Reiche und Staatsanzeiger
— ö
Rr. 280 vom a0. november 19414... ,
für Forst und Holz, betr, 3
30. September 1943 (Deutscher Reichszanzeiger und Prei Staatsanzeiger Nr. 229 vom 30. September 1943) wird mit dessen Zustimmung folgendes angeordnet:
1 Der Abs. 8 des 83 meiner Anweisung Nr.] erhalt folgende Fassung: e ; „Die endgültige Einweisung erfolgt in meinem Auf⸗ trage durch den Leiter des zuständigen Forst— und Holz- wirtschaftsamtes als Vorsitzer des Einweisungsaus⸗ schusses. § 2
Der Abs. 5 des 5 4 meiner Anweisung Nr. 4 erhalt folgende
Fassung:
„Die Erwerber von Grubenholz erhalten ihre Ein⸗ weisungsbescheide im Auftrage des Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Gruben⸗ holzbewirtschaftung durch den Leiter des J den Wald⸗ besitz zuftändigen Forst- und Holzwirtscha samtes. *
z 583 ̃
Entsprechend den Bestimmungen der Abs. 1, 5 und 6 des 51 der Anordnung Nr. 1145 des Reichsbeguftragten für Forst und Holz vom 27. Zepteniber 1914 (Deutscher Reichsanz'iger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 219 vom 30. September 1944) entfällt im § 7 der Abs. I für den Grubenholzeinkauf beim Waldbesitzer für bergbauliche Verwendungszwecke. Für den Einkauf von Grubenholz für nichtbergbauliche Verwendungs⸗ zwecke, wie Leitungs maste, Rüststangen usw., bleibt die Ein⸗ kaufsscheinpflicht bestehen.
8 4
Diese Anweisung tritt am dritten Tage nach ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. Sie gilt nicht in den Alpen- und Donau⸗
9
reichsgauen, wo die Einkaufsscheine für Grubenholz für das
Forstwirtschaftsjahr 1945 zunächst noch Verwendung finden. Königs Wusterhausen, den 6. November 1944. Der Sonderbeauftragte des Reichsbeauftragten für Forst und Folz für die Grubenholzbewirtschaftune J. V.: Fey. Dieser Anweisung stimme ich zu. Berlin, den 17. November 1944. Der Reichsbeauftragte für Forst und Holz. Dr. Schmieder.
— —
Anordnung Nr. 1
ur Durchführung der Anordnung 1/44 des Leiters der Wirt⸗ chaftsgruppe Chemische Industrie als Produktionsbeauftragten des Reichsministers sür Rüstung und Kriegsproduktion
(Aufhebung von Herstellungsanweisungen für Arzneimittel) Vom 8. November 1944 ,
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der r n vom 11. Dezember 1942 (RGGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers für die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Durchführungsverordnung vom 6. September 1943 (RGBl. ! S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
w
Für Arzneimittel, deren Fertigung in den Zuständigkeits⸗ bereich der Fachgruppe Pharmazeutische Industrie der Wirt⸗ schaftsgruppe Chemische Industrie fällt, gelten vom 1. Januar 1545 ab nur noch die vom Produktionsausschuß dieser Fach⸗ ruppe erteilten Herstellungsanweisungen. Alle von anderen Stellen für solche Arzneimittel erteilten Herstellungsanweisun⸗ gen, Pröduktionsaufgaben, Produktionsaufträge und Bestäti⸗ gungen über die Zugehörigkeit zum Brandt-Plan werden am 1. Fanuar 1945 ungültig und dürfen daher in keiner Weise zur Kennzeichnung der Wichtigkeit pharmazeutischer Fertigun⸗ gen verwandt werden.
2
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach sz 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Tas Antragsrecht gem. S 14 sowie das Srdnungsstrafrecht em. S 15 dieser Verordnung werden vom Reichs beauftragten 3 Chemie wahrgenommen.
53 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1945 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 20. November 1944.
Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Chemische, Industrie als Produktionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.
H. Schlosser
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Berichtigung . zur Anordnung Nr. 88 (A 15) des Leiters des Sonderringes „Schwachstromitechnische Bauelemente und Meßinstrumente“ im Hauptausschuß „Elektrotechnik“ beim Reichsminister für n n. und Kriegsproduktion über die Herstellung von
Kondensatoren für die Nachrichtentechnik vom 26. September
1944 (Renz. Nr. 226 vom 9. Oktober 1944)
Im 8 1 Absatz 7a) muß es statt „DIN ER 41155“ heißen: „DIN E 41151“.
Im § 2 (I ist hinter „Kombinierte Kondensatoren“ einzu⸗ setzen: .
„für die keine Einheitsblätter herausgegeben sind,“.
Im 83 ist hinter „DIN 41112 (in Vorbereitung)“ einzu⸗ fügen: . „und die unter 5 1 Absatz 1, Ziffer 7e angeführten Blätter DIN E 41145 und DIN E 411467. Für diese wird 222226 ]
Srichtamttiches Kunst und Wissenschaft
Zapieiplan der Berliner Staatsoper . in der geit vom 21. bis 27. November Dtengtag, den 21. November. Geschlossen.
6 J
Die Parolen für die Erzeugungsschlacht 1945
Reichsbauernführer Reichsminister Backe sprach zum deutschen Landvolk
Auf einer Kundgebung des deutschen Landvolks sprach Reichs- bauernführer Reichsminister Backe zur 6. Kriegserzeugungsschlacht. Er führte u. a. aus: ü —
Wie bei de Machtübernahme 1933 und zum Ausbruch des Krie⸗ ges 1939 sind wir in der Ernährungswirtschaft fast ausschließlich auf unsere eigene Kraft angewiesen. Die Erleichterungen, die uns aus außerdentschen Räumen in den letzten Jahren gegeben waren, fallen weg. ie Aufgabe aber, die Ernährung von Front und Heimat, zu gewährleisten, ist viel größer geworden als zu Beginn des Krieges. Sollen Front und Rüstung ihre Aufgabe aber er⸗ füllen, so ö Voraussetzung dafür, daß sie ausreichend ernährt werden, d. h, die Lösung unserer Aufgabe ist die Vorgussetzung zur Lösung ihrer Aufgabe. Sucht man nach dem Schlüssel zu dein Ersolg der deutschen Ernährungswirtschaft in den fünf Kriegs jahren, so ist er auf Grund der folgenden wenigen Tatsachen und Erkenntnis zu finden:
1. In der allgemeinen Mobilisierung der Kräfte des deutschen
Bauerntums und ihrer Ausrichtung auf die gewaltige politische
Aufgabe der Ernährung des deutschen Volkes.
2. In der rechtzeitigen Umstellung der menschlichen Ernäh⸗ rung von tierischen auf pflanzliche Erzeugnisse und der ent⸗ sprechenden Anpassung des Schweinebestandes an die Futterdecke.
3. In der Aufrechterhaltung der, Intensivkulturen des Had⸗ fruchtbaues mit ihren höchsten Nährstofferträgen je Flächen⸗ einheit, insbesondere der Zuckerrübe, der Kartoffel und in der Ausdehnung der Gem̃üseanbaufläche. 3
4. In, der Ausdehnung des Oelfruchtanbaues. ;
5. In der Erhaltung unserer Milchviehbestände und immer stärker werdenden Erfgssung ihrer Leistungen. .
Diese Grundsätze werden auch für die 6. Kriegserzeugungs⸗ schlacht ihre Gültigkeit behalten. Sie werden jedoch in Anpassung an die veränderte ernährungs⸗- und erzeugnngsmäßige Ausgangs⸗ lage eine schärfere Ausprägung erfahren. Haben wir 1959 bis 1942 die Viehbestände gedrosselt, so hatte der weitere Verlauf des Krieges und der erfolgreiche Aufbau der Landwirtschaften in den besetzten Gebieten eine Lockerung erlaubt. So konnten wir seit zwei Jahren die Parole des Aufbaues unserer Schweinebestände geben und die Eingriffe in die Rinderbestände durch einen Aufbau in den letzten zwei Jahren so ausgleichen, daß wir heute einen Viehstapel in Friedenshöhe haben. Jetzt gilt es jedoch, ihn der verknappten Futterdecke anzupassen. Dieser Abbau der Vieh⸗ 56m macht sich ernährungsmäßig für das deutsche Volk nicht sofort bemerkbar, da das Fleisch auf möglichst weite Zeiträume verteilt wird. Der Grund des Abbaues unsexer Viehbestände liegt darin, daß wir den menschlichen Verzehr an pflanzlichen Nah⸗ rungsmitteln aufrechterhalten bzw. erhöhen. han werden
Erweiterung der Intensivkulturen, wie Oelfrüchte, Karto feln, Gemüse, auch für die weitere Zukunft , bleiben. Genau so ist es notwendig, die Leistungen der Milchwirtschaft zu halten und den durch Räumungsmaßnahmen unmittelbar hinter der Front eintretenden Ausfall durch noch größere Ersparnis in der eigenen Wirtschaft und durch größere Ableben ngen wettzumachen.
Der. Reichsbhuernführer erörterte dann die sehr einschneidende Drosselung der Stickstoffzuteilung, bädingt durch die Ausweitung der Rüstung, so daß das der Landwirtschaft allgemein zur Ver⸗ fügung gestellte Kontingent nur 40 35 des Vorjahres erreicht. Es muß trotzdem möglich sein, daß die , keine Ein⸗ schränkung in ihrer Flächenausdehnung erfahren; denn der zur Verfügung stehende Dünger stellt immerhin rund 60 , des Düngeraufwandes zu Beginn der Erzeugungsschlacht dar. Der Fehlbetrag an Stickstoff im Boden muß durch andere Maßnahmen vettgemacht werden. Der Reichsbauernführer wies in diesem Zu⸗ sammhang auf die Ausnutzung der stickstoffsammelnden Fähigkeit unserer Leguminosen durch Einsprengverfahren oder Einschaltung von Hülsenfrüchten in die Fruchtfolge hin und erinnerte an eine bessere Stallmistpflege und zweckmäßige Ausnutzung der Jauche sowie an die Verwertung aller Abfälle zur Gewinnung von Kom⸗ post und Kunstmist.
Neben dem Mangel an Stickstoff tritt die Notwendigkeit, Eisen⸗ bahnen und Wasserstraßen zu entlasten. Daraus ergeben sich diese Rückwirkungen auf unsere Erzeugung. In den Zuschußgebieten muß die Kartoffelanbaufläche auf Kosten anderer Früchte erweitert werden. Dabei darf die Ausweitung zu Lasten des Rübenanbaus nur soweit gehen, daß die Grundlage für unsere Viehfütterung, insbesondere für unsere Milcherzeugung, bleibt. Ferner wird die Verteilung der Schweinekontingente dieser neuen Lage insofern angepaßt werden, als die Erzeugung an Schweinen in den Kar⸗ c hn Wien stärker gedrosselt werden muß als in den Ge⸗ bieten mit genügender Karioffelversorgung, damit möglichst viel Kartoffeln der direkten menschlichen Ernährung zugeführt werden können. Umgekehrt wird diese Politik den Abbau der Schweine⸗ bestände in den Kartoffelüberschußgebieten namentlich des Ostens hintanstellen. .
Die Verkehrslage zwingt uns daher, auf manchen Gebieten unterschledliche Maßnahmen anzuwenden, je nachdem, ob es sich um Ueberschuß⸗ oder Zuschußgeblete handelt. Das Ziel muß jedöch sein, den Gesamtanbau und die Gesamternte gerade an Intensiv⸗
Konvertierung von 500 Mill. Kr. Bankanleihe n in schwedische Schatzwechsel
Stockholm, 18. November. Am schwedischen Obligationsmarkt konzentriert sich das Mnteresse zur Zeit auf die Mitte Dezember fälllg werdende 2 97, Anleihe von 500 Mill. Kr., die vor zwei Jahren vom Staat bei den Banken aufgenommen wurde. Diese uünleihe wird wahrscheinlich in Schatzwechsel umgetauscht, die mit 1ů5 3 verzinst werden und deren Laufzeit 195 bis 2 Jahre be⸗ tragen wird. . .
Export und Arbeitsbeschaffung in der Schweiz — Völlige Abhängigkeit vom Ausland
Der Chef des eidgenössischen Kriegs- und Arbeitsamtes,
I Nationalrat Speiser, der gleichzeitig Direltor eines der be⸗
Wirf ars ren,
unsere Parolen der letzten Jahre der Beibehaltung, ja möglichst
lag, den 7]. November. Leitung: Heger. Beginn: 151 Uhr.
1 Rittwoh ben 22. Robember, e schlessen.
2 7. den 23. Nov 1. Geschlo f se n. eitag onzert (Wiederholung). Musikal.
Sonnabend, den 25. November. Opern konzert. Mufikal.
Leitung; Heger. Beginn: 151 in = Sonnt ie
.
t. G eschlossen.
*
1
früchten nicht zurückgehen zu lassen. Weiter muß ich eine Drosse⸗ lung der Kleintierhaltung auf das Aeußerste verlangen; denn 8. der Futtermittel für Kleintiere verwendet, die an sich dem
chwein gehören, entzieht diese zwangsläufig der allgemeinen Ver⸗ sorgung. In derselben Richtung liegt die äußerste Sparsamkeit in der Pferde fütterung, um das Ersparte der Milchwirtschaft und der Schweinemast zukommen zu lassen. Eine Herabsetzung der Rinder⸗ bestände ist in dem Ausmaße nicht erforderlich, weil die Rinder im Gegensatz zu den Schweinen in erster Linie Erzeugnisse auf⸗ nehmen, die nicht direkt für die menschliche Ernährung Verwen⸗ dung finden können. Auch beim Schafbestand wird noch im Osten ein gewisser Aufbau möglich sein.
Reichsminister Backe nannte dann die Parolen, die 1945 be⸗ sonders befolgt werden müssen: j
1. Beibehaltung des Oelfruchtanbaus mindestens im Umfange des vorigen Jahres, womöglich sogar eine Ausweitung.
2. Aufrechterhaltung der Milchleistung durch sorgsamste Ge— winnung und Konservierung von Futter, besté Pflege und Fütterung und vor allem durch schärfste, radikalste Einschränkung des eigenen Vollmilchverbrauchs in Haus und Stall.
3. Aufrechterhaltung des Kartoffelanbaus, seine Ausdehnung in Zuschußgebieten auf Kosten anderer, nicht so wesentlicher Früchte, ja auf Kosten des Rübenbaus in diesen Gebieten
Beibehaltung der e en n dr in den Ueberschußgebleen trotz geringerer . zuteilung durch Gewinnung zusätzlicher
Stickstoffquellen aus dem eigenen Betriebe.
4. Beibehaltung der ente nr. im Gemüsebau, deren Ausweitung im n rig auf die Verkehrslage in den Gebieten, in denen die Gemüseversorgung bisher durch größere Zuschüsse gewährleistet wurde.
5. in der Rübenanbaufläche insgesamt im Reich mit. der Maßgabe, fie dort im Einvernehmen mit dem Kreisbauern⸗
6 zugunsten der Kartoffel einzuschränken, wo es die Ver⸗ ehrslage bedingt und die Futterlage es erlaubt. Keinesfalls Einschränkung der Zuckerrübe zugunsten der Futterrübe jeglicher Art, da Düngerbedarf und Pflege bei beiden fast dieselben sind. Die Zuckerrübe aber neben den kaum zurückstehenden Futter⸗ mengen noch das hoöchwertige Nahrungsgut Zucker liefert.
6. Anpassung der Viehbestände an die Futterlage, bei Schweinen unter Berücksichtigung des Kartoffelbedarfs der Zu⸗ schußgebiete und beim Rinderbestand unter Berücksichtigung der Milchwirtschaft.
7. Wo die v e r m gn, gegeben sind, Selbstanbau von Hülsenfrüchten für den B saat für den eigenen Betrieb und das eigene Gebiet. Ein⸗ Hit der Leguminosen als gute Vorfrüchte und Stickstoff⸗
ersparer in die e n mit der Maßgabe jedoch, daß die
Gesamtablieferungen sich nicht verringern.
8. Beste Pflege des Stallmistes und der Jauche. zusätzlichen Düngers aus Kunstmist und Kompost. Auf die , , , dieser Parolen möchte ich mich be⸗
schränken, obgleich andere Aufgaben ebenso dringlich sind, wie Auf⸗ rechterhaltung der Brotgetreibefläche zur Gäwährleistung unserer Brotversorgung von Front und Heimat, Gewährleistung der Ab⸗ ,. von Futtergetreide, Drosselung unserer Kleinvieh⸗ bestände, zweckmäßigste Konservierung des wirtschaftseigenen Futters und vieles andere mehr. Zudem zwingt uns die Fett— versorgungslage, die nicht bestellten oder nicht aufgelaufenen Flächen zusätzlich durch Sommerölfrüchte neu zu bestellen.
Der Reichsbauernführer unterstrich dann, daß die wichtigste Aufgabe der Bauersfrau die Milchablieferung an die Molkerei sei und auch dem Melkermeister Und Melker am Herzen liegen müsse. Denn hier handelt es sich um das Gebiet, auf dem der Ernährungs⸗ krieg für Deutschland entschieden wird. Und genau wie auf diesem Kampffeld vornehmlich die Frau, so soll der Leiter jedes einzelnen Betriebes in der Ablieferung auf allen Gebieten seinen u nden Beitrag zum Siege sehen.
Gewinnung
Es s keine Lage, die nicht gemeistert werden kann. Diese
Auffassung hat sich insbesondere jeder ehrenamtliche Bauernführer zu eigen zu machen. Wir wollen nicht verkennen, daß letzten Endes das gesamte deutsche Landvolk — besonders aber die von mir ein⸗ gesetzten Bauernführer — die Verantwortung für die Ernährung tragen! Somit sind gerade sie kes, auf denen in erster Linie die Verantwortung für die Erzeugung und die Ablieferung in ihrem Gau, in ihrem Kreise und in ihrem Dorf liegt. Reichsminister Backe wies weiter auf die Jugend hin. Neben der harten Arbeit
darf die Berufserziehung des Jungen oder des Mädels in der
Landwirtschaft niemals vernachlässigt werden.
Die Leistung des deutschen Soldaten und Arbeiters hat zur Vor⸗ aussetzung 6. Leistung, die Leistung des deutschen Landvolkes. Wie jene vor oft unüberwindlichen Schwierigkeiten stehen und sie trotz allem meistern, so müssen auch wir mit den Schwierigkeiten, die wir aus den verflossenen Jahren kennen, und nun auch noch mit den Schwierigkeiten, die uns in diesem Jahre bevorstehen, fertig werden. Denn wir sind das Fundament, auf dem die ande⸗ ren bauen. Jedes Nachlassen bei uns schwächt die Widerstands⸗
kraft des Soldaten und des Arbeiters. Die sachlichen Schwierig=
keiten können noch so groß sein, noch immer werden sie durch das starke gläubige Herz bezwungen. Mögen dte Mühsale noch so groß sein: niemals auch waren die Beispiele von Treue, Opfermut, Leistung und Haltung in allen Schichten des deutschen Volkes so groß wie in der heutigen Zeit.
Wirtschaft des Auslandes
deutendsten Unternehmen der schweizerischen Maschinenindustrie
ist, hat sich , . eingehend über Zukunftsprobleme der schweizerischen. Industrie geäußert, wobei seinen Ausführungen die Möglichkeiten und die Notwendigkeit des Schweizer Exports im Vordergrund standen. Nationglrat Speiser hat klar heraus⸗ gestellt, ba die schweizerischen Möglichkeiten begrenzt und vom Ausland abhängig sind. ö.
Die Anslandsabhängigkeit der Schweiz sei so groß, daß eine Planung, die sich nur auf Schweizer Verhältnisse einstelle, aus— sichtslos und müßig wäre. Der schweizerische Export müͤsse einmal die Einfuhr ermöglichen und zweitens unbedingt zur Arbeits⸗ beschaffung beitragen. r, . theoretisch unbegrenzte Mög⸗ lichkeiten, Gegenüber der Größe des Weltmarktes und seiner Auf⸗ ö. sei die Produktionskapazität der schweizerischen Wirtschaft so unbedeutend, daß die ifi e fen
unbegrenzt seien.
3 d ö ber. Opernkon zert. Mustkal. Leitung: . . .
—
Die schweizerische Nachkriegsplanung werde 1. durch die Roh⸗ stoffarmut, 2. durch die Uebervölterung, die zur Einfuhr zwingt,“ 5. durch die Gewöhnung an einen Lebensstandard, der weit über dem liege, was die natürlichen Bodenschätze des Landes ge— währleisten könnten und 4 durch die Abneigung des Schweizers gegen Landarbeit in eine bestimmte Richtung gezwungen. Dazu komme als sehr wichtiges Moment die Unmöglichkeit von großen n n n b en e md der einzelnen Berufsgruppen. Wenn beispielsweise die Hälfte von den in der Exportwirtschaft tätigen Personen (200 9000 Mann) in der Gruppe Baugewerbe oder in der übrigen Inlandwirtschafs Arbeit finden sollten, so würde diese Gruppe weifellos erklären, sie sei nicht in der Lage, mehr Leute zu beschäftigen, denn der Röickgang in der Exportindustrie wirke sich im Gewerbe sehr ungünstig durch Ausfall der Kaufkraft, Stillstand von Baugufträgen usw. aus. Wenn eine Gruppe vom Staat bevorzugt behandelt würde, wie beispielsweise heute die Landwirtschaft, und dadurch das ö anderer Gruppen ge⸗ fährdet würde, so müßte sofort geprüft werden, ob die pridi⸗ segierte Gruppe auch in der Lage sei, die anderswo freiwerdenden
Arbeitskräfte aufzunehmen.
Die Existenz der Schweizer Exportindustrie beruhe auf der Qualität, dem Preis und den Transport‘ und Trausfermöglich⸗ keiten. Speiser warnte vor der weitverbreiteten Meinung, daß BPräzisionsarbeit und hochqualifizierte Fabrikation gewissermaßen ein schweizerisches Monopol seien. Man würde hier bestimmt unliebsame Ueberraschungen erleben. Hinsichtlich des Verhält⸗ nisses von Staat und Wirtschgft in der Nachkriegszeit bemerkte Speiser, daß der Staat auf die Mitarbeit der Wirtschaftsverbände später nicht verzichten könne, auch auf dem Gebiet des Außen— handels würden staatliche Eingriffe unvermeidlich sein. Auch müßte ein Weg gefunden werden, um die Auslandskredite direkt an die Warenlieferungen zu knüpfen.
trotz Stabilisierung der Drachme Verschlechterung der griechischen Wirtschaftslage
Genf, 9. November. Die „Times“ muß eingestehen, daß die Stahilisierung der Drachme die Wirtschaft in Griechenland nicht entscheidend heeinflussen könne. Die Wirtschaftslage habe sich in den letzten Wochen in Griechenland weiter verschlechtert. Man müsse guch in den englischen City⸗Kreisen einsehen, daß mit chirurgischen Eingriffen in die Währung an der eigentlichen Wirtschaftslage nichts geändert werden könne.
Unterbindung der illegalen Aktienkäufe in China
Schanghai, 19. November. In Ergänzung zu den wichtigsten Finanzkontrollmaßnahmen, die für die Banken und Trusts am 31. März 1945 wirksam werden, hat das Finanzministerium in lanking eine Verfügung erlassen, wonach alle Geschäfte in Aktien
und Staatspapieren aüßerhalb der Börse als ungesetzlich an,
gesehen werden. Damit sollen die kurzfristigen Käufe und Ver⸗ käufe von fragwürdigen Wertpapieren außerhalb der Börse unterbunden werden. Man hofft, damit das rein spekulative Moment auszuschalten und Kapital, das zum großen Teil un⸗
d, 80 R.), ef e fr g, Die im Loseblatt⸗System herausgegebene ichilich in sechs Teile gegliedert, die die Neu— Vorschriften
Sammlung ist über
ordnung der Eisenbewirtschaftung, Auftragssteuerun
für einzelne Rohstoffe oder Erzeugnisse, Sonderverfahren, Bewirt⸗ schaftungs maßnahmen und gemeinsame Anordnungen der Reichs⸗ stelle Eisen und Metalle mit, anderen Stellen behandeln. Für eine spätere Neuauflage oder für die Herausgabe der Ergänzungs⸗ blätter fei der Wunsch ausgesprochen, bei den einzelnen Anord⸗ nungen auch die Fundstelle zu veröffentlichen. Im übrigen kann die Sammlung, die durchaus guf den Gesichtspunkt des praktischen Gebrauchs ausgerichtet ist, Behörden und Unterneh
wertvolles Hilfsmittel empfohlen werden.
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mungen als N. L
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 239g vom 20. November 1944. 9.4
Stockholm S2 15/4. Zürich, London⸗Clearing 22,15 B., Lissabon 17,014,
16, 8s 16, 95,
18. November.
8, 715, Istanbul . burg 15,00, Buenos Aires 1. ; ;
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 17. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 1327 B., Zürich 78,99 G., 580, ih B., Oslo 567,60 G., hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,19 B., Madrid 235,5 G., 236,05 B., Mailand 99, 9090 G., 109,10 B., New York
24,98 G., 256,02 B. Paris 49,9 G., 50, 05 B., Stockholm 504, 60 G., i ,. 5 9 , , 2
96, 8o B., Brüssei 359,60 G., 400, 0 B.
Bu dap est, 17. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 4, Berlin 136,2, Bukarest — —, Helsinli — —, London — — Mailand 13,2, New JYork — — Paris — — Prag 13,62, Preßburg 1I,71, Sofia —, —, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
568, 80 B., Kopen⸗
York 4,79, Berlin 191,80 111,25, Rom e, ,,,. s
Alles Briefkurse.
16,95. B., Berlin 167,50 B., Brüssel — —
104,00 B.
Madrid 39,75, Stockholm 102,51, Oslo g8, 627, Kopenhagen Zagreb
Kopenhagen, 18. November.
Stockholm, 18. November.
S7, 60 G., 87,90 B., Oslo 95, 4, is G., 425 B., Helsinki 8'365 G., 8,59 B., — — Bl, Kanada 3,77 nom. G., 3,83 B., Madrid „ — G.. Turkei — — B., Lissabon is, 29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,
Lissabon (D. N. B.) Holland
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London, 18. November. (D. N. B. New York 4,2 M. 03 , Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, e, . 17,3 Rio
o -= 17,6, Janeiro
11.40 Uhr.! Paris 7,75,
22938,
Helsinki
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D. N. B.) London 19,34, New
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1,30, New York 4,30, Brüssel 69, 25, Mailand 72,66.
Preß⸗
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Amsterdam 254,760, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 5, 8;, Sofia — —, Madrid — — Bukarest — —
1s, 8s G., G., 1566,59 B., Paris —— G.,
G., — — B., Schwelz. Plätze 97 5
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— — B., Kopenhagen 95,55 B., Washington
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London, 17. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50,
Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Aus zahlung, aus ländische Gelbsorten und Banknoten .
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produktiven Zwecken dient, für den gesunden Produktionsprozeß
zurückzugewinnen.
Norwegen (Sslo Portugal (Lissab
Büchertisch
Die Vorschriften der Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung
Zur Befriedigung eines dringenden Bedürfnisses von Wirtschaft und Verwaltung hat der Abteilungsleiter der Reichsstelle und Metalle, Dr. Franz Velder, eine ergänzbare Sammlung der geltenden Vorschriften der Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung
Verlag der Preußischen Verlags⸗ un Druckerei G. m. b. H., Berlin SW 68s (368 Seiten, DIN AF, Preis
im Druckgewerblichen
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Geld g, o 6, 0s 4,995 3, 047 „912
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Ausländische Geldsorten und Banknoten
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Argentinische ...... .. . Australische ...... ..... Belgische .... ...... ...... Brasilianische . ...... ; Britisch⸗Indische
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Dänische: große
10 Kr. und darunter Englische: 10 und darunter. Finnische Französische ... ..... 55.4. Holländische ... ..... . Italienische: große ...
10 Lire ..... 3 6. Kanadische ..... ... ...... Kroatische Norwegische: 50 Kr u. darunter Rumänische: 1000 Lei und-
500 Lei Schwedische: grüße . 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große ĩ 100 Frs. und darunter .... erbische .. ...... ...... 281 Slowakische: 20 Kronen und
Türkische
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20. November 17. November
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100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
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v, g
5, 075 5,01
Brie 20 45 16,22
100 serb. Dinar
Ungarische: 100 Pengö und 100 Peng
100 Lire 100 Lire
5985 95,95 0, 99 4569
56, 89
10,92 10,07 1kanad. Dollar 199 Kuna 5,01 100 Kronen 57. 11
100 Lei 1,66 1,68 ˖ 109 Kronen — — 1090 Kronen 59,40 59,54 100 Frs. 57, 83 58 07 199 Frs. 57,83 58,07 4, 99
8, 8 4,39 1,91
1,01
109 low. Kr. èsüdafrik. Pfd 1türt. Pfund
60.7
2. Zwangs versteigernngen,
1. Untersuchungs · und Strassachen, 3. Auf gebote,
d. Oeffentliche Zuftellungen, 5. Ber lust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von
ertvapieren,
., ., ee, mae. 8. Deutsche ,
10. Gesellschaften nm. d. O., 18. 11. Genossenschaften, 12. Offene Handeta⸗ und Kommanbitgesellschaften, 15.
14.
un all ⸗ und Znvalidenversicherungen, Deutsche Reichsbank und Bankaugweise,
3. 2Atufgebote
9592 Aufgebot. T S114 — 7. Auf Antrag der Kara⸗ line Sternad, Villach, Karl⸗Wurmb⸗ Straße 3, wird das angeblich in Ver⸗ lust geratene Sparkassenbuch der Steier⸗ märkischen Sparkasse in Gratz Eß A5 693, über 800, — RM, lautend auf Stich, Johann, aufgeboten. Der In⸗ haber dieses Sparkassenbuches wird auf⸗ gefordert, es binnen se Mon aten vom Tage der Kundmachung des Auf— gebotes bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwen⸗ dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde dieses Sparkässenbuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Landgericht 899 Nelkengasse 2, Abt. 4, am 13. bobember 1944.
9593 ,
Für den am 19. 2. 1872 in Kl. Ott⸗ lau geborenen und am 26. 3. 1914 in Güstrow verstorbenen Arbeiter Gustav Jahnke werden Erben gesucht. Mel⸗ dungen an den den g of e er, Ange⸗ stellter Bernhard Röhl, beim Wohl⸗ fahrtsamt der Stadt straße 9.
Güstrow, den 15. November 1944.
9582
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Radebeul vom 10. November 1944 ist erkannt: Der Hypothekenbrief vom 14. Februar 1925 über die Hypo⸗ thek von 130194 Gramm Feingold, die auf Blatt 663 des Grundbuchs für Kötzschenbroda in Abteilung III unter Nr. 30, verbunden mit 40, 46, für den inzwischen verstorbenen Fabritbesitzer August Ferdinand Koebig in Radebeul in fetten ist, wird für kraftlos er⸗ ö . .
Radebeul, den 13. November 1944.
Amtsgerxicht. ;
v5 gr .
Durch Ausschlußurteil, des Amts⸗ gerichts B. Baden vom J. November 1944 wurden die nachstehend näher be⸗ jeichneten Urkunden für kraftlos er⸗ klärt: zwei Teilhypothekenbriese des
3
mit
Güstrow, Dom⸗
Grundbuchamts. Baden⸗VBaden vom 14. Juli 1910 über je Soö0 Goldmark, Teilbetrag der im Grundbuch von Baden⸗Baden Band 50 Heft 500 III. Abt. Nr. 8 eingetragenen 83 000 , aufgewertet auf 20 859 Goldmark, lastend auf dem Grundstück Lgb. Nr. 339 der Gemarkung Baden-Baden, Hofraite Gebäulichkeiten Lange Straße. Baden⸗Baden, den 9. Nov. 1944. Amts⸗ gericht. III.
955909) Beschluß.
In dem Aufgebotsverfahren zum Zweck der Todeserklärung des Sin machers Wilhelm Reitz aus Mayen, hat das Amtsgericht in Mayen filr Recht erkannt: Der verschollene Schuhmacher Wilhelm Reitz, früher wohnhaft in Mayen, geb. am 21. Mai 1899 in Starkenburg (Kreis Zell a. d. Moseh, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 19406 fest⸗ gestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß zur Last.
Mayen, den 31. Oktober 1944.
Das Amtsgericht.
. Oeffenttiche Zustellungen
. 3 9561] Oeffentliche Zustellungen.
Es klagen: 1. Charlotte Biersack geb. Saarow, Berlin, Nostizstr. 23, z. Z. Glauchau, Haußmannstr. 28 Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Utsch, Berlin-Schöneberg, Helmstr. 14, gegen Willy Biersack, früher Berlin, Nostizstr. 23, 212. R. 679. 44. 2. Gene⸗ ralstaatsanwalt bei dem. , d, Berlin, 90 a Hs) 1141. 44, Berlin, Turm⸗ straße l, gegen Drogisten Fabian De⸗ janowöki, früher in Schwetz . d. Weich⸗ sel, 213. R. 610. 44, 3. 96 losser Erich Dellit, Berlin, Kesselstr. 8, Pro⸗ eßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. lr l Berlin, Hermann⸗Göring⸗Str. Nr. 7, gegen Eharlotte Dellit 1 Schneider, früher in Hamburg, Wex⸗ straße 34, 215. R. 276. 3, 4. Herta Harke, Berlin⸗Lichtenberg, inen. 6A, Prozeßbevollmächtigter: echts anwalt
.
Dr. Grieß, Berlin, Königstr. 52, gegen Arbeiter Willi Harke, früher ebenda 219. B. 665. 41, J. Sophie Kwiattom tl geb. Munkelberg, Berlin, Stephanstr. 50, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kamberg, Berlin, Badstr. 9, gegen Tischler Heinz Kwiatlowskti, früher Ber⸗ lin, 223. R. 575. 44, 6. Drucker Heinrich Etzold, Berlin, Engeldamm 6, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Christio⸗ nat, Berlin, Engeldamm 10, gegen He⸗ lene Etzold geb. Makasejew in Riga, Latgallerstr. 108, 241. R. 490. 44, 7. Eu⸗ genie Rudenko geb. Kondratowitsch, Dallgow⸗Döberitz, Wilmsstr. 65 / 81, Pro⸗ zeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Pie⸗ rau, Berlin, Tauentzienstr. 7, gegen Valerian Rudenko, 241. R. 530. 44, 8. Wirtschafterin Anna Grikschis geb.
Sokolowsth, Berlin? Invalidenstr. iis, l
bei Gericke, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Krieger, Berlin straße 19, gegen den früheren Beamten Mykolas Grikschis, früher in Kowno⸗ Williampol, Kurtze Str. 2. 241. R. 391. 44, 9. Josefa Jerneyh geb. Ogrizek, Berlin, Oderbruchstr. 25, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Wetzel, Berlin, Fried⸗ richstr. S2, gegen Franz Jerney, früher in Werschz (Serbien), 241. k. 604. 44, 10. Lehrex Erwin Hache, Berlin⸗Schöne⸗ berg, ErSmannstr. 3, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Purper, Ber⸗ lin⸗Wilmersdorf, Barstr. 25, gegen Margarete Hache geb. Wendt in Sowa, jet⸗Rußland, 241. R. 628. 44, 11. Irine (Irene) Bunin geb. Swidersty, Berlin⸗ Karow, Gahn ff 9, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Pies, Berlin, Kleiststr. 41, gegen Ingenieur Serge
Bunin, früher in Belgrad, Wageszewske
Nr weg, 241. R. 641. 44, 12. Frieda Ro⸗ datz geb. Wölk, Berlin⸗Britz, Hanne⸗ mannstr. 28, v. ptr.,, Prozeßbevoll mäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Kuminerow, Ber⸗ lin, Potsdanier Str. 98, gegen Joachim Heinz Rodatz, 241. R. 665. 44, mit den Anträgen zu 1, 3 bis 9, 11 und 12 auf Ehescheidung, zu 2 festzustellen, daß die verstorbene Ehefrau Elisabeth Deja⸗ nowski berechtigt war, aus Verschulden des Ehemannes auf Scheidung 41. kla⸗ gen, zu 10 festzustellen, daß die Ehe der
Burg⸗ g
Parteien aufgelöst ist. Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Neue Friedrichstraße, und zwar auf: 1. 16. 1. 1945, Zimmer 244, 2. 5. 2. 1945, Zimmer 285, 3. 9. 1. 1945, Zim⸗ mer 255, 4. 30. 1. i945, Zimmer A 212, 5. 24. 1. 1945, Zimmer 251, B. 8. 2. 1945, 7. 25. 1. 1945, 8. 27. 2. g. 9. 265. 1. 1915, 10. 25. 1. 1945, 11. 360. 1. 1945, 12. 27. 2. 1945, zu 6 bis 12 Zimmer 245, zu 1 und 2, 4 bis 12 10 Uhr, zu 3 iti! Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Berlin, 15. November 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
9563] Oeffentliche Zustellung.
5 k 345s44. Frau Frieda Sarkamp geb. Neumeier in Dresden, Mosezinsky⸗ straße 18, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stade II in Dresden, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Karl
Sarlamp, zuletzi in Dresden, jetzt un⸗ I
bekannten Aufenthalts, wegen Zer⸗ rüttung der Ehe ( 55 d. Eheges,) mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für schuldig an der Scheidung zu erklären. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts Dres⸗ den, Pillnitzer Straße 41, auf Mittwoch, den 17. Januar 1945, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich burch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt vertreten zu lassen. Dresden, den 11. November 1944. Der Urkundskeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Dresden.
Ven emen.
9697 Policen aufgebot.
Der Versicherungsschein Nr. 661 696, lautend auf das Leben des Max Walk, Geschäftsinhabers, München, Destouche⸗ straße 20/3, gestorben am 21. 7. 1944, ist abhanden gekommen oder vernichtet
worden. Wer Ansprüche aus dieser Versicherung besitzt, möge sie innerhalb
8
dem Versammlungsta
Verschiedene Bekanntmachungen.
zweier Monate, von heute ab, zur Ver⸗ meidung ihres Verlustes bei uns geltend machen. Wien, den 14. November 1244. Der Anker Allg. Vers. A. G., Wien, L, Hoher Markt 10-11.
9596 ; Der Versicherungsschein Nr. 202 192, auf das Leben des Herrn Hermann Allen: ausgestellt, ist verlorengegangen und wird hierdurch von uns für kraftlos erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.
Berlin, 19. November 1944. Mannheimer Lebensversicherun gs⸗Gesellschaft AG.
Berlin W 8, Krausenstr. 9/109.
—
7. Attien⸗ gesellschaften
9598 Steinberg Naphta Altiengesellschaft,
ien.
Einberufung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am Donnerstag, dem 14. Dezember 1943, s5ß ühr, in Berlin, Unter den Linden 78, im Hause der J. G. Farbenindustrie A. G. ;
Die Tagesordnung wird bei Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben.
Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre bis zum Ablauf des dritten Tages vor d bei der Gesell⸗ schasts asse, bei der Deutschen Länder⸗ bank Al G., Berlin, bei der Bank der Deutschen Arbeit A. G., Berlin, und sämtlichen Nebenstellen, bei der Länder⸗ bank Wien A. G., Wien, bei der Credit⸗ anstalt Bankverein, Wien, bei einem deutschen Notar oder bei den Dienst⸗ stellen der Deutschen Reichsbank⸗Wert⸗ papiersammelbank ihre Aktien hinter⸗ legen. Die Hinterlegungsbescheinigun⸗ gen sind rechtzeitig dem Vorstand einzu⸗ reichen.
ien, den 18. November 1944.
Der Ausfsichtsrat. v. Rauten kranz, Vorsitzer.