1944 / 236 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

42. 13.

4. 5. 46.

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 236 vom 20. Oktober 1944. S. 2

Kerner, Paul, geb. 19. 12. 1900 in Kratzau, heimat⸗ zust. nach Kratzau, wohnh. gew. in Kwitkowitz, Kohnberger, Alfred Eduard, geb. 17. 7. 1922 in Prag, heimatzust. nach Liban, Bez. Jitschin, wohnh. gew. Prag X, Königstr. 85, Korn, Rudolf, geb. 11. 12. 1890 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag Vll, Hafenstr. 52, Kraus, Franz, geb. 6. 10. 1907 in Tabor, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Beneschauer Str. 24, Kreitner, Siegfried, geb. 12. 10. 1856 in Hohen⸗ bruck, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag J, Platnergasse 25, ;

Kreß, geb. Schneider, Marianne, geb. 29. 4. 1911 in

Podersam, heimatzust. nach Jungbunzlau, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergzeile 374,

Sanna, geb. Brückmann, Auguste, geb. 4. 12. 1881

in Aumühle, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag Il, Heuwaagsplatz 4,

Löw y, geb. Rakusau, Leopoldine, geb. 25. 10. 1900

in Placovice, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew.

ö Prag II /1324, Florenzgasse 19, „Löwmy, Paula Sara, geb. 3. 11. 1906 in Brüx, hei⸗

matzust. nach Podersam, wohnh. gew. Prag VII, Bub⸗ nerstraße 19,

. Löw y, Rudolf, geb. 22. 10. 1910 in Komotau, hei⸗

matzust. nach Podersam, wohnh. gew. Prag II, Bischofs⸗ gasse 16,

Mandl, Anita Sara, geb. 17. 5. 1926 in Prag, hei⸗

Mandl, Thomas Israel, geb. 10. 8. 1923 in 6

matzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Myslik⸗ gasse 32, .

heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Myslik⸗ gasse 32, .

Markwart, geb. Wiener, Edith, geb. 25. 9. 1909 in

Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag X, Palackygasse 87, ? mch

Dr. Mautner, Ewald, geb. 21. 12. 1896 in Brüx,

heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Glocken⸗ gießergarten,

Mendl, Viktor, geb. 22. 1. 1895 in reg. ein en.

zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag VII, Skuhersky⸗

gasse 3 / 436,

Morel, Jan (Johann), geb. 19. 3. 1900 in w,

Dr. Nettl, Wilhelm, 6. 19. 9. 1888 in reg hei⸗ X, ⸗De

heimatzust. nach

Prag, wohnh. gew. Prag IV, Wal straße 24, ;

matzust. nach Laun, wo witz,

nh. gew. Prag XI Am Borislaus Hof 40,

Neubauer, Hans Israel, geb. 30. 11. 1891 in

Nieder⸗Georgenthal, heimatzust. nach Kacerov, Bez. . a. d. Sasau, wohnh. gew. Prag II, Beethoven⸗ traße 9, ö

Neumann, Karel, geb. 9. 8. 1909 in Chodau, Bez.

Pollak, Ernst, geb. Nr. 414,

Ellbogen, heimatzust. nach Chodau, wohnh. gew.

Prag VII, Rilkestr. 10, 1. 2. 1888 in Koschatek, heimat⸗ zust. nach Neu⸗Benatek, wohnh. gew. Neu⸗Benatek

Pollak, Hedwika, geb. am 17. 11. 1902 in Groß⸗Paulo⸗

vitz, heimatzust. nach Koschatek, wohnh. gew. Neu⸗ Benatek Nr. 414,

Dr. Pollak, Ludwig, geb. 14. 9. 1868 in Prag,

heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Bu⸗ bentsch 360 Schnellstr.),

Popper, Gerhard Israel, geb. 22. 5. 1924 in Leip⸗

zig, heimatzust. nach Liblin, Bez. Kralowitz, wohnh. 3 Klattau, Prager Str. 161,

Prager, geb. Petschan, Marie Alice, geb. 18. 8. 1892

in Saaz, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag Il, Torgasse 5, 2

Regner, Walter, geb. 7. 6. 1907 in Klattau, hei⸗ matzust. nach Kolin, wohnh. gew. Prag XVlI, Ueberm Mühlhof 3, —ͤ

Reiser, Wolfgang, geb. 22. 4. 1922 in Prag, hei⸗

, nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Bolzano⸗ asse 1, obitschek, verw. Solland, geb. Sonnenschein, Else,

. geb. 20. 3. 1885 in Prag⸗Karolinenthal, heimatzust.

nach Prag, wohnh. gew. Prag X, Gartengasse 6, eidler, David, geb. 21. 12. 1893 in Hrzanow

46 8 6. heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn,

chwedische Str. 4

Dr. Singer, Alexander, geb. 25. 4. 1889 in Boden⸗

bach, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag Vll, Kandertgasse 106,

101.

zur Ergänzung der Anordnung III/44 vom 9. Juni 1944

des Produktionsbeaustragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und Vergrdnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 529 531) wird mit Zustimmung des . Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗ geordnet:

oder Unternehinungen, die laufend für eigene oder fremde Rechnung Vollauflege⸗Matratzen (Bettpolster) herstellen.

82. Dr. Stein, Erich, geb. 8. 7. 1913 in Holitz, Bez. Pardubitz, heimatzust. nach Holitz, wohnh. gew. Prag VII, Beleredistr. 76,

83. Stein, Josef, geb. 25. 3. 1913 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Heinrichsgasse 25,

84. Steiner, geb. Breznay, Helene, geb. 22. 10. 1908 in Arsova (Slow.), heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag All, Königgrätzer Str. 7,

85. Steiner, Martin, geb. 6. 3. 1891 in r . heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag All, König⸗ grätzer Str. 7,

86. Tanzer, Friedrich Israel, geb. 20. 4. 1892 in Slonitz, heimatzust. nach Slonitz, Bez. Schlan, wohnh. gew. Slonitz Nr. 98,

Traub, geb. Schulhof, Ilona, geb. 19. 7. 1913 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Führichstraße, .

Dr. Trau b, Kurt, geb. 5. 12. 1910 in Aussig, heimat⸗ zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Führichstraße,

Traubmann, Siegmund, geb. 24. 8. 1894 in Dobezyee (Polen), heimatzust. nach Cerna Hora (Schwarzenberg), Bez. Podiebrad, wohnh. gew. Prag l, Fischmarkt 216ů,,

Thorz, geb. Kral, Frieda, Brünn, heimatzust. nach Brünn, Prag VII, Sommerbergstr. 84,

Thorz, Paul, geb. 18. 10. 1900 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag VII, Sommer⸗ bergstr. 84,

Tritschova, geb. Pollak, Ruzena, geb. 18. 8. 1871 in Marienfels, Bez. Mies, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 1, Lange Gasse 1g,

Veit, Paul, geb. 21. 8. 1899 in Tetschen, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, TDvorakstr. 26,

Vogl, Franz Israel, geb. 22. 5. 1896 in Pisek, heimat⸗ zust. nach Pisek, wohnh. gew. Prag II, Felsengrund 45,

Vos ka, Emanuel, geb. 4. 11. 1875 in Kuttenberg, heimatzust. nach Kuttenberg, wohnh. gew. Prag J, Viktoriastr. 37, ö.

96 Weil, Rachel, geb. 23. 8. 1896 in Gorlice, heimatzust. nach Ung. Hradisch, wohnh. gew. Prag VII, Sommer⸗ bergstr. 17, .

97. Dr. Wein stein, Paul, geb. 16.1. 1904 in Wien, hei

matzust. nach Mähr. Weißkirchen, wohnh. gew. Prag Il, Emausgrund 17,

98. Weißen ste in, geb. Kubicek, Emma, geb. 19. 3. 1899 in Ung. Hradisch, heimatzust. nach Pirnitz, Bez. Iglau, wohnh. gew. Prag XII, Beim Riegerpark 14,

99. Weißen ste in, Wilhelm, geb. 9. 7. 1895 in Pirnitz,

heimatzust. nach Pirnitz, Bez. Iglau, wohnh. gew.

Prag XII, Beim Riegerpark 14,

Weißkop f, Franz Robert, geb. 20. 9. 1910 in Proß⸗

nitz, heimatzust. nach Proßnitz, wohnh. gew. Prag l,

Fischmarkt 8,

Winde, Ludwig, geb. J. 2. 1889 in Schaffa, Bez.

Znaim, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag l, Ziegen zass 15,

102. Winterberg, Eugen, geb. 27. 9. 1890 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Myslbeck⸗ gasse 23. .

Prag, den 16. Oktober 1944.

Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

J. A.: Dr. W einm ann, S⸗Standartenführer.

Anordnung Nr. XII / d4

geb. 18. 19. 1904 in wohnh. gew.

100.

die Anfertigung von Vollauflege⸗Matratzen (Bettpolster) Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

er ersten

. ö Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt alle Betriebe

unterseite:

ch Vollpolster⸗Matratzen in Drell⸗, Papier⸗ od. Garn Bezug für rwachsene

Oberseite: Drellbezug 100/200

oder

1201370 u. 120275 190 em 16 gh u. 116 30 110 em

110/359 u. 110so65 110 em lift u. zcseßzz 16 en

Papiergewebe⸗ Bezug go / ig0 S0 / 190 Keil: . Drellbezug (ist im Drellverbrauch enthalten) Für die Fertigmaße der Artikel sind die Breiten der Artikel an erster Stelle genannt. ;

. die Schnittmaße sind die Breiten der Verwendung findenden Gewebe an erster Stelle genannt.

Die errechneten. Schnittlängen enthalten neben der Zugabe für die Nähte den zulässigen Zuschnittverlust.

* = * F 4 Strafvorschrift . Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

S8 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft. Das Antragsrecht gemäß 5 14 sowie das Ordnungs—

strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden om Reichs⸗

beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete wahr— genommen. 55

Schluhvorschrist

Diese Anokdnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs ber V sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg e. im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 1. Oktober 1944. Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Tengelmann.

Anordnung Nr. XIII / ꝗ4

zur Ergänzung der Anordnung Il / iC vom 9. Juni 1944 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über

die Anfertigung von Auflege⸗Matratzen mit Federeinlage

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezeniber 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver—⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten

Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗

tember 1943 (RGGBl. JI S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an—= geordnet: ͤ .

81

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt alle Betriebe oder Unternehmungen, die laufend für eigene oder fremde Rechnung Auflege⸗Matratzen herstellen.

3 ö hHerstellungs verbot J

Die Herstellung von Auflegematratzen mit Federeinlage wird mit Inkrafttreten dieser Anordnung verboten. ;

83 Ausnahmen

In begründeten , n. (für Lazarett⸗Bestellungen und Schwerkriegsbeschädigte) können Ausnahmen von dieser An— ordnung durch den Leiter des fachlichen Produktionsaus⸗ schusses in meiner Vollmacht zugelassen werden.

2 8 4 Strafvorschrift Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 10, 12 —15 der . über den Gre er er 6

straft. Das Antragsrecht gemäß 5 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß 5 15 dieser Verordnung werden vom .

m mn

Reichs · und Staats anzeiger Nr. 236 vom 20. Oktober 1944. G. 3

Wir is chaftsteil

Prof. Hunke über die Bedeutung der deutschen Wirtschafts⸗ . werbrng ö

In einem Aufsatz, der im amtlichen Organ des Werberäͤtes der deutschen Wirtschaft „Wirtschaftswerbung“ , . ist, be⸗ handelt der Präsident des Werberates, Prof. Dr. Hunke, das Thema „Zukunft der deutschen Wirtschaftswerbung“, wie sie sich an der Schwelle vom 5. zum 6. Kriegsjahr zeigt. Es läge auf der Hand, sagt Prof. Hunke, daß während des Krieges die Ein⸗ schränkung des Papierverbrauchs, die Stillegung von Druckereien und der anderweitige Einsatz ihrer Arbeitskräfte in hervorragen—⸗ dem Maße den Umfang der Wirtschaftswerbung bestimmen. Vor allem hätten die ,, Lenkungsmaßnahmen in der Wirtschaft viele Aufgaben auf die Wirtschaftsverwaltung über— tragen, die früher von der Wirtschaftswerbung als Ege macherin des Wettbewerbs erfüllt seien. Im neuen Abschnift des Krieges, der nunmehr begonnen habe, werde die Werbewirtschaft zum größten Teil zum Erliegen kommen, doch dürfe sie mit ihrer bisherigen Entwicklung in diesem Kriege nicht unzufrieden sein; sie habe zwar bis Anfang 1943 größere Teile ihres Volumens eingebüßt, hahe aber zugleich ihre Unentbehrlichkeit unter Beweis gestellt. Die Erstellung der Rüstung könne zwar die Wirtschafts-⸗ werbung entbehren, sie sei aber bei der Erfüllung der Export— verpflichtungen, und als volkswirtschaftliche und wirtschafts—= politische Aufklärung nicht zu ersetzen. Die Kräfte, die die deutsche Wirtschaftswerbung heute noch für andere Zwecke zur Verfügung stellen kann, seien r. sehr gering, aber die Ein⸗ schränkungen, die auf anderen Sektoren (Papier, Druckerei usw.) vorgenommen werden, gestatteten die Fortführung der Werbe⸗ wirtschaft auch im bisherigen Umfange nicht.

Mit der Stillegung der wesentlichsten Teile der Werbewirtschaft

sei diese jedoch nicht tot. Sie werde als Wirtschaftsaufklärung und ⸗propaganda im Inlande und als Exportwerbung im Aus⸗ lande auch jetzt ihre Bedeutung behalten. Es sei unbestreitbar, daß sie imnier mehr ein Instrument der geistigen Kriegführung geworden sei, das der Erxringung des Sieges diene.

Wirtschaft des Auslandes

Vereinheitlichung des kriegswirtschaftlichen Strafrechts in der Schweiz

Zürich, 19. Oktober. Der schweizerische . hat einen Beschluß verkündet, der alle Bestimmungen über das kriegswirt⸗ schaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in 155 Artikeln zusammenfaßt und systematisch ordnet. Die bis⸗ herigen Bestimmungen wurden dabei einer Prüfung unterzogen und im Bedarfsfall abgeändert. Die Aenderungen verfolgen vor allem zwei Ziele. Auf der einen Seite bezweckt der- Gesetzgeber die Beschleunigung des Verfahrens, auf der anderen Seite will er dem Beschuldigten und den übrigen Parteien des Strafverfahrens erhöhte Garantien für ihre gerechte Behandlung einräumen.

Leicht verbesserter Beschäftigungsstand im schweijerischen ö. Hotelgewerbe

Zürich, 19. Oktober. Das schweizerische Bundesamt für Indu⸗ strie, Gewerbe und Arbeit hat eine Erhebung über den Be⸗ schäftigungsstand im Hotelgewerbe in der Sommersaison des lau⸗ fenden Jahres durchgeführt. Die Ermittlung erfaßte Betriebe mit zusammen 81 409 Gastbetten. Der mittlere Beschäftigungs⸗ stand in den Monaten. Juni . 1944 übertrifft danach as Vorjahrsergebnis um 6 „. Im Vergleich zum Tiefstand der Sommersaison 1940 ergibt sich eine Zunahme um 30 9½, während der Ausfall gegenüber dem Sommer 1939 noch 23 * beträgt. Gegenüber einer Erhöhung um 7 3 in den Großstädten beträgt der Zuwachs in den übrigen städtischen Fremdenzentren 2 2.

Rohstoffmangel, Arbeitslosigkeit und Hunger in Bonomi⸗Ftalien Ausschluß reiche britische Feststellungen

Jeder neue Tag bringt neue Mitteilungen der englischen Presse über die Zustände in dem von Briten und Amexikanern besetzten Teil Italiens. Besondere Beachtung findet ein Bericht, den Will Lawther, Präsident des englischen Bergarbeiterverbandes, nach seiner Rückkehr aus Italien gegeben hat und den mehrere Londoner Blätter, am ausführlichsten der „Daily Telegraph“, veröffentlicht . Der englische Gewerkschaftler hat sich vor allem für die

ebensverhältnisse der arbeitenden italienischen Bevölkerung inter⸗ essiert und teilt 26 folgendes mit: „Die Mehrheit des Volkes hat keine normale Beschäftigung; die Angestellten verdienen 50 bis i0J0 Lire am Tag. Zahlreiche Lebensmittel sind rationiert, aber ihre Menge ist ungenügend, um das für die Gesundheit, besonders der Arbeiler, notwendige Quantum zu garantieren. Die Lebens- mittel müssen daher uff ich auf dem an Markt gekauft werden oder auf der schwarzen Börse. Ein bescheidenes Mahl in einem Restaurant dritter Srdnung erfordert z. B. 200 Lire. Ein Paar Lederhandschuhe kostet 500 Lire.

Wenn wir diese Preise mit dem

m

r Tagesverdienst, der bei den Arbeitern durchschnittlich zwischen 100 und 150 Lire schwankt, vergleichen, versteht man, daß eine tragbare Grundlage für das soziale Leben unerreichbar ist. Daraus folgt eine Korruption größten Stils, eine dunkle Händlertätigkeit und Hunger. Man bemerkt ferner einen riesigen Mangel an Roh⸗ stoffen, besonders an Kohle, die bekanntlich vor dem Krieg importiert wurde.“

Der Aufbau des japanischen Außenhandelsapparates

Tokio, 19. Oktober. Im Vordergrund der japanischen Außen⸗ handelspolitik steht nach einem Aufsatz des Direktors der Handels abteilung im Großostasien⸗Ministerium die Stärkung des Wehr- potentials durch den Handelsaustausch innerhalb der Großostasien⸗ . mit dem japanischen Mutterland als Mittelpunkt. Für die Ausfuhr sind zwei Punkte wichtig: 1. Waren für die Entwicklung des bestimmten Gebietes; 2. Ausgleich für erfolgte Einfuhren.

Dabei werden die Waren bevorzugt, die die Japaner an Ort und Stelle unbedingt brauchen und ferner solche, die für die Festigung der jeweiligen . dienlich erscheinen, und schließ⸗ lich solche zum Wirtschaftsaufbau und zur Sicherung des Lebens⸗ unterhaltes der Bevölkerung. Alles andere soll im Wege der Selbstversorgung beschafft werden.

Als Handelsorgan hat sich die Koekeidan seit Januar 1943 immer mehr eingearbeitet. Ihre Tätigkeit teilt sich in direkten Handel und Preisausgleich. Der Handel erfolgt entiveder direkt oder als Auftragshandel. Auch beim direkten Handel werden oft Berufs⸗

außenhändler eingeschaltet, vielfach dieselben, die im Auftrags⸗

handel als Komissionäre arbeiten. Für die japanische Ausfuhr ist in diesem Frühjahr in China eine eigene Agentur geschaffen wor⸗ den, die mit der Koekeidan aber zusammenarbeitet. Die Mehrheit der Einfuhrwaren von China nach Japan ist kriegswichtig, vor allem handelt es sich um Eisenerze, Kohle und Kieselerze für die Stahlherstellung. Zur Sicherung dieser Einfuhren a die Koekeidan diese Produktion möglichst zu fördern und die finanziel⸗

len Lasten durch die Gewinne bei der Ausfuhr ah gf. Waren ˖

zu decken. Als bestes Mittel zur Erfassung dieser Ausfuhrgewinne erwies sich die Errichtung der eigenen Agentur in China, die seit dem Frühjahr arbeitet und immer mehr erweitert wird. Export- abschlüsse werden von dieser Agentur getätigt. Die Behörden unter⸗ suchen dann die Preisbedingungen am Bestimmungsort und geben der Agentur den Auftrag, zum besten Preis zu verkaufen.

Durch die Schaffung der Koekeidan sind die meisten anderen Handelsorgane überflüssig geworden. egenwärtig bestehen als

selbständige Organe nur noch die Koekikyokai und die Gemüse⸗ und

Früchte⸗Ausfuhrkontrollgesellschaft. In Chosen wurde im Februar

1I944 die Chosen⸗Handelsgesellschaft durch Zusammenlegung der

Chosen⸗Handelsförderungsgesellschaft mit der Chosen⸗Ostasienhan⸗ delsgesellschaft errichtet. Sie ist das Parallelogramm zur Koekeidan. In Taiwan bestand bisher die Taiwan⸗Handelsvereinigung, die die Taiwan⸗Handelsförderungsgesellschaft und andere Organe kon- trollierte. Allen diesen Organen wurde jetzt die „Gesellschaft für wichtige Waren Taiwans“ übergeordnet. Diese ß hat außer dem Handel auch die Vorratshaltung, den Schiffsbau, die Nutzung unvollständiger und stilliegender Anlagen und die Abwicklung solcher Gesellschaften unter sich, die ihren Betrieb stillegen oder umstellen. In Nordchina besteht seit r 1943 die Nordching⸗ a delete e eh, die sich hauptsächlich mit der Einfuhr esaßt. Für Mandschukuo ist ein Einfuhrkontrollorgan charakte⸗ ristisch, das gleichzeitig die Verteilung im Lande unter sich hat, während das Ausfuhrkontrollorgan gleichzeitig für die Sammlung der Ausfuhrwaren sorgt. . . ,

Berichte von auswärtigen Devisenmärtten

Bu dapest, 19. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,783 Y, Berlin 136,20, Bukarest —, —, Helsinki —, London —, Mailand 13,62, New Jork Paris —, Prag 18,62, Preßburg II, 71, Sofia —, Zagreb 6, 81, Zürich 80,20.

London, 19. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02. 4,03 , Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 -= 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissaboan —, Rio de Janeiro S2, 84 , , lie ö J

Zürich, 19. Oktober. (D. N. B.) IIl140 Uhr. Paris 7,75, London⸗Clearing 17,3), New York 4,30, Brüssel 69, 25, Mailand 22, 5 B., Madrid zo, 75, Holland 229365, Berlin 172,50, Lüisabon 17, 0lg, Stockholm 102,684, Oslo 98,62 7, Kopenhagen go, 77, Sosié 5,377, Prag 17,365, Budapeft jö4, 50, Zagreb 8, 5, Istanbul 3,569, Bukarest 2,37, Helsinki 8,709, Preß-⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97, 26, Japan ol, 00, Rio 27,50 B.

Kopenhagen, 19. Oktober. (D. N. B.) London 19, 34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, ,, Ib, So, Zürich iizdö, Jom = Ämfterbam 264,5, Btockhom 114, is, Sols 109,00 Helsinki 9, Si, Sofia —, Madrid —, Bukarest —. Alles Briefkurse.

19. Oktober.

„Brüssel

IOnenuia

4. Oeffentlti ell ungen 1271 23. , . u,

ertpapieren,

7. Attiengele nschastem, a. Q anditgese r , ü , gr n

9. Deutsche Rulonlalg

104,00 B.

nom. G., 97, so B., Amsterdam G., —— B., Kopenhagen S7, 5 G., 87, 99 B., Oslo 95,35 nom. G., 965 65

4, is G., 4420 B., Helsinki 8,35 G., 5,59 B., B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid G.,. Türkei B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,

B., Washington Rom G.,

London, 19. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gol) 168/—.

* Berlin feftgestellte Notierungen für gigrar ilch us zahlung, aus ländische Geldsorten und

Telegraphisch e Auszahlung

anknoten

Aegypten (Alexandrien und Kairo)

Afghanistan (Kabul) ..... 5.

Albanien (Tirana)

Argentinien (Buenos Aires) ..

Australien (Sidney)

Belgien (Brüssel u. Antwerpen)

Brasilien (Rio de Janeiro).

Britisch⸗Indien (Bom̃bay Cal⸗ cutta)

Bulgarien (Sofia)

Dänemark (Kopenhagen) ....

England (London) .. ...... *.

Finnland (Helsinki ... .... .

Frankreich (Paris) .

Griechenland (Athen)

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam)

Iran (Teheran)

land (Reykjavik)

Italien (Rom und Mailand).

Japan (Tokio und Kobe) ...

Kanada (Montreal) .... ... 5.

Kroatien (Agram) .... .... 5.

Neuseeland (Wellington) ....

Norwegen (Oslo)

Portugal (Lissabon) ..... 4

Rumänien (Bukarest)

96. (Stockholm u. Göte⸗

Serbien (Belgrad)

Slowakei (Preßburg)

Spanien (Madrid u. Barcelona)

Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)

Türkei (Istanbul)

Ungarn (Budapest)

Uruguay (Montevideo).

Verein. Staaten von Amerika

100 Kronen

(New York)

18. Oktober

20. Ottober Geld Brief

Geld Brief J 18,79

6 52 b, 5s

18, ils, ss S0, 5 51, os 6.588 6,592

1'ägypt. Pfund 196 Afghani 100 Franken 1èFRap.-Pes. 1ẽ austr. Pfund 100 Belga 1 Cruzeiro

39,96 410,904 39,96

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 52,15 1 engl. Pfund 100 Finnmark 100 Frs.

100 Drachmen

100 Gulden 132,70 100 Rialis 14,958 100 isl, Kr. 338, 42 100 Lire 299 100 YJen 58, 59! 1 kanad. Dollar ͤ

100 Kuna 4,995 1 neuseel. Pfd.

100 Kronen 56, 76 100 Escuda 10, 19 100 Lei

59, 46

1,668

100 Frs.

100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1Peso

Dollar

57,39 4995 8, 551

26 56s

1,978 1, 199

innland

Australien, Neuseeland .. ..... Britisch⸗Indien ...... .. ...... Lanaba ...... .....

Brasilien ...... ..... .... ....

England, Aegypten, Südafrikanische Union

—— 22

ulgarien. ...... ...... ...... 6 , Verennigtẽ Etaaen an lmerita eẽeeeseeeeseeeeeeee e

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld 9, S9 5,66 4,996 53, 047 7912

4,183, z, ogs 2,488 o, 130

ausländische Geldsorten und Banknoten

Sovereign 88888088855 20 Frances Stücke 299. Gold⸗Dollars

Aegyytische .. ...... ö

Amerikanische: 1000— 5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische .... ..... e Australische .... ...... ...... Belgische —— * r Brasilianische r Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große 10 Kr. und darunter Englische: 10 S und darunter. Finnische Französische enn r 26888292 alienische: große ..... .... 10 gire ... 2.534 Kanadische Kroatische Norwegische: õ0 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und e Schwedische: sgroße 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs. und darunter .... Serbische Slowakische: 20 Kronen und darunter ... 244. mnische Union

16. enn, ,. m. v. D., 14. ens

18. Oktober Geld Brief 20,88 29046 1

622

20. Oktober Geld Brief

20,38 2o, as 16, 6 16, 2

4,185 49,205 1 ägypt. Pfd. 4, 89 1 Dollar 1 Dollar é Pap. ej. O0, 44 1 austr. Pfd 2, 44 100 Belgas 89,92 1 Cruzeiro 0, 98 100 Rupien 22, 95

100 Lewa 3,07 1090 Kronen 100 Kronen 52, 10 1 engl. Pfd. 1090 Finnmarl 5,0955 5,075 5, 055 4,99 5 4,99 132,790 182,70

100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Dollar 100 Kuna

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Dinar

190 slow. Kr. südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengo

18. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Meschz dankt und Bankaugweise, 16. Berschiebene Bekanntmachungen.

1. Unter uchuuga and . 8. Aufgebyte, ; .

beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete wahr⸗ 1. Jie ed., Ssmmanditgesenschaften.,

Singer, Kurt, geb. 16. 9. 1916 in Leitmeritz, hei⸗ . Aualo sung alto. von =

matzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag VIII, Kandert⸗

asse 106, gl geb. Unger, Wilhelmine, geb. J. 2. 1889

in Bodenbach, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew.

Prag VIII, n, , 106, molkova, geb. Chary, Berta, geb. J. 11. 1909 in

Brody, heimatzust. nach Sachradka, Bez. Ledetsch a. d.

Sasau, wohnh. gew. Prag XII, Glatzstr. 21,

Spüiro, geb. Pinkesfeld, Anna, geb. J. 6. 1886 in

Niepolovice, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. ien, Venn 33 )

Uk zer, Hermann, geb. 3. 7. 1928 in Prag, heimat⸗

. n ne. Prag, wohnh. gew. Prag Xl, Habanerstr. 46,

chmolka, Robert, geb. 4. 9. 1839 in Swoll, Bez.

/ Prag⸗Land⸗Süd, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew.

Okrouhlo⸗Sahorschan Nr. 4,

Schnitzler, geb. Friedländer, Lydie, geb. 2. 7. 1898 in Prag, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag, Stockhausgasse 6,

Dr. Schulz, Leo, 3 1907 in Neuhaus, Bez. Bud⸗

weis, heimatzust. na

Neuhaus, wohnh. gew. Neuhaus, Komenskgasse 12,

Schwarz, Julius, geb. 10. 11. 1966 in Golnice,

Kolodei,

. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Wasser⸗ asse 30,

., Julian Israel, geb. 10. 10. 1886 in heimatzust. nach Kolodei, wohnh. gew. rag XII, Luxemburger Str. 3, te in, Camillo, geb. 20. 1. 1872 in Horschitz, heimat⸗

zust. nach Ober⸗Bausow, wohnh. gew. Prag J, 3

meindehofgasse 5,

aussetzungen in den Betrieben gegeben sind, mindestens Ysio . gesamten Füllstoffes als Mitteleinlage Rapsfüllstoff ent⸗ alten. ö

brauchsmaße nicht überschritten werden:

Vollpolster⸗Matratzen J in Drellbezug ;

a) für Erwachsene

b) für Kinderbetten

c) für Kinderwagen

82 Verarbeitungsvorschriften

(c) Kinderbett⸗Matratzen dürfen nur in einer Bodenhöhe von jeweils höchstens 10 em gefertigt werden. (Y Vollmatratzen für Erwachsene müssen ab 1. Oktober 1941 mindestens i des gesamten Füllstoffes als Mitteleinlage Raps⸗ füllstoff enthalten.

(3) Kinderbett⸗Matratzen sollen, soweit die technischen Vor⸗

583 : Höchstzulässiger Stoffverbrauch Für Vollpolster⸗Matratzen dürfen nachstehende Stoffver⸗

1

Bett⸗

Papier⸗ Stoff⸗ größe

Drell gewebe relle

Artikel

100s200 oder 90 / 190 do / loo 70/140 60 / 120 50 / 190

H / S0

120/620 110 636 110/666 1160/5506 120/050 130/196 120 140

100195

120 em 110 em 110 em 110 em

3 tlg. mit Keil

120 em 120 em

120 em

129 em

111111111

38 / i 100 / 9 120 em

. N .

genommen. 85

Echlußvorschrift

Diese Anordnung tritt am J. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Oftgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Ehefs der Zivilverwal. tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lethringen, Luxembu und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermart un

in den besetzten Gebieten Kärntens und Krainz.

Berlin, den 1. Oktober 1944.

Der Produktionsbeauftragte für Bekleidun und Rauchwaren

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.

Tengelmann.

Bekanntmachung

Die am 14. Oktober 1944 ausgegebene Nummer Reichs gesetzblatts, Teil 1, enthält: 6 dl des

Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Pacht⸗ Landbewirtschaftungs⸗ und Entschuldungsrecht aus NUnla ; totalen Krieges. Hoem 11. m 6 ö ö i ö

Umfang: i. Bogen. Verkaufspreis: 0. 16 R. M. Hestbefrde., rungsgeblihren: O, 3 RM für ein Stück bei V unser Postscheckkonto: Berlin 96200. 3 K

Berlin C2, den 17. Oktober 1944. Reichs verlagsamt. J. V.. Stern.

8. Atufgebote

Die Ehefrau Auguste Bettels geb, Hale in Soßmar, Haus Nr. 105, hat beantragt, den verschollenen Wilhelm Hale, geb, am 16. 9. 1866, zuletzt wohn⸗ aft in Soßmar, für tot zu erklären. er Verschollene wird aufgefordert, bis jum 16. Januar 1945 dem unterzeich⸗ neten Gericht Nachricht über seinen Verbleib zu geben, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Aus⸗ kunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, bis zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen.

Amtsgericht Peine, den 10. 10. 1914.

8664

Die Ehefrau Auguste Bettels ; Hake in Soßmar, Haus Nr. 196 ge beantragt, den verschollenen Kellner Otto Hale, geb. am 4. 3. 1872, zuletzt wohnhaft in Soßmar, für tot zu er—⸗ klären. Der Verscholleng wird auf— gefordert, bis zum 15. Januar 1945

dem unterzeichneten Gericht Nachricht

über seinen Verbleib zu geben, widri= genfalls er für tot erklärt werden kaun. Ulle, die Auskunft über den Verscholle—⸗ nen gebenbkönnen, werden aufgefordert bis zu dem oben bestimmten eitpunii dem Gericht Anzeige k machen.

Amtsgericht Peine, 19. Oktober 1944.

9 1

8665 Aufgebot.

3 F 644. Der Maler Willy Dann⸗ heim in Kissenbrück hat beantragt, die, verschollene Ehefrau des Malers Hein⸗ rich Dannheim, Martha geb, Nicolaus, zuletzt wohnhaft in Kissenbrück, für tot u erklären. Die bezeichnete. Ver⸗ , wird aufgefordert, spätestens bis zum 1. Dezember 1914 dem unter⸗ hichneten Gericht Nachricht über ihren Verbleib zu geben. An alle, welche . über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die —ᷣ spätestens bis zum 1. 12. 1944 dem Gericht Anzeige

zu machen. . Wolsenbüttel, den 12. Oktober 1944. Amtsgericht. ö.

m 8660) Oeffentliche Aufforderung

nach 23568 BGB.

462. VI. Itzz / ig44. Der Willi Kos⸗ lowsti hat die Erteilung eines Erb- scheins nach seinem am 29. Januar 1944 verstorbenen, 1 Berlin, Birken⸗ straße 28, wohnhaft gewesenen Vetter Brauer Eu en Koslewsli dahin begn, tragt, daß Erben zu je M sind er selbst und seinẽ beiden Geschwister Kurt Kos⸗ lowsti und Martha Seydel geb. Kos⸗ lowffi. Andere Personen, die Erbrechte u haben glauben, werden aufgefordert, iese bis zum 1. Januar 18945 beim unterzeichneten Gericht anzumelden,

*.

andernfalls der beantragte Erbschein erteilt werden wird. .

Berkin C 2, Neue Friedrichstraße 4, den 11. Oktober 1944.

Amtegericht Berlin. Abteilung 462.

8709] Oeffentliche Aufforderung.

Am J. Dezember 1983 ist in Ham- burg⸗Harburg der Wächter Joseph

awelg verstorben. Personen, denen rbrechte zustehen, werden aufgefordert, sie bis zum 31. Dezember d. J. bei dem unterzeichneten Gericht zum Akten⸗ zeichen 74 VI. 989044 anzumelden, widrigenfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als die Gemeinde⸗ verwaltung der Hansestadt Hamburg

nicht vorhanden ist.

g, den JI. Ottober 1944. Das Amtsgericht.

87100 Beschluß.

18 n E46 [44. Am 5. Mai 1944 sind in , ,, Schlageterstr. 92, die dortselbst wohnhaft gewesenen Eheleute Verwaltungs führer Ern, Oskar Lud⸗ wig Rößler und Mariaunag Rößler, geborene Radoy deutsche Reichs⸗ angehörige verstorben. Da ein Exbe bisher nicht ermittelt ist, werden die⸗ jenigen, die ein Erbrecht geltend machen wollen, aufgefordert, dieses Recht bis spätestens J. Dezember 1944 beim unterzeichneten Gericht geltend g machen. Anderenfalls wird festgestellt

Hambur

*

werden, daß das Großdeutsche Reich,

vertreten durch den Oberfinanzpräsi⸗

denten in Posen, Erbe geworden ist.

Litzmannstabt, 26. September 1944. Das Amtsgericht.

falls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen ö vorhanden ist. iel, den 11. Oktober 1944. Das Amtsgericht. Abt. 3.

l8I08] Oeffentliche Aufforderung.

Am 28. August 1943 ist in Neu⸗ münster der Kaufmann Johns Schesla, geboren 14. Oktober 1871, gestorben. Sein letzter Wohnsitz war Hamburg, sein Geburtsort Kassareggen (7). Da ein Erbe nicht ermittelt f werden alle diejenigen, die Erbrechte am Nachlaß haben, ,. sich bis zum 31. Januar 1945 beim Nachlaßgericht Hamburg 74 VI Nr. 7633 485 zu melden, andernfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als die Ge⸗ meindeverwaltung der Hansestadt Ham⸗ burg nicht vorhanden ist.

Hamburg, den 11. Oktober 1944.

Dag Amtsgericht.

866] Oeffentliche Aufforderung,.

3 VI 325144. Der Hafenarbeiter Georg Stuhr, geboren am 21. 5. 1873 in Neubranden ur ist am 24. 5. 1944 in Kiel, seinem letzten Wohnsitz, ge⸗ storben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 15. Februar 1945 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, andeyn⸗

8668 Beschluß

e U 2

4 VI. 67144. Der Ehefrau Josef Joa, Käthe geb. Klein, in Merzig ist am 13. April 1944 von dem unterzeich⸗ neten Nachlaßgericht ein Erbschein er— teilt worden, worin bescheinigt ist, daß sie und ihr Kind Helene Jog die ge—⸗ setzlichen Erben des am 28. Dezember 1943 im Osten gefallenen err e, aus Merzig sind. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird deshalb für kraft⸗ los erklart.

Merzig, am 5. Oktober 1944.

Amtsgericht.

8666 Beschluß.

Am J. 1. 1943 hat das Amtsgericht Chemnitz der Frau Ida Marie Meschior geb. Thost, Chemnitz, einen Erbschein erteilt, der sie, ihren Vater Oskar i Thost und ihre Schwestern Charlotte Gerda Schwarz geb. Thost und Ilsa Ottilie Thost als Erben ihrer Mutter Marie Ida . geb. Hinkel ausweist. Dieser Erbschein wird für kraftlos erklärt. Er ist unrichtig. 79 IV T. 269/42.

Chemniß, den 5. Oktober 1944.

mtsgericht. Abt. 79.