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Reichs . und Staatsanzeiger Nr. 237 vom 21. Ottober 1944. 8. 2
*
Schwenk, Ernst Friedrich, geb. am 18. 11. 1906 in Steckborn, Kanton Thurgau (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Kilchberg, Kanton Zürich (Schweiz), Schoorenstr. 11,
Storz, Rolf, geb. am 1. 7. 1925 in Riehen b. Basel Schwe), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Neuen⸗ dorf (Sol,), Restaurant „Zum Ochsen“, ⸗
Trautwein, Werner Willy, geb. am 7. 6. 1923
in Basel (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt,
jetzt: Basel (Schweiz), Brantgasse 10,
Ulrich, Hans Othmar, geb. am 25. 3. 1925 in Schaffhausen (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Stein a. Rhein,
Wegner, Kurt Fritz Hans, geb. am 27. 8. 1908 in Köln⸗Kalk, letzter inländ. Wohnsitz: Düsseldorf, Schwerinstr. 57, .
Wegner, Britta Jenny Maria, geb. Koraen, geb. am 17. 4. 1912 in Tyringe (Schweden),
Wegner, Barbro Monica, geb. am 18. 6. 1939 in Södertälje (Schweden),
Wegner, Ebba Marie, geb. am 31. 3. 1943 in Stockholm (Schweden),
Wetzel, Paul Rudolf, geb. am 10. 1. 4909 in Rechen⸗ berg⸗Bienenmühle, Kr. Dippoldiswalde (Sachsen), letzter inländ. Wohnsitz: Dresden-A, Reinickstr. 8,
.Wido unig, Franz Otto, geb. am 15. 6. 1906 in Schmitten, Kanton Graubünden (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Tiefencastel, Kanton Grau⸗ bünden (Schweiz),
„Wiggenhauser, Albert, geb. am 19. 5. 1902 in Halden⸗Gossau, Kanton St. Gallen (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: St. Gallen (Schweiz),
106. Wi mpfheimexr, Hilda, geb. Groß, geb. am 15. 3. 1886 in Karlsruhe (Baden), letzter inländ. Wohnsitz: Karlsruhe (Baden), Kronenstr. 10 bei Metzger, 107. Wlasak, Hans, geb. am 13. 1. 1910 in Wien All, letzter inländ. Wohnsitz: Geburtsort, 108. Wolf, Hanspeter, geb. am 17. 12. 1921 in Hamburg,
letzter inländ. Wohnsitz: Hamburg, Goßlerstr. 6,
109. Wur st, Rosemarie, geb. am 17. 4. 1915 in Hamburg, letzter inländ. Wohnsitz: Wien VI, Theobaldgasse 5,
110. Wur st, Bengt Herbert, geb. am 31. 8. 1943 in Stockholm (Schweden).
Berlin, den 10. Oktober 1944. Der Reichsminister des Innern. J. A. Müller.
Bekanntmachung Auf Grund der 85 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und stagtsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGðBl. 1 S. 9711 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594! 39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wis d. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen 1. des Dr. Ernst Israel Blumen feld, geb. 29. 3. 1888 zu Budapest, und seiner Ehefrau Hilde Sara geb. Schindler, geb. 13. 10. 1897 zu Gablonz a. N., beide früher wohnhaft in Gablonz a. N. des Walter Israel Mandelik, geb. 5. 8. 1906 zu Oschitz, und des Kürt Mandelikik, geb. 9. 5. 1932 zu Oschitz, beide früher wohnhaft in Oschitz, das Nachlaßvermögen nach Sofie Sara Glogau, geb. Rotschild, geb. im Jahre 1830 in Tachau, am 5. 2. 1896 in Teplitz Schönau verstorben, früher wohnhaft in Teplitz Schönau, ; hiermit zugunsten des Großdeutschen Reichs eingezogen. Reichenberg, den 17. Oktober 1944.
Geheime Staatspolizei: Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Denk.
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479 und dem Führererlaß über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) werden hiermit folgende Vermögens⸗ werte des Reichsdeutschen Heinrich Voßkühler, geb. am V. 5. 1883 zu Bochum, und seiner Ehefrau Klara, geb. Strathmann, geb. am 15. 3. 1892 zu Bochum, zuletzt wohn— haft in Bochum, Gußstahlstr. 38, zugunsten des Deutschen Reiches, Reichs finanzverwaltung, eingezogen: . Fine mne, 2. Sparbuch Nr. 02 707 (Deutsche Bank Bochum) zuzügl. Zins. ab 1. 1. 1943 3. Scheckkonto Nr. 7493 (Deutsche Bank gn nn,, Sparbuch Nr. 156 952 (Stadtsparkasse n ,, 5. Sparbuch Nr. 3137 (SSchutzsparkasse in ,,, 6. Hausgrundstück Bochum, Gußftahlstr. 38, 8nnnnn,,, 7. Verschiedene Möbel- und Wäschestücke mr Herr ͤ⸗tt; ,, Arnsberg i. Westf, den 5. Oktober 1944. Der Regierungspräsident. J. A.: Reich, Oberregierungsrat.
5 300, E..
1929 30, Ko. — zoo 20,
19 709, 700.
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗— schen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Ver⸗ bindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staats⸗ feindlichen Vermögens vom 14. Juli 19335 (RGBl. I S. 479) und dem Führererlaß über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGB.! S. 308) wird hiermit das gesamte Vermögen des Juden Maz
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Israel Schild, geb. am 21. 5. 1881 in Schwerte, zuletzt wohnhaft in Dortmund⸗Brechten, Am Gulloh 42, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. ; ;
Arnsberg (Westf.), den 10. Oktober 1944. Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift), Regierungsrat.
Anordnung Nr. E73 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle (Einsetzung einer Bewirtschaftungsstelle) Vom 19. Oktober 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der e n vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (RrWAnza Nr. 197 vom 21. August 1939) wird mit , n des Generalbevollmächtigten für Rüstungs⸗ aufgaben — Planungsamt — angeordnet:
§51
(G) Zur Bewirtschaftungsstelle im Sinne des 5 3 Absatz ? der Verordnung über den Warenverkehr wird die Fach⸗ gruppe Edelstahl in der Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Industrie bestimmt. (E) Der Bewirtschaftungsstelle werden im Rahmen der Er⸗ mächtigungen nach 5 2 dieser Anordnung die Befugnisse aus den Ss§ 1 und 2 der Verordnung über den Warenverkehr übertragen. .
(3) Die Bewirtschaftungsstelle führt in Angelegenheiten der Bewirtschaftung hinter ihrem Namen den Zusatz „als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Eisen und Mftalle /.
(c) Die Bewirtschaftungsstelle unterliegt den Weisungen und der Aufsicht des Reichsbeauftragten.
§ 2 Die Bewirtschaftungsstelle wird ermächtigt: 1. den Absatz von Sinterhartmetall zu lenken;
2. die Verwendung bestimmter Formen und Qualitäten von Sinterhartmetall vorzuschreiben;
3. Aufträge auf Sinterhartmetall auf ihre Berechtigung hin zu prüfen;
4. Prüfungen, insbesondere Betriebsprüfungen, bei Ver⸗ brauchern von Sinterhartmetall nach Weisungen des Reichsbeauftragten durchzuführen.
§8 3
(1) Die von der Bewirtschaftungsftelle erlafsenden An⸗ ordnungen werden als Anweisungen bezeichnet. Sie bedürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten, es sei denn, daß es sich um Einzelanweisungen handelt.
(E) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die GS 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 29. Oktober 1937 (RGBl. 1 S. 11895.
(3) Soweit die Bewirtschaftungsstelle auf Grund ihrer Er⸗ mächtigung nach 2 dieser Anordnung tätig wird, gelten die s§S 19 bis 15 und 17 der Verordnung über den Warenverkehr für die von ihr geforderten Auskünfte und erlassenen An⸗ weisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen die An⸗ weisungen der Bewirtschaftungsstelle und die sonstigen vyn ihr in ihrem Wirkungsbereich erlassenen . werden nach den sS§S 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. ᷣ
( Das Antragsrecht gemäß 5 14 und das Ordnungs— strafrecht gemäß § 15. der genannten Verordnung ind, von dem Reichsbeauftragten wahrzunehmen.
3 Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstelle erforderlichen Mittel sind von der Fachgruppe Edelstahl auf⸗ zubringen. §8 5
(1) Der Leiter der Bewirtschaftungsstelle ist von dem Reichsbeauftragten, die übrigen in der Bewirtschaftungsstelle tätigen Personen sind von ihrem Leiter auf die gewissenhafte⸗ Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.
(2) Die Vorschriften des 5 11 Absatz ? und 3 der Ver—⸗ ordnung über den Warenverkehr finden auf die nach Absatz 1 verpflichteten Personen sinngemäß Anwendung.
(I) Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.
(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung A1 der Reichsstelle Eisen und Metalle (Auftragsregelung für Hartmetalle) in
der Fassung vom 17. September 1943 (RAnz. Nr. 218 vom
18. September 1943) außer Kraft. Berlin, den H9. Oktober 1944.
Der kemmissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmer mann.
Anweisung Nr. 1
der Fachgruppe Edelstahl als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für Eisen und Metalle (Begrenzung der Ein⸗ deckung mit Hartmetall und Bestellregelung für Hartmetall)
Vom 19. Oktober 1944 ;
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der o ung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver—⸗ indung mit der Anordnung Nr. E73 des Reichs beauftragten für Eisen und Metalle vom 19. Oktober 1944 (RAnz. Nr. 237 vom 21. Oktober 1944) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ beauftragten für Eisen und Metalle und im Einvernehmen mit der Lehren⸗ und Werkzeugstelle des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Rüstungslieferungsamt) angeordnet: .
Begriffsbestimmung
. Hartmetall im Sinne dieser Anweisung sind nur Werksto fe,
die im wesentlichen aus gesinterten Metallkarbiden und Hilfs
metallen bestehen (Sinterhartmetalh. ö.
3 u . . ; . d ; 7
Begrenzung der Eindeckung
582
(1) Die Eindeckung mit Hartmetall (Lagerbestand und Bestellausstand) darf höchstens dem icht her Eigenbedarf für vier Monate entsprechen.
6 um Lagerbestand gehören alle Mengen, über die der Betrieb verfügungsberechtigt ist, gleichviel ob sie sich im eigenen Gewahrsam oder an fremdem Lagerort befinden, mit Einschluß des Kommissionsmaterials und derjenigen Mengen, die von Auftraggebern zur Verarbeitung beigestellt worden sind. — .
EG) Als Bestellausstand gelten diejenigen Mengen, deren Lieferung auf Grund bereits erteilter Bestellungen noch zu erwarten ist. 4
(4 Soweit der Bedarf für vier Monate nicht oder nicht ausreichend auf Grund vorliegender Aufträge ermittelt werden kann, ist er nach dem tatsächlichen Eigenverbrauch im Durchschnitt der letzten drei oder sechs Monate (nach Wahl des Betriebes) zu berechnen.
Bestellbegrenzung
(1) Hartmetall darf nur zur Durchführung kriegswichtiger Fertigungsaufgaben und nur entsprechend dem taätsächlichen Bedarf bestellt werden. Hierbei bildet die zulässige Eindeckung
—
nach § 2 die obere Grenze.
E) Die Zulässigkeit der Bestellungen nach Menge, Quali⸗ täten und Abmessungen wird von der Bewirtschaftungsstelle unter Mitwirkung des von der Lehren und Werkzeugstelle des, Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Rüstungslieferungsamt)' bestellten Sonder-Werkzeugbewirt— schafters überwacht.
Bestellvorschriften
§8 4
(I) Verbraucher von Hartmetall dürfen nur bei einem Hartmetall⸗Lieferer bestellen und monatlich nur eine Be⸗ stellung aufgeben. Die Erteilung weiterer. Bestellungen ist nur beim Eintritt eines unvorhergesehenen und dringenden Bedarfs zulässig.
(2) Die Bestellung darf frühestens während des dritten vor dem Bedarfsmonat liegenden Kalendermonats erfolgen.
(3) Für jeden Bedarfsmonat ist eine besondere Bestellung zu erteilen. Es ist jedoch zulässig, mehrere Bestellungen, unterteilt nach Bedarfsmonaten, zufammenzufassen, wenn der Monatsbedarf 5000 g nicht übersteigt.
S5
(I) Jeder Bestellung sind Angaben über den Bedarfsmonat und die Höhe der Eindeckung beizufügen. Für Gegenstand und Form der hiernach erforderlichen Angaben wird ein Muster durch Rundschreiben der Bewirtschaftungsstelle bekanntgegeben werden.
) Bei der ersten Bestellung nach Inkrafttreten dieser Anweisung ist ferner anzugeben, wieviel Hartmetall in Gramm ö
a) in der Zeit vom 1. Januar 1943 bis 30. Juni 1943,
b) in der Zeit vom 1. Juli 1943 bis 31. Dezember 1943 verbraucht wurde. Als Verbrauch gilt nur die tatsächlich zum Einsatz gekommene Menge.
Lagerbuchführung §86. .
(I) Jeder Verbraucher von Hartmetall hat ein Lagerbuch zu führen.
(2) Aus dem Lagerbuch müssen, getrennt nach Qualitäten ö Abmessungen, gewichts- und stückzahlmäßig, ersichtlich ein: . .
a) der jeweilige Bestand,
b) jede Bestandsbewegung durch Zu- und Abgang mit Angabe des Datums und des Lieferers bzw. Beziehers GBetriebsabteilung),
c) Lagerhalter und Lagerort, wenn die Bestände auf
frremdem Lager unterhalten werden.
SG) Die Einrichtung eines besonderen Lagerbuches ist nicht erforderlich, wenn bereits fortlaufende Aufzeichnungen geführt werden, aus denen die verlangten Angaben ohne weiteres
ersichtlich sind. Verwertung nichteinsetzbarer sartmetall mengen
587
Jeder Verbraucher von Hartmetall hat erstmalig zum
I. November 1944, sodann zu Beginn eines jeden Kalender—
bierteljahres (jeweils mit einer Frist von zwei Wochen) der Bewirtschaftungsstelle die Hartmetallplatten seines Lager⸗ bestandes anzubieten, die auf Grund seiner Fertigungs⸗ planung nicht mehr oder nicht mehr wirtschaftlich eingesetzt werden können. Aus der Anbietung müssen Stückzahl,
Qualität, Form und Abmessung ersichtlich sein. Ueber die
n,, dieser Platten entscheidet die Bewirtschaftungs⸗ elle.
Schlußvorschriften
38 Die Bewirtschaftungsstelle kann im Einzelfall Ausnahmen
von dieser Anweisung zulassen. Sie kann ferner mit Zu⸗
stimmung des Reichsbeguftragten für Eisen und Metalle
Aenderungen und Durchführungsvorschriften zu dieser An⸗ weisung erlassen. ; 89
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach
den S§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. . ;
§810 Diese Anweisung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 19. Oktober 1944. Sachgruppe Edelstahl
* als Bewirtschaftungsstelle des Reichs beauftragten für Gisen und Metalle.
Der Leiter: Dr. Geh m.
d
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 21. Oktober 1944. .
Wir mch ame rem .
Die Arbeitslage auf Grund der Maßnahmen für den totalen Kriegseinsatz
Ministerialdirektor Fa u st gab vor Vertretern der deutschen Presse einen Ueberblick über die Arbeitslage, wie sie sich guf Grund der neuen Maßnahmen für den totalen Kriegseinfatz entwickelt hat. Er stellte seinen Ausführungen die Mitteilung voraus, daß die für die einzelnen Monate vorgesehenen Quoten doll und ganz
erfüllt wurden und 3 für die Wehrma freigestellt worden sind, wodurch die Au Divisionen ermöglicht worden sei.
Heute sei die Aktion
räfte habe.
Der Redner befaßte sich eingehend mit der gelegentlich wohl auf⸗ — rmutun, die Maßnahmen vorübergehend eine Arbeitslosigkeit eintrete. Er wies solche Auffassung als völlig unberechtigt zurück und verwies darauf, da Teil der erfaßten Personen Frauen seien, und zwar Hausfrauen, die bis zum Einsatz ihre Tätigkeit weiterführen. Was die Arbeits“ kräfte aus stillgelegten oder eingeschränkten Betrieben betreffe, so würden sie im allgemeinen erst beim Einsatz abberufen. Gewisse Schwierigkeiten ergäben sich bei den Frauen insofern, als sie nicht überall dort sitzen, wo die Fertigung liegt. Aber bir Fl
rung der Heimarbeit werde hier Abhilfe geschaffen werden, obwohl die betriebliche Arbeit vor der Heimarbeit den Vorzug verdiene.
tauchenden Vermutung, daß durch
Wenn durch die Schließung der Theater
hier und da eine vorübergehende Arbeitslosigkeit eintrete, dann
falle diefe kaum ins Gewicht.
Ministexialdirektor Faust machte weiter einige Angaben über die zum Einsatz vorgesehenen Arbeitskräfte in den verschiedenen
Durch pflichtverordnung und die Heraufsetzung des arbeitspflichtigen Alters für Frauen auf 50 Fahre sei Vorsorge 6 worden, so schnell wie möglich Ersatz für die freigestellten
Aktio so weit vorangetrieben, daß man einen n Ueberblick über die für den Einsatz in Frage kommenden
Sektoren und wandte sich dann dem Problem des Anlernens zu. Da die Kräfte für die Wehrmacht schnell herausgezogen werden, müsse schnellstens für vollwertigen Ersatz gesorgt werden. Dazu sei eine Intensivierung der Anlernmaßnahmen, erforderlich ge⸗ worden, die aber bereits sehr gute Erfolge zu derzeichnen habe. Von Monat zu Monat steige die Zahl der Anlernkräfte. Alle getroffenen Maßnahmen seien jetzt in vollem Zuge, so daß es mög—⸗ t bereits Hunderttausende lich sei, Schwierigkeiten zu überwinden und etwa auftretende Lücken stellung zahlreicher neuer ö schließen. Es sei das Bestreben des Reichsbevollmächtigten die 2. und 3. Melde⸗ r. Goebbels, immer sorgfältig planend vorzugehen, um nach Möglichkeit Ausfälle zu vermeiden. ;
Der Redner hob das Mitgehen der Bevölkerung bei den Maß— nahmen für den totalen Kriegseinsatz und den restlosen Einsatz aller mit der Durchführung der Aktion befaßten Stellen hervor. Er verwies abschließend auf die riesige ,, der Arbeits⸗ ämter und die Mitarbeit der Partei, die ein bewundernswertes Maß von Improvisation geleistet habe.
räfte zu schaffen.
Merkblatt für die Einleitung wirtschaftsstatist ischer Erhebungen
Wirtschaftsstatistische Erhebungen dürfen nach der , g zur Vereinfachung der Wirtschaftsstatistik vom 15. Februar 195 (RGBl. 1 S. 6 nur mit Genehmigung des Stgtistischen Zen⸗ tralgusschusses durchgeführt werden. Der Statistische Zenkral= ausschuß hat ein Merkblatt für die Einleitung einer wirtschafts statistischen Erhebung herausgegeben, in dem die wichtigsten Ge— sichtspunkte, die bei der Einleitung einer wirtschaftsstatistischen Erhebung zu beachten sind und deren Beachtung die Der fle n für die Genehmigung der Erhebung ũist, ufer , lind. Das Merkblatt kann, von den Stellen, die wirtschaftsstatistische Erhebungen durchführen, bei der Geschäftsstelle des Statistischen Zentralausschusses, Berlin C 2, Neue Königstraße 27/87, ange⸗ fordert werden. ⸗
ja der weitaus größte
tensivie⸗
bei den Kulturschaffenden
Wirtschaft des Auslandes
Die günstige Entwicklung der spanischen Außenhandelsbilanz durch Rückgang der Kohleneinfuhr
Madrid, 20. Oktober. Die günstige Entwicklung der spanischen Außenhandelsbilanz ist im vergangenen Jahr wesentlich dadurch beeinflußt worden, daß die Kohleneinfuhr auf 88 600 t gegen 185 000 t im Vorjahr und 1,17 Mill. t im Jahr 1935 beschränkt werden konnte. Maßgebend hierfür war die Hebung der Kohlen— förderung auf 10,8 Mill. t gegen 3,5 Mill. t in 1935.
Starke Erhöhung der spanischen Eisen⸗ und Stahl⸗Produktion
Madrid, 20. Oktober. In den ersten
fenden Jahres wurden in Spanien insgesamt 345 200 t Eisen.
barren erzeugt gegen 311100 t im gleichen Zeitraum des Vor— 69 für den gesamten Zeit⸗
raum in diesem Jahre auf 401 400 t und 1943 auf 387 800 t.
jahres. Die Stahlproduktion belief
Die Ernährungskrise in Belgien — Drastische Maßnahmen
der Regierung
Stockholm, 20. Oktober. Die belgische Regierung mußt nun— mehr zu drastischen Maßnahmen zur Behebung der Ernährungs— Vom heutigen Freitag an werden, so meldet das hritische Reuterbüro, Kolonnen schwerer Lastwagen unter dem ; Schutz bewaffneter Gendarmen Landwirtschaftsgebiete des Landes durchkämmen müssen, um die gehamsterten Vorräte der so dringend
krise greifen.
benötigten Butter- und Kochfette in die
Kabinett beschloß außerdem, energisch gegen die hartnäckigen und gemeinschaftsfeindlichen Landwirte vorzugehen.
Umsätze an der Preßburger Börse Der Umsatz an der Preßburger Börse
Preßburg, 20. Oktoher. hielt sich im September 1944 mit 8,3
Höhe des Vorjahres, wobei die Umsätze in Devisen eine Steige⸗ rung von 100 ½, Aktien⸗ und Anlagewerte dagegen einen stärkeren Rückgang aufwiesen. Der Gesamtumsatz der ersten neun Mongte 1944 ging von 217,7 Mill. Ks. i. V. auf 186,4 Mill. Ks. zurück.
Steuererhöhungen im besetzten gialien
Mailand, 20. Oktober. Der Ministerrat der Bonomi⸗Regierung hat soeben eine umfassende Steuererhöhung beschlossen. Das Steueraufkommen im feindbesetzten Italien hat erheblich abge⸗ nommen, obwohl sich die Einkommen infolge der Aufblähung des Notenumlaufs stark erhöht haben. Aus der Zahl der Steuer— zahler geht im übrigen hervor, daß eine ausgedehnte Steuerflucht vorhanden ist, die allerdings durch das primitive System der dortigen Steuererhöhung begünstigt wird.
Erheblich zurückgegangen ist das Aufkommen bei der Pro- duktionssteuer, die für die Erzeugung bestimmter Waren erhoben wird, sowie bei den Staatsmonopolen (Salz, Tabak, Lotto usw.). Hier sollen die Steuersätze wesentlich erhöht werden. Eine weitere starke Steuererhöhung ist für die Einkommensteuer beschlossen; verschiedene Steuerbegünstigungen fallen in Zukunft fort.
Obwohl diese Steuerreform dem Staat möglicherweise höhere Einnahmen bringt, stellt sie keine grundlegende Aenderung des bisherigen Steuersystems dar.
sieben Monaten des lau⸗
Bisher 187,5 Mill. Kr. auf die neue schwedische Staatsanleihe gezeichnet ⸗
Stockholm, 20. Oktober. Auf die neue schwedische 315 ige Obligationsanleihe wurden nach der vorläufigen Feststellung 487,5 Mill. Kr. gezeichnet; einige Posten sind noch zu erwarten. Eine genaue Uebersicht über den Anteil der verschiedenen Zeichner— gruppen konnte noch nicht aufgestellt werden. „Svenska Dag— bladet“ nimmt jedoch an, daß die Versicherungsgesellschaften in
Städte zu bringen. Das
82, S4 as
die Banken sowohl für eigene als auch für Rechnung ihrer Kunden bedeutende w , haben. Dagegen dürfte die Zeich⸗ nung seitens der Industrie relativ unbedeutend sein.
Drei Milliarden Defizit in Finnland Stockholm, 20. Oktober. Die erste Folge des finnischen Verrats ist ein gewaltiges Defizit in den Staatsfinanzen. So mußte der finnische ,, . berejts höhere Einkommensteuern für das nächste finnische Budget ankündigen, da das Defizit mindestens drei Milliarden Finnmark betragen werde.
Wie Sowjetrußland die Wirtschaftsinteressen seiner Verbündeten schädigt — Inbesitznahme der Nickelbergwerke auf Petsamo Stockholm, 29. Oktober. Die Sowjets nehmen nicht die geringste Rücksicht auf die wirtschaftlichen Rechte ihrer Verbündeten. Finn⸗ land mußte nach dem Waffenstillstandsabkommen mit Moskau das Gebiet von Petfamo mit den wertvollen Nikelbergwerken abtreten. Die Ausbeutungsrechte dieser Bergwerke besaßen jedoch kanadische Unternehmer, die Mond Nickel Company und die Interngtional Nickel Company of Canada. Unter dem Druck des Kremls ist nun⸗ mehr ein Abkommen zwischen der Sowjetunion, England und Kanada geschlossen worden, wonach die Rechte der kanadischen, Be⸗ sitzer für 20 Millionen Dollar, zahlbar innerhalb sechs Fahren, an die Bolschewisten abgetreten werden. Moskau hat damit seine
Verbündeten gewaltig übers Ohr gehauen.
Hohe Unfallziffern in den amerikanischen Rüstungsbetrieben
Bern, 20. Oktober. Nach einer Exchange⸗Meldung teilte ein Vertreter der USA⸗Gewerkschaft mit, daß seit Kriegsbeginn in amerikanischen Betrieben der Kriegsproduktion 37060 Arbeiter tödlich verunglückten, 219 000 so schwere Verletzungen erlitten, daß sie dauernd erwerbsunfähig sind und weitere 4500 000 vor⸗ übergehend arbeitsunfähig wurden.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 29. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich S7s,0. G., S850, 16 P., Osio S6 6b G., S68, so B., Kopen— hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,9090 G., 99,10 B., Madrid
235,655 G., 236,905 B., Mailand 99,90 G., 106,10 B., New York
24,568 G., 25,02 V., Paris 49,95 G., 50, 95 B., Stockholm 5g4, 60 G., 595, 80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.
Bu dapest, 20. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 4, Berlin 136,20, Bukarest — —, Helsinki — —, London — —, Mailand 13,62, New Jork — — Paris ——, Prag 13,62, Preßburg II,71, Sofia — —, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 20. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 1, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 -= 4,47, Schweiz 17, 30 — 17,46, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon — —, Rio de Zaneiro
Zürich, 20. Oktober. (D. N. B.) I1II.40 Uhr.! Paris 7,75, London⸗Clearing 17,3, New York 4,30, Brüssel 69, 25, Mailand 22,76 B., Madrid zo, 75, Holland 2295, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm 102,634, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,372, Prag 17,25, Budapest 194,50, Zagreb 8,75, Istanbul' 3,560, Bukarest 2,37, Helsinki s, 70, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97, 25, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 20. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 11,25, Rom — — Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia — —, Madrid — —, Bukarest — —. Alles Briefkurse. ĩ
Stockholm, 20. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris — — G., — — B., Brüssel —— G., — — B., Schweiz. Plätze 97, 06 nom. G., 97, 87 B., Amsterdam — — G., — — B., Kopenhagen S760 G., S7, 90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4.15 (, 4.20 P., Helsinki 8,35 G. 59 B., Rom — — G., = B., Kanada 3.77 nom. G., 3 z Bl, Madrid — 6G. Turkei — — B., Lissabon 16,29 G., 16,ů56s B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
——
London, 20. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50,
Mill. Ks. etwa auf der
weitgehendem Maße an dem Ergebnis beteiligt sind; ebenso dürften
Sffentlicher Anzeiger
Silber auf Liefernng Barren 23,50, Gol 168 —.
1. Untersuchungs ⸗ und Strafsachen, 2. , , mn 8. Nufgeßote,
4. Oeffentliche Zustellungen, S8. Verlust⸗ und Fundsachen, 6. Austosung usw. von Wertpapieren,
10. 2 * 8. Qommanditgesellschaften auf 24 ,, . *
7. Mttiengesensschaften, ; 9. Dentsche Kolonialgefellschaften,
e Handelg⸗ unb Rom mandttgesellschaften,
14. Deutsche Reichsbant und Bankansgwesse,
13. Unfall⸗- und Invalidenversicherungen, ö 15. Berschiedene Bekanntmachungen.
4. Oeffentliche ustellungen
8673) Oeffentliche Bekanntmachung. Es klagt auf Ehescheidung aus S8 49, 65 und Schuldigerklärung aus 8 6 des Ehegesetzes die Ehefran. des Korb— flechters Josef Sypniewsti, Elifabeth geb. Czysch, in Bottrop, Litzmannstr. 65, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Nup— haus in Bottrop, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Ssterfeld, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Essen auf den 22. Dezember 1944, vorm. 9 Uhr, Saal 241, mit der AÄufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗— richt zugelassenen Anwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Essen, den 13. Oktober 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts.
Es klagen zu 1 auf Scheidung, zu 2 auf Nichtigkeit, notfalls auf Scheidung der Ghe: 1. die Ehefrau Gerda Ritters 66 Kausch in Radevormwald, Siepen ir. 22, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Grimm und Kormanns⸗ haus in Remscheid-Lennep, gegen den Weber Josef Ritters, jetzt unbekannten Aufenthalts (5 49 Ehe⸗Ges) — 1 k 8744 —; 2. der Schuhmacher, jetzt Hilfsarbeiter Wilhelm Schwalfenberg in Neviges, Tönisheider Str. 16, Pro⸗ ,, . Rechtsanwalt Dr. Mensing in Wuppertal, gegen seine Chefrau Leonie Schwalfenberg geh. Benichon in Oran Algier, Cits Cuvil⸗ lier, Villa Benichon (6 37 Ehe⸗Ges) — R 196144 — Die Kläger laden die Beklagten zur' mündlichen Verhandlung des renn vor die Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, und zwar zu 1 auf den 29. Dezember 1944, vor⸗ mittags 9 Uhr, auf Zimmer 55 und
Staßfurt, Neue Zwingerstr. 6, Prozeß⸗
der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
1944, 10 Uhr, sämtlich mit der Auf⸗1 18764 sorderung, sich durch einen bei diesem Die Ehefra Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Liedtke in Ha Prozeßbevollmächtigten vertreten zu Prozeßbevolln
Wuppertal⸗Elberfeld, 13. Okt. 1944. lassen. Dr. Happach, Magdeburg, den 4. Oktober 1944.
8680 Landgericht Wuppertal. , n, . Geschäftsstelle 4 und 8 des Landgerichts. 86777 Deffentliche Zustellung. 6 fadt, 4 R 740j44. Es klagen: 1. die Ehe⸗ 8679] Oeffentliche Zustellung. frau Olga Philippowna Lawrow geb. Die Frau Siegrid Zwerg geb. Eidemüller, technische Zeichnerin in Steinicke in Prenzlau, Sermann⸗ Magdeburg⸗Sudenbutg, Langer Weg 8, Göring⸗Straße 18, Prozeßbevollmäch⸗ Prozeßbevollmächtigte. Rechtsanwälte tigte: Rechtsanwälte Dr. Schwartz, Dr. Dr. Pauls 1“ und Dr. Pauls 11 in Schmidt-Dietrich und Dr. Dröscher in kla Magdeburg, gegen ihren Ehemann, den Prenzlau, klagt gegen den Buchhalter des; Re Plantechniker Konstantin Alexandro⸗ Stto Zwerg, früher in Strasburg, witsch Lawrow, Strelng bei Leningrad, Nowo-Narwstoje⸗Chaussee 13, z. Zt. Ehegefetzes und Schuldigerklärung des Soldat in der russischen Armee, 2. die Beklagten gemäß F 60 des e gets Ehefrau Rosa Vörtler geb. Sembach in Die Klägerin ladet den Beklagten zur
er Parteien
tragen. Die klagten 46
Stockwerk, 21. Dezember
bevollmächtigter: Rechtsanwalt Rönne⸗ beck, Staßfurt, gegen ihren Ehemann, den Maler Johannes Vörtler in Staß⸗ furt, Neue Zwingerstr. H, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthälts, 3. die Ehefrau Maria de Cleen geb. Peersmann in Schönebeck, Elbe, Barbyer Str. 14. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
ö Prenzlau, den 11. Oktober 1914. Baumgarten, Magdeburg, gegen ihren Die Geschäftsstelle des Landgerichts. Ehemann, Schmied Josef de Eleen in
Temsche (Prov. Ostflandern, Belgien), 87 Oeffentliche Zustellung. Vrisheidstragt bes ssämtlich wegen Che, bst Selle rng; gezüin scheidung. Die Klägerinnen zu 1 und 2 02, Neue Friedriihstraße 109, klagt laden die Beklagten zu E und z zur gegen den Kraftfahrer Anton Kowaisth, mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ fehr in Berlin-Wilhelmsruh, Sied⸗ sstreits vor die 4. Zivilkammer des Land- lung, Steffen Rr. 89, mit dem Antrage gerichts in Magdeburg, und zwar die auf Zahlung von 85,5 in nebst 43 Klägerin zu 1, den Beklagten zu 1 auf Zinsen ab 1. Januar 1911. Zur münd= den 15. November 1914, 10 Uhr, die lichen Verhandlung des Rechtsstreits Klägerin zu 2. den Beklagten zu 2 auf wird der Beklagte dor das Amtsgericht den 19. Dezember 1944, 19 Uhr (die in Berlin, Neue Friedrichstr. 1215, Einlassungsfrist ist hier auf zwei J. Stockwerk, Zimmer 151, auf den Wochen abgekürzt. Die Klägerin zu 3 21. Dezember 1544, 9y, Uhr, geladen. ladet den Beklagten zu 3 zur münd- 109. C. 182. 44.
lichen Verhandlung des Rechtsstreits Berlin, den J. Oktober 1944. vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts Die Geschäftsstelle
streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 16. März 1915, 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 2. R. 284/44.
Die Geschäf
3595
Ltd. (United
prisengerichtli worden.
Vermeidung Verfahren au
beginnenden
Frist
zu.? auf den 8. Dezember 1944, vor⸗ mittags gin Uhr, auf Zimmer 79 a mit
in Magdeburg auf den 22. Dezember des Amtsgerichts Berlin.
Oeffentliche Zustellung.
ihren Ehemann, den Arbeiter Mieszy⸗ law Musialinsty Gröperstraße öl, , . mit dem Antrage: Die Ehe
tsstreits vor die 2. kammer des Landgerichts in Halber⸗
U. M., auf Ehescheidung aus § 49 des 3. Richard - Wagiter⸗ Straße 52,
it g u n, gi durch einen e e, w. ; bei diesem Gericht zuge mündlichen Verhandlung des Rechts anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Halberstadt, den 9. Oktober 1941.
8804] Oeffentliche Belanntmachung. — , Der Prisenhof in Berlin
Das englische Motorschiff „Baltabor“, BRT. PCXW, Heimathafen: London, Eigen⸗ tümer: Anglo Latvian Shipping Co. klärt. am 12. November 1947 im Hafen von Libau in Ausübung des Prisenrechts
6 . worden. egen des Motorschiffs ist das
Hiermit werden die Beteiligten bei mit dem Tage nach der Veröffentlichung
etwaige Anträge auf. F Entschadigung beim Prisenhof in Berlin
mt,
W 35, Elßholzstr. 32, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schxiftlicher Voll⸗ macht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unter⸗ zeichnet sein. Berlin, den 19. Oktober 1944.
Der Präsident des Prisenhofs in Berlin. wird geschieden. Der Be⸗ ü e q
u Olga Musialinsky geb. lberstadt, Gröperstraße 51, iächtigter: Rechtsanwalt Halberstadt, klagt gegen
früher in Halber⸗ wegen Ehe⸗
klagte wird für schuldig erklärt und ver⸗ z urteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu
5. Verlust. u. Ʒundsachen
8806 Aufruf.
Der Versicherungsschein Nr. 426 514 der Vereinigten Berlinischen und Preu⸗ ßischen Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft auf das Leben des Herrn Dr. med. Hugo Hempel, Spezialarzt in Berlin, vom 2. 7. 1925 und die Ver⸗ sicherungsscheine der Berlinischen Le⸗ bensversicherungs⸗Gesellschaft Alktien⸗ gesellschaft Nr. 536 899 vom 11. 1. 1939 und 571 952 vom 29. 4. 1940 auf das Leben von Herrn Carl Zirkwitz, ver⸗ eidigter Holzbraker in Memel, sind ab⸗ handen gekommen.
Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, sie binnen zwei Monaten vom Erscheinen dieses Aufrufes an der Unterzeichneten vorzulegen; andernfalls werden die Urkunden für kraftlos er
Klägerin ladet den Be⸗ mündlichen Verhandlung Zivil⸗
Strafkammersaal, auf den 1944, vormittags 9 Uhr,
assenen Rechts⸗
tsstelle des Landgerichts.
gibt bekannt:
Unterscheidungssignal:
Baltie Corporation), ist Berlin, den 19. Oktober 1944. Berlinische Lebensversicherungs⸗
Gesellschaft Aktiengesellschaft.
S806 Der Versicherungsschein Nr. 607 822, auf das Leben des Herrn Alfred Pranschke ausgestellt, ist verloren⸗ gegangen und wird hierdurch von uns für kraftlos erklärt, fern nicht inner- halb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden. Mannheimer . Lebensversicherungs⸗Gesellschaft AG., Berlin W s, Krausenstr. 9 / 10.
che Verfahren eingeleitet
ihres Ausschlusses vom fgefordert, innerhalb einer
von einem Monat
Freigabe oder