1944 / 245 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

3 Nelchs und Staatsanzeiger Nr. 245 vom 1. November 1944. S. 2

Die zur Durchführung der Herstellungsanweisungen erfor⸗ derlichen Nadeln und Ahlen dürfen aus den beschlagnahmten Beständen entnommen werden. Bei diesen Entnahmen sind genaue Aufzeichnungen über den Zeitpunkt und den Umfang der Entnahme zu machen.

82 Meldepflicht

Alle der Beschlagnahme unterliegenden Näh⸗, Schuh⸗ maschinennadeln und Ahlen sind nach dem Stande vom 25. Oktober 1944 der Gemeinschaft Schuhe in Sorau, Adolf⸗ Hitler⸗Str. 27, bis zum 5. Novembeer 1944 zu melden. Dabei sind genaue Angaben über Type, Klasse, Nummernbezeich⸗ nungen und Anzahl zu machen. Die Meldungen sind auf dem vorgeschriebenen Vordruck der Gemeinschaft Schuhe zu er⸗ statten.

583 . Abgabe und Anforderung von Näh⸗, Schuh maschinennadeln uund Ahlen

Die Abgabe oder Anforderung von Nadeln und Ahlen darf vom Zeitpunkt der Beschlagnahme an nur noch auf Grund einer Genehmigung der Gemeinschaft Schuhe erfolgen. Be⸗ darfsanforderungen oder Anträge auf Veräußerung von Nadeln und Ahlen sind an die Gemeinschaft Schuhe zu richten. Dabei sind die am Tage des Antrages vorhandenen Bestände des Antragstellers anzugeben. ö .

Die Anträge sind nur auf dem vorgeschriebenen Vordruck der Gemeinschaft Schuhe einzureichen.

§ 4

Einsparung von Näh⸗, Schuh maschin en nadeln und Ahlen

Alle Arbeitsgänge in der Fertigung sind sofort dahin zu überprüfen, ob die Möglichkeit zur Einsparung von Nadeln und Ahlen besteht. Der Verbrauch an Nadeln und Ahlen ist auf das Schärfste zu überwachen. .

. 985 Ausnahmen Die Gemeinschaft Schuhe kann Ausnahmen zulassen.

§86 . Strafvorschrift Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die auf Grund dieser Anweisung erlassenen Bestimmungen werden gemäß 5 12 der Satzung der Gemeinschaft Schuhe bestraft. § 7 Inkrafttreten Diese Anweisung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Die Anweisung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 20. Oktober 1944. Gemeinschaft Schuhe. Röder. Steitz.

Verfa hrensordnung vor der Schiedsstelle der Gemeinschaft Schuhe Vom 15. Oltober 1944 J Gemäß § 12 der Satzung der Gemeinschgft Schuhe vomꝰ 15. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Ar, 144) wird folgende Verfahrensordnung vor der Schieds—⸗ stelle der Gemeinschaft Schuhe erlassen:

. §51 Die Mitglieder der Schiedsstelle sind keinerlei Weisungen unterworfen. J . §8 2

Der Vorsitzende der Schiedsstelle regelt den Geschäftsgang, erläßt die für das Verfahren maßgebenden Grundsätze und

trifft Bestimmungen über Art und Umfang der Mitteilung

oder Veröffentlichung von Entscheidungen. Er verteilt die Geschäfte und kann einzelne Beisitzer der Schiedsstelle zu Berichterstattern ernennen.

Für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der mündlichen Verhandlung und für die Verhandlung mit Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sowie mit stummen und tauben Personen gelten die Vorschriften der 85 176 —180,

182, 183, 185-191 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

§5 4 . Sämtliche am Verfahren vor der Schiedsstelle amtlich be⸗ teiligten Personen sind zur Geheimhaltung der durch ihre amtliche Tätigkeit zu ihrer Kenntnis gelangenden Verhält- nisse der Beteiligten verpflichtet.

§85

Für die Ausschließung und die Ablehnung eines Mitglieds der Schiedsstelle gelten die jeweiligen Vorschriften der git prozeßordnung. Von der Ausübung des Richteramtes in einer Sache ist auch ausgeschlossen, wer Angestellter oder Beschäftigter oder Mitglied des Aufsichtsrates eines Be⸗ teiligten ist. .

Ueber, die Ausschließung oder Ablehnung entscheidet end⸗ gültig die Schiedsstelle durch Beschluß, an dem der betroffene Schiedsrichter nicht mitwirken darf. 9

8 6

Beteiligte am Verfahren sind der J,, ,. der An⸗ tragsgegner und die Vertreter etwaiger Bewirtschaftungs⸗ stellen.

§57 ;

Den Beteiligten ist gestattet, der Verhandlung beizuwohnen und ihre Anträge mündlich zu begründen. kann auch anderen Personen die Teilnahme an der Verhand⸗ lung gestatten. 9 2

Der Vorsitzende kann zur Aufklärung des Sachverhalts an⸗ ordnen, daß ein Beteiligter oder ein von ihm bestellter Ver⸗ treter in der Verhandlung zu erscheinen hat.

38 Die Beteiligten und ihre durch Vollmacht legitimierten Ver⸗

Der Vorsitzende

.

für den zivilen Verbrauch nun einmal weniger Ware zur Ver⸗

noch mehr als bisher, noch regelmäßiger und entschlossener zu

Die technische, medizinische und Verwaltungsausbildung der Ge⸗

benachrichtigen. Wird ihr Erscheinen angeordnet, so sind sie sur Verhandlung zu laden. Die . und die

Ladung find zuzustellen oder durch eingeschriebenen gi, ,

bewirken. Zu Terminen, die bei einer Verhandlung verkün⸗ digt werden, ist eine schriftliche Benachrichtigung oder Ladung der Beteiligten, die in der Verhandlung vertreten waren, nicht erforderlich. 3 ;

§9.

Sind die Beteiligten in dem Verhandlungstermin trotz recht· zeitiger Benachrichtigung oder Ladung nicht gehörig ver⸗

treten, kann gleichwohl in der Sache verhandelt und ent⸗

schieden werden. . § 10 *

Der Vorsitzende kann in jeder Lage des Verfahrens bis zum Urteil einstweilige⸗ Anordnungen erlassen.

511

Die Schiedsstelle entscheidet unter Berücksichtigung des ge⸗ amten Ergebnisses des Verfahrens. Sie bestimmt den Um⸗ n der Beweisaufnahme nach freiem Ermessen, ohne hier⸗ bei durch Anträge, Verzicht oder frühere Beschlüsse gebunden zu sein. J ;

In geeigneten Fällen ist die Schiedsstelle nach freiem Er⸗ messen befugt, ohne weitere Erhebungen auf Grund ihrer Geschäftserfahrung zu entscheiden. K

§12

Bei der Abstimmung stellt der Vorsitzende die Fragen und sammelt die Stimmen.

Die Entscheidungen erfolgen nach der einfachen Mehrheit der Stimmen. Bilden sich für Summen, über die zu ent⸗ scheiden ist, mehr als zwei Meinungen, deren keine die Mehr⸗ heit für sich hat, so werden die für die größte Summe ab⸗ gegebenen Stimmen den für die zunächst geringeren abge⸗ gebenen so lange hinzugerechnet, bis sich eine Mehrheit ergibt. . 4

8138

Die Entscheidung ist den Beteiligten zuzustellen oder durch eingeschriebenen Brief zu übersenden, und zwar auch dann, wenn die Entscheidung verkündet worden ist. Eine Verkün⸗ dung ist nicht erforderlich.

§ 14 . Ein durch eine Entscheidung geschlossenes Verfahren kann

auf Antrag eines Beteiligten wieder aufgenommen werden.

Die Vorschriften der 85 46 und 47 des Gesetzes über das Reichswirtschaftsgericht vom 25. Februar 1938 (RGBl. 1 S. 216) finden entsprechende Anwendung.

815 ;

Für das Verfahren wird, falls eine Vertragsstrafe fest⸗ gesetzt oder auf eine Verwarnung erkannt wird, eine Gebühr erhoben. Sie ist nach dem Werte des Streitgegenstandes und der Höhe der durch das Verfahren erwachsenden Auslagen zu bemessen. ö.

Die Gebühr soll in der Regel nicht mehr als 10 v. H. und

nicht weniger als 2 v. H. des Wertes des Streitgegenstandes betragen, mindestens aber die durch das Verfahren erwachsen⸗

den Auslagen decken. ö ö

Aus besonderen Gründen kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden. Die Gebühren sind an die Ge⸗ meinschaft Schuhe zu zahlen.

516

Der Wert des Streitgegenstandes wird durch den Vorsitzen⸗

den nach freiem Ermessen festgesetzt. §17 .

Im übrigen finden die 17 Abs. 1, 18, 19 Abs. 4, 20 Abf. 1, 2, 4 bis 6, 22 bis 24, 30 bis 32, 34, 45, 49, 52, 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 und 4 und 56 des Gesetzes über das Reichs⸗ wirtschaftsgericht vom 25. Februar 1938 (RGGBl.“I S. 216) entsprechende Anwendung.

ö mee

Noch mehr sparen! Spargelder sind wertvolle Kaufkraftreserven für die Zukunft

Durch den Ausbau des totalen Kriegseinsatzes sind Hundert⸗ tausende von Kräften neu für die Rüstungswirtschaft gewonnen worden. Damit sind auch viele neue Verdiener entstanden. Da⸗ her wird mehr Geld in Umlauf kommen zu einer Zeit, in der

fügung steht. Das wird nicht immer so bleiben; denn die ge⸗ steigerte Produktionskraft der Industrie wird im Frieden dem einzelnen Verbraucher zugute kommen. Der richtige Moment zum Kaufen ist da, wenn sich diese Umstellung vollzogen hat; in der Zwischenzeit muß das Geld warten. Als ruhende Kaufkraft für morgen sind diese Milliarden ein wertvoller Kraftquell für die Zukunft des Sparers. Auch deshalb ist es unsere Pflicht,

sparen.

Sozial⸗ und Leistungsnachschau in den Betrieben Bisher 2000 Besichtigungen Reue Aufgabe der Gewerbheaussicht

Die Gewerheaufsichtsämter sind vor einiger Zeit durch beson⸗ dere Anweisung des ,,, des Reichsministers für r nt und Kriegsproduktion und des Generalbevollmäch⸗ tigten für den Arbeitseinsatz verstärkt für die Besichtigung der für die Kriegswirtschaft wichtigsten Betriebe eingesetzt worden.

werbeaufsichtsbeamten wird danach zusätzlich für die Rüstun

nutzbar gemacht. Es handelt sich um die r ull des sozial un

arbeitstechnisch richtigen Einsatzes der Männer und Frauen, um den Ausfall von Arbeitszeit und Arbeitskraft, um den Unfall⸗ und Gesundheitsschutz, die Unterbringung und. Verpflegung usw. Bisher sind rd. 2000 Betriebe auf diese Gesichtspunkte hin durch, die ,,, besichtigt worden. Die Auswertung der dabei getroffenen Feststellungen eschieht soweit wie möglich durch die örtlich zuständigen Dienststellen, gegebenenfalls unter Einschaltung des Leitenden Gewerhbeaufsichtsbeamten. Betrieb⸗ liche Mängel und Schwierigkeiten können auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Prüfung durch die Gewerbeaufsichts— beamten abgestellt bzw. es kann der Betriebsführer dabei beraten

treter sind vom Ort und von der Zeit der Verhandlung zu

Diese Bestimmungen treten mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 15. Oktober 1944. / Gemeinschaft Schuhe.

Der Vorsitzer: Röder.

DYichtamtliches Deutsches Neich

Nummer 43 des Ministerialblatts des Preußischen Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 27. Oktober 1941 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. ExLErl. 14. 10. 44, Besoldungsdienstalter d. Versorgungsanwäxter; hier: Härteausgleich. RdErl. 17. 10. 44, Ausländische Ordensaus— eichngn. Bek. 19. 10. 44, Verlust eines Personalausweises. e , Staatshaushalt. Kassen⸗ und Rech⸗ nungswesen. RdErl. 16. 10. 44, Totaler Kriegseinsatz; hier: Kommunalverbände. RdErl. 18. 10. 44, Vernichtg. o. Lohnsteuerkarten durch Feindeinwirkg. RdErl. 19. 19. 44, Ver⸗ einfachg. d. erm altg hier: Vergnügungssteuer, Veröffentlichg. d. Anerkenng. d. dtn. Wochenschau im MBliB. Polizeiver⸗ waltung. RdErl. 14. 109. 44, Besoldungsdienstalter d. Versor⸗ gungsanwaͤrter; hier; , , RdErl. 16. 10. 44, Kennt⸗ lichmachg. d. Sstarbeiter. RdErl. 16. 14 44, Vereinfachg. d.

ñ

Wehrangelegenheiten. Kriegsschäden. FJami⸗ lienunterhalt. RdErl. 18. 10. 44, Anwendg. d. Personen⸗ schäden VO. auf . im Grenzeinsatz. RdErl. 18. 10. 44, Totaler Kriegselnsatz; hier: Fortfall d. Zusammenstellg. über Luftkriegsschäden an Kultur⸗ u. , RdErl. 19. 10. 44, Aufwandsentschädigg. 1 die im Außendienst tätigen Beamten u. Angestellten bei einer Feststellungsbehörde, = RdErl. 20. 10. 44, Festsetzg. v. Entschädigungsansprüchen auf Grund d. KSSchVO. Ü. Auszahlg. v. Entschädiggs.⸗ oder Vorauszahlungs= beträgen zugunsten v. Devisenausländern. RdErl. 20. 10. 44, Entschädigungsauszahlgn. an ausländische Arbeiter. RdErl. 20. 10. 44, Zeitl. Geltungsbereich d. Luftschutzschädenanordng. Er⸗ mächtigg. zur Anordng. v. Auslagergn. Volksgesund⸗ heit. RdErl. 17. 10. 44, Totaler Kriegseinsatz; hier: Aenderg. d. Ausbildg. d. nied techn. Assistentinnen, RdErl. 18. 10. 41, Merkblätter z. Verhütg, übertragharer Krankheiten in d. Auf— e gn ffir e; u. über d. Verhalten v. Tuberkulosekranken hei u. na Luftangriffen u. bei kriegsbedingter Umquartierg. RdErl. 19. 10: 44, Totaler Kriegseinsatz; hier: Verlän . d. Arheits⸗ erlaubnis f. ausländische u. im Ausland bestallte Apotheker. RdErl. 20. 10. 41, Erleichterte Zulassg. zur pharzazeutischen Vor⸗ prüfg. in Ausnahmefällen. Veterinärderwaltung. RdErl. 14. 10. 44, y,, d. Fleischbeschautierärzte u. Fleisch⸗ beschauer sowie d. Schlachthöfe u. Freibänke bei d. Fleischbewirt⸗ schaftz. Neuerschein ungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße Rr. 44. Haibjahrlich 130 16M“ für KUusgabe A. 6Gweiseitig he— druckt) und 5, ih RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt.

——

. Aus der Verwaltung Weitere Vereinfachung im Kriegssachschädenverfahren

Durch die Verordnung zur Aenderung der Sechsten Durch— führungs⸗ und Ergän fing derer unf zur Kriegssachschäden⸗ verordnung (vom 8. Juli 1545 Vereinfachung des Verfahrens) vom 2. Oltober 1944 werden die festgesetzten Grenzen für den , : Bescheid, für die Beschwerdesumme und für die Vor auszahlungen erhöht, um das Verfahren noch mehr zu verein⸗ fachen. Wenn füt Sachschäden ein Ersatzanspruch von nicht mehr als 1000 fe und für Nutzungsschäden ein solcher bis zu 109, lis monatlich oder bezüglich einmaliger zusätzlicher Ausgaben bis zu 1000 gefordert wird, genügt es, daß die Entscheidung der Feststellungsbehörde attenlundig gemacht und dem Geschädigten n , bekanntgegeben wird (formloser Bescheid).

Eine Beschwerde nach 5 22 KSSchVO. findet gegen diesen 6 Bescheid nicht statt. Auch im übrigen findet eine Be⸗ chwerde nur statt, wenn die Beschwerdesumme den Betrag von 1000 eM übersteigt, sofern die entscheidende Feststellungsbehörde die Beschwerde nicht ausdrücklich zuläßt, z. B, wegen der grund⸗ sätzlichen Bedeutung einer Frage. Vorguszahlungen auf die k gewährende Entschädigung nach 5 26 KSSchVO. kann die Fest⸗ stellungsbehörde bis zum Betrage von 30 000 Het und mit Zu⸗ stimmung des Vertreters des Reichsinteresses ohne Bindung an

Anleihen der Länder...

werden. Bei einer der Besichtigungen ergab sich z. B., daß 60 bis

einen Höchstbetrag gewähren.

2WBir ti ch af ts tei

0 6 der für Frauen geeigneten Arbeitsplätze noch von Männern besetzt waren. Für einen anderen Betrieb wird das Arbeitsamt in Zukunft die ,, weiterer Arbeitskräfte davon abhängig machen, daß eine genaue Uebersicht über die Fehlstunden der Ge⸗ folgschaft eingereicht wird. In einem weiteren, Bericht wird angeregt, vorübergehend nicht oder nicht vollbeschäftigte Arbeiter zu einer besonderen Kolonne zusammenzufassen, die vom Arbeits⸗ einsatzingenieur, mit dem die Gewerbeaufsichtsbeamten eng zu⸗ sammenarheiten, für dringliche Arbeiten eingesetzt werden kann. Auch für Betriebsvergleiche geben die Berichte der Gewerbeguf⸗ sichtsbeamten wichtige Anhaltspunkte. Insgesamt konnten aus der neuen Aktion schon zahlreiche für den verstärkten Kriegseinsatz wichtige Verbesserungen und Anregungen gewonnen werden. Allgemein zeigten die Besichtigungen, daß in vielen Betrieben der Bekämpfung der Fehlstände aus überhöhtem Krankenstand, außer⸗ tariflichem Urlaub und Bummelwesen bisher nicht genügend Auf⸗ merksamkeit geschenkt worden ist. 5

Böÿrsenkennziffern . für die Woche vom 23. bis 28. Oktober 19443

Die vom Statistischen Reichs amt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der letzten Woche (23. bis 28. Oktober 1944) im Ver⸗

gleich zur Vorwoche wie folgt: 6. Wochendurchschnit Monats

vom 23. 10. vom 16. 10 durchschnitt

bis 28. 19 bis 21. 10. Geptember

162,16 162, 16 161, 89 157,97 187,1 187,85 1l56, 46 155,66 165,31

158,27 1868, 2 168,0

Aktien kur se ( Tennziffer 1924 bis 1926 100)

Bergbau und Schwerindustrie

Verarbeitende Industrie ..

Handel und Verkehr ...

Gesamt

stursnivean der 491gen Wertpapiere Pfandbriefe ö 1902,50 KLommunalobligationen.. 102, 360 Dtsch. Reichs schatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7... 02, 14

Dtsch. Reichsõbahnanleihe 1940 105,569 103,01

loz, 2 los x

1ͤ0a 6 33

lol, os 104, 6 103, 31 103 64 103, 32 lor as

102,50 id, po

10ꝛ, 13 oa, g los, o ioz z joa, 1 106. 16s

Anleihen der Gemeinden. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen ...

7

Stillegg. d. Rechnungsämter u. Einschränkg. d. Kassenprüfgn.

Verwaltg.; hier: Abgabe d. n nn, ,, in Listenform.

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 245 vom 1. Movember 1844. 3. 3

[

Reichseinheitliche Prämien für betriebliche Verbesserungs⸗

vorschlüge

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsa at die der TAF. ausgearbeitete einheitliche J für . triebliche Verbesserungsvorschläge im Rahmen der geltenden Be⸗ stimmungen mit der Maßgabe allgemein verbindlich gemacht, daß in diesem Rahmen die Prämiengewährung für Verbesserungs⸗ vorschläge während der Geltung des Lohnstoßs nuliss ist. Durch die hiermit erzielte Einheitlichkeit wird nicht nur gerechte Bewertung der Verbesserun ZSvorschläge gesichert, sondern auch die bisher vielfach beobachtete Willtür in der ÄAusschüttung rãr beseiti Für die Ermittlung der Prämien wird der wirtschaftliche Wert des Vorschlags zugrunde gelegt, der nach dem mittleren r , nit zu ermitteln ist. * system und genaue Borschriften über die Bewertung der einzelnen Resultate des Verbesserungsvorschlags, z. B. ñ d der ele if an Werk⸗ stoffen sind die Grundlagen für die Feststellung der Prämie. r z es wirtschaftlichen Werts wird mit 5 IM eingesetzt, während jede ersparte Stunde mit 1 RM bzw. hei Angelernten, Ungelernten und Frauen mit 50 Rpf. eingesetzt werden kann. Geht die ermittelte Punktzahl für einen Verbesse— rungsvorschlag über 10900 Punkte hinaus, dann ist die Prämie im, Einvernehmen mit der DAF. festzulegen sowie dem zuständigen n. Auch ist Sondergntrag beim zuständigen Treuhänder dom Betriebsführer zu stellen, wenn die Prämie im Einzelfall den Wert von 50g RM überschreitet. Dann ist dem Vorschlagen⸗ den zunächst der Betrag von 500 R. auszuzahlen. Die niedrigste Geldprämie ist mit 10 R. zu gewähren. sind durch Büchex und ähnliches zu ersetzen. Bei Verbesferungen,

der Prämien beseitigt.

ersparnisse und

Jeder ermittelte Punkt

als Sonderfall zu behandeln und im

schlagen. Au

2.

deren wirtschaftlicher Wert erst später zutreffend erre lann, ist nach Ablauf eines 6 eil 5. r n rung eine Ueberprüfun . und . 8. serungen, die sich als Erfindungen erweisen, werden durch . Regelung nicht berührt, weil für sie mmungen für Erfinder maßgebend

Nachprämie zu zahlen. Verbe

die besonderen Schutzbest werden. ͤ

Das Problem der Abschreibungsnormung Vortragsveranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Vetrieba⸗

mwirtschaft

Die Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft veranstaltete im Deutschen Auslandswissenschaftlichen Institut in Berlin einen Doppelvortrag über das Thema „Genormte Abschreibungen?“.

Dipl.-Kfm. Dr. Dr. Megow erörterte e bh die durch die Steuervereinfachungsverordnung Per ein fre in 8. hin, daß der , , Buch führungszwang in erheblichem Umfange besei

im Steuerrecht. Er wies darau

E.

stücks verkehr.

ie leistungs⸗

daß die Abschr

Wiederbeschaffungspreis gemacht zu werden pflegt. Er wies auf die Bedeutung pertinheitlichter Abschreibungen hin, wenn der Minderwert beschädlgter Maschinen festgestellt werden muß, be⸗ handelte dann die bereits normierten . stücks t rage vor, wie die Ab⸗ schreibungen festzulegen sind, wenn ein Gebäude steuerlich nicht bewertet, sondern nur der Grund und Boden in Ansatz gebracht wurde. ö ging er auch noch auf die wichtige Frage ein,

Dann trug er die Streit

.

. reibungen bei Entschädigungsansprüchen auf Grund von Kriegsschäden häufig im Steuerrecht seitens der Geschädigten eine fehlerhafte Behandlung erfahren.

Stockholm 165, 85 16,96, S2, lu. Zürich, 31. Oktober.

im Grund⸗

22, 5 B., Lissabon 17,014,

, 5, Istanbul

in Punkt-

der Arbeitszeit⸗ Kraft⸗ und Hilfs⸗

Treuhänder vorzu⸗

Mailand 13,62, New Jork 11,71, Sofia —, Zagreb 6,81, Zürich So, 20.

* mn

Berichte von auswärtigen Devisenmãärtten

Prag, 31. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 57s, 90 G., 580,19 B., Oslo 567, 50 G., Sg, 8oh B., Kopen— hagen 521, 50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,19 B., Madrid 235,565 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 109,10 B., New York 245908 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50, 05 B., Stockholm 594, 560 G., 5695,80 B., Brüssel 399, 60 G., 400,40 B. v

Budapest, 31. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengb. Amsterdam 180,73 3, Berlin 136,20, Bukarest —, Helsinti ——, London —, Paris Prag 18,52, Preßburg

Prämien unter 10 9.

nenfalls eine

In Bertin seftgestettte Notierungen für tel Aus zahlung, ausländische Geldsorten und

———

Telegraphische Kunzahlung ;

m ·—¶¶⸗ůuÄbl a

Lonbdon, 31. Oktober. (D. R. B.) Silber Barren prompt 23, 50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 / —.

2

m ·ᷣ·ᷣ¶irye

lii,as, Rom

109 00,

Alles Briefturse. Stockholm,

. B., ö Brüssel a, .

10000 B.

(D. N. B.) London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand Madrid 39,75, Stockholm 102,63, Oslo 98,62, Kopenhagen go, 37 V½, Sofia 5,37 , Prag 17,25, Budapest 3, 5606, Bukarest 2,37 *, burg 1800, Buenos Aires 97, 0, Japan 10l, 0h, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 31. Oktober. (D. N. B.) ; York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen I76,Ss, Zürich Amsterdam 2654,70, Stockholm 114,15, Oslo Helsinti 6, 85, Sofia —— Nabrid , Butarest ——

31. Oktober. 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B.,

nom. G., 97,89 B., Amsterdam S7, 60 G., 87, 909 B., Oslo 95,35 nom. G 4,15 G., 4.20 B., Helsinki 8,5 G., 8,59 B., / B., Kanada 3,77 nom. G., 3,8? B., Madrid G., Türkei B., Lissabon 16,29 G.,

London, 31. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 M = 403 M, Spanien (off) *, 0, Mionlreal ds] 4, a, Schweiß rr

o- 1746, Lissabon —, Rio de Janeiro [11.40 Uhr. * Paris 7,75,

Holland 22926, Berlin 172,50, 104,50, Zagreb

helsinti 8, jo, Preß⸗

London 19,34, New

(D. N. B.) London 16,85 G., Paris G., G., B., Schweiz. Plätze 97,90 G., B., Kopenhagen

„96,55 B., Washington Rom G.

16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,

Finnlan

ritisch⸗Indien Verginigte Staaten von zl merit

Belgien (Brüssel Britisch⸗Mndien

ereinfachungen

igt worden ist.

Nach einer kurzen Stellungnahme zu der grundsaͤtzlichen Bedeu⸗ s dam)

tung der Abschreibungsfrage für den Betrieh und einer Betrach— tung der Abschreibungen, handelsrechtlich, preisxechtlich und steuer⸗ gesehen, erörterte der Dortrag

rechtlich g. der Normierung von Abschreibungen.

sich aus den Veröffentlichungen des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ergeben, sind lediglich Richtsätze, d.

bleibt den Betrieben ben , Nachweis über die höhere Abschreibung

Abschreibungen stellen einen beachtlichen Versuch zur

Es werden ., die Erfahrungen

ichtsätze gemacht werden. e un .

adrid u. Barcelona)

Süd afrikanische Union (Pretoria

und Zohannishurg) Türkei (Istanbuh ..... ...... Ungarn (Uudapesh

Urnguay (Montevideo)

Verein. Staaten von Amerika

lichung der Bilanz dar. abzuwarten sein, die mit der Höhe der

.

B Unter suchungg⸗ und otrano c. 1

2. Zwang erungen, g. Aufgedote,

steuerli geltend zu machen; sie müssen jedoch dann einen begründeten

4. Desfengt Zu ßstall n. Ver su 2 2 q. Mualojung uso. von

ie Abschreibungssätze, die

es höhere Abschreibungen

enormten

führen. Die ereinheit⸗

Spanien (

(New York)

Aegypten (Alexandrien und

giro) Afghanistan (Kabuh Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires) .. Australien (Sidney

Brasilien (Rio de Janeiro) ...

eutta) 224 Bulgaren (Sofia) ... ...... Dänemark (Kopenhagen) .... England (London) ...... .... Finnland (Helsinki) ...... .... Frankreich (Paris) ———

riechenland (tshen) .... 35 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

ran (Teheran) sland (Reytjavik) . talien (Rom und Mailand) .

ide Vor⸗ und Nachteile Japan (atio und Kobe) 7. Kanada (Montreal ...... 4 Krogtien (Agram) ..... .....

4 8

1, November Geld Brie

1ãäü9yyt. Pfund 109 Afghani 18, 9 100 Franken 80, 8g 1Pap.-Pes. O, 58g 1ẽ austr. Pfund 360,96

18,R 83 S1, os 0, 592 u. nn 100 Velga 40,00 1 Cruzeiro

(Vombay⸗Cal- - 100 Rupien

100 Lewa Se, 165 52, 35

2 ——

100 Kronen 1 engl. Pfund 109 Finnmar 100 Frs. 100 Drachmen 1,668 1,672 100 Gulden 132,70 100 Rialis 109 isl. Kr. 100 Lire

100. Yen 1langd. Dollar 100 Kuna

1ẽ neuseel. Pfd. 1090 Kronen S6, Sñz 100 Eseuda 1021 100 Lei

86, p

68, or 8 ß , ho

2. dos

14,61 zs, go 10, o Ss, ij

6, 000

100 Kronen

100 Frs.

100 serb. Dinar

100 slow. Kr.

100 Pe setatz

1,8074 1, 199

183, 10 133,0

80. Ohoper Brief

England Aegypten, Süd afrikanische Union .... ......

Frankreich 2228 eee 222

ulgarlen. ...... ..... Australien, Neuseeland 228222

anadg .... ...... ...... e

Brastlien ö , , ,,,

——

Für den innerdeutschen Verrechnungzverlehr aalten folgende Kurse:

. Uusländijche Geldsorten und Banknoten

18, 89 8108 6,599 Sovereign ee 40, 0 20 ranch Stüde . 22829 Gold-⸗Dollars Aegyptische * 286 Amerilanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar 82, 15 Argentinische ..... ..... 6 Australische 2222 . Bel ische 292 00. 1 Brasilianische ...... .... 1,668 Britisch⸗ Indische .. Bulgarische: 606 Lea und darunter ...... .... .... 76 Dänische: große .... ..... ö 10 Kr. und darunter 3 Unglische: 10 und darunter. Finnische . ...... ... .....

Frgnöhsische .. ollandi che 6 . aglienische; große ...... ... J nm * KCanahjsche .. Krogtische ... Norwegische: do sͤer. u. darunter Numänische: 1000 Sei und 500 Lei ...... 1 1 Schwedische: große ...... . 50 Kronen und darunter.. Schweizer: grohe 236822 106 Frö. und darunter.... Serbische ... ...... ...... Glowahische: 90 Kronen und gie rena. inis: afrikanische Union ...... Türłi e 2 * Ungarische! 100 Pengö und darunter ... .... ...... 2

14 .

sor 3, 28. sz

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K Viren, rz. 9. Deutsche Kolontalnesenschaften,

arc Metin,

410. —— m. b. S., 14. Geno n., 12. Offene Hanbela- und Aammandstgesenschaften,

enlchatt-

1

109 Belgas Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa 1090 Kronen 100 Kronen * 352, 10 1 engl. Pfd. 100 Finnmarl! 100 rs. h, 01 199 Gulden 100 Lire 100 Lire 1tangd. Dollar 1,01 109 Kuna 5,01 100 Kronen

1099 Lei 109 Kronen 190 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

100 serb. Dinar 109 slom, gr. 1 südafril. Pd. 1 türk. Pfund

160 Peng

165. Verschiebene

80. Oktober Geld Brief 20,88 20,45

1. November Geld Brie

20, 38s eo, is is, ig 16 22 55

austr. Pfd

h, 9õß 5, 075

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57, 11

J n. ue gawatiben t. * 3, und

tanntmachungan.

3. Aufgebote 8999] Aufgebot. . 19 F 97/44. Die offene Handels⸗

e, Rudolf Rautenbach in So⸗

ingen, Beethovenstr. 13, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Dr. Kurt Dahlheim, Ebereschenallee 23, hat das Aufgebot des angeblich in Verlust geratenen Lk zeptes über 47 455,15 RM, fällig am 0. 6. 1944, Bezogener und Akzeptant Firma Rudolf Rautenbach, Solingen,

zahlbar bei der Dresdner Bank in

Düsseldorf, zum Zweck der Kraftlos⸗ erklärung beantragt. Der 5. der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Mai 1945, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Düssel⸗ dorf, Mühlenstr. 34, Zimmer 51, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine stechte anzumelden und die Urkunde vorgulegen, widrigenfalls die Ktaftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Düsseldorf, den 21. Oktober 1944. Das Amtsgericht. Abt. 19.

Aufgebot.

9001

2 F 5/44. Der Kaufmann Heinrich

Manz in Schreck bei Birk, vertreten durch Notar Dr. Krudewig in Hennef, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Happer⸗ schoß Band 27 Blatt 1018 in Abt. III unter Nr. 1 eingetragenes Hypothel von 000. GM beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, 6 stens in dem auf den 2. Februar 1945, 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Anfgebotstermin. seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Siegburg. den 21. Oktober 1944. Das Amtsgericht.

004]! Bekanntmachung. , Neunk. 2014. In der Grundbuch: ache von Neukölln. Band 66 Blatt Nr. 2014 ist über die bisher auf den Namen der Frgu Elise Bloch geb. Pineus in Her in⸗Wilmersdorf ein⸗ . auf das Großdeutsche Reich Reichs finanzverwaltung)

Berlin⸗Charlottenburg 9,

bene Teilhypothel Abt. III Nr. 5 von

12 500 G6 au Stelle des ,

Briefes ein neuer Brief dem jetzigen Gläubiger erteilt. Dadurch ist der bis⸗ herige Brief kraftlos geworden. Berlin⸗Renkölln, 23. Oktober 1944. Amtsgericht Rentölln. Abt. J.

9039 Aufgebot.

Attenzeichen: I F 21, 28/1944. Nach⸗ bezeichnete Urkunden, deren Verlust laubhaft gemacht ist, werden zum wecke der Kraftloserklärung aufgebo⸗

ten, und zwar auf Antrag von: 1. Alfred Hofmann, Kaufmann, Eislingen / Fils,

Hofmann, Kaufmann,

vpothekenbrief über eine Hypothek zu RM 5600, eingetra⸗ en für die Privatierstochter Lilly erl in München“ auf dem im Eigen tum der Antragsteller stehenden Au wesen, Pl. Nr. 06 11187, Haus Rr. 39 an der Mechtildenstraße in München, Grundbuch des Amtsgerichts München von , , . d. 51 Bl. 1706 Seite 532. 2. Friedrich Halder, Maler, München, und Lucie Halder, geb. Kurzeder. München ae ltr. 81, diese sugleich als gefetzliche Vertreterin ihrer E , ,, e. ochter Lucie

lder, vertreten durch Notar Justiz⸗ rat Drefely, München: Der Grund⸗ schulbbries über eine Grundschuld zu Fa gg So, eingetragen für den eher maligen Grundstückseigentümer Eugen Halder, Malermeister, München, auf dem nunmehr im Eigentum der An⸗ tragsteller stehenden , Nr. 8 an der Herzogstraße in München Wl. Nr. 448 1 41, Grundbuch des Amts- gerichts München für Schwabing Bl. Rr. 1631 Bd. 88 Seite 419. Die In⸗ haber dieser Urkunden werden aufgefor⸗ dert, spätestens in dem . Montag, den 5. Februar 1915, vorm. 10 Uhr, im

und Robert ebendort; Der

Zimmer 493 h / 1 des Gebäudes an der

Lustpoldstraße anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte bei dem unter⸗ fertigten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserllärung erfolgen wird.

München, den 11. Oktober 1944.

umgeschrie⸗

Amtsgericht München Abteilung füůr Aufgebote

9002 Erben gesucht.

Am 25. Juli 1944 starb in Bochum ein Rentner Milchhändler Johann Roy (Roi), geboren am 3. Oltober 1876, aihblisch Sohn von Einlieger Johann Roi und Anna Roi geb. Tanezyk. Et. waige Erben wollen sich melden beim NAachlaßgericht des Amtsgerichts Bochum zu 7 VI 369/44. Falls bis 1. Dezember 1944 kein Erbe sich gemeldet hat, wird das Erbrecht des Landesfiskus fest⸗ gestellt. ; ;

Bochum, den 18. Oktober 1944.

Das Amisgericht.

9008] Beschluß.

4 VI 18. 42. Am 8. Juli 1941 ist in der Heil⸗ und Pflegeanstalt in Bern⸗ berg die unverehelichte Luiza Volkt⸗ mann, Tochter der ledigen Sara Steil⸗ sen, später verehelichte Jonson, gestor⸗ ben. Alle, denen Erbrechte an ihrem Nachlasse zustehen, haben diese bis spätestens zum 24. Januar 1945 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. Andernfalls wird der preußische Fiskus um Erben erklärt werden. Der reine achlaß beträgt etwa 2800. RM Amtsgericht Wittenberge, Bez. Potsdam, 24. Oktober 1944.

oJ I Oeffentliche Aussorderung.

Am 17. Oktober 19463 ist in Well münster n Frieda Marig Elise Müller geb. Rabe, geb. 31. August 1874 in Großburgwedel, gestorben. Da Erben nicht ermittelt sind, werden diejenigen, denen Erbrechte am Nachlaß zustehen, aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 31. Januar 1945 beim unterzeichneten Nachlaßgericht zum Aktenzeichen: 74 Vl 5286/44 anzumelden, widrigenfalls fest⸗ gestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als die Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg nicht vorhanden ist.

Hanburg, den 18. Oktöber 1944.

Das Amtsgericht.

mr h Im Namen des Deutschen Volles! Ausschluß urteil.

In der Aufgebotssagche 1. des staatlich

app. Augenoptikers Walter Koberstein

in Oberursel i. Taunus, Oberhöchstädter

Straße 33, vertreten durch die Rechts«

anwälte Beninde und Malige in

Bunzlau, 2. der Frau Berta Bader geb, Baumann und deren Ehemannes Robert Bader in Liegnitz, Wörther Straße Ta, vertreten durch Sie Rechts- anwälte Beninde und Malige in Bunzlau, 8. der verw. Frau Elisabeth Preusker geb. Schäfer in n w zu⸗ in, als gesetzliche Vertreterin der. am I0. Oktober 1431 geborenen Elisabeth Lieselotte 6 in Oppeln, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Neumann und Dr. Stein in Löbau i. Sa., 4. des Bürgermeisters Hoff⸗ mann namens der Gemeinde Wehrau, Kreis Bunzlau, 5. des Fräuleins Paula Weilert in Bunzlau, k 9, hat das Amtsgericht in Bunzlau durch den Amtsgerichtsrat Dr. Köhler e. Recht erkannt: J. zu 13 Das von der

Stadt. und Kreissparlasse zu Bungzlau

ausgestellte Eparkassenbuch Nr. 1151 über 1123.07 RM für die verw. Frau Obernostsetretär e, , Koberstein geb. Taube in Bunzlau, zu 4: die bei der g Oberiausitzer Vrovinzial· Nebensparkasse zu Klitschdorf, jetzt Stadt⸗ und Kreissparlasse Bunzlau, unter Nr. 609 und 1025 für die Ortg⸗ armenkasse Wehrau bezw. die Armen⸗ lasse Wehrau ausgestellten Sparlassen⸗ bücher über 163, Iz M bezw. gz 32 RM. II. Die Sypothelenbriese, betreffend die im Grundbuche von zu 2: Neundorf Band II Blatt 79 in Abteilung III unter Nr. 18 für Fräulein Bertha Neu⸗ mann in Liegnitz, jetzt verehelichten Bader, eingetragene Hypothek von; 1000 GM, zu 3: Gießmannsdorf Blatt 508 in Abteilung III unter Nr. 17 für Alfred Kurt Preusker in Hohenstein eingetragene Hypothek von e f, bezw. RM, zu 5: Bunzlau Band Xa Blatt 312 in Abteilung III unter Nr. 17 für den Versorgungs⸗ anwärter Bruno. Sauer in Bunzlau, Rothlacher Straße 58, eingetragene Hypothek von 1009. GM und von Bunzlau Band XIX Blatt 687 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 4 für die Stadt⸗ und Kreissparkasse in Bunzlau einge⸗ tragene Hypothek von 1500, RM wer⸗ den für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens tragen die An⸗ tragsteller. Amtsgericht Bunzlau, 18. Oktober 1944.

5 F Me. Durch r r e,, vom 14. 10. 1944 ist der verlorengegangene Hypothekenbrief über den im Ab⸗ tretungswege auf die Komunalny Bank Kredytowy in Posen übergegangenen, nicht amortisierten Teil der Hypothek in Höhe von 22 693,75 4, aufgewertet auf 604231 Zloty mit 4* . vom 1. 1. 1925 ab, eingetragen im Grund⸗ buch von Bromberg Blatt 1691 Abt. III Nr. 1, für kraftlos erklärt worden.

Bromberg, am 18. Oktober 1044. 9044 Das Amtsgericht.

9046

Im Namen des Deutschen Volles!

F 11913. Das Amtsgericht Mies⸗ bach Oberamtsrichter Lehner er⸗ läßt in Sachen betreffend Antrag des Landwirts und Schreiners Johann Lechner von Bichl, Gde. Hausham, wegen Aufgebotz verfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Sypotheken⸗ hriefes das folgende Ausschluß⸗Urteil: 1. Der Hypothelenbries über 000 &. m. W. viertausend eie, nebst insen, ausgestellt zu Urkunde des No⸗ tariats München XVII vom 14. 12. 1931, Gesch. Reg. Nr. 5. zugunsten des Landwirts Thomas E chwabi in Bad Aibling, sodann von diesem am 11. 1. 1932 an den Geflügelhändler Anton Wintermeier in München. von diesem am 29. 10. 1936 an den? Bauern Michael Lechner in Schweinthal und von diesem am 8. 2. 1957 an den land⸗ wirtschaftlichen Arbeiter Josef Lechner in Schweinthal abgetreten und einge- trggen im Grundbuch des Amtsgerichts Miesbach auf dem Anwesen des Johann Lechner, Landwirts in Bichl, Gde. Hausham Grundbuch für Hausham Bd. X Bl. 562 S. 572 wird für kraftlos erklärt. 3. Der Antragsteller hat die Kesten des Verfahrens zu tragen.

Lehner, Grelen cn

2 27 F 744. Durch Ausschlußurteil vom 23. Oktober 1944 ist das . Nr. 4639 der Stadtsparkasse Lißmann⸗ stadt, ausgestellt für Horst Wicha, für kraftlos erklrt worden. Litzmannstadt, den 23. Oktober 1944. Das Amtsgericht. Abt. M. . 2

*.