K . . . 2 2 . — . .
Reichs ˖ und Staatsanzeiger Mr. 261 vom 23. November 1944. S. 2
—
7. Die Fertigungsstunden der Lehrlinge dürfen höchstens mit folgenden Stundenverrechnungspreisen in der Preig⸗ berechnung angesetzt werden:
Stundenverrechnungspreis in Rpf. a) bei Lieferung der b) bei Lieferung der Werkstoffe durch Werkstoffe durch den Unternehmer den Auftraggeber
Lehrjahr
46 50 6 70 ; 85 o6
Mehrarbeitszuschläge dürfen bei den Stundenverrechnungs⸗ preisen für Lehrlinge nicht berechnet werden.
8. Betriebsinhaber und Konzessionsträger dürfen für ihre handwerkliche Mitarbeit höchstens die Stundenverrechnungs⸗ preise berechnen, die den Sätzen für den zulässigen Lohn des besten Gesellen in der nächsten Lohnstufe in,, . In Betrieben ohne Gesellen ist der örtlich zugelassene vergleich⸗ bare Gesellenlohn entsprechend zugrunde zu legen.
9. Soweit Betriebe bis zum Inkrafttreten dieser Anordnung niedrigere als die nach Abs. 3 zulässigen Stundenverrechnungs⸗
preise den Auftraggebern berechnet haben, dürfen sie diese
nicht ohne vorherige Ausnahmebewilligung erhöhen.
Zu C. Verrechnungspreise der durch den Handwerker gelieferten Einrichtungsgegenstände:
1. Einrichtungsgegenstände . höchstens zu Brutto⸗ listenpreisen zuzüglich eines Zuschlages von 5 v. H. für die Transportkosten vom Lager des Handwerkers zum Auf⸗ stellungsort berechnet werden. .
2. Einrichtungsgegenstände, für die keine Bruttolistenpreise bestehen, sind zum Einstandspreis zuzüglich eines ZJuschlages von höchstens 20 v. H. anzusetzen. Durch den Zuschlag sind die Kosten des Transportes vom Lager des Handwerkers zum Aufstellungsort, die Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie die Umsatzsteuer abgegolten. Der Einstandspreis zuzüglich des Zuschlages darf jedoch den verkehrsüblichen Einzelhandels⸗ preis für den betreffenden kimi ee nf um höchstens 5 v. H. überschreiten.
Zu D. Verrechnungspreise der Nachunternehmerleistungen:
Nachunternehmerleistungen sind mit dem Rechnungsbetrage des Nachunternehmers zuzüglich eines Zuschlages von höchstens 6 v. 5. für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie für die Umsatzsteuer anzusetzen. .
§56 Außerhalb des Angebotspreises verrechenbare Kosten
Außerhalb des Angebotspreises dürfen gegen gesonderten Nachweis die Lohnnebenkosten (Wegegelder, Trennungsgelder, Auslösungen, Kosten für Wochenendheimfahrten, Unterkunfts-. und. Uebernachtungsgelder usw.) in tatsächlicher, jedoch höchstens nach der Tarifordnung zulässigen Höhe verrechnet werden.
Auf diese darf nur ein Zuschlag von 2,04 v. H. für die Umsatzsteuer berechnet , schlaa 36 3
§87 Verrechnung der Stundenlohnarbeiten
Für die Verrechnung der Stundenlohnarbeiten gelten die in . vom Reichskommissar für die Preisbildung er⸗ lassenen Vorschriften.
§8 8 = Anwendung der Kriegswirtschaftsverordnung
Die Vorschrift des 5 22 KWO,. ist zu beachten. Dem— entsprechend sind die bezirklich festgelegten oder festzulegenden Höchstpreise für Regelleistungen sowie die in dem Z 5 dieser Anordnung zugelassenen Zuschläge und Verrechnung preise zu unterschreiten, wenn dies die Kosten- und Ertragslage des Betriebes notwendig erscheinen läßt.
53 9 8 * Zahlungs⸗ und Lieferungsbedingungen.
(1) Er et Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Aus stellung der Rechnung, so dürfen keine Zahlungsaufschläge gefordert, versprochen oder gewährt werden.
(2) Wird Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Aus— stellung der Rechnung vereinbart und wird innerhalb dieser Frist Zahlung geleistet, so muß bei Rechnungsbeträgen von mehr als 100, — Rett ein Nachlaß von mindestens 1 v. H. des Rechnungsbetrages gewährt werden.
(3) Hiervon abweichende günstigere Zahlungsbedingungen öffentilcher Auftraggeber bleiben unberlihrt. ) .
(h Sonstige Vertragsbedingungen dürfen nicht zum Nach⸗ teil der Abnehmer verändert werden.
; §10 iechnungslegung
() Für alle Leistungen über 10. — RM ist dem Auftrag⸗ geber eine schriftlich spezifizierte Rechnung zu erteilen.
(2 Uebersteigt der Rechnungsbetrag 106, — RM, so ist auf der Rechnung soweit es sich m zu kalkulierende Leistungen handelt, die Nummer des dazugehörigen Kostenanfchlages anzugeben; sie ist in gleicher Wesse wie dieset zu gliwdern.
§8 11 Kostenanschlag
Zoweit der Angebotspreis bei zu kalkulierenden Leistungen 100, — RM übersteigt, ist dem Auftraggeber ein schriftlicher Kostenanschlag zu übergeben, der entsprechend dem Schema der Preißberechnung im g 4 gegliedert sein muß.
§ 12 Preis nachweis , , , nachgewiesen werden können. 1 ö. . , , , erteilten Rechnungen sind e e e, , , e
4
P
Leistungslohnes erreichbar ist. Wie die Truppeneinheit an den
eine Leistung. Hier aber können wir erfreulicherweise noch enorme
zierter Facharbeiter, der Einzelstücke zu bearbeiten hat, so ist das
Aufzeichnungen (Belegen, Abschriften der den Auftraggebern erteilten Rechnungen und Kostenanschläge, ,,, fünf Jahre lang aufzubewahren, soweit nicht nach
Bestimmungen eine längere Aufbewahrungsfrist vorge⸗ schrieben ist. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, aus dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch stantmt.
4 Ausnahmen Der Reichskommissar für die Preisbildung und die von ihm beauftragten Stellen können in volkswirtschaftlich begründeten Fällen oder zum Ausgleich unbilliger Härten Autnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
8 10 Durchführungs⸗ und Ergänzungsvorschriften Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung, Abänderung und Ergänzung dieser An⸗ ordnung erforderlichen Rechts und Verwaltungasvorschriften durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung, Teil J. .
§ 15 Inkrafttreten
() Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1945 in Kraft. Gleichzeitig treten bezirkliche Anordnungen und erteilte Aus- in, ,. außer Kraft, soweit fie höhere als nach diefer Anordnung zulässige Preise enthalten oder zulassen.
(23 Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten auch für laufende Verträge, ö, , der Handwerker seine vertraglichen 3 en bei Inkrafttreten dieser Anordnung noch nicht ersüllt hat. .
Berlin, den 17. November 1944. z U Der Reichskommissar für die Preisbildung. — Fi sch bö ck.
Millionen von Ristungsstunden jzusatzlich durch den gerechten Lohn Reichseinsatzstab der Arbeits⸗ und Leistungsbewertung
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitsęinsatz, Gauleiter Sauckel, vermittelte interessierten Dienststellen aus Partei, Staat, Wehrmacht und Wirtschaft einen Ueberblick über den Stand des . und die weitere“ Freimachung - von Millionen von Arbeitsstunden für die Rüstung, wie sie durch die lohnotdnenden Maßnahmen mit dem Ziele des gerechten Fronten im Laufe des Krieges allmählich einen größeren Kampf⸗ abschnitt bewältigen lernen ait 1 muß nun, da die zahlen⸗ n c Neugewinnung von Arbeitskräften d, begrenzter wird, der einzelne Schaffende mit einem größeren Leistungsab⸗ schnitt fertig werden. Wer weniger Zeit. und weniger Material beisgleicher Qualität des Produktes braucht, macht aus der Arbeit
Reserven erschließen, wie sich bei langjährigen, schon vor dem Kriege begonnenen Versuchen in Richtung auf den gerechten Leistungslohn ergeben hat. In enger Zusammenarbeit mit DAF. und Rüstungsministerium sowie den sonst beteiligten Stellen von Partei, Stgat, Wehrmacht und Wirtschaft sollen diese ersolg⸗ reichen Versuche nun überall im Reich auf einer größeren Platt⸗ form ausgewertet werden. Gewiß bleiben Lohnstop und Preisstop im Kriege weiterhin dringendes Gebot. Wenn aber der dentsche Schaffende durch Mehrleistung mehr verdient dann soll ihm das auch zugute kommen. Ein Schema kann es dabei freilich nicht geben, sondern die Mehrleistung kann ihre Lohnwürdigkeit immer nur daun finden, wenn gemessen und bestätigt ist. Das soll nach sozialistischen Gesichtspunkten von Betrieb zu Betrieb geschehen. Wenn es z. B. bisher vielfach so war, daß ein Hilfsarbeiter nur deshalb, weil er an einer ständig verbesserten Maschine rein mechanische Leistungen vollbringt, lediglich aus dieser technischen Verbesserung heraus mehr Lohn erzielte als ein Angelernter, und der wieder aus ähnlichen Gründen mehr als ein qualifi⸗
eine Ungerechtigkeit, die zu Reibungen führt und beseitigt werden muß. Es geht dabei um die Ablösung der überwundenen klassi—⸗ schen Dreiteilung: Ungelernter, Angelernter und Facharbeiter durch das Messen der Arbeit nach Wert und Zeit. Praktische Ver⸗ suche in den Betrieben haben hier durchschnittliche Lei tungs: steigerungen von über 27 7, ergeben. Betriebe, die zunächst nicht gern an diese lohnordnenden Umstellungen herangehen wollten, möchten sie jetzt nicht mehr in Der Schaffende selbst aber hat auch hier wieder bewiesen, daß er für das sozialistisch Gerechte immer erständnis hat. So sind denn nun im Reich zunächst 11700 Betriebe für die lohnordnenden Maßnahmen vorgesehen; in mehreren hundert sind sie schon angelgufen. Zur ef led Hung der Durchführung wurde auf Anordnung von Reichsleiter Dr. Ley und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Sauckel, ein Reichseinsatzsteb der Arbeits- und Leistungs bewertung eingesetzt, der als „Stoßtrupp“ seine er⸗ fahrenen Spezialisten in die Betriebe entsenden wird. Gelingt es auf diess Weise, auch nur bei 19 Milllonen Schaffenden 10 * Zeit einzusparen, und das ist' bei der überalterten angenblick⸗ lichen Regelung durchaus möglich, so bedeutet dies die Ge⸗ winnung von einer Million neuer Arbeitskräfte, ohne daß ein Mensch mehr in die Betriebe hn oder eine Maschine oder ein Raum oder eine Versorgung mehr gebraucht werden würde.
Der Weg zu kurzen Lieserzelten Von der Einzelfirma zur Firmenreichsgemeinschaft
Eine für die Kriegswirtschaft untragbare Vergeudung von Material, Arbeitskräften und Kosten wurde früher bei der Kon— struktion von Fertigungsmitteln getrieben. Die Normung erfaßte nach und nach die Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Prüf und Meßgeräte und Lehren. Bei den Vorrichtungen jedoch, wie sie zum Bohren und Spannen der Werkstücke verwendet werden,
anschläge fortlaufend zu numerieren und aufzubewahren.
( Geschäftsbücher sind nebst allen zu ihnen gehörigen
sonstigen
ↄrichtamttiches Aus der Verwaltung Jett Säumnis juschlag ab 100 Ren versüumter Steuern
Von der Erhebung des Säumniszuschlages ist nach einem Rund⸗ erlaß des Reichsfinanzministers vom 8. November 1944 — 8 1459 — 181 iz 6. — FiGthi. 1514 Nr. h S. 565) bei den- enigen Steuern, die von Finanzämtern oder Hauptzollämtern Zollämtern) erhoben werden, h n, wenn der , . er der Berechnung des r, e ge. lags zugrunde zu legen ist, weniger als 109 RM bei derselben Steuerart beträgt. Wird Stundung erst nach dem Eintritt der Fälligkeit beantragt und be⸗— willigt, so ist der 8, verwirkt. Durch den Rund- erlaß wird der bisherige Zustand fine g geändert, daß der bisherige Betrag von 25060 Hi auf den schon ursprünglich ein⸗ mal maßgebend gewesenen Betrag von 100 H. , etzt wird. Der höhere Betrag hatte sich in der Praxis a nicht be⸗ währt, weil durch ihn die . ahl der Steuerversäumnisse von Steuersãumniszu chlag nicht er k worden war.
Fortschreibung des Einheitswertes aus Anlaß der . ; Gewinnabführung
Die Einheitswerte des Betriebsvermögens werden lt. , n Erlaß vom 24. 10. 1914 (RStBl. Nr. 55 vom 14. 11. 1944) bei einer Erhöhung des Betriebsvermögens fortgeschrieben, wenn die Wertgpenzen überschritten sind. * NM Ii r ü snn können die Vornahme der Wertfortschrei⸗ bung begntragen. Ist die Antragsfrist abgelaufen, so ist die Wertfortschreibung für Zwecke der Gewinna r ej von Amts wegen — gegebenenfalls durch Anregung des Steuerpflichtigen — durchzuführen. Durch § 11 der Steuervereinfachungs-Verordnung vom 14. 5. 1944 sind die Wertgrenzen wesentlich erhöht worden. Die Vornahme von Wertfortschreibungen ö. dadurch auf wenige Ausnahmefälle beschränkt worden. Diese Vorschrift ist auf alle , anzuwenden, die am 15. September 1944 noch nicht durchgeführt waren. Anträgen auf Wertfortschrei⸗ bungen des Einheitswertes des Betriebsvermögens auf den 1. 1. 1945 oder einen früheren Zeitpunkt für die Zwecke der Gewinn⸗ abführung ist auch dann zu entsprechen, wenn die bisher geltenden Der g een überschritten und die Anträge spätestens bei Abgabe der Gewinndcbführungserklärung gestellt worden, sind.
stoffe des Werkstücks an. Die Hersteller von
scher Seite zur Ver
Fällen sind auch Neuveranlagungen der Vermögenssteuer vorzu⸗ nehmen. . .
—
lagen die ng am längsten im argen. Jede Firma entwickelte ,,, Vorrichtungen, und außerdem griff man bei der Konstruktion neuer Werkstücke meist nicht auf die vorhandenen Modelle zurück, sondern konstruierte auch hier munter darauflos mit dem , , daß viele unter großem Zeit⸗ und Arbeitsauf⸗ wand geschaffene Vorrichtungen zal neun auf den Schrotthaufen wanderten. Die. Werkzeugmacherei aber war stets überlastet, und weil sie nicht Schritt halten konnte, wurden wichtige Termine versäumt. =
Hier steckten im Produktionsprozeß noch erhebliche Leistungs⸗ reserven, die ausgeschöpft werden müßten. Den Weg dazu wies das Reichs luftfahrtministerium durch Gemeinschaftsarbeit, über deren Methoden und Ergebnisse Fliegerhauptingenieur Welt⸗ meyer vor der Technisch ⸗Literarischen n , f sprach. Heute steht nicht mehr wie im Zeitalter des Liberalismus die einzelne Firma im Vordergrund: sie ist nur ein Teil des Ganzen, der allumfassenden Firmenreichsgemeinschaft. ministerium hat nun die bei der einzelnen Firma übliche Art und Weise der Fertigungsmittelkenstruktion ins . übersetzt und auf sämtliche Firmen im Reich übertragen. Es hat Werknormen und allgemeine Fertigungsmittel seit längem als Banunterlage bei der Fertigung von Luftwaffengerät anerkannt. Auch aus diesem Grunde mußte zwangsläufig ein Maßstab für die Be⸗ wertung von Konstruktionen geschaffen werden, die in der Form von Werknormen . werden. Diese Aufgabe erfüllen die Fertigungsmittelkennblätter. In ihnen wird das Einsatzgebiet durch n , ut en und Eigenschaften festgelegt, und war kommt es auf die Baumaße, die Toleranzen und die Werk⸗ J ertigungsmitteln ihren el, mne, . enn, e, unter Berück⸗
liefern in t att festgehaltenen Daten. Zur besseren
sichtigung der im Kennb
Uebersicht ist ein Verzeichnis geschaffen worden, 7. dieses Er⸗
ahrungsgut in dreierlei Richtung unterteilt: nach Bildern, nach Fachworten und nach den Seitenzahlen oder , ,,, des Kennblatts innerhalb des gesamten Werks. Damit Bedarfs⸗ deckung und Bestellung von der Verbraucherseite her organisch auf wenige rer fh rn, rr werden und damit schnell die für eine wirtschaftliche Produktion erforderlichen hohen Stück⸗ zahlen herauskommen, liegt dem Lieferverzeichnis eine Uebersicht über die Hersteller bei, die sich auf bestimmte Teig spe ch haben. — Um ein praktisches Beispiel zu nennen: Vie in nn, spannvorrichtung Din 80 G66 ergibt nach der Werbeschrift des Herstellerwerks bei 50 Werkstücken eine Ersparnis von rund 80 r; an Material und 30 „ an Arbeit in Büro und Werkstatt, was gleichbedeutend ist mit kürzeren Lieferterminen.
. Breissenkung bei übermäßigen Gewinnen!
Anläßlich der rechtlichen Beurteilung eines Preisverstoßes, der bei dem Absatz eines Putzmittels erfolgt war, führte das Reichs= gericht in grundsätzlicher Beziehung aus: 53 ;
In jedem Falle muß der Preis der Grundregel des 22 Ko. entsprechen; . unter Berücksichtigung der Pflichten, die der Krieg jedem einzelnen auferlegt, gerechtfertigt sein. Ber Ver⸗
käufer kann sich demnach nicht immer darauf berufen, daß ber von
ihm geforderte Preis den sonstigen Preisvorschriften entspreche oder von der Preisbehörde nicht beanstandet worden 5 Der Preis ist vielmehr auch dann e eh wenn besondere Umstände, etwa eine erhebliche Umsatzste Finn, 4 übermäßigen Gewinnen. führen. Das bedeutet natürlich nicht, 1 jede Umsatzschwankung die Bestimmung eines neuen Preises zur Folge haben müßte. Sie muß aber dann vorgenommen werden, wenn die Umsatzsteigerun
einige Zeit angehalten hat und sich die weitere Entwicklu 1 einiger Sicherheit überblicken läßt. (36 D 289/44. — 23. 10. 944)
— — — — — ——
Devisenbewirtschaftung
¶Devisenrechtliche Vehandl alandi . rr ner n, n .
Durch Runderlaß 36,44 D. St. — R. Et, vom 16. November 1944 hat der Reichswirtschaftsminister Vorschriften über die devisen= rechtliche Behandlung von Unternehmen erlassen, die infolge der Kriegsberhältnisse ihren Sitz vom Ausland in das Inland verlegt oder im Inland Ausweich⸗ oder Abwicklungsstellen errichtet haben. Der Runderlaß stellt klar, daß die ,, oder Abwicklungs⸗ stellen bzw. die in das Inland verlegten Unternehmen devisen= kechtlich Inländer sind, daß jedoch von ihnen verwalteten Vermögensmassen weiterhin als Vermögen von Ausländern zu behandeln, sind. Eine Ausnahme bilden lediglich diesenigen Vermögenswerte, die den gusgewichenen Unternehmen zur n fern g einer m , Tätigkeit im Inland von inländi⸗ t Herfligung gestellt oder devisenrechtlich freigegeben worden sind. Einzelheiten ergeben sich aus dem Runderlaß.
. ortium übernommen worden.
In diesen
Das Reichs üftfahrt⸗
Reicht · imd Staats anzeiger Nr. 261 vom 23. November 1944. 8. 3
Neue dänische Staatganleihe
Kopenhagen, 29. November. Der n. Staat bringt mit Wirkung vom 15. d. M. eine neue Anleihe im Betrage von Sh Mill. Kr. heraus bei einer Laufzeit von 50 ahren. Die setz dänische Staatsankeihe lautete auß 69 Mill, Kr. und hatte eine Laufzeit von 40 Jahren. Der Zinssatz ist auf 4253, der Emissionskurs auf 100 36 sestgesetzt worden. Von der Anleihe. 61 2 Mill. Kr. breits fest von einem dänischen Bankenkon⸗
England bittet um schonende Behandlung — UESal. bedrohen alle Exportmõöglichleiten
Genf, 21. November. Angesichts der Kampagne, die in den USA. gegen weitere Pacht- und Leihlieferungen an England ge⸗ führt wird, hat der englische Vertreter des, Beschaffun gs ministe=
riums in New York, Ben Smith, in einer öffentlichen Ansprache erklärt, England habe bisher 25. Mrd. Pfund Sterling für den
Krieg ausgegeben. Dahei habe sich Englands Außenhandel auf 30H *, der Ziffer von 1989 verringert. England habe seine ge⸗ samten Ersparnisse verbraucht und benötige, um solvent zu bleiben, 50 5 mehr Ausfuhr als vor dem Kriege. Smith ver⸗ wahrte sich laut „Daily Herald“ in diesem Zusammenhang gegen die Auffussung amexikanischer Exporteure, die jede Bemühung zur Hebung der englischen Ausfuhr als eine Verschwörung gegen mmeritanische Interessen betrachten. England habe vor dem Kriege den Amerikanern fast ein Viertel ihrer Gesamtausfuhr abgekauft, und nun wenn England in die Lage versetzt werde, seinen Außenhandel auf eine roh n zu bringen, könnten die USA. ihr gewinnbringendes Ausfuhrgeschäft nach England wieder aufnehmen. .
Britische Sorgen Über die USXzl.⸗Konkurrenz in Sildamerita.
Stockholm, 24. November. Der britische Export ist wertmäßig auf die Lälste und mengenmäßig auf 29 X des Jahres 1938 ge— sunken. Die englische Exportindustrie ist durch den Mangel an, Waren und durch die Beschränkungen, die durch das Pacht⸗ und Leihabtommen mit den USA. verursacht sind, in seinem Außen⸗ handel auf das äußerste behindert. Darum bemüht man sich jetzt englischerseits eh um eine Aufhebung oder Milderung der Be—⸗ dingungen des Pacht- und Leihabkommens. Von ihrer eigenen Regierung aber fordern die hritischen Exportfirmen weitgehendste Hilfe und vor allen Dingen größere Materialzuteilungen für die Ausfuhr. ⸗
gab beiti scen Handelskammern haben sich besonders in den üdamerikanischen Staaten über den Nachkriegsbedarf und damit im Zusammenhang über die eigenen Exportmöglichkeiten orien⸗ tiert. Die Brlten mußten feststellen, daß sie an diesen Märkten nur mit niedrigsten Preisen, mit sehr entgegenkommenden Kreditbedingungen und unter größtmöglicher Berliclsichtigung der Wünsche 3 fene rechnen können. Hier aber liegen in Au⸗ betracht der sehr , gestiegenen Produktionskosten gerade die größten Schwierigkeiten für den britischen Export.
—
Entschlossene Verteidigung italienischer Lira
Mailand, 22. November. Wie aus dem italienischen Haupt⸗ quartier gemeldet wird, hielt der n Ministerrat unter dem i. des Duce eine Sitzung ab. Der Duce gab einen Vericht über die politische und militärische Lage, der von Marschall Graziani ergänzt wurde. Nach einem Bericht des Finanzministers pan der Haushaltsplan für 191445 beraten. In einer Ent⸗ schließung bekannte . der Ministerrat zu einer entschlossenen Politik gefestigter öffentlicher Finanzen und einer energischen Verteidigung der Kauftraft der Lirg. Er richtete einen Appell an das ütallenische Volt, jede Spekulation zu bekämpfen, um die Währung als grundlegendes Symbol der Wirtschaftstapazität und der politischen Macht des Landes zu verteidigen, und bekräftigte seinen Entschluß, die Ersparnisse der Arbeiter vor jeder Gessihr
zu schützen.
Die Erfolge der Nahrungsmittelautarkie auf den Philippinen
Schanghai, 20. November. Seitdem Die Philippinen zum arsegsschauplatz geworden sind, ist das Nahrun smlttelproblem stärker denn je akut geworden. Schon vor der Landung der Ame⸗ rikaner auf Lente stellte das Versorgungsproblem die wichtigste Frage für die Regierung der Philippinen dar, da die Lebens mitteleinfuhr unterbrochen und die eigene Produktion infolge des großostasiatischen Krieges zurü fegen gen war. Obwohl die Bhilippinen ein sehr günstiges Klima und auch genügend Land zur Eigenerzeugung besitzen, versorgten sie sich nicht völlig selb⸗ tändig, sondern produzlerten Zucker und andere Kolonialprodulte
Wirtichaft des Austandes
schritt die Regierung folgerichtig den Weg der Autarkie, Als einziger Weg hierzu wurde die . Erhöhung der Anbagu⸗ flächen erkannt. Im Februar erließ Präsident Laurel eine Ver⸗ ordnung, wonach alle a, , . zwischen 16 und 60 Jahren zwangsmäßig zum Arbeiken auf dem Lande herangezogen wurden. Im März wurde ein beratender Ausschuß im zandwirtschafts⸗ ministerium gegründet, der sich besonders mit allen Fragen der Erhöhung der Lebensmittelproduktion zu befassen hatte. Gleich⸗ zeitig wurde ein wirtschaftliches Planamt errichtet, dessen Aufgabe darin beftand, die Preise so niedrig wie möglich zu halten und für eine bessere Verteilung der Lebensmittel zu sorgen. 3u weiteren Maßnahmen der Regierung gehört die Förderung der Produktion von Ersatzstoffen, die Errichtung von wissenschaftlichen Forschungs= räten, die Kontrolle über die landwirtschaftlichen Arbeiter und die laufende Beeinflussung der Stadtbevölkerung, sich in der Land⸗ wirtschaft zu betätigen. Während die Regierung auf der einen Seite alles daransetzt, um die Produktion von Reis, Mais, süßen Kartoffeln und Cassava jn steigern, sorgt sie andererseits auch dafür, daß die Lebensmittel besser verteilt werden, was z. T. in der Form von Zwangsaufkäufen gon. Reis durch einen be— sonderen Verband geschieht. Um die Tätigteit dieses Verbandes, noch zu steigern, hat die Regierung kürzlich einen Höchstpreis für Reis festgesetzt, der 209 Pesos für Is kg beträgt.
Börsenkennziffern
für die Woche vom 13. bis 18. November 1944
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennzifsern stellen sich in der letzten Woche (13. bis 18. November 1644) im Ver⸗ gleich zur Vorwoche wie folgt: Monats durchschniti Oktober
162, 12 57 9ꝛ los. 15.
lõs. 23
Wochendurchschnut vom 13 11. vom 6. 11 bis 18 11. bis 11. 11
162,0! 158. 05 i6ß6, o
158, 30
Attien turse ( ennziffer 1924 bis 1926 - 100) . Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr ..
Gesamt ...
Kursanivean der 499i gen Wertpapiere
Pfandbrieseec̃cc . Kommunalobligationen ... Dtsch. Reiche schatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7... Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Läuder ... Anleihen der Gemeinden.. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen. ;
162, 1 166, Oz 168,5
168, 32
102,59 102, 50
loꝛ, 3 los, 6 loz, iz oz, 3 104,15 168.1
0e, 0
102,50 loꝛ, 50
102,60
02, 13 04,98 lo3 o] oz. 3 lod, 52 lor, 96
103,12 107,47 103, 4 loz, 3 105,08 103,657
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 21. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G. 13323 B., Zürich Sys, G., Ss0, io B., Helo S6 60 ü., Gös,s9 B., Kopen— hagen 521, 5) G., 522,50 B., London 980 G., 99,10 M., Madrid zh, 6 G., 236,6, V., Mailand 9,9 G. 169,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50 905 B., Stockholm 594,50 G. 95,89 B., Brüssel 3h9, 69 G., 4090,40 B. . Budapest, 21. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 V, Berlin 136,20, Bukarest — — Helsinti — — London — Mailand 13,62, New Jork — — Paris — — Prag 13,52, Preßburg 11,71, Sofia — — Zagreb 6861, Zürich 80, 2 ,.
London, 22. November. (D. N. VB.) New York 4,0217. —– 4.03), Spanien (offiz.) 44, 0, Montreal 4, 43 - 4,47, Schweiz 17, 39 - 17,40, Stockholm 16,85 —- 16,95, Lissabon ——, Rio de Janeiro
S2 S4 u. * (D. N. B.) III. 40 Uhr. Paris 7,60,
Zürich, 21. November. ᷓ t London Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel C9, 235, Mailand Berlin 172,650,
2A, n)5 B., Madrid. zo, 75, Holland 22006 ̃ Tissabon 17ů 1, Stockholm 10251. Oslo gs, 62 3, Kopenhagen 90,37 14, Sofia 5,37 1, Prag 17,25, Budapest 194,50, Zagreb s, zz,“ Istanbul. 3 s, Butarest. 2 57 z, Delsinti ,s, Pre burg 15,90, Buenos Aires 9000, Japan 19100, Rio 22.3530 B. Kopenhagen, 21. November. (D. N. B.) London 19324, New ork 4,79, enn 191,80, Paris 10,6, Antwerpen 76, so, Zürich 11,28, Rom — — Amsterdam 25470, Stockholm 114,153, Oslo 109,00. Helsinki 9, 5, Sofia — —, Madrib — —, Bukarest — —.
Alles Brlefkurse. Stockholm, 21. November. (D. N. B.) London (16, 86 G., G., 168, 59 B., Paris —— G.
1s, 55 V. Bertin 157,60 nom. , W, Vrüssel — G.,. — — B., Schweiz. Plate O7 o
nom. G., 97, so B., Amsterdam — — G., — — B., Kopenhagen
10M, oo ß.
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ö. B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid — — G. Türkei D , en dis ' ., is, ss B. Bu ends les 1c, 5s G.,
London, 22. November. (D. N. B.) Silber Barren promyt 25,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Golb 163 /—.
Sn ertin festgestellte Notierungen sur telegraphische Aus zahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung
Aegypten (Alexandrien und airo) ..... ...... w ,. Afghanistan (Kabul) .... Albanien (Tirana) 246 Argentinien (Buenos Aires) .. Australien (Sidney) .... .... Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) ... Britisch⸗Indien (Bombay ⸗Cal⸗ cutta] ...... 8 — 244. Bulgarsen (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) .... England (London) Finnland (Helsinfi) ..... ..... Frantreich (Paris) ... Griechenland (then) Dolland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) Iran (Teheran) Island (Reykjavih Italien (Rom und Mailand) . Japan (Tokio und Kobe) .. Kanada (Montreal, ...... 4. Kroatien (Agram) ..... ..... Neuseeland (Wellington) .... Norwegen (Olo) ... .... 24 Portugal (Lissabon) .. ...... Rumänien (Bukarest) .... ...
ern . Serbien (Belgrad) ..... . Elowakei (Preßburg) Spanten (Madrid u. Barcelona) Sůüdasrikanische Union (Pretoria
und Johannisburg) — Türkei (Istanbuh .... ..... 52 Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika
(New York)
1
100 Afghani 100 Franken. 14Rap
1
100 Belga
ö.
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen
1
100 1090 Frs. 100 Drachmen
100 Gulden 100 Rialis 1090 isl. Kr.
22. November
Geld Briefs Geld 1
ägyyt. nd ö. ghyt. fu 1770
80,92 0,585
is, 6 zi, 0s 6 dg
18,79 0, v o, 5s
z9, 96
Fes.
austr. Pfund
Cruzeiro
engl. Pfund an n,
1,6685
182,70
1459 386, 12
132,79 145659 38,42
100 Lire 9,99 9, 99
190 Jen
1 1
1 neuseel. Pfd.
100 Escuda
8,55 kanad. Do lar — 00 Kuna 4, 995
S8 591 995
56,76
56,76 lo, 19
10, 19
00 Kronen
100 Lei — —
100 Kronen
100 Frs.
100 serb. Dinar 190 slow. Kr. 100 Pesetas
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 eso
569, 46
67,86 4393 8. 55 as gos as. 565
g, at 57, 85 4,995 8,591 as d 1,978
1, 199
1, 9s 1.201
1,9278 1.199
1ẽ Dollar — — —
Finnland
Britisch Indien Kanada
England, Aegypten, Südafrikanische Union , —— 2 — ! 289 rantreich .... ö ulgarien. ...... 42222 Australien, Neuseeland —— 222024
Vereinigte Staaten von Amerika ...... 4 Brasilien —— 2 —
4
—
Ausländische Geldsorten und Banknoten 4
20. November
Brie
18. 86 31 66 d. Sg
0, 0s
e ᷣ·¶·ᷣᷣᷣQKuͥ¶L ůů—— ůyupůůK—ᷣWC. , ,, Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten solgende Kurse:
Sovereigns 20⸗Francs⸗Stücke .... Gold⸗Dollars Aegyptische Amertkanische: 1000 — 5 Dollar 2 und 1 Dollar
Argentintsche ...... .
Australische .. Belgische Brasilianische ...... ..... Vritisch⸗Indische Vulgarische! 600 Lema und
darunter Dänische: große
10 Kr. und darunter Englische: 10 und darunter. Ilnnische .... ...... 5. Franzbosische Holländische Italitenische: große
10 Sire ..... 6966 Kanadische ... Kroatische Norwegische: 50 Kreu, darunter Rumänische 1000 Lei und
dog Si. , . p.. Schwedische: große
50 Kronen und darunter .. Schweizer: große
100 Frs. und darunter .... Serbische ..... n , ,, 5 Slowaktsche: 20 Kronen und
darunter... 5 Südafrifanische Union Türkische ..... ö
2
e252 n 2
222
S7, 0 G., 87, 90 B., Oslo 956 35 nom. G., 95,65 B., Washington
ür den Export. Da die wichtlgsten Lebensmittel bis dahin nicht
in genügender Menge auf den Philippinen erzeugt wurden, be⸗
Fentliche stellungen, x 8 24 nbsachen,
1. Untersuchunga⸗ und 8 dem, ke P * g. Mugtosung usw. von
4, is G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., s, s9 B., Rom —— G.,
Snentlcher Unzelger
Ungarische: 109 Pengö und darunter ; 6.
100 Peng
22. November Geld Brief 20,38 20, a6 für 16, 16 16 22 1 Stüc 4,185
1è ägyyt. Pfd 4, 89 1ẽ2Dollar 3 1èDollar — 1è1Pap.⸗Pes. 0, 44 1 austr. Pfd. 2,44 100 Belgas 39, 92 1 Cruzeiro 0, 08 100 Rupien 22,96 22,96
38,07 ĩ 3,07 52, 10 5, 10 1 engl. Pfd.
100 Finnmar 5,055 109 Frs. 4, 99 100 Gulden 182.70 1090 Lire 6 98 100 Lire 9, 98 1kanad. Dollar O, 99 100 Kuna 4, 9h 100 Kronen 66, 89
100 Let 1,66 1090 Kronen — 100 Kronen 59, 40 100 3 57, 83 100 Frs. 57,83 100 erb. Dinar 4,99
100 flow. Kr, 8, 58 1ẽ südafrik. Hfd. 4, 39 1 türk. Pfund 1,91
50. 7*
Geld
20, 88
ö. 16,16 .
100 Lewn 1090 Kronen 100 Kronen
7. ü se en, 1 We, gen, e eutuen,
9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
to. Gesanschatten K*. See dern..
4 Qommanditgesellschaften, 1
18. Unsan⸗= * 2 err, ,
onntinachungen.
richt, Zimmer 11,
8. Aufgeb ote
6704 —
2 J. 12/44. Uusgebot. Der Forst⸗ aufseher Hans Weldner in Krangen, Kreis Schlawe, hat das Aufgebot des
und das Sparkassenbu
erfolgen wird.
anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzuxielden . ch vorzulegen, ang nn widrigenfalls dessen Kraftloserklärung 10 Schlawe, den 16. No⸗ vember 1944. Das Amtsgericht.
) ß Lübbenau (Spreewald), haben das oss] Aufgebot des angeblich verloren⸗ Sparkassenbuchs Nr. 1350 der Hauptsparkasse der derlanstzz in, Lübben (3preewald) über 2034,11 Ii. ng, für den Händler Emil. Lehnigk in Lübben,
hi C M,
ür ihn ausgestellten, angeblich ver⸗ Fhöähs , d,, Sparlassenbuchs der R 3 kiesigen. Kreig⸗· und Stadtsparkasse Ratzeburg, Domhof 4, Nr. S887 über 12866, 8 eM beantragt, gebot des Der Inhaber des. Sparkassenbuches buchs Nr. 12611 auf den 21. März 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 11, anberaumten , , n, . eine Rechte anzu⸗ au melden und das r, r, ,
zulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos⸗ erklärung erfolgen . den 16. hꝛod hib 1944. Das Amts⸗ genfalls die gericht. 6 en wird.
(
Ratzeburg, beantragt. wird aufgefordert,
ten Term
Mamsell Martha
verloren , .
lautend auf ihren Namen, kunde Der Inhaber des Buches Kraftloserilärnig, der spätestens in dem sol den 26. März 195 vor- dem , . Ger
n seine Rechte wird. Schlawe, und das Sparbuch vorzulegen, Kraftloserklärung er⸗
bun i. Sbg. 13. November 100. Dag Amts gericht
cht anberaum⸗
Berichtigung.
richtig lauten: 25.
muß
In der Bekanntmachung des Amtsgerichts Wolfenbüttel, betr. Nie⸗ Aufgebot eines Hypothekenbriefes zu der Aufgebotstermin Mai 1945, nicht 1944. Vgl. Nr. 258 d. Bl. L. 18. 4. 1944.)
( Kleinbahnstr. 53, beantragt. Der In⸗ i n Lach (in ha, . ird aufgefordert, l'ue t des, gus⸗ haber der Urkunde w fgef Im
Spam 1945, 17 Uhr, vor dem unterzeichneten zem
Kinder, vorzulegen,
en wird. 10 Uhr, vor Lübben (Spreewald), den 16. No— vember 1944. i
t Das Amtsgericht. n x 96791. . Gemäß §z 8 der Verordnung vom 5. 16. 1947 — RGBl. 1942 Seite 573 — wird hiermit bekanntgemacht, daß an Stelle
Paul
anzumelden
poiht ; destens
05 z z. 1444. Uusgebot. Der Forst⸗ aufseher Hans Weldner in Krangen, Kreis Schlawe, als ger r er⸗ treter seiner am 19. Okto borenen Tochter Annegret Weidner, witwete hat das Aufgebot des aüf den Namen Lehnigk ihn Ein ret Weidner ausgestellten, an⸗ 3. 8 Selma; Balt ebli , , , Spar⸗
1
v6 1]
n
! in assenbuchs der hiesigen Kreis., und gierunqsoberbauinspetter Siadtsparkasse Nr. J3ih über 14 begntragt. Der Inhaber des Buches vird aufgefordert, spätestens in dem Woschech geb auf den 25. Mär 1045, vormittags Grünthaler Str.
in Marburg / La . 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗I durch Rechts an wa
Aufgebot. 3. F. 9. ,
1943 ge⸗ Lübbenau Hauptstr, 42, 2. ; . . , Fran births Alefelder geb. Nr. 23 in g,
übbengu, Bahnhofstraße, 4. Re⸗
jn nigk in Kassel, Hentzestr. 18, zun Ze
. Frau M ehnigk in Berlin N, 1. * vertreten t Dr.
44. . ehnigk in Briefes über die im Grundhuch von t 3 Gummersbach Blatt 6714 Abt. Ill eingetragene Hypothel von gefordert, J Ha, Gläubiger: J. P. iag, den 6.
Schuldner: 6 ühr richt,
Lotzestraße, e 116, —
eb. Lehnlgk van Rossum, Amsterdam,
Portland⸗Zement Fabrit .
rnst * G. m. b. H., ein neuer Brief erteilt
t worden ist. Mit der Erteilung dieses
Briefes ist der bisherige Brief kraftlos geworden.
Gummershach, den 19. November 1944.
ö Amtsgericht.
Martha
Bamberg,
Quenstedt in
han J ) ö Grundbuch für spätestens in dem auf den 28. März Baud 14 Vlatt */ eee 6 — ̃ ; ̃ er ttswitwe er Ktreissparkasse Gericht anberaumten Aufgebotstermine , ie a mn tg wipd *ufge er rh spätestens in dem des Kreises Herzogtum Lauenburg in seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ ga
2 ⸗ rkunde er jn Gundelsheim, in Erbengemeinscha für die Firma Fränkische Malzfabr Hilpert, offene schaft in Maineck,
19. September 1993 eingetragen. diese n, ist ein Grundschuld⸗ ellt. Die genannte Gläu⸗
bigerin hat das Aufgebot dieses Hypo⸗ des durch Kriegseinwirkung vernichteten thekenbriefes beantragt, weil der Hypo⸗ Verlust gegangen ist.
brief ausges
ekenbrief zu . Der Inhaber der Urkunde wird au pätestens in dem auf Diens⸗
Uufgebot.
Anna
Gundelsheim
und deren an , h Maria, und widrigenfalls die Lang, Andreas, Gaftwirtskinder, be c . Handelsgesell⸗ eine a er gf b 2100 GM (Briefgrundschuld), min ebenso viele Reichsmark, seit
Für
U ⸗
ebruar 1945, vormittags
den 17. November 1944. Amtsgericht.
vor dem , , Ge⸗ Sit ungsfaal Rr
ten Aufgebolstermin zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
d, anberaum⸗ seine Rechte an⸗
9683
1 Au gebot. . ; uus gel
die im
Band 29 Blatt 111 in Abt. III eingetragene Hypothek von 1000, = GM
für kraftlos erklärt worden.
wertungshypothek von kraftlos erklärt. :
— 1
5, 055
nvaliderer licherun ; 3b ant und 8...
Amtsgericht Siegburg.
20. November
Brie
20,46 ig 32
0, 099 28, 05
8, 05 59,30 5 075
urteil vom MN. Ok⸗
tober 1944 ist der Hypothelenbrief Grundbuch von . z
über
er.
9675 ⸗
Durch Ausschlußurteil vom 81. Ok⸗ tober 1944 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Neustadt⸗ Brandenburg Band 43 Blatt 1953 in , Nr. 1 än gegen gn A
uf⸗ M für
mitz gericht Brandenburg (HaveJ.
9706 Durch Beschlu Berlin vom 17.
boren am 22. . Okto
des Amtsgeri ovember 1944 ist
Emilie Schreiber r i,, . er zu Mar⸗
.
ge⸗
n rf Kreis Shitomir, ohne letzten
Wohnsitz im Inlande, . ges
Staatgange⸗ ehemaligen russischen Zaren⸗
reichs, für tot erklärt und als Zeit⸗ punkt des Todes der 31. Dezember
deutschem Recht
23. 44.
Amtsgericht Berlin.
he festgestellt worden. Die? er e ng. erfolgt nur mit Wirkun für die Rechtsverhältnisse, welche na zu beurteilen sind, und mit Wirkung für das im In⸗ land befindliche Vermögen. — 4566. II.
odes⸗
Berlin, den 17. November 19.44.