.
1 Reichs ⸗˖ und Staatsanzeiger Nr. 234 vom 18. Oktober 1944. S. 2
87
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Möoöresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Gleichzeitig tritt hiermit die Anordnung Ar. S5 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereinheitlichung von Aufbereitungsmaschinen für Erze und andere Mineralien vom 15. September 1942, veröffent⸗ licht im Teutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 239 vom 12. Oktober 1942, außer Kraft.
Berlin, den 26. August 1944.
Der Leiter des r ne . Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.
Karl Lange.
Anordnung Nr. 208 des tausschusses Maschinen und Apparate beim Reichs⸗ winister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Ver⸗
einheitlichung von Schwerkrafttrommelmühlen Vom 26. August 1944 s
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Maschinen und Ein⸗ richtungen für den Bergbau und des Sonderausschusses Maschinen für die Bauwirtschaft im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion wird auf Grund der Verordnung über den Waren⸗ perkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RöGBl. 1 S. 686 mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: ;
§S1I Die Anordnung umfaßt Schwerkrafttrommelmühlen jeder Art, d. h. Mühlen, bei denen das Mahlgut in einer drehenden, im wesentlichen waagerecht liegenden, mit Mahlkörpern Gugeln, Stäben, Würfeln u. d aus Stahl, Flintstein oder Porzellan) gefüllten Trommel dadurch zerkleinert wird, daß es von den immer wieder gehobenen und infolge der Schwer⸗ kraft wieder herabfallenden Mahlkörpern zerschlagen oder zwischen ihnen zerrieben wird. ; Schwerkrafttrommelmühlen im Sinne dieser Anordnung werden eingeteilt in (vgl. Begriffsbestimmungen für Hart zerkleinerungs maͤschinen, DIN-Blatt in Vorbereitung: a) Kugel mühlen (Siebkugelmühlen), . b) Trom melmühlen ; für satzweise Mahlung, e) Rohrmühlen und Mehrkammerrohrmühlen.
82 Schwerkrafttrommelmühlen sind nur noch in den nach— stehenden Größen und Ausführungen herzustellen:
a) lichter Trommel⸗ bzw. Mehlbahndurchmesser ent⸗ sprechend der Anordnung Nr. 187 des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Vereinheit⸗ lichung von Hartzerkleinerungsmaschinen vom 22. April 1944:
600, 800, 1090, 12900, 1400, 1600, 1800, 2000, 2200, 24h, 600, 2860, 300 ram,
wobei die ersten zwei Durchmesser nur für Mühlen nach 8 14 — Kugelmühlen — und nach § 1 — Trommelmühlen — . sind. Als Durch⸗ messer gilt der lichte Durchmeffer der ungepanzerten Trommel, wenn bei den Kugelmühlen keine Trommel vorhanden ist, der Durchmesser, auf dem die Mitten der Außenflächen der Mahlplatten liegen. Trommellängen, d. h. die Länge der eigentlichen Trommel, gemessen von Außenkante Flansch bis Außen. kante Flansch: gestuft von 250 zu 256 mm. Konstruktionslängen von Einbauten, z. B. von Zwischenwänden: 250 mm oder ein Mehrsaches davon.
Bei Mühlen von 1000 mm Durchmesser und kleiner ist für die Trommeln und Einbauten auch die Stufung von 125 zu 125 mm zugelassen.
b) Alle Rohrmühlen und Trommelmühlen mit Durch—
Von 224 kRW Leistungsbedarf an sind auch die jeweiligen Zwischengrößen nach R 4011II zug e sen. Die Nennleistung der Antriebsmotoren für
6 zu wählen als der effektibe Leistungsbedarf der
Mühle.
Falls die besondere Bauart der Elektromotoren eine kleinere Spanne als 25 v. H. zwischen dem Leistungs⸗ bedarf der Mühle und der ,, . kann auch eine kleinere Motortype benutzt werden.
f) Soweit für den Antrieb von Schwerkrafttrommel⸗ mühlen besondere Stirnradgetriebe benutzt werden, sind dieselben entsprechend den genormten Leistung. bedarfszahlen zu bemessen. Die Kraftdrehzahl hat der Nenndrehzahl eines Elektromotors von 1000 U/ m Synchrondrehzahl zu entsprechen. Bei Mühlen mit einem effektiven Leistungsbedarf von 20 kW und weniger ist auch eine Synchrondrehzahl von 1500 U / m zugelassen.
Als Lastdrehzahlen der Stirnradgetriebe sind folgende Werte der Reihe R20 zu verwenden:
224 200 180 160 140 125 112 100
Die Getriebe können ein- oder zweistufig ausgeführt werden. Bei der Auswahl der Getriebe sind ein Zu⸗ schlag von 100 v. H. auf den effektiven Arbeitsbedarf für den Anlauf sowie die etfahrungsmäßigen Zuschläge für den rauhen Mühlenbetrieb zu berücksichtigen.
. 583 Die Hersteller sind berechtigt, an Stelle einer vorgeschriebe⸗ nen Größe eine Größe ihrer jetzigen Fertigung vorläufig
Fachgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen der . schaftsgruppe Maschinenbau, Berlin W 30, Marburger Str. 3, unverzüglich zu melden. z
4
Die Herstellung von Ersatzteilen und die Ausführung von Reparaturarbeiten bleiben von der Anordnung unberührt.
8 5 Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der ,. Aufbereitungs- und Baumaschinen der Kn schaftsgruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. . gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa er⸗ sorderliche Prüfungen zu gestatten.
86 . In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge sind an die zuständigen Sonder⸗ bzw. Arbeitsaus⸗
schüsse zu richten. §8 7
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. 5 8
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den , , n n Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 26. August 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
)
Anordnung Nr. 209 .
des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Rieichs⸗ minister für i, , . und Kriegsprodultion über die Ver⸗ einheitlichung von Feuerlöscharmaturen
Vom 28. August 1944 Auf Vorschlag des Sonderausschusses Feuerlöschgeräte im
messern von 1000 mm und darüber sind, soweit sie nicht mit einer Steinpanzerung oder einer sonstigen nicht eingeschraubten Panzerung versehen sind, in der Weise für eine Einheitspanzerung einzurichten, daß die Schraubenlochteilung 100 * = 314 mm am inneren Trommelumfang und 250 mm in der Länge gemessen beträgt. ᷓ
Als Einheitspanzerung sind Panzerplatten mit den Teilungsmaßen 500 Xx 31d mm und zwei Schrauben löchern zu verwenden; außerdem halbe Platten mit 3 einem Schraubenloch, um versetzte Fugen zu er— reichen.
Zugelassen sind Einlochplatten, bei denen, zwecks Erreichung eines Versatzes die Schraubenlöcher um 25 mm exzentrisch angeordnet sind einschl. der infolge dieses unn fn ; nötigen Ausgleichstücke. ;
Spalt zwischen den Platten je nach Werkstoff 5. bis 10 mm.
e) Einheitspanzerplattenschrauben: M 30 2 (DIN 792 — Ausgabe Dezember 1944 Zylindersenkschrauben mit Nase) mit den Schaftlängen von 80, 160, 120, 140, 160 und 180 mm. Für Mühlen unter 1000 mm Trommeldurchmesser sind auch Schrauben M 24 * 2 zugelassen. Sonstige Abmessungen usw. der Einheits—
. inn, nr mn gemäß Anlage, die von der in
3 genannten Fachgruppe zu beziehen ist.
q) Drehrichtung ist vorzugsweise die Rechtsdrehung in Richtung des Mahlgutstromes anzuwenden. . Trommeldrehzahlen für Trocken mahlung: Trommeldurchm.
1000 1200 1460 1600 1800 2000 2200 2400 2600
2800 3000 mm
Drehzahlen
34 31 28,5 26,5 24,5 23 21,5 20 19 18 17 U / min Bei Naßmahlung oder für Sonderzwecke können die
Drehzahlen auch um eine oder zwei Stufen höher oder
niedriger gewählt werden.
e) Der effektive Keistungsbedarf der Schwerkrafttrommel⸗
müͤhlen ist nach der Normenzahlenreihe R 20½11I innerhalb der Grenzen zwischen 10 kW und 12560 kW abzustufen.
DIN-Blättern keine« Zeichnungen des Arbeitsausschusses
Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver—⸗ ordnung über den Warenverkehr in der lu vom l. De⸗ zember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustinimung des Reichs⸗ ministers sür Rüstung und Kriegsproduktion und mit JZu⸗ stimmung des Sonderbeauftragten für das Feuerlöschgeräte⸗ wesen im Reichsluftfahrtministerium angeordnet:
§51
Feuerlöscharmaturen im Sinne dieser Anordnung sind Er— zeugnisse für Feuerlöschzwecke, für die die Fachgruppe Arma— turen und Maschinenteile der n,, aschinen⸗ bau i n n ist. Hierzu gehören insbesondere:
chlauchkupplungen für Druck- und Saugzwecke,
Festkupplungen, üebergangsftücke, . Strahlrohre,
Sprühstrahlrohre,
Saugkörbe,
Verteiler,
Sammelstücke,
Standrohre,
Schlauchanschlußventile,
Kupplungsschlüssel,
Schlüssel für Ueber- und Unterflurhydranten, Druckventile für Feuerlöschvumpen, Ueberdruckventile für Schlauchleitungen, Blindscheiben,
Schlauchbinden.
8 Feuerlöscharmaturen dürfen bis auf weiteres, soweit für sie in der Tafel 1 Zeichnungen des Arbeitsausschusses Feuer⸗ löscharmaturen im Sonderausschuß Feuerlöschgeräte aufge⸗ . sind, nur nach diesen hergestellt oder abgenommen werden.
Die in der Tafel 1 neben den Zeichnungen des Arbeits⸗ ausschusses Feuerlöscharmaturen angegebenen DIN-Blätter gelten bis auf weiteres nur soweit, als sie mit den Zeich⸗ nungen des Arbeitsausschusses übereinstimmen.
Feuerlöscharmaturen, für die in der Tafel 1 neben den
chwer⸗ krafttrommelmühlen ist in der Regel um etwa 25 v. H.
weiterzubauen, die der vorgeschriebenen Größe nahekommt. Die vorgesehenen Ersatzgrößen sind der Geschäftsführung der
— —
Außerdem sind die in der Tafel vorhandenen Bemerkungen verbindlich zu beachten.
Die in der Tafel 1 angegebenen Zeichnungen des Arbeits— ausschusses Feuerlöscharmaturen können von der Fachgruppe Armaturen und Maschinenteile, Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, bezogen werden. ;
; 835
Bei Ersatzlieferungen für bestehende Anlagen und Ein⸗ richtungen dürfen die früheren Ausführungen nur geliefert werden, wenn die ö des Arbeitsausschusses Feuer⸗ löscharmaturen, Berlin⸗Charlottenburg 9, Lindenallee 15, nachgewiesen wird.
nicht als Ersatzbedarf. 54 ;
Aufträge, die den Herstellerfirmen bereits vorliegen, aber nach dieser Anordnung künftig nicht mehr anzunehmen sind, dürfen bis zum 31. Oktober 1944 noch ausgeführt werden, wenn hierfür erforderliches Material in erheblichem Umfange beim Hersteller oder bei dessen Unterlieferanten vorgearbeitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht verwendet werden kann. ᷣ 35 .
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Armaturen und Maschinenteile der Wirtschafts⸗ gruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforder— liche Prüfungen zu gestatten. —
. §86
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen
von den Vorschriften der vorstehenden Anordnung zugelassen
werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind an den Arbeits ausschuß Feuerlöscharmaturen zu richten.
3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nach
verkehr bestraft. § 8
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung — sinngemäß u im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 28. August 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.
Karl ange.
Tafel 1 zu 8 2 ver Anordnung Nr. 209 des . usses Maschinen und Apparate beim NMeichsminister r RNüstung und Kriegsproduktion über die Vereinheitlichung von ö löscharmaturen vom 28. Au gust 1544
Zulässiges Bauprogramm der Feuerlöscharmaturen, Ausgabe Au gust 1944 r
Zeichnung des Arbeitsaus⸗ schusses *) Feuerlösch⸗ armaturen Ausgabe Mr. un, e,
*
PDIN⸗Blatt Gegenstand ;
14301 Sept. 1942 14362 Sept. 1942
D⸗Druckkupplung C⸗Druckkupplung . C⸗Druckkupplung mit 30 mm Schlauchstutzen B⸗Druckkupplung . C- Saugkupplung . B-Saugkupplung . A-⸗Saugkupplung. D⸗Festkupplung C⸗Festkupplung B⸗Festkupplung A-⸗Festkupplung
lagoz Sept. Idas
14304 — 14305 Dez. 1942 14306 Sept. 1942 14307 Mai 1942 14308 Sept. 1942 14309 Sept. 1942
— — O 00 — — 60.
— —
Innen⸗ gewinde
4
— de
C ⸗Festkupplung mit metallischer Dicht⸗ we,
B⸗Festkupplung mit metallischer Dicht⸗ .
A⸗Festkupplung mit metallischer Dicht⸗ ,,,
A / B⸗Uebergangs⸗ stück
14317 Ott. 1942
14318 Okt. 1942
— 23
14319 Okt. 1942 — Juni 1942 —
14315 Juni 1942
d 2 1 14315 B / c Uebergangs⸗ . Knaggen⸗ teile dürfen in einem Etück gelegt CD- Uebergangs⸗ 3 stilck . . 9 D⸗Strahlrohr .. O⸗Strahlrohr ohne Absperrung .. C-Strahlrohr mit
B⸗Strahlrohr mit ahn O⸗Sprühstrahlrohr
Mundstück, 9 mm,
für C⸗Strahlrohre A-⸗Saugkorb mit
en, ee, ꝛͤ
upplungsscheibe DIN
. , Fen
ö 160
25 1 C⸗Saugkorb. .. 1365 — —
118 Febr. I986
Feuerlöscharmaturen angegeben werden, sind nach den D]M⸗ Blättern herzustellen und abzunehmen. .
MB erlin⸗Charlottenburg 9, Lindenallee 18.
dd 7 7777 7 7 7 77 77 M
Lieferungen zur Erweiterung bestehender Anlagen gelten
den SS 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren-
Neichs und Staatsanzeiger Nr. 234 vom 18. Oktober 1944. G. 3
Zeichnung des
Arbeits aus⸗ schusses )
Feuerlösch⸗
armaturen Nr. Nr.
DIN⸗Blatt Gegenstand
Ausgabe vom
Verteiler B / C- B-. C0 Sammelstück A/2 B G⸗Standrohr für 70er Unterflur⸗ hydrant mit ein. Auslauf ohne Ab⸗ sperrung. O⸗Standrohr, 11 * für 50 er Unter⸗ flurhydrant mit einem Auslauf ö ohne Absperrung ꝛ . . O⸗Standrohr mit zwei Ventilen. B⸗Standrohr mit zwei Ventilen. G⸗Standrohr für württembergisch. Schachthydrant mit Zubehör B⸗Standrohr für württembergisch. Schachthydrant mit Zubehör C⸗Standrohr für Altberliner Hydrant ... B⸗Standrohr für Altberliner Hydrant ... — Schlauchanschluß⸗ ventil, II... — Schlauchanschluß⸗ ventil, 25... — Schlauchanschluß⸗ ö ventil, 229.. — Kupplungsschlüssel Febr. 1942 Schlüssel für Ueber⸗ Ott. 1942
flurhydrant .. Schlüssel für Unter⸗
Sept. 1935 3 010 400 .
flurhydrant .. Druckventil f. Feuer⸗
des Arbeits⸗ aus chu sses
löschpumpen. Feuerlösch⸗
109
14360 Aug. 1942 124
14351 Dez. 1941
Dez. 1941 Dez. 1941
44 Ueberdruckventil für Schlauchleitungen 45 D⸗Blindscheiben . 46 C-Blindscheiben. 47 B⸗Blindscheiben . 48: A⸗Blindscheiben. 409 C-Schlauchbinden
50 1 B-⸗Schlauchbinden
2 1
) Berlin⸗Charlottenburg 9, Lindenallee 16.
1 11111411 1111111
Zusatzanordnung vom 25. August 1944 des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduition jur Anordnung Nr. 131 des Bevollmächtigten für die , , , . als Reichsstelle Maschinenbau über die Vereinheitlichung von Kreisförderern für Stückgüter
Vom 26. Mai 1948
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Transporteinrich⸗ tungen im Hauptausschuß Maschinen unp Apparate beim Reichs minister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Firn vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnet: ;
1 In F Ader Anordnung Nr. 181 vom 26. Mai 1943 sind
bkolgende Aenderungen vorzunehmen:
a) Absatz 2 a erhält folgende Neufassung: a) Zugmittel, Laufbahnbreite, Spurweite, Laufrolle und Ausladung: Ketten nach DI E933 für Bruchlast fachstrang , 3,15 4.5 6,8 Teilung . 100 125 169 Laufbahnbreite . 40 50 50 60mm Spurweite . 63 80 90. 100 mm Laufrollendurchmesser 100 185 140 160 mm Ausladung 90 12 125 140 mm Ausladung ist die Entfernung zwischen Ketten⸗ mitte und Laufrollenachsmitte.
b) Absatz 3b erhält folgende Neufassung: b) Antrieb⸗ und Wenderäder: n,, . 12, 16, 20
am Ein⸗
9, 0O t 200 mm
24, 32, 40
enndurchmesser: 50h, 65h, 86d, 1066, 1250 mm
52 m übrigen gelten die Bestimmungen der Anordnun 3 e. 26. r 1943. ̃ h ; ö 3 Berlin, den 25. August 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und g arate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsprodultion. ! j Karl Lange. . *
Zusatzanordnung vom 28. August 1944 des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichs⸗ 9 . * re und Krie r rler zur Anordnung
r. als Reichsstelle Maschinenbau zur Vereinheitlichung von
Mitnehmer förderern für Stücgüter .
Vom 26. Mai 1943
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Transporteinrich⸗ tungen im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und n,, wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der . vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zu— timmung des he , nern, für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnet:
33 des Bevollmächtigten sür die Maschinenproduktion
des Vorjahres um 0,5
. . Lebensmittel
851 J In § 2 der Anordnung Nr. 133 vom folgende Aenderungen vorzunehmen: a) Absatz 1a erhält folgende Neufassung: a) Ketten nach DIN E 993: Bruchlast am Einfachstrang: 3,15; 4,5; 6,3; 9,0; 12.5. 180; 25,9; Z5,5; Ho t. Bruchlast am Doppelstrang: 6,3; 9, ; 12,5; 18,0 25,0; 35,5; 50 t. b) Absatz 2b erhält folgende Neufassung:
b) Antrieb⸗ und Wenderäder: Zähnezahlen: 8, 9, 10, 12, 16, 20, 24, 32 40, 50 Renndurchmesser: 1650. 250, 356, is, 469, 5go,
630, soo, 1000, 1250, 1500. 852 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Anordnung Nr. 133 vom 26. Mai 1943.
Berlin, den 28. August 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und 3 beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
26. Mai 1913 sind
Berichtigung ur Anordnung Nr. 8ß (FA 15) des Leiters des Hauptaus ere. „Elektrotechnik“ über Herstellung und Lieferung von Starlstromkondensatoren für Strom versorgungsnetze und Industrieanlagen (RNelnz. Nr. 225 vom J. Oltober 1944)
Vom 4. Oltober 1944 Im § 1 muß es im Absatz (1) unter a) richtig heißent für 220 Vt 2, 25 und 50 k Var.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Nummer 41 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 15. Ottober 1914 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 30. 9. 46, Aufhebg. d. g h! hier: Uebernahme der auf das RMdJ. ent
Dienstbezüge an d. ant Wehrdienst einberufenen Ge folgschafts⸗ mitglieder. — RdErkt. 3. 19. 44, Beheizg. d. Dienstgebäude. —— Rdérl. 3. 10. 44, Totaler Kriegseinsatz,; hier: Annieldg. d. Be⸗ darfs an keramischen Erzeugnissen u. Haushaltglas.— Kom⸗ munalverbänd e. RdErl. 36. 9. 44, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dtn. Wochenschau Nr. 41S44. — Polizeiver⸗ waltung. RdErl. 28. 9. 44, Einsatzbesoldg. f. d. Veterinär⸗
fallenen Dienstgeschäfte. — RdErl. . 3. 10. 44, Weitergewährg. d.
44, d,, ,. d. Verwaltg.; hier; Einschränkg. d. Beteiligg. der Rei
Vertreter d. chsinteresses am Verfahren vor d. Feststellungs⸗ behörden erster Rechtsstufe nach d. KSSch Vw. = Wo hlfahrts⸗ pflege und Jugendwohlfahrt. RdErl. 30. 9. 44, Vor⸗ läufige Einstellg. d. Fettverbilligg, Ausgleichs zahlg. f. Empfänger öffentl. Fürsorge. — Vol ksgesundheit. RdErl. 3. 10. 44, Totaler Kriegseinsatz; hier: Einstellg. d. Jahresberichts über d. Durchführg. d. Ges. zur Verhütg., erbkranken Nachwuchses. — RdErl. 3. 0. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg; hier: Ueberführg. v., Leichen während d. Krieges. — RdExl. 3. 10. 44 Einziehg. v. Diphtherieserum. — RdErl. 3. 10. 44, Einziehg. v. Tetanusserum. RdErl. 3. 10. 44, Einziehg. v. Meningokokken serum. — Vete⸗ rinärverwaltunmg. RdErl. 2. 19. 44, Ausbildg, v, Fleisch⸗ beschauern u. Trichinenschauern. — RdErl. 3. 109. 44, Zerleggn. u. Zerleggs⸗Entschädiggn. bei Hühnerpest. — RdErl. 4. 10. 44, Umstellg. v. Kurzzeiterhitzungsanlagen auf Hocherhitzg. u. Milch⸗ erhitzg. in Sammelmolkereien. — Ver schieden es. Handschriftl. Verichtigg. — Reichsinderziffer 5 Septbr. 1944. — Neuerschei⸗ nungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Hey⸗ manns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Halbjährlich 430 Feet für Äusgabe A gweiseitig bedruckt) und 5, 10 Rt für Ausgabe B (einseitig bedruckt). ) ᷣ
Aus der Verwaltung Vereinfachtes Kriegssachschäden⸗Verfahren
der Reichsminister des Innern mit Verordnung nun auch eine Vereinfachung des Verfahrens nach der Kriegssachschäden⸗Verord⸗ nung verfügt. Sie bringt zunächst eine wesentliche Einschränkung des sogenannten „Formlosen Bescheides“. Bisher konnte von einem förmlichen Bescheid nur bei Sachschäden bis zu 100 Rl abgesehen werden. Diese Grenze wird nun auf 1000, HM bergufgesetzt, Da—=
it wird der förmliche Bescheid entbehrlich in Sachschadensfällen, die 1009 RM nicht übersteigen oder in denen Nutzungsentschädi⸗ gung bis zu 100 FM monatlich oder, für einmalige zusãtzliche Ausgaben, bis zu 1000 Hi, gefordert werden. In. all diesen Fällen — und sie stellen bei den Kriegssachschäden⸗Verfahren eine erhebliche Anzahl dar — genügt es in Zukunft, daß die Ent⸗ scheidung der Feststellungsbehörde aktenkundig gemacht und dem Geschädigten formlos bekanntgegeben wird. Gegen einen. form⸗ losen Bescheid findet eine Beschwerde nicht statt. Auch im übrigen ist die Beschwerde nur möglich, wenn die Beschwerdesumme den Betrag von 1009 RM übersteigt, sofern die entscheidende Fest⸗ stellungsbehörde die Beschwerde nicht ausdrücklich zuläßt. Wesent⸗ lich vereinfacht wurde das Gebiet der Vorauszahlungen auf bie währende Kriegssachentschädigung. Bisher konnte. die . t⸗ e n , hört solche Vorauszahlungen, ohne daß bereits konkrete Schadensfeftstellungen getroffen worden waren nur bis zum Be⸗ frage von 500 Ren ünd, mit Zustimmung des Vertreters des Reichsinteresses, bis zu 50 900 RaH zubilligen, wenn ein ent⸗ sprechender Schaden glaubhaft gemacht war; Diese Möglichkeiten erfahren nach der Neuregelung eine wesentliche Erweiterung. Unter den genannten Voraussetzungen können die Feststellungs⸗ behörden nunmehr ohne, weiteres Vorauszahlungen bis zum Be— trage von 39 000 Fi und, mit Zustimmung des Vertreters des Reichsinteresses, sogar ohne Bindung an einen Höchstbetrag
offiziere d. Pol. d. Res. — Wehrangelegenheiten, n ,. Familienunterh alt. RdErl. 4. 10.
5
gewähren.
irts chaftsteil .
Intensivierung der Normungsarbeiten Erste Sitzung der Kommission für Normung und Typung
Die durch Erlaß des Reichsministers für i n und Kriegs⸗ zroduktion vor kurzem eingesetzte Kommission für Normung und. Typung“ trat in diesen Tagen erstmalig 39 einer Arbeits⸗ besprechung zusammen. Der Präsident des TDeutschen Normen⸗ ausschusses, Direktor Hanns Benkert, als Vorsitzer sowie Oberst Geist vom Technischen Amt des , für Rüstung und Kriegsproduktion gaben klare Richtlinien für Ziel⸗ setzung und Aweitsweise der Kommission. Hauptaufgaben sind die einheitliche Ausrichtung der Normüngsarbeiten innerhalb der Behörden sowie die Zusammenfassung ünd Durchführung aller Maßnahmen, die auf größtmögliche Intensivierung der Nor⸗ mungsarbeiten abzielen. ö
Die den Vertretern der Reichsbehörden und maßgebenden Organisationen vom Voxsitzer vorgelegten Entwürfe von Leit- ätzen und Anordnungen über r wen, der Normung und Typung fanden die Billigung aller Beteiligten ebenso wie die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um innerhalb aller in lichen Geschäftsbereiche zu einer Zusammengrbeit mit dem Deut— schen Normenausschuß hinsichtlich aller Vereinheitlichungsmaß⸗ nahmen zu kommen. Damit wird der Impuls zur Erreichung eines höchsten Wirkungsgrades im Sinne einer weiteren Lei⸗ stungssteigerung unserer Rüstung gegeben werden.
Der „Fettfang““ wird verstärkt
In den Schlachthöfen, Molkereien und anderen Betrieben ging , mit den Abwässern viel Fett verloren, das noch gut für viegswichtige Zwecke verwendet werden kann, Seit 1940 sind daher in immer mehr dieser Betriebe Fettabscheider eingebaut worden, die für industrielle Zwecke das Fett aus den Abwässern auffangen. Nach neueren Feststellungen ist es möglich, noch in mehreren tausend Betrieben solche Fettabscheider einzubauen. Ein Erlaß des Reichsarbeitsministers fordert daher die zuständigen
Wirtschaft des Auslandes
Nachlassen der industriellen Produktion in Schweden
Stockholm, 17. Oktober. Nach, dem spoeben veröffentlichten Ausweis des schwedischen Industrieverbandes hat sich die indu⸗ strielle Produktion in Schweden im August weiter ermäßigt. Die Produktionsziffer (1935 — 199) ging auf 195 zurück gegen * im Juli d. 9 und ebenfalls 106 im August des Porjahres. Der Rückgang entfällt hauptsächlich auf die Gruppen Maschinenbau so⸗ wie auf die Stahl⸗ und Eisenindustrie.
Befriedigende Aussichten 6 die Lebensmittelversorgung in Schweden
Stockholm, 17. Oktober. Die Aussichten für die schwedische k werden von maßgebender Seite der dor⸗ ommission für den bevorstehenden Winter als
befriedigend bezeichnet. Dig diesjährige Ernte an Brotgetreide reiche für das ganze neue Verbrauchssahr aus. Die Kartoffel⸗ ernte werde sich vorgussichtlich auf 1.45 Mill. t belaufen und die üill. t unterschreiten. Die Futtermittel⸗ ernte sei wieder befriedigend ausgefallen, die Erträge in Heu seien
ut, während die Ernte in Futtergetreide weniger gut ausgefallen ki. doch seien hier noch genügend Lagervorräte vorhanden. Die Erzeugung von En e ee f im Produktionssahr 1944145 werde den Verbrauch der Vorjahre nicht gan decken können. Auch die Milcherzeugung werde zwangsläufig niedriger ausfallen. Durch Erhöhung der Anbaufläche der Zuckerrüben sei die Versorgung des Landes mit Zucker im allgemeinen irg Die Versorgung mit Epeisefett sei besser geworden, doch ließe sich noch nicht genau
Stellen auf, die möglichen Einbauten noch in diesem Jahr durch⸗ zuführen. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hat die Arbeitsämter angewiesen, die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen Durch den Genetalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft im Reichsministerium. für Rüstung und Kriegsßroduktion sind gleichzeitig die Baubeyoll⸗ mächtiglen. und Gaubeauftragten aufgefordert worden, den Ein⸗ bau der Fettabscheider zu unterstützen.
Börsenkennziffern für die Woche vom 9. bis 14. Oktober 1944
Die vom Statistischen Reichs amt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der letzten Woche (9. bis 14. Oltober 1944) im Ver-
leich zur Vorwoche wie folgt: . ö , ö. Wochendurchschnitt Monats
vom 9. 10. vom 2. 10 Durchschnitt bis 14 109. bis 7. 10. September
161, 8a 157,75 15531 16s, o
Atktienkurse (Tennziffer 1924 bis 1926 — 100))0 Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr
Gesamt ..
Kursniveau der 491gen Wertpapiere
n, J ommunalobligationen ... Dtsch. , n, , , ,
1940 Folgen 6 und 7... Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 ie der Länder.. Anleihen der Gemeinden.. Gemeindeumschuldungsanleihe
162, oz 157, 86 156,41
Is, 1s
162,07 157,9 1655,45
168, 22
102,59 163, So
lol, 99 104.64 165,11 103, 2⸗ 104,56
102,80 103 v6.
101,86 104,76 103. 3j 163, 6a 163,52 167,35
102, 103 S
102,26 104, 76 103, 15 105,24 104,75
⸗ .
107,435
Industrieobligationen ... 107,85
übersehen, ob der Produktionsertrag ausreiche, da auch die Er— zeugung don Käse vergrößert worden sei. Verbrauchsmilch sei auf einen Fettgehalt von 3 A standardistert. Eine Erhöhung auf 35 R, wie sie vielfach gefordert wird, könne nur auf Kosten der Vuttererzeugung geschehen.
Tschungking⸗China als Ausbentungsprojeltt seiner „Verbündeten“ Wie die USM sich Chinas Wirtschaft unterjochen wollen
Vigo, 17. Oktoher. Die tschungking⸗chinesische Regierung muß war fortgesetzt über i , dilfe der USun Klage führen, dafür aber wird ihr Hilfe für die Nachkriegszeit versprochen. Wie diese „Hilfe“ aussehen wird, kann man sich lebhaft vorstellen: in einer Ausbeutung der Chinesen, die dem USA⸗Kapital aus—⸗ geliefert werden sollen. t
Auf einer vom Wirtschaftsdepartement der Chinesischen Zentral- bank einberufenen Konferenz wurde bereits ein genaues Pro—⸗
ramm mitgeteilt, in welcher Weise die tschungking⸗chinesischen
ankiers bereits für den Ausbeutungsplan Nordamerikas ge⸗ wonnen sind. Man will „Beteiligungen“ in vier Kategorien eb, . .
Inleihen bei ausländischen Regierungen, 2. Anleihen der nn Regierung bei, privaten Stellen, 3. Anleihen der inesischen Industrie im Ausland, 4. Gründung ausländischer
nternehmen in China. Ausländische Kapitalien würden durch die Vermittlung einer internationalen Bank, die entsprechend den Die chinesischen Gesetze
werden wird, besser ausgenützt werden.
britischen Interessen entgegenkämen.
Im Zuge der kriegsbedingten Verwaltungsvereinfachung hat
, , der internationalen Währungskonferenz geschaffen
müßten derart geändert werden, daß sie den amerikanischen und
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