Reichs ⸗ und Staats anzeiger Nr. 247 vom 3. November 1944. S. 4
Einkommen und Vermögen vollständig angibt, von den Folgen befreit, die ihn nach den bisherigen Steuergesetzen dafür treffen würden, daß er seine Steuerpflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt
hat. Die Amnestie bezieht sich auf alle Steuern auf Vermögen und Einkommen. Eine Sonderregelung gilt für die Kriegs⸗ gewinnsteuer und die Schenkungssteuer, hier müssen die nicht dersteuerten Beträge nachgezahlt werden.
Ferner hat der Bundesrat die Erhöhung der Vexrechnungssteuer von 15 auf 25 9e beschlossen. ue r den Gläubigern bei Bezahlung von Zinsen und Dividenden ein⸗ behalten (also von Banken und Sparkassen und an den Bund abgeführt. Weiter hat der Bundesrat die Vereinheitlichung der Coupon-Steuersätze vorgesehen. Der Steuersatz beträgt danach 5 , während er bisher bei Coupons von Anleihen nur 4 / und bei Coupons von Aktien und anderen Gesellschaftsanleihen 6/0 ausmachte. Ferner wurde die an der Quelle erhobene Wehrsteuer aufgehoben, um die Besitzer kleiner und mittlerer Vermögen zu entlasten und die Steuerveranlagung zu vereinfachen. Endlich ist die ö auf inländische Aktien und andere Beteiligungs⸗ rechte von 1,8 auf 29eĩ erhöht worden.
Moskaus Griff nach dem Iran⸗Oel
Stockholm, 2 November. In einer Rundfunkansprache erklärte der iranische Ministerpräsident Saed, daß die iranische öffentliche Meinung, solange sich fremde Truppen auf iranischem Boden befinden, jede Konzession als unter Zwang abgegeben agngesehen werde. Deshalb habe die iranische Regierung die sofortigen Konzessionswünsche abgelehnt. Wie UP meldet, setzt der Mos—= kauer Nachrichtendienst seine Hetze gegen die iranische Regie⸗ rung fort. K ö
Neuerdings werden weitere 14 Zeitungsstimmen zitiert, in denen der Ministerpräsident u. a. als Reaktionär e ef i, wird. Aus einem Reuterbericht zur iranischen Frage geht hervor, daß der Beschluß der iranischen Regierung, keine Oelkonzessionen zu gewähren, am 2. September gefaßt wurde. E traf die sowjetische Abordnung in Teheran ein.
Katastrophaler Rückgang der argentinischen Einfuhren
Madrid, 2. November. Die argentinische . Prensa“ befaßt sich im Leitartikel mit den argentinischen Außenhandels⸗ bilanzen von 1943 und 1914 und schreiht, daß die Haben⸗Salden beider Jahre von mehr als 1 Mill, Pesos das Land in eine ge⸗ fährliche Lage bringen und vor allem dazu angetan sind, eine Inflation a, mn. Der große Rückgang der argentini⸗ chen Einfuhren von 15 auf 4 Mill. t jährlich habe den Außen⸗ handel Argentiniens völlig aus dem Gleichgewicht gebracht, was den Wohlstand des Volkes beeinträchtige und zu einem empfind⸗
Die Verrechnungssteuer wird von
Erst 14 Tage später
Spanien loffiz.) 44,00, Montreal 4,43 - 4,47, Schweiz 17,30 - 17,40, 15,85 16,95,
Stockholm
Zürich, 22,75 B.
Madrid' z0,n6,
Lissabon
2. November. (D. N. B.) 9. London⸗Clearing 17, 30, New York 430, Brüssel 69, 25, Mailand Holland 229*, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen
Lissabon 17,014, Stockholm 1023563,
go, 37 ½, Sofia 5,374, Prag 17,25, Budapest 104,50. 3,50, Bukarest 2, 37 v, ꝛ burg 15,90, Buenos Aires 97, 00, Japan Jol, 0h, Rio 22,50 B. Kopenhagen, 2. November. (D. N. B.) London 19,34, Nem York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,856, Antwerpen 76,80, Zürich
8, 75, Istanbul
6 9
[11.40 Uhr. Paris 7,75,
Rio
Helsinki
Berlin
de Janeiro
Alles Briefkurse.
172,50, — — B., Brüssel
Zagreb
S, J0, Preß⸗
104,00 B.
109, 00, Helsinki 9, 83s, Sofia —,
Stockholm, 2. November. 16,95 B., Berlin 167,õ0 nom. nom. G., 97,80 B., Amsterdam s7, sh G., 87, 909 B., Oslo 965, 8.0 4,iß G., 4,20 B., Helsinti 8,35 G. „,59 B., — — B., Kanada 3,7 nom. G., 3, 82 B., Madrid „ — G.. Türke — — B., Lissabon is, 29 G., 6,55 B., Buenos Aires 102,00 G,
G.
,,.
. nom.
B., Schwer z. G.
— —
111,25, Röom — — Amsterdam 25470, Stockholm 114,185, Oslo —, Madrid — —, Bukarest —
(D. N. B.) London 16, ss 6 G., 168, 50h B., Paris — — G! Plätze 97 ) . B., Kopenhagen 95,65 B., Washington Rom — = 6.
London, 2. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50,
Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gol) 1686 — .
Finnland
In erlin festgeftellte Notierungen für telegraphische
Aus zahlung, ausländische Geldsorten und Telegraphische Auszahlung
Frankreich
Bulgarien
Australien, Neuseeland anknoten Britisch⸗Indien Kanada
Brasilien
Aegypten (Alexandrien und Kairo)
Afghanistan (Kabuh
Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires) .. Australien (Sidney)
Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) ...
Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗
eutta) Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) .... England (London) .. ...... *. Finnland (Helsinki)h ..... 586 Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) Iran (Teheran) Island (Reykjavih) Italien (Rom und Mailand) . Japan (Tokio und Kobe) ... Kanada (Montreal, .... ..... Kroatien (Agram) ..... Neuseeland (Wellington) .... Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗
1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken 1Pap.⸗Pes.
1 austr. Pfund 100 Belga
1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfund 100 Finnmar 1090 Frs.
100 Drachmen
100. Gulden 100 Rialis 100 isl. Kr. 100 Lire
100 Yen 16fanad. Do llar 100 Kuna
1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escuda 100 Lei
100 Kronen
8. November
Geld
16,9 0, 9 6, 5s
89,96
Brie
18, 8( Sl, os o. gz
ao, os o2, as
1.672
62, 70 14,61 38, 50 16,01 os. 711
6, 00s o6, 88 10 21
59, 58
lichen Rückgang der argentinischen Exportgüter führen könne.
Bern)
2 —
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Bud apest, 2. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 4, Berlin 136,20, Bukarest —, —, Helsinki — —, London — —, Mailand 13,62, New Jork — —, Paris — —, Prag 13,52, Preßburg 11,71, Sofia — —, Zagreb 6,81, Zürich S0, 2 ,.
London, 2. November. (D. N. B.) New York 4,02 ,. — 4,08 ,
(New Yorh)
on
Serbien (Belgrad)
Slowakei (Preßburg)
Spanien (Madrid u. Barcelona)
Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)
Türkei (Istanbul) ...... .....
Ungarn (Budapest)
Uruguay (Montevideo).
Verein. Staaten von Amerika
100 Frs.
100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas
1ẽ südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1è7FReso
1 Dollar
os, ol 5, Hos g, 60g
26 605
1,982 1201
1. November Geld Brie
England, Aegypten, Südafrikanische Union ...... ...
—— 2 — ö — — —
Vereinigte Staaten von Amerika ...... ..... .
Für den innerdéutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld 9, 89 5, os 4,995 3, 07 7, 912
74, 18 2, gs 2, a8 9. 180
Ausländische Geldsorten und Banknoten
18 83 Sl os 6, 5g?
18,79
806, 92 6, 588 .
— Sovereigns ... ......
389,96 20⸗Franes⸗Stück
Gold⸗Dollars
Aegyptische
Amerikanische: 1000—5 Dollar
g 2 und 1 Dollar
a0 0s
Argentinische
Australische
Belgische
Brasilianische
Britisch⸗Indische
Bulgarische: 500 Lewa und darunter
Dänische: große .
10 Kr. und darunter Englische: 10 und darunter. Finnische Französische Holländische,
Italienische: große ...... 245
10 Lire Kanadische Kroatische ; Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und
500 Lei Schwedische: große.
50 Kronen und darunter .. Schweizer: große
100 Frs. und darunter .... Serbische Slowakische: 20 Kronen und
darunter Südafrikanische Union
Türkische Ungarische: 100 Pengö und
öffentlicher Anzeiger
1 ägypt. Pfd 1 Dollar
1ẽ Dollar 1è4Pap.- Pe]. 1ẽ austr. Pfd 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
109 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 Finnmar! 100 Frs.
1090 Gulden 100 Lire
100 Lire
Kuna 100 Kronen
100 Lei
39,92
1 kanad. Dollar 100
3. November
Geld Brief 20,38 20,46 16,16
4,185
4,39
Geld
20, 8s 16, 16 4185 4,389 o, 4 2,14
o, 44 2,441 3592 0 os 2296
/o 2,10
b, obs 496
6, 0s 22.95
8, o 62, 10
5, 058 4699 132 70
998 9, Ss 0, h 4,99 56.
6, o75 5, b 132,75 16, o 10, 1,01 5, 6 57. 11
1. November
Brie 20,46 16 22
4, 205 4,41 0, 46 2,46 40,08 06. g 23.05
b, O9) 52,30
5, on 5 oi 152,6 Ib. e 10 ? 161 5 01 57 1
1,56 1,68 1,68 59,64 68, 0 58, o
56 0
100 100 100 100 100
Kronen Kronen Frs.
Frs.
erb. Dinar
109 slow. Kr. 1ẽ südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Peng
59, 8 58, 97 o5, 07
5. 91
59,40 57, 85 57.85
4h
8,62 441 1, 93
8,6 441 195
8, 58 4,39 1.9
60, 78 51 02 61. 02
2. Zwangs voersteigerungen,
1. Unter fuchunga⸗ und Strafsachen, ͤ 8. Aufgebote,
. Qesfenttice after 6. 8 2 6. Auslofung usw. von Wertpapieren,
7. Attiengesellschaften, 8. Qommanditgesellschaften auf 9. Dentsche Kolonialgesellschaften,
ig. Gesenschaften m. 6. S. 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
gen, 14. Deutsche Reichsbant unb Bankanswoife,
18. Unfall⸗ und Invalidenversicherun 18. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
9126 Aufgebot.
TL S344 — 4. Auf Antrag des Franz Breitwieser. Graz⸗Liebenau, Eichbach⸗ gasse Nr. 82, wird das angeblich in Verlust geratene Banksparbuch der e, Graz, Creditanstalt⸗Bankverein, Nr. 53 875 über Ren 2650, — lautend auf Franz Breitwieser, aufgeboten. Der Inhaber dieses Banksparbuchs wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Auf⸗ gebots bei Gericht vorzuweisen. Auch andere n . haben ihre Einwen⸗ dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde dieses Banksparbuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden.
Landgericht Graz. Nelkengasse 2, Abt. 4, am 27. Oktober 1944.
9128
Die Witwe Hedwig Hubrich, der Ver⸗ leger Dr. Alfred Hubrich, Frau Irene Lucke, Frau Ursula Loesch, sämtlich in Berlin, vertreten durch den Rechtsan⸗ walt Dr. Schaper in Berlin-⸗Lichter⸗ felde, Hindenburgdamm 136, haben das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Berlin (Wedding) in Abteilung III Nr. 7 eingetragene Hypothek von 5000, — GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 14. März 1945, 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 6, anbe⸗ vaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. — 20. F. 9. 44.
Berlin, den 21. Oktober 1944. Amtsgericht Wedding.
9127 Aufgebot.
4 F 744. Der Erich Melzer aus Solingen⸗Ohligs, Südstraße 66, z. 3. bei der Wehrmacht, hat das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 129977 der Stadtsparkasse Solingen Hauptstelle J, Solingen⸗-Ohligs, über den Betrag von 1000, — RM (eintausend Reichsmark), autend auf den Namen Erich Melzer, Solingen-Ohligs, Südstraße 66, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9g. April 1945, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Solingen⸗Ohligs, 24. Oktober 1944.
Amtsgericht.
Aufgebot von Wertpapieren.
47 T7 904/44—4. Auf Antrag der Firma Seeger C Co., Wien, J., Gau⸗ ermanngasse Nr. 2, vertreten durch Dr. Adolf Branowitzer, RA., Wien, J., Helferstorfer Str. g, werden nach⸗ stehende, der Antragstellerin angeblich in Verlust geratene Wertpapiere auf⸗ geboten; deren Inhaber wird aufge⸗ fordert, sie binnen zwei Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Auf⸗ gebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere , . haben ihre Einwen⸗ dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wertpapiere nach Ablauf dieser Frist über neuerlichen Antrag der Antrggstellerin für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung der Wert⸗ papiere: 2 Wechsel, ausgestellt am 10. 9. 1943 von Kolben⸗Kraus, Wien, gezogen auf Walter , . Baden bei Wien, Bahnhofstr. 2a, über je FEM 500, — zahlbar bei der Badener Sparkasse, fällig am 17. 11. 1943 bzw. 17. 12. 19438. 9157]
Landgericht Wien, L., Justizpalast,
Abt. 47, am 30. Oktober 1944.
9139 Beschluß. .
36 VI 222/44. Am 5. Oktober 1943 ist in Tapiau die Schiffseignerwitwe Ennuthe Philipp geb. Pupkullies, ge⸗ boren am 12. Juni 1848 in Kall⸗ wallen, Kreis Ragnjt, verstorben. Die Namen ihrer Eltern und ihres bereits früher verstorbenen Ehemannes sind
; . . & ö J l k unbelannt. Da ein Erbe bisher nicht in Liebenberg, z. 3. unbekannten Auf⸗
ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen aufgefordert, diese Rechte bis zum 30. November 1944 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls festgestellt wer⸗ den wird, daß ein anderer Erbe als der e. taat nicht vorhanden ist. Der Wert des Nachlasses beträgt etwa 400 R..
Königsberg (Pr), 18. Oktober 1944.
Amtsgericht. Abt. 36.
vin
14113144. J Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Neuß vom 27. Ok⸗ tober 1944 wird das Sparkassenbuch Nr. 67 858 der Städtischen Sparkasse Neuß mit einem Bestand von 3104,23 Reichsmark, lautend auf den Namen des 26 Brezing, für kraftlos erklärt.
Neuß, den 27. Oktober 1944.
Das Amtsgericht.
a
Durch , des Amtsgerichts Berlin vom 25. Oktober 1944 ist der Tod a) des Schuhmachers Friedrich Wilhelm Marquardt, geboren am 1. April 1897 zu Hohenkirch, Kreis Briesen / Westpr., b) der Auguste Gerda Marquardt, geboren am 7. September 1916 zu Barmen, beide zuletzt wohnhaft in Berlin 80 36, Admiralstr. 5, fest⸗ gestellt worden und als Zeitpunkt des Todes beider der 25. Juni 1943 gegen 2 Uhr. — 456 II 20956. 44.
Berlin, den 2.5. Oftober 1944.
Amtsgericht Berlin.
6.
1. Nesentlige Jnelmngen
9145 Oeffentliche Zustellung.
Frau Eva Baron geb. Kulla in Ratibor, Weidenstr. 16, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidt in Ratibor, klagt gegen den Kraftfahrer Oswald Baron aus Ratibor, ihren Ehemann, auf Ehescheidung aus § 49 Ehegesetz und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 a. a. O. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 21. Dezember 1944, mittags 12 Uhr, geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 4. R. 261/44.
Ratibor, den 27. Oktober 944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
w
9141] Oeffentliche Vorladung.
1 R 45s44. In dem Rechtsstreit der Ehefrau Franziska Kloskowsli geb. Schultka in Liebenberg, Kr. Konitz, Klä— gerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Buraczynsti in Konitz (Westpr.), gegen den Schuhmacher Josef Klostowsti
enthalts, Beklagten, ist Ihnen eine be⸗ glaubigte Abschrift der am 25. Oktober 1944 beim Landgericht eingereichten Klageschrift vom 26. Oktober 1944 öffentlich zugestellt. Sie werden auf⸗ gefordert, etwaige Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schrift⸗ satz dem Gericht mitzuteilen. Der Ter⸗ min zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist auf den 21. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem Landgericht hier,
gesellschaften
9172 Einladung.
Hierdurch laden wir unsere Aktio⸗ näre zu der am Freitag, den 24. No⸗ vember 1944, 14330 Uhr, im Hotel Esplanade, Berlin, Bellevuestraße, stattfindenden außerordentlichen Haupt⸗ versammlung ein.
Die Tagesordnung wird zu Beginn der ao. . , , ,,.
Zur Teilnahme an der ao. S.:. sind, diejenigen Attionäre bere tigt,
welche die Zwischenscheine zu unseren Aktien mindestens 3 Tage vor dem Tag der ao. H.⸗V. bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammel⸗ bank oder der Deutschen Bank, Berlin, Bank der Deutschen Arbeit, Berlin, Bank für Landwirtschaft, Berlin, All⸗ gemeinen Deutschen Creditanstalt, Leipzig⸗Berlin, oder einer ihrer Filialen und Niederlassungen bis zur Beendi⸗ gung der ao. 9 V. hinterlegen. Die Bescheinigung über die erfolgte Hinter⸗ legung ist der Gesellschaft rechtzeitig, spätestens 2 Tage vor Abhaltung der ao. H.⸗V., einzureichen. Wolle und Tierhaare Aktiengesellschaft
Wo0TIRAG.
Der Vorstand.
9170) Zuckerfabrik Oppenbach Altiengesellschaft, Oppenbach (Warthel.). Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hierdurch zu der am Frei⸗ tag, den 24. November 1944, vormit⸗ tags 11 Uhr, im Feierraum in Oppen⸗ bach (Warthel.), 9.-Septemher⸗Str. 48, stattfindenden außerordentlichen Haupt⸗ versammlung ein. Die Tagesordnun außerordentlichen bekanntgegeben. Oppenbach, den 27. Oktober 1944. Zuckerfabrik Oppenbach Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Pfeiffer. Hildebrand.
wird in der Hauptversammlung
14. Dentsche Reichshant und Vankausweise Deutsche Rentenbank.
Monats ausweis September 1944.
9154 Attiva. Belastung der Land⸗ wirtschaft Bestand an Renten- briefen G, I 550 000 000, — Darlehen an das Reich Ansprüche gegen die Deutsche Rentenbank⸗ Kreditanstalt aus der Hingabe von 495 Ab⸗ lösungsschuldverschrei⸗ bungen Anspruch gegen Deutsche Industrie⸗ bank, Berlin, gemäß 1 S 4 Abs. 4 der Ost⸗ hilfeschlußverordnung J vom 20. Juni 19365 37 420 480, dag Reichsbankgiro⸗ * Postscheck⸗ und Bank⸗ guthaben . Eigene Wertpapiere..
1 549 990 002,50
ess 160 a0,
2 141 401, 13 18 754 g9z, go
* na .
Passiva. Grundkapita! .... 2 Umlaufende Renten⸗ bankscheine. Umlaufsfähige Scheine 1 521 243 326, — Verfallene Scheine 28 746 677, — 1 549 90 003, — 499 Ablösungsschuld⸗ verschreibungen: Ausgefertigte Stücke zig 700 640, — eigener Bestand — — IMT od -= Tilgung 86 540 240, — Unverzinsliches Darlehen d. Deutschen Renten⸗ bank⸗Kreditanstalt .. Verbindlichkeiten aus verlosten und gekün⸗ digten Schuld ver⸗ schreibungen sowie fälligen, noch nicht vorgelegten Zins⸗ scheinen Rücklagen nach 5 11
* * Q.:
ooo ooo ooo -
238 160 400,
9 72s go, l⸗
Gewinn⸗ rücklage 1 053 279, 34 Sonst. (freie) Rücklagen 4 436 742,õ3 3 490 021, 8 Sonstige Passsva ... 248 110,B78 *) Davon im Bestand der Reichsbank Rent. M 6512 4655 000, —
Berlin, den 31. Oktober 1944.
15. Verschiedene
9171 Norddeutsche Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin.
Bekanntmachung. .
Nach 5 3 der Satzung machen wir hierdurch bekannt, daß der Aufsichts⸗ rat der Gesellschaft der Erhebung eines sachschusses von 45 , der Nettovor⸗ prämie für das Geschäftsjahr 1944 zu⸗ gestimmt hat.
Berlin, den 31. Oktober 1944. Norddeutsche Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin.
* Der Vorstand. Dr. Pritzkow.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtam—
lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: BPräsident De Schlange in Potsdam,
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den
übrigen redaktionellen Teil: — Rudolf Lantzich in Berlin swes
Druck der Vreußischen Verlags. und Druckerei
Gmb Berlin
Sonstige Aktiva 0 60 27 S0b, —
Preis dieser Nummer: 10 h
g eo a3.
Bekanntmachungen.
Deut cher Reichs anzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends. monatlich 2, 30 Me zuzüglich Zustellgebühr,
kosten 10 y. Einzelnummern werden nur
, . ö ür Selbstabholer bei d
Anzeigenstelle monatlich 1. 9h F.. Alle Postanstasten nehmen Vati une an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Wilhelmstr. 30/351. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen - ⸗ gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des . .
Nr. 248 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45
mm
Anzeigenpreis für den Raum einer sünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile I. 10 Mao, einer dreigespaltenen 97 mm breiten Petit⸗Zeile 1 85 Map. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SWös, Wilhelmstr. 30 / 31, an. Alle Druckauftrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreis ein⸗ zusenden. i. zbesondere ist darm auch anzugeben, welche Worte etwa durch FJettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Vefristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Preuß ischer Staatsanzeiger
—— — —————
9
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennnung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sechsundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände. Vom 30. Oktober 1944.
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 70. Zuteilungsperiode vom 11. Dezember 1944 bis 7. Januar 1945 (mit Ergänzungen für die 69. Zu⸗ teilungsperiode). .
Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion über die Genehmigungspflicht für Aufträge an Stahl⸗ und Eisenbau⸗Firmen. Vom 26. Oktober 1944.
Bekanntmachung über die Ziehung der 2. Klasse 12. Deutscher Reichslotterie. .
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag und Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. .
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag über den Widerruf von Einziehungsverfügungen.
Berichtigung zur Anordnung Nr. 88 (EA 15) des Leiters des Sonderringes „Schwachstromtechnische j . Meßinstrumente“ im Hauptausschuß „Elektrotechnik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die er e lng von Kondensatoren fur die Nachrichtentechnik, in Nr. 226.
ct Q e m mm- — —
Amtliches Deu tsches Reich
. Bekanntmachung
Auf Grund des 5 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480) in Ver⸗ bindung mit 5 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsäangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig⸗ keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RSBl. 1 S. 1235) erkläre ich im Einvernehmen mit dem Reichs⸗
Bauelemente und
ö
minister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen
Staatsangehörigkeit für verlustig:
l. Bär, Martha Emma Stephanie, geb. Henrich, geb. am 13. 8. 1898 in Karlsruhe (Baden), letzter inländ. Wohn⸗ sitz: Karlsruhe (Baden), Schumannstr. 6,
Bär, Klaus Bernhard Ludwig, geb. am 6. 9. 1934 in Offenbach a. M., . .
Bunzel, Lieselotte, geb. am 4. 3. 1914 in Wiesbaden, letzter inländ. Wohnsitze Wiesbaden⸗Sonnenberg, Amsel⸗ berg 19,
Erner, Emilie, geb. Lausch, geb. am 17. 10. 1888 in Hirschberg (Böhmen), letzter inländ. Wohnsitz;: Wien ?, Guttenberggasse 1 II/7,
Klauber, Elisabeth Anna, geb. Kucera, geb. am 5. 11. 1902 in Wien, letzter inland. Wohnsitz: Wien J, Kärntner Str. 8, — . ;
Köhrm ann, Klaus, geb. am 18. 2. 1916 in Düssel⸗ dorf, letzter inländ. Wohnsitz: Düsseldorf, Arnoldstr. 20.
Köhrm ann, Karin, geb. Goldberg, geb. am 7. 10. 1921 in Berlin,
Königshöfer, Margarethe, geb. Buch, geb. am 5. 2. 1894 in Glogau, letzter inländ. Wohnsitz: Hirsch⸗ berg Riesengeb.), Stonsdorfer Str. 17. 335
Königs hoͤfer, Heinz, geb. am 28. 1. 1918 in Stutt⸗
art, . ; ¶
. ö h fer Almuth, geb. am 11. 6. 1923 in
Stuttgart, k Hu ö Wolfgang, geb. am 14. 7. 1910 in Berlin-
Charlottenburg, letzter inländ. Wohnsitz: Bad Homburg v. d. H., Adolf⸗Hitler⸗Allee 10, .
Huber, Anna Katharina, gen. Anita, geb. Krahmer, geb. am 10. 6. 19007 in Bad domburg v. d. H.,
Koeßler, Anita Emilie Sarolta, geb. Morgenstern, 3. am 197 7 1897 in Budapest, letzter inländ. Wohn⸗ itz: Wien 9, Berggasse 17, .
. ke se ö. Josef, 3 am 1. 10. 1886 in Gols Bruck a. S., letzter inländ. Wohnsitz: Wien 9, Servitengasse 22, ' Oppenheim, Margarethe, geb. Latzel, geb. am 2. 8. 1883 in Rakau Krs. n, O. S., letzter inländ. Wohnsitz: Weißack, Krs. Jägerdorf, . . R ö. . an . Joseph Friedrich Ludwig, geb. am 13. 8. 1891 in Bamberg, letzter inländ. Wohnsitz: München, Rittm ann, Raria Franziska Ilse, geb. Zirngibl,
eb. am 22. 3. 1892 in Würzburg, .
Graf von Seherr⸗Thoß, Hermann Ernst, geb. am J. 8. i9i5 in Roßweide, SS. letzter inländ, Wohn⸗ sitz: Schloß Kastrowitz bei Klagenfurt, bzw. Schloß Do⸗ brau bei Burgwasser, .
Staub, 6. . Schumann, geb. am 45. 1 6 in Leningrad, letzter inländ. Wohnsitz: Ratibor, O. S.,
erstr. Nr. 13, ; ö 20. 3 . Wolfgang, geb. am 5. 4. 1928 in Wünschel⸗
burg, , . Ulrich, geb. am 22. J. 1986 in Breslau,
*
22. Waldeck, Berta Klara Josefine, geb. Mackle, geb. am 27. 11. 1899 in Oberhausen, Krs. Bruchsal (Baden), letzter inländ. Wohnsitz: Mannheim, Viktoriastr. 33.
Das Vermögen vorstehender Personen wird als dem
Reiche verfallen erklärt. q
Berlin, den 30. Oktober 1944. ö ; Der Reichsminister des Innern. J. Arn Müller.
Sechsundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände
Vom 30. Oktober 1944
In der Siebenten Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände vom 26. Mai 1943 (RArbBl. S. 1 316) werden die bisher angegebenen Blech⸗ stärken unter 1 mm in Zahlentafel 1 fd. Nr. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 25, 26, 27, 31, 32, 35, 46, 64, 67, 68, 70, 93 und S3 sowie in Zahlentafel 2 lfd. Nr. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 25, 265, , 31. 32, 35, 560, 78, 8i, 83, 84, 108 und 105 durchweg auf 1 mm festgesetzt. Die bisherigen Blechstärken dürfen weiterhin beibehalten werden, wenn Abfallbleche ver⸗ wendet werden.
Berlin, am 30. Oktober 1944. Der Reichsarbeitsminister.
J. A. Scholtz.
Erlaß
Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 70. Zuteilungsperiode vom 11. Dezember 1944 bis 7. Januar 1945 (mit ber een für die 69. Zuteilungs⸗
— — b ö
Erster Teil Ergänzungen für die 69. Zuteilungsperiode
In der 69. Zuteilungsperiode können auf Abschnitt C der Grundkarte für Jugendliche von 10—18 Jahren 125 g Butter abgegeben und bezogen werden. ö
Vegetarier, die regelmäßig beim Ernährungsamt den Fleisch⸗ austausch vornehmen, können die Abschnitte A 1 und A2 der Grundkarten in Reise⸗ und Gaststättenmarken über Butter um⸗ tauschen. Hierbei sind die Abschnitte A 1 und A2 zusammen mit 125 g zu bewerten. Die über je 125 g Fleisch lautenden Abschnitte B 1 und B2 dürfen für Vegetarier nur entsprechend den Bestimmungen meines Erlasses betr. Lebensmittel versor⸗ gung der Vegetarier vom 21. Oktober 1942 — IB 14495 — in der Fassung des Erlasses betr. Aenderung der Fleischration vom 15. Mai 1943 — 1 B za -1450 — in insgesamt 125 g Nährmittel, 62,5 g Butter und 62, g Quark umgetauscht werden. Um bei Einzelpersonen oder einer ungeraden Per⸗ sonenzahl die Ausstellung von Berechtigungsscheinen über Quark zu vermeiden, können die Ausgabestellen zur Verwal⸗ tungsvereinfachung den Berechtigten an Stelle einer Spitzen⸗ menge von 62.5 g Quark eine Reise⸗ und Gaststättenmarke über 30 g Käse aushändigen (vgl. mein Fernschreiben vom
11. Oktober 1944 — 11 BI - 4397 — für die 68. Zuteilungs⸗
periode). ; . Zweiter Teil
Festsetzung der Rationen für die 70. Zuteilungsperiode
Die Lebensmittelrationen der 69. Zuteilungsperiode gelten
mit folgenden Ausnahmen auch in der 70. Zuteilungsperiode: Kãse
Sauermilchkäse wird bezüglich der . den übrigen Käsearten wieder gleichgestellt (vgl. Dritter Teil rster Abschnitt). . J
Speiseõl
Speiseöl wird in der 70. Zuteilungsperiode nicht zugeteilt. Demgemäß berechtigen sämtliche Margarinekleinabschnitte nur zum Bezuge von Margarine.
Marmelade und Kunsthonig
Wie bereits angekündigt, erhalten die Versorgungs berechtig⸗ ten im Alter von 10 bis 18 Jahren in der 79. Zuteilungs⸗ periode 200 g Marmelade. . Uebrige Rationen
Es werden also folgende Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 69. Zuteilungsperiode verteilt: .
Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Schlachtfette nur auf Zufatzkarten), Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kar⸗ toffelstärkeerzeugnisse, Kaffee⸗Ersatz und Zusatzmittel sowie
Vollmilch.
Dritter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelunge Erster Abschnitt
Abgabe von Käse ;
Die Bestimmung des Erlasses vom 2. Oktober 1943 — 1B 1 56 —, wonach Sauermilchkäse in der eineinhalbfachen⸗
Menge abzugeben ist, wird mit Wirkung vom 11. Dezember
Berlin, Sonnabend, den 4. November, abends
— r——
NReichsbant girokonto Berlin, Konto Nr. 11915 Postscheckkonto: Verlin 418 21 1944
1944 (Beginn der 70. Zuteilungsperiode) aufgehoben. Von diesem Zeitpunkt ab gilt somit für Sauermilchkãäse die gleiche Abgaberegelung wie für die anderen Käse. Die Bestimmungen
des vorbezeichneten Erlasses über die Abgabe von Sauermilch⸗
käse an Stelle von Quark und über die Abgabe von Koch⸗ oder Schichtkäse an Stelle von Quark bleiben unberührt.
Zweiter Abschnitt Kartenwesen
1. Zuckerversorgung
Durch Erlaß betr. Versorgung mit Zucker, Kunsthonig und Marmelade vom 6. Oktober 1944 — 11 B 1 - 4050 — habe ich bekanntgegeben, daß die Verbraucher zur Entlastung der Zuckergroßläger während der Zuckerkampagne verpflichtet sind, in der 70. Zuteilungsperiode den Zucker der 71. und 72. Zuteilungsperlode vorweg zu beziehen. Demgemäß ent⸗ halten die Grundkarten Zuckerabschnitte über insgesamt 1750 g (gleich zwei Vierwochenrationen von je 875 g). Die Abschnitte sind mit der Datumbezeichnung „11. 12. 44 bis J. 1. 45“ und der Periodenzahl „7h“ versehen und nur wäh⸗ rend der 70. Zuteilungsperiode gültig. Durch den in Klam⸗ mern neben die Periodenzahl gesetzten Aufdruck „für 71 und 72“ werden die Verbraucher darauf hingewiesen, daß es sich um Vorgriffzucker handelt. — ;
Auch Selbftversorger in Zucker erhalten den ihnen zustehen⸗ den Zucker bis zur Höhe der Normalverbraucherration über diese Zuckerabschnitte der Grundkarte. Wegen ihrer Versor⸗ gung mit Zucker für die Zeit bis zum 7. Januar 1945 sowie für die Ausgabe des Zuckers, den die Zuckerselbstversorger über die Normalration hinaus erhalten, verweise ich auf meinen Runderlaß vom 14. Oktober 1944 — II A7 - 3550/44 — betr. Zuckerselbstversorger.
2. Wanderpersonalkarten
Um zu verhindern, deß sich Inhaber von Wanderpersonel- karten unberechtigt weitere Wanderpersonalkarten verschaffen, hat der Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit mir die Wixtschaftsämter durch Runderlaß Nr. 245144 LWA vom 27. September 1944 angewiesen, die Ausgabe einer zweiten Wanderpersonalkarte auf der ersten kurz zu vermerken und beide Karten wie bisher miteinander zu verbinden. Damit auch die Doppelversorgung mit Lebensmittelkarten unter⸗ bleibt, haben die Ernährungsämter bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten an Inhaber von Wanderpersonalkarten diese Karten auf die Einhaltung der Bestimmungen des vor⸗ stehend genannten Erlasses zu überprüfen und bei Ausländern außerdem an Hand der Reisepässe festzustellen, ob nicht bereits ein? Bedarfsbescheinigung für Lebensmittel ausgestellt ist
(Erlaß vom 24. März 1941 — I1C1-935 — ); gegebenenfalls
ist eine der beiden zum Kartenbezug berechtigenden Bescheini⸗ gungen (Wanderpersonalkarte oder Bedarfsbescheinigung) ein⸗ zuziehen.
3. Ausgabe der Grundkarte an Teilselbstversorger mit Getreide
In dem Zuteilungserlaß für die 69. Zuteilungsperiode vom 29. September 1944 — 11B1-69 — sind im Abschnitt. Kartenwesen unter C einige Beispiele zur Erleichterung der Ausgabe der Grund- und Ergänzungskarten an Selbstver— sorger gegeben. Ergänzend zu den Beispielen 1 und 2 über die Ausgabe an Teilselbstversorger in Getreide und außerdem Teilselbstversorger mit Butter oder mit Fleisch und Schlacht⸗ fetten bemerke ich, daß statt einer teilentwerteten Grundkarte ISV (für Teilselbstversorger) zur Vermeidung dieser Ent⸗ wertung auch eine sonst für Vollselbstversorger bestimmte Grundkarte SV ausgegeben werden kann. Die Grundkarten ür Teilselbstversorger unterscheiden sich von den Grundkarten ir Vollselbstversorger dadurch, daß sie auch Abschnitte über Brot, stets Abschnitte über 600 g Nährmittel und bei Kindern bis zu 6 Jahren ferner Abschnitte über Kinderstärkemehle (Kreuzabschnitte) aufweisen.
4. Lose Abschnitte der Grund⸗ und Ergänzungskarten
Durch den Zuteilungserlaß 68 habe ich zugelassen, daß auch die vom Stammabschnitt abgetrennten Einzelabschnitte der Grund⸗ und Ergänzungskarten zum Warenbezuge berechtigen. Zur Beseitigung aufgetretener Zweifel weise ich darauf hin, daß diese Bestimmung nicht für die Abgabe von Kinder⸗ getreide⸗ und Kinderreisnährmitteln auf die Grundkarten für Kinder bis zu 3 Jahren gilt. Diese Erzeugnisse dürfen nur an Kinder bis zu 18 Monaten abgegeben werden. Es ist daher nach wie vor erforderlich, daß der Kleinverteiler auf dem Stammabschnitt die unter der Namenseintragung angebrachte Spalte „geboren am . . .“ daraufhin nachprüft, ob das Kind nicht älter als 18 Monate ist. Kindergetreide⸗ und Kinderreis⸗ nährmittel dürfen auf Grundkarten für Kleinstkinder, bei denen das Geburtsdatum nicht eingetragen ist, nicht abgegeben werden. Bei Bedenken gegen die Richtigkeit der Eintragung sind die Kleinverteiler berechtigt, Vorlage eines amtlichen Beleges über das Lebensalter des Kindes zu verlangen.
. 5. Papierfarben r
Bis zur 71. Zuteilungsperiode habe ich den Ernährungs⸗ ämtern die Papierfarben für die Grund⸗ und Ergänzungs⸗ karten bereits bekanntgegeben (vgl. Zuteilungserlaß 69). In den späteren Zuteilungsperioden wird in unregelmäßiger Folge zwischen den Papierfarben Gelb Nr. 4, Blau Nr. 84, Rosa