1944 / 244 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

zuständigen Getreidewirtschaftsverbandes erbracht.

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 244 vom 31. Oktober 1944. S. 2

Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom J. Oktober 1942 wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet: ̃

ö

Landmaschinenersatzteile dürfen für den gleichen Bedarfs⸗ fall vom Verbraucher nicht bei mehreren Tieferern bestellt werden. Der Verbraucher hat dem Lieferer von Ersatzteilen

zu ö daß eine Doppelbestellung nicht vorgenommen wurde.

; 9 Tücher für Mähbinder,“ Häckselmaschinenmesser, Düngerstreuketten,. Ketten für Ernte maschinen,

2 Knüpfapparate für Mähbinder und Stroh⸗ pressen, vollständige Messer für Gras⸗ maschinen, Pflugschare, . r Kugel-, Walzen⸗ und Rollenlager für sämtliche Land⸗ maschinen dürfen an einen Verbraucher nur abgegeben und von diesem nur bezogen werden, wenn er dem Lieferer ein unbrauchbares Ersatzteil gleicher Art ohne Vergütung abliefert (Aus—= nahme §5 35. 83

() Ist dem Verbraucher die Ablieferung der unbrauchbaren Ersatzteile zum Neubezug der im § 2 genannten Teile an

und Getreideernte⸗

den Lieferer selbst nicht möglich, so ist dem Lieferer eine Be⸗

scheinigung des zuständigen Ortsbauernführers vorzulegen, auf der die unbedingte Notwendigkeit der Anschaffung be⸗ stätigt wird. In diesem Falle ist das zu ersetzende Ersatzteil vom Verbraucher nach den Weisungen des Ortsbauernführers . . (2) Der Ortsbauernführer ist für die Durchführung der Ablieferung der in Frage kommenden Ersatzteile verant⸗

wortlich. . §5 4

Die Ablieferung unbrauchbarer Ersatzteile der in 5 2 ge⸗ nannten Arten verpflichtet den Lieferer nicht . Lieferung. irn , gr Ersatzteile. n rr gn, soll der Lieferer

ie Lieferung gebrauchsfähiger Ersatzteile ablehnen, wenn ihm bekannt ist, daß der Besteller über ausreichende, ge⸗ brauchsfähige Ersatzteile der gewünschten Art verfügt. 535 U

(1) Mahlsteine, Mahlscheiben, Mahlwalzen und sonstige Er⸗ atzteile für Schrotmühlen dürfen nur an solche landwirt⸗ ere h Verbraucher abgegeben werden und von solchen landwirtschaftlichen Verbrauchern bezogen werden, die zum Betrieb einer Schrotmühle auf Grund einer Genehmigung des Getreidewirtschaftsverbandes berechtigt sind. r

E) Der Nachweis der Berechtigung zum Betriebe von Schrotmühlen wird durch eine dem ,. auszuhändigende Bescheinigung des für den landwirtschaftlichen Verbraucher

(3) Die . der Ersatzteile gemäß () ist auf der Rückseite der Bescheinigung der Getreidewirtschaftsverbände ordnungsgemäß zu vermerken. Der Lieferer hat die Be⸗ e, , fortlaufend numeriert / aufzubewahren und zur achprüfung bereit zu halten. .

§5 6 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

S8 10, 19 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. z 9. s 7

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den besetzten Oftgebieten. Berlin, den 14. Oktober 1944. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Karl Lange, Leiter des Hauptausschusses Maschinen.

2. Zusatzanordnung vom 11. Oktober 1944 des Hauptausschusses Maschinen beim, Reichs minister für Rüstung und Kriegsproduktion zur Anordnung Nr. 117 des Bevoll mächtigten für die Maschinenproduktion über die Her⸗ stellung von Groß- und Schnellwaagen vom 19. März 1943.

Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Groß- und Schnell⸗ waagen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird in Ergänzung der An⸗ ordnung Nr. 117 des Bevollmächtigten für die daschinen⸗ produltlon vom 19. März 1943 über die Herstellung von Groß⸗ und Schnellwaagen auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (KGBl. 1 S 86) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

§81 Gleis- und Fuhrwerkswaagen dürfen nicht mehr von Hand⸗ entlastung auf elektrische Enklastung umgebaut werden.

§5 2 Vorliegende Umbauaufträge dürfen bis zum 30. November 1944 noch ausgeführt werden, wenn wesentliche Einzelteile vorhanden sind, die für andexe kriegswichtige Zwecke nicht ver— wendet werden können. , 83

In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriffen dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge sind an den Arbeitsausschuß Groß- und Schnell waagen, Berlin⸗Charlottenburg 2, Carmerstr. 17, zu richten.

. . 54 . Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach 538 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 55

Diese ee n fn tritt am Tage nach ihrer Verkün⸗ ung in Kraft. Sie gilt auch in den besetzten Ostgebieten.

Berlin, den 11. Oktober 1944.

Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen . beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

suchung, innerbetrieblicher Arbeitseinsatz, Anlernung und Aus⸗

Anweisung Nr. 1/44

der Vereinigung der Glaskurzwarenhersteller in Gablonz / Neisse, als BVewirtlschaftungsstelle des Produktionsbeauftraglen für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion

(Gerstellüngsverbot für Glaskurzwaren über der Lampe mit Benzin u. dergl. vom 20. September 1944)

Auf Grund der Anordnung über den Warenverkehr in der eng vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗

indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der 1. Ver⸗ ordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 529/31) wird mit Zustimmung des Produk⸗ tionsbeauftragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

§51

Die Herstellung von Glaskurzwaren jeder Art über der Lampe für das Inland und den Export, soweit die Lampe mit Benzin, Mineralöl, deren Gemischen oder Destillation be⸗ trieben wird, wird zum Zwecke der Einsparung dieser Brenn⸗ stoffe verboten.

Die Herstellung von Glaskurzwaren über der Lampe, die mit Gas betrieben wird, ist nach wie vor erlaubt.

§5 Ausnahmegenehmigungen von diesem Verbote erteilt in be⸗ ründeten Fällen die Vereinigung der Glaskurzwarenhersteller in Gablonz / Neisse, Gebirgsstr. 54.

) 83 (

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach ? . 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft.

gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftrag⸗ ten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wahrgenommen.

§5 4 ;

Diese Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft, sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 20. September 1944.

Vereinigung der Glaskurzwarenhersteller als Bewirtschaftungsstelle des Produktionsbeauftragten für Glas des Reichsmintsters für Rüstung und Kriegsproduktion. Dr. Becken.

Anordnung der Reichsstelle für die Elektrizitätswirtschaft (Reichslastver⸗ teiler im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Luft⸗ waffe über die Heranziehung der LS.⸗Leiter bei den Elektrizi⸗ tätsversorgunggunternehmen ( Vu.)

Vom 25. Oktober 1944

Für die Besonderen Verwaltungen nach § 22 der J. DUO. zum LSchG. sind nach § 22 Abs. 1, Satz 3 der J. D VDO. die orschriften über die polizeiliche Heranziehung der Luftschutz⸗ leiter nicht anzuwenden. Die Luftschutzleiter. der zu den Be⸗ sonderen Verwaltungen gehörenden Dienststellen und Betriebe werden von den Besonderen Verwaltungen selbst bestellt.

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Reichaeinheitliche Ausrichtung des innerbetrieblichen Arbeitseinsatzes

Gemäß einem Erlaß des Reichswirtschaftsministers hat sich die ö der gewerblichen Wirtschaft dem innerbetrieb⸗ lichen Arbeitseinsatz vor allem auch der mittleren und kleineren Betriebe besonders gewidmet. Die erfolgreiche Durchführung dieses innerbetrieblichen Arbeitseinsatzes hat aber zur Voraus— setzung eine sorgsame Beobachtung all jener Rationalisierungs⸗ maßnahmen, die erst den richtigen Ansatz der Arbeitsträfte er—

Das Antragsrecht gemäß 14 sowie das Ordnungsstrafrecht

Es wird daher bestimmt:

schutzleiter bei den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EV.) bleiben weiterhin als Luftschutzleiter im Amt. Ihre Aufgaben bleiben unverändert. .

2. Für die Neuheranziehung und Entlassung von Luftschutz⸗ leitern sind die Qrtslastverteiler zuständig. Die Neu— heranziehung und Entlasfung von Luftschutzleitern erfolgt

auf an gg der Luftschutzleiter bei den Ortslastver⸗ teilern im Einvernehmen mit den Luftschutzleitern bei den Bezirkslastverteilerin.

3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für alle den Wei⸗ sungen der Reichsstelle für die Elektrizitätswirtschaft (Reichslastverteiler unterliegenden EBU. ohne Rücksicht darauf, ob sie bisher zum Werkluftschutz, Erweiterten Selbstschutz oder f sch!! gehört haben. Die Luftschutz⸗ leiter erhalten ihre Weisungen von jetzt ab statt von der Polizeibehörde von der Reichsstelle für die Elektrizitätz= ö (Reichslastverteiler) und ihrer Organisation.

Der Reichslastverteiler. Dr. Fisch er.

Anordnung 1IV44 (Ph 5)

des Reichzbeauftragten für Feinmechanik und Optik über die Beschlagnahme von Filmwiedergabegeräten

Vom 26. September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 686) in Ver= bindung mit der Zweiten Verordnung über die Bewirt⸗ schaftung feinmechanischer und optischer Erzeugnisse vom 25. März 1944 (R. Anz. Nr. J8 vom 1. April 1944) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§1

Ton⸗ und Stummfilmwiedergabegeräte für 235 mm Film— breite ausgenommen Ton⸗Koffergeräte —, die der Melde⸗ pflicht nach der Anordnung Nr. 14 (Ph 3) der Wirtschafts— gruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für fein— mechanische und optische Erzeugnisse vom 17. September 1963 R.⸗Anz. Nr. 223 vom 24. September 1943) unterliegen, sind eschlagnahmt..

§2 (1) Rechtsgeschäfte über die beschlagnahmten Filmwieder⸗ gabegeräte dürfen nur mit Genehmigung des Reichsbeauf—

tragten für Feinmechanik und Optik abgeschlossen werden. Im übrigen gilt die Verordnung über die Wirkungen der Be— schlagüahme zur Regelung des Warenverkehrs vom 4. März 1549 (RGBl. I S. 55). U

(I) Der Reichsbeauftragte kann andere Stellen ermächtigen, über die beschlagnahmten Geräte zu verfügen, insbesondere ihre Veräußerung an von ihnen zu bestimmende Erwerber anzuordnen. ; 83

den 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 864 .

Die Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 26. September 1944. Der Reichsbeauftragte für Feinmechanik und Optik. J. A.: Hau ser.

; , , für unsere Behelfsheime Arbeitstagung der Deutschen Akademie für Wohnungswesen „Behelfsheime bauen“ ist das Gebot der Stunde. Behelfs«

heime bauen aus Holz, aus Stein und Erde. Was ist natür— licher, als sich Gedanken darüber zu machen, wie man die Trüm— merberge unserer großen zerstörten Städte dem Behelfsheimbau und später dem 1 von Wohngebäuden nutzbar macht? Um se mehr, da uns die Gegebenheiten der augenblick=

lichen Lage zwingen, auf die Mittel des eigenen Raumes zurück⸗ zugreifen.

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möglichen. Hierzu müssen die mit diesen Aufgaben betrauten Führungskräfte, d. h. die Betriebsgrbeitseinsatzingenienre der größeren Betriebe und die Betriebfsführer und Ingenieure der kleineren und mittleren Betriebe, die Rationalsierungsaufgaben soweit kennen, daß sie ein Urteil über ihre Güte abzugeben ver— mögen. Schon . . Zeit hat sich daher das Bedürfnis ergeben, eine entsprechende Ausrichtung der mit dem innerbetrieb— lichen Arbeitseinsatz betrauten Betriebsangehörigen vorzunehmen. Um hierbei eine gleichmäßige und einheitliche Ausrichtung sämt⸗ licher mit den Fragen des innerbetrieblichen Arbeitseinsatzes be= trauten Führungskräfte zu ermöglichen, haben sich de Reichs⸗ arbeitseinsatzingenieur beim Reichsminister für Rüstung und Krie sproduktion, die Reichswirtschaftskammer und der Verein . Ingenieure im New BST. zusammengefunden, um in sämtlichen Bezirken des Reiches im Laufe des Winters 19146615 einen Lege gan

für innerbetrieblichen Arbeitseinsatz“ zu veran⸗ talten.

r wird folgende Themen enthalten: Betriebsunter⸗

bildung, Grundlagen der Fertigung und Or anisation sowie be⸗ triebliche und e, , , ie Lehrgänge wer⸗ den grundsätzlich geschlossen an einem Sonnabend oder an einem Sonntagvormittag a . Die durch diese Zusammenarbeit eingeleitete Maßnahme hat um so größere Bedeutung, als es Ech hier erstmals um eine allgemeine Attion der Ausrichtung aller mit dem innerbetrieblichen Arbeitseinsatz betrauten Ingenieure und unter Umständen auch Betriebsführer handelt.

All · len (ihroih) bhraunnl min in lan: iyi Mir iu

Nillegnrienall

Karl Langa.

, ,, mit der Durchführung der daraus erwachsenden wissenschaftlichen Forschungsarbeiten ist bereits seit geraumer Zeit die Deutsche Akademie für Wohnungswesen. Auf Wunsch des Reichswohnüungskommissars Dr. Ley sucht sie nach Möglich⸗ keiten der Trümmerverwertung und der Erstellung von Aus— tauschmitteln für Zement. Auläßlich einer in diesen Tagen unter dem Vorsitz von, Professor Spiegel stattgefundenen Arbeits—⸗ tagung legten tätige Mitglieder der Akademie Denkschriften zu diesen Themen vor. Maßgebende Fachleute berichteten über ihre Forschungsarbeiten. So wird in Zukunft beim Bau von Behelfs— heimen der Ziegelschutt in verschiedener Aufbereitung seine Ver wendung finden. Man wird aus ihm Vollsteine, Hohlblocksteine und Platten pressen oder er wird in der Form von Stampfbeton das Mauerwerk abgeben. Wesentlich ist sein Verhältnis zum Bindemittel Zement. Der Zement selbst wird durch 3 bindenden Kalk und das neuartige Austauschmittel Filterasche er⸗ setzt. Auch Traß, gemeinsam mit Kalk, und gemahlene Hoch⸗ ofenschlacke sowie in gewissem Umfange guch Ziegelmehl und Siegelsand aus mittelgebrannten Ziegeln können an die Stelle . e, , . h

nunterbrochene Forschungsarbeiten ergänzen hier die bexeits vorliegenden Erfghrüngen und das Wissen . i n en, Anwendungsmöglichkeiten der Austauschmittel, die zum Teil noch nicht geklärt sind.

Sicherung der notwendigsten Reparaturen Vermittlungs- und Lenkungsstellen der Kreishandwerlerschaften g

In einer Anweisung an die Gauhandwerksmeister betont Reichs handwerksmeister Schramm, 6. die k sationen sich erneut mit Nachdruck der? n n , aunehmen müßten. Die Kreishandwerkerschaften sollten für das Publikum Vermittlungs⸗ und Lenkungsstellen für Repargturen einrichten,

in denen die bisherigen Repargturdienste der Innungen zufam— mengefaßt sind. 6 neuen Stellen sollten f au . eine mäglichst gerechte Verteilung der Repagraturleistungen bemühen und die dringlichsten und wichtigsten Reparaturwunsche zu er⸗ ledigen. Ferner sollten auf. , Gebieten, z. B. für Schuhwerk. Wecker, Elektrogeräte ober Kochtöpfe zur Entlastung der Handiverksbetriebe Spezial- und Gemeinschaftswerkstätten eingerichtet werden, wie es viele Innungen bisher schon getan

ben. Auch könnten viele Frauen, sowveit sie nicht in der

üstung tätig sind, in der In tandsetzung in vielen Handwerks⸗

zweigen ein lohnenbes und kriegswichtiges Arbeitsgebiet finden.

1. Die bisher von den Polizeibehörden herangezogenen Luft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

die Danziger

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 244 vom 31. Cttober 1944. . 3

Wirtschaft des Auslandes

Probleme der schweizerischen Holzwirtschaft Einsparung von 20 3 der Normalnutzung

Zürich, 30. Oktober. Eine von der „Lignum“ schweizerische Arbeitsgemeinschaft für das Holz einberufene Konferenz befaßte sich eingehend mit Problemen der schweiz. Holzwirtschaft. Es wurde darauf hingewiesen, daß es sich bei der Beteiligung der Schweiz am wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas um' die Mithilfe bei der Befriedigung dringendfter Bedürfnisse handeln werde. Bei allen Vorkehrungen r f eine . der privaten Initigtive angestrebt werden. Zu den Nachkriegsfragen ber Waldwirtschaft wurde ruhe eli festgestellt, daß die letzten 30 Jahre für die Wirtschaft durch Koujünkturschwankungen ge— kennzeichnet waren, die eine ihren naturgegebenen Bedürfnissen entsprechende, stetige wirtschaftliche Entwicklung nicht gestatteten. Am Ende des gegenwärtigen Krieges werden die schweizerischen Wälder im Umfang von vielleicht 12 Mill. chm Holz übernutzt sein. Da Holz Waldbeständen entnommen worden sei, die bei

Ausbruch des Krieges noch im Aufbau begriffen waren, ergebe

sich die Notwendigkeit, daß die Mehrbezüge aus dem Schweizer Wald wieder eingespart werden müssen. Der Ersatz des Wald— fapitals habe mindestens im Umfang der Mehrnutzungen zu er⸗ folgen. Auf zwanzig Jahre verteilt, ergäbe sich die Pflicht zu einer jährlichen Einsparung von 20 3, einer Normalnutzung. Die Einsparungen sollen zugleich als Mittel der Veel en fern angewendet werden. Zur Vermeidung einer künftigen Preis- senkung und späterer Marktüberschüsse werde es notwendig sein, dem Holz durch weitere wissenschaftliche Forschung n n f Ab⸗ satzgebiete zu erhalten.

Die Währungsunterschiede zwischen Rord⸗ und Mittelchina

Tokio, 30. Olttober. In einem Aufsatz der „Nippon Times“ über das chinesische Währungsproblem heißt es, daß seit der Gründung der Zentralreservebank in Nanking im Dezember 19460 immer wieder Stimmen laut würden, die eine Vereinigung der Währungen Nord⸗ und. Mittelchinas forderten. Da es sich hier um n, ., schwierige Frage handelt, habe die Handels⸗ vereinigung der Präfektur Kobe einen Studienausschuß gebildet, der sich aus n mn; und Handelsleuten und Wissenschaftlern unter dem Vorsitz von Nakai zusammensetzt. Dieser Ausschuß ist zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Vereinigung der beiden Währungen noch verfrüht sei. Für einen Ersatz der Federal= reserpenoten durch die Zentralreservenoten gäbe es fünf Gegen⸗ gründe:

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1. Die politischen und wirtschaftlichen Grundvoraussetzungen für eine solche Vereinigung seien noch nicht gegeben. Eine Ver⸗ einigung solle erfolgen, nachdem „der . von Gütern und Kapital zwischen Nord⸗ und Mittelchina systematisiert sei“. Die Hie att gen Aufgaben seien daher die Errichtung eines von hinesen kontrollierten dauerhaften Wirtschaftssystems und die Stabilisierung der beiden Währungen. .

2. Der Ersatz der Federalreservenoten durch Zentralreservenoten würde nicht nur Verwirrung in die mittelchinesische Wirtschaft bringen, sondern auch ähnliche ungünstige Auswirkungen in Nord— china haben.

3. Die Währungsvereinigung würde nicht zu einem freien Fluß von Gütern und Kapitalien führen, denn eine Kontrolle sei in beiden Gebieten auch weiterhin notwendig. Eine Zusammenlegung würde eine preistreibende Wirkung haben.

4. Die Spekulationen über das Kursverhältnis zwischen der

zusammengelegten chinssischen Währung und dem Jen würden

nicht nur in ganz China unstabile Verhältnisse hervorrufen, sondern sich auch nach Mandschukuo und der Mongolei auswirken.

5. Eine Vexeinigung, der nordchinesischen und der mittel: chinesischen Währung wäre aber auch technisch schwierig. Bei Zugrundelegung des gegenwärtigen offiziellen Kursverhältnisses müßten 5,5 mal so viel Zentralreservebanknoten gedruckt werden, wie gegenwärtig in Nordchina umlaufen. Da aber die Kaufkraft der Zentralreservebanknoten geringer ist als die der Federal⸗ ,, . der Vin der Zentralreservebanknoten sehr viel teurer kommen als der der Fedeoralreservebanknoten. Diese hohen Druckkosten dürften keineswegs übersehen werden.

Um diese genannten fünf Schwierigkeiten zu umgehen, gebe es folgende drei Möglichkeiten:

1. Ersatz der Zentralreservebanknoten durch Federalreservebank⸗ noten. Diese. Möglichkeit sei auch technisch und wirtschaftlich besser, denn es sei die übliche Methode, eine unstabile Währung durch eine oh aufsaugen zu lassen. linter den gegebenen Verhältnissen ei dies aber auch schwierig.

. Parallelschaltung beider Währungen durch Konzentratign der Reserven ganz bei der Zentralreservebank. Die täglich erforder⸗ lichen Abrechnungen seien bei einem Verhältnis von 100: 18 aber zu kompliziert. Die praktische Durchführung sei daher unmöglich.

3. Errichtung einer dritten Währung. Aber auch diese Lösung läme gegenwärtig nicht in Frage. Unter den gegenwärtigen kriegswirtschaftlichen Bedingungen, unter denen keine ehe Aussicht über künftige Waren- und Kapitalbewegungen zwischen Nord- und Mittelchina möglich sei, sei die Beibehaltung des gegenwärtigen Währungssystems in Nord⸗ und Mittelchina doch noch das Beste. ;

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Qutuamanbit .

Korea und Formosa in den japanischen Rüstungssektor einbezogen

Tokio, 30. Oltober. Zwecks Steigerung der Rüstungsproduktion hat die japanische ,, der letzten Kabinettssitzung be—⸗ schlossen, das Gesetz über die Rüsrungsgesellschaften auch auf Korea und Formosa auszudehnen. Die ersten Ernennungen zu Rüstungs⸗ gesellschaften erfolgten bereits am 28,ů Oktober. Es wird erwartet, daß in Korea 40 und in Formosa 30 Betriebe zu Rüstungsgesell⸗ schaften ernannt werden. Bei Bergwerks⸗ und Fabrikations⸗ gesellschaften mit Sitz in Korea oder Formosg werden die Er⸗ nennungen der Rüstungsverantwortlichen und Produktionsbefehle durch die Generalgouverneure bekanntgegeben.

Berichte von auswärtigen Devisenmärtten

Bu dap est, 30. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 4, Berlin 136,20, Bukarest Helsinki London —, Mailand 13,63, New Jork ——— Paris —, Prag 13,52, Preßburg 11,71, Sofia —— Zagreb 5.81, Zürich 80,20.

London, 30. Oktober. (D. N. B.) New York 4, ν = 03 , Spanien (offiz) 44, 00, Montreal 4,43 -=- 4,47, Schweiz 17,0 17, 46, Stockholm 116,85— 16,95, Lissabon —, Rio de Janeiro S2, t Mh = as. .

Zürich, Z0. Oktober. (D. N. B.). II. 40 Uhr. Paris 7776, London⸗Clearing 17,30. New York 430, Brüssel 69, 25, Mailand 22,75 B., Madrid 59,75, Holland 229 ,, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm 102,63, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen do s37 72, Sofia 65,37, Prag 17,25, Budapest 194,50, Zagreb 8, 5, Istanbul' 3,50, Bukarest 2,74, Hrelsinki 8, 19, Preß—⸗ burg 15, )00, Buenos Aires 97, 25, Japan 101,09, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 30. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Henn 191,809, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich IIl,z5, Rom Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —, Madrid —, Bukarest —. Alles Briefkurse.

Stockholm, 30. Oktober. (D. N. B.) London 16,ss G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,560 B., Paris —, G., B., Brüssel G., B., Schweiz. Plätze 97,06 nom. G., 97, 890 B., Amsterdam G., B., Kopenhagen S7, 60 G., 87,90 B., Oslo 96,365 nom. G., 96,65 B., Washington 4, (, 420 B., Helfinki S335 G., 8,59 B., FRiom G. B., Kanada 3,77 nom. G., 3,8? B., Madrid G., Türkei B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102, 090 G., 104,00 B.

V.

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m. v. .,

teten, r *. . R i , n . —— a. 12. Offene Qundeta. und Aunmmanbdttgelesiichraften, 18. Verschledene Bekanntmachungen. ;

.ẽc2tuf gebote, C. Nugtosung nstö. von Wertpapieren, 2 e m. 3. Aufgebote die im Grundbuch von: 8951 Aufgebot.

5 F 20/44. Die Ehefrau Margarete Köhnke geb. von Wolff in Schmalenbeck hat das Aufgebot des verlorengegange⸗ nen Hypothekenbriefes über die auf dem Grundstück von Schöndorf Blatt Nr. 214 in Abt. III unter Nr. 4 für Kreditgenossenschast „Agraria“ e. G. m. b. S5. in Danzig gene eingetragene Darlehns forderung von W0h holl. Gulden beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Februar 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten aner Gericht, Zimmer 29, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ Alt W salls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Nr,. 7 eingetragene U60—— CM für

Kirche in Sächsisch * 6: Alt Warthau Lo

arthau,

toner een 19. Otteber 104. Das Amtsgericht. ür den Ko gn. ame m me. 33 Sammel aufgebot. Senftleben in Perlin, r e, n W aa: latf or inn got. ir unter Er. ?

1. der Witwe Klara Bredner geb. Brussig aus Bunzlau, Lgubaner Straße 57, zugleich als gesetzliche Ver= treterin ihrer beiden Kinder, des am 5. Juli 1940 geborenen Lutz Bredner und des am 19. Inni 1939 geborenen Werner Bredner, . x

2. des Friseurs Erich Deckward in Bunzlau, Zollstraße 7, vertreten durch die Rechtsanwälte Beninde und Malige in Bunzlau,

3, der Frau Anna , n,.

uhn verw. gew. Marx in Nieder

homaswaldau, vertreten durch die Rechtsanwälte Beninde und Malige in Bunzlau, .

4. der Evangelischen Kirchengemeinde

in Sächsisch rug orf, Kreis Lauban, gelrazel neigen timer ü 5:

lau

vertreten durch nn,. Kinscher in Naumburg a. Qu., . 5. des Landwirts Bruno Schubert in

Malige in Bunzlau, aus Neun Warthau,

dertreten durch die Beninde und Malige in Bunzlau,

TL. des Fohlenhändlerg Robeit Senft. zrügftlozerkkäruäng erfolgen wird.

leben in Berlin N, Liebauer Straße J. vertreten durch die Rechtsanwälte Beninde und Malige in Bunzlau,

HI. die Hypothekenbriefe betreffend als alleinige Erben der Luise Elfriede oog)

u 3: Nieder Mittlau Band J Frl., Alma latt 15 und Band 11 Blatt 59 Wehmer als Erben des Otto Wehmer dem am 23. Juni 1924 in Frohnlach treten zul in Abt. III unter Nr. 26 bzw. zu erteilen. Hypothek von den Rentner ii cbric Schwabe in Nieder Mitt⸗

au yu 4: Gersdorf a. Qu. Blatt 178 in Abt. III unter Nr. 3 eingetra⸗ Pltzsch der r nn nnn, . Strobel verstorben. Er ist am 28. De⸗ 50 HN. ür die Evangelische r ie, er hahf , . ö Christia ne Friederike Strobel geboren latt 214 und und in Untertriebel wohnhaft gewesen. oswitz Blatt 171 in Abt. III Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht

* n, pott von 2000, 1dmar ür e . Naumburg 4. Qu. (früher Spar⸗ 8932 und Vorschußverein),

es , , zreulich Vlatt der Seidenz, für kraftlos erklärt worden.

aner ür, Sch been gen run 1 Rückenwaldgu, Kreis Bunzlau, vertreten , . durch die Rechtsanwälte Beninde und sgh der' een, nin, hem n T den 13. Juni 1945 um 12 Uhr vor

Wehmer bezw. der Frau Metius, des Der

Bochum, den 18. Oktober 1944.

Das Amtsgericht. los erklärt.

Am 8. August 1943 ist in Unter⸗ chuhmacher Otto Albin

zember 1876 in Obertriebel von der

eumann in aufgefordert, diefe Fiechte bis zuni Kattowitz

31. Dezember 1944 bei dem unterzeich⸗

ist. Der reine Nachlaß

Amtsgericht Oelsnitz (Vogtl.), * . Oktober 19453.

Volksbank

Nr. 43, für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Opladen.

Bekanntmachung.

Leslau, den 19. Oktober 1944. Das Amtsgericht.

einen Schreibfehler handelt.

8. des Schuhmachers Bruno Borr⸗ 3 mann . ,, . Kreis I8g5r) Bunzlau, vertreten durch Rechtsanwalt Kinscher in Naumburg a. Qu,

Bungzlau, vertreten dur

10. des Maschinenschlossers Bruno Reeke aus Altona, jetzt in Rübekam 22,

Ie n, Beninde und Malige in ,

u 7 VI 348/44. J. die von der Stadt⸗ und Kreisspar⸗

ücher für die Antragsteller zu und 2, und zwar: 1 zu 1: Nr. 42988, zu 2: Nr. 36 576,

cn zas / . Per am 9. Mai 1856 . 9 nige fr, ge, und spartass Darlehnskasse e. Friedrich Heinri olf arkasfe . 5 9 S , Anna Wilhelmine Sophie z HMigse. gin , . nl . f kee e,, eh, . für kraftlos erklärt worden bevollmächtigter; i ü ige i art l e,, nagniaux, wälte Beninde und Malige in Bunzlau, . a ge nl . g x ĩ nach Amerika ausgewandert. vertreten 1 Nachkömmlinge des Karl Wehmerswer . ; den aufgefordert, ihre Ansprüche geltend l90göl ezember 1941

Durch Ausschlußurteil vom 16. 10. Sohn von 1944 ist das Spartassenbuch der Kreis 9095) Samland, Hauptzweigstelle

ausgestellt

Er ist

n, den 16. Oktober 1944. Etwaige difchhaus⸗ ö.

Das Amtsgericht.

1500 GM werden für

Amtsgericht Wedding. Abt. 20. 28.

verstorbenen

e fr Reinhold Georg Landgericht Knauer von

Coburg, den 21. Oktober 1944. lh) Amtsgericht Nachlaßgericht.

4. Oeffentliche ustellungen

Rr. 23 bzw. 9 eingetragene ermittelt ist, werden diesenigen, welchen lo0gö Heffentliche Zustellung, Grundschuld von 2500. GM für Erbrechte aus dem Nachlaß zustehen, den Häusler Richard

Der Kraftfahrer Paul Cosub aus 8 1008 der ö 16, Prozeß⸗ zweier Monate geltend zu machen. bevollmächtigter: Rechtsanwältin Dr.

zu 7: Looswitz Band La Blatt 61 neten Aritsgericht zur Anmeldung zu 8e ert in Kattowitz, klagt en gg n n,, ,. . in Abt. jsif unter Nr. 5 einge. bringen, widrigenfalls die Feststellung Chef, , tragene Hhhothel ven 0. f., erfolgen wird, daß, ein andere; Erbe heezihticn ä esscintten gen , . in andler Robert als das Land Sachsen nicht vorhanden Rumänien, jetzt unbetannten. Auf n . 3. 1 ,, 7. Attien⸗ . 5 ä ̃ . 8. er 4. Durchfühn . J 8: Herzogswaldau Band X gefähr 1400 M. Vlil S8(cz. ö e m nr r nen . e Ehegesetzes. Wir laden die , . zur mündlichen Verhandlung des R 9 streits vor die 7. Zivilkammer des Land⸗ l 2 F 3Ad4. Durch er nn, , gen , ö gn, , . 3 39 . ĩ Schö d Ia 18. Oktober 1944 wird das Sparkassen⸗ zember vormittag Ihr, mit gan 36 r e fen Tf, 18 buch Nr. 20 409 der Stadt Leverkusen der Aufforderung, sich durch einen bei bzw. 21 eingetragenen Hypotheken über ein Guthaben . 3 je 750, GA für die Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Nieder Schönfeld, Kreis Bunz⸗ Ludendorffstr.

zu 10: Greulich Band 18 Blatt zr. 634 in Abt. III unter Nr. 16 . ohhh ug af n. ke, un rg; in r eichsmark für n Dur u ußurteil vom 19. Ok⸗ ; ö il fer Bruno Reele aus Uteng, tober ist' das Sparkassenbuch der Anna Bureh geb. Krawezyl in Ruschino— Ill. ferner wird aufgeboten der ein. Kreissparkasse in Lesigu Nr. . . , w. . 26 ren . Ludwi er: Rechtsanwa 'r. . ausgestellt auf den Namen Ludwig S reh ngen ren Chemand, den Arbeiter Viktor Burek in Stahlhammer, des Alusschlusses bis zum 30. November . . 1914 bei der 77 9 nn. und . dung⸗ Der Beklagte wird zur münd⸗ r,. ranfurt / Main, aus zu⸗ ; . In dem le, ., zur Krastlaserllä , lichen Verhandlung des Riechtsstreits echtes hat . des Häuslers s, n, Beumann dem untérzeichneten Gexicht, Zimmer rung des Sparläfsenbuches Nr, 536 w. vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts len de, Hie

hefrau Varvara Cosub ge

1 hoh . 13 erg ßbevollmächtigten ver

193402 RM, lautend auf den Namen anwalt a rozeßbevollmä e . re beg ure, n mg, nm m, f.

Karl in Leverkusen⸗Wiesdorf, treten zu lassen.

erm ffn i Kattowitz, den 12. Oktober 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

dogg Oeffentliche gustellung,. 4 J . Die ar Arbeiter

in Wiesbaden, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Bäcker Fritz Grohmann, . unbekannten Aufenthalts, früher in I0. Gesellschaften m. b H. Wiesbaden, ; Die Hypothekenbriefe über die im auf Ehescheidung aus S5 47, 49 des An die Nachlässe Grundbuch von Heiligensee Blatt 3440 Ehegefetzes und Schuldigerklärung des werden folgende Urkunden aufgeboten: * der Luise Elfriede Wehmer, gestorben in Abt. Ill eingetragenen Hypotheken Beklagten gemäß J 65 aaO. Die l Bunzl ausgestellten Spar⸗ 25. 8. 1943, p) des Otto Wehmer, ge⸗ Nr. ? von 3750 GM und Nr. 3 von Klägerin

ö 6 ußhian ö I storben 9. 3. 19365, Geschwister des Karl 15 ö. Wehmer. Es ist beantragt, Erbscheine klärt. 29. F. 5. 44. den Geschwistern Frau Johanna Metius geb. Wehmer und Frl. Alma Wehmer

mit der än ate rung, sich durch einen

Erbschein des Amtsgerichts bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ ehmer und der Elfriede Sonnefeld vom 21. August 1924 nach anwalt als e, ,,, ver⸗ a

en. Za R. 2365/4 iesbaden, 24. 10. 1944.

rohnlach wird für krst

. GF. Berlust⸗ 1. Fund achen

i 8 Versicherungsurkunde Nr. 586 496 Merkel der Allgemeinen Assekuranz (Assieurazioni. Generali) ist verloren⸗ gegangen. Wir werden sie für kraftlos erklären lassen und eine Ersatzurkunde ausstellen. Etwaige Einsprüche gemä Z3BO. sind innerha

Leipzig, den 27. Oktober 1944. Allgemeine Assekuran

impolung, Leipzig OC 1, Mackensenstr. 1.

gesellschaften

01

Hatten wenn Eisen gießerei und Maschinenfabrik A. ⸗G.

Die Hard r nn , . n f g, schaft hat beschlossen, das Kapital dur

, ,, . . ele Vorzugsaktien zu er⸗

echts⸗

ausgeschlossen. Die neuen Vorzugs⸗ aktien werden von einem Konsortium übernommen und den Aktionären wie folgt angeboten: ; . Auf je RM 7000, Vorzugsaktien ein Bezugsrecht von Rt 2000, neuen Vorzugsaktien, . auf je li 169000, Stammaktien ein Bezugsrecht von Een 1000, neuen Vorzugsaktien. 6. Das Bezugsrecht ist zur Vermeidung

usübung des Bezugs⸗ gegen n , der eutsche Ef

ecten, und

eis Bunzlau, 26, anberaumten Aufgebotstermin der Sparkasse der Stadt Güstrow wird in Oppeln, Zimmer 65, im 2. Stock, auf Wechselbank Frankfurt / Min. zu er- ,, e 65

folgen. Der Ausgabekurs für die.

kunden vorzulegen, widrigenfalls deren 24. 4. 1945 geändert, da es fich um zlufforderung geladen, sich durch einen neilen Aktien beträgt 160 3. zuzüglich bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts- der Koften. Der

egenwert für die

Bunzlau, den 5. Oktoher 1944. Güstrow, den 21. Oktober 1944. anwalt als rozeßbevollmächtigten ver⸗ neuen Aktien ist gleichzeitig mit den Das Amtsgericht. Amtsgericht. treten zu lassen. alten Aktien an die Deutsche Effeeten⸗ ——— Oppeln, den 16 Ottober 1944.— und Wechselbank. Frankfurt / Main,

Aufgebot. 9045 Bekanntmachung. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. einzuliesern! Bis zu? Fertigstellung

der neuen Aktien werden seitens der Gesellschaft Zwischenquittungen aus—

Vorstand. K nust.

ö. R. em s. a. ,, e,. gestellt. eb. Knigge, 11928, über 25090, Grohmann geb. Rottmüller in Wiez⸗ ,,, 9. Gustav baden, Mauxitiusstraße

12, Prozeß⸗ Rechtsanwalt Soof

Klarenthaler Straße 5, 9097] . Zuckerfabrik Dröbel G. m. b. H., Bernburg⸗Dröbel.

Ordentliche Hauptversammlung am

ladet den Beklagten zur 9. November 1944 15 Uhr, im Gefolg⸗

kraftlos er⸗ mündlichen Verhandlung, des Rechts- schaftsraum der Zuckerfabrik.

ö vor die 2 Zivilkammer des Die

Berlin, den 19. Oktober 1944. andgerichts He ber 1944. 9 Uhr, Saal öl,

Tagesordnung wird in der in Wiesbaden auf den Hauptversammlung bekanntgegeben. Graf von Alvensleben.