1944 / 257 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

14

Reichs · und Staatsanzeiger nir. 257 vom 16. November 1944. 83. 3

z Neichs · und Staatsanzeiger nr. 257 vom 16. November 1944. S. 2

§5 3 / Soweit Aufträge auf Ka und VkrIsolatoren in Arbeit ge, nommen sind, die dieser Anweisung nicht entsprechen, dürfen die schon vorhandenen Einzelteile aufgearbeitet werden. Die Mengen der noch vorhandenen Leerporzellane und Einzel— armaturen sind sofort zu melden. 3 .

54 . In begründeten Fällen können Ausnahmen, auch unter Auflagen, zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind vom Hersteller mit . Begründung bei dem Sonderring Technische Keramik, Hermsdorf / Thüringen, einzureichen, der mit der Durchführung dieser Anordnung beauftragt ist.

6.

15. Lampert, Ernst, geb. am 3. 10. 1926 in Warth bei Fiiltschen, Kanton Thurgau (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Frauenfeld (Schweiz), Zürcher Str. 154,

46. Lanz, Alfred, geb. am 18. 10. 1925 in St. Gallen Schweiz hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: St. Gallen Schweiz, Altmannweg 3,

47. Mag schitz, Ida, geb. Schreiner, geb. am 26. 10. 1891 in Graz, letzter inländ. Wohnsitz: Wien 18, Theresien⸗ gasse 48/1 / 8, ĩ

48. Maler, Franz Vinzens Paul, geb. am 18. 6. 1968 in Rohrbach (Schwarzwald), letzter inländ. Wohnsitz: Frei⸗ burg (Brsg.),

49. Wargreiter, Hans, geb. am 28. 10. 1904 in Meran (Südtiroh, letzter inländ. Wohnsitz: Innsbruck, / Hötting⸗

Bekanntmachung Die Feuer⸗ u. Lebensversicherungs⸗Akttien⸗Gesellschaft „Svea“ in Gotenburg hat an Stelle des verstorbenen Haupt⸗ bevollmächtigten August Knief in Hamburg den Herrn Alfred Knief in Hamburg zu ihrem Hauptbevollmächtigten für das Deutsche Reich bestellt vergl. die Bekanntmachung vom J. Januar 1913 im Reichsanzeiger Nr. vom 10. Ja⸗ nuar 1918). . Berlin, den I0. November 1944. . Das Reichsaufsichtsamt für das Versicherungswesen. J. A.: Dr. Rol cke.

Für gestrichene und zurückzuziehende Aufträge vorhandene geh sse ne, (auf eigenem Lager, auf eigener Rechnung bei Dritten lagernd oder auf ausgegebene noch gültige Be⸗ zugsrechte bestellt; sind unverzüglich dem zuständigen Pro— duktionsausschuß / Broduktionsunterausschuß nach Art und Menge zu melden.

57

Die Betriebe haben die aufgehobenen Aufträge dem zu⸗ ständigen Produktionsausschuß / Produktionsunterausschuß 'in Reichsmark zu melden. - .

Wirtschaft des Auslandes

Die Ausschaltung Großbritanniens von den Südamerila⸗Mãrkten Laue Regierungserklärungen auf Beschwerden von Exportkreisen Genf, 15 November. Ein interessantes Schlaglicht auf die

Nichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 31 des ,,, . vm 10. , . , olgenden J Teil J. Der Reichsarheitsminister. Arbeitsschutz. m n n, (h. . ö schõ ; ,, 6 D, Entzug . . ,,,, . . K ulagen bei pflichtbidriger Arbeitsversäumnis. Städtebau und Parkfnzrhhen Weiser Res d enische nl gandelsm mn ste rium, . Hescke, Verordnungen, Erlafse: Sechsundzwanzigste im Unterhau . . , Ausfuhl genehmigung für Dampf⸗ Bekanntmachung zür Verordnung über Grundstückseinrichtungs⸗ (inen, Fitniqgin ene lter en ve ankaßte beinen! Fragesteller zu gegenstande. Vom 30. Sktober 15114. * Betr.: Begriffsbestimmun- xohrg hach Brasilien zn erteilt. veranlaßte einen ae eit. daß hen im Lustfchutz, Betr.. Aenderung der Zementnormen. der Pehaüptung, das Ministerinm habe der n 1 9 meritani᷑ Bix list = duzen Anorbnung von Vrandschut, un s ef. nn, , . n. der schutzmaßnahmen. Betr.: Ausstellung amtlicher Werkstoff⸗Prüs⸗ i r ö Stahlerzeugung Groß⸗ ö . Bau⸗ und . , Allgemeine Handelsminister zugehen, daß die eigene Stahlerzeug 5 J

le d . 3. a j j ĩ üge, um die eigenen dringenden Be ürfnisse außolizeiliche Vorgenehmigung von Heilßgtösen; . Betr. Still. ien r mn n n, n. , keinen Ueberschuß für

. ). Bei öffentlichen Aufträgen, insbesondere bei Rüstungs⸗ aufträgen, können die Auftragnehmer eine Abgeltung ihrer

Anordnung nicht gedeckten Kosten nach der Anordnung uͤber die Ab—

riedstraße,

50. Mennel, Julius Engelbert, geb. am 25. 1. 1901 in Biel, Kanton Bern (Schweiz), hat nie in Deutschland ge⸗

wohnt, jetzt: Zürich (Schweiz), Klosbachstr. 28,

sI. Menn el, Germaine, geb. Dẽlschat, geb. am 5. 6. 1904

in Aubonne, Kanton Waadt (Schweiz), 52. Mennel, Jagues Luzern (Schweiz),

53. Mennel, Marianne Germaine, geb. am 20. 10. 1937

in Luzern (Schweiz),

54. Meth, Clara Marie Elise, geb. Hünecke, geb. am 9. 9. 1880 in Berlin, letzter inländ. Wohnsitz Wien II, Vor⸗

gartenstr. 146,

55. Michelsohn, Luises Wilhelmine Dorothea Hermine, Bilhelm, geb. am 29. 8. 1897 in Hannover, letzter inländ. Wohnsitz: Berlin⸗Grunewald, Hohenzollerndamm

geb. Nr. 129

56. Michelsohn, Hermann, geb. am 23. 6. 1930 in

Berlin⸗Schöneber *

57. Mich elsohn, Herbert Alfred, geb. am 19. 9. 1933 in

Berlin⸗Schöneberg,

58. Müller, Herniann, geb. am 15.ᷓ 6 1908 in Basel (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Basel

(Schweiz), Altrheinweg 52, 59. Plieninger, Robert, geb. am 15. 12. 1903 in Rhein⸗ felden, Kanton Aargau (Schweiz), hat nie in Deutsch⸗ land gewohnt, jetzt: Geburtsort, 60. BFhieninger, Helene, geb. Brumm, geb. am 19. 8. 1966 in Steinenfels (Württ.),

61. Plieninger, Robert, geb. am 5. J. 1933 in Rhein

felden (Schweiz),“

62. Plieninger, August, geb. am 27. 6. 1935 in Basel⸗ Augst (Schweiz),

63. Pottkaemper, Artur Paul, geb. am 4. 2. 1908 in Attendorn (Westf,), letzter inländ. Wohnsitz: Wassenberg, Bez. Aachen, Hauptstr. 150, ,

64. Pottkaemper, Maria Theresia Hubertina, geb. Innemse, geb. am 19. 2. 1907 in Roesmond (Holland),

65. Pottkaemper, Rolf Louis Artur, geb. am 20. 1. 1938 in Stockholm, ; .

66. Pottkaemper, Frank Richard, geb. am 22. 10. 1940

in Stockholm,

67. Suchanek, Robert Franz Emil, geb. am 24. 5. 1905.

in Wien, letzter inländ. Wohnsitz: Geburtsort,

68. Schon, Karl, geb. am 18. 8, 1907 in Basel (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Basel (Schweiz), Müllheimer Str. 87,

65. Ströbele, Karl, geb. am 5. 2. 1923 in Zürich

(Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Ge⸗

burtsort, . Teworgwski, Felix Josef, 86 am 23. 4. 1929 in Wien, letzter inländ. Wohnsitz, Wien III, Kübeckgasse 4,

. Vorlen, Helmut Josef, geb. am 28. 3. 1974 in Villach

Eärnten), letzter inländ. Wohnsitz: Geburtsort,

2. Wel ter, Anna Everharda, geb. Mauve, geb. am 29. 5. 1888 in Arnheim (Holland), hat nie in Teutschland ge⸗ wohnt, jetzt: Vevey, Chemin de Rollier 8,

Wel ter, Ferrsol Marie⸗Matthias, geb. am 10. 1. 1924 in Den Haag Golland),

Werner, Jakob, geb. am 15. 9. 1903 in Kaltwasser / Lemberg, letzter inländ. Wohnsitz: Niederliebich 158, bei Böhm. Leipa (Sudetengau),

Wo rien, Ewald, geb. am 22. 4. 1901 in Gevelsberg, Ennepe⸗-Ruhrkreis, letzter inländ. Wohnsitz: Milspe, Ennepe⸗Ruhrkreis, Voerder Str. 63.

Berlin, den 11. November 1944.

«Der Reichsininister des Innern. J. A.: Günther.

Einziehung von Diphtherieserum RdErl. d. RMd J. v. 24. 10. 1944 Ag 1492 44-5543 (1) Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern. 1516, 1519, 1521 (wörtlich: „eintausendfünfhundertsechzehn“, „eintausendfünfhundertneunzehn“, „eintausendfünfhundert—

einundzwanzig“ aus dem Serotherapeutischen Institut

Gmbh. in Wien ,, sind wegen Ablaufs ziehung bestimmt.

2 Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗-Zeitung und in der Pharmazentischen Zentralhalle für Deutschland. .

J. A.: Dr. Christiansen.

der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗

Einziehung von Tetanusserum RdErl. d. RMidJ. v. 24. 10. 1944 Ag 14913144 5543 () Das Tetanusserum mit der Kontrollnummer

Pierre, geb. an 18. 5. 1935 in

nland ansallende Zahmschweinshäute vom 15. April 1940 (Reichsanz. Nr. 91) in der Fassung der Anordnung zur Aende⸗ rung der Dritten Anordnung über Preise für im Inland anfallende zahmschweinshäute vom 2. November 1940 (Reichs⸗ anz. Nr. 2650) und vom 9. Juni 1944 (Reichsanz. Nr. 153)

Vom 10. November 1944

Auf Grund des 55 der Dritten Anordnung über Preise für im Inland anfallende Zahmschweinshäute vom 15. April 1940 (Reichsanz. Nr. gl) in der Fassung der Anordnung zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise für im In⸗.

ö Aenderung der Dritten. Anordnung über Preise für im

3 nicht mehr auszuführen find, ist verboten.

über ihre Auftragsbestände und di ö 2. Erledigun . ind, die Neihen folge der geplanten

Aufträge ist zulässig.

zurückzuziehenden Aufträge erteilten Rohstoffbezugsrechte sind

geordnet:

des Produktionsbeauftragten für Holzverarbeitung, die bis zum 31. Dezember 1944 nicht fertiggestellt sind, durfen nicht mehr ausgeführt werden. zu diesem Zeitpunkt zu streichen.

Art erhalten haben, sind verpflichtet,

land anfallende Zahmschweinshäute vom 2. November 19310 (Reichsanz. Nr. 260) und vom 9. Juni 1944 Reichsanz. Nr. 133) wird angeordnet: .

51 Die Preise für Schlachtschweinshäute und Schlachtschweins⸗ hautkernstücke werden geändert.

„S1 Abs. La, h und e der Dritten Anordnung über Preise

für im Inland anfallende Zahmschweinshäute vom 15. April

1940 (Reichsanz, Nr. gl) in der Fassung der Anordnung zur

Aenderung der Dritten Anordnung über Preise sür im In⸗

land anfallende Zahmschweinshäute vom 3. November 1940

Reichsanz. Nr. 260) und vom 9. Juni 1944 (Reichsanz.

Nr. 133) erhält folgende Fassung:

I. Schlachtschweinshäute und Schlachtschweinshautkernstücke a) Unbeschädigte. . .. . . 1,45 HAM je kg b) Beschüdigtee. . . 0,95 RA je kg c) , unter 50 em und,

chußhnutt. O, 35 RM je kg

; §582 Die Anordnung tritt am 1. Dezember 1944 in Kraft. Berlin, den 10. November 1944. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Mo sthaf.

Anordnung vn / aa

des Produktions beguftragten für Holzverarbeitung des Reichs⸗ ministers für Ristung und Kriegsproduktion über die Streichung und Begrenzung des Auftragsbestandes

Vom 7. November 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1042 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Ersten Durchführungsberordnung vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 529 —= 531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Generalbevoll⸗ mächtigten in Rüstungsaufgaben Planungsamt an—

§51 Unter die Vorschriften dieser Anordnung fallen a) Aufträge (Kundenaufträge) b) Herstellungsanweisungen gemäß der Anordnun V44 des Prbduktionsbeauftragten für Holzverarbeitung vom 5. Juni 1944.

8 §2

Aufträge auf Lieferung von Waren aus der Zuständigkeit

Die entsprechenden Aufträge sind

k 32 Die Betriebe, die Kundenaufträge der im § 2 genannten

a) ihrem Auftraggeber unverzügli ) ätestens bis 15. Dezember 1h44, durch . 840 . welche Aufträge entsprechend der Vorschrift des 5 2 nicht mehr ausgeführt werden dürfen,

b) Unteraufträge und Zulieferungsaufträge, die sie zur Ausführung eines gemäß 5 2 zu streichenden Auftrags erteilt haben, unverzüglich, spätestens bis zum 15. De⸗ zember 1944 zurückzuziehen, sofern die bestellten Er— . nicht bis zum 15. März 1945 einem anderen riegswichtigen Zweck zugeführt werden können.

Jede weitere Fertigung für Aufträge, die gemäß SS 2 und

85 Die Betriebe sind verpflichtet, ein verbindliches Verzeichnis

zu führen. Die Zusammen fassung gleichartiger 356

Sämtliche für die gemäß 55 2 und 3 gestrichenen und

611 (wörtlich: „sechshundertelf“ aus dem Serotherapeuti hen Institut GmbH. in Wien . . ist wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt. . . . n , erfolgt in der Deutschen 1potheker⸗Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle

für Deutschland. . .

J. A.: Dr. Ch ri st i an Jen.

unverzüglich dem , zurückzugeben. altenen Eisen⸗ und Metallbezugsrechte u Blechbestellrechte sind an die z för ß Berlin 8W 68, Neue Grünstr. 18, mit dem Kennwort Auf⸗ tragsstreichung RuK.“ abzuliefern. ö Bezugsrechte ist unverzüglich dem zuständigen Produktions⸗ een, / Produktionsunterausschuß nach melden.

zuständigen Produktionsausschuß / Pro⸗

Die insoweit er⸗ eichsstelle Eisen und Metalle, Die Ablieferung dieser

Art und Menge zu

.

wicklung widerrufener Rüstungsaufträge (Restabgeltungs— anordnung) vom 17. Juli 1944 (Dt. Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 160 vom 19. Juli 1944) beantragen.

(d) Bei sonstigen Aufträgen sollen Auftragnehmer und Auftraggeber eine Vereinbarung über den Ausgleich etwa nicht gedeckter Kosten des Auftragnehmers treffen. Erforder- lichenfalls ist hierbei die richterliche Vertragshilfe nach der Verordnung über, die, Abwicklung von Lieferverträgen vom 20, April 1940 (RGBl. 1 S. 671) in Anspruch zu nehmen.

(3) Kommt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch unter Inanspruchnahme der richterlichen Vertragshilfe ein billiger Ausgleich über die ungedeckten Kosten des Auftrags⸗ nehmers binnen angemessener Frist nicht zustande, so kann der Auftragnehmer bei Aufträgen der Rüstung und Kriegs— produktion eine Billigkeitsentschädigung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Rüstungskontor) bean— kragen. Die Billigkeitsentschädigung kann ungedeckte Kosten, die dem Auftragnehmer billigerweise nicht zugemutet werden können, ganz oder teilweise ausgleichen. Die Grundsätze für die Entschädigung anläßlich der „Schrottaktion“ sind sinn⸗ gemäß anzuwenden. (H. Unterlassen die Besteller die Aufhebung ihrer Unter— aufträge und Zulieferungsaufträge bis zum 15. Dezember 1944, so verlieren sie jegliche Ansprüche auf Grund der Rest— abgeltungsanordnung. A ; 89 .

Ab 1. Januar 1945 . Aufträge nur in solcher Höhe angenommen werden, daß sie innerhalb sechs Monaten aus— geliefert werden können. ö

Für Ausfuhraufträge gelten die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung . nicht. Für diese ist nach den Weisungen der Prüfungsstelle Holzberarbeitende Industrie zu verfahren.

81 . In besonders begründeten Fällen kann der Produktions⸗ beauftragte für Holzverarbeitung Ausnahmen von den Vor— schriften dieser Anordnung zulaffen.

§ 10 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na den 10, 12 bis 15 . Verordnung über gen 6 kehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß 5 14 sowie das Ord⸗ nungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wahrgenommen. ;

8158

(I) Diese Anordnung tritt mit i ckü ae gd in rn. . ö 2 (3) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den J. November 1944. ; Der Produktionsbeauftragte für Holzverarbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Dr. Goebels.

Anordnung Nr. 5

des Hauptringes Technisches Glas und Keramik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Einschränkung der Herstellung von isolatoren für Hochspannungsfreileitungen mit einer Retrieb⸗

appen⸗ und Vollkern⸗

spannung von 60 und 110 k Vom 1. November 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

e ung dom 11. Dezember 1942 (RGBl.!] S. 686) in Ver⸗ indung

der, Kriegswirtsehaft vom 2. September 1943 und der ersten

jt dem Erlaß des Führers über die Konzentration

Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ Sember 1913 (R GBI. 1 S. Seg/s3i) wird mil Zustimmung des er e rn. . 2 und Kriegsproduktion uns im inverstandnis mit dem Leiter des Hauptausschu tro⸗ technik angeordnet. ö . 36 .

§81 Kappenisolatoren ( K⸗Type) nach DIN 48007 und Vollkernisolatoren (VK⸗-Type) nach DIN S9 009

dürfen mit Wirkung ab 6. Juni 1914 während der Kriegs dauer nicht mehr für neuerstellte Hochspannungsleitungen mit einer Betriebspannung von 60 und 110 kV hergestellt werden.

Bei Aufträgen auf Herstellung dieser Typen muß der Be—

steller gemäß der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 e dnn n , ef, daß diese Isolatoren nicht für die . spannungen eingesetzt werden.

vorgenannten Betrieb⸗

J Die Bestimmungen des 81 finden auch Anwẽndung auf

den Ersatzbedarf, jedoch gelten folgende Ausnahmen:

a) Isolatorenletten mit Schutzarmaturen, die an Eisen⸗ masten aufgehängt sind und deren Schutzarmaturen nicht für die Verwendung an Langstabisolatoren ge⸗

6. sind, . 5. B. Hörner für K- und VKä-Isolatoren, Dornkreuze für K⸗ und Vß⸗ solatoren, . Schutzringe für K- und VR Fsolatoren. 9 pannketten ohne Schutz armaturen, deren Bauhöhe eln deh h en, . der genormten . atoren abweicht, daß sich der Seildurchhang i = zulässiger Weise verändert. J

Daß die unter a) und b) bezeichneten Fälle vorliegen, muß

von dem Verbraucher unter ausdrücklichem Hinweis auf den

Führererlaß vom 31. März 1942 schriftlich bestätigt werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 85 10, 129 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 86

Diese Anordnung tritt mit Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie ilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge⸗ lire Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. .

Berlin, den 15. Oktober 1944.

Hauptring „Technisches Glas und Keramik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

Dr. Scheid.

ö Bekanntmachung

Die am 11. November 1944 ausgegebene Nummer ö5g9 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Erstes Gesetz zur Aenderung und Ergänzung des Wehrgesetzes, Vom 24. September 1944. l

Verordnung über die Aufhebung von Bergwerksabgaben. Vom 30. Oltober Jod4J4. 6

Verordnung über Aenderungen des Mieterschutzrechts. Vom 7. November 1944. ö

Achte Verordnung zur Ausführung des Reichsjagdgesetzes. Vom 8. November 1944.

Umfang; * Bogen, Verkaufspreis: (15 eM. Postbeförde⸗ rungsgeblühren: (3 ect für ein Stück bei Voreinsendung auf unser e n n, Berlin 9620).

Berlin C2, den 18. November 1944.

nungen, Erlasse: Betr.: Weihnachtsgratisikation und Sonderunter⸗

Nachrichtenaustausch der ausländischen Arbeitskrä

tisches Küstenland“, insbesondere aus der Provinz Laibach.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

leging von Bauten. Der Generalbevollmächtigte für den Ar— 3 Eyporf' nach Südamerilg übrig. Großbritannien sei eine Zeit⸗

beitseinsatz. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Neuabgrenzung der Arbeitsämter Alfeld, Goslar und Ha meln. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verord⸗

stützung. Erlaß zur Ergänzung des Erlasses über Dienstpflicht⸗ unterstützung (Siebenter i n, , vom 19. Ottober 1944). Ergänzung der Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristi⸗ em Fer nn vom 27. Juli 1944. Vom 23. Oktober 1914. Ar⸗

zeitseinsatz ehemaliger aktiver Offiziere im Kriege. Ueber⸗ betriebliche Umsetzung von Kräften im Rahmen des totalen Kriegs einsatzes. Betr.: Sonderunterstützung für Wehrdienstbeschädigte. te auf dem

Wege über das Rote Kreuz. Betr.: Entschädigung für mitge— brachte eigene Arbeitskleidung italienischer Arbeitskräfte. Maß nahmen bei Todesfällen von Ostarbeitern; hier: Nachlaß. Lohn⸗ überweisung italienischer Arbeiter aus der perationszone „Adria⸗

Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn und Wirtschaftspolitik. Ge⸗ setze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Leistungslohn im Baugewerbe; hier: Bauleistungswerte für Straßenbauarbeiten. Betr.: Fach- licher Geltungsbereich der Reichstgrifordnung für das Holz, Säge⸗ und Schnitzstoffgewerbe und der Reichstarifordnung für das Bau⸗ gewerbe. Entlohnung der für Aufgaben der , , . eingesetzten Männer und Frauen. Anordnung über die grt⸗ zahlung der Erziehungsbeihilfe bei Arbeitsverhinderung und Ar— beitsausfall vom 18. März 1942 (RarbBl. S.] 149; hier: An⸗ wendung der Anordnung. in der Hauswirtschaft. Betr.: Du rch⸗ führung der Anordnung über die Einführung einer vorläufigen Urlaubssperre vom 11. August 1944; hier: Urlaubssperre in der Heimarbeit. Betr.: Durchführung der Zweiten Anordnung über die Vereinfachung der Lohn⸗ und Gehaltsghrechnung. Betr.: Bekämpfung der Arbeitsbummelei; hier: Einschaltung der Ehren⸗ und Disziplinargerichte der Deutschen Arbeitsfront. Betr.: Verpflichtung zur Nacharbeit der durch Fliegeralarm aus gefallenen Arbeitsstunden; hier: Schwerbeschädigte. Betr.: Be⸗ reitschaftsdienst von Kraftfahrern auf beorderten Kraftfahrzeugen. Betr.: Umsetzung von Arbeitskräften in den Betrieben; hier: Verwaltungsabbau Her Konzernen. Personalnachrichten.

Vir rf chats ten

.

Bereinfachu ng der Statistit

Wie bereits mitgeteilt wurde, hat der Reichsbevollmüchtigte für den totalen ,, n,. Reichsminister Dr, Goebbels, angeord⸗ net, a, auch besondere Maßnahmen zur Vereinfachung der statisti⸗ schen Srganisation und der statistischen Erhebungen getroffen werden. Vor allem die wirf gf n erwarten, daß sie in immer stärkerem Maße von überflüssigen 8 6 und ent⸗ behrlichem Schreibkram entlastet wird. Die, Einsparung von Arbeitskräften, Arbeitszeit und Material, die dazu rch erzielt werden soll, wird zur weiteren Steigerung unserer Rüstung bei⸗ . Rahmen der Maßnahmen des Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz ist deshalb nunmehr veranlaßt. daß ämtliche Genehmigungen, die vor dem 1. Oktober 1944 zur ,, . tatistischer Erhebungen erteilt worden sind, mit a. dieses . erlöschen. Statistische Erhebungen werden nur 1 genehmigt, wenn sie auch unter dem. Gesichtspunkt des 3 ö Kriegseinsatzes unabweisbar notwendig sind. e, n, en s Arbeiten durfen aber selbstverständlich nicht unter dem Hang an dem notwendigen Erhebungsmgterial leiden, In folge e, ist es natürlich nicht möglich, alle statistischen Erhebungen einzu .

Erhebungen, die auch im kommenden Jahr weitergeführt werden dürfen, erhalten einen besonderen Gen ehmignn z derm ertn ö. Statistischen Zentralausschusses, dessen Wortlaut, rechtzeitig if die Presse belanntgegeben werden wird. , ,, , ö . Genehmigungsvermert nicht tragen, dürfen von keiner Stelle ver⸗ sandt ö. von den Betrieben nicht bearbeitet werden.

: 30. November Kriegsjugend im technischen . Wettbewerb

ir Technische Wettbewerb der Hitler⸗Nugend nähert sich seinem erh , 6. Meldungen müssen bis zum 30. . 1944 eingegangen 3 ö. , noch immer bis zu diesem ĩ ingen zwischen und 18. i r, 1 ihre inzwischen fertiggestellten Arbeiten en n ge seresf für diesen Technischen Wettbewerb ist in allen Gebieten der Hitler-Jugend groß. Schon, jetzt läßt ich a sammenfassend sagen, daß die vorliegenden Leistungen . h. i. nisches Können und außerordentlichen Fleiß . hen. 33 den Lehrlingsarbeiten zeigt sich vielfach bereits eine ,, Fertigkeit . der Metallbearbeitung, die sich mit Sau n praktischen Ausführung, und der Zeichnung paart. . haben sich mehrere Lehrlinge zu Gemeinschaft . zu e . getan und dabei kleine Meisterwerke geschaffen, die in u, säslen mehr als 200 Arbeitsstunden erforderten. Aber au

Schü hin icht in diesem Aus⸗ Schüler, denen Werkzeuge oder Maschinen nicht in .

Zu i verraten in ihren Wettbewerbs- maß zur Verfügung standen, e n dn, da e.

Beiträgen . . . Sicherheit u oßen Arbeitsaufwand. . ; ine wie das Gebiet der Technik sind auch die , der jugendlichen Wettbewerbsteilnehmer. So . si h un ö den Eingängen die Modelle einer Warmwasser⸗Heizan a für ä. mehrstöckiges Haus und einer Brunnenwasserführung ebenso ö. ein Danpfmaschinenzylinder und eine , ,,. 6 geradezu ein Meisterwerk der Präzisionsarbeit h. . Schüler und angehender Etektriker baute ohne Wer gen ganz auf sich gestellt, einen Funkeninduktor, eine leichte 6 . und ein Elektroskop. Weiter wurden eingereicht ,. o⸗ delle von Dampfkesseln, aber auch, von Kriegsschiffen oder z Tür. und Geheimschlösfern. Ein winzig kleiner , ,. ür Flugzeugmodeslle, ein ferngelenktes ruhenfahrzeug un . schöne Schmiedestücke, die schon den künstlerischen Bereich techni⸗ schen Schaffens streifen, sind ebenfalls hergorzi hehen. ** i sten Jahre soll ein neuer, ausgestalteter Technischer Wettbe . der Jugend erfolgen. Führende. Unternehmen , ie Teilnehmer dabei weitgehend zu fördern durch Herga ö 9j Werkstoffabfällen oder Werkzeugen und die Benutzung von Werks⸗

einrichtungen. .

Behandlung von Bagatellschden .

. der Behandlung der sogengnnten „Bagatellschäden

ane e , , des . . u. a. , geführt, daß nach 5 4 der 6. Durchführungs⸗ und Ergänzungs⸗

und Mädel zwischen 14 und.

verordnung zur KSSchV. die Feststellungsbehörde Schäden, die derart m gin sind, . n . auf die wirtschaftliche Lage des Geschädigten nach billigem Ermessen. die Gewährung einer Entschädigung nicht rechtfertigen, unberücksichtigt lassen können. Bei der Anwendung dieses 3 4 ist' zu prüfen, ob die Einbuße, die der Geschädigte erleidet so gering ist, daß es sich rechtfertigen läßt, zur Entlastung der Feststellun gs behörden und zur Verein⸗ fachung des Verfahrens von einer Entschädigung abzusehen. Die Ueberprüfung der wixtschaftlichen Lage des Geschãdigten darf allerdings nicht 6. führen, daß eingehende Ermittlungen über die wirtschaftlichen zerhältnisse des Geschädigten ö werden. Dies würde keine Vereinfachung, sondern eine Erschwerung des Verfahrens zur Folge haben und dem ver olgten Ziwec nicht ent⸗ sprechen. Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des. Ge⸗ chädigten bedeutet auch nicht, daß die Erstattung von Beträgen, e. Tragung dem Gschädigten zuzumuten ist, allgemein abgelehnt werden könnte; denn es ist keineswegs beabsichti t, den Anspruch auf Entschädigung in eine soziale Fürsorgemg nahme zu ver⸗ kehren, sondern die Festellungsbehörde soll von Arbeitern entlastet werden. Die Vorschrift des 3 4 wird allerdings dann zur An= wendung kommen können, wenn beispielsweise bei einem Schadens⸗ objekt von vielen tausend Reichsmark Gegenstände, die nur wenige Mark wert sind, aufgeführt werden, oder wenn nach einem Groß⸗ angriff, der zahllose Volksgenossen um Heim und Habe gebracht hat, ein einzelner nur wegen einiger geringfügiger Gegenstände Erfatz beantragt, oder wenn ein reicher , einige wenige Dachziegel auswechseln lassen muß und, dafür Ents ädigung fordert. Für die Frage, was „verhältnismäßig erheblich“ * ist, lommt es auf die allgemeine finanzielle Lage des Geschädigten an. Es ist aber durchaus möglich, daß eine Häufung kleinerer Schäden insgesamt eine Summe ergibt, die eine weitere Ablehnung der Entschädigung nicht mehr als gerechtfertigt erscheinen läßt. (Reichssteuerbl. Nr. 54 vom 8. November 1964.) .

; Börsenkennziffern für die Woche vom 6. bis 11. November 1944 ; Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennzifsern stellen sch in der letzten Woche (6. bis 11. November 1944) im Ver⸗ gleich zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnit. Monats.

vom 6. 11. vom 30. 10 durchschnitt bis 11. 11. bis 4. 11 Oktober

162, 1 157, 9 165,15

l58,. 28

Attienturse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) ö Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie Handel und Verkehr

Gesamt ..

Kursniveau der 490igen Wertpapiere , . ommunalobligationen.. Dtsch. Reichs schatzanweisungen i940 Folgen 6 und 7.3 Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder... Anleihen der Gemeinden . Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen. .

162,2 167.5 1565, 186

168,29

te, 14 158, 3 156, 5/

5s. 32

10x 0 lo So

log, 13 og, 98 loz, o/ oz 3 log, S2 67, g6

102,50 10, v

107,50 102,50

102,19 106,32 loz, s 103, 36 104,533 los 28

loꝛ,z/ 106, 6 103, 15/ los, z log, 75 10842

wiesf s hinein ich danke dit,

Mtipapier gibt . neupapier

lang gezwungen gewesen, Stahlerzeugnisse aus den USA einzu⸗ , 96 96. ih auf die mit den USA getroffenen Verein⸗ harungen (Pacht- und Leihabkommen) Rücksicht nehmen müssen. In weiteren Anfragen wiesen mehrere Mitglieder des Hauses 3 die große Gefahr hin, daß Großbritannien den Südamerikahande zugunsten der amerikanischen Fabrikanten verliere. , widerte der Minister lediglich, daß Verhandlungen mit den US-A- Behörden bezüglich einer Aenderung der gegenwärtigen Abmachun⸗ gen im Gange seien.

Frankreichs Ernährungslage bleibt schlecht Aeußerungen des gaullistischen Wirtschaftsministers

Genf, 15. November! Der Wirtschaftsminister de Gaulles, Mendes⸗France, hielt am Montag seine erste Presse konferenz ab. Er sprech über die künftige Tätigkeit seines Ministeriums und nahm dann gegen Gerüchte Stellung, die von einer baldigen Besserung der wirtschaftlichen Lage und vor allem der Ernährung wissen wollen. Mendes-France verhehlte die Schwierigkeiten nicht, vor denen sich Frankreich befinde, so heißt es in einer Verlaut⸗ barung des Pariser Nachrichtendienstes, und forderte seine Sörer auf, sich nicht einem Optimismus hinzugeben, der zu viele Ent⸗ täuschungen nach sich ziehen würde. ;

J Keine Rücksichtnahme der Anglo⸗Amerikaner auf die schweizerischen Wirtschaftsinteressen Pessimistische Feststellungen Stampflis

Zürich, 15. November. Der schweizerische Bundespräsident Stampfsi erklärte in einer Ansprache, daß der Güterverkehr mit den westlichen Ländern nicht die erhoffte Erleichterung erfahren habe. Er stellte ausdrücklich fest, daß der Schweiz oft unnötige Schwierigkeiten bereitet würden, die weder militärisch noch durch die inf, auf die eigenen Bedürfnisse der Anglo⸗Amerikaner erechtfertigt erschienen. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der i könnten im Zusammenhang mit der Stockung der Roh⸗ stoffzufuhr noch wachsen. Aber auch ein Ende des Krieges werde der Schweiz nicht die vielfach erwartete Erleichterung bringen. Die wirtschaftlichen Nachkriegspläne seien ebenfalls wenig ver⸗ sprechend. Es könne nicht genug vor Allusionen und ungngebxach⸗ tem Optimismus gewarnt werden. Trotz dieser ungünstigen Aus⸗ sichten wollé die Schweiz die Lösung der dringenden sozialen Pro⸗ bleme nicht vernachlässigen. Vor allem werde die Verwirklichung der Altersversicherung gefördert.

Unerträgliche Finanzlasten in Tschungling⸗China j Korruption an der Tagesordnung

Schanghai, 15. November. Aus amtlichem Mgterial sind soeben detaillierte Berichte über die vielen und unerträglich hohen Steuern und Abgaben in Tschuüngking-China bekanntgeworden. In man⸗ chen Gegenden Tschungking Chinas werden 40 verschiedene Steuern erhoben, die den größeren Teil der Einkommen verschlingen. Nach amtlichen Zahlen der Kuomintang ist die Landessteuer, die in Waren erhoben wird, in Tschungking⸗-China von 4433 Mill. An im Jahre i941 auf 119,7 Mill. An im Jahre 1941 gelticgen (1 An 100 Pfund). Die tschungking'chinesische Zeitung „Tao Kun Pao“ hat angegeben, daß die Steuerlast des Volkes manchma 100 o/ der Produktion entspricht. Ein beträchtlicher Teil dieser schweren Warensteuern fließt aber nicht in die rechtmãßigen Kanäle, sondern in die Taschen der Kuomintang⸗Beamten.

Außerdem haben die Tschungking-Behörden in letzter Zeit noch ein zwangsmäßiges Sparen in Städten und Dörfern eingeführt. Der Sparbetrag, den jeder Verwaltungsbezirk aufzubringen hat beläuft sich auf 50 bis 1909 Mill. Juan für große Bezirke, auf 20 bis 50 Mill. Yuan für mittlere und auf 5 bis 20 Mill. Juan 'i. kleinere Bezirke. Bauern, Industrielle und Kaufleute müssen ie Sparbonds kaufen, die monatlich entsprechend ihrem Ein kommen bis zu 5000 Nugn ausmachen. Fabriken, Werke und Schulen müssen einen Teil der Löhne und Gehälter ihrer An⸗ gestellten in Sparbonds auszahlen. . .

Viele Verwaltungsbezirke haben sich schön mit dem Ersuchen an die Regierung gewandt, die Sparbeträge für die einzelnen Bezirke „herabzusetzen, da das Volk schon derartig mit Steuern und Abgaben überlastet sei, daß es diese Beträge nicht aufbringen könne. Die= Daily News“ in Yunnan fordert, daß die Tschungking⸗ Regierung bas Zwangssparen zumindest aufschiebt, da die Provinz Yunnan infolge wiederholter Hungersnöte und anderer Unglücksfälle Man—

el an Lebensmitteln hat. Die Zeitung schreibt wörtlich, daß sich baz Volk in Junnan zu Toge bluten werde, wenn es noch weitere Summen für den neuen Sparfeldzug aufbringen müsse.

Berichte von auswärtigen Devisenmärtten

Bu dapest, 15. November. (D. N. B.) Alles in Peng. Amsterdam 180, 73 4, Berlin 136, 20, Bukarest Helsinki London —— Mailand 13,62, New Jork —— Paris Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —, Zagreb 6,81, Zürich S0, 20.

London, 16. November. (D. N. B.) New York 4,02 4 03), Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,3 —= 4,47, Schweiz 17,30 = 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon —, Rio de Janeiro g2 in /, ö

Zürsch, 15. November. (D. N. B.) l1L.40 uhr. Paris 7766, London⸗Clearing 17,30, New Pork 4,30, Brüssel 69, 25, Mailand 22,16 B., Madrid. zo, 15, Holland 2295, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm 162.62, Oslo 98,624, Kopenhagen go 37 ve, Sofia 5,37 4, Prag 17,25, Budapest 104,50. Zagreb s, 5, Istanbul' 3,59, Bukarest 2,37 4, Helsinki 8, 10, Preß⸗ burg 15, 00, Buenos Aires 97, 00, Japan 191,06, Rio 22,650 B.

Kopenhagen, 16. November. (D. N. B.) London 1934, New York 4,79, enn 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,so, Zürich Ul, 25, Rom —, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9, sz, Sofia —, Madrid —, Bukarest —. Alles Briefkurse. . .

Stockholm, 15. November. (D. N. B.) London 16,85 G., 6,95 B., Verlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris G. B., Brüssel —— G., B., Schweiz. Plätze 97,06 nom. G., 97,89 B., Amsterdam G., —— B., Kopenhagen 87,50 G., 87, 90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington („is G. C26 P., Helsinti s.38 G. S665 B., Fiom 6. B., Kanada 3,77 nom. G., 3, 8z B., Madrid G., Türkei B., Lissabon 16,29 G. 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B. ]

London, 16. November. (D. N. B. Silber Barren prompt 23, 50,

Fir ̊ n hu onler glu es kbrlelnanlat.

Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 168/—.