Reichs und Staatsanzeiger Nr. 252 vom 9.
—
Prag, heimatzust. nach Karlsbad, wohnh— gew. Karls⸗
bad, Obere Morgenzeile Nr. 3, . „Goldschmidt, Julius, geb. 28. 12. 1888 in Göding, heimatzust. nach Göding, wohnh. gew. Prag XIII, JIrische Str. 8, . Gros, Karl, geb. 27. 4. 1880 in Chischka, heimatzust. nach Chischka, wohnh. gew. in Chischta,
Heitlinger, Otto, geb. 11. 6. 1913 in Holitz, heimatzust. nach Holitz, wohnh. gew. Prag VII, Naeglestr. 304,
22. HSutterer, Heinrich, geb. 4. 10. 1881 in Auschwitz,
heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Fritz⸗Todt⸗Str. 30, — . Kahn, Friedrich, geb. 28. 2. 1912 in Prag, heimat⸗ zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 1, Karpfengasse 14, Katz, Ignatz, geb. 18. 160. 1920 in Hruschau, heimat⸗ zust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau⸗ Hruschau, Dr.⸗Goebbels⸗Str. 2, „Klein verw. Löwy geb. Schick, Mvette (Margarethe), geb. 3. 4. 1882 in Wien, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Georg⸗von⸗Schön erer⸗Str. 5, „Klement, Walter, geb. 9. 3. 1909 in Aussig, heimatzust. nach Swietla a. d. Sasau, wohnh. gew. in Swietla a. d. Sasau, Köppl geb. Löbl, Hilda, geb. 18. 5. 1896 in Ebreichs⸗ . Bez. Mödling, heimatzust. nach Pischel, Bez. Eule, wohnh. gew. Wien 1IV, Paniglgasse 17a, „Kornhauser, Hermann, geb. 5. 5. 19090 in Zablatsch, Krs. Teschen, heimatzust. nach Zablatsch, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Hühnleinstr. 39. Kraus geb. Weimann, Gertrude, geb. 27. 3. 1907 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 1, Heuwaagsplatz 4, Dr. Kraus, Leopold, geb. 8. 5. 1900 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag Il, Heu⸗ waagsplatz 4, . Kraus geb. Poluskina, Natalie, geb. 3. 10. 1897 in Mostau, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Blücherstr. 2, . Lacha, Erich, geb. 30. 9. 1904 in Prerau, heimatzust. nach Prerau, wohnh. gew. Otrokowitz, Platz Nr. 59, Ladanyi geb. Munk, Stelle, geb. 21. 8. 1905 in Boskowitz, heimatzust. nach Vos eri wohnh. gew. Brünn, Reicheltgasse 42, ; Lauermann geb. Arnstein, Hanna, geb. 5. 6. 1914 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIV⸗Nusl, Am Frohsinn 826, Lauermann, Werner, geb. 30. 4. 1913 in Dresden, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIV⸗Nusl, Am Frohsinn 825, Löbl, Eugen, geb. 12. 10. 1920 in Wien, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. in Mähr. Ostrau, „Löw y, Hugo, geb. 1. 3. 1896 in Ung. Brod, heimat⸗ . . Ung. Brod, wohnh. gew. Prag J, Seiler⸗ asse 5, ; ;
ustig, Karel, geb. 12. 7. 1901 in Strewatsch,
heimiatzust. nach Hulitz, Bez. Ledetsch, wohnh. gew.
Prag VII, Belskystr. 30,
Mährischl, Friedrich, geb. 4. 2. 1900 in Nikols⸗
burg, heimatzust. nach Nikolsburg, wohnh. gew.
Prag II, Smetschkagasse 10, .
Mandelbaum geb. Dubsky, Johanna Sara, geb.
26. 9. 1909 in Dresden, heimatzust. nach Lobositz,
wohnh. gew. Wien 1X, Währingstr. 15.1 / 111/16,
Dr. Markfeld, Hermann, geb. 10. 8. 1895 in
Friedeck, heimatzust. nach Friedeck, wohnh. gew. Friedeck Nr. 1122,
Markfeld, Edith, geb. 23. 4. 1910 in Dioszeg /
Slow., heimatzust. nach Friedeck, wohnh. gew. Friedeck Nr. 1122,
Metler, Alexandra, geb. 25. J. 1926 in Böhm.⸗ Leipa, heimatzust. nach keen, wohnh. gew. Prag II, Klemensgasse 21,
Me kler, Eleonore, in Prag, heimatzust. nach Prag, Prag II,
Klemensgasse 21,
Me kler, Emil, geb. 7. 6. 1891 in Prag, heimatzust.
nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Klemensgasse 21,
Me kler geb. Simelis, Lotte, geb. 8. 11. 1892 in
Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II,
Klemensgasse 21,
.Mekler, Susanna, geb. 28. 1. 1925 in Böhm. Leipa, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag ll,
Klemensgasse 21,
Platzer geb. Schick, Marketa, geb. 26. 6. 1903 in
Proßnitz, heimatzust. nach Proßnitz, wohnh. gew.
Proßnitz, Safarikgasse 22,
Platzer, Otto, geb. 25. 4 1895 in Proßnitz, heimat⸗
. uach Proßnitz, wohnh. gew. Proßnitz, Safarik⸗ asse 2
Dr. Podvinec, Hans, geb. 29. 3. 1907 in Prag, heimatzust. nach Iungbunzlau, wohnh. gew. Prag,
Jungmaͤnnstr. 22/742,
. Pokorny, Heinrich, geb. 4. 8. 1910 in Iglau,
6 nach Iglau, wohnh. gew. Iglau, Schlageter⸗ raße 3,
Polak Pollak, Ernst, geb. 17. 4. 1914 in Bielsko,
heimatzust. nach Proßnitz, wohnh. gew. Prag Il,
Arbeiterstr. 29, ö
Popper geb. Fischel, Emilie Sara, geb. 14. 11.
1860, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. München,
Seefeldstr. 60,
„Raimann, Gottlieb, geb. 3. 6. 1909 in Piesnitz,
heimatzust. nach Groß⸗Popowitz, wohnh. gew. Prag⸗
Smichov, Bozdechstr. 7,
Raimann, Vexa, geb. 8. 9. 1919 in Eule, heimat⸗
Et nach Groß⸗Popowitz, wohnh. gew. Prag⸗Smichov,
Bozdechstr. 7,
Dr. Recht, Walter, geb. 29. 4. 1904 in Olmütz,
heimtzust. nach Olmütz, wohnh. gew. Ilin, Saleschna XII / 37,
geb. 11. J. 1921 wohnh. gew.
Reiser, Emil, geb. 28.2. 1892 in Tereschau, Bez.
Rokitzan, heimatzust. nach Tereschan Prag VII, Langemarckstr. 2, . N 3. nbaum, Elias, geb. 23. 12. 1888 in Lenka⸗ witz, ehem. Polen, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Befreiungsplatz 4,
Ro senbaum, Leopold, geb. 10.3. 1883 in Radonsk, heimatzust. nach Sluha, Bez. Brandeis, wohnh. gew. Prag XIX, Sandberg Nr. 32, .
wohnh. gew.
60.
61.
2. 63.
Siegl, Elly,
Roubicek, Otto, geb. 6. 9. 1912 in Budweis, hei⸗ matzust., nach Budweis, wohnh. gew. ö 3 Hohe Gasse 2092, .
Sax, Erwin, geb. 8. 2. 1913 in Mähr, Neudorf, Bez. Göding, heimatzust. nach Lundenburg / M. D., wohnh. gew. Brünn, Talgasse 48,
Seidler, Erich, geb. 16. 3. 1907 in Brünn, heimat⸗
zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Trivoli 31, Senzer, Jakob, geb. 17. 7. 1894 in Brody, ehem. Polen, heimatzust. nach Troppau, Sud, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Taborskygasse 4b, . . geb. 20. 11. 1907 in. Olmütz, heimat⸗ zust. nach Olmütz, wohnh. gew. Olmütz, Sporergasse ö,
Silberstein verw. Muskat geb. Donath, Sophie,
geb. 22.9. 1882 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Bartosgasse 1,
Singer, Fritz, geb. 12. 11. 1903 in Wisowitz, Bez.
Ilin, heimatzust. nach Wisowitz, wohnh. gew. Wisowitz Nr. 382, Obstgartengasse,
Skutetzky, Emnia, geb. 2. 4. 1897 in Vorkloster, . nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Josef⸗
städtergraben 27,
38. Schenk, Werner, geb. 27. 7. 1909 in Theusing, Bez.
Tepl, heimatzust. nach Theusing, wohnh. gew. Prag Il, Manesgasse 67,
Schi ck, Martin, geb. 20. K. 1918 in Prag, heimat⸗
Schlesinger, Jindrich, geb.
zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Balzenogasse 7,
7.9. 1911 in Biftritz, heimatzust. nach Boskowitz, wohnh. gew. Ilin, Tiefe Gasse 3128,
Schließer, Leopold, geb. 24. 12. 1896 in Pilsen,
heimatzust. nach Pilsen, wohnh. gew. Prag II, Hein⸗
richsgasse 25,
Dr. med. Schön, Max, geb. 16. 3. 1897 in Ung. Brod,
Schöngut, Leo,
heimatzust. nach Ung. Brod, wohnh. gew. Ung. Brod
Nr. 883,
⸗ geb. 12. 12. 1887 in Skrzaczov, heimatzuft. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Grabengasse 15,
„Schöngut geb. Weltsch, Stefanie, geb. 22. 5. 1888
in Bielitz, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Grabengasse 15,
Sch ul z, Anton, geb. 4. 11. 1888 in Graslitz, heimat⸗
zust, nach Graslitz, wohnh. gew. Prag II, Klemens⸗ gasse 36,
. Ing. Schwarz, Franz, geb. 4. 8. 1899 in Brünn,
heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zeile 113,
Schwarz, Jakob, geb. 24. 1. 1869 in Neu⸗Zerekwe,
Schwarz Brunner
Bez. Pilgram, heimatzust. nach Neu⸗Zerekwe, wohnh. gew. Wien 1, Kärntnerring 1— Gotel Bristoh,
6. Hirsch, Franziska Katharina Margarete, geb. 31. 8. 1906 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zeile 113,
Stadthagen, Marta, geb. 28. 1. 1900 in Tachau,
heimatzust. nach Tachau, wohnh. gew. Prag J, Geist⸗
asse 2x, . . Stetn, Georg, geb. 19. 11. 1909 in Wien,
heimatzust. nach Bratronitz, Bez. Blatna, wohnh. gew. lin, Schäferei V 631, k tein, Wilhelm, geb. 5. 8. 1880 in Zerhowitz,
; heimatzust. nach K Bez. Horschowitz, wohnh.
gew. Prag XII, Schwerinstr. 37/938,
Stiassny, Egon, geb. 12. 1. 1904 in Kremsier,
heimatzust. nach Kremsier, wohnh. gew. Mähr.
Astrau, Zerotingasse 24,
Strasser, Emil, geb. 27. 11. 1875 in Nitra /
Slowakei, heimatzust. nach Neu⸗Benatek, wohnh. gew. Prag XII, Seumestr. 8,
Strasser, Irene, geb. 1. 5. 1914 in Wonschow,
Bez. Ledetsch a. d. Sasau, heimatzust. nach Dolni Bresany, Bez. Eule, wohnh. gew. Prag II /s8, Brennte⸗ gasse 13,
Stuchlik geb. Lindner, Elisabeth, geb. 30. 6. 1892
in Weikersdorf, heimatzust. nach Aujest St. Johann, wohnh. gew. Wien 1X, Kolingasse 9,
Ta u ß üg geb. Rosenfeld, Olga, geb. 10. 2. 1877 in
Tete rb au m, Adolf, geb. 25. 8. 1887 in Zalerzeyki⸗
Pilsen, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Stadthofplatz 3/4,
(Polen), heimatzust. nach Freistadt, Kr. Teschen, wohnh. gew. Freistadt, Hermann⸗Göring⸗Str. 9,
To hn, Georg, geb. 2. 7. 1911 in Gutenfeld, heimat⸗
zust. nach Gutenfeld, wohnh. gew. Gutenfeld Nr. 38,
Dr. jur. Toppel, Friedrich, geb. 19. 7. 1906 in
Mähr. Ostrau⸗Hruschau, heimatzust. nach Hruschau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Dr.⸗Goebbels⸗Str. 21,
90. Dr. Tschiassny, Franz, geb. 2. 3. 1907 in Brünn,
heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Park⸗ straße 46,
„Dr. Tschiassny, Ludwig, geb. 23. 8. 1901 in
Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Parkstr. 46, .
Tugenthal, Rene, geb. 27. J. 1909 in Brünn,
heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Bei⸗ schlägergasse 13,
g3. Turadt, Rudolf, geb. 19. 4. 1888 in Mähr. Ostrau⸗
Grabau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau⸗Grabau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau⸗Neudorf Nr. 88,
Vadasz, Vladimir, geb. 12. J. 1902 in Puchov /
. heimatzust. nach Otrokowitz, wohnh. gew. Otro
bwitz, Th. Bata⸗Str. 60,
Vogel, Alfred, geb. 6. 1. 1899 in Mähr. Ostrau,
heimatzust, nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Hauptstr. 60,
Dr. Weber, Max, geb. 9. 7. 1895 in Mähr. Ostrau,
heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Gartengasse 2, . /
Weiner geb. Reichmann, Zdenka (Sidonie), geb.
6. 5. 1905 in Mähr. Ostrau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Postgasse 3,
Welt sch, Robert, geb. 20. 6. 1891 in Prag, heimat⸗
zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag, Flössermaut 6,
.Winternitz geb. Holzer, Olga, geb. 25. 11. 1892
in Beneschau, heimatzust. nach Beneschau wohnh. gew. Prag VII, Veverkastr. 23,
; , Adolf, geb. 19. 9. 1908 in Mähr. 3
au, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Frag Ell. Re B43, 571
November 19414. S. 2
—
101. Dr. . Kurt, geb. 26. 1. 1907 in Neu—⸗ haus, heimatzust. nach Groß⸗Meseritsch, wohnh. gew. Ce e fh Dalimilgasse 42. Prag, den 3. November 1944. Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Weinmann, Sl Standartenführer.
—
. Bekanntmachung .
Die im Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 138 vom 20. Juni 1944 bekanntgegebene Vermögenseinziehung des Wolf, David, JuDr., geb. 12. Mai 1863 in Letau, wird hiermit widerrufen.
Prag, den 6. November 1944.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
—
Anweifung 444 des Leiters des Produktionsausschusses „Rauchwaren und Pelze im , uß Bekleidung und Rauch⸗ waren beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion über Aenderung seiner Anweisung 244 vom 20. September 1944 (über Lenkung der Pelzverarbeitungs⸗ aufträge) —
Vom 31. Oktober 1944
Zur Abänderung des 5 4 der Anweisung 2/44 des Leiters des Produktionsausschusses „Rauchwaren und Pelze“ (Pelz verarbeitung vom 20. September 1944 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und. Preußischer Staatsanzeiger Nr. 219 vom 30. September 1944) wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686 und des Erlasses des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1913 sowie der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Er⸗ lasses vom 6. September 1913 (RGBl. J S. 529g 531) mit Zustimmung des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren angeordnet: 81 ;
Die Vergebung und Annahme von Aufträgen auf Ver⸗
arbeitung von Pelzfellen zur Herstellung von Pelzwaren be⸗
darf nur bei Auftragserteilung durch öffentliche Bedarfs träger (Wehrmacht usw.) der Genehmigung des Produktions—⸗ ausschusses Rauchwaren und Pelze. . § 2
Diese Anweisung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 31. Oktober 1944. . Der Leiter des Produktionsausschusses Rauchwaren und Pelze.
Bisegger.
Ergänzungsanordnung Nr. 1 des Leiters des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ zur An⸗ ordnung Nr. 34 (6A 5) über die Herstellung von Ver⸗ bindungs⸗ und Abzweigdosen vom 11. August 1943 (RQAnz. Nr. 192 vom 19. Auguft 1943)
Vom J. November 1944
Auf Grund der. Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 686) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§51 66
Die Anordnung Nr. 34 (EFA 5) über die Herstellung von Verbindungs⸗ und Abzweigdosen vom 11. August 1943 (RAnz. Nr. 192 vom 19. August 1943) wird folgendermaßen geändert:
1. Der § 1 erhält folgende Fassung: .
Von Verbindungs⸗ und Abzweigdosen dürfen nur noch her⸗ gestellt werden: — =
.
() Abgedecfte Dosen 25 mme Nenngquerschnitt, lichte Welte mindestens 38 mm mit 3 und 4 Klemmen aus keramischem Werkstoff: .
a) für Rohrdraht je Firma eine Ausführung in runder
Form und in eckiger Form als U⸗Dose, b) für Installationsrohr (Falzrohr) je Firma eine Aus⸗ führung in runder Form und in eckiger Form als U⸗Dose.
6) Für Nennquerschnitte über 2, mme darf nur je eine Ausführung für Rohrdraht⸗ und Rohrverlegung je Nenn⸗ querschnitt , werden. 3 .
(3) Für die Befestigung der Deckel dürfen nur noch Splinte nach BIN 94 verwendet werden.
B. .
() Abgedichtete Dosen für kabelähnliche Leitungen.
(2) Abgedichtete Dosen dürfen nur mit Leitungsein⸗ führungsstellen nach DIN 49 0383 hergestellt werden. .
Zu A. und B.
. Für die hierzu verwendeten Klemmen darf nur eine Aus⸗ führung benutzt werden, die den ordnungsmäßigen n
entweder von Kupfer⸗ und Aluminiumleitungen oder au
noch den von Zinkleitungen gewährleistet.
2. Hinter § 2 ist einzufügen: § 2a.
Jede Firma darf nur diejenigen Verbindungs- und Ab⸗ , , . herstellen, die sie bereits vor dem J. Juli 1944 aufend hergestellt hat.
Der , , . und die Auslieferung von abgedeckten Dosen, deren Herstellung durch 5 1 dieser Anordnung ver- boten ist (abgedeckte Dosen:
aus keramischem Werkstoff in eckiger Form Kastendose]
aus Isolierpreßstoff, — . solche mit keramischem Unterteil und Deckel aus Isolier⸗ preßstoff
sowie solche mit anderen Deckelbefestigungen als mit
Splinten nach DIN 94) darf noch bis zum 31. Dezember 1944 vorgenommen werden, wenn ,, Einzelteile hierfür vorhanden sind. Die An⸗ fertigung fehlender Ergänzungsteile hierfür ist gestattet.
83 ;
Der geiter des Sonderringes „Starkstrominstallations⸗ material“ wird ermächtigt, in besonders begründeten Einzel⸗ fällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung
ae. 7
und der Anordnung Nr, 31 (b A 5) über die Herstellung v I bindiings. und Abzweigdosen vom 11. . zin Anz Nr. 192 vom 19. August 1943) zuzulassen. . 584 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na ö, S5 10, 12 bis I5 der Verordnung über den er , g.
straft. bestraf 385
Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1944 in Kraftz sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den J. November 1944. Der deiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“. 1 Lüschen.
Anordnung Nr. Sz (FA 1)
des Lelters des Pauptausschusses „CElettrotechnit über die herstellung elektrischer Maschinen für Marinezwecke
Vom JT. November 1944
Auf Vorschlag des Sonderringes „Elektrische Maschinen“ im k ge, Elektrotechnik wird auf Grund 9 Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichs-
ninisters für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§51 ä) Die Herstellung von elektrischen Maschinen für Marine⸗ zwecke ist vom 1. Dezember 1944 ab nur noch mit Genehmi⸗ ung des Leiters des Sonderringes „Elektrische Maschinen“
. Hauptausschuß „Elektrotechnik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsgenehmigung)
ulässig. ö j 9j Elektrische Maschinen für Marinezwecke im Sinne dieser Anordnung sind alle elektrische Maschinen, deren Aus⸗
führung mit Rücksicht auf die Verwendung an Bord von
Schiffen von der normaler elektrischer Maschinen abweicht, sowie diejenigen, die nach besonderen Vorschriften (z. B.
HA, Gfe A) gebaut sind.
G) Herstellung im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zusammenbau aus Einzelteilen.
§52 Hersteller, die bis zum 1. Dezember 1944 keine Her⸗ stellungsgenehmigung erhalten haben, sind verpflichtet, bei ihnen eingehende Aufträge auf elektrische Maschinen für Marinezwecke an den Sonderring „Elektrische Maschinen“
weiterzugeben, der sie zur Herstellung zugelassenen Firmen zuleitet. 983
Anträge auf Herstellungsgenehmigung sind beim Leiter des Sonderringes „Elektrische Maschinen“ zu stellen.
Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den zuständigen
Reichsinnungsverband einzureichen.
§ 4 Hersteller, die keine Herstellungsgenehmigung erhalten haben, dürfen Aufträge, die bei ihnen bis zum 1. September 1944 eingegangen sind, noch ausführen, wenn sie bis zum
I. April 1945 ansgeliefert werden können.
55 Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den s§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. ö 36
Diese Anor tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den J. November 1944. Der Lelter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“. Lüsch en.
Anordnung Nr. Sd (FA M
des Leiters des Hauptausschusses Elektrotechnik“ über die Herstellung von Hand lösbarer Klemmen
Vom J. November Hod
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 3 (RGBl. J S. 686) wird mit n n,. des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnete 91 .
Die herstellung von Hand lösbarer Isolierklemmen mit Föoliermuttern oder Isolierkopfschrauben mit Vollgewinde größer als 6 mm Außendurchmesser ist verboten.
§ 2
() Von Hand lösbare Klemmen mit Vollgewinde größer als 6 mm Außendurchmesser dürfen nur noch aufgebaut wer⸗ den aus Gewindebolzen mit durchgehendem metrischem Ge= winde (nicht Feingewinde) und Linsenkuppen, Flügelmutter nach DfN 315 Stahl⸗verzinkt, Flachmuttern (möõglichst ohne Fase), Scheiben nach Pik 135, Federringen nach PIR 127, Zicherungsblechen nach DN 93 und DIN 432. ö.
(3) Auf dem Gewindebolzen darf, wenn unbedingt nötig,
eine verstiftete flache Rundmutter zür Herstellung einer Sitz⸗
fläche und ein Querstift als Verdrehungsschutz . werden. Querlöcher zur Einführung von Anschlußdrähten
ind unzulässig.
(3) Notwendige Isolierdurchführungen dürfen nur in allereinfachster Ausführung, aufgebaut aus isolierendem Rohr⸗ material und getrennten Isolierscheiben , nach DIN 125, verwendet werden. Preßteile sind verboten.
§3 .
Nach 5 1 und § 2 verbotene Klemmen, die sich am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung in Fertigung befinden, dürfen noch fertiggestellt werden, wenn sie bis zum 31. De⸗ e 1914 ausgeliefert oder bei Eigenverbrauch bis zum l. Dezember 1944 zum Einbau bereitgestellt werden.
84
Die Neuentwicklung von Hand lösbarer Klemmen jeder
Art, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten. In Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind einzustellen. §55 . ; () Jede Firma darf nur diejenigen Typen von Hand lög. darer Klemmen herstellen, die sie bereits vor dem 1. Juli 1544 laufend gefertiat hat.
ordnung eingestellt ist, dürfen nicht wieder hergestellt werden.
den 88 10, 12 bis j5 der Verordnung über den Warenverkehr
Rogeri die Geschäfte der Botschaft.
, , Zahlung von
auch hin
Reichs. und 2taatsanzesger r 52 vom 9 wovember 1947 2 3
(2) Typen, deren Fertigung vor Inkrafttreten dieser An⸗
. Der er er, den Sonderringes „Starkstrominstallations⸗ i , n . . n, Einzel⸗ nahmen von den schri ; zuzulassen. orschriften dieser Anordnung §5 J
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
bestraft. D 9 Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten ö ö Berlin, den J. November 1944. Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“.
Lüschen.
YMichtamtliches
Deutsches Neich
Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 4. November d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legakionssekretär F. Schén die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Italienische Botschafter in Berlin, Herr Filippo Anf uso, hat Berlin am 1. November d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Gesandter Graf
Aus der Verwaltung
Finanzausgleichs⸗Verordnung. — Einheitliche Ausstattung der Gemeinden und Landkreise mit Finanzzuweisungen Der Ministerrat für die Reichsverteidigung hat eine „Finanz⸗
ausgleichs⸗Verordnung“ erlassen. Diese regelt die Ausstattung
.
Mirts chafisteil
—
3 ö . J einheit⸗ ch as ganze Reich. Das Reich stellt die dazu erforderlichen Mittel den Gemeinden und den Hvandtreisen unmittelbar zur Ver— fügung. Diese Reichsfinanzzuweisungen treten im Altreich an die Stelle der Finanzzuweisungen, die aus den früheren Reichssteuer— anteilen der Gemeinden hervorgegangen und bisher von den Ländern den Gemeinden und Landkreisen gewährt worden waren.
. Realstenerreform des Jahres 1936 hat den Gemejnden' die WMwerbesteuer und die Grundsteuer zur alleinigen Ausschöpfung ugewiesen. Neben den Realsteuein behielten die Gemeinden die Bürgersteuer. Die e n ,, wurden dadurch im Reichs- gebiet auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Die Länder blieben aber verpflichtet, für die Gemeinden zur Ergänzung der eigenen Steuern den Gemeinden Mittel aus den Reichssteueranteilen, die sie vom Reich erhielten, bereitzustellen. Die Länder sollten mit diesen Mitteln einen Ausgleich zwischen den steuerstarken und den steuerschwachen Gemeinden herbeiführen. Für die Bemessung und die Verteilung der Mittel hat das Reich 1537 einheitliche Grund— sätze aufgestellt.
Die Finanzausgleichsverordnung bringt die Entwicklung des Finanzausgleichs zu einem einstweiligen Abschluß. Sie stellt im ganzen Reich sicher, 36 den Gemeinden und den Landkreisen die . Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung tehen. Sie gibt dabei die Möglichkeit, die besonderen Bedürfnisse der Gemeinden und Landkreise einzelner Reichsgebiete zu berück⸗ sichtigen.
Die. Finanzausgleichs⸗-Verordnung gewährt den Gemeinden, Gemeindeverbänden und Ländern auch verschiedene zweckgebundene Zuschüsse, die neben den Finanzzuweisungen zum Ausgleich und nach Maßgabe besonderer Belastungen gewährt werden. Sie regelt außerdem das Umlagerecht mit dem Ziel, auch hier eine gleich— mäßigere Belastung der Gemeinden zu erreichen.
Endlich regelt die FinanzausgleichsVerordnung die Finanz- zuweisungen an die Reichsgaue als Selbstverwaltungskörper⸗ schaften und an die Länder. Sie werden grundsätzlich nach ihrem Bedarf bemessen. Jedoch werden bei den Ländern des Altreichs die Finanzzuweisungen in der gleichen Höhe wie im Rechnungs⸗ jahr 1913 gewährt. Es bleibt dem Reichsminister der Finanzen vorbehalten, sie im Einvernehmen mit dem Leiter der Partei⸗ Kangei bei wesentlichen Aenderungen der Verhältnisse, die für die Bemessung 1943 maßgebend gewesen sind, abweichend fest⸗ zusetzen. Die enge Verbundenheit der Länderverwaltungen mit der Reichsverwaltung findet in dieser Regelung ihren Niederschlag.
ö
5.
Keine Aenderung der Preisbildung durch Einführung der 60⸗Stunden⸗Woche
Die durch die Einführung der 60 Stunden⸗Woche bei zahl ⸗ reichen Betrieben a . in erhöhtem Ausmaß notwendig Mehrarbeitszuschlägen hat verschiedent⸗ lich die Frage ausgelöst, ob die dadurch entstehenden Lohnkosten⸗ steigerungen bei der Preisbildung berücksichtigt werden dürfen. Wie der Reichskommissar für die Preisbildung an alle Preis— bildungs und Preisüberwachungsstellen bekanntgibt, würden die Kosten des Betriebes hierdurch nur in verhältnismäßig geringem Unifange gesteigert. Es könne der Wirtschaft daher im allge⸗ meinen zugemutet werden, die Mehrkosten aus ihrem Gewinn zu tragen. Demgemäß erfahren Stoppreise, Höchst⸗ und Festpreise aller Art durch die Einführung der 66⸗Stunden⸗Woche grund⸗
sätzlich keine Aenderung. Bei Preisen, für die besondere Preis- Preisbildung
errechnungsvorschriften bestehen, richtet sich die nr der Kalkulierbarkeit der Mehrarbeitszuschläge nach den einschlägigen Bestimmungen.
Das gleiche gilt auch für Stundenlohnarbeiten. Gestoppte oder sonst feste Stundenverrechnungssätze bleiben daher grund⸗ sätzlich unverändert. Bestehen dagegen besondere Preiserrech⸗ nungsvorschriften, so ist ihnen auch u entnehmen, ob die Mehr⸗ rn tmn rg, bei der Preisbildung berücksichtigt werden dürfen. Wenn dies im Einzelfall erer nur bei den Stundenverrechnungspreisen für die Ueberstunden berücksichtigt werden. = z
Ausnahmen von der vorstehenden Regelung bedürfen der Genehmigung der Preisüberwachungsstelle, für deren Erteilung die Voraussetzungen des Vereinfachüngserlasses vom 17. August p gelten. (Mittbl. d. Preiskommissars Teil 1 Nr. 45 vom November.) .
er.
Börsenkennziffern für die Woche vom 30. Oktober bis 4. November 1944
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennzissern stellen sich in der letzten Woche (30. Oktober bis 4. November 1944) im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:
ö Wochendurchschnit. Nonats.· vom 30. 10. vom 23. 10 durchschnit bis 4. 11. bis 28. 10 Oktober
162, 12 167,92 155,45
188, 23
Attienturse ( ennziffer 1924 bis 1926 - 100) . Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie ; Handel und Verkehr.
Gesamt .. Kurs niveau der 4*igen Werty apiere Pfandbriefe 102,50 e, n n,, 2 102,50 Dtsch. Reichsschatzanweisungen igg0 Folgen G und 7... 102, 19 Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 106,32 Anleihen der Länder... 103,05 Anleihen der Gemeinden. 103,36 Gemeindeumschuldungsanleihe 104,63 Industrieobligationen... 103,28
Wirtschaft des Auslandes
ginlender schweijerischer Außenhandel in den ersten neun Monaten 1944 e
Zürich, 8. November. In den letzten Monaten ist die Schweiz, wie schon an den Außenhandelsziffern für September vergleiche Dö5öD. vom 28. Oktober 1944) zu erkennen wgr, in wirtschaftlicher Finsicht in eine immer weiter verschlechterte Lage gekommen. Alle Erwartungen auf eine Verbesserung der Han elsbeziehungen
aben sich nicht erfüllt. Zum Teil ist es ogar zu einer Unter⸗ gel er Verbindungen mit Spanien und Portugal gekommen. Die Benutzung des Häfens Marseille, der für den Schweizer Transithandel ein bedeutender Umschlagplatz war, wird von Tag zu Tag mehr ie, Bekanntlich verringerte sich die Einfuhr in den ersten neun Monaten dieses Jahres gegenüber dem ent— sprechenden Zeitvaum des Vorjahres um 348 auf 1008, Mill. ffrs. Die eingeführte Warenmenge liegt um 22 * unter. dem vor⸗ sährigen Importvolumen,., Die Ausfuhr verzeichnet im g
eitabschnitt eine ,, Minderung um 9,27 auf (.8J Mrd. . der eine mengenmäßige Zunahme um 53 gegenübersteht. Der Einfuhrüberschuß von Janugr bis September ist um an⸗
162, 18 1679 156, z
168,27
162, 2 157,97 1b, as
168,29
10a 60 1902, S0 log 60 io So
102, 1 102, i 105, 50 104,98 163, 0 103 0, 10/12 1oz 31 104,50 10d, S 10s. z 107 96
nahernd 10 X. geringer als im Dreivierteljahre 1943. Wie die
st, dürfen diese Zuschläge
vier im Transportwesen tätig. In der
Oberzolldixektion mitteilt, beruht, abgesehen von der stark rück⸗ gängigen Einfuhr, das verminderte Handelsbilanzdefizit bis zu einem gewissen Umfang auf eine Verschiebung in den Preis⸗ relationen. Seit Ende 1941 haben die e, gr ie eine ver⸗ hältnismäßig größere Steigerung erfahren als das Einfuhrpreis⸗ niveau. Wäre dies nicht der Fall gewesen, so würde sich im ab⸗ gelaufenen Dreivierteljahr ein Passivsaldo der Schweizer Handels⸗ bilanz von 314,9 statt 118,) Mill. sfrs ie,, Wenn man die Durchschnittspreise von 1933 als Grundlage nimmt, so ergibt sich im Mittel der ersten neun Monate des , ,. Jahres eine
Verteuerung der Einfuhr um 1342, und der Ausfuhr um 112i,
gegen 1943 zeigt die Einfuhr eine durchschnittliche Preissteigerung . von 7,3 z, während die Ausfuhr eine Erhöhung um 21,3 C
aufweist. Damit haben sich die Ausfuhrpreise dem . Beginn des
Krieges stärker gestiegenen Einfuhrpreisniveau genähert, eine Ent⸗ wicklung, „die wegen der hohen Einfuhrabhängigkeit der Schweizer Exportwaren zu erwarten gewesen sei“.
Der Außenhandel entwickelte sich in den einzelnen Monaten des verflossenen Zeitabschnittes ganz verschiedenartig. Die Einfuhr, die im Mai ihren höchsten Wertbetrag erreichte, ist seither fast ununterbrochen zurückgegangen. Sie liegt durchweg unter den entsprechenden Vorjahrsziffern Und um mehr als 50 3 tiefer als die Ergehnisse des letzten Friedensjahres. Die Ausfuhr hat ledig. lich am Februar den Stand von 1943 überschritten, zeigt aber im Gegensatz zur Einjuhr gegen Ende der Berichtsperiode erneut eine steigende Tendenz. (
. Die Arbeitslosigkeit in Süditalien
Mailand, 8. November. Wie die Zeitungen in dem von Briten und Amerikanern besetzten Teil Italiens öfters festgestellt haben, sind dort mindestens zwei Drittel der Bevölkerung ohne Arbeit. Die Folgen sind für ö Städte außerordentlich schwer. Die süditalienische Zeitung „Resorgimento Liberale“ geht insbesondere auf die Arbeitslosigkeit in Neapel ein. Es wird darauf hinge— wiesen, daß Neapel keineswegs eine Stadt des Bürgertums ist, als die sie von vielen. Menschen angesehen wird, sondern eine ausgesprochene Arbeiterstadt. Von den im Jahre 1913 vorhandenen S7ß 0 Einwohnern waren 300 000 Arbeiter. Den größten Anteil von ihnen beanspruchte das Transportgewerbe mit 135 009 Köpfen; Angestellte und Hauspersonal wurden 30 000 gezählt. Von drei Neapolitanern ist also einer Arbeiter, von zehn Arbeitern sind weiteren Umgebung Neapels sind die Verhältnisse ganz ähnlich, denn in der ganzen Probinz entfallen 35 v. H. der Bevölterung auf die arbeitenden Schichten, und. von Arbeitern wiederum sind 42 v. H. in der Industrie tätig. Es gibt Städte, in denen die Inzustriearbeiter. chaft die Mehrheit der Bevölkerung bietet, beispielsweise beläuft ich ihr Anteil in Castelamare auf 62 v. S. und in Torre Annun- ziata 60 v. H. Das Schicksal dieser großen Menschenmassen, schreibt „Risorgimento Liberale“, ist durch die Tatsache gekenn zeichnet, daß in der Provinz Neapel heute im ganzen nur noch 15 009 Menschen in der Industrie und im Transportgewerbe Beschäftigung finden, während es im März 1943 noch 210 999 8. ewesen d In den Handwerksbetrieben der Provinz haben 1943
M 000 . Beschäftigung gefunden, hente sind es nur noch 25 000. ;
Am schwersten hat die Arbeitslosigkeit die Facharbeiter betroffen. Von den im März 196 in der Provinz Neapel tätigen
41 000 Metallarbeitern haben heute nur noch 8hog eine Beschäfti=
gung, von 9009 Textilarbeitern 1200 und von SM Mo Arbeitern der y ,. Industrie 12225. Irre g Wege, die zu einer esserung der Verhältnisse und zur Bekämpfung dieser großen Arbeitslosigkeit führen könnten, werden von der Zeitung nicht mitgeteilt.
Katastrophale Mißernte in Australien
Stockholm, 8. November, Eines der führenden Weizen erzeugen den Länder der Erde, Australien, ist durch anhaltende Dürre von einer katastrophalen Mißernte bedroht. Eine UgSA-⸗Meldung spricht bereits von einer drohenden Hungersnot. Noch niemals habe Australien vor einer solchen Katastrophe gestanden. Die Weizen- ernte dürfte nur ein Drittel, die Futterernte nur ein Achtel der normalen Menge ausmachen. Nicht nur Australien selbst, sondern auch alle Länder, die von australischem Weizen leben, würden durch die ungewöhnliche Dürre von dieser Katastrophe berührt.
Berichte von auswärtigen Devifenmãrkten
London, 8. November. (D. N. B.) New York 4, 02 M — 4,03 , Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 -= 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, rn, weg 16,85 — 16,95, Lissabon — —, Rio de Janeiro
8d / u · ᷣ
*
X