1944 / 271 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Eerlin.

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 270 vom 4. Dezember F944. S. 4

Zentraihandelsregister

1. Dandelsregifter, 2. Gũterrechtsregister.

38. Bereinsregifter, 4. Genossenschaftsregister,

5. Musterregifter. 6. Urheberrechts eintragsrolle,

7. Ronkurse und Vergleichssachen. S8. PBerschiebenes. j

1. Handels register

ür dite Angaben in 9 ) wird eine Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Danzig. 10010 Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderungen:

Am 8. November 1944.

6472 „Hans Tolksdorf Kommandit⸗ gesellschaft“. Danzig (Röpergasse = 85). Fin Kommanditist ist aus der Geselk— schaft ausgetreten und eine Komman⸗ ditistin neu eingetreten. Zur Vertre⸗ tung der Gesellschaft ist der Gesell⸗ schafter Herbert Tolksdorf in Gemein⸗ schaft mit der Prokuristin Clara Baller⸗

estaedt ermächtigt. Am 14. November 1944.

A 5020 jetzt 6936 „Möbelfabrik Hei⸗ mat Inh. Emil Andree“, jetzt: ‚Möbel⸗ haus Heimat, Inh. Emil Andree“, Danzig (Altstädt. Graben 4— 6). Die Gesellschafterin verwitwete Frau Jo⸗ hanna Andree geb. Zerfowski ist nur allein zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt.

Am 22. November 1944.

A 6125 jetzt 6937 „Danziger Süß⸗ mosterei Flüssiges Obst“ A. Richter & Co.“, Danzig (Grabengasse 6). Zur Vertretung der offenen Handelsgesell⸗ schaft ist nur die Gesellschafterin Frau Alma Richter geb. Billhardt ermächtigt.

Eberswalde. 10911 Amtsgericht Eberswalde, 22. Nov. 1944. 6. H.R. A S835: In die Firma Hans Frentzen Kommanditgesellschaft, Ebers⸗ walde, ist Frau Erni Frentzen geb. Vor⸗ pahl in Eberswalde als weitere per⸗ sönlich haftende Gesellschafterin einge⸗ treten. Naumburg, Saale. Bekanntmachung. Veränderung: .

H.-R. A 997 Naumburger Kohlen⸗ kontor Otto Böttger.

Die persönliche Haftung des Kauf⸗ mannes Richard Callmeier in Naum⸗ burg, Saale, bei Uebernahme des Ge⸗ schäfts für die auf dem Grundbesitz der Otto Böttgerschen Erben im Grund⸗ buch von Naumburg, Saale, Band 3 Blatt Nr. 52 in Abteilung III unter Nr. 10, 13, 14, 14 a und 17 eingetrage⸗ nen Hypotheken ist ausgeschlossen.

Naumburg, Saale, 28. November 1944.

Das Amtsgericht.

4. Genossenichafts˖ register

Althurgunmdl. Bekanntmachung. Gn. -R. 4. Durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 11. April 1944 wurde die Bezeichnung der Genossen⸗ schaft Spar⸗ und Darlehnskasse Berg⸗ neukirchen in „Raiffeisenkasse Bergneu⸗ kirchen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bergneu⸗ kirchen“ geändert. s Altburgund, den 1. November 1944. Das Amtsgericht.

liooiꝰ]

10017

Angermünde. 10018

Bei der im hiesigen Genossenschafts⸗ register unter Nr. 44 eingetragenen Gramzower Genossenschaftsbank ist durch Generalversammlungsbeschluß vom 2. Juni 1944 die Firma in „Raiff⸗ eisenbank Gramzow, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gramzow, U. M.“ geändert worden.

Angermünde, den 26. Oktober 1944.

Das Ame gericht.

. In unser Genossenschaftsregister ist ente bei Nr. 1559 Spar⸗ und Dar⸗ ehnsbank, e. G. m. b. H. eingetragen worden: Die Firma ist geändert in Raiffeisenbank Großbeeren eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. Die Satzung ist geändert durch Beschluß der Generalversqmmlung vom 20. Oktober 1944 hinsichtlich des § 1 Firma). Amtsgericht Berlin, Abtei⸗ lung 571, den 24. November 1944.

NHersenbrièũ eis. 9976 Amtsgericht Bersenbrück, 8. 11. 1944. Bekanntmachung.

In das Genossenschaftsregister betr. die Landw. Bezugs⸗ u. Absatzgenossen⸗ schaft e. G. m. u. H. in Merzen ist heute folgendes eingetragen:

Die bisherigen Vorstandsmitglieder Bauer Heinrich Aus dem“ Moore in Mersen und Bauer Otto Gerdemann in Döllinghausen sind Liquidatoren. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 8. bzw. 24. 9. 1944 aufgelöst.

Calhe, Snale. 69MWGII

In das Genossenschaftsregister Nr. 32 ist heute bei der „Schafhaltungs⸗ genossenschaft Sachsendorf 6 Calbe), eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Sachsendorf“ folgendes eingetragen:

schaft mit unbe

9. Genossenschaft mit beschränkter Haf⸗

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. Februar 1940 ist 8 43 des

Statuts (Höhe des Geschäftsanteils) ge⸗ ändert. ; .

Der Geschäftsanteil ist von 40, auf 10. RM herabgesetzt.

Den Gläubigern der , ist, wenn ö. sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Calbe (Saale), 14. November 1944.

Amtsgericht.

xossen, Oder. 9978 Genossenschaftsregister.

Nr. 7. Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 29. Oktober 1944 ist die Firma der Baudacher Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Raiff⸗ eisenkasse Baudach. Mark, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränktex Haft⸗ pflicht, geändert.

Crossen (Oder), 28. November 1944.

Amtsgericht.

, , 9979 Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderungen: ; Am 3. November 1944. 19 Gn-R. 281 „Viehzentrale Danzig⸗ ere n eingetragene e hn, schaft mit beschränkter Haftpflicht“, Danzig. Das Statut ist geändert durch Beschluß vom 6. September 1944. Am 16. November 1944: 10 Gn.⸗R. 32 „Mühlenbäckerei Dan⸗ j Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, Danzig. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 20. April 1944 ist die Satzung geän⸗ dert und neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt: Brotfabrit. Herstellung von Brot bzw. anderen Backwaren in einheitlichem, fabrik⸗ mäßigem Betriebe und Verkauf dieser hergestellten Waren.

Eger. . 9980 Amtsgericht Eger. ; Veränderungen:

Gn.⸗R. VIII 55, 14. November 1944, Spar⸗ u. Darlehenskassenverein für Ohersekerschan, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung in Oberselerschan. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 3. September 1944 wurden die Satzungen im § 1 geändert. Die Firmg lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Obersekerschan, reg. Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung. Auf Grund des gleichen Voll— versammlungsbeschlusses ünd des Ver⸗ schmelzungsvertrages vom 11. 12. 1943 ist die en e „Kampeliska“ Spar⸗ u. Vorschußverein in Blattnitz, Kreis Mies, eingetragene Genossen⸗ . mit unbeschränkter Haftung, mit er Genossenschaft: r sses mne in Obersekerschan, r. G. m. u. H., ver⸗ schmolzen. ;

Gn.⸗R. VIII 319, 14. November 1944, „Kampeliséka“ Spar⸗ u. Vorschußverein in Blattnitz, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Blattnitz, Kreis Mies. Die Genossen⸗ schaft ist durch Verschmelzung mit dem Spar⸗ und ö für Sierre, an, jetzt Raiffeisenkasse in Obersekerschan, reg. Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, eingetragen im , unter Gn.⸗R. VIII 565, aufgelöst.

Gn. -R. I 100, 6. November 1944, Volksbank Radiumbad⸗St. Joachims⸗ thal eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: St. Jo⸗ achimsthal. Aus dem Vorstand aus⸗ geschieden: Johann Schuhmann. In den Vorstand gewählt: Nikolaus Fer⸗ dinand Leitenberger, Betriebsdirektor in Radiumbad⸗St. Joachimsthal. Gne⸗R. 1 37, 14. November 1944, Liquidation der Genossenschaft Spar⸗ und Vorschußverein „Miesa“ regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung, Sitz: Tachau. Auf Grund der Anordnung des Herrn Reichswirt⸗ schaftsministers vom 13. 10. 1944 wurde nach 5 1 der Verordnung über Maß⸗ nahmen auf dem Gebiet des Bank- und Sparkassenwesens vom 5. 12. 1939 die

Genossenschaft mit sofortiger Wirkung

aufgelöst. Zu Liquidatoren n be⸗ stellt: Kurt Steiner, Geschäftsführer in Aussig, Anton Baumgarten, Kassierer in Tachau, und Erwin Sachs, Direktor in Tachau. Die Liquidatjons⸗ firma lautet: Spar⸗ und Vorschuß⸗ verein „Miesa.“ registrierte Genossen⸗

schrantter Haftung in Tachau in Liquidation. Firmazeich⸗ nung: Die Zeichnung erfolgt durch wei der bestellten Liquidatoren, und . diese ihrer Unterschrift „Liqui⸗ Die bisherige . und

elöscht.

ktober 1944, registrierte

ö 9 . eren Zeichnung werden 5 * 1II gz 26. 8 Wohnungsfürsorgeverein,

tung, 96. Asch. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Julius Specht. In den er, gewählt: Gustav Bareuther, Rentner in Asch Nr. 1801, als Ob⸗ mann. z Gn.⸗R. 1 473, 18. November 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Bernau und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗

tung, Sitz: Bernau. In der Vollver⸗ sammlung am 13. August 1944 wurden

die Satzungen im 8 1 (Firmenwort⸗ laut) geändert. Die Firma lautet nun⸗ mehr: eh eisen kaffe in Bernau, Landkreis Neudek, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung. Aus dem Vorstand ausgeschie⸗ den: Alfred Kunzmann. In den Vor⸗ stand gewählt: Alfred Winter, Haus⸗ besitzer in Neudek. Das bisherige Vor⸗ standsmitglied Ernst Lorenz ist nun⸗ mehr Obmannstellvertreter.

Gn.⸗R. J 476, 22. November 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Langgrün und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz: Lang? ün. In der Voll⸗ versammlung am 28. 5. 1944 wurden die Satzungen in den 88§ 1, 44, 53, 83 eändert. Die Firma lautet nunmehr: aiffeisenkasse für Langgrün und Um⸗ gebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz! Lang⸗5 grün. Die öffentlichen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ n in Langgrün und in der in Reichenberg erscheinenden Zeitschrift „Raiffeisen⸗Bote“. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Josef Heinl. In den . gewählt: Ernst Schneider, Landwirt in Tiefenbach.

Gn.⸗R. VIII 64, 25. Oktober 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Kottiken, registrierte Genossenschaft mit

unbeschränkter Haftung, Sitz: Kottiken.

Aus dem Vorstand ausgeschieden: Wenzeb Hruschka. In den Vorstand gewählt: Johann König, Tischler in Kottiken Nr. 228.

Gn. R. VI 93, 23. Oktober 1944, Gemeinnützige Bau⸗ und Wohnungs⸗2 genossenschaft „Sanit“ registriarte Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: Franzensbad. Auf Grund des Schreibens des geschäftsführenden Vor⸗ standes Karl Bartl vom 20. 19. 1944 ist der Geschäftsanteil gemäß Bescheid des Reichswohnungskommissars Ber⸗ lin vom 20. 6. 1944, Zahl III 7 Rr. 414101644, auf 300 He erhöht.

Gn. ⸗R. II 19, 25. Oktober 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Absroth und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung in Absroth. In der Hauptver⸗ sammlung am 8. 10. 19465 wurden die Satzungen im 5 1 (Firmenwortlaut) eändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse Absroth, . mit unbeschränkter Haf⸗ ung.

Gn.⸗R. 1 90, 2. November Schlackenwerther Volksbank, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: Schlackenwerth. In der Hauptversammlung am 15. Oktober 1944 wurden die Satzungen in den 11 (Geschäftsanteile) und 15 (Fir⸗ mazeichnung] geändert. Die Firmg wird nunmehr derart gezeichnet, daß zwei Vorstandsmitglieder dem Firmen⸗ wortlaut ihre eigenhändige Unter⸗ schrift beisetzen.

Löschung:

Gn.⸗R. VII 94, 28. Oktober 1944, , . Zweck Spar⸗ u. Kredit⸗ hilfe⸗Anstalt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Karlsbad. Die Firma ist erloschen. )

Lemgo. 99811 Amtsgericht Lemgo.

m Genossenschaftsregister Nr. 14 und 11 ist bei dem Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein e. G. m. u. H. in Lemgo und der Volksbank Lemgo⸗ Brake e. G. m. b. H. in Lemgo ein⸗ getragen worden:

Durch Anordnung des Reichswirt⸗ schaftsministers vom 15. 9. 1944 ist das Vermögen des Lemgoer Spar⸗ und Darlehnskassenvereins e. G. m. u. H in Lemgo als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Ausschluß der Liquidation auf die Volksbank Lemgo⸗Brake e. G. m. b. H. in Lemgo übertragen worden.

Litzmannstadt. 10021 Genossenschaftsregister Amtsgericht Litzmannstadt, den 29. November 1944. Veränderung:

Gn. -R. 409 spon. Reg. Litzmannstadt) „Vereinigte Genossenschaftsbank Litz⸗ mannstadt⸗Waldborn, n, Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht! in Litzmannstadt. Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 18. November 1944 ist das Statut der Genossenschaft zwecks Anpassung an das deutsche Recht neu gefaßt worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisseli.

Mittel valde, Schles. 10022 Amtsgericht Mittelwalde, 19. 10. 1941.

Die unter Nr. 16 im Genossenschafts⸗ . eingetragene Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Bobischau führt jetzt die Be⸗ zeichnung Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. zu Bobischau, Krs. Habelschwerdt.

werden.

registrierte

1944,

Haftpflicht umgewandelt und

Hatzs an. loo dꝛ Registergericht Passau, 29. Nov. 1944. Genossenschaftsregister.

Molkereigenossenschaft Mittich, e. G. m. u. H. in Mittich: In der Mit⸗ gliederversammlung vom 14. Februar 1943 wurde die Umwandlung in eine Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht und zugleich die Verschmelzung mit der Molkereigénossenschaft Sulz⸗ bach a. Inn, e. G. m. b. H. in Sulz⸗ bach a. Inn (übernehmenden Genossen⸗ schaft), beschlossen.

Molkereigenossenschaft Sulzba a. Inn, e. G. m. b. H. in Sulzbach a. Inn: In der Mitgl.⸗Versammlung vom 6. Februar 1913 wurde die Ver—⸗ ne ung der Molkereigenossenschaft Mittich (aufgelösten Genossenschaft) mit der Molkereigenossenschaft Sulzbach a. Inn beschlossen.

Perleberg. 083 Amtsgericht Perleberg, 28. 11. 1944.

Die Stärkefabrik Karstädt, eingetra⸗

gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, ist durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 21. September 1944 in eine Genossenschaft mit be—⸗ schränkter Haftpflicht umgebildet wor⸗ den. Die Haftsumme beträgt 20900 Reichsmark. anteile kann auf höchstens drei bemessen Die Gläubiger der Genossen⸗ schaft müssen sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ie Dann wird ihnen Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können.

Q ucdlinburxꝝ. 9984 Eintragung im Gen.⸗R. 54 bei Ge⸗ folgschaftsheim e. G. m. b. S. in Qued⸗ linburg: Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 5. Juli 1943 ist 5 2 des Statuts wie folgt geändert: Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die Exrich⸗ tung und Unterhaltung von Unter— kunftsräumen für in- und auslän⸗— dische Arbeiter und Arbeiterinnen für die gärtnerischen und landwirtschaft⸗ lichen Betriebe in Quedlinburg und Umgegend. Quedlinburg, 29. November 1944. ; Amtsgericht. HR atreburg, Lauenb. 9987 Bekanntmachung.

Meierei⸗Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit unbefchrãn kler 5 pflicht zu Siebenbäumen:

Die Genossenschaft ist unter entspre⸗ chender Aenderung der Firma in eine solche mit beschränkter Haftpflicht um⸗ gewandelt.

Steinhorst / Lbg., 28. November 1944.

Amtsgericht Ratzeburg.

HR osenberg, O. S. 10023 Die Firma der unter Nr. 3 des hiesigen , , , , re. ein⸗ getragenen Spar⸗ und Darlehnslasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Kirchwalde ist eändert und lautet jetzt: Raiffeisen⸗ asse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Kirch⸗ walde, Krs. Rosenberg. 5 Gn-⸗R. 3. Amtsgericht Rosenberg, O. S. den 24. November 1944.

Schwerin, MNegkelb. 9894

In das big ig Genossenschaftsregister ist bei dem Rastower Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗Verein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Rastow folgendes eingetragen worden:

a) am 28. Oktober 1944: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 138. zember 1942 ist die ,, . schaft in eine solche mit bes ö. . i ie SS 1, 14 und 44 des Statuts wegen, wie folgt geändert: Die Firma lautet jetzt; Rastower Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen⸗VBerein. eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschrän ker baff hl er Geschäftsanteil wird auf 100, RA festgesetzt, und die Haftsumme beträgt 1000, Ra für jeden Geschäftsanteil. Die Beteiligung ist auf höchstens zehn Geschäftsanteile zulässig. -

b) am 2. November 1944. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. April 1944 in Blatt 107 *. der sz 1 des Statuts dahin geändert, daß die Firma jetzt ne fe ene s Rastow, eingetragene Genossen schaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ lautet und der 343 des Statuts dahin geändert, daß für die Veröffentlichungen jetzt das Wochenblatt der Landesbauernschaft Mecklenburg bestimmt ist.

Schwerin (Meckl.), 20. Novbr. 1944.

Amtsgericht. .

Scelow, Mank. 9985

In das e, ,, Nr. 22 des hiesigen Amtsgerichts, betreffend Raiffeisenkasse Görlsdorf eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ ist folgendes eingetragen worden:

Die Firma lautet zt „Raiffeisen⸗ Warengenossenschaft Görlsdorf einge⸗

tragene Genossenschaft mit beschränkter

Safstpflicht.“ Gegenstand des Unternehmens ist der

Die Zahl der Geschäfts⸗

das Sch

1. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug—⸗ nisse), 2. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.

Das Statut ist geändert am 18. Juni 1944 (G6 1 Firma, § 2 Gegenstand des Unternehmens).

Seelow, den 24. November 1944.

Das Amtsgericht.

Scelow, Markt. 9986

In das , , n, ,, T. 25 des hiesigen Amtsgerichts, betreffend Neuentempeler Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, e. G. m. u. H., Neuentempel, Kreis Lebus, ist folgendes eingetragen worden; .

Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisen⸗ Warengenossenschaft Neuentempel ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht.“ ; Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Warengenossenschaft. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. Juni 1944 ist das Statut , . worden (8 1 Firma, 5 2

k des Unternehmens). Seelow, den 24. November 1944.

Das Amtsgericht.

Waiblingen. ; Amtsgericht Waiblingen.

2 Genossenschaftsvegistereintrag vom 18. November 1944.

Gen. ⸗Reg. V Bl. 26 Milchverwer⸗ tungsgenossenschaft Winnenden e. G. m. b. H. in Winnenden: In der Gene⸗ ralversammlung vom 2. April 1944 wurde bei 5 2 des Statuts folgender Zusatz angefügt: Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaft⸗ liche Einkauf end erf hc , Be⸗ darfsgegenstände für die Mitglieder und der Absatz landwirtschaftlicher Er⸗ zeugnisse für dieselben sowie die ge— meinschaftliche Maschinenbenutzung.

Wiesbaden. . 2 Gn.⸗R. 52 Drogen⸗Einkaufsvoer⸗ einigung eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Wiesbaden. Die 8 lautet nun: Drogen⸗Ein⸗ kauf ee, eingetragene Genossen⸗ schaft mil beschränkter Haftpflicht gegr. 19086, Wiesbaden. Gegenstand det 1 ist nun: Einkauf von Waren des Drogenhandels und deren Lieferung an Mitglieder und Nicht- mitglieder. Amtsgericht Wiesbaden, 23. Nov. 944.

Tiehen ig. Amtsgericht Zielenzig, 28. . Bekanntmachung.

In das Genossenschaftsregister Nr. M,

Molkereigenossenschaft Oststernberg, ist heute eingetragen worden: Die Firma ist geändert und lautet jetzt: Raiffeisenmollerei Zielenzig, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. .

Die Haftsumme ist von 100 HEMA auf 50, RM herabgesetzt. Der Ge. schäftsanteil ist von 10 - RM auf 26. RM erhöht worden.t

7. Konkurle und Beraleichs lachen

Reichenbach; Eulengꝑeh; Amtsgericht Reichen ba Elgb. den 24. November 1944. Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Hotelbesitzerin Frau Adele ge e. aus Langenbielau ist der Schlußtermin auf den 29. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, Fremen ner Straße Nr. 57, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 13, bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur 9 von Einwendungen gegen

ußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung zu ,,. Forde⸗ rungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläu— bigerausschusses.

——— * 4

Tuttlingen. 10026 Amtsgericht Tuttlingen.

Im Konkursverfahren über den Nach—⸗ laß der verst. Klaxa Sichler, Händlerin in Wurmlingen, ist Termin zur Prü⸗ fung der ne n,, angemeldeten Forderungen, zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis, zur Beschlußfassung gem. 8 162 KO. Schlußtermin auf Dienstag, 19. De⸗ n,. 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem

mtsgericht Tuttlingen bestimmt. Die Gebühren und Auslagen des Verwal⸗ ters und die Schlußrechnung mit Be⸗ legen sind auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts far Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt.

lichen Teil., den Anzeigenteil und für den Verl ig:

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verantwörtlich für den Wirtschaftsten! und den

übrigen redaktionellen Teil ;

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Druck der Vreußischen Verlags. und Druckeres

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Betrieb einer Waren genossenschaft

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Richtlinien

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Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin S 68, Wilhelmstr. 30 / 81, an. Alle Druckaustr zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruc (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerl am Nande) hervorgehoben werden sollen. PVefristete Anzeigen müssen I JZage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

ner dreigespaltenen 3 mm breiten Petit⸗Zeile 1.85 Me. ee sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif etn⸗

9. ; Nr. 371 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 485

Berlin, Dienstag, den 5. Dezember, abends

24

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Richtlinien für die Vergütung von Gefolgschaftsverhinde⸗ rungen. Fassung vom 10. Oktober 1944.

Anordnung 3 zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung II144 des Reichsbeauftragten

für Kleidung und verwandte Gebiete (Bezug und Lieferung n n, IId 1 —). Vom 24. November

Anordnung XXII 44 der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung über die Anmeldung von Beständen an Spiegelglas. Vom 29. November 1944.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II, Nr. 18. .

ar-

Amtliches Deutsches Reich für die Vergütung von Gefolg⸗

schaftserfindungen Fassung vom 10. Oltober 1944

Die folgenden Richtlinien sollen einen Anhalt für die Er⸗ mittlung einer gerechten Erfindervergütung geben. Besondere Verhältnisse können Abwandlungen erforderlich machen, ins⸗ besondere soweit Erfindervergütungen zu Lasten des öffent⸗ lichen Dienstes gehen. . 1

I

Nach der Verordnung über die Behandlung von Erfin⸗ dungen von Gefolgschaftsmitgliedern vom ä. Juli 1942 Unternehmer für die Zur⸗ verfügungstellung einer von einem Gefolgschaftsmitglied ge⸗ machten Erfindung eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Verpflichtung, die Erfindung zur Verfügung zu stellen, besteht für diejenigen Erfindungen, die aus der Arbeit des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe heraus entstanden sind. Dazu gehört nach 5 4 der Durchführungsverordnung vom

20. März 1963 (Rö Bl. I S. 257 jede vom Gefolgschafts⸗

mitglied während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindung, die aus der ihm im Betriebe obliegenden Tätig⸗ keit erwachsen ist oder die maßgeblich auf betrieblichen Er⸗ fahrungen, Vorarbeiten oder sonstigen betrieblichen An⸗ regungen beruht. Wegen dieses Anteils des Betriebes an der Entstehung der Gefolgschaftserfindung sind die vom Unternehmer in Anspruch genommenen und zu vergütenden Erfindungen nicht ohne weiteres so zu behandeln, wie freie Erfindungen verkehrsüblicherweise bewertet werden. Ins⸗ besondere sind Gefolgschaftserfindungen im allgemeinen ge— ringer zu bewerten, weil der Gefolgschaftserfinder nicht das makerielle Risiko wie der freie Erfinder zu tragen hat.

Bei der Bemessung der Vergütung für eine in Anspruch genommene patentfähige Erfindung eines Gefolgschaftsmit⸗ liedes sind nach 5 5 der Durchführungsverordnung ins⸗ , das Ausmaß der schöpferischen Leistung, die Höhe des Arbeitsentgelts, die Aufgaben des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe und die Verwertbarkeit der Erfindung zu berück⸗ sichtigen.

n 1 .

Die Bewertung der schöpferischen Leistung ergibt sich aus der Art der Aufgabenstellung, ihrer Lösung und der Stellung des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe.

Art der Aufgabenstellung

Der Erfinder kann zu der Erfindung veranlaßt worden sein:

Lösungsweges, 2. durch unmittelbaren Anstoß ohne Angabe des be⸗ scchrittenen Lösungsweges, . 3. ohne unmittelbaren Anstaß durch die infolge der Be⸗ triebszugehörigkeit erlangte, Kenntnis von bereits er⸗ kannten Mängeln und Bedürfnissen, . ohne unmittelbaren Anstoß durch die infolge der Be⸗ triebszugehörigkeit ermöglichte eigene Feststellung von Mängeln und Bedürfnissen, 5. ohne betriebliche Anregung durch eigene Stellung einer Teilaufgabe,U 43 6. ohne betriebliche Anregung durch eigene Stellung einer Gesamtaufgabe. . . ö. „Je nach der Einstufung in diese Gruppierung ist de = tei . a ,, len, des Erfinders entsprechend der aufgeführten Reihenfolge kleiner oder größer. Dabei ist 6. Leistung am größten, wenn der Erfinder ohne Anregung au dem Betriebe sich die Erfindungsaufgabe selbst gestelll hat

ĩ triebliche Anregungen vor, so ist zu ö . . Initiative erfunden

t dez oder ob ein unmittelbarer Anstoß (Auftrag, Be⸗ 3 ; 3. e , Reklamationen usw.) erfolgt ist . und 3

1. durch unniittelbaren Anstoß bei Angabe des beschrittenen

Lösung der Aufgabe

Die Erfindungsaufgabe kann auf folgende Weise gelöst

worden sein:

1. Die Lösung erfolgte durch dem Erfinder beruflich ge⸗ läufige Ueberlegungen unter Benutzung der technischen Hilfsmittel des Betriebes.

„Die Lösung erfolgte durch dem Erfinder beruflich ge⸗ läufige Ueberlegungen ohne Benutzung der technischen Hilfsmittel des Betriebes.

„Die Lösung erfolgte durch Auswertung abteilungsfremder Ueberlegungen unter Benutzung der technischen Hilfs⸗ mittel des Betriebes.

„Die Lösung erfolgte durch Auswertung abteilungsfremder Ueberlegungen ohne Benutzung der technischen Hilfsmittel des Betriebes. .

Die Lösung erfolgte durch Auswertung betriebsfremder Ueberlegungen unter Benutzung der technischen Hilfs⸗ mittel des Betriebes. .

„Die Lösung erfolgte durch Auswertung betriebsfremder Ueberlegungen ohne Benutzung der technischen Hilfsmittel des Betriebes.

Auch hier ist je nach der Einstufung in diese Gruppierung der Anteil der schöpferischen Leistung entsprechend der auf⸗ geführten Reihenfolge geringer oder höher. Unter dem Er⸗ finder beruflich geläufigen Ueberlegungen (1 und 2) sind Ueberlegungen auf Grund von Kenntnissen und h n n zu verstehen, die der Erfinder durch seine berufsmäßige Aus⸗ bildung und durch seine Tätigkeit im Betrieb haben muß. Unter abteilungsfremden Ueberlegungen G6 und ) sind solche zu verstehen, die nicht dem engeren Betriebsbereich ent⸗ sprechen, in dem der Erfinder tätig ist, sondern nur im weiteren Betriebsbereich, das ist in , , Betriebs⸗ abteilungen, vorkommen. Sie setzen also Kenntnisse und Er⸗ fahrungen voraus, die der Erfinder durch seine Ausbildung

kann. Unter betriebsfremden Ueberlegungen (5 und 6) sind die Kenntnisse und Erfahrungen zu verstehen, die der Erfinder weder durch seine Ausbildung noch durch seine Tätigkeit im Betrieb haben kann, insbesondere Erkenntnisse von kompli⸗ zierten oder schwer erkennbaren Zusammenhängen. Unter den technischen Hilfsmitteln des Betriebes sind neben den dienstbekannten geschützten und ungeschützten Erkenntnissen die dem Erfinder zur Verfügung stehenden Vorarbeiten, An⸗ regungen und sonstigen Mittel des Betriebes zu verstehen. Da der Umfang, in dem ein Gefolgschaftsmitglied sich vor Aufgaben gestellt sieht, die einer Lösung bedürfen, von seiner. Stellung im Betriebe abhängig ist und außerdem hiervon sein Arbeitsentgelt abhängt, das bei normaler Bezahlung sein Verhältnis bestimmt, nach welchem man von ihm erfinderische Normalleistungen noch erwarten kann, ist seine Stellung im Betriebe für die Bewertung ebenfalls von Bedeutung. Stellung des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe Man kann folgende Stellungen im Betriebe unterscheiden: 1. Mechanisch Tätige ohne Fachausbildung Lehrlinge, einfache weibliche Arbeitskräfte, Hilfsarbeiter, Angelernte usw. Mechanisch Tätige mit Fachausbildung Facharbeiter, Spezialarbeiter, Laboranten, Zeichner(innen) usw. infache kaufmännisch Tätige, soweit für diese nicht höhere Gruppen in Frage kommen. . Betriebsunterführer Vorarbeiter, Kolonnenführer, Monteure, Untermeister, Meister ohne unmittelbare Betriebsverantwortung, Magazinverwaltung usw. Gebunden geistig technisch Tätige Werkmeister, Obermeister, Montageingenieure, ite. ingenieure, Projektingenieure, hemotechniker, niker, Betriebsingenieure, einfache Konstrukteure usw. Kaufmännisch Tätige . Kaufmännische Abteilungsleiter usw. In der Fertigung selbständig geistig Tätige Gruppeningenieure und Gruppenchemiker, Oberinge⸗ nieure, Technische Betriebs- und Abteilungsleiter usw. Gehoben kaufmännisch Tätige Verwaltungs- und kaufmännische Direktoren usw. „In der Fertigung leitend Tätige und in der Entwicklung selbständig geistig Tätige 166 In der Fertigung: Ehefingenieure und Chefchemiker, Technische Betriebs- und Abteilungsdirektoren usw. In der Entwicklung: Gruppenkonstrukteure und Grup⸗ penchemiker, wissenschaftliche Mitarbeiter, Technische Abteilungs- und Betriebsleiter usw. ö

einfache

selbständig geistig Tätige In der Entwicklung: Entwicklungschefchemiker usw. In der Forschung: Erste Forschungsingenieure und Forschungschemiker ö ; Führend Tätige und in der Forschung leitend Tätige In der Forschung: Forschungschefingenieure und For⸗ f ungschefchemiker, Leiter großer Laboratorien usw.

Entwicklun sche ingenieure und ö! 9

und durch seine Tätigkeit im Betriebe nicht ohne weiteres hahen

ech⸗ ;

In der Entwicklung leitend Tätige und in der Forschung

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1944

einbarung geregelt, auch die nicht als Gefolgschafts mit⸗ glieder geltenden Betriebsführer und Vorstandsmit⸗ glieder, foweit sie nicht gleichzeitig Unternehmer sind. Gesellschafter, Geschäftsführer usw.

Je weniger von einem Gefolgschaftsmitglied angesichts seiner Stellung im Betriebe und des ihm zum Zeitpunkt der e n n , gezahlten Arbeitsentgelts verlangt werden kann, an der kechnischen Entwicklung mitzuarbeiten, um so höher ist bei sonst gleichen Bedingungen die schöpferische Leistung zu bewerten. .

Dabei beeinflußt die Höhe des Arbeitsentgelts den Vergütungsanspruch nicht, wenn die Stellung des Erfinders im Betrieb und seine Bezahlung in xich⸗ tigem Verhältnis zueinander stehen. Hierbei ist lediglich die Hbhe des normalen Arbeitsentgelts (Jahreseinkommen einschl. Tantiemen, Umsatzbonifikationen usw) zugrunde zu legen. Vergütungen für erfinderische Normalleistungen oder erfinderische Sonderleistungen durch bereits in Anspruch ge⸗ nommene andere Erfindungen erfahren keine Berücksichti⸗ gung. Weicht dagegen das Arbeitsentgelt des Erfinders wert⸗

müüäßig von dem fur seine Stellung sonst üblichen Arbeits-

entgelt ab, so ist für die Vergütungsermittlung die Stellung des Erfinders entsprechend niedriger oder höher zu bewerten.

Eine im Verhältnis zur Stellung des Gefolgschafts⸗ erfinders besonders hohe Bezahlung wirkt also durch die sich ergebende niedrigere Einstufung ermäßigend eine im Ver⸗ hältnis zur Stellung des Gefolgschaftserfinders besonders eringe Bezahlung wirkt durch die sich ergebende höhere Ein⸗ rn. erhöhend auf die Vergütung. Erfindungen kauf⸗ männischer Gefolgschaftsmitglieder sind gegenüber. Erfin⸗ dungen technisch tätiger Gefolgschaftsmitglieder höher zu werten. .

Je nach dem Grad, der sich aus den wechselseitigen Be⸗

ziehungen der vorstehend aufgeführten Gesichtspunkte (Auf⸗

gabenstellung, Lösung der Aufgabe und Stellung des Er⸗ finders im Herrfchg ergibt, ist der Grad der schöpferischen Leistung als erfinderische Normalleistung oder als erfin⸗ derische Sonderleistung zu bewerten.

Der Umfang einer erfinderischen Normalleistung kann durch folgende Höchstperte bestimmt werden: Sie liegt vor, wenn von einem führend tätigen Gefolgschaftsmit⸗ glied (8) eine ohne betriebliche Anregung gestellte eigene Gesamtaufgabe (6) durch Auswertung betriebsfremder Ueberlegungen unter Benutzung der technischen Hilfs⸗ mittel des Betriebes gelöst ist C5) oder“ . wenn von einem führend tätigen Gefolgschaftsmit⸗ glied (8) eine ohne betriebliche Anregung gestellte eigene Teilaufgabe (5) durch Auswertung hetriebsfremder Ueberlegungen ohne Benutzung der technischen Hilfs⸗ mittel des Betriebes gelöst ist (6) oder wenn von einem mechanisch Tätigen ohne Fachausbil⸗ dung (1) ohne unmittelbaren Anstoß durch die infolge der Betriebszugehörigkeit erlangte Kenntnis von bereits er⸗ kannten Mängeln oder Bedurfnissen (3) eine Erfindungs⸗ aufgabe durch dem Erfinder beruflich geläufige Ueber⸗ legungen unter Benutzung der technischen Hilfsmittel des Betriebes (1) gelöst wird.

Für eine erfinderische Normalleistung soll im allgemeinen vorzugsweise eine einmalige Vergütung gewählt werden. Bei besonders niedrigen erfinderischen Normalleistungen, die zu den Anforderungen gehören, die man einem Gefolgschafts⸗ mitglied auf Grund seiner Tätigkeit im Betrieb mit Rücksicht auf sein Arbeitsentgelt zumuten kann, kann die Vergütung im Einzelfalle so weit absinken, daß praktisch nur ein Anerken⸗ nungsbetrag gezahlt wird oder eine Vergütung ganz in Fort⸗ fall kommt.

Erfinderische Sonderleistungen liegen vor, wenn die schöp⸗ ferische Leistung über die für erfinderische Normalleistungen erwähnten Grenzew hinausreicht. In ihrem Höchstwert, welcher vorliegt,

wenn ein mechanisch Tätiger ohne Fachausbildung (1)

sich ohne betriebliche Anregungen selbst eine Gesamtauf⸗ gabe stellt (6) und diese durch Auswertung betriebs⸗ fremder Ueberlegungen ohne Benutzung der technischen— Hilfsmittel des Betriebes löst (6), kommt die erfinderische Sonderleistung einer freien Erfindung gleich und ist infolgedessen entsprechend hoch zu vergüten. In den darunter liegenden Graden ist die erfinderische Sonder⸗ leistung dem schöpferischen Anteil entsprechend zu bewerten. Die Vergütung ist hier regelmäßig vorzugsweise so zu ge⸗ 3 daß sie einer Beteiligung des Erfinders an der wirt⸗ , Auswertung oder Auswertungsmöglichkeit ent⸗ pricht. a

Unter Berücksichtigung der Art der Aufgabenstellung, der Art und Weise, wie die en erreicht worden ist, und der dienstlichen Stellung des Gefolgschaftserfinders kann nunmehr ein ,, für die schöpferische Leistung aufgestellt wenden.

III.

Der Faktor ar die Leistungsbewertung Bewertung des Ausmaßes der schöpferischen Leistung) ist aus der nachstehen⸗

Direktoren ganzer Werke und, soweit nicht in freier Ver=

den Tabelle 1 zu ermitteln.