1944 / 272 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 271 vom 5. Dezember 1944. S. 4

Mehr Arbeitskräfte in der Forstwirtschaft

Die Anforderungen an Holz, diesem wichtigen Roh⸗ und Werk⸗ stoff, sind noch immer im Anstieg begriffen. Nicht nur die Kriegs⸗ und Rüstungswirtschaft hat ihren Holzbedarf erhöht, sondern es ist auch noch ein starker zusätzlicher Bedarf an Holz eingetreten, wie z. B. für die Errichtung von Behelfsheimen, für die Beseitigung von Fliegerschäden usw. Außerdem ist eine Zunahme des Holz⸗ verbrauchs für Heizzwecke gerade in ländlichen Gebieten zu be⸗ obachten. Es ist klar, daß der Bedarf der Kriegs- und Rüstungs⸗ wirtschaft an den verschiedenen Holzsortimenten unter allen Um⸗ ständen gedeckt werden muß, daß aber auch der ländlichen Be⸗ völkerung Brennholz in ausreichendem Maße für Heizzwecke zur , gestellt werden muß. Dies kann nur geschehen, wenn zu den in der Waldarbeit eingesetzten Kräften noch weitere Arbeits⸗ kräfte mobilisiert werden können. Zu diesem Zwecke hat bekannt⸗ lich der Reichsforstmeister verschiedene Maßnahmen ,. die in ihren Auswirkungen bereits gute Erfolge gezeitigt haben. In der letzten Nummer des „DHA“ wird in einem Artikel „Mehr⸗

anforderungen an Holz bedingen mehr Arbeitskräfte“ dieses ganze

Problem von der Praxis her behandelt.

Um den Kräftebedarf der Forstwirtschaft, so heißt u. a. in dem Artikel, durch die Gewinnung von Dauerkräften und durch die Heranziehung von Arbeitskräften aller Art, die auf dem Lande zeitweise nicht voll ausgenutzt sind, zu decken, sei für den Bereich der Arbeitsämter ein Forstbeamter als Beauftragter für den Arbeitseinsatz im Walde zu bestellen, dessen Aufgabe sich zunächst darauf erstreckt, vom Arbeitsamt Kräfte zu erhalten, die dauernd im Walde beschäftigt werden können, ferner darauf, Zeitkräfte aus ländlichen Bevölkerungskreisen zu gewinnen, die in der arbeits⸗

ärmeren Zeit der Landwirtschaft vorübergehend für die Wehrmacht

eingesetzt werden können. Hierfür kämen in erster Linie ausländische Arbeiter, aber auch Frauen und die HJ. in Frage. Der Beauf⸗ tragte müsse einmal ein hervorragender Fachmann auf seinem Gebiet sein und zum anderen einen hohen Persönlichkeitswert besitzen und schließlich in der Lage sein, alle wirtschaftlichen Zu⸗ sammenhänge zu überblicken und der jeweiligen Situation Rech⸗ nung zu tragen.

Darüber hinaus, so wird weiter ausgeführt, wende sich der Reichsforstmeister an alle Bevölkerungskreise, also auch an die von Industriegebieten, um sie zur Mitarbeit zu gewinnen. So habe

brauchern wäre eine flächenweise Werbung nach geschätztem Mengenanfall am zweckmäßigsten. ;

Mit dem Einschlag und der Aufarbeitung des Holzes allein sei es aber nicht getan. Deshalb ergingen immer wieder Aufrufe, die die Förderung der Holzabfuhr zum Gegenstand haben. Zunächst waren es die Käufer, die die Holzmengen melden mußten, für die, die Holzabfuhr nicht gesichert war. Das sei dann dahin geändert, daß seitens der Verkäufer (Waldbesitz eine entsprechende Meldung an den Holzabfuhrring gegeben sei. Jetzt sei man dazu über⸗ gegangen, nicht nur den Verkäufer die nicht abgefahrenen Holz⸗ . sondern auch den Käufer seine erfolgten Holzkäufe melden zu lassen.

Arbeitsplätze für deutsche Frauen

Ein Katalog des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion

Durch die im Rahmen des totalen Kriegseinsatzes getroffenen arbeitspolitischen Maßnahmen sind den Rüstungsbetrieben in froher Zahl weibliche Arbeitskräfte zugewiesen worden, die bis⸗ ang mit industrieller Arbeit kaum oder nur wenig vertraut waren. Um diese deutschen Frauen auf die Arbeitsplätze zu stellen, für die sie die beste Eignung mitbringen, um aber zu⸗ gleich auch den Prozeß der innerbetrieblichen Umsetzung von Arbeitskräften zu beschleunigen und damit Kräfte für andere Aufgaben freizustellen, waren besondere Maßnahmen erforderlich. Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion hat des⸗ halb durch eine Anordnung die Tätigkeitsgebiete listenmäßig zu⸗ sammengefaßt, die für deutsche Frauen in erster Linie geeignet sind. Grundsätzlich sollen in allen Industriezweigen für leichtere und einfachere Arbeiten in den Betriebsbüros, bei der Arbeits⸗ zeitüberwachung, in Betriebslaboratorien, Konstruktionsbüros, Material⸗ und Werkzeugausgaben, in Kantinen und Küche, Näh⸗ und Flickstuben, bei der Warenkontrolle sowie bei Verpackungs⸗, Lager- und Stapelarbeiten nur noch deutsche Frauen eingefetzt werden. Darüber hinaus sind für einige Industriezweige, so für die Eisen⸗ und Metallbearbeitung und verarbeitung, für die chemische Industrie, die- Glasindustrie, die Textil⸗, Bekleidungs⸗ und Lederindustrie Einzelanweisungen ergangen, nach denen be⸗ stimmte Arbeitsgebiete ausschließlich den deutschen Frauen vorzu⸗ behalten sind.

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duktion ist, gleichgültig, ob es sich um die Industrie der Seifen, Sprengstoffe, . um die pharmgzeutische oder kosmetische, um die Gummi⸗, Glas⸗ oder Textilindustrie handelt. Durch diese orgfältige . ist jedenfalls sichergestellt, daß die deutschen rauen in der Rüstungsindustrie besonderen körperlichen Bean= pruchungen nicht ausgesetzt werden.

Wirtschaft des Auslandes

Spanien auf dem Wege zur Verbundwirtschaft

Madrid, 4. Dezember. Unter dem Vorsitz des Ministers für

öffentliche Arbeiten und in Gegenwart zahlreicher Wirtschafts— Persönlichkeiten fand ein vielbeachteter Vortrag des Ingenieurs Oriol über die spanische Energiewirtschaft statt, in dem der Redner nach einem historischen Ueberblick die Notwendigkeit der Errichtung eines nationalen Hochfrequenznetzes mit ischen⸗ verbindungen aller Gesellschaften betonte, um einen Stromaus— tausch vorzunehmen. Das Netz ist bisher nicht verwirklicht wor— den. Zur Behebung der heutigen Schwierigkeiten, die durch Trockenheit verursacht wurden, ist eine Erzeugung von 742 Mill. kWh durch thermische Kraftwerke erforderlich, wofür ein Zusatz— verbrauch von 1 Mill. t Kohle sowie der Ausbau technischer Ein— richtungen mit Investierung von einigen Millionen Peseten un— erläßlich sind. Sriol wies darauf hin, daß die Regierungspläne, die auf eine Koordinierung der gesamten Neubauprbgramme hin— auslaufen, bereits ausgearbeitet sind, so daß die Bersorgungs— schwierigkeiten in absehbarer Zeit trotz des weiter ansteigenden Bedarfs sicherlich überbrückbar sind. .

Unaufhaltsames Ansteigen der Preise in England Stockholm, 4 Dezember. Große Sorge macht es nach einem Bericht der „Financial News“ maßgebenden Kreisen, daß die englischen Fertigfabrikate aus den wichtigsten Rohstoffen immer teurer werden, da die Rohstoffpreise unaufhaltsam steigen. So müssen jetzt zum Beispiel die stahlverbrauchenden Betriebe 50 3. mehr für englischen Stahl zahlen als bei Kriegsausbruch. Damit liegt der Preis um ein Viertel höher als für das gleiche ameri—

kanische Erzeugnis. J

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 4. Dezember. (D. N. B.) New Yort 4 02 νñ = 03 , Spanien (offiz. 44,090, Montreal 4,43 -= 4,47, Schweiz 10 = I , , 16,s 5 - 16,95, Lissabon —, Rio de Janeiro 82, 16. .

2. Zwangsversteigerungen, 6. Berlust⸗ und Fundsachen,

1. uůtersuchungs· und Strafsachen, 4. Oeffentliche Zustellungen, 3. Aufgebote,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

S8. Qommanbitgesellschaften 6 GSenossenschaften,

⁊. Attiengesenischaften, . 10. Gesenschasten m. v. D. Offene Handels⸗ und Rommandiegese llschaften,

14. Deutsiche Reichsbank und

18. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 185. Verschiedene Betanntmachungen.

3. Aufgebote

oon Aufgebot.

vereinigung der Juden in Deutschland Abteilung Fürsorge, München 15, Lind⸗ wurmstraße 125, Rgb.i, hat das Auf⸗

4. Nessenlllche Juntellmnen

le,, 55

Die Bezirkss ichs⸗ s klagen: 1. Flugleiter⸗Max Wil⸗ Wiener, in Lo

Die Bezirksstell. Dayern her Reicht 96 Bertram bei der Deutschen Luft⸗ road, 241. R. 644d, 8. der techn. lassen. hansa A. G., Oslo, Norwegen, Prozeß⸗ Angest. Peter Knöbl, Weihenstephan

bevollmächtigter: Rechtsanwalt Féaux bei ö

de Lacroiz, Berlin, Kochstr. 3, gegen Prozeßbevollmächtigter:

9. Dentsche ,,

anwalt Babendreyer,

Freising, Föttinger

Rechtsanwalt

Berlin, den 1. Dezember 1944. Str. 25, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

straße 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ 11 Uhr mit der Aufforderung, sich und Erneuerungsschein zu unseren : Berlin, Neue durch einen zu 1— und 11 Re hts

Königstr. 39 egen Ilse Pagel geb. walt, zu 9 u. 19 Rechtskonsulenten als mern

ndon W 3, 10698 Adeleide⸗ Prozeßbevollmächtigten

an⸗ Aktien zu Ren 106, mit den Num⸗ 145 001— 1760 000 können bei unseren sämtlichen Geschäftsstellen . Einreichung der arithmetisch ge⸗ ordneten Erneuerungsscheine und eines doppelten Nummernverzeichnisses kosten⸗ frei erhoben werden. .

vertreten zu

gebot des angeblich verlorengegangenen Sparbuches der Bayerischen Staatsbank Bayreuth Nr. 5019 über 10 327,55 Kr, ausgestellt auf Karl Isrgel Fleisch⸗ mann, früher in Bayreuth, spaäter in Bamberg, jetzt in Theresienstadt (Pro⸗ tektorat), beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. März 1945, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 6710, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzulegen, widrigen⸗ . dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Bayreuth, den 27. November 1944. Amtsgericht Bayreuth.

Durch Ausschlußurteil vom 14. No⸗ vember 1944 ist das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Lüneburg Nr. 35620, lautend auf den Namen Marie Müller

eb. Burmester in Niendorf, für kraft⸗ os erklärt worden.

Lüneburg, den 18. November 1944. 10002 Amtsgericht.

10003 Durch Ausschlußurteil vom 14. No⸗ vember 1944 ist das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Lüneburg Nr. 18 825, lautend auf den Namen Maxie Müller geb. Rabeler, Niendorf, für kraftlos erklärt worden. Lüneburg, den 18. November 1944. Amtsgericht.

24

Anita Mary Bertram geb. Bromham in London⸗Croyden, Stafford Road, 211. R. 491. 44, 2. Elektromonteur Walter Gottschalk, Berlin-Steglitz, Schloßstr. 129, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thiemke, Berlin, Bam⸗ berger Str. 37, gegen Klara Gottschalk geb. Vinnals, 217. RK. 584 / 44, 3. Konzert⸗ sängerin Elly Kovacs geb. Boche, Berlin⸗Frohnau, Knappenpfad 8, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Brela, Berlin, Friedrichstr. 167, gegen n ,. Eugen Koväes, früher in Szeged b. Budapest, Katonastr. 77 b. Suezborus, 241. R. 535 / 4, 4. Wadim Golowin, Berlin⸗Halensee, Cicerostr. 59, , Rechtsanwalt Zimmermann, Berlin Zehlendorf, Ahornstr. 1, gegen Valentine Golowin geb. Soksonowa, früher in Rostow a. Don, 241. k. 603 44, 5. Nikolaus de Faria e Castro, Berlin⸗Rahnsdorf, Beiersdorfer Weg 32, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Grühl, Berlin, Kurfütstendamm 40, gegen Olga de Faria e Castro geb. Lodzenski in Paris 16, 25 rue Decamps, 241. R. 645/44, 6. Volkswirt, 9. 3. Revisor, Davis Blumentals, erlin, Court⸗ damm 54 bei Clausen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter. Rechtsanwalt Dr. Köhler, Berlin, Bredowstr. 2, gegen zn Blumentals geb. Traumannis, 241. R. 1 44, J. Regierungsrat i. R. Paul

Pagel, Berlin⸗Charlottenburg, Uhland⸗

Schlenkhoff, Berlin, Kluckstr. 5, gegen Rosa Knöbl geb. Baumann, früher in Wien, J., Hohenstaufengasse 4, 241. R. 676/44, 9. Kaufmann Albert Richter, Berlin⸗Zehlendorf, Berliner Str. 5, Prozeßbevollmächtigter:; Rechtsanwalt Merrem, Berlin, , . 41, gegen Therese, jetzt Tang, Richter geb. Engel, früher Berlin⸗Zehlendorf, Berliner Straße 5, 243. R. 695144, 19. Kauf⸗ mann Max Ruef; Berlin, Magazin⸗ straße 15, Pxozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. v. Wiedebach⸗Nostiz Berlin, Werderstr. 3, gegen Clara Ruch geb. Fuchs, früher Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker Str. 53, 243. R 72744, 11. Else Vocetka geb. Krause, Berlin, Virchowstr. 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Juethe, Berlin, Schön⸗ hauser Alles 74 a, gegen den Schlosser Werner Vocetka, früher Berlin, Virchowstr. 4. 253. R 709144, mit den Anträgen auf Ehescheidung. Die Be⸗ klagten werden zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Neue Friedrich⸗ le eladen, und zwar: auf 1. 26. 1.

i.

u 3— immer

5. Verluft. n. Fundsachen

auf das Leben der Fran Luise Rohr⸗ moser ausgestellt, ist verlorengegangen und wird hierdurch von uns für kraft⸗ los erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden. Mannheimer Lebensversicherungs⸗ 10079) Gesellschaft A,. Berlin Ws, Krausenstr. 9 / 10.

10080 Aufgebot.

Folgende Hinterlegungsscheine sind abhanden gelommen: gere gun, . Nr. 403 Paul Leißner, Hinter⸗ eg , Nr. 9482 Max Pfautsch. Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu mel⸗ den, anderenfalls die Hinterlegungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden. .

Breslau, den 1. Dezember 1944. Schlesische Provinzial⸗Lebens⸗, Unfall⸗

und Haftpflichtversicherungs⸗Anstalt.

1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregister,

2. Bereinsregifter, 4. Genossenschaftsregifter,

. SB. Miufsterregister, G. urhes errechts eintragsr olle,

Der Versicherungsschein Nr. 503 770,

Zur Vereinfachung unserer Aktien⸗ stückelung fordern wir gleichzeitig un⸗ sere Aktionäre, die im Besitz von Aktien u RM 1090, mit den Nummern 10 001— 145 9090 sind, auf, diese kosten⸗ frei gegen Aktien aus dem Nummern⸗ kreise von 145 001 —170 000 auszu⸗ tauschen.

Berlin, den 30. November 1944.

Commerzbank Aktiengesellschaft.

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lo. Geselsschasten m. . 9 ]

9870 . Molkerei⸗ Import Gesellschaft m. b. H., Wien II., Molkereistr. 1.

Die ,, , , vom 14. 9. 1944 hat die beabsichtigte Herabsetzung des Stammkapitals von RM 169 060. auf RM 21 000, beschlossen. Es wird bekanntgegeben, daß die Gesellschaft allen Gläubigern, deren Forderungen am Tage der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu Recht be⸗ stehen, auf Verlangen Befriedigung oder Gren zu geben bereit ist, und daß Gläubiger, die . nicht binnen 3. Monaten vom Tage der letzten Ver⸗

JX. Qonturse und Vergleichs sachen. 8. BVerschiebenes. ;

I. Handels regijter

ür dte Angaben in wird eine Gewähr 2 die Nichtigkeit elend der deen fe en g nicht übernommen.

Arnswalde. 10045 Bekanntmachung.

In das Handelsregister des Amts⸗ gerichts Neuwedell ist bei der unter Nr. 50 eingetragenen Firma Mecha⸗ nische Netzfabrik Gustav Strehlow, Neuwedell, Inhaber Walter Kremmin, eingetragen:

Der Ehefrau Erika Kremmin geb. Schalow ist Prokura erteilt. .

Arnswalde, den 24. November 1944.

Amtsgericht.

4. Genossenschams- register

Franke furt, Main. Veröffentlichung aus dem Genossenschaftsregister.

41 Gn.⸗-R. 176: In das hiesige Ge⸗ nossenschaftsregister ist bei der Genossen⸗ schaft: Eisenbahner⸗Brennstoffversor⸗ gung Reichsbahndirektion Frankfurt

bono

a. M. e. G. m. b. 5. in Frankfurt,

Main, am 24. November 1944 einge⸗ tragen worden: ; . Von Amts wegen gelöscht. Die Ge⸗ nossenschaft ist durch Verfügung des Reichsministers des Innern vom, 28. 9. 1944 mit Wirkung vom 30. 9. 1944 aufgelöst. Frankfurt am Main, 24. Nov. 1944. Amtsgericht. Abteilung 41.

Freiburg, Schles. . Amtsgericht Freiburg (Schles.), den 28. Juli 1944. Genossenschaftsregister⸗Veränderungen Gn.⸗R. 21 Gemeinnützige Bau⸗ nossenschaft der Kinderreichen für ge er und Umgebung e. G. m. b. S.: Neues Statut vom 18. September 1943.

Parchim. 198911

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute zur. Spar⸗ und Darlehnskasse Wulfsahl, e. G. m. b. H. in Wulfsahl, eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 7. Oktober 1944 ist die Firma wie geändert worden: Raiffeisen⸗ lasse uffn eingetrngene Genossen⸗

schaft mit beschränkter Haftpflicht.

Parchim, den 23. November 1944.

Stolp., Pomm. 10061 Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Altdamerow. „Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Altdamerow, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Stolp i. Pom., den 1. Dezember 1941. Amtsgericht.

Z. Konlursle und Vergleichs fachen

PDarmstadlt. 100641 Konkursverfahren.

165 N. 444. Ueber den Nachlaß der am 11. 11. 1934 in Darmstadt verstorbenen Witwe. Margarethe Spengler, geb. Basel, von Dærmstadt, geboren am 20. 6. 1849 in Ober⸗Ramstadt, wird heute, am 29. November 1944, vorm. 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da der Nachlaßpfleger die Eröffnung des Konkurses beantragt und die Ueber schuldung des zen f fes nachgewiesen hat. Der Oberinspektor a. D. Gustav Lang, hier, Wenckstraße 58, wird zum Konkursverwalter ernannt, Anmelde⸗

Amtsgericht Parchim.

termin: 15. 12. 1944. Wahl⸗ und Prü⸗ d

fungstermin: 29. 12. 1944. Offener

Arrest; Frijt für Absonderungsan⸗ sprüche: 29. 12. 1944. Amtsgericht, Abt. 15, Darmstadt, den 15. November 1944.

H udeben . 100651

3 NX. 2144. U&eWber den Nachlaß des am 14. September 1944 in Dresden ver⸗ storbenen Karl Richard Fister in Rade⸗ beul 2, Meißner Straße. 262, Inhaber der nichteingetragenen Firma, Kustoma⸗ werl Richard . Kunststoff⸗Klischee⸗ u. Stempelanstalt in Dresden⸗A, Falken⸗ straße 6, wird heute, dm 1. Dezember 1944, nachmittags 13 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter Herr Rechtsbeistand Zierau in Radebeul 2, Anmeldefrist bis zum 15. Januar 1914. Wahltermin am 29. Dezember 1944, vormittags 10 Uhr.

Prüfungstermin am 29. Januar 1945,

vormittags 19 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 15. Januar 1945. Radebeul, den 1. Dezember 1944. Amtsgericht.

login. Das Anschlußlonkursverfahren über as Vermögen der inzwischen ver⸗

storbenen Witwe Margarete Raschdorff

als r, der Firma Königlich privilegierte Apotheke in. Neustädtel Josef. ai r, wird mit Zustimmun sämtlicher beteiligter Gläubiger gemä §z 202 KO. eingestellt. . Beuthen a. Oder, den 30. Nov. 1914. ; Amtsgericht Glogau. Zweigstelle Beuthen a. Oder.

Gcä r lit. 110067 Bekanntmachung.

Im Konkursverfahren über den

Nachlaß der am 6. März 1944 ver⸗

storbenen verehel. Elsbeth Wachsmuth,

verw. gew. Bovensiepen, geb. Kießling, Görlitz, Inhaberin der Firma E. Wachs⸗ muth, Güternahverkehr in Görlitz, findet am 19. Dezember 1944, um 10 Uhr, ein besonderer Prüfungstermin vor dem . Amtsgericht, Zimmer Nr. 14, tatt. ö Görlitz, den 25. November 1944.

Amts gericht. 4 RN. 1114h

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt. lichen Teil, den Aung enteil und für den Verlag: Präsident Dr z lange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den

; übrigen redaktionellen Teil: Kudolfs Cantz ch in Berlin sweez Druck der Vreußischen Verlags. und Druckerei Gmb. Berlin

Preis dieser Nummer: 10 Mn.

Dentscher Neichsanzeiger

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 Ma, zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1, ö .o. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Wilhelmstr. 30/51. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer sst aus det Anqahe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages einschließzlich des Portos abgegeben.

Breuß ijcher Staats anzeiger

senpreis Zelle l. 10 M., einer dreigespaltenen 2 mm breiten Petit⸗Zeile 1, 85 M.. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SsWös, Wilhelmstre. 30 / 1, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreis ein⸗ zusenden, insbesondere. ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Jettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperr druck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. BVefristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗

Nr. 272 Fernsprech · Sammel ger.: 12 4245

Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember, abends

e

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 71. Zuteilungsperiode vom 8. Januar bis 4. Februar 1945 (mit Ergänzungen für die 70. , periode).

Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung über die Einführung des Universalschecks (1. U.⸗Scheck⸗DAO). Vom

Dezember 1944 nebst Anlage.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im No⸗

vember 1944.

mern ere,

Amtliches Deutsches Reich

Erlaß

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 71. Zuteilungsperiode vom 8. Januar bis 4. Februar 1945 (mit Ergänzungen für die 70. Zuteilungsperiode)

Erster Teil Ergänzungen für die 70. Zuteilungsperiode

In der 70. Zuteilungsperiode können auf Abschnitt C der Grundkarte Jgd für Jugendliche von 10—18 Jahren 1259

Butter abgegeben und bezogen werden.

Die Ration an Stärkeerzeugnissen und damit die Gesamt⸗ nährmittelration ist bereits ab 13. November 1944 um 509g für die Zuteilungsperiode gekürzt worden (ogl. mein Fern⸗ schreiben vom 2. November 1944 11B 1 4705 —. Auch in der 70. Zuteilungsperiode dürfen daher ebenso wie in der 69. Zuteilungsperiode die Abschnitte über je 259 Stärke⸗ erzeugnisse nur mit der halben Warenmenge beliefert und abgerechnet werden. Auf den Nährmittelabschnitten der A7 Karten wird die Kürzung von der 71. Zuteilungsperiode ab nachgeholt (gl. nachstehend Dritter Teil Erster Abschnittz. Diese Abschnitte sind daher in der 70. Zuteilungsperiode mit

dem aufgedruckten Mengenwert zu beliefern und abzurechnen.

Wegen der Ausgabe der Sonderzuteilungen zu Weihnachten, die auf Abschnitte der Eierkarten und der Grundkarten für die 70. Zuteilungsperiode erfolgt, verweise ich auf meinen Runderlaß vom 6. November 1944 IIBI 47111 Ferner weise ich auf mein Fernschreiben vom 31. Oktober 1944 II B 1 4641 hin, nach dem u. a. in der 70. Zu⸗ teilungsperiode auf den Käseabschnitt Nr. 2 der Grund⸗ und Ergänzungskarten Käse nicht abzugeben ist.

/ Zweiter Teil Festsetzung der Rationen für die 71. Zuteilungsperiode Die Lebensmittelrationen der 70. Zuteilungsperiode gelten mit folgenden Ausnahmen auch in der I71. Zuteilungsperiode:

Fett / Fleischaustausch ö. Die Entscheidung darüber, ob die Ausgabe von 256 ile anstatt von Fett auf die Abschnitte B 1 und B 2 für die über 3 Jahre alten Versorgungsberechtigten und Teilselbstver⸗

sorger in der 71. Zuteilungsperiode fortgesetzt wird, bleibt

vorbehalten und wird rechtzeitig vor Beginn der 71. Zu⸗ teilungsperiode bekanntdegeben. Daher enthalten die Ab⸗ schnitte B 1 und B 2 auf den Grundkarten der über 3 Jahre alten Versorgungsberechtigten und auf den Ergänzungskarten der Teilfelbstversorger nur die Mengenangabe von je 62,59, aber nicht die Angabe der Warenart. Schlachtfette

Die über 6 Jahre alten Versorgungsberechtigten einschließ— lich der Gemeinschaftsverpflegten und die Teilselbstversorger in Butter erhalten anstatt von 125 g Margarine 125 9 Schweineschlachtfette. Bei Inhabern von A E-Karten verbleibt es bei der bisherigen Abgabe von Margarine. Auf den Er— gänzungskarten für Normalverbraucher über 6 Jahre sind daher nur Kleinabschnitte über 125 g Margarine, dafür aber Kleinabschnitte über 250 g Butter angebracht. Im einzelnen verweise ich auf die als Anlage 1 beigefügte Zusammenstellung der Fettrationen. .

Speiseõl . Speiseöl wird abweichend von der Regelung im Zuteilungs— erlaß für die 65. Periode vom 2. Juni 1944 II B 1 65 auch in der 71. Zuteilungsperiode nicht ausgegeben. Der wahl⸗ weife Bezug von 100 g Speiseöl anstatt von 1295 g Margarine im Laufe Son zwei Zuteilungsperioden entfällt also vorüber⸗

ehend. = Kãse

Die Käseration wird zur Hälfte auf einen über 62,5. g lautenden Käseabschnitt und zur Hälfte auf einen noch bekannt⸗ zugebenden freien - bzw. W⸗Abschnitt der Grund⸗ und A- Karten ausgegeben. Auf Grund dieser Regelung besteht die Möglichkeit, einer etwa eintretenden Verschlechterung der Käse⸗

*

versorgungslage, Rechnung zu tragen. Marmelade und Kunsthonig . Wie bereits angekündigt, erhalten die Versorgungsberechtig⸗ ten im Alter von 10—18 Jahren in der 71. Zuteilungsperiode 125 g Kunsthonig.

.

Uebrige Rationen

Folgende Erzeugnisse werden in der gleichen Menge wi in der 70. Zuteilungsperiode verteilt:

Brot, Mehl, Fleisch (Sonder⸗ und Ausgleichszuteilungen an Stelle von anderen Lebensmitteln sind hierbei nicht berück⸗ sichtigt), Butter, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kar⸗ toffelstärkeerzeugnisss und Vollmilch. (Wegen Verteilung der unveränderten Ration an Kaffee⸗Ersatz und ⸗Zusatzmitteln vergleiche nachstehend unter Kartenwesen Ziffer 3.)

. Dritter Teil Durchführungobestimmungen und sonstige Regelungen

Erster Abschnitt Abgabe von Kartoffelstärkeerzeugnissen

Auf den Karten für die 71. Zuteilungsperiode ist die auf 50 g gekürzte Ration an Kartoffelstärkeerzeugnissen bereits be⸗ rücksichtigt. Die mit „Stärkerzeugnisse“ bezeichneten Abschnitte sind deshalb nicht mehr wie in der 69. und 70. Zuteilungs⸗ periode mit dem halben Warenwert, sondern mit dem vollen aufgedruckten Wert von 25 g je Abschnitt zu bewerten und abzurechnen. .

Die die einheitliche Gestaltung der Nährmittelabschnitte auf

50 g in der 69. und 70. Zuteilungsperiode nicht ermöglicht hat, enthalten die A⸗--Karten der 71. Zuteilungsperiode Nähr⸗ mittelabschnitte über insgesamt 500 g, so daß damit die

Rationskürzung bis zur 70. Zuteilungsperiode einschließlich

berücksichtigt ist. Durch einen weiteren Abzug von 100 9 Nährmitteln in der 72. Zuteilungsperiode wird der Ausgleich für die 71. und 72. Zuteilungsperiode hergestellt werden.

Von der 71. Zuteilungsperiode ab können außer Teigwaren auch wieder Kaxtoffelstärkeerzeugnisse auf die Nährmittel⸗ abschnitte der Ag-Karten in dem jeweilig gebietlich geltenden Verhältnis abgegeben werden (vgl. Erlaß betr. Durchführung des Kartensystems vom 2. November 1942 II B 1 5000

705 —. ? . Zweiter Abschnitt Zucker versorgung ;

Die Verbraucher sind mit dem ihnen in der 71. und 72. Zu⸗ teilungsperiode zustehenden Zucker bereits im Wege des Vox⸗ griffs in der 70. Zuteilungsperiode versorgt worden ((Iogl. meine Erlasse betr. Versorgung mit Zucker, Kunsthonig und Marmelade vom 6. Oktober 1944 11 B 1 4050 und betr. Durchführung des Kartensystems vom 23. Oktober 1944 II BI 70 -). In der 71. Zuteilungsperiode wird ent⸗

weiteren Vorgriff durch die Verbraucher abgesehen. Demgemäß enthalten die Grundkarten 71 keine Zuckerabschnitte.

Die Regelung des vorbezeichneten Erlasses vom 6. Oktober 1944 über die Versorgung der Verteiler mit Zucker bis zur 73. Zuteilungsperiode bleibt unverändert in Kraft.

Dritter Abschnitt Neuregelung der Abgabe von Vollmilch Die Verteilung von Vollmilch (Milch) an Kinder wird ver⸗

einfacht und der Abgaberegelung für entrahmte Frischmilch an⸗ geglichen. Aus diesem Grunde ordne ich folgendes an:

Haushaltsaus weis

1. Die Ernährungsämter haben den Haushaltungen, in denen sich ein Kind oder mehrere Kinder bis zu 14 Jahren befinden, mit den Lebensmittelkarten für die 71. Zuteilungs⸗ periode ein Stück des hiermit eingeführten „Haushaltsaus⸗ weises für Vollmilch“ auszuhändigen. Der, Haushaltsaus⸗ weis besteht aus einem Stammabschnitt und Tagesabschnitten: er hat für die 71. bis 74. Zuteilungsperiode Gültigkeit und weist demgemäß Tagesabschnitte für die Zeit vom 8. Januar bis 29. April 1944 auf. =

Bestellscheine

2. Die Milchbestellscheine befinden sich an den Grundkarten für die betreffende Altersstufe und lauten zur Erleichterung der Abrechnung und des Milchbezuges in einer Kindertages⸗ stätte einheitlich über je einen Viertelliter Milch. Demgemäß enthält z. B. die Grundkarte für Kleinstkinder bis zu drei Jahren drei solche Bestellscheine. .

Teilselbstversorger

3. Da Kinder von Vollselbstversorgern keinen kartenmäßigen Anspruch auf Milch haben und Kinder von Teilselbstversorgern Milch auf Karten nur insoweit erhalten, als sie sich mit Butter nicht selbst versorgen, enthalten die Grundkarten für Vollselbst— versorger (8V) und für Teilselbstversorger (ISV) keine Milch⸗ bestellscheine. Für die Kinder von Teilselbstversorgern mit Fleisch und Schlachtfetten sind die Milchbestellscheine in der der

zungskarten SV 4, SV 8 und SVio0 untergebracht.

Vermerk über Bezugsberechtigung 4. Der Milchverteiler hat die Milchbestellscheine entgegen⸗ zunehmen und die in Betracht kommende e,, e. (nicht Per⸗ sonenzahl wie bei entrahmter Frischmilch) auf dem dafür vor⸗ gesehenen Feld des Haushaltsausweises zu vermerken. Um

eine Benachteiligung des Milchverteilers durch nachträgliche

d

wen , e, nme g.

——

den AZ-Karten die Kürzung der Gesamtnährmittelration um

und Fernschreiben vom 2. November 1944 II B 12

gegen dem genannten Erlaß vom 6. Oktober 1944 von einem

jeweiligen Altersstufe entsprechenden Anzahl auf den Ergän⸗—

gꝛeichsbantgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1918 Postscheckkonto: Verlin 41821 1944

älschungen z. B. das Vorschreiben einer Ziffer) ze verhin- a nf r h ger Raum eine senkrechte Spalte, in welche die Zahlen “, „w, 1,2 und 3 eingedrückt sind. Der Milchver— teiler vermerkt die Höhe der Bezugsberechtigung durch Ent⸗ werten der nicht in Betracht kommenden Zahlen mittels Locher oder Tinte (Tintenstift). Hat der Haushalt z. B. einen An⸗ spruch auf 3 Liter Milch, so werden die Zahlen 1, 2 und 3 entwertet, so daß nur die Zahlen / und * zusammen *“ übrigbleiben. Auf diese Weise läßt sich bis zu einer Gesamt⸗ menge von G' Litern jede in Frage kommende Bezugsmenge vermerken.

Werdende Mütter

5. Von den übrigen Personen, die Anspruch auf Milch haben, erhalten werdende und stillende Mütter sowie Wöchne⸗ rinnen die Mütterkarten M und M II. Zwecks Angleichung an die Milchbestellscheine der Grundkarten und Ergänzungs⸗ karten Sy- lauten die Milchbestellscheine der Mütterkarten künftig ebenfalls über je Liter. Jede Karte enthält somit zwei dieser Bestellscheine. Die Milchtagesfelder dieser Karten sind in Fortfall gekommen. Die Milchkleinverteiler haben die Milchbestellscheine der Mütterkarten auf dem Haushaltsaus⸗ weis für Vollmilch mit zu berücksichtigen. Falls ein Haus⸗ haltsausweis noch nicht an den Haushalt ausgegeben ist, muß er mit der Mütterkarte ausgehändigt werden. .

= Giftarbeiter, Kranke

6. Den Ernährungsämtern bleibt es überlassen, die Ver⸗ sorgung des dann noch verbleibenden geringen Personenkreises, der Anspruch auf Vollmilch hat (Giftarbeiter, Kranke usw.), von sich aus zu regeln, z. B. unter Verwendung der Lebens⸗ mittelmarken für Milch oder von Berechtigungsscheinen in Verbindung mit einem Haushaltsausweis für Vollmilch, falls ein solcher noch nicht im Haushalt vorhanden ist.

Ausscheiden aus dem Haushalt

J. Falls einzelne Kinder oder sonstige Personen, die Voll⸗ milch über Haushaltsausweis beziehen, aus dem Hadushalt ausscheiden, hat das Ernährungsamt bei der Abmeldung aus der Versorgung mit Lebensmitteln in dem Haushaltsausweis an der dafür vorgesehenen Stelle unterhalb der Tagesfelder die um die ausscheidenden Personen geminderte, am bisheri⸗ gen Aufenthaltsort weiter verbleibende Personenzahl unter Beifügung des Dienstsiegels zu vermerken und die Rückrech⸗ nung beim Kleinverteiler unverzüglich durchzuführen. Für die einzelnen ausscheidenden Kinder sind für die restliche Zeit der laufenden Zuteilungsperiode Lebensmittélmarken für Milch auszugeben oder ein Berechtigungsschein mit einem neuen Haushaltsausweis auszustellen, um bei mehreren Kindern die Ausgabe übermäßig vieler Lebensmittelmarken zu vermeiden. Die Aushändigung eines auf „Reise“ abgestempelten Haus⸗ haltsausweises ist nicht zulässig, da stch aus den Tagesab⸗ schnitten nicht die zustehende Litermenge an Milch ergibt. An dem neuen Aufenthaltsort treten die Kinder in der Regel in. einen anderen Haushalt ein und können mit Beginn der . genden Zuteilungsperiode auf Grund der abzugebenden Be⸗ stellscheine Milch über den dortigen Haushaltsausweis beziehen.

In den Fällen, in denen eine ganze Familie den Aufenthalt wechselt, hat das Ernährungsamt bei der Abmeldung aus der Versorgung mit Lebensmitteln den Haushaltsausweis einzu⸗ ziehen und gegebenenfalls für Milch die Rückrechnung durch⸗ zuführen. Bis zum Ende der laufenden Zuteilungsperiode sind auch in diesem Falle Lebensmittelmarken für Milch bzw. ein Berechtigungsschein auszugeben.

Kindertagesstãtten

8. Falls ein Bestellschein in einer Kindertagesstätte ab— gegeben ist und im Laufe der Zuteilungsperiode der Besuch dieser Kindertagesstätte endet, hat das Ernährungsamt ebenso wie beim Ausscheiden aus dem Haushalt während einer Periode zu verfahren, d. h. es sind Lebensmittelmarken auszu⸗ geben und es ist die Rückrechnung sicherzustellen, falls der Kleinverteiler nicht von sich aus seine Belieferung hat kürzen

lassen.

Personen ohne ständigen Aufenthaltsort

9. Soweit Kinder bis zu 14 Jahren oder werdende oder stillende Mütter Inhaber von Binnenschifferstammausweisen

oder Wanderpersonalkarten sind, haben die Ausgabestellen die

Bestellscheine für Milch abzutrennen und zu entwerten. Di Aushändigung eines Haushaltsausweises für Vollmilch unter—⸗ bleibt in diesem Falle. Statt dessen sind Lebensmittelmarken für Milch auszugeben. Eine Erschwerung tritt durch dieses Verfahren für die Milchverteiler nicht ein, da die vorbezeich— neten Personengruppen auch bisher schon Milch nicht auf der Grundlage von Bestellscheinen bezogen haben.

Wegfall der bisherigen Milchkarten

10. Der Druck und die Ausgabe von besonderen Vollmilch— karten ist nicht mehr 6 Matern dieser Karten werden deshalb nicht mehr hergestellt.

Druck des Haushaltsausweises

I1I. Der Haushaltsausweis für Vollmilch ist auf dem für die bisherigen Reichsmilchkarten vorgeschriebenen Wasser⸗ zeichenpapier im Farbton grün Nr. 30 herzustellen. Die Druck⸗

matern werden ug bein mit den übrigen Matern für die 71. Zuteilungsperio

e übersandt.