50 (17 T S134. 5). 3. Vers-Urk. i, 3383 8590 d. Wr. Städt. Wechsels. Wien, Vers. Summe:; LM 79, = Vers.⸗Beginn: 1. 8. 1938, Ablauf: 1. 8. 18, Vers-Nehmer u. Versicherter: Josefine Pfeifer, geb. 16. 12. 1837, Be⸗ jugsberechtigter im Erlebensfalle: d. Versicherte, im Ablebensfalle d. Ueber⸗ dringer, auf Antrag d. ga Pfeifer. Wien, XVIII., Basttengafse 9 (47
gasse K 10 000 000, —
1944,
Wien, XII.,
Vers.⸗ Beginn:
ugsberechtigter ersicherte, im
S833 /44— 4). 4. Vers.⸗Urk. Nr. 9 835 947 d. Wr. Städt. Wechsels,, Wien, Vers.⸗ Vers.⸗Beginn: 12 8. 1919, Ablauf: 18. 8. 1954, Vers.⸗ Nehmer u. Versicherter: Franz Hofer, ugs berechtigter icherte, im Ab⸗ lebensfalle: d. Ueberbringer, auf An⸗ trag d. Franz Hofer, Neustedl 72, N. D. 5. Vers.⸗Urk. Nr. 101 653 d. Wr. Städt. Wechsels, Wien II. 1931, Vers.⸗ Summe: 8 8360, — Vers Beginn; 1. 11. 1934, Ablauf; 1. 11. 1961, Vers⸗Nehmer u. Versichexter; Leopoldine Qhrfandl, geb. 22. 9. 1876, Bezugsberechtigter im Erlebensfalle: die Versicherte, im Ab⸗ lebensfalle: d. ug, m err auf Antrag Leopoldine rfandl, ec Flas, med,. msschein Rr. 62 197 des Dorotheums, Wien, lautend auf Mar— Herrengasse 6, ausgestellt am 8. Juni ö. (Verkaufs⸗ ; im. ö an au ,,, ,, 34 Martha Czermak, Wien, ( 7 F S5 /a - H. J. Vers.⸗Urs.
Nr. 144616 (später 173 9. d. Wr Städt. Wechself, Wien, Vers. Summe e ee gg,
S 35, — unter Police Nr. 3
E en n 1. 6. 1924, Ablauf: 1. 6 Ichulgasse Vers⸗Nehmer u. Marianne Posner, geb. 9. 5. 1892, Be zugsberechtigter im Erlebensfalle: d Versicherte, im Ablebensfalke: d. Ueber bringer, auf Antrag d. Josefa Seegnen Flurschützstt. 2 . S5 / J =I. S. Vers.⸗Urk. d. Wr. Städt. Wechsels. . . 6 S RK 1 600000, — Vers.⸗ ! nr. 1. 10. ig22, Ablauf: 1. 19. 1942, Vers.⸗Nehmer . . : Josef Exner, geb. 11. 11. 1894, Be⸗ n . sie. Erlebensfalle: Ablebensfalle: d. Ueber⸗ bringer, b Nr. 146 468, Vers. Summe:
8 1000, —, Vers.⸗Dauer: 1. 1. 1926, Ab⸗ lauf: 1. 1. 1946, Vers.⸗Nehmer u. Ver⸗ sicherter: Josef Exner, geb. 11. 11. 1894, Bezugsberechtigter im Erlebensfalle: d. Vers.Nehmer, im Ablebensfalle: d. Ueberbringer, auf Antrag d. Josef Ex⸗ ner, Wien, IX., Porzellangasse 14 (47 T S659 /44— 5). 9. Vers.⸗Urk. Nr. 2 921 665 d. Deutschen Ring, Wien, e, ,. tag: 17. 4. 1929, ausgestellt von der Le⸗ bensvers.-Ges. Phönix, heute Ring, Vers. Summe: Sh 2000 — Vers.⸗ Dauer: Beginn 15. April 1929, fällig beim Ableben d. Vers., spätestens am 185. April 1914. Infolge d. Phönix⸗Ges. wurde der Fälligkeitstermin auf den 15. April 1916 berlegt. Vers.Nehmer u. Versicherte: Margarethe Voigt. Be⸗ ugsberechtigt: im Erlebensfall: d.
zahlt; 2.
Ver
44 —
Wien, XV.,
diesem Zeitpunkt, so wird 1 beim Ab⸗ leben die Hälfte der Vers⸗Summe ge⸗ eine monatliche Rente von 1 b. -H. der Vers.⸗Summe während der restlichen Laufzeit der Versicherung ge⸗ zahlt; die erste Rate ist am 1. des Mo⸗ nats zahlbar, der auf das Ableben des Vexs. folgt, die letzte Rate einen Monat vor Ablauf; 3. die zweite Hälfte der Vers.⸗Summe bei Ablauf des letzten Deut. e ,,
icherter; Fo tigt: im Erlebensfalle d. Ver Ablebensfalle d. trag d. Margarete Egartner,. mr, ans Can Gasse 37 (i P Sg worden.
Landgericht Wien, J. Museumstr. 12, Abt. , am 5. Sttober igi4.
Durch Ausschlußurteil vom J. Sep⸗ tember 1944 wurde der über die im Grundbuche von Rheydt Band Nr. 144 Blatt 5725 in Abt. III lfd. Nr. 5 über 8000, — GM eingetragenen Grundschuld gebildete Grundschuldbrief für kraftlos erklärt. — 2 F 644. 8557 Amtsgericht Rheydt.
Graudenz Blatt 2237. eh Vers-⸗Nehmer n. thekenbrief über die n a, , . von Graudenz Blatt 2237 Abt. II
Der Hyyg⸗
icherte, im Nr. 5 für die Bank Gospodarstwa Kra⸗ eberbringer, auf An- jowego eingetragene 6 . pothek Juden von 15 090, — Goldzloty ist krastlos ge=
Graudenz, den 14. September 1944. 8608 Das Amtsgericht.
Durch Beschluß des Amtsgerichts
Ver, im Ablebensfall: d. Ueberbringer, TD auf Antrag d. Margarethe Voigt, Wien, 8556 IiJ. Ser fen (6 r sbh ad- h.
10. Vers.⸗Urk. Nr. 3 409 553 d. Wr. Städt. Wechsels,, Wien, Vers.⸗ Summe: iM 302, —, Vers.⸗Beginn;: 1. 4. 1927, Ablauf: 1. 4. 1956, Vers⸗Nehmer u. Versicherter: Michgel Hammerschmid, geb. 21. 8. 1865, Vezugsberechtigt in , , d. 86 erte, im Ab⸗ ebensfalle d. Ueberbringer, auf Antrag
Antrag d. J., Herren⸗
/
wärtig ein
(47 bl / ¶ = 4j. 1. Vers. Urt. Nr. 1 209 090 d. Deutschen ting, Wien, Ausstellungstag: 19. Juli nh, Verf. - Summe; Ii jj 38h. =, Vers⸗ Dauer: Beginn 1. 1. 1939, fällig beim
Versicherter fahrens.“
F 13 / 1944. des Kaufmanns Heinrich Kärl Becker, 5 Jul igiö Yo ;. Bremen, Mathildenstraße Nr. 90, ver⸗ Juli 5 zu Jofohamg (Japam), treten durch die Rechtsanwälte Dres. Noltenius und ele, b, e ee. ; tober folgendes Ausschluß⸗ 88 urteil erlassen: „Das auf den Namen 56 des Antrag , n f . ; g 561, ö Michael r, . id, Gablitz, nachweisende hg * r , ,,
10 der Sparkg kraftlos erkl Auntragstellers in die Kosten des Ver⸗ Die Geschäftsstelle des
sse in Bremen wird für ärt
Amtsgerichts.
Berlin vom 7. Oktober 1944 ist der In der Aufgebotssache Friedrich Rudols Pohl, geboren am
für bot erklärt ünds als Zeitpunkt des Todes der 18. Juni 1940 festgestellt worden. — 456 II 211. 44.
Berlin, den 7. Oktober 1944. Amtsgericht Berlin.
Janssen in Bremen,
Durch gin des Amtsgerichts Berlin vom 7. Oktober 1944 ist der Rudolf Heinrich Schenk, geboren am 29. März 1966, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 21. Februar r. . worden. — 466 11
Einlegebuch Nr. 15795
unter Verurteilung des
Ableben des Vers, Vers-Nehmer u. Versicherter: Josef Enko, . ( tigter: im Ablebens fall d. Ueberbringer,
auf Antrag d. Margarete Egartner, Judenburg, , . 37 (47 Z68 / 4 — 5). 12. Vers.⸗Urk. Nr. 70g 21ß d. Deutschen Ring, Wien, Ausstellüngstag: 1. 7 1940. Vers.⸗ Summe: Ren S009, —, Vers⸗Dauer: d. Beginn J. 7. 1940, fällig spätestens bei Erleben des ge n n 65. Le⸗ bensjahres. Stirbt der Versicherte vor
e T dö 03]
1941 149. 44
.
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 11. Oktober 1944 ist der August Martin Wicke, 18. April 1913 zu Besse, Kreis Fritz⸗ lar⸗Homberg, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 5. Oktober festgestellt worden. — 456 1I
Berlin, den 11. Ottober 1944. Amtage
Berlin, den 7. Oktober 1944. 8604 Amtsgericht Berlin.
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom J. Oktober 1944 ist der Kurt Paul Schulze, geboren am 3. Sep⸗ tember 1961 zu Limbach, San, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 15. Januar 1943 festgestellt wor⸗ n. — 4566 II 119. 44.
Berlin, den 7. Oktober 1944.
S605 Amtsgericht Berlin.
geboren am
richt Berlin.
im Grundbuche