1944 / 277 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Ur. 276 vom 12. Dezember 1944. S. 4

2

⸗. Ylssenllihhe qultelltngen

10229] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Karl Wilhelm Franz in Freyenstein (Ostprignitz) Ausbau, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt von der Osten in Meyenburg, klagt gegen seine Ehefrau Ida Franz geb. Steinbach, zuletzt wohnhaft gewesen in Hamburg, Marienstraße 34, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, auf CEheschei⸗ dung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits dor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Neuruppin auf den I6. Februar 1945, 95, Uhr, Zimmer 80, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Neuruppin, den 5. Dezember 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

10265 Ladung.

Frau Eugenie Klara Fischer, geb. Trosse, i, . in Eßlingen g. N., Karlstr. 11, Klägerin, klagt gegen ihren Ehemann Albert Fischer, Ingenieur, zuletzt in Philadelphia, Pa. Ü. S. A. North Garnett Street, auf Eheschei⸗ dung aus § 55 Ehegesetzes. Verhand⸗ lungstermin: Mittwoch, den 14. Fe⸗ bruar 1945, 10 Uhr, vor der 5. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Stuttgart, un en 10 12, II. Stock, Zimmer 411.

eschäftsstelle des Landgerichts.

10263] Oeffentliche Zustellung.

8 R 5I744. Die nachgenannten Ehe⸗ gatten 1. Frau Charlotte Elise Cornet geb. Pfeilsticker in Dresden, 2. der Me⸗ chaniker Clemens Anton Zielinsti in Dresden, 3. der Kraftfahrer Ihhann Weber in Radebeul, 4. der Schlosser Metscheslaw Keplin in Brockwitz, Pro⸗ zeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte zu 1 und 4: Lippe, zu 2: Dr. Schilde, zu 3: Dr. Heyne in Dresden, klagen gegen den anderen Ehegatten; zu 1: den Bergmann Leon Reger Cornet, früher in Jumet. (Ke fer, zu 2: Frau Mi⸗ ling Vasile Relinsti geb. Dumitrescu, früher in Pasarea Piteasca (Ru⸗ mänien), zu 3: Frau Helena Weber geb. Wilitschkow, früher in Nikolajew (Sowjetrußland), zu 4: 6 Pauline Keplin geb. Shuk in Elisowo (Sowjet⸗ rußland), jetzt unbekannten Aufent⸗ halis, auf Grund des Ehegesetzes zu 1 und 4: nach 8 49 wegen Ehezerrüttung, zu 2: nach 47, 49 u. hilfsw. 55 wegen Ehezerrüttung, Ehebruchs und Auflösung der häuslichen Gemeinschaft, k 3: nach § 3 der 4. Durchf. VG. z.

hegesetz v. 25. 19. 1941 wegen Ab⸗ lehnung der Umsiedlung als Volks⸗ deutsche mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der Ehe. Die Kläger. laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits, und zwar zu 1 und?: vor die 8. Zivilkammer des Land⸗ gerichts Dresden, Pillnitzer Str. 41, auf den 7. Februar 1945, vorm. 9 Uhr,

zu 3: vor die 8. und zu 4: vor die 6. Zivilkammer auf den 5. Februar 1945, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als R vertreten zu assen. Dresden, den 8. Dezember 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

lo2ß64]

Es klagen: 1. 1 R 549/44 Ehefrau Emilig Zajkiewiez geb. Schulz, Pabia⸗ nitz, Kirchengasse 18, gegen Kaufmann Edmund Zajkiewiez, zuletzt in Pabianitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung, 2. 1 R 56/44 Ehefrau Lucie Prade geb. Giebler (Gibler), Litzmann⸗ stadt, Breslauer Straße 8, W. 5, gegen Radiomonteur Roman Prade, zuletzt in Litzmannstadt⸗Erzhausen, Ulrikenstraße 4, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Auf⸗ k der Ehe, 3. 1 R 56744 Werk⸗ schutzmann Friedrich Gaus, Litzmann⸗ stadt, Buschlinie 60 (Umsiedlungslager), gegen Ehefrau Elise Gaus geb. Weber, zuletzt in Gnadendorf, Krs. Mariental Wolgagebiet), jetzt unbekaunten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung, 4. 1 R 545/44 Landwirt Franz Freitag in Dombrowo Nr. 9, Gemeinde Neu⸗Sulzfeld, Krs. Litzmannstadt, gegen Ehefrau Lukija Freitag verw. Piskum, geb. Plachodnia, zuletzt in Olschana / Ukraine, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 5. 1 R 552/44 Ehefrau Elisabeth Omelt⸗ schenko geb. Bamesberger, Litzmann⸗ stadt, Buschlinie 50, Umsiedlungslager, gegen Alexander Omeltschenko, zuletzt in Krementschug, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung, 6 1 R 548/44 Ehefrau Liesbeth Materniak geb. Tru⸗ schak, Litzmannstadt, Moltkestraße 99, W. 15, gegen Landwirt Johann Mater⸗ niak, zuletzt im Gefängnis in Zamose, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung und Alleinschuldigerklärung des Beklagten, 7. 2 R 143145 Ehefrau Rosa Milosavljevie geb. Mayrberger, Lager Felsenkeller Langensalza, gegen Borowejo Milosavljevie, zuletzt in Bel⸗ grad, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ghescheidung. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits werden die Be⸗ klagten vor das Landgericht in Litz⸗ mannstadt zu 1: vor die Zivilkammer auf den 1. Februar 1945, 10 Uhr, zu 2 his 6: vor die Zivilkammer auf den 2. Februar 1945, 10 Uhr, zu 7: vor die Zivilkammer auf den 3. Februar 1915, 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll: mächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen der Kläger vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen.

Litzmannstadt, den 8. Dezember 1944.

Geschäftsstelle

des Landgerichts Litzmannstadt. .

Sem uihandelsregilter

10227 Oeffentliche Zustellung. 8 R 282/44. Der Ehemann Rechts⸗ anwalt Leonhard Peitsche, i . Platz der fs Nr. 2, Prozeßbevoll⸗ mächtigte Rechtsanwälte Dr. Dr. Meiß⸗ ner und Erich Heber in Chemnitz, Friedrich⸗August⸗Straße 5, 1, klagt gegen seine Ehefrau Selma Peitsche eb. Semitis, unbekannten Aufent⸗ ies in Rußland, auf Ehescheidung. Die Beklagte wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der 8. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Chemnitz, Zimmer 119, auf den 15. Februar 1945, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht ug. lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ vollmächtigten vertreten zu lassen. Chemnitz, den 2. Dezember 1944. Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle bei dem Landgerichte.

10228 Es klagen mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe: 1. der Gärtner

Alfred Hamann, Hannover, Bergmann

straße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Mogk, Hannover, gegen, . Ehefrau Annemarie Hamann geb.

arx, Hannover, Kramerstraße 12, 6 47 Eheges. 3 R. 53/44 2. die Ehefrau Ernestine Schmidt geb. Wer⸗ ner, Hannover, Engelbostelerdamm Nr. 1465 III, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Philippi, Hannover, ge⸗ en ihren Ehemann, Hufschmied Wil⸗ 9 Schmidt, Hannover, Knochen⸗ hauerstr. 53, 5 55 Eheges. 6 R. 103 44 —; 3. der Dolmetscher Dimitri von Renngarten, Hannover, Ricklinger⸗ ag. 71 IV, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Winter, Hannover, gegen seine Ehefrau Gilberte von Renngarten geb. Terrail, Versailles b. Paris, rue de la Ste. Victoire, 8s, 47, 49, 55 Ehe⸗ es. 6 R 1153/44 —; 4. die Ehefrau lisabeth Mandich geb. Leonhardt, Hagen über Bed Pyrmont Nr. 123, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Drinkuth, Bad Pyrmont, gegen den Berthold Mandich, daselbst, 5 49 Ehe⸗ es. 5. R. 189/44 —. id z. Zt. unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht Hannever, und zwar: zu 1 vor die Zivilkam⸗ mer auf den 15. Dezember 1944, 11 Uhr, zu 2 vor die Zivilkammer 6 auf den 20. Dezember 1944, 11 Uhr, zu 3 vor die Zivilkammer 6 auf den 20. Dezember 1944, 11 Uhr, zu 4 vor die Zivilkammer 3 auf den 21. Dezem⸗ ber 1944, 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als ,,, vertreten zu assen.

Hannover, den 19. Oktober 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

ie Beklagten

, Osffentliche Zustellung.

4 R. 400/44. Schrödl, Erna, Vils⸗ hofen, Ndb., Kirchenpl. 2 b. Leitl. Klä⸗ gerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Schramm in Mün⸗ chen, klagt gegen Schrödl, Wilhelm, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, nicht vertreten, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrag pu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus 1 des 1 geschieden. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bzw. zu er⸗ , Die Klägerin ladet den Be⸗ lagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil⸗ kammer des Landgerichts München- J auf Donnerstag, den 25. Januar 1945, vormittags Si / Uhr, Sitzungssaal S5 / l, mit der Aufforderung, einen bei diesem

Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als

Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. München, den 5. Dezember 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts München J.

10231 Oeffentliche Zustellung. 3 R 46/44. Die Frau Irene Sirén, eeschiedene Potempa, 2 Apel, in Posen, Hardenbergstr. Nr. 10 Wö5, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Müh⸗ ring in Posen, klagt gegen den Kauf⸗ mann Birger Waldemar Sirsn in Helsinki (Finnland), Lönrotgatan 22 Wiz, auf Feststellung, daß ihre am 18. 12. 19357 in Riga vor dem Domgeistlichen der reformierten Kirche mit dem Be⸗ klagten geschlossene Ehe nichtig sei und auf Ehescheidung über die Kosten gemäß 3 23 3PO. Die Klägerin ladet den eklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Zimmer Nr. 29, auf den 30. Januar 1945, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelasse⸗ nen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Posen, den 1. Dezember 1944. Die Geschäftsstelle dẽs Landgerichts.

I. Attienneielichalten

Ferngas Sudetengau Aktiengesellschaft, 10232 Teplitz⸗Schönau. Eingetragen wurde in das Handels⸗ vegister Abt. B für Teplitz⸗Schönau am 8. November 1944 in 7 H⸗R. B 58: ,. Sudetengau Aktiengesellschaft, itz Teplitz⸗Schönau. Grundkapital: 7 000 000, Ra. Rechtsverhältnisse, Die Hauptver⸗ sammlung vom 10. Juli 1944 hat die Erhöhung des Grundkapitales um 20900 000. RM beschlossen. Die Er⸗ höhung ist durchgeführt. Die Satzung ist im Punkte 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitales) geändert.

ere

10266

Dhligser Leinen⸗ und Baumwollweberei Aktien⸗Gesellschaft, Solingen⸗Ohligs. Walter Cramer ist aus dem Aufsichts⸗

rat ausgeschieden.

Der Vorstand.

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

10235 ?

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 29. Dezember 1914, vormittags 11 Uhr, im Hauptkontor der Firma Herman Wupperman A. G.

inneberg.

Die Tagesordnung wird in der Hauptversammlung ,

Pinneberg, den J. Dezember 1944.

Herman Wupperman Stiftung e. V.

Der Vorstand.

10269 Rheinische , Girozentrale und Proyinzialbank. Zinsherabsetzungsangebot.

Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuld⸗ verschreibungen der Kreditinstitute vom 8. Dezember 1941 (RGBl. 1 S. 746) bieten wir hiermit den Inhabern der dem Gesetz vom 21. Dezember 1927 (RGBl. 1 S. 492) unterliegenden, nicht gekündigten

4M 35 Pfandbriefe der Rheinischen

Girozentrale und Provinzialbank

J. Ausgabe (KN 21462) mit Wirkung vom 1. Juli 1945 ab die Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 3 an.

Inhaber, die statt der Zinsherab⸗ setzung die Bareinlösung ihrer Pfand⸗ briefe wünschen, werden gemäß § 1 Abs. 4 der genannten Verordnung auf⸗— gefordert, diese nebst den nach dem 1. Juli 1945 fälligen Zinsscheinen und den Erneuerungsscheinen bis spätestens zum 28. Februar 1945 bei uns mit dem Antrag auf Bareinlösung einzureichen.

Die fristgemäß eingereichten Pfand— briefe werden zum 1. Juli 1945 dem nach den Anleihebedingungen nächst⸗ zulässigen Kündigungstermin bar ein⸗ gelöst; sie gelten gemäß § 1 Absatz 5 der Verordnung zu diesem Termin als zur Rückzahlung gekündigt. Mitteilung hierüber erhalten die Einreicher alsbald nach Einlieferung der Stücke.

Für diejenigen Pfandbriefe, die in⸗ folge dieses Aufrufes nicht bis zum 28. Februar 1945 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt nach 1 Absatz 1 der Verordnung das Angebot zur Hetab⸗ setzung des Zinsfußes als angenommen. Die Zinssenkung ist nach 85 der Ver⸗ ordnung für jeden späteren Inhaber der Pfandbriefe wirksam.

Düsseldorf, den 1. Derember 1944.

Rheini iche Girozentrale und Provinzialbank.

1. Handelsregister,

2. Güũterrechtsregister,

3. BVereinsregister, 4. Genossenschaftsregifster,

5. Musterregifter, 6. Urheberrechts eintragsrolle,

7. Qonkurse und Bergleichsfsachen. 8. Verschiedenes.

I. Handelsregister

ür die Angaben in 9 ) wird eine Gewähr M die Richtigkeit el der er r m nicht übernommen.

Ker lin. . 10192] Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, den 27. November 1944.

Veränderungen:

A 92453 Grauert K Zink.

Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur die Gesellschafter Franziska Zink geb. Witzenberger und Heinrich Grauert, und zwar jeder für . allein, ermäch⸗ tigt. Die Gesellschafter Eva Grauert geb. Diederich, Dora (Dorothea) Stern⸗ stein geb. Grauert, und Raimund Grauert sind von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.

A 112723 Dyckerhoff K Widmann Kommanditgesellschaft. n

Zwei Kommanditeinlagen sind herab⸗ gesetzt. Die entsprechende Eintragung wird für die Zweignieberlassungen bei den Amtsgerichten Karlsruhe, Breslau, Düsseldorf, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, München, Essen, Jena, Dresden, Hamburg, Kiel, Wiesbaden, Leipzig, Magdeburg, Frankfurt a. M., Stettin, Königsberg (Pr), Köln, Danzig, Dresden (für die Zweigniederlassung in Cossebaude), Kattowitz, Bromberg, Straßburg i. E. und Wien erfolgen, und zwar unter der Firma der Zweig⸗ niederlassungen. Die Firma der Zweig⸗ niederlassung in Cossebaude führt den Zusatz: „Betonwerke Cossebaude“ die Firmen der übrigen Zweignieder⸗ lassungen führen den Zufatz: „Nieder⸗ lassung“ unter Beifügung des jeweili⸗ gen Ortsnamens der Zweignieder⸗ lassung.

Berlin. 10237 Abt. 561. 8. Dezember 1944.

Die Löschung der vermögenslosen Firma B 52676 Deutsche Grundbesitz⸗ Aktiengesellschaft soll in das Handels⸗ register eingetragen werden. Wer ein berechtigtes Interesse an der Unter⸗ lassung der Löschung hat, kann inner⸗ halb eines Monats Widerspruch er⸗

heben.

Btepenitæ. 10193 In unser Handelsregister B ist heute

bei Nr. 10 Mühlenwerke Hohenbrück

folgendes eingetragen worden.

Spalte 5: Kaufmann Friedrich Karl Krüger in Stargard i. Pom., Scharn⸗ horststr. 2797.

Spalte 7: Durch Beschluß der Gesell⸗ 6 vom 4. November 1944 ist S. 5 es Gesellschaftsvertrages (Zahl der Ge⸗ schäftsführer) abgeändert. Die Zahl der Geschäftsführer beträgt 3.

Cammin, den 15. November 1944.

Gerichtstaggericht Stepenitz.

Weinheim. 10194 Handelsregister Amtsgericht Weinheim, den 2. Dezember 1944. Veränderung: A 186 Freudenberg & Co., Weinheim. Zwei Kommanditeinlagen sind herab⸗ gesetzt worden. z

4. Genossenschasts⸗ register

Lingen. Genossenschaftsregister. Veränderungen:

Gn.⸗-R. 33 a (Freren). Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Langen. Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 19. September 1944 ist die Firmg in „Raiffeisenkasse, ein⸗ etragene Genossenschaft mit be⸗ e e Haftpflicht“ geändert.

Amtsgericht Lingen, 28. 114. 1944.

i0lbs]

Neustadt, O. S. ; 10166 In unser Genossenschaftsregister Nr. 40 6. heute bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Langenbrück, eingetragen: Der Name der Genossenschaft lautet et. „Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene nossenschaft , ,,. Haftpflicht, Langen⸗ rück“. . Amtsgericht Neustadt, O. S.,

den 6. Dezember 1944.

Schneeberg. 19167 de , , 6: Erzgebirgi⸗ sche Volksbank eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Schneeberg. 43 Das Statut ist in 5 37 Abs. 5 (So⸗ fortige Gewinnbeteiligung der neu ge⸗ zeichneten Anteile) abgeändert worden. Amtsgericht Schneeberg, den 6. Dezember 1944.

Treptonm, Rega. n, .

Zu Nr. 37 des Registers ist bei der Genossenschaft Darsower Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, heute eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 18. November 1942 ist die Genossenschaft in eine solche mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt. Der Geschäftsanteil beträgt 30, Re, die Haftsumme 300. RM. Die Firma lautet jetzt: Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Darsow, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Darsow.

Die Satzung vom 7. Oktober 1934 ist durch das neue Statut vom 18. No⸗ vember 1942 ersetzt.

Treptow (Rega), 1. Dezember 1944.

Das Amtsgericht

5. Musterrengister

Remscheid. 3 10249 M.⸗R. Nr. 288. Firma Joh. Vaillant K. G. in Remscheid: Die Verlängerung der Schutzfrist um weitere fünf Jahre für zwei verschiedene Ausführungs⸗ formen von Ummagntelungen für gas⸗ beheizte Warmwasserapparate ist am 4. Dezember 1944, 10 Uhr, angemeldet, Fabriknummern 26 a und 276 b. Remscheid, den 4. Dezember 1944. Amtsgericht.

Z. Konkurse und Vergleichs lachen

Berlin. lors

Arrest mit ire renn bis 20. De⸗

storbenen, zuletzt in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Berliner Straße 9, wohnhaft ge⸗ wesenen Kaufmanns Dr. dri Werner Ganse ist heute, . hr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 352. N. 13. 44. Verwalter: Dr. Walter Vehlsen. Berlin⸗Halensee, Joachim⸗ Friedrich⸗Straße rist zur An⸗ meldung der Konkursförderungen bis 22. Januar 1945. Erste Gläubiger⸗ versammlung: 8. Januar 1545, 111. Uhr. Prüfungstermin am 28. Februar 1945, 19, Uhr, im Ge⸗ richtsgebäude, Verlin⸗ Charlottenburg, Tegeler Weg 17120, Erdgeschoß, Zim⸗ mer 31. Gern Arrest mit ÄUnzeige⸗ frist bis 7. Januar 1945. Berlin, den J. Dezember 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

Heidelb J 10250 Ueber den Fachlaß des verstorbenen Karl Wasmer, Rechtsanwalt in Heidel⸗ berg, wurde heute, vormittags 11 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Beeidigter Buchprüfer Anton Spinner, Heidelberg, Gaisbergstr. 56. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 10. Januar 19145. Erste Gläubigerver⸗ sammlung und Prüfungstermin am 16. Januar 1945, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Seminarstr. 3, Zim⸗ mer 25, II. Stock. Heidelberg, den 7. Dezember 1944. Amtsgericht A 2.

Miünchem. 110206 19 N 16144 Das, Amtsgericht München hat über den Nachlaß des am 30. Oktober 1942 verstorbenen Film Spielleiters 6 ensburg in München 23, Giselastr. 2, am 29. November 1944, vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Nikolaus Schlelein, München 2, Sophienstr. 5/IJ. Offener

zember 1944 ist erlassen.

Anmeldun

bis 20.

Ar. 733 / ꝛIf, , , , . 9. ahl

Frist zur der Konkursforderungen

ezember 1944 im Zimmer

Ueber den Nachlaß des am 23. De⸗ zember 1943 in Luzk (Ukraine) ver⸗

Termin zur eines anderen Verwalters. eines Gläubigerausschusses

2

. .

und wegen der in 58 132, 134, 137 K.⸗O. ö Angelegenheiten, sowie allgemeiner 'Brüfungstermin Donnerstag, den 28. Dezember 1944, je vormittags 98535 Uhr, Zimmer Nr. 7271II, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9. Geschãftsftelle des Konkursgerichts.

Aalem. . 102071

Amtsgericht Aalen (Württ..

Die Firma Siedlungsbau Aalen G. m. b. H. in Aalen (Württ.) hat gemäß 5 202 Abs. 1 K⸗O. die Einstellung des Konkursverfahrens über ihr Ver— mögen beantragt. Die Konkurs⸗ gläubiger können binnen einer Frist don einer Woche (beginnend mit dem Tage der Bekanntmachung) gegen den Antrag Widerspruch erheben.

Chemnitꝝ. 10251

Das . über den Nachlaß des am 29. Fanuar 1942 ge⸗ storbenen, in Chemnitz, Her . Straße 96, wohnhaft gewesenen Kauf⸗ manns Martin Reichel wird auf An⸗ trag der Erben des Gemeinschuldners gemäß § 202 KO. , en Die Zu⸗ stimmung aller nach dem Ablauf der Anmeldefrist aufgetretenen Konkurs⸗ gläubiger (das sind die Erben des Ge⸗ n, , ist beigebracht. 34 N Amtsgericht Chemnitz, 6. Dezember 1944.

Trachenherꝶ. I0ꝛ52] Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Flachsfabrik Trachenberg Inhaber Buhz & Co. in Trachenberg wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Geschäftsnummer 3 N 1, 2, 8/39 b.

Trachenberg. den 6. November 1944.

Amtsgericht.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt. lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil.

udolf Lantzsch in Berlin SW es der Breußischen Verlags und Druckerei Gmb Berlin

Preis dieser Nummer: 10 Gh

Dru

Solingen⸗Ohligs, 9. Dezember 1944.

vom 5. November 1 36 (RGBl. 1 S. 936) bestraft.

dDeutscher Reichs anzeiger

Erscheint an sebem Wochentag abends. Bezugspreis dur onatlich 2. 30 RM zuzügli sebühr,

ee de ne g f 1

Preis der einzelnen Nummer nach Umsang. Der

kosten 10 Gol. Einzelnummern werden nur

die Post . . det nehmen ungen

an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Ss, her g, Einzelpreis seder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen gegen Barzahlung 33

vorherige Einsendung des Betrages einschließzlich des Portos abgegeben.

Preuß ischer Staats anzeiger

9 für den Naum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zelle J. Id M.a, einer dreigespaltenen 9 mm breiten Petit⸗Zeile 1. 85 Mop. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin S Wö8, Wilhelmstr. 30 / 1, an. . ter er. e sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreis ein⸗ zusenden, ins Fetibruc (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdrlick (Gesonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. PVefristete Anzeig 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

sondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch

en müssen

Nr. 277 Sernsprech⸗· Sammel Nr.: 12 42 45

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

; Verordnung über Aenderung der Umsatzsteuer⸗Umrechnungs⸗

sätze.

Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung kriegswirtschaft⸗ licher Transporte auf Grund der Verordnung zur Durch⸗ führung des Vierjahresplans. Vom 6. Dezember 1944.

Anordnung Nr. XXI /44 des Produktionsbeauftragten für Be⸗ kleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung

und Kriegsproduktion vom 15. November 1944 über das Herstellungsverbot von Kunstblumen, Schmuckfedern und verwandte Artikel. r

Anweisung des Leiters der Fachgruppe Ledertreibriemen⸗ und technische Lederartikel⸗Industrie über die Preisbildung bei der Herstellung von Ledertreibriemen und Ledermanschetten. Vom 11. Dezember 1944. ͤ

Amtliches Deutsche s Re ich

Verordnung

Aenderung der 1 , ü ,,,. der auslän⸗ dischen Werte auf Reichsmark (Verordnungen vom 11. und 26. Oktober 1944, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 236 vom 20. Oktober 1944 und Nr. 245 vom 1. November 1944) für die Umsätze ab 1. November 1944:

China 100 Nanking⸗Dollar Berlin, 9. Dezember 1944. Der Reichsminister der Finanzen. FJ A.: Sedding.

31 Rut.

Anordnung 1

Kber Maßnahmen zur Sicherung kriegswirtschaftlicher Trans⸗

porte auf Grund der Verordnung zur Durchführung des

Vierjahres plans Vom 6. Dezember 1944

Um die den Anforderungen der Kriegswirtschaft ent⸗ sprechende Steuerung der Wirtschaftstransporte zu gewähr⸗ leisten, ordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsverkehrs⸗ minister auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1956 (RGBl. J S. 887 an:

S 1 . 1. . den Bereich jeder Bezirksverkehrsleitung wird ein ezirksbevollmächtigter i Wirtschaftstransporte und für den Bereich jeder Gebietsverkehrsleitung ein Gebiets⸗ bevollmächtigter für Wirtschaftstransporte bestellt. Sie sind in dieser n, , Mitglieder der für ihren Bereich uständigen Verkehrsleitung. Für die ö, . en der Verkehrssteuerung innerhalb des gesamten 3 sungen des Planungsamtes wird ein Bevollmächtigter für Wirtschaftstransporte des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben eingesetzt, der in dieser Eigenscha zugleich Mitglied der Zentralverkehrsleitstelle ist. Er ist berechtigt, den Bezirks- und Gebietsbevollmächtigten Weisungen zu erteilen. . 82

Die Befugnisse und Aufgaben der Bevollmächtigten für Wirtschaftstransporte (Gz 1) und das Verfahren über die Steue⸗ rung von Wirtschaftstransporten werden durch besondere Er⸗ lasse oder Anordnungen geregelt.

83 Die Bebollmächtigten für Wirtschaftstransporte sind be⸗ vechtigt, im Rahmen ihrer Aufgaben von Dienststellen, Orga⸗ nisationen, Unternehmungen und Betrieben der Wirtschaft Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse zu verlangen. Sie sind auskunftsberechtigte Stellen im Sinne der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 723).

. 85 4

Zuwiderhandlungen gögen die Bestimmungen, die gemäß

g Xdieser Anordnung erlassen werden, oder gegen Weisungen

irtschaftstransporte werden nach

der Bevollmächtigten für , des Vierjahresplans

der 2. Verordnung zur Durchführung

3 ö Diese Anordnung gilt für das Gebiet des Großdeutschen Reiches und im Eindernehmen mit dem Deutschen Staatz⸗ minister 1. Böhmen und Mähren für das Protektorat; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. ö . Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 6. Dezember 1944. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben. Gpeer. 2.

. 5

Berlin, Mittwoch, den 15. dezember, abends

der Kriegswirtschaft vom 2.

gebietes nach den Wei⸗

Anordnung Nr. XXI / 44 des e n egg, für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 15. November 1944 über das Herstellungsverbot von Kunst⸗

blumen, Schmuckfedern und verwandte Artikel

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der e slung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686), in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration eptember 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 579/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗ ordnet: .

§1 Verarbeitungsverbot

Die Herstellung von Kunstblumen, Schmuckfedern und ver⸗ wandte Artikel (wie z. B. künstl. Laub, Kunstblumenbestand⸗ teile, Girlanden 3 wird verboten.

! 82 Aufarbeitung

Die Aufarbeitung der vorhandenen Rohwarenbestände im Wege der Heimarbeit zu Artikeln maß § Ü ist zugelassen. Der Einkauf neuer Rohwaren bleibt untersagt, es sei denn, daß es a . eringfügiges Ergänzungsmaterial zur Auf⸗ arbeitung der ef! handelt.

. 83 . Aus nahmen

Das Verbot gilt nicht für den Export. Der Leiter der 1. Kunstblumen⸗ und Schmuckfedernindustrie

kann in meiner Vollmacht Firmen für die Export⸗Produktion bestimmen bzw, zulafsen.. a n, .

—— . .

§5 4 Strafvorschrift

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach S 10, 12— 15, der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ traft. Das Antragsrecht gemäß 5 14 sowie das Ordnungs⸗ trafrecht gemäß 5 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete wahr⸗ genommen.

585

Schluß vorschrift

Die Anordnung tritt am J. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß auch im i . in Lothringen, Luxem⸗ burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 1. Dezember 1944.

Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Tengelmann.

Anweisung des Leiters der er pe Ledertreibriemen⸗ und technische

gan, ,, über die Preisbildung bei der Her⸗ stellung bon Ledertreibriemen und Ledermanschetten

Vom 11. Dezember 1944

Auf Grund der mir durch den Reichskommissar für die Preisbildung erteilten Ermächtigung bestimme ich:

I

Hersteller von Ledertreibriemen haben ihre Preise aus dem Lederkostengrundbetrag, einer Veredlungsspanne und gegebe⸗ 1. durch Auf⸗ und Abschläge nach folgenden Vorschriften zu bilden: J .

A. Bestimmung des Lederkostengrundbetrages und der Ver⸗ edlungsspanne ; 1. Für die in der . vom 1. Fanuar bis 30. Juni 1944 hergestellten Ledertreibriemen ist für jede einzelne Riemenart die verarbeitete Ledermenge mit den Ein⸗ standspreisen zu ermitteln und der gewogene Durchschnitt je kg Leder zu berechnen. Als Einstandspreis gilt der tatsächlich gezahlte Einkaufspreis frei Fabrik, abzüglich aller Rabalte und sonstigen Nachläffe ausschließlich des Skontos. ; J Für die in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 1944 an Verbraucher verkauften Ledertreibriemen, soweit für sie Verkaufsrechnungen erteilt sind, sind für sede einzelne Riemenart die Verkaufspreise festzustellen und aus diesen nach tau etwa enthaltener Zuschläge für Sonder⸗ leistungen der zugrunde liegende en fn ichs Kilo⸗

preis zu ermitteln. Der Kilopreis errechnet sich für jede

Riemenart nach der Formel Länge * Breite * Stärke, wobei ein spezifisches Gewicht des Leders von 1 zugrunde

gelegt wird. Die Berechnung ist für Verkäufe an Ver⸗

gꝛeichshankgirotonto Verlin, Konto Nr. 1ũ1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21 2 ö

1944

braucher aufzustellen. Soweit auf die Verbraucherpreise an Wiederverkäufer im einzelnen Rabattsätze gewährt wurden, sind diese bei der Berechnungsunterlage einzeln mit zu vermerken. .

Die Ergebnisse zu A 1 und 2 sind der Fachgruppe Leder⸗ treibriemen⸗ und technische Lederartikel⸗Industrie, Berlin⸗ , Fregestraße 68, zu melden. . .

ie Fachgruppe setzt im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ kommissar für die Preisbildung auf Grund dieser Meldung für jeden Betrieb einen Lederkostengrundbetrag und auf Grund des Unterschiedes zwischen den Ergeb⸗ nissen zu 1 und 2 eine höchstzulässige Veredlungsspanne ür jede herzustellende Riemenart fest. Fertigt ein Her—⸗ kf eine Riemenart an, für die für seinen Betrieb keine höchstzulässige Veredlungsspanne festgesetzt ist, so muß er die Festsetzung einer Spanne bei der Fachgruppe Ledertreibriemen⸗ und technische Lederartikel⸗Industrie beantragen. ;

B. Auf⸗ und Abschläge

1. Mindestens halbjährlich sind die Lederdurchschnittspreise den Vorschriften des Absatzes 1, A1 entsprechend neu zu ermitteln. Bei halb jährlicher Ermittlung sind mindestens sechs der Ermittlung' vorausgehende zusammenhängende Monate, bei vierteljährlicher Ermittlung mindestens drei der Ermittlung vorausgehende zusammenhängende Monate zu berücksichtigen. Bei der Wahl anderer Er⸗ mittlungszeiten ist entsprechend zu verfahren. Im übrigen gelten die Vorschriften des Absatzes 1, A entsprechend. „Ist der errechnete Lederpreis geringer als der festgesetzte Tederkostengrundbetrag, so ist der Unterschiedsbetrag bei trockengestreckten Riemen mit dem 1,33fachen, bei naß⸗ getrockneten Riemen mit dem 1,54fachen von der fest⸗ gesetzten Veredlungsspanne abzuschlagen. Ist der er⸗ rechnete Lederpreis höher als der festgesetzte Lederkosten⸗ grundbetrag, so kann der Unterschiedsbetrag bei trocken⸗ estreckten Riemen mit dem 1,33fachen, bei naßgestreckten ie mit dem 1,54fachen vervielfältigt der Ver⸗

edlungsspanne hinzugeschlagen werden. Für Sonderleistungen können nachstehende Aufschläge auf

den Riemenpreis berechnet werden: 5 v. H.,

Für Imprägnieren wasserfest Kitten 3 v. H., Doppelriemen 1mm Schwundmaß, Mehrfachriemen 2 mm, Nähen je lf. Meter Naht 1, Rc, Rückenwirbel ; 10 v. H., endlose Schlußverbindung: i Riemen bis 100 mm Breite tatsächliche Ueberlage zuzüglich 0, 50 R(t, i Riemen bis 200 mm Breite tatsächliche Ueberlage zuzüglich 1 RM, i Riemen bis 300 mm Breite tatsächliche Ueberlage zuzüglich 2. R., für je weitere 100 mm Breite je 1, Red.

4. Soweit Wiederverkäufer auf die Verbraucherpreise Rabatte erhalten haben, sind die Nachlässe in der bis⸗ herigen hundertsatzmäßigen Höhe auf die nach den obigen Leif inn jeweils ermittelten Preise zu gewähren.

C. Wiederherstellungsarbeiten

1. Für Wiederherstellungsarbeiten und Montagen dürfen öchstens 2, RM je Stunde für eine voll ausgebildete eingesetzte Arbeitskraft berechnet werden. Dieser Satz kann für Ueberstunden bis zu 25 v. H., für Sonntags⸗ und Nachtarbeiten bis zu 50 v. H. und für Feiertagsnacht⸗ arbeit bis zu 100 v. H. erhöht werden

II.

Hersteller von Ledermanschetten haben ihre Preise aus dem Lederscheibengrundbetrag, einem Abschlag von den in der Preisliste über Ledermanschetten festgesetzten Listenpreis und gegebenenfalls durch Auf⸗ und Abschläge für Sonderleistungen oder abweichende Fertigungen zu bilden.

A. Bestimmungen des Scheibengrundbetrages 1. 2 Festsetzung des Lederscheibengrundbetrages 9 zur rmittlung des Scheibenpreises von allen in der 65 vom 1. Januar bis 30. Juni 1944 verarbeiteten loh⸗ garen Manschettenledern, soweit sie in diesem Zeitraum eingekauft sind, getrennt nach Kernstücken, Schultern, Hälsen und Seiten, die Mengen und durchschnittlichen Einkaufspreise den Vorschriften des Abs. I, A! ent⸗ sprechend zu errechnen. Die so ermittelten Ledereinstands⸗ preise für Kernstücke und Schultern sind durch O, 55, für Hälse und Seiten durch 0,45 zu teilen. Unter Berück⸗ sichtigung des hundertsatzmäßigen Anteils der ver⸗ arbeiteten Kernstücke, Schultern, Hälse und Seiten ergibt sich der durchschnittliche Scheibenpreis im ersten

Halbjahr 1944 je Lederart.

Die ermittelten Zahlen sind der 36 ruppe Ledertreib⸗ riemen⸗ und technische Lederartikel⸗Industrie zu melden. Auf Grund dieser Meldungen setzt die n pe im

invernehmen mit dem Reichskommissar für die dee. bildung für jeden Betrieb den Lederscheibengrundbetrag