Reichs ·˖ und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 21. November 1944. S. 4
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9643
8 F5/ 44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Kosen vom 28. Ok⸗ tober 1944 sind auf Antrag der Stadt⸗ sparkasse der Gauhauptstadt Posen, ver⸗ treten durch den Sparkassenvorstand folgende Sparkassenbücher für kraftlos erklärt: 1. Nr. 116185 — lautend auf Martha Metje geb. Herbst, Posen, Halbdorfstraße 22, W7, 2. Nr. 117 701 — lautend auf Helga Metje, Posen, Halbdorfstraße 22, W. 7, 3. Nr. 105 725 — lautend auf Rosemarie Kuntscher, Schülerin, Posen, Luisenstraße N 22/3, 4. Nr. 122 517 — lautend auf Alexan⸗ der Dumberg, 5. Nr. B 15854 — lautend auf Erwin Schlag, 6. Nr. 150/226 144 — lautend auf Meta Söhler geb. Rupp, Münchberg, Friedrich⸗ straße 19.
Posen, den 28. Oftober 1944.
Das Amtsgericht.
3642
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Grimma vom 15. November 1944 ist das von der Volksbank Naun⸗ h eingetragenen Genossenschaft mit eschränkter Haftpflicht, in Naunhof (Kreis Grimma) auf den Namen Olga verw. Dittelbach in Naunhof ausge⸗ stellte Einlagebuch E 2067 über Reichs⸗ mark 987,29 für kraftlos erklärt worden.
Grimma, den 16. November 1944.
Das Amtsgericht.
9641 Der Hypothelenbrief über die im Grundbuche von Klein⸗Schönbrück Band 6 Blatt 99 Abt. III Vr. 4 für die Posener Kredit⸗Landschaft einge⸗ tragene Darlehnshypothek von 1100, — Iloty ist kraftlos geworden. Graudenz, den 2. Novemb 1944. Das Amtsgericht.
9639 Beschluß. In der Grundbuchsache Blatt 824 Gleiwitz EG. (Eigentümer: Fleischermeister Theodor Wowra in Gleiwitz) wird der Hypothekenbrief über die in Abteilung III unter Nr. 5a eingetragene Hypothek von 2750, — Goldmark (bisherige Gläubi⸗ gerin: Synagogengemeinde zu Gleiwitz) auf Antrag des Oberfinanzpräsidenten Berlin⸗Brandenburg in Berlin für kraftlos erklärt und ein neuer Brief gebildet (6 1 Abs. 4 der Verord. vom 18. März 1938, RGBl. 1 Seite 317).
erklärung des Ehemannes.
4. Oeffentliche Suftellungen
95s Oeffentliche Zustellung.
1. R. 125 44. Die Ehefrau Marie Hanna Franke geb. Lindner in Ditters⸗ dorf b. Chemnitz, Hauptstraße 10635, Pro⸗ zeßbevollmächtkgter: Rechtsanwalt. Dr. Hintze in Chemnitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Erich Max Franke, früher in Einsiedel. z. 3. un⸗ bekanneten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Chemnitz, Zim⸗ mer 123, auf den 31. Januar 1945, 10 Uhr 50 Minuten, mit der Aufforde⸗ rung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Chemnitz, den 15. November 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgerichte.
göß4 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Lilly Rosenhusch . Sander, Erfurt, Nordhäuser Str. I13, Prozeßbevoll mächtigter; Rechtsanwalt Dr. Reerink , . gegen den Kaufmann Berthold Israel Rosenbusch, früher in Erfurt, wegen Ehescheidung aus 5§ 55 des Ehegesetzes und Schuldig⸗ Die Klä⸗ gerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivilkamemr des Land⸗ gerichts in Erfurt, Friedr.Wilhelm⸗ Platz Nr. 37, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 145, auf den 4. Januar 1945, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen. Erfurt, den 8. November 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
2. R. 145/44. Frau Johanna Touati geb. Ohl in Hornberg i. Schw, klagt durch Rechtsanwalt Schleich in Kon⸗ stanz gegen Lakdar Touati, unbe⸗ kannten Aufenthalts in Frankreich, auf Ehescheidung aus S5 49, 55 des Ehe⸗ gesetzes und ladet ihn zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Kon stanz auf den 19. Januar 1915, vorm. id Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. 9565
Gleiwitz, den J. November 1944. ; Amtsgericht.
aa n den 4. November 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts.
1. — 2. Guüterrechts r egi
m ·ᷣ·ᷣ·ᷣ—yi
9646 Oeffentliche Zustellung.
Fran Maria Christine Axt geb. Tschudy in Lörrach (Baden), Prxozeß⸗ g m, , . Rechtsanwalt Grimm in Lörrach, klagt gegen ihren Ehemann Maria Eugen Severin Axt, Bäcker, früher in St. Ludwig, jetzt unbekannten
Grund des z 49 des Ehegesetzes und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer I des Landgerichts Fxei⸗ durg i. Br. auf Dienstag, den 9. Fa⸗ nuar 1915, vorm. 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen hei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
reiburg i. Br., 5. November Hg. Geschäftsstelle des Landgerichts. 3. K.lII. 9647 Oeffentliche Zustellung.
3. R 308/44. Die Ehefrau Magda⸗ lene Tscharneczki5z geb. Heine in Filehne, Kr. Scharnikau, Bahnhof⸗ straße 20, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwait Lengler in Posen, klagt gegen ihren Ehemann, den ĩ messungstechniker Gregori Tscharneczkij, früher in Kiew, jetzt unbekannten Auf— enthalts, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Mühlenstraße Nr. JL a, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 29, auf den 30. Januar 1945, 10 Uhr, ge⸗ laden mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.
Posen, den 5. November 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
— — —— — mn
ö. Gejelichasten n. h. 5.
9382 Bekanntmachun der Auflösung der hi gelschaft.
Die Gemeinnützige Wohnungsbau⸗ und Siedlungsgesellschaft Tempelhof m. b. H. in Berlin⸗Schmargendorf, Meck⸗ lenburgische Str. 50 s5ß, ist durch Be⸗ schluß der Gesellschafter vom 19. 10. 1944 aufgelöst worden.
Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, ihre Forderungen bei ihr anzumelden.
Berlin⸗Schmargendorf, den 7. No⸗ vember 1944.
ar n n f Wohnungsbau⸗ und Siedlungsgesellschaft Tempelhof m. b. H.
Der Liquidator: Willy Schneider.
8. * 6. Urhederrechts ein trags rolle,
Aufenthalts, auf Scheidung der Ehe auf
Ver⸗
7. Atktien⸗ gesellschaften
9614 ? Augemeine Eleltrieitats⸗ Gesellschaft. Die 5 igen Reichsmark⸗Teilschuld⸗
verschreibungen von 1934 (aus Um⸗
tausch der 7 igen Dollaranleihe von
1925) sind am 15. Januar 1915 zur
Rückzahlung fällig. . Die 3 erfolgt zum Kurse.
von 1065 75 vom 15. Januar 1945 ab
bei unserer Hauptlasse, Berlin NW 40,
Friedrich⸗Karl⸗Ufer und bei fol⸗
genden Zahlstellen:
Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin,
Bankhaus Delbrück Schickler C Co. in Berlin,
Commerzbank ¶ Aktiengesellschaft in Berlin und bei deren sämtlichen deutschen Niederlassungen,
Deutsche Bank in Berlin und bei deren sämtlichen deutschen Nieder⸗ lassungen,
Dresdner Bank in Berlin und bei deren sämtlichen deutschen Nieder⸗ lassungen, ö
Bankhaus E. Heimann in Breslau,
Bankhaus Brinkmann, Wirtz Co. in Hamburg,
Bankhaus Pferdmenges C Co. in
AKöln, ö
Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt in , Berlin,
Bankhaus erck. Finck C Co. in München und Berlin.
Berlin, im November 1944.
Bankhaus Hardy & Co., G. m. b. H. in kenn h .
Wochen · Abersicht der
(9659.
Arti va. Teckungsbestand an Gold und Dev en Bestand an Wechseim und Schecks so des Reichs .
Fe er
2 ry
Lomwardforderungen deutschen Scheidemünzen Rentenbankscheinen sonstigen Wertpapieren sonstigen Aktiven
Passiva. Grundkapitaa. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen
r
D 2
b) sonstige Ftücklagen und Riülckst elungen?
Betra 4. Tägli
der umlaufenden Noten fällige Verbindlichkeiten
An' eine Kündigungsfrist gebundene Verbindiichkeiten.
6. Sonstige Passiva
Wertpapieren, die nach S 13 Ziffer 3 angelauft wor⸗ den sind (deckungsfähige Wertpapiere)...
Allgemeine Elektrieitäts⸗Gesellschaft. Büch er. Lemcke.
— — — ———
u. Deutjche Reichsbant und ant aus weise
Deutschen Reichsbant
vom 15. November 1944.
— 2 — — —
FR. A 77 422 000 wie an Schatzwechseln
. 54 716 800 000 69 495 000
54 481 000 10713 000 481. 898 000 23 207 000 2166 411 000
160 000 000 160 000 000
S06 539 000 A45 426 499 000
1171 343 000
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: RM — —
Von den Abrechnungsstellen wurden im Oktober abgerechnet Die Giroumsiͤtze betrugen in Einnahme
und Ausgabe.. Berlin, den 20. November 1944.
St. 3 300 oo0 RA 5 000 000 ö
lo 6518 000 000 3655 871 000 000
0
Reich s bautb irettorium.
Funk.
Puhl. Lange. gre
tzschmann. Bayrh offer.
— *
J. Qonturse und 6. Ver schiedenes.
1. handels vegister
r die Angaben in? ) wird eine Gewähr r die Nichtigkeit seitens der NRegistergerichte nicht überuommen.
Elsterwerda. 904 Amtsgericht Elsterwerda, 14 11. 194. Handels registerveranderung:
A 14 Adolf Bäßler Nachfolger,
Elsterwerda.
Der bisherige Inhaber der Firma, Kaufmann Franz Syka in Elsterwerda, ist verstorben. Das Geschäft ist durch Erbgang auf die Witwe Elsa Shka geb. Schmidt in Elsterwerda übergegangen.
RKornęguburg. 9605 Amtsgericht Korneuburg. Korneuburg, am 13. November 1944.
Veränderung: .
H.-R. A 586 Fa. Kraus K Co. (Elektroinstallation, Ein- u. Verkauf v.. Elektromaterial), Niederlassung: Mistelbach.
Der Gesellschafter Alfred Schneider ist aus der gericht ausgeschieden. Die Gesellschafter Elfriede Nawrata und Paul Nawrata sind nunmehr allein vertretungs⸗ und zeichnungs⸗ berechtigt. ;
Lim burg, Lahn. 9606 Oeffentliche Bekanntmachung.
In das Handelsregister B ist heute unter Nr. I6 bei der Unterstützungs⸗ einrichtung (mb5. Nassauer Bote Gmb. in Limburg (Lahn) folgendes eingetragen worden: Die Liquidation der Gesellschaft ist beendet.
Limburg, Lahn, 30. Oktober 1944
Das Amtsgericht. Wien. . 9607 Amtsgericht Wien, Abt. 132. am 2. November 1944.
A 6850 Peter Stoll (Wien-⸗Mödling, Shhillerstraß 98. Lack- und Firnis⸗ fabrik). ertretungsbefugt sind nur die Gesellschafter Edith Zeinlhofer und Dr. Kurt Nehrer, und zwor jeder der beiden selbständig.
Witten berg, Hy. Halle,. („9608 Amtsgericht Wittenberg, 4. Nov. 1944. H.⸗R. A S28 Johann Stengel, Obst⸗ und Gemüse⸗Spezialgeschäft, Luther⸗ stadt , Das , n,. ist, auf den emüsehändler Eduard . in Wittenberg übergegangen. ie Firma lautet jetzt: Eduard Filor. Der Uebergang der im Geschäft be⸗ (, er, Forderungen und Verbind⸗ ichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch Ehuard Filor ausgeschlossen.
diensteten in
4. Genossenichasts⸗ register
Glauch amm. Amtsgericht Glauchau. Gn.⸗R. 37. Auf dem für den Bau⸗ und Sparverein Glauchau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, in Glauchau geführten Blatt 37 des Genossenschaftsregisters ist am 13. November 1944 eingetragen worden: Durch Beschluß der ee, d ere, lung vom 17. Oktober 1944 ist die Ge⸗ nossenschaft mit der Baugenossenschaft Glauchau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Glauchau unter Ausschluß der Liquida⸗ tion verschmolzen worden. Diese Be⸗ kanntmachung ergeht mit folgendem Hinweise: Den Gläubigern der über⸗ tragenden Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmen⸗ den Genossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
9616
Glnauchiumn. 9617 Amtsgericht Glauchau.
Gn.⸗R. 13. Auf dem für die Bau⸗ genossenschaft Glauchau, eingetragene Genossenschaft mit e, dr. Haft⸗ pflicht, in Glauchau geführten Blatt 13 des Genossenschaftsregisters ist am 14. November 1944 eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 17. Oktober 1944 ist mit der
Genossenschaft der Bau⸗ und Sparverein
Glauchau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Glauchau verschmolzen worden. . Die Firma lautet künftig: Gemein⸗ nützige Baugenossenschaft Glauchau, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Viüÿrnberꝶ. 587] an sher ewf sirnberg, 14. Novbr. Genossenschaftsregister. Gen. R. 1IV¶ 27 — 14. 11. 1944 — Brennstoffversorgung der Reichsbahnbe⸗ en Direktionsbezirken Nürnberg und Regensburg, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit Vdeschrankter Haftpflicht in Nürnberg. Auf Grund der s5 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 27. 5. 1937, RGBl. 1 S. 597, wurde mit VO des Reichs⸗ ministers des Innern im Einverneh⸗
men mit dem Reichsverkehrsminister
vom 28. September 1944 die Genossen⸗ schaft mit Wirkung zum 30. September 1944 aufgelöst.
nandsh
1944.
as Vermögen und!
die Verbindlichkeiten der Genoenschaft
gehen unter Ausschluß der Liquidation auf die Deutsche Reichsbahn über. Die Firma der Genossenschaft ist erloschen. Pasewalk.
18618 Genossenschaftsregister. Amtsgericht Pasewall, Z. Nov 1944. Veränderung: ᷣ Gen. ⸗R. 6 Molkerei ⸗Genossenschaft n, . e. G. m. b. H., Ferdi⸗ of. Die e nn, ist geändert in „Raif= eisen ollerei Ferdinandshof einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht“.
Schivelbein. 96 19] Bei der galtbluthengsthaltungsge⸗ nossenschaft Schivelbein eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, ist am 9. November 1944 fol⸗ gendes eingetragen worden: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 22. Juni 1944 ist 8 1 der Satzung dahin eändert worden, daß der Sitz nach oer vue verlegt worden ist. Schivelbein, den g. November 1944. Das Amtsgericht.
Schivelbein. 9620 In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Mollereigenossenschaft Karsbaum⸗Labenz eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Karsbaum eingetragen worden: Die. Generalversammlung hat am 8. Ok⸗ tober 1944 beschlossen, daß die Firma „Raiffeisen Molkerei Karsbaum, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht“ lauten soll. Schivelbein, den 15. November 1944. Das Amtsgericht.
Schwerin, Me kel h. 96211 Amtsgericht Schwerin (Meckl.). Genossenschaftsregistereintragung vom 10. November 1941.
Die Firma der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Tramm, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Tramm ist geändert in „Raiffeisenkasse Tramm, eingetragene Genossenschaft mit ele ede, Haftpflicht“. !
5. Musterregilter
Liüdenscheid. 9622 . Bekanntmachung.
In das hiesige Musterregister ist fol gendes eingetragen worden: Nr. 3747.
Schutzfristverlängerung weitere fünf
3 Weiland Sure in Lüdenscheid. ie Verlängerung der Schutzfrist ist für
das am 18. Oktober 1941 vormittags 11 Uhr 55 Minuten angemeldete Muster für einen Rasierhobelgriff in neuarti⸗ ger , Fabriknummer 100, auf weitere sieben Jahre angemeldet am 12. Oktober 1944 10 Uhr 5 Minuten.
Lüdenscheid, den ꝛũ. November 1944.
Das Amtsgericht.
vormittags
Mannheim. 169628 6 Musterregister. ; Amtsgericht Mannheim, 15. 11. 1944. M.⸗R. IV/ d9 Rheinische Gummi⸗ und Celluloid⸗Fabrik. Mannheim⸗Neckarau:
Jahre. Mannheim. 9624 2 r, Amtsgericht Mannheim, 15. 11. 1944. M. R. IV/50 Rheinische Gummi⸗ und Celluloid⸗Fabrik, Mannheim⸗Neckarau: ö weitere fünf ahre. .
Ew ini tꝛ. ; (96265 Amtsgericht Zwönitz.
In das Musterregister ist eingetragen worden unter Nr. 461. .
Firma A. Robert Wieland in Auer⸗ bach im Erzgeb. hat hinsichtlich des Musters mit, der 16563 am 1. November 1944. 9 Uhr, die Verlängerung der Schutzfrist mit zehn Jahre angemeldet.
. Konlurse und Vergleichs achen
Lorna. 19626) Amtsgericht Torgau, den 16. 11. 1944. 5 N. 2144. Ueber das Vermögen der Ehefrau Rosa Hoppe geborenen Kraus in Torgau ist am 15. November 1944, 18 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: vereidigter Buch⸗ prüfer Advlf Schultze in Torgau. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 30. No⸗ vember 1944 bei dem Gericht anzumel⸗ den. Wahltermin und Prüfungstermin am 14. Dezember 1914, 10 Uhr, Zim⸗ mer 39 des Amtsgerichts. Offener Arrest , Anzeigepflicht bis 30. November
Frankenthal, Pfalx. 19367
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma. Schnellpressen⸗ fabrit Frankenthal Alt. Ges. in Fran⸗ kenthal (alte Firma) hat auf Antrag des Konkursverwalters mit Zustim⸗ mung des Gläubigerausschusses das Amtsgericht Frankenthal, die Schluß⸗
Geschäftsnummer
verteilung genehmigt und zur Abnahme der Schlußrechnung zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver— zeichnis zur Beschlußfassung der Gläu⸗ biger über etwaige nicht verwertbare Vermögensstücke und zur Festsetzung der, Vergütung und Auslägen der e, n, , , ,, . Termin auf Mittwoch, den 29. November 1944, vormittags 9.30 Uhr, (Sitzungssaal des Landgerichts Frankenthah bestimmt. Schlußtechnung und Verzeichnis der bei der Schlußverteilung zu berücksichtigen⸗ den nichtbevorrechtigten Konkursgläubi⸗ er sind auf der Geschäftsstelle des mtsgerichts Frankenthal zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die Ge⸗ samtvergütung des Konkursverwalters wurde auf 40 009 RM und seine baren Auslagen auf 4000 RM festgesetzt. Frankenthal, den 4. November 1944. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Rheꝝ at, ne ,, dort. san : ö eschluß. Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Gustav Israel Steinfeld
und Frieda Sara Stein feld aus Rheydt wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins ku ehoben. Rhehdt, den 6. November 1944. Amtsgericht Rheydt.
stettin. . soes]
Das Konkursverfahren über den Nach⸗
laß des am 14. August 1933 verstorbe⸗
nen Kaufmanns Werner Voelzke in
Stettin wird nach erfolgter Abhaltung
des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Stettin, den 14. November 1944. Amtsgericht. .
Tinten. 629 Amtsgericht Zinten, den 8. November 1944.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Anng Tobien geb. Woelk in Ludwigsort, Ostpr., ist Ter⸗ min zur Prüfung der nachträglich an⸗ gemeldeten Forderungen und Schluß⸗ termin auf Mittwoch, den 20. Dezember 1944, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Zinten, Zimmer 2, bestimmt. Der Ter⸗ min dient zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters und zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis. .
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Deuntscher Reichs anzeiger
Grscheint an jedem Wochentag abends. monatlich 2à. 30 MM zuzügli tellgebühr. Anzeigenstelle , , ö an. in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Sm. Preis der einzelnen Nummer na
kosten 0 eM. Einzelnummern werden nur gegen
Bezugspreis durch die für Selbstabholer bei der Alle Postanstalten nehmen Vestellungen ch Umfang. Der Einzelp . 1 reis jeder ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. . Dale. arzahlu vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des So .
Preußischer Staats anzeiger
Nr. 261 Seruprec mme ar- 12 42 45
x —
Inhalt des amtlichen Teiles: 2 Deutsches Reich Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag—
nahmten Vermögen. — Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Anordnung des Reichsbauernführers über Ergänzun Mitgliederkeises der brauwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Anordnung über die Preisbildung im Ofensetzerhandwerk, Vom 17. November 1914.
Amtliches De ut s ch es Reich
Bekanntmachung 93
Das Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklarten Personen wird gemäß § 2 if des. Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480 in Verbindung mit 5 1 der Ver⸗ ordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des ö in der Ost⸗ mark vom 11. Juli 1939 (RGBl. J S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt: .
Betanntmachung Reichsanzeiger vom Nr. vom
13. 10. 114 241 14. 10. 1942 9. 8. 1haz
1. Bauer, Alfred Karl Friedrich 2. Kirsten, Rose Freia Marion 3. Burghauser, hugo... 2. 10. 1943 . Baumgarten, Johann. 10. 10. 1944
Berlin, den 20. November 1944.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Günther.
234 J. 10. 1943 237 21, 10. 1944
Bekanntmachung Auf Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480 in Ver⸗ bindung mit 5 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsängehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig-
keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. 1
S. 1235) werden im Einvernehmen mit dem Reichsminister
des Auswärtigen folgende Personen der deutschen Staats⸗
angehörigkeit für verlustig erklärt: 1. Böhm, Käthe, geb. von Mallesch, geb. am 5. 2. 1886
in Altona, letzter inländ. Wohnsitz: Hannover, Georg⸗
straße ö5l, . . 9 2. Ebner, Josef, geb. am 24. 3. 1904 in Birkingen
(Baden), letzter inlaͤnd. Wohnsitz: Jestetten (Baden). 3. Fbner, Hedy, geb. Rütti, geb. am 12. 10. 1968 in
Balsthal, Kanton Solothurn (Schweiz),
ischbein, Anna Gesine, geb. Roͤhrs, geb. am 5. 3. S889 in Bremen, letzter 4 Bremen, Park⸗ traße 70, zul. Schleifmühle 80, ; — 3. zen 6 rg, Klara Frieda, geb. Lehmann, geb. am I3. 3 1898 in Bern (Schweiz), letzter inländ. Wohnsitz: Wien X, Sickingengasse 12 . Herzenber ? äh d, geb. am 30. 4 1927 in Wien, ; . n, Th iiste f geb. am 5. 12. 1883 in Flens⸗ urg, letzter inländ. Wohnsitz: Flensburg⸗Minvik, Jvedter olz 17, ĩ
( * sen, ö, Adelheid, geb. Nahnsen, geb. am 1. 1894 in Flensburg,
r 6 anssen, 6, Anna Katharina, geb. am 5. 8. 1924 in Maasbüll (Schlesw.⸗Holstein),
ö
Madrid, . , Konrad Walter, geb am 19. 9. 1908
m Nürnberg letzier inländ. Wohnfit; München, Schwan- thalerstr. 471I, ᷣ
; 2 . am 2. 1. 1902 ir München,.
Ritter, Henriette, geb. w berg, geb. am 17. 4 1890 in Hamburg, letzter inländ. Wohnsitz: Hamburg, w ihe 100 Kl. . . .
ö . ger, Philipp, geb am 16. 3 1899 in Plattẽn bej Karlsbad, letzter inländ. Wohnsttz; Geburtsort, hf en ger, Alice, geb. am I. 1. 1924 in Kẽzdiva⸗
ly (Ungarn), ; ; Erh ö j n . . . geb. am 12. 7. 1927 in Kézdivasarhely (Ungarn). . Das Vermögen vorstehender Personen wird als dem Reiche verfallen erklärt. . V Berlin, den 20. November 1944.
Der Reichsminister des Innern.
Berlin, Donnerstag, den 23. Nyvember,
des Brauwirtschaftsverbände. Soweit diese Betriebe bisher Mit⸗ der nunmehr zuständigen Zusammenschlüsse ersetzt oder abge⸗ ⸗ 194
gesetzes herstellen. 185 11. 8. 1843 . 8.
FJanssen, Ursula Anneliese, geb. am IJ. 7. 1926 in
Anna Maria, geb Stegmüller, geb.
eis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile l. 1 M, einer dreigespaltenen 9 imm breiten Petit⸗Zeile 1. 85 Mt. K die Anzeigenstelle Berlin S WMö8, Wilhelmstr. 30 / , an.
e
zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetibruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — PVefristete Anzeigen milssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
e sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckrei ein⸗
Anordnung des Reichsbauernführers Betr.: Ergänzung des Mitgliederkreises der brauwirtschaft⸗ lichen Zusammenschlüsse Auf Grund der 88 1 und 2 der Verordnung über Aende⸗ tungen in der Marktorganisation der Ernährungswirtschaft vom 22. September 1943 (RGBl. I S. 545) ordne ich mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Land⸗ wirtschaft folgendes an: . 8
(I) Die Betriebe, die gewerbsmäßig Essenz⸗ Limonaden (Brause⸗Limonaden mit Geschmackstoffen, Kunstwasser⸗Limo⸗ naden und Schankbrausen), Halberzeugnisse für Essenz⸗Limo⸗ naden oder Tafelwässer herstellen, ö am Quellort abfüllen oder diese Erzeugnisse verteilen, sind Mitglieder der
glieder der Gartenbauwirtschaftsverbände waren, erlischt diese Mitgliedschaft. .
(2) Anordnungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft, die sich auf diese Betriebe beziehen, bleiben rechtswirksam, solange sie nicht durch Anordnungen
ändert werden. ; n. 56 (3) Die Hersteller von Süßmosten und Fruchtsaft⸗Limo⸗ naden bleiben Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsverbände. ( Die Bekanntmachung des Vorsitzenden der Hauptver⸗ * der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 19. Juni — RN VBl. S. 241 — ist nunmehr gegenstandslos. . 5 Mitglieder der Brauwirtschgftsverbande sind ferner die Betriebe, die bierähnliche Getränke im Sinne des Biersteuer⸗
533
Diese Anordnung tritt am sichenten Tage nach der Ver— kündung in Kraft.
Berlin, den 8. November 1944. . Der Reichsbauernführer.
d ,
— —
Anordnung über die Preisbildung im Ofensetzerhandwerk Vom 17. November 1944
Auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichs kommissars für die Preisbildung — (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet: . Festpreis verträge .
i n r sollen grundsätzlich in Festpreisverträgen, d. h. zu i Rin tet gebern für die einzelnen Leistungen fest vereinbart sind, übernommen und vergeben werden.
§8 2 Preise für Regelleistungen 1) Für Regelleistungen bei Neusetzungen, Umsetzungen und i . ieflh Hen die n bexechnet werden, die in den durch die Preisüberwachungsstellen für ihren Bezirk erlassenen oder noch zu erlassenden Höchstpreislisten zugelassen sind. 6 (*) Für Arbeiten, die mit Regelleistungen vergleichbar sind, dürfen höchstens Preise berechnet werden, die den Höchst⸗
abweichungen entsprechen. 83 . ., Zu kalkulierende Preise .
Soweit Regelleistungspreise nach 8 2 nicht festgesetzt oder ö nicht zu ermitteln sind, . Dfensetzer⸗ arbeiten im Leistungsvertrage die Preiserrechnungsvor⸗ schriften der 85 4 bis 6. ;
51 32 . Preisberechnung .
Der Preis für die im 5 3 angeführten Arbeiten ist im Wege einer Vorkalkulation zu berechnen, die mindestens folgendermaßen, zu gliedern ist:
A. Verrechnungspreise der
(Materialien). ; Stundenverrechnungspreise. 1 Verrechnungspreise der durch den Handwerker ge⸗ lieferten ,, tände. ö Verrechnungspreise der Nachunternehmerleistungen.
Angebotspreis
§8 5 Ansatz der Breisbestandteile
B. C. D.
abends
reisen, die vor Ausführung des AÄuftrages mit den
preisen für Regelleistungen unter Berücksichtigung der Kosten⸗
verwendeten Werkstoffe
Neichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1918 Postjchecttonto: Verlin 41821
1944
Zu A. Verrechnungspreise der verwendeten Werkstoffe (Materialien):
1. Werkstoffe (Materialien) sind die unmittelbar in die Leistung eingehenden Stoffe.
2. Sie dürfen nur in den Mengen angesetzt werden, die den Grundsätzen sparsamer und wirtschaftlicher Betriebs⸗ führung entsprechen. Der Verarbeitungsverlust (Bruch, Verhau u. a.) darf beim Mengenansatz in angemessenem Um⸗ fange, jedoch höchstens mit 3 v. H. berücksichtigt werden.
3. Der für die Werkstoffe (Materialien) zulässige Ver⸗ rechnungspreis umfaßt den Einstandspreis (Einkaufspreis abzüglich aller Rabatte, jedoch unter Belassung des Kassen⸗ stontos und des Umsatzbonus und zuzüglich der unmittelbaren Bezugskosten wie Fracht, Rollgeld usw. bis zum Lager des Handwerkers und der Auf⸗ und Abladelöhne) sowie einen Zuschlag von höchstens 20 v. H. des Einstandspreises zur Ab⸗ geltung der Transportkosten der Werkstoffe vom Lager des Handwerkers auf die Baustelle, der mit der Beschaffung, Lagerung und Verwaltung zusammenhängenden Gemein⸗ kosten, für Wagnis und Gewinn sowie für die Umsatzsteuer. Bei Anlieferung der Werkstoffe unmittelbar zur Baustelle darf der Zuschlag auf den Einstandspreis, d. i., der Netto⸗ Einkaufspreis frei Baustelle unter Belassung des Kassen⸗ skontos und des Umsatzbonus und zuzüglich der Abladelöhne, höchstens 10 v. H. betragen.
Zu B. Stundenverrechnungspreise:
1. Bei der Errechnung des Angebotspreises dürfen nur Fertigungszeiten angesetzt werden, die den Grundsätzen spar⸗ samer und wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen. Soweit durch den Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen für einzelne Leistungen
Höchstfertigungszeiten vorgeschrieben werden, dürfen sie nur
dann angesetzt werden, wenn der Betrieb mit geringeren
Zeiten nicht sein Auslangen finden kann.
2. Der Stundenverrechnungspreis umfaßt den Fertigungs⸗ lohn, die gesamten sozialen Aufwendungen, die anfallenden Gemeinkosten einschließlich des Entgeltes, des Handwerks⸗ meisters für Leitung und Ueberwachung seines Betriebes, Wagnis und Gewinn sowie die Umsatzsteuer.
3. Die Stundenverrechnungspreise dürfen höchstens mit den Werten der folgenden Tabelle berechnet werden
Stundenverrechnungspreis in Rpf. a) bei Lieferung der b) bei Lieferung der Werkstoffe durch Werkstoffe durch den Unternehmer den Auftraggeber
Gesetzlich zulässiger Stundenlohn
Rpf.
130 140 160 165 175 1885 200 210 220
115 125 140 150 160 170 185 195 205
bis 60
61 — 70
71 — 80
s1— 90 91100 101-110 111-120
121 4130
131 und darüber
4. Der Ermittlung der Stundenverrechnungspreise find die gesetzlich zulässigen Löhne zugrunde zu legen. Als . gelten nur die Löhne, die den Zweiten Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der K VO. vom 12. Oktober i939 (RGBl. 1 S. 2028 entsprechen. Sobald die Löhne durch eine Tarifordnung oder sonstige Anordnung des zuständigen Reichs- oder Sondertreuhänders der Arbeit neu geordnet werden, sind der Ermittlung der Stundenverrechnungspreise grundsätzlich die neuen Löhne zugrunde zu legen. Wenn jedoch die am Stichtag des Lohnstops (16. Oktober 1939) zulässiger⸗ weise gezahlten Löhne über den neuen Tariflöhnen liegen, so dürfen die Betriebe die Stoplöhne, solange sie diese fort⸗ zahlen dürfen, auch der Ermittlung der Stundenverrechnungs⸗ preise zugrunde legen. Hat der zuständige Reichstreuhänder im Einzelfalle eine Lohnerhöhung genehmigt, so darf der Erhöhungsbetrag ohne vorherige Ausnahmebewilligung durch die zuständige Preisüberwachungsstelle nicht berücksichtigt werden. Leistungszulagen dürfen berücksichtigt werden, wenn sie bereits am 16. Oktober 1939 zulässigerweise bezahlt worden sind. Erst nach dem Inkrafttreten des . gewährte Leistungszulagen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn ihnen eine entsprechend höhere Leistung gegenübersteht.
5. Mehrarbeits⸗ (Ueberstunden⸗, Sonntags⸗, Feiertags ⸗ und Nachtarbeits) Zuschläge sowie die Erschwerniszuschläge dürfen mit den in den Tarifordnungen festgelegten Hundertsätzen auf die Stundenverrechnungspreise aufgeschlagen werden, wenn der Auftraggeber bei Abgabe des Angebotes auf den Ansatz von Mehrarbeitsstunden aufmerksam gemacht wurde und dazu sein Einverständnis gegeben hat. .
6. Bei Akkordleistungen dürfen der Ermittlung der Stunden⸗ verrechnungspreise nur Löhne zugrunde gelegt werden, die höchstens 30 v. H über den gefetzlich zulässigen Zeitlöhnen liegen, und zwar auch nur dann, wenn den höheren Ansätzen eine nachweislich höhere Leistung, als sie im Stundenlohn bei sparsamer und wirtschaftlicher Betriebsführung normaler⸗
J. A.: Günther.
. Für den Ansatz der im 5 4 angeführten Bestandteile de Angebotspreises gilt folgendes: .
weise erzielbar ist, gegenübersteht.