Floridsdorf, lautend auf Paula Dietz geb. Jarolim, mit einem letzten Buch⸗ stande von ca. RM 4800, = auf An⸗ trag d. Ing. Hans Dietz, Wien, 21. 3 nen, , 20 (47 T 92544 - 2).
23. Einlagebücher d. Zentralspar⸗ kasse d. Gem. Wien, 31. Simmering, mit Losungswort, lautend auf Karl Bayer, und war Nr. 700 299 mit einem letzten Buchstande von EAM 3221,85 und Nr. 703 74g mit einem letzten Buchstande von RM 3893,94, auf An⸗ trag d. Karl Bayer, Wien, 11., Hugo⸗ gasse 13 (47 T 928/44 — 2.
24. Einlagebuch Nr. 63 286 A d. ö d. Gem. Wien, 3A. Schottenring, mit Klausel, lautend auf Ida Brecher geb. Kopp, mit einem im Dparbuch ersichtlichen letzten Gut⸗ , von EM 696,20 (tatsäch⸗ icher letzter Kapitalsguthabenstand auf dem zugehörigen Konto HM 720,75), auf Antrag d. Ida Brecher, Wien, 9. Porzellang. 43 (47 T 929/44 – 4.
25. Einlagebuch Nr. 1573 d. Zentral⸗ sparkasse d. Gem. Wien (ehem. Spar⸗ u. Kreditverein d. Angestellten u. Freunde d. Julius Meinl AG.), ohne Klausel, ltd. auf Maria Fak, mit einem im Sparbuch er echt lichzn letzten Gut⸗ habenstande von RM 2091,R78, auf An⸗ trag d. Maria Fak, Wien, 10., Neil⸗ reichg. 33 (47 T 930/144 –— 4).
26. Einlagebuch Nr. 268 024 2. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Josefstadt, mit Losungswort, lautend auf Alois Kertesz, mit einem letzten Buchstande von RM 2942,51, auf An⸗ trag d. Alois Kertesz, Wien, 17., Her⸗ nalser Gürtel 27, Hotel Prey (47 T 931 / 44 -=).
2. Einlagebuch Nr. 30135. Konto Nr. 343 445 d. Länderbank Wien AG., Zweigstr. 34, ltd. auf Ferdinand Müller, mit einem dzt. Guthaben von RM 2029,31, mit Losungswort, auf Antrag d. Ferdinand Müller, Berlin⸗ Spandau ( 7 T 933/44 –.
28. Einlagebuch Nr. 744 002 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Märzstraße, mit Klausel, ltd. auf Ignaz Stangl, mit einem im Sparbuch er⸗ ichtlichen letzten Guthabenstande von „M 2516,88 (tatsächlicher letzter Kapi⸗ talsguthabenstand auf dem zugehörigen Konto Reit, 2547,28), auf Antrag d. Ignaz Stangl, Wien, 15., Hütteldorfer Straße 51 . T 33444 - 4.
29. Vers.⸗Urk. Nr. 70064872 d. Deutschen Ring, Wien, Ausstellungs⸗ tag 9. 12. 1933, ausstellende Gesellschaft Lebensvers.⸗Ges. Phönix, Vers⸗Summe SGold 2000, — im Ablebensfalle und SGold 3500, — im Erlebensfalle, Vers.⸗ Nehmer und Versicherter Ferdinand Wendler, Vers.⸗Dauer Beginn 1. 12. 1933, fällig beim Ableben, spätestens. am 1. 12. 1953. Lt. Phönix⸗Ges. wurde der Fälligkeitstermin auf den 1. 12. 1955 verlegt, bezugsberechtigt im Er⸗ lebensfalle d. Versicherte, im Ablebens⸗ falle d. Vater Johann Wendler, auf Antrag d. Johann Wendler, Graz, Schönaug. 966 a (47 T 937 / 44 — 4).
30. Einlagebuch Nr. 1859, Konto Nr. 322 317 d. Länderbank Wien AG., Zweigst. 32, ltd., auf Otto Figar, mit einem dzt. Guthaben von Re 1650,02, ohne Losungswort, auf Antrag d. Otto Figar, vertr. d. Robert Figar, Wien, 5. Hauslabg. 33 (47 JT g38 / 14 4).
31. Einlagebuch Nr. 441 874 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Linzer Straße, mit Klausel, ltd. auf Marie Polak, mit einem im Sparbuch ersichtlichen letzten Guthabenstande von RM 107,35 (tatsächlicher letzter Kapi⸗ talsguthabenstand auf dem zugehörigen Konto eM 124,34, auf Antrag d.
32. Einlagebücher d. Zentratsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Hernals, mit Klausel, Nr. 14 819, ltd. auf Anna Hirhager geb. Solub, mit einem im Sparbuch ersichtlichen letzten Gut⸗ habenstande von RM 1400,54, Nr. 35 093, ltd. auf Wilhelmine Holub geb. Schnierer, mit einem im Sparbuch ersichtlichen letzten Guthabenstande von RM 2000,02 ,,,. letzter Kapi⸗ talsguthabenstand auf dem zugehörigen Konto lien 2049,96), auf Antrag d. Anna Hirhager, Wien, 5., Storkg. 10 (47 T 947/44 - 39).
33. Einlagebuch Nr. 430 931 d. Zen⸗ tralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Stein⸗ bauerg., mit Klausel, ltd. auf Johann Schaffner und mit einem letzten Buch⸗ stande von li 1102, 8s, auf Antrag d. Johann Schaffner, Wien, 12., Arndt⸗ straße 62 bei Weleta (47 T 950/44 — 2).
34. Einlagebuch Nr. 766 104 d. Zen⸗ tralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Schot⸗ tenring, ltd. auf Oskar Stolla, mit Losungswort und einem letzten Buch⸗ stande von RM 1153,66, auf Antrag d. Oskar Stolla (47 T 951/44 —–- 2).
35. Einlagebuch Nr. 402 142 d. Zen⸗ tralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Wie⸗ den, mit Klausel, ltd. auf Cornelius Eitelberg, mit einem im Sparbuch ersichtlichen letzten Guthabenstande von ie 1400, — auf Antrag d. Cornelius Eitelberg, Wien, 9, Rögerg. 3 (47 T g53 / 44 — 4).
36. Einlagebuch Nr. 680 364 d. Ersten österr. Spar⸗Casse, 31. Kärntner Str., ltd. auf Richard Hobusch, mit einer ersten Einlage v. 21. 9g. 1939 von FM 60, — und einem letzten Büchel⸗ stande vom 13. 9. 1944 von Rel 3838, — mit Losungswort, auf An⸗ trag d. Richard Hobusch, Schwaneberg b. Magdeburg (47 T 954/44 - 3).
37. Einlagebuch Nr. 3564 d. Zentral⸗ sparlasse d. Gem. Wien, 3A. Hernals, mit Klausel, ltd. auf Anton Wagner sen,, mit einem im Sparbuch ersicht⸗ lichen letzten Guthabenstande von Ee 7767.63, auf Antrag d. Anton Wagner, Wien, 16., Stöberpl. 1 (47 T gõð / 44 4).
38. Einlagebuch Nr. 38 618 d. Zentral⸗
sparkasse d. Gem. Wien, 3A. Hernals, ohne Klausel, ltd. auf Anton Wagner jun,, mit einem im Sparbuch ersicht⸗ lichen letzten Guthabenstande von Reis 4689,79, auf Antrag d. Anton Wagner, Wien, 16., Stöberpl. 1 (47 T gõ9 / 44 – 4). 39. Einlagebuch Nr. 22 751 d. Zentral⸗ sparkasse d. Gem. Wien, 3A. Hernals, mit Klausel, ltd. auf Klementine Wag⸗ ner, mit einem im Sparbuch ersicht⸗ lichen letzten Guthabenstande von He, 3622,63, auf Antrag d. Klementine Wagner, Wien, 16., Stöberpl. 1 (47 T gh 44-4. ⸗
140. Einlagebuch Nr. 570 3860 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Mariahilf⸗Neubau, mit Losungswort, ltd. auf Dr. Viktor Liebscher, mit einem letzten Buchstande von Reichsmark 11863,ß, auf Antrag d. Dr. Viktor Liebscher, Wien, 7., Schottenfeldg. 2 ir F Is 11,
41. Einlagebuch Nr. 353 199 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Taborstraße, lid. auf Anna Vasina, mit Losungswort, mit einem letzten Buch⸗ stande von Rei 3003,12, auf . d. Anna Vasina, Wien, ., Fugbachg. bei Haft (47 T 968 / 44. - 2).
42. Einlagebuch Nr. 115585 d. Ersten österr. Spar⸗Casse, ltd. auf Robert Turek und mit einem letzten Büchelstande vom 18. 3. 19413 von
Marie Polak. Wien, 14, Wiesgrillg. 1 (47 T 945/44 - 39.
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. ß vom 24 November 1944. e. 4
43 Einlagebuch Nr. 28745 F 2. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Floridsdorf, lid. auf Katharina Tur⸗ tenwald, mit einem letzten Buchstande von ca. Een 2570, — auf Antrag d. Josef Weninger, Wien, 8., Lerchen⸗ felder Str. 130 (47 T 985 / 44-2).
9749] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Klara Towarnitzki geb. Rassek in Kattowitz, Nikolaistraße 23, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wauer und Dr. Langen in Kattowitz, klägt gegen den Ehemann, den früheren Buchhalter Roman Towarnitzki, früher in Kattowitz⸗Idaweiche wohnhaft ge⸗ 33 jetzt unbekannten Aufenthalts, au , . aus § 55 des Eheges. Wir laden den Beklagten 39 münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. in Kattowitz, Andreasstr. 16, auf den 19. Januar 1945, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Kattowitz, den 8. November 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. Oeffentliche Bekanntmachung.
PHH /E 397, 398, 399/44. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:
J. Die aus dem britischen Dampfe „Crane“, 785 BRT. , Unterscheidungs⸗ signal MM CS, Eigentümer: General Steam Navigation Company Ltd., London, stammenden Ladungspartien:
B0AC Tunis 4289 1 Kiste Oel, 939 323
B0OAC Tunis 4290 1 Kiste Flugzeug⸗
zubehör, 112 kg,
BGAC Tunis 4391 1 Kiste Akku⸗
mulatoren, 100 kg,
BOAC Tunis 4292 1 Kiste Flugzeug⸗
zubehör, g1 kg,
OB / PL /75 Port Gentil S142 /3,
SsI46/8a 6 Kisten parfüm. Fett, 1802 kg, Ob / 6PLs76 Port Gentil 8145 1 Kiste Toilettepuder, 37 k sind in Ausübung des girisenrechtt am 12. September 1940 im Hafen von Bordeaux aufgebracht worden.
II. Die aus dem finnischen Dampfer „Corona“, 1569 BRT. , Unterscheidungs⸗ signal OFAG, Eigentümer: Finska Angf. A/ B., Heimathafen Helsingfors, stammenden Ladungspartien:
a) 1 und 182 Ballen Sperrholz,
77 302 kg, 111 Ballen Birkensperrholz, 29 331
kg, 194 Ballen Birkensperrholz, 51 096
kg, b) 166 Rollen Kraftpapier, 19 998 kg, c) Kyro 5038 RzB 12 1/94 94 Ballen Duplexkarton, 21 907 kg, 5031 EBB5 1/48 48 Ballen Duplex⸗ karton, 10 635 kg, G66 8 110 40 Ballen Duplex⸗ karton, 2146 kg, ; JI. F. 6 1175 75 Ballen Duplex⸗ karton. 16 646 kg.
sind in Ausübung des Prisenrechts im
Hafen von Bremen beschlagnahmt wor⸗
den, und zwar:
die Ladungspartien zu a am 31. Ok⸗ tober 1944, *
die Ladungspartien zu b am 7. No⸗ vember 1944 und
Zivilkammer des Landgerichts.
III. Die aus dem britischen Dampfer Leeuwarden“, 1209 BRT., Unterschei⸗ dungssignal LDB G, Eigentümer: Gene⸗ ral Steam Navigation Company, Lon⸗ don, stammenden Ladungspartien:
276 Kisten Zigaretten aus Partie von:
SCkN Bagui via Pointe⸗Noire 1/87, 887/999, 587 / 666: 20 Kisten Ziga⸗ retten, 5853 kg,
EC Bangui Pointe⸗Noire 13 3 Kisten Maschinen, 274 kg,
5 1 Kiste Maschinen, 289 kg,
4 1 Verschlag Maschinen, 32 kg: 1 Kiste Toilettepuder aus einer Par⸗ tie von: ⸗
Ok / PGL 76 Port Gentil 7727/8, 8149 3 Kisten Parfümerien, 137 kg,
sind in Ausübung des Prisenrechts am 12. September 1940 im Hafen von Bordeaux aufgebracht worden.
Wegen dieser Ladungspartien ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. —
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden
Frist von einem Monat
etwaige Anträge auf Freigabe oder Ent⸗ schädigung beim Prisenhof Hamburg, Oberlandesgerichtsgebäude, Sieveking⸗ platz 2, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Hamburg, den 20. November 1944. Der Präsident des Prisenhofs Hamburg: 5r527s! Sch midt-Egk.
einer
*
5. Verlust⸗ n. Sundsachen
9753 Aufruf.
Der Versicherungsschein Nr. 558 305 der Berlinischen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das Leben des Herrn Hans Pünjer, Kauf⸗
mann in Hamburg, vom 23. 5. 193g ist
abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, sie binnen zwei Monaten vom Erscheinen dieses Aufrufes an der Unterzeichneten vorzu⸗ legen; anderenfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Berlin, den 23. November 1944. Berlinische Lebensversicherungs⸗Gesell⸗ schaft Aktiengesellschaft.
e , , . ö 7. Aktien⸗
o b geseltschaften
Deutsche Ton⸗ und Steinzeug⸗Werke Akltiengesellschaft. Bogenerneuerung.
Die Ausgabe der neuen Gewinn⸗
anteilscheinbogen mit Gewinnanteil⸗ scheinen Nr. 12—18 zu den Aktien über FRM 100, — erfolgt vom 27. November 1944 ab gegen Einreichung der Erneue⸗ rungsscheine, denen ein der Nummern⸗ folge nach geordnetes Verzeichnis in doppelter Ausfertigung beizugeben ist, während der üblichen Schalterstunden
bei der Deutschen Bank, Berlin,
Breslau, Dresden, .
bei dem Bankhause Hardy &K Co. G. m. b. H., Berlin, ; bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft,
Berlin, Berlin,
bei der Dresdner Banl, Breslau, Dresden. .
Krauschwiß. O. L., 23. November 1944.
Der Vorstand.
FM 1445795, ,, d. Fran⸗ ziska Turek, Wien, 5. einprechts⸗ dorfer Str. 22 (47 J 94/44 —).
die Ladungspartien zu e am 14. No⸗ vember 1944.
Heinrich Willach.
Zentralhandels renister
9754 Bor Kupferbergwerke und Sütten
Aktiengesellschaft, Straßburg i. E. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu einer außerorden!— lichen Hauptversammlung auf Donner tag, den 14. Dezember 1944, vormittags 11 Uhr, in die Geschäftsräume der Preußischen Staatsbank Seehandlung) Berlin Ws, Markgrafenstraße 8, ein! geladen.
Zur Teilnahme an der Hauptver— sammlung und zur Ausübung dez Stimmrechtes aus Inhaberaktien ist er— forderlich, daß die Aktien mindestens am 4. Tage vor der Hauptversammlung
Wertpapiersammelbank, der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), Berlin Rz Markgrafenstraße 38, oder der Badisch= Elsässischen Bank in Straßburg i. E. hinterlegt werden. Im Fall der Hinter- legung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Beschei⸗ nigung des Notars oder der Wert. papiersammelbank über die Hinter. legung spätestens einen Tag nach Ab— lauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge, sellschaft einzureichen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord— nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer in der Bekannt- machung genannten Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Haupiversamm— lung im Sperrdepot gehalten werden.
Straßburg i. E., 21. November 1914.
; * Vorstand.
9757 ⸗ inladung zu einer Hauptversammlun Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer am 15. De⸗ zember 1944, vormittags g, 15 Uhr, im Sitzungssaal der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig, Neumarkt lt, stattfindenden Hauptversammlung ein. Die Tagesordnung dazu wird in der Hauptversammlung bekanntgegeben. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestenz am 12. Dezember 1944 bei der Gesellschaftskasse oder bei der Anhalt⸗Dessauischen Landes- bank Abteilung der Allgemeinen n n, Credit⸗Anstalt in Dessan oder bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt in Leipzig oder bei der Deutschen Reichsbank als Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar hinterlegen. D Bezüglich der Hinterlegung und der . ur Teilnahme an der Hauptversammlung wird auf die Bor⸗ schrift in 15 der Satzungen verwiesen. Am 21. November 1944.
. Bebitz Mitteldeutsche Flanschenfabrit A. G. Der Vorstand.
lo. Gesellschasten m. b. 9.
9499 Zu der am Donnerstag, den J. De⸗ zember 1944, um 11,9 Uhr, in der . in Dietfurt / Warthe⸗ land stattfindenden Gesellschafterver⸗ sammlung werden hiermit unsere Herren 66 after eingeladen. ie Tagesordnung wird zu Beginn der Versammlung bekanntgegeben. Zuckerfabrik Dietfurt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Vorstand.
Dr. Riedler. E. Ru st.
1. Hanbelsregister, 2. Güterrechtsregister,
ͤ 8. Vereins register, 4. Genossenschaftsregister,
k. Mu . 6. — =
7. QRontu d Bergleichs lachen. x , mtr
Il. Hhandelsregister
ür die Angaben in 9 ) wird eine Gewähr r die e, en, der Negistergerichte n
bernommen. AILgey. 96891
In unserem Handelsregister Abt. A wurde heute unter Nr. 724 hei der Firyma Alfred Massa in Alzey, Spieß⸗ hasse Nr. 10, folgender Eintrag voll⸗ zogen:
Die Alfred Massa Witwe ist am 277. J. 1944 verstorben. Als Alleinerbin führt, deren Tochter Mathilde geb. Massa, Ehefrau des Apothekers Dr. Karl Oswald Sutter, in Alzey das Ge⸗ schäft unter der seitherigen Firma fort.
Die Prokura der Mathilde Sutter geb. Massa ist erloschen.
Alzey, den 15. November 1944
Amtsgericht.
Franke furt, Odder. 9690
In unser Handelsregister ist bei der in Abt. A unter Nr. 190 eingetrage⸗ nen Firma Emil Hinkelmann Nachfl. in Frankfurt⸗Oder heute vermerkt wor⸗ den, daß der Uebergang der im Betriebe des Geschäftes begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Uebernahme des Geschäftes durch den Kaufmann Vinzenz Dziemballa in Frankfurt, Oder, ausgeschlossen wor⸗ den ist.
Frankfurt, Oder, 13. November 1914.
Das Amtsgericht.
Ludwigshafen, Rhein. - 9691] , . Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh. Am 27. Oktober 1944.
A Band 6 Nr. 742 Gebr. Röchling Eisenhandelsgesellschaft in „ Ludwigs⸗ hafen a. Rh. Die Einlage eines Kom⸗ manditisten ist herabgesetzt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht; Die gleichen Eintragungen für die Zweig⸗ niederlassungen Stuttgart, Köln, Leipzig und München erfolgen dem⸗ nächst bei den Amtsgerichten Stuttgart,
Köln, Leipzig und München.
Mam burg, Lahm. v6 bel Im Handelsregister Nr. 51 ist bei der bisherigen Firma Ed. Ruppersberg eingetragen: . Einhornapotheke Adolf Rennenberg in Marburg / Lahn und als Allein⸗ inhaber der Apotheker Adolf Rennen⸗ berg in Marburg / Lahn. Seiner Frau Ilse geb. Jacobs ist Prokura erteilt. Marburg, Lahn, 16. November 944. Das Amtsgericht.
NVeutitschein. 96991 Amtsgericht Neutitschein, 17. November 1944. Neueintragung: 1 5.⸗R. NVtsch. A 1825 Wilhelm Schuster, Neufitschein (Gemischtwaren⸗ handlung,
Wilhelm Schuster, mann in Neu⸗
ͤ ,,, West hr. 66
, , Inhaber: au
titschein.
, 2. Güterreihtsregister
In unser Güterrechtsregister ist am 2. November 1944 unter Nr. 3181 fol⸗ gendes eingetragen worden:
Die Eheleute Landwirt Herbert Hartwig und Margarete geb. Heymann in Wonsen haben durch notariellen Vertrag vom 26. Juni 1944 allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart.
, (Westpr.), 17. Nov. 1944.
Das Amtsgericht.
4. Genossenschasts⸗- renister
Annaberg, Erzgeb. 9660 — Amtsgericht Annaberg. Gn.⸗R. 17 betrifft Bäcker Einkauf
Buchholz und Umgegend e. G. m. b. 5 Durch Beschluß der Generalversamm⸗
lung vom 23. September 1944 ist die
Satzung im 5 1 abgeändert worden.
Gegenstand des Unternehmns ist der
Großhandel mit Roh- und Verbrauchs⸗
3, sowie sämtlichen Bedarfsgegen⸗
tänden, die der Be⸗ und Verarbeitung er Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker⸗ und Kondi⸗ torenhandwerk dienen. Die Beliefe⸗ rung von Nichtmitgliedern ist zulässig.
oslar. 9661] Amtsgericht Goslar, 11. Novbr. 1944.
gemeinsamen Betriebsorgani
Deutschen Arbeitsfront zu
Gn.⸗R. Nr. 57 Sozial Gewerk für
Handwerker der Reichsbauernstadt und des Kreises Goslar eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Goslar: Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 21. Februar 1914 ist der Name der Gengssenschaft ge⸗ ändert in: So algen ei der DeiJ. (Handwerk, Handel und Gewerbe) der Reichsbauernstadt und des Kreises Goslar, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gegen⸗ stand., des Unternehmens ist jetzt: 1. Die Schaffung und Betätigung einer m in für die. Gebigte der Menschenführung, i ren Betreuung und Leistungs⸗ örderung in den heteiligten Betrieben. 2. Die. gemeinschaftliche Durchführung und 6 sozialer Einrichtungen und aßnahmen der beteiligten Be⸗ triebe. Die gesamte Tätigkeit der Ge⸗ nossenschaft hat der Zielsetzung der ᷣ entsprechen und ic nach den vom Amt für Sozial⸗ gestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront er⸗ gehenden Richtlinien zu vollziehen.
JI. Konturse und Vergleiths achen
KRreslan. 9732 Ueber den Nachlaß des in Breslau
am 15. 1. 1944 und daselbst, Hedwig⸗
straße 34, wohnhaft gewesenen Kauf⸗ manns Hermann Fechner ist am 19. No⸗ vember 19144, vormittags 19 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Kaufmann Curt Spielhagen in Breslau, Hummerei 1. Frist zur Anmeldung der Konkursforde⸗ rungen bis einschließlich den 16. De⸗ zember 1944. Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über a) die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, b) die Bestellung eines Gläubigerausschusses, e) die Hinterlegungsstelle für die Kon⸗ kursmassengelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten, d) die sonstigen Gegen⸗ stände des 5 132 der Konkursordnung am 18. Dezember 1944, vormittags 9,39 Uhr, und Prüfungstermin am 4. Januar 1915, vormittags 9,39 Uhr, vor dem Amtsgericht in Breslau, Mu⸗ seumstraße 9, im II. Stockwerk, Zim⸗ mer 442. Offener Arrest mit Anzeige⸗ flicht bis 15. Dezember 1944 ein⸗ hn g nc (41 N 544.)
Breslau, den 19. November 1944.
Amtsgericht.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt. lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rndolf Lantzich in Berlin 8W es Druck der Breußischen 2. und Druckere Gm Berlin
Preis dieser Nummer: 10 ñJm⸗
bei der Gesellschaft, einem Notar, einer
.
8 —
monatlich 2.30 eM, zuzüglich Zustellgebuhr. Anzeigenstelle monatlich i g e e, an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpre sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen.
Erscheint an jedem Wochentag abends. aer, durch die
Gelbstabholer bei der tanstalten nehmen Bestellungen Bilhelmstr. 80 s6l. is jeder Nummer
Einzelne Bei kosten 10 . Einzelnummern werden nur gegen . *
vorherige Einsendung des Betrages einschließlich dez Portoz abgegeben.
Deuscher Reichs anzeiger Brenßischer
oft
Nr. 263 err hre Sammet oer; nn Berlin, Sonnabend, den 25. November, abend — — ——— ———— ö — —
Inhalt des amtlichen Teiles: . Deutsches Reich
Anordnung zur Aenderung der Anordnung Nr. 13 zur Sicherung der Ordnung in den Betrieben 369 J. . ,, 4
. für . K e,, . des Reichsministers ür Rüstung und Kriegsproduktion, Amt Bau, vom 1. Apri 1944 Nr. 2957/44 i 9. . .
Begründung 3u der Verordnung über die einstweilige Rege⸗ lung des Finanz⸗ und Lastenausgleichs (Finanzausgleichs⸗
16 g n ö t Bekanntmachung des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Herausgabe von Werkstoffeinsatzlisten. V
22. . wer fteff . ö .
Amtliches Deutsches Reich
Anordnung zur Aenderung der Anordnung Nr. 13 zur Sicherung der Ordnung in den Betrieben
Vom 1. November 1943 J . ö Im 8 3 der Anordnung Nr. 13 des Generalbevollmäch⸗ tigten für den Arbeitseinsatz zur Sicherung der Ordnung in
e n g, fllt den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Selle 1. 1d MꝘπ , ei 7
Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin Swös, Wilhelmstr. 0 / 31, an. Alle Druckaustraͤge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreiß ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetthruch (einmal imterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Defristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
ner dreigespaltenen 2 mm breiten Petst⸗Zeile 1.8 RM.
Neichsbankgirokonto Berlin, Konto Rr. 1/1918 BPostscheckkonto: Berlin 4182
1944
den Betrieben vom 1. November 1943 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1943, Reichsarbeitsbl. S. 1 543) tritt an Stelle des bisherigen. Absatzes 2 folgender neuer Absatz: * . „Das Gefolgschaftsmitglied kann gegen die Verhängung einer Geldbuße binnen einer Woche nach ihrer Bekanntgabe bei dem Leiter des Arbeitsamts als Beauftragten des Reichs⸗ treuhänders, der Arbeit Einspruch einlegen. Dieser kann, sofern er den Einspruch nicht zurückweist, Bußen aufheben, herabsetzen oder auch erhöhen. Seine Entscheidung ergeht unter Ausschluß des Rechtsweges und ist endgültig.“
8§ 2
(1) Die Anordnung tritt am 15. Dezember 1944 in Kraft.
(2) Geldbußen, die bei Inkrafttreten dieser Anordnung auf Grund der bisherigen Bestimmungen bereits angezeigt waren, sind rechtswirksam, wenn ihnen der Beauftragte des Reichstreuhänders der Arbeit binnen einer Woche nach Zu⸗ gang der Anzeige nicht widersprochen hat oder widerspricht.
(G3) Soweit eine Anzeigepflicht nicht bestand oder eine An— zeige noch nicht erfolgt ist, kann das Gefolgschaftsmitglied gegen eine Geldbuße, die nicht länger als eine Woche vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung verhängt worden ist, Ein⸗ spruch einlegen. Die Regelung des 5 1 gilt entsprechend. Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung. .
Berlin, den 24. Oktober 1944. ,
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz.
Sauckel.
Richtlinien für den Kriegsbau
Runderlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, Amt Bau, . vom 1. April 1941, Nr. 2957/41 Bet. 9.
Die auf Grund des Erlasses des Herrn Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches, Vorsitzenden des Ministerrates für die Reichsverteidigung und Beauftragten für den Vier— jahresplan vom 20. Juni 1941 — VP 9502/41 g — heraus⸗ gegebenen „Richtlinien für Behelfsbauten für die Rüstung“ sind auf Grund der mit ihnen gesammelten Erfahrungen überarbeitet worden. An ihre Stelle treten nunmehr die in der Anlage beigefügten
„Richtlinien für den Kriegsbau“ Industriebau.
ꝛ Diese Richtlinien sind bei allen industriellen Bauvorhaben zu beachten; Richtlinien für den Wohnungsbau werden folgen.
Soweit die Festsetzungen der bisherigen Richtlinien über Belastungen und zulässige Spannungen nicht durch die bei⸗ liegenden neuen Richtlinien oder durch die Neubearbeitun der einschlägigen baupolizeilichen Bestimmungen überholt sind, wird der Herr i en hell n ä t! sie in die allge⸗ meinen, baupolizeilichen Bestimmungen übernehmen. Sie sind alsdann bei allen Bauvorhaben zu beachten.
Mit den neuen „Richtlinien für den Kriegsbau“ sind folgende Vorschriften überholt und werden daher außer Kraft gesetzt:
.I. Richtlinien für die behelfsmäßige Kriegsbauweise, Erlaß des GB-Bau vom 2. Juli 1944. . 2. Geltungsbereich der Richtlinien für behelfs mäßige Kriegsbauweise, Anordnung des GB⸗Bau vom 22. August 1941 — GB. XVIII b 29 949/41, Ausführung von Barackenbauten und Unterkünften, An⸗ ordnung des GB⸗Bau vom 30. April 1942 — GB. 1399/45 A3. J . . 4. Verbot von Doppelfenstern bei Behelfsbauten, Erlaß des GB⸗Bau vom 23. Dezember 1941. 5. Dritte K zur Anordnung Nr. 22 des GB-Bau vom 8. April 1942 — GB. 26/04 143A.
Zu beachten bleiben weiter die kriegsbedingten baulichen Sparmaßnahmen (vgl. Amtliche Mitteilungen vom 30. Juni Ig943 Nr 12 S. 2) im Schaltanlagenbau für elektrische Kraft⸗
und Unterwerke und die Richtlinien für den Kraftwerksbau.
wrchtlinien für den Kriegsban Industriebau A. Vorbemerkung
Im Kriege müssen alle Bauwerke in einfachster Form und 3 einem ö an Baustoffen, Arbeit und Be⸗ förberungsleistung ausgeführt werden. Diese Richtlinien können bei der Vielgestaltigkeit der Bauten und der örtlichen Verhältnisse nicht alle Fälle und Möglichkeiten erfassen Jeder Bauschaffende hat daher die Aufgabe, im Einzelfall unter sinnvoller Anwendung dieser Richtlinien dafür zu sorgen, daß der Gesamtaufwand ein Mindestmaß nicht überschreitet.
B. Gesamtplanung
1. Allgemeines
a) Es sind nur solche Baumaßnahmen durchzuführen, die für . pad r lh Zweck unter keinen Umständen zu ver meiden sind. Die Bauplanung muß sich deshalb eingehend mit der Betriebsplanung befassen. Nur bei enger Zusammen⸗
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arbeit von Bau und Betriebsplanung kann das Bauvorhaben
in seiner gesamten Anlage auf den geringsten Umfang ein⸗
geschränkt werden. .
b) Ferner muß für jedes Bauwerk die sparsamste technische
Ausführung vorgesehen werden. Auch hierfür ist die restlose
Abstimmung der Betriebe mit der Bauplanung erforderlich. c) Auf eine Erweiterung der Gesamtanlage oder einzelner
Gebäude für die Zeit nach dem Kriege oder für eine andere 7 Verwendung darf unter keinen Umständen Rücksicht genom⸗
men werden, wenn dadurch ein zusätzlicher Aufwand ent⸗ steht; ebenso muß jeder architektonische Mehraufwand u. dgl. unterbleiben.
dh Eine Typisierung der Bauten vereinfacht vor allem bei ee sen Anlagen wesentlich Entwurf und Ausführung. Den
nlagen sind deshalb weitgehend Typenentwürfe zugrunde zu legen, die vor allem die Hauptabmessungen erfassen (Achsen⸗ abstände). Der Gesamtaufwand kann weiter durch Normung der Bauteile verringert werden. In der Regel muß das Grundmaß von 2,50 m gemäß DIN 4171 eingehalten werden. Bei Neubauten ist dies stets erforderlich. .
e) Die Wahl der Baustoffe und der Bauart richtet sich nach der allgemeinen und örtlichen Baustoff⸗ und Arbeitslage und nach der Bauaufgabe. Sie ist so zu treffen, daß im ganzen der geringste Aufwand an Baustoffen, Arbeit und Beförde⸗ rungsleistung entsteht; hierbei sind die Forderungen der
Stand⸗, Feuer⸗ und Katastrophensicherheit zu erfüllen.
; 2. Lageplan . . a) Der Standort ist so zu wählen, daß der Aufwand für Erd⸗ und Gründungsarbeiten und für neue Versorgungs⸗ und Verkehrsanlagen oder für die Verstärkung der vor⸗ handenen klein bleibt. b) Bei unebenem Gelände ist auf die Anlage einer durch⸗ gehenden Werksebene zu verzichten. Die Höhenanlage der einzelnen Bauten muß sich vielmehr dem Gelände anpassen. Betrieblich nicht erforderliche Anschüttungen oder Auffüllun⸗ gen sind während des Krieges zurückzustellen, ebenso Grün⸗ anlagen und andere Außenanlagen. Gelände mit durchweg schlechtem Baugrund ist als Standort zu vermeiden. Ein⸗
zelne derartige Stellen sind möglichst nicht zu bebauen.
Ebenso sind Störungsstellen in Bergsenkungsgebieten zu meiden.
c) Der Aufwand für Verkehrsanlagen und Versorgungs⸗ leitungen soll durch Zusammenrücken der Bauwerke im Lage⸗ plan möglichst eingeschränkt werden, soweit es mit Rücksicht auf den Luftschutz vertretbar ist. Auf Gleisanschluß kleiner Anlagen oder der einzelnen Gebäude größerer Anlagen ist dort zu verzichten, wo die täglich zu ihnen zu befördernde Gütermenge so gering ist, daß sie ohne besondere Nachteile mit anderen Verkehrsmitteln bewegt werden kann.
C. Einzelplanung . 1. Allgemeines
a) Jeder Einzelbau muß in seinen Abmessungen auf das
— 5 Notwendige beschränkt werden. Im allgemeinen
kommt die Flachbauweise in Betracht. Mehrgeschoßbauten sind nur dann zulässig, wenn durch ihre Anordnung am Ge⸗
samtbauaufwand gespart wird, z. B. bei geringer Verkehrs⸗
last und kleiner Stützweite der Geschoßdecken oder wenn in⸗
folge des Betriebs vorganges eine mehrgeschossige Bauweise
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nicht zu umgehen ist oder wenn bei beschränkter Grundstücks⸗ fläche für Flachbauten kein Raum vorhanden ist.
b) Unregelmäßigkeiten im Grundriß, Längs⸗ und Quer⸗ schnitt 3 vermieden werden, um gleiche Abmessungen für die Einzelbauteile zu erreichen und die Zahl der verschie⸗ denen Teile einzuschraͤnken. Große Stützweiten sind durch Anordnung von Innenstücken auszuschalten. Bei den üb⸗ lichen Fertigungshallen sollen Achsmaße von 10 X 10 m im allgemeinen nicht überschritten werden. .
c) Die Anwendung von Stahlbetonfertigbauteilen (vgl. C 3c bringt bei regelmäßiger Aufteilung der Bauten häufig eine wesentliche Verminderung des Gesamtaufwandes und ermöglicht eine Verkürzung der Bauzeit. Der Stahlbedarf der Hallen mit nicht zu großen Stützweiten läßt sich bis auf 10 kgm vermindern. Für Stahlhallen mit großer Grund⸗ fläche kann der Stahlbedarf bei sparsamster Ausbildung bis unter 20 kgm? gesenkt werden.
d) Büro- und Gefolgschaftsräume und nach Möglichkeit auch die Betriebsräume müssen in nicht brennbaren Baracken untergebracht werden. Diese sind in einfachster Bauart mit Haustiefen von 10—15 m und einer lichten Höhe von etwa 250 —3 m zu errichten. Holzbaracken sind für diese Zwecke zu vermeiden. ;
e) Bei Werkstofflagern usw. ist zu prüfen, ob ein Lager- gebäude überhaupt erforderlich ist. In vielen Fällen reicht eine Ueberdachung und eine Wand auf der Wetterseite aus. Vielfach, besohders bei Unterstellräumen, kann wenigstens auf eine Wand, z. B. an der Einfahrt oder an der Südseite, verzichtet werden. ö 2. Gründung
a) Tiefgründungen, z. B. mit Pfählen, sind durch eine ge⸗
eignetere Wahl der Baustelle oder der Bauart des Gebäudes.
zu vermeiden. Ehe eine Tiefgründung beschlossen wird, ist zu prüfen, ob nicht die bei ,, zu erwarten⸗ den Setzungen in Kauf genommen werden können. Dies wird sehr oft auch dann der Fall sein, wenn zwar große, aber im wesentlichen gleichmäßige Setzungen zu erwarten sind.
b) Für Gründungen ist nach Möglichkeit unbewehrter Beton zu verwenden; Stahlbeton nur dann, wenn dies bau⸗
lich unvermeidbar ist oder wenn durch seine Verwendung
der Gesamtaufwand wesentlich vermindert wird.
3. Tragwerk ö
a) Es sind möglichst solche Tragwerke zu wählen, bei denen auch bei Zerstörung einzelner Tragteile oder Felder die nicht, unmittelbar getroffenen Gebäudeteile stehenbleiben- (Kata⸗ strophensicherheith. Die Stützweite aller Tragwerke ist auf das unbedingt notwendige Maß einzuschränken. Bei richtiger Betriebsplanung können in den meisten Fällen Zwischen⸗ stützen angeordnet werden. Zur Baustoffersparnis, bei Stahl⸗ beton zur Stahleinsparung, ist eine ausreichende Bauhöhe vorzusehen. Die zulässigen Spannungen sind voll auszu⸗ nützen (vgl. aber Abs. I. Zur Ableitung waagerechter Kräfte sind Massivdecken und Wände , Stahltrag⸗ werke sind in der Regel, besonders bei größeren Stütz⸗ weiten, als Fachwerke auszubilden. Vollwandige Tragwerke, Druckstreben und auf Biegung beanspruchte Breitflanschträger sind zu vermeiden.
b) Mit Rücksicht auf die Feuersgefahr dürfen hölzern Tragwerke nur verwendet werden, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen. Es sind dann vorwiegend Hölzer kleineren Querschnittes zu verwenden. Hierzu eignet sich be, sonders die Nagelbauweise mit Brettern und Bohlen. Bel kleinen Stützweiten sind genagelte Vollwandträger aus Brettern vorteilhaft. Für Stützweiten über etwa 6 m sollen genagelte Fachwerkträger verwendet werden. Für große Stützweiten kommen Fachwerkbinder aus Kantholz in Be⸗ tracht. Ihr Holzbedarf wird wesentlich von der zweckmäßigen Ausbildung der Knotenpunkte bestimmt, auf die deshalb be— sonders zu achten ist. Bei einfachen Ueberdachungen empfiehlt sich die Verwendung von Rundholz.
c) An die Güte des Bauholzes sollen nur die in DIN, 4074 und DIN 10562 festgelegten Forderungen gestellt werden. Ver⸗ luste durch Verschnitt sind durch genaue Holzlisten zu ver⸗ meiden. .
d) Bei , aus Stahlbeton bringt die Ver⸗
wendung von Fertigbetonteilen neben anderen Vorteilen eine wesentliche Holzersparnis. Fertigbetonteile sind deshalb in allen Fällen anzuwenden, in denen die entsprechenden Vor⸗ aussetzungen — regelmäßige Gliederung des Bauwerkes und eine nicht zu geringe bebaute Fläche — vorliegen. Dabei
uß die Zahl der verschiedenen Einzelteile möglichst einge⸗ chränkt werden. Im allgemeinen empfiehlt sich die Ver⸗ wendung nicht zu kleiner Teile. Ihre Größe wird nach . von den zur Verfügung stehenden Hebezeugen und in der freien Stützweite durch den Vergleich des Stahlbedarfs mit Stahltragwerken begrenzt. Bei Ausnützung hochfester Be⸗ währungsstähle unter Vorspannung des Betons verschiebt sich diese Grenze zugunsten des Stahlbetons nach oben. Die Verwendung von Stahlbetonfertigbauteilen setzt eine be⸗ sonders sorgfältige Baustellenplanung und die Verwendung geeigneter und leistungsfähiger Hebezeuge voraus.
e) Ist bei Stahlbetonbauten die Herstellung der üblichen
Schalung nicht zu vermeiden, so muß versucht werden, wenig
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