1944 / 240 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 240 vom S5. Oktober 1944. S. 2

9

Bekanntmachung über die Fortsetzung des Gemeinschaftswerks des deutschen Pelzveredlungsgewerbes

Auf Grund des 5 10 der Satzung des durch Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 10. April 1940 (Ranz. Nr. 18 wm 13. April 1940) errichteten Gemeinschaftswerks des deutschen Pelzveredlungsgewerbes wird durch mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers ergangenen Beschluß des Beirats das Gemeinschaftswerk des deutschen Pelzver⸗ edlungsgewerbes bis zum 31. Dezember 1945 fortgesetzt.

Leipzig den 1. Oktober 1944. Gemeinschaftswerk des deutschen Pelzveredlungsgewerbes.

E. Ehrhardt.

Erteilung der endgültigen Prüfbefugnis für amiliche Prüfungen an die Textilprüfanstalt (Oeffentliche Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft) in M.⸗Gladbach⸗Rheydt. Bek. d. RM sWEV. vom 20. Oktober 1944 WN 877/44, 33 EIVb -

Gemäß Abschnitt. III, Ziff. 6 der „Anordnung über die Zulassung von Oeffentlichen Prüfstellen für die Spinnstoff⸗ wirtschaft“ vom 20. März 1940 WN Nr. 407140, J. Angn. (b) Deutscher Reichsanzeiger und Pr. Staatsanzeiger Nr. 90 vom 17. April 1940) wird der Textilprüfanstalt (Oeffentliche Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft) in M.⸗Gladbach⸗Rheydt an Stelle der mit Erlaß vom 26. Ok⸗ tober 1943 WN Nr. 1391, EIVb erteilten Genehmi⸗ gung die endgültige Prüfbefugnis für alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde besonders vorgeschriebenen Prüfverfahren, sowie darüber hinaus für Sonderunter⸗ , en auf dem Fachgebiet „Gesamte Textilindustrie“ erteilt.

1

Michtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 42 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 20. Oktober 1944 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 9. 10. 44, Beisetzg. ausländ. Arbeitskräfte d. öffentl. Dienstes. RdErl. 10. 10. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg.: hier: Entschädigungsges. RdErl. 11. 10. 44, Versicherungsfreiheit d. ehem. polnischen öffentl.⸗rechtlichen Bediensteten. RdErl. 11. 10. 44, Totaler Kriegseinsatz; hier: Ziff. 1 der Ueberleitgs.⸗Best. zur Ma. RdErl. 11. 10. 44, Ausf. Best. zur Unfallversicherg. d. nicht⸗ beamteten Dienstkräfte. Polizeiverwaltu ng. RdErl. 20. 9. 44, Arbeitseinsatz d. Gefangenen. RdErl. 6. 190. 44, Preise d. Olympia⸗Farbbänder f. Schreibmaschinen. St aatsange⸗

mnminister aufgestellt hat.

12. 10. 44, Erwerb d. dtn. , durch deutsch⸗ stämmige Angehörige der Wehrmacht, Waffen⸗ SS, Pol., des RAD. u. der ST. Wehrangelegenheiten. Kriegsschäden. Familienunterhalt. RdErl. 13. 10. 44, Erfassg. d. Ge⸗ burtsjahrgangs 1928. RdErl. 13. 19. 44, Weiterzahlg. d. Bezüge bei kuürzfristigem Notdienst. RdErl. 14. 10. 441, Kriegsschäden außerhalb d. Reichsgebiets Wohlfahrtspflege und Jugendwohlfahrt. RdErl. 16. 10. 44, . nicht⸗ einsatzfähiger ausländ. Arbeitskräfte Voltksgesundheit. RdErl. 10. 10. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg;; hier: Einstellg. v. Meldgn. über Ausgaben f. Maßnahmen d. Erbpflege. RdErl. 13. 16. 44, Neuordng. d. medizinischen Studiums. Aerztl. Prüfgn. Veterinärverwaltung. RdErl. 11. 19. 44, Entseuchg. d. Milchkannen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Halbjährlich 4,360 Re für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt; und 5,40 et für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Aus der Verwaltung Der Steuerabzug bei längeren Lohn⸗ und Gehaltszahlungsräumen

Nachdem der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz an⸗ geordnet hat, daß für Betriebe mit mindestens 20 Arbeitnehmern nur noch Lohnzahlungszeiträume von einem Monat, einem Viertel⸗ jahr und, in vom Treuhänder zugelassenen Ausnahmefällen, von vier Wochen und fünf Wochen in Frage kommen kleinere Be⸗ triebe können freiwillig zum verlängerten Lohnabrechnungszeit⸗ raum übergehen werden in der Deutschen U aus dem Reichsfinanzministerium die steuerlichen Folgerungen hierzu erläutert. Danach stehen für die genannten Lohnzahlungszeiträume amtliche Lohnsteuertabellen zur Verfügung, die der Reichsfinanz⸗

Durch den Uebergang von der, wöchentlichen zur monatlichen Lohnabrechnung können sich für die Arbeitnehmer Belastungs⸗ verschiebungen ergeben. Sie sind darauf zurückzuführen, daß die Monats-Lohnsteuertabelle eine Durchschnittstabelle ist, die für jeden Monat 25 Arbeitstage annimmt, ohne Rücksicht darauf, an wieviel Tagen der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat. Eine Aenderung der Monats⸗Lohnsteuertabelle ist nicht möglich. Die Unterschiede in der Höhe der Steuerbeträge müssen im Interesse der Vereinfachung hingenommen werden. Es handelt sich dabei allerdings in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle um Beträge, die unter einer Reichsmark liegen. 3. Der Arbeitgeber ist ferner ermächtigt, die Reichspfennigbeträge, die er bei einer Lohnzahlung nicht mit auszahlt, auf eine der nächsten Lohn⸗ oder ö zu übertragen oder sie jährlich oder halbjährlich in einer Summe auszuzahlen. Im ersteren Falle werden die übertragenen Pfennigbeträge zusammen mit der Lohnzahlung, der sie zugerechnet werden, nach der Lohn⸗ steuertabelle versteuert. Auch im zweiten Falle sind sie zusammen mit dem laufenden Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums, in dem die Pfennigbeträge in einer Summe ausgezahlt werden, nach der Lohnsteuertabelle zu versteuern. Eine Versteuerung der in einer Summe ausgezahlten Pfennigbeträge nach den festen Sätzen des 5 35 der Lohnsteuer⸗Durchführungsbestimmungen kommt nicht

aftsteit

in Betracht.

arm .

hörigkeit, Paß⸗ und Ausländerpolizei. RdErl. Mir t ch

Aus dem Kriegsschäden recht Entscheidung über die Versagung einer Nutzungsentschädigung

Das Reichskriegsschädenamt hat in seiner Entscheidung des ersten Spruchsenats vom 29. April 1942 (Dt. Verwaltung S. 262, sog. Ufa⸗Entscheidung) den Grundsatz entwickelt, daß einem Unter⸗ nehmen der gewerblichen Wirtschaft die Zahlung von Nutzungs⸗ entschädigung für entgangene Einnahmen in der Regel zu ver⸗ sagen ist, wenn seine Einnahmen und die ihnen entsprechenden Gewinne im Schadensjahr diejenigen des letzten Kalender, Ge⸗ schäfts oder Steuerjahres (Vergleichsjahr) uͤbersteigen. Diesen Grundsatz hat er in seinem Beschluß vom 8. September 1913 (Reichssteuerblatt 1944 S. 63) auch auf den Fall der durch Nutzungsverlust erwachsenen laufenden zusätzlichen Ausgaben er⸗ streckt. Runmehr hat der 3. Senat des Reichskriegsschädenamtes in seinem Beschluß vom 23. Mai 1944 RK A III. 16. 44) (Dt. Verwaltung Nr. 8 S. 227) entschieden, daß die Grundsätze der sog. Ufa⸗Entscheidung auch für einmalige zusätzliche Ausgaben gelten. Werden diese Ausgaben durch einen Mehrgewinn im Schadensjahr gegenüber dem Vergleichsjahr gedeckt, so liegt nach Ansicht des Senats keine Veranlassung vor, den Fall anders n behandeln, wie es bei laufenden zusätzlichen Ausgaben zu ge⸗ chehen habe; das eine wie das andere Mal erscheine es angemessen, daß der Geschädigte die vermehrten Ausgaben selbst trägt.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Fahrradgeschäft des Antragstellers wurde Ende April 1942 durch Feindeinwirkung völlig zerstört. Auf Grund des Reichsleistungs— gesetzes wurde für ihn ein Ausweichgeschäftslokal in Ansprüch ge⸗ nommen, das bisher ein Eisdielenbesitzer innegehabt hatte. An diesen hat er für das Kalenderjahr 1912 eine behördlich festgesetzte Abfindung in Höhe von 2391490 zahlen müssen, die den Ver⸗ dienstausfall des Eisdielenhesitzers für das Kalenderjahr 1912 darstellt.

Dieser zusätzlichen Ausgabe, die den Gegenstand der vorer— wähnten Entscheidung des 3. Senats hildet, steht eine nicht un— erhebliche Steigerung sowohl des Umsatzes als auch des Rein— gewinns im Jahre 1942 im Verhältnis zum Vorjahr gegen⸗ über, so daß sie dadurch ausgeglichen ist.

Handelsvertreter sind aufzeichnungspflichtig

Der Leiter der Fachgruppe Handelsvertreter und Handels— makler hat eine Anordnung getroffen, mit der die Mitglieder der Fachgruppe Handelsvertreter und Handelsmakler verpflichtet werden, spätestens für das Geschäftsjahr, das nach dem 30. Sep⸗ tember 1944 beginnt, Aufzeichnungen über den Geldwert des von ihnen vermittelten Warenumsatzes zu machen und die Belege . Provisionsgutschriften, Rechnungsdurchschläge usw.) ge⸗ ondert aufzubewahren. Zuwiderhandlungen werden nach 5 17 Abs. J der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirt- schaft bestraft. Die Fachgruppe Handelsvertreter und Handels—⸗ makler teilt: zu dieser Anweisung ergänzend mit, daß es sich. empfiehlt, die Aufzeichnung fortlaufend so durchzuführen, daß auf jeden Fall die Höhe des für die Ermittlung vereinbarten Entgelts die Warengrt nach handelsüblicher Bezeichnung somie Name und Niederlassungsort der betreffenden Firma ersichtlich sind. Wenn es sich ermöglichen läßt, ist es auch wünschenswert, daß neben den wertmäßigen Warenumsätzen auch der mengen mäßige Warenumsatz erfaßt wird. ;

Wirtschaft des Auslandes

Dänisch⸗norwegisches Warenaustauschablommen

„Kopenhagen, 24. Ottober. Zwischen Dänemark und Norwegen ist ein Warenaustauschabkommen für die Zeit vom 1. Oktober

sogenannte „tägliche Brot“ des

Berücksichtigung der Waren, deren Herstellung noch nicht ange⸗

ds. Is. bis zum 31. März 1945 abgeschlossen worden, das eine

Lieferung dänischer Waren nach Norwegen im Werte von etwa 506 Mill. Kr. und eine Einfuhr norwegischer Waren nach Däne⸗ mark im Werte von etwa 47 Mill. Kr. vorsieht. Die dänische Aus⸗ fuhr nach Norwegen wird u. a. umfassen Lebensmitel, Sämereien, verschiedene Industriewgren, Maschinen, Medizinalwaren fowie Arbeiten aus Eisen und Stahl. Norwegen wird dafür an Dänemark vor allem liefern Dünger, Papier, Papiermasse und andere Roh⸗ stoffe für die dänische Industrie. !

Sorgen der englischen Wollwarenindustrie

Zürich, 24. Oktober. Auf Grund von Nachrichten aus Brad⸗ ford, dem Mittelpunkte der britischen Wollwarenindustrie, wird das Problem der Wiedergewinnung des Ezportes von Wollwaren eifrig studiert. Es wird nun, bekanntgegeben, daß durch Kriegs⸗ einflüsse der Export von Wöllfertigwaren von rund 100 Mill. Quadradyards d. h. der Durchschnitt der Jahre 1936 = 1939 auf ungefähr 44 Mill. Quadrgdyards für das am 31. März 1944 endende Jahr gesunken sei. Die Ausfuhr von Halbfabrikaten ist von 70 Mill. Ib auf rund 15 Mill. Ib gefallen.

Vor dem Kriege war Kanada einer der wichtigsten Abnehmer der britischen Wollwarenindustrie, im Jahre 1538 betrug der Export an 15 Mill. Quadradhards. Die Entwicklung der ein— heimischen Industrie war aber so rapid, daß der Verbrauch an Rohwolle von 63 Millionen Ib vor dem Kriege auf über 130 Mill. Ib im Jahre 1942 anschnellte. Die Erzeugung von Fertig⸗ waren verdoppelte sich auf 28 Mill. JYJards, wovon rund 16 Mill. militärischen Zwecken dienten. Es wird nun erörtert, wie sich die Umstellung von der Kriegs- auf die Friedensproduktion aus⸗ wirken wird. Infolge der schnellen Entwicklung der einheimi⸗ schen Industrie zwischen den beiden Weltkriegen zählte Australien nicht zu den Hauptabnehmern, aber auch hier stieg der Woll— verbrauch von 378 Mill. Ih vor dem Kriege auf 75 Mill. 1 im Jahre 1943. In, Argentinien, einem der wichtigsten über— seeischen Märkte, beträgt der Wollverbrauch in den eigenen Fa— briken an 100 Mill. I jährlich, verglichen mit dem Vorkriegs⸗ stand bedeutet dies einen Anstieg um nicht weniger als 80 55. Auch in Uruguay und in Brasilien verlief die Entwicklung in h e. daß Es wird angenommen, daß diese relativ neuen Produzenten ihre. Industrie durch Zölle zu schützen versuchen ö In i. der Wollindustrie weist man jedoch darauf hin, daß die Aus uhr der Spitzenqualitäten nicht ausreiche, um die beab— sichtigte Steigerung der Wollwarenausfuhr hervorzurufen. Das tägliche 3 Wolleporteurs müsse ebenfalls . 26 g inn wendet sich die Hoffnung ach Osten, insbesondere na em sowjetrussisch inefi und indischen Markt. . kreten cken chen ff hen

Kampfansage an Washington Spanisches Echo zum neuen

. argentinischen Industrieschutzgesetz Madrid, 24. Oktober. In spanischen Wirtschaftskreisen wird die kürzlich ergangene argentinische Verordnung über den Schutz der neuen Industrien mit Interesse verfolgt. Bekanntlich sieht diese Verordnung einen Schutz der neuen argentinischen Produktion gegen ausländischen Wettbewerb nach Beendigung des Krieges durch eine Einfuhrkontrolle und durch Ausfuhrsubventionen vor. Ferner sollen Spezial⸗Zolltgrife mit einem Aufschlag von 50 9. gegenüber dem Normal-Holltarif gelten, falls die ausländischen Waren billiger als die einheimischen sind, und zwar auch unter

. ist, was praktisch den Beginn eines neuen Produktions⸗ abschnittes in Argentinien bedeutet. Die Schutzzölle garantieren auch der schwachen. und geringwertigen Kriegserzeugung bei Vie derbeginn der Einfuhr ein rentables Weitexbestehen in der Nachkriegszeit. Darüber hinaus sind Einfuhrkontingente und . Einfuhrverbote vorgesehen und weitere Subventionen an notleidende Industrien. Dieses Programm wurde für die Mindest⸗ dauer von fünf Jahren nach Kriegsende vorgesehen.

In spanischen Exportkreisen weist man darauf hin, daß Argen⸗

Kanada (Montreal) ..... .

England, Aegypten, Südafrikanische Union ...... ....

. Einführung einer radikalen Schutzzoll-Politik folge, was als Vorzeichen für die Ausdehnung dieser Politik auch auf andere Südamerika⸗-Länder aufgefaßt wird, wo ebenfalls industrielle Neu⸗ gründungen erfolgt sind. Die argentinische Maßnahme sei um so bedeutender, als der argentinische Markt die größte Kaufkraft und auch Aufnahmefähigkeit in Südamerika besitzt. Die Veröffent— lichung des Dekrets wird ferner als eine deutliche Kampfansage an 5 ton angesehen und dabei der Wille Argentiniens zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Ablehnung jeder Vormund— schaft unterstrichen. ;

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 24. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 18,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580, 10 B., Osio 567, 60 G., 56s, 89 B., Kopen' hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,19 B., Madrid 236,65 G., 236,065 VB., Mailand 99, go G., 109,10 B., New Port 24,98 G. 26,02 B., Paris 49,95 G., 50 B., Stockholm 59c, 50 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 24. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 3, Berlin 136,20, Bukarest —, Helsinki —— London Mailand 13,52, New Jork Paris Prag 13,52, Preßburg 1II,7, Sofia Zagreb 6,81, Zürich 80, 20.

London, 24. Oktober. (D. N. B.) Neiv Jork 4,02 s —=*4,03 , Spanien (ffiz.) 41,06, Montreal 4,43 = 4,47, Schweiz 7,30 = 17,46, Stockholm 16,85 16,95, Lissabfön —, Rio de Janeiro 82, 84 ye ( sis. ö

Zürich, 24. Oktober. (D. N. B.) U1I40 Uhr. Paris 7,75, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69, 26, Mailand 22,56 B., 2 Madrid 9,75, Holland 2295, Berlin. 172,5, Lissabon 17,90, Stockholm 102,63, Oslo gs, 62 , Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,7 4, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb S8, 5, Istanbul' 3,50, Bukarest 2,37, Helsinki 8,70, Preß— burg 16,00, Buenos Aires 97, 25, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 24. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New

11,25, Rom Amsterdam 264,76, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9, 83s, Sofia —, Madrid —, Bukarest Alles Briefkurse.

Stockholm, 24. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G. 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,560 B., Paris G., B., Brüssel —— G., B., Schweiz. Plätze 97,06 nom. G., 97,89 B., Amsterdam G., B., Kopenhagen SJ.é60 G., 8590 B., Oslo 96,35 nom. G., 95,65 B., Washingkon 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 835 G., s, 5h B., Rom G., B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid G., Türkei B., Lissabon 16,29 G., 16,565 B., Buenos Aires 105,00 G., 104,00 B.

.

London, 24. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 2s, o, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gol? 168. —.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Aus zahlung, ausländische Geldsorten und Ganknoten

Telegraphische Auszahlung

25. Ortober Geld Brief

26. Ottober Geld Brief

1éägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken 1Fap. - Pes. 1 austr. Pfund 100 Belga 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa 52, 15

18,79 0, 9d 6, gs

389, 96

1s, 8ᷣ Si os o. ße

ao, oa

16,79 0, 9 6, 55s

Belgien ( Brüssel u. Antwerpen) Brgsilien (Rio de Janeiro)... Britisch⸗Indien (Vombay⸗Cal⸗ cutta) .... ... ...... . Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) .... England (London) . Finnland (Helsinkü ..... ..... Frankreich (Paris) ...... .... Griechenland (Athen) n,, (Amsterdam u. Rotter n,, K . Iran (Teheran) ...... ..... FISland (Reykjavih Italien (Rom und Mailand) . Japan (Tokio und Kobe) ...

9, o6

52, 15

100 Kronen

1 engl. Pfund 100 Finnmar!l 100 Frs. 100 Drachmen

100 Gulden 100 Rialis 100 isl. Kr 109 Lire

100 Yen

1 kanad. Dollar 100 Kuna

1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escuda 100 Lei

100 Kronen

100 Frs.

100 serb. Dinar 00 slow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 109 Pengö

1 Peso

1 Dollar

1,668

132,70 14,59 6,

g, 95 S6, 59

4, gos 56, 6 10, in

1,668

132, 0 14,59 8, 1

8.95 58, 5g

, os 56,76 10, 19

Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington) .... Norwegen (Oslo) . Portugal (Lissabon) .... .... Rumänien (Bukarest) .... ... Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) Schweiz (Zürich, Vern)

506, 46 59, 46

57, S5 4,995 8,591

28, S66

57, 8 t, 6h55 8, S9

28, Ss 23, g05

1,982 1,201

1,978

1 pos 1. 199 R

1, 169

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld!

J

Finnland

Nork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, 8o, Zürich

Frankreich ...... .... Australien, Neuseeland

Kanada

2 —— 2 eee eee 22292 2222298988908. ulgarien. ..... ...... .... ...... ......

“àᷣ 22222

Britisch⸗Indien —— 688

n

Musländische Geldsorten und Gganknoten

Sovereigns —ä 25. 20⸗ Francs ⸗-Stücke 5. Gold⸗Dollars 2 Aegyptische ..... ...... .... Amerikanische: 1000-5 Dollar 2 und

Argentinische ...... * . Australische . Belgische

Kanadische ...... .... ...... Krogtische ...... ö ; Norwegische: 50 Kr. Rumänische:

500 Lei

Ungarische: 100 Peng und

tinien damit dem Vorbild Brasiliens nach dem ersten Weltkrieg

darunter 22226662 1

1 ap. Pe. 1 austr. Pfd 109 Belgas 1 Cruzeiro

100 Rupien

100 Lewa 1090 Kronen 100 Kronen

109 .

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kangad. Dollar 100 Kuna

100 Kronen

100 Lei

10909 Kronen 1090 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Dinar

100 slow. Kr. 1 süd afriz. Pfö. 1 türk. Pfunh

100 Peng

25. Ottober

Geld Brief 20,38s 2o, 4s 16, 16

4, 186

46g

o, 4 244 zg, 9 o, C8 22, 96

z, o 62, 10

. 5,075

0,3 16, 16

28. Oltober Geld Brief

zo, 6 16, 2g 4 „iss

1. Unter such

2. Zwangs

8. Aufgebote, k

and Steafsag en, gerungen,

. Qeffentti 6. Ber lust⸗ Tr 3 m 2 G. Nugtofung ustv. von Wertpapieren,

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 240 vom 5. Ettober 1844. 8. 3

Sffentlicher Anzeiger

1 , manditgese 8. Dentsche Le n , mne.

1 1H. Gen

e dnn, . . .

—᷑ 13. Unsall⸗- und 14. Deutsche Nelchsdank und B

185. V rschiedene Bekanntmachungen.

nvalidenversicherungen, antausg wetse,

3

3. Aufgebote

8867 Aufgebot.

5 F 18144. Jolanda Fuchs aus Brom⸗ berg hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, auf ihren Namen ausgestellten Sparkassenbuches der hiesigen Kreissparkasse Nr. 7321 über fe 1156,02 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Februar 1945, gi. Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 29, anberäumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bromberg, den 16. Oktober 1944.

Das Amtsgericht.

8868 Aufgebot.

15,1943. Der Reichsbahninspektor Erich Halscheidt in Nievenheim, Rhein⸗ straße 6, hat das Aufgebot des Spar⸗ buches Nr. 68 308 der Städtischen Spar⸗ kasse Neuß, mit einem Bestand von 1728,65 -M kautend auf den Namen Erich Halscheidt (Reichsbahn⸗Ass.), Nie⸗ venheim, Rheinstr. 6, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 26. Januar 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Breite Straße 46, Zimmer 218, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Neuß, den 17. Oktober 1944.

Das Amtsgericht.

8869 Aufgebot. ö

15 23144. Der Lagerarbeiter Theodor Hermanns in Neuß, Gartenstr. 48, hat das Aufgebot des Sparbuches Nr. 5732 der Vollsbank Neuß, e. G. m. b. H., über 2125,23 aM, lautend auf den Namen des Antragstellers, ferner des Sparbuches Nr. 5833 der gleichen Bank, über 2177,58 Ra, lautend auf den Namen Katharina Hermanns, Neuß, Gartenstr. 48, beantragt. Der Inhaber wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Januar 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Breite Str. 46, Zimmer 218, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Neuß, den 17. Oktober 1944.

Das Amtsgericht.

8871 Aufgebot. ö

2 F S4. Die Kreissparkasse in Sieg⸗ burg hat das Aufgebot des Sparkassen⸗ buches Nr. 519 der Kreissparkasse in Siegburg, Hauptzweigstelle Neunkir⸗ chen, lautend auf den Namen der Maxia Axler in Neunkirchen, Bez. Köln, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird 1 spätestens in dem auf den 26. Januar 1915, 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Siegburg, den 13. Oktober 1944.

Das Amtsgericht.

8872 Aufgebot. .

2 F 944. Die Kreissparkasse in Sieg⸗ burg hat das Aufgebot des Grundschuld⸗ briefes über die im Grundbuch von Siegburg Band 73 Blatt 2891 in Abt. III unter Nr. 24 eingetragene Grundschuld von 3500, Ga. bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Januar 1945, 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Siegburg, den 14. Oktober 1944.

Das Amtsgericht. ;

8875 Aufgebot. 3 F 3/44. Die Witwe Philipp Kuhn, Magdalena geb. Weber, in Thailen hat das Aufgebot zum Ziwecke der Aus⸗ schließung folgender Eigentümer: . Philipp Wiesen, Bergmann zu Stangen mühle, 3. Elisabeth Wiesen, Ehefrau des Schusters Jakob Frank in St. Johann, 3. Margaretha Wiesen, Ehefrau des Magazinarbeiters Georg Hänel, in Saarbrücken, 14. Katharina Wiesen, Ghefrau des Hüttenarbeiters Jakob Neisius, zu Wehrden, 5. Anna Wiesen, ledig. zu Fürstenhausen, 6. Maria Wiesen, ledig, daselbst, . Ehefrau des Vergman us Anton Weber. Margaretha Barbara Wiesen, J Fürstenhausen, 8. Johann Georg iesen, ohne Stand, daselbst, 9. Lorenz Wiesen, ohne Stand, daselbst, gemäß 8 ge7 BGB beantragt. Die oben⸗ genannten Eigentümer oder ihre Erben werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Dezember 1944, 10 Uhr, in ,. Nr, 5 des Amtsgerichts an⸗ eraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden. widrigenfalls werden sie ausgeschlossen. .

Wadern, den 6. Oktober 1944.

durch aufgefordert, diese spätestens bis

8873 Aufforderung zur Anmeldung von Rechten.

18. VI. 33643. Am 28. 1. 1943 ist zu Düsseldorf, ihrem . die Frau Veleng Seuling geb, Klob gestorben. Der Nachlaß besteht in einem in Bam⸗ berg gelegenen Grundstück, welches je⸗ doch stark überbelastet ist. Alle bekann— ten Erben haben die Erbschaft ausge— schlagen. Alle Personen, welche Erb⸗ rechte zu haben glauben, werden hier—

zum 28. Dezember 1941 bei dem unter—

zeichneten Nachlaßgericht geltend zu

machen, widrigen falls festgestellt werden

wird, daß ein anderer Erbe als der

Fiskus des Landes Bayern nicht vor—

handen ist.

Düsseldorf, den 18. Oktober 1944. Amtsgericht. Abt. 18.

Dr. Fridrichs, Amtsgerichtsrat.

4. Oeffentliche . uftellungen

8885 Deffentliche Ladung.

102 E Vr 77044 Hr 175,44. Josef Tobias, geboren am 4. August 196 in Zsolna, ungagrischer Staatsangehöriger, geschieden, Dolnieetscher und Steward, zuletzt in Wien, II., Praterstraße 72, Hotel „Nordbahn“, wohnhaft gewesen, derzeit flüchtig, wird hiermit auf die

schaft beim Landgericht Wien wegen der Vergehen der Steuerhehlerei nach 5 403 RAO. und der Steuerhinterziehung nach § 396 RAO. zur Hauptverhand⸗ lung vor das Landgericht Wien, Ge⸗ , , VIII., Lan⸗ esgerichtsstraße 11, am 16. No⸗ vember 1944, vormittags 109, Uhr, Saal VII, 2. Stock, als Angeklagter geladen. Auch bei seinem Ausbleiben wird die Hauptverhandlung stattfinden und das Urteil vollstreckbar en

Wien, am 11. Oktober 1944. Landgericht Wien, VIII., Landesgerichts⸗ straße 11. Abt. 102.

8912 Deffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Ursula Poerschke geb. Rau in Hohenofen, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Bender in Wuster⸗ hausen / Dosse, klagt gegen den Post⸗ arbeiter Horst Poerschke auf Eheschei⸗ dung und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Neuruppin auf den 19. Dezember 1944, 9 Uhr, Zimmer 80, mit der Aufforderung, sich durch einen, bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Neuruppin, den 13. Oktober 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 8914 Beschluß.

47 Ne 515s4d1 - 40. Kuratel zur Wah⸗ rung der Rechte der Besitzer der 5 igen Teilschuldverschreibungen der Ungari⸗ schen Westbahn (Stuhlweißenburg Raab —Graz) Em. 1. 10. 1871.

Die mit dem Beschluß vom 17. Mai 1941, O. Nr. 2, bewilligte Kuratel wird aufgehoben und der Kurator Dr. Gustav Schwab, Rechtsanwalt in Wien, J., Spiegelgasse Nr. 13, seines Amtes ent⸗

öffentliche Anklage der Staatsanwalt-⸗

12. Offene Dandelg⸗ und Qommanditgesellschaftem,

5. Verluft⸗ u. Fundsachen

8915 Folgende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen: 3 A 29886 Adolf Kretz, 124277 Hans Krug, 156 533 Kurt Frehe, 166 893 Hermann Gause, 172 321 Helmut Matschinski, 185 314 Ernst Thams, 206 661 Carl Cramer, 215 461 Alfred Schulz, 304 884 Gerhardt Krüger, 348 453 Eduard Stall mann, 378 252 Heinrich Huck, 395 263 Ernst Hagge, 422 8834 Waldemar Diesing, 455 800 Dr. Georg Dasbach, 458 587 Heinrich Möhring, 471 547 Dr. Karl Schulte, A lOI2711 Hans Lemhoefer, A 1264 618 Gottfried Müller, H 222 405 Albrecht Liebermann, L 65 877 Heinrich Lange, U 4711 Hermann Rehme, U S895 047 Hermann Rehme. Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.

Berlin, den 25. Oktober 1944.

w ö . . .

8900

gesellschaften Märtische Oelwerke Aktiengesellschaft, Berlin.

Einladung zur Hauptversammlung am 15. November 1944, vormittags 1115 Uhr, in den Büroräumen der Ge⸗ sellschaft in Berlin WS, Jägerstraße 55.

Die Tagesordnung wird in der Hauptversammlung bekanntgegeben.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind laut 5 13 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank wäh— rend der Geschäftsstünden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wert⸗ papiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung so zeitig hinterlegen, daß zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Werktage frei bleiben.

Berljn, den 25. Oktober 1944.

Der Vorstand. Luis Roever.

8901

Wolfram Lampen Aktiengesellschaft,

Augsburg.

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 10. November 1944, mittags 13 Uhr, im Beratungszimmer der Gauwirtschaftskammer Augsburg.

Die Tagesordnung wird in der Hauptversammlung bekanntgegeben.

Zur Teilnahme an der Hauptver— sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 7. No⸗ vember 1944 bei der Gesellschaft an⸗ gemeldet haben. .

Augsburg, den 23. Oktober 1944.

Dr. Rohrer,

15. Landschaft der Provinz

8769.

Bilanz zum 31. März 1944.

Sachsen, Halle (Saale).

Attiva.

Kassenbestand, einschl. Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben ...

Scheck... Wertpapiere:

Schatzanweisungen und Schuldbuchforderungen

w 2 2 *

des Reiches... Sonstige Wertpapiere... .

In der Gesamtsumme enthalten: Wertpapiere zur Terim det

Pfandbriefe H.M 4 054 S867, 50. Eigene landschaftliche Pfandbriefe... Nennbetrag R S23 275, —. Bankguthaben ö Davon bei der Landschaftlichen Bank Sonstige Forderungen Hypotheken und langfristige Darlehen: Deckungshypotheken: für Pfandbriefe der Landschaft der

499 R.M⸗Schuldverschreibungen (ehemalige Roggenpfand⸗

briefe) . J 495 Goldpfandbriefg. .... 496 R.i⸗-Pfandbriefe Reihe L.. 4sd M 56 R.⸗Pfandbriefe Reihe 1

für 499 R.⸗Pfandbriefe der Central⸗Land⸗

schaft ..

*

oypotheken aus Mitteln zentraler Kreditinstitute: 7 z9z gt, 0

Rentenbank⸗Kreditanstalt .. Außerdem: Darlehen aus Sondervermögen Entschuldungs⸗ und Ablösungs⸗ dann,,

Amtsgericht.

Central⸗Landschaft .....

5 114 84,2

10 477 737,73

843 198 560

H. M.

10 431 557, 4 2 1760 019, 16

.

2 60 586

717 933

—— 9 305 125

RM 7 323 oiz, z. . 2424 53

, 644

Provinz Sachsen:

ö 4 153 125, . , 16 oJ oo. = 16 173 269,

T dis osõỹs -

801 980. Ts dis-

Beteiligungen. ..

Geschäftsinventar ... (

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . In den Aktiven sind enthalten Forderungen aus 514 Abs. 1 und 3

Anleihen im Umlauf:

Zur Tilgung verwendete Pfandbriese .... Aufgenommene Darlehen:

Eigenvermögen (Grundkapital) Notar oder

Nicht eingezahlte Beteiligungen ..

Zinsen von Pfandbriefen und aufgenommenen Darlehen:

Zusatzforderungen gemäß Zinserleichterungsver⸗ ordnung vom 27. 9. 1942 7829 939,657 Sonstige Hypotheken aus eigenen Mitteln. 1810 35598 insforderungen (einschließlich Tilgungs⸗ und Verwaltungskosten⸗ beiträge): Anteilige... . 2 477 845,20 Rückständige 1 * 412 41 1 2 14 1 1

Verwaltungsgrundstücke und ⸗gebäude .... . 666 517, Abschreibung EAM 12 100, bn tee,,

Zugang RAM 5,31 Abschreibung REM 8852,31

des Reichsgesetzes über das Kreditwesen: Satzungsgemäße Pfandbriefdarlehen usw. RAM 1052 803,31.

Passiva.

Pfandbriefe der Landschaft der Provinz Sachsen: 409 R.AM⸗Schuldverschreibungen (ehemalige Roggenpfand⸗ briefe) 4153 125, 499 Goldpfandbriefe .. . 146 233 300, 499 R. M-Pfandbriefe Reihe L 10 517 700, 44 M 90 RAM-⸗Pfandbriefe Reihe II. 13 968 600, o R. M⸗Pfandbriefe der Central⸗Landschaft Reihe II. Unverzinsliche Zinserleichterungsverordnung vom 27.9. 1932 und Verpflichtungsscheine . . 8 248 052,82 abzüglich abgeführter und ab⸗ zuführender Zusatzforde⸗ rungen...

174 s872 725,

4 961 oso, -

422 655, 365 7 825 397,

Rentenbank⸗Kreditanstaltsdarlehen ...... 7 393 876,02 Außerdem: Darlehen aus Sondervermögen. 5114784, 12 Entschuldungs⸗ und Ablösungs⸗ darlehen 10 477 737,73 Central⸗Landschaftl. Darlehen. ..... . Verbindlichkeiten: Verloste und gekündigte Pfandbriefe Sonstige Verbindlichkeiten

43 103 ᷣo

w o2 434,49 17 778,54

Hauptrücklage (satzungsmäßige Rücklage) ....

Pensionsrückstellungen für Beamte und Angestellte

Sonstige Rückstellungen

Wertberichtigungen ...

Zinsen und Tilgungsbeiträge von P Anteilige Zinsen und Tilgungsbeiträge: von Pfandbriefen 478 828, 42 von aufgenommenen Darlehen. 14 613,62 Fällige und am 1. April 1944 fällig werdende Fr: Zinsscheine von Pfandhtiefen .. 7143 507, von aufgenommenen Darlehen 54 161,60 7197 7689,50. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen Gewinn, zugeführt der Hauptrücklage (5 29 der Satzung) Reichs⸗ mark 80 000, —. In den Passiven sind enthalten: Gesamtverpflichtungen nach z 11 Abs. 1 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen R. 220 105 014,99, Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 511 Abs.?2 des Reichs⸗ gesetzes über das Kreditwesen EM 14 040 000, —.

tos 442.0

212 845 889 27

2 195 191

X ol 95

187 659 202 18 388 620

6

R. AM

2 477 846 20 3 52 õᷣ 02 -=

750 832 - 11.

38

8 236 979

so 213 s ooo oo 6 O4b 606 1 968 829

zos 2 077 935

102 500

7691 211 67 497

247 10 4965 Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. März 1944.

Aufwendungen. Löhne und Gehälteüüüüeürürertꝛꝛ. , n, Abschreibungen und Wertberichtigungen:

auf Gebäude J auf Geschäfts inventar 1 1 1 8 e 9 2 * 1 1 8 1 2 12

Sonstige

12 100, S S623 9 186,

JJ 206 795, 20 312 70,17 z3 sig, 79

Eigene landschaftliche Pfandbriefe Landschastliche Central⸗Pfandbrie fe. Darlehen der Rentenbank⸗Kreditanstalt ..... Darlehen der Central⸗Landschaft ......

Sonstige Zinsen

Steuern vom Ein

Sonstige Aufwendungen

Reingewinn, zugeführt zur Hauptrück lage... .

Ertrãge. Zinsen (einschl. besonders vereinbarter Verwaltungskostenbeiträge) aus Hypotheken und Darlehen:

Zinsen: Eigene landschaftliche Pfandbriefdarlehen . 7 957 961,07 Central⸗Landschaftl. Pfandbrie fdarlehen 243 912,48 Darlehen der Rentenbank⸗Kreditanstalt 312 7654,11 Darlehen der Central⸗Landschaft ... 33 819, 79 Sonstige Darlehen 61 426, 41

Verwaltungskostenbeiträge· .... Sonstige Zinsen J Einmalige Einnahmen aus dem Darlehensgeschäft . Erträge aus Beteiligungen Außerordentliche Erträge

Sonstige Erträge..

Halle (Saale), am 10. August 1944. Die General⸗Landschaftsdirekti on der Dr. Parisius.

schaft wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. Berlin, den 17. August 1944. Deutsch

ae

8 236 yo, S

To ᷓsõ F dỹ dᷓp 1077 205,05

R. 965 377 17 9201

d

9 686 178 91

711 240 73 18 800 38 93 000

226 663 79

351 563 09

ros Ns gd

Provinz Sachsen.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Landschaft der Provinz Sachsen sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftshericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetz⸗ lichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Land⸗

e Revisions⸗ und Treuhand⸗Attiengeselischaft. Prof. Dr. Sch maltz, Wirtschaftsprüfer. Dr. Hoffmann, Wirtschaft sprüfer.