1944 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

teilungsperiode zur Ausgabe gelangenden Raucherkarten zum Bezug von 1Normalstück Rasierseife oder 1 großen Tube Rasierereme oder 2 kleinen Tuben Rasierereme. 3. Die Bezugsmarken über „1 Stück Rasierseife“ berech⸗ tigen jederzeit zum Bezug von 1 Normalstück Rasierseife . oder 1 großen Tube Rasierereme oder 2Q kleinen Tuben Rasierereme.

4. Bezugscheine über Rasierseife (für Personen, die kaser⸗ niert dir in Lagern untergebracht sind und dort lagermäßig durch Ausgabe von Bezugscheinen versorgt er berech⸗ tigen zum Bezug der im Bezugschein genannten Menge an Normalstücken Rasierseife.

Der Reichsbeauftragte für industrielle Fette und Waschmittel. J. Rietdorf.

Anordnung X44 des Produktionsbeauftragten sür Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Genehmigungspflicht für den Bezug von Schriftgießerei⸗ erzeugnissen und Setzmaschinenmatrizeny

Vom 20. Oktober 1944.

Auf Grund der Berordnung über den Warenverkehr in der el ng vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Reichspressekammer, dem Produk⸗ tionsbeauftragten für Metallwaren und verwandte Indu— striezweige und mit dem Sonderbeauftratgen für Buch, Pro⸗ paganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion sowie mit Zustimmung des eichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

§51

() Neue Bestellungen auf Schriftgießereierzeugnisse (Schrif⸗ ten, Zeichen, Füllstoffe, typographische Linien, Vignetten aus Schriftblei, Messing, Feinzink und Kunststoffen) und Matri⸗ zen für Setzmaschinen bedürfen mit Inkrafttreten dieser An— ordnung der Bezugsgenehmigung des Produktionsbeauftrag— ten für Druck.

(2) Erteilte Bestellungen auf die im Absatz 1 genannten Er⸗ zeugnisse werden zwei Monate nach Inkrafttrelen diefer An— ordnung aufgehoben, auch soweit darauf bereits Teillieferun⸗ gen erfolgt sind. Sie sind als neue Bestellungen nach Maß—

be des 52 dieser Anordnung zu wiederholen. Hierbei sind

ie bereits erfolgten Teillieferungen kenntlich zu machen.

33 ;

Die Bezugsgenehmigung für neue Bestellungen ist beim zu⸗ 66 Bezirksbeauftragten auf einem vorgeschriebenen rdruck zu beantragen; Vordrucke sind bei der Bezirks⸗

geschäftsstelle zu beziehen. 53

Mit der erteilten Bezugsgenehmigung erwirbt der Besteller keinen Anspruch auf Lieferung der beantragten Schriftgieße⸗ reierzeugnisse oder Setzmaschinenmatrizen.

584 Die erteilte Bezugsgenehmigung ist nicht übertragbar.

§55

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach.

den 3 10 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß 5 14 sowie das Ordnungs⸗ a gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ auftragten für Papier wahrgenommen. 5 6 Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Der Produktionsbeauftragte für Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. 9 Becker.

Anordnung

des Leiters des „Sonderausschusses für die Rationalisierun des Feld⸗ und Industriebahnmaterials“ im Hauptausschu

Fahrzeuge beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗

produktion über die Streichung alter Aufträge und die Be⸗ grenzung des Auftragsbestandes

Vom 5. Dezember 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr -in der Fassung vom 11. Dezember 147 (RGBl. I S. 686) in Ver— bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 (RGBl. ! S. 527) und der Ersten Durchführungsverordnung vom 6. September 1943 (RGB. S. 531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Pla⸗—⸗ nungsamt angeordnet:

51

(I) Aufträge auf Lieferung von Fertigerzeugnissen des Fer⸗ tigungsbereiches Feld und Industriebahnmaterial in rollen⸗ dem Feldbahnmaterial a) die vor dem 1. März 1944 erteilt worden sind und bit zum 30. Juni 1945 nicht ausgeliefert werden können, b) die zur Lieferung in den Werken von Belgien, Frank⸗ reich, Lothringen, Luxemburg und Holland vorgesehen waren, e) die zur Lieferung in die feindbesetzten Gebiete erteilt sind, d) Zulieferungen aller Art, zu den gemäß a—e ge⸗ strichenen Aufträgen werden mit sofortiger Wirkung gestrichen. . (2) Aufgehoben werden auch alle Aufträge, an denen seit dem 1. März 1944 noch nicht oder nicht mehr gearbeitet wird.

run Zeitdauer des zu

Reichs. und Staatsanzeiger Nr 278 vom 14. Dezember 1944. S. 2

. 89

(I) Alle . die den für den Betrieb angemessenen Auftragsbestand überschreiten, werden aufgehoben.

E) Angemessener Auftragsbestand ist derjenige Bestand an Aufträgen, der innerhalb von 8 Monaten abgewickelt wer⸗ den kann. .

(6) Bei erhöhtem Auftragsbestand fallen diejenigen Auf⸗

träge fort, die nach dem bestehenden e, . oder Liefe⸗

Sprogramm . Termine vorgesehen sind, die über die ässigen Auftragsbestandes hinausgehen.

83 Kein Betrieb darf Lieferungsaufträge, die den angemessenen Auftragsbestand überschreiten, entgegennehmen.

§84

(1) Für die Aufhebung der Aufträge sind die Hersteller und die Auftraggeber verantwortlich. . .

(2) Die für die gestrichenen Aufträge erhaltenen Eisen⸗ und Metallbezugsrechte und gegebenenfalls Blechbestellrechte sind einschl. der i Unteragufträge erhaltenen Mengen an die Reichsstelle Eisen und Metalle mit dem Kennwort „Auftrags⸗ streichung Ruk“ abzuliefern. . ö

(3) Die Rückgabe der Begu gz recht: ist unverzüglich der für

den per e e n n Lenkungsstelle zu melden.

(ch Die Hersteller haben die aufgehobenen . ihren Lenkungsstellen in Reichsmark und Tonnen zu melden und den Bestellern mitzuteilen.

§8 5

Auftrag im Sinne dieser Anordnung ist jede vertragliche Vereinbarung über Lieferungen und Leistungen jeder Art.

§86 Materialien, die durch den Auftragswiderruf entbehrlich wurden, sind nach den Weisungen der zuständigen Lenkungs⸗ stelle zu verwerten. Entbehrliche Materialien, über die die Lenkungsstelle nicht anderweitig verfügt, sind dem vom Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion angeord⸗ neten innerbezirklichen und überbezirklichen Materialausgleich zuzuführen. 57

Die Betriebe haben ein verbindliches Verzeichnis über ihren Auftragsbestand und die Reihenfolge der geplanten Erledi⸗ gung zu führen. Zusammenfassung gleichartiger Aufträge ist a fer

85 8

ö Bei ren,. Aufträgen, insbesondere bei Rüstungs⸗ aufträgen, können die Auftragnehmer eine Abgeltung ihrer nicht gedeckten Kosten nach der Anordnung über die Abwick⸗ lung widerrufener Rüstungsaufträge (Restabgeltungsanord⸗ nung) vom 17. Juli 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 160 vom 19. Juli 1944) beantragen.

(2) Bei sonstigen Aufträgen sollen Auftragnehmer und Auf⸗ traggeber eine Vereinbarung über den Ausgleich etwa nicht gedeckter Kosten des Auftragnehmers treffen. Erforderlichen⸗

falls ist hierbei die richterliche Vertragshilfe nach der Ver⸗

ordnung über die Abwicklung von Lieserverträgen vom 20. April 1940 (RGBl. 1 S. 671) in Anspruch zu nehmen. (3) Kommt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch unter Inanspruchnahme der richterlichen Vertragshilfe ein billiger Ausgleich über die ungedeckten Kosten des Auf⸗ tragnehmers binnen angemessener Frist nicht zustande, so kann der Auftragnehmer bei Aufträgen der Rüstung und Kriegsproduktion eine Billigkeitsentschädigung beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion (üstungskontor) beantragen. Die Billigkeitsentschädigung kann ungedeckte Kosten, die dem Auftragnehmer hilligerweise nicht zugemutet werden können, ganz oder teilweise ausgleichen. Die Grund⸗ sätze für die Entschädigung anläßlich der „Schrottaktion“ sind sinngemäß anzuwenden. (4) Unterlassen die Besteller die Aufhebung ihrer Zuliefe⸗ rungsaufträge innerhalb 4 Wochen nach Streichung des , , . so verlieren sie jegliche Ansprüche auf Grund der Restabgeltungsanordnung.

89 n besonders zu begründenden Einzelfällen können Aus— na , von den ge , dieser Anordnung zugelassen werden.

Mirtichaftsteil

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/ . 810 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na ved S5 hr nr m g. 2 über . ,, bestraft. §5 11 Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

Der Leiter des „Sonderausschusses für die Rationalisierung des Feld⸗ und Man, , im Hauptausschuß Fahrzeuge.

Dr. Sach mann.

Druckfehlerberichtigung

n der in Nummer 276 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 12. Dezember 1944 veröffentlichten Bekanntmachung des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über eine Sammelgenehmigung zur An⸗ ordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung M 57 muß 3e Drichtig lauten: „Nach dem 28. Februar 1945 dürfen

usträge auf Lieferung von Aluminiumlegierungen, usw.“

erer

Nichtamtliches

Aus der Verwaltung Nenderung der Lohnsteuertabelle ab 1. Zanuar 1945

Nach der bestehenden Lohnsteuertabelle ist die Einkommensteuer durch den Steuerabzug vom Arbeitslohn Einbehaltung der Lohnsteuer) nur abgegolten, wenn der Lohn oder das Gehalt eine

bestimmte Grenze (etwa 7090 REM monatlich) nicht übersteigt. Bei

der Ueberschreitung dieser Grenze bleibt die Lohnsteuer unter der Einkommensteuer, die auf den Lohn oder das Gehalt entfällt, zu⸗ rück. Demgemäß werden Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Lohn und 80 haben, zur Einkommensteuer veranlagt, wenn ihr Jahreseinkommen 80600 Ft übersteigt.

Durch die Steuervereinfachungs⸗Verordnung vom 14. Sep- tember 1944 ist n worden, daß vom Kalenderjahr 1945 ab Lohn⸗ und Gehaltsempfänger nicht mehr zur Einkommen⸗ steuer veranlagt werden, wenn ihr Jahreseinkommen 40 000 ic nicht übersteigt und in diesem Einkommen keine anderen Ein⸗ künfte von mehr als 6090 RAM enthalten sind. Die bisherige Grenze von 8006 RM ist somit durch die Grenze von 40 000 RM ersetzt worden.

Zur Durchführung dieser radikalen Vereinfachungsmaßnahme 8 der Reichsminister der Finanzen die Lohnsteuertabelle in der

eise ausgestaltet, daß ab 1. Januar 1945 durch den Steuer— abzug vom Arbeitslohn (die Einbehaltung der Lohnsteuer) die Einkommenstener der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger in allen den⸗ jenigen Fällen abgegolten ist, in denen ihr Fahreseinkommen 140 06ö0 HM nicht übersteigt, vorausgesetzt, daß in diesem Ein⸗ kommen keine anderen Einkünfte von mehr als 600 Rt ent- halten sind.

Der Reichsminister der Finanzen hat außer der amtlichen Tageslohnsteuertabelle (RStBl. 1944 S. 674 Nr. 544) noch eine amtliche Monatslohnsteuertabelle und eine amtliche jahreslohnsteuertabelle aufgestellt. Die ,, Tabellen können vom Reichsfinanzzeugamt, Berlin C2, Poststraße 4,5 Postscheckkonto Berlin Nr. 8511) bezogen werden. Sie kosten je Stück 0, 20 Ii.M.

Die neuen Lohnsteuertabellen gelten erstmalig für Lohnzah⸗

lungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 1944 enden. Die Lohnstenerbeträge der neuen Lohnsteuertabellen sind bis zu einem Arbeitslohn von 27,20 EM täglich, 707,20 Re monat⸗ lich und 2121,60 Hi. vierteljährlich unverändert geblieben. Arbeit⸗ geber, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, deren Arbeitslohn die oben bezeichneten Beträge übersteigt, können demgemäß die bis⸗ herigen Lohnsteuertabellen weiter berwenden. Sie bedürfen einer neuen Lohnsteuertabelle nicht. Neue amtliche Lohnstenertabellen für die Lohnzahlungszeit⸗ räume von einer Woche, von zwei Wochen, von vier Wochen und von fünf Wochen sind nicht aufgestellt worden, weil der Arbeits⸗ lohn für Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn die oben bezeichneten Beträge übersteigt, in der Regel nur monatlich oder vierteljähr⸗ lich abgerechnet wird. Arbeitgeber, die den Arbeitslohn für ihre Arbeitnehmer wöchentlich oder mehrwöchentlich abrechnen, können die bisherigen Lohnsteuertabellen weiter verwenden, wenn der Arbeitslohn 163,29 FM wöchentlich, 226,40 RM zweiwöchentlich, 652,809 RM vierwöchentlich oder 86,9090 RM fünfwöchentlich nicht übersteigt. Uebersteigt der Arbeitslohn die bezeichneten Lohn— w so kann die Lohnsteuer unter Verwendung der neuen ageslohnsteuertabelle berechnet werden.

2

Mengen⸗ und wertmäßige Erhaltung unseres Nahrungsgutes Die Mitarbeit der Lebensmittelchemie

Es sind jetzt rund 65 Jahre vergangen, seit das erste Nahrungs- mittelgesetz erlassen und damit 3 die Lebensmittelchemie begründet wurde. Ueberwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln vom Standpunkt des Volkswohls war ihr zur Aufgabe gemacht. Wie nun Prof. Dr. Täufnel in der Zeitchrift „Die Gesundheits⸗ führung“ berichtet, leistet die Lehensmittelchemie seit jener Zeit 3 dem Gebiet der Ueberwachung eine überaus fruchtbare, nach außen meist nicht sichtbar werdende Arbeit. Dabei mußten die ernährungsphysiologischen Belange, der historischen Entwicklung emäß, im Hintergrund bleiben. Heute tritt diese Forderung ge⸗ ieterisch hervor, und die Beurteilung und Bewertung eines Le⸗ bensmittels muß sich auch auf seine biologische Güte erstrecken, nicht nur auf die Zulässigkeit gemäß den gesetzlichen Borschriften. Die vom Reichsgesundheitsprüfungs⸗- und Beratungsdienst ein— geführte , , , nn, ausgehend vom Vollkornbrot und der Vollkornhrot⸗-Gütemgrke ist ein Markstein auf diesem Wege. Hand in Hand mit einer solchen Güteprüfung werden sich vor allem j die Technologie der Lebensmittel neue Gesichts⸗ punkte ergeben. .

Die mengen und wertmäßige Erhaltung des Ernährungsgutes in allen Phasen der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Ver⸗ packung usw. wird gerade jetzt zu einem besonderen Aufgaben⸗ gebiet. Insbesondere ist dafür zu sorgen, daß bei der Ver⸗ arbeitung jede Entwertung des , M. durch ungerechtfertigte Nährstoff⸗ und Wirkstoffverluste ausgeschlossen ist, daß das Lebens⸗ mittel dem Verhrauch so natürlich wie möglich zugeführt wird. Von dieser Warte aus sind die üblichen technologischen Verfahren

. betrachten, nämlich das Trocknen, Pökeln, Säuern, Salzen,

äuchern und Konservieren mit chemischen Mitteln, die ihrn. wirkung und die Abkühlung, das n , . die Belichtung, das Bleichen und Färben, das Klären, Filtrieren und Raffinieren, das Aufschließen usw. Man sieht aus diesen ir, r. den großen Einwirkungsbereich der Lebensmittelchemie. Dazu kommt die Ex⸗— höhung des Wirkstoffwortes durch technologische Verfahren. Die „Vitaminisierung“ bestimmter Lebensmittel oder die Herstellung vitaminhaltiger Drops und sonstiger Zubereitungen sind Bei⸗ spiele für diese weiteren Möglichkeiten. Auch die bewußte Er⸗

höhung des Wirkstoffwertes eines Lebensmittels durch bestimmte , Operationen erscheint ausbaufähig, z. B. die Be⸗ strahlung von Milch mit ultraviolettem 3. wobei eine beacht⸗ liche gh des Gehaltes an Vitamin erreichbar ist. All das zeigt, wo und in welcher Weise sich die gebensmittelchemie bei der Lösung volks- und kriegswirtschaftlich wichtiger Probleme ein⸗ schalten kann. Dazu kommt das Gebiet der Vorratspflege. Die ewertung der Lebensmittel über den bisherigen Rahmen hin— aus nach bio eich hn n e, Gesichtspunkten, die heute erst am Anfang ihrer Entwicklung steht, wird den Belangen der Volksernährung voll entsprechen. In diesem Sinne stellt die von der Gesundheitsführung verliehene Gütemarke“ bzw. „Reichs— gesundheitsmarke“ ein Programm dar. . ö

Ueber 5 Mill. Kg Textilrohstoffe erspart Die Bedeutung des Reichsschulungsbetriebes für Reparaturarbeit

Im sechsten Kriegsjahr ist Sparsamkeit auf allen Gebieten ein dringendes Gebot. So manches Kleidungs- oder Wäschestück, das in Friedenszeiten ausgemerzt worden wäre, weil es zu sehr be— schädigt oder durch laniges Tragen zu stark abgenutzt worden ist, muß heute sorgsam daraufhin geprüft werden, ob es nicht durch Reparatur oder Veränderung wieder verwendungsfähig gemacht werden kann. Der Besitzer oder die Besitzerin des Stückes wird oft aus beruflichen Gründen oder aus Materialmangel nicht im⸗ stande sein, eine Ausbesserung vorzunehmen. In diesem an be⸗ darf es nur eines Ganges zu den Werkstätten des Reichsschulungs⸗ betriebes für Reparaturarbeit. Dieser Betrieb dient der kriegs wichtigen Aufgabe, durch Schonung, Erhaltung bup. Wiederin⸗ standsetzung lebensnotwendiger Sher lehdning und Wäsche für den Zivilbedarf soweit wie möglich Rohstoffe, Arbeitskräfte und Be— triebsmittel sparen zu helfen, wie der Beauftragte für die Textil⸗ reparatur, Dr. Schatte, gelegentlich einer Besichtigung der Werk⸗ stätten ausführte. Was irgend geht, muß aber trotzdem von der Hausfrau erledigt werden, da das Handwerk, das z. T. für diese Arbeit eingesetzt wurde, auch noch anderen Anforderungen gerecht werden muß. . z

Um einen größtmöglichen Kundenkreis befriedigen zu können at man unter Zuhilfenahme d, gehe, rbeit s fystematit

ertigung, Transport und Lieferschwierigkeiten zu überbrücken

Viertel

versucht. Der Kunde kann in den Annahmestellen an Hand von Modellen seine Wünsche äußern, ob sie nun Ausbesserungen, Aenderungen oder Umarbeitungen betreffen (auch Bettwäsche wird mit dem vom Wirtschaftsamt bewilligten Flickstoff in Ordnung ebracht). Es wird ihm Maß genommen und, wo es notwendig sst, eine selbstverständlich sehr begrenzte Stoffmenge, deren Farbe und Muster er sich auf einer Karte ansehen kann, dazu— gegeben; dann nimmt das Hhetreffende Stück seinen Weg in die Werkstatt, wo an einem Tisch nur getrennt, an einem anderen nur geglättet oder zugeschnitten wird. Ebenso kommen die größtenteils genormten Kragen, Aermel, Knopflöcher usw. je— weils in serienweisen Arbeitsgängen zustande.

An Hand des Arbeitsbildes, auf dem die Maße und Wünsche bezüglich der Farbenzusammenstellung genauestens eingezeichnet sind, kann sich der Arbeiter oder Handwerker immer wieder unter⸗ richten. Daß die Sachen versichert sind, mag manchem eine Be—

Reichs. und Staatsanzefger Nr 278 vom 14. Tezemper 1944. 2 3

ruhigung sein; übrigens werden sie, wenn sie sich gerade nicht im Arbeitsgang befinden, im Keller aufbewahrt. Da das reparierte oder umgearbeitete Kleidungsstück selbstverständlich der „Stangen⸗ ware“ gegenüber immer individuell ist, erschwert sich der Arbeits- gang und verteuert sich der Preis dementsprechend. Trotzdem wer⸗ den die Benutzer dieser Neparaturmöglichkeit, wenn sie das in= standgesetzte Stück abholen (wobei sie ihre Ungeduld bis zur Be⸗ nachrichtigung bezähmen und die Arbeit nicht durch unnötige Nachfragen erschweren sollten), selbst spüren, welche segensreiche Einrichtung dieser Arbeitszweig ist, der allein auf dem Gebiet der Wirkerei und Strickerei im Jahre 1942/43 über 5 Mill. kg ter- tile Rohstoffe einsparen half. Die Reste der zur Bearbeitung ee Sachen, die der Kunde selbstverständlich vorher gründ⸗ ich säubern muß, bekommt er wieder oder sie wandern, wenn sie u geringfügig sind, in die Spinnstoffsammlung, über die sie den erbrauchern wieder zugute kommen.

Wirtschaft des Auslandes

November⸗Ausweis der BIZ.

Zürich, 13. Dezember. Nach dem Monatsausweis der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich per 30. November hat sich die Bilanz summe gegen Ende Oktober von 466,9 auf 458,1 Mill. sfrs. vermindert. Ebenfalls abgenommen haben die Konten Gold in Barren von 119, auf 1117 Mill. sfrs. und rediskontierbare Wechsel und Akzepte von 718,6, auf 722 Mill. sfrs., während sich der Kassabestand von 443 kuf 45,6 Mill. sfrs. und Gelder auf Sicht von 19,9 auf 18,1 Mill. sfrs. 8 und Gelder auf Zeit mit 149. Mill. sfrs. und andere Wechsel und Anlagen mit 2005 Mill. ssrs. nur geringfügige Veränderungen aufweisen. Auf der Pin ei! stehen die langfristigen Einlagen mit 229.0 Mill. sfrs. unverändert zu Buch. Kurzfristige und Sicht⸗ einlagen mit Ausnahme derjenigen anderer Einleger, die von 0,95 auf 1.83 Mill. sfrs. gestiegen sind, sind fast unverändert geblieben. Kurzfristige und Sichteinlagen in Gold haben von 29,4 auf 20,1 Mill. sfrs. abgenommen.

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Die schlechte Wirtschaftslage im „befreiten“ Frankreich

Madrid, 13. Dezember. Nach spanischen Brel ungen wird die gegenwärtige französische Lage durch die anhaltende Inflation ,, Die industrielle Erzeugung leidet nach wie vor tark unter dem Mangel an elektrischem Strom, an Kohlen, Roh⸗ stoffen, Transportmitteln und Produktionsmitteln, so daß zahl— reiche Fabriken schlieäßen oder vertürgt arbeiten müssen. Die Rah⸗ rungsmittellage wird ständig schwieriger. Der Schwarzhandel steht nach wie vor in hoher Blüte, da die Bewirtschaftungsorgani— sation völlig unzulänglich arbeitet. Die Arbeiter werden begreif⸗ licherweise am stärksten betroffen. Zwecks Streckung der Brot— getreidevorräte wurden die Ausmahlungs⸗Vorschriften dahin⸗ ö. geändert, daß die Ausmahlung auf 7 * erhöht wurde.

ie Privatinitiative ist durch die Unsicherheit stark gehemmt. Die Auswirkungen des Mangels an Transportmitteln sind verheerend.

Die Lage der schwedischen Textilversorgung

Stockholm, 13. Dezember. Die Einfuhr von Textilwaren nach Schweden ift immer 233 geworden. Auch der Mangel an

Arbeitskräften trägt das seinige dazu bei, um die schwedische Textilversorgung zu verschlechtern. Jedoch kann man für die neue, am 1. Januar beginnende Ra lionierungs periode mit der⸗ ager an normalen ltnissen gemessen, an Rohwaren sehr 3. sind. Diese A en . in Svenska Dagbladet der eiter der Textilabtetlung der staatlichen Industriekommission, BVaueg. In normalen Zeiten deckt die schwedische Textilindustrie den einheimischen Bedar . etwa 80 Me. Infolge des Mangels an Arbeitskräften sind diese Möglichkeiten jetzt wesentlich ge⸗ mindert. Ende September fehlten in der Textilindustrie nicht weniger als S603 Arbeiter. Während des Krieges ist im Vex— ltnis der Anzahl der männlichen und weiblichen Arbeiter in Textilindustrie eine starke Verschiebung entstanden Vor dem Krieg arbeiteten in der Textilindustrie nur 6 0½“ Männer gegen jetzt 1460/0. Die weiblichen Arbeitskräfte sind in immer oßerem a zu höher bezahlten Industrien übergegangen. die Baumwollindustrie kann z. Zt. nur 64 des normalen Bedarfs decken, es herrscht deshalb Mangel an Baumwollwaren. In der Wollindustrie ist die Rohstoffversorgung besser gewesen als in der Baumwollindustrie. Lumpen ĩ

. Zuteilung von . rechnen wie bisher, weil die

konnten je nach den Umständen in mehr oder weniger großem Maße in Anspruch ge⸗ nommen werden. Der schwedische Bedarf an Wollwaren wird z. Zt. zu 78 ½ durch die schwedische Industrie gedeckt. Vom 1. November 1944 an ist der Pro aufe für die Beimischun von Wolle, der 1940 15 Ʒ nicht übersteigen durfte, auf. 40/0 für Streichgarnwaren und 70 für Kammgarnwaren festgesetzt worden. Außerdem dürfen die Fabriken 100, ihrer Wollzuteilung zur Herstellung von reinen Wollwaren verwenden. In der Trikot— industrie sind Kunstseide und Zellwollgarne immer stärker zur Verwendung gekommen. Diese hatte einen Rohstoffzugang, der densenigen in der Vorkriegszeit überstieg. Im vorigen / Jahr konnte der Zivilbedarf mit über 87“ gedeckt werden. Die Leinenindustrie konnte dank des einheimischen Flachsanbaues zu etwa 70 * aufrechterhalten werden. Der große Bedarf der Wehr⸗ macht ist jetzt in der Hauptsache gedeckt, und die Produktion kann sich immer mehr auf den allgemeinen Markt einstellen. Die Herstellung von Handtüchern entspricht jetzt etwa S5 5½“ des Vorkriegsverbrauchs; während der Flachsanbau in Schweden er⸗

Staatskassen⸗Anweisungen der

folgreich war, kann über den Hanfanbau dies nicht gesagt wer⸗ den. Die Juteindustrie arbeitet wie an. zum überwiegenden Teil mit Papier. Der Verbrauch von Rohfute beläuft 3 so nur auf etwa 8 o des Vorkriegsverbrauchs.

Schweizerische Wirtschaftslage und die Zukunftsaussichten

Zürich, 13. Dezember. Auf der ordentlichen 6B. der Schwei—⸗ zerischen Lokomotiv⸗ und Maschinenfabrik Winterthur machte Direktor M. Ziegler interessante Ausführungen über die all⸗ emeine Wirtschaftslage der Schweiz und im ö über die age der Schweizerischen Lokomotiv⸗ und Maschinenfabrik Win⸗ terthur. Je mehr sich das Kriegsgeschehen den Grenzen der Schweiz näherte, desto größer seien auch in der Schweiz die wirt= schaftlichen Schwierigkelten geworden. Die hne , Indu⸗ trie sei deshalb für die Weiterführung ihrer Betriebe sozusggen in vollem Umfang auf die ae im Lande befindlichen Mate⸗ rialvorräte angewiesen. Die Abschließung der Schweiz von der übrigen Welt und insbesondere von den Ueberseegebieten ver⸗ vollständige sich. Trotz der durch den Krieg bedingten teilweisen Selbstversorgung sei die Schweiz nach wie vor sehr weitgehend vom Handelsverkehr mit dem Ausland abhängig. Die Nachkriegs⸗ zeit werde der Schweiz eine Fülle neuer Probleme hinsichtlich Eport und seine Finanzierung, die Materialbeschaffung, Teil⸗ nahme am Wiederaufbau der durch den Krieg 1 Gebiete usw. stellen. Die i n it müsse Mittel und Wege finden, um das erhöhte Kostenniveau des Landes demjenigen der internatio—⸗ nalen Konkurrenz anzupassen. Die Beschäftigung der schweize⸗ rischen Lokomotiv⸗ und Maschinenfabrik, die in den einzelnen Abteilungen ungleichmäßig war, dürfe im Berichtsjahr noch als gut bezeichnet werden. Die Fat urabeträge aller Abteilungen zusammen haben sich auf gleicher Höhe gehalten wie im Vor⸗ sahre. Während der kleine Rückgang, den die geleisteten Lohn⸗ stunden wiedenum aufweisen, an und für sich nicht zu Besorg⸗ nissen Anlaß gebe, da er seine Hauptsache im vermehrten Mili⸗ tär⸗ und Landdienst finde, müsse die starke Abnahme, die der Bestellungseingang als Folge des weitgehenden Ausbleibens neuer ausländischer Aufträge erfahren habe, als beunruhigend bezeichnet werden. 33 sichere der Auftragsbestand, mit dem sie in das neue Geschäftsjahr eingetreten sei, noch für längere Zeit Beschäftigung. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Beschäftigung auf längere Sicht sei indessen der rechtzeitige gras g neuer Bestellungen, dies um so mehr, als n er linen are ie des und, die an altzengihen zwischen der Hereinnahme eines Auftrages und dem eigentlichen Beginn der Fabrikation liege, iwolge der gegenwärtigen Schwie⸗ rigkeiten der Materialbeschaffung oftmals eine unliebsame Ver⸗ längerung erführe.

Rendite der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz

Zürich, 13. Dezember. Das Schweizerische Bauernsekretariat, der Spitzenverband der Landwirtschaft, hat die Ergebnisse der Er⸗ hebungen über die Rentabilität in der rn, , m. Landwirt⸗ schaft für 194344 veröffentlicht. Er kommt zu dem n daß die Schweizer Bauern im Kriege keine Kriegsgewinne hätten machen können, sondern höchstens in der Lage seien, die in der vorangegangenen Krisenzeit von 1931 bis 1937 erlittenen Verluste etwas auszugleichen. Im Durchschnitt der Jahre 19313 13 erreicht die Rendite der kontrollierten bäuerlichen Betriebe 4,08 35, wäh⸗ rend . Hypothekarzins der gleichen Jahre durchschnittlich 4,10 3 erreichte.

Emission von Staatskassen⸗Anweisungen in der Slowakei

Preßburg, 13. Dezember. Der slowakische Finanzminister wurde durch Regierungsverordnung ermächtigt, im Wege von Kredit operationen Mittel zur Erfüllung von Verpflichtungen aufzu—= bringen, die sich aus dem internationalen Zahlungsverkehr und den biesbezüglichen internationalen Vereinbarungen ergeben. Im Sinne dieser Ermächtigung gab der Finanzminister 3 ige lowakischen Republik Gesamt betrag von 600 Mill. Ks. aus, die auf den Ueberbringer lauten und in Stücken von je 1009, io Ogo, 50 9o0 und 100 969 Kronen Nennwert ausgegeben werden. Jedes Stück hat 10 Coupons. Die Kassenanweisungen werden nachträglich verzinst, die Zinsen

am 16. 6. und 16. 12. ausgezahlt. Die Kassenanweisungen sind bis 16. 12. 1949 zu amortisieren.

Sffentlicher Anzeiger

. Qessentiiche Zatentungen,

1 3⸗ and Gerassachera. , . B. Beriust⸗- unb Fundsa

2. Zwang e 2. = . n.

8. Auslofung usw. von Wertpapieren,

x e ᷣᷣ—Q—Qůiui¶ p easᷣ᷑x̊) ax) 22.

w —— æi. v. O.,

. 12. Offene Handeis⸗ und RQumnaanditg esellschaften.

8. Sommauditgefe I n au Netten,

7. Attiengeseslschaften, 9. Dentsche Quloniaigefesischaften.

*

Slepsis der türkischen Wirtschaft bezüglich USA.⸗Geschäften

Budapest, 18. Dezember. 31 zahlreichen Aeußerungen bemüht sich die türkische Regierung, Sas Vertrauen der Wirtschaft in die neue Lage des Landes zu stärken. Sie behauptet seit einiger Zeit durch ihre Publikationsorgane immer wieder, daß die Handels- beziehungen zwischen den USA. und der Türkei aussichtsreiche Entwicklungsmöglichkeiten hätten, wobei die USA an die Türkei Automobile und Zubehör, die Türkei dafür an die USA. land—⸗ wirtschaftliche Produkte liefern würden und daß bereits für den türkisch⸗nordamerikanischen Handel 32 USA -Frachter vorgesehen seien. Die türkische Wirtschaft beobachtet jedoch diesen offiziellen Dptimismus mit unveränderter Skepsts, wie aus neutralen Be⸗ richten zu erkennen ist, einer Stepsis, die durch die Erfahrungen allerdings nur zu gerechtfertigt erscheint. Ein Interesse an tür⸗ kischen Produkten in den USM. muß als äußerst zeitbedingt an—⸗ gesehen werden, da die USA. normalerweise auf türkische Waren nicht angewiesen sind und nach Wiederherstellung normaler Wirt- schaftsbebingungen auch kaum auf die als teurer Lieferant be- kannte Türkei zurückgreifen dürften.

Wirtschaftliche Ausplünderung Nordafrikas durch die USA.

Lissabon, 12. Dezember. Die wirtschaftliche Ausplünderung Französisch⸗Nordafrikas durch die Nordamerikaner wird immer 66 fühlbar, was erneut aus Berichten aus Tunis hervorgeht. Dort verhängten die USA⸗Behörden ein Ausfuhrverbot für tune⸗ sische Phosphate nach anderen Ländern als den USA. Gleich⸗ zeitig wurde die Verwendung von Phosphaten als Düngemittel en französischen und er . Grundbesitzern verboten. Durch diese beiden Anordnungen wurde die tunesische, aber auch die französische Wirtschaft . getroffen. Die Phosphate stellten die Hauptausfuhr Tunesiens als zweitgrößten Pioduzenten der Erde mit in den letzten Vorkriegssahren etwa 1 650 600 t jährlicher Ausfuhr dar. Dies brachte nicht nur erheblichen Aktivposten in das tunesische Budget, sondern auch dem französischen Staat direkte und indirekte Einkünfte, da die Minengesellschaften ausschließlich mit französischem Kapital arbeiteten. ; 2

, der Besetzung Tunesiens durch die Engländer und Nond⸗ amerikaner wurden zahlreiche der bisherigen Aktionäre als an⸗ n Collaborationisten enteignet. Die so frei werdenden Aktien auften USA⸗Gesellschaften auf, so daß schon im vergangenen Jahr bekannt wurde, USA⸗Kapital habe die Aktienmehrheit bei der wichtigsten Minengruppe von Gafsa⸗Metlaui inne, die allein 2/0 der tunesischen Phosphate erzeugt. Von gaullistischer Seite wurde diese unangenehme Tatsache zwar abgestritten, doch beweise die seitherige Entwicklung der Minen und besonders die oben an⸗ geführten Verordnungen, daß die gaullistischen Stellen keinerlei Einfluß mehr auf die Reichtümer Tunesiens haben. Ein rücksichts- loser Raubbau setzte ein, wodurch die Produktion schon im ersten Jahr auf 4 Mill. t gesteigert wurde.

Das jetzt erlassene Ausfuhrembargo trifft natürlich in erster Linie die französische Landwirtschaft, die seit Aufhören der deut⸗ schen Lieferungen katastrophalen Mangel an künstlichem Dünger leidet. England ist nicht betroffen, da es sich an den Phosphaten Marokkos schadlos hält. Verheerend wird jedoch die Wirkung des Düngeverbots auf die tunesische Landwirtschaft sein. Besonders die großen, unter französischer Leitung stehenden Güter in West⸗ . bei Kef und Tadjerouine sowie die in italienischen Hän⸗ den liegenden Farmen in Osttunesien produzierten einen erheb⸗ lichen Getreideüberschuß, der vorwiegend nach Frankreich ging

(durchschnittlich etwa 3060 000 i Weizen und 120 006 t Gerste jähr⸗

licher Gesamtproduktion). Der meist sandige und künstlich be⸗ wässerte Boden benötigt dringend die künstliche Düngung, so daß bei Aufrechterhaltung des Verbotes, mit Phosphaten zu düngen, Landwirtschaftskreise damit rechnen, daß nicht einmal der tunesische Bedarf geg werden kann.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 12. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 1327 B., Zürich 578, 90 G., 580, j0 B., Oslo 557, s9 G., 66s, 8 B., Kopen= hagen 521,50 G., 5227,50 B., London 98,90 G., 99, 19 B., Madrid 235,65 G., 2358,95 B., Mailand 99,90 G., 109,10 B., New York 24,98 G., 25, 2 B., Paris 49,95 G., So, o5 B., Stockholm 594,60 G., 05,809 V., Brüssel 359, 69 G., 400,540 B.

Bu dapest, 12. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest Helsinki London —, Mailand 13,62, New York —, Paris —, Prag 13,52, Preßburg 1I,71, Sofia —, —, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 13. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 . = 4,03 *, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stedholm 16,C 5 16,95, Lissabon —, Rio de Janeiro S2, 840/19.

Kopenhagen, 12. Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New Hork 4, 79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, 8o, Zürich III,'5, Rom —, Amsterdam 254K 70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsintki 9,83, Sofia —, Madrid —, Bukarest —. Alles Briefkurse.

Stockholm, 12. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris G., B., Brüssel —— G., B., Schweiz. Plätze 97, 06 nom. G., 97,8090 B., Amsterdam —— G., B., Kopenhagen S7, 60 G., 87,990 B., Oslo 95,35 nom. G., 5,835 B., Washington 4, 15 G., 4,20 B., Helsinkti 8, 35 G., 8,59 B., m G., B., Kanada 3. 77 nom. G., 3, 8ꝛ B., Madrid G., Türkei a w Bissabon it, 29 G. is, 5 B., Buenos Aires 1065, 060 G.,

London, 12. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.

13. Marf all ⸗- nab Junvalldenbersichernngen. 14. Dentsche Nelchsband und Bantangweise. 15. Verschiedene Betanntmachungen.

1. Untersuchungs und Etrafsachen 10301

In der Strafsache gegen den frühe⸗ ren Rechtsanwalt u. . Paul Her⸗ mann, wohnhaft in Naumburg /S. Schönburger Str. 5, z. Z. unbekannten Aufenthalts, wird der Beschluß des Amtsgerich s Naumburg / S. vom 30. Sep⸗ tember 1944, durch den die Beschlag⸗ nahme des gesamten Vermögens des Beschuldigten angeordnet war, gemäß 53 78 Abs. V des Gesetzes über die De- bisenbewirtschaftung vom 19. 18. 19388 aufgehoben.

Die vom Landgericht Halle a. S. am 22. November 19414 ausgesprochene erneute Vermögensbeschlagnahme bleibt

10259 Altbauer rmann

anwalt

Wünschendorf Nr. 5

yeichncten Gericht,

Naumburg / Saale, 6. Dezember 1944. 4 F Amtsgericht.

ber

3. Aufgebote

Der frühere Gutsbesitzer und jetzige , , , . auf Frau Eugen schendorf . R k mdorf, vertreten dur en Rechts⸗ 9 ö be iche, . Jähn, ha ufge angeblich verlorengegan⸗ genen Hypothekenbriefes über die auf 1es dem y , ,. des Grundstücks latt 50 Ahteilung III für ihn eingetragene Aufwer⸗ D, . 2 6 e, . ö u 1 i. tragt. Der, Fnhaber del Urtunde wirt L', angehen Kir Karchut Fm Namen de. Pentschen Bolte: aufgefordert, spätestens in dem auf den Jüÿli ö. f . lee u i r, wor dem unter⸗ . . bali ache immer 6, anbe⸗ v. raumten Aufgebotstermin seine Rechte ; ͤ anzumelden und die Urkunde 2 ver⸗Döhren, Landwehrstraße 47, hat das für die Amtsgericht in Wernigerode durch den eingetragene Hypothek von 49 009 Gold-

legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ r . Amtsgerichtsrat , ür Recht mark den

hierdurch unberührt. un 2 Urkunde erfolgen wird.

mtisgericht Löwenberg, Schl., ,

Durch Ausschlußurteil vom 7. De⸗ ember 1944 ist das Sparbuch der Stadt⸗ parkasse Haan Nr. 33 066 über 369, 10

treten durch

Schmidt

s ( aria geb. Simons, Haan, in Wün Breide

oser Str. 30, für traftloß er⸗

bas klärt worden. 2 F 7.4. Mettmann, den J. Dezember 1944.

Amtsgericht.

128 097

1087

folgende Sparkassenbücher erklärt: 1. Nr. B 10 9898, lautend auf Ida Holstin lautend auf Helene G 2304, lautend auf Margarete Dre⸗ wing geb. Roemeling,

mann, geb. 7. 11. 19286, über 2062 68

Reichsmark, wird für kraftlos erklart.

Wernigerode, den 29. November 1944. Das Amtsgericht.

den e envorstand, ür kraftlos

2. Nr. BF 11121, renzloff., 3. Nr. Ts

, , . 21 F. J. 44. In der Aufgebotssache ie, der Uverna Banka in Liptovsky Sväty

lautend auf Erika von Boen⸗ j . 36 stauen ⸗ᷣudberg. Mikulas, Slowakei i. Liqu,, vertreten

Posen, den 27. Nobember 1944. Das Amtsgericht.

durch ihre Liquidatorin Sedliacka Banka ue. spol. v. Bratislave (Preßburg,

Durch Ausschlußurteil vom 7. De⸗ ember 1944 ist das Sparbuch der mtssparkasse Gruiten Nr. 752 über

oe? 4

Mettmann, den J. Dezember 194. Amtsgericht.

10220

8 F 1II44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Posen vom 27. Novem⸗ ber 1944 sind 2 Antrag der Stadt⸗ sparkasse der Gauhauptstadt Posen, ver⸗

Ausschlußurteil.

des Heinz Springemann, ge 6d . rn durch seinen von Berlin⸗Treptow Band 26 Blatt Vater Em

erkannt: Das Sparkassenbuch der Kreigsparkasse

lautend auf den Namen Heinz Springe⸗

diese dertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Friedrich Rothe, Dr. Kurt Linde⸗ mann, Berlin W 8, Mohrenstr. 10, hat das n , , ,

n der Aufgebotssache Amtsgerichtsrat Dr. Michalke für Recht 9 n am 9 erkannt: Der über die im Grundbuche

pringemann in Hanno- Nr. S866 in Abteilung III unter Nr. 5 vorgenannte Antragstellerin Hypothekenbrief wird 10 984 für kraftlos erklärt. Berlin⸗Neukölln, 5 Dezember 1944. Amtsgericht Neukölln.

rnigerode a. S.