seiner Werbung / oder nach der sonstigen Verbreitung seines Zeichengebrauches damit hat rechnen können, haupt gegen ihn von irgendeiner Seite Ein fpruch erhoben wer⸗ den kann. Selbstverständlich ist aber der Einwand der Verwir⸗ kung erst recht dann berechtigt, wenn das Verhalten des Ver⸗ letzers und die sonstigen wesentlichen Tatbestände zur Kenntnis des Verletzten gelangt sind, ohne daß dieser zum Rechtsstellung Schritte unternommen hätte.
Anlegung von Rücklagebeträgen in Reichstiteln
Die Voraussetzung für steuerliche Anerkennung der Rücklage für Bodenverzehr und der Aufbaurücklage gemäß 8 9 OSt, die ohne Bestellung von abnutzbaren Betriebsanlagegütern gebildet wird, ist u. a., daß der Steuerpflichtige einen Betrag in Höhe der Rücklage auf ein Sperrkonto einzahlt. .
Nach einem d,, vom 28. 16 1944 (Reichssteuerbl. 1944 S. 6938 Rr. 569 kann der Steuerpflichtige ab Wirtschaftsjahr Bal (gisch an Stelle der Einzahlung auf ein Sperrkonta die Rücklagebeträge durch Erwerh von Anleihen oder verzinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reiches aufsparen, die aber in der Verwahrung eines Kreditinstituts verbleiben oder in das Reichsschuldbuch mit einem Beschränkungsvermerk eingetragen werden. Die Verwertung der Titel bedarf der Genehmigung des zuständigen Finanzamts bzw. des Oberfinanzpräsidenten.
Wirtschaft des Austandes
Haushaltsplan des spanischen Staates für 1945
Madrid., 1. Dezember. Wie der „Cortes “/“⸗Anzeiger bekanntgibt, sist der ordentliche 85 haltsplan des spanischen Staates für 1945 mit 10,69 Mrd. Peseten , . und 10,5442 Mrd. Peseten Einnahmen festgesetzt worden. Die Ausgaben sind um 234,5 Mill. Pes. höher als im Vorjahre und erstrecken sich auf fast alle Posten des Haushaltsplanes, mit Ausnahme des Postens für private Anteile an den Staatseinnahmen, der von 89432 auf 347,7 Mill. Peseten reduziert wird. Der größte Ausgabenetat ist wieder dem
Heeresministerium zugestanden worden, das im gi 1944 ein⸗
schließlich der außerordentlichen Ausgaben 2.663 Mrd. Peseten verbrauchte und für 1945 ebenfalls einschl. der außerordentlichen Ausgaben 3, 688 Mrd. Peseten erhält. Die übrigen außerordent⸗ lichen Ausgaben sind mit 180 Mill. für das Innenministerium, 48 Mill. . das Maxineministerium und mit 395 Mill. Peseten für das Luftfahrtministerium vorveranschlagt worden. ;
Die argentinischen Staatsfinanzen im Jahre 1945
Madrid, 1. Dezember. Der argentinische Her e . 1 leitete sorben dem Stgatspräsidenten den he, n ts⸗ richt für das Finanzjahr 1943 zu. Die allgemeinen Regie⸗
ob und daß über ⸗ verwaltun
chutze seiner
und fsonstige stagtliche Institutionen 72. Die Bruttoeinnahmen
ringe Mengen Mais vorerst nicht absetzbar blieben. Dabei weist
geglichen worden, so daß sich das Gesamtdefizit aus den Ernte—
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. S69g vom L. Dezember 1944. S. 4
rungsausgaben — ausschließlich Provinzial⸗- und FKommung!— — betrugen danach in 1943 insgesamt (alles in Mill. Pefos) 761,3, wovon 401,1 durch neue Inlandsanleihen gedeckt worden sind. Die Ausgaben verteilen sich mit 939, auf die Ver⸗ waltung, den Kongreß, die Ministerien, den Nationalen Erzie⸗ hungsrat und das e n n mit 309,6 auf den Zinsen⸗ dienst für die öffentliche Schuld, mit 207,4 auf öffentliche Arbeiten, 1602 auf die Erfüllung finanztechnischer Sondergesetze, 543 auf Militärpersonen und 49,9 auf Regierungsanteile zu verschiedenen Pensionskassen, z B. Eisenbahnen, Jbournalisten, Mütterhilfe. Weiter beanspruchte der Regierungsbeitrag für die Generaldirek⸗ tion für die militärische Produktion 22,5, für Versicherungen 19
aller Gebiete stellten sich im Berichtsjahr auf 1294.8 gegen 12383 im Voranschlag und 1314.6 im Vorjahr Vom Gesamtbetrag ent⸗ fallen 1943 auf allgemeine Steuern 1178. Unter Berücksichtigung sonstiger, im einzelnen aufgeführter Erträge und Aufwendungen ergibt der Rechenschaftsbericht ein Haushaltsdefizit von 335,7.
Die Summe der Staatsschuld betrug Ultimo 1943 unter Zu- sammenfassung aller Gruppen 7125, , wovon 5573,3 auf Staats⸗ anleihen und 15509, 8 auf Schatzscheine entfielen gegenüber 5113, bzw. 1216,55 im Vorjahr. Die Regierungsschuld gegenüber der Staatsbank betrug unter Einschluß der Darlehen für die Ernte⸗ auffäufe in Weizen und Leinsagt usw. von 864.7 Ende 1943 ins⸗ gesamt 943,8 gegen gg im Vorjahr. Der Rechenschaftshericht unterstreicht, daß die Regierung den größten Teil der Ernten 1842143 und 1913144 in Weizen und Leinsaat erworben hat, daß jedoch die Verkäufe ungleich stärker zunahmen, so daß bei Weizen und Leinsaat die Bestände nahezu liguidiert wurden und nur ge—
der Bericht darauf hin, daß die Verkäufe aus alten Weizenbestän⸗ den mit erheblichen Verlusten verbunden waren, die im wesent⸗ lichen auf den Preisrückgang, den Verkauf für Futter⸗ und Brenn⸗ zwecke sowie hohe Einlagerüngskosten zurückzuführen sind. Auch die Verkäufe aus den Leinsaaternten 1939 bis 1941 waren ver- lustreich infolge des geringen Preises für Zwecke der Brenn⸗ stoffverwertung. Dagegen konnte Leinsaat der Ernte 1941/42 und 194243 trotz hoher Lager⸗ und Oelfabrikatignskosten mit beträcht⸗ lichen Gewinnen weitergegeben werden. Die Verluste, verstärkt durch relativ große Lagerschäden, bei den Maisverkäufen der Ernte 1942 sind teilweise durch Gewinnoperationen bei der letzten Ernte bei Weizen und Leinsaat sowie Sonnenblumenkernen aus⸗
aufkäufen seit Beginn dieer Aktion bis zum 31. Dezember 1943 nur um 7,6 auf 543, 1 erhöhte.
*
Javanisches irtschasts programm
Tokio, 1. Dezember. Das Wirtschagfts amt der Javgner * ur Aktivierung der einheimischen Wirtschaftskraft ein Zehn⸗Punkte⸗
2,75 B. „go, 37 „“, Sofia 5,3773, Prag 17,25, Budapest 16g, So,
16,95 B., Berlin 167,50 nom.
Programm aufgestellt, das darauf abzielt, durch finanzielle Unter⸗
—
stützung javanischer Techniker und technischer Einrichtungen d savanische Volk zunehmend in die . ö. ine Stellen, einzugliedern. Besonders gefördert werden soll die Er— richtung kleiner Gummifabriken und geeigneter Lagerräume. Auch ein großzügiges Schulungswerk soll den laufenden Nachwuchs für die aufzubauende Industrie sicherstellen.
—
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 1. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 8. Zürich os, 90 G., 580, lo B., Oslo 567 60 G., 568,80 B., Kopen— zagen Sal, 50 G., 522,50 B., London 8 90 G., 99, 19 B., Madrid 235, 85 G., 236 65 B., Mailand 99, 90 G., 16069, 10 B., New Por 24,68 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 5d. 0s B., Stockholm 594,59 G. 96, So B., Brüssel 399, So G., 400, 40 B. ; (
Bu dapest, 1. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 , Berlin 136,20, Bukarest — —, Helsinki — —, London — — Naiianb 1z, Lx, New Jork —=—= Paris — Prag 13ů62, Preßburg 11,71, Sofia — — Zagreb 6, 8, Zürich 80, 20.
London, 1. Dezember. (D. N. B.) New York 4, 02 5 = 4031 Spanien (offiz.) 44,0, Montreal 4, 43-4347, Schweiz 17,30 17, 5. Stockholm 15,85 16,9656, Liffabon — —, Rio de Janeirb S2, 8d ñ, ; .
Zürich, 1. Dezember. (D. N. B.) II. 40 Uhr. Paris 7,76 London Clearing 17, 30, New York 4 30, Brüssel 69, 26, Mailand Madrid 39, 75, Holland 22949, Berlin 172,50 Tifsabon 17,2, Stockholm 103.5623, Oslo gs, 62 v, Kopenhagen
agreb 8, 5, Istanbulᷓ 3,50, Bukarest 2,87 4, Helsinti s, 76, . burg 1850, Buenos Aires 97 00, Japan Jol, C9, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 1. Dezember. (D. N. B.) London 19, 84, New Jork 4470, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, 80, Zürich IIl,z5, Rom — — erdam 264,70, Stockholm 114,15, Oslo
X 10g bo, Helfintj S, s, Sofi —— Nabrid — . Bukarest =.
Alles Briefturse. 2
Stockholm, (D. N. B. London 16,85 G. G., 168,50 B., Paris — — G., „ — — B., Schweiz. Plätze 97,05 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —, „ — — B., Kopenhagen S7, 60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 965,65 B., Washington 4,iß G., 4.20 B., Helsinki 8,35 G., S, 59 B., Rom — — G.
l. Dezember. — — B., Brüssel —— G
— — —, —
— — B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid — — G. Türken
3 Lissabon 16,29 G., 16,565 B., Buenos Aires 102,90 G.
London, 1. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
4. Oesfentliche 6. Ber lust⸗ nad
6. Nuslosung ufw. von Wertvapieren,
19. Gese anditgesenlscha ten Attisn, 9. Genofsensch 8. Dentsche —— 2
nschattee e. 6. D. . 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften.,
tg. Uafan. uad ̃ r : K
18. Berschiedene Betanntmachungen.
3. Aufgebote
HOHdgoh)] Erbenaufgebot.
Am 23. September 1943 ist ledig die am 27. Juni 1860 in Hamburg ge⸗ borene Christine Sophie Henriette
arbeck gestorben. Als Erben kommen
achkommen ihrer , . Detlev Harbeck (Hardebech; und. Anna geb. Bögen aus Meezen (Holstein) und Hans ,,, Teckenburg und Anna 1 eth geb. Muuß aus Sarkwitz bei Lübeck in Frage. Erbberechtigte werden aufgefordert, f bis zum 31. Januar 1515 zu Ji VI 7a d zu melden, widrigenfalls festgestellt werden wird, daß kein anderer Erbe als der Fiskus (Hansestadt Hamburg) vorhanden ist.
Hamburg, 17. November 1944.
Amtsgericht Hamburg.
Aufgebot.
112 F 185/44. Der Rechtsanwalt Dr. Rau in Leipzig N22, Ehrensteinstr. 42, als Verwalter des Nachlasses des am 16. Dezember 1943 in Krakau verstor⸗ benen, zuletzt in Leipzig N 22, Krosigk⸗ straße 22, wohnhaft gewesenen tech nischen Inspektors der Ostbahn Heinz Reuthe, hat das Aufgebotsverfahren um Zwecke der a von
anzumelden.
Grundes der For
sprechenden Teil
2
Verbindlichkeiten haftet.
straße 21IIIl, Zimmer 302, anberaumten
Aufgebotstermine bei diesem Gerichte Die Anmeldung hat die Angabe des de, ,. und des erung zu enthalten. fahren zum
Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht mel⸗ den, können unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnach⸗ 7 ein, daß ieh . ihnen ech . eilung des Nachlasses nur für den J
seinem Erbteil entsprechenden Teil der . der nicht ausgeschlossenen Gläu=
Amtsgericht Leipzig, Abt. 112, den 24. November 1944.
wesenen Kaufmanns Carl Hermann August Thieme, allein. Inhaber der in Carl 9. Thieme in Leipzig C1, ainstraße 16, hat das Aufgebotsver⸗
den
nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ eil der Verbindlichkeiten haftet. Amtsgericht Leipzig, Abt. 112, den 24. November 1944.
dem 22. Dezember 1944. 12 . zu Berlin SW 11, Askani * Platz 3, Akkumulatoren ⸗ Haus, stattfindenden ,,. Hauptversammlung ein.
Zur Teilnahme Ran der Hauptver—
wecke der Ausschließung don Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf Freitag, den 26. Fanuar 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Leipzig C 1, Beethovenstr. 2 Il, Zimmer 30, an⸗ beraumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldun hat die Angabe des Gegenstandes u
inspektor
halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können unbeschadet
bes Rechtes, vor den Verbindlichkeiten 0c
Durch Ausschlußurteil vom 16. No- vember 1944 ist der Hypothekenbrief über die von der verwitweten Molkerei⸗ Marie Schnier, früher in Kanth lau, jetzt in Obernigk, in Schlesien, als befreite Vorerbin im Grundbuch bon Stadt Kanth Bd. 1X Blatt Nr. 338 in Abteilung III unter bfla Nr. 15 ,,, n n . Auf⸗ In Berlin: Deutsche Bank,
n. i * rden. Nacherbin auf des Grundes d orderung zu ent⸗ kra erllärt worden. Nacherbin au . r, , . f 7 den Ueberrest ist Frau Liesa Günther geborene Hanke in Rotenburg (Han⸗
nover). — 2 F. 244.
Kanth, den 16. November 1944. Amtsgericht.
dn, ,. sind diejenigen Aktionäre be- 1. ie ihre Aktien oder die über die Ättien lautenden Hinterlegungs ⸗˖ cheine bei einer Wertpapiersammel⸗ k, bei einem deutschen Notar oder einer der nachbenannten Hinterlegungs-⸗ stellen hinterlegen und bis zur Be—⸗ endigung der Hauptversammlung dort en:
Hanke geborenen Kreis Bres⸗
Kreis Trebnitz
von 2992,89 Gru für Dresdner Bank Aktiengesellschaft, Sponholz & Co. Bank⸗Kommandit⸗ gesellschaft, Commerzbank Aktlengesellschaft. Die Hinterlegung hat so zeitig zu er⸗ folgen, daß 5 dem Tage der , . und dem Tage der 3
aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit . gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗
Durch
. lautend au iger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch
ihnen jeder Erbe nach der
aftet El lug des Nachlasses nur für den ioo
achlaßgläubigern beantragt. Die Nach⸗ laßgläubiger werden daher aufgefordert ihre Forderungen gegen den Nachla
9927 Aufgebot.
vollstrecker des am 23.
de
118 F 180s44. Der Rechtsanwalt Dr. Roeger in Leipzig 8 3. Kaiser= Wilhelm⸗Straße 438, als Testaments⸗ Juli 1944 in
ng Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur
Ausschlußurteil vom 14. No⸗ vember 1944 ist das Sparkassenbuch der
9 den Namen Hofbe fer Fr. Röhr in Artlenburg, für kraftlos erklärt worden.
Lüneburg, den 18. Nopember 1944. Amtsgericht.
— — —— 7. Attiengesellschaften 10008 ;
versammlung drei Tage frei bleiben. m Falle der Hinterlegung von Aktien i einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinter⸗ . in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ab⸗ 9 der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ 9. chaft einzureichen; ebenso ist im alle der Hinterlegung bei einer Wert- papiersammelbank der von dieser aus. gestellte Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaft einzu⸗ reichen. Berlin, den 80. November 1944. Der Vorstand.
Lüneburg r. 944
2. Bereingregister, ; 4. Genossenschaftsregister,
6. Mußte 68. r,, .
1. Qonturse nnd Bar gleichasachaen. 8. Berschiedenes.
HKEreslau.
I. Handelsregister
ür die Angaben in ) wird eine Gewähr r die Nichtigkeit feitens der Registergerichte nicht übernommen.
un bod
Amtsgericht Breslau, 11. Nov. 1944. Abt. 62. Veränderung:
B 3197 Gottesberger Pilsner Bier⸗ vertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Breslau. Durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 20. September 1943 ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 durch Uebertragung des Vermögens unter Ausschluß der Liquidation a m alleinige Gesellschafterin, die E. Gun⸗ dermann Gesellschaft mit beschränkter Haftung in München, erfolgt.
4. Genossenichafts⸗ register
Ost erbhun g. 98381 Amtsgericht Osterburg u. Zweiggericht Seehausen (Altm. Die im Genossenschaftsregister unter
gegend, e. G. m. b. 5. in Seehausen i. A., ist durch Verschmelzung mit der Vieh⸗ verwertungsgenossenschaft für den Kreis Osterburg e. G. m. b. H. in Osterburg (Gen.⸗Reg. Nr 34) gemäß den General⸗ versammlungsbeschlüssen vom 12.2. 1943 bzw. 28. 4. 1943 und dem Verschmel⸗ n, . vom 1. 3. 1944 aufgelöst ie , e und Verschmelzung ist bei beiden Genossenschaften im Genossen⸗ schaftsregister eingetragen am 209. No⸗ vember 1944. Gläubigern der Schlacht⸗ viehverwertungsgenossenschaft Seehausen u. Umgegend, die sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der ö für den Kreis Osterburg melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. ;
, Amtsgericht Osterburg. Die im Genossenschaftsregister unter Nr. 48 ein , beo ssensch f für die Wische e. G. m. b. H. in Meseberg ist durch Ver⸗ . mit der Viehverwertungs⸗v genossenschaft für den Kreis Osterburg
Nr. 56 eingetragene Schlacht viehverwer⸗ tungsgenossenschaft Seehausen u. Um⸗
e. G. m. b. 5. in Osterburg (Gen⸗Reg. Nr. 34) gemäß den Generalversamm⸗
lungsbeschlüssen vom 11. 2. 1943 bzw. 26. J. 1943 und dem Verschmelzungs⸗ vertrag vom 1. 3. 1944 aufgelöst. Die . und n, n n ist bei beiden Genossenschaften im Genossen⸗ schaftsregister eingetragen am 20. No⸗ ember 1944. Gläubigern der Viehver⸗ wertungsgenossenschaft für die Wische, die sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Viehverwer⸗ tungsgenossenschaft für den Kreis . burg melden, ist Sicherheit zu leisten, g. sie nicht Befriedigung verlangen önnen. .
Schwerin, Meckelb. 169840 Amtsgericht Schwerin (Mell. ). Genossenschaftsregistereintragung
vom 20. November 1944
Betr.. Dalberger Spar⸗ und Dar⸗
lehnskassenverein eingetragene Genossen⸗
schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in
Dalberg.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗
ist der 8 1 des Statuts dahin geändert, daß die Firma jetzt lautet: Raiffeisen Kasse Dalberg eingetragene Genossen⸗
schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Dalberg. . .
1
lung vom 3. Oktober 1944 in Blatt 162
7XI.o Konlurie und Vergleichsiachen
Breslnu. 9989 r gon kursverfahren. . Das Konkursverfahren über Nachlaß des am 8. Oktober 1913 zu Breslau verstorbenen Verwaltungs⸗ e t ritz Quintern, i mme gewesen in Breslau, Klosterstraße 14, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (42 N 444.) ; ᷣ
Breslau, den 21. November 1944.
Amtsgericht.
Dresden. 19990 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Dresden⸗A., Winkel⸗ mannstr. 33, wohnh. gew. Kaufmanns ermann Richard Kühn, ehem. all. nh. der Firma Kühn & Müller in Dresden, wird nach Abhaltung des 3 hierdurch aufgehoben. Dresden, den 23. November 1944. Das Amtsgericht. Abt. J.
Dresden. 9991] Das Konkursverfahren über den
den
Nachlaß des in Dresden, Bad Weißer Hirsch, Rißweg 41, wohnhaft gewese⸗
nen techn. Reichsangestellten Richard
36 r. 33 * irh n Tes ußtermins hierdurch aufgehoben. 222 den 23. n 1944.
Amtsgericht. Abt. I.
Humburg.
Das Konkursverfahren über das Nachlaßvermögen des am 20. August 1945 in Hamburg⸗Rahlstedt verstorhe⸗ nen Kaufmanns Fritz Anton Heinrich Busse wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge⸗ hoben. .
Dinb he, den 27. November 1944. Das Amtsgericht. Abteilung 65.
Quedllinhurꝶ. 3993
Das Konkursverfahren üher den
Nachlaß des Hoteldieners Walter Schu⸗
mann in Thale / Harz wird nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins hiermit auf⸗ gehoben. Quedlinburg, den 27. No⸗ vember 1944. Amtsgericht.
Veraniwortlich für den Amtlichen und Nichtamt. lichen Teil. den an enteil und für den Verlag: Präsident Dr. 9 lange in Potsdam verantwortlich für den Wirischaftsteil und den
übrigen redaktionellen. Teil:
udolf Lantz ch in Berlin 8Ww es
der Vrenßischen Verlags. und Druckere Gmb. Berlin
Preis dieser Nummer: 10 V
Dru
Dentscher Reichsanzeiger
Preunischer Staats anzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 Me zuzüglich Zustellgeblihr, für Selbstabholer bei . Anzeigenstelle monatlich J. 90 M. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen ;
an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 Wös, Wilhelmitt. 30/51. . Alle sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bructr Preis der einzelnen Nummer nach Umnfang. Der Einzelpreis jeder Nummer 56 ;
ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 in. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
8a n, für den Raum einer fünfgespaltenen Hd mm breiten Pettt⸗ Zelle 11d A4, einer dreigespaltenen . mm breiten Petit ⸗Zeile 1. 35 Ra. = Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SsWö8, Wilhelmstr. 30 / 81, an.
zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruc (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Hefristete Anzeigen milssen 8 Zage vor dem Einrisckungstermin bel der Anzeigenstelle eingegangen sein.
ein
Nr. 270 ⸗ gernsprech⸗ Sammel Rr. 12 42 45
BVerlin, Montag, den 4. Dezember, abends
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Anordnung des Generalbevollmächtigten für technische Nach⸗ richtenmittel über ein Verbot der Einrichtung, Erweite⸗ rung, Auswechselung und Verlegung von Fernsprech⸗ nebenstellenanlagen und Privatfernmeldeanlagen. Vom 23. November 1944.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über den Widerruf einer Einziehungsverfügung.
Anordnung VYM44 des Hauptrings Steine und Erden beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über eine Beschränkung der Herstellung künstlicher Mühlsteine.
Anweisung 1I44 des Leiters des Produktionsausschusses Buchbinderische Verarbeitung des Produktionsbeauf⸗ tragten für Papierverarbeitung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Vereinfachte Herstellung von Lernmitteln und Geschäftsbüchern, Durchschreibe⸗ büchern, Notizbüchern, Formular⸗ und Notizblöcken und Wandkarten sowie. Lebensmittelkartentaschen;⸗). Vom 22. November 1944.
Amtliches Deu tsche s Reich
Anordnung
des Generalbevollmächtigten für technische Nachrichtenmittel
über ein Verbot der Einrichtung, Erweiterung, Auswechse⸗
lung und Verlegung von Fernsprechnebenstellenanlagen und lire lsef n elbe n ihn
Vom 23. November 1944
Auf Grund der Verordnung zur jahresplanes vom 18. Oltober 1936 (RGB. I S. 887) und des mir mit dem 27. April 1939 von dem Beauftragten für den Vierjahresplan erteilten Auftrages erlasse ich im Ein—⸗ vernehmen mit dem Herrn Reichspostminister folgende An— ordnung: .
1. Die Einrichtung, Erweiterung, . und Ver⸗ legung von Fernsprechnebenstellenanlagen und Privatfern⸗ meldeanlagen ist verboten. ;
Fernsprechnebenstellenanlagen sind alle Nebenstellenanlagen nach der Fernsprechordnung vom 24. November 1939 spost⸗ eigene und teilnehmereigene Nebenstellenanlagen, private
iet⸗ und private Kaufanlagen). Zu den Privatfernmelde⸗ anlagen rechnen auch die Fernsprechanlagen für Luftschutz⸗ und Kommandozwecke und die Heimsprechanlagen.
Die Wiederverwendung abgebauter Anlagen und der Ein⸗ bau einzelner vorhandener Sprechapparate unterliegen eben⸗ falls dem Verbot. .
2. Ausgenommen von diesem Verbot sind;
a) Anlagen der Wehrmachtteile und Anlagen im Bexeich des Reichsführers 5, soweit es sich um feldmäßige Fernsprechgeräte und -einrichtungen handelt, ᷣ
b) 6 der Deutschen Reichsbahn, soweit es sich nicht um posteigene und private Mietanlagen handelt,
e) Grubenfernsprechanlagen (unter Tage), soweit sie von den zuständigen Bergpolizeien und Sicherheitsbehörden gefordert werden, J .
d) Anlagen für Hochfrequenz-⸗Telephonie im Bereich der Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung.
3. Von dem Verbot unter J. können für nicht unter 2. fal⸗ lende kriegswichtige Anlagen Ausnahmegenehmigungen zur Einrichtung, Erweiterung, Auswechselung und Verlegung von Fernsprechanlagen erteilt werden: ö
a) für Anlagen der Wehrmachtteile und für Anlagen im
Bereich des Reichsführers⸗tz, . b) für Anlagen aus Anlaß der Verlagerung von Be⸗
hörden, Dienststellen und. Betrieben, wenn die dafür zuständige oberste Stelle einen Verlegungsbescheid aus— estellt hat,
c) l nd en aus Anlaß von Neu⸗ und Umbauten, wenn die höchste Baudringlichkeit gegeben ist oder wenn ein Mindestbauprogramm oder Sonderbauprogramm vorliegt, ᷣ ö .
d) für e gen aus Anlaß von Fliegerschäden, deren Be⸗ seitigung durch die dafür zuständigen Stellen ange⸗ ordnet ist. ö .
4. Die Ausnahmegenehmigung wird erteilt:; J a) für kö 9 L n chtrelle durch die zuständigen
Oberkommandos; für Anlagen im Bereich des Reichs⸗ führers⸗S, durch Reichsführer / Chef Fernmelde⸗ wesen, . ö. b) für alle übrigen Anlagen durch das Reichs postzentral⸗ n , . für Tebenstellenanlagen (RP / 3M), Berlin-Tempelhof, Ringbahnstr. 126 -= 134. ͤ
5. Anträge für Ausnahmegenehmigungen sind auf einem bei der zuständigen Fernsprechan geldestelle der , . Reichspost erhältlichen Formblatt zu stellen. 3 n . 4b fallenden Anträge müssen Nachweise gemäß 3: beigefüg werden. .
*
Durchführung des Vier⸗
nische Nachrichtenmittel im Einvernehmen mit der Deutschen Reichspost erlassen werden.
J. Mit dieser Anordnung wird die Verfügung des General⸗ bevollmächtigten für technische Nachrichtenmittel 47 t 1471 GBN If Nr. 3265j42 vom 20. Mai 1942 außer Kraft gesetzt.
8. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach der Verordnung des Führererlasses zum Schutze der 1, vom 21. März 1944 (RBl. I S. 165)
estraft.
9. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 23. November 1944. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für technische Nachrichtenmittel. = Praun, General der Nachrichtentruppe.
Verfügung
Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. ! Seite 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14, Juli i933 — RGBl. J Seite 479 —, dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 90342 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1942 Seite 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver— mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl.l Seite 303 — wird das inländische Vermögen des Salomon Israel Langerm ann, 15. 3. 1889 in Chodorow geb., zul. Berlin NW 87, Solinger Str. 8, wohnh. gew., zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Berlin, den 25. November 1944.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. B. Senn.
Bekanntmachung Die Einziehung des Vermögens des Stanislav Subert, geb. 3. 11. 1897 Fermer, Prot -Angeh., Beamter, zul. wohnh. gew. Jermer, Prager Vorstadt 433, wird widerrufen. Prag, den 27. November 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Anordnung V/ 44
des Hauptrings Steine und Erden beim Reichsminister ö. Rüstung und Kriegsproduktion über eine Beschränkung der Herstellung künstlicher Mühlsteine
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Dallung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686 in Ver⸗
indung mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und Generalbevollmächtigten für Rüstungs⸗ aufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenverteilung in Fer Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1943 wird angeordnet:
581
() Künstliche Mühlsteine dürfen bis auf weiteres nur noch
mit folgenden Abmessungen hergestellt werden: s.
Mah bahn⸗ stärke o. Plgttenstãärke
Bodenstein⸗
höhe
Läuferstein⸗
Steindurchmesser hohe
224 mm 260 mm 280 mm
315 mm 355 mm 400 mm
100 mm 125 mm 160 mm
bis 105) mm I1II00 - 1250 mm 13900 — 1800 mm
E) Künstliche Mühlsteine dürfen nicht mehr geflächt und eschärft werden. Betriebe, welche die Luftfurchen beim
mit solchen Luftfurchen versehen. ö = (3 Künstliche Mühlsteine und deren Eisenreifen dürfen nicht mehr mit Anstrich versehen werden. . . (c Das Verpacken künstlicher Mühlsteine wird verboten.
. . Die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung in Arbeit hefindlichen Erzeugnisse dürfen noch bis zum 15. De⸗ zember 1944 aufgearbeitet werden. —
838 , ((I) In besonders be ründeten Einzelfällen können Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen
werden. () Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen ist der Sonderring Mineralische Rohstoffe in Köthen Anhalt. (3) Die Ausnahmegenehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden. ;
84
dazu vom Sonderring Mineralische Rohstoffe eine Ausnahme⸗
— —
Verordnung zur Durchführung dieses
ormen der Steine anbringen, dürfen Mühlsteine weiterhin
Wer gegen die im 1 genannten Vorschriften verstößt, ohne
Reichsbantgirokonto Berlin, Konto Nr. 1ñ 1918 9 m ns; Berlin 418 21 1944
————————
. ; handelt, wird nach den Vorschriften der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
85
Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt auch in den besetzten Ostgebieten und — mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung — in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 25. November 1944.
Hauptring Steine und Erden. Der Leiter: C. Peters.
Anweisung 144 des Leiters des Produktionsausschusses Buchbinderische Ver⸗ arbeitung des Produktionsbeauftragten für Papierverarbei⸗ tung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Vereinfachte Herstellung von Lernmitteln und Geschãfts⸗ büchern, Durchschreibebüchern, Notizbüchern, Formular⸗ und Nolizblicken und Wandkarten sowie Lebens mittelkartentaschen)
Vom 22. November 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. 1 S. S886) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über vie Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. J S. 5256— 531) wird mit Zustimmung des Produktionsbeauftragten für Papierverarbeitung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion folgende Anweisung erlassen: § 1 Lernmittel
In Ergänzung der Anordnung 1444 des Produktionsbeauf⸗ tragten für Papierverarbeitung beim Reichsminister für erg und Kriegsßroduktion (Herstellungsvorschriften für Dernmikttel vom 9. Mai 1944 (Disch. Reichsanzeiger Nr. 119 vom 27 Mai 1944) wird folgendes bestimmt:
1. Drahtheftung. Bei allen mit Drahtheftung gehefteten Schulheften und einlagigen Diarien ist nur noch die Ver⸗ wendung einer Klammer zulässig.
II. Fadenheftung. Die Knotenfadenheftmaschine ist bei Rückstichheftung auf die kürzeste Stichlänge einzustellen und es sind nur 2 statt 3 Heftkörper zu verwenden.
III. Vorsatz der Diarien. Digrien sind ohne Vorsatz und ohne Schirtingfalz herzustellen. Es erfolgt ein Anpappen des Inhalts. .
§ 2 Geschäftsbücher, Durchschreibebücher, Notizbücher, Formular⸗ und Notizblõcke
In Abweichung bzw. Ergänzung der Anordnung 3 (44 des Produktionsbeauftragten für Papierverarbeitung beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsvor⸗ schriften für Geschäftsbücher, Durchschreibebücher, Formular⸗ bücher und ⸗blöckt vom 8. Mai 1944 (Dtsch. Reichsanzeiger Nr. 119 vom 27. Mai 1944) wird folgendes bestimmt:
J. Geschäftsbücher. 1. Sorten. . .
a) Das Geschäftsbuch Din A 6, Pappband mit Tasche und Oese Querlineatur 240 Blatt G 1 1 Gruppe Al, 1 der Prod⸗Anordnung 3144) wird ersetzt durch ein
Geschäftsbuch Din A 6, gebunden in Halbmatt⸗
. mit Tasche und Oese Querlineatur 192 Blatt.
ei Geschäftsbüchern, Quart G 1, 1 Gruppe A, 2
der Prod.⸗Anordn. 344) wird hinzugefügt:
bei a) in Karton geheftet, K Querlineatur mit durchgehendem Register, 40 Blatt.
bei b) steif broschiert Querlineatur mit durchgehendem Register, 96 Blatt.
b) Es ist unzulässig, die Herstellung von an sich zuge⸗ lassenen Geschaäftsbüchersorten . wenn die Anfertigung nicht bereits am 1. Juni 1944 erfolgte.
c) Im übrigen gelten die Bestimmungen der Anord⸗ nung 3/4 des Produktionsbeauftragten für Papier⸗ verarbeitung vom 9. Mai 1944.
2. Heftung. ⸗
a) Geschäftsbücher im Format Din A 612s steif r, und gebunden, sind auf 1 Band mit 1 Klammer je Lage zu heften (erste und letzte Lage doppelt geheftet).
Bei 193 und 240 Blatt starken Geschäftsbüchern ist ein Ueberkleben des Rückens oder Hütsen zur Er⸗ reichung der Haltbarkeit des Rückens zugelassen. ;
b) Geschäftsbücher im Format Quart, Schmalfolio, Folio und bis 42 em Höhe, steif broschiert und gebunden, bis 144 Blatt, sind auf 2 Bändern mit je 1 Klammer zu heften, so daß jede Lage nur durch 2 Klammern gehalten wird (erste und letzte Lage doppelt geheftet).
Bei Geschäftsbüchern ab 144 Blatt ist ein Ueber⸗ kleben des Rückens oder Hülsen zur Erreichung der
genehmigung erhalten zu haben, oder den mit der Genehmi⸗
8. Durchführungsbestimmungen für diese Anordnung wer⸗ den von 49 i fn e des Generalbevollmächtigten für tech
gung verbundenen Bedingungen oder Auflagen C Y zuwider⸗
;. er, j 6 * . , d
1
Haltbarkeit des Rückens zugelassen. ;