1944 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

m .

——

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 249 vom 6. November 1944. 3. 2

E

„E. Werkstoffe“

KM Vornorm 9102 Bl. 1

Ausgabe Februar 1939.

und KM Vornorm 9103 Bl. 1 Ausgabe Februar 1939

durch KM 9103 Bl. 1 Ausgabe Oktober 1933

KM Vornorm gl02 Bl. 2 Ausgabe Februar 1939

und KM Vornorm 9gi03 Bl. ? Ausgabe Februar 1939

durch KM 9103 Bl. 2 Ausgabe Oktober 1943

KM Vornorm 9104 Bl. 1.

Ausgabe Februar 1939

durch KM 9104 Bl. 1 Ausgabe Oktober 1943

KM Vornorm gl04 Bl. 2 Ausgabe Februar 1939

durch kM 9104 Bl. 2 Ausgabe Oktober 1943

KMM Vornorm 9I05 Bl. 1 Ausgabe Februar 1939

durch kh gi0o5 Bl.] Ausgabe Oktober 1943

KM Vornorm 9105 Bl. 2 Ausgabe Februar 1939

durch KM 9105 BI. 2 Ausgabe Ottober 1943

KM 9106

Ausgahe Januar 1942 durch

KM 9i0ß

3. Ausgabe September 1943

kM 9202 Ausgabe Oktober 1940

KM 9203 Ausgabe Oktober 1940

KM 9204 Ausgabe Oktober 1940

KM 9205 Ausgabe Oktober 1940

und KM 9206 Ausgabe Oktober 1940

durch DlINEI725 Beiblatt 1 Ausgabe Ottober 1913

kKäMl 9306 Bl. 1 Ausgabe April 1940

und KM 9306 BI. 2 Ausgabe Januar 1941

durch DlINE 1725 BI. 2 2. Ausgabe Juli 1913

Diese Anordnung tritt in Kraft.

Werkstoffe, Schmiedereile aus Fluß⸗ stahl unlegiert. Vorzugsweise zu ver⸗ wendende Stähle

Werkstoffe; Voll⸗ u. Prof (Formstahl, Stabstahl, rere n n,; aus Flußstahl unlegiert. Vorzugs⸗ weise zu verwendende Stähle

Werkstoffe; Schmiedeteile, Voll⸗ u. Profilstangen aus Fli ßstahl unlegiert. Vorzugsweise zu verwendende Stähle für den Kriegsschiffhau

Werkstoffe; Schmiedeteile aus Fluß⸗ stahl legiert. Vorzugsweise zu ver⸗ wendende Stähle

Werkstoffe; Voll- u. aus Flußstahl e legiert. zu verwendende Stähle

Werkstoffe; Schmiedeteile, Voll⸗ u. Profilstangen aus Flußstahl legiert. Vorzugsweise zu verwendende Stähle für den Kriegsschiffbau

Werkstoffe; Bleche (Konstruktions⸗ bleche) aus Flußstahl unlegiert. Vor⸗ zugsweise zu verwendende Stähle

Werkstoffe; Bleche (Konstruktions⸗ bleche) aus Flußstahl unlegiert. Vor⸗ zugsweise zu verwendende Stähle für den Kriegsschiffbau

Werkstoffe; Bleche (Konstruktions⸗

bleche) aus Flußstahl legiert. Vor= zugsweise zu verwendende Stähle

Werkstoffe; Bleche (Konstruktions⸗ bleche) aus Flußstahl legiert. Vorzugs⸗ weise zu verwendende Stähle für den Kriegsschiffbau

Werkstoffe; Nahtlose Rohre aus Fluß⸗ stahl unlegiert. Vorzugsweise zu ver⸗ wendende Stähle

ilstangen

Profilstangen Vorzugsweise

.

, . Nahtlose Rohre aus Fluß⸗

stahl unlegiert. Vorzugsweise zu ver⸗

. Stähle für den Kriegsschiff⸗ au

Werkstoffe, Nahtlose Rohre aus Fluß⸗

stahl legiert. Vorzugsweise zu ver— wendende Stähle

Werkstoffe; Nahtlose Rohre aus Fluß⸗ stahl legiert. Vorzugsweise zu ver⸗ ö Stähle für den Kriegsschiff⸗ hau

Werkstoffe; Stahlguß. Vorzugsweise zu verwendende Arten .

Werkstoffe; Stahlguß. Vorzugsweise zu verwendende Arten

Werkstoffe; ,, für Schmiedeteile und Preßteile. Vorzugs⸗ weise zu verwendende Legierungen Werkstoffe; Kupfer und Kupferlegie⸗ rungen für Vollstangen, Profilstangen und Drähte. Vorzugsweise zu ver— wendende Legierungen

Werkstoffe; Kupfer und Kupferlegie⸗ rungen für Bleche und Bänder. Vor⸗ zugsweise zu verwendende Legierungen Werkstoffe; Kupfer und Kupferlegie⸗ rungen für nahtlose Rohre. Vorzugs— weise zu verwendende Legierungen

Werkstoffe; Kupferlegierungen für Gußteile. Vorzugsweise zu verwen⸗ dende Legierungen ;

Vorzugsweise zu verwendende Kupfer⸗ legierungen für Heer⸗ und Kriegs— marinegerät

Werkstoffe; Aluminiumlegierungen für Gußteile. Vorzugsweise zu ver⸗ wendende Legierungen

Werkstoffe; Aluminiumlegierungen für Gußteile. Vorzugsweise zu ver— wendende Legierungen (DIN 1744 ge⸗- kürzt und mit Zusätzen)

Aluminium⸗Gußlegierungen; Sand

guß⸗, Kokillenguß⸗ und Druckguß⸗

leglerungen . II.

mit dem Tage ihrer Veröffentlichung

Berlin, den 28. Oktober 1944. Der Vorsitzer der Kommission für Normung und Typung.

Benkert,

Präsident des Deutschen Normenausschusses.

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten

Folgende Zulassungskarten sind ungültig: .

Nr. 57 904 vom 1. 12. 1942 „Aus Rüstkammern deutscher Vergangenheit“ (für Normalfilm). Verfalltag: 16. 8. 1914. Gültig nur Nr. 60 449 vom 31. 7. 944.

Nr. 55 723 vom 2. 8.

1941 mit Ausfertigungsdatum vom

l5. 9. 1941 „Annelie“. (Die Geschichte eines Lebens). Verfall⸗ tag: 9. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 530 vom 25. 8. 1944. Nr. 55 746 vom 15. 8. 1941 „Ich klage an“. Verfalltag:

11. 9. 1944. Gültig nur

Nr. 60 532 vom 26. 8. 1944.

Nr. 55 7129 vom 5. 8. 1941 „Immer nur Du“. Verfalltag:

11. 9. 1944. Gültig nur

Nr. 57 911 vom 1. Schwabach“. Verfalltag: vom 14. 8. 1944.

Nr. 60 533 vom 26. 8. 1944. 12. 1942 „Die Goldschläger von 2. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 502.

Nr. 57 913 vom 28. 11. 1942 „Ein Wunderwerk der Prä⸗ zision: Unsere Taschenuhr“. Verfalltag: 2. 9. 1944. Gültig

nur Nr. 60 503 vom 14. Nr. 57 998 vom 27. 11

8. 1944. 1942 „Kasper am Nixensee“. Ver⸗

falltag: 2. ). 1944. Gültig nur Nr. 60 505 vom 14. 8. 1944. Nr. 57 999 vom 27. 11. 1942 Das Feuerzeug“. Verfalltag: 3. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 506 vom 14. 8. 1944.

Nr. 68 (000 vom 27. 11. 1942 „Die Zauberangel“. Verfall: tag; 2. 4. 1941. Gültig nur Nr. 60 507 vom 14. 8. 1944.

Nr. 58 097 vom 19. 12. 1912 „Der Wille zum Licht“. Verfalltag: 8. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 466 vom 21. 8. 1944.

Verfalltag: 9. 9. 14944. Gültig nur Nr. 60 501 vom 23. 8. 1944. Nr. 57 422 vom 29. 7. 1942 „Machet auf das Tor“. Ver⸗ falltag: 11. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 504 vom 26. 8. 1944. Nr. 55 748 vom 19. 8. 1941 „Strömende Kraft“. Verfall⸗

Nr. 59 11 vom 1. 7. 1943 „Adebar, der Klapperstorch“. , 1I. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 520 vom 26. 8. 1944.

Nr. 57 904 vom 1. 12. 1942 „Aus Rüstkammern deutscher Vergangenheit“ (Schmaltonfilm). Verfalltag: 9. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 4765 vom 14. 8. 1944.

Nr. 55 844 vom 5. 9. 1941 „Kameraden“. Verfalltäg: 26. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 566 vom 9. 9. 1944.

Nr. 57 729 vom 28. 10. 1942. „Spaniens Pforten zum Atlantik“ (Cadiz und Vigo). Verfalltag: 23. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 537 vom T. 9g. 1944.

Nr. 59 206 vom 20. 8. 1943 „Des Deutschen Reiches Streusandbüchse“. Verfalltag: 23. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 518 vom J. 9. 1944.

tag: 23. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 559 vom 7. 9. 1944. Berlin, den 2. November 1944. ö Der Leiter der Filmprüfstelle. Dr. Baemeister.

Bekanntmachung

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGGBl. 1 S. 479) wurde das Vermögen der Frieda Marcus, geb. Schowe, geb. 18. 7. 1883 in Essen, zuletzt wohnhaft gewesen in Straubing, Mittlere Bachstr. 8, zugunsten des Groß⸗ deutschen Reiches eingezogen.

Regensburg, den 27. Oktober 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

Popp.

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Anordnung 1444

des Reichsbeauftragten für Technische Erzeugnisse über die Beschlagnahme von Maschinennadeln

Vom 4. November 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 138. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. * Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungs⸗ aufgaben Planungsamt angeordnet:

§51

Alle Nadelbestände für Haushalts⸗, Gewerbe⸗ und Industrte⸗ Nähmaschinen sowie Ahlen, Hämmer und Treiber für Schuh⸗ maschinen sind beschlagnahmt. 9

Nr. 57 782 vom 30. 11. 1942 „Winter in Deutschland“.

tag: 11. 9. 1944. Gültig nur Nr. 60 518 vom 26. 8. 1944.

Nr. 57 980 vom 26. 11. 1942 „Detektiv Mikroskop“ . Verfall⸗

Pa R 6

2

Ausgenommen sind Nadeln, Ahlen, Hämmer und Treiber,

die sich im Besitz von Verbrauchern befinden und nicht mehr für den Absatz bestimmt sind. Bestände an Haushalts-Näh— maschinennadeln von weniger als insgesamt 1 Gros sind eben—= falls von der Beschlagnahme ausgeschlossen.

582 (I) Die beschlagnahmten Nadelbestände sind nach folgendem Schema zu melden:

Maschinen⸗ Maschinen⸗

Nadelsystem Nummer Stückzahl fabritat flasse

oder Stärke

reichen bei der Auftragslenkungsstelle Nähmaschinennadeln, (C15) Ichtershau sen / Thür.

83 Bestimmungen über die Verwertung der beschlagnahmten Bestände trifft die Auftragslenkungsstelle nach Weisung des Reichsbeauftragten für . Erzeugnisse. Der Reichsbeauftragte behält sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulaffen. §8 5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 5 6

Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

Berlin, den 4. November 1944.

Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna. .

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1

Bekanntmachung

Die am 1. November 1944 ausgegebene Nummer des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Kataster⸗ und Vermessungswesens. Vom 30. September 1944.

Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Ver— einfachung und Vereinheitlichung des Kataster⸗ und Vermessungs— wesens. Vom 1. Oktober 1944.

den Kriegseinsatz der Bauverwaltungen. Vom 16. Oktober 1944.

Verordnung über die Anwendung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte im Kriegsverfahren der Wehrmachtgerichte. Vom 18. Oktober 1944.

Neunte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisen— bewirtschaftung. Vom 20— Oktober 1944.

Dritte Verordnung zur Ergänzung und Aenderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag. Vom 25. Oktober 1944.

Verordnung über die e che Begünstigung von Wasserkraft⸗ werken. Vom 26. Oktober 1944.

Verordnung über ausländische Arbeitsdienste im Reichsgebiet. Vom 31. Oktober 1944.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: (, 15 R.. Postbeförderungs⸗ ebühren; 0,03 Ren für ein Stück bei Voreinsendung auf unser en en on Berlin 962 00.

Berlin C2, den 6. November 1944.

Wir rf ch arts ren

Reichsverlagsamt. J. V: Stern.

Europa in der Veltwirtschaft

In der Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft sprach am 3. November Professor Dr. Bruno Kiesewetter-z über das Thema „Europa in der Weltwirtschaft“. Nach Beenßigung der, expansiven Entwicklung, wie sie bis 1914 noch möglich war, seien die Produktivkräfte nicht nur Europas, sondern auch der übrigen industriellen Zonen mehr oder minder auf kleinere Räume zurück⸗ geworfen worden, so daß sich die wirtschaftlichen Problemstellun⸗ gen neu stellten. ner besonders das Ordnungsproblem, die Frage der Leistungs⸗ steigerung und der Markterschließung sowie der Entwicklung der Kaufkraft und Aufgaben, die heute allen „Großräumen“ zur Lö⸗ sung gestellt sind. Er ging dann auf die Konstruktionsprinzipien der Großräume Ostasien und Amerika ein und wies besonders am Gegensatz zwischen Amerika und Europa die sich widerstreitenden Entwicklungsprinzipien nach. Im einzelnen behandelte er die Goldpolitik der USA., die im Gegensatz zur Vorkriegszeit völlig gewandelte Handelspolitik und die Problematik, die für die USA. aus den übersteigerten Produktionsmöglichkeiten für die Zukunft entsteht. Auch die von den USA. propagierten Währungspläne und die Frage, ob die USA. überhaupt in der Lage seien, die neue Führungsmacht in einer Weltwirtschaft nach liberalem Muster abzugeben, wurde eingehend behandelt. Er kam zu dem Ergebnis, a auch heute ohne Europa die Funktionsfähigkeit des Welt⸗ marktes unmöglich ist. Nicht die planlose Entwicklung eines sich selbst überlassenen Weltmarktes ist die Aufgabe der Zukunft, son⸗ dern vorerst die Herausbildung von in sich gefestigten Volkswirt⸗ schaften, auf denen allein eine zu gegenseitigem Vorteil gereichende Zusammenarbeit der Völker beruhen kann, S. h. nicht das liberale, sondern das völkische Problem muß in Zukunft gelöst werden.

Einkommensteuerliche Behandlung der Zinsen von Schatz⸗ = anweisungen

Die Zinsen der 3ise „, Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1914 Folge 111 werden bekanntlich an die Inhaber nicht laufend ausgezahlt, sondern bei Fälligkeit nach zehn Jahren zu— sammen mit dem Kapital ausgeschüttet. Der Besitzer einer , im Nennwert von 100 Ie erhält also bei ihrer Fälligkeit 100 Re Kapital und 85 e Zinsen.

Die einkommensteuerliche Behandlung dieser Schatzanwei⸗ sungen, die nicht zu eineni Bettiebsbermögen gehören, ift durch einen RdF.-Erlaß vom 24. Juli 1914 (8 2130 1860 fin ge⸗ regelt worden. Danach gelten die Zinsen der Schatzanweisungen beim Besitzer als Einnahmen aus Kapitalvermögen. Hierbei ist

zu unterscheiden:

a) Zinsen, die bei Fälligkeit der Schatzanweisungen aus ezahlt werden, sind bei dem Besitzer insoweit steuerpflichtig, als sie auf die Dauer seines -Besitzes entfallen und das Mehr des Aus— zahlungsbetrags über den Erwerbspreis nicht übersteigen:;

b) Gewinne, die bei der Veräußerung der Schatzanweisungen. erzielt werden, stellen bei dem, Veräußerer insoweit Einkünfte

aus, Kapitalvermögen dar, als Zinsen we hrend der Dauer seines

Besitzes aufgelaufen sind. Steuerpflichtig ist jedoch höchstens das

)

In diesem Zusammenhang behandelte der Red⸗

Mehr des Veräußerungspreises über den Erwerbspreis. Erwerbspreis ist bei dem Steuerpflichtigen, der die Schatz⸗

anweisungen ah Beginn der Ausgabe besessen hat, der Nenn⸗

betrag. (Deutsche Steuer⸗Ztg. Nr. 4344 v. 28. 10. 221)

Gebührenerhebung in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft eingestellt

Sämtliche Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft nehmen auf Weisung des , , mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres von der Erhebung von Gebühren sowie von der Entgegennahme einer Bezahlung für die Abgabe von Drucksachen Abstand. Zu den fortgefallenen Ge⸗ bühren gehören auch sämtliche Prüfungsgebühren.

Wirtschaft des Auslandes

Konkurrenzlampf mit den USA. um den Kohlenexport nach Schweden

Stockholm, 4. November. In englischen Industriekreisen ist man, wie der Londoner Korrespondent von „Svenska Morgen⸗ bladet“ berichtet, darüber entrüstet, daß von den USA. ⸗Vertretern anläßlich, des Besuches einer schwedischen Handelsdelegation in den Vereinigten Staaten die Hoffnung ausgesprochen würde, nach dem Kriege amerikanische Kohle nach Schweden exportieren zu können. Die Amerikaner hätten diese ihre Hoffnung damit be⸗ gründet, daß die englische Kohlenindustrie in der ersten Zeit ö dem Kriege „vermutlich nicht imstande sein werde“, Kohlen na Schweden zu exportieren. Englische Industriekreise sprechen offen ihre Mißbilligung, derartiger amerikanischer Konkurrenz- methoden, Profit aus der gegenwärtigen Situation zu schlagen, aus.

*

Zur. Schaffung des Alters⸗ und Hinterbliebenen⸗Sozialwerkes in der Schweiz;

Zürich, 5. November. Anläßlich einer Tagung des Schweize— rischen Aktionskomitees für die Volksinitiative auf Umwandlung der Lohnausgleichskassen in Alters- und Hinterbliebenen-Ver—= sicherungskassen wurde besonders die Dringlichkeit der Verwirk⸗ lichung dieseß großen Sozialwerkes hervorgehoben. Eine allge⸗ meine obligdtorische Versicherung für alle Volkskreise wurde als notwendig anerkannt. Durch Einbeziehung von privaten und öffentlichen Kassen soll ein größerer ö. Apparat vermieden, werden. Die gesetzgeberischei Maßnahmen ollen möglichst bald durch den Bundezrat, vorbereitet werden, damit pie Beiträge an die Lohn- und Verdienstausgleichskassen bis zur Einführung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung weiter entrichtet werden können. .

Erfolgreicher Wirtschaftsaufbau in den japanischen Südgebieten Schanghai, 2. November. Ungeachtet ihrer ausgedehnten Anbau⸗

flächen eines idealen Klimas und der enormen Arbeitsreserven litten die meisten Südgebiete bis zum Ausbruch des Pazifischen ö

Krieges unter

(() Die Meldungen sind bis zum 20. November 1944 einzu⸗

Erste Durchführungsbestimmung zum Erlaß des Führers über

kraftlos erklärt werden wird. Die Auf⸗

ö

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 249 vom 6. November 1944. Sg. 3 ö

5

einem akuten Lebensmittelmangel. Burma, Thailand und Französisch Indochina waren infolge ihrer großen FReisproduktion die einzigen Länder, die Lebensmittel 6 tonnen. Alle anderen Gebiete führten Lebensmittel aus diesen drei Ländern und aus Uebersee ein. Die Knappheit in Lebens⸗ mitteln ging auf die Politit der Briten, Amerikaner und Holländer jurück, die die Erzeugung von Kolonialprodukten, wie Kautschut, loprä, Oel, Chinin zaffee, Kalas usw., an Stelle der Versorgung der Eingeborenenbevölkerung mit Lebensmitteln, förderten. Sofert nach Jübesitzn ahme der Südgebiete begann die japanische Militãär⸗ verwaltung ein Programm zur Steigerung der Lebensmittel— zroduktion. Vor Ausbruch des Pazifischen Krieges führte z. B. i nn Reis und andere Stapelprodukte in großer Menge ein. Aber in letzter Zeit habe seine Eigenproduktion so zugengmmen, daß nach einem japanischen Bericht aus Schonam eine wesentliche Steigerung der Zerealien- Erzeugung für die Wh zum März 44 erreicht wurde. Die Reisproduktion erhöhte sich sogar um s7 o und die Maisproduktion um 840 gegenüber dem Vorjahr. In Sumatra und Java erwartet man, daß die Reis- und Mais—⸗ produktign gegenüber dem Vorjahr um ih“ gesteigert werden ann. Auch in Celebes, Südborneo und den Sünda⸗Inseln rechnet man mit weiteren Steigerungen. Aber auch die Produktion der wichtigsten Konsumwaren hat sich in letzter Zeit wesentlich gebessert. Vor Kriegsgusbruch wurden Kleidung und andere ee waren zum größten Teil aus Großbritannien, den Ver. Staaten und anderen üherseeischen Ländern eingeführt. Die großen Folonialmächte verhinderten absichtlich das Entstehen einer Industrie in ihren Kolonien.

Ganz im Gegensatz zu dieser Politik haben die Japaner durch ihre Militärverwaltung die Industrie in den Südgebieten gefördert, In Java, wo bis zu einem gewissen Grade schon eine soiche bestand, ist besonders die Herstellung von Konfumwaren für den täglichen Bedarf in letzter Zeit schnell entwickelt worden.

u erwähnen sind vor allem Spinnereien und Wehereien und in,, zur Herstellung von Kautschuk, Glas, Papier, eler— trischen Birnen, Zucker, streichhölzern und kaustischer Soda, Seife, Papierwaren, Speiseölen, Ziegeleien, Zahnbürsten usw. Die Industrialisierung hat aber auch, schnelle Fortschritte in Malaha gemacht. Die Pläne zur Entwicklung der Leichtindustrie und von chemischen Werken, wurden energisch vorangetrieben. Außerdem wurde die Produktion von Karbid und anderen Chemi⸗ lalien gefördert, sowie die Erzeugung von Zement, Gummireifen und „schläuchen, elektrischen Birnen, Papier, Zigaretten, Batterien und Ziegeleien wesentlich vergrößert. Die Roheisenproduktion ist gut angelaufen.

In den Gehieten, die der japanischen Marineverwaltung unter⸗ ehen, d. h. also in Celebes, Borneo und den Sunda⸗Inseln, sind . zur Entwicklung der Leichtindustrie ausgearbeitet worden, die zum Teil schon in die Tat umgesetzt werden konnten. Ziegel- ement⸗, Holz-, Streichholz. und Lederindustrie haben ihre Tätig- . schon aufgenommen. Unter der britischen Herrschaft waren der größte Posten im Budget von Malayg die Ausgaben für die Verwaltung, dagegen unter der japagnischen Militärverwaltung

für technische Bauarbeiten und die Förderung neuer Industrien.

BSerlin, 1. November. Preis notierungen für Nahrun gs mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilogramm frei Haus Groß-Berlin.) Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mitte! —— bis —— Linsen —— bis Speiseerbsen 65,29 bis 68,966, Speiseerbsen, gelbe —— bis —, Gesch. Erbsen, ganze . bis —— Grüne Erbsen . Neis, , . 6. bis , .., bis —, Buchweizengrütze bis —, Gerstengrütze, alt. Körnungen) zö, 40 bis Hö, ro, Haferflocken ünd grüße) a5. g

Jos

Tee 240,00 Sultaninen

1

Markenbutter, gepackt 335,00 bis feine Molkereibutter, in Tonnen 323 o) bis feine Molkereibutter, gepackt zz], 9o bis === Molkereibutter, in Tonnen 315,00 bis , Molkereibutter, . zl0, 00 bis -= Landbutter, in Tonnen 29g, ho bis * Landbutter, gepackt 303,60 bis —, Speiseöl, ausgewogen 173,90 bis —, Allgäuer Stangen 20 9 130,99 bis 138,00, Bayer. Emmentaler, vollfett 270,50 bis 275,00, Allgäuer Romatour 209 152, 00 bis 168,00, Harzer Käse 106, oh bis ii, 00. Grieß⸗ teigwaren, gef. u. ungef.: Schnitt und Bandnudeln, Suppeneinlagen, miltlere, Hörnchen, Bruchmacegroni 69,900 bis 7000, Jadennudeln und Spätzle 71,00 bis 72, 5, 9 Maccaroni 72,00 bis 73, 00, s) Spaghetti I4,00 bis 75, 060, Kümmel, ausgewogen, deutsch 143,20 bis 10,09, Sleinspeisesal; in Papierfäcken 19, 60 bis Sieinspeisesalz in Werkspackungen 23,80 bis Siedespeisesalz in Papiersäcken 2,60 bis Siedespeisesalz in Werkspackungen 26, 80 bis Zuckersirup in Eimern bis Himbeersirup = bis = Kirschsirup bis —— Marmelade, Vierfrucht, in 12 Y Kg ˖ Eimern bis —, I Pflaumen ⸗Apfel, in 12 m E- Cimern —— bis ——, HGErdbeer⸗Apfel, in 12 . -⸗Kg-Eimern bis —— Apri- kosen⸗Apfel, in 12 ⸗g⸗-Eimern —— bis ——, vimbeer Apfel, in 121.9 Cimern bis iYhgKirsch⸗Apfel, in 125 Kg Eimern bis —, Johannisbeer · Apfel, in 12 w- Eimern bis —— i Dreifrücht⸗Marmelade, in 12 Kg- Eimern —— bis —— Verbilligte Vierfrucht, in 12 5 4Kg-Cimern 46, 00 biz , Verbilligtes Apfel ⸗Nachpreß⸗Gelee 49,00 bis —.

Marmelade: Preise ohne Rohstoffzuschlag.

) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. z Hartgrießware 4 4. RM per 100 kg. .

) Die zweiten Preise verstehen sich für Anbruchmengen.

y Preise für Marmelade lt. Kalkulations⸗Verfügung des Reichs= preiskommissars.

. ö ö Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Prag, 3. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.,

Zürich M78, 90 G., 580,19 B., Oslo 56,60 G., S6, 8o B., Kopen. hagen 52,50 G., 522, 50 B., London S8, 90 G., 99,19 B., Madrid 235,565 G., 236, 66 B., Mailand 99, go G., 100,10 B., New York 24, g38 G., 25,02 B., Paris 49, 95 G., 50 os B., Stockholm 5c, 60 G., 596, 80 B., Brüssel 359, so G., 400,10 G.

Bu dapest, 3. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180573 , Berlin 136,20, Bukarest Helsinli —=— London —. Malland 13,62, New York —= Paris Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia Zagreb 6, sl, Zürich 80, 20.

London, 4. November. (D. N. B.) New York 4,02 ½½ —4 403, Spanien (offiz.) t, Ho, Montreal „3-43, Schweiz 17,50 = 17rd, Stockholm 16,85 = 16, 95, Lissabon —, Rio de Janeiro S2, i . = lu · .

üri 4. November. (D. N. B.) UL.40 Uhr,] Paris 7,6, ,, 17,30, New York 4,330, Brüssel Co, 28, Mailand 2,76 B., Mädrid' zo, ss, Holland 22966. Berlin 172510, Lifsabon i7olt, Stockholm 10263, Oslo 8, 62 ½, Kopenhagen go, 37 y, Sofia 5,37, Prag 17,25, Budapest. 104,60, Zagreb S, 15, Istanbul' 3,56, Bukarest 2,57 , Hrelsinti s, 0, Preß⸗ burg 15, 00, Buenos Aires 97, 00, Japan 101, 00, Rio 22, 60 B.

Kopenhagen, 4. November. (D. N. B.) London 189,34, New York been ell in 191,80, Paris 10,86, Antwerpen 76, so, Zürich filL,2s, Rom AÄmsterdam 264,76, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki , sz, Sofia Mabrid —, Bukarest Alles Briefkurse.

Stockholm, 4. November. (D. N. B.) London 16,86 G., 16,95 ö Berlin 167,50 nom. G., 163,50 B.,, Paris —— Gy B., Brüssel —— G., —— B., Schweiz. Plätze 97,06 nom. G., 97, 89 VB., Amsterdam —— G., —— B., Kopenhagen S7, 60 G., 87,90 B., Oslo 96,35 nom. G., 9665 B.,, Washingten 4,iß G., 420 BV., Helsinki 8.38 G., Bz, so B., Rom = G. B., Kanada 3,77 nom. G., 3827 B., Madrid G. Türkei B., Lissabon is, 29 G., 16,565 B., Buenos Aires 102,00 G.,

104,00 B.

Telegraphische Auszahlung

anknoten

*

n Berlin estellte Notierungen für tele raphische e n n nc. Geld sorten und

Geld

. 1 ägypt. Pfund . 100 Afghani 100 Franken

?:. ae, 1 austr. Pfund 109 Belga

1 Cruzeiro

Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ 33. cutta) 100 Nupien Bulgarien (Sofia) l09 Zewa Dänemark (Kopenhagen) ... 109 Kronen . England (London) ..... .... 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki) ö 100 Finnmar Frantreich (Paris) ...... ... 190 Trs. Griechenland (Athen) ...... 100 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) .. ...... ran (Teheran) ...... Island (Reykjavik) .. ...... Italien (Rom und Mailand) . Japan (Tokio und Kobe) ... Kanada (Montreal) .... ..... Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington) .... Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) .... .... Rumänien (Bukarest) .. Schweden (Stockholm u. Göte⸗ ; 100 Kronen

chr i zirich ver n hweiz irich, asel un Hann; . . 100 FIrs. Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) : 1ẽ füdgfr. Rfd. Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund Ungarn (Bud apest) ..... ... 109 Peng Uruguay (Montevibeo) 1 Peso Verein. Staaten von Amerika ö. (New Hork) ...... . 1ẽ Dollar

rachmen

100 Gulden 100 Rialis

100 isl. Kr. 100 Lire

100 Yen 1langd. Dollar 100 Kuna

1 neuseel. Rfd. 199 Kronen 100 Escuda 100 Lei

6. November

8. November Brie Geld Brief

18 3 1833 is 83 zi, 08 30,7 8108 b.oõͤgg 06588: G62

Gos , 8638: b,

2 fs

1,663

132,70 14 55 38,1 9, 8 68 56

4, 9s os, 16, 16,15 og, a6 57/89

4595

8 591 a3. 565

1,95

1, 189

a e e 0 D ,

England, Aegypten, Südafrikanische Union .. innland . . rankreich“ 222

ulgarien. ... ...... 2262

Australien, Neuseeland ..... ......

22222232

Kanada ö Vereinigte Staaten von Amerika 2222222

Britisch⸗Indien ö

VBrasilien 2288222 2

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld

Ausländische Gelbiorten und Vanknoten

Geld

Sosvereigns ...... I Notiz 20,88 20⸗Francs⸗ Stücke 22228282 für ö. Gold⸗Dollars .... .... ...... 1 Stück Aegyptische ...... ö . 1 ägyyt. Pfd. Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar 2 und 1 Dollar 1 Dollar Argentinische ...... ...... 1 Pap. Pe). Australische 232282222 1 austr. Pfd. Belgische —— 6222228. 109 Belgas Brasilianische 2222 1 Cruzeiro gr n nz . 7 —— * 9 100 Rupien ulgarische: Lewa un darunter ..... ...... .. 100 Lewa Dänische: große 100 Kronen 10 Kr. und darunter 1060 Kronen Enalische: 10 und darunter. 1 engt. Pfd. Finnische ... ..... .. ...... 100 Finnmar! Franzosische 2 100 Irs. oilandische = Ha Hulden talienische: große ... ...... 100 Lire 10 Lire —— 2228824 100 Lire anadische ..... ...... ..... 1 kangb. Dollar Kroatische ö 100 Kung Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen Rumänische: 1600 Lei und 500 Lei . ...... . 100 Lei Schwedische: große ..... ö 199 Kronen ho Kronen und darunter . 180 Kronen Schweizer: große .... ...... 100 Ers. 100 Frs. und darunter... 10990 Frs. Serbische .. ...... ...... 100 serb. Dinar

Slowakische: 20 Kronen und darunter .....

Sildafrikanische Union .

Türkische

Ungarische: 100 Pengö und

100 jlow. Kr. 1 südafrik. Pfd. türk. Pfund

100 Pengo

darunter ..... ö

6. November

8. November Brief Geld Brief 20,6 20,83 20,46 16,16

4,185

4, 89

0, 4 2,44 39, 92 o, Os 22.95 8, o

62, 10

d oss 8078

469685 38561

13270 182,6 dös 10 os gays iG, os oog i 46509 8901

S6 85 5711

1,66 1,88 86 19 69 oy 836 358 0? 5 36 s, 0

63 8D

8,82 441 1,95

4. Oeffentliche Zuftellungen,

1 3. Der ufe und Fundsachen,

g. Kommanditgesellschaften auf Attien, 11. Genossensch n

7. AMttiengesellschaften, ͤ 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

' und validen cherungen., 3 ,, , , , ,. 12. Offene Handels⸗ und Rommanditgesellschaften, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

2. ö gerungen, X. Aufgebote, .

3. Atufgebote

o2l9]

gesetzt. gerichtt.

6. Auslosfung usw. von Wertpapieren,

ebotsfrist wird auf sechs Monate fest⸗ e hin Geschäftsstelle des Amts⸗

9222 Aufgebot.

aus Pastwisk Nr. 28 hat das Aufgebot und Bd. des angeblich in Verlust

F JI677 1944. Das Amtsgericht n Bremen hat am 29. Oktober 1914 fol⸗- 0221 ö Aufgebot . Auf Antrag 1 F 2M 4.

des Wilhelm Guhl, A der Ehefrau Katharina Brunner,

oui ; hi in Reustrelitz, Frötschl, aus St. Gilgen Nr. 164, der⸗ . 6. 6 * . g 6h . . ö Dachau Nr. 388, , ,, Rn . m i n . il karuhelfen, durch Rechtsanwalt Dr. Wagner, Neu⸗ ö . ,, vormittags 9 Uhr, vor 6 , unbekannte Inhaber des auf den Namen blatt über das Eife nne Sparkonto Fir. neten e , n, n,

strelit, Marienstraße Nr. 8, wird der

Reinhold Guhl ausgestellten und gegen. 10 045 der Kreditaustalt wärtig ein Guthaben von 1832,39 . reg. Gen. m. b. K,

nachweisenden Einlegebuches Nre 43 090 Tachau, mit dem . . Go, iner else, .

der Sparkaffe in Bremen, Zweigstelle Reichsmark zum . Blumenthal

stattfindenden Aufgebotstermine unter zu erheben, da son Anmeldung . Rechte das bezeich⸗ kunde nach A

anzeiger auf weiteren A

ö klärt werden h falls es für kraftlos er los erklären wird.

vird. Die Aufgebotsfrist wird auf sechs Monate festgesetzt. Die Dee ec; des Amtsgerichts.

Aufgebotsedikt. rig! 6. Antrag der Frau sparkasse

iermi . e ihr J diesem Ge⸗ iermit aufgefordert, in Urkunde hat ihr Inhaber iesem

dem auf . den h he 1945, richte oder . , ö . i vorm. 9 Uhr, anberaumten, im Ge⸗ wo sich die Urkunde bef . in G

f ; i 7 ĩ ngen gegen den iichtshause hierselbst, Zimmer Nr. Si, oder Einwendu 7 * ,

. gen, Ie e, erh; für kraftlos erklärt: Nr.. n me m m, , 2.

inlege i = im Deutschen Reich- schönhausen für kra e 3 Nr. nete Einlegebuch vorzulegen, widrigen⸗ der Kundmachung im . dern rf, 9 9 ; J an, , nn m 4 gen en sye gu elun Oeffentliche Zustellung. Es klagt der Hauer Kasper Gövert , ,,.

in Herten, Schützenstr. 82, Prozeßbe—⸗ vollmächtigter: Rechtsanwalt Schmül⸗

Tachau, den 25. Oktober 1944. ö Das Amtsgericht.

Teschen, Namen Josef Sittek und den

erehelichten ,, von 60,45 Käejñt, beantragt. Der Inhaber

Breslau ,, ö. ö. 6. 3 F 14144. Der Tischler Josef Sitte 2119 in Abteilung un er Nr. 59 . 2 Kraftwagenführer ne ,, . f 6 jetzt unbekannten enthalts, auf Ehescheidung aus 49

geratenen teilung III unter Nr. 15 zur Gesamt⸗ huhn in Ehe⸗G. und Schuldigerklärung des Be⸗

es Nr. G65 730 der Kreis- haft für den gerichtlich beeideten Bücher Au ,, ann . auf den revisor Franz Maywald in Breslau . better eingetragene unverzinsliche, am 2. 1. klagten gemäß 8

1936 ohne ,, e fene r y,, 1 legten h, Frunds 7060 Ee für kraft⸗ mündli erhan ö Runden n ' streits vor die Zivilkammer des Land

slau, 1 1944. erichts in Graudenz auf den 20. Ja⸗ , . ö. 1945, 9 Uhr, mit der Aufforde⸗

(66 F 54d)

Amtsgericht.

der Dentschen ten Aufgeböotstermine seine Rechte an⸗

. ; Durch, Beschluß des Zweiganstalt in zumelden und die Urkunde vorzulegen, ö 6 Ptidỹ r 1544 ist der

Amtsgerichts richt

zlo oh widrigenfälls die Kraftloserklärung der Rudolf Heinrich Pauli, geboren am sassen.

Teschen, den 19. Oktober 1944. Amtsgericht.

: bern ff Berlin⸗Nieder⸗

Reichsmark, Nr. 162/7903 Jugebor

Wagner üer 98,25 fi, Nr, 162

Anneliese Wagner über tz,49 H-, Amtsgericht Pankow. Abteilung 8.

9199

9220) .

F Sa /i9g44. Das Amtsgericht Bremen

gebot erlassen: Auf Antrag der Lilli Ver ist

delvogt Bremen, 20 16 gin, Rr 100, wird der unbekannte Oszczednosci R, Ge

Inhaber des auf den Ramen der An- lautend auf 4000 . i

( . ö zar i 8e 1 tragstellerin ausgestellten und gegen, Aung gz . ur gt.

wärlig ein Guthaben von ghö,— Re Der Inhaber

Aufgebotstermine unter Anmeldung Kraftloserk seiner Rechte das bezeichnete Einlege⸗ wind. buch vorzulegen, widrigenfalls es für Tesche

Aufgebot.

; f wi fgebot des angeblich in de n, , n n, mn, m, m. ft , Einlagebuches Nr. das

Amtsgericht.

YiIg98

Sparkassenbuch Nr. W856 der Salzburger parkasse

: ĩ lautend auf Edmund lichen ausgestellt für ern. auten Edm Landgericht Salzburg, Abt. 4,

am 1. November 1944.

dem auf den

unter⸗ en

Durch Ausschlußurteil des

Rechtsanwalt Dr Wendtland in Bres⸗

lau, der abhanden gekommene Grund⸗ ßzynsti geb. e ,,, , ich uud ie ö die 14 Grundbuch von! Kl. Mühlenstr. 10, Prozeßbevollmäch⸗

1. Mal 1917 zu Wördern, für tot erklärt und als Zeitpunkt des 12. Oktober 1942 festgestellt worden. 456 II 214. 44.

, hij. dä, .

f , Private in Zeislo⸗ * i . uguste Meta Gövert geb. e, , . . gr , astleg erttäs; wurde 3. 9 unbekannten Aufenthaltes, mit in Salzburg, dem Antrage auf. Chescheidung. Der

r . ehem, Komunaln Kass ; Ei Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ Bremerhavener 22016 der ehe een greschen, e n, mit einer Einlage von 9 een ene , f. ir . gericht Bochum, 3. Zivilkammer, mer 22, auf den 15. Dezember Ia, vorm. g Uhr, mit 23 ale g sich 5 . ä durch einen beim Landgeri , ĩ es Nr 525 143 gefordert, spätestens in r. e , ee, , . . , . hi, ten ige bst n n, . , r. n n g er , , , se hier, sein. melden und die Ur⸗ 1944 ist au r r ö fe n, n . . 1 boidrige n falle die treuhänders Franz Maywald in Bres⸗ . Zimmer Nr. 87, stattfin ar n, der Urkunde erfolgen, lau, Albrechtstr, Nr. 21, vertreten durch ö 7

ugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu

Bochum, den 22. Oktober 1944. gen Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Todes der

sower Straße

bevollmächtigter:

mit dem dung wegen

Land⸗ Zim⸗

teilen.

Kosinski in Graudenz,

rung, sich durch einen bei diesem zugelassenen Prozeßbevollmächtigten

in Stettin, klagt en mann, den Goldschmied Adolf Solbach, früher in Stettin wohnhgaft, Aufenthalts, Beklagten, Antrag auf . 53 49 des EChegesetzes). Hur g Verhandlung des Rechts⸗ streits ist anberaumt vor die III, Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Stettin, Johannisstraße 6 (Neubau auf den 19. Februar 1915, 9 Uhr, Saal 20, zu dem der Beklagte hiermit geladen wird mit der Aufforderung 1. sich durch einen Ichum bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ 3 anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen, 2. etwaige Einwendun⸗ und Beweismittel ü durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Gericht 6 Die öffentliche Zustellung Frau Klara Wrzy⸗ Klage ist vom Gericht bewilligt. Stettin, den 7. Oktober 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

tigter: Rechtsanwalt Mielke in Grau⸗ denz, klagt gegen ihren Eh

emann, den Leo Wrzyszynski,

60 9. 4. D. Die den Beklagten zur

Ge⸗ Rechtsanwalt als vertreten zu

Graudenz, den 27. Oktober 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 9225] Oeffentliche

3. 8. s. 66 dJ. r Solbach geb. Brandt in Stettin, Wus⸗ 1. Klägerin,

ustellung. Die Frau Ursula

Prozeß⸗ Rechtsanwalt Klockzin gegen ihren Ehe⸗ jetzt Eheschei⸗

Eheverfehlung Termin zur

unverzüglich

er

V