Reichs“ und Staatsanzeiger Nr. 233 vom 17 Oktober 1914. S. 2
Reichs. und Staatsanzeiger tr. 233 vom 17. Oktober 1944. 8. 3 .
(G) Verboten ist die Herstellung und Verwendung ven a) Aussatz, Beränderung der Kisten mit Streifen, Packungen (Deckelbilder, Etiketten usw.) und ähnlichen Ausstattungsteilen ohne Rücksicht auf die Preislage. Lose Aufleger bleiben gestattet. b) Schatullen,. Vollkabinett⸗, Sortimentskisten, geleimten oder gezinkten Kisten aus Holz. Dies gilt nicht für genagelte oder geheftete Halbkabinettkisten für Zigarren in einer Kleinverkaufspreislage von 20 Pfg. und für Zigarillos von 10 Pfg. an aufwärts ohne Kriegs⸗ ö. , s dürfen nur noch die folgenden Packungseinheiten verwandt 2 . t . 9 J ; a) in der Preislage zu 6 Pfg. für 100 Stütk b) in der Preislage zu 10 Pfg. für 100 Stück . e) in der Preislage zu 15 Pfg. für 50 und 100 Stück q) in der Preislage zu 20 Pfg. für 50 Stück e) in der Preislage zu 30 Pfg. für 25 und 50 Stück (5) Die Bestimmungen in den Absätzen 2 — 4 gelten sinn⸗ emäß für Zigarrenkisten aus Pappe, Holz oder sonstigen rsatzstoffen allein oder in Verbindung mit Holz. (6) Für Stumpen ist die bisherige 10er Packung mit Papierumhüllung zugelassen. Kartonumhüllungen und Kar⸗ toneinlagen sind jedoch verboten. Gürtelschachteln müssen einen Mindestinhalt von 100 Stück haben. Im übrigen ie n die Bestimmungen dieses Paragraphen sinngemäß ÄAn⸗ endung. (7) ö fertige Packungen dürfen aufgebraucht werden. IV.
. meldepslicht
88 () Alle Hersteller haben bis zum 10. April und 10. Ot tober eingehend die im vorangegangenen Halbjahr bezogenen und verarbeiteten Mengen an Rohtabak und Tabakrippen sowie die am Ende des Halbjahres vorhandenen Bestände auf vorgeschriebenem Formular zu melden. (2) Die Meldepflicht kann erweitert werden. (8) Die Angaben in den Meldungen müssen den tatsäch⸗ lichen Verhältnissen entsprechen und mit den zollamtlich vor— eschriebenen Betriebsbüchern übereinstimmen. Ihre Richtig eit ist durch rechtsverbindliche Unterschrift zu beftätigen.
V. Qualitätsiberwachun §810 (1) Bei der Fachuntergruppe Zigarrenindustrie als Pro⸗ duktionsausschuß Zigarren wird eine Qualitätsprüfungs⸗ kommission mit dem Sitz in Eisenach, Rennbahn 72,73, ge⸗ bildet. Jeder Hersteller ist verpflichtet, auf Anfordern Prohen seiner Herstellung in Originalpackungen unberechnet zur Verfügung zu stellen.
6
VI. Schlußbestimmungen ; J
() Der Pxoduktionsausschuß Zigarren kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen.
. (I). Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den 5§ 10, 12 bis 15 der Verordnung . . Waren⸗
verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 S. 686) . ung zember (RGBl. 1 §5 18 ;
M Diese Anwelsung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
(*) Diese Anweisung gilt auch in den eingegliederten Ost— . und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet owie — mit Zustimmung des zuständigen Ehefs der Zivil⸗ verwaltung — e , auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und Bialystok sowie in den besetzten Gebieten der Untersteiermark, Kärnten und Krain.
Berlin, den 27. September 1944.
Der Leiter des Produktionsausschusses Zigarren im , Tabak des Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Julius Schöning.
—
Abschreibungsrichtsätze für die Preisprüfung der Wehrmachtteile
1. Mit Rücksicht auf die derzeitigen Kriegsverhältnisse ist es erforderlich, die bisher an ter f lh . j alt lageabschreibungen zu vereinheitlichen. Bei der Prüfung von Preisen für Rüstungsaufträge ist daher von den Ab⸗ schreibungssätzen der nachstehenden Liste auszugehen. Die Liste enthält Abschreibungssätze für den Normalfall der kaltulatorischen (verbrauchsbedingten) Anlageabschreibung.
Bei hilfsweiser Verwendung von Zeit und Vermögeng— steuerwerten sind die zugehörigen Abschreibungssätze nach der Restlebensdauer sinngemäß zu bilden. Der Grundsatz der Ein⸗ maligkeit der Abschreibung bleibt unberührt.
9 Abschreibungsgrundlage sind die tatsächlichen An⸗ schaffungskosten. Beim Uebergang zu den neuen Richtsätzen e bisherige Restwert nicht verändert werden.
.3. Die in der Spalte J der Liste aufgeführten. Sätze sind
für Anlagegegenstände anzuwenden, die auf Veranlassung
ö öffentlichen Auftraggebers in Bereitschaft gehalten erden.
4. Die in der Spalte II angegebenen Sätze beziehen sich au solche Anlagegegenstände, die unabhängig ö 69 nen Hang grad des Betriebes abgenutzt werden .
*
ie Sätze in der Spalte IfI gelten für eine durchschnittsi Belastung (Ausnutzung) in einer khh (48 Ann . . — 200 Std. Monat). Der Schichtzuschlag beträgt im allge⸗ meinen für die zweite Schicht — 25 co ker Abschreibung für eine Schicht und bei- drei Schichten — 50 o der Abschreibung für eine Schicht.
5. Wenn der Unternehmer bisher regelmäßig andere Ab⸗ schreibungssätze verrechnet hat und die Anwendung seiner
Sätze nicht beanstandet werden. Mit Rücksicht auf die der⸗ zeitigen Kriegsverhältnisse ist es nicht wünschenswert, daß der Unternehmer in solchen 7 mit der Arbeit der Um⸗ rechnung auf die hier vorgẽsthriebenen Sätze belastet wird. In solchen Fällen ist auch nicht zu beanstanden, daß neue Zugänge nach den zunächst bei der Firma eingeführten Ab⸗ schreibungssätzen verrechnet werden. ; ö
6. Unternehmer, denen die Berechnung höherer Sätze vom
öffentlichen Auftraggeber ausdrücklich zugestanden worben ist, dürfen weiterhin diese besonderen Sätze verrechnen. JT. Der Reichsfinanzminister hat erklärt, daß Abschreibungen in Höhe der Sätze dieser Liste im allgemeinen als Absetzung . Abnutzung anerkannt werden . Die besonderen teuerlichen Vorschriften über die Absetzungen für Abnutzung und die Möglichkeit, Anlagen im Einzelfall bis auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben, bleiben unberührt.
8. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat erklärt, daß er die Anwendung der Sätze dieser Liste bei der Preis⸗ errechnung im allgemeinen nicht beanstanden wird.
Berlin, den 1. September 1944.
Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.
J. A.: Zeidler.
Liste der abscreibung e sage en v. H. der Ainsqchaffang?⸗ . erte
Abschreibung bei:
. . 3. Schicht⸗ nlagegegenstand . unabhän- 1. Schicht
gigkeit
9 Fabrikgebäude:
3. Schornsteine und Abzüge:
4. Kühltürme 1 . 1 12 1 . 1 . 5. Bunker, Hochbehälter. ....
l. Dampf, Gas, Wasser, Preßluft, Oel, 2. Heizungs, Belüftungs⸗, Entlüftung ⸗˖ 3. Elektrizität (Licht, Kraft, Fernsprecher) 4. Schaltanlagen Ainlasser), Schalttafeln 5. Akkumulatorenbatterien ...... 1. Kessel⸗ und Heizanlagen ..... 2. Kraftmaschinen:
3. Ele trijche Maschinen ut. Einrichtungen:
4. Pumpen, Kompressoren, Gebicffe ; ö V. Förderanlagen u. Einrichtungen
* als verbrauchsbedingte Abschreibungen im Sinne der austzreichend begründen kann. soll die Anwendung dieser
1
1 II III I. Einrichtungen an Grund stüden . 1. Planierung; Grünanlagen und andere gärtnerische Anlagen (soweit nicht auf ö und Boden aktivierungspflich⸗ ig . . 2. Wege und andere Befestigungen: Fahr⸗ bahnen, Gehsteige, ker fe geh. 3. Umzäunungen: . Mauerwerk.. Holz oder Draht . 4. Kanalisierung: Allgemein . In chemischen Betrieben...
Il. Gebäude und bauliche Ein⸗ richtun gen l. Büro⸗ und Wohngebäude: e Fachwerk... Holz (Baracken)
Mane, achten Stahlkonstruktion Holz oder Wellblech (Schuppen, Baracken)
(Bei starker Erschütterung oder Einwirkung von Säuredämpfen 0 νονο Zuschlag)
me einschl. Kesselfuchs e .
III. Vertei lungs anlagen (Leitungen)
Benzin. .
anlagen
1 0 22
!!
IV. grafterzeugungs anlagen
116
Ortsfeste Gasgeneratorenanlagen ..
Damp fmaschinen .. ...... Dampfturbinen... ..... Lolomobilen ...... .... Ortsfeste Verbrennungsmotoren. Wasserkraftm̃aschinen .....
Dynamomasch., E)lektromotoren .. Transformatoren. ...... Gleichtichter.....
*. 1
D O , , en en er a
u. a.
Pferde . Wagen und Geschirre
Kupol⸗Oefen
Brenn⸗, Lackier⸗, Emaillier⸗ ' ,
54
Anlagegegenstand
ws, bei: unabhän⸗ 1. Schicht
Anlagegegenstand
staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und dem Führererlaß über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1911 (GBl. 1 S. 363) wird hiermit der bei der Festna!
,,, bei:
it. Schicht⸗
ker gi unabhan. 1. chicht gigleit .
Vergütungsanlagen. ö
Trocken⸗Oefen, Trocken⸗Kammern Glasschmelz⸗, Wannen⸗Oefen. .. R
Glaskühlöfen 2 ,
Vermetallungs⸗Anlagen: Einrichtungen für Verzinkung, Ver⸗ ö zinnung, Verbleiung Galvanische Bäder einschl. Eloxal⸗ Anlage ... . 4. Putzeinrichtungen Putzanlagen für Laugen, Trichlor⸗ äthylen, Benzin, Benzol ... Absaugeanlagen für Säuredämpfe, Säureschutzverschläge Beizeinrichtungen Farb⸗ und Metallspritzanlagen, kom⸗ plett ; ; 6. Prüf⸗ und Meßeinrichtungen: Prüfmaschinen (allgemein), Brinell⸗ pressen, Zerreißmaschinen, son⸗ stige Härteprüfmaschinen ... Zahnrad⸗Prüfmaschinen Prüfmaschinen für Mum. Fertigung Optische und elektr. Meß. ⸗Instru⸗ mente u. Apparate J. Gießerei⸗Einrichtungen: Form⸗Maschinen und Kästen ... Sandschleudermaschinen, Sandauf⸗ bereitungsmaschinen, Sandför⸗ derbänder, Sandstrahlgebläse .. 8. Kraftübertragungseinrichtungen: Transmissionen (Vorgelege)j ... Treibriemen, Transmissionsseile.
VII. Fertigung smaschinen und einrichtungen, Wertzen gmaschinen
1. Schweiß⸗ u. Lötanlagen: Autogen⸗, Schweiß⸗ u. Schneid⸗ Anlagen K Elektrisch⸗(Punkt⸗) Schweiß⸗ maschnen Is. Mechanische Schweißmaschinen .. Löt⸗ Anlagen
2. Vorbereitungsmaschinen (Unt õrn⸗
Anbohr⸗, Zentrier⸗Maschinen). . Säge, Trenn⸗Maschinen, Scheren: Sägen (Kaltsägemaschinen, Warm⸗ sägemaschinen, Rohrsägen, Me⸗ tallbandsägen) Vetalltrennmaschinen ...... Scheren leder Jil, Abstechmaschinen.. ..... Pressen: Exzenterpressen, Spindenpressen, hydraulische Pressen, Abkant⸗
pressen, Stranapressen, Gesenl ·
und Schmiede⸗Pressen .... BPaketierpressen für Drehspäne .. Ziehpressen für Nun. Fertigung .
5. Stanzen:
Stanzmaschinen maschinen ..
Radial⸗, Elektro, Ständer⸗, Hori⸗ zontal⸗ Vormaschinen ..... Mehrspindel⸗, Winkelkopf-⸗, Lehren⸗ doppelte Horizontal⸗Bohrma⸗ schinen ö Spezialbohrmaschinen, Zylinder⸗ vorwerke, fahrbare Universal⸗ Tiefloch⸗Bohrmaschinen .... Fräsmaschinen: .
Universal⸗, Horizontal-, Vertikal Handhebel Gewinde, einfache doppelspindelige, kombinierte Fräs⸗, Bohr-, Kreissägenuten⸗ Fräsmaschinen . ......
Zahnräder⸗ Keilwellen⸗, Spiral⸗ kegel⸗ Abwälz⸗Fräsmaschinen, Werkzeug⸗Langnuten⸗, Fräs⸗ maschinen, Räum⸗Maschinen..
9. Hobel⸗ und Stoß⸗Maschinen:
Hebel maschinen (allgemein)... BPräzisions⸗Stempelhobelmaschinen,
Zahnradhobelmaschinen .... Stoßmaschinen (allgemein) ... Kegelradstoß⸗Maschinen ....
10. Drehbänke:
12. Blechbearbeitungsmaschinen: Abkant⸗
maschinen, , Abkantpressen, Bördel⸗, Sicken⸗ und Wulstmaschinen, Richt⸗ Profilier, Biege⸗Maschinen, Drück⸗ pressen .
13. Walzwerkmaschinen:
Warmwalzwerke ...... Kaltmal werte Zugbänke, Drahtzüge .....
14. Greviermaschinen, Gravierhanto⸗
graphen für die optische Industrie.
15. Glasschneidemaschinen, Spindelpressen
um Glasbrechen, Linsen⸗ und Flächen⸗ ö Facettiermaschinen
Etagenpoliermaschinen, Preß⸗Form⸗
kugelbänke, Futterdrehbänke ...
Diamantzentriermaschinen, Scheuer⸗
glocken, Glasanreißmaschinen, Ex⸗ zenterschleudern, Kugelschlagmühlen für Schleifmittel... .
. Entgratungsmaschinen w Sägen, Hobelmaschinen, Fräsma⸗
schinen, Bohrmaschinen, Schleifma⸗ ,. Drehbänke (zur Holzbear⸗ beitung). 4 ö 1 VIII. Textiimaschinen Spinnereimaschinen leinschl. Reißerei,
Vorbereitung und Kämmerei)...
Zwirn⸗ und Spulmaschinen (einschl.
; Fach⸗, Haspel⸗, Weif⸗ und ähnliche
Maschinen) Zwirn⸗ und Spulmaschinen als Hochleistungsmaschinen
3. Schär⸗, Bäum⸗geettel⸗ und Schlicht
maschinen .. 64 desgl. als Ho maschinen.
Webstühle (leichte und mittlere) der
Baumwollweberei, Wollweberei,
Seiden⸗ und Samtweberei u. Leinen⸗,
Schwer⸗ und Taschentuchweberei
einschl. Jacquardmaschinen .... Spezialstühle der:
a) Wollweberei, Baumwoll⸗ und Leinen⸗, Schwer⸗ und Taschen⸗ tuch weber ei.
b) Seipenwebstühle mit Blatt⸗ breite von mind. 100 em und wenigstens einseitigem Wechsel
.Tüllindustrie:
Paschelmaschinen.. ...... Robinetmaschinen ...
Webereihmlfsmaschinen (Rindreh⸗, Kn
knüpf⸗ und ähnliche Maschinen) ..
Lege⸗, Meß⸗, Wickel⸗ und Doublier⸗
maschinen, Gewebeputzmaschinen und 3 nn,,
Wirk⸗ᷣund Strickmaschinen:
a) ohne Spezialeinrichtungen ... b) mit Spezialeinrichtungen.... o) Schnelläufermaschinen, Hochlei⸗ stungsmaschinen, Vollautomatische Flachstrickmaschinen mit Spezial⸗ einrichtungen...
J
9. Näh⸗ und Kettelmaschinen. ....
Nähmaschinen für Sack⸗, Plan⸗ und Zelteherstellung. ...
16. Hochleistungsnähmaschinen und Epe
de, e, 1 gl. in der Sack, Plan⸗ und Zelteher⸗ stellung ....
H. Nähmaschinen in Rapbbetrieben . 12. Maschinen und Einrichtungen in der
Naßveredlung: . . a) ganz aus Edelstahl und Kupfer. b) ganz aus Eisen, Stahl, aus anderen Metallen oder mit rostfreier Me⸗ tallauskleidung .... e) aus Porzellan u. ähnl. Auskleid. . d) aus Werkstoft .... e aus Holz... . f) Sternreifen aus Eisen..... g) Walk⸗ und Waschmaschinen ... h) Kreuzspulbleich⸗ u. Färbeapparate allgemein..
Maschinen und Einrichtungen in der
Trockenveredlung:
a) Brech⸗, Bürst⸗, Dekatier⸗, Druck⸗ maschinen, Filztrockner, Formöfen, Kalander, Mangeln, Hluldenpres⸗ sen, Rakel⸗ u. Streich⸗, Rauh⸗, Seng⸗, Scheermaschinen, Schau⸗ tafeln, Spanpressen, Spann⸗ und Egalisierrahmen u. ⸗maschinen, Trockenapparate u. Trockenhängen, Zylindertrockenmaschinen u. — Maschinen . Dämpfeinrichtungen, Gravierein⸗
richtungen, Gasiermaschinen, Hand-,
Film ⸗Spritzdrucktische, Konden⸗ siermaschinen ..... ) Mercerisiermaschinen, Sanforisier⸗ maschinen, Spezialmaschinen und Einricht. für Wirkwarenausrüstung, Stärke⸗ und Gummiermaschinen und ähnl. Maschinen. ...
Druckwalzen:
a) aus Kupfer.... b) aus Eisenkern oder Austausch⸗ stoffen
18. i. u. Appreturkücheneinricht. 16
asserrejnigungs⸗ u. Kläranlagen.
17. Entnebelungsanlagen . Luftbefeuchtungs anlagen...
IX. Wertzeuge und Vorrichtungen
l. Werkzeuge... 2. Vorrichtungen und Gesenke ... 3. Modelle aus Holz.... 4. Modelle aus Metall.... 5. Hydraulische Einrichtungen an W
.
zeugmaschinen .....
6. Mechanische Feuerleitern .... J. Gleiswaagen... .. S8. Dezimal⸗, Tafel⸗, Laufgewichts⸗ u.
Neigungswaagen... .
o ,
X. Werkstatt⸗ und Süro⸗Ausstattung
1. Werkstatt⸗Ausstattung. ... 2. Büro⸗Ausstattung 22 3. Büro⸗Maschinen ö
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Ei
schen Vermögens vom ; Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volkz. und
des Hilfsarbeiters Michael Lukaschewski, geb. am 10. 10. 1898 zu Lomkorz, Kr. Lobau, zuletzt wohnhaft in Bochum, Blumenfeldstr. 84a, sichergestellte Betrag von 1428, — EM zugunsten des Deutschen Reiches, Reichsfinanz⸗ verwaltung, eingezogen. 2
KReichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
1
f
11111
141 35 111
es s es os &s 5
ng kommunisti⸗ S. 298) in
6. Mai 1933 4
Arnsberg i. Westf., den 4. Oktober 1944. Der Regierungspräsident. J. A.: Reich, Oberregierungsrat.
⸗ Bekanntmachung Die am 12. Oktober 1944 ausgegebene Rummer 0 dez
Verordnung zur Regelung der Wasserversorgung. Vom 30. Sep⸗ tember 1944.
Verordnung zur Aenderung der Sechsten Durchführungs⸗ und Ergänzungsverordnung zur Kriegssachschädenverordnung (Verein⸗ fachung des Verfahrens). Vom 2. Oktober 1944.
der gesetzlichen führun gsverordnung — Erb DV.). Vom 4. Oktober 1944.
Verordnung zur Regelung der gesetzlichen Eybfolge in besoar
deren Fällen (Erbregelungsverordnung — Erb stV.). Vom 4. Ok- tober 1944. =. .
Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Regelung . Eiben; in h eren Fällen (Erbregelungsdurch⸗
Umfang: a/s Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 R.-M. Postbeförderungs⸗
kel e: o, os RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser
ostscheckkonto: Berlin 6 200.
Berlin C2, den 13. Oktober 1944. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Michtamtliches
Deutsches Reich
Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans — 1 hat Berlin am J. Oktober d. J. verlassen.
ährend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Dr. Alfred Zehnder die Geschäfte der Gesandtschaft.
kö ö Wir tihatis tei . ö
Wie die Betriebsgemeinschaften den Luftterror abwehren
Mit seinen Fliegerangriffen auf Wohnstätten und Betriebe will der Feind nicht nur die Bevölkerung terrorisieren, sondern auch eine Störung und möglichst sogar Lahmlegung der deutschen Produktion erreichen. Von der Deutschen Arbeitsfront wird jetzt darauf hingewiesen, wie die deutschen Betriebsgemeinschaften das zu k wissen. Beispielgebend ist hierfür die Regelung, die in besonders luftgefährdeten Westgebieten sich in der Praxis bewährt hat. Danach begeben sich alle Angehörigen der Be⸗ triebsgemeinschaft nach einem Angriff in jedem Falle unverzüg⸗ lich in den Betrieb, auch diejenigen, die Total⸗ oder Teilschäden an ihren Wohnungen erlitten haben. Sie melden die Schäden dem Blöck⸗ oder Zellenobmann und der im Betrieb eingerichteten Betreuungsstelle für fliegergeschädigte Gefolgschaftsangehörige.
Unsere Produktion ist nicht lahmzulegen
durch den Betriebsführer. Alle Angehörigen der Betriebs= gemeinschaft erhalten auch bei Total⸗ oder Teilschäden des Be⸗ triebes Anweisungen für ihren arbeitsmäßigen Einsatz und stellen sich für alle Arbeiten zur Wiederingangbringung des Betriebes bereit. Der Betriebsführer ist für eine möglichst sofortige und umfassende Arbeitsaufnahme verantwortlich, ihm wieder sind es sn das gleiche Ziel die betrieblichen Unterführer und insbeson⸗ ere die Werkschar bzw. die DAF.⸗Walter. Diejenigen Teile der Gefolgschaft, die nicht oder noch nicht in der reinen Produktion eingesetzt werden können, kommen für 3 Aufräumungs⸗ und , , in Betracht. Grundsatz ist: Kein Betrieb kann und darf sich zu sehr auf Hilfe von außerhalb verlassen. (
Da nach einem Angriff der Platz jedes Gefolgschaftsmitglieds im Betrieb ist, muß naturgemäß den geschädigten Arbeitskame—⸗ raden tätige Hilfe zuteil werden. Das ist in erster Linie Auf⸗ gabe der im Betriebe eingerichteten Betreuungsstelle für flieger⸗ geschädigte Gefyolgschafter. Der Betrieb setzt seine eigenen Mittel ein, um 6 Notünterkünfte in Baracken usw. zu schaffen. Größter Wert wird darauf gelegt, daß die Werkverpflegung so rasch wie möglich wieder auler, sie muß in der Lage 9. mindestens während der ersten Tage nach einem Angriff an total⸗ fliegergeschädigte Gefolgschaftsangehörige eine volle Tagesver⸗ pflegung auszugeben. ;
0 Umtausch von Kleinpflanzertabak
Die mehrfach angekündigten Bestimmungen über den Umtausch von Kleinpflanzertabak in , sind jetzt ergangen. Die Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ und 2c plan fe, Berlin WS, Taubenstr. 25, hat gemeinsam mit der Hauptver⸗ einigung der , . Gartenbauwirtschaft im gesamten Reich eine Anzahl von Sammelstellen bestimmt (die meisten Bezirks⸗ ,,. für Obst und Gemüse sowie einige Rauchtabak⸗ abriken, bei denen die getrockneten, eingefädelten und in üscheln zusammengefaßten Tabakblätter bis zum 31. Dezember 1944 abgeliefert werden können. Der Ablieferer erhält dafür den vom Reichskommissar für die Preisbildung genehmigten Preis von 2 Re für 1 kg Tabak und außerdem eine Bezugsberechtigung für handelsüblichen fertigen Rauchtabak (Krüll⸗ oder Feinschnitt) in Höhe von 30 n der abgelieferten Menge. . Bezugs⸗ berechtigung kann sofort in jeder Tabakwarenverkaufsstelle ein⸗= gelöst werden. ;
Die Sammelstellen werden örtlich , ,, Zur Ein⸗ sparung von Verwaltungsarbeit nehmen sie Mengen unter 3 kg nicht entgegen, Kleinpflanzer, die weniger als 2 kg abliefern, werden sich daher zweckmäßigerweise zusammentun, um eine ab⸗ lieferungsfähige ,, zu erzielen. Mengen über 125 kg wer⸗ den dem einzelnen Kle : da die für Kleinpflanzer höchstens sel sigen 200 Pflanzen kein höheres Ernteergebnis ergeben können. Wer mehr als 306 Pflanzen anbaut, unterliegt den Bestimmungen über den ge⸗ werblkchen Tabakanbau.
Der Umtauschsatz von 30 0½ ergibt sich daraus, daß bei der Fermentation ein erheblicher Gewichtsverlust eintritt und da auch im übrigen mit Bruch und Schwund zu rechnen ist. Au jeden Fall erzielt der Kleinpflanzer durch den Umtausch be⸗ eutende Vorteile, da er für seinen Tabak, dessen Qualität und Brauchbarkeit ungewiß und dessen Verarbeitung mit einem Risito ö. 333 Mühen verbunden ist, ein fertiges Rauchtabakerzeug⸗ nis erhält. ;
Wirtschaft des Auslandes
Der schweizerische Bundesrat legt eine Anleihe von 500 Mill. sfrs. auf
ürich, 16. Oktober. Der Bundesyvat hat beschlossen, eine An⸗ leihe in Höhe von 500 Mill. sfrs zur Deckung der voraussicht⸗ lichen Geldbedürfnisse des Bundes bis zum Jahresende aufzu— nehmen. Den Inhabern von Obligationen und Gläubigern von
1 *
Schuldbuchforderungen der zum 16. November 1914 zur Rück=
zahlung gekündigten 4 Rigen , , ,, Anleihe von 1934
von 10690 Mill. sfrs. ird elegenheit geboten, ihre Obligationen
bzw. Schuldbuchforderungen in solche der 3 igen oder der
355 2cigen neuen Anleihe zu konvertieren. Die i,. 3
in drei Teile, nämlich in eine Kassaschein-⸗ und zwei Di =
tionentranchen und wird zu folgenden Bedingungen zur Zeich nung aufgelegt:
1. feel enn, 150 Mill. sfrs., verzinslich n 215 , Laufzeit fünf Jahre, Emissionskurs 100 33. zuzüglich 1,30 8 eidgen. Emissionsstempel. ; .
2. Obligationen; 150 Mill. sfrs., verzinslich zu 8M R, Lauf. zeit zehn Jahre, mit dem Recht vorzeitiger Kündigung des
, Beurlaubungen Fliegergeschädigter erfolgen nur
inpflanzer ebenfalls nicht abgenommen,
Bundes nach Ablauf von sechs Jahren, Emissionskurs 100 75 zuzüglich 0,60 23, Emissionsstempel.
3. Obligationen: 200 Mill. sfrs, verzinslich zu 3 R, Laufzeit 20 Jahre, mit dem Recht vorzeitiger Kündigung des Bun⸗ des nach Ablauf von zwölf Jahren, Emissionskurs 100 . zu⸗ züglich 0, 0 3. eidgen. Emiffionsstempel.
Im Falle einer Ueberzeichnung der vorgesehenen Beträge be⸗
hält sich der Bund das Recht vor, die Anleihe zu erhöhen.
Geplante durchgehende Eisenbahnverbindung zwischen Tokio und Shonan
Schanghai, 16. Oktober. Die überragende Bedeutung des Transportproblems für die Fortführung des großostasiatischen Krieges bringt das Thema einer durchgehenden Eisenbahnverhin⸗ dung zwischen Tokio ünd Shonan immer wieder zur Diskussion. Die Möglichkeit, daß Japan mit einer stärkeren Behinderung seiner Seeverbindungswege nach den japanischen Südgebieten rechnen muß, macht die Frage einer Landverbindung zwischen dem Mutter⸗ land und den besetzten Südgebieten besonders wichtig. Seit der Eroberung von Hengyang, dem bedeutenden chinesischen Eisenbahn⸗ knotenpunkt, wurde eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Verwirklichung einer Durchgangsberbindung von Tokio nach Shonan geschaffen. Da die japanischen Truppen inzwischen in allernächster Nähe von Kweilin angelangt sind, ist ein weiterer Schritt zur Erreichung dieses Zieles getan worden. Obwohl nicht alle zuständigen japanischen Persönlichkeiten die Möglichkeit einer Ueberlandverbindung zwischen Tokio und Shonan optimistisch beurteilen, sind doch viele Vorschläge zur Durchführung dieses Projektes unterbreitet, worden.
Während alle . bisher darauf basierten, die Peking⸗Hankau⸗
Eisenbahn, die längste chinesische Eisenbahnlinie von Norden nach Süden, zum Ausgangspunkt eines derartigen Planes zu machen, bespricht Direktor Tohakumg von der Central China Railway Co. die Möglichkeit einer direkten Roüte über Schanghai, Kinhua, Hengyang und Kweilin. Diese Route würde also mehr an der Küste verlaufen. Sie würde in Tokio beginnen und über Nagasaki, Schanghai, Kinhug, gen wong Kweilin, Liuchow, Nankwan, Hanoi und Bangkok nach Shonan verlaufen und insgesamt rund 5900 Meilen lang sein. Für diese Verbindung könnte ein großer Teil der schon bestehenden Eisenbahnanlagen benutzt werden. Die Linie zwischen Tokio und Nagasaki, die relativ modern ist, würde dadurch verbessert und der Verkehr auf ihr beschleunigt, wenn man sie von der Schmalspur auf die Breitspur umstellt. Die Verbindung zwischen Nagasaki und Schanghai muß auf dem Schiff zurückgelegt werden. Tohakuma schlägt auch vor, daß man als Alternative für die Seefahrt von Nagasaki nach Schanghai die Ueberlandverbin⸗ dung über Shimoneseki, Chosen, Mandschukuo und Nordchina wählen könnte. Von Schanghai gebe es dann sowieso eine Breit⸗ spurbahn nach Laiping über strategisch wichtige Städte wie Hangchogw, Kinhua, Hengyang, Kweilin und Liuchow. Nur zwi⸗ schen Läiping und Nanakuan und zwischen Chinas und Französisch⸗ Indochinas Grenze gibt es auf einer Entfernung von 243 Meilen noch keine Eisenbahn. DeraBau einer Bahnlinie dürfte in diesem Gebiet jedoch keine größeren Schwierigkeiten bereiten. Von Nankuan durch Hanoi verläuft durch Französisch⸗Indochina eine Schmalspurbahn, die sogar bis nach Saigon reicht. Das rößte Problem stellt die Eisenbahnverbindung zwischen Französisch⸗Indo⸗ china und Thailand dar. Hier gibt es noch gar keine Linien. Ein Eisenbahnbau auf dieser Teilstrecke würde allerdings größere technische Schwierigkeiten bereiten.
Angesichts der ungeheuren Vorteile, die ein direkte Eisenbahn⸗ verbindung zwischen⸗ Japan und den Südgebieten strategisch und wirtschaftlich hedeuten würde, ist jedenfalls damit zu rechnen, daß die Verwirklichung dieses umfassenden Eisenbahn⸗Projektes schnellstens durchgeführt wird.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 16. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 M — 4,03 1, Spanien loffiz.) 44,00, Montreal 443 - 4,47, Schweiz 17,30 17,46, Stockholm 16,86 — 16,96, Lissabon —, Rio de Janeir⸗ S2, Sd Mà. C /u·
Zürich, 16. Oktober. (D. N. B.) HI. 40 Uhr.) Paris 7,75. London⸗Clearing 17, 30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 2, 15 VB., Madrid z9, 75, Holland 229, Berlin 172,50, Ifsabon i7, olz, Stockholm“ 107 633, Oslo Ss, s2 5, Kopenhagen go, 37 ½, Sofia 5,27, Prag 17,25, Budapest 164,50, Zagreb 8, 15, Istasbul 3,50, Bukarest 2,37 7, Helsinki 8,70, Preß— burg 18,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 16. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, S9, Zürich 11,25, Rom —— Amsterdam 2654,70, Stockholm 114,15, Oslo los Ho, Heisinti S, sß, Sosia — — Maßbrid =, Butarest —— Alles Briefkurse. ö
Sto sholm, 16. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris — — G., — — B., Brüssel —— G., — — B., Schweiz. Plätze 97,06 nom. G., 9, 8o B., Amsterdam — — G., —— B., Kopenhagen S7, 60 G., 87, 90 B., Oslo 95,35 nom. G., 96, 68 B., Washington 4, is G, cb ., Helsinti Cs G.. z öd H., ibm —— 6. — — B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid — — G., Türkei
1
— — D. Vissabon is, 29 G., js, ds B., Buenos Aires 105, 65 G.,
oo v.
London, 16. Oltober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 28,860 Silber auf Lieferung Barren 28,50, Gold 1685 —. .