Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 238 vom 23. Oktober 19144. 8.2
X 1 — —
Anordnung Nr. 212 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister filt
Rüstung und Kriegsproduktion über die , die
Konstruktion und Fertigung von Rangierwinden und ⸗spills mit offenem Seil zum Verschieben von Eisenbahnwaggons
Vom 14. September 1944
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Transporteinrichtun⸗ gen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verord⸗ nung über den. Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 194 (GBl. I S. 686) mit i fe des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§51 Rangierwinden und ⸗spills dürfen nur von den bisherigen Herstellern und von jedem Hersteller nur in den von ihm schon ausgeftihrten Konstruktionen, bon geringfügigen Aenderungen und Anpassungen abgesehen, und in folgenden Größen mit ben zugeordneten Zugkrästen und Seilgeschwindigkeiten hergestellt werden: Größe: 1 1 5 Zugkraft: 800 1250 2000 3150 5000 kg Seilgeschwindigkeit für Rangterwinden: 4 6; (663 m / sec Sellgeschwindigkeiten für Ranugierspills: 0,315; 0,4; 0,5; 6,63 m / sse. 5 82 Die Hersteller der in 5 1 genannten Rangierwinden und ⸗spills und Bautetle davon sind verpflichtet, anderen Firmen auf Verlangen des Sonderausschusses Transporteinrichtungen die Konstruktlonszeichnungen, Stücklisten und sonstigen Unter⸗ lagen, die der bisherige Hersteller fuͤr die Herstellung aus— e deine g, 3. B. Arbeitsgänge mit zugehörigen Stücheiten, is zur Erfüllung der betreffenden Aufträge zur Verfügung zu stellen, ferner vorhandene Vorrichtungen, Speziallehren, Lon bere rl chungen, n westelttun ef efichs Mathe ehe; und Materialien, sowelt sie zur Erfüllung eigener KLieferver⸗ pflichtungen nicht benötigt werden. Um eine Verwendung vorhandener Modelle zu ermöglichen, darf der nachbauende Hersteller sich bei Gießereien an die Bestellungen des bis herigen Herstellers anhängen. Der nachbauende Hersteller ist berpflichtet, die Zeichnungen nur für die vom Sonderausschuß Transporteinrichtungen gekennzeichneten Aufträge zu benutzen bzw, vor Weiterverwendung die Zustimmung des bisherigen Herstellers dazu einzuholen. . 83 Lieferungen von Ersatzteilen und Reparaturen werden von dieser Anordnung nicht berührt. Die Erweiterung bestehen⸗ der Anlagen fällt unter die Vorschriften dieser Anordnung.
84
Vorliegende Aufträge auf Raugierwinden und -⸗spills mit offenem Seil, die den Vorschriften dieser Anordnung nicht entsprechen, dürfen bis zum 51. Dezember 1944 er fehr werden, wenn hierfür erforderliches Material in erheblichem Umfange beim Hersteller oder bei dessen Unterlieferanten vor⸗ gearbeitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht perwendet werden kann. Solche Aufträge sind unverzüglich dem Sonderausschuß Transporteinrichtungen, Berlin W 15, Kurfürstendamm 186 / 139, zu melden.
§55
Neukonstruktionen von Rangierwinden und spills dürfen ohne besondere Genehmigung weder von Herstellern noch von Konstruktionsbüros oder Verbrauchern in Angriff genommen werden. Entsprechende Anträge sind an den onderausschuß Transporteinrichtungen zu richten.
§ 6
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der a, Hebezeuge, Fördermittel und Aufzüge der Ba chaftsgruppe Maschinenbau, Berlin W 15, Kurfürstendamm Rr 188.150, Auskunft zu erteilen, Ein ficht in dle Geschäftss— blcher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zun ge— währen und Betviebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten. 57
Zuwiberhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 9j 10, 19 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§8 8
Diese Anordnung tritt am Tage näch ihrer Verkündung in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Sstgebieten, in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zu⸗ stinimung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗
gemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 14. September 1944. . Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. . Karl Lange.
; Anordnung Nr. 213 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und e, ,. über die Vereinheitlichung von Handdruckspritzen für den Feuer⸗ und Luftschutz
Vom 14. September 1944 .
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Feuerlöschgeräte im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942
! *
RGGBl. 1, S. C686) mit Zustimmung des Reichsministers für
üstung und Kriegsproduktion angeordnet: ö
Für den Feuer- und Lustschutz erforderliche Handdruck⸗ spritzen dürfen nur noch von solchen Firmen, die dazu eine besondere Genehmigung erhalten haben, und nur in den für sie zugelassenen Ausführungsarten hergestellt werden. An— träge auf Genehmigung sind au den Sönderausschuß Feuer⸗ löschgeräte, Um a. d. Donau, Schillerstraße 2, zu richten.
4
§2 ür den Feuer- und Luftschutz erforderliche Handdruck⸗ spritzen einschließlich des dazu notwendigen Zubehörs dürfen nur noch in den nachstehenden Ausführungsarten hergestellt werden: . L. Einstellspritze NN E 14031, Ausgabe Dezember 1942 2. Kilbelspritze PIR 14 030, Ausgabe Mai 194i, a) mit 10 Liter Inhalt, b) mit 15 Liter Inhalt. .
53 Handdruckspritzen, die den in 5 2angeführten nicht ent⸗ sprechen, sich aber schon in Fertigung befinden oder für die Vormaterial vorhanden ist, das für andere kriegswichtige . nicht verwendet werden kann, dürfen nur noch bis zum J. Oktober 1944 fertiggestellt werden.
§5 4
Reparaturen und Ersatzteillieferungen fallen nicht unter
diese Anordnung. r, 685 ; Die Hersteller stnd verpflichtet, der Geschäftsführung des Sonderausschusses Feuerlöschgeräte Auskunft zu erteilen und
Einstcht in die Geschäftsblcher, einschlägigen Unterlagen,
Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten.
55 In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge sind an den Sonderausschuß Feuerlbschgeräte zu
richten. §87
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach ss. 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
588 ;
Durch diese Anordnung bleiben die Bestimmungen der Polizeiverordnung vom 19. September 1944 (RchBl. 1, S. 5c) über Handfeuerlöscher und sonstige von Hand trag— bare Feuerlöschgeräte unberührt.
i 5 *
Diese Andrdnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, Sie gilt auch in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresliet sowie — mit Zustimmung des zuständigen
Chefs der n n, , n auch im Elaß, in
Luxemburg und im Bezir Bialhsto Berlin, den 14. September 1914.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.
Karl ange.
8.
Zusatzanordnung vom 16. September 1944 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rilstung und Kriegsproduktion zur Anordnung Nr. 195 des Bevoll mächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Vereinheitlichung von Fliehkraft⸗
Lüftern (gZentrifugal⸗Ventilatoren und Erhaisloren)
Vom 25. Mai 1948
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und FBumpen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver— ordnung über den Warenverkehr in der Fasfung vom 11. De—⸗ zember 1917 (RGGBl. J, S. 686) mit Zustimmung des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§z 2. Ziffer 1 der Anordnung Nr. 125 des Bevollmächtigten
für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau
über die Vereinheitlichung von Fliehkraftlüftern vom 25. Mai 1943 erhält folgende Fassung: „Die Durchmesser der Saugöffnungen von Fliehkraft⸗ lüftern von 200 mm ab sind nur nach folgender Reihe zu bemessen: 2090 250 309 710 8560 9090 1600 1800 2000 zahlenreihe R 20. Diese Zusatzanordnung tritt am Tage nach ihrer Berklin⸗ dung in Kraft. Die übrigen Vorschriften der Anordnung Nr. 125 gelten sinngemäß auch für die Zusatzanordnung. Berlin, den 16. September 1944. ; Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Neichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
35656. 4290 599 609 1000 1129 1250 1409 usw. nach der Normungs⸗
Zusatzanordnung vom 15. September 1944 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion zur Anordnung Nr. 199 des ee, e, ,. filr die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Bereinheitlichung der Tragkraft⸗
spritzen für den Feuer⸗ und Lufstschutz
Vom 11. Juni 1943
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Feuerlöschgeräte im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 194 i. l, S. Hs6) mit Zustimmuͤng des Reichsministers für tüstung und Kriegsproduktton angebrdnet:
S1. der Anordnung Nr. 139 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Vexeinheitlichung der Tragktaftspritzen für den Feuer- und Luftschutz vom 11. Tezember 1943 erhält folgende Fassung:
Als Tragkraftspritzen für den Feuer⸗ und Luftschutz sind nur die vom Arbeitsausschuß Tragkraftspritzen des Sonderausschusses Feuerlöschgeräte entwickelten Einheits. tragkraftspritzen mit der Kurzbezeichnung „TS 800“ und IS 100“ herzustellen. Die Herstellung darf nur nach den vom Arbeitsausschuß Tragkraftspritzen gefertigten und bei der Fachuntergruppe Feuerwehrgeräte, Giengen
m , n , , ,. * ae, , n,, , m 31 3 s . ; . * . 2 7 2 5 ; 1 ,. k d ; ;/ 7 7 ; 7 7 7 / e.
—
an der Breuzg, Baracke Memminger Straße, Zeichnungen erfolgen. Die Zusatzanordntung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. „Die übrigen Vorschriften der Anordnung Nr. 139 gelten sinngemäß auch für diese Zusatzanordnung.. Berlin, den 16. September 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl ange.
—
Anordnung Nr. 214 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichs minister für
hinterlegten
Rüstung und Kriegsprohuktion über die Konzentrierung der
Herstellung der Stahl⸗ und Metall sprihgeräte Vom 18. September 1944
Auf Vorschlag des Sonderaustchusses Kompressoren und Hen ß im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsmtinister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver— ordnung über den Warenverkehr in der Faffung vom 11. De— zember 1917 (RGBl. I, S. 3 mit Zustimmung des Reichs— ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeerdnet:
. §51 . Stahl- und Metallspritzgeräte im Sinne dieser Anordnung sind Geräte, die Stahl und Metalle in geschmolzener und zer⸗ stäubter Form auf Unterlagen auftragen.
82 ͤ Die Herstellung von Stahl- und Metallspritzgeräten sowie der JZusammenbäit von Stahl- und Metallspritzgerten sind mit Wirkung vom 1. Oktober 1944 nur mit besonderer Ge— nehmigung zulässig.
83
Für jede Type von Stahl⸗ und Metallspritzgeräten (BGau— * nn und Größen), deren Herstellung nach bem 1. Oktober 1944 erfolgen soll, ist ein Antrag auf Genehmi— gung einzureichen. Dieser ist in doppelter Ausfertigung unter jweifacher Beifügung von Schnittzeichnungen und PBeschrei— bung einzusenden. i , . Typen
spätestens bis zum 1. November 1914 erfolgen.
5 4 Ole Entwicklung neuer Stahl⸗ und . sowie die Weiterentwicklung vorhandener 96. und Metallspritz= gercte, die die Herstellung neuer Kon truktionszeichnungen lind Modelle erfordern, ift nur auf Grunb einer Sonder. genehmigung gestatte. 55
Aufträge, die bei nichtzugelassenen nn mn, hereits
vorlegen, dürfen bis zuin 31. Dezember 1544 noch argen werden, wenn hierfür erforderliches Matertal in erheblichem
Umfange beim Hersteller oder bet dessen Unterlleferanten
vorgearbeitet ist, das zu anderen kriegs wichtigen Zwecken nicht mehr verwendet werden kann. .
Die Herstellung von Ersatzteilen und die Ausführung von Reparaturen wirb durch diese Anordnung nicht berührt.
85
Sämtliche Stahl⸗ und Metallspritzgeräte sind ab 1. Me- zember 1944 mit einem Herstellerzeichen versehen zu liefern, as nicht entfernt werden darf. Aus diesem. Zeichen muß der Lersteller ohne besondere Schwierigkeiten zu ermitteln sein. Das Herstellerzeichen, dessen Form den Herstellern überlaffen bleibt, muß an sichtbarer Stelle, die dem Verschlesß oder Aus— wechslung nicht ünterworfen ist, eingegossen, eingeschlagen oder in sonstiger dauerhafter Form angebracht werden.
97
„Anträge auf Genehmigungen sind an den Sonderausschuß
hon ke sfere und Pumpen, Berlin⸗Charlottenburg g, ginden allee 15, zu richten.
58 Die Herstellung von Ersatzteilen und die Aus Reparaturen wird durch diefe Anordnung nicht
8 8
Die Hersteller find verpflichtet, der Geschäftsführung der
Fachgruppe Druckluft⸗ und Pumpenindustrie 6 afts⸗
gruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die
Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. f gewähren und Betriebsbesichtigungen un iche Prüfungen zu gestatten.
§ 10 ; Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
ge den gg 10, 12 bis 5 der Heron über den Warenverkehr bestraft. K
§5 11
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in. Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, 5 und Moresnet sowie — mit Justimmung der zuständigen Ehefs der Zivilverwaltun Y sinngemäß auch im Elsaß, in Lugemburg und im Bezir Bialystok.
Berlin, den 18. September 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. ; Karl Lange. .
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hrung von n !
z Berichtigung
zur Anordnung Rr. 80 des Leiters des Hauptaussschusses „Eleltrote mung beim Reichs minister für . 3 produktion über die Verwendung von Metallen in ber
Elektrotechnik vom 1. September 1944. (RAnz. Nr. 200 vom 6. September 1944.)
Im Sz 2 ¶. P) und g (ga) muß es
statt „für Starkstromgeräte DIN E 43 612“ heißen „für Kontaktniete in Schaltgercten DIN E 46 239.
es muß für die bereits in Fabrikatton
etwa erforder⸗
Reichs und Staatsanzeiger Nr. E38 vom 23. Oktober 1944. S. 3
ir M ems .
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10,00
— B., Kanada 3,7 nom. G., 382 B., Madrid —— G. Türkei — . wh, itz, 9 G., 16,55 B., Buenos Altes 102,00 G.,
Leitstelle für Normung und Typung auf dem Gebiet der Chemie Cline Leststelle für Normung und Typung auf dem Gebiet der Chemte ist im guge des vom Reichsminister n Rüstung und Kriegspréduktion erteilten Auftrages, die Normung nach einheit— lichen Gesichtspunkten guszurichten, -von diesem eingesetz! worden. Der Prästdent des Deutschen Kier mes il usses berief zur Leitung dieser Leitstelle den 1. Kurator der J BDT.⸗Reichsfach⸗ ee Chemie und Vorsitzenden des Vereins Deutscher Chemtker, Direktor Dr. Ramistetter. Mit dieser Berufung trat Dr. Ram⸗— stetter gleichzeitiß in das Präsidium des Deutschen Normenaus— chusses ein. Aufgabe der Leitstelle Normung und Typung ist es, olle ein nidgigen Arbeiten auf dem Chemlegebiet, das ist sowohl auf der Gebiet der chemischen Wissenschaft und Technik als auch auf den . Grenzgebieten zu aktibieren und sinnvoll zu—
einander abzustimmen. Für die Dir rung, (
chfüh dieser Arbeiten bedient sich der Vor— sitzer der Leitstelle für
ormung und Typung auf dem Chemie⸗ gebiet der Hauptngrmenstelle Chemie, die sich in Zukunft Haupt— liormengusschuß Chemie im Deutschen Normenausschuß nennen wird und der bekanntlich ein Gemeinschaftsorgan des Deutschen Normengusschusses, der NSBDT.⸗Reichsfachgruppe Chemie, des zereins Deutscher Chemiker und der Wirtschaftsgruppe Chemische hre darstellt. Die Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie delegierte Bröf. Fuchs in den Hauptnormenausschuß Chemie mit der Aufabe, für das Gebiet der chemischen Fertigung und Er⸗ zeugung die ständige Zusammenarheit zwischen dem Haupt⸗ lormengusschuß Chemie und der. Wirtschaftsgruppe Chemische, Industrie sicherzustellen. Die Geschäftsführung des Hquptnormen— a n,. Ehemie wird , , , durch den Direktor der NMSBDT⸗Reichsfachgruppe Chemie, Dr. Bretschneider, für die Abteilung allgemeine und gnalntische Chemie von Dr. 6. Schinde⸗ hütte, für die Abteilung chemische Großapparate und Werkstoffe don Vipl⸗Fng. A. rn.
— —
Soglaler Aufstieg ausländischer Arbeitskräfte
Auch die ausländischen Arbeitskräfte können, beim Vorliegen der allgemein gegebenen Voraussetzungen, in den deutschen Be— trleben den sozialen Aufstieg erreichen. Besondere zusätzliche Aus- bildungseißnrichtungen stehen dafür zur Verfügüng; selbstver tändlich ist aber eine der wichtigsten Vorausetzungen die ent prechende ng fen. Auch von den Betrieben der Bau— wirtschaft sind 3. B. vielfach Anträge au kan er g nn, aus⸗ ländischer Arbeitskräfte aus der Gruppe Y — der Hilfsarbelter — in die Gruppe 17 — der Helfer — und aus Gruppe JV in die Gruppe III, Facharhester, . worden. Der Generalbevoll⸗ mächtigte für den Arbeitseinsatz gibt dazu bekannt, daß keazn ein Aufrücken der Auslänber aus Gruppe V in i,. V, in Uebereinstinimung mit dem Reichswirtschaftsmtmnister, keine Be⸗ denken bestehen, wenn die ausländischen Arbeiter te für die Helferberu fe 91 den Begriffsbestimmungen und Berufsbildern Ur bie Berufe der deuschen Bauwtrtschaft geforderten Vorgus (dungen erfüllen. Cin Aufrücken aus Gruppe JV in die Gruppe Inn ist dagegen vorläufig nicht möglich, well die grundsctzlichen Fragen der Berufsausbildung ausländischer Arbeitskräfte zunächst einer , ü, . mit der ber Reichswirtschaftsminister sich . efaßt.
Wirtschaft des Auslandes
Weiterer Schwund der schwedischen Ausfuhr Stockholm, 21. Oktober. Schwedens veränderte handelspolitische Lage spiegelt sich in den soeben bekanntgewordenen Ziffern des Außenhandels für den September stark wider. Am nachhaltigsten d die Veränderungen auf der e n fun cn gf Die Aus⸗ erreichte im September nur noch 54,5 Mill. Kr gegen
68 Mill. Kr im August 1914 und 199,1 Mill. Kr im r .
1943. Für die ersten 9g Monate beträgt die schwedische us fuhr damit nur 599,3 Mill. Kr gegen 03.5 Mill. Kr im eien Zeit⸗ gum des Vorjahres, Die Ziffer ber Einfuhr beläuft sich im ö 136.5 Mill. Kr ges 140 Mill. Kr im August
no 1643 str im September 1943. Für die ersten 9 Monate gibt . dangch eine ziemlich behauptete Einfuhr von 135626 . kill, Kr in den ersten drei Quartalen des Dorf ahr. nnerhalb der einzelnen Warengruppen sind auf der . J September die Rückgänge am stärksten bei Mineralien vund etallen öh Arbeiten daraus, in, bes Papier, Zellstoff und Sol schließlich au und
tember au Mill.
olzwaren sowie bei Transportmitteln
von Textilerzeugni
2
Maschinen. In der Einfuhr weisen die bemerkenswertesten Rück gänge ebenfalls Mineralien und Metalle auf, ferner haben sich relativ stark ermäßigt die Einfuhr von Häuten und Fellen sowie
c Für die Einfuhr von chemischen Produkten sowie von Maschinen Und Transportmitteln ist demgegenüber zunächst noch immer int Vergleich zum September des Vorjahres eine kleine Steigerung zu verzeichnen.
Anhaltend schwere Sorgen Grosbritanniens um die Zukunft seines Außenhandels
Stockholm, 21. Oktober. In einem um die Zukunft des bri⸗ rn Exporthandels sehr besorgten Artikel fordert die „Daily Mail“ die Regierung auf, ihre Pläne für die Wiederhelebung des britischen Warenerports bekanntzugeben. Amexikanische Ge⸗ schäftsleute und Ezporteure sejen von ihrer Regierung in die Lage versetzt worden, genaue Berechnungen darüber anzustellen, welche Gilter und welche Mengen für den Friedensbedarf her— gestellt werden könnten. Nicht P in England, da es hier an zusammenhängenden Plänen vollkommen sehle. Was den Fa— briken von seiten der Regierung bisher an Konzessionen ein⸗ geräumt worden sei, würde stückweise aus ihr herausgeholt wer— den müssen. Die Baumwollindustrie habe nicht genug Arbeiter, um das Zweischichtensystem wieder ,. um die ver⸗ lorenen Märkte wieder ju erobern, und die Kohlenindustrie sei in einen schaottschen Zustand. Die Schiffahrtsindustrie sei schwer ar elch gen worden. Dies aber seien die Faktoren, auf welchen die Größe und der Reichtum Englands . wor⸗ den seien. Es stehe ein schwerer und harter Kampf bevor, um die frühere Bedeutung wieder zu erlangen. Wag dringend fötig sei, sei eine 69 und klare Politik seitens der Regierung sowie eine feste hand, um die Industrie durch die Uebergangsperiode hindurchzuführen.
i ö Irankreich ohne Post
Berlin, 21. Oktober. Während die öffentlichen Dienste in Frankreich nach der deutschen e h nn im Jahre 1946 ehr rasch wieber in Gang kamen, 9 ähnliches bisher weder dem de⸗Gaulle⸗Regim? noch den en isch⸗amexikanischen Besatzungs⸗ truppen gelungen. Vel zwi t fünktioniert die Postzustellung noch immer nicht. Der Londoner „Daily Herald“ berichtete 6 Septeniber, daß Frankreich zur Zeit keinen Postdienst habe, 11. a. wird gesagt: „Nur in Paris selbst funktioniert die Lokaspost. Es wird mindeflens bis Ende Oktober dauern, bevor der arb ie wieder in Gang etch wird. Bis dahin wer⸗ den sich dann wenigstens 10 Milllönen Briefe aufgestapelt haben, die zunächst befördert werden müssen. Kaum eine Familie gibt es in gaitz Frankreich, die nicht auf Nachrichten von abwesen= den Verwandten oder Freunden wartel. Einige find sfflehen, andere haben sich der Wehrmacht zur Verfügung gestellt ufw. Bis der Postbote sein Amt wieder aufnehmen wird, wird man sich weiterhin an Soldaten in Treckern und Kraftwagen wenden müssen, um sie zu bitten, Briefe mitzunehmen.“
4. Verichte Jon auswärtigen Devisenmartten
London, 21. Oktober. (D. N. B.) New Hork 4, oe M.ñ — 4 03 , 11 (offiz.) 44,00, Montreal 4,13 -= 4,47, Schweiz 17, 509 —– 17,45, Stockholm ö, 5 = 16 gz, Lissabon — —, Rio de Janeiro ge d =.
21. Oktober.
90,37 8, iz,
—
„Stockholm, 21. Oktober. (D. R. B.) London 16z,ss G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris — — G., — — Bi, YVrüssel —— Ge, — — B., Schweiz. Plätze 97, 06 nom. G., 97,89 B., Amsterdam — — G.,
S7, 90 G., 87, 90 B., Oslo 95,35 num. G.,
4, is G.,
an
—
n Berlin e ente Notierungen für telegraphische . Geldsorten und Banknoten
Australien (Sidney) *...... Belgien ( Brisssel u. Antwerpen) Brastlien (Rio de 9? iro) .. Britisch⸗Indien (Bombanj⸗Cal⸗ eutta) *. 2 0 ... Bulgarien (Sofia) ..... 6663. Dänemark (Kyöpenhagen) ..“ England (Lonbon) ..... .... Finnland (Helsinki) ... ...... Frankreich (Paris) ...... .... Griechenland (Athen) Holland (Amsterdäam u. Rotter⸗ dam) ** . 6 .. ran (Teheran) Island (Reykjavik) Itallen (Rom und Mailand). Japan (Tokio und Kobe) ... Kanada (Montreal) ...... Krogtien (Agram) Neuseeland (Wellington Uorwegen (Sslb) Portugal (Lissabon) Runtänien (Bukgrest) ... ' Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) *. ü Schweiz (Zürich, Basel und Bern) = . Serbien (Belgrad) ; Slowakei (Preßburg) . genen (Madrid u. Bareelsna) Sidafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) Türkei (Ystanbul) .. ...... ... Ungarn (Budapest) ...... Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (fen Jort) .
Zelegraphijche Auszahlung
1 1 1 1 1 1
1 Cruzeiro . wa.
109 Rupien — — 109 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfund — a. 100 Finnmar! — — 160 Frs.
100 Drachmen
100 Gulden 100 Rialis
1
100 Lire 100 Yen 1 fan dd. Dollar 100 Kuna 1 neuseel. Bfd. 190
100 Esetda 100 Lei .
100 Kronen
190 Frs. 199 serb. Dinar 1990 slow. Kr. 100 Pesetas
1 sübdafr. Pfd. 1 tütk. Pfund 109 Pengb 1èPeso
20. Oktober Geld Brief
28. Ortober Geld Brief
ägypt. Pfund — — — f gn 18,79 18,868 18,79 09 Franken S360, 57 8t, os 80,902 Pap⸗Pes. 0,6588 o, 5g O0, 688 austr. PRPfund — 00 Belga 39,96
18.85
31 68 6, Sg?
ao, 00
40,0 38,96
S2, 16 6g, as
1,5668 1,872 1, 66s 132,0
132, 70 14 59
14,51 36, 50 35, 29 16, 91 8,99 os, 711 58, 591
4,095
56, 6 10, 15
132,70 14,5 S6, 42 9, 99 S6, 5h
00 isl. Kr.
5, 0s
58 as 10 21
4,995
5h, 76 10, 16
Kronen
56, 46
57.39 43995 3597
a6 dßg3 es,
59, 5s
58, 01 6, 9h
38, 505 6, gz o5
1B 998 1,198
1,982 1, 201
1 Dollar —. .
Mx ᷣᷣᷣ—ᷣ··ᷣ·ᷣ—ppůy— 6
Für den innerdeutschen Verrechnungsvoerkehr gelten folgende Kurse:
innland rankreich .. ...... ......
ulgarien. ...... 3.6.6 6 666
Austtalien, Neuseeland ...
Britisch⸗Indien —— * 5 52
Kanada ...
WVereinigte Staaten von Amerika.... ...... Brasilien 2 2
England, Aeghpten, Sübafrikanische Union .....
— x 2 — ö
Geld 9, 89 5 Do 4,995 3,047
91] 418 2, Oßzs 495 6, 136
25
8282
— .
Auslündische Geldsorten und Banknoten
Sovereigns ... ...... ...... 20⸗ sranes⸗Stücke 2 55.. Gölb⸗Dollars .... Ueghyptische ...... .... ...... Amerikanische: 1000 — 5 Hollar
2 unb 1 Dollat Ar entinische 5 ine lie 222488644 Belgische 225228889 .. Brasilianische ...... ade, ne; Brit isch⸗Inbische .... ..... 2. Bulgarische: 500 Lewa und
darunter ...... g. . Dänische: große.. ......
10 Kr. und barunter Englische: 10 6 und darunter. Finnische ; Französische ⸗ Holländische 882 Itallenische: große ... 3.5...
10 Lire ......
Kanabische
tout ische
Norwegische: 50 Kr. u. darunter
Rumänische! 1090 Lei und oh Lei Ye nn ase e, , ‚.
Schwedische: große 3
50 Kronen ünd darunter . Schweizer: große !
100 Frs. und darunter .... Serbische ...... Slowakische: 20 Kronen und
dartinter 2 Sübnfrikanische Union
ürtische 1.16.8...
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8. Mufgebote
866 l] Aufgebot von Nachlaßgläubigern. 64. F. 40144. Am j0. September 1941 ist zu Hamburg verstorben der greg sch ach er Heinrich Appel. Auf Antrag des Nachlaßveriwalters, des be⸗ eidigten Buchprüfers Hans Pohlmann, Dantzurg, lo, Am Weiher 1 werdei Fotdelun alle Nachlaßglüubiger des Verstorbenen .
1
gf den Nachlaß
iz Uhr, dem , .
termin be
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, ihre Rechte bei dem Amts⸗- (n.
gericht Hamburg, Abteilung 54, Sieve⸗ ingplatz, Ziviljustizge bäude Zimmer 16, spätestens in dem auf Donnerstag, den 11. Januar 1945, 11 Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat dle Angabe des Gegenstandes und des
icht Grundes der Forderung enthalten. nich
digung der rkundliche Beweisstücke ind in Ur⸗ chrift oder Abschrift beizufügen. Nach- laßgläubiger, die sich nicht melden; können unbeschadet bes Rechts, vor den, Verbindlichtesten aus Pflichltellsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück=
(.
Vetmächtniffen und Au Gläubiger, denen der schränkt gebot nicht betroffen.
nsoweit. Befriedigung verlangen, als en 8.
6sIosung usw. von Wertpapieren,
8. Qommanditgesenlschaften auf Aktien, 11. Genoffenschaften,
7. Attiengeselischaften, g. Deutsche Kolonialgefellschaften,
19. Gesellschaften m. v. D.
n!
.. =.
1
g0. Oktober Geld Brief
20,ss go, 46 I6, 22
23. Ołttober Geld Brief 20,86 20, 46
1 Stüc 1 äghypt. Pfd.
1 . 1Dollar 1Pap.Pes.
1ẽ austr. Pfd. 109 Belgas
1 ere to 100 Rupien
100 Lewa 199 Fronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. — 100 Finnmart 5,075 5,01 182,70 10, 2 10, 2 1,01 5 ol 57, 11
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69, 6 58, o7 68, 07
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1090 Gulden 190 Lire
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109 Kronen 1090 Kronen 100 Frs.
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198 60, 768
Unfall. unk Znvglidenversicherungen, . d were n wh . iedene Bekanntmachungen. .
daher aufgefordert, ihre Forderungen es verstorbenen ülius Anton Blochius spätestens in dem auf den 15. Dezember 1944, vorm. unterzeichneten anberaumten Aufgebots⸗ diesem Gericht anzumelden. Die Anmelbung hat die Angabe des Begenstandes und. des Grundes der zu enthalten; Beweisstücke d in Ürschrift oder ÄAbschrift betzu⸗ Nachlgßgläubiger, welche ich nicht melden können funheschadet es Rechts, vor den Vęrbindlichkeiten und Pflichtteils rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden) von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befrte⸗ ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Ihenhl er aus Pflichtteil srechten, lian sowie die
Erbe ĩ aftet, werden durch das Auf⸗
Amtsgericht Frankenberg . . ? Ir 19
nach dentschem Recht zu beurteilen sind, und mit Wirkung für das im Inland befindliche Vermögen. — aß / s1 Fa. 41. Berlin, den 12. Oktober 1944. Amtsgericht Berlin.
S7õd Aufgebot. 2 F 444. Die Frau Olga Höpfner geb. Steinke in Leslau, . 3, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs der Kteissparkasse Leslau Nr. 1737 bean tragt. Der Jnuhaber des Sparkassen⸗ buchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Februar 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Les⸗ lau, Hans⸗Schemm-⸗St. 20, anberaum-⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, 2. widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wirb.
Leslau, den 13. Oktober 1944.
Das Amtsgericht.
Gelsenkir
Rein endet.
unbe⸗ 8759 e den In der Nachlaßsache Knevel⸗Ditzum wird der am g. 8. 1994 vom Amts⸗ gericht Weener erteilte Erbschein be⸗
Erg ; treffend die Erbfolge in den Nachlaß des Bek
. zu werden, von den Erben nur
nach . der nicht aus⸗ 6 lossonen Gläu chuß ergibt. Hamburg, den 239. September 1944. Das Amtsgericht. Abteilung 54.
iger noch ein Ueber⸗
— 1. ö . ss im 6. Blochius 1. rau Else Einberger geb. in . 4h, Obeérstdorfer Str. 16 als Miterbin des am 16. 2. 1944 in Braunsdorf verstorbenen Majors g. D. Julius Anton Blochtus, hat das ur; un botsverfahren * Zwecke der Aus⸗ ee, von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden
.
or ß0)
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 12. Oktober 1944 ist der Tod des a) Arie van Dyk, geboren am 1001 zu Maasllus, Pierson⸗ holländischer Staatsangehö⸗ riger, b) des. Theodor Molniak, gehoren am 2. Februar 1906 zu Lofowa, Kreis Delgtyn, Staatsangehöriger des ehe⸗ maligen polnischen Staates, festgestellt d als Zeitbünkt des Todes heider der 94. Jun 1944. Die Todeserklärung der Genannten erfolgt nur mit Wir⸗ kung für die Rechtsverhältnisse, welche
der am 15. 1 1934 verstorbenen Ehe- gesetzes. frau des Böttchermeisters Heinrich Knevel, Bettje geb. Knevel, wegen Un⸗ richtigleit für kraftlos erklürt. — des
VI 40/34. Amtsgericht Leer, 11. Oktober 1944.
859
. tober 1944 sind
der Stadtsparkasse 106 163, ausgestellt fü— jährige Dorbtheg Wirtz, und. Nr. 1096 164, gusgestellt für den minder⸗ jährigen Dieter Hans Wirtz, beide in
Ausschlußurteil vom 12. Ok⸗ ie Sparkassenbücher Gelsenkirchen Nr.
̃ Die für die minder⸗
.
—
12. Offene Handels⸗ und Qommanditgesellschaften,
Gelsenkirchen, Erichstraße 7, wohnhaft, für kraftlos erklärt worden. en, den 12. Oktober 1944. as Amtsgericht.
4. Okssenlliche ulelungen
Ssi62] Oeffentliche Zustellung.
6 R. 136/44. Die Ehefran Micha⸗ eb. Zemanek, Land⸗ wirtsfrau in Zabrzeg Nr. 2, Prozeß⸗ bevollmächtigte! Steffan, Dr. Schulz und Zieleckl in — — rn llagt
an
line Tomaszezyk
149 Ehegesetz u
en Cra §8 690 des Ehe⸗ r
ur, mündlichen
echtsstreits vor die 1. Zwilkammer
Landgerichts in Se,
Zimmer 35, auf den 4. Janüar 1945,
10 Uhr, mit der w r n. e . er
bei diesem cht zu⸗ Hie n als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu 3
Bielitz, den 16. Oktober 1944. eschäftsstelle des Landgerichts
org5] Deffentfsche Jusseslung. 23 , . r pe aus Königshütte ⸗⸗ Bismard!,
ich durch ein ö a R
89) ᷣ
8 Wirtschaftsführung durch einen
Treuhänder aüf dem Hofe des Bauern 3 Schaper in Anderbeck ist be⸗
Halberstadt, den 16. Oktober 1944. Das Anerbengericht.
NRechtsampälte Dr.
egen ihren
eklagte wird hiermit erhandlun des
Bielitz,
Tan nenberg⸗
Ehemann, Y dwirt Rudolf Tomaszezyt, zur dez , . n k. früher in Zabrzeg Nr. 2, quf Ehescheidung aus
. ind ö. 4
raße 22, Prozeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt Kudera aus Königshütte, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Rechnungsführer Wilhelm Kempa aus Königshütte⸗Bismarck, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehr⸗ scheidung und. i iss nnn f, des Beklagten. Wir laden, den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des echtsstreits bor die 7. Zivistammer des , . in Kattowitz lauf den 6. Dezember 1944, vormittags 10 Uhr, mit der n g ung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts—= anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver— treten zu lassen.
Kattowitz, den 9g. Oktober 1944.
er Urkundsbeamte ⸗ der Geschäftsstelle des Landgerichts.
868
1 R 175/44. Oeffentliche Zustellung. er Landwirt Johann Tremmel aus Schgrleika Nr. 125, Kreis Blachstädt, O. S. H ge bevallin chtigter; Rechts⸗ mwalt Steglsmund in Sppeln, klagt gegen sesne Ehefrau Emille Tremmel geb. Mürwald, früdber in Czudin in der Bukowing, z Zt. unbekannten Aufent- halts, mit dem Antrage auf Eheschei⸗ dung. Die Beklagte wird zur müänd⸗ lichen Verhandlung des el n vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts in Oppeln, Zimmer Nr. 65 im II. Stock, auf den 16. Januar 1945, 10 Uhr 30 Minuten, mit der Aufforde⸗ rung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt as Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. Oppeln, den 10. Ok- tober 1944. Die Geschäftsstelle des
Landgerichts.